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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Wälzlager in einem Gehäuse und
insbesondere eine Wellenlagerung mit einem winkeleinstellbaren Lager
in einem Gehäuse.
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Die
Erfindung wird unter Bezugnahme auf die Wellenlagerung des Rotors
in Windkraftanlagen beschrieben, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass
das Lager auch in anderen Bereichen Anwendung finden kann.
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Bei
vielen Anwendungen für
Wälzlager
treten hohe axiale Belastungen auf die zu lagernde Welle auf. Dazu
ist es aus dem Stand der Technik bekannt, so genannte Pendelrollenlager
einzusetzen, die in der Lage sind, neben hohen Radial- auch sehr hohe
Axiallasten aufzunehmen. Dabei sind jedoch wegen der relativ hohen
Axialbelastung jeweils breite Lagerreihen erforderlich.
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Eine
weitere häufige
Anforderung an die Lager besteht darin, dass diese wegen der vorhandenen
Winkelfehler in den Lagerstellen winkeleinstellbar sind (wobei neben
Pendelrollenlagern seit neuem auch so genannte CARB-Lager zum Einsatz
kommen).
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Daneben
müssen
diese Lager auch mit einer gewissen Radialluft ausgestattet werden,
um beispielsweise die Ausdehnungen durch Temperaturdifferenzen abfangen
zu können
bzw. wegen der empfindlichen Kinematik muss stets ein Radialspiel
im Lager vorliegen. Dies führt
insbesondere bei mehrreihigen Wälzlagern
dazu, dass ab einem bestimmten Lastverhältnis Radial-/Axiallast nur eine
Wälzkörperreihe
bzw. eine Wälzkörperreihe überwiegend
belastet wird. Die erforderliche Radialluft lässt weiterhin größere Axialbewegungen
der Welle bzw. eines Rotors zu. Dies führt unter anderem zu Gleitmarkierungen
in den Kontaktstellen im Lager. Auch haben sich teilweise die verwendeten
breiten Innenringe als ungünstig
erwiesen, da es durch Mikrobewegungen in den Passfugen zu Mikrobewegungen
und dadurch zu Passungsrost und damit zu frühzeitigem Verschleiß kommen
kann.
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Daneben
sind auch Loslager bekannt, wobei hier Pendelrollenlager schmalerer
Baureihen eingesetzt werden. Der Loslagereffekt wird dabei durch axiale
Verschiebung zwischen dem Außenring
und einer Gehäusebohrung
erreicht. Der LAgeraußenring wird
wegen der relativ hohen Reibung erst bei höheren Axialkräften verschieben.
Zudem kann es im Laufe der Zeit auch zu Passungsrost in der Passfuge kommen.
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Daneben
kommt es bei vielen Lagern durch die relativ kleinen bzw. flachen
Druckwinkel der Wälzkörperreihen
bei den unterschiedlich hohen und teilweise wechselnden Axiallasten
zu relativ großen
Bewegungen zwischen den Wälzkörpern und
den Laufbahnen. Dies ist besonders kritisch bei stehenden oder nur
sehr langsam drehenden Rotoren, da diese Bewegungen oft zu Oberflächenverletzungen
und damit zu vorzeitigen Lagerschäden führen.
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Lager
mit wesentlich größeren Druckwinkeln und
kleinerem Lagerspiel können
diese negativen Auswirkungen eingrenzen. Die im Stand der Technik teilweise
verwendeten Pendelrollenlager mit vergleichbar breiten Reihen sind
jedoch relativ groß, schwer
und teuer und auch das Gehäuse
wird bei dieser Größe wesentlich
beeinflusst und sorgt so für höhere Kosten.
Im Falle eines Loslagers besteht der zusätzliche Nachteil, dass eine
Verschiebung zwischen dem Lageraußenring und der Gehäusebohrung
erfolgen muss.
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Daneben
sind auch Lager mit größeren Druckwinkeln
entwickelt worden, die eine sehr geringe Lagerluft bei zufrieden
stellender Tragfähigkeit
besitzt. Diese Lager, welche auch vergleichsweise geringe Außenabmessungen
aufweisen, sind zweireihige Kegelrollenlager mit speziell festgelegten
Druckwinkeln. Bei diesen Lagern fehlt jedoch die erforderliche Winkeleinstellbarkeit.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Wälzlager
zur Verfügung
zu stellen, welches eine möglichst
spielfreie Lagerung und damit eine bessere Rotorführung erlaubt.
Daneben soll auch eine gezielte Druckwinkelfestlegung im Falle eines
mehrreihigen Lagers für
jede Reihe im Festlager möglich
sein. Gleichzeitig soll jedoch eine Winkeleinstellbarkeit des Lagers
ermöglicht
sein.
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Im
Falle eines Loslagers soll eine gute bzw. verbesserte Loslagerfunktion
durch die Verwendung von Zylinderrollenlagern ermöglicht werden.
Dies wird erfindungsgemäß durch
ein Wälzlager
nach Anspruch 1 erreicht.
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Vorteilhafte,
nicht triviale Ausführungsformen und
Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche. Es wird jedoch darauf
hingewiesen, dass nicht alle erfindungsgemäßen Aufgaben durch die Gegenstände aller
Ansprüche
erreicht werden.
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Das
erfindungsgemäße Wälzlager
weist ein Gehäuse
auf sowie einen innerhalb des Gehäuse angeordneten Außenring
und einen innerhalb des Gehäuses
angeordneten Innenring, wobei zwischen dem Außenring und dem Innenring eine
Vielzahl von Wälzkörpern angeordnet
ist. Erfindungsgemäß ist das
Gehäuse
einteilig ausgebildet und weist eine dem Außenring zugewandte wenigstens
abschnittsweise sphärische
Innenoberfläche
auf und der Außenring
weist eine wenigstens abschnittsweise auf die Innenoberfläche des
Gehäuses
abgestimmte Außenoberfläche auf.
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Unter
aufeinander abgestimmten Oberflächen
werden insbesondere solche aufeinander abgestimmten sphärischen
Oberflächen
verstanden, deren Krümmungsradien
aufeinander abgestimmt sind.
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Durch
die Lagerung des Außenrings
in dem Gehäuse
ist es möglich,
ein nahezu spielfreies Lager zur Verfügung zu stellen, welches gleichwohl
winkelverstellbar in einem ungeteilten Gehäuse bzw. Einzelgehäuse sitzt.
Anders ausgedrückt,
die Erfindung ermöglicht
bzw. stellt ein winkeleinstellbares Wälzlager im Einzelgehäuse zur
Verfügung.
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Durch
die Ermöglichung
eines spielfreien Lagers können
die oben erwähnten
Nachteile, wie beispielsweise die Bildung von Passungsrost oder
die Gleitmarkierungen in den Kontaktstellen, vermieden werden. Die
Verwendung eines ungeteilten bzw. einteiligen Gehäuses bringt
einerseits den Vorteil geringerer Herstellungskosten und andererseits
höherer Passgenauigkeit,
da nicht mehrere Lagerstellen aufeinander ausgerichtet werden müssen. Daneben wird
auch die Gesamtstabilität
des Lagers und damit dessen Belastbarkeit durch die einteilige Ausführung des
Gehäuses
erhöht.
Mit anderen Worten ist es möglich,
dass an sich nicht winkelverstellbare Lager Winkelfehler in einem
ungeteilten Gehäuse
ausgleichen können,
wobei hierzu im Wesentlichen keine Lagerluft bzw. Verspannung nötig ist.
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Im
Falle eines Festlagers können
damit nahezu spielfreie Lager betrieben werden, wobei axiale Bewegungen
des Rotors gegenüber
dem Stand der Technik stark reduziert bzw. im Wesentlichen ausgeschlossen
werden. Statische und dynamische Winkelfehler können in den sphärischen
Flächen
des Gehäuses
und des Lageraußenrings
ausgeglichen werden.
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Im
Falle eines Loslagers erlaubt das erfindungsgemäße Wälzlager, beispielsweise im
Fall eines ein- oder mehrreihigen Zylinderrollenlagers, axial auftretende
Längenänderungen
optimal auszugleichen bzw. zuzulassen.
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Bevorzugt
wird der Lageraußenring
im Wesentlichen spielfrei in das zugehörige Gehäuse eingepasst.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist auch der Außenring
einteilig ausgebildet. Aus dem Stand der Technik ist es teilweise
bekannt, mehrere bzw. mehrteilige Außenringe insbesondere für mehrreihige
Lager zur Verfügung
zu stellen. Durch die einteilige Ausführung des Außenrings können ebenfalls
im Falle eines Festlagers Axialbewegung des Rotors weiter eingeschränkt werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Innenoberfläche des
Gehäuses eine
Beschichtung auf und bei einer weiteren Ausführungsform die Außenoberfläche des
Außenrings. Durch
die Beschichtung der Innenoberfläche
des Gehäuses
bzw. der Gehäusebohrung
oder des Lageraußenrings
wird eine Gleitpaarung mit sehr geringer Reibung erzielt und damit
die Winkelverstellbarkeit des Außenrings gegenüber dem
Gehäuse
verbessert. Als Möglichkeit
für eine
derartige Beschichtung kommt beispielsweise eine Phosphatierung
der jeweiligen Oberfläche
oder eine so genannte ELGO-Glide-Beschichtung in Betracht. Es wird
bevorzugt nur eine der beiden Oberflächen, d. h. entweder die Innenoberfläche des
Gehäuses
oder die Außenoberfläche des
Innenrings mit einer Beschichtung versehen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Gehäuse an seinem
Innenumfang wenigstens eine Ausnehmung zum Einführen des Außenrings auf. Vorzugsweise
wird die sphärische
Innenoberfläche
des Gehäuses
durch die besagte Ausnehmung unterbrochen. Durch die Ausführung des
Gehäuses
als einteiliges Gehäuse
ist im Gegensatz zum Stand der Technik kein fester Gehäusebund
und auch kein starker Deckel auf der Gegenseite erforderlich, wie
bisher.
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Die
Ausnehmungen dienen damit für
die Montage, d. h. zur Einführung
des Lageraußenrings. Vorteilhafterweise
weist das Gehäuse
zwei einander im Wesentlichen gegenüberliegende Ausnehmungen zum
Einführen
des Außenrings
auf. Es können
beispielsweise an zwei um 180° gegeneinander
gegenüberliegenden
Stellen Abflachungen vorgesehen sein, um den Außenring einzuführen. Dabei
wird bei der Montage der Außenring
um 90° gedreht,
zur Gehäusebohrung
eingeführt
und nach dem Einführen
in seine Endstellung gedreht.
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Vorteilhaft
ist in wenigstens einer Ausnehmung ein Fixierelement angeordnet.
In die genannten Ausnehmungen des Gehäuses zur Einführung des
Außenrings
können
damit Fixielemente eingebracht werden, um den freien Raum zu schließen und um
eventuelle Axialbewegungen des Außenrings zu verringern bzw.
um ein Wandern des Außenrings
in Umfangsrichtung zu verhindern bzw. zu hemmen. Dies kann vorzugsweise über eine
axiale Anstellung/Verspannung mittels Schrauben und/oder Federn
erfolgen.
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Diese
Fixierelemente können
dabei aus Metall, Kunststoff oder auch anderen geeigneten Werkstoffen
ausgeführt
sein. Daneben können
diese Fixierelemente auch verwendet werden, um eventuell Schmierstoff
zuzuführen
oder um Temperatur- oder andere Messeinrichtungen einzubauen. Damit
kann beispielsweise die Temperatur am Lageraußen und/oder Lagerinnenring
gemessen werden.
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Weiterhin
können
die Fixierelemente, z.B. bei Verschleiß, leicht ausgewechselt werden.
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Die
jeweiligen Borde zur Wälzkörperführung können sich
bei den erfindungsgemäßen Lagern
sowohl am Innenring als auch am Außenring befinden und es ist
auch möglich,
die beiden Varianten miteinander zu kombinieren.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind die Wälzkörper in
mehreren Reihen angeordnet. So ist es möglich, die Wälzkörper beispielsweise
in zwei Reihen anzuordnen. Bei einer Ausführung handelt es sich bei den
Wälzkörpern um Kegelrollen,
bei einer weiteren Ausführungsform,
insbesondere für
Loslager, handelt es sich bei den Wälzkörpern um Zylinderrollen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weisen die Wälzkörper unterschiedlicher Reihen
unterschiedliche Druckwinkel auf. Im Falle eines zweireihigen Festlagers
mit gleichen Wälzkörperreihen
und Druckwinkeln ergeben sich aufgrund der Lastverhältnisse
unterschiedliche Beanspruchungen in den Wälzkörperreihen. Bei dieser bevorzugten
Ausführungsform
wird dieser ungünstige
Effekt durch die gezielt festgelegten unterschiedlichen Druckwinkeln
und unterschiedliche Wälzkörpergrößen vermieden.
Damit werden die Wälzkörperreihen über die
gesamte Laufzeit gleichmäßiger als
bei den oben erwähnten
Lagern mit gleichen Druckwinkeln belastet. Auf diese Weise wird
eine längere
Gebrauchsdauer für
das gesamte Lager (insgesamt auch für beide Wälzkörperreihen) erreicht.
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Weiterhin
ist es auch möglich,
einen konischen Lagersitz zur Verfügung zu stellen, der möglicherweise
nur an einem von mehreren Innenringen vorgesehen ist.
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Auch
kann durch eine zusätzliche
Spannhülse
nicht nur die Lagerluft, sondern auch das Passungsspiel zwischen
dem Lageraußenring
und der Gehäusebohrung
beeinflusst werden, wodurch dann eine leichte Vorspannung im Lager
einstellbar ist.
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Zur
Abdichtung des Wälzlagers
bzw. zur Abdichtung zwischen dem Gehäuse und der Welle können mehrgängige Labyrinthdichtungen
bzw. berührende
oder schleifende Dichtungen eingesetzt werden. Die konkret verwendete
Dichtung richtet sich dabei nach dem verwendeten Schmierstoff und
der noch jeweils akzeptablen Leckage.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist das Wälzlager
zwei Innenringe für die
jeweiligen Wälzkörperreihen
auf und diese beiden Innenringe können bevorzugt unterschiedliche Breiten
aufweisen. Durch die Verwendung von zwei Innenringen kann insbesondere
beim Festlager die Passfläche
reduziert werden und damit Passungsrost weitgehend vermieden werden.
Durch die unterschiedliche Breite der Innenringe ist es möglich, das Lager
auf unterschiedliche Belastungshöhen
in unterschiedlichen Belastungsrichtungen einzustellen. Genauer
geht in Richtung einer Hauptlastrichtung das Gehäuse etwas weiter nach innen,
um eine verbesserte axiale Stützbasis
zu ermöglichen.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist es auch möglich,
den Lageraußenring mit
einer oder zwei Abflachungen zu versehen, um auf diese Weise die
Montierbarkeit in das Gehäuse zu
verbessern.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
sind an dem Gehäuse
Gehäusefüße bzw. Abstützflächen nach
oben gezogen und/oder zwei sich in radialer Richtung des Gehäuses erstreckende Ohren
vorgesehen, um das Gehäuse
zu befestigen.
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Diese
Füße und/oder
Ohren sind dabei vorzugsweise einander gegenüberliegend an dem Gehäuse angeordnet.
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Weitere
Vorteile und Ausführungsformen
ergeben sich aus den beigefügten
Zeichnungen.
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Darin
zeigen:
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1 ein
erfindungsgemäßes Wälzlager
in einer ersten Ausführungsform;
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2 ein
erfindungsgemäßes Wälzlager
in einer zweiten Ausführungsform;
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3 ein
erfindungsgemäßes Wälzlager
in einer dritten Ausführungsform,
insbesondere für
Loslageranwendungen; und
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4 ein
erfindungsgemäßes Wälzlager
in einer vierten Ausführungsform,
insbesondere für Loslageranwendungen.
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1 zeigt
im linken Teilbild eine Seitendarstellung und im rechten Teilbild
eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Wälzlager 1 in einer
ersten Ausführungsform.
Dabei bezieht sich das Bezugszeichen L auf die Längsrichtung und das Bezugszeichen R
auf die radiale Richtung des Lagers.
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Dieses
Wälzlager 1 weist
ein Gehäuse
bzw. Sondergehäuse 3 auf,
und innerhalb dieses Gehäuses
einen Außenring 4.
Innerhalb des Außenrings 4 sind
zwei Reihen von Wälzkörpern 6a, 6b vorgesehen.
Entsprechend weist das in 1 gezeigte
Lager auch zwei Innenringe 5a, 5b auf, die durch
einen zwischen diesen Innenringen verlaufenden Zwischenring 12 getrennt
werden. Der Zwischenring 12 dient auch zur axialen Stabilisierung
der beiden Innenringe 5a und 5b und zur Spieleinstellung.
Das Gehäuse 3 weist eine
sphärische
bzw. kugelförmige
Innenoberfläche 8 auf
und der Außenring 4 weist
eine Außenoberfläche 9 bzw.
dem Gehäuse 3 zugewandte
Oberfläche 9 auf,
die auf die Innenoberfläche 8 des
Gehäuses 3 angepasst
ist. Dies bedeutet, dass die Krümmungsradien
dieser beiden Oberflächen
im Wesentlichen miteinander übereinstimmen.
Damit wird eine Winkelverstellbarkeit des Außenrings gegenüber dem
Gehäuse
ermöglicht,
obwohl das eigentliche Lager bzw. der Außenring gegenüber dem
Innenring nicht winkelverstellbar ist.
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Auf
diese Weise können
auch unerwünschte Bewegungen,
beispielsweise Axialbewegungen der Ringe gegeneinander minimiert
bzw. ausgeschlossen werden.
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Man
erkennt, dass die beiden Wälzlagerreihen
bzw. auch die Laufflächen
der beiden Innenringe 5a, 5b zu unterschiedlichen
Druckwinkeln führen. Diese
höheren
Druckwinkel sind auch deshalb möglich,
da das Lager selbst nicht winkelverstellbar ist, sondern die Winkelverstellbarkeit
durch die sphärischen
Flächen
erreicht wird. Bei der in 1 gezeigten
Ausführungsform
werden als Wälzkörper 6a, 6b jeweils
Kegelrollen verwendet. Die in 1 linke
Reihe mit den Wälzkörpern 6a weist
dabei einen größeren Hauptdruckwinkel
auf, um die Axiallast günstiger aufnehmen
zu können.
Genauer gesagt, wird eine kleinere Einfederung erreicht.
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Durch
die Anordnung der beiden Wälzlagerreihen
in O-Anordnung kann die Welle zudem besser abgestützt werden
und die Durchbiegung reduziert werden. Bei dem in 1 gezeigten
zweireihigen Kegelrollenlager können
damit durch gezielt gewählte Druckwinkel
die unterschiedlichsten Radial- und Axialkräfte fast gleichmäßig aufgenommen
werden.
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Bei
den jeweils linken Teilbildern in den 1–4 ist
zu beachten, dass in dem jeweils oberen Abschnitt I und in dem unteren
Abschnitt II unterschiedliche Lagerausführungen gezeigt sind. In 1 zeigt
der obere Abschnitt I ein innenringbordgeführtes Wälzlager, d. h. hier sind an
den beiden Innenringen 5a und 5b jeweils äußere Borde 22 und
innere Borde 23 zur Führung
der Wälzkörper 6a, 6b vorgesehen.
Der Außenring
weist in dem in 1 gezeigten oberen Teilbild
I dem gegenüber
keine Borde auf.
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In
dem in 1 unten gezeigten Abschnitt II sind an dem Außenring 4 äußere Borde 21 und
innere Borde 24 vorgesehen. Die Innenringe 5a, 5b weisen
hier jedoch keine Borde auf. In dem rechten Teilbild von 1 kennzeichnet
das Bezugszeichen 13 eine Ausnehmung, die in dem Gehäuse vorgesehen ist.
Durch diese Ausnehmung hindurch kann bei der Montage der Außenring
in das Gehäuse
eingeschoben werden, wobei er beim Einschiebevorgang bevorzugt um
90° gegenüber der
Gehäusebohrung
gedreht ist. Durch diese Ausnehmung ergibt sich ein Hohlraum 16 zwischen
der Außenoberfläche 9 des Außenrings 4 und
der Innenoberfläche 8 des
Gehäuses 3.
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In
diesen Hohlraum wird die Fixiereinrichtung 15 (linkes Teilbild)
eingeführt,
bei der es sich bei der in 1 gezeigten
Ausführungsform
beispielsweise um eine Spannhülse
oder dergleichen handeln kann. Diese Fixiereinrichtung 15 wird
in axialer Richtung des Wälzlagers
bzw. seitlich durch einen äußeren Ring 17 stabilisiert,
wobei der äußere Ring 17 mit Verschraubungen 17a an
dem Gehäuse
befestigt wird. Die Bezugszeichen 14 beziehen sich auf
Abdichtungen, die beispielsweise in Form mehrgängiger Labyrinthdichtungen
ausgeführt
sind.
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Das
Bezugszeichen 19 bezieht sich auf einen zusätzlichen
Ring, der gleichzeitig als Lauffläche für die Dichtungen 14 dient.
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Das
Bezugszeichen 18 kennzeichnet eine Bohrung in dem äußeren Ring 17,
die zur axialen Befestigung der Fixiereinrichtung 15 dient.
Dabei ist es beispielsweise möglich
die Fixiereinrichtung 15 in axialer Richtung durch Schrauben
zu befestigen, es können
jedoch auch neben oder anstelle der Schrauben Federelemente zur
axialen Sicherung eingesetzt werden.
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Es
wäre in
einer weiteren Ausführungsform auch
möglich,
anstelle der oder neben den Ausnehmungen 13 zwei einander
gegenüberliegende
Abflachungen des Außenrings
vorzusehen, um diesen während
der Montage in das Gehäuse
einschieben zu können.
Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform
ist die Breite b1 des linken Innenrings 5a geringfügig höher als
die Breite b2 des rechten Innenrings 5b. Dies wird dadurch
deutlich, dass die eingezeichnete Mittellinie M geringfügig gegenüber der
geometrischen Mitte zwischen den beiden Innenringen 5a und 5b versetzt
ist. Mit anderen Worten erstreckt sich das Gehäuse 3 in der Hauptlastrichtung,
d. h. in 1 von der linken Seite her,
weiter nach innen, um eine verbesserte axiale Stützbasis zu ermöglichen. Entsprechend
wäre beispielsweise
ein Windrad oder dergleichen in 1 auf der
linken Seite aufgehängt.
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Daneben
ist, wie oben gesagt, auch der Druckwinkel der linken Rollenreihe
größer als
der der rechten Rollenreihe, wodurch die Lastaufnahme der Radialkraft
und besonders der Hauptaxialkraft auf der linken Seite günstiger
erfolgen kann. Der kleinere Druckwinkel der rechten Lagerreihe eignet
sich zur Lastaufnahme der Radialkraft und einer eventuell in Gegenrichtung
auftretenden jedoch geringeren Axialkraft.
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Das
Bezugszeichen 10 bezieht sich auf Füße bzw. Ohren, die in radialer
Richtung R in 1 nach oben und unten aus dem
Gehäuse
herausragen. Diese Füße bzw.
Ohren dienen zur Befestigung des Gehäuses und damit des Lagers.
Diese Ausführungsform
eignet sich insbesondere für
die Anwendung in Windkraftanlagen oder generell für solche
Anwendungen, bei denen eine erhebliche Axialkraft auftritt. In diesem
Fall kann diese Axialkraft durch die beiden Füße bzw. Ohren 10 besonders
günstig
aufgefangen werden und gleichzeitig die Gefahr von Verbiegungen
des Gehäuses
gegenüber
den Ohren vermieden werden. Daneben können zwischen den Füßen bzw. Ohren 10 und
dem Gehäuse 3 auch
weitere (nicht gezeigte) sich beispielsweise in radialer Richtung des
Gehäuses
erstreckende Stützflächen vorgesehen
sein.
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2 zeigt
eine weitere Ausführungsform des
in 1 gezeigten Lagers. Im Gegensatz zu der in 1 gezeigten
Ausführungsform
ist hier das Gehäuse 3 auf
einem Fuß 11 angeordnet
bzw. mit diesem verbunden, wie im Stand der Technik üblich.
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3 zeigt
eine Ausführungsform
eines Zylinderrollenlagers. Auch hier sind die Wälzkörper 6a, 6b in
zwei Reihen angeordnet und zwar zwischen einem Innenring 5 und
einem Außenring 4.
Die Wälzkörper sind
hier als Zylinderrollen ausgebildet und die Laufbahnen erstrecken
sich im Wesentlichen in axialer Richtung L. Die Wälzkörper 6a, 6b werden
bei dieser Ausführungsform
durch Borde 21, 24 am Lageraußenring 4 geführt. Damit
handelt es sich hier um ein Loslagergehäuse mit einem zweireihigen
Zylinderrollenlager, wobei jedoch auch ein- bzw. mehrreihige Rollenlager
möglich
sind. Auch bei der in 3 gezeigten Ausführungsform
kann der Außenring 4 nahezu
spielfrei in das Gehäuse
eingefügt
werden. Auch können
hier an den Oberflächen 8 bzw. 9, d.
h. an der Oberfläche
in der Gehäusebohrung
bzw. der Mantelfläche
des Außenrings
Beschichtungen vorgesehen sein. Neben der in 3 gezeigten
Ausführungsform
kann das Lager allgemein die Bauart N (kein Bord am Außenring,
zwei Borde am Innenring), NU (zwei feste Borde am Außenring,
kein Bord am Innenring) oder eine andere Zylinderrollenlagerbauart
haben.
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Auch
bei der in 3 gezeigten Ausführungsform
ist ein Fixiermittel 15 vorgesehen, um den freien Raum
bedingt durch die Ausnehmung 13 in dem Gehäuse zu schließen. Damit
sitzt auch hier das in 3 gezeigte Zylinderrollenlager
zweireihig winkeleinstellbar in dem Gehäuse 3. Bei dieser
Ausführungsform
ist ebenfalls eine hohe Tragfähigkeit
gegeben und auch ein Ausgleich von Winkelfehlern problemlos möglich. Durch
die Verwendung des Zylinderrollenlagers kann die Loslagerfunktion
in besonders günstiger
Weise verwirklicht werden.
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Damit
können
auftretende Längenänderungen
optimal ausgeglichen werden.
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Auch
bei der in 3 gezeigten Ausführungsform
sind ebenso wie bei der in 1 gezeigten
Ausführungsform
seitliche Ohren 10 vorgesehen, die zur Abstützung und
Halterung des Gehäuses 3 dienen.
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4 zeigt
eine weitere Ausführungsform des
in 3 gezeigten Lagers. Das in 4 gezeigte
Lager unterscheidet sich insofern von dem in 3 gezeigten
Lager, als auch hier anstelle der seitlichen Ohren 10 ein
Fuß 11 vorgesehen
ist, der mit dem Gehäuse 3 in
Verbindung steht.
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Insgesamt
erlauben die erfindungsgemäßen Lager
sowohl eine hohe Tragfähigkeit
als auch einen Ausgleich von Winkelfehlern und insbesondere bei festlagern,
z.B. Kegelrollenlagern zweireihig, eine sehr enge axiale Führung des
Rotors.
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Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem
Stand der Technik neu sind.
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- 1
- Wälzlager
- 3
- Gehäuse
- 4
- Außenring
- 5
- Innenring
(3 und 4)
- 5a,
5b
- Innenringe
- 6a,
6b
- Wälzkörper
- 8
- Innenoberfläche des
Gehäuses 3
- 9
- Oberfläche des
Außenrings 4
- 10
- Ohren,
Füße
- 11
- Fuß
- 12
- Zwischenring
- 13
- Ausnehmungen
- 14
- Abdichtungen
- 15
- Fixierelement
- 16
- Hohlraum
- 17
- äußerer Ring
- 17a
- Verschraubungen
- 18
- Bohrung
- 19
- zusätzlicher
Ring
- 21,
22, 23, 24
- Borde
- M
- Mittelinie
- b1
- Breite
des Innenrings 5a
- b2
- Breite
des Innenrings 5b
- R
- radiale
Richtung des Lagers
- L
- Längsrichtung
des Lagers