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Die
Erfindung betrifft ein Gehäuse nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
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Solche
Gehäuse werden insbesondere für einen elektronischen
Schlüssel, einen Identifikations(ID)-Geber o. dgl. eines
Schließsystems in einem Kraftfahrzeug, also im Gebrauch
für Automotive-Anwendungen verwendet.
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Schließsysteme
für Kraftfahrzeuge sind zur Steigerung des Komforts für
den Benutzer oft mit einem elektronischen Schlüssel ausgestattet.
Nach entsprechender Betätigung durch den Benutzer wird zwischen
dem Schlüssel und einem Steuergerät im Kraftfahrzeug
ein Code, beispielsweise über elektromagnetische Wellen,
ausgetauscht, so daß nach positiver Auswertung des Codes
die Türen, der Kofferraumdeckel o. dgl. des Kraftfahrzeugs
fernbedienbar ent- und/oder verriegelt sowie sonstige Funktionen ausgelöst
werden.
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Ein
derartiger elektronischer Schlüssel ist aus der
DE 199 15 969 A1 bekannt.
Im Gehäuseinneren des Schlüssels ist eine Elektronik
sowie eine Batterie zur Spannungsversorgung der Elektronik angeordnet.
Am Gehäuse befindet sich ein abnehmbarer Deckel zum Wechseln
der Batterie. Das Öffnen des Deckels zum Auswechseln der
Batterie ist bei dem bekannten Gehäuse aufwendig.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Gehäuse derart
weiterzuentwickeln, daß ein einfaches Öffnen des
Deckels zum Auswechseln der Batterie ermöglicht ist. Insbesondere
soll desweiteren ein Batteriefachdeckel geschaffen werden, der als
wechselbares Funktions- und/oder Designteil gestaltet ist. Dabei
sollen die Anforderungen an Design, Farb- und/oder Materialgestaltung
mit einem möglichst großen Freiheitsgrad beachtet
werden.
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Diese
Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Gehäuse
durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Beim
erfindungsgemäßen Gehäuse ist der Deckel
als Batteriefachdeckel auf das Gehäuse aufschiebbar. Mittels
einer einfachen Schiebebewegung des Batteriefachdeckels ist somit
das Gehäuse zu öffnen, womit das Batteriefach
zum Austausch der Batterie zugänglich ist, und danach wiederum
zu verschließen. Es ist daher ein Gehäuse geschaffen,
bei dem vorteilhafterweise der Batteriewechsel wesentlich vereinfacht
ist. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Das
Gehäuse kann eine breite Oberseite, eine breite Unterseite
und eine schmale Rückseite sowie eine schmale Vorderseite
aufweisen, womit dieses besonders handlich für den Benutzer
ist. An der einen Seite des Gehäuses, und zwar an der Oberseite,
können dann Tasten zur Bedienung der Elektronik angeordnet
sein. Ein derartiger elektronischer Schlüssel läßt
sich in einfacher sowie ergonomischer Art und Weise vom Benutzer
bedienen. In einer zweckmäßigen weiteren Ausgestaltung,
die sich durch einfache Herstellbarkeit auszeichnet, ist das Gehäuse
schalenartig mit einer Oberschale sowie einer Unterschale ausgebildet.
Diese Ausgestaltung bietet zudem eine einfache Montagemöglichkeit
für die Elektronik bei der Herstellung des Schlüssels.
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Zwecks
einfacher Montage bietet es sich an, den Batteriefachdeckel in der
Art einer Spange auszubilden, wobei die Spange in etwa U-förmig
ausgestaltet sein kann. Dadurch ist die Spange die Ober- und/oder
Unterseite überstülpend von der Rückseite des
Gehäuses aufschiebbar. Die Größe der
Spange wird zweckmäßigeweise so gewählt,
daß die Spange die Oberschale und/oder die Unterschale
nach dem Aufschieben zumindest teilweise, insbesondere jedoch weitgehend
abdeckt.
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Vorteilhafterweise
bietet der erfindungsgemäße Batteriefachdeckel
dem Kunden zusätzlich eine design- und/oder materialunabhängige
Anwendbarkeit, ohne die Basiskosten erheblich zu verteuern. In einer
solchen Weiterbildung kann die Spange als ein Zierelement in der
Art einer Designblende für die eine Seite des Gehäuses,
und zwar für die Oberseite und/oder die Oberschale, dienen.
Vorteilhafterweise ist das Zierelement auf der Frontseite des Schlüsselgehäuses
als ein auswechselbares Teil angeordnet und bietet je nach Einsatzzweck
dem Benutzer die jeweils gewünschte Wertanmutung. Hierfür
kann die Spange aus Metall, Keramik, Kunststoff o. dgl. bestehen.
Die Oberfläche der Spange kann zumindest teilweise, nämlich
soweit die Oberfläche für den Benutzer sichtbar
ist, mittels verschleißfester Lacke lackiert, mit Edelmetall
ganz oder teilweise galvanisiert, mit Keramik beschichtet, mit Folie
beschichtet o. dgl. sein. Somit können in kostengünstiger
Weise Varianten mit einem höherwertigen Zierelement, das beispielsweise
aus Metall oder Keramik anstatt aus lackiertem Kunststoff besteht,
versehen werden. Außerdem ist eine leichte Auswechselbarkeit
nach einem eventuellen Verschleiß des Zierelements gegeben.
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Als
eine Art Multifunktionsteil kann die Spange zusätzlich
zum Designelement als Batteriefachdeckel für die andere
Seite des Gehäuses, und zwar für die Unterseite
und/oder die Unterschale, dienen. Wie bereits erwähnt,
sind an der einen Seite des Gehäuses häufig Tasten
zur manuellen Bedienung der Elektronik durch den Benutzer angeordnet.
Die Elektronik ist im Inneren des Gehäuses zweckmäßigerweise auf
einer Leiterplatte befindlich. Es bietet sich dann an, daß die
Spange an der einen Seite, und zwar insbesondere diejenige, die
der Oberseite des Gehäuses zugeordnet ist, Ausnehmungen
zur Aufnahme der Tasten enthält.
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Das
Zierelement bildet zusammen mit dem Batteriedeckel eine Art u-förmige
Spange, die auf das Gehäuse aufgeschoben werden kann, um
ein einfaches Öffnen für den Batteriewechsel zu
gestatten. Außerdem ist dadurch für eine verbesserte
Dichtheit zum Gehäuseinneren gesorgt. In kostengünstiger Weise
können zwecks Erleichterung für das Aufschieben
der Spange Führungselemente, beispielsweise Führungsnuten,
am Gehäuse, und zwar an der Ober- sowie der Unterschale
angeordnet sein. Mit Hilfe der Führungselemente kann die
Spange bei deren Montage seitlich über die Führungselemente
eingeschoben werden, wobei zur Montage ein im wesentlichen zeitgleiches
Drücken der Tasten durch den Benutzer vorgenommen wird.
Die der Aufnahme der Elektronik dienende Leiterplatte kann zudem
flexibel gelagert sein, derart daß sich die Bereiche an der
Oberschale zur Montage der Spange absenken lassen.
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Die
Spange kann aus Metall bestehen. Dieses kann zur Herstellung der
Spange spanend bearbeitet und/oder auch gußtechnisch verarbeitet
werden. Desweiteren eignen sich auch Keramik, Kunststoff o. dgl.
als Material für die Herstellung der Spange. Die Spange
läßt sich mittels verschleißfester Lacke
in der gewünschten Farbe oder auch mehrfarbig lackieren.
Um eine Höherwertigkeit zu schaffen, kann die Spange auch
mit Edelmetall ganz oder teilweise galvanisiert, mit Keramik beschichtet
oder mit Folie beschichtet sein. Als Herstellverfahren für
die Folienbeschichtung bietet sich IMD = In-Mold-Decoration oder
IML = In-Mold-Labeling an.
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Zum
Schutz der empfindlichen Elektronik, auch unter eher rauhen Einsatzbedingungen
im Kraftfahrzeug-Bereich, ist zwischen der Unterschale und dem als
Batteriefachdeckel dienenden Teil der Spange eine Dichtung zur Abdichtung
des Gehäuses gegen Wasser, Flüssigkeiten, Gasen,
Schmutz o. dgl. angeordnet. Um die Abdichtung in das Gehäuseinnere
weiter zu verbessern, läßt sich ein beispielsweise
aus thermoplastischem Elastomer bestehendes Weichkomponententeil
als Dichtung an der Unterschale zur Abdichtung des als Batteriefachdeckels dienenden
Teils der Spange gegen Wasser, Flüssigkeiten, Gase, Schmutz
o. dgl. anbringen. In üblicher Weise können die
Oberschale sowie die Unterschale aus thermoplastischen Kunststoff
bestehen. Zwecks einfacher sowie kostengünstiger Fertigung
kann die Unterschale mitsamt der Weichkomponente in der Art eines
Zwei-Komponenten-Teils durch Spritzgießen hergestellt sein.
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Für
eine besonders bevorzugte Ausgestaltung, bei der ein wechselbarer
Batteriefachdeckel mit Designorientierung auf Ober- und Unterschale
für den Schlüssel geschaffen ist, ist nachfolgendes
festzustellen. Der Batteriedeckel wird „U-förmig” ausgeführt,
so daß dieser sowohl die Oberschale als auch die Unterschale
des Schlüssels abdeckt. Dadurch wird das Bauteil Designblende
eingespart. Bei der Montage wird der Batteriedeckel seitlich über
die im Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil eingebrachten
Führungselemente, beispielsweise Führungsnuten,
eingeschoben. Die Montage erfolgt bei zeitgleichem Drücken
der Tasten. Zusätzlich sorgt eine flexible Lagerung des
Leiterplatten-Moduls dafür, daß sich Bereiche des
Gehäuseoberteils bei der Montage weiter absenken lassen.
Der Batteriefachdeckel ist somit jederzeit wechselbar. Die Abdichtfunktion
wird durch den Weichkomponentenanteil an der Unterschale gewährleistet.
Der Batteriefachdeckel kann in unterschiedlichen Ausführungen
angeboten werden. Denkbar in diesem Einsatzfeld sind u. a. lackierte Kunststoffteile,
IMD einfarbige oder mehrfarbige Kunststoffteile, IML einfarbige
oder mehrfarbige Kunststoffteile, spanend bearbeitete oder gusstechnisch
hergestellte Deckel als Echtmetall-Teile, ganz oder teilgalvanisierte
Teile, Keramikteile o. dgl. für den Batteriefachdeckel.
Die Verschleißfestigkeit für den Batteriefachdeckel
kann durch die Verwendung hochfester Lacke realisiert werden. Vorteilhafterweise
kann bei einem eventuellen Verschleiß und/oder einer Beschädigung
im „After-Sales-Markt” ein Neuteil beschafft und
in einfacher Weise montiert werden.
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Die
mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
daß eine Kosteneinsparung durch Einsparung eines ansonsten
zusätzlichen Designteiles bzw. durch die Verwendung des
Batteriedeckels als Designteil realisierbar ist. Anstatt wie bisher
für die Oberschale eine Designblende und für die
Unterschale einen herkömmlichen, aufwendig zu montierenden
Batteriefachdeckel zu verwenden, wird bei der Verwendung des erfindungsgemäßen
Batteriefachdeckels zugleich die Funktion der Designblende übernommen
und somit ein Bauteil eingespart. Außerdem stellt dies
eine kostengünstige Realisierung der Designelemente dar.
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Es
ist eine einfache Wechselbarkeit des Batteriefachdeckels, beispielsweise
nach längerem Gebrauch gegeben. Nach längerem
Gebrauch und/oder beim Wunsch eines anderen Schlüsseldesigns
kann der Batteriefachdeckel in einfacher Weise ausgetauscht werden.
Dadurch ist es möglich, den Schlüssel optisch
zu personalisieren sowie beim Wiederverkauf durch das Wechselteil
wieder neutral darzustellen, indem die Personalisierung entfernt
wird. Außerdem ist diese Komponente einfach montierbar.
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Dadurch
ist auch eine Modularität ermöglicht. Bei derselben
Elektronik können allein durch die Verwendung eines geometrisch
anderen Deckels unterschiedliche Varianten dargestellt werden. Beispielsweise
läßt sich so in einfacher Weise ein 3-Tasten-
oder auch ein 4-Tasten- Schlüssel herstellen. Zudem sind
Baureihen mit unterschiedlichen Wertigkeitsstufen in einfacher Weise
ohne zusätzliche Investitionen in die Betriebsmittel darstellbar.
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Es
sind vielfältige Beschichtungsmöglichkeiten möglich,
indem verschiedene Oberflächenbeschichtungsverfahren angewendet
werden können. Beispielsweise kann Keramikbeschichtung
zur Anwendung kommen oder es kann die Verwendung verschiedener Lacke
erfolgen. Dabei lassen sich verschleißfeste Lacke verwenden,
womit auch eine hohe Verschleißfestigkeit für
das Gehäuse gegeben ist.
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Schließlich
ist auch noch eine gute Abdichtung für das Gehäuse
gegen Wasser o. dgl. gegeben. Dies steigert wiederum die Funktionssicherheit
des Schlüssels.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung mit verschiedenen Weiterbildungen
und Ausgestaltungen ist in den Zeichnungen dargestellt und wird
im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
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1 ein
mit einem Schließsystem ausgestattetes Kraftfahrzeug,
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2 den
elektronischen Schlüssel als die zweite Einrichtung des
Schließsystems in perspektivischer Ansicht,
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3 ein
Einzelteil der zweiten Einrichtung in perspektivischer Ansicht,
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4 einen
Schnitt entlang der Linie 4-4 in 2,
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5 die
Montage der zweiten Einrichtung in schematischer Ansicht und
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6 einen
Teilschnitt durch die zweite Einrichtung.
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In 1 ist
ein Kraftfahrzeug 1 mit dem berechtigten Benutzer 2 zu
sehen. Das Kraftfahrzeug 1 ist für die Zugangsberechtigung
mit einem Schließsystem 3 als Türschließsystem
versehen, das eine als eine Steuereinrichtung ausgebildete erste Einrichtung 4 und
eine zugehörige zweite Einrichtung 5 umfaßt.
Die zweite Einrichtung 5 ist in der Art eines elektronischen
Schlüssels, eines Identifikations(ID)-Gebers o. dgl. ausgebildet.
Die zweite Einrichtung 5 befindet sich im Besitz des berechtigten Benutzers 2,
womit dieser innerhalb eines Wirkbereichs 8 im Außenraum 23 Zugang
zum Kraftfahrzeug 1 besitzt.
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Die
erste Einrichtung 4 besitzt wenigstens zwei Zustände,
wobei im ersten Zustand eine Verriegelung und im zweiten Zustand
eine Entriegelung der Autotüren 6 vorliegt. Die
beiden Einrichtungen 4, 5 besitzen zu deren bestimmungsgemäßen
Betrieb Mittel zum Senden und/oder Empfangen von Signalen 7 mittels
einer elektromagnetischen Trägerwelle. Bei wenigstens einem
dieser zwischen der zweiten Einrichtung 5 und der ersten
Einrichtung 4 übertragenen Signale 7 handelt
es sich um ein codiertes, elektromagnetisches Betriebssignal. Das
codierte Betriebssignal 7 dient zur Authentikation der
zweiten Einrichtung 5, womit bei berechtigter zweiter Einrichtung 5 nach
positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals 7 eine Änderung
des Zustandes der ersten Einrichtung 4 bewirkbar ist. Die Übertragung des
codierten Betriebssignals 7 erfolgt dann, wenn der berechtigte
Benutzer 2 den Türgriff 16 an der Autotüre 6 betätigt
oder sich dem Türgriff 16 annähert. Dadurch
wird die Entriegelung der Autotüren 6 entsprechend
der bedienungsunabhängigen KeylessEntry-Funktionalität
ausgelöst. Ebensogut kann die Übertragung des
codierten Betriebssignals 7 auch selbsttätig ohne
Mitwirkung des Benutzers 2 erfolgen, sobald dieser den
Wirkbereich 8 betritt, was jedoch im folgenden nicht näher
betrachtet wird. Schließt der Benutzer die Autotüren 6 von
außen, so erfolgt eine selbsttätige Verriegelung
der Autotüren 6. Ebensogut kann die selbsttätige
Verriegelung der Autotüren 6 erfolgen, nachdem
der Benutzer den Wirkbereich 8 verlassen hat.
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Im übrigen
ist neben der KeylessEntry-Funktionalität oder auch alternativ
noch eine fernbedienbare Ent- sowie Verriegelung der Autotüren 6 möglich,
die mittels in 2 sichtbaren, in der Art von Tasten
ausgestalteten Betätigungsorganen 10 an der zweiten
Einrichtung 5 durch den Benutzer 2 auslösbar
ist, um dem Benutzer 2 eine bedienungsabhängige
Zugangsberechtigung zum Kraftfahrzeug 1 zu gestatten. Beispielsweise
läßt sich durch manuelle Betätigung der
Betätigungsorgane 10 die Zentralverriegelung ver-
und/oder entsperren sowie der Kofferraumdeckel öffnen,
indem entsprechende codierte Betriebssignale 7 von der
zweiten Einrichtung 5 zur ersten Einrichtung 4 gesendet
werden. Auf den Betätigungsorganen 10 sind die
diesen Funktionen entsprechenden Symbole 12 angebracht,
wie in 2 zu sehen. Eines der Betätigungsorgane 10,
hier das zum Verschließen der Zentralverriegelung dienende Betätigungsorgan 10,
kann beispielsweise ein Kennzeichen 13 als Hinweis auf
den Hersteller aufweisen.
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Das
Schließsystem 3 stellt gemäß 1 weiterhin
die Fahrberechtigung für das Kraftfahrzeug 1 fest.
Hierzu bewirkt die als Steuereinrichtung ausgebildete erste Einrichtung 4 ebenfalls
entsprechend den beiden Zuständen die Freigabe des elektronischen
Zündschlosses und/oder der Lenkradverriegelung. Ebensogut
kann ein sonstiges funktionsrelvantes Bauteil des Kraftfahrzeugs 1 durch
die erste Einrichtung 4 dementsprechend angesteuert werden. Beispielsweise
kann dadurch eine Freigabe und/oder Sperrung einer Wegfahrsperre,
des Motorsteuergeräts o. dgl. erfolgen. Die Übertragung
des codierten Betriebssignals 7 zur Authentikation der
zweiten Einrichtung 5 erfolgt dann, wenn der berechtigte
Benutzer 2 sich im Innenraum 22 des Kraftfahrzeugs 1 befindet
und einen Start/Stop-Schalter 11 betätigt. Dadurch
wird der Start-Vorgang o. dgl. des Kraftfahrzeugs 1 entsprechend
der KeylessGo-Funktionalität ausgelöst.
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Zusätzlich
kann ein Notbetrieb, beispielsweise bei leerer Batterie der zweiten
Einrichtung 5, oder auch ein Alternativbetrieb vorgesehen
sein, indem die zweite Einrichtung 5 als elektronischer
Schlüssel in das Zündschloß des Kraftfahrzeugs 1 zur
manuellen Bedienung durch den Benutzer 2 einführbar
ist.
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Wie
in 2 zu sehen ist, besitzt die in der Art eines elektronischen
Schlüssels ausgebildete zweite Einrichtung 5 ein
Gehäuse 9. Im Gehäuseinneren 14 des
Gehäuses 9 befindet sich eine Elektronik 15 zum
Betrieb der zweiten Einrichtung 5, wie weiter anhand von 4 zu
erkennen ist. Die Elektronik 15 ist auf einer Leiterplatte 17 angeordnet.
Die Betätigungsorgane 10 wirken mit zugehörigen
Schaltelementen 19 auf der Leiterplatte 17 zusammen. Desweiteren
ist im Gehäuseinneren 14 eine Batterie 18,
die zur Spannungsversorgung der Elektronik 15 dient, in
einem Batteriefach 29 befindlich. Das Gehäuse 9 weist
einen gemäß 5 abnehmbaren
Deckel 20 auf, so daß ein Zugang zum Batteriefach 29 sowie
ein Wechseln der Batterie 18 ermöglicht ist. Der
als Batteriefachdeckel dienende Deckel 20 ist auf das Gehäuse 9 aufschiebbar.
Hierzu ist der Deckel 20 in der Art einer Spange ausgebildet
ist, die als Einzelteil in 3 gezeigt
ist.
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Gemäß 2 ist
das Gehäuse 9 flach ausgestaltet und besitzt eine
breite Oberseite 30, eine breite Unterseite 31 und
eine schmale Rückseite 32 sowie eine schmale Vorderseite 33.
Wie man weiter der 4 entnimmt, ist hierzu das Gehäuse 9 schalenartig
mit einer Oberschale 9' sowie einer Unterschale 9'' ausgebildet.
Die Spange 20 ist gemäß 3 in
etwa U-förmig ausgestaltet. Wie weiter anhand der 5 zu
erkennen ist, ist die Spange 20 von der Rückseite 32 auf
das Gehäuse 9 überstülpend über
die Oberseite 30 und die Unterseite 31 aufschiebbar.
Nach dem Aufschieben deckt die Spange 20 die Oberschale 9' und/oder
die Unterschale 9'' zumindest teilweise bzw. weitgehend
ab. Dabei bildet die Spange 20 am oberen Teil 28 (siehe 3)
ein Zierelement in der Art einer Designblende für die eine
Seite des Gehäuses 9, und zwar entsprechend 2 für
die Oberseite 30 bzw. für die Oberschale 9'.
Weiter dient die Spange 20 als Batteriefachdeckel für
die andere Seite des Gehäuses 9, und zwar für
die Unterseite 31 bzw. für die Unterschale 9''.
Wie bereits erwähnt, sind an der einen Seite des Gehäuses 9,
nämlich an der Oberseite 30, Tasten 10 zur
manuellen Bedienung der Elektronik 15 angeordnet. Die Spange 20 enthält
nun an der einen Seite 28, die der Oberseite 30 des
Gehäuses 9 zugeordnet ist, in 3 sichtbare
Ausnehmungen 21 zur Aufnahme der Tasten 10.
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Am
Gehäuse 9, und zwar an der Oberschale 9' sowie
der Unterschale 9'', sind Führungselemente 24 angeordnet,
wie in 6 gezeigt ist. Bei den Führungselementen 24 handelt
es sich um Führungsnuten, so daß die Spange 20 bei
der Montage mittels zu den Führungsnuten 24 korrespondierenden
Ansätzen 25 an der Spange 20 seitlich über
die Führungselemente 24 eingeschoben werden kann.
Das Einschieben der Spange 20 ist auch in 5 verdeutlicht.
Zur Montage der Spange 20 bietet sich ein zeitgleiches
Drücken der Tasten 10 durch den Benutzer an. Unterstützend
kann die Leiterplatte 17 mittels in 4 sichtbarer
Weichkomponenten 34, die an der Leiterplatte 17 angebracht
sind, flexibel im Gehäuse 9 gelagert sein, wodurch
sich die Bereiche der Oberschale 9' zur Montage der Spange 20 absenken
lassen.
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Die
in 3 als Einzelteil gezeigte Spange 20 besteht
aus Metall, was dem Schlüssel 5 eine hochwertige
Anmutung verleiht. Die Herstellung der Spange 20 kann mittels üblicher
Herstellverfahren, beispielsweise durch spanende Bearbeitung, in
gußtechnischer Art o. dgl., erfolgen. Selbstverständlich kann
die Spange 20 auch aus Keramik, Kunststoff o. dgl. hergestellt
sein. Zweckmäßigerweise ist die Spange 20 dann
mittels verschleißfester Lacke lackiert, beispielsweise
in der Farbe des zugehörigen Kraftfahrzeugs 1.
Um ein höherwertiges Aussehen zu vermitteln, kann auch
eine ganze oder teilweise Galvanisierung mit Edelmetall, eine Beschichtung
mit Keramik, eine Beschichtung mit Folie o. dgl. vorgenommen sein.
Zur Folienbeschichtung eignen sich IMD(In-Mold-Decoration)- oder
IML(In-Mold-Labeling)-Verfahren, wobei die Spange 20 wunschgemäß als
einfarbiges oder auch mehrfarbiges Kunststoffteil herstellbar ist.
Die Veredelung der Spange 20 wird dabei zumindest an der
für den Benutzer 2 sichtbaren Oberfläche
der Spange 20 vorgenommen.
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Wie
man weiter der 4 entnimmt, ist eine Dichtung 26 zwischen
der Unterschale 9'' und dem als Batteriefachdeckel dienenden
unteren Teil 27 der Spange 20 (siehe 3)
zur Abdichtung des Gehäuses 9 gegen Wasser, Flüssigkeiten,
Gasen, Schmutz o. dgl. angeordnet. Bei der Dichtung 26 handelt
es sich um einen Weichkomponentenanteil aus thermoplastischem Elastomer,
der an der Unterschale 9'' angebracht ist. Der Weichkomponentenanteil 26 dient,
wie erwähnt, zur Abdichtung des als Batteriefachdeckels
dienenden unteren Teils 27 der Spange 20 gegen
Wasser, Flüssigkeiten, Gase, Schmutz o. dgl., womit das
Gehäuseinnere 14 vor dem Eindringen von Schadstoffen
geschützt ist. Wie üblich kann die Oberschale 9' sowie
die Unterschale 9'' aus einem harten thermoplastischen
Kunststoff bestehen und durch Spritzgießen hergestellt
werden. Der Einfachheit halber kann die Weichkomponente 26 an
der Unterschale 9'' bei Herstellung derselben angespritzt werden,
indem die Unterschale 9'' mitsamt der Weichkomponente 26 in
der Art eines Zwei-Komponenten(2K)-Teils durch Spritzgießen
hergestellt ist. Selbstverständlich kann die Weichkomponente
zur Abdichtung auch an sonstigen geeigneten Teilen, beispielsweise
am Batteriefach 29, am Teil 27 der Spange 20 oder
auch als Weichkomponente 34 unter dem Leiterplatten-Modul 17,
als 2K-Teil angebracht sein.
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Die
Erfindung ist nicht auf das beschriebene und dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt. Sie umfaßt vielmehr auch alle fachmännischen
Weiterbildungen im Rahmen der durch die Patentansprüche
definierten Erfindung. So kann ein erfindungsgemäßes
Gehäuse 9 nicht nur in Automotive-Anwendungen
sondern auch an Fernbedienungen für Fernseh- oder Audiogeräte,
an Mobiltelefonen o. dgl. Verwendung finden.
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- (berechtigter)
Benutzer
- 3
- Schließsystem
- 4
- erste
Einrichtung
- 5
- zweite
Einrichtung/elektronischer Schlüssel
- 6
- Autotüre
- 7
- Signal/Betriebssignal
- 8
- Wirkbereich
- 9
- Gehäuse
- 9'
- Oberschale
- 9''
- Unterschale
- 10
- Betätigungsorgan/Taste
- 11
- Start/Stop-Schalter
- 12
- Symbol
- 13
- Kennzeichen
- 14
- Gehäuseinneres
- 15
- Elektronik
- 16
- Türgriff
- 17
- Leiterplatte/Leiterplatten-Modul
- 18
- Batterie
- 19
- Schaltelement
- 20
- Deckel/Spange
- 21
- Ausnehmung
(in Spange)
- 22
- Innenraum
- 23
- Außenraum
- 24
- Führungselement/Führungsnut
- 25
- Ansatz
(an Spange)
- 26
- Dichtung/Weichkomponentenanteil/Wechkomponente
- 27
- unterer
Teil (der Spange)
- 28
- oberer
Teil/Seite (der Spange)
- 29
- Batteriefach
- 30
- Oberseite
(von Gehäuse)
- 31
- Unterseite
(von Gehäuse)
- 32
- Rückseite
(von Gehäuse)
- 33
- Vorderseite
(von Gehäuse)
- 34
- Weichkomponente
(an Leiterplatte)
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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