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Gebiet der vorliegenden Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Herstellung von Mikrostrukturen
und betrifft insbesondere ein Verfahren zum Definieren von Mikrostrukturelementen
auf der Grundlage von Nano-Einprägetechniken.
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Beschreibung des Stands der
Technik
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Die
Herstellung von Mikrostrukturen, etwa integrierter Schaltungen,
erfordert, dass kleine Gebiete mit genau gesteuerter Größe in einer
Materialschicht eines geeigneten Substrats, etwa eines Siliziumsubstrats
hergestellt werden. Diese kleinen Gebiete mit präzise gesteuerter Größe werden
durch Strukturieren der Materialschicht durch beispielsweise Photolithographie
und Ätzprozesse
hergestellt. Zu diesem Zweck wird in konventionellen Halbleiterverfahren eine
Maskenschicht über
der betrachteten Materialschicht gebildet, um diese kleinen Gebiete
zunächst in
der Maskenschicht zu definieren. Im Allgemeinen besteht eine Maskenschicht
aus einer Schicht aus Photolack oder wird daraus hergestellt, die
mittels eines lithographischen Prozesses, etwa eines photolithographischen
Prozesses, strukturiert wird. Während
eines typischen photolithographischen Prozesses wird Lack auf die
Scheibenoberfläche
aufgeschleudert und wird dann mit ultravioletter Strahlung belichtet.
Nach dem Entwickeln des Photolacks, abhängig von der Art des Lackes,
d. h. Positivlack oder Negativlack, werden die belichteten Bereiche
oder die nicht belichteten Bereiche entfernt, um das erforderliche
Muster in der Schicht aus Photolack zu bilden. Da die Abmessungen
der Muster in modernen integrierten Schaltung ständig kleiner werden, muss die
für das
Strukturieren der Strukturelemente verwendete Anlage äußerst strenge
Anforderungen im Hinblick auf die Auflösung und die Überlagerungsgenauigkeit
der beteiligten Herstellungsprozesse erfüllen. In dieser Hinsicht ist
die Auflösung
als ein Maß zu
sehen, das die konsistente Fähigkeit
angibt, Abbildungen mit minimaler Größe unter vordefinierten Fertigungstoleranzen
zu erzeugen. Ein wichtiger Faktor bei der Verbesserung der Auflösung ist
der photolithographische Prozess selbst, in welchem Muster, die
in einer Photomaske oder einem Retikal enthalten sind, über ein
optisches Abbildungssystem optisch auf ein Substrat übertragen
werden. Daher werden große
Anstrengungen untemommen, um die optischen Ei genschaften des Lithographiesystems ständig zu
verbessern, etwa die numerische Apertur, die Brennweite und die
Wellenlänge
der verwendeten Lichtquelle.
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Die
Qualität
der lithographischen Abbildung ist äußerst wichtig beim Erzeugen
sehr kleiner Strukturgrößen. Von
mindestens vergleichbarer Wichtigkeit ist jedoch die Genauigkeit,
mit der eine Abbildung auf der Oberfläche des Substrat positioniert
werden kann. Viele Arten von Mikrostrukturen, etwa integrierte Schaltungen,
werden durch aufeinanderfolgendes Strukturieren von Materialschichten
hergestellt, wobei Strukturelemente aufeinanderfolgende Materialschichten
eine genau definierte räumliche
Beziehung zueinander aufweisen. Jedes in einer nachfolgenden Materialschicht
gebildete Muster muss zu einem entsprechenden Muster ausgerichtet
werden, das in der zuvor strukturierten Materialschicht gebildet
ist, wobei spezielle Justiertoleranzen einzuhalten sind. Diese Justiertoleranzen
werden beispielsweise durch eine Schwankung eines Photolackbildes
auf dem Substrat auf Grund von Ungleichförmigkeiten in Prozessparametern,
etwa der Lackdicke, der Ausbacktemperatur, der Belichtung und der
Entwicklung hervorgerufen. Ferner können auch Ungleichförmigkeiten
der Ätzprozesse
ebenso zu Schwankungen in den geätzten
Strukturelementen führen.
Ferner besteht eine gewisse Unsicherheit bei der Überlagerung
des Bildes des Musters für
die aktuelle Materialschicht mit der geätzten Struktur der zuvor gebildeten Materialschicht,
wenn das Bild lithographisch auf das Substrat übertragen wird. Es tragen diverse
Faktoren zur Fähigkeit
des Abbildungssystems bei, um in genauer Weise zwei Schichten zu überlagern,
etwa Ungenauigkeiten innerhalb eines Maskensatzes, Temperaturdifferenzen
zu unterschiedlichen Zeiten der Belichtung und eine begrenzte Justierfähigkeit
des Justiersystems. Als Folge davon sind die wesentlichen Kriterien,
die die minimale Strukturgröße bestimmen,
die schließlich
erreicht wird, die Auflösung für das Erzeugen
von Strukturelementen in einzelnen Substratschichten und der Gesamtüberlagerungsfehler,
zu welchem die zuvor erläuterten
Faktoren und insbesondere der lithographische Prozess beitragen.
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Die
ständige
Reduzierung der Mikrostrukturen erfordert das entsprechende Anpassen
photolithographischer Systeme im Hinblick auf die Belichtungswellenlänge, die
Strahloptik, die Justiereinrichtungen und dergleichen, um damit
für die
erforderliche Auflösung
zu sorgen, wodurch jedoch den Anlagenherstellern im Hinblick auf
Entwicklungsarbeiten ein hoher Aufwand entsteht, während die
Hersteller von Mikrostrukturen mit zunehmenden Anlageninvestitionen
und deutlichen Betriebskosten konfrontiert sind. Daher wurden neue
Verfahren vorgeschlagen, um Mikrostrukturelemente in entsprechende Materialschichten
zu definieren, wobei einige der Probleme vermieden oder reduziert
werden, die mit konventionellen photolithographischen Verfahren verknüpft sind.
Ein vielversprechender Ansatz ist die Nano-Einprägetechnik, die ein Verfahren
zum mechanischen Übertragen
eines Musters ist, das in einer Gießform oder einem Prägestempel
definiert ist, und in eine geeignete Maskenschicht übertragen wird,
die dann zum Strukturieren der betrachteten Materialschicht verwendet
wird. Beispielsweise wird während
der Herstellung von Metallisierungsschichten moderner Halbleiterbauelemente,
die Metallstrukturen mit reduzierten Strukturgrößen, einer geringen parasitären Kapazität und einer
hohen Widerstandsfähigkeit
gegen Elektromigration erfordern, für gewöhnlich die sogenannte Einlege-
oder Damaszener-Technik angewendet. In dieser Technologie zur Herstellung
von Verdrahtungsschichten, die die komplexe Schaltungskonfiguration
integrierter Schaltungen bereitstellen, wird ein geeignetes dielektrisches Material
strukturiert, so dass dieses Gräben
und Kontaktlöcher
aufweist, die nachfolgend mit einem gut leitenden Material, etwa
Kupfer, Kupferlegierungen, Silber oder anderen geeigneten Metallen
gefüllt
werden. Somit müssen
die Kontaktlöcher,
die die elektrische Verbindung zwischen Metallgebieten unterschiedlicher
Metallisierungsschichten im Stapel herstellen, in präziser Weise
in Bezug auf die Metallgebiete, etwa Metallleitungen, ausgerichtet
werden, wobei die lateralen Abmessungen der Metallleitungen Kontaktdurchführungen
zumindest in tieferliegenden Metallisierungsschichten vergleichbar
sind mit minimalen kritischen Abmessungen, wodurch äußerst anspruchsvolle
Lithographieverfahren erforderlich sind. Des weiteren ist die Oberflächentopographie
in höheren
Bauteilschichten für
optische Strukturierungsverfahren gewissenhaft einzustellen, was äußerst anspruchsvolle
Einebnungstechniken auf Grund der Verwendung von dielektrischen
Materialien mit kleinem ε erfordern
kann, die eine geringere mechanische Stabilität im Vergleich zu "konventionellen" dielektrischen Materialien,
etwa Siliziumdioxid, Siliziumnitrid, und dergleichen aufweisen können. Durch
Vermeiden eines optischen Strukturierungsvorganges können entsprechende
Gräben
oder Kontaktlöcher
auf der Grundlage von Nano-Einprägeverfahren
hergestellt werden, wobei ein Lackmaterial oder ein anderes Maskenmaterial
durch einen entsprechenden Prägestempel
mit einem Relief in Kontakt gebracht werden, das entsprechende Leitungen
und Abstände
zur Herstellung von Gräben
beinhaltet, wenn die Gräben
für Metallleitungen
herzustellen sind. In einem nächsten
Prozessschritt wird die Maskenschicht verwendet, um das Muster von der
Maskenschicht in die Materialschicht zu übertragen, etwa das dielektrische
Material der Metallisierungsschicht. Obwohl viele Probleme, die
mit der Photolithographie verknüpft
sind, durch Verwenden der Nano-Einprägetechnik ver mieden werden
können,
müssen
die Gräben,
die durch den Einprägeprozess
definiert werden, in präziser
Weise zu den zuvor gebildeten Kontaktlöchern justiert werden, wodurch ebenso
sehr strikte Anforderungen an den Einprägeprozess gestellt werden.
In anderen Situationen weist die Nano-Einprägetechnik eine geringere Flexibilität im Hinblick
auf die Formung von Öffnungen
auf, wenn diese direkt in einem Zwischenschichtdielektrikumsmaterial
hergestellt werden, da dann die Einstellung von Belichtungs- und/oder Ätzparametern zum
Erhalten beispielsweise einer schräg verlaufenden Form, wie dies
in einem effizienten Steuermechanismus in konventionellen Photolithographieverfahren
möglich
ist, nicht mehr verfügbar
ist.
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Angesichts
der zuvor erwähnten
Probleme besteht ein Bedarf für
eine Technik, die die Definition von Strukturelementen mittels Nano-Einprägeverfahren
mit erhöhter
Flexibilität
ermöglicht,
während
eines oder mehrere der zuvor erkannten Probleme vermieden oder zumindest
in ihren Auswirkungen verringert werden.
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Überblick über die Erfindung
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Im
Allgemeinen richtet sich die vorliegende Erfindung an eine Technik
zur Herstellung von Strukturelementen von Mikrostrukturen, etwa
von Halbleiterbauelementen, unter Anwendung von Techniken, in denen
eine mechanische Wechselwirkung ausgenutzt wird, um ein entsprechendes
Strukturelement, etwa eine Leitung, eine Kontaktdurchführung und dergleichen,
innerhalb einer spezifizierten Materialschicht bereitzustellen.
Zu diesem Zweck wird ein erhöhtes
Maß an
Flexibilität
in einigen Aspekten bereitgestellt, indem die Anzahl der Prozessschritte
deutlich reduziert wird, die zur Herstellung von beispielsweise
Metallisierungsschichten von Halbleiterbauelementen erforderlich
sind, indem die Kontaktlochöffnungen
und die Gräben
in einem gemeinsamen Einprägeprozess
gebildet werden. In anderen Aspekten kann die Seitenwandkonfiguration
von Gräben,
Kontaktlöchern,
und dergleichen in effizienter Weise auf der Grundlage entsprechend
gestalteter Prägeformen
oder Stempel eingestellt werden, um damit nicht-sekrechte Seitenwandbereiche
zu schaffen, wie dies vorteilhaft sein kann für eine Vielzahl von speziellen
Bauteilstrukturen, etwa von Gräben
und Öffnungen
für Strukturelemente
in Metallisierungsschichten und dergleichen. Durch Reduzieren der Prozesskomplexität von Einprägeverfahren
und/oder durch Bereitstellen einer verbesserten Flexibilität bei der
Formung entsprechender Strukturelemente kann somit das Gesamtleistungsvermögen der
entsprechenden Mikrostrukturbauelemente bei re duzierter Prozesskomplexität verbessert
werden, da beispielsweise kritische Justiervorgänge reduziert und/oder das
Prozessverhalten gewisser Schaltungselemente verbessert werden kann,
indem beispielsweise ein verbessertes Füllverhalten erreicht wird,
wenn Metallisierungsstrukturen moderner Halbleiterbauelementen betrachtet
werden.
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Gemäß einer
anschaulichen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren das gemeinsame
Einprägen
einer Kontaktlochöffnung
und eines Grabens in eine verformbare Materialschicht, die über einem
Substrat angeordnet ist, wobei die Kontaktlochöffnung und der Graben Strukturelementen
in einer Metallisierungsstruktur eines Mikrostrukturbauelements
entsprechen. Des weiteren umfasst das Verfahren das Bilden einer
Kontaktdurchführung
und einer Leitung auf der Grundlage der Kontaktlochöffnung und
des Grabens.
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Gemäß einer
noch weiteren anschaulichen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren das Einprägen einer Öffnung in eine
verformbare Materialschicht, die über einem Substrat ausgebildet,
wobei die Öffnung
einem Strukturelement eines Mikrostrukturbauelements entspricht
und einen Seitenwandbereich mit nicht-senkrechter Orientierung in
Bezug auf eine Unterseite der Öffnung
aufweist. Des weiteren umfasst das Verfahren das Ausbilden des Strukturelements
auf der Grundlage der Öffnung,
wobei das Strukturelement einen nicht-senkrechten Seitenwandbereich
in Bezug auf eine Unterseite des Strukturelements aufweist.
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Gemäß einer
noch weiteren anschaulichen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren das Bilden einer
Metallisierungsschicht für
ein Halbleiterbauelement und das mechanische Übertragen der Metallisierungsschicht
auf ein Substrat, das darauf ausgebildet mehrere Schaltungselemente
aufweist.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Weitere
Vorteile, Aufgaben und Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung sind in den angefügten Patentansprüchen in
der folgenden Beschreibung definiert und gehen deutlicher aus dem Studium
der folgenden detaillierten Beschreibung unter Bezugnahme auf die
begleitenden Zeichnungen hervor, in denen:
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1a bis 1e schematisch
Querschnittsansichten einer Mikrostruktur während der Herstellung einer
Kontaktloch/Leitungs-Metallisierungsstruktur in einem gemeinsamen
Einprägeprozess zum
direkten Bilden der entsprechenden Öffnungen in einem Zwischenschichtdielektrikumsmaterial
gemäß anschaulicher
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigen;
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2a bis 2d schematisch
Querschnittsansichten eines Mikrostrukturbauelements während der
Herstellung einer Kontaktloch/Leitungs-Metallisierungsstruktur auf
der Grundlage eines gemeinsamen Einprägeprozesses mit einem nachfolgenden Ätzprozess
gemäß weiterer
anschaulicher Ausführungsformen
zeigen;
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3a bis 3e schematisch
Querschnittsansichten während
diverser Fertigungsphasen zur Herstellung einer Kontaktloch/Leitungsstruktur
auf der Grundlage eines gemeinsamen Einprägeprozesses mit einem nachfolgenden
Entfernen von dielektrischen Material gemäß weiterer anschaulicher Ausführungsformen
zeigen;
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4a bis 4c schematisch
einen Prozessablauf zur Herstellung einer Einprägeform oder Stempels zeigen,
d. h. einer Negativform einer Kontaktloch/Leitungsstruktur gemäß noch weiterer
anschaulicher Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung;
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5 schematisch
ein mechanisches Übertragen
einer oder mehrerer Metallisierungsstrukturen auf ein Substrat zeigt,
das mehrere Schaltungselemente aufweist, gemäß weiterer anschaulicher Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung;
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6a bis 6c schematisch
Querschnittsansichten mehrerer Einprägeformen bzw. Stempel mit einer
nicht-senkrechten Seitenwandkonfiguration entsprechender Negativformen
von Metallisierungsstrukturen für
Halbleiterbauelemente gemäß anschaulicher
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung zeigen;
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7a und 7b schematisch
Querschnittsansichten eines Halbleiterbauelements während der
Herstellung von Isolationsgräben
auf der Grundlage von sich verjüngenden
Einprägestempeln oder
Formen gemäß noch weiterer
anschaulicher Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung zeigen; und
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8a bis 8d schematisch
Querschnittsansichten eines Halbleiterbauelements während diverser
Fertigungsphasen zur Herstellung einer Leitung, etwa einer Gateelektrode,
mit einer modifizierten Seitenwandkonfiguration zeigen, die durch
Einprägeverfahren
gemäß weiterer
anschaulicher Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung erhalten wird.
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Detaillierte Beschreibung
der Erfindung
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Obwohl
die vorliegende Erfindung mit Bezug zu den Ausführungsformen beschrieben ist,
wie sie in der folgenden detaillierten Beschreibung sowie in den
Zeichnungen dargestellt sind, sollte es selbstverständlich sein,
dass die folgende detaillierte Beschreibung sowie die Zeichnungen
nicht beabsichtigen, die vorliegende Erfindung auf die speziellen
anschaulichen offenbarten Ausführungsformen
einzuschränken,
sondern die beschriebenen anschaulichen Ausführungsformen stellen lediglich
beispielhaft die diversen Aspekte der vorliegenden Erfindung dar,
deren Schutzbereich durch die angefügten Patentansprüche definiert
ist.
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Im
Allgemeinen betrifft die vorliegende Erfindung eine Technik zur
Herstellung von Strukturelementen von Mikrostrukturen, etwa von
Halbleiterbauelemente, und dergleichen, in denen zumindest einige
der Photolithographieschritte durch eine Einprägetechnik ersetzt werden, in
der ein Strukturelement oder zumindest eine Maskenschicht zur Herstellung eines
Strukturelements durch einen direkten mechanischen Kontakt zwischen
einem Gießmaterial
bzw. verformbaren Material und einer entsprechenden Einprägeform oder
einem Nano-Stempel oder Prägestempel
hergestellt wird, wobei in einigen Aspekten der vorliegenden Erfindung
zwei unterschiedliche Arten an Strukturelementen in einem gemeinsamen Einprägeprozess
hergestellt werden können,
um damit die Anzahl der erforderlichen Justierprozesse und damit
auch die Anzahl der einzelnen Prozessschritte, etwa der Abscheideschritte,
Einebnungsschritte und dergleichen zu verringern. In einem weiteren
Aspekt der vorliegenden Erfindung wird die Form entsprechender Strukturelemente
durch geeignetes Gestalten entsprechender Einprägeformeln erreicht, um damit
das Leistungsverhalten der entsprechenden Strukturelemente und/oder
die Effizienz des entsprechenden Strukturierungsprozesses zu verbessern. Beispielsweise
werden in einigen anschaulichen Ausführungsformen sich verjüngende bzw.
schräg zulaufende
Kontaktlöcher
oder Gräben
auf der Grundlage entsprechend gestalteter Einprägestempel oder Formeln hergestellt,
um damit das Füllverhalten
in einem entsprechenden Abscheideprozess zum zuverlässigen Auffüllen mit
einem leitenden Material, etwa Metallen, Metalllegierungen, und
dergleichen, zu verbessern. Somit können die Gesamtprozesseffizienz
und damit die Herstellungskosten reduziert werden, da in vielen
Fertigungsphasen äußerst kostenintensive
und komplexe Photolithographieschritte vermieden werden können, oder
entsprechende Photolithographieprozesse zur Herstellung geeigneter
Einprägeformen
angewendet werden können,
wodurch die Effizienz des entsprechenden Photolithographieprozesses
deutlich „vervielfacht" wird, da ein einzelner
Photolithographieprozess eine entsprechende Einprägeform oder
einen Stempel ergibt, der wiederum zur Bearbeitung einer Vielzahl
von Substraten eingesetzt werden kann.
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Mit
Bezug zu den begleitenden Zeichnungen werden nunmehr weitere anschauliche
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung detaillierter beschrieben.
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1a zeigt
schematisch ein Mikrostrukturbauelement 100, das in einigen
anschaulichen Ausführungsformen
ein Halbleiterbauelement repräsentiert,
das eine Metallisierungsstruktur erhält, um damit entsprechende
Schaltungselemente, etwa Transistoren, Kondensatoren, Widerstände, und
dergleichen, die darin ausgebildet sind, miteinander elektrisch
zu verbinden. In anderen Fallen repräsentiert das Mikrostrukturbauelement 100 ein
Bauelement mit darin ausgebildeten optoelektronischen Komponenten
und/oder mechanischen Komponenten, und dergleichen. Das Mikrostrukturbauelement 100 umfasst
ein Substrat 101, das ein beliebiges geeignetes Substrat
repräsentieren
kann, etwa ein siliziumbasiertes Halbleitersubstrat, das eine vergrabene
Isolierschicht (nicht gezeigt) enthalten kann, wenn eine SOI-(Silizium-auf-Isolator-)
Architektur betrachtet wird, wobei eine geeignete Halbleiterschicht
auf einer entsprechenden Isolierschicht ausgebildet ist. In anderen
Fallen repräsentiert
das Substrat 101 ein beliebiges geeignetes Trägermaterial
mit einer darauf ausgebildeten geeigneten Materialschicht, die die Herstellung
entsprechender Komponenten ermöglicht,
wovon zumindest einige eine entsprechende Metallisierungsstruktur
erfordern, um damit die elektrische Verbindung zwischen den entsprechenden Schaltungselementen
zu ermöglichen.
In noch weiteren Fällen
repräsentiert
das Substrat 101 ein geeignetes Trägermaterial, über welchem
eine Metallisierungsstruktur herzustellen ist, die auf ein entsprechendes
Halbleiterbauelement in einer späteren Phase
zu übertragen
ist, wie dies nachfolgend detaillierter beschrieben ist. In einigen
anschaulichen Ausführungsformen
weist das Substrat 101 darin ausgebildet mehrere Strukturelemente
einschließlich
entsprechender Kontaktgebiete 102 auf, die in Form von gut
leitenden Halbleitergebieten, Metallgebieten oder der gleichen vorgesehen
sein können.
Ferner ist eine Schicht aus einem verformbaren bzw. gießbaren Material 103 über dem
Substrat 101 ausgebildet, wobei in der in 1a dargestellten
Ausführungsform
die Schicht 103 ein geeignetes dielektrisches Material darstellt,
um darin Strukturelemente einer Metallisierungsstruktur herzustellen.
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Beispielswiese
ist in einigen anschaulichen Ausführungsformen das verformbare
Material der Schicht 103 aus einem Dielektrikum mit einer
relativen Permittivität
von 3,0 und deutlich kleiner ausgebildet, das typischerweise als
Dilektrikum mit kleinem ε oder
als Dielektrikum mit ultrakleinem ε bezeichnet wird. Es sollte
beachtet werden, dass in diesem Zusammenhang der Begriff „gießbar oder
verformbar" Materialeigenschaften
bezeichnet, die einen mechanischen Kontakt mit einer Einprägeform oder
einem Stempel, d. h. einer Negativform einer Öffnung, die in der Materialschicht 103 zu
bilden ist, ermöglicht,
um damit das verformbare Material zu deformieren und nachfolgend
den entsprechenden Einprägestempel zu
entfernen, wobei dann das verformbare Material 103 im Wesentlichen
die deformierte Form nach dem Entfernen der Einprägeform beibehält. Beispielsweise
sind eine große
Klasse thermoplastischer Materialien verfügbar, die in einen Zustand
geringer Viskosität
beim Ausüben
von Wärme
gebracht werden können,
so dass in dem Zustand mit geringer Viskosität eine entsprechende Deformierung
des Materials 103 erreicht wird, wobei nach dem Abkühlen des thermoplastischen
Materials die entsprechende deformierte Form beibehalten wird, selbst
wenn der deformierende Einprägestempel
entfernt wird. in anderen Fallen können entsprechende Materialien,
etwa Polymermaterialien, Lackmaterialien, und dergleichen in einem
Zustand geringer Viskosität
bereitgestellt werden, und nach dem Kontakt mit einer entsprechenden
Einprägefom
ausgehärtet
werden, beispielsweise auf der Grundlage von UV-Strahlung, einer
Wärmebehandlung,
und dergleichen, um damit den deformierten Zustand beizubehalten.
In der in 1a gezeigten Ausführungsform
wird das Mikrostrukturbauelement 100 vor dem Kontakt mit
einer entsprechenden Einprägeform
oder einem Stempel 150 gezeigt, der ein Substrat 151 aufweist,
das aus einem geeigneten Material hergestellt ist, etwa Silizium,
Siliziumdioxid, Metallen, Metalllegierungen, gewissen Kunststoffmaterialien,
und dergleichen. Des weiteren umfasst die Einprägeform 150 mehrere
Negativformen 152 entsprechender komplexer Öffnungen,
die in der Materialschicht 103 zu bilden sind. In der gezeigten
Ausführungsform
weisen die Negativformen 152 einen Kontaktlochbereich 152a und
einen Grabenbereich 152b auf, die entsprechenden Kontaktlöchern und
Metallleitungen einer Metallisierungsstruktur entsprechen, die in
der dielektrischen Schicht 103 herzustellen ist. Beispielsweise
müssen in
modernen Mikrostrukturbau elementen, etwa dem Bauelement 100 entsprechende
Metallleitungen oder andere Leitungen mit einer Breite von ungefähr 100 nm
bis einige Mikrometer hergestellt werden, abhängig von der betrachteten Ebene
der Metallisierungsstruktur und der minimalen kritischen Abmessungen von
Schaltungselementen des Bauelements 100. Wie zuvor erläutert ist,
werden entsprechende Strukturelemente von Metallisierungsstrukturen
typischerweise auf der Grundlage von Photolithographie und entsprechenden Ätzprozessen
hergestellt, wobei äußerst komplexe
Lithographieanlagen mit entsprechend komplexen Justiereinheiten
erforderlich sind. Während
einer entsprechenden Fertigungssequenz zur Herstellung eines Kontaktlochs
und einer damit verbundenen Metallleitung müssen unabhängig von der betrachteten Prozessstrategie
der Graben und das Kontaktloch miteinander justiert werden, was schließlich zu
einem gewissen Justierfehler führen kann,
der durch die entsprechenden Entwurfsregeln zu berücksichtigen
ist. Durch Verwenden der Einprägeform 150,
die die entsprechenden Negativformen 152a entsprechender
Kontaktlochöffnungen
und die Negativformen 152b entsprechender Gräben aufweist,
sind die Kontaktdurchführungen
und Metallleitungen automatisch zueinander mit hoher Genauigkeit
justiert, wodurch die Prozesskomplexität reduziert und das Bauteilleitungsverhalten
erhöht
sowie eine Verringerung der Prozesstoleranzgrenzen ermöglicht wird,
die für
gewöhnlich
vorzusehen sind, um damit ein gewisses Maß an Fehljustierung zwischen
Kontaktlochöffnungen
und Gräben
zu berücksichtigen.
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Ein
typischer Prozessablauf zur Herstellung des Mikrostrukturbauelements 100 kann
die folgenden Prozess umfassen. Nach der Herstellung von Mikrostrukturelementen,
falls diese vorgesehen sind, etwa die leitenden Gebiete 102,
oder andere Schaltungselemente auf der Grundlage gut etablierter Techniken,
die Photolithographieprozesse oder andere Einprägeprozesse beinhalten können, wie
dies nachfolgend beschrieben wird, oder Implantationsprozesse, Atzverfahren,
Einebnungsprozesse, und dergleichen aufweisen können, wird das verformbare Material
der Schicht 103 auf der Grundlage einer geeigneten Abscheidetechnik
hergestellt. Beispielsweise kann die Schicht 103 in einem
Zustand geringer Viskosität
durch Aufschleuderverfahren aufgebracht und in diesem Zustand geringer
Viskosität
beibehalten werden, wenn es ein aushärtbares Material ist, etwa
ein spezielles Polymermaterial, ein verformbares Lackmaterial, und
dergleichen. In anderen anschaulichen Ausführungsformen wird die Schicht 103 durch
eine beliebige geeignete Abscheidetechnik aufgebracht und wird entsprechend
behandelt, um damit in einen gut verformbaren Zustand überzugehen,
beispielsweise durch Wärmebehandeln
der Schicht 103, wenn ein thermoplastisches Material verwendet
wird. Anschließend
wird die Einprägeform 150 positioniert
und relativ zu der Mikrostruktur 100 auf der Grundlage
gut etablierbarer Justieranlagen ausgerichtet, wobei beispielsweise
entsprechende mechanische Justiermarken (nicht gezeigt), optische Justiermarken
und dergleichen eingesetzt werden. Nach dem geeigneten Positionieren
der Einprägeform 150 und
der Mikrostruktur 100 relativ zueinander, werden die Einprägeform 150 und/oder
die Mikrostruktur 100 relativ zueinander bewegt, wie dies durch
die Pfeile 153 angedeutet ist, während deren laterale Positionierung
im Wesentlichen beibehalten wird.
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1b zeigt
schematisch das Mikrostrukturelement 100, wenn es mit der
Einprägeform 150 in Kontakt
ist, wobei die entsprechenden Negativformen 152 die verformbare
Materialschicht 103 verformen, um damit die Kontaktlochöffnung und
einen Graben darin zu definieren. Danach kann die Schicht 103 beispielsweise
durch Reduzieren der Temperatur, Aushärten der Schicht 103 mittels
einer geeigneten Behandlung, etwa mit UV- (ultraviolett) Strahlung, und
dergleichen behandelt werden, um das Material der Schicht 103 in
einen im Wesentlichen nicht deformierbaren Zustand überzuführen, d.
h. in einen Zustand, in welchem die Materialschicht 103 im
Wesentlichen ihre Form nach dem Entfernen der Einprägeform 150 mit
einem gewünschten
hohen Maß an Formtreue
beibehält.
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1c zeigt
schematisch das Mikrostrukturbauelement 100, wenn die Einprägeform 150 entfernt wird,
wie dies durch die Pfeile 154 angedeutet ist, wodurch auf
Grund des im Wesentlichen nicht deformierbaren Zustands des Materials 103,
eine entsprechende eingeprägte
Struktur 104 mit einer Kontaktlochöffnung 104a und einem
Graben 104b zurückbleibt,
die im Wesentlichen in der Größe und Form den
entsprechenden Negativformen 152a, 152b der Einprägeform 150 entsprechen.
Es sollte beachtet werden, dass die Einprägeform 150 eine geringe
Haftung zu dem Material der Schicht 103 in ihrem im Wesentlichen
nicht deformierbaren Zustand aufweist, was auf der Grundlage entsprechender
Oberflächenbehandlungen
oder Materialzusammensetzung unter Anwendung gut bekannter Techniken
für Nano-Einprägeprozesse
erreicht werden kann. Während
des gemeinsamen Einprägens
der Kontaktlochöffnung 104a und
des Grabens 104b in die Schicht 103 kann sich
der Höhenpegel,
des Materials in der Schicht 103 auf Grund des zusätzlichen
Volumens der entsprechenden Negativformen 152 ändern, wobei
ein entsprechender Anstieg des Höhenpegels
lokal variieren kann, abhängig
von der Strukturdichte der entsprechenden Negativformen 152 über das
Substrat 101 hinweg. Wenn eine Fluidverbindung zwischen entsprechenden
Bereichen der Schicht 103 über das Substrat 101 hinweg
nicht vorgesehen ist – beispielsweise
auf Grund der Musterkonfiguration der Negativformen 152b,
die im Wesentlichen eine Fluidverbindung in einer abschließenden Phase
der Positionierung der Einprägeform 150 in
dem Material 103 verhindert – kann die Form 150 entsprechende
Fluidkanäle
(nicht gezeigt) aufweisen, die eine effiziente Kommunikation zwischen
unterschiedlichen Bauteilbereichen ermöglicht oder die es ermöglichen Überschussmaterial
der Schicht 103 zu entfernen. Folglich kann beim Entfernen
der Einprägeform 150 von der
Schicht 103 in ihren im Wesentlichen nicht deformierbaren
Zustand eine im Wesentlichen ebene Oberflächenkonfiguration erreicht
werden, wobei, abhängig
davon, ob Überschussmaterial
der Schicht 103 entfernt wurde, bevor das Material der
Schicht 103 in seinen nicht deformierbaren Zustand überführt wurde,
die Dicke der Schicht 103 unterschiedlich sein kann von
einer Dicke der Schicht 103, wie sie ursprünglich abgeschieden
wurde. Des weiteren können
entsprechende Materialreste 104c dennoch an einer Unterseite
der entsprechenden Kontaktlochöffnungen 104a auf
Grund geringer Ungleichförmigkeiten
im Hinblick auf die Oberflächentopographie
der Mikrostruktur 100 und/oder der Einprägeform 150 vorhanden
sein, woraus sich ein nicht idealer mechanischer Kontakt mit der
darunter liegenden Struktur, etwa den leitenden Gebieten 102,
ergeben kann.
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1d zeigt
schematisch das Mikrostrukturbauelement 100 in einer weiter
fortgeschrittenen Fertigungsphase, in der die Struktur 100 einer Ätzumgebung 105 zum
Entfernen der Materialreste 104c ausgesetzt ist. Während des Ätzprozesses 105 können gut
etablierte Rezepte angewendet werden, um in effizienter Weise die
Reste 104c zu entfernen, wobei in einigen anschaulichen
Ausführungsformen
ein gewisses Maß an
Selektivität
der Ätzchemie
des Prozesses 105 in Bezug auf das Material der leitenden Gebiete 102 vorgesehen
ist. Auf diese Weise kann die Prozesszeit des Ätzprozesses 105 gesteuert
werden, um in zuverlässiger
Weise die Reste 104c über das
gesamte Substrat 101 hinweg zu entfernen, ohne im Wesentlichen
einen unerwünschten
Schaden in den darunter liegenden Gebieten 102 hervorzurufen. Auf
Grund des Ätzprozesses 105 kann
Material der Schicht 103 außerhalb der Kontaktlochöffnungen 104a entfernt
werden, wobei jedoch die entsprechenden Tiefen der Graben 104b im
Wesentlichen auf Grund des gleichzeitigen Materialabtrags innerhalb der
Gräben 104b und
den horizontalen Oberflächenbereichen 103s der
Schicht 103 gleich bleibt, während die Gesamtdicke der Schicht 103 abhängig von dem
Maß an Überätzung während des
Prozesses 105 reduziert wird. Danach wird das Mikrostrukturbauelement 100 für das Füllen der
entsprechenden Struktur 104 mittels eines leitenden Materials,
etwa einem Metall, Metalllegierung, und dergleichen vorbereitet,
um damit eine entsprechende Kontaktdurchführung und Metallleitung bereitzustellen,
um eine entsprechende Metallisierungsstruktur der Mikrostruktur 100 zu
bilden.
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1e zeigt
schematisch das Mikrostrukturbauelement 100 in einem weiter
fortgeschritten Herstellungsstadium, wobei entsprechende Kontaktdurchführungen 106a in
den zuvor gebildeten Kontaktlochöffnungen 104a ausgebildet
sind, so dass diese einen Kontakt zu den darunter liegenden leitenden
Gebieten 102 herstellen. Ferner sind Leitungen 106b in
den zuvor definierten Gräben 104b gebildet. Folglich
bildet die Materialschicht 103, die ein beliebiges geeignetes
dielektrisches Material repräsentieren
kann, in Verbindung mit den Leitungen 106b und den Kontaktdurchführungen 106a eine
entsprechende Metallisierungsschicht 107, wobei die entsprechenden
Leitungen 106b die elektrische Verbindung innerhalb der
Ebene herstellen, während
die Kontaktdurchführung 106a den
elektrischen Kontakt zu den leitenden Gebieten 102 herstellen,
die Kontaktpfropfen, Kontaktgebiete von Schaltungselementen, Metallgebiete
tieferliegender Metallisierungsschichten, und dergleichen repräsentieren
können.
Es sollte beachtet werden, dass abhängig von dem Technologiestandard
der betrachten Mikrostruktur 100 laterale Abmessungen,
d. h. in 1e die horizontalen Abmessungen
der Kontaktdurchführungen 106a und der
Leitung 106b 100 nm oder sogar deutlich weniger für äußerst moderne
Halbleiterbauelemente betragen können,
wobei die entsprechenden Abmessungen von der Bauteilebene und den
entsprechenden Stromdichten abhängen
können,
die während
des Betriebs des Mikrostrukturbauelements 100 auftreten.
Des weiteren sollte beachtet werden, dass die spezielle Form der
entsprechenden Kontaktdurchführungen
und/oder Leitungen 106b entsprechend den Entwurfserfordernissen
variieren kann. Beispielsweise kann die Breite und/oder die Tiefe
der entsprechenden Leitungen 106b innerhalb der gleichen
Bauteilebene variiert werden, wodurch ein hohes Maß an Flexibilität bei der
Anpassung der entsprechenden Metallisierungsstrukturen an Betriebsbedingungen,
Prozessbedingungen der Abscheideverfahren, und dergleichen ermöglicht wird.
Das gleiche gilt für
die Kontaktdurchführungen 106a.
Des weiteren können
die Kontaktdurchführungen 106a und
die Leitungen 106b auf der Grundlage eines beliebigen geeigneten
leitenden Materials hergestellt werden, wobei in anspruchsvollen
Anwendungen gut leitende Metalle, etwa Kupfer, Kupferlegierungen,
Silber, Silberlegierungen, und dergleichen eingesetzt werden, um
eine hohe Effizienz der Metallstrukturen zu erreichen. Abhängig von
den Eigenschaften des leitenden Materials, das in die entsprechenden
Kontaktlochöffnungen 104a und
die Gräben 104b einzufüllen ist,
kann das leitende Material auch ein leitendes Barrierenmaterial
beinhalten, um damit in effizienter Weise eine Diffusion von Metall
in das umgebende dielektrische Material der Schicht 103 und schließlich in
empfindliche Bauteilbereiche zu verhindern und um ferner eine unerwünschte Wechselwirkung
zwischen dielektrischem Material oder reaktiven Komponenten, die
darin enthalten sind, etwa Sauerstoff, Fluor, und dergleichen, mit
den entsprechenden leitenden Materialien, etwa Kupfer, Kupferlegierungen,
und dergleichen zu unterdrücken.
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Die
Mikrostruktur 100, wie sie in 1e gezeigt
ist, kann auf der Grundlage der folgenden Prozesse hergestellt werden.
Nach dem Ätzprozess 105 (siehe 1d)
wird in einigen anschaulichen Ausführungsformen ein entsprechendes
leitendes Barrierenmaterial (nicht gezeigt) auf der Grundlage einer geeigneten
Abscheidetechnik, etwa Sputter-Abscheidung, chemische Dampfabscheidung
(CVD), stromlosen Plattieren, Atomlagenbeschichtung (ALD), und dergleichen
aufgebracht. Beispielsweise kann ein geeignetes Material, etwa Tantal,
Tantalnitrid, Titan, Titannitrid, Wolfram, Wolframnitrid, und dergleichen durch
Sputter-Abscheidung aufgebracht werden, wobei ein vorhergehender
Sputter-Ätzschritt,
der als der Ätzprozess 105 oder
ein zusätzlicher Ätzschritt
ausgeführt
werden kann, zu einem zuverlässigen
Freilegen der darunterliegenden leitenden Gebiete 102 führt. Danach
kann ein geeignetes Saatmaterial, etwa Kupfer und dergleichen, beispielsweise
durch Sputter-Abscheidung,
stromlose Abscheidung und dergleichen aufgebracht werden, woran
sich das Abscheiden des Volumenmetalls, etwa Kupfer, Kupferlegierung,
Silber, Silberlegierung, und dergleichen anschließt. Anschließend wird überschüssiges Material,
etwa Barrierenmaterial, Saatmaterial und das eigentliche Volumenmetall
auf der Grundlage einer geeigneten Technik entfernt, die elektrochemisches Ätzen, CMP
(chemisch-mechanisches Polieren) und dergleichen beinhalten kann.
In einigen anschaulichen Ausführungsformen
wird während
des entsprechenden Entfernens von überschüssigem Material ein CMP-Prozess
ausgeführt,
wobei gleichzeitig die Oberflächentopographie
des Mikrostrukturbauelements 100 eingeebnet wird, wodurch
auch unerwünschte
Unterschiede im Höhenpegel
verringert werden, die möglicherweise
während
des gemeinsamen Einprägeprozesses
zur Herstellung der Kontaktlochöffnungen 104a und
der Gräben 104b (siehe 1c)
hervorgerufen wurden.
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Somit
kann die Metallisierungsschicht 107 mit den Kontaktdurchführungen 106a und
den Gräben 106b,
die eine beliebige geeignete Größe und Form
besitzen können,
effizient in einer äußerst effektiven
Prozesssequenz mit einem reduzierten Maß an Prozesskomplexität hergestellt,
da die Kontaktdurchführungen 106a und
die Metallleitungen 106b auf der Grundlage eines gemeinsamen
Lithographieprozesses hergestellt werden, ohne dass ein individueller
Justierprozess für
jede Komponente erforderlich ist. Ferner können die spezielle Größe und Form der
Kontaktdurchführungen
und Leitungen 106a, 106b und insbesondere ein
Zwischenbereich davon entsprechend den Bauteilerfordernissen gestaltet werden,
ohne dass dies durch Photolithographie und Atzverfahren beschränkt ist,
wie dies der Fall ist in vielen konventionellen Strukturierungsprozessen. Beispielsweise
können
die Seitenwände
der Kontaktdurchführungen 106a und/oder
der Gräben 106b in effizienter
Weise an Prozess- und Bauteilerfordernisse angepasst werden, wie
dies später
detailliert beschrieben ist, ohne dass im Wesentlichen eine Einschränkung auf
spezielle Prozessparameter von Prozessverfahren auftritt, etwa von
Photolithographie- und Ätzprozessen.
Ferner können
in der mit Bezug zu den 1a bis 1e gezeigten
Ausführungsform
die Kontaktdurchführungen 106a und
die Leitungen 106b direkt in dem dielektrischen Material
der Metallisierungsschicht 107 hergestellt werden, d. h. in
der verformbaren Materialschicht 103, wodurch ebenso die
Prozesskomplexität
verringert wird.
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Mit
Bezug zu den 2a bis 2d werden nunmehr
weitere anschauliche Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung detaillierter beschrieben, in denen ein hohes
Maß an
Flexibilität
in Bezug auf das dielektrische Material einer Metallisierungsschicht
erreicht wird, so dass nicht-verformbare Materialien effektiv eingesetzt
werden können,
wobei dennoch Kontaktlöcher
und Gräben
in einem gemeinsamen Einprägeverfahren
hergestellt werden können.
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2a zeigt
schematisch ein Mikrostrukturbauelement 200 mit einem Substrat 201,
das darauf ausgebildet leitende Gebiete 202 aufweisen kann,
zu denen eine elektrische Verbindung mittels einer oder mehrerer
Metallisierungsschichten herzustellen ist, die über dem Substrat 201 auszubilden
sind. In Bezug auf die Komponenten 201 und 202 gelten
die gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit Bezug zu dem Mikrostrukturbauelement 100 erläutert sind.
Ferner ist in dieser Fertigungsphase eine dielektrische Schicht 206 über dem
Substrat 201 vorgesehen, wobei das Material der dielektrischen
Schicht 206 in Bezug auf seine Eigenschaften als ein Zwischenschichtdielektrikumsmaterial
für eine
Metallisierungsschicht ausgewählt
ist. Beispielsweise weist in anspruchsvollen Anwendungen die dielektrische Schicht 206 ein
dielektrisches Material mit kleinem ε auf. Ferner ist eine Maskenschicht 203 über der
dielektrischen Schicht 206 gebildet, die aus einem verformbaren
Material aufgebaut ist, d. h. einem Material, das einen äußerst deformierbaren
Zustand aufweist, wenn es mechanisch mit einer Einprägeform 250 in
Kontakt gebracht wird und das in einem äußerst nicht deformierbaren
Zustand überführt werden kann,
um ein entsprechendes Maß an
Deforma tion beizubehalten, die durch den Kontakt mit der Einprägeform 250 hervorgerufen
wird. Beispielsweise weist die Maskenschicht 203 ein verformbares
Lackmaterial, ein thermoplastisches Material, und dergleichen auf.
Die Einprägeform
oder der Einprägestempel 250 weist
ein entsprechendes Substrat 251 auf, in welchem entsprechende
Negativformen 252 mit einer Negativform 252 für eine entsprechende
Kontaktlochöffnung
und eine entsprechende Negativform 252b entsprechend einem
Graben ausgebildet sind. In Bezug auf die Einprägeform 250 gelten
die gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit Bezug zu der Form 150 erläutert sind.
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Während der
Fertigungsphase, die in 2a gezeigt
ist, ist die Einprägeform 250 in
Bezug auf das Mikrostrukturbauelement 200 ausgerichtet, ähnlich wie
dies zuvor mit Bezug zu dem Bauelement 100 und der Form 150 beschrieben
ist, und die Form 250 wird mit der Maskenschicht 203 in
Kontakt gebracht, wie dies durch die Pfeile 253 angedeutet
ist, wobei sich die Maskenschicht 203 in einem Zustand
mit geringer Viskosität
oder einem gut deformierbaren Zustand befindet.
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2b zeigt
schematisch die Situation, wenn die Einprägeform 250 mit der
Maskenschicht 203 in Kontakt ist, wobei eine entsprechende
Behandlung, etwa eine Wärmebehandlung
und/oder eine UV-Bestrahlung ausgeführt wird, um das Material der
Maskenschicht 203 in einen äußerst nicht-deformierbaren
Zustand überzuführen.
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2c zeigt
schematisch das Entfernen der Einprägeform 250, wie dies
durch die Pfeile 254 angezeigt ist, wodurch entsprechende
Kontaktlochöffnungen 204a und 204b auf
Grund des im Wesentlichen nicht deformierbaren Zustandsschicht 203 erzeugt
werden. In Bezug auf die Eigenschaften der Einprägeform 250 im Hinblick
auf die Oberflächenhaftung
und dergleichen gelten die gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit
Bezug zu der Einprägeform 150 dargestellt
sind. Somit kann nach dem Entfernen der Einprägeform 250 die strukturierte
Maskenschicht 203 als eine Abbildung oder Maske während eines nachfolgenden
anisotropen Ätzprozesses
verwendet werden, um die Kontaktlochöffnung 204a und den Graben 204b in
die darunter liegende dielektrische Schicht 206 zu übertragen.
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2d zeigt
schematisch das Mikrostrukturbauelement 200 während eines
anisotropen Ätzprozesses 205,
in welchem eine Ätzchemie
verwendet wird, die zu einer vergleichbaren Ätzrate für das Material der Schicht 203 und
den darunter liegenden dielektrischen Material der Schicht 206 führt. Folglich kann
ein äußerst anisotropes Ätzverhalten
eingerichtet werden, da eine ausgeprägte Ätzselektivität zwischen
den Materialien der Schichten 203 und 207 nicht
erforderlich ist. Somit wird während
des Ätzprozesses 205 Material
der Maskenschicht 203 zunehmend zusammen mit dem Material
der freiliegenden Bereiche der dielektrischen Schicht 206 abgetragen. Auf
diese Weise werden die Kontaktlochöffnungen 204a und
die Gräben 204b der
Maskenschicht 203 zunehmend in die dielektrische Schicht 206 „getrieben", um schließlich entsprechende
Kontaktlochöffnungen 207a und
Gräben 207b in
der dielektrischen Schicht 207 zu erhalten, wobei ein hohes
Maß an Ätzformtreue
auf Grund des äußerst anisotropen
Verhaltens des Ätzprozesses 205 erreicht
werden kann. Schließlich
ist in einer abschließenden
Phase des Ätzprozesses 205 die
dielektrische Schicht 207 von dem Rest der Maskenschicht 203,
der nunmehr als 203r bezeichnet ist, bedeckt, während der Ätzprozess 205 fortgesetzt
werden kann, um in zuverlässiger
Weise die entsprechenden leitenden Gebiete 202 an der Unterseite
der Kontaktlochöffnungen 207a freizulegen,
während
der Rest 203r von dem Ätzprozess 205 verbraucht
wird. In einigen anschaulichen Ausführungsformen wird der Rest 203r während der abschließenden Phase
des Ätzprozesses 205 beibehalten
und nachfolgend durch einen zusätzlichen Ätzprozess
entfernt, beispielsweise einem nasschemischen Prozess, oder einen
trockenchemischen Prozess mit einer hohen Selektivität zwischen
dem Material des Rests 203r und der dielektrischen Schicht 207,
um den Rest 203r zu entfernen, wodurch die verbesserte
Prozessflexibilität
bereitgestellt wird, da die anfängliche
Dicke der Maskenschicht 203 weniger kritisch ist. Nach
dem Entfernen des Rest 203r durch den Ätzprozess 205 oder
durch einen nachfolgenden zusätzlichen Ätzschritt
wird die weitere Bearbeitung der Mikrostruktur 200 in ähnlicher
Weise fortgesetzt, wie dies zuvor mit Bezug zu 1e für das Bauelement 100 beschrieben
ist. D. h., es kann eine beliebige geeignete Prozesssequenz ausgeführt werden,
um ein geeignetes leitendes Material, etwa ein Barrierenmaterial
und ein gut leitendes Metall einzufüllen, um damit die entsprechenden
Kontaktdurchführungen
und Leitungen bereitzustellen, um damit gemeinsam mit der dielektrischen
Schicht 207 eine entsprechende Metallisierungsschicht zu
bilden. Folglich kann die entsprechende Metallisierungsstruktur
auf der Grundlage eines äußerst effizienten
Einprägeprozesses
hergestellt werden, wobei entsprechende Kontaktlochöffnungen
und Gräben
in einem gemeinsamen Prozessschritt gebildet werden, wobei zusätzlich ein
hohes Maß an
Flexibilität
bei der Auswahl geeigneter dielektrischer Materialien für eine Metallisierungsschicht
gegeben ist.
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Mit
Bezug zu den 3a und 3d werden
weitere anschauliche Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung nunmehr beschrieben, in denen eine Metallisierungsstruktur
auf der Grundlage einer effizienten Einprägetechnik hergestellt wird, wobei
eine Opferschicht zum Definieren entsprechender Kontaktlochöffnungen
und Gräben
und zur Herstellung der Metallisierungsstruktur verwendet wird.
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3a zeigt
schematisch eine Querschnittsansicht eines Mikrostrukturbauelements 300 mit
einem Substrat 301 und einer Schicht aus verformbaren Material 303,
die über
dem Substrat ausgebildet. Ferner ist eine Einprägeform 350 mit einer
Negativform für
Kontaktlochöffnungen 352a und
für Gräben 352b während des
Entfernens aus der Schicht 303 gezeigt, die sich in einem äußerst nicht
deformierbaren Zustand befindet, um damit entsprechende Kontaktlochöffnungen 304a und 304b darin
zu bilden. Im Hinblick auf die Eigenschaften der Einprägeform 350 sei
auf die entsprechenden Komponenten 150 und 250 verwiesen,
die zuvor beschrieben sind. Des weiteren kann die Mikrostruktur 300 ein
Mikrostrukturbauelement repräsentieren,
wie es zuvor mit Bezug zu den Bauelementen 100 und 200 beschrieben
ist oder diese kann eine Basiskomponente repräsentieren, um darin eine oder
mehrere Metallisierungsstrukturen herzustellen. Somit kann das Substrat 301 ein
beliebiges geeignetes Trägermaterial
repräsentieren,
um darauf die verformbaren Materialschicht 303 zu bilden,
und besitzt in einigen anschaulichen Ausführungsformen darin ausgebildete
entsprechende Schaltungselemente und leitenden Gebiete (nicht gezeigt),
während
in anderen Ausführungsformen
im Wesentlichen keine weiteren funktionalen Komponenten in dem Substrat 301 vorgesehen
sind. Die verformbare Materialschicht 303 kann in Form
eines geeigneten Materials bereitgestellt werden, dessen dielektrische
Eigenschaften unwesentlich sind, da die Schicht 303 als
eine Opferschicht verwendet wird, die nach dem Herstellen von entsprechenden
Kontaktdurchführungen
und Metallleitungen darin entfernt wird.
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3b zeigt
schematisch das Mikrostrukturbauelement 300 in einer weiter
fortgeschrittenen Fertigungsphase. Entsprechende Kontaktdurchführungen 306a und
Leitungen 306b sind in der Opferschicht 303 ausgebildet,
wobei ein geeignetes leitendes Material zur Herstellung der Kontaktdurchführungen 306a und
der Leitungen 306b verwendet ist. In einer anschaulichen
Ausführungsform
wird ein geeignetes gut leitendes Metall, etwa Kupfer, Kupferlegierungen,
Silber, Silberlegierungen, und dergleichen in die entsprechenden
Kontaktlochöffnungen 304a und Gräben 304b (siehe 3a)
eingefüllt,
wobei ein vorhergehender Schritt zur Herstellung eines entsprechenden
Barrierenmaterials unter Umständen
nicht notwendig ist, da die entsprechenden Barriereneigenschaften
in einer späteren
Phase bereitgestellt werden können.
In einigen anschaulichen Ausführungsformen
kann ein Oberflächenbereich
des Substrats 301 ein geeignetes Katalysatormaterial, etwa Palladium,
Platin, Kupfer, und dergleichen aufweisen, das während der Herstellung der Kontaktlochöffnungen 304 und
der Gräben 304b freigelegt
wird. Somit können
hocheffiziente stromlose Plattierungsverfahren eingesetzt werden,
beispielsweise auf der Grundlage von Kupfer und Kupferlegierungen,
im damit deutlich Anforderungen im Hinblick auf das Füllverhalten
zu vereinfachen, wie sie typischerweise in konventionellen Elektroplattierungsabläufen angetroffen
werden, um in zuverlässiger
Weise Öffnungen mit
hohem Aspektverhältnis
von unten nach oben zu füllen.
Somit kann in Verbindung mit einer sehr effizienten Definition der
entsprechenden Kontaktlochöffnungen 304a und
der Gräben 304b in
einem gemeinsamen Einprägeprozess
eine zusätzliche
Reduzierung der Prozesskomplexität
und eine verbesserte Effizienz des Prozesses in Bezug auf das Füllverhalten
und das Abscheiden von Barrierenmaterial erreicht werden.
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3c zeigt
schematisch das Mikrostrukturbauelement 300 während eines
selektiven isotropen Ätzprozesses 308 zum
Entfernen der Opferschicht 303 selektiv zu der Metallisierungsstruktur 306.
Zu diesem Zweck werden äußerst selektive Ätzrezepte eingesetzt,
wobei ein hohes Maß an
Flexibilität
bei der Auswahl geeigneter Materialien gegeben ist, da die Schicht 303 lediglich
in Bezug auf die gewünschten
Eigenschaften während
des gemeinsamen Einprägeprozesses
vorgesehen wird, währenddessen dielektrische
Eigenschaften nicht relevant sind.
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3d zeigt
schematisch das Mikrostrukturbauelement 300 in einer weiter
fortgeschrittenen Herstellungsphase. Hier unterliegt das Bauelement 300 einer
Behandlung 309 zum Bilden einer entsprechenden Barrierenschicht 310 auf
freiliegenden Oberflächenbereichen
der Metallisierungsstrukturen 306. Wie zuvor erläutert ist,
ist für
viele gut leitende Metalle, etwa Kupfer, Kupferlegierungen, und
dergleichen ein zuverlässiger
Einschluss des Metalls erforderlich, um eine Wechselwirkung mit
dem angebenden dielektrischen Material zu unterdrücken. Auf
Grund der moderat hohen Stromdichten, die typischerweise in modernsten
integrierten Schaltungen anzutreffen sind, spielen Elektromigrationseffekte
eine wesentliche Rolle im Hinblick auf die Gesamtzuverlässigkeit und
damit Lebensdauer entsprechender Metallisierungsstrukturen. Da Elektromigrationseffekte
mit der Existenz von Diffusionswegen stark korreliert sind, sind
insbesondere Grenzflächengebiete äußerst kritisch
in Bezug auf die Elektromigration, und somit kann das gesamte Elektromigrationsverhalten
deutlich von der Qualität
entsprechender Grenzflächen mit
dem Barrierenmaterial abhängen.
Daher können auf
Grund des Vorsehens der Barrierenschicht 310 ohne das Vorhandensein
eines umgebenden dielektrischen Materials äußerst effiziente Fertigungsverfahren,
etwa stromloses Plattieren, eingesetzt werden, um einen zuverlässigen und
gleichförmigen
Einschluss der Metallisierungsstrukturen 306 zu ermöglichen,
wobei zusätzlich äußerst effiziente
Barrierenmaterialien, etwa Kobalt/Wolfram/Bor, Kobalt/Wolfram/Phosphor,
und dergleichen, eingesetzt werden können, von denen man weiß, dass
sie eine hohe Widerstandsfähigkeit
gegenüber
Elektromigrationseffekten in Verbindung mit Kupfermaterial zeigen.
Folglich können
durch entsprechendes Freilegen der Oberflächenbereiche der Metallisierungsstruktur 306 die
entsprechenden Materialien in einer selbstjustierten Weise abgeschieden
werden, wodurch die Barrierenschicht 310 in äußerst gleichförmiger Weise
gebildet wird. Somit kann das Gesamtleistungsverhalten der entsprechenden
Metallisierungsstruktur 306 deutlich verbessert werden,
wobei dennoch eine reduzierte Prozesskomplexität und eine erhöhte Genauigkeit
auf Grund des gemeinsamen Strukturierens der entsprechenden Kontaktlochöffnungen 304a und
der Graben 304b erreicht wird.
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3e zeigt
schematisch das Mikrostrukturbauelement 300 während eines
Abscheideprozesses 311 zur Herstellung einer geeigneten
dielektrischen Schicht 307, um damit in Verbindung mit
dem Metallisierungsstrukturen 306 eine entsprechende Metallisierungsschicht
zu bilden. Der Abscheideprozess 311 kann eine beliebige
geeignete Abscheidetechnik, etwa Aufschleuderverfahren, CVD-Verfahren,
und dergleichen repräsentieren,
um damit in zuverlässiger
Weise die Metallisierungsstrukturen 306 mit einem geeigneten
dielektrischen Material zu umgeben, das eine geringe relative Permittivität aufweisen kann,
wie dies in anspruchsvollen integrierten Schaltungen erforderlich
ist. Abhängig
von den Eigenschaften des Abscheideprozesses 311 kann überschüssiges Material
der dielektrischen Schicht 307 beispielsweise durch CMP
entfernt werden, um eine im Wesentlichen ebene Oberflächentopographie
bereitzustellen, wobei der Prozess zuverlässig beim Freilegen oberer
Bereiche der Barrierenschicht 310 beendet werden kann,
während
in anderen anschaulichen Ausführungsformen
das CMP mit einem selektiven Ätzprozess
kombiniert werden kann, der ebenso auf der Grundlage des Freilegens
der Barrierenschicht 310 gesteuert werden kann.
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Mit
Bezug zu den 4a bis 4c werden nunmehr
weitere anschauliche Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung beschrieben, in denen eine geeignete Einprägeform oder
ein Stempel so gebildet ist, dass eine negative Form für eine Kontaktlochöffnung in
Verbindung mit einem Graben gebildet wird.
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4a zeigt
schematisch eine Querschnittsansicht einer Einprägeform oder eines Stempels 450 in
einem fortgeschrittenen Herstellungsstadium. Der Stempel 450 weist
ein geeignetes Substrat 451 auf, das ein geeignetes Trägermaterial
repräsentiert,
auf dem ein Oberflächenbereich
ausgebildet ist, der eine geeignete Strukturierung gemäß entsprechender Prozessverfahren
ermöglicht.
Beispielsweise repräsentiert
das Substrat 451 ein Siliziumsubstrat mit einer darauf
ausgebildeten Siliziumschicht, einer Siliziumdioxidschicht oder
einem anderen geeigneten Material, das die erforderliche mechanische
Stabilität und
entsprechenden Ätzeigenschaften
während
der nachfolgenden Bearbeitung zur Herstellung eines entsprechenden
Negativbildes oder einer Negativform von Kontaktlochöffnungen
und Gräben
bereitstellt. Entsprechende Negativformen von Gräben 452b sind in dem
oberen Bereich des Substrats 451 oder einer anderen geeigneten
Materialschicht, die auf dem Substrat 451 vorgesehen ist,
ausgebildet, wobei die Negativformen 452b aus einem geeigneten
Material, etwa Siliziumdioxid, Siliziumnitrid, und dergleichen,
aufgebaut sind, das eine hohe Ätzselektivität in Bezug
auf das umgebende Material des Substrats 451 aufweist.
Ferner ist eine Ätzstoppschicht 455 über dem
Substrat 451 gebildet, woran sich eine zusätzliche
Materialschicht 456 anschließt, in der entsprechende Negativformen
von Kontaktöffnungen 452a ausgebildet
sind. Die Negativformen 452a können im Wesentlichen aus dem
gleichen Material wie die Negativformen 452b aufgebaut
sein, oder können ein
anderes Material aufweisen, abhängig
von den Prozess- und Bauteilerfordernissen. In der in 4a gezeigten
anschaulichen Ausführungsform
weisen das Material die Schicht 456 und das Material der
Negativformen 452a ein hohes Maß an Ätzselektivität in Bezug
auf ein spezifiziertes Ätzrezept
auf. Beispielsweise ist die Schicht 456 aus Polysilizium
und dergleichen aufgebaut, während
die Negativformen 452a aus Siliziumdioxid, Siliziumnitrid
oder dergleichen hergestellt sind.
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Ein
typischer Prozessablauf zur Herstellung der Einprägeform 450,
wie sie in 4a gezeigt ist, kann die folgenden
Prozesse umfassen. Zunächst wird
dies Substrat 451 strukturiert, um entsprechende Gräben zu erhalten,
was auf der Grundlage von Photolithographie und entsprechenden Ätzverfahren bewerkstelligt
werden kann, um damit eine entsprechende Lackmaske bereitzustellen,
wobei das Substrat 451 auf der Grundlage der Lackmaske
sodann strukturiert wird. In anderen anschaulichen Ausführungsformen
kann eine entspre chende Maskenschicht mit einem verformbaren Material
auf der Grundlage einer entsprechenden Einprägeform strukturiert und nachfolgend
wird die sich ergebende strukturierte Maskenschicht als eine Ätzmaske
für das Übertragen
der entsprechenden Gräben
in das Substrat 451 verwendet. Beispielsweise sind entsprechende Ätzverfahren
für Silizium
oder andere geeignete Materialien im Stand der Technik gut etabliert.
Danach werden Gräben
in dem Substrat 451 mit einem geeigneten Material, etwa
Siliziumdioxid oder dergleichen auf der Grundlage gut etablierter
Abscheideverfahren gefüllt,
etwa CVD mit hochdichtem Plasma, subatmosphärisches CVD, und dergleichen. Danach
wird die Oberflächentopographie
durch CMP eingeebnet und die Ätzstoppschicht 455,
die beispielsweise aus Siliziumnitrid aufgebaut ist, wird auf der
Grundlage etablierter Prozessverfahren abgeschieden. Die Schicht 456 kann
beispielsweise mit CVD bei geringem Druck abgeschieden werden, wenn
diese in Form eines Polysiliziummaterials vorgesehen ist. Nachfolgend
wird die Schicht 456 so strukturiert, dass diese entsprechende Öffnungen
erhält,
die den Negativformen 452 entsprechen, was auf der Grundlage
von Photolithographie und anisotropen Ätzprozessen oder auf der Grundlage
eines Einprägeprozesses
bewerkstelligt werden kann, in welchem eine entsprechende verformbare
Materialschicht über
der Schicht 456 gebildet wird, die dann mittels entsprechender
Einprägeverfahren
strukturiert wird, wie dies zuvor auch beschrieben ist. Danach wird
auf der Grundlage einer entsprechenden Lackmaske oder einer anderen Ätzmaske
die Schicht 456 strukturiert und die entsprechenden Öffnungen werden
mit einem geeigneten Material, etwa Siliziumdioxid, oder dergleichen
aufgefüllt.
Somit kann die Form 450, wie sie in 4a gezeigt
ist, auf der Grundlage gut etablierter Photolithographieverfahren oder
auf der Grundlage von Einprägetechniken
hergestellt werden, in denen die Negativformen 452b und 452a in
nachfolgenden Prozessschritten hergestellt werden.
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4b zeigt
schematisch den Einprägestempel 450 in
einem weiter fortgeschrittenen Herstellungsstadium. In einer anschaulichen
Ausführungsform
wird ein selektiver Ätzprozess 457 ausgeführt, um
das Material der Schicht 456 selektiv zu entfernen, während das
Material der Negativformen 452a im Wesentlichen beibehalten
wird. Beispielsweise sind äußerst selektive
nasschemische Ätzprozesse
im Stand der Technik für
das selektive Abtragen von Polysilizium in Bezug auf Siliziumdioxid
bekannt. In anderen Ausführungsformen
werden äußerst selektive
Trockenätzprozesse
eingesetzt. In anderen anschaulichen Ausführungsformen repräsentiert
der Ätzprozess 457 einen äußerst anisotropen Ätzprozess
auf der Grundlage einer Ätzmaske (nicht
gezeigt), die im Wesentlichen die negativen Formen 452 abdeckt,
die direkt aus der Schicht 456 gebildet sind. Zu diesem
Zweck wird die Einpräge form 450 so
gebildet, dass die Negativformen 452b in ähnlicher
Weise erhalten werden, wie dies zuvor mit Bezug zu 4a beschrieben
ist, und nachfolgend werden die Ätzstoppschicht 455 und 456 in
der zuvor beschriebenen Weise abgeschieden. Danach wird eine entsprechende Ätzmaske
beispielsweise in Form einer Lackmaske durch Photolithographie gebildet,
oder es wird eine andere Maske, die beispielsweise durch ein Einprägeverfahren
hergestellt ist, verwendet, um die Bereiche 452 abzudecken,
die dann während
des Ätzprozesses 457 aus
dem Material der Schicht 456 gebildet werden. Folglich
werden unabhängig
von der gewählten
Strategie die Negativformen 452a nach Ende des Ätzprozesses 457 bereitgestellt.
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4c zeigt
schematisch den Einprägestempel 450 während eines
weiteren selektiven Ätzprozesses 458,
um Selektivmaterial des Substrats 451 in Bezug auf die
Materialien der Negativformen 452a, 452b abzutragen.
Beispielsweise sind äußerst selektive Ätzrezepte
zum Entfernen von Silizium in Bezug auf Siliziumdioxid gut bekannt.
Um den Ätzprozess 458 in
zuverlässiger
Weise zu steuern, kann eine entsprechende Ätzstoppschicht (nicht gezeigt), die
im Wesentlichen aus dem gleichen Material wie die Negativformen 452a, 452b aufgebaut
ist, zu diesem Zweck vorgesehen werden. Somit werden nach dem Ende
des Ätzprozesses 458 die
entsprechenden Negativformen 452a, 452b freigelegt
und repräsentieren
im Wesentlichen entsprechende Kontaktlochöffnungen und Gräben für eine Metallisierungsstruktur,
die in anderen Substraten auf der Grundlage eines gemeinsamen Einprägeprozesses
herzustellen ist. Es sollte beachtet werden, dass der Stempel 450 in
einer beliebigen geeigneten Weise für nachfolgende Einprägeprozesse
präpariert
werden kann, indem beispielsweise Oberflächenmodifizierungsprozesse durchgeführt werden,
um in geeigneter Weise die Oberflächenrauhigkeit oder Haftung
in Bezug auf geeignete verformbare Materialien zu reduzieren. Beispielsweise
können
entsprechende dünne
Oberflächenschichten
auf der Grundlage geeigneter Abscheideverfahren, etwa CVD, ALD,
und dergleichen gebildet werden. In anderen anschaulichen Ausführungsformen
werden entsprechende Oberflächenbehandlungen,
beispielsweise eine Nitrierung und dergleichen, ausgeführt, um
die gewünschten
Oberflächeneigenschaften
bereitzustellen. Es sollte auch beachtet werden, dass abhängig von
den Prozessverfahren die spezielle Konfiguration, d. h. die Größe und Form
der entsprechenden Negativformen, auf der Grundlage der vorhergehenden
Prozessverfahren eingestellt werden kann. Wenn beispielsweise eine
unterschiedliche Höhe
für entsprechende
Negativformen 452b erforderlich ist, können entsprechende Bereiche
des Stempels 450 abgedeckt werden und es wird ein entsprechender
anisotroper Ätz prozess
ausgeführt,
um in selektiver Weise Material von den nicht abgedeckten Negativformen 452b abzutragen.
In anderen Fällen,
wenn die entsprechenden Ätzmasken
durch Einprägeverfahren
definiert werden, können
unterschiedliche Größen und
Formen der entsprechenden Negativformen 452, 452b auf der
Grundlage der entsprechenden Einprägeformen erhalten werden. Somit
kann der Stempel 450 in effizienter Weise in Prozessverfahren
eingesetzt werden, wie sie zuvor mit Bezug zu den Mikrostrukturbauelementen 100, 200 und 300 beschrieben
sind, und kann auch in Verbindung mit anderen anschaulichen Ausführungsformen
eingesetzt werden, die noch zu beschreiben sind. In noch weiteren
anschaulichen Ausführungsformen
wird die Einprägeform 450 selbst
als eine Metallisierungsstruktur hergestellt, die dann auf ein entsprechendes
Mikrostrukturbauelement "aufgedruckt" werden kann, etwa
die Bauelemente 100, 200 und 300, wie
sie zuvor beschrieben sind.
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5 zeigt
schematisch eine Metallisierungsstruktur 550, die in einigen
anschaulichen Ausführungsformen
als eine „Einprägeform" oder ein „Stempel" betrachtet werden
kann, der in eine entsprechende Mikrostruktur 500 eingeprägt wird,
d. h. mit dieser mechanischen verbunden wird, wobei das Bauelement 500 ein
Halbleiterbauelement repräsentieren
kann, das mehrere Schaltungselemente 510 enthält, die
mit einer entsprechenden Anzahl an Kontaktbereichen 511 verbunden
sind. Die Metallisierungsstruktur 550 weist wiederum eine
oder mehrere Metallisierungsschichten auf, die auf der Grundlage der
Prozessverfahren hergestellt sein können, wie sie zuvor mit Bezug
zu den entsprechenden Metallisierungsschichten 107, 207 und 307 beschrieben sind,
oder die gemäß einem
Prozessablauf hergestellt sind, wie er mit Bezug zu dem Einprägestempel 450 beschrieben
ist, wobei die entsprechenden Negativformen auf der Grundlage eines
geeigneten Metallmaterials hergestellt werden. In einer anschaulichen
Ausführungsform
wird die Metallisierungsstruktur 550 auf der Grundlage
entsprechender Einprägeprozesse
zum gemeinsamen Strukturieren von entsprechenden Metallleitungen 552b in
Verbindung mit entsprechenden Kontaktdurchführungen 552a, wie dies
zuvor beschrieben ist, wobei mehrere entsprechende Prozesssequenzen
wiederholt werden können,
um damit mehrere Metallisierungsschichten bei Bedarf bereitzustellen.
Die Metallisierungsstruktur 550 wird dann in Bezug auf
das Bauelement 500 auf der Grundlage von Justierverfahren
justiert, wie sie zuvor beschrieben sind. Ferner wird in einigen
anschaulichen Ausführungsformen
eine „verformbare" Schicht 503 vorgesehen,
beispielsweise in Form einer dünnen
Schicht aus einer geeigneten Elektrolytlösung, aus der bei Kontakt der
Metallisierungsstruktur 550 mit der Schicht 503 eine
selektive Materialab scheidung initiiert wird, um einen elektrischen
und mechanischen Kontakt mit den Kontaktbereichen 511 herzustellen.
Danach wird überschüssiges Material
der Schicht 503 entfernt und durch ein geeignetes dielektrisches
Material ersetzt, das in einem hohen viskosen Zustand aufgebracht
wird.
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Folglich
kann die Metallisierungsstruktur 550 auf der Grundlage äußerst effizienter
Einprägeverfahren
hergestellt werden, wie sie zuvor beschrieben sind, wobei ein hohes
Maß an
Entkopplung des Prozesses zur Herstellung der Metallisierungsstruktur entsprechender
Halbleiterbauelement und der Fertigungssequenz zur Herstellung von
Schaltungselementen erreicht wird. Auf diese Weise kann die Gesamtfertigungszeit
ein vollständiges
Bauelement, das die Metallisierungsstruktur 550 und das
Halbleiterbauelement 500 enthält, deutlich reduziert werden,
wobei zusätzlich
Prozessflexibilität
und Ausbeute verbessert werden können,
da Fehler in der Metallisierungsstruktur oder auf der Bauteilebene
nicht zu einem Verlust der gesamten Mikrostruktur führen.
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Mit
Bezug zu den 6a bis 6c werden weitere
anschauliche Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung beschrieben, wobei geeignet gestaltete
Einprägeformen
oder Stempel vorgesehen werden, um damit geeignete Formen insbesondere von
Seitenwandbereichen entsprechender Schaltungsstrukturelemente bereitzustellen.
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6a zeigt
schematisch eine Einprägeform 650 mit
einem Substrat 651 und mehreren Negativformen 652 entsprechender
Schaltungsstrukturelemente, die in einer anschaulichen Ausführungsform Negativformen 652a für Kontaktlochöffnungen
und Negativformen 652b für Gräben für Leitungen von Metallisierungsstrukturen
repräsentieren.
In anderen anschaulichen Ausführungsformen
repräsentieren die
entsprechenden Negativformen 652 andere Schaltungselemente,
etwa Isolationsgräben,
Gateelektroden, und dergleichen, wie dies nachfolgend detaillierter
beschrieben ist. Im Hinblick auf die Materialzusammensetzung des
Substrats 651 und der Negativformen 652 gelten
die gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit Bezug zu den Einprägeformen 150, 250, 350 und 450 beschrieben
sind. In der gezeigten Ausführungsform
weisen zumindest obere Bereiche entsprechender Seitenwände 652s der
Negativformen 652a, 652b eine nicht senkrechte
Orientierung in Bezug auf einen Unterseitenbereich 652b auf,
wobei in einer anschaulichen Ausführungsform die entsprechenden
Seitenwandbereiche 652s eine sich verjüngende oder schräg zulaufende
Form definieren, die eine größere Breite
oder einen größeren Durchmesser
an einem entsprechenden obe ren Bereich von Kontaktlochöffnungen
und Gräben
bereitstellen, wodurch in effizienter Weise das Füllverhalten
während entsprechender
Abscheideverfahren verbessert wird.
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6b zeigt
schematisch die Einprägeform 650,
die darauf ausgebildet die Negativformen 652a für entsprechende
Kontaktlochöffnungen
aufweist, was vorteilhaft sein kann, wenn ein Strukturierungsprozess
in separater Weise für
Kontaktlochöffnungen und
Gräben
ausgeführt
wird. Es sollte beachtet werden, dass die Seitenwände 652s der
Negativform 652a nicht notwendigerweise eine kontinuierliche
Linie entlang der gesamten Tiefe aufweisen müssen, sondern dass unterschiedliche
Seitenwandwinkel vorgesehen sein können, abhängig von den Bauteil- und Prozesserfordernissen.
Beispielsweise kann eine deutliche Abschrägung des Seitenwandbereichs 652s lediglich
an den oberen Bereich vorgesehen sein, während ein unterer Bereich eine
im Wesentlichen senkrechte Orientierung in Bezug auf die Unterseite 652d aufweist.
Jedoch kann auch eine andere Seitenwandkonfiguration vorgesehen
werden, abhängig
von den Bauteilerfordernissen.
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6c zeigt
schematisch die Einprägeform 650 mit
der Negativform 652b für
entsprechende Gräben,
wobei eine geeignete Größe in dem
vorliegenden Beispiel, eine entsprechende Verjüngung der Seitenwandbereiche 652s gemäß den Bauteilerfordernissen
vorgesehen ist.
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Folglich
kann durch Verwenden der Einprägeformen 650 zur
Herstellung entsprechender Öffnungen
das Füllverhalten
in der nachfolgenden Abscheidung eines Barrierenmaterials und/oder
des Volumenmaterials deutlich verbessert werden, wodurch die Zuverlässigkeit
der entsprechenden Metallisierungsstrukturen erhöht wird, da beispielsweise
eine zuverlässigere
Abscheidung des Barrierenmaterials deutlich zu einem erhöhten Widerstand
gegen Elektromigration beitragen kann und ferner verbesserte elektrische
und mechanische Eigenschaften liefern kann. Beispielsweise kann
die Einprägeform 650,
wie sie in 6a gezeigt ist, vorteilhafterweise
in Verbindung mit den zuvor beschriebenen Prozessverfahren eingesetzt
werden, in denen entsprechende Kontaktlochöffnungen und Gräben in einem
gemeinsamen Einprägeprozess
gebildet werden. Andererseits können
die Einprägeformen 650,
wie sie in 6b und 6c gezeigt
sind, vorteilhafterweise in entsprechenden Prozesssequenzen eingesetzt
werden, in denen die entsprechenden Kontaktlochöffnungen und Graben in separaten
Prozessschritten strukturiert werden.
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Mit
Bezug zu den 7a bis 7b und 8a bis 8d werden
nunmehr weitere anschauliche Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung beschrieben, in denen entsprechende Einprägeformen
mit nicht senkrechten Seitenwandbereichen zur Strukturierung von
Schaltungselementen, die keine Metallisierungsstrukturen sind, für moderne integrierte
Schaltungen eingesetzt werden.
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7a zeigt
schematisch eine Querschnittsansicht eines Halbleiterbauelements 700 mit
einem Substrat 701, das ein beliebiges geeignetes Substrat mit
einer darauf ausgebildeten Materialschicht zur Herstellung von Halbleiterbauelementen
darin, etwa Transistoren, Kondensatoren, und dergleichen repräsentieren
kann. Beispielsweise repräsentiert
das Substrat 701 ein Trägermaterial
mit einer darauf ausgebildeten siliziumbasierten Halbleiterschicht
zur Herstellung von Schaltungselementen darin. In dieser Hinsicht
ist eine siliziumbasierte Halbleiterschicht als eine im Wesentlichen
kristalline Halbleiterschicht zu verstehen, die einen wesentlichen
Anteil an Silizium aufweist, beispielsweise ungefähr 50 Atomprozent
Silizium oder mehr. Ferner ist eine Maskenschicht 703 über dem
Substrat 701 gebildet und hat darin ausgebildet entsprechende Öffnungen 704a mit Seitenwänden 704s,
die zumindest teilweise eine nicht senkrechte Orientierung in Bezug
auf eine Unterseite 704 der Öffnungen 704a aufweisen.
In einer anschaulichen Ausführungsform
repräsentieren
die Öffnungen 704b Gräben, die
zur Ausbildung entsprechender Gräben
in dem Substrat 701 verwendet werden, die dann als Isolationsgräben für moderne
Halbleiterbauelemente dienen, um damit entsprechende aktive Gebiete
in dem Substrat 701 zu definieren.
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Ein
typischer Prozessablauf zur Herstellung des Bauelements 700,
wie es in 7a gezeigt ist, kann die folgenden
Prozesse umfassen. Nach dem Bereitstellen des Substrats 701 wird
die Schicht 703 durch eine geeignete Abscheidetechnik gebildet,
wobei das Material der Schicht 703 ein verformbares Material
ist, d. h. die Schicht 703 kann in einem Zustand geringer
Viskosität
oder kann gut deformierbar sein, wenn es mit einer entsprechenden
Einprägeform
(nicht gezeigt) in Kontakt gebracht wird, die eine geeignete Form
aufweist, wie dies beispielsweise mit Bezug zu der 6c erläutert ist.
Somit kann die entsprechende Einprägeform mit entsprechend gestalteten
Seitenwandbereichen zur Ausbildung der entsprechenden Öffnungen 704b führen, die
eine erforderliche nicht senkrechte Form aufweisen, beispielsweise
eine sich verjüngende
Konfiguration, wie dies in 7a gezeigt
ist. Danach wird die Einprägeform entfernt,
wie dies zuvor beschrieben ist, während das Material der Schicht 703 in
einem nicht deformierbaren Zustand ist. Danach wird das Bauelement 700 einem
entsprechenden Ätzprozess 705 unterzogen, während welchem
Material der Schicht 703 und Material freigelegter Bereiche
des Substrats 701 entfernt werden, wodurch zunehmen die Öffnung 704b in
das Substrat 701 übertragen
wird.
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7b zeigt
schematisch das Halbleiterbauelement 700 nach dem Ende
des Ätzprozesses 705, wobei
entsprechende Öffnungen 706b in
dem Substrat 701 gebildet sind, wobei eine gewünschte Verjüngung, d.
h. eine nicht senkrechte Konfiguration des entsprechenden Seitenwandbereichs 706s,
auf der Grundlage entsprechend geformter Öffnungen 704b erreicht
wird. Somit kann durch Bereitstellen der entsprechenden Einprägeformen
mit einer gewünschten Form
und Größe die entsprechende
Konfiguration der Öffnungen 706b mit
hoher Flexibilität
gestaltet werden, ohne dass speziell angepasste Ätzverfahren und dergleichen
erforderlich sind.
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8a zeigt
schematisch ein Halbleiterbauelement 800 mit einem Substrat 801,
das darauf ausgebildet eine Materialschicht 807 aufweist,
die in einer anschaulichen Ausführungsform
ein geeignetes Material aufweist, etwa Siliziumdioxid und dergleichen,
das mit den nachfolgenden Prozessschritten kompatibel ist. Ferner
ist eine Maskenschicht 803 über der Schicht 807 ausgebildet
und besitzt darin ausgebildet eine entsprechende Öffnung 804b mit
einer spezifizierten Form einschließlich eines nicht senkrechten
Seitenwandbereichs 804s in Bezug auf eine Unterseite 804d der Öffnung 804b.
In der in 8a gezeigten Ausführungsform
besitzt die Öffnung 804b eine
erhöhten
Durchmesser an einem oberen Bereich, während eine im Wesentlichen
konstante Breite an einem unteren Bereich vorhanden ist. Beispielsweise
kann die Öffnung 804b eine
Gateelektrode repräsentieren,
die über
dem Substrat 801 herzustellen ist.
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Ein
typischer Prozessablauf zur Herstellung des Halbleiterbauelements 800,
wie es in 8a gezeigt ist, kann ähnliche
Prozesse umfassen, wie sie zuvor beschrieben sind, wobei nach der
Herstellung von Isolationsstrukturen, die auf der Grundlage von Isolationsgräben gebildet
werden können,
wie sie in den 7a und 7b gezeigt
sind, die Materialschicht 807 auf der Grundlage gut etablierter
Abscheideverfahren hergestellt wird. Danach wird die Schicht 803 aus
verformbarem Material auf der Grundlage geeigneter Verfahren gebildet
und anschließend
wird die Öffnung 804b auf
der Grundlage einer geeignet gestalteten Einprägeform eingestellt, um damit
die gewünschte
Konfiguration der Form der Öffnung 804b zu
erhalten. In dem vorliegenden Beispiel wird ein im Wesentlichen
konstanter unterer Be reich mit im Wesentlichen konstanter Breite
vorgesehen, um damit eine gut definierte Gatelänge zu erhalten, während der
obere Bereich für
eine erhöhte
Leitfähigkeit
der entsprechenden Gateelektrode sorgt. Nach der Herstellung der Öffnung 804b durch
entsprechendes Aushärten
der Schicht 803 und Entfernen der entsprechenden Einprägeform wird
das Bauelement 800 einem entsprechenden anisotropen Ätzprozess 805 unterzogen,
um gemeinsam Material der Schicht 803 von freiliegenden
Bereichen der Schicht 807 zu entfernen, wodurch zunehmend
die Öffnung 804b in
die Schicht 807 übertragen
wird.
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8b zeigt
schematisch das Bauelement 800 nach dem Ende des Ätzprozesses 805,
woraus sich eine entsprechende Öffnung 807b ergibt.
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8c zeigt
schematisch das Bauelement 800 in einem weiter fortgeschrittenen
Herstellungsstadium. Hier ist eine Gateisolationsschicht 812 an der
Unterseite der Öffnung 807b gebildet,
wobei die Gateisolationsschicht 812 eine beliebige geeignete Konfiguration
im Hinblick auf Materialzusammensetzung und Dicke aufweist, wie
dies für
entsprechende Transistorelemente erforderlich ist, die noch herzustellen
sind. Ferner ist eine Schicht aus Gateelektrodenmaterial 813,
beispielsweise Polysilizium oder dergleichen, so gebildet, dass
dieses zuverlässig
die Öffnung 807b füllt. Zu
diesem Zweck können
geeignete Abscheideverfahren, etwa CVD bei geringem Druck, oder
dergleichen, eingesetzt werden. Danach wird überschüssiges Material der Schicht 813 durch CMP
entfernt.
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8d zeigt
schematisch das Bauelement 800 in einem weiter fortgeschrittenen
Herstellungsstadium. Hier ist die Schicht 807 so entfernt,
dass eine Gatelektrode 813a mit einem oberen Bereich mit einer
Breite 813u und mit einem unteren Bereich mit einer Breite 813l erhalten
wird, wodurch eine erhöhte Leitfähigkeit
der Gateelektrode 813a erreicht wird, während eine erforderliche Gatelänge beibehalten wird,
die im Wesentlichen durch die Breite 813l definiert ist.
Die Gateelektrode 813a kann auf der Grundlage äußerst selektiver Ätzprozesse
hergestellt werden, wobei gut etablierte isotrope Ätzverfahren
eingesetzt werden können.
Wenn beispielsweise die Gateisolationsschicht 812 aus Siliziumnitrid
aufgebaut ist, können
gut etablierte isotrope Ätzrezepte eingesetzt
werden, um das Material der Schicht 813 zu entfernen, wenn
dieses in Form von Siliziumdioxid vorgesehen ist, wobei dies selektiv
zu der Gateelektrode 813a und der Gateisolationsschicht 812 erfolgt. In
anderen Fällen,
wenn die Gateisolationsschicht 812 auf der Grundlage von
Siliziumdioxid gebildet ist, kann ein geeignetes Material für die Schicht 807,
beispielsweise Siliziumnitrid, oder ein anderes geeignetes Material,
etwa Polymermaterialien, und dergleichen ausgewählt werden, die lediglich die
Fähigkeit aufweisen
müssen,
eine zuverlässige
Abscheidung des Gateelektrodenmaterials 813 zu ermöglichen.
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Es
gilt also: Die vorliegende Erfindung stellt eine verbesserte Technik
zum Strukturieren von Strukturelementen von Mikrostrukturen und
in einigen anschaulichen Ausführungsformen
von Metallisierungsstrukturen, etwa Kontaktdurchführungen und
Metallleitungen, auf der Grundlage von Einprägeverfahren bereit, wobei die
Prozesskomplexität deutlich
reduziert werden kann, indem zumindest einige komplexe Justierprozeduren
durch gemeinsames Einprägen
von Kontaktlochöffnungen
und Gräben
vermieden werden. Zu diesem Zweck werden geeignet ausgebildete Einprägeformen
mit einer Kontaktloch- und Leitungsstruktur verbessert. In anderen
Aspekten ist die Form und insbesondere die Seitenwandkonfiguration
entsprechender Schaltungselemente auf der Grundlage entsprechend
gestalteter Einprägeformen
angepasst, wodurch ein hohes Maß an
Flexibilität
bei der Herstellung von Schaltungselementen, etwa von Kontaktdurchführungen, Metallleitungen,
Isolationsgräben,
Gateelektroden, und dergleichen ermöglicht wird, wobei zusätzlich die Gesamtgröße der Seitewandkonfiguration
so angepasst werden kann, dass ein nicht senkrechter Bereich der
Verbesserung des Fertigungsprozesses und/oder des endgültigen Leistungsverhaltens
des entsprechenden Schaltungselements dient. Somit kann zusätzlich zu
einer reduzierten Prozesskomplexität ein verbessertes Bauteil
erhalten werden, da beispielsweise im Hinblick auf Metallisierungsstrukturen
eine erhöhte
Zuverlässigkeit
und ein bessres Leistungsverhalten im Hinblick auf Elektromigration erreicht
werden. Des weiteren kann die „mechanische" Strukturierung zumindest
wesentlicher Anteile einer Metallisierungsstruktur für eine erhöhte Flexibilität bei der
Herstellung entsprechender Strukturen sorgen, wobei in einigen anschaulichen
Ausführungsformen
die Herstellung von Metallisierungsstrukturen vollständig von
der Herstellung von Schaltungselementen auf Bauteilebene entkoppelt
werden kann, wodurch die Gesamtfertigungszeit reduziert und die
Produktionsausbeute verbessert werden kann.
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Weitere
Modifizierungen und Variationen der vorliegenden Erfindung werden
für den
Fachmann angesichts dieser Beschreibung offenkundig. Daher ist diese
Beschreibung als lediglich anschaulich und für die Zwecke gedacht, dem Fachmann
die allgemeine Art und Weise des Ausführens der vorliegenden Erfindung
zu vermitteln. Selbstverständlich
sind die hierin gezeigten und beschriebenen Formen der Erfindung
als die gegenwärtig
bevorzugten Ausführungsformen
zu betrachten.