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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein handgeführtes elektrisch
betriebenes Eintreibgerät der im Oberbegriff von Patentanspruch
1 genannten Art. Derartige handgeführte Eintreibgeräte
verfügen über einen versetzbar geführten
Eintreibstössel über den Befestigungselemente
in einen Untergrund eintreibbar sind.
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Ein
gattungsgemässes Eintreibgerät ist aus der
DE 40 13 022 A1 bekannt.
Dieses Eintreibgerät weist eine durch eine Feder zu einer
Mündung hin vorgestossene Schlagvorrichtung zum Einschlagen eines
Nagels auf. Zur Führung des Nagels ist dabei im Mündungsteil
des Eintreibgerätes ein Führungskanal angeordnet.
Eine Stellvorrichtung zum Überführen der Schlagvorrichtung
in eine Ausgangsstellung weist einen Elektromotor und einen Drehzahluntersetzungsmechanismus
für diesen auf. Eine Drehbewegung des Elektromotors wird
dabei über den Drehzahluntersetzungsmechanismus und eine
diesen kämmende Zahnscheibe auf einen Hammerkörper
der Schlagvorrichtung übertragen, um diesen gegen die Kraft
der Feder in die Ausgangsstellung zu überführen,
in der die Schlagvorrichtung bereit für einen Schlagvorgang
ist.
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Derartige
Eintreibgeräte sind ausgelegt für Anwendungen
auf Holz, für die nur niedrige Setzenergien von ca. 10
bis 20 J benötigt werden. Wird ein solches Gerät
nun für die Anwendung auf extrem harten Untergründen
bzw. Werkstücken ausgelegt und dimensioniert, wie z. B.
für Anwendungen auf Stahl oder Beton (mit Setzenergien
grösser ca. 80 J), dann ergibt sich der Nachteil einer
verminderten Setzqualität aufgrund des dann auch vergrösserten
Rückstosses des Eintreibgerätes, welches in Folge
des Rückstossimpulses während der Setzung vom
Untergrund bzw. vom Werkstück abhebt.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt daher darin, ein Eintreibgerät
der vorgenannten Art zu entwickeln, das auch bei Auslegung für
Hochenergie-Anwendungen eine hohe Setzqualität ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäss durch die in Anspruch 1 genannten
Massnahmen gelöst. Demnach weist die Bolzenführung
ein erstes Führungsteil und ein zweites Führungsteil
auf, wobei das zweite Führungsteil entlang der Achse gegenüber dem
ersten Führungsteil axial beweglich und vom ersten Führungsteil
entkoppelbar ist. Das zweite Führungsteil kann dadurch
während eines Eintreibvorgangs aufgrund seiner Trägheit
und der vollständigen Entkopplung vom ersten Führungsteil
und damit von dem Eintreibgerät an sich in Anlage an einem Werkstück
bleiben und damit eine optimale Führung des einzutreibenden
Befestigungselements bis zum Ende des Eintreibvorgangs ermöglichen,
wodurch die Setzqualität auch bei hohen Eintreibenergien hoch
ist.
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In
einer konstruktiv einfachen Ausgestaltung der Erfindung ist das
erste Führungsteil einteilig mit dem Mündungsteil
ausgebildet, welches eine Aufnahme aufweist in der das zweite Führungsteil
axial verschieblich gelagert ist.
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Vorteilhaft
weist das zweite Führungsteil einen Anschlag auf, der an
einen am ersten Führungsteil angeordneten Gegenanschlag
anlegbar ist, so dass die beiden Führungsteile einen durchgehenden Führungskanal
ausformen, wenn das Eintreibgerät an ein Werkstück
angepresst und das zweite Führungsteil bis zur Anlage an
das erste Führungsteil verschoben wird.
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Von
Vorteil ist es ferner, wenn an dem zweiten Führungsteil
ein Mitnehmer angeordnet ist, der in einer an ein Werkstück
angepressten Stellung des Mündungsteils mit einem Anpressfühler
zur Betätigung des Anpressschalters kooperiert, wodurch
der Anpressfühler nicht mehr bis zur Mündung geführt werden
muss, wodurch der Mündungsbereich des Eintreibgerätes
kleiner baut.
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Vorteilhaft
ist das zweite Führungsteil über ein Federelement
in Richtung auf seine von dem ersten Führungsteil entkoppelte
Lage elastisch beaufschlagt, wodurch eine unkontrollierte Betätigung
des Anpressschalters vermieden wird.
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In
einer konstruktiv günstigen Ausgestaltung ist der Mitnehmer
als radial vom zweiten Führungsteil abragender Vorsprung
ausgebildet, der einen Schlitz im Mündungsteil durchsetzt,
wobei die Länge des Schlitzes gleichzeitig die maximale
Ausrücklänge des zweiten Führungsteils
aus der Aufnahme heraus bestimmt.
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In
den Zeichnungen ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt.
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Es
zeigen:
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1 ein
erfindungsgemässes Eintreibgerät im Längsschnitt
in seiner Ausgangsstellung,
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2 das
Eintreibgerät aus 1 in einer an
ein Werkstück angepressten Stellung,
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3 das
Eintreibgerät aus 1 nach dem Auslösen
eines Setzvorgangs.
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Das
in den 1 bis 2 dargestellte Eintreibgerät 10 weist
ein Gehäuse 11 und eine darin angeordnete, insgesamt
mit 30 bezeichnete Antriebsanordnung für einen
Eintreibstössel 13 auf, der in einer Führung 12 versetzbar
geführt ist. Der Eintreibstössel 13 weist
dabei einen Eintreibabschnitt 14 für ein Befestigungselement 60 und
einen Kopfabschnitt 15 auf.
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An
dem in Eintreibrichtung 27 liegenden Ende der Führung 12 schliesst
sich ein Mündungsteil 16 mit einer koaxial zur
Führung 12 verlaufenden Bolzenführung 17 an.
Seitlich von dem Mündungsteil 16 abragend ist
ein Befestigungselementemagazin 61 angeordnet in dem Befestigungselemente 60 bevorratet
sind. Die Bolzenführung 17 definiert eine Achse A
und weist ein erstes Führungsteil 117 und ein
zweites Führungsteil 217 auf, wobei das zweite
Führungsteil 217 relativ zum ersten Führungsteil 117 entlang der
Achse A verschieblich und in Eintreibrichtung 27 von dem
ersten Führungsteil 117 entkoppelbar ist. Das
erste Führungsteil 117 der Bolzenführung 17 ist einteilig
mit dem Mündungsteil 16 ausgebildet, während
das zweite Führungsteil 217 als Führungshülse ausgebildet
ist, die in einer zylindrischen Aufnahme 18 im Mündungsteil 16 axial
verschieblich gelagert ist.
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An
dem Mündungsteil 16 ist im Bereich der Aufnahme 18,
angrenzend an das erste Führungsteil 117 ein axial
verlaufender länglicher Durchbruch bzw. Schlitz 40 angeordnet,
durch den ein vom zweiten Führungsteil 217 radial
abstehender Mitnehmer 33 hindurchgeführt ist.
Dieser Mitnehmer 33 kooperiert in einer an ein Werkstück
W angepressten Stellung des Mündungsteils 16 (siehe 2)
mit einem Anpressfühler 34 zur Betätigung
eines Anpressschalters 29. Das zweite Führungsteil 217 ist
dabei über ein Federelement 35 in Richtung auf
seine von dem ersten Führungsteil 117 entkoppelte
Lage elastisch beaufschlagt. Das Federelement 35 ist z.
B. als Schraubenfeder ausgebildet und ist auf einem stabförmigen
ausgebildetem ersten Ende 38 des Anpressfühlers 34 geführt,
wobei es sich mit seinem einen Ende am Mündungsteil 16 bzw.
einem Vorsprung desselben und mit seinem anderen Ende am Mitnehmer 33 abstützt.
Das zweite Ende 39 des Anpressfühlers 34 ist
in der in 1 dargestellten nicht angepressten
Stellung des Eintreibgerätes 10 beabstandet vom
Anpressschalter 29.
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Das
zweite Führungsteil 217 weist neben dem Mitnehmer 33 noch
einen Anschlag 25 auf, der an einen am ersten Führungsteil 117 angeordneten Gegenanschlag 26 anlegbar
ist, wenn das Eintreibgerät 10, wie aus 2 ersichtlich,
an das Werkstück W angedrückt wird. Die beiden
Führungsteile 117, 217 formen dann einen
durchgehenden Führungskanal für ein zu setzendes
Befestigungselement 60 sowie für das dem Befestigungselement 60 zugewandte
Ende des Eintreibstössels 13 bzw. dessen Eintreibabschnitts 14 aus.
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Die
Antriebsanordnung 30 beinhaltet in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ein Antriebsfederelement 31 als Kraftspeicher, welches
sich mit einem Ende an einer Abstützstelle 36 indirekt
am Gehäuse 11 abstützt und welches mit
einem anderen Ende an dem Kopfabschnitt 15 des Eintreibstössels 13 angreift.
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In
der aus 1 ersichtlichen Ausgangsstellung 22 des
Eintreibstössels 13 ist dieser elastisch gegen
das Antriebsfederelement 31 vorgespannt, und ist mit dem
freien Ende seines Kopfabschnitts 15 in einen zylindrischen
Führungsraum 37 eingetaucht, der durch das Antriebsfederelement 31 und
die Abstützstelle 36 definiert wird.
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In
der Ausgangsstellung 22 ist der Eintreibstössel 13 durch
eine insgesamt mit 50 bezeichnete Sperreinrichtung gehalten,
die eine Klinke 51 aufweist, die in einer Sperrstellung 54 (siehe 1)
an einer Sperrfläche 53 an einem Vorsprung 58 des
Eintreibstössels 13 angreift und diesen gegen
die Kraft des Antriebsfederelements 31 festhält.
Die Klinke 51 ist dabei an einem Stellmotor 52 gelagert
und über diesen in eine aus 3 ersichtliche
Freigabestellung 55 überführbar, wie
nachfolgend noch beschrieben wird. Der Stellmotor 52 ist über
eine elektrische erste Steuerleitung 56 mit einer Steuereinheit 23 verbunden.
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Das
Eintreibgerät 10 weist ferner noch einen Handgriff 20 auf,
an dem ein Auslöseschalter 19 zum Auslösen
eines Eintreibvorganges mit dem Eintreibgerät 10 angeordnet
ist. In dem Handgriff 20 ist ferner noch eine insgesamt
mit 21 bezeichnete Stromversorgung angeordnet, über
die das Eintreibgerät 10 mit elektrischer Energie
versorgt wird. Vorliegend beinhaltet die Stromversorgung 21 wenigstens
einen Akkumulator. Die Stromversorgung 21 ist über
elektrische Versorgungsleitungen 24 sowohl mit der Steuereinheit 23 als
auch mit dem Auslöseschalter 19 verbunden. Die
Steuereinheit 23 ist dabei ferner noch über eine
Schalterleitung 57 mit dem Auslöseschalter 19 verbunden.
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Der
bereits erwähnte Anpressschalter 29 ist über
eine Leitung 28 elektrisch mit der Steuereinheit 23 verbunden.
Der Anpressschalter 29 sendet ein elektrisches Signal an
die Steuereinheit 23, sobald das Eintreibgerät 10 an
ein Werkstück W angedrückt wird, wie aus 2 ersichtlich
ist, und stellt so sicher, dass das Eintreibgerät 10 nur
ausgelöst werden kann, wenn es ordnungsgemäss
an ein Werkstück W angedrückt worden ist.
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An
dem Eintreibgerät 10 ist ferner noch eine insgesamt
mit 70 bezeichnete Spanneinrichtung angeordnet. Diese Spanneinrichtung 70 umfasst
einen Motor 71 über den eine Antriebsrolle 72 antreibbar ist.
Der Motor 71 ist über eine zweite Steuerleitung 74 elektrisch
mit der Steuereinheit 23 verbunden und kann über
diese in Betrieb gesetzt werden, z. B. wenn sich der Eintreibstössel 13 in
seiner in Eintreibrichtung 27 liegenden Endposition befindet
oder wenn das Eintreibgerät wieder vom Werkstück
abgehoben wird. Der Motor 71 weist ein Abtriebsmittel 75, wie
ein Abtriebsrad, auf, das mit der Antriebsrolle 72 koppelbar
ist. Die Antriebsrolle 72 ist dazu drehbar an einem längsverstellbaren
Stellarm 78 eines als Solenoid ausgebildeten Stellmittels 76 gelagert.
Das Stellmittel 76 ist dabei über eine Stellmittelleitung 77 mit
der Steuereinheit 23 verbunden. Im Betrieb dreht sich die
Antriebsrolle 72 in Richtung des gestrichelt angedeuteten
Pfeils 73.
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Wird
das Eintreibgerät 10 über einen hier nicht
dargestellten Hauptschalter in Betrieb genommen, dann stellt die
Steuereinheit 23 zunächst sicher, dass sich der
Eintreibstössel 13 in seiner aus 1 ersichtlichen
Ausgangsstellung 22 befindet. Ist dieses nicht der Fall,
dann wird die Antriebsrolle 72 vom Stellmittel 76 an
das bereits über den Motor 71 in Drehung versetzte
Abtriebsmittel 75 heranbewegt und mit diesem eingekuppelt.
Gleichzeitig kuppelt die Antriebsrolle 72 an dem Eintreibstössel 13 ein,
so dass dieser über die sich in Richtung des Pfeils 73 drehende
Antriebsrolle 72 in Richtung zur Antriebsanordnung 30 hin
versetzt wird. Dabei wird das Antriebsfederelement 31 der
Antriebsanordnung 30 gespannt. Hat der Eintreibstössel 13 seine
Ausgangsstellung 22 erreicht, dann fällt die Klinke 51 der
Sperreinrichtung 50 in die Sperrfläche 53 am
Eintreibstössel 13 ein und hält diesen
in der Ausgangsstellung 22. Der Motor 71 kann
dann über die Steuereinheit 23 abgeschaltet werden
und das Stellmittel 76 fährt die Antriebsrolle 72,
ebenfalls gesteuert von der Steuereinheit 23, von ihrer
eingekuppelten Stellung an dem Abtriebsmittel 75 und dem
Eintreibstössel 13 in seine ausgekuppelte Stellung
(vgl. 2).
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Wird
das Eintreibgerät 10 mit seiner Mündung 62 an
ein Werkstück W angedrückt, wie aus 2 ersichtlich
ist, dann wird zunächst über den Anpressschalter 29 die
Steuereinheit 23 in Setzbereitschaft versetzt. Dazu wird
das zweite Führungsteil 217 gegen die Kraft des
Federelementes 35 in die Aufnahme hinein verschoben, bis
der Anschlag 25 des zweiten Führungsteils 217 mit
dem Gegenanschlag 26 am ersten Führungsteil 117 in
Anlage kommt. Der Mitnehmer 33 versetzt dabei den Anpressfühler 34 ein
Stück weit in Richtung des Gehäuses 11,
so dass über das zweite Ende des Anpressfühlers 34 der
Anpressschalter 29 betätigt wird.
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Wird
dann der Auslöseschalter 19 von einem Bediener
betätigt (siehe 3), dann wird über
die Steuereinheit 23 die Sperreinrichtung 50 in
ihre Freigabestellung 55 versetzt, wobei die Klinke 51 über den
Stellmotor 52 von der Sperrfläche 53 am
Eintreibstössel 13 abgehoben wird. Die Klinke 51 kann dazu
in Richtung auf den Eintreibstössel 13 federbelastet
sein.
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Der
Eintreibstössel 13 wird daraufhin über das
Antriebsfederelement 31 der Antriebsanordnung 30 in
Eintreibrichtung 27 bewegt, wobei ein Befestigungselement 60 in
das Werkstück W eingetrieben wird. Aufgrund des Rückstosses
des Eintreibgerätes 10 wird das Eintreibgerät 10 entgegen
der Eintreibrichtung vom Werkstück W weg versetzt. Dabei entkoppelt
das zweite Führungsteil 217 vom ersten Führungsteil 117,
welches mit dem Eintreibgerät 10 entgegen der
Eintreibrichtung 27 mitbewegt wird. Das zweite Führungsteil 217 entkoppelt
ferner auch vom Anpressschalter 29, indem der Anpressfühler 34 mit
seinem zweiten Ende 39 vom Anpressschalter 29 abhebt
oder indem das erste Ende 38 des Anpressfühlers 34 vom
Mitnehmer 33 abhebt. Das zweite Führungsteil 217 bleibt
also aufgrund seiner Trägheit und der vollständigen
Entkopplung in Anlage am Werkstück W, wie aus 3 ersichtlich,
und ermöglicht somit eine optimale Führung des
einzutreibenden Befestigungselements 60 bis zum Ende des
Eintreibvorgangs.
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Zur
Rückführung des Eintreibstössels 13 und zum
Spannen des Antriebsfederelementes 31 wird, am Ende eines
Eintreibvorganges die Spanneinrichtung 70 über
die Steuereinheit 23 aktiviert, wenn das Eintreibgerät 10 wieder
vom Werkstück W abgehoben wird. Der Anpressschalter 29 liefert
dazu ein Signal an die Steuereinheit 23. Über
die Spanneinrichtung 70 wird der Eintreibstössel 13 in
der bereits beschriebenen Weise gegen das Antriebsfederelement 31 der
Antriebsanordnung 30 gefahren und das Antriebsfederelement 31 dabei
erneut gespannt, bis die Klinke 51 wieder in ihre Sperrstellung 54 an
der Sperrfläche 53 am Eintreibstössel 13 einfallen
kann.
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Alternativ
zu der hier dargestellten Ausführungsform mit einer über
einen elektrischen Motor spannbaren Antriebsfeder könnte
das erfindungsgemässe elektrisch betriebene Eintreibgerät
auch einen über einen Elektromotor gespeisten Schwungradantrieb
oder einen Magnetspulenantrieb aufweisen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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