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Aufgabe der Erfindung
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Handgeführtes Eintreibgerät
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein handgeführtes Eintreibgerät der im
Oberbegriff von Patentanspruch 1 genannten Art. Derartige handgeführte Eintreibgeräte verfügen über einen
versetzbar geführten
Eintreibstössel über den
Befestigungselemente in einen Untergrund eintreibbar sind.
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Die
Eintreibgeräte
können
dabei z. B. mit festen, gasförmigen
oder flüssigen
Brennstoffen, mit Druck- oder Pressluft oder auch elektrisch betrieben werden.
Als Energiespeicher für
den Eintreibstössel dient
bei den elektrisch betriebenen Eintreibgeräten z. B. eine mechanische
Antriebsfeder, die über
einen elektrisch betriebenen Spannmechanismus spannbar ist.
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Ein
gattungsgemässes
Eintreibgerät
ist aus der
DE 40 13
022 A1 bekannt. Dieses Eintreibgerät weist eine durch eine Antriebsfeder
zu einer Mündung
hin vorgestossene Schlagvorrichtung zum Einschlagen eines Befestigungselementes,
wie z. B. eines Nagels, auf. Eine Stellvorrichtung zum Überführen der
Schlagvorrichtung in eine Eintreibstellung weist einen Elektromotor
und einen Drehzahluntersetzungsmechanismus für diesen auf. Eine Drehbewegung
des Elektromotors wird dabei über
den Drehzahluntersetzungsmechanismus und eine diesen kämmende Zahnscheibe
auf einen Hammerkörper mit
Eintreibstössel
der Schlagvorrichtung übertragen, um
diesen gegen die Kraft der Antriebsfeder von einer Ausgangsstellung
in die eintreibbereite Stellung zu überführen, in der die Schlagvorrichtung
bereit für einen
Schlagvorgang ist. Das Versetzen in die eintreibbereite Stellung
erfolgt dabei erst bei einem Betätigen
des Auslöseschalters.
Im rechten Winkel zu einem Mündungsteil
ragt ein Befestigungselementemagazin von diesem ab, in dem ein federbelasteter Schieber
angeordnet ist, über
den Befestigungselemente, wie z. B. Nagel, in Richtung auf eine
Führung für den Eintreibstössel des
Hammerkörpers
beaufschlagt sind. Das Eintreibgerät verfügt ferner noch über ein
Stellglied, welches in der Ausgangsstellung des Eintreibgerätes, wenn
dieses nicht an ein Werkstück
angedrückt
ist mit einem Anpresselement die Mündung des Mündungsteils axial überragt.
Das Stellglied fungiert als Anpresssicherung und stellt sicher,
dass das Eintreibgerät
nicht ausgelöst
werden kann, wenn das Eintreibgerät nicht mit seiner Mündung an
ein Konstruktionselement bzw. einen Untergrund angepresst ist.
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Bei
diesem bekannten Eintreibgerät
erfolgt der Transport eines Befestigungselementes in die Aufnahme
in der Führung
für den
Eintreibstössel
im Mündungsteil
erst wenn die Antriebsfeder nach dem Betätigen des Auslöseschalters
gespannt wird und der Eintreibstössel
in der Führung
von der Mündung weg
verschoben worden ist. Das durch den Transportschieber in die Aufnahme
in der Führung
eingebrachte Befestigungselement liegt dann in Eintreibrichtung
vor dem Eintreibstössel
und wird über den
durch die Antriebsfeder zur Mündung
hin beschleunigten Eintreibstössel
aus der Führung
ausgestossen. Bei Eintreibgeräten
mit höheren
Setzenergien, wie z. B. bei Eintreibgeräten mit stärkeren Antriebsfedern kann
es sinnvoll sein aufgrund der benötigten längeren Zeit zum Spannen der
Antriebsfeder den Spannvorgang bereits beim Anpressen des Eintreibgerätes an ein
Konstruktionselement auszulösen.
Nachteilig bei dem bekannten Eintreibgerät ist dann, dass ein Unterbruch
des Eintreibvorgangs zur Folge hätte,
dass die Antriebsfeder gespannt bleiben muss, da der Eintreibstössel nicht
wieder in seine Ausgangsstellung überführt werden kann, ohne das Befestigungselement
auszustossen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, ein Eintreibgerät der vorgenannten
Art zu entwickeln, das die vorgenannten Nachteile vermeidet und
das ein Entspannen der Antriebsfeder des Eintreibstössels ermöglicht,
ohne ein Befestigungselement auszutreiben, wenn das Eintreibgerät nicht
ausgelöst
und wieder vom Konstruktionselement abgehoben wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäss
durch die in Anspruch 1 genannten Massnahmen gelöst. Demnach ist eine Stelleinrichtung
für den
Transportschieber vorgesehen, die über das Anpresselement gesteuert
ist und über
die der Transportschieber entgegen der Kraft des Transportfederelementes
im Führungskanal
versetzbar ist. Durch diese Massnahme kann bei jedem Abheben des
Setzgerätes
von einem Werkstück
ein ggf. noch im Aufnahmeraum des Eintreibkanals befindliches Befestigungselement
aus dem Aufnahmeraum entfernt werden. Es wird daher z. B. ein zeitgesteuertes
Entspannen des Antriebsfederelementes und ein Verfahren des Eintreibstössels in
den Eintreibkanal ohne Auswurf eines Befestigungsmittels möglich.
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In
einer leicht umzusetzenden Ausgestaltung der Erfindung ist das Anpresselement
als mechanischer Anpressfühler
ausgebildet, der relativ zum Mündungsteil
entlang einer durch den Eintreibkanal definierten Achse zwischen
einer Ausgangsstellung und einer Anpressstellung versetzbar ist.
Der Anpressfühler überragt
dabei z. B. in der Ausgangsstellung eine Mündung des Mündungsteils axial, während er
in der Anpressstellung maximal weit zum Gehäuse hin bzw. ggf. in dieses
hinein versetzt ist.
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Vorteilhaft
beinhaltet die Stelleinrichtung einen Gegenschieber für den Transportschieber,
der mechanisch mit dem Anpresselement gekoppelt und über das
Anpresselement zwischen einer Neutralstellung und einer Beaufschlagungsstellung
für den Transportschieber
hin und her versetzbar ist. Eine Verschiebebewegung des Anpresselementes
entlang einer durch den Eintreibkanal definierten Achse ist dabei
direkt und auf einfache Weise in eine translatorische Bewegung des
Gegenschiebers entlang einer durch den Führungskanal definierten Achse umsetzbar.
Ein derartiger Transportschieber ist kostengünstig und weist ein geringes
Gewicht auf.
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Von
Vorteil ist es ferner, wenn der Gegenschieber gabelförmig ausgebildet
ist und wenigstens zwei seitlich eines Freiraumes angeordnete Mitnahmemittel
aufweist, die den Eintreibkanal sowohl in der Neutralstellung als
auch in der Beaufschlagungsstellung des Gegenschiebers freihalten
und die an einem Trägerstreifen
für die
Befestigungselemente anlegbar sind. Dadurch dass der Eintreibkanal
in keiner Stellung des Gegenschiebers von diesem versperrt oder
verengt ist, ist eine Kollision mit dem Eintreibstössel zu
keiner Zeit möglich.
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In
einer technisch einfach umsetzbaren Variante erfolgt die mechanische
Kopplung des Anpresselementes mit dem Gegenschieber über ein
zwischen diesen angeordnetes Kulissengetriebe.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung beinhaltet das Anpresselement
einen elektrischen Anpressschalter. Anpresselement und Anpressschalter
können
dabei auch ein einziges Bauelement bilden. Durch das Vorsehen eines
elektrischen Anpressschalters kann die Stelleinrichtung auch elektrisch
angesteuert werden, so dass eine mechanische Ankopplung unterbleiben
kann.
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Von
Vorteil kann es ferner sein, wenn die Stelleinrichtung Zugmittel
für den
Transportschieber aufweist, über
die der Transportschieber in einer Beaufschlagungsstellung der Stelleinrichtung
entgegen der Kraft des Transportfederelementes versetzbar ist. Diese
Zugmittel können
dabei den Gegenschieber ergänzen
oder ersetzen. Bei ausschliesslicher Verwendung des oder der Zugmittel
ist eine Anpassung der Geometrie des Mündungsteils nicht notwendig,
da kein Gegenschieber mehr untergebracht werden muss.
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In
einer vorteilhaften und technisch gut umsetzbaren Ausgestaltung
weisen die Zugmittel wenigstens ein Zugelement, wie z. B. ein Seil,
Band, Kette, Draht oder etc., und ein Antriebsmittel für das Zugelement
auf, über
das dieses in eine Zugbewegung versetzbar ist, um den Transportschieber
entgegen der Kraft der Transportfeder zu bewegen. Vorteilhaft ist
das Antriebsmittel dabei ein Elektromotor mit an dessen Abtriebswelle
angeordneter Wickelspule für
das Zugelement.
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In
den Zeichnungen ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt.
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Es
zeigen:
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1 ein
erfindungsgemässes
Eintreibgerät im
Längsschnitt
in seiner Ausgangsstellung, wobei das Antriebsfederelement noch
gespannt ist
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2 ein
Detail des Eintreibgerätes
gemäss Ausschnitt
II aus 1 in Schnittansicht,
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3 ein
Schnitt entlang der Linie III–III
aus 2,
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4 das
Eintreibgerät
aus 2 in einer an ein Konstruktionselement angepressten
Stellung,
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5 ein
Schnitt entlang der Linie IV–IV
aus 4,
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6 ein
weiteres erfindungsgemässes
Eintreibgerät
im Längsschnitt,
in einer an ein Konstruktionselement angepressten Stellung,
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7 das
Eintreibgerät
aus 6 nach dem Abheben von dem Konstruktionselement.
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Das
in den 1 bis 5 dargestellte Eintreibgerät 10 ist
beispielhaft als elektrisch betriebenes Eintreibgerät mit Antriebsfederelement 31 ausgebildet.
Das Eintreibgerät 10 weist
dabei ein Gehäuse 11 und
eine darin angeordnete, insgesamt mit 30 bezeichnete Antriebsanordnung
für einen
Eintreibstössel 13 auf,
der in einer Führung 12 versetzbar
geführt
ist.
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An
dem in Eintreibrichtung 27 liegenden Ende der Führung 12 schliesst
sich ein koaxial zu dieser verlaufendes Mündungsteil 15 mit
Eintreibkanal 16 und darin liegendem Aufnahmeraum 17 für die Befestigungselemente 60 an.
Seitlich von dem Mündungsteil 15 abragend
ist ein Befestigungselementemagazin 61 angeordnet, das
einen Führungskanal 62 aufweist
der entlang einer Führungsachse
F verläuft
und in dem an einem Trägerstreifen 65 gehaltene
Befestigungselemente 60 bevorratet sind. Der Führungskanal 62 mündet dabei
in den Aufnahmeraum 17. Der Trägerstreifen 65 mit
den Befestigungsmitteln 60 ist über einen Transportschieber 63,
der seinerseits über
ein Transportfederelement 64 elastisch beaufschlagt ist,
in Richtung auf den Aufnahmeraum 17 beaufschlagt (vgl.
insbesondere 2 bis 5). An dem
Trägerstreifen 65 sind
seitlich zu einer durch die Befestigungselemente 60 definierten Ebene beidseitig
abragende Vorsprünge 66 angeordnet.
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Die
Antriebsanordnung 30 beinhaltet ein Antriebsfederelement 31 welches
sich mit einem Ende an einer Abstützstelle 32 indirekt
am Gehäuse 11 abstützt und
welches mit einem anderen Ende am Eintreibstössel 13 angreift.
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In 1 ist
das Eintreibgerät 10 nicht
mehr an ein Werkstück
angedrückt.
Der Eintreibstössel 13 befindet
sich in 1 aber noch in einer eintreibbereiten
Stellung in der er elastisch gegen das Antriebsfedermittel 31 vorgespannt
ist. In diese eintreibbereite Stellung wurde der Eintreibstössel 13 durch
Anpressen des Eintreibgerätes 10 an
ein Werkstück
U überführt (vgl. 4 und 5),
wodurch eine nachfolgend noch genauer beschriebene Spanneinrichtung 70 ausgelöst wurde.
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In
der eintreibbereiten Stellung ist der Eintreibstössel 13 durch eine
insgesamt mit 50 bezeichnete Sperreinrichtung gehalten,
die eine Klinke 51 aufweist, die in einer Sperrstellung 54 (siehe 1) an
einer Sperrfläche 53 an
einem Vorsprung 58 des Eintreibstössels 13 angreift
und diesen gegen die Kraft des Antriebsfedermittels 31 festhält. Die
Klinke 51 ist dabei an einem Stellmotor 52 gelagert
und über diesen
in eine in den Figuren nicht dargestellte Freigabestellung überführbar. Der
Stellmotor 52 ist über eine
elektrische erste Steuerleitung 56 mit einer Steuereinheit 23 verbunden.
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Das
Eintreibgerät 10 weist
ferner noch einen Handgriff 20 auf, an dem ein Auslöseschalter 19 zum Auslösen eines
Eintreibvorganges mit dem Eintreibgerät 10 angeordnet ist.
In dem Handgriff 20 ist ferner noch eine insgesamt mit 21 bezeichnete
Stromversorgung angeordnet, über
die das Eintreibgerät 10 mit
elektrischer Energie versorgt wird. Vorliegend beinhaltet die Stromversorgung 21 wenigstens
einen Akkumulator. Die Stromversorgung 21 ist über elektrische
Versorgungsleitungen 24 sowohl mit der Steuereinheit 23 als
auch mit dem Auslöseschalter 19 verbunden.
Die Steuereinheit 23 ist dabei ferner noch über eine
Schalterleitung 57 mit dem Auslöseschalter 19 verbunden.
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An
dem Mündungsteil 15 des
Eintreibgerätes 10 ist
ein als mechanischer Anpressfühler 41 ausgebildetes
Anpresselement 14 einer Sicherheitseinrichtung 25 angeordnet, über das
ein elektrischer Anpressschalter 29 der Sicherheitseinrichtung 25 betätigbar ist,
der über
eine Schaltmittelleitung 28 elektrisch mit der Steuereinheit 23 verbunden
ist. Der elektrische Anpressschalter 29 sendet ein elektrisches
Signal an die Steuereinheit 23, sobald das Eintreibgerät 10 mit
einer Mündung 18 des
Mündungsteils 15 an
ein Werkstück
U angedrückt
wird, wie aus 4 ersichtlich ist, und stellt
so sicher, dass das Eintreibgerät 10 nur
ausgelöst
werden kann, wenn es ordnungsgemäss
an ein Werkstück
U angedrückt worden
ist. Das Anpresselement 14 ist dazu entlang einer durch
den Eintreibkanal 13 definierten Achse A verschieblich
und zwischen einer Ausgangsstellung 36 (siehe 1 und 2)
sowie einer Anpressstellung 37 (siehe 4)
versetzbar.
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An
dem Eintreibgerät 10 ist
ferner noch eine insgesamt mit 70 bezeichnete Spanneinrichtung
angeordnet. Diese Spanneinrichtung 70 umfasst einen elektrisch
betriebenen Motor 71 über
den eine Antriebsrolle 72 antreibbar ist. Der Motor 71 ist über eine
zweite Steuerleitung 74 elektrisch mit der Steuereinheit 23 verbunden
und kann über
diese in Betrieb gesetzt werden, z. B. wenn bei einem Anpressvorgang
der Anpressschalter 29 über
das als Anpressfühler 41 ausgebildete
Anpresselement 14 betätigt
wird oder bereits nach erfolgtem Eintreibvorgang, wenn das Eintreibgerät 10 wieder
von einem Werkstück
U abgehoben wird. Der Motor 71 weist ein Abtriebsrad 75 auf,
das mit der Antriebsrolle 72 koppelbar ist. Die Antriebsrolle 72 ist
dazu drehbar an einem längsverstellbaren
Stellarm 78 eines als Solenoid ausgebildeten Stellmittels 76 gelagert.
Das Stellmittel 76 ist dabei über eine Stellmittelleitung 77 mit der
Steuereinheit 23 verbunden. Das Verstellen des Stellarms 78 über das
Steilmittel 76 erfolgt dabei parallel zum Anfahren des
Motors 71. Im Betrieb dreht sich die Antriebsrolle 72 in
Richtung des gestrichelt angedeuteten Pfeils 73, um den
Eintreibstössel 13 gegen
das Antriebsfederelement 31 zu fahren und dieses zu spannen.
Hat der Eintreibstössel 13 seine eintreibbereite
Stellung erreicht (1), dann fällt die Klinke 51 der
Sperreinrichtung 50 in die Sperrfläche 53 am Eintreibstössel 13 ein
und hält
diesen in der Ausgangsstellung 22. Der Motor 71 kann
dann über die
Steuereinheit 23 abgeschaltet werden und das Stellmittel 76 fährt die
Antriebsrolle 72 ebenfalls gesteuert von der Steuereinheit 23 von
ihrer eingekuppelten Stellung an dem Abtriebsmittel 75 und
dem Eintreibstössel 13 in
seine ausgekuppelte Stellung (in den Figuren nicht dargestellt).
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Wird
das Eintreibgerät 10 an
ein Werkstück U
angedrückt,
dann wird zunächst über das
Anpresselement 14 und den elektrischen Anpressschalter 29 die
Steuereinheit 23 in Setzbereitschaft versetzt. Wird dann
der Auslöseschalter 19 von
einem Bediener betätigt,
dann wird über
die Steuereinheit 23 die Sperreinrichtung 50 in
ihre Freigabestellung versetzt, wobei die Klinke 51 über den
Stellmotor 52 von der Sperrfläche 53 am Eintreibstössel 13 abgehoben wird.
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Der
Eintreibstössel 13 wird
daraufhin über das
Antriebsfederelement 31 der Antriebsanordnung 30 in
Eintreibrichtung 27 bewegt, wobei ein Befestigungselement 60 in
das Werkstück
U eingetrieben wird (in den Figuren nicht dargestellt).
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Zur Überführung des
Eintreibstössels 13 in die
eintreibbereite Stellung und zum Spannen des Antriebsfederelementes 31 wird
am Ende eines Eintreibvorganges, wenn das Eintreibgerät 10 wieder vom
Werkstück
U abgehoben wird, oder spätestens bei
einem erneuten Anpressen des Eintreibgerätes 10 an ein Werkstück U die
Spanneinrichtung 70 über die
Steuereinheit 23 aktiviert. Der elektrische Anpressschalter 29 liefert
dazu ein Signal an die Steuereinheit 23. Über die
Spanneinrichtung 70 wird der Eintreibstössel 13 in der bereits
beschriebenen Weise gegen das Antriebsfederelement 31 der
Antriebsanordnung 30 gefahren und das Antriebsfederelement 31 dabei
erneut gespannt, bis die Klinke 51 wieder in ihre Sperrstellung 54 an
der Sperrfläche 53 am Eintreibstössel 13 einfallen
kann.
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An
dem Eintreibgerät 10 ist
noch eine insgesamt mit 40 bezeichnete Stelleinrichtung
für den Transportschieber 63 vorhanden,
die über
das Anpresselement 14 der Sicherheitseinrichtung 25 gesteuert
ist. Über
diese nachfolgend noch näher
beschriebene Stelleinrichtung 40 kann durch Versetzen des
Transportschiebers 63 und des Trägerstreifens 65 mit
den Befestigungselementen 60 entgegen der Kraft des Transportfederelementes 64 beim
Abheben des Eintreibgerätes
von einem Werkstück
U ein ggf. im Aufnahmeraum 17 des Eintreibkanals 16 befindliches
Befestigungselement 60a aus dem Aufnahmeraum 17 in
den Führungskanal 62 zurück bewegt werden.
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Die
aus den 1 bis 5 ersichtliche Stelleinrichtung 40 weist
einen Gegenschieber 43 für den Transportschieber 63 auf,
der über
ein Kulissengetriebe 45 mechanisch mit dem als Anpressfühler 41 ausgebildetem
Anpresselement 14 gekoppelt ist, wobei eine Bewegung des
Anpresselementes 14 entlang der Achse A in eine Bewegung
des Gegenschiebers 43 entlang der durch den Führungskanal 62 definierten
Führungsachse
F umgesetzt wird. Das Kulissengetriebe 45 umfasst dabei
eine am Anpressfühler 41 angeordnete
Kulisse 46 in der ein am Gegenschieber 43 angeordneter
Zapfen 47 verschieblich geführt ist. Der Gegenschieber 43 ist
gabelförmig ausgebildet
und weist an seinem dem Kulissengetriebe 45 abgewandten
Ende zwei flächige
zinkenartige Mitnahmemittel 44 auf. Der Gegenschieber 43 ist
dabei zwischen einer aus den 4 und 5 ersichtlichen
Neutralstellung 39, in der er maximal weit aus dem Mündungsteil 15 herausbewegt
ist, und einer aus den 1 bis 3 ersichtlichen
Beaufschlagungsstellung 38, in der er in das Mündungsteil 15 eingerückt ist
hin und her versetzbar. In der Beaufschlagungsstellung 38 greift
der Gegenschieber 43 mit den freien Enden seiner Mitnahmemittel 44 an den
Vorsprüngen 66 beidseitig
des Trägerstreifens 65 an,
und drückt
diesen zusammen mit dem Transportschieber 63 entgegen der
Kraft des Transportfederelementes 64 in den Führungskanal 62 hinein, wobei
das in Transportrichtung letzte Befestigungselement 60a aus
dem Aufnahmeraum 17 herausbewegt wird. Sowohl in der Beaufschlagungsstellung 38 als
wie auch in der Neutralstellung 39 bleibt der Eintreibkanal 13 dabei
frei und wird nicht durch den Gegenschieber 43 verengt
oder versperrt. In der Beaufschlagungsstellung 38 hält die Stelleinrichtung 40 den
Eintreibkanal frei, so dass der Eintreibstössel 13 in seine Ausgangsstellung überführt werden
kann ohne ein Befestigungselement 60 auszustossen. Es ist
somit z. B. ein zeitgesteuertes Entspannen des Antriebsfederelementes 31 möglich, welches
z. B. über
die Steuereinheit 23 kontrolliert werden kann. Der Gegenschieber 43 wird über den
in seiner Ausgangsstellung 36 befindlichen Anpressfühler 41 in der
Beaufschlagungsstellung 38 gehalten, wobei der Anpressfühler 41 seinerseits über ein
aus 1 ersichtliches Federelement 22 in seiner
Ausgangsstellung 36 gehalten ist, wenn das Eintreibgerät 10 nicht an
ein Werkstück
U angedrückt
ist.
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Wird
das Eintreibgerät,
wie in den 4 und 5 dargestellt
mit seiner Mündung 18 an
ein Werkstück
U angepresst, dann wird der Anpressfühler 41 in Richtung
des ersten Pfeils 34 entlang der Achse A relativ zum Mündungsteil 15 in
seine Anpressstellung 37 verschoben. Der Gegenschieber 43 wird
dabei in Richtung des zweiten Pfeils 35 versetzt und in
seine Neutralstellung 39 überführt, so dass der durch das
Transportfederelement 64 beaufschlagte Transportschieber 63 sich
ebenfalls in Richtung des zweiten Pfeils 35 bewegt und
ein Befestigungselement 60a in den Aufnahmeraum 17 eingebracht
wird. Bei einem erneuten Abheben vom Werkstück U wird der Anpressfühler 41 über das
ihn beaufschlagende Federelement 22 entgegen der Richtung
des ersten Pfeils 34 entlang der Achse A in seine Ausgangsstellung 36 verschoben
wobei diese Bewegung über
das Kulissengetriebe 45 auf den Gegenschieber 43 übertragen
wird, der sich nun entgegen der Richtung des zweiten Pfeils 35 bewegt
und in die aus den 2 und 3 ersichtliche
Beaufschlagungsstellung 38 überführt wird, in der der Trägerstreifen 65 mit
dem Transportschieber 63 entgegen der Kraft des Transportfederelementes 64 versetzt
werden, so dass kein Befestigungselement 60 mehr im Aufnahmeraum 17 ist.
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In
den 6 und 7 ist ein weiteres erfindungsgemässes Eintreibgerät 10 wiedergegeben. Dieses
unterscheidet sich lediglich durch eine anders gestaltete Stelleinrichtung 40 von
dem vorhergehend beschriebenen, auf das bezüglich hier nicht genannter
Details bzw. Bezugszeichen vollumfänglich Bezug genommen wird.
Anstelle eines Gegenschiebers weist die hier dargestellte Stelleinrichtung 40 Zugmittel
auf, die ein seil- oder bandförmiges
Zugelement 48 sowie ein Antriebsmittel 49 für das Zugelement 48 beinhalten.
Das Antriebsmittel 49 ist dabei z. B. als Elektromotor 94 ausgebildet
auf dessen Abtriebswelle eine Wickelspule 95 für das Zugelement 48 angeordnet
ist. Das der Wickelspule 95 abgewandte Ende des Zugelementes 48 ist
an dem Transportschieber 62 festgelegt. Zur Führung des
Zugelementes 48 vom Transportschieber 62 zur Wickelspule
sind ferner noch Umlenkrollen 96 vorgesehen.
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Der
Elektromotor 94 wird unter Zwischenschaltung der Steuereinheit 23 über das
Anpresselement 14, bzw. den mit diesem verbundenen Anpressschalter 29 gesteuert,
wozu in den Figuren nicht dargstellte Steuerleitungen vorgesehen
sind. Das Anpresselement 14 und der Anpressschalter 29 können dabei
auch eine funktionale Einheit bilden.
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In 6 ist
das Eintreibgerät 10 an
ein Werkstück
U angepresst. Das Anpresselement 14 befindet sich in seiner
Anpressstellung 37, in der der Anpressschalter 29 über dieses
betätigt
ist. Die Stelleinrichtung 40 ist in dieser Anpressstellung 36 des
Anpresselementes 14 nicht aktiv und befindet sich in ihrer Neutralstellung 39. Über den
Transportschieber 63 wurde daher ein Befestigungselement 60a in
den Aufnahmeraum 17 des Eintreibkanals 16 transportiert
und wird dort gehalten. Ein Eintreibvorgang ist möglich.
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In 7 wurde
das Eintreibgerät 10 von
dem Werkstück
U abgehoben, ohne dass zuvor ein Eintreibvorgang ausgelöst worden
ist. Das Anpresselement 14 und mit diesem der Anpressschalter 29 wurden
dabei in ihre Ausgangsstellung 36 überführt. Die Stelleinrichtung 40 wurde
dadurch vermittelt über
die Steuereinrichtung 23 aktiviert und in ihre Beaufschlagungsstellung 38 überführt, wobei
der Elektromotor 94 die Wickelspule 95 in Richtung
des dritten Pfeils 97 dreht. Das Zugelement 48 wird
dadurch um eine bestimmte Länge
auf der Wickelspule 95 aufgewickelt und bewegt dabei den
Transportschieber 63 in Richtung des vierten Pfeils 98 entgegen
der Kraft des Transportfederelements 64, wobei der Trägerstreifen 62 mit
dem Transportschieber 62 mitversetzt wird und das vorher
im Aufnahmeraum 17 befindliche Befestigungselement 60a aus
diesem herausbewegt wird. In dieser Beaufschlagungsstellung 38 kann
das Zugelement 48 z. B. durch eine in den Figuren nicht dargestellte
Rasteinrichtung gehalten werden, die die Wickelspule 95 sperrt,
und die nur durch einen Drehimpuls des Elektromotors 94 in
eine der beiden möglichen
Drehrichtungen überwunden
werden kann. In der Beaufschlagungsstellung 38 hält die Stelleinrichtung 40 den
Eintreibkanal 16 also erneut frei, so dass der Eintreibstössel 13 in
seine Ausgangsstellung überführt werden
kann (wie in 7 ersichtlich) ohne ein Befestigungselement 60 auszustossen.
Es ist somit auch bei dieser Ausgestaltung der Erfindung wieder
ein zeitgesteuertes Entspannen des Antriebsfederelementes 31 möglich, welches
z. B. über
die Steuereinheit 23 kontrolliert werden kann.