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DE102008049727A1 - Kontaktelemente und Kontaktdurchführungen eines Halbleiterbauelements, die durch eine Hartmaske und Doppelbelichtung hergestellt sind - Google Patents

Kontaktelemente und Kontaktdurchführungen eines Halbleiterbauelements, die durch eine Hartmaske und Doppelbelichtung hergestellt sind Download PDF

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Publication number
DE102008049727A1
DE102008049727A1 DE102008049727A DE102008049727A DE102008049727A1 DE 102008049727 A1 DE102008049727 A1 DE 102008049727A1 DE 102008049727 A DE102008049727 A DE 102008049727A DE 102008049727 A DE102008049727 A DE 102008049727A DE 102008049727 A1 DE102008049727 A1 DE 102008049727A1
Authority
DE
Germany
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layer
opening
contact
mask
semiconductor device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102008049727A
Other languages
English (en)
Inventor
Sven Beyer
Kai Frohberg
Katrin Reiche
Kerstin Ruttloff
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GlobalFoundries Dresden Module One LLC and Co KG
Advanced Micro Devices Inc
AMD Fab 36 LLC
Original Assignee
AMD Fab 36 LLC and Co KG
Advanced Micro Devices Inc
AMD Fab 36 LLC
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by AMD Fab 36 LLC and Co KG, Advanced Micro Devices Inc, AMD Fab 36 LLC filed Critical AMD Fab 36 LLC and Co KG
Priority to DE102008049727A priority Critical patent/DE102008049727A1/de
Priority to US12/537,321 priority patent/US8318598B2/en
Priority to PCT/EP2009/007000 priority patent/WO2010037521A1/en
Priority to CN200980141244.9A priority patent/CN102187453B/zh
Priority to KR1020117010115A priority patent/KR101539415B1/ko
Priority to JP2011528254A priority patent/JP5732395B2/ja
Publication of DE102008049727A1 publication Critical patent/DE102008049727A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • H10P50/28
    • H10P50/73
    • H10W20/01
    • H10W20/089
    • H10W20/069

Landscapes

  • Internal Circuitry In Semiconductor Integrated Circuit Devices (AREA)
  • Electrodes Of Semiconductors (AREA)
  • Exposure Of Semiconductors, Excluding Electron Or Ion Beam Exposure (AREA)

Abstract

Es wird ein Kontaktelement auf der Grundlage einer Hartmaske hergestellt, die auf der Basis einer ersten Lackmaske und auf der Basis einer zweiten Lackmaske strukturiert wird, so dass ein geeigneter Schnittbereich definiert wird, der die endgültigen Entwurfsabmessungen des Kontaktelements repräsentiert. Folglich kann jede der Lackmasken auf der Grundlage eines Photolithographieprozesses mit weniger starken Einschränkungen hergestellt werden, da zumindest eine der lateralen Abmessungen als eine nicht-kritische Abmessung für jede der beiden Lackmasken vorgegeben werden kann.

Description

  • Gebiet der vorliegenden Offenbarung
  • Im allgemeinen betrifft der hierin offenbarte Gegenstand integrierte Schaltungen und betrifft insbesondere Kontaktstrukturelemente zur Verbindung von Kontaktbereichen oder Metallgebieten von Halbleiterbauelementen mit Leitungen oder leitenden Gebieten, etwas Metalleitungen, in einer höheren Verdrahtungsebene des Halbleiterbauelements, wobei die Kontaktstrukturelemente auf der Grundlage modernen Photolithographietechniken hergestellt werden.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • Die Herstellung von Mikrostrukturen, etwa von integrierten Schaltungen, erfordert, dass kleinste Gebiete mit genau gesteuerter Größe in einer oder mehreren Materialschichten eines geeigneten Substrats, etwas eines Siliziumsubstrats, eines SOI-(Silizium-auf-Isolator)Substrats oder anderer geeigneter Trägermaterialien hergestellt werden. Diese kleinsten Gebiete mit genau gesteuerter Größe werden typischerweise hergestellt, indem die Materialschicht oder -schichten durch Anwendung von Lithographie, Ätzprozessen, Implantationstechniken, Ablagerungsprozessen und dergleichen strukturiert werden, wobei typischerweise zumindest in einer gewissen Fertigungsphase des Strukturierungsprozesses eine Maskenschicht über der bzw. dem Materialschichten gebildet wird, die zum Definieren dieser kleinsten Gebiete behandelt werden. Im allgemeinen besteht eine Maskenschicht aus einer Schicht aus Photolack oder wird aus dieser hergestellt, die wiederum mittels eines lithographischen Prozesses, typischerweise eine photolithographischen Prozesse, strukturiert wird. Während des photolithographischen Prozesses wird der Lack auf die Substratoberfläche aufgeschleudert und anschließend selektiv mittels Ultraviolettstrahlung durch eine entsprechende Lithographiemaske hindurch, etwa ein Retikel, belichtet, wodurch das Retikelmuster in die Lackschicht abgebildet wird, um darin ein latentes Bild zu erzeugen. Nach dem Entwickeln des Photolacks werden, abhängig von der Art des Photolacks, sei es Positivlack oder Negativlack, die belichteten Bereiche oder die nicht belichteten Bereiche entfernt, um das erforderliche Muster in der Schicht aus Photolack zu bilden. Auf der Grundlage des Lackmusters werden dann die eigentlichen Bauteilmuster durch weitere Fer tigungsprozesse, etwa Ätzen, Implantieren, Ausheizen oder dergleichen, hergestellt. Da die Abmessungen der Strukturmuster in modernsten Mikrostrukturbauelementen ständig verringert werden, müssen die Anlagen, die zum Strukturieren der Bauteilstrukturelemente verwendet werden, sehr strenge Auflagen im Hinblick auf die Auflösung und die Überlagerungsgenauigkeit der beteiligten Herstellungsprozesse erfüllen. In dieser Hinsicht wird die Auflösung als ein Maß betrachtet, um die konsistente Fähigkeit, minimale Strukturgrößen der Abbildungen unter Bedingungen vordefinierter Fertigungstoleranzen zu drucken, anzugeben. Ein wichtiger Faktor bei der Verbesserung der Auflösung ist der lithographische Prozess, in welchem Strukturmuster, die in der Photomaske oder dem Retikel enthalten sind, optisch auf das Substrats mittels eines optischen Abbildungssystems übertragen werden. Daher werden große Anstrengungen unternommen, um die optischen Eigenschaften des lithographischen Systems weiter zu verbessern, etwa die numerische Apertur, die Fokustiefe und die Wellenlänge der verwendeten Lichtquelle.
  • Die Auflösung des optischen Strukturierungsprozeses kann daher deutlich von der Abbildungseigenschaften der verwendeten Anlage, den Photolackmaterialien für die spezifizierte Belichtungswellenlänge und den kritischen Sollabmessungen die Bauteilstrukturelemente, die in der betrachteten Bauteilebene herzustellen sind, abhängen. Beispielsweise besitzen Gateelektroden von Feldeffekttransistoren, die eine wichtige Komponente in modernen Logikbauelementen bilden, eine Länge von 50 nm und weniger bei aktuell hergestellten Bauelementen, wobei deutlich geringere Abmessungen für Bauteilgenerationen auftreten, die aktuelle entwickelt werden. In ähnlicher Weise muss die Linienbreite von Metalleitungen, die in den mehreren Verdrahtungsebenen oder Metallisierungsschichten vorgesehen sind, ebenfalls an die geringeren Strukturgrößen in der Bauteilschicht angepaßt werden, um damit der erhöhten Packungsdichte Rechnung zu tragen. Folglich können die tatsächlichen Bauteilabmessungen deutlich unterhalb der Wellenlänge von aktuell eingesetzten Lichtquellen, die in heutigen Lithographiesystemen vorgesehen sind, liegen. Beispielsweise wird aktuell im kritischen Lithographieschritt eine Belichtungswellenlänge von 193 nm angewendet, wodurch daher komplexe Techniken erforderlich sind, um schließlich Lackstrukturelemente mit Abmessungen deutlichen unter der Belichtungswellenlänge zu erhalten. Es werden somit sehr nicht lineare Prozesse typischerweise eingesetzt, um Abmessungen unter der optischen Auflösung zu erhalten. Beispielweise werden äußerst nicht lineare Photolackmaterialien verwendet, in denen eine gewünschte photochemische Reaktion auf der Grundlage eines gut definierten Schwellwerts in Gang gesetzt wird, so dass schwach belichtete Berei che, die sich im wesentlich nicht ändern, wohingegen Bereiche mit überschrittenem Schwellwert, eine deutliche Änderung ihrer chemischen Stabilität in Bezug auf einen nachfolgenden Entwicklungsprozess aufweisen.
  • Die Verwendung sehr nicht linearer Abbildungsprozesse kann die Fähigkeit zur Verbesserung des Auflösungsvermögens in verfügbaren Lithographieanlagen und Lackmaterialien deutlich erweitern. Aufgrund der komplexen Wechselwirkung zwischen dem Abbildungssystem, dem Lackmaterial und dem entsprechenden Muster, das auf dem Retikel vorgesehen ist, ist auch in sehr anspruchsvollen Abbildungstechniken, die möglicherweise optische Nachbarschaftskorrekturen (OPC) und dergleichen enthalten, die konsistente Erzeugung latenter Bilder, d. h. von belichteten Lackbereichen, die zuverlässig entfernt oder beibehalten werden können, abhängig von der Art des verwendeten Lacks, falls deutlich von den speziellen Eigenschaften der jeweiligen abzubildenden Strukturelemente abhängig. Beispielsweise wurde beobachtet, dass linienartige Strukturelemente mit einer speziellen Entwurfsbreite und einer Entwurfslänge spezielle Belichtungsrezepte für ansonsten vordefinierte Bedingungen erfordern, etwa für eine spezifizierte Lithographieanlage in Verbindung mit einem speziellen Retikel und einem Lackmaterial, um die gewünschte kritischen Bereitenabmessung zuverlässig zu erhalten, während die Längenabmessung weniger kritischer ist, mit Ausnahme entsprechender Endbereiche, sogenannte Endkappen der jeweiligen Leitungen, die auch typischerweise entsprechende Korrekturen erfordern. Folglich kann für andere Strukturelemente mit kritischen Abmessungen in zwei lateralen Richtungen, etwa im Wesentlichen quadratische Strukturelemente, die gleichen Belichtungsrezepte, wie sie für linienartige Strukturelemente verwendet werden, möglicherweise ungeeignet sein, und es können daher mühsam zu findende Prozessparameter, beispielsweise im Hinblick auf die Belichtungsdosis und die OPC und dergleichen erforderlich sein. Des weiteren müssen die entsprechenden Prozessparameter in derartigen höchst kritischen Belichtungsprozessen so gesteuert werden, dass sie innerhalb sehr eng gesetzter Prozeßtoleranzen im Vergleich zu einem entsprechenden Belichtungsprozeß bleiben, der auf Basis von linienartigen Strukturelementen ausgeführt werden, was zu einer größeren Anzahl an nicht akzeptablen Substraten beiträgt, insbesondere, wenn Halbleiterbauelemente mit kleinsten Abmessungen betrachtet werden. Aufgrund der Natur des Lithographieprozesses kann das entsprechende Prozeßergebnis durch jeweilige Inspektionstechniken überwacht werden, um damit nicht akzeptable Substrate zu erkennen, die dann für eine erneute Verarbeitung markiert werden, d. h. für das Entfernen der belichteten Lackschicht und das Vorbereiten der jeweiligen Sub strate für einen weitere Lithographiedurchlauf. Jedoch sind Lithographieprozesse für komplexe integrierte Schaltungen einer der wichtigsten Kostenfaktoren der gesamten Prozeßsequenz, wodurch eine sehr effiziente Lithographiestrategie erforderlich ist, um die Anzahl der wieder zu bearbeitenden Substrate möglichst gering zu halten. Folglich kann die Situation während der Herstellung modernster integrierter Schaltungen zunehmend schwierig werden im Hinblick auf den Gesamtdurchsatz.
  • Mit Bezug zu den 1a bis 1c wird eine typische Prozeßsequenz zur Herstellung von Kontaktdurchführungen oder Kontaktelementen und leitungsartigen Strukturelementen beschrieben, um die im Fertigungsprozeß zur Herstellung moderner Halbleiterbauelemente beteiligten Probleme deutlicher zu erläutern.
  • 1a zeigt schematisch eine Draufsich eines Halbleiterbauelements 100 in einer Fertigungsphase nach einem entsprechenden Lithographieprozeß, der einen entsprechenden Einwicklungsschritt beinhaltet. Das Halbleiterbauelement 100 umfasst eine Lackschicht 110, die über einer entsprechenden Materialschicht ausgebildet ist, wie dies nachfolgen mit Bezug zu 1b beschrieben ist. Die Lackschicht 110 besitzt darauf ausgebildet entsprechende Lacköffnungen 110a mit lateralen Abmessungen in einer Längsrichtung L und einer Breitenrichtung W, die als 110L, 110W bezeichnet sind. Die jeweiligen lateralen Abmessungen 110L, 110W sind ähnlich, wenn beispielsweise ein quadratisches Strukturelement auf der Grundlage der Lacköffnung 110a herzustellen ist. Wie zuvor erläutert ist, sind für äußerst anspruchsvolle Anwendungen die entsprechenden lateralen Abmessungen 110L, 110W kritische Abmessungen für die betrachtete Bauteilschicht, d. h. diese lateralen Abmessungen repräsentieren die minimalen Abmessungen, die in der entsprechenden Bauteilebene zu erzeugen sind. Die jeweiligen Lacköffnungen werden als Ätzmasken zum Strukturieren der darunterliegenden Materialschicht verwendet, um darin entsprechende Öffnung zu bilden, die wiederum zur Herstellung geeigneter Strukturelemente, etwa Kontaktelemente, Kontaktdurchführungen und dergleichen verwendet werden, die eine Verbindung zu darunterliegenden oder darüberliegenden Strukturelementen, etwa Metallgebieten, Metalleitungen und dergleichen, herstellen. Es sei beispielsweise angenommen, dass eine Verbindung zu einem entsprechenden Leitungsstrukturelement in einer nachfolgenden Bauteilebene herzustellen ist, wobei angenommen wird, dass die entsprechenden Leitungsstrukturelemente, die durch gestrichelte Linien 120a angegeben sind, im Wesentlichen die gleiche kritische Abmessung in der Breitenrichtung W aufweisen.
  • 1b zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 100 in einer Querschnittsansicht entlang der Linie Ib-Ib aus 1a. Da Halbleiterbauelement 100 enthält in dieser Fertigungsphase ein Substrat 101, das ein beliebiges geeignetes Trägermaterial zu den jeweiligen Materialschichten (nicht gezeigt) repräsentiert, die Bauteilstrukturelemente, etwa Transistoren, Kondensatoren und dergleichen, aufweisen können. Ferner ist eine dielektrische Schicht 102 aus einem geeigneten dielektrischen Material, etwa Siliziumdioxid, Siliziumnitrid, Kombinationen davon und dergleichen, wird im Substrat 101 ausgebildet und enthält eine entsprechende Öffnung 102a mit ähnlichen lateralen Abmessungen wie die entsprechende Lacköffnung 110a. Ferner ist eine weitere dielektrische Schicht 103, beispielsweise eine ARC-Schicht und dergleichen, auf der dielektrischen Schicht 102 ausgebildet, die bei den jeweiligen Belichtungsprozeß zum Strukturieren der Lackschicht 110 verwendet wird. Die Schicht 103 ist aus einem beliebigen geeigneten Material, etwa Siliziumoxinitrid, Siliziumnitrid und dergleichen, gebildet.
  • Das in 1b gezeigte Halbleiterbauelement 100 kann auf der Grundlage der folgenden Prozesse hergestellt werden. Nach dem Bereitstellen entsprechender Bauteilstrukturelemente in und über dem Substrat 101 wird die dielektrische Schicht 102 auf Basis gut etablierter Fertigungstechniken aufgebracht, die CVD-(chemische Dampfabscheide-)Prozesse und dergleichen beinhalten. Zum Beispiel sind aufwendige CVD-Techniken zur Herstellung von Siliziumnitrid, Siliziumdioxid und dergleichen Stand der Technik gut etabliert, um beispielsweise eine zuverlässige Einkapselung entsprechender Bauteilstrukturelemente, etwa Transistoren und dergleichen, zu ermöglichen. Nach dem Abscheiden der Schicht 102 wird ein entsprechender Einebnungsprozeß ausgeführt, falls dies erforderlich ist, um die Oberflächentopographie vor dem Bilden der Schicht 103 und der Lackschicht 110 zu verbessern. In anderen Fällen wird die entsprechende Oberflächentopographie beibehalten und wird beim geeigneten Bilden der Lackschicht 110 berücksichtigt. Die Lackschicht 110 wird für einen nachfolgenden Belichtungsprozeß auf der Grundlage etablierter Behandlungen, etwa ein dem Belichten vorgeordneter Ausbackprozeß und dergleichen, vorbereitet, um die Prozeßgleichmäßigkeit zu verbessern. Danach wird die Lackschicht 110 auf Basis einer entsprechenden Photomaske oder eines Retikels belichtet, die entsprechende Maskenstrukturelemente aufweist, die möglicherweise auf Basis geeigneter Korrekturtechnik erzeugt sind, um damit die jeweilige Nichtlinearität des entsprechenden Belichtungsprozesses zu berücksichtigen, wie dies auch zuvor beschrieben ist. In anderen Fällen werden andere geeignete Techniken, etwa Phasenschiebemasken und dergleichen, verwendet. Während des Belichtungsprozesses wird typischerweise ein gut definiertes Belichtungsfeld mittels eines optischen Strahls beleuchtet, der durch das im Retikel enthaltenen Muster moduliert ist, um damit das Retikelmuster in die Lackschicht 110 zum Definieren eines entsprechenden latenten Bildes zu übertragen. D. h. das latente Bild kann als ein entsprechender Bereich der Lackschicht 110 verstanden werden, der einen deutlichen Anteil an Strahlungsenergie empfängt, um damit das photochemische Verhalten des entsprechenden Lackmaterials zu modifizieren. In dem vorliegenden Fall sei angenommen, dass ein Positivlack verwendet wird, der bei Belichtung während eines nachfolgenden Entwicklungsschritts löslich wird. Folglich wird während des entsprechenden Belichtungsprozesses das Substrat 101 geeignet ausgerichtet und danach wird eine gewissen Belichtungsdosis in das jeweilige betrachtete Belichtungsfeld übertragen, um damit die entsprechenden latenten Bilder herzustellen, wobei Maskenstrukturelemente und/oder die Abbildungstechniken so gewählt sind, dass ein gewisser Schwellwert an Energie zum Erzeugen einer erforderlichen photochemischen Modifizierung innerhalb spezifizierter Bereiche gemäß den gewünschten Entwurfsabmessungen der jeweiligen Strukturelemente erreicht wird. D. h. in dem zuvor beschrieben Falle ist der Belichtungsprozeß in Verbindung mit den jeweiligen Maskenstrukturelementen so gestaltet, dass ausreichend Energie innerhalb eines Bereichs deponiert wird, der den Öffnungen 110a mit den lateralen Abmessungen 110L, 110W entspricht, um damit ein im Wesentlichen vollständiges Entfernen des belichteten Lackmaterials während des nachfolgenden Entwicklungsschritts zu erreichen. Aufgrund der minimalen Abmessungen in beiden lateralen Richtungen müssen die jeweiligen Prozessparameter des Belichtungsprozesses, etwa die Belichtungsdosis und dergleichen, sowie der der Belichtung vorgeordneten und nachgeordnete Prozesse innerhalb sehr eng gesetzter Prozeßgrenzen bleiben, um damit die Lacköffnungen 110a zu erhalten, da selbst einige nicht vollständig geöffnete Bereiche in der Lacköffnung 110a zu entsprechenden Unregelmäßigkeiten während des nachfolgenden Ätzprozesses zur Herstellung der Öffnung 102a in der dielektrischen Schicht 102 führen können. Somit wird nach dem Entwickeln der belichteten Lackschicht 110, d. h. nach dem Entfernen belichteter Bereiche des Lackmaterials, eine Inspektion des Substrats 100 ausgeführt, um Belichtungsfelder zu erkennen, die außerhalb der jeweiligen Spezifikationen liegen. Aufgrund der sehr eng gewählten Prozeßgrenzen zur Herstellung der kritischen Öffnungen 110a kann eine entsprechend große Anzahl an nicht akzeptablen Belichtungsfeldern auftreten, wovon jedes auf der Grundlage einer individuell eingestellten Belichtungsdosis belichtet wurde, insbesondere, wenn Bauelemente mit sehr geringen Abmessungen betrachtet werden, in denen die jeweiligen lateralen Abmessungen 110L, 110W ungefähr 100 nm oder weniger betragen.
  • 1c zeigt schematisch das Bauelement 100 in einer Querschnittsansicht gemäß dem Schnitt Ic-Ic in 1a in einer fortgeschrittenen Fertigungsphase. Hier ist die Öffnung 102a mit einem geeigneten Material gefüllt, etwa einem Metall, und es ist eine weitere dielektrische Schicht 104 über der Schicht 102 ausgebildet, die ein weiteres linienartiges Strukturelement 104a aufweist. Ferner ist eine entsprechende Lackschicht 120 möglicherweise in Verbindung mit einer jeweiligen ARC-Schicht 113 über der dielektrischen Schicht 104, die entsprechende grabenartige Öffnungen 120a mit der lateralen Abmessung 110W enthält, ausgebildet. In diesem Fall sei angenommen, dass die Breite der Lacköffnung 120a im Wesentlichen den kritischen Abmessungen der Lacköffnungen 110a entspricht.
  • Ein entsprechender Prozeßablauf zur Herstellung und Strukturierung der Schichten 104, 113 und 120 enthält im Wesentlichen die gleichen Prozeßschritte, wie sie mit Bezug zu 1b beschrieben sind. Wie jedoch zuvor erläutert ist, kommt während der entsprechenden Lithographiesequenz, die der Belichtung vorgeordneten und nachgeordneten Prozess enthält, beobachtet, dass entsprechende Prozeßtoleranzen weniger kritisch sind im Vergleich zu dem Belichtungsprozeß zur Herstellung der Öffnungen 110a, wobei diesbezüglich angenommen wird, dass dies aufgrund des Fehlens entsprechender Grenzbedingungen in der lateralen Längsrichtung L hervorgerufen wird. Beispielsweise wird die entsprechende Lacköffnung 120a mit einer geringeren Belichtungsdosis im Vergleich zu der Öffnung 110a gebildet, während auch andere Prozessparameter weniger kritisch sein können, wodurch ein breiteres Prozeßfenster für den entsprechenden Lithographieprozeß zur Herstellung der linienartigen Strukturelemente 120a geschaffen wird.
  • Da entsprechende Lacköffnungen 110a für Kontaktelemente und Kontaktdurchführungen in diversen Fertigungsphasen herzustellen sind, tragen die sehr eng gesetzten Prozeßtoleranzen, die zu erfüllen sind, somit deutlich zu einem insgesamt geringeren Durchsatz der an sich sehr kostenintensiven Lithographie bei, was daher deutlich zu den Gesamtproduktionskosten beiträgt. Des weiteren können entsprechende Belichtungsprozesse lediglich in sehr modernen Lithographieanlagen durchgeführt werden, wodurch die Gesamtproduktionskosten noch weiter steigen. Ferner kann die Herstellung von Kontaktelementen auf der Grundlage von im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitten zu deutlichen Ausbeuteverlus ten aufgrund von durch die Strukturierung hervorgerufenen Prozeßschwankung beitragen, wie dies zuvor beschrieben ist, während auch der Kontaktwiderstand, beispielsweise zur Verbindung der ersten Metallisierungsschicht mit dem aktiven Halbleitergebieten, relativ hoch ist.
  • Angesicht der zuvor beschriebenen Situation betrifft die vorliegende Offenbarung Halbleiterbauelemente und Techniken zur Herstellung kritischer Kontaktelemente, wobei eines oder mehrere der oben erkannten Probleme vermieden oder zumindest in der Auswirkung verringert werden.
  • Überblick über die Offenbarung
  • Im allgemeinen betrifft der hierin offenbarte Gegenstand Prozeßtechniken und Halbleiterbauelemente, in denen ein kritischer Belichtungsprozeß, beispielsweise während der Herstellung von Kontaktelementen, die eine Verbindung zu Kontaktbereichen von Transistoren und dergleichen herstellen, durch zwei weniger kritische Belichtungsprozesse unter Anwendung zweier aufeinanderfolgend gebildeter Lackmasken ersetzt wird, die durch die zwei weniger kritischen Belichtungsprozesse erzeugt werden, um damit in geeigneter Weise eine Hartmaskenschicht zu strukturieren, die dann zum Übertragen der tatsächlichen Kontaktöffnung in das tiefer liegende dielektrische Material verwendet wird. Dazu weist jede der Lackmasken, die zum Strukturieren der Hartmaskenschicht verwendet werden, zumindest eine laterale Abmessung auf, die mit weniger einschränkenden Rahmenbedingungen im Hinblick auf den Photolithographieprozeß erreicht werden kann, wie dies zuvor beschrieben ist, wodurch zu einer insgesamt besseren Prozeßflexibilität beigetragen wird, da weniger kritische Lithographieanlagen eingesetzt werden können oder für eine gegebene Lithographieanlage die Fehlerrate des gesamten Belichtungsprozesses und der zugehörigen Strukturierungssequenz verringert ist. Zum Beispiel kann die Maskenschicht in einem ersten Schritt auf der Grundlage einer Lackmaske strukturiert werden, die eine längliche Form aufweist, wodurch die gesamten von der Belichtung abhängigen Rahmenbedingungen vereinfacht werden, während die gewünschte laterale Abmessung entlang der Längsrichtung der anfänglichen Öffnung in der Hartmaskenschicht dann auf der Grundlage einer zweiten Lackmaske festgelegt wird, die durch einen separaten Belichtungsschritt vorgesehen wird, wobei auch zumindest eine oder beide unabhängigen lateralen Abmessungen als ”nicht kritische” Abmessungen in Abhängigkeit von der gewünschten Größe der endgültigen Kon taktöffnung festgelegt werden. Folglich können prozeßbezogene Rahmenbedingungen im Hinblick auf die kritische Kontaktstrukturierungssequenz deutlich vereinfacht werden, wobei auch die Möglichkeit geschaffen wird, in geeigneter Weise die Größe der jeweiligen Kontaktelemente zumindest in einer lateralen Abmessung gemäß den Bauteilerfordernissen einzustellen, etwa im Hinblick auf das Verringern des gesamten Kontaktwiderstands. In ähnlicher Weise können entsprechende ”Kontakte” oder Kontaktdurchführungen in den Metallisierungsebenen moderner Halbleiterbauelemente hergestellt werden, in denen ebenfalls mehr oder weniger kritische Belichtungs- und Strukturierungsprozeßsequenzen erforderlich sind.
  • Ein anschauliches hierin offenbartes Verfahren umfasst das Bilden einer ersten Lackmaske über einer Hartmaskenschicht, die auf einer Materialschicht eines Halbleiterbauelements gebildet ist. Das Verfahren umfasst ferner das Bilden einer ersten Öffnung in der Hartmaskenschicht auf der Grundlage der ersten Lackmaske, wobei die erste Öffnung eine erste Abmessung entlang einer ersten lateralen Richtung und eine zweite Abmessung entlang einer zweiten lateralen Richtung, die sich von der ersten lateralen Richtung unterscheidet, aufweist und wobei die erste Abmessung kleiner ist als die zweite Abmessung. Des weiteren umfasst das Verfahren das Bilden einer zweiten Lackmaske über der Hartmaskenschicht, wobei die zweite Lackmaske eine zweite Öffnung besitzt, die einen Schnittbereich oder gemeinsamen Bereich mit der ersten Öffnung definiert. Schließlich umfasst das Verfahren das Bilden einer Kontaktöffnung in der Materialschicht auf der Grundlage des Schnittbereichs.
  • Ein weiteres anschauliches hierin offenbartes Verfahren umfasst das Bilden einer Hartmaskenschicht über einem dielektrischen Zwischenschichtmaterial eines Halbleiterbauelements. Ferner wird eine Öffnung in der Hartmaskenschicht gebildet, indem eine erste Lackmaske verwendet wird, wobei die Öffnung einen rechteckigen Bereich aufweist. Das Verfahren umfasst ferner das Bilden einer Maskenöffnung in dem rechteckigen Bereich unter Anwendung einer zweiten Lackmaske, wobei die Maskenöffnung sich durch die Hartmaskenschicht erstreckt. Des weiteren umfasst das Verfahren das Bilden einer Kontaktöffnung in dem dielektrischen Zwischenschichtmaterial unter Anwendung der Maskenöffnung, wobei die Kontaktöffnung durch das dielektrische Zwischenschichtmaterial erstreckt.
  • Ein anschauliches hierin offenbartes Halbleiterbauelement umfasst mehrere Schaltungselemente, die in und über einer Halbleiterschicht ausgebildet sind. Des weiteren ist ein Kontaktgebiet vorgesehen, das eine Verbindung zumindest zu einem der mehreren Schaltungselemente herstellt, und ein dielektrisches Zwischenschichtmaterial umschließt die mehreren Schaltungselemente. Ferner umfasst das Halbleiterbauelement ein Kontaktelement, das sich durch das dielektrische Zwischenschichtmaterial erstreckt und eine Verbindung zu dem Kontaktgebiet herstellt, wobei das Kontaktelement eine rechteckige längliche Grenzfläche mit dem Kontaktbereich bildet.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Ausführungsformen der vorliegenden Offenbarung sind in den angefügten Patentansprüchen definiert und gehen deutlicher aus der folgenden detaillierten Beschreibung hervor, wenn diese mit Bezug zu den begleitenden Zeichnungen studiert wird, in denen:
  • 1a schematisch eine Draufsicht eines Halbleiterbauelements mit Lacköffnungen mit kritischen Abmessungen in zwei lateralen Richtung zeigt, die gemäß konventioneller Belichtungsstrategien hergestellt sind;
  • 1b und 1c schematisch Querschnittsansichten des in 1a gezeigten Halbleiterbauelements zeigen;
  • 2a schematisch eine Querschnittsansicht eines Halbleiterbauelements zeigt, in welchem ein dielektrisches Zwischenschichtmaterial auf der Grundlage einer Hartmaske und zweier weniger kritisches Lithographieschritte gemäß anschaulicher Ausführungsformen zu strukturieren ist;
  • 2b schematisch eine Draufsicht darstellt, in der Positionen entsprechender Kontakte angegeben sind, die noch herzustellen sind;
  • 2c schematisch das Halbleiterbauelement in einer weiter fortgeschrittenen Fertigungsphase zeigt, in der Position und die Größe einer Kontaktöffnung auf der Grundlage einer zweiten Lackmaske gemäß anschaulicher Ausführungsformen definiert sind;
  • 2d schematisch eine Draufsicht des Bauelements aus 2c zeigt, wobei ein Schnittbereich zum Definieren der Größe und Position entsprechender Kontaktelemente angegeben ist;
  • 2e und 2f schematisch Querschnittsansichten des Halbleiterbauelements während diverser Fertigungsphasen zeigen, um die Kontaktöffnung auf der Grundlage einer Hartmaskenschicht und der Lackmaske gemäße anschaulicher Ausführungsformen zu bilden;
  • 2g schematisch eine Draufsicht nach der Herstellung der Kontaktöffnungen zeigt, so dass diese sich zu einem Kontaktbereich erstrecken;
  • 2h schematisch das Halbleiterbauelement in einer weiter fortgeschrittenen Fertigungsphase zeigt, in der Reste der Hartmaskenschicht gemäß anschaulicher Ausführungsformen entfernt werden;
  • 2i und 2j schematisch eine Querschnittsansicht bzw. eine Draufsicht des Halbleiterbauelements in diversen Fertigungsphasen zeigen, wobei eine Hartmaskenschicht mit zwei Teilschichten gemäß noch weiterer anschaulicher Ausführungsformen strukturiert wird; und
  • 2k bis 2t schematisch Querschnittsansichten bzw. Draufsichten einer Halbleiterbauelements während diverser Fertigungsphasen zeigen, wobei eine Kontaktöffnung auf der Grundlage einer Hartmaske mit mehreren Teilschichten und unter Anwendung zweier separat gebildeter Lackmasken gemäß noch weiterer anschaulicher Ausführungsformen hergestellt wird.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Obwohl die vorliegende Offenbarung mit Bezug zu den Ausführungsformen beschrieben ist, wie sie in der folgenden detaillierten Beschreibung sowie in den Zeichnungen dargestellt sind, sollen die detaillierte Beschreibung und die Zeichnungen die vorliegende Offenbarung auf die speziellen offenbarten Ausführungsformen einschränken, sondern die beschriebenen Ausführungsformen stellen lediglich beispielhaft die diversen Aspekte der vorliegenden Offenbarung dar, deren Schutzbereich durch die angefügten Patentansprüche definiert ist.
  • Im allgemeinen stellt die vorliegende Offenbarung Techniken und Halbleiterbauelemente bereit, um die Strukturierung kritischer Kontaktelemente, beispielsweise von Kontaktelementen, die eine Verbindung zu Kontaktbereichen von Schaltungselementen, etwa von Transistoren oder Kontaktelemente in Form von Kontaktdurchführungen, die eine Verbindung zu einem tiefer liegenden Metallgebiet in dem Metallisierungssystem moderner Halbleiterbauelemente herstellen, zu verbessern. Typischerweise besitzen Kontakte und Kontaktdurchführungen in ähnliche Abmessungen in den jeweiligen lateralen Abmessungen gemäß konventioneller Strategien, wodurch eine sehr präzise Prozeßparametersteuerung und aufwendige Belichtungsanlagen während des entsprechenden Prozesses zur Herstellung der zugehörigen Lackmaske erforderlich sind, wie dies zuvor erläutert ist. Um die jeweiligen Anforderungen zu vereinfachen, d. h. um weniger einschränkende Prozeßfenster für die gesamte Prozeßsequenz zu schaffen, wird vorteilhaft die Tatsache ausgenützt, das kritische Abmessungen in einer speziellen lateralen Abmessung auf Basis weniger kritischer Lithographieanforderungen erhalten werden können, solange die entsprechende dazu orthogonale laterale Abmessung deutlich größer ist. Folglich kann durch Verwenden zweier separat gebildeter Lackmasken auf Basis weniger kritischer Maskenöffnungen ein entsprechender Schnittbereich oder Kreuzungsbereich in der Hartmaskenschicht hergestellt werden, der die gewünschten Entwurfsabmessungen in beiden lateralen Richtungen besitzt, ohne dass sehr komplexe und kritische Belichtungsprozeßtechniken erforderlich sind. D. h. an dem entsprechenden Kreuzungsbereich, der durch die zwei unabhängig vorgesehenen Lackmasken in Verbindung mit der Hartmaske erzeugt wird, werden die gewünschten lateralen Abmessungen der zu bildenden Kontaktöffnung so definiert, wie dies durch die Entwurfsregelung vorgegeben ist, ohne dass ein einzelner jedoch sehr kritischer Lithograhieschritt auszuführen ist. Wenn etwa kritische Abmessungen in beiden lateralen Richtungen erforderlich sind, wird jede der entsprechenden Lackmasken dennoch auf der Grundlage weniger kritischer Lithographieparameter erzeugt, während andererseits eine erhöhte Flexibilität im geeigneten Anpassen zumindest einer lateralen Abmessung der schließlich erhaltenen Kontaktöffnung erreicht wird, wobei zumindest eine der Lackmasken auf der Grundlage eines nicht kritischen Lithographieprozesses hergestellt werden kann, da beide lateralen Abmessungen der entsprechenden Maskenöffnung so festgelegt werden können, dass sie deutlich unterhalb einer kritischen Hülse bleiben. Entsprechende Kontaktausfälle können damit deutlich verringert werden und kann auch die Prozeßflexibilität erhöht werden, beispielsweise im Hinblick auf die Möglichkeit, weniger aufwendige Lithographieanlagen und dergleichen zu verwenden.
  • Mit Bezug zu den 2a bis 2t werden nunmehr weitere anschauliche Ausführungsformen detaillierter beschrieben, wobei auch bei Bedarf auf die 1a bis 1c verwiesen wird.
  • 2a zeigt schematisch eine Querschnittsansicht eines Halbleiterbauelements 200 mit einem Substrat 201 über welchem einer Halbleiterschicht 220 gebildet ist. Das Substrat 201 kann ein beliebiges geeignetes Trägermaterial repräsentieren, um darüber die Halbleiterschicht zu bilden, die in Form einer siliziumbasierten Schicht, einer Germaniumschicht oder in Form eines anderen geeigneten Halbleitermaterials vorgesehen ist, das für die Herstellung entsprechender Schaltungselemente 221 darin und darüber verwendbar ist. Die Schaltungselemente 221 repräsentieren Transistoren, Kondensatoren und dergleichen, wie dies im Hinblick auf die gesamte Schaltungskonfiguration des Bauelements 200 erforderlich ist. In der gezeigten Ausführungsform repräsentiert das Schaltungselement 221 einen Feldeffekttransistor, wobei zu beachten ist, dass auch andere Schaltungselemente, etwa Bipolartransistoren und dergleichen, verwendet werden können, wie dies für das Bauelement 200 erforderlich ist. In anspruchsvollen Anwendungen werden die Schaltungselemente 221 auf der Grundlage kritischer Bauteilabmessungen hergestellt, etwa einer Länge 222l einer Gateelektrode 222, die ungefähr 50 nm beträgt oder weniger beträgt, wobei dies von dem betrachteten Technologiestandard abhängt. Folglich müssen auch kritische Abmessungen in anderen Bauteilebenen, etwa einer Kontaktstruktur 230 oder einer Metallisierungsebene (nicht gezeigt) auf der Grundlage entsprechender Entwurfsabmessungen erzeugt werden, die an die kritischen Abmessungen der Bauteilebene 220 angepaßt sind. Die Schaltungselemente 221 können ferner entsprechende Kontaktbereiche 223 aufweisen, die auf oder in der Halbleiterschicht 220 und/oder in der Gateelektrode 222 hergestellt sind und die ein Metall enthaltendes Material, etwa ein Metallsilizid oder dergleichen, aufweisen können. Aufgrund der reduzierten Strukturgrößen in der Bauteilebene 220 sind auch entsprechende laterale Abmessungen der Kontaktbereiche 223 reduziert, wodurch sehr aufwendige und sehr kritische Strukturierungsschemata zur Herstellung entsprechender Kontaktelemente in der Kontaktebene 230 erforderlich sind. In der gezeigten Ausführungsform umfasst die Kontaktebene 230 ein dielektrisches Zwischenschichtmaterial 232, etwa in Form von Siliziumdioxid und dergleichen, möglicherweise in Verbindung mit einem Ätzstoppmaterial 231, etwa Siliziumnitrid und dergleichen, oder einem anderem geeigneten Ätzstoppmaterial. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Materialzusammensetzung der dielektrischen Komponenten der Kontaktebene 230 in einer beliebigen geeigneten Weise festgelegt werden kann, um damit den Bauprozeßerfordernissen für das Bauelement 200 Rechnung zu tragen. Beispielsweise wird häufig die Kontaktätzstoppschicht 231 als ein stark verspanntes dielektrisches Material vorgesehen, um das Leistungsverhalten von Feldeffekttransistoren aufgrund einer entsprechenden Verformung, die in der Halbleiterschicht 220 unter Gateelektrode 222 hervorgerufen wird, zu verbessern. Andererseits kann die Materialzusammensetzung des dielektrischen Zwischenschichtmaterials 232 so festgelegt werden, dass die gewünschten chemischen und mechanischen Eigenschaften zur Beibehaltung der Integrität des Schaltungselements 221 erreicht werden, und dass eine geeignete Plattform für die Herstellung weiterer Metallisierungsschichten über der Kontaktebene 230 geschaffen wird. In der gezeigten Ausführungsform umfasst die Kontaktebene 230 des weiteren ein Hartmaskenmaterial 233, beispielsweise in Form von Siliziumnitrid, wenn gut etablierte dielektrische Materialien im dem Halbleiterprozeß im Hinblick auf das Bereitstellen eines hohen Maßes an Kompatibilität mit konventionellen Prozeßtechniken verwendet werden. In anderen Fällen wird ein anderes Material eingesetzt, das eine gewünschte hohe Ätzselektivität in Bezug auf zumindest das dielektrische Zwischenschichtmaterial 232 liefert. Beispielsweise können zum diesem Zweck Siliziumcarbid, Siliziumoxinitrid, gewisse dielektrische Materialien mit großem ε, beispielsweise Hafnumoxid und dergleichen, verwendet werden. Es sollte beachtet werden, dass häufig in modernen Halbleiterbauelementen dielektrische Materialien mit großem ε zunehmend eingesetzt werden, um das gesamte Leistungsverhalten entsprechender Transistorelemente zu verbessern. Einige dieser dielektrischen Materialien mit großem ε weisen auch eine hohe Ätzselektivität in Bezug auf eine Vielzahl gut etablierter Materialien, die in dem Halbleiterherstellungsprozeß verwendet werden, auf und können somit effizient als ein Hartmaskenmaterial verwendet werden. Des weiteren ist eine Lackmaske 210 über der Hartmaskenschicht 233 gebildet und weist entsprechende Öffnungen 210a auf, die laterale Abmessungen zumindest in einer lateralen Richtung aufweisen, die als nicht kritische Abmessungen zu verstehen sind. D. h. in einigen anschaulichen Ausführungsformen ist eine Breite 210w der Öffnungen 210a so festgelegt, dass sie größer ist als eine entsprechende laterale Abmessung einer Kontaktöffnung, die in dem dielektrischen Zwischenschichtmaterial 232 herzustellen ist. In ähnlicher Weise wird eine Längsrichtung (in 2a nicht gezeigt, so ausgewählt, dass diese einer kritischen Abmessung entspricht oder sie wird so ausgewählt, dass sie größer als eine entsprechende kritische Abmessung ist, d. h. eine laterale Abmessung von Kontaktelementen, die durch die entsprechenden Entwurfsregeln festgelegt ist. In der in 2a gezeigten Ausführungsform sei angenommen, dass die Breite 210w im Wesentlichen der Entwurfsbreite eines entsprechenden in der Kontaktebene 230 herzustellenden Kontaktelements entspricht, während eine entsprechende Längenabmessung deutlich größer ist als die Abmessung 210w.
  • 2b zeigt schematisch eine Draufsicht des Halbleiterbauelements 200, in der ein anschauliches Beispiel für eine Konfiguration der Öffnungen 210a gezeigt ist. In diesem Beispiel besitzen die Öffnungen 210a eine Längsabmessung 210l, die deutlich größer ist als die entsprechende Breite 210w, die festgelegt ist, um den gesamten lateralen Abmessungen der Schaltungselemente 221 zu entsprechen, so dass entsprechende Kontaktelemente mit einem erforderlichen lateralen Abstand zueinander positioniert werden. Beispielsweise entsprechen jeweilige Positionen 234a, 234b den Positionen und der lateralen Größe von Kontaktelementen, die noch herzustellen sind, so dass diese eine Verbindung zu den Kontaktbereichen 233a und 233b herstellen. Somit werden die Größe und die Position der Kontakte 234a, 234b durch die Position und die Breite 210w der Öffnungen 210a festgelegt, während jedoch in der Längsrichtung 210l eine entsprechende Einschränkung der Positionen und Größen der Kontaktelemente 234a, 234b auf der Grundlage einer weiteren Lackmaske erreicht wird, die in einer späteren Fertigungsphase vorgesehen wird.
  • Das in den 2a und 2b gezeigte Halbleiterbauelement 200 kann auf der Grundlage der folgenden Prozesse hergestellt werden. Nach dem Bilden der jeweiligen Schaltungselemente 221 unter Anwendung gut etablierter Prozesstechniken wird die Kontaktebene 230 gebildet. Zu diesem Zweck werden die Materialien 231 und 232 gemäß gut etablierter Prozesstechniken bereitgestellt, d. h. durch plasmaunterstützte Abscheideprozesse oder thermisch aktivierte Abscheidetechniken, woran sich ein entsprechender Einebnungsschritt zum Einebnen der resultierenden Oberflächentopographie anschließt. Danach wird die Hartmaskenschicht 233 etwa durch plasmaunterstützte CVD (chemische Dampfabscheidung), thermisch aktivierte CVD, Aufschleudertechniken, physikalische Dampfabscheidung und dergleichen abhängig von den Eigenschaften des Hartmaskenmaterials 233 aufgebracht. Daraufhin wird die Lackmaske 210 unter Anwendung einer geeigneten Lithographiemaske hergestellt, um damit das Lackmaterial so zu belichten, das latente Bilder entsprechend den Öffnungen 210a erhalten werden. Wie zuvor erläutert ist, kann ein entsprechender Belichtungsprozess auf Grundlage weniger kritische Prozessbedingungen durchgeführt werden, da zumindest eine der lateralen Abmessungen 210w, 210l deutlich größer ist im Vergleich zu einer entsprechenden kritischen Entwurfsabmessung. Es sollte beachten werden, dass bei Bedarf die Schicht 233 oder ein Teil davon als ein ARC(antireflektierendes Beschichtungs-)Material dienen kann.
  • Nach dem Bilden der Lackmaske 210 wird ein selektiver Ätzprozess ausgeführt, in welchem die entsprechenden Öffnung 210a in das Maskenmaterial 233 übertragen werden, so dass diese sich im Wesentlichen vollständig durch die Maskenschicht 233 erstrecken, während in anderen Ausführungsformen die jeweiligen Öffnungen in das Maskenmaterial 233 erstrecken, ohne dieses vollständig zu durchstoßen, wie dies nachfolgend detaillierter beschrieben ist. Entsprechende anisotrope plasmaunterstützte Ätztechniken sind für eine Vielzahl von Materialien gut etabliert und entsprechende Rezepte können zum Strukturieren des Hartmaskenmaterials 233 eingesetzt werden. Beispielswiese sind eine Vielzahl von Prozessrezepten zum Ätzen von Siliziumnitrid in Anwesenheit eines Lackmaterials verfügbar, wobei auch eine Ätzselektivität in Bezug auf das dielektrische Zwischenschichtmaterial 232 erreicht wird. Somit kann in einem entsprechenden Ätzprozess das Material 232 als ein effizientes Ätzstoppmaterial dienen.
  • 2c zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 200 in einer weiter fortgeschrittenen Fertigungsphase. Wie gezeigt, sind Öffnungen 233a in dem Hartmaskenmaterial 233 so vorgesehen, dass diese sich zu dem dielektrischen Zwischenschichtmaterial 232 erstrecken, wobei die jeweiligen lateralen Abmessungen im Wesentlichen den Abmessungen 210w, 210l (siehe 2b) entsprechen. Ferner ist eine zweite Lackmaske 211 über der Hartmaskenschicht 233 gebildet und weist eine entsprechende Öffnung 211a mit geeigneten lateralen Abmessungen auf, um damit in Verbindung mit der Hartmaske 233 einen Schnittbereich bzw. Kreuzungsbereich 234 zu definieren, der laterale Abmessungen besitzt, die im Wesentlichen den lateralen Abmessungen eines zu bildenden Kontaktelements entsprechen, das eine Verbindung zu dem Kontaktbereich 223a herstellt.
  • 2d zeigt schematisch eine Draufsicht des Halbleiterbauelements 200 aus 2c. Der Einfachheit halber sind die Öffnungen 211a, die durch die Lackmaske 211 definiert sind als gestrichelte Linien dargestellt und der entsprechende Schnittbereich 234, der durch die zuvor gebildeten Öffnungen 233a und die Öffnungen 211a definiert ist, ist als gestrichelter Bereich dargestellt. Wie aus 2d hervorgeht, können entsprechende laterale Abmessungen der Öffnungen 211a so festgelegt werden, dass eine Längenabmessung 234l des Schnittbereichs 234 gemäß den Entwurfserfordernissen für die entsprechenden Kontaktelemente eingestellt wird. Wenn etwa ein geringerer Gesamtkontaktwiderstand gewünscht ist, wird die Längenabmessung 234l moderat groß gewählt, wie dies mit dem gesamten Bauteilaufbau verträglich ist, während in anderen Fällen die Abmessung 234 im Wesentlichen einer kritischen Abmessung entspricht, wenn eine nahe zu quadratische Konfiguration der entsprechenden Kontaktelemente gewünscht ist. Andererseits ist die Breitenabmessung des Schnittbereichs 234 durch die Breite 210w festgelegt, während jedoch die Öffnung 211a deutlich über die Öffnung 233a hinausragt, wodurch ebenfalls moderat entspannte Prozessbedingungen während eines entsprechenden Lithographieprozesses zur Herstellung der Lackmaske 211 geschaffen werden. Es sollte beachtet werden, dass in den zuvor beschriebenen Ausführungsformen die Öffnung 211a in Form der Lackmaske 211 vorgesehen ist, während die Öffnungen 233a in der Maskenschicht 233 in der vorhergehenden Fertigungssequenz hergestellt werden. In anderen Fällen können die Öffnungen 233a so gebildet werden, dass sie den Öffnungen 211a entsprechen, während die Lackmaske 211 so gebildet wird, das die entsprechenden darin ausgebildeten Öffnungen den lateralen Abmessungen der Öffnungen 233a entsprechen, wie dies in 2d gezeigt ist. In jedem Falle werden die jeweiligen Lithographieprozesse zum Definieren der Öffnungen 233a und 211a auf der Grundlage weniger einschränkender Lithographieparameter im Vergleich zu einer Prozesssequenz ausgeführt, in denen beide laterale Abmessungen eines entsprechenden Kontaktelements auf Grundlage eines einzelnen Lithographieschritts zu definieren sind.
  • Weder verweisend auf 2c ist zu beachten, dass die Lackmaske 211 in einigen anschaulichen Ausführungsformen auf der Grundlage eines zusätzlichen Einebnungsmaterials (nicht gezeigt) gebildet werden kann, das so vorgesehen wird, dass eine eingeebnete Oberflächentopographie erreicht wird, wodurch die Öffnungen 233a, die zuvor in der Maskenschicht 233 hergestellt werden, aufgefüllt werden. Z. B. wird ein geeignetes Polymermaterial durch Aufschleuderverfahren aufgebracht und wird als ein Einebnungsmaterial und möglicherweise bei Bedarf als ein ARC-Material verwendet. Danach wird das Lackmaterial vorgesehen und auf der Grundlage eines entsprechenden Lithographieprozesses strukturiert, wie dies zuvor beschrieben ist. Bei Bedarf wird das entsprechende Einebnungsmaterial von innerhalb der Öffnung 211a entfernt, etwa auf der Grundlage eines speziell gestalteten Ätzprozesses, während in anderen Fallen das entsprechende Material während eines Ätzprozesses 213 entfernt wird, der so gestaltet ist, dass das dielektrische Zwischenschichtmaterial 232 geätzt wird, wobei anfänglich das entsprechende Einebnungsmaterial abgetragen wird. Der Ätzprozess 213 kann auf der Grundlage gut etablierter anisotroper Ätztechniken ausgeführt werden, wenn beispielsweise Siliziumdioxid als das dielektrische Zwischenschichtmaterial 232 in Verbindung mit Siliziumnitridmaterial für die Maskenschicht 233 verwendet wird. Wie zuvor erläutert ist, können auch andere Materialien verwendet werden, solange eine ausgeprägte Ätzselektivität zwischen dem Material 233 und dem dielektrischen Zwischenschichtmaterial 232 erreicht wird. In der in 2c gezeigten anschaulichen Ausführungsform wird die Lackmaske 211 möglicherweise in Verbindung mit einem entsprechenden Einebnungsmaterial vorgesehen, um eine zuverlässige Bedeckung von Bereichen der Öffnungen 233a außerhalb der Öffnung 211a zu erreichen.
  • 2e zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 200 in einer weiter fortgeschrittenen Fertigungsphase, in der eine Kontaktöffnung 235 in dem dielektrischen Zwischenschichtmaterial 232 gebildet ist, wobei diese laterale Abmessungen aufweist, wie sie durch den Schnittbereich 234 (siehe 2d) definiert sind. Abhängig von dem angewendeten Ätzrezept kann auch ein deutlicher Teil der Lackmaske 211 während des vorhergehenden Ätzprozesses aufgebracht worden sein, während in anderen Fällen, wie dies zuvor erläutert ist, ein entsprechendes Einebnungsmaterial, wie dies durch 212 angedeutet ist, optional für zusätzliche Ätzstoppeigenschaften sorgt. In weiteren Fällen weist die äußerste Schicht 233 zwei oder mehr Teilschichten auf, wie dies nachfolgend detaillierter erläutert ist, wenn ein entsprechendes Lackmaterial möglicherweise in Verbindung mit dem Füllmaterial 212 nicht für die erforderlichen Ätzstoppeigenschaften sorgen kann.
  • 2f zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 200, wenn es der Einwirkung einer weiteren Ätzumgebung 214 ausgesetzt ist, die gestaltet ist, Material der Ätzstoppschicht 231 selektiv zu dem dielektrischen Zwischenschichtmaterial 232 abzutragen. Beispielsweise sind gut etablierte und sehr selektive anisotrope Ätztechniken verfügbar, um Siliziumnitridmaterial selektiv zu Siliziumdioxidmaterial zu ätzen. In der gezeigten Ausführungsform sei angenommen, dass das Hartmaskenmaterial 233 ebenfalls aus Siliziumnitrid aufgebaut ist, das somit ebenfalls zumindest innerhalb der Öffnung 211 (siehe 2e) entfernt werden kann und das auch in anderen Bereichen entfernt wird, wenn schließlich die Lackmaske 211 (siehe 2e) schließlich vollständig aufgebracht ist. In anderen anschaulichen Ausführungsformen wird vor dem Ausführen des Ätzprozesses 214 die verbleibende Lackmaske 211 mittels eines geeigneten Lackentfernungsprozesses entfernt und die freigelegte Maskenschicht 233 wird zusammen mit der Ätzstoppschicht 231 geätzt, wobei eine Dicke der Maskenschicht 233 geeignet so eingestellt ist, dass sie während des Ätzprozesses 214 im Wesentlichen vollständig abgetragen wird.
  • 2g zeigt schematisch eine Draufsicht des Bauelements aus 2f. Wie gezeigt, sind die Kontaktbereiche 223a, 223b durch die entsprechenden Kontaktöffnungen 235 freigelegt, die laterale Abmessungen aufweisen, die im Wesentlichen den Abmessungen des Schnittbereichs 234 (siehe 2d) entsprechen. Ferner sei in 2g angenommen, dass Bereiche der anfänglichen Hartmaskenschicht 233 noch außerhalb eines Bereichs vorhanden sind, der der Öffnung 211a (siehe 2e) entspricht und auch außerhalb der Öffnungen 233a (siehe 2d) vorhanden sind. In anderen Fällen kann, wie zuvor erläutert ist, die Schicht 233 im Wesentlichen vollständig während des Ätzprozesses 214 abgetragen werden.
  • 2h zeigt schematisch das Halbleiterbauelement in einer weiter fortgeschrittenen Fertigungsphase. Wie gezeigt, ist die Kontaktöffnung 235 mit einem metallenthaltenden Material 236, etwa Wolfram, Kupfer, Aluminium und dergleichen, möglicherweise in Verbindung mit einem entsprechenden Barrierenmaterial 237, etwa Titannitrid, Titan, Tantal, Tantalnitrid und dergleichen abhängig von den gesamten Bauteilerfordernissen gefüllt. Die Materialien 237, 236 können auf der Grundlage gut etablierter Prozesstechniken abgeschieden werden, etwa CVD, Sputter-Abscheidung, stromlose Abscheidung, Elektroplattieren und dergleichen, wobei dies von den verwendeten Materialien abhängt. Des weiteren unterliegt das Halbleiterbauelement 200 einem Abtragungsprozess 215, beispielsweise in Form eines CMP-Prozesses (chemisch-mechanisches Polieren), um überschüssiges Material der Schichten 237, 236 zu entfernen, während in einigen anschaulichen Ausführungsformen auch Reste der Hartmaskenschicht 233 während des Prozesses 215 abgetragen werden.
  • 2i zeigt schematisch eine Querschnittsansicht des Halbleiterbauelements 200 nach dem Abtragungsprozess 215 aus 2h. Wie gezeigt, ist ein Kontaktelement 238 gebildet, das eine Grenzfläche 238s mit dem Kontaktbereich 223a bildet, dessen laterale Abmessung auf der Grundlage weniger kritischer Lithographieprozesse definiert ist, um den Schnittbereich 234 (siehe 2d) zu erzeugen.
  • 2j zeigt schematisch eine Draufsicht der Grenzfläche 238s, die eine im Wesentliche rechteckige Konfiguration mit einer Breite 283w und einer Länge 238l besitzt, wobei dies durch die entsprechenden lateralen Abmessungen des Schnittsbereichs 234 und die entsprechenden Ätzparameter des Prozesses 214 (siehe 2f) festgelegt ist, da eine entsprechende Neigung entsprechender Seitenwände der Kontaktöffnung 235 (siehe 2f) erhalten werden kann. Wie zuvor erläutert ist, kann zumindest der lateralen Abmessungen 238w, 238l mit besserer Flexibilität variiert werden, um damit die gesamten Eigenschaften des Kontaktelements 238 den Bauteilerfordernissen anzupassen. Wenn etwa die laterale Abmessung 238w im Wesentlichen durch die Entwurfsregeln festgelegt ist, etwa im Hinblick auf dichtliegende benachbarte Schaltungselemente und dergleichen, wird die Länge 238l ausreichend groß gewählt, um damit den gesamten Kontaktwiderstand des Kotaktelements 238 zu verringern. in diesem Falle können gut etablierte „konventionelle” metallenthaltende Materialien, etwa Wolfram, auf Grundlage weniger kritischer Lithographietechniken eingesetzt werden, selbst für Halbleiterbauelemente mit kleinsten Abmessungen, da eine höhere Gesamtfläche der Grenzfläche 238s eine geringere Leitfähigkeit des Wolframmaterials im Vergleich zu gut leitenden Metallen, etwa Kupfer und dergleichen, kompensiert, wobei dennoch kritische Abmessungen in der Breitenrichtung eingehalten werden.
  • 2k zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 200 gemäß weiterer anschaulicher Ausführungsformen, in denen die Hartmaskenschicht 233 zumindest zwei unterschiedliche Teilschichten 233a, 233b aufweist. Wie somit zuvor erläutert ist wird, wenn eine Lackmaske im Hinblick auf den Ätzwiderstand für eine Ätzumgebung zum Ätzen durch das dielektrische Zwischenschichtmaterial 232 als ungeeignet erachtet wird, die Öffnung 233a, die durch gestrichelte Linien angegeben ist, in der oberen Teilschicht 233c gebildet, was auf der Grundlage einer entsprechenden Lackmaske, etwa der Maske 210 (siehe 2a) erreicht werden kann. Während des entsprechenden Strukturierungsprozesses dient die Schicht 233b als eine Ätzstoppschicht.
  • 2l zeigt schematisch das Bauelement 200 in einer weiter fortgeschrittenen Fertigungsphase, in der die Ätzmaske 211 die Öffnung 211a definiert, die dann zur Vertiefung der Öffnung 233a verwendet wird, so dass diese sich durch die Schicht 233b erstreckt. Während des entsprechenden Strukturierungsprozesses dient die Schicht 233c als eine Maske in Verbindung mit der Lackmaske 211, was beispielsweise durch Vorsehen des Materials 233c in Form eines Siliziumdioxidmaterials und des Materials 233b als ein Siliziumnitridmaterial bewerkstelligt werden kann Wenn somit die Öffnungen 233a gebildet werden, können gut etablierte Ätztechniken eingesetzt werden, um Siliziumdioxid selektiv zu Siliziumnitrid zu ätzen, und anschließend wird ein weiterer selektiver Ätzprozess angewendet, um selektiv Siliziumnitrid in Bezug auf Siliziumdioxidmaterial zu ätzen, wodurch die Öffnung 233a so erhalten wird, dass diese sich innerhalb der Öffnung 211a durch die Schicht 233b erstreckt. Anschließend wird die Lackmaske 211 entfernt und die weitere Bearbeitung kann fortgesetzt werden, wie dies zuvor erläutert ist, wobei die Schicht 233b effizient als Maskenmaterial verwendet wird, während die Schicht 233c während des entsprechenden Prozesses zum Ätzen durch das dielektrische Zwischenschichtmaterial 232 verbraucht wird. D. h., während des Ätzens des Materials 232, das aus Siliziumdioxid aufgebaut sein kann, wird auch das Material der Schicht 233c abgetragen. Somit kann auch in diesem Falle ein effizientes Strukturierungsschema auf der Grundlage weniger kritischer Lithographieschritte erhalten werden, während eine ausgeprägte Ätzwiderstandsfähigkeit der Lackmaske 211 nicht erforderlich ist.
  • Mit Bezug zu den 2m bis 2t werden nunmehr weitere anschauliche Ausführungsformen beschrieben, in denen die Hartmaskenschicht mehr als zwei Teilschichten aufweist.
  • 2m zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 200, wobei die Hartmaskenschicht 233 die erste Teilschicht 233b, die zweite Teilschicht 233c und eine dritte Teilschicht 233d aufweist. Beispielsweise sind die Teilschichten 233b, 233d aus Siliziumnitrid aufgebaut, während die Schicht 233c aus Siliziumdioxid gebildet ist. Es sollte jedoch beachtet werden, dass auch andere Materialien verwendet werden können, solange die gewünschte Ätzselektivität der Schicht 233d in Bezug auf die Schicht 233c und die Schicht 232 erreicht wird.
  • 2n zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 200, wenn die Lackmaske 210 in den Öffnungen 210a gebildet ist, wie dies auch zuvor erläutert ist, um die Öffnungen 210a in die Schicht 233d auf der Grundlage eines entsprechenden selektiven Ätzprozesses 217 zu übertragen.
  • 2o zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 200 nach dem Ätzprozess 217 und dem Abtragen der Lackmaske 210 (siehe 2n). Somit sind die Öffnungen 233a in der Schicht 233c gemäß den Entwurfserfordernissen hergestellt, wie dies zuvor erläutert ist.
  • 2p zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 200, wobei die Lackmaske 211 so gebildet ist, dass diese entsprechende Öffnungen 211a besitzt, wodurch der Schnittbereich 234 definiert wird.
  • 2q zeigt schematisch eine Draufsicht des Halbleiterbauelements 200 aus 2p. Wie dargestellt legen die Öffnungen 233a die Schicht 233c frei, während die verbleibenden Bereiche des Bauelements 200 durch die Schicht 233d bedeckt sind. Des weiteren definieren die Öffnungen 211a, die durch gestrichelte Linien angegeben sind, in Kombination mit den Öffnungen 233a den Schnittbereich 234.
  • 2r zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 200 in einer weiter fortgeschrittenen Fertigungsphase, in der die Öffnungen 233a, die dem Schnittbereich entsprechen, sich durch die gesamte Hartmaskenschicht 233 erstrecken, während die Öffnungen 233a außerhalb des Schnittbereichs 234 lediglich in der Schicht 233d gebildet sind. Dies kann erreicht werden, indem ein geeigneter Ätzprozess auf der Grundlage der Maske 211 (siehe 2p) ausgeführt wird, in welchem durch die Schicht 233c und durch die Schicht 233b geätzt wird, was auf Basis zweier unterschiedlicher Ätzchemien oder auf der Basis einer einzelnen Ätzchemie bewerkstelligt werden kann, die beide Materialien der Schichten 233c und 233b mit einer moderat hohen Ätzrate ätzen kann. Wenn beispielsweise die Schicht 233c aus Siliziumdioxid aufgebaut ist und die Schicht 233b aus Siliziumnitrid hergestellt ist, sind entsprechende selektive Ätzrezepte verfügbar und können für eine entsprechende Ätzsequenz eingesetzt werden. In anderen Fällen wird ein Ätzrezept ohne ausgeprägte Selektivität in Bezug auf diese Materialien verwendet, wobei auch ein gewisses Maß an Materialabtrag in der Schicht 232 auftreten kann.
  • 2s zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 200, wenn es dem Ätzprozess 213 unterliegt, der so gestaltet ist, dass durch das dielektrische Zwischenschichtmaterial 232 ge ätzt wird. Während des Prozesses 213 sorgt zumindest die Schicht 233b für die Unversehrtheit des Materials 232 innerhalb der Öffnungen 233a, das nicht dem Schnittbereich 234 entspricht. In anderen Fällen sorgt die Schicht 233d für die gewünschten Ätzstoppeigenschaften, während in dem Schrittbereich 234 die Kontaktöffnung 235 so gebildet wird, dass diese sich durch die Ätzstoppschicht 231, die über dem Kontaktbereich 223a gebildet ist, erstreckt.
  • 2t zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 200, wenn es dem Ätzprozess 214 unterliegt, der so gestaltet ist, dass durch die Kontaktätzstoppschicht 231 geätzt wird. In einigen anschaulichen Ausführungsformen liefert die Schicht 333b auch Ätzstoppeigenschaften während des Prozesses 214, beispielsweise wenn diese aus einem Material aufgebaut ist, das einen höheren Ätzwiderstand in Bezug auf eine nitridätzende Umgebung des Prozesses 214 besitzt. Wie beispielsweise zuvor erläutert ist, werden dielektrische Materialien mit großem ε zunehmend während der Halbleiterbearbeitung eingesetzt, und ein entsprechendes Material kann vorteilhaft für die Schicht 233b verwendet werden, wodurch eine ausgeprägte Ätzselektivität in Bezug zu beispielsweise Siliziumdioxid, Siliziumnitrid und dergleichen geschaffen wird. In anderen Fällen wird die Schicht 233b in Form eines Siliziumkarbidmaterials vorgesehen, das ebenfalls eine deutlich geringere Ätzrate in Bezug auf eine Ätzchemie aufweist, die zum Ätzen durch die Ätzstoppschicht 231 gestaltet ist. In noch anderen anschaulichen Ausführungsformen weist die Ätzchemie 214 ein hohes Maß an Ätzselektivität in Bezug auf Siliziumdioxid auf und somit ein Abtragen der Schicht 233b nicht als unvorteilhaft erachtet, da der Prozess an dem dielektrischen Zwischenschichtmaterial 232 anhält. Andererseits kann die Schicht 233c für Ätzstoppeigenschaften außerhalb der Öffnungen 233a sorgen, wodurch eine verbesserte Integrität des Materials 232 gewährleistet ist.
  • Danach wird die weitere Bearbeitung fortgesetzt, indem beispielsweise ein metallenthaltendes Material eingefüllt und überschüssiges Material davon durch CMP entfernt wird, wobei auch die Schichten 233c, 233b abgetragen werden.
  • Es gilt also: Die vorliegende Offenbarung stellt Halbleiterbauelemente und Techniken zur Herstellung dieser Bauelemente bereit, wobei Kontaktelemente auf der Grundlage zweier unabhängiger Lackmasken hergestellt werden, deren Maskenöffnungen mit zumindest einer nicht-kritischen lateralen Abmessung gebildet werden, wodurch bessere Bedingungen für die jeweiligen Photolithographieprozesse geschaffen werden. Beispielsweise wird eine Lackmaske zuerst hergestellt, die eine Maskenöffnung auf der Grundlage zweier nich-kritischer lateraler Abmessungen aufweist, woran sich eine entsprechende Strukturierungssequenz anschließt, nach der eine weitere Lackmaske hergestellt wird, wobei zumindest eine laterale Abmessung eine kritische Abmessung besitzt, wohingegen die andere laterale Abmessung als nicht-kritisch festgelegt wird und wobei ein gemeinsam definierter Schnittbereich zu den gewünschten gesamten Entwurfsabmessungen des betrachteten Kontaktelements führt. In anderen Fällen besitzt, wie zuvor beschrieben ist, die erste Lackmaske eine kritische Abmessung, während die zweite Lackmaske mit einer oder keiner kritischen lateralen Abmessung vorgesehen wird, wobei dies von den gesamten Bauteilerfordernissen abhängt. Die Strukturierung des Hartmaskenmaterials kann auf der Grundlage eines zusätzlichen Einebnungsmaterials, etwa eines Polymermaterials bewerkstelligt werden, wenn verbesserte Oberflächenbedingungen während der lithographischen Strukturierung in der zweiten Lackmaske erforderlich sind. In anderen anschaulichen Ausführungsformen wird zusätzlich zu dem Vorsehen eines entsprechenden Einebnungsmaterials das Hartmaskenmaterial in Form zweier oder mehrerer Teilschichten hergestellt, wobei zumindest zwei davon eine unterschiedliche Materialzusammensetzung aufweisen, um damit die gesamte Strukturierungssequenz zu verbessern, wenn beispielsweise ein Lackmaterial nicht für ausreichend Ätzwiderstandsfähigkeit sorgt, um den Ätzangriff während eines anisotropen Ätzprozesses zum Strukturieren des dielektrischen Zwischenschichtmaterials zu widerstehen. Es sollte beachtet werden, dass obwohl Ausführungsformen, die zuvor beschrieben sind, sich auf Kontaktelemente beziehen, die eine Verbindung zu einem Schaltungselement, etwa einem Transistor, herstellen, in anderen Fallen beliebige kritische Kontaktelemente, etwa Kontaktdurchführungen, die zu anderen Metallisierungsebenen eine Verbindung herstellen, ebenfalls auf der Grundlage der zuvor offenbarten Prinzipien gebildet werden können.
  • Weitere Modifizierungen und Variationen der vorliegenden Offenbarung werden für den Fachmann angesichts dieser Beschreibung offenkundig. Daher ist diese Beschreibung als lediglich anschaulich zu sehen und dient dem Zwecke, dem Fachmann die allgemeine Art und Weise des Ausführens der hierin offenbarten Prinzipien zu vermitteln. Selbstverständlich sind die hierin gezeigten und beschriebenen Formen als die gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen zu betrachten.

Claims (21)

  1. Verfahren mit: Bilden einer ersten Lackmaske über einer Hartmaskenschicht, die auf einer Materialschicht eines Halbleiterbauelements gebildet ist; Bilden einer ersten Öffnung in der Hartmaskenschicht auf der Grundlage der ersten Lackmaske, wobei die erste Öffnung eine erste Abmessung entlang einer ersten lateralen Richtung und eine zweite Abmessung entlang einer zweiten lateralen Richtung, die sich von der ersten lateralen Richtung unterscheidet, besitzt, wobei die erste Abmessung kleiner ist als die zweite Abmessung; Bilden einer zweiten Lackmaske über der Hartmaskenschicht, wobei die zweite Lackmaske eine zweite Öffnung aufweist, die einen Schnittbereich mit der ersten Öffnung definiert; und Bilden einer Kontaktöffnung in der Materialschicht auf der Grundlage des Schnittbereichs.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die zweite Öffnung mindestens eine laterale Abmessung aufweist, die größer ist als die erste laterale Abmessung.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei jede laterale Abmessung der zweiten Öffnung größer ist als die erste laterale Abmessung der ersten Öffnung.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei Bilden der ersten Öffnung in der Hartmaskenschicht umfasst: Ausführen eines selektiven Ätzprozesses, um Material der Hartmaskenschicht selektiv zu der Materialschicht abzutragen.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei Bilden der Kontaktöffnung auf der Grundlage des Schnittbereichs umfasst: Ausführen eines zweiten selektiven Ätzprozesses, um Material der Materialschicht abzutragen und Verwenden der zweiten Lackmaske und der Hartmaskenschicht als Ätzmasken.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei Bilden der Kontaktöffnung ferner umfasst: Ausführen des zweiten Ätzprozesses und Anwenden einer Kontaktätzstoppschicht zur Steuerung des zweiten Ätzprozesses und Ausführen eines dritten Ätzprozesses, um die Kontaktätzstoppschicht zu öffnen und Verwenden der Materialschicht und/oder der Hartmaskenschicht und/oder zweiten Lackmaske als Ätzmasken in dem dritten Ätzprozess.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, wobei Bilden der ersten Öffnung umfasst: Bilden eines ersten Teils der ersten Öffnung derart, dass diese sich durch eine erste Teilschicht der Hartmaskenschicht erstreckt, und Bilden eines zweiten Teils der ersten Öffnung auf der Grundlage des Schnittbereichs derart, dass der zweite Bereich sich durch zumindest eine zweite Teilschicht der Hartmaskenschicht erstreckt.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, wobei der zweite Bereich sich durch eine dritte Teilschicht der Hartmaskenschicht erstreckt.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei mindestens zwei der ersten, der zweiten und der dritten Teilschicht aus unterschiedlichen Materialzusammensetzungen aufgebaut sind.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Kontaktöffnung eine Verbindung zu einem Kontaktgebiet eines Transistorelements herstellt, das in und über einer Halbleiterschicht ausgebildet ist.
  11. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Kontaktöffnung sich zu einem Metallgebiet erstreckt, das in einer Metallisierungsschicht des Halbleiterbauelements gebildet ist.
  12. Verfahren nach Anspruch 1, das ferner umfasst: Füllen der Kontaktöffnung mit einem metallenthaltendem Material und Entfernen von überschüssigem Material des metallenthaltenden Materials und von Resten der Hartmaskenschicht in einem gemeinsamen Abtragungsprozess.
  13. Verfahren mit: Bilden einer Hartmaskenschicht über einem dielektrischen Zwischenschichtmaterial eines Halbleiterbauelements; Bilden einer Öffnung in der Hartmaskenschicht unter Anwendung einer ersten Lackmaske, wobei die Öffnung einen rechteckigen Bereich besitzt; Bilden einer Maskenöffnung in dem rechteckigen Bereich unter Verwendung einer zweiten Lackmaske, wobei die Maskenöffnung sich durch die Hartmaskenschicht erstreckt; und Bilden einer Kontaktöffnung in dem dielektrischen Zwischenschichtmaterial unter Verwendung der Maskenöffnung, wobei die Kontaktöffnung sich durch das dielektrische Zwischenschichtmaterial erstreckt.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei die Öffnung so gebildet wird, dass diese sich durch die Hartmaskenschicht erstreckt und wobei die Maskenöffnung durch einen Schnittbereich gebildet wird, der durch den Bereich und die zweite Lackmaske gebildet ist.
  15. Verfahren nach Anspruch 13, wobei die Öffnung sich zu einer ersten Teilschicht der Hartmaskenschicht erstreckt.
  16. Verfahren nach Anspruch 13, wobei eine kleinere der lateralen Abmessungen des rechteckigen Bereichs einer kritischen Abmessung entspricht, die der Kontaktöffnung zugeordnet ist.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die Maskenöffnung eine im Wesentlichen rechteckige obere Fläche besitzt.
  18. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die zweite Lackmaske so gebildet wird, dass diese laterale Abmessungen besitzt, die größer sind als die kritische Abmessung.
  19. Verfahren nach Anspruch 13, das ferner umfasst: Füllen der Kontaktöffnungen mit einem metallenthaltenden Material und Entfernen der Hartmaskenschicht und von überschüssigem Material des metallenthaltenden Materials in einem gemeinsamen Abtragungsprozess.
  20. Halbleiterbauelement mit: mehreren Schaltungselementen, die in und über einer Halbleiterschicht ausgebildet sind; einem Kontaktgebiet, das eine Verbindung zumindest zu einem der mehreren Schaltungselemente herstellt; einem dielektrischen Zwischenschichtmaterial, das die mehreren Schaltungselemente umschließt; und einem Kontaktelement, das sich durch das dielektrische Zwischenschichtmaterial erstreckt und eine Verbindung zu dem Kontaktgebiet herstellt, wobei das Kontaktelement eine rechteckige längliche Grenzfläche mit dem Kontaktbereich bildet.
  21. Halbleiterbauelement nach Anspruch 20, wobei eine kleinere der lateralen Abmessungen der rechteckigen Grenzfläche ungefähr 100 nm oder weniger beträgt.
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