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Die
Erfindung betrifft eine Aufbereitungseinheit zur Aufbereitung mindestens
eines Filtertowstreifens für
die Herstellung von Filtern für
stabförmige Rauchartikel
wie beispielsweise Zigaretten, mit mindestens einer Towführungsstrecke,
entlang derer der Filtertowstreifen in Richtung seiner Längserstreckung
bewegbar ist, und mit der Towführungsstrecke zugeordneten
Bearbeitungseinrichtungen zum Bearbeiten des Filtertowstreifens.
Ferner betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Aufbereitung
von Filtertowmaterial für
die Herstellung von Filtern für
stabförmige
Rauchartikel, wie beispielweise Zigaretten, mit Filtertowbereitstellungsmitteln
zur Bereitstellung von mindestens zwei Filtertowstreifen sowie mit
mindestens zwei Aufbereitungseinheiten.
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Eine
solche Aufbereitungseinheit und eine solche Vorrichtung sind beispielsweise
aus der
DE 42 09 789
A1 oder der
DE
43 08 093 A1 bekannt. Mit diesen bekannten Vorrichtungen
lassen sich Filterstäbe
im Zweistrang-Verfahren herstellen. Dabei werden Filtertowstreifen
(z.B. aus Zelluloseacetatfäden)
von einem Ballen abgezogen, durch Strecken und Behandeln mit Weichmacher
aufbereitet, rundgeformt und in einer dadurch gewünschten
Form und Konsistenz zur Weiterver arbeitung an eine Filterstrangmaschine
abgegeben, welche aus dem aufbereiteten Filtertowstreifen durch
Umhüllung
mit einem Hüllmaterialstreifen
einen Filterstrang herstellt, der schließlich in Filterstäbe für Zigaretten
oder andere stabförmige
Rauchartikel zerschnitten wird.
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Obwohl
sich die zuvor beschriebenen Vorrichtungen und Anlagen in der Praxis
gut gewährt
haben, hat es sich gezeigt, dass in manchen Fällen der erforderliche Platzbedarf
beim Aufstellen einer solchen Vorrichtung oder Anlage Schwierigkeiten
bereitet. Ferner wächst
der Bedarf nach einer höheren Flexibilität bei der
Konfektionierung derartiger Vorrichtungen und Anlagen.
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Im
Hinblick auf diese Erkenntnisse liegt der Erfindung nun die Aufgabe
zugrunde, eine Aufbereitungseinheit und eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art weiter zu verbessern.
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Gelöst wird
diese Aufgabe gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung durch eine Aufbereitungseinheit
zur Aufbereitung mindestens eines Filtertowstreifens für die Herstellung
von Filtern für
stabförmige
Rauchartikel wie beispielsweise Zigaretten, mit mindestens einer
Towführungsstrecke, entlang
derer der Filtertowstreifen in Richtung seiner Längserstreckung bewegbar ist,
und mit der Towführungsstrecke
zugeordneten Bearbeitungseinrichtungen zum Bearbeiten des Filtertowstreifens,
dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungseinrichtungen im wesentlichen übereinander
angeordnet sind, so dass zumindest der im Bereich der Bearbeitungseinrichtungen
verlaufende Abschnitt der Towführungsstrecke
winklig zur Horizontalen, vorzugsweise etwa vertikal, gerichtet
ist.
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Dadurch,
dass die Bearbeitungseinrichtungen erfindungsgemäß im wesentlichen übereinander liegen,
lässt sich
der von der Aufbereitungseinheit benötigte Footprint deutlich verringern.
Zwar erscheint es in bestimmten Ausführungen nicht ausgeschlossen,
dass im Gegensatz zum Stand der Technik die erfindungsgemäße Aufbereitungseinheit
eine größere Höhe in vertikaler
Richtung beansprucht; jedoch ist dies ohne weiteres hinnehmbar im
Hinblick auf den mit der erfindungsgemäßen Konstruktion erzielten
Vorteil einer deutlichen Verringe rung des Platzbedarfes in horizontaler
Richtung und stellt im übrigen
erfahrungsgemäß ohnehin
kein Problem dar. Die erfindungsgemäße Übereinanderanordnung der Bearbeitungseinrichtungen
hat einen gegenüber
der Horizontalen winkligen und vorzugsweise etwa vertikalen Towlauf
zur Folge. Dies wiederum führt
zu einer einfachen Zugänglichkeit
zu den Bearbeitungseinrichtungen und der Towführungsstrecke, woraus sich als
weiterer Vorteil eine einfache Bedienbarkeit und Wartung ergibt.
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In
diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff „Towführungsstrecke" in erster Linie
lediglich der Weg verstanden wird, entlang dessen sich der Filtertowstreifen
durch die Aufbereitungseinheit bewegt. Selbstverständlich kann zumindest
abschnittsweise die Towführungsstrecke mit
einer Bahnführung
versehen sein, die den Filtertowstreifen unterstützend führt. Eine solche Bahnführung ist
jedoch zumindest nicht durchgängig
zwingend notwendig. Denn gerade im Falle einer im wesentlichen vertikalen
Ausrichtung zumindest des im Bereich der Bearbeitungseinrichtungen
verlaufenden Abschnittes der Towführungsstrecke kann der Filtertowstreifen
insbesondere zwischen jeweils zwei benachbarten Bearbeitungseinrichtungen
ohne weiteres auch frei laufen.
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Die
erfindungsgemäße Konstruktion
eignet sich insbesondere dazu, die Aufbereitungseinheit als Modul
mit einer definierten Schnittstelle für die Verbindung mit mindestens
einer weiteren Aufbereitungseinheit auszuführen. Dadurch erhält man eine Modulbauweise,
die dem wachsenden Bedarf an höherer
Flexibilität
bei der Konfektionierung einer Filterstranganlage stärker gerecht
wird. Insbesondere lässt
sich durch die modulartige Zusammenstellung mehrerer Aufbereitungseinheiten
auf besonders einfache Weise eine Mehrstrangfiltermaschine realisieren,
deren Footprint von der gewählten
Anzahl der verwendeten Aufbereitungseinheiten bestimmt wird und
somit strangabhängig
ist, jedoch gegenüber
herkömmlichen
Mehrstrangfiltermaschinen gleichwohl deutlich geringer ausfällt. In
diesem Zusammenhang ist es beispielsweise auch denkbar, mindestens
eine der verwendeten Aufbereitungseinheiten mit zwei Towführungsstrecken
zu versehen und somit als Zweistrangmodul auszuführen. Ferner führt die
Modulbauweise zu einer höheren
Anzahl von Gleichteilen und somit insgesamt zu einem geringeren Konstruktionsaufwand,
was sich wiederum vorteilhaft in geringeren Herstellungs- und Wartungskosten
auswirkt.
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Vorzugsweise
sollte die Aufbereitungseinheit mit einer Schnittstelle zur Verbindung
mit einer nachgeschalteten Vorrichtung zur Weiterverarbeitung des Filtertowstreifens,
insbesondere einer Strangmaschine, versehen sein.
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Eine
bevorzugte Ausführung
der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Bearbeitungseinrichtungen
in ihrer Reihenfolge so angeordnet sind, dass zumindest entlang
des im Bereich der Bearbeitungseinrichtungen verlaufenden Abschnittes der
Towführungsstrecke
der Filtertowstreifen einer abwärts
gerichteten Bewegung unterworfen ist. Diese Ausführung nutzt in bevorzugter
Weise den Gravitationseinfluss, wodurch die Bewegung des Filtertowstreifens
zumindest entlang des im Bereich der Bearbeitungseinrichtungen verlaufenden
Abschnittes der Towführungsstrecke
mindestens teilweise unterstützt
wird. Außerdem
trägt diese
Ausführung
dem Umstand Rechnung, dass der Filtertowstreifen von einem benachbart
zur Aufbereitungseinheit aufzustellenden Ballen überwiegend nach oben abgezogen
wird.
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Um
diesen Gravitationseinfluss besonders effektiv ausnutzten zu können, sollte
ein den Anfang der Towführungsstrecke
bildender Einlass nicht tiefer als die am höchsten gelegene Bearbeitungseinrichtung
und zweckmäßigerweise
oberhalb dieser angeordnet sein, um somit durch die Wirkung der
Gravitation ein im wesentlichen automatisches Einfädeln des
Filtertowstreifens in die Aufbereitungseinheit zu ermöglichen.
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Zweckmäßigerweise
ist mindestens ein Filtertowstreifenzuführungsmittel zum Zuführen eines Filtertowstreifens
von einem Filtertowbereitstellungsmittel zu dem Einlass vorgesehen.
Dabei enthält
das Filtertowbereitstellungsmittel mindestens einen Filtertowballen
und weist das Filtertowstreifenzuführungsmittel einen Arm auf,
an dessen oberem freien Ende der vom Ballen über eine notwendige Höhe abzuziehende
Filtertowstreifen in Richtung auf den Einlass zum Eintritt in die
Aufbereitungseinheit umgelenkt wird. Ferner ist die Aufbereitungseinheit
zweck mäßigerweise
mit einem Auslass zum Austritt des aufbereiteten Filtertowstreifens
in Richtung auf eine nachgeordnete Vorrichtung zur Weiterverarbeitung versehen.
Hierzu kann bevorzugt das Filtertowstreifenzuführungsmittel so ausgebildet
und angeordnet sein, dass es den Filtertowstreifen vom Filtertowbereitstellungsmittel
zum Einlass etwa in Richtung entsprechend der oder winklig, vorzugsweise
etwa quer, zu der Richtung des aufbereiteten Filtertowstreifens bei
seinem Austritt aus dem Einlass führen. Mit diesen Ausführungen
lässt sich
das Filtertowbereitstellungsmittel wahlweise hinter oder neben der
Aufbereitungseinheit platzieren.
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Bei
der zuvor beschriebenen Ausführung kann
bei Bedarf stromabwärts
von und benachbart zu dem Einlass ein Einfädelwalzenpaar angeordnet sein,
um die Führung
des unter Gravitationseinfluss in die Aufbereitungseinheit eintretenden
Filtertowstreifens zur ersten Bearbeitungseinrichtung wirkungsvoll
zu unterstützen.
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Die
Towführungsstrecke
kann zwischen der letzten Bearbeitungseinrichtung und dem Auslass zum
Austritt des aufbereiteten Filtertowstreifens in Richtung auf eine
nachgeordnete Vorrichtung zur Weiterverarbeitung mindestens teilweise
etwa horizontal verlaufen. Im Falle eines im wesentlichen vertikalen
und nach unten gerichteten Towlaufes durch die Bearbeitungseinrichtungen
kann bevorzugt die Towführungsstrecke
zwischen der am tiefsten gelegenen Bearbeitungseinrichtung und dem
Auslass zumindest teilweise etwa waagerecht verlaufen. Sofern erforderlich,
ist es aber auch alternativ oder zusätzlich denkbar, nach der letzten
Bearbeitungseinrichtung die Towführungsstrecke
abschnittweise in vertikale Richtung umzulenken, um den Austritt
des bearbeiteten Filtertowstreifens an die Höhe des Einlasses der nachgeschalteten
Vorrichtung entsprechend anzupassen.
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Gewöhnlich umfassen
die Bearbeitungseinrichtungen Einrichtungen zum Ausbreiten, Recken, Behandeln
und/oder Formen des Filtertowstreifens.
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So
kann beispielsweise eine Einrichtung zum Rundformen des Filtertowstreifens
vorgesehen sein, welche vorzugsweise die in der Reihenfolge letzte
Bearbeitungseinrichtung bildet. Dadurch ergibt sich als Vorteil,
dass nach Verlassen dieser letzten Bearbeitungseinrichtung der nunmehr
im Querschnitt im wesentlichen runde Filtertowstreifen grundsätzlich in
jede beliebige Richtung umgelenkt werden kann, bevor er die Aufbereitungseinheit
verlässt.
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Üblicherweise
ist ferner eine Einrichtung zum Behandeln des Filtertowstreifens
durch Abgabe von Behandlungsflüssigkeit
auf den Filtertowstreifen vorgesehen. Zweckmäßigerweise sollte die Einrichtung
zum Behandeln des Filtertowstreifens für eine Abgabe von Behandlungsflüssigkeit
winklig oder etwa quer zur Bewegungsrichtung des Filtertowstreifens,
vorzugsweise in horizontaler Richtung, ausgebildet sein. Aufgrund
des erfindungsgemäß gegenüber der
Horizontalen winkligen und vorzugsweise etwa vertikalen Towlaufes
wird auf einfache Weise ohne größeren Führungsaufwand
eine Berührung des
Filtertowstreifens mit der Behandlungseinrichtung und insbesondere
deren Sprühkasten
verhindert, was ansonsten zu Beschädigungen des Filtertowstreifens
durch unerwünschtes
Anhaften an der Behandlungseinrichtung und somit zu Betriebsunterbrechungen
führen
kann. Ein weiterer Vorteil der Besprühung winklig oder quer zur
gegenüber
der Horizontalen winkligen und vorzugsweise vertikalen Bewegungsrichtung
des Filtertowstreifens und somit vorzugsweise in horizontaler Richtung
besteht darin, dass im Falle einer eventuellen Tropfenbildung der Filtertowstreifen
unberührt
bleibt. Denn in diesem Fall sinken die Tropfen neben dem Filtertowstreifen nach
unten, beispielsweise in eine hierfür vorgesehene Auffangschale.
Somit ist eine eventuelle Tropfenbildung im wesentlichen unkritisch,
was insbesondere bei einer Betriebsunterbrechung bzw. einem Maschinenstopp
von Bedeutung ist.
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Ferner
erlaubt der gegenüber
der Horizontalen winklige oder vorzugsweise etwa vertikale Towlauf
wahlweise auch eine beidseitige Abgabe von Behandlungsflüssigkeit
auf den Filtertowstreifen, wodurch sich eine effektivere Behandlung
des Filtertowstreifens ergibt.
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Ferner
kann ebenfalls vorzugsweise eine der Bearbeitungseinrichtungen Mittel
zur Injektion von partikelförmigen
Zusatzstoffen, wie z.B. Aktivkohlepulver oder -granulat, in bzw.
auf den Filtertowstreifen aufweisen.
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Selbstverständlich sind
auch noch andere Funktionen für
die Bearbeitungseinrichtungen denkbar, auf deren Aufzählung hier
verzichtet wird.
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Insbesondere
für den
modularen Aufbau oder zumindest die Verwendung von mindestens zwei
Aufbereitungseinheiten ist es zweckmäßig, die Aufbereitungseinheit
mit mindestens einem weiteren Einlass und mindestens einem weiteren
Auslass zu versehen, wobei durch einen solchen weiteren Einlass
und einen solchen weiteren Auslass der von einer anderen Aufbereitungseinheit
aufbereitete Filtertowstreifen durchgeleitet werden kann, so dass
die von den Aufbereitungseinheiten aufbereiteten Filtertowstreifen
im wesentlichen in gleicher Richtung zur selben nachgeordneten Vorrichtung
laufen können.
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Zur
Lösung
der oben angegebenen Aufgabe wird gemäß einem zweiten Aspekt der
vorliegenden Erfindung vorgeschlagen eine Vorrichtung zur Aufbereitung
von Filtertowmaterial für
die Herstellung von Filtern für
stabförmige
Rauchartikel, wie beispielsweise Zigaretten, mit Filtertowbereitstellungsmitteln zur
Bereitstellung von mindestens zwei Filtertowstreifen sowie mit mindestens
zwei Aufbereitungseinheiten. Eine solche Vorrichtung weist demnach
einen im wesentlichen modularen Aufbau aus mindestens zwei Aufbereitungseinheiten
auf.
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Zweckmäßigerweise
sollte eine solche Vorrichtung ferner ein Übergangsmodul aufweisen, durch
das die von den Aufbereitungseinheiten aufbereiteten Filtertowstreifen
an eine nachgeschaltete Vorrichtung zur Weiterverarbeitung wie beispielsweise
eine Strangmaschine überführt wird.
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In
einer solchen Vorrichtung können
die Aufbereitungseinheiten in Bezug auf die Bewegungsrichtung der
aufbereiteten Filtertowstreifen bei deren Austritt aus der Vorrichtung
auf verschiedene Weise angeordnet sein. Beispielsweise ist es denkbar,
die Aufbereitungseinheiten wahlweise im wesentlichen hintereinander
und/oder im wesentlichen nebeneinander anzuordnen.
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Ähnliches
gilt auch für
die Filtertowbereitstellungsmittel in Bezug auf die Bewegungsrichtung
der aufbereiteten Filtertowstreifen bei deren Austritt aus der Vorrichtung.
Auch diesbezüglich
ist es insbesondere denkbar, die Filtertowbereitstellungsmittel
wahlweise im wesentlichen neben und/oder vor den Aufbereitungseinheiten
anzuordnen. Auch eine gruppenweise Zusammenfassung der Filtertowbereitstellungsmittel
ist denkbar, indem beispielsweise die Filtertowbereitstellungsmittel
in der Gruppe im wesentlichen nebeneinander angeordnet sind und
die Gruppe im wesentlichen vor den Aufbereitungseinheiten platziert
ist.
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Der
Aufbau der Vorrichtung kann zu einer Maschinenaufstellung wahlweise
in Linie oder im Winkel führen.
In letzterem Fall sind die Aufbereitungseinheiten im wesentlichen
in einer winklig, vorzugsweise etwa rechtwinklig, zur Verarbeitungsrichtung
einer nachgeordneten Vorrichtung liegenden Reihe angeordnet.
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Nachfolgend
werden bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 schematisch
im Querschnitt (1a) und im Längsschnitt (1b)
den Aufbau eines Aufbereitungsmoduls gemäß einer bevorzugten Ausführung der
Erfindung;
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2 schematisch
im Querschnitt eine Kombination von vier Aufbereitungsmodulen in
hintereinander liegender Anordnung mit einer Vierstrangmaschine;
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3 in
schematischer Draufsicht die Anordnung von 2;
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4 in
schematischer Draufsicht eine Kombination von vier Aufbereitungsmodulen
in nebeneinander liegender Anordnung mit einer Vierstrangmaschine;
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5 in
schematischer Draufsicht eine Kombination von zwei Aufbereitungsmodulen
in hintereinander liegender Anordnung mit einer Mehrfachstrangmaschine,
wobei jedem Aufbereitungsmodul ein neben diesem platzierter Towballen
zugeordnet ist;
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6 in
schematischer Draufsicht eine Kombination von zwei Aufbereitungsmodulen
in hintereinander liegenden Anordnung mit einer Mehrfachstrangmaschine,
wobei jedem Aufbereitungsmodul ein Towballen zugeordnet ist und
die beiden Towballen in nebeneinander liegender Anordnung vor dem
jeweiligen Aufbereitungsmodule platziert sind;
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7 schematisch
im Längsschnitt
eine Kombination eines sichtbaren ersten Einstrangaufbereitungsmoduls
und eines dahinter liegenden, nicht sichtbaren weiteren Einstrangaufbereitungsmoduls mit
einer Mehrfachstrangmaschine; und
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8 schematisch
im Längsschnitt
eine Kombination eines sichtbaren Zweistrangaufbereitungsmoduls
gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführung
der Erfindung mit einer Mehrfachstrangmaschine.
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In
den Figuren sind nur schematisch und zum Teil in Einzelheiten Aufbereitungsmodule
und eine diese enthaltende Vorrichtung gemäß der Erfindung zum Aufbereiten
von Filtertowstreifen für
die Herstellung von Filtern für
stabförmige
Rauchartikel wie insbesondere Zigaretten im Strangverfahren dargestellt,
wobei die Figuren jeweils nur im wesentlichen die für das Verständnis der
Erfindung erforderlichen Teile und Komponenten zeigen. Im Maschinenbau übliche Bestandteile
der Maschine wie beispielsweise Einzelheiten des Maschinengestells,
Halterungen, Lagerungen und Verkleidungen sind in den Zeichnungen
im Interesse ihrer besseren Überschaubarkeit
im wesentlichen nicht dargestellt.
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In 1 ist
schematisch im Querschnitt (1a) und
im Längsschnitt
(1b) der Aufbau eines Aufbereitungsmoduls 2 dargestellt,
das ein Gehäuse 4 aufweist.
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An
der Oberseite seines Gehäuses 4 ist
das Aufbereitungsmodul 2 mit einem Einlass 6 versehen, durch
den ein Filtertowstreifen 8 in das Gehäuse 4 eintritt. Der
Filtertowstreifen 8 wird vor Eintritt in das Aufbereitungsmodul 2 von
einem in 1 nicht dargestellten Filtertowballen
abgezogen und über
ein oberhalb des Aufbereitungsmoduls 2 befindliches und
in den Figuren nicht dargestelltes Umlenk- und Towausbreitungsorgan,
das am oberen Ende eines ebenfalls in den Figuren nicht dargestellten
Stützarmes
angeordnet ist, in Richtung auf den Einlass 6 gelenkt.
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Wie 1 erkennen
lässt,
durchläuft
der Filtertowstreifen 8 nach Eintritt durch den Einlass 6 das Aufbereitungsmodul 2 im
dargestellten Ausführungsbeispiel
entlang eines abwärts
gerichteten vertikalen Abschnittes einer nicht näher bezeichneten Towführungsstrecke,
wobei die Abwärtsbewegung
des Filtertowstreifens 8 durch Gravitationseinfluss unterstützt wird.
Insbesondere 1b lässt ferner erkennen, dass der
Filtertowstreifen 8 bei Eintritt durch den Einlass 6 eine
flächige
Streifenform aufweist.
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Das
Einfädeln
des Filtertowstreifens 8 in den Einlass 6 geschieht
ebenfalls bereits mit Hilfe von Gravitationseinfluss. Um das Einfädeln zu
unterstützen,
weist das Aufbereitungsmodul 2 im dargestellten Ausführungsbeispiel
ein Einfädelwalzenpaar 10 auf,
das direkt unterhalb des Einlasses 6 angeordnet ist.
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Nach
dem Einfädelwalzenpaar 10 durchläuft der
Filtertowstreifen 8 verschiedene Bearbeitungseinrichtungen.
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Nachdem
der Filtertowstreifen 8 zunächst eine Vorreckung zwischen
dem Einfädelwalzenpaar 10 und
einem stromabwärts
liegenden Walzenpaar 12 erfährt, durchläuft der Filtertowstreifen 8 eine
an sich bekannte Streckeinrichtung, die durch das Walzenpaar 12 und
einem weiteren stromabwärts
gelegenen Walzenpaar 14 gebildet ist und eine Hauptreckung
am Filtertowstreifen 8 vornimmt.
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Stromabwärts des
unteren Walzenpaares 14 durchläuft der Filtertowstreifen 8 eine
Behandlungseinrichtung 16, die zwei voneinander beabstandete Sprühdü sen 17, 18 aufweist,
zwischen denen sich der Filtertowstreifen 8 jeweils im
Abstand von diesen vorbei bewegt. Auf diese Weise wird der Filtertowstreifen 8 in
der Behandlungseinrichtung 16 beidseitig mit einem Behandlungsmittel
besprüht,
das in 1a in Form von Sprühstrahlen 20 erkennbar
dargestellt ist. Durch den vertikalen Lauf des Filtertowstreifens 8 innerhalb
der Behandlungseinrichtung 16 wird jegliche Berührung mit
den beiderseits angeordneten Sprühdüsen 17, 18 vermieden.
Auch eine eventuelle Tropfenbildung ist unkritisch und lässt den Filtertowstreifen 8 unberührt, was
insbesondere für eine
eventuelle Betriebsunterbrechung oder einen Maschinenstopp von Bedeutung
ist. Denn in einem solchen Fall tropft das Behandlungsmittel 20 von
den Sprühdüsen 17, 18 im
Abstand zum Filtertowstreifen 8 vertikal nach unten und
wird von einem schalenförmigen
Bodenabschnitt 22 der Behandlungseinrichtung 16 aufgefangen.
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Nach
Austritt aus der Behandlungseinrichtung 16 durchläuft der
Filtertowstreifen 8 ein weiteres Walzenpaar 24,
bevor er in einer darunter liegenden Formungseinrichtung 26 rundgeformt
wird. Der so rundgeformte Filtertowstreifen wird im dargestellten Ausführungsbeispiel
gemäß 1 anschließend von einer
unterhalb der Formungseinrichtung 26 gelagerten Umlenkrolle 28 in
einen horizontal gerichteten Abschnitt der Towführungsstrecke zu einer weiteren Umlenkrolle 30 umgelenkt,
von der wiederum der rundgeformte Filtertowstreifen 8 im
dargestellten Ausführungsbeispiel
gemäß 1 schräg nach oben zu
einem im Gehäuse 4 ausgebildeten
Auslass 32 geführt
wird, wo der Filtertowstreifen 8 aus dem Aufbereitungsmodul 2 austritt.
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Wie 1 erkennen
lässt,
liegen aufgrund des vertikalen Towlaufes die Bearbeitungseinrichtungen
untereinander. Für
eine einfache Zugänglichkeit zu
diesen Bearbeitungseinrichtungen, beispielsweise zum Zwecke einer
Wartung, lässt
sich das Gehäuse 4 entsprechend öffnen, was
in den Figuren im einzelnen jedoch nicht dargestellt ist.
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Das
in 1 gezeigte Aufbereitungsmodul kann selbstverständlich als
einzelne Funktionseinheit mit einer nachgeordnete Strangmaschine
verwendet werden. Da aber der Aufbau auf einem modularen Konzept
mit im wesentlichen einheitli chen Schnittstellen und der Verwendung
möglichst
vieler Gleichteile beruht, lässt
sich dieses Aufbereitungsmodul besonders einfach und ohne großen konstruktiven Aufwand
mit mehreren gleichartigen Aufbereitungsmodulen in Kombination mit
einer nachgeordneten Mehrstrangmaschine für eine Mehrstrangfilterherstellung
verwenden. Beispiele solcher Kombinationen sind in den 2 bis 8 gezeigt,
wobei die dort dargestellten Beispiele nicht abschließend sind.
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2 zeigt
beispielsweise schematisch im Längsschnitt
eine Kombination von vier hintereinander angeordneten Aufbereitungsmodulen 2 mit
einer nachgeordneten Strangmaschine für eine Vierstrangfilterherstellung.
Da in diesem Beispiel die vier Aufbereitungsmodule 2 in
Produktionsrichtung hintereinander liegen und die von diesen aufbereiteten
Filtertowstreifen 8 in dieselbe Richtung austreten, muss
jedes Aufbereitungsmodul 2 mindestens einen weiteren Einlass 34 aufweisen,
durch den der Filtertowstreifen 8 des jeweils benachbarten
Aufbereitungsmoduls 2 eintritt und durch den Auslass 32 wieder
austritt. Auf diese Weise wird eine Durchführung der Filtertowstreifen 8 nacheinander
durch die Aufbereitungsmodule 2 gewährleistet. Wichtig hierbei
ist, dass die Einlässe 34 und
die Auslässe 32 zueinander ausgerichtet
sind, um einheitliche Schnittstellen zu bilden. Ggf. können auch
weitere Auslässe
vorgesehen sein, wodurch der versetzten Anordnung der Filtertowstreifen 8 Rechnung
getragen wird. Dementsprechend müssen
auch die Einlässe 34 versetzt oder
in entsprechende Anzahl vorgesehen sein. Alternativ ist es aber
auch denkbar, die Einlässe 34 und Auslässe 32 als
längliche Öffnungen
vorzusehen, die die Filtertowstreifen 8 gemeinsam aufnehmen.
Letztere Maßnahme
ist im Hinblick auf eine konsequente Modularität zu bevorzugen. In diesem
Zusammenhang sei der guten Vollständigkeit halber noch angemerkt,
dass der Auslass 32 bei den in 2 dargestellten
Aufbereitungsmodulen 2 niedriger als bei der in 1 dargestellten
Ausführung
angeordnet sind, und zwar nur kurz oberhalb des Bodens des Gehäuses der
Aufbereitungsmodule 2. Dies belegt, dass insbesondere die
Höhe des
Auslasses 32 beliebig gewählt werden kann, sofern im
Hinblick auf eine möglichst
konsequente Modularität
die Schnittstellen bei allen Aufbereitungsmodulen 2 entsprechend gleich
sind und auch im Hinblick auf den Weitertransport zu der nachgeordneten
Strangmaschine entsprechend angepasst sind.
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Bei
der in 2 dargestellten Anordnung ist ferner noch ein
zusätzliches Übergangsmodul 36 vorgesehen,
in dem die vier Filtertowstreifen 8, die im übrigen in 2 aus
Vereinfachungsgründen
nur als eine gemeinsame gestrichelte Linie dargestellt sind, so
weitergeführt
und zusammengefasst werden, dass sie in eine nachgeordnete Mehrstrangmaschine 40 eintreten
können.
Wie 2 erkennen lässt,
werden in dem dort dargestellten Ausführungsbeispiel die Filtertowstreifen 8 gegenüber dem
Auslass 32 auf ein höheres
Niveau umgelenkt, wobei in 2 nur die
hierfür
vorgesehene obere Umlenkrolle 38 dargestellt ist.
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In 3 ist
die gleiche Vierstranganordnung schematisch in Draufsicht gezeigt.
Ferner sind schematisch vier Towballen 44 erkennbar dargestellt,
von denen jeder Towballen 44 einem Aufbereitungsmodul 2 zugeordnet
ist. Bei der Anordnung gemäß 3 ist jeder
Towballen 44 neben dem zugehörigen Aufbereitungsmodul 2 platziert,
wodurch sich im Hinblick auf jedes Aufbereitungsmodul 2 die
gleiche Weglänge
zum Abziehen des entsprechenden Filtertowstreifens vom zugehörigen Towballen 44 realisieren
lässt. Während des
Abziehens von den Towballen 44 muss dafür gesorgt werden, dass der
Filtertowstreifen etwa um 90° in
sich verdreht wird, um dann in einer Ausrichtung quer zur Verarbeitungsrichtung
in das Aufbereitungsmodul 2 einzutreten.
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In 4 ist
ebenfalls eine Vierstranganordnung dargestellt, die sich allerdings
von der Anordnung gemäß den 2 und 3 dadurch
unterscheidet, dass die vier Aufbereitungsmodule 2 nicht hintereinander,
sondern nebeneinander liegen, so dass im Übergangsmodul 36 die
vier (hier nicht dargestellten) Filtertowstreifen entsprechend winklig
zusammengeführt
werden müssen,
bevor sie an die Mehrfachstrangmaschine 40 übergeben
werden. Die relative Zuordnung der Towballen 44 zu den
Aufbereitungsmodulen 4 entspricht der von 3,
so dass gemäß 4 die
Towballen 44 nun, in Verarbeitungsrichtung betrachtet,
jeweils vor den Aufbereitungsmodulen 2 platziert sind.
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Die
Anordnung von 4 hat den Vorteil, dass eine
Verdrehung der Filtertowstreifen nach Abziehen von den Towballen 44 und
vor Eintritt in die Aufbereitungsmodule 2 entfallen kann.
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In 5 ist
die gleiche Anordnung wie in 3 gezeigt,
allerdings mit dem Unterschied, dass nur zwei Aufbereitungsmodule 2 für eine Zweistrangfilterherstellung
verwendet werden. Ähnliches
gilt auch für 6 im
Vergleich zu 3 und 4.
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7 lässt schematisch
erkennen, dass die Aufbereitungsmodule 2 wahlweise auch
in einer gegenüber 2 um
90° versetzten
Anordnung aufgestellt werden können,
indem nunmehr der durch die Aufbereitungsmodule 2 geführte Filtertowstreifen 8 in einer
parallel zur Verarbeitungsrichtung der nachgeordneten Mehrstrangmaschine 40 liegenden
Ebene läuft.
Demnach muss bei dieser Ausführung
der Filtertowstreifen 8 nach Austritt aus der Formungseinrichtung
zur Seite umgelenkt werden, wie 7 schematisch
erkennen lässt.
In 7 ist aus Gründen
einer einfacheren Darstellung nur das zum Betrachter liegende vordere
Aufbereitungsmodul 2 erkennbar, während die dahinter liegenden
weiteren Aufbereitungsmodule 2 nicht sichtbar sind. Insoweit entspricht
die Anordnung der Aufbereitungsmodule 2 gemäß 7 derjenigen
von 4, wobei allerdings die von den Towballen 44 abgezogenen
Filtertowstreifen 8 vor ihrem Eintritt in die Aufbereitungsmodule 2 einer
Verdrillung um 90° unterworfen
werden müssen.
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Die
anhand der 1 bis 7 beschriebenen
Aufbereitungsmodule 2 weisen jeweils nur eine einzige Towführungsstrecke
auf und sind somit einsträngig
ausgebildet. Grundsätzlich
ist es aber auch denkbar, in einem einzigen Aufbereitungsmodul 2 mehr
als einen Filtertowstreifen zu verarbeiten.
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Als
Beispiel hierfür
ist in 8 ein Aufbereitungsmodul 2 gezeigt, in
dem zwei im wesentlichen in derselben Ebene nebeneinander liegende
Filtertowstreifen 8 aufbereitet werden, bevor sie dann
gemeinsam seitlich in Richtung auf das Übergangsmodul 36 umgelenkt
werden. Ferner lässt 8 in
diesem Ausführungsbeispiel
schematisch erkennen, dass jede der Bearbeitungseinrichtungen so
ausgeführt
ist, dass sie zur gleichzeitigen Bearbeitung beider Filtertowstreifen 8 in
der Lage sind. Demnach werden beispielsweise jeweils nur gemeinsame
Walzenpaare verwendet, durch die beide Filtertowstreifen 8 gemeinsam
laufen.
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Gleiches
gilt auch für
die Behandlungseinrichtung. Demgegenüber ist aber für jeden
Filtertowstreifen 8 eine separate Formungseinrichtung vorzusehen.
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Mit
der in 8 dargestellten Anordnung lässt sich mindestens eine Zweistrangfilterherstellung
realisieren. Bei Verwendung von mehreren entsprechenden Aufbereitungsmodulen 2,
die in einer Reihe rechtwinklig zur Betrachtungsebene der 8 angeordnet
sind, lässt
sich dementsprechend eine Filterherstellung mit einer Anzahl von
Strängen
realisieren, die ein Vielfaches von zwei beträgt.
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Grundsätzlich lassen
sich auch Einstrangaufbereitungsmodule gemäß den 1 bis 7 mit Zwei-
oder Mehrfachstrangaufbereitungsmodulen gemäß 8 miteinander
kombinieren.