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Die
Erfindung betrifft ein Halbleitermodul mit Halbleiterchips auf unterschiedlichen
Versorgungspotentialen und ein Verfahren zur Herstellung desselben.
Einer der Halbleiterchips weist Elektroden auf seiner Oberseite
und eine Rückseitenelektrode
auf. Ferner weist das Halbleiterbauelement einen Steuerchip auf,
wobei die Elektroden des Halbleiterchips großflächiger sind als sie Signal-
und Versorgungselektroden auf der Oberseite des Steuerchips.
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Unter
großflächig bzw.
großflächiger wird
in diesem Zusammenhang verstanden, dass Leistungsversorgungselektroden
bzw. Leistungsausgangselektroden des Halbleiterchips nahezu eine
gesamte Seite des Halbleiterchips bedecken und für eine hohe beispielsweise
vertikale Stromführung
vorgesehen sind. Hingegen beanspruchen kleinflächige Steuerelektroden, die
beispielsweise Signale zur Steuerung des Leistungshalbleiterchips
oder zur Taktgebung an einen in dem Halbleitermodul vorgesehenen
Schaltungsknoten übertragen,
lediglich einen Bruchteil einer Seite eines Halbleiterchips. Dabei
ist für
Leistungshalbleiterchips des MOSFET-Typs oder des IGBT-Typs (Insulated-Gate-Bipolar-Transistor)
kennzeichnend, dass eine Leistungsausgangselektrode und eine Steuerelektrode
auf einer gemeinsamen Oberseite und eine Leistungsversorgungselektrode auf
einer Rückseite
als Rückseitenelektrode
des Leistungshalbleiterchips angeordnet sind.
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Zur
Ansteuerung des Halbleiterchips beispielsweise in einem Bordnetz
werden integrierte Schaltungen als Gate-Treiber ein gesetzt. Ein
derartiger Steuerchip mit integrierter Schaltung, der gegenüber dem
Halbleiterchip ein unterschiedliches Versorgungspotential erfordert,
wie es die Druckschrift
DE 10 2005 031 8364 A1 vorsieht, kann als
gestapelter Steuerchip auf der Oberseite eines Leistungshalbleiterchips
fixiert und verdrahtet werden. Dazu kann der Steuerchip mit einem
nicht leitfähigen
Medium auf die Oberseite des Leistungshalbleiterchips geklebt werden.
Ein derartiger "Chip-auf-Chip-Aufbau" hat folgende Nachteile:
- 1. Der Steuerchip ist in seiner flächigen Erstreckung
auf die flächige
Erstreckung der Oberseite des Leistungshalbleiterchips begrenzt;
- 2. Das Design der Oberseite des Leistungshalbleiterchips muss
für den
gestapelten Steuerchip angepasst sein;
- 3. Es besteht die Gefahr der Beschädigung des Leistungshalbleiterchips
im Bereich der Klebstofffuge;
- 4. Es besteht die Gefahr der Beeinträchtigung der Bondflachen der
Elektroden auf der Oberseite des Leistungshalbleiterchips durch
den elektrisch isolierenden Klebstoff;
- 5. Die Höhe
des Halbleiterchipstapels muss beträchtlich geringer sein als die
maximale Dicke der Kunststoffgehäusemasse über der
Halbleiterchipinsel.
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Aus
der Druckschrift
DE
197 16 674 A1 ist als Halbleitermodul ein Halbleiterbauteil
vorgesehen, das zumindest zwei Halbleiterchips aufweist, die auf jeweils
voneinander getrennten Halbleiterchipinseln angeordnet sind, so
dass sie auf unterschiedlichen Potentialen liegen können. Diese
Lösung
hat den Nachteil, dass für
das Anlegen unterschiedlicher Potentiale kein standardisierter Flachleiterrahmen
mit einer einzigen zentralen Halbleiterchipinsel eingesetzt werden
kann und teure Sonderfertigungen für Flachleiterrahmen vorzusehen
sind.
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Derartige
Halbleitermodule weisen derart ungünstige Außenkontaktanordnungen oder
sogenannte "foot-prints" auf, dass der Umverdrahtungsaufwand
durch entsprechende Leiterbahnführung
auf einer übergeordneten
Schaltungsplatine erheblich ist und Platinenfläche benötigt, die für kompakte Anwendungen zur
Strom- und Spannungsversorgung in Bordnetzen und/oder in Mobilfunkgeräten mit AC/DC-
und/oder DC/DC-Konvertern von Nachteil ist.
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Ein ähnliches
Modul ist auch aus der
WO 2006/012110
A2 bekannt. Bei diesem Modul sind mehrere MOSFETs auf ein
gemeinsames Substrat montiert, wobei das Substrat jeweils eigene
Kontaktflächen
für die
einzelnen Halbleiterchips aufweist.
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Die
DE 10 2004 035 746
A1 offenbart ein Leistungshalbleiternmodul mit einer wärmeleitenden Bodenplatte
aus einem elektrisch isolierenden Material. Die Bodenplatte bewirkt
dabei die elektrische Isolierung der Baugruppen mit Leistungshalbleiterchips
gegenüber
einem gemeinsamen Kühlkörper.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein räumlich verkleinertes
Halbleitermodul anzugeben, das elektrische Leistungen schalten kann
und eine Außenkontaktanordnung
aufweist, die flächensparend
einsetzbar ist und einen Zugriff auf einzelne Elektroden der Halbleiterchips
auf unterschiedlichen Versorgungspotentialen ermöglicht sowie die Nachteile
im Stand der Technik überwindet.
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Gelöst wird
diese Aufgabe mit dem Gegenstand der unabhängigen Ansprüche. Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Erfindungsgemäß wird ein
Halbleitermodul mit Halbleiterchips auf unterschiedlichen Versorgungspotentialen
und ein Verfahren zur Herstellung desselben angegeben. Dabei weist
das Halbleitermodul mindestens einen Halbleiterchip mit Elektroden
auf seiner Oberseite und mit einer Rückseitenelektrode auf. Ferner
weist das Halbleitermodul mindestens einen Steuerchip auf. Der Halbleiterchip
und der Steuerchip liegen auf unterschiedlichen Versorgungspotentialen
und sind auf einer gemeinsamen Flachleiterchipinsel angeordnet.
Die Flachleiterchipinsel weist einen elektrisch leitenden Teilbereich und
eine Isolationsschicht auf. Der Halbleiterchip ist auf dem elektrisch
leitenden Teilbereich der Flachleiterchipinsel an geordnet, während auf
der Isolationsschicht der Steuerchip stoffschlüssig fixiert ist.
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Ein
Vorteil dieses Halbleitermoduls ist, dass der Steuerchip mit seiner
integrierten Schaltung durch ein elektrisch isolierendes Medium
auf der gleichen Halbleiterchipinsel wie der Halbleiterchip fixiert ist,
so dass es selbst bei angelegten Spannungen von weit über 100
Volt nicht zu elektrischen Durchschlägen in den Steuerchip kommt.
Diese Lösung bietet
gegenüber
den so genannten "Chip-auf-Chip-Aufbauten" den Vorteil, dass
auch Gehäuse
verwendet werden können,
deren Kunststoffgehäusemassedicke über dem
Leistungshalbleiterchip nicht groß genug ist, um einen darauf
aufgebrachten Steuerchip komplett zu umhüllen. Weiterhin wird in dem
erfindungsgemäßen Aufbau
durch den Steuerchip keine mechanische Beanspruchung auf den Halbleiterchip
ausgeübt.
Außerdem
ist für
den Halbleiterchip die Anordnung der Kontaktflächen der Elektroden weniger
restriktiv, da auf der Oberseite des Halbleiters keine Klebefläche für einen
Steuerchip auszusparen ist, wie es bei Halbleitermodulen mit gestapelten
Halbleiterchips erforderlich ist.
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Gegenüber Gehäusen mit
speziell ausgestanzten getrennten Halbleiterchipinseln auf dem Flachleiterrahmen
für den
Steuerchip und für
den Halbleiterchip besteht der Vorteil, dass im Fall des erfindungsgemäßen Aufbaus
kein spezieller Flachleiterrahmen notwendig wird, sondern dass Standard-Flachleiterrahmen
des jeweiligen Gehäusetyps verwendet
werden können.
Mit der vorliegenden Erfindung wird somit erreicht, dass mehrere
Halbleiterchips mit ein oder mehreren Logikbauteilen auf derselben
Chipinsel elektrisch voneinander getrennt angeordnet werden können. Somit
können
auch ein oder mehrere Leistungshalbleiterchips mit einem vertikalen
Stromfluss elekt risch leitfähig
aufgebracht werden. Die elektrische Isolationsfestigkeit der Isolationsschicht
aus einem Verbindungsmedium wird derart hoch gewählt, dass eine Spannungsfestigkeit besteht,
die höher
ist, als die Sperrspannung des Halbleiterchips bzw. der Leistungshalbleiterchips.
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Vorzugsweise
weist der Halbleiterchip auf seiner Rückseite eine großflächige Leistungsversorgungselektrode
zum Anlegen eines Versorgungspotentials und auf seiner Oberseite
eine großflächige Leistungsausgangselektrode
zum Übertragen
eines Ausgangsstroms an Leistungsausgänge des Halbleitermoduls sowie
eine kleinflächige
Steuerelektrode auf. Wird ein Signal an die Steuerelektrode gelegt, schaltet
der Leistungshalbleiterchip durch und es fließt vorzugsweise ein vertikaler
Durchlassstrom von der Leistungsversorgungselektrode bzw. der Rückseitenelektrode über die
großflächige Leistungsausgangselektrode
auf der Oberseite des Halbleiterchips zu den Leistungsausgängen des
Halbleitermoduls in Form von Flachleitern. Dazu weisen geeignete
Leistungsflachleiter einen entsprechend großen, an die Strombelastung
angepassten Querschnitt auf.
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Der
Steuerchip, der monolithisch von dem Halbleiterchip getrennt ist,
weist auf seiner Oberseite sowohl Versorgungselektroden als auch
Eingangssignal- und/oder Steuersignalelektroden auf und steht mit
der Steuerelektrode des Halbleiterchips in Wirkverbindung. Dazu
kann der Steuerchip einen integrierten Gate-Treiber aufweisen. Die
Eingangssignal- und/oder
Steuersignalelektroden des Steuerchips stehen über Verbindungselemente mit
Signalflachleitern des Halbleitermoduls elektrisch in Verbindung, wobei
die Signalflachleiter einen geringeren Querschnitt aufweisen als
die Leistungsflachleiter, die mit den Leistungselektroden des Halbleiterchips
in Verbindung stehen.
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Während der
Halbleiterchip über
seine Rückseitenelektrode
und über
die Chipinsel mit einem Versorgungspotential verbunden ist, weist
das Halbleitermodul in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung zusätzliche
Versorgungsflachleiter auf, die über
entsprechende Verbindungselemente mit den Versorgungselektroden
auf der Oberseite des Steuerchips elektrisch verbunden sind.
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Da
der Halbleiterchip auf seiner Oberseite eine Leistungselektrode
aufweist, ist ein Hochstromverbindungselement erforderlich, das
diese Leistungselektrode auf der Oberseite des Halbleiterchips mit
einem entsprechenden Leistungsflachleiter des Halbleitermoduls elektrisch
verbindet. Ein derartiges Hochstromverbindungselement kann durch
einen Verbindungsbügel
in Form eines sogenannten Clips oder durch mehrere Bondbänder oder
durch mehrere entsprechend dicke Aluminiumbanddrähte realisiert werden. Als
Verbindungselemente für
Signal-Steuer- und Versorgungselektroden und der Halbleiterchips untereinander
oder mit entsprechenden Flachleitern werden hingegen dünnere Bonddrähte oder
Bondbänder
eingesetzt.
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Die
Chipinsel, die sowohl den Halbleiterchip als auch den auf einer
Isolationsschicht angeordneten Steuerchip aufnimmt, ist vorzugsweise
aus einer Kupferlegierung hergestellt, mit der die Rückseitenelektrode
des Halbleiterchips elektrisch in Verbindung steht. Außerdem kann
diese Chipinsel zusätzlich
mit einem oder mehreren Leistungsflachleitern versehen sein, welche
die Chipinsel während
des Fertigungsprozesses mit dem Flachleiterrahmen verbinden und in
Position halten und Leistungsanschlüsse mit Außenkontaktflächen
des Halbleitermoduls bilden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist das Halbleitermodul einen Versorgungsflachleiter
für ein
Massepotential auf, auf dem ein MOSFET mit seiner Drainelektrode
oder ein IGBT mit seiner Kollektorelektrode angeordnet sind. Durch den
direkten elektrischen Kontakt der Drainelektrode bzw. der Kollektorelektrode
mit dem Versorgungsflachleiter des Halbleitermoduls wird gewährleistet, dass
eine niederohmige Verbindung zu den Außenkontaktflächen des
Halbleitermoduls hergestellt wird. Außerdem ist es vorgesehen, auf
der gleichen Halbleiterchipinsel mehrere Leistungshalbleiterchips
des MOSFET-Typs und/oder des IGBT-Typs anzuordnen. Auch können auf
der gleichen Chipinsel weitere signalverarbeitende Halbleiterchips
vorgesehen werden, die mit kleinflächigen Elektroden ausgestattet sind.
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Vorzugsweise
ist zwischen dem Halbleiterchip und der Chipinsel eine Diffusionslotschicht
angeordnet. Das Diffusionslotmaterial der Diffusionslotschicht ermöglicht es,
dass die Leistungsversorgungselektroden der Leistungshalbleiterchips
bei einer Diffusionslottemperatur unter einem vorgegebenen Anpressdruck
auf die Versorgungsflachleiter aufgebracht werden können. Dabei
entstehen intermetallische Phasen, welche einen höheren Schmelzpunkt
aufweisen als die Diffusionslöttemperatur.
Die Diffusionslöttemperatur
liegt zwischen 180°C
und 450°C.
Somit sind dann die Leistungshalbleiterchips auch für die nachfolgenden
Prozesstemperaturen stabil auf den Versorgungsflachleitern fixiert.
Als Diffusionslotmaterial wird vorzugsweise ein Material aus der
Gruppe AuSn, AgSn, CuSn oder AgIn verwendet. Dabei verbindet die
Diffusionslotschicht innerhalb des Halbleitermoduls mindestens eine
großflächige Leistungsversorgungselektrode
eines Leistungshalbleiterchips elektrisch und mechanisch mit einem
Versorgungsflachleiter.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass der einmal mittels Diffusionslotschicht
fixierte Halbleiterchip während
der Aushärtetemperaturen
zum Aufbringen von aushärtbaren
Klebstoffmaterialien und Stoffen, wie Epoxydharz, Acrylharz, Silikonharz,
Polyimid, Hochleistungsthermoplasten oder Mischungen derselben,
für den
zusätzlich
auf der Chipinsel anzuordnenden Steuerchip nicht beeinträchtigt wird. Als
Isolationsschicht bzw. isolierende Klebschicht zwischen der Chipinsel
und dem Steuerchip kann auch ein Kunststofffilm aus Epoxydharz,
Acrylharz, Silikonharz, Polyimid, Hochleistungsthermoplasten oder
Mischungen derselben angeordnet werden. Derartige Kunststofffilme
haben den Vorteil, dass sie in ihrer flächigen Erstreckung exakt auf
den Bereich begrenzt werden können,
der von dem Steuerchip auf der gemeinsamen Halbleiterchipinsel benötigt wird.
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Die
isolierenden Stoffe der Klebstoffschicht können ungefüllt sein oder mit isolierenden
Partikeln aus der Gruppe SiO2, BN, Al2O3, AlN, Diamant
oder PTFE gefüllt
sein. Derartige Füllungen
haben den Vorteil, dass sie den thermischen Ausdehnungskoeffizienten
der Klebstoffschicht an den thermischen Ausdehnungskoeffizienten
des Halbleitermaterials anpassen können.
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Um
einen Zugriff auf die Elektroden der Halbleiterchips des Halbleitermoduls
zu gewährleisten, weisen
die Flachleiter oberflächenmontierbare
Außenkontaktflächen auf.
Dazu können
die Außenkontaktflächen Oberflächen von
Beschichtungen aus lötbaren
Materialien sein. Das hat zusätzlich
den Vorteil, dass das Halbleitermodul mit diesen oberflächenmontierbaren
Außenkontaktflächen auf
entsprechende "foot
prints" einer übergeordneten
Schaltungsplatine fixiert werden kann.
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Schließlich weist
das Halbleitermodul vorzugsweise ein Kunststoffgehäuse auf,
in dessen Kunststoffgehäusemasse
der Halbleiterchip, der Steuerchip, Verbindungselemente und Innenabschnitte
der Flachleiter sowie der Chipinsel eingebettet sind, wobei Außenabschnitte
der Flachleiter von Kunststoffgehäusemasse freigehalten bleiben.
Dabei ist von besonderem Vorteil, dass ein derartiges Halbleitermodul
eine Dicke aufweist, wie es für
Standardbauelementgehäuse
normiert ist, und keine Sonderanfertigungen für beispielsweise Spritzgussgehäuse von
gestapelte Halbleiterchips erforderlich werden.
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Ein
Verfahren zur Herstellung von Halbleitermodulen mit jeweils mindestens
einem Halbleiterchip und einem Steuerchip auf unterschiedlichen
Versorgungspotentialen weist die nachfolgenden Verfahrensschritte
auf. Zunächst
werden Halbleiterchips mit einer Versorgungselektrode auf ihren
Rückseiten
und Elektroden auf ihren Oberseiten hergestellt. Danach werden Steuerchips
mit Versorgungselektroden und Signaleingangs- sowie Steuersignalausgangselektroden
auf ihren Oberseiten bereitgestellt. Schließlich wird ein Flachleiterrahmen
bereitgestellt, der Halbleitermodulpositionen aufweist, die ihrerseits
Flachleiter mit Innen- und Außenabschnitten
besitzen, wobei die Flachleiter eine Flachleiterchipinsel umgeben.
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Nachdem
diese drei Komponenten hergestellt oder bereitgestellt sind, werden
in den Halbleiterchippositionen jeweils Halbleiterchips auf einen elektrisch
leitenden Teilbereich der Chipinsel aufgebracht. Danach erfolgt
ein selektives Aufbringen einer Isolationsschicht auf einen weiteren
Teilbereich der Flachleiterchipinsel und/oder auf die Rückseiten der
Steuerchips. Schließlich
werden die Steuerchips auf den isolierenden Teilbereich der Chipinsel
bzw. auf den Teilbereich, der für
die Steuerchips reserviert ist, in jeder der Halbleitermodulpositionen
aufgebracht. Danach erfolgt ein Anbringen von Verbindungselementen
zwischen den Flachleitern und den Elektroden der Halbleiterchips
sowie zwischen den Elektroden der Halbleiterchips untereinander.
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Ein
derartiges Verfahren hat den Vorteil, dass parallel mehrere Halbleitermodule
auf einem Flachleiterrahmen hergestellt werden können. Dazu müssen lediglich
nach dem Aufbringen von Verbindungselementen noch die nachfolgenden
Verfahrensschritte durchgeführt
werden. Dazu gehört
ein Einbetten der Halbleiterchips, der Verbindungselemente und der
Innenabschnitte der Flachleiter des Flachleiterrahmens in eine Kunststoffgehäusemasse unter
Freilassen von Außenabschnitten
der Flachleiter. Danach kann ein Auftrennen des Flachleiterrahmens
in einzelne Halbleitermodule erfolgen.
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Vorzugsweise
wird als Halbleiterchip ein Leistungshalbleiterchip eingesetzt und
es werden auf die Leistungsversorgungselektrode des Leistungshalbleiterchips
Diffusionslotschichten aus einem Diffusionslotmaterial aufgebracht.
Diffusionslotschichten weisen Stoffe der Gruppe AuSn, AgSn, CuSn und/oder
InAg auf und bilden intermetallische Phasen beim Diffusionslöten, wobei
der Schmelzpunkt derartiger intermetallischer Phasen höher ist
als eine Diffusionslöttemperatur.
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Für das Diffusionslöten wird
der Halbleiterchip und der Versorgungsflachleiter auf eine Diffusionslöttemperatur
TD zwischen 180°C ≤ TD ≤ 450 °C aufgeheizt.
In den Halbleitermodulpositionen eines Flachleiterrahmens kann dazu
ein MOSFET mit vertikaler Driftstrecke und vertikaler Trenchgatestruktur sowie
mit Sourceelektrode auf seiner Oberseite und einer Drainelektrode
auf seiner Rückseite
aufgebracht werden, wobei die Drainelektrode auf den Versorgungsflachleiter
diffusionsgelö tet
wird. Die andere Leistungsausgangselektrode auf der Oberseite kann dann
entweder über
ein Verbindungselement mit einem Leistungsausgangsflachleiter über einen
Verbindungsbügel
oder mehrere Bondbänder
oder mehrere dicke Aluminiumbonddrähte verbunden werden. Beim
Diffusionslöten
wird vorzugsweise ein Anpressdruck ausgeübt, um eine Kontaktgabe während des Aufheizens
auf Diffusionslottemperatur sicherzustellen. Es kann jedoch anstelle
eines Lötens
auch ein Aufkleben mit Hilfe eines Leitklebers erfolgen. Für den Steuerchip
ist es hingegen vorgesehen, diesen auf der Chipinsel mit einem isolierenden
Klebstoff zu fixieren.
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Zum
Herstellen von Flachleiterrahmen können vorzugsweise ebene Kupferplatten
strukturiert werden, indem eine ebene Metallplatte gestanzt wird oder
nass bzw. trocken geätzt
wird.
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Anstelle
einer Strukturierung einer Metallplatte ist es auch möglich, den
Flachleiterrahmen dadurch herzustellen, dass die Flachleiterrahmenstruktur
galvanisch auf einem Hilfsträger
abgeschieden und anschließend
der Hilfsträger
von dem entstandenen Flachleiterrahmen entfernt wird.
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Zum
Verpacken der Halbleitermodule aus mindestens einem Halbleiterchip
und einem Steuerchip sowie den Verbindungselementen werden diese
mittels Spritzgusstechnik in eine Kunststoffgehäusemasse unter Freilassen von
Außenkontaktflächen der
Flachleiter auf der Unterseite des Halbleitermoduls eingebettet.
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Das
Auftrennen des Flachleiterrahmens in einzelne Halbleitermodule kann
schließlich
mit einer Lasertrenntechnik, mit einem Ätzverfahren oder mit einem
Säge- oder
Stanzverfahren erfolgen.
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Die
Erfindung wird nun anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Halbleitermodul einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung;
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2 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Halbleitermodul einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung;
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3 zeigt
eine schematische Draufsicht auf das Halbleitermodul gemäß 2.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Halbleitermodul 1 einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung. Das Halbleitermodul 1 weist in einem Kunststoffgehäuse 38 aus
einer Kunststoffgehäusemasse 39 ein
Halbleiterbauteil auf, das als Schaltungsträger Flachleiter 37 und
eine Flachleiterchipinsel 9 aufweist. Während die Flachleiterchipinsel 9 innerhalb
der Kunststoffgehäusemasse 39 eingebettet
ist, ragen die Flachleiter 37 auf der rechten Seite der 1 mit
einem Leistungsflachleiter 31 und auf der linken Seite
der 1 mit einem Versorgungsflachleiter 29 in
Form von Außenabschnitten 43 der
Flachleiter 37 heraus.
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Auf
den Unterseiten der Außenabschnitte 43 der
Flachleiter sind oberflächenmontierbare
Außenkontaktflächen 36 angeordnet,
die aus einer lötbaren Beschichtung
bestehen. Die Innenabschnitte 42 dieser Flachleiter 37 sind
von der Kunststoffgehäusemasse 39 umgeben
und weisen auf ihren Oberseiten Kontaktanschlussflächen 44 auf,
auf denen ein Verbindungselement in Form eines Verbindungsbügels 32 bzw.
ein Verbindungselement in Form eines Bonddrahts 28 fixiert
sind.
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Auf
der Flachleiterchipinsel 9 sind ein Halbleiterchip 3 mit
Leistungselektroden 5 und 8 angeordnet und ein
Steuerchip 4 mit einer integrierten Schaltung, der über einen
Bonddraht 28 mit einer Steuerelektrode 6 auf der
Oberseite 7 des Halbleiterchips 3 elektrisch in
Verbindung steht. Während
eine Leistungsversorgungselektrode 14 als Rückseitenelektrode 8 auf
der Rückseite 13 des
Halbleiterchips 3 über
eine Diffusionslotschicht 34 mit einem elektrisch leitenden
Teilbereich 10 in Verbindung steht, ist der Steuerchip 4 mit
seiner Rückseite 40 auf
einer Isolationsschicht 11 angeordnet, die eine isolierende Klebstoffschicht 35 darstellt
und eine Spannungsfestigkeit von größer als 100 Volt gegenüber dem
Potential der Flachleiterchipinsel 9 gewährleistet.
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Somit
sind auf der Flachleiterchipinsel 9 zwei Halbleiterchips 3 und 4 für unterschiedliche
Potentiale angeordnet, ohne dass es erforderlich ist, getrennte
Halbleiterchipinseln für
das Halbleitermodul 1 zur Verfügung zu stellen. Während die
Rückseitenelektrode 8 des
Leistungshalbleiterchips 3 als Leistungsversorgungselektrode 14 dient,
bildet die Leistungselektrode 5 auf der Oberseite 7 des
Leistungshalbleiterchips 3 eine Leistungsausgangselektrode 15,
welche über
den Verbindungsbügel 32,
der auch "CLIP" genannt wird und
einen für
hohe Ströme
geeigneten Querschnitt aufweist, mit dem Leistungsflachleiter 31 über die
Kontaktanschlussfläche 44 in
Verbindung steht.
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Der
Steuerchip 4 kann mehrere Signalelektroden 20 und/oder
Versorgungselektroden 18 auf seiner Oberseite 17 aufweisen,
während
der Leistungshalbleiterchip 3 dieser Ausführungsform des Halbleitermoduls
lediglich eine Steuerelektrode 6 in Form einer Gateelektrode
aufweist.
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Beim
Anlegen einer Versorgungsspannung an den Versorgungsflachleiter 29 wird über die
Kontaktanschlussfläche 44 des
Innenabschnitts 42 des Versorgungsflachleiters 29 der
Steuerchip 4 über
die Versorgungselektrode 18 mit einer Spannung versorgt
und kann ein Schaltsignal über
die Signalelektrode 20 und die Bonddrahtverbindung 28 zu
der Steuerelektrode 6 auf der Oberseite 7 des
Leistungshalbleiterchips 3 geben, so dass der Leistungshalbleiterchip 3 einen
vertikalen Strompfad durchschaltet, woraufhin ein Durchlassstrom
zwischen der Rückseitenelektrode 8,
die als Leistungsversorgungselektrode 14 arbeitet, zu der
Leistungsausgangselektrode 15 auf der Oberseite 7 des
Halbleiterchips fließt.
Dieser Durchlassstrom wird über
den Verbindungsbügel 32 und
die Kontaktanschlussfläche 44 des
Innenabschnitts 42 des Leistungsflachleiters 31 an
die oberflächenmontierbare
Außenkontaktfläche 36 weitergegeben.
Somit dient der Steuerchip 4 in dieser Ausführungsform
der Erfindung als Gate-Treiber für
den Leistungshalbleiterchip 3 und ist mit dem Leistungshalbleiterchip 3 auf
einer gemeinsamen Flachleiterinsel 9 trotz unterschiedlicher
Versorgungspotentiale angeordnet.
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2 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Halbleitermodul 2 einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in 1 werden
mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert. Der
Umriss des Kunststoffgehäuses,
wie er noch in 1 mit einer strichpunktierten
Linie gezeigt wird, wurde hier weggelassen. Außerdem zeigt diese zweite Ausführungsform
der Erfindung, dass es möglich
ist, nicht nur einen Steuerchip 4 auf der Halbleiterchipinsel 9 auf
einer Isolationsschicht 11 anzuordnen, sondern dass auch
ein weiterer signalverarbeitender Halbleiterchip 33 mit
seiner Rückseite 41 über eine
weitere Isolationsschicht 12 auf der Flachleiterchipinsel 9 angeordnet
werden kann. Dabei liegt die Flachleiterchipinsel 9 auf
einem Drainpotential eines MOSFET-Halbleiterchips 3, der
mit seinem Rückseitenkontakt 8 über eine
Lotverbindung 34 mit dem elektrisch leitenden Teilbereich 10 der
Flachleiterchipinsel 9 elektrisch verbunden ist. Die weitere
Anordnung von Flachleitern und Verbindungselementen wird in 3 gezeigt.
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3 zeigt
eine schematische Draufsicht auf das Halbleitermodul 2 gemäß 2.
Dieses Halbleitermodul 2 weist für jedes der signalverarbeitenden
Halbleiterchip 4 bzw. 33 Versorgungsflachleiter 29 bzw. 30 auf,
die an die Versorgungselektroden 19 auf der Oberseite 17 der
signalverarbeitenden Halbleiterchips 4 bzw. 33 gelegt
werden, während
die zweite Versorgungselektrode 18 jeweils über einen Bonddraht 28 auf
das Drainpotential des Leistungshalbleiterchips 3 gelegt
wird. Die weiteren Signalflachleiter 24 bis 27 stehen über Bonddrähte 28 mit den
Signalelektroden 20 bis 23 auf den Oberseiten 17 der
signalverarbeitenden Halbleiterchips 4 bzw. 33 elektrisch
in Verbindung.
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Dabei
sind die Versorgungsflachleiter 30 und 29 sowie
die Signalflachleiter 24 bis 27 für die beiden signalverarbeitenden
Halbleiterchips 4 und 33 auf gegenüber liegenden
Seiten des Halbleitermoduls 2 aus dem Kunststoffgehäuse 38,
dessen Kontur mit einer strichpunktierten Linie gekennzeichnet ist,
herausgeführt.
Die signalverarbeitenden Halbleiterchips 4 und 33 stehen
auch über
Bonddrahtverbindungen 28 mit der Steuerelektrode 6 des
Leistungshalbleiterchips 3 elektrisch in Verbindung. Diese
Steuerelektrode 6 ist über
eine weitere Ver bindungsleitung mit einem Gate-Flachleiter G auf
dem oberen Rand des Gehäuses 28 verbunden.
Ferner werden über
Bondbandverbindungen 32 die Leistungsausgänge S1 bis S4 mit den
Leistungsflachleitern 31 verbunden, während der elektrisch leitende
Teilbereich 10 der Flachleiterchipinsel 9, auf
dem die Drainelektrode des Leistungshalbleiterchips 3 angeordnet
ist, mit fünf Flachleitern
D1 bis D5 aus dem
Kunststoffgehäuse herausgeführt ist.
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Wie
die Draufsicht auf dieses Halbleitermodul 2 zeigt, wäre es auch
möglich,
noch einen weitern Leistungshalbleiterchip auf dieser Standard-Flachleiterchipinsel 9 in
dem Bereich der unteren linken Ecke der Flachleiterchipinsel 9 zu
positionieren. Eine mit Doppelpunkt und Strichen gekennzeichnete
Linie A-A zeigt den Verlauf der Schnittebene für den in 2 gezeigten
Querschnitt. Die nicht transparente Kunststoffgehäusemasse
ist sowohl in 2 als auch in 3 weggelassen
worden, um die Anordnung der Halbleiterchips 3, 4 und 33 in
einem elektrisch leitenden Teilbereich 10 bzw. in einem
isolierten Teilbereich der Flachleiterchipinsel 9 zu zeigen.
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- 1
- Halbleitermodul
(erste Ausführungsform)
- 2
- Halbleitermodul
(zweite Ausführungsform)
- 3
- Halbleiterchip
bzw. Leistungschip
- 4
- Steuerchip
- 5
- Elektrode
bzw. Leistungselektrode auf der Oberseite des Halbleiterchips
- 6
- Elektrode
bzw. Steuerelektrode auf der Oberseite des Halbleiterchips
- 7
- Oberseite
des Halbleiterchips bzw. des Leistungshalbleiterchips
- 8
- Rückseitenelektrode
bzw. Leistungselektrode
- 9
- Flachleiterchipinsel
- 10
- elektrisch
leitender Teilbereich
- 11
- Isolationsschicht
- 12
- Isolationsschicht
- 13
- Rückseite
des Halbleiterchips
- 14
- Leistungsversorgungselektrode
- 15
- Leistungsausgangselektrode
- 17
- Oberseite
des Steuerchips
- 18
- Versorgungselektrode
- 19
- Versorgungselektrode
- 20
- Signalelektrode
- 21
- Signalelektrode
- 22
- Signalelektrode
- 23
- Signalelektrode
- 24
- Signalflachleiter
- 25
- Signalflachleiter
- 26
- Signalflachleiter
- 27
- Signalflachleiter
- 28
- Verbindungselement
bzw. Bonddraht
- 29
- Versorgungsflachleiter
- 30
- Versorgungsflachleiter
- 31
- Leistungsflachleiter
- 32
- Verbindungselement
bzw. Verbindungsbügel bzw.
Bondband
- 33
- signalverarbeitender
Halbleiterchip
- 34
- Diffusionslotschicht
- 35
- isolierende
Klebstoffschicht
- 36
- oberflächenmontierbare
Außenkontaktfläche
- 37
- Flachleiter
- 38
- Kunststoffgehäuse
- 39
- Kunststoffgehäusemasse
- 40
- Rückseite
des Steuerchips s
- 41
- Rückseite
des signalverarbeitenden Halbleiterchips
- 42
- Innenabschnitt
eines Flachleiters
- 43
- Außenabschnitt
eines Flachleiters
- 44
- Kontaktanschlussfläche
- D1
- Leistungsflachleiter
- D2
- Leistungsflachleiter
- D3
- Leistungsflachleiter
- D4
- Leistungsflachleiter
- D5
- Leistungsflachleiter
- G
- Gate-Flachleiter
- S1
- Leistungsausgang
- S2
- Leistungsausgang
- S3
- Leistungsausgang
- S4
- Leistungsausgang