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Die
Erfindung betrifft ein Leistungshalbleiterbauteil und ein Verfahren
zu dessen Herstellung. Das Leistungshalbleiterbauteil weist mindestens
einen Leistungshalbleiterchip auf, der auf seiner Oberseite und
auf seiner Rückseite
neben kleinflächigen
Steuerelektroden großflächige Leistungselektroden
besitzt. Die Elektroden stehen über
Verbindungselemente mit Außenkontakten
elektrisch in Verbindung, wobei der Leistungshalbleiterchip und
die Verbindungselemente in ein Kunststoffgehäuse eingebettet sind.
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Herkömmliche
Leistungshalbleiterbauteile, die einen oder mehrere Leistungshalbleiterchips
aufweisen, besitzen elektrische Verbindungselemente, welche die
Oberseite sowie die Rückseite
des Leistungshalbleiterchips mit den Außenkontaktflächen des
Bauteils elektrisch verbinden. Die Außenkontaktflächen können durch
einen Flachleiterrahmen oder auf einem Umverdrahtungssubstrat vorgesehen
werden. Die elektrischen Verbindungselemente können durch Bonddrähte, die
sich zwischen der Oberseite des Leistungshalbleiterchips und den
Außenflachleitern
des Flachleiterrahmens oder durch eine elektrisch leitende Spange
von großflächigen Elektroden der
Oberseite des Halbleiterchips zu den Außenkontakten oder den Außenflachleitern
erstrecken, vorgesehen werden, während
eine großflächige Rückseitenelektrode
des Leistungshalbleiterchips auf einem Chipträger des Flachleiterrahmens
fixiert ist.
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Bonddrahtverbindungselemente,
wie sie für eine
Vollbrückenschaltung
mit Leistungshalbleiterbauelementen eingesetzt wer den, sind aus
der Druckschrift
DE
196 35 582 C1 bekannt. Diese haben den Nachteil, dass sie
eine gewisse Bondschleifenhöhe
benötigen,
so dass das Bauteilgehäuse
nicht weiter verkleinert werden kann. Um dieses Problem zu überwinden,
ist, wie aus der Druckschrift
DE 10 2004 019 443 B3 bekannt, eine planare
Umverdrahtungsstruktur vorzusehen, die mindestens zwei Isolationsfolien
mit Leiterbahnen aufweist. Eine der Isolationsfolien ist auf die
Leistungshalbleiterchips auflaminert und weist Fenster auf, in denen
die Leiterbahnen der anderen Isolationsfolie anzuordnen sind, um die
Kontaktflächen
der Leistungshalbleiterchips mit einem Umverdrahtungssubstrat elektrisch
zu verbinden. Diese Umverdrahtungslösung hat jedoch den Nachteil,
dass das Herstellungsverfahren kompliziert ist, zumal eine Vielzahl
von Komponenten herzustellen ist, wobei die Komponenten während der
Fertigung aufeinander zu justieren, zu laminieren und untereinander
mechanisch und/oder elektrisch zu verbinden sind.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Leistungshalbleiterbauteil anzugeben,
das die oben genannten Probleme von Bonddrähten vermeidet und das kostengünstig, ohne
kostspielige Folien einzusetzen, herstellbar ist.
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Gelöst wird
diese Aufgabe mit dem Gegenstand der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Erfindungsgemäß wird ein
Leistungshalbleiterbauteil mit mindestens einem Leistungshalbleiterchip
geschaffen, der auf seiner Oberseite und auf seiner Rückseite
neben kleinflächigen
Steuerelektroden großflächige Leistungselektroden
aufweist. Diese großflächigen Elektroden
erstrecken sich nahezu über
den gesamten Leistungshalbleiterchip und sind über Verbindungselemente mit
Außenkontakten elektrisch
verbunden. Der Leistungshalbleiterchip und die Verbindungselemente
sind in ein Kunststoffgehäuse
eingebettet. Dieses Kunststoffgehäuse weist mehrere aufeinander
gepresste Kunststoffschichten mit planparallelen Oberseiten auf.
Auf mindestens einer der planparallelen Oberseiten zwischen den
aufeinander gepressten Kunststoffschichten sind Verbindungselemente
als strukturierte Metallschicht bzw. als Umverdrahtungslage angeordnet, wobei
die Verbindungselemente Durchkontakte durch mindestens eine der
Kunststoffschichten aufweisen, über
welche mindestens eine Kontaktfläche des
Leistungshalbleiterchips mit Außenkontakten elektrisch
in Verbindung steht.
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Ein
derartiges Leistungshalbleiterbauteil hat den Vorteil, dass zur
Realisierung einer Verbindung zwischen Außenkontakten und Kontaktflächen der Halbleiterchips
weder Bonddrähte
noch Bondbänder noch
Hilfsfolien mit entsprechenden Leiterbahnen vorzusehen sind. Vielmehr
werden die planparallelen Oberseiten der Kunststoffschichten des
Kunststoffgehäuses
dazu benutzt, um auf diesen Oberseiten mit Hilfe der strukturierten
Metallschicht Verbindungselemente in einer Umverdrahtungslage zu schaffen,
die über
Durchkontakte, welche ebenfalls in eine der Kunststoffschichten
eingebracht werden können,
sowohl mit den Kontaktflächen
des eingebetteten Halbleiterchips als auch mit entsprechenden Außenkontakten
eine elektrische Verbindung verwirklichen.
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Mit
derartigen Verbindungselementen kann in vorteilhafter Weise an die
Strombelastungsgrenze der Leistungshalbleiterchips herangegangen
werden, da keine Strom begrenzenden Bonddrähte oder Strom begrenzende
Leiterbahnfolien eingesetzt werden.
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Vielmehr
können
auf den planparallelen Oberseiten zwischen den Kunststoffschichten
Metallschichtdicken verwirklicht werden, die beliebig je nach maximaler
Strombelastung in ihren Dicken variabel herstellbar sind.
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Außerdem hat
das Leistungshalbleiterbauteil den Vorteil einer erhöhten Zuverlässigkeit,
da ein Abriss der Verbindungselemente praktisch nicht möglich ist,
da hier ein schichtweiser Aufbau sowohl für die Verbindungselemente als
auch für
die Kunststoffschichten erstmalig realisiert wird. Bei dem schicht- oder lageweisen
Aufbau sind die thermischen Spannungen, wie sie bei Bondverbindungen
oder Folienwerkstoffen im Vergleich zu Siliziumhalbleiterchips auftreten,
praktisch überwunden,
da hier durch den schichtweisen Aufbau die metallischen Umverdrahtungslagen
nachgiebiger und elastischer sind und sich eng an die Kunststoffschichten
des Gehäuses und
die großflächigen Kontaktflächen des
Halbleiterchips anschmiegen.
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Die
strukturierten Metalllagen werden vorzugsweise mittels eines PVD-Verfahrens
(physical vapour deposition) aufgebracht, so dass die strukturierte
Metallschicht aus feinkristallin abgeschiedenem Metall besteht,
was sowohl die Duktilität
als auch die Elastizität
der Verbindungselemente erhöht.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die strukturierte Metallschicht ein mittels
eines galvanischen oder chemischen Abscheidungsverfahrens abgeschiedenes Metall
auf. Auch derartig hergestellte Metallschichten, vorzugsweise aus
Kupfer, können
eine beliebige Dicke erreichen, um die Stromfestigkeit zu garantieren.
Weiterhin ist es vorgesehen, dass die strukturierte Metallschicht
unterschiedliche Schichtdicken für unterschiedliche
Verbindungselemente auf weist. So wird eine größere oder dickere Metallschicht
angestrebt, wenn es sich um großflächige Elektroden
wie beispielsweise für
den Sourceanschluss handelt, während
eine deutlich geringere Dicke zur Signalübertragung an eine Steuerelektrode
wie z.B. eine Gateelektrode erforderlich ist. Diese unterschiedlichen Dicken
können
durch separates Auftragen, bzw. durch kurzzeitiges Unterbrechen
des Abscheidevorgangs unter gleichzeitiger Abdeckung des Bereichs für Signalübertragungen
auf einfache und kostengünstige
Weise realisiert werden.
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Ferner
ist es vorgesehen, dass die strukturierte Metallschicht mehrere
voneinander elektrisch isolierte Verbindungselemente aufweist, wobei
die Verbindungselemente mindestens einen Plattenbereich aufweisen,
der in einen oder mehrere Durchkontakte übergeht. Das hat den Vorteil,
dass der Plattenbereich so bemessen werden kann, dass auf ihm wiederum
weitere Leistungshalbleiterchips oder andere Halbleiterchips fixiert
bzw. gestapelt werden können,
so dass Leistungshalbleitermodule entstehen, die mehrere Leistungshalbleiterchips
in einem Kunststoffgehäuse
eingebettet aufweisen, ohne dass es notwendig wird, Leiterbahnfolien
und/oder Bonddrahtverbindungen oder Bondbänder zur Verbindung von Kontaktflächen der
Leistungshalbleiterchips untereinander und/oder zur Verbindung der
Kontaktflächen
der Leistungshalbleiterchips mit den Außenkontakten zu realisieren.
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Ein
weiterer Vorteil, der die Zuverlässigkeit dieser
Leistungshalbleiterbauteile sichert, liegt darin, dass die Kunststoffgehäusemasse
lediglich schichtweise realisiert wird, wobei entgegen der herkömmlichen
Technik zuerst die Kunststoffschicht hergestellt wird und dann die
Verbindungselemente eingebracht werden. Das ist ein großer Fortschritt
gegenüber
der herkömmlichen
Technologie, bei der zunächst
alle Verbindungen hergestellt sein müssen, bevor eine Kunststoffgehäusemasse
diese Verbindungselemente einschließlich der Leistungshalbleiterchips
und eventueller Außenkontakte
in einer Kunststoffgehäusemasse
einbettet.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist das Leistungshalbleiterbauteil einen weiteren
Halbleiterchip auf oder ein weiteres passives Bauelement, das auf
den Plattenbereichen der Verbindungselemente mit seinen Elektroden
angeordnet ist. Somit eröffnet
der schichtweise Aufbau des Kunststoffgehäuses neue Perspektiven zur
Gestaltung von Leistungshalbleiterbauelementen, zumal Plattenbereiche
und Leiterbahnbereiche der Umverdrahtungslage beliebig designed
werden können,
um den Anforderungen von Hochspannungsleistungskaskoden und/oder
von Leistungsbrückenschaltungen
gerecht zu werden.
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Ein
derartiger Plattenbereich in einem erfindungsgemäßen Leistungshalbleiterbauteil
ist als Chipträger
vorgesehen und kann in seiner flächigen Erstreckung
der Erstreckung der großflächigen Kontaktflächen eines
Leistungshalbleiterchips in vorteilhafter Weise angepasst sein.
Auch ist es möglich, Kombinationen
aus erfindungsgemäßen Verbindungselementen
mit Plattenbereichen und Durchkontakten sowie einfachen Bondverbindungen
vorzusehen, wenn dies die Preisgestaltung des Leistungshalbleiterbauteils
erlaubt.
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Außerdem ist
es möglich,
durch unterschiedliche Dicken der Plattenbereiche der Verbindungselemente
großflächige Plattenbereiche
der strukturierten Metallschicht frei von Kunststoff zu halten,
so dass diese Außenkontaktflächen auf
der Oberseite des Leistungshalbleiterbauteils darstellen können. Derartige
Außenkontaktflächen auf
der Oberseite eines Leistungshalbleiterbauteils ermöglichen
es, mehrere Leistungshalbleiterbauteile in Form eines Bauteilstapels übereinander
zu stapeln und/oder die freiliegenden Metallflächen als zusätzliche
Kühlmöglichkeiten
zu nutzen. Dazu bildet dieser Bereich, der frei von Kunststoff ist,
einen Teilbereich der Oberseite eines Leistungshalbleiterbauteils.
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Als
geeignete Kunststoffschichten, die aufeinander gebracht das Kunststoffgehäuse ergeben, können Kunststoffpressmassen,
Epoxydharze und/oder Silikone eingesetzt werden, so dass das Kunststoffgehäuse schließlich derartige
Materialien schichtweise aufweist. Ferner ist es vorgesehen, dass
aus einer unteren Kunststoffschicht Flachleiter eines Flachleiterrahmens
als Außenkontakte
frei zugänglich
sind. Dabei ist vorzugsweise der Flachleiterrahmen ein Flachleiterrahmen
eines SuperSO- oder eines TO220- oder eines TO252-Gehäusetyps.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Leistungshalbleiterchip in einer unteren Kunststoffschicht
auf einem Chipträger mit
seiner großflächigen Rückseitenelektrode
angeordnet, während
auf seiner Oberseite neben einer großflächigen Gegenelektrode eine
kleinere Kontaktfläche
einer Steuerelektrode vorhanden ist. Die Gegenelektrode steht dabei über einen
großflächigen Durchkontakt
mit einem Plattenbereich eines Verbindungselements der strukturierten
Metallschicht elektrisch in Verbindung. Die Steuerelektrode, die
eine kleinere Kontaktfläche
auf der Oberseite des Leistungshalbleiterchips aufweist, ist entsprechend über einen
kleineren Durchkontakt und einen kleineren ebenen Bereich eines
Verbin dungselements mit der strukturierten Metallschicht elektrisch
verbunden.
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Dabei
geht der Chipträger
unmittelbar in einen Außenflachleiter über, der
oftmals zentral auf der Unterseite des Leistungshalbleiterbauteils
angeordnet ist. Jedoch stehen die Verbindungselemente der Gegenelektrode
auf der Oberseite und der Steuerelektrode auf der Oberseite des
Leistungshalbleiterchips über
Durchkontakte mit Außenflachleitern
der unteren Kunststoffschicht elektrisch in Verbindung. Eine derartige
Ausführungsform
der Erfindung hat den Vorteil eines kompakten zuverlässigen Aufbaus, der
im Wesentlichen aufeinander gepresste Kunststoffschichten als Kunststoffgehäuse aufweist.
Um die Position des Leistungshalbleiterchips auf dem Chipträger zu gewährleisten,
ist der Leistungshalbleiterchip über
ein Diffusionslot, ein Weichlot oder einen elektrisch leitenden
Klebstoff mit dem Chipträger stoffschlüssig verbunden.
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Weiterhin
ist es vorgesehen, dass der Plattenbereich eines Verbindungselements
zu einer Steuerelektrode eine geringere Dicke als der Plattenbereich
eines Verbindungselements zu einer Gegenelektrode auf der Oberseite
des Leistungshalbleiterchips aufweist. Die Vorteile einer derartigen
unterschiedlichen Dicke der Umverdrahtungslage bzw. der strukturierten
Metallschicht wurden bereits oben erörtert, wobei diese variablen
Dicken einerseits der größeren Stromaufnahme
der Gegenelektrode gerecht werden und andererseits die Möglichkeit
bieten, einen Zugriff zu der Gegenelektrode auf der Oberseite des
Leistungshalbleiterbauteils zu schaffen. Dabei ist der Plattenbereich
mit geringerer Dicke für
die Steuerelektrode von einer zweiten Kunststoffschicht bedeckt,
während
der dickere Plattenbereich von dem Kunststoff der zweiten Kunststoffschicht freigehalten
ist.
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Grundsätzlich ist
auch eine Kombination aus den neuartigen Verbindungselementen und
herkömmlichen
Bonddrähten
möglich,
wenn dieses sinnvoll erscheint. In einem derartigen Fall weist das Leistungshalbleiterbauteil
zusätzlich
zu Verbindungselementen mit Plattenbereich und Durchkontakten einen
Bonddraht zu der Kontaktfläche
der Steuerelektrode auf. Dieses kann dann von Vorteil sein, wenn das
Leistungshalbleiterbauteil als Multi-Chip-Modul (MCM) einen auf
der strukturierten Metallschicht gestapelten Halbleiterchip aufweist.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist das Leistungshalbleiterbauteil einen auf der
strukturierten Metallschicht gestapelten Halbleiterchip auf, der
von einer zweiten Kunststoffschicht eingebettet ist, wobei die zweite Kunststoffschicht
auf ihrer ebenen bzw. planparallelen Oberseite eine zweite strukturierte
Metallschicht aufweist, deren Verbindungselemente in einer dritten Kunststoffschicht
eingebettet sind. In diesem Fall wird der gestapelte Halbleiterchip
nicht mit Hilfe von Bonddrähten
und Bondbändern
elektrisch verbunden, sondern die einmal in der ersten und zweiten Kunststoffschicht
eingesetzte Technologie der neuen Verbindungselemente wird nun auch
in einer dritten Kunststoffschicht realisiert. Dabei ist das dreifache Molden
eines Leistungshalbleiterbauteils technologisch sicherer beherrschbar
als die im Stand der Technik bekannten und komplexen Justagen von
Leiterbahnfolien oder das serielle Anbringen von Bonddrähten.
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Im
Prinzip kann diese Technik beliebig weiter in vertikaler Richtung
entwickelt werden, so dass ein bevorzugtes Leistungs halbleiterbauteil
n aufeinander gestapelte Leistungshalbleiterchips und/oder n aufeinander
gestapelte passive Bauelemente aufweist, die in n Kunststoffschichten
eingebettet sind und über n
strukturierte Metallschichten zwischen n + 1 Kunststoffschichten
und zugehörigen
Durchkontakten mit Außenkontakten
auf der Unterseite des Leistungshalbleiterbauteils elektrisch in
Verbindung stehen. Diese n Leistungshalbleiterchips können vertikale MOSFETs
oder IGBTs aufweisen. Auch ist es möglich, mit dieser Technik Spannungskaskoden
aus Siliziumkarbiddioden aufzubauen oder entsprechende Kaskoden
aus unterschiedlichen Leistungshalbleiterchips zusammenzustellen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist das Leistungshalbleiterbauteil eine Brückenschaltung
auf, wobei zwei High-Side-Schalter in einer ersten Kunststoffschicht
mit einer ersten strukturierten Metallschicht auf ihrer planparallelen
Oberseite angeordnet sind und zwei Low-Side-Schalter auf den Plattenbereichen
der ersten strukturierten Metallschicht angeordnet sind und in einer
zweiten Kunststoffschicht mit einer zweiten strukturierten Metallschicht
auf ihrer planparallelen Oberseite angeordnet sind. Dabei ist die
zweite strukturierte Metallschicht in eine dritte Kunststoffschicht
eingebettet, und die Verbindungselemente der strukturierten Metallschichten
sind über
Durchkontakte mit Außenkontakten
des Leistungshalbleiterbauteils und/oder mit den Kontaktflächen der
Leistungshalbleiterchips elektrisch verbunden. Eine derartige Vollbrückenschaltung
hat den Vorteil, dass sie ebenfalls kompakt aufgebaut ist, keinerlei
Bonddrähte
aufweist und auf empfindliche Folienstrukturen vollständig verzichtet.
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Bei
den vorhergehenden Ausführungsformen
zum Stapeln von Halbleiterchips ist es kennzeichnend, dass ein erster
Halbleiter leistungstransistor über
ein erstes Verbindungselement mit einem Außenflachleiter elektrisch verbunden
ist, wobei das erste Verbindungselement einen ersten Durchkontakt
und einen zweiten Durchkontakt und einen dazwischen angeordneten
Plattenbereich aufweist. Der zweite gestapelte Halbleiterleistungstransistor
ist dann auf den Plattenbereich des Verbindungselements montiert.
Dabei kann der erste Durchkontakt mit einem Außenflachleiter verbunden sein
und der zweite Durchkontakt mit einer Kontaktfläche des unter dem gestapelten
Leistungshalbleiterchips angeordneten Halbleiterchips.
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Im
Einzelnen werden bei der Brückenschaltung
die Drainelektroden der zwei High-Side-Schalter auf dem Chipträger montiert
und sind über
den Chipträger
miteinander elektrisch verbunden. Weiterhin ist es auch möglich, die
zwei High-Side-Schalter in einem einzigen Halbleiterköper zu integrieren
oder die beiden High-Side-Schalter in getrennten Leistungshalbleiterchips
auf einem Chipträger,
wie oben bereits geschildert, zu montieren.
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In
einer weiteren bevorzugten Schaltung weist das Leistungshalbleiterbauteil
als Halbleiterchip einen Stapel mit einem VJFET-Transistor und einem
MOSFET Transistor auf.
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Ein
Verfahren zum Herstellen eines Leistungshalbleiterbauteils weist
die nachfolgenden Verfahrensschritte auf. Zunächst wird ein Flachleiterrahmen
bereitgestellt, der einen Chipträger
und mehrere Außenflachleiter
aufweist. Ferner werden mindestens ein Leistungshalbleiterchip mit
einer Oberseite und einer Rückseite
hergestellt, wobei mindestens eine großflächige Kontaktfläche einer
Gegenelektrode und eine kleinere Kontaktfläche einer Steuerelektrode auf
der Oberseite angeordnet sind, und wobei eine großflächige Kontaktfläche einer
Leistungs elektrode auf der Rückseite
des Leistungshalbleiterchips vorhanden ist. Nun wird der Leistungshalbleiterchip auf
dem Chipträger
unter Herstellen einer elektrischen Verbindung zwischen dem Leistungshalbleiterchip
und dem Chipträger
montiert.
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Danach
wird diese Anordnung in eine erste Kunststoffschicht gebettet unter
Bereitstellen von planparallelen Oberseiten der Kunststoffschicht, nämlich einer
ebenen Unterseite und einer ebenen Oberseite. Danach wird die Kunststoffschicht
strukturiert, was durch Laserablation und/oder durch photolithographische
Prozesse durchgeführt
werden kann, wobei Durchgangsöffnungen
zu den Außenflachleitern
und zu Kontaktflächen
des Leistungshalbleiterchips hergestellt werden. Danach wird auf
der ersten strukturierten Kunststoffschicht des Kunststoffgehäuses ein
Metall aufgebracht und mit dem Metall werden die Durchgangsöffnungen
durch Abscheiden von Metall aufgefüllt. Gleichzeitig entsteht
eine geschlossene Metallschicht auf der gesamten planparallelen Oberseite
der ersten Kunststoffschicht. Diese Metallschicht ist aufgrund der
Durchgangsöffnungen
nicht vollständig
eben und kann mit entsprechend bekannten Technologien eingeebnet
werden, so dass anschließend
eine Strukturierung der Metallschicht durchführbar ist. Bei dieser Strukturierung
der Metallschicht entstehen Verbindungselemente, die einerseits
großflächige Plattenbereiche
und andererseits Durchkontakte zu den Kontaktflächen der Oberseite des Leistungshalbleiterchips
und zu Außenkontakten in
der ersten Kunststoffschicht aufweisen.
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Nach
dem Herstellen der strukturierten Metallschicht auf der planparallelen
Oberseite der Kunststoffschicht kann nun eine zweite Kunststoffschicht
aufgebracht werden, um das Kunststoffgehäuse zu komplettieren, wobei
mindestens teilweise die Möglichkeit
besteht, dass dickere Plattenbereiche der Verbindungselemente aus
der zweiten Kunststoffschicht herausragen und/oder mit der Oberseite der
zweiten Kunststoffschicht, die gleichzeitig eine Leistungsbauteiloberseite
sein kann, eine koplanare Fläche
ausbilden.
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Dieses
Verfahren hat den Vorteil, dass nicht nur ein einzelnes Leistungshalbleiterbauteil
auf diese Weise hergestellt werden kann, sondern bei geeigneter
Auswahl der Flachleiterrahmen eine Vielzahl von Leistungshalbleiterbauteilen
gleichzeitig herstellbar ist. Darüber hinaus hat das Verfahren
den Vorteil, dass alles in Schichten aufgebaut ist und keinerlei
serielle Technologien wie das Bonden den Fertigungsablauf unterbrechen.
Schließlich
hat das Verfahren den Vorteil, dass die damit erzeugten Leistungshalbleiterbauelemente äußerst zuverlässig sind,
zumal auf Bonddrähte
und schwer justierbare Leiterbahnfolien vollständig verzichtet wird.
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In
einem bevorzugten Durchführungsbeispiel des
Verfahrens wird der Leistungshalbleiterchip auf dem Chipträger montiert
und danach in die erste Kunststoffschicht des Kunststoffgehäuses eingebettet,
noch bevor irgendwelche Verbindungselemente geschaffen werden. Dieses
steht im krassen Gegensatz zum Stand der Technik, bei dem zunächst die Verbindungselemente
mit dem Flachleiterrahmen und den Kontaktflächen des Leistungshalbleiterchips verbunden
werden und dann der gesamte Aufbau in eine Kunststoffgehäusemasse
eingebettet wird. Durch die Zweistufigkeit des Gehäuseherstellungsverfahrens
ist es möglich,
erst die Kunststoffgehäuseschicht
herzustellen und dann in die Kunststoffgehäuseschicht die Durchkontakte
einzubringen und auf der Kunststoffgehäuseschicht die zugehörigen Plattenbereiche
der Verbindungselemente zu realisieren.
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Wie
bereits oben erwähnt,
wird vorzugsweise die erste Kunststoffschicht als geschlossene Schicht
zunächst
mit einer ebenen Oberseite vorgesehen und danach wird diese strukturiert,
um Durchgangsöffnungen
zu eingebetteten Kontaktflächen des
Leistungshalbleiterchips und/oder zu entsprechenden Oberflächen von
Flachleitern herzustellen.
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Für das Herstellen
der strukturierten Metallschicht, um Verbindungselemente auf der
Oberseite und Verbindung mit den Durchgangsöffnungen der ersten Kunststoffschicht
des Kunststoffgehäuses
zu realisieren, gibt es verschiedene Verfahrensmethoden, wobei eine
dieser Methoden ist, dass nicht nur die Durchgangsöffnungen
aufgefüllt
sondern ein erheblicher Anteil an Metallen über die Durchgangsöffnung hinaus
abgeschieden wird, so dass in einem weiteren Strukturierungsschritt
dann die auf der planparallelen Oberseite angeordnete Metallschicht
weiter strukturiert wird. Dabei entsteht eine erste Umverdrahtungslage
als strukturierte Metallschicht auf der ersten Kunststoffschicht,
wobei die erste Umverdrahtungslage ein oder mehrere Verbindungselemente aufweist,
die jeweils zumindest einen Durchkontakt in einem Plattenbereich
aufweisen, wobei der Plattenbereich auf der ebenen Oberseite der
ersten Kunststoffschicht angeordnet ist. Weiterhin wird die erste Umverdrahtungslage
danach in eine zweite Kunststoffschicht des Kunststoffgehäuses eingebettet.
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Damit
wird sichergestellt, dass die zweite Umverdrahtungslage vor mechanischen
und chemischen Angriffen und Beschädigungen geschützt bleibt.
Jedoch können
noch vor dem Einbringen der zweiten Kunststoffgehäuseschicht
auf den Plattenbereichen der Verbindungselemente weitere Halbleiterchips
und/oder passive Bauelemente mit ihren Elektroden mittels Diffusionslot,
Weichlot oder elektrisch leitendem Klebstoff auf den Plattenbereichen
der Verbindungselemente der ersten Umverdrahtungslage montiert werden.
Das hat den Vorteil, dass nun wiederum zunächst eine weitere Gehäusekunststoffschicht
aufgebracht werden kann, die anschließend strukturiert wird und
in die anschließend
Durchkontakte eingebracht werden und auf deren planparalleler Oberseite
Plattenbereiche entstehen, die wiederum ihrerseits für weitere
stapelbare Halbleiterchips zur Verfügung gestellt werden können. Dieses
bedingt jedoch, dass zwei weitere Kunststoffschichten aufzubringen
sind, nämlich
eine, die den gestapelten weiteren Halbleiterchip einbettet, und
eine weitere, die die Verbindungselemente für das Verbinden des gestapelten
Leistungshalbleiterchips mit den darunter liegenden Strukturen über entsprechende
Durchkontakte durch die einbettende Kunststoffschicht ihrerseits
abdeckt. Das Aufbringen der Kunststoffschichten kann mittels Spritzgussverfahren
durchgeführt
werden. Außerdem
ist es möglich,
mit diesem Verfahren preiswerte und zuverlässige Brückenschaltungen und Halbbrückenschaltungen
sowie Kaskodenschaltungen zu realisieren.
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Zusammenfassend
ist festzustellen, dass mit diesem vorteilhaften Verfahren die Kunststoffpressmasse
als Isolation der Chipoberfläche
und/oder als Isolation des Chipträgers eingesetzt werden kann und
die Prozesskosten um Folien- oder Keramikmaterialkosten reduziert
werden können.
Darüber
hinaus wird in vorteilhafter Weise der Mold-Prozess zur Isolation
von nachfolgenden planaren Umverdrahtungen genutzt, wobei wiederum
diese Umverdrahtungen in vorteilhafter Weise für das Herstellen von Multi-Chip-Modulen
(MCM) genutzt werden können.
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Die
Erfindung wird nun anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
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1 bis 7 zeigen
schematische Querschnitte durch Komponenten bei der Herstellung
eines Leistungshalbleiterbauteils gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung;
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen Flachleiterrahmen;
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2 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch den Flachleiterrahmen gemäß 1 nach
Bestücken
mit einem Leistungshalbleiterchip;
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3 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch den Flachleiterrahmen gemäß 2 nach
Einbetten des Leistungshalbleiterchips und des Flachleiterrahmens
in eine erste Kunststoffschicht;
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4 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch die erste Kunststoffschicht
gemäß 3 nach
Strukturieren der Kunststoffschicht;
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5 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch die erste Kunststoffschicht
gemäß 4 nach
Auffüllen
von Durchgangsöffnungen;
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6 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch die erste Kunststoffschicht
gemäß 5 nach
Aufbringen einer Umverdrahtungslage auf die planparallele Oberseite
der ersten Kunststoffschicht;
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7 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch die erste Kunststoffschicht
gemäß 6 nach
Aufbringen einer zweiten Kunststoffschicht unter Einbetten der Umverdrahtungslage;
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8 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Leistungshalbleiterbauteil
gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung;
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9 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Leistungshalbleiterbauteil
gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung;
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10 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Leistungshalbleiterbauteil
gemäß einer
vierten Ausführungsform
der Erfindung;
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11 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Leistungshalbleiterbauteil
gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der Erfindung;
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12 zeigt
ein Schaltbild einer Brückenschaltung
aus zwei Halbbrücken;
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13 zeigt
ein Schaltbild einer Kaskoden-Anordnung aus einem SiC-JFET und einem Leistungs-MOSFET;
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14 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Leistungshalbleiterbauteil
einer sechsten Ausführungsform
der Erfindung.
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Die 1 bis 7 zeigen
schematische Querschnitte durch Komponenten bei der Herstellung
eines Leistungshalbleiterbauteils 1 gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen werden in den
nachfolgenden Figuren mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet
und nicht mehrfach erörtert.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen Flachleiterrahmen 35.
Derartige Flachleiterrahmen 35 können je nach Gehäusetyp unterschiedlich
strukturiert sein. Es gibt Flachleiterrahmen, welche neben einem
Chipträger 28,
wie er in 1 gezeigt wird, Außenflachleiter 33 aufweisen, die
derart dimensioniert sind, dass sie auf der Unterseite und/oder
an Randseiten eines Kunststoffgehäuses 14 nach Fertigstellung
Außenkontaktflächen bereitstellen.
Andere Flachleiterrahmen 35 sind vorgesehen, um Flachleiter 33 als
Außenkontakte 13 aus dem
Kunststoffgehäuse
des Leistungshalbleiterbauteils auf den Randseiten herausragen zu
lassen. In dieser Ausführungsform
der Erfindung wird ein Flachleiterrahmen 35 eingesetzt,
der Außenkontakte 13 aufweist,
welche die Form von Außenflachleitern 33 besitzen.
In dieser ersten Ausführungsform
der Erfindung werden mehrere Außenflachleiter 33 der linken
Seite zu einem Sourceanschluss S zusammengefasst und auf der rechten
Seite wird einer der Außenflachleiter 33 für einen
Gateanschluss G verwendet, während
der Chipträger 28 eine
derartige Dicke d aufweist, dass auf der Unterseite 38 des
Gehäuses
eine Außenkontaktfläche 49 für einen
Drainanschluss D angeordnet ist.
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2 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch den Flachleiterrahmen 35 gemäß 1 nach
Bestücken
mit einem Leistungshalbleiterchip 6. Dieser Leistungshalbleiterchip 6 weist auf
seiner Rückseite 11 eine
großflächige Kontaktfläche 46 auf, welche
die Drainelektrode D darstellt, und ist mit der Rückseite 11 mit
dem Chipträger 28 stoffschlüssig verbunden.
Auf der Oberseite 10 des Leistungshalbleiterchips 6 ist
ebenfalls eine großflächige Kontaktfläche 46 angeordnet,
welche die Sourceelektrode S darstellt, und daneben eine kleinflächige Kontaktfläche 36,
welche für
die Steuerelektrode bzw. Gateelektrode G zur Verfügung steht.
Während
die Drainelektrode D über
den Chipträger 28 eine
Außenkontaktfläche 49 zur
Verfügung
hat, über
die auf die großflächige Drainelektrode
D der Rückseite 11 des Halbleiterchips 6 zurückgegriffen
werden kann, bestehen für
die Sourceelektrode S und die Gateelektrode G keinerlei Verbindungen
zu den Außenflachleitern 33,
und dennoch wird nun bereits diese Anordnung in eine erste Kunststoffschicht
eingebettet.
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3 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch den Flachleiterrahmen 35 gemäß 2 nach
Einbetten des Leistungshalbleiterchips 6 und des Flachleiterrahmens 6 in
eine erste Kunststoffschicht 15, ohne dass Verbindungselemente
zwischen den Kontaktflächen 46 und 36 auf
der Oberseite 10 des Leistungshalbleiterchips 6 mit
den Außenflachleitern 33 vorhanden
sind. In diesem Fertigungszustand wäre das Leistungshalbleiterbauteil
nicht funktionsfähig
oder testbar. Allerdings hat dieser Zwischenschritt den Vorteil,
dass keinerlei Bonddrähte vorhanden
sind, die beim Einbringen der ersten Kunststoffschicht verschoben
oder beschädigt
werden könnten.
Ferner ist die Gefahr der Lunkerbildung ebenfalls vermindert, da
keine Hohlräume
oder Zwischenräume
bei dieser ersten Kunststoffgehäuseschicht
aufzufüllen
sind. Erst mit dem nächsten Schritt
wird ein Zugriff auf die Kontaktflächen 36 und 46 auf
der Oberseite 10 des Halbleiterchips 6 möglich und
gleichzeitig ein Zugriff auch auf die Flachleiter 33, soweit
sie innerhalb der Kunststoffschicht 15 verankert sind,
möglich.
Ferner zeigt 3 einen weiteren Vorteil dieser
vorgezogenen Ausbildung einer Kunststoffschicht 15. Es
kann eine vollkommen ebene bzw. planparallele Oberseite 19 gebildet
werden, die planparallel zu der Unterseite 18 der Kunststoffschicht 15 angeordnet
ist und verwendet werden kann, um darauf eine Umverdrahtungslage
aus einer strukturierten Metallschicht mit entsprechenden Verbindungselementen
auszubilden.
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4 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch die erste Kunststoffschicht 15 gemäß 3 nach
Strukturieren der Kunststoffschicht 15, indem von der planparallelen
Oberseite 19 aus Durchgangsöffnungen 48 zu den
Flachleitern 33 geschaffen werden, deren Breite b sich
nach den zu schaltenden oder zu steuernden Strömen richtet. Außerdem werden
Durchgangsöffnungen 47 zu
den Kontaktflächen 46 und 36 auf
der Oberseite 10 des Leistungshalbleiterchips 6 geschaffen,
deren flächige
Erstreckung sich nach der flächigen
Erstreckung der entsprechenden Kontaktflächen 46 und/oder 36 richtet.
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5 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch die erste Kunststoffschicht 15 gemäß 4 nach
Auffüllen
der Durchgangsöffnungen 47 und 48 mit
einem leitenden Material zu Durchkontakten 25. Dabei entstehen
unterschiedliche Durchkontakte 25 mit unterschiedlichen
Tiefen und Breiten, je nachdem ob Durchkontakte 25 zu den
Flachleitern 33 zu schaffen sind oder Durchkontakte 25 zu
den auf der Oberseite 10 des Leistungshalbleiterchips 6 gelegenen
Kontaktflächen 46 bzw. 36 entstehen
sollen. Bei dem Auffüllen
der Durchgangsöffnungen 48 und 47 kann
es zu unterschiedlich dicken Beschichtungen auf der planparallelen
Oberseite 19 kommen. Diese unterschiedlich dicken Beschichtungen
können
jedoch durch Abtragung eingeebnet werden, so dass wiederum eine
planparallele Oberseite 19 aus koplanaren Flächen der
Durchkontakte 25 und der ersten Kunststoffschicht 15 für eine Umverdrahtungslage
zur Verfügung
stehen. Teilweise können
jedoch auch diese überhöhten Abscheidungen
auf der Oberseite 19 bereits eingesetzt werden, um anschließend eine
Strukturierung dieser auf der Oberseite 19 beim Auffüllen der
Durchgangsöffnungen 47 und 48 entstehenden
Metallschicht zu entsprechenden Verbindungselementen durchzuführen und
auf einen Planisierungsschritt zu verzichten.
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6 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch die erste Kunststoffschicht 15 gemäß 5 nach
Aufbringen einer Umverdrahtungslage 24 auf die planparallele
Oberseite 19 der ersten Kunststoffschicht 15.
Dazu kann zunächst
auf der planparallelen Oberseite 19 eine durchgängige metallische
Schicht abgeschieden werden und anschließend kann diese zu einer strukturierten
Metallschicht 24 geätzt
oder abgetragen werden. In jedem Fall ist es möglich, mit dieser Umverdrahtungslage 24 Verbindungselemente 12 zu
komplettieren, die aus einem Plattenbereich 27 und jeweils
zwei Durchkontakten 25 bestehen, wobei ein Durchkontakt 25 mit
einem Außenkontakt 13 in
Verbindung steht und ein weiterer Durchkontakt 25 die Verbindung
zu den Kontaktflächen 36 und 46 auf
der Oberseite 10 des Leistungshalbleiterchips 16 herstellt.
Da die Schichtdicke S1 der Umverdrahtungslage 24 lediglich
von der Dauer einer Abscheidung einer Metallschicht auf der planparallelen
Oberseite 19 der ersten Kunststoffschicht 15 abhängt, kann
somit die Schichtdicke S1 der Strombelastung für das Leistungshalbleiterbauelement
vollständig
angepasst werden. Außerdem
ist es möglich,
auch unterschiedliche Schichtdicken für unterschiedliche Verbindungselemente 12 herzustellen.
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7 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch die erste Kunststoffschicht 15 gemäß 6 nach
Aufbringen einer zweiten Kunststoffschicht 16 unter Einbetten
der Umverdrahtungslage 24. Diese zweite Kunststoffschicht 16 bedeckt
mit ihrer Unterseite 20 die planparallele Oberseite 19 der ersten
Kunststoffschicht 15, soweit sie nicht von den Plattenbereichen 27 der
Verbindungselemente 12 bedeckt ist. Außerdem bedeckt und schützt die
zweite Kunststoffschicht 16 die Oberseiten 50 der
Plattenbereiche 27 der Verbindungselemente 12,
soweit die Schichtdicke S1 der Plattenbereiche 27 geringer
ist, als die Schichtdicke D der zweiten Kunststoffschicht 16 des
Gehäuses 14 des
Leistungshalbleiterbauelements 1.
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Mit
dieser Ausführungsform
lassen sich planare Umverdrahtungen eines Leistungs-MOSFET mit Source-
und Gateelektrode auf der Chipoberseite und Drainelektrode auf der
Chiprückseite
in einem so genannten Super-SO-Gehäuse realisieren. Hierzu wurde
zunächst
der Leistungshalbleiterchip 6 mit dem Chipträger 28 elektrisch
leitfähig
und stoffschlüssig
verbunden, beispielsweise mittels Diffusionslöten, Weichlöten oder Kleben, und danach
wird der Leistungshalbleiterchip 6 und der Chipträger 28 mit
einer ersten Kunststoffschicht 15 umgeben. Diese erste
Kunststoffschicht 15 aus einer Pressmasse wird erst danach
strukturiert, vorzugsweise durch Laserablation oder durch ein Ätz- oder
Anlöseverfahren.
Außerdem
kann die Strukturierung auch bereits beim Einbetten durch ein entsprechend
ausgebildetes Werkzeug verwirklicht werden.
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Zur
Herstellung der Umverdrahtungslage 24 kann zunächst eine
metallische Keimschicht auf der nun strukturierten ersten Kunststoffschicht 15 abgeschieden
werden, damit anschließend eine
galvanische oder chemische Abscheidung des jeweiligen Kontaktmetalls
für die
Durchkontakte wie Aluminium, Kupfer oder Nickel, in den jeweiligen
vorbereiteten Durchgangsöffnungen 47 und 48 erfolgen
kann. Die Umverdrahtungslage 24 auf der ersten Kunststoffschicht 15 kann
auch als Drahtbondfläche
oder als weitere Chipträgerfläche für eine Multichipmontage (MCM)
genutzt werden.
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Bei
der Herstellung der zweiten Kunststoffschicht 16 wird diese
mit ihrer Unterseite 20 auf die erste Kunststoffschicht 15 aufgesetzt.
Bei unterschiedlicher Dicke der Ausführung der Plattenbereiche 27 der
Verbindungselemente 12 ist es auch möglich, dass auf die Elektroden
des Leistungshalbleiterchips 6 von der Leistungshalbleiterbauteiloberfläche 32,
die von der Oberseite 21 der zweiten Kunststoffschicht 16 gebildet
wird, zugegriffen werden kann. Dieses wird in der zweiten Ausführungsform
der Erfindung gezeigt.
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8 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Leistungshalbleiterbauteil 2 gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden
Figuren werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht
näher erörtert. Der Unterschied
der zweiten Ausführungsform
der Erfindung gemäß 8 zu
der ersten Ausführungsform der
Erfindung gemäß 7 liegt
darin, dass die Plattenbereiche 27 der Verdrahtungselemente 12 unterschiedliche
Dicken S1 und S2 aufweisen. Während die
geringere Dicke S1 für
Signalverbindungselemente eingesetzt wird, ist die größere Dicke
S2 geeignet, um in dieser Ausführungsform
der Erfindung einen Zugriff auf die Sourceelektrode S des Leistungshalbleiterbauteils 2 von
der Oberseite 32 des Leistungshalbleiterbauteils 2 aus
im kunststofffreien Bereich 31 der strukturierten Metallschicht 24 zu
haben.
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9 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Leistungshalbleiterbauteil 3 gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung. Der Unterschied zu den vorhergehenden Ausführungsformen
der Erfindung liegt darin, dass die Sourceelektrode S des Leistungshalbleiterchips 6 über einen Plattenbereich 27 eines
Verbindungselementes 12 mit Durchkontakten 25 mit
dem Chipträger 28 in
einer ersten Kunststoffschicht 15 verbunden ist. In einer zweiten
Kunststoffschicht 16 ist der Leistungshalbleiterchip 6 selbst
angeordnet, der von einer dritten Kunststoffschicht 17 bedeckt
wird.
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In
der dritten Kunststoffschicht 17 ist eine weitere Umverdrahtungslage 34 angeordnet,
die einen weiteren Plattenbereich 27 eines Verbindungselementes 12 aufweist.
Der weitere Plattenbereich 27 des Verbindungselementes 12 in
der dritten Kunststoffschicht 17 bildet eine Verbindung
zwischen der Drainelektrode D auf der Rückseite 11 des Leistungshalbleiterchips 6 über einen
Durchkontakt 26 und einen Plattenbereich 27 in
der zweiten Kunststoffschicht 16 sowie über einen weiteren Durchkontakt 25 in
der ersten Kunststoffschicht 15 mit einem Flachleiter 33.
Somit ist nun die Sourceelektrode S mit der Außenkontaktfläche 49 des
Leistungshalbleiterbauteils 3 verbunden und das Gehäuse 14 besteht aus
drei übereinander
gestapelten und miteinander verbundenen Kunststoffschichten 15, 16 und 17,
wobei die Unterseite 22 der dritten Kunststoffschicht 17 auf
der Oberseite 21 der zweiten Kunststoffschicht 16 fixiert
ist und die Oberseite 23 der dritten Kunststoffschicht 17 die
Oberseite 32 des Leistungshalbleiterbauteils bildet.
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10 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Leistungshalbleiterbauteil 4 gemäß einer
vierten Ausführungsform
der Erfindung. Auch bei dieser Ausführungsform der Erfindung sind
drei Kunststoffschichten 15, 16 und 17 übereinander
angeordnet, wobei dieses Leistungshalbleiterbauelement eine Brückenschaltung 40 darstellt,
bei dem in der ersten Kunststoffschicht 15 ein integraler
Leistungshalbleiterchip 8 angeordnet ist, der zwei High-Side-Schalter 41 und 42 in
einem gemeinsamen Halbleiterkörper 45 integriert.
Während
die Rückseite 11 dieses
integrierten Leistungshalbleiterchips 8 eine gemeinsame
Drainelektrode D aufweist, sind auf der Oberseite 10 des
integrierten Leistungshalbleiterchips 8 zwei getrennte
Sourceelektroden S und zwei hier nicht gezeigte getrennte Gateelektroden
angeordnet, wobei über
Durchkontakte 25 die Sourceelektroden mit Plattenbereichen 27 einer
Umverdrahtungslage 24 auf der planparallelen Oberseite 19 der
ersten Kunststoffschicht 15 elektrisch verbunden sind.
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Den
Plattenbereichen 27 der ersten Umverdrahtungslage 24 sind
zwei Low-Side-Schalter 43 und 44 in Form von Leistungshalbleiterbauelementen 6 und 7 mit
ihren Drainelektroden angeordnet, wobei die Source- und Gateelektroden
S und G auf den Oberseiten 10 der Leistungshalbleiterchips 6 und 7 zu
sehen sind.
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Diese
sind wiederum in eine zweite Kunststoffschicht 16 eingebettet
und mit Durchkontakten 26 verbunden, die zu Verbindungselementen 12 gehören, die
mit entsprechenden Plattenbereichen 27 einer zweiten Umverdrahtungslage 34 einer
strukturierten Metallschicht in der dritten Kunststoffschicht 17 zusammenwirken.
Mit dieser Ausführungsform der
Erfindung wird gezeigt, dass MCM-Leistungshalbleiterbauteile auch
in der komplexen Ausführungsform
einer Vollbrückenschaltung
möglich
sind. Derartige Multi-Chip-Montagen (MCM) werden hier ohne zu sätzlichen
Spacer realisiert, wie er sonst bei derartigen Leistungshalbleiterbauteilen üblich ist, vielmehr übernimmt
die Funktion eines Abstandshalters bzw. Spacers eine der vorgesehenen
Kunststoffschichten. Es ergibt sich damit eine CoC-Montage (Chip on
Chip), die beliebig wiederholt werden kann, wobei der Spritzgussprozess
beliebig oft anwendbar ist. Dabei wird jeweils das Einbetten in
eine Kunststoffschicht vor einem elektrischen Verbinden über Verbindungselemente
durchgeführt.
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11 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Leistungshalbleiterbauteil 5 gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der Erfindung. Bei dieser Ausführungsform
der Erfindung wird auf eine dritte Kunststoffschicht verzichtet
und dafür
eine Kombination aus der bisher beschriebenen Technologie und einer
herkömmlichen
Bonddraht- bzw. Bondbandtechnik zur Stapelung von Halbleiterchips vorgesehen.
Dieses Leistungshalbleiterbauteil 5 unterscheidet sich
von dem Leistungshalbleiterbauteil 4 gemäß der vierten
Ausführungsform
der Erfindung dadurch, dass in der zweiten Kunststoffschicht 16 zwar
auch ein Leistungshalbleiterchip 6 auf einem Halbleiterchip
gestapelt wird, jedoch besteht der Basisleistungshalbleiterchip
aus einem JFET auf Siliziumkarbidbasis, wobei die Source des JFET 9 mit
der Drainelektrode D des gestapelten Leistungshalbleiterchips 6 verbunden
ist. Die Drain des JFET 9 ist mit dem Chipträger 28 elektrisch
und stoffschlüssig
verbunden.
-
Die
erste Kunststoffschicht 15 weist demnach die JFET 9 auf
und die zweite Kunststoffschicht 16 weist einen gestapelten
Leistungshalbleiterchip 6 auf, dessen Steuerelektrode G über einen
Bonddraht 37 mit einem entsprechenden Oberseitenbereich 29 einer
Bonddrahtanschlussfläche 30 eines
Plattenbereiches 27 der Umverdrahtungslage 24 verbunden ist,
wobei der Oberseiten bereich 29 über einen Durchkontakt 25 in
der ersten Kunststoffschicht 15 mit einem entsprechenden
Flachleiter 33 elektrisch in Verbindung steht. Die großflächige Sourceelektrode S
auf der Oberseite 10 des Leistungshalbleiterchips 6 ist über ein
Bondband 39 mit einem Plattenbereich 27 eines
Verbindungselements 12 elektrisch verbunden, wobei dieses
Verbindungselement 12 gleichzeitig die Source der JFET 9 mit
einem Außenflachleiter 33 des
Leistungshalbleiterbauteils 5 verbindet.
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12 zeigt
ein Schaltbild einer Brückenschaltung
aus zwei Halbbrücken.
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13 zeigt
das Schaltbild einer Kaskodenschaltungsanordnung aus einem SiC-JFET
und einem Leistungs-MOSFET.
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14 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Leistungshalbleiterbauteil 51 einer sechsten
Ausführungsform
der Erfindung. Dieses Leistungshalbleiterbauteil 51 unterscheidet
sich von den ersten fünf
Ausführungen
(1 bis 5) dadurch, dass hier ein Gehäuse 14 des FPAK-Typs
(full package) eingesetzt wird. Dieser Gehäusetyp weist allseitig Kunststoffflächen auch
auf der Unterseite 38 des Gehäuses 14 auf. Um die
Elektroden S, D und G des Leistungshalbleiterchips 6 von
außen
zu erreichen, ragen entsprechende Flachleiter 33 seitlich
aus dem Kunststoffgehäuse 14 heraus.
Der schichtweise Aufbau des Kunststoffgehäuses 14 ist auch in
diesem Kunststoffgehäuse 14 verwirklicht.
Dazu weist das Kunststoffgehäuse 14 eine
erste Kunststoffschicht 15 auf, in welcher die Flachleiter 33 verankert
sind, und in welcher der Leistungshalbleiterchip 6 eingebettet ist.
Die zweite Kunststoffschicht 16 umhüllt allseitig die erste Kunststoffschicht 15 und
bildet die Außenkontur
des Kunststoffgehäuses 14.
-
- 1
- Leistungshalbleiterbauteil
(1. Ausführungsform)
- 2
- Leistungshalbleiterbauteil
(2. Ausführungsform)
- 3
- Leistungshalbleiterbauteil
(3. Ausführungsform)
- 4
- Leistungshalbleiterbauteil
(4. Ausführungsform)
- 5
- Leistungshalbleiterbauteil
(5. Ausführungsform)
- 6
- Leistungshalbleiterchip
- 7
- Leistungshalbleiterchip
- 8
- integraler
Leistungshalbleiterchip
- 9
- SiC-JFET
oder passives Bauelement
- 10
- Oberseite
des Leistungshalbleiterchips
- 11
- Rückseite
des Leistungshalbleiterchips
- 12
- Verbindungselement
- 13
- Außenkontakt
- 14
- Kunststoffgehäuse
- 15
- Kunststoffschicht
des Gehäuses
- 16
- Kunststoffschicht
des Gehäuses
- 17
- Kunststoffschicht
des Gehäuses
- 18
- Unterseite
der Kunststoffschicht 15
- 19
- planparallele
Oberseite der Kunststoffschicht 15
- 20
- Unterseite
der Kunststoffschicht 16
- 21
- planparallele
Oberseite der Kunststoffschicht 16
- 22
- Unterseite
der Kunststoffschicht 17
- 23
- planparallele
Oberseite der Kunststoffschicht 17
- 24
- 1.
strukturierte Metallschicht bzw. Umverdrahtungslage
- 25
- Durchkontakt
durch untere Kunststoffschicht
- 26
- Durchkontakt
durch mittlere oder obere Kunststoffschicht
- 27
- Plattenbereich
- 28
- Chipträger
- 29
- Oberseitenbereich
mit Bonddraht
- 30
- Bonddrahtanschlussfläche
- 31
- kunststofffreier
Bereich der Metallschicht
- 32
- Oberseite
des Leistungshalbleiterbauteils
- 33
- Flachleiter
bzw. Außenflachleiter
- 34
- 2.
strukturierte Metallschicht bzw. Umverdrahtungslage
- 35
- Flachleiterrahmen
- 36
- Kontaktfläche
- 37
- Bonddraht
- 38
- Unterseite
des Leistungshalbleiterbauteils bzw. des Gehäuses
- 39
- Bondband
- 40
- Brückenschaltung
- 41
- High-Side-Schalter
- 42
- High-Side-Schalter
- 43
- Low-Side-Schalter
- 44
- Low-Side-Schalter
- 45
- Halbleiterkörper
- 46
- große Kontaktfläche
- 47
- Durchgangsöffnung zu
Kontaktflächen
- 48
- Durchgangsöffnung zu
Außenflachleitern
- 49
- Außenkontaktfläche
- 50
- Oberseite
von Plattenbereichen
- 51
- Leistungshalbleiterbauteil
(6. Ausführungsform)
- D
- Drainelektrode
bzw. Drainanschluss
- G
- Gateelektrode
bzw. Gateanschluss
- S
- Sourceelektrode
bzw. Sourceanschluss
- S1
- Schichtdicke
- S2
- Schichtdicke
- D
- Dicke
des Chipträgers
- B
- Breite
von Durchgangsöffnungen 48
- D
- Schichtdicke
der 2. Kunststoffschicht