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DE102009038304A1 - Gehäuse, insbesondere für einen elektronischen Schlüssel - Google Patents

Gehäuse, insbesondere für einen elektronischen Schlüssel Download PDF

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DE102009038304A1
DE102009038304A1 DE102009038304A DE102009038304A DE102009038304A1 DE 102009038304 A1 DE102009038304 A1 DE 102009038304A1 DE 102009038304 A DE102009038304 A DE 102009038304A DE 102009038304 A DE102009038304 A DE 102009038304A DE 102009038304 A1 DE102009038304 A1 DE 102009038304A1
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DE
Germany
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housing
clasp
lower shell
cover
battery
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Withdrawn
Application number
DE102009038304A
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English (en)
Inventor
Daniel Gruler
Markus Kramer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Marquardt GmbH
Original Assignee
Marquardt GmbH
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Publication date
Application filed by Marquardt GmbH filed Critical Marquardt GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C9/00Individual registration on entry or exit
    • G07C9/00174Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys
    • G07C9/00944Details of construction or manufacture

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Gehäuse (9), insbesondere für einen elektronischen Schlüssel (5) eines Schließsystems eines Kraftfahrzeugs. Im Gehäuseinneren (14) des Gehäuses (9) befindet sich eine Elektronik (15) sowie eine Batterie (18) zur Spannungsversorgung der Elektronik (15). Das Gehäuse (9) besitzt einen abnehmbaren Deckel (20) zum Wechseln der Batterie (18). Der Deckel (20) ist als Batteriefachdeckel in der Art einer Spange ausgebildet, die auf das Gehäuse (9) aufschiebbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gehäuse nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Solche Gehäuse werden insbesondere für einen elektronischen Schlüssel, einen Identifikations(ID)-Geber o. dgl. eines Schließsystems in einem Kraftfahrzeug, also im Gebrauch für Automotive-Anwendungen verwendet.
  • Schließsysteme für Kraftfahrzeuge sind zur Steigerung des Komforts für den Benutzer oft mit einem elektronischen Schlüssel ausgestattet. Nach entsprechender Betätigung durch den Benutzer wird zwischen dem Schlüssel und einem Steuergerät im Kraftfahrzeug ein Code, beispielsweise über elektromagnetische Wellen, ausgetauscht, so daß nach positiver Auswertung des Codes die Türen, der Kofferraumdeckel o. dgl. des Kraftfahrzeugs fernbedienbar ent- und/oder verriegelt sowie sonstige Funktionen ausgelöst werden.
  • Ein derartiger elektronischer Schlüssel ist aus der DE 199 15 969 A1 bekannt. Im Gehäuseinneren des Schlüssels ist eine Elektronik sowie eine Batterie zur Spannungsversorgung der Elektronik angeordnet. Am Gehäuse befindet sich ein abnehmbarer Deckel zum Wechseln der Batterie. Das Öffnen des Deckels zum Auswechseln der Batterie ist bei dem bekannten Gehäuse aufwendig.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Gehäuse derart weiterzuentwickeln, daß ein einfaches Öffnen des Deckels zum Auswechseln der Batterie ermöglicht ist. Insbesondere soll desweiteren ein Batteriefachdeckel geschaffen werden, der als wechselbares Funktions- und/oder Designteil gestaltet ist. Dabei sollen die Anforderungen an Design, Farb- und/oder Materialgestaltung mit einem möglichst großen Freiheitsgrad beachtet werden.
  • Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Gehäuse durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Beim erfindungsgemäßen Gehäuse ist der Deckel als Batteriefachdeckel auf das Gehäuse aufschiebbar. Mittels einer einfachen Schiebebewegung des Batteriefachdeckels ist somit das Gehäuse zu öffnen, womit das Batteriefach zum Austausch der Batterie zugänglich ist, und danach wiederum zu verschließen. Es ist daher ein Gehäuse geschaffen, bei dem vorteilhafterweise der Batteriewechsel wesentlich vereinfacht ist. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Das Gehäuse kann eine breite Oberseite, eine breite Unterseite und eine schmale Rückseite sowie eine schmale Vorderseite aufweisen, womit dieses besonders handlich für den Benutzer ist. An der einen Seite des Gehäuses, und zwar an der Oberseite, können dann Tasten zur Bedienung der Elektronik angeordnet sein. Ein derartiger elektronischer Schlüssel läßt sich in einfacher sowie ergonomischer Art und Weise vom Benutzer bedienen. In einer zweckmäßigen weiteren Ausgestaltung, die sich durch einfache Herstellbarkeit auszeichnet, ist das Gehäuse schalenartig mit einer Oberschale sowie einer Unterschale ausgebildet. Diese Ausgestaltung bietet zudem eine einfache Montagemöglichkeit für die Elektronik bei der Herstellung des Schlüssels.
  • Zwecks einfacher Montage bietet es sich an, den Batteriefachdeckel in der Art einer Spange auszubilden, wobei die Spange in etwa U-förmig ausgestaltet sein kann. Dadurch ist die Spange die Ober- und/oder Unterseite überstülpend von der Rückseite des Gehäuses aufschiebbar. Die Größe der Spange wird zweckmäßigeweise so gewählt, daß die Spange die Oberschale und/oder die Unterschale nach dem Aufschieben zumindest teilweise, insbesondere jedoch weitgehend abdeckt.
  • Vorteilhafterweise bietet der erfindungsgemäße Batteriefachdeckel dem Kunden zusätzlich eine design- und/oder materialunabhängige Anwendbarkeit, ohne die Basiskosten erheblich zu verteuern. In einer solchen Weiterbildung kann die Spange als ein Zierelement in der Art einer Designblende für die eine Seite des Gehäuses, und zwar für die Oberseite und/oder die Oberschale, dienen. Vorteilhafterweise ist das Zierelement auf der Frontseite des Schlüsselgehäuses als ein auswechselbares Teil angeordnet und bietet je nach Einsatzzweck dem Benutzer die jeweils gewünschte Wertanmutung. Hierfür kann die Spange aus Metall, Keramik, Kunststoff o. dgl. bestehen. Die Oberfläche der Spange kann zumindest teilweise, nämlich soweit die Oberfläche für den Benutzer sichtbar ist, mittels verschleißfester Lacke lackiert, mit Edelmetall ganz oder teilweise galvanisiert, mit Keramik beschichtet, mit Folie beschichtet o. dgl. sein. Somit können in kostengünstiger Weise Varianten mit einem höherwertigen Zierelement, das beispielsweise aus Metall oder Keramik anstatt aus lackiertem Kunststoff besteht, versehen werden. Außerdem ist eine leichte Auswechselbarkeit nach einem eventuellen Verschleiß des Zierelements gegeben.
  • Als eine Art Multifunktionsteil kann die Spange zusätzlich zum Designelement als Batteriefachdeckel für die andere Seite des Gehäuses, und zwar für die Unterseite und/oder die Unterschale, dienen. Wie bereits erwähnt, sind an der einen Seite des Gehäuses häufig Tasten zur manuellen Bedienung der Elektronik durch den Benutzer angeordnet. Die Elektronik ist im Inneren des Gehäuses zweckmäßigerweise auf einer Leiterplatte befindlich. Es bietet sich dann an, daß die Spange an der einen Seite, und zwar insbesondere diejenige, die der Oberseite des Gehäuses zugeordnet ist, Ausnehmungen zur Aufnahme der Tasten enthält.
  • Das Zierelement bildet zusammen mit dem Batteriedeckel eine Art u-förmige Spange, die auf das Gehäuse aufgeschoben werden kann, um ein einfaches Öffnen für den Batteriewechsel zu gestatten. Außerdem ist dadurch für eine verbesserte Dichtheit zum Gehäuseinneren gesorgt. In kostengünstiger Weise können zwecks Erleichterung für das Aufschieben der Spange Führungselemente, beispielsweise Führungsnuten, am Gehäuse, und zwar an der Ober- sowie der Unterschale angeordnet sein. Mit Hilfe der Führungselemente kann die Spange bei deren Montage seitlich über die Führungselemente eingeschoben werden, wobei zur Montage ein im wesentlichen zeitgleiches Drücken der Tasten durch den Benutzer vorgenommen wird. Die der Aufnahme der Elektronik dienende Leiterplatte kann zudem flexibel gelagert sein, derart daß sich die Bereiche an der Oberschale zur Montage der Spange absenken lassen.
  • Die Spange kann aus Metall bestehen. Dieses kann zur Herstellung der Spange spanend bearbeitet und/oder auch gußtechnisch verarbeitet werden. Desweiteren eignen sich auch Keramik, Kunststoff o. dgl. als Material für die Herstellung der Spange. Die Spange läßt sich mittels verschleißfester Lacke in der gewünschten Farbe oder auch mehrfarbig lackieren. Um eine Höherwertigkeit zu schaffen, kann die Spange auch mit Edelmetall ganz oder teilweise galvanisiert, mit Keramik beschichtet oder mit Folie beschichtet sein. Als Herstellverfahren für die Folienbeschichtung bietet sich IMD = In-Mold-Decoration oder IML = In-Mold-Labeling an.
  • Zum Schutz der empfindlichen Elektronik, auch unter eher rauhen Einsatzbedingungen im Kraftfahrzeug-Bereich, ist zwischen der Unterschale und dem als Batteriefachdeckel dienenden Teil der Spange eine Dichtung zur Abdichtung des Gehäuses gegen Wasser, Flüssigkeiten, Gasen, Schmutz o. dgl. angeordnet. Um die Abdichtung in das Gehäuseinnere weiter zu verbessern, läßt sich ein beispielsweise aus thermoplastischem Elastomer bestehendes Weichkomponententeil als Dichtung an der Unterschale zur Abdichtung des als Batteriefachdeckels dienenden Teils der Spange gegen Wasser, Flüssigkeiten, Gase, Schmutz o. dgl. anbringen. In üblicher Weise können die Oberschale sowie die Unterschale aus thermoplastischen Kunststoff bestehen. Zwecks einfacher sowie kostengünstiger Fertigung kann die Unterschale mitsamt der Weichkomponente in der Art eines Zwei-Komponenten-Teils durch Spritzgießen hergestellt sein.
  • Für eine besonders bevorzugte Ausgestaltung, bei der ein wechselbarer Batteriefachdeckel mit Designorientierung auf Ober- und Unterschale für den Schlüssel geschaffen ist, ist nachfolgendes festzustellen. Der Batteriedeckel wird „U-förmig” ausgeführt, so daß dieser sowohl die Oberschale als auch die Unterschale des Schlüssels abdeckt. Dadurch wird das Bauteil Designblende eingespart. Bei der Montage wird der Batteriedeckel seitlich über die im Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil eingebrachten Führungselemente, beispielsweise Führungsnuten, eingeschoben. Die Montage erfolgt bei zeitgleichem Drücken der Tasten. Zusätzlich sorgt eine flexible Lagerung des Leiterplatten-Moduls dafür, daß sich Bereiche des Gehäuseoberteils bei der Montage weiter absenken lassen. Der Batteriefachdeckel ist somit jederzeit wechselbar. Die Abdichtfunktion wird durch den Weichkomponentenanteil an der Unterschale gewährleistet. Der Batteriefachdeckel kann in unterschiedlichen Ausführungen angeboten werden. Denkbar in diesem Einsatzfeld sind u. a. lackierte Kunststoffteile, IMD einfarbige oder mehrfarbige Kunststoffteile, IML einfarbige oder mehrfarbige Kunststoffteile, spanend bearbeitete oder gusstechnisch hergestellte Deckel als Echtmetall-Teile, ganz oder teilgalvanisierte Teile, Keramikteile o. dgl. für den Batteriefachdeckel. Die Verschleißfestigkeit für den Batteriefachdeckel kann durch die Verwendung hochfester Lacke realisiert werden. Vorteilhafterweise kann bei einem eventuellen Verschleiß und/oder einer Beschädigung im „After-Sales-Markt” ein Neuteil beschafft und in einfacher Weise montiert werden.
  • Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß eine Kosteneinsparung durch Einsparung eines ansonsten zusätzlichen Designteiles bzw. durch die Verwendung des Batteriedeckels als Designteil realisierbar ist. Anstatt wie bisher für die Oberschale eine Designblende und für die Unterschale einen herkömmlichen, aufwendig zu montierenden Batteriefachdeckel zu verwenden, wird bei der Verwendung des erfindungsgemäßen Batteriefachdeckels zugleich die Funktion der Designblende übernommen und somit ein Bauteil eingespart. Außerdem stellt dies eine kostengünstige Realisierung der Designelemente dar.
  • Es ist eine einfache Wechselbarkeit des Batteriefachdeckels, beispielsweise nach längerem Gebrauch gegeben. Nach längerem Gebrauch und/oder beim Wunsch eines anderen Schlüsseldesigns kann der Batteriefachdeckel in einfacher Weise ausgetauscht werden. Dadurch ist es möglich, den Schlüssel optisch zu personalisieren sowie beim Wiederverkauf durch das Wechselteil wieder neutral darzustellen, indem die Personalisierung entfernt wird. Außerdem ist diese Komponente einfach montierbar.
  • Dadurch ist auch eine Modularität ermöglicht. Bei derselben Elektronik können allein durch die Verwendung eines geometrisch anderen Deckels unterschiedliche Varianten dargestellt werden. Beispielsweise läßt sich so in einfacher Weise ein 3-Tasten- oder auch ein 4-Tasten- Schlüssel herstellen. Zudem sind Baureihen mit unterschiedlichen Wertigkeitsstufen in einfacher Weise ohne zusätzliche Investitionen in die Betriebsmittel darstellbar.
  • Es sind vielfältige Beschichtungsmöglichkeiten möglich, indem verschiedene Oberflächenbeschichtungsverfahren angewendet werden können. Beispielsweise kann Keramikbeschichtung zur Anwendung kommen oder es kann die Verwendung verschiedener Lacke erfolgen. Dabei lassen sich verschleißfeste Lacke verwenden, womit auch eine hohe Verschleißfestigkeit für das Gehäuse gegeben ist.
  • Schließlich ist auch noch eine gute Abdichtung für das Gehäuse gegen Wasser o. dgl. gegeben. Dies steigert wiederum die Funktionssicherheit des Schlüssels.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung mit verschiedenen Weiterbildungen und Ausgestaltungen ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
  • 1 ein mit einem Schließsystem ausgestattetes Kraftfahrzeug,
  • 2 den elektronischen Schlüssel als die zweite Einrichtung des Schließsystems in perspektivischer Ansicht,
  • 3 ein Einzelteil der zweiten Einrichtung in perspektivischer Ansicht,
  • 4 einen Schnitt entlang der Linie 4-4 in 2,
  • 5 die Montage der zweiten Einrichtung in schematischer Ansicht und
  • 6 einen Teilschnitt durch die zweite Einrichtung.
  • In 1 ist ein Kraftfahrzeug 1 mit dem berechtigten Benutzer 2 zu sehen. Das Kraftfahrzeug 1 ist für die Zugangsberechtigung mit einem Schließsystem 3 als Türschließsystem versehen, das eine als eine Steuereinrichtung ausgebildete erste Einrichtung 4 und eine zugehörige zweite Einrichtung 5 umfaßt. Die zweite Einrichtung 5 ist in der Art eines elektronischen Schlüssels, eines Identifikations(ID)-Gebers o. dgl. ausgebildet. Die zweite Einrichtung 5 befindet sich im Besitz des berechtigten Benutzers 2, womit dieser innerhalb eines Wirkbereichs 8 im Außenraum 23 Zugang zum Kraftfahrzeug 1 besitzt.
  • Die erste Einrichtung 4 besitzt wenigstens zwei Zustände, wobei im ersten Zustand eine Verriegelung und im zweiten Zustand eine Entriegelung der Autotüren 6 vorliegt. Die beiden Einrichtungen 4, 5 besitzen zu deren bestimmungsgemäßen Betrieb Mittel zum Senden und/oder Empfangen von Signalen 7 mittels einer elektromagnetischen Trägerwelle. Bei wenigstens einem dieser zwischen der zweiten Einrichtung 5 und der ersten Einrichtung 4 übertragenen Signale 7 handelt es sich um ein codiertes, elektromagnetisches Betriebssignal. Das codierte Betriebssignal 7 dient zur Authentikation der zweiten Einrichtung 5, womit bei berechtigter zweiter Einrichtung 5 nach positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals 7 eine Änderung des Zustandes der ersten Einrichtung 4 bewirkbar ist. Die Übertragung des codierten Betriebssignals 7 erfolgt dann, wenn der berechtigte Benutzer 2 den Türgriff 16 an der Autotüre 6 betätigt oder sich dem Türgriff 16 annähert. Dadurch wird die Entriegelung der Autotüren 6 entsprechend der bedienungsunabhängigen KeylessEntry-Funktionalität ausgelöst. Ebensogut kann die Übertragung des codierten Betriebssignals 7 auch selbsttätig ohne Mitwirkung des Benutzers 2 erfolgen, sobald dieser den Wirkbereich 8 betritt, was jedoch im folgenden nicht näher betrachtet wird. Schließt der Benutzer die Autotüren 6 von außen, so erfolgt eine selbsttätige Verriegelung der Autotüren 6. Ebensogut kann die selbsttätige Verriegelung der Autotüren 6 erfolgen, nachdem der Benutzer den Wirkbereich 8 verlassen hat.
  • Im übrigen ist neben der KeylessEntry-Funktionalität oder auch alternativ noch eine fernbedienbare Ent- sowie Verriegelung der Autotüren 6 möglich, die mittels in 2 sichtbaren, in der Art von Tasten ausgestalteten Betätigungsorganen 10 an der zweiten Einrichtung 5 durch den Benutzer 2 auslösbar ist, um dem Benutzer 2 eine bedienungsabhängige Zugangsberechtigung zum Kraftfahrzeug 1 zu gestatten. Beispielsweise läßt sich durch manuelle Betätigung der Betätigungsorgane 10 die Zentralverriegelung ver- und/oder entsperren sowie der Kofferraumdeckel öffnen, indem entsprechende codierte Betriebssignale 7 von der zweiten Einrichtung 5 zur ersten Einrichtung 4 gesendet werden. Auf den Betätigungsorganen 10 sind die diesen Funktionen entsprechenden Symbole 12 angebracht, wie in 2 zu sehen. Eines der Betätigungsorgane 10, hier das zum Verschließen der Zentralverriegelung dienende Betätigungsorgan 10, kann beispielsweise ein Kennzeichen 13 als Hinweis auf den Hersteller aufweisen.
  • Das Schließsystem 3 stellt gemäß 1 weiterhin die Fahrberechtigung für das Kraftfahrzeug 1 fest. Hierzu bewirkt die als Steuereinrichtung ausgebildete erste Einrichtung 4 ebenfalls entsprechend den beiden Zuständen die Freigabe des elektronischen Zündschlosses und/oder der Lenkradverriegelung. Ebensogut kann ein sonstiges funktionsrelvantes Bauteil des Kraftfahrzeugs 1 durch die erste Einrichtung 4 dementsprechend angesteuert werden. Beispielsweise kann dadurch eine Freigabe und/oder Sperrung einer Wegfahrsperre, des Motorsteuergeräts o. dgl. erfolgen. Die Übertragung des codierten Betriebssignals 7 zur Authentikation der zweiten Einrichtung 5 erfolgt dann, wenn der berechtigte Benutzer 2 sich im Innenraum 22 des Kraftfahrzeugs 1 befindet und einen Start/Stop-Schalter 11 betätigt. Dadurch wird der Start-Vorgang o. dgl. des Kraftfahrzeugs 1 entsprechend der KeylessGo-Funktionalität ausgelöst.
  • Zusätzlich kann ein Notbetrieb, beispielsweise bei leerer Batterie der zweiten Einrichtung 5, oder auch ein Alternativbetrieb vorgesehen sein, indem die zweite Einrichtung 5 als elektronischer Schlüssel in das Zündschloß des Kraftfahrzeugs 1 zur manuellen Bedienung durch den Benutzer 2 einführbar ist.
  • Wie in 2 zu sehen ist, besitzt die in der Art eines elektronischen Schlüssels ausgebildete zweite Einrichtung 5 ein Gehäuse 9. Im Gehäuseinneren 14 des Gehäuses 9 befindet sich eine Elektronik 15 zum Betrieb der zweiten Einrichtung 5, wie weiter anhand von 4 zu erkennen ist. Die Elektronik 15 ist auf einer Leiterplatte 17 angeordnet. Die Betätigungsorgane 10 wirken mit zugehörigen Schaltelementen 19 auf der Leiterplatte 17 zusammen. Desweiteren ist im Gehäuseinneren 14 eine Batterie 18, die zur Spannungsversorgung der Elektronik 15 dient, in einem Batteriefach 29 befindlich. Das Gehäuse 9 weist einen gemäß 5 abnehmbaren Deckel 20 auf, so daß ein Zugang zum Batteriefach 29 sowie ein Wechseln der Batterie 18 ermöglicht ist. Der als Batteriefachdeckel dienende Deckel 20 ist auf das Gehäuse 9 aufschiebbar. Hierzu ist der Deckel 20 in der Art einer Spange ausgebildet ist, die als Einzelteil in 3 gezeigt ist.
  • Gemäß 2 ist das Gehäuse 9 flach ausgestaltet und besitzt eine breite Oberseite 30, eine breite Unterseite 31 und eine schmale Rückseite 32 sowie eine schmale Vorderseite 33. Wie man weiter der 4 entnimmt, ist hierzu das Gehäuse 9 schalenartig mit einer Oberschale 9' sowie einer Unterschale 9'' ausgebildet. Die Spange 20 ist gemäß 3 in etwa U-förmig ausgestaltet. Wie weiter anhand der 5 zu erkennen ist, ist die Spange 20 von der Rückseite 32 auf das Gehäuse 9 überstülpend über die Oberseite 30 und die Unterseite 31 aufschiebbar. Nach dem Aufschieben deckt die Spange 20 die Oberschale 9' und/oder die Unterschale 9'' zumindest teilweise bzw. weitgehend ab. Dabei bildet die Spange 20 am oberen Teil 28 (siehe 3) ein Zierelement in der Art einer Designblende für die eine Seite des Gehäuses 9, und zwar entsprechend 2 für die Oberseite 30 bzw. für die Oberschale 9'. Weiter dient die Spange 20 als Batteriefachdeckel für die andere Seite des Gehäuses 9, und zwar für die Unterseite 31 bzw. für die Unterschale 9''. Wie bereits erwähnt, sind an der einen Seite des Gehäuses 9, nämlich an der Oberseite 30, Tasten 10 zur manuellen Bedienung der Elektronik 15 angeordnet. Die Spange 20 enthält nun an der einen Seite 28, die der Oberseite 30 des Gehäuses 9 zugeordnet ist, in 3 sichtbare Ausnehmungen 21 zur Aufnahme der Tasten 10.
  • Am Gehäuse 9, und zwar an der Oberschale 9' sowie der Unterschale 9'', sind Führungselemente 24 angeordnet, wie in 6 gezeigt ist. Bei den Führungselementen 24 handelt es sich um Führungsnuten, so daß die Spange 20 bei der Montage mittels zu den Führungsnuten 24 korrespondierenden Ansätzen 25 an der Spange 20 seitlich über die Führungselemente 24 eingeschoben werden kann. Das Einschieben der Spange 20 ist auch in 5 verdeutlicht. Zur Montage der Spange 20 bietet sich ein zeitgleiches Drücken der Tasten 10 durch den Benutzer an. Unterstützend kann die Leiterplatte 17 mittels in 4 sichtbarer Weichkomponenten 34, die an der Leiterplatte 17 angebracht sind, flexibel im Gehäuse 9 gelagert sein, wodurch sich die Bereiche der Oberschale 9' zur Montage der Spange 20 absenken lassen.
  • Die in 3 als Einzelteil gezeigte Spange 20 besteht aus Metall, was dem Schlüssel 5 eine hochwertige Anmutung verleiht. Die Herstellung der Spange 20 kann mittels üblicher Herstellverfahren, beispielsweise durch spanende Bearbeitung, in gußtechnischer Art o. dgl., erfolgen. Selbstverständlich kann die Spange 20 auch aus Keramik, Kunststoff o. dgl. hergestellt sein. Zweckmäßigerweise ist die Spange 20 dann mittels verschleißfester Lacke lackiert, beispielsweise in der Farbe des zugehörigen Kraftfahrzeugs 1. Um ein höherwertiges Aussehen zu vermitteln, kann auch eine ganze oder teilweise Galvanisierung mit Edelmetall, eine Beschichtung mit Keramik, eine Beschichtung mit Folie o. dgl. vorgenommen sein. Zur Folienbeschichtung eignen sich IMD(In-Mold-Decoration)- oder IML(In-Mold-Labeling)-Verfahren, wobei die Spange 20 wunschgemäß als einfarbiges oder auch mehrfarbiges Kunststoffteil herstellbar ist. Die Veredelung der Spange 20 wird dabei zumindest an der für den Benutzer 2 sichtbaren Oberfläche der Spange 20 vorgenommen.
  • Wie man weiter der 4 entnimmt, ist eine Dichtung 26 zwischen der Unterschale 9'' und dem als Batteriefachdeckel dienenden unteren Teil 27 der Spange 20 (siehe 3) zur Abdichtung des Gehäuses 9 gegen Wasser, Flüssigkeiten, Gasen, Schmutz o. dgl. angeordnet. Bei der Dichtung 26 handelt es sich um einen Weichkomponentenanteil aus thermoplastischem Elastomer, der an der Unterschale 9'' angebracht ist. Der Weichkomponentenanteil 26 dient, wie erwähnt, zur Abdichtung des als Batteriefachdeckels dienenden unteren Teils 27 der Spange 20 gegen Wasser, Flüssigkeiten, Gase, Schmutz o. dgl., womit das Gehäuseinnere 14 vor dem Eindringen von Schadstoffen geschützt ist. Wie üblich kann die Oberschale 9' sowie die Unterschale 9'' aus einem harten thermoplastischen Kunststoff bestehen und durch Spritzgießen hergestellt werden. Der Einfachheit halber kann die Weichkomponente 26 an der Unterschale 9'' bei Herstellung derselben angespritzt werden, indem die Unterschale 9'' mitsamt der Weichkomponente 26 in der Art eines Zwei-Komponenten(2K)-Teils durch Spritzgießen hergestellt ist. Selbstverständlich kann die Weichkomponente zur Abdichtung auch an sonstigen geeigneten Teilen, beispielsweise am Batteriefach 29, am Teil 27 der Spange 20 oder auch als Weichkomponente 34 unter dem Leiterplatten-Modul 17, als 2K-Teil angebracht sein.
  • Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene und dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt vielmehr auch alle fachmännischen Weiterbildungen im Rahmen der durch die Patentansprüche definierten Erfindung. So kann ein erfindungsgemäßes Gehäuse 9 nicht nur in Automotive-Anwendungen sondern auch an Fernbedienungen für Fernseh- oder Audiogeräte, an Mobiltelefonen o. dgl. Verwendung finden.
  • 1
    Kraftfahrzeug
    2
    (berechtigter) Benutzer
    3
    Schließsystem
    4
    erste Einrichtung
    5
    zweite Einrichtung/elektronischer Schlüssel
    6
    Autotüre
    7
    Signal/Betriebssignal
    8
    Wirkbereich
    9
    Gehäuse
    9'
    Oberschale
    9''
    Unterschale
    10
    Betätigungsorgan/Taste
    11
    Start/Stop-Schalter
    12
    Symbol
    13
    Kennzeichen
    14
    Gehäuseinneres
    15
    Elektronik
    16
    Türgriff
    17
    Leiterplatte/Leiterplatten-Modul
    18
    Batterie
    19
    Schaltelement
    20
    Deckel/Spange
    21
    Ausnehmung (in Spange)
    22
    Innenraum
    23
    Außenraum
    24
    Führungselement/Führungsnut
    25
    Ansatz (an Spange)
    26
    Dichtung/Weichkomponentenanteil/Wechkomponente
    27
    unterer Teil (der Spange)
    28
    oberer Teil/Seite (der Spange)
    29
    Batteriefach
    30
    Oberseite (von Gehäuse)
    31
    Unterseite (von Gehäuse)
    32
    Rückseite (von Gehäuse)
    33
    Vorderseite (von Gehäuse)
    34
    Weichkomponente (an Leiterplatte)
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19915969 A1 [0004]

Claims (9)

  1. Gehäuse, insbesondere für einen elektronischen Schlüssel (5) eines Schließsystems (3) eines Kraftfahrzeugs (1), mit einer im Gehäuseinneren (14) befindlichen Elektronik (15), mit einer Batterie (18) zur Spannungsversorgung der Elektronik (15), und mit einem am Gehäuse (9) befindlichen abnehmbaren Deckel (20) zum Wechseln der Batterie (18), dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (20) als Batteriefachdeckel auf das Gehäuse (9) aufschiebbar ist.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (9) eine breite Oberseite (30), eine breite Unterseite (31) und eine schmale Rückseite (32) sowie eine schmale Vorderseite (33) aufweist, daß vorzugsweise das Gehäuse (9) schalenartig mit einer Oberschale (9') sowie einer Unterschale (9'') ausgebildet ist, und daß weiter vorzugsweise an der einen Seite des Gehäuses (9), insbesondere an der Oberseite (30), Tasten (10) zur Bedienung der Elektronik (15) angeordnet sind.
  3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (20) in der Art einer auf das Gehäuse (9) aufschiebbaren Spange ausgebildet ist, daß vorzugsweise die Spange (20) in etwa U-förmig ausgestaltet ist, derart daß die Spange (20) von der Rückseite (32) die Oberseite (30) und/oder die Unterseite (31) überstülpend aufschiebbar ist, und daß weiter vorzugsweise die Spange (20) die Oberschale (9') und/oder die Unterschale (9'') nach dem Aufschieben zumindest teilweise, insbesondere weitgehend, abdeckt.
  4. Gehäuse nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spange (20) ein Zierelement, insbesondere in der Art einer Designblende, für die eine Seite des Gehäuses (9), insbesondere für die Oberseite (30) und/oder die Oberschale (9'), bildet, daß vorzugsweise die Spange (20) als Batteriefachdeckel für die andere Seite des Gehäuses (9), insbesondere für die Unterseite (31) und/oder die Unterschale (9''), dient, und daß weiter vorzugsweise die Spange (20) an der einen Seite (28), die insbesondere der Oberseite (30) des Gehäuses (9) zugeordnet ist, Ausnehmungen (21) zur Aufnahme der Tasten (10) enthält.
  5. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß Führungselemente (24), beispielsweise Führungsnuten, am Gehäuse (9), insbesondere an der Ober- sowie der Unterschale (9', 9''), angeordnet sind, derart daß die Spange (20) bei deren Montage seitlich über die Führungselemente (24) eingeschoben werden kann, und daß vorzugsweise zur Montage der Spange (20) ein im wesentliches zeitgleiches Drücken der Tasten (10) vorgenommen wird.
  6. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektronik (15) im Gehäuse (9) auf einer Leiterplatte (17) befindlich ist, und daß vorzugsweise die Leiterplatte (17) flexibel gelagert ist, derart daß der Bereich an der Oberschale (9') zur Montage der Spange (20) absenkbar ist.
  7. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Spange (20) aus Metall, Keramik, Kunststoff o. dgl. besteht, und daß vorzugsweise die Oberfläche der Spange (20) zumindest teilweise mittels verschleißfester Lacke lackiert, mit Edelmetall ganz oder teilweise galvanisiert, mit Keramik beschichtet, mit Folie beschichtet o. dgl. ist.
  8. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Unterschale (9'') und dem als Batteriefachdeckel dienenden Teil (27) der Spange (20) eine Dichtung (26) zur Abdichtung des Gehäuses (9) gegen Wasser, Flüssigkeiten, Gasen, Schmutz o. dgl. angeordnet ist.
  9. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberschale (9') sowie die Unterschale (9'') aus thermoplastischen Kunststoff bestehen, daß vorzugsweise die Dichtung (26) als ein Weichkomponentenanteil, insbesondere aus thermoplastischem Elastomer bestehend, an der Unterschale (9'') angebracht ist, und daß weiter vorzugsweise die Unterschale (9'') mit der Weichkomponente (26) in der Art eines Zwei-Komponenten-Teils durch Spritzgießen hergestellt ist.
DE102009038304A 2008-08-30 2009-08-21 Gehäuse, insbesondere für einen elektronischen Schlüssel Withdrawn DE102009038304A1 (de)

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