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Die
Erfindung betrifft ein Gehäuse
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Solche
Gehäuse
werden insbesondere für einen
elektronischen Schlüssel,
einen Identifikations(ID)-Geber o. dgl. eines Schließsystems
in einem Kraftfahrzeug verwendet.
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Schließsysteme
für Kraftfahrzeuge
sind zur Steigerung des Komforts für den Benutzer oft mit einem
elektronischen Schlüssel
ausgestattet. Nach entsprechender Betätigung durch den Benutzer wird zwischen
dem Schlüssel
und einem Steuergerät
im Kraftfahrzeug ein Code, beispielsweise über elektromagnetische Wellen,
ausgetauscht, so daß nach
positiver Auswertung des Codes die Türen, der Kofferraumdeckel o.
dgl. des Kraftfahrzeugs fernbedienbar ent- und/oder verriegelt sowie
sonstige Funktionen ausgelöst
werden.
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Ein
derartiger elektronischer Schlüssel
ist aus der
DE 199
15 969 A1 bekannt. Im Gehäuse der zweiten Einrichtung
befindet sich ein Schaltelement, wie ein elektrischer Schalter,
ein Sensor o. dgl., wobei ein Betätigungsorgan für ein Schaltelement
am Gehäuse
auf das Schaltelement betätigend
einwirkt. Das Betätigungsorgan
ist in der Art einer zur Betätigung
elastisch verformbaren Fläche
ausgebildet, die im wesentlichen in der Oberfläche des Gehäuses verlaufend ausgestaltet
ist. Häufig
ist die Betätigungscharakteristik
für derartige
Betätigungsorgane nicht
reproduzierbar.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Gehäuseteil derart zu auszugestalten,
daß das Betätigungsorgan
eine reproduzierbare Betätigungscharakteristik
aufweist.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Gehäuse durch
die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Beim
erfindungsgemäßen besteht
das Betätigungsorgan
aus einer Hartkomponente sowie einer Weichkomponente. Die Weichkomponente
ist am Gehäuse
befestigt, derart daß die
Hartkomponente über
die Weichkomponente beweglich zur Betätigung des Schaltelements ist.
Vorteilhafterweise wird die Haptik für ein solches Betätigungsorgans
als besonders ergonomisch empfunden. Desweiteren ist auch eine gute
Abdichtung für
das Gehäuseinnere
im Bereich des Betätigungsorgans
gegeben. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
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In
einer die Funktionssicherheit steigernden Weiterbildung weist das
Betätigungsorgan
einen Stößel zur
Betätigung
des Schaltelements auf, wobei der Stößel an der Hartkomponente angebracht
ist und die Weichkomponente durchdringt. Zweckmäßigerweise ist bei Vorhandensein
von mehreren Betätigungsorganen
die Länge
der Stößel derart
gewählt, daß der Betätigungsweg
für die
den jeweiligen Betätigungsorganen
zugeordneten Schaltelemente im wesentlichen gleich ist. Eine solche
Ausgestaltung gewährleistet
dieselbe Betätigungscharakteristik
für alle
vorhandenen Betätigungsorgane.
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Zur
Erzielung einer gefälligen
Gestaltung ist die Hartkomponente in der Art einer Taste ausgestaltet.
Die Hartkomponente ist an der Weichkomponente flächig, befestigt. Als besonders
geeignete Befestigung kann eine Verbindung der Hartkomponente mit
der Weichkomponente und/oder der Weichkomponente mit dem Gehäuse durch
Kleben, Schweißen,
insbesondere Laserschweißen,
Zweikomponenten-Spritzen o. dgl. vorgenommen werden.
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Der
einfachen Herstellbarkeit halber besteht das Gehäuse aus einem thermoplastischen
Kunststoff. Bei der Hartkomponente kann es sich ebenfalls um einen
thermoplastischen Kunststoff handeln. Bei der Weichkomponente kann
es sich um ein Elastomer, ein thermoplastisches Elastomer o. dgl.
handeln.
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Zweckmäßigerweise
ist das Schaltelement auf einer im Gehäuse befindlichen Leiterplatte
angeordnet. Das Betätigungsorgan
wirkt über
eine Öffnung
im Gehäuse
auf das Schaltelement ein. Dennoch gewährleistet die Erfindung eine
gute Abdichtung des Gehäuseinneren
auch an der Öffnung.
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Zusammenfassend
läßt sich
für eine
besonders bevorzugte Ausgestaltung nachfolgendes sagen. Bei einem
elektronischen Schlüssel
ist die Haptik ein wesentliches Element das dem Benutzer signalisiert
ob die Taste betätigt
wurde oder nicht. Ebenso muss eine Fehlbetätigung z.B. in der Hosentasche verhindert
werden. Deshalb ist eine Mindestkraft und ein ausreichend großer Betätigungsweg
notwendig. Innerhalb eines Schlüssels
muss die Betätigungscharkteristik
gleich sein.
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Um
innerhalb eines Tastenfeldes eine gleich bleibende Betätigungscharkterisitik
zu erhalten muß das
Tastenfeld mit einer harten Komponente realisiert werden. Die Taste
wiederum muß eine
Relativbewegung zum Taster auf der Leiterplatte machen, um diesen
zu betätigen.
Zur Anbindung der harten Betätigungstaste
an das Gehäuse
muß diese über eine
weiche Komponente beweglich gelagert werden. Die Verbindung der
Taste mit der Weichkomponente wird z.B. durch 2K-Spritzen oder Laserschweißen, Aufkleben
o. dgl. realisiert. Durch diese Weichkomponente wird nun ein weiteres
für die
Haptik bestimmendes Material eingebracht was die Haptik in der Regel
negativ beeinflusst. Verstärkt
wird dieser Einfluß wenn
der elektronische Schlüssel
eine designbedingte Balligkeit aufweist und der Abstand von der
Leiterplatte zu den Betätigungselementen
unterschiedlich groß ist.
Um diesen Einfluss zu umgehen, wird an der harten Betätigungstaste
ein Stößel mit angespritzt,
der direkt den Taster betätigt
und somit die zusätzlichen
Einflüsse
der Weichkomponente eliminiert. Um die Dichtigkeit zu gewährleisten
muß die Weichkomponente
möglichst
flächig
mit der harten Taste verbunden werden.
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Die
mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
daß eine
Verbesserung der Haptik erzielt wird, welche eine Art von A-Fehler bei
den heutigen Schlüsseln
darstellt. Weiterhin ist vorteilhaft, daß eine gleichmäßige Haptik
bei den unterschiedlichen Tasten eines Schlüssels resultiert.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung mit verschiedenen Weiterbildungen und Ausgestaltungen
ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen
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1 ein
mit einem Schließsystem
ausgestattetes Kraftfahrzeug,
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2 ein
schematisches Blockschaltbild des Schließsystems mit einem Diagramm
zur Übertragung
der Signale,
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3 die
zweite Einrichtung des Schließsystems
in Draufsicht,
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4 die
zweite Einrichtung aus 3 in aufgeschnittener Ansicht,
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5 einen
Schnitt entlang der Linie 5-5 in 3,
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6 die
zweite Einrichtung gemäß Richtung
VI in 3 gesehen,
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7 die
Innenansicht des abnehmbaren Deckels der zweiten Einrichtung und
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8 einen
Schnitt durch das Gehäuse
der zweiten Einrichtung im Bereich des Betätigungsorgans.
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In 1 ist
ein Kraftfahrzeug 1 mit dem berechtigten Benutzer 2 zu
sehen. Das Kraftfahrzeug 1 ist für die Zugangsberechtigung mit
einem Schließsystem 3 als
Türschließsystem
versehen, das eine als eine Steuereinrichtung ausgebildete erste
Einrichtung 4 und eine zugehörige zweite Einrichtung 5 umfaßt. Die
zweite Einrichtung 5 ist in der Art eines elektronischen
Schlüssels,
eines Identifikations(ID)-Gebers, einer Chipkarte, einer Smartcard
o. dgl. ausgebildet. Die zweite Einrichtung 5 befindet sich
im Besitz des berechtigten Benutzers 2, womit dieser innerhalb
eines Wirkbereichs 8 Zugang zum Kraftfahrzeug 1 besitzt.
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Die
erste Einrichtung 4 besitzt wenigstens zwei Zustände, wobei
im ersten Zustand eine Verriegelung und im zweiten Zustand eine
Entriegelung der Autotüren 6 vorliegt.
Die beiden Einrichtungen 4, 5 besitzen zu deren
bestimmungsgemäßen Betrieb Mittel
zum Senden und/oder Empfangen von Signalen 7 mittels einer
elektromagnetischen Trägerwelle. Bei
wenigstens einem dieser zwischen der zweiten Einrichtung 5 und
der ersten Einrichtung 4 übertragenen Signale 7 handelt
es sich um ein codiertes, elektromagnetisches Betriebssignal 15 (siehe 2). Das
codierte Betriebssignal 15 dient zur Authentikation der
zweiten Einrichtung 5, womit bei berechtigter zweiter Einrichtung 5 nach
positiver Auswertung des übertragenen
Betriebssignals 15 eine Änderung des Zustandes der ersten
Einrichtung 4 bewirkbar ist. Die Übertragung des codierten Betriebssignals 15 erfolgt dann,
wenn der berechtigte Benutzer 2 den Türgriff 16 an der Autotüre 6 betätigt oder
sich dem Türgriff 16 annähert. Dadurch
wird die Entriegelung der Autotüren 6 entsprechend
der bedienungsunabhängigen
KeylessEntry-Funktionalität
ausgelöst.
Ebensogut kann die Übertragung
des codierten Betriebssignals 15 auch selbsttätig ohne
Mitwirkung des Benutzers 2 erfolgen, sobald dieser den
Wirkbereich 8 betritt, was jedoch im folgenden nicht näher betrachtet wird.
Schließt
der Benutzer die Autotüren 6 von
außen,
so erfolgt eine selbsttätige
Verriegelung der Autotüren 6.
Ebensogut kann die selbsttätige
Verriegelung der Autotüren 6 erfolgen,
nachdem der Benutzer den Wirkbereich 8 verlassen hat.
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Im übrigen ist
neben der KeylessEntry-Funktionalität auch noch eine fernbedienbare
Entsowie Verriegelung der Autotüren 6 möglich, die
mittels in 3 sichtbarer, in der Art von
Tasten ausgestalteten Betätigungsorgane 10 an
der zweiten Einrichtung 5 durch den Benutzer 2 auslösbar ist,
um dem Benutzer 2 eine bedienungsabhängige Zugangsberechtigung zum
Kraftfahrzeug 1 zu gestatten. Beispielsweise läßt sich
durch manuelle Betätigung
der Betätigungsorgane 10 die
Zentralverriegelung ver- und/oder entsperren sowie der Koffenaumdeckel öffnen, indem
entsprechende codierte Betriebssignale 15 von der zweiten
Einrichtung 5 zur ersten Einrichtung 4 gesendet
werden. Auf den Betätigungsorganen 10 sind
die diesen Funktionen entsprechenden Symbole angebracht.
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Das
Schließsystem 3 stellt
weiterhin die Fahrberechtigung für
das Kraftfahrzeug 1 fest. Hierzu bewirkt die als Steuereinrichtung
ausgebildete erste Einrichtung 4 ebenfalls entsprechend
den beiden Zuständen
die Ent- und/oder Verriegelung des elektronischen Zündschlosses
oder der Lenkradverriegelung. Ebensogut kann ein sonstiges fiznktionsrelvantes
Bauteil des Kraftfahrzeugs 1 durch die erste Einrichtung 4 dementsprechend
angesteuert werden. Beispielsweise kann dadurch eine Freigabe und/oder Sperrung
einer Wegfahrsperre, des Motorsteuergeräts o. dgl. erfolgen. Die Übertragung
des codierten Betriebssignals 15 zur Authentikation der
zweiten Einrichtung 5 erfolgt dann, wenn der berechtigte
Benutzer 2 sich im Kraftfahrzeug 1 befindet und
einen Start/Stop-Schalter 11 betätigt. Dadurch
wird der Start-Vorgang o. dgl. des Kraftfahrzeugs 1 entsprechend
der KeylessGo-Funktionalität
ausgelöst.
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Zusätzlich kann
ein Notbetrieb, beispielsweise bei leerer Batterie der zweiten Einrichtung 5 vorgesehen
sein, indem die zweite Einrichtung 5 als elektronischer
Schlüssel
in das Zündschloß des Kraftfahrzeugs
zur manuellen Bedienung durch den Benutzer 2 einführbar ist.
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Die
Funktionsweise entsprechend der Keyless-Funktionalität des erfindungsgemäßen Schließsystems
3 soll
nun anhand der
2 näher erläutert werden. Zunächst sendet
die erste Einrichtung
4 mittels eines Senders/Empfängers
24 als
Mittel zum Senden und/oder Empfangen von Signalen ein als Wecksignal
bezeichnetes erstes elektromagnetisches Signal
12 für die zugehörige zweite
Einrichtung
5. Dadurch wird die zweite Einrichtung
5 aus
einem Ruhezustand mit verringertem Energiebedarf in einen aktivierten
Zustand für
den bestimmungsgemäßen Betrieb übergeführt. Danach
sendet die erste Einrichtung
4 wenigstens ein weiteres,
drittes elektromagnetisches Signal
13, das nachfolgend
auch als Bereichsabgrenzungssignal bezeichnet ist. Dadurch kann
die zugehörige
zweite Einrichtung
5 deren Standort in Bezug auf die erste
Einrichtung
4 bestimmen. Insbesondere läßt sich feststellen, ob die
zweite Einrichtung
5 außerhalb am Kraftfahrzeug
1 sowie gegebenenfalls
an welcher Stelle des Außenraums
23 und/oder
im Innenraum
22 des Kraftfahrzeugs
1 befindlich
ist. Nachfolgend sendet die zweite Einrichtung
5 mittels
eines Senders/Empfängers
17 ein
die Information zum ermittelteten Standort beinhaltendes viertes
Signal
14 zur ersten Einrichtung
4, das im folgenden
auch als Rückantwortsignal
bezeichnet ist. Schließlich
wird dann, wie bereits beschrieben, das fünfte elektromagnetische Signal
als codiertes elektromagnetisches Betriebssignal
15 zur
Authentikation mittels der Sender/Empfänger
24,
17 zwischen der
ersten und der zweiten Einrichtung
4,
5 übertragen.
Das Signal
15 kann insbesondere aus mehreren Teilsignalen
bestehen und in einer bidirektionalen Kommunikation zwischen den
beiden Einrichtungen
4,
5 übertragen werden. Im Hinblick
auf nähere
Einzelheiten zur bidirektionalen Kommunikation an sich wird auch
auf die
DE 43 40 260
A1 verwiesen.
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Das
Wecksignal 12 kann beispielsweise eine Kennung zum Kraftfahrzeug-Typ
enthalten. Nach Empfang des Wecksignals 12 sind zunächst sämtliche
im Wirkbereich 8 befindliche zweite Einrichtungen 5,
die zum selben Kraftfahrzeug-Typ gehören, aktiviert. In einer weiteren
Ausgestaltung des Schließsystems 3 sendet
die erste Einrichtung 4 zwischen dem ersten Signal 12 und
dem dritten Signal 13 ein zweites elektromagnetisches Signal 18 zur zweiten
Einrichtung 5 als Selektionssignal, wie näher anhand
von 2 zu erkennen ist. Das zweite Signal 18 enthält eine
Information über
die nähere
Identität des
Kraftfahrzeugs 1. Dadurch wird bewirkt, daß lediglich
die tatsächlich
zur ersten Einrichtung 4 zugehörigen zweiten Einrichtungen 5 im
aktivierten Zustand verbleiben. Im aktivierten Zustand befindliche, nicht
zum Kraftfahrzeug 1 zugehörige zweite Einrichtungen werden
jedoch in den Ruhezustand zurückgeführt.
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Wie
in 3 zu sehen ist, besitzt die in der Art eines elektronischen
Schlüssels
ausgebildete zweite Einrichtung 5 ein Gehäuse 9,
das an dem einen Ende mittels einer Kappe 30 verschlossen
ist. Im Gehäuseinneren 19 des
Gehäuses 9 befindet
sich eine Elektronik 20 zum Betrieb der zweiten Einrichtung 5 auf
einer Leiterplatte 21, wie schematisch in 4 gezeigt
ist, sowie eine Batterie 25, die zur Spannungsversorgung
der Elektronik 20 dient. Die Batterie 25 sowie
die Elektronik 20 sind gestrichelt eingezeichnet, da diese
auf der Unterseite der Leiterplatte 21 befindlich sind
und daher in 4 eigentlich nicht sichtbar
sind. An der Unterseite des Gehäuses 9 befindet
sich ein abnehmbarer Deckel 26, der eine Öffnung 42 im
Gehäuse 9 zum
Wechseln der Batterie 25 abdeckt, wie weiter aus 5 hervorgeht.
Der Deckel 26 ist verrastbar an einer Seite über eine
oder mehrere Nasen 27 am Gehäuse 9 eingehängt sowie mittels
eines Rasthakens 28 auf der anderen Seite des Gehäuses 9 in
Bezug auf die Öffnung 42 verriegelt.
Die Abdichtung erfolgt entsprechend der 7 über eine
in der Art eines Zweikomponenten-Spritzgießteils angespritzte Dichtung 29 an
einem umlaufenden Steg 32, welcher auch die Batterie 25 niederhält. Zum Öffnen kann
der Rasthaken 28 mit dem zu Notzwecken dienenden mechanischen
Schlüssel, der
im Gehäuse 9 einsteckbar
ist, als Werkzeug durch eine in 6 gezeigte Öffnung 31 in
der Kappe 30 entriegelt und der Deckel 26 angehoben
werden. Anschließend
ist der entriegelte Deckel 26 von Hand vollständig abnehmbar
und die Batterie 25 kann gewechselt werden.
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Wie
man weiter in 3 sieht, weist die zweite Einrichtung 5 beidseitig
je ein in der Art eines spangenartigen Designelements o. dgl. ausgestaltetes
Gehäuseelement 33 auf.
Somit besteht gemäß 4 das
Gehäuse 9 aus
einem Basisgehäuse 9' und dem am
Basisgehäuse 9' befestigten
Gehäuseelement 33.
Das Gehäuseelement 33 ist
mittels einer ebenfalls in 4 sichtbaren
Nut-Laschen-Verbindung 34 klemmend am Basisgehäuse 9' aufgesteckt. Wie
man weiter erkennt, ist vorliegend die Nut 43 im Basisgehäuse 9' und die Lasche 44 am
Gehäuselement 33 befindlich.
Die Nut 43 kann eine Art von Preßpassung für die Lasche 44 bilden.
Desweiteren kann die Klemmwirkung für das Gehäuseelement 33 noch
dadurch gesteigert werden, indem wenigstens ein nicht weiter gezeigter
Klemmsteg in der Nut 43 angeordnet ist, der dann ein Verrasten
der Nut-Laschen-Verbindung 34 und/oder einen Toleranzausgleich
bewirkt.
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Wie
in 4 zu sehen ist, ist im Gehäuseinneren 19 des
Gehäuses 9 ein
Leuchtmittel 35 befindlich. In der Gehäusewand 9'' des Gehäuses 9 befindet sich
ein dem Leuchtmittel 35 zugeordnetes, in 5 gezeigtes
Sichtfenster 36, das beispielsweise in der Art eines Symbols,
eines Piktogramms, eines Zeichens o. dgl. ausgestaltet ist, zur
Funktionsanzeige für
die zweite Einrichtung 5, beispielsweise nach Betätigung eines
der Betätigungsorgane 10 durch den
Benutzer 2. Das Sichtfenster 36 ist als partielle Dünnstelle 37 in
der Gehäusewand 9'' ausgebildet, derart daß das vom
Leuchtmittel 35 ausgesandte Licht an der Dünnstelle 37 aus
dem Gehäuseinneren 19 nach
außen
dringen kann. Die Dünnstelle 37 besteht
aus demselben Material wie die Gehäusewand 9'', nämlich aus einem thermoplastisches
Kunststoff. Dennoch ist die Dünnstelle 37 für die vom
Leuchtmittel 35 emittierte Strahlung wenigstens teilweise durchlässig, da
die Dicke der Gehäusewand 9'' im Bereich der Dünnstelle 37 gegenüber der
Dicke der restlichen Gehäusewand 9'' entsprechend verringert ist.
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Gemäß 8 befindet
sich im Gehäuseinneren 19 wenigstens
ein Schaltelement 38, wie ein elektrischer Schalter, ein
Sensor o. dgl., wobei das Schaltelement 38 dem am Gehäuse 9 angeordneten Betätigungsorgan 10 zugeordnet
ist. Das Betätigungsorgan 10 wirkt über eine Öffnung 45 im
Gehäuse 9 auf
das im Gehäuseinneren 19 des
Gehäuses 9 auf
der Leiterplatte 21 angeordnete Schaltelement 38 betätigend ein
und ist in der Art einer zur Betätigung elastisch
verformbaren, im wesentlichen in der Oberfläche des Gehäuses 9 verlaufenden
Fläche
ausgestaltet. Das Betätigungsorgan 10 besteht
aus einer Hartkomponente 39 aus thermoplastischem Kunststoff
sowie einer am Gehäuse 9 befestigten
Weichkomponente 40 aus einem Elastomer, einem thermoplastischen
Elastomer o. dgl., derart daß die
Hartkomponente 39 über
die Weichkomponente 40 beweglich zur Betätigung des
Schaltelements 38 ist. Die Hartkomponente 39 ist
in der Art einer Taste ausgestaltet und an der Weichkomponente 40 flächig befestigt.
Zur Befestigung der Hartkomponente 39 an der Weichkomponente 40 und/oder
der Weichkomponente 40 mit dem Gehäuse 9 ist Kleben,
Schweißen,
beispielsweise Laserschweißen,
Zweikomponenten-Spritzen o. dgl. geeignet. An der Hartkomponente 39 ist
ein Stößel 41 zur
Betätigung
des Schaltelements 38 angebracht, wobei der Stößel 41 die Weichkomponente 40 durchdringt.
Da die Oberfläche des
Gehäuses 9 leicht
gewölbt
verläuft,
ist bei mehreren Betätigungsorganen 10 die
Länge der
Stößel 41 derart
gewählt,
daß der
Betätigungsweg
für die den
jeweiligen Betätigungsorganen 10 zugeordneten Schaltelemente 38 im
wesentlichen gleich ist.
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Wie
man weiter in 5 sieht, kann das Gehäuse 9 aus
wenigstens zwei Gehäuseteilen 9a, 9b in
der Art von Halbschalen bestehen. In dem einen Gehäuseteil 9a ist
gemäß 8 das
Betätigungsorgan 10 für das Schaltelement 38 befindlich.
Bei mehreren Betätigungsorganen 10 sind
zweckmäßigerweise
sämtliche
Betätigungsorgane 10 an
dem einen Gehäuseteil 9a angeordnet.
Bei Betätigung
des Schaltelements 38 durch den Benutzer 2 wird
das entsprechende Signal 7 aus elektromagnetischer Strahlung 46,
und zwar insbesondere Infrarot-Strahlung, von dem im Gehäuse 9 beispielsweise
auf der Leiterplatte 21 befindlichen, in 5 lediglich
schematisch gezeigten Sender 17 gesendet. Das Gehäuseteil 9b ist
wenigstens teilweise aus einem für
die elektromagnetische Strahlung 46 im wesentlichen durchlässigen Material
hergestellt, so daß die
vom Sender 17 ausgesandte elektromagnetische Strahlung 46 im
wesentlichen ungehindert aus dem Gehäuse 9 austreten kann.
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Nach
Einlegen der bestückten
Leiterplatte 21 und/oder weiterer Komponenten für den elektronischen
Schlüssel 5 werden
die beiden Gehäuseteile 9a, 9b mittels
Verschweißen,
wie mittels Laserschweißen,
Reibschweißen,
Ultraschallschweißen
o. dgl., miteinander verbunden, so daß das Gehäuse 9 weitgehend gegen
das Eindringen von Schadstoffen abgedichtet ist. Das Gehäuse 9 besitzt
ein nicht weiter gezeigtes Fach zur Aufnahme des mechanischen Notschlüssels, der
verrastend in das Fach einsteckbar ist. Das Fach ist zweckmäßigerweise
von den beiden Gehäuseteilen 9a, 9b ausgebildet.
Wie bereits erwähnt,
besteht das Gehäuse 9 aus
thermoplastischem Kunststoff, so daß auch die beiden Gehäuseteile 9a, 9b aus
thermoplastischem Kunststoff hergestellt sind. Der Kunststoff für die beiden
Gehäuseteile 9a, 9b ist
dann derart eingefärbt,
daß die
Gehäuseteile 9a, 9b für das menschliche
Auge im wesentlichen gleichfarbig erscheinen, wobei dennoch das
eine Gehäuseteil 9b durchlässig für die elektromagnetische
Strahlung 46 ist. Im allgemeinen ist für das Gehäuse 9 des elektronischen
Schlüssels 5 eine schwarze
Einfärbung
bevorzugt.
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Die
Erfindung ist nicht auf das beschriebene und dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt. Sie
umfaßt
vielmehr auch alle fachmännischen
Weiterbildungen im Rahmen der durch die Patentansprüche definierten
Erfindung. So kann ein erfindungsgemäßes Gehäuse 9 auch an Fernbedienungen
für Fernseh-
oder Audiogeräte,
an Mobiltelefonen o. dgl. Verwendung finden.
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- (berechtigter)
Benutzer
- 3
- Schließsystem
- 4
- erste
Einrichtung
- 5
- zweite
Einrichtung/elektronischer Schlüssel
- 6
- Autotüre
- 7
- Signal
- 8
- Wirkbereich
- 9
- Gehäuse
- 9'
- Basisgehäuse
- 9''
- Gehäusewand
- 9a,
9b
- Gehäuseteil
- 10
- Betätigungsorgan
- 11
- Start/Stop-Schalter
- 12
- (erstes)
Signal/Wecksignal
- 13
- (drittes)
Signal/Bereichsabgrenzungssignal
- 14
- (viertes)
Signal/Rückantwortsignal
- 15
- (fünftes) Signal/(codiertes)
Betriebssignal/Code
- 16
- Türgriff
- 17
- Sender/Empfänger (in
der zweiten Einrichtung)
- 18
- (zweites)
Signal/Selektionssignal
- 19
- Gehäuseinneres
(vom Gehäuse)
- 20
- Elektronik
- 21
- Leiterplatte
- 22
- Innenraum
(vom Kraftfahrzeug)
- 23
- Außenraum
(vom Kraftfahrzeug)
- 24
- Sender/Empfänger (in
der ersten Einrichtung)
- 25
- Batterie
- 26
- Deckel
(am Gehäuse)
- 27
- Nase
(am Deckel)
- 28
- Rasthaken
(am Deckel)
- 29
- Dichtung
- 30
- Kappe
- 31
- Öffnung (in
Kappe)
- 32
- (umlaufender)
Steg (am Deckel)
- 33
- Gehäuseelement
- 34
- Nut-Laschen-Verbindung
- 35
- Leuchtmittel
- 36
- Sichtfenster
- 37
- Dünnstelle
- 38
- Schaltelement
- 39
- Hartkomponente
(von Betätigungsorgan)
- 40
- Weichkomponente
(von Betätigungsorgan)
- 41
- Stößel
- 42
- Öffnung (im
Gehäuse
für Batterie)
- 43
- Nut
- 44
- Lasche
- 45
- Öffnung (im
Gehäuse
für Schaltelement)
- 46
- elektromagnetische
Strahlung