DE1632243C3 - Verfahren zur Herstellung von granulatgefüllten Zigarettenfiltern und Vorrichtungen zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von granulatgefüllten Zigarettenfiltern und Vorrichtungen zur Durchführung des VerfahrensInfo
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Description
Die Erfindung richtet sich auf ein Verfahren zur Herstellung von granulatgefüllten Zigarettenfiltern, bei
dem das Granulat in zwischen Abschlußstopfen aus einem Fasermaterial gebildete Kammern eingefüllt
wird. Die Erfindung richtet sich ferner auf Vorrichtungen zur Durchführung dieses Verfahrens.
Granulatgefüllte Zigarettenfilter zeichnen sich wegen der Verwendung des Granulats als Teil des Filters
durch wesentlich bessere Wirksamkeit bzw. Selektivität aus.
Bei den bekannten Vorrichtungen zur Herstellung solcher Filter ist jedoch in dem Augenblick, in dem das
Granulat eingebracht wird, eine das Volumen eindeutig definierende Kammer noch gar nicht vorhanden. Der
Zwischenraum zwischen den Abschlußstopfen ist auf der Einfüllseite noch nicht geschlossen und es läßt sich
somit kaum vermeiden, daß bei Einfüllung der theoretisch optimalen Füllungsmenge auch Granulat auf die
Oberseite der noch nicht von der Umhüllung bedeckten benachbarten Abschlußstopfen rieselt. Das muß aber
wegen der geforderten einwandfreien zylindrischen Form der fertigen Filterstäbe unbedingt vermieden
werden.
Es hat sich deshalb in der Praxis herausgestellt, daß mit üblichen Vorrichtungen die Kammern — auch mit
Rücksicht auf den nur mit gewissen Toleranzen einzuhaltenden Abstand zwischen den Abschlußstopfen —
nur zu etwa 80% gefüllt werden dürfen. Derartige Filter sind durchaus nicht praktisch unbrauchbar, sie haben
jedoch eine gegenüber der idealen vollständigen Füllmenge entsprechend verminderte Absorptionsleistung.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Verfahrens, mit dem es möglich ist, einen in seinen äußeren
Abmessungen eindeutig definierten aus Abschlußstopfen mit dazwischenliegenden Hohlräumen bestehenden
Strang in einer allseitig geschlossenen Hülse zu bilden bei der das Granulat den Hohlraum vollständig ausfüllt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Abschlußstopfen aufeinanderfolgend vorzugsweise
lotrecht zugeführt werden, die Zuführung jeweils vorübergehend unterbrochen und gleichzeitig
entweder der vor oder der hinter der Trennstelle befindliche, allseitig geführte Abschlußstopfen axial bewegt
und derart ein aus nach der Seite hin offenen Zwischenräumen von der axialen Länge der Kammern und
aus den diese Zwischenräume begrenzenden Abschlußstopfen bestehender Strang gebildet wird, in dessen
Zwischenräume im Zuge der Bewegung des Stranges an einer die Führung unterbrechenden Stelle das Granulat
allseitig radial unter Druckeinwirkung eingefüllt wird, worauf der so gebildete Strang von einem vorzugsweise
aus Kunststoff-Folie bestehenden, den äußeren Abschluß der Kammern bildenden Schlauchkörper
umschlossen und nach dem Abbinden des Schlauchmaterials
in bekannter Weise in die aus je zwei halben Abschlußstopfen und einer dazwischenliegenden, mit
dem Granulat gefüllten Kammer bestehenden Zigarettenfilter zerlegt wird.
Vorteilhaft werden im Zuge der Zuführung der Abschlußstopfen
Distanzkörper in die Zwischenräume eingeführt, welche den Abstand zwischen den aufeinanderfolgenden
Abschlußstopfen sichern und bei dem späteren Verschließen der von den Zwischenräumen
gebildeten Kammern in diesen verbleiben.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann jedoch auch so durchgeführt werden, daß ein aus unmittelbar aufeinanderfolgenden
Abschlußstopfen bestehender Strang während der Zuführung an der Zuführungsstelle
des Granulats unter sanftem Reibungsschluß vertikal auf- und abwärts bewegt und derart im Takt jeweils um
eine der der zu bildenden Kammer entsprechenden Länge an- und hierdurch vom weiter vorne liegenden
Bereich des Stranges abgehoben und dieser Raum im Zuge seiner durch das Abheben erfolgenden Bildung
mit dem Granulat gefüllt wird.
Nachstehend werden diese grundsätzlichen Ausführungsformen des neuen Verfahrens an Hand der Zeichnungen,
welche vorzugsweise für seine Durchführung geeignete Vorrichtungen voranschaulichen, im einzelnen
beschrieben.
Fig. la stellt im axialen Schnitt den aus Platzgründen
getrennt dargestellten oberen Teil der Vorrichtung zur Zuführung der Stopfenkörper und zur Bildung der
axialen Abstände zwischen diesen im Falle der ersten Ausführungsform des Verfahrens dar;
F i g. Ib veranschaulicht den unteren Teil dieser Vorrichtung,
in welchem die Füllung der Zwischenräume und die Bildung des den Strang umhüllenden Kunststoffschlauches
erfolgt;
F i g. 2 zeigt in der F i g. Ib entsprechender Darstellung
den unteren Teil der Gesamtvorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform derselben, wobei der
obere gegenüber Fig. la vereinfachte Teil der Vorrichtung nicht gezeigt ist.
Im Falle der in den Fig. la und Ib dargestellten
Ausführungsform der Maschine wird dieser ein Strang
1 aus dem später die Stopfen bildenden üblichen Fadenfiltermaterial
zugeführt, von dem mittels einer schematisch dargestellten üblichen Abschneidevorrichtung
2 Abschnitte von je der doppelten Länge eines Stopfenkörpers abgetrennt werden, die durch über einen
Kanal 4, der bei 5 an eine Druckquelle angeschlossen ist, wirksamen Unterdruck an einer automatisch fortgeschalteten
Taktscheibe 3, deren Dicke der der Abschnitte entspricht, gehalten und durch diese ihrer Einführungsstelle
oberhalb eines vertikal nach unten gerichteten Mundstücks 9 zugeführt werden. Die Taktscheibe
3 weist über ihren Umfang verteilt eine beliebige zweckentsprechend gewählte Anzahl von Aufnahmestellen
für die Abschnitte auf. Durch eine weitere die Taktscheibe 3 teilweise überlappende Taktscheibe 8,
deren Dicke der axialen Länge der zu bildenden Kammern entspricht, werden dem Mundstück zweckentsprechend,
z. B. sternförmig profilierte Abschnitte eines starren Stranges 6, beispielsweise aus Kunststoff, von
dieser Länge zugeführt, die in der gleichen Weise mittels einer Schneidvorrichtung 7 von dem Strang 6 abgetrennt
und in Ausnehmungen der Taktscheibe 8, z. B. durch einen diese umschließenden Ringkranz 8', gehalten
werden. Die beiden Taktscheiben 3 und 8 arbeiten so miteinander zusammen, daß immer im gleichen Zeitpunkt
ein Stopfenabschnitt und ein Distanzstückabschnitt übereinanderliegend in die Lage oberhalb dieses
Mundstücks gelangen, um dann durch einen Einschubstößel 10 gemeinsam in das Mundstück eingestoßen zu
werden, wobei selbstverständlich an dieser Stelle der Taktscheibe 3 das den Stopfenabschnitt bis dahin an
dieser haltende Vakuum abgeschaltet ist.
Der Antrieb der Taktscheiben 3 und 8 über Mitnehmerscheiben und eine Kurvenschnecke ist in der Abbildung
nur schematisch dargestellt.
Die durch das Mundstück 9 herabfallenden Körper passieren anschließend den Zwischenraum zwischen
den einander zugekehrten Trümern von zwei endlosen Bändern 11, welche durch federnde Führungen 12 an
den aus abwechselnd aufeinanderfolgenden Strangabschnitten
und Distanzstückabschnitten bestehenden Strang angedrückt werden, die durch ihre Laufgeschwindigkeit
die Fortbewegungsgeschwindigkeit des Stranggebildes bestimmen, und dieses einem Stauschacht
13 übergeben. Zur Sicherung der immer vollkommenen Füllung dieses Stauschachtes durch den
Strang ist ein Staukontakt 14 vorgesehen.
Diesem Staukontakt sind in ähnlicher Weise wie die Bänder 11 ausgebildete Paare von endlosen Bändern 15
mit federnden Andrückvorrichtungen 16 für ihre dem Strang zugekehrten Trümer nachgeschaltet, welche mit
einer beispielsweise um 15% geringeren Geschwindigkeit als die Bänder 11 laufen, ebenfalls um durch die
hierdurch erzielte zurückhaltende Einwirkung auf den Strang die immer ausreichende Füllung des Stauschachtes
13 sicherzustellen.
Alle Bänder und Taktscheiben werden von einer gemeinsamen Hauptantriebswelle 17 aus angetrieben.
Der aus dem Zwischenraum zwischen den Bändern 15 austretende Strang bewegt sich anschließend weiter
abwärts durch die Innenbohrung einer ihn umgebenden Dosierschnecke 18 hindurch, die in einem zylindrischen
Gehäuse 19 läuft, in welches aus einem zweckentsprechenden im einzelnen nicht dargestellten Vorratsbehälter
20 das rieselfähige in die zwischen den Stöpselkörpern gebildeten Zwischenräume einzufüllende Material
eingeführt wird. Die Dosierschnecke ist bei 21 am Rahmen der Maschine gelagert und wird, wie bei 22 schematisch
dargestellt ist, durch ein Zahnrad — ebenfalls von dem zentralen Antrieb der Maschine aus — angetrieben.
Die Dosierschnecke verjüngt sich an ihrem unteren Ende konisch unter Bildung eines entsprechend konisch
gestalteten Ringkanals 23 zwischen ihr und ihrem Gehäuse, welcher frei in den zentralen von dem Strang
passierten Raum mündet und über welchen die durch die Distanzstücke 24 offen gehaltenen freien Zwischenräume
zwischen den Stöpselabschnitten 25 unter der Wirkung der Schwerkraft, unterstützt durch die Druckwirkung
der Schnecke, mit dem rieselfähigen Filtermaterial gefüllt werden, wobei die völlige Füllung der
Kammern durch die Fortbewegungsgeschwindigkeit des Stranges, die Umdrehungszahl der Schnecke und
die Querschnittsgröße der Mündungen des genannten Ringraumes 23 gesichert ist. Diese ringförmige Austrittsöffnung
wird während des Passierens eines Stöpsels 25 durch diesen verschlossen.
Anschließend an diese Füllstelle passiert der Strang die Vorrichtung, durch welche auf ihn der ihn umhüllende
Schlauch aus Kunststoff aufgebracht wird, der nunmehr die Kammern schließt und den Zusammenhalt
des gesamten Stranges sichert.
Diese Vorrichtung besteht aus einem einen zentralen Durchtrittskanal für den Strang aufweisenden durch die
Dornhalterung 28 mit Kontermutter 29 und einen Zentrierstern 30 verstellbaren Dornkörper 27, der von
einem beheizten Querspritzkopf 31 umschlossen ist. Diesem Querspritzkopf wird durch eine seitlich angeordnete
Extruderschnecke 32 das flüssige Kunststoffmaterial zugeführt, welches durch die den äußeren
Durchmesser der Kunststoffumhüllung bestimmende durch eine Überwurfmutter 34 verstellbare Spritzdüse
33 auf den Strang aufgebracht wird. Der den Spritzkopf verlassende Strang wird anschließend in nicht dargestellter
Weise gekühlt und in die je aus zwei halben Stopfenabschnitten und die das Distanzstück mit dem
Filtermaterial enthaltende Zwischenkammer bestehenden Filterkörper zerlegt.
Die in F i g. 2 dargestellte Ausführungsform der neuen Vorrichtung unterscheidet sich von der vorstehend
beschriebenen lediglich durch die Art der Bildung der später das rieselfähige Filtermaterial aufnehmenden
Kammern.
Es werden deshalb im folgenden nur die von der vorstehend im einzelnen beschriebenen Ausführungsform
ίο gemäß F i g. 1 abweichenden Teile beschrieben.
In diesem Falle wird — unter Wegfall der Vorrichtung für die Zuführung der Distanzstücke — ein aus
aufeinanderfolgenden Stöpselabschnitten bestehender ununterbrochener Strang zwischen in der gleichen
Weise wie gemäß Fig. Ib ausgebildeten und seine Fortbewegungsgeschwindigkeit bestimmenden federnd
an ihn angedrückten Transportbändern 15 hindurch in eine durch diesen ununterbrochenen Strang ständig gefüllte
ihn unter sanftem Reibungsschluß umschließende Führungshülse 35 eingeführt, der durch einen auf sie
wirkenden entsprechend angetriebenen Hebel 36 eine alternierende Auf- und Abwärtsbewegung, die sich
selbstverständlich auch auf den rückwärts dieser Führungshülse liegenden Zuführungsmechanismus überträgt,
während die Zuführung weiterer Stopfenabschnitte entsprechend taktmäßig unterbrochen wird, jeweils
um den der axialen Erstreckung einer Kammer erstreckenden Hub erteilt wird. Während des Aufwärtshubes
hebt sich der gesamte in der Führungshülse, die im Bereich des konischen ringförmigen Einlaufs 23
endet, liegende Strang durch den Reibungsschluß gegenüber ihren Wandungen gehaltene Strang unter fortlaufender
Freigabe der Einlauföffnung 23 für das rieselfähige Filtermaterial, das dann den so gebildeten Zwischenraum
unmittelbar während seiner Bildung füllt und beim folgenden Abwärtshub der Führungshülse,
durch welchen der Weitertransport des Stranges bewirkt wird, in der Kammer zusätzlich in erwünschter
Weise zusammengedrückt wird, worauf dann die Weiterbehandlung des Stranges wie im Falle der erstbeschriebenen
Ausführungsform erfolgt.
In dem einen wie in dem anderen Falle arbeiten sämtliche bewegten Teile der Maschine in voneinander
abhängigem Takt, so daß sich eine vollautomatische Arbeitsweise ergibt.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die vorstehend im einzelnen beschriebenen Ausführungsformen
des neuen Verfahrens bzw. der zu seiner Durchführung dienenden Vorrichtungen beschränkt, sondern
es sind demgegenüber Änderungen in verschiedenster Hinsicht möglich, ohne von ihrem Grundgedanken abzuweichen.
Insbesondere ist es auch möglich, die beschriebene Vorrichtung mit geringfügigen, sich ohne weiteres ergebenden
Abänderungen lediglich zur Umhüllung eines gewöhnlichen Filtertows mit einem Kunststoffschlauch
zu verwenden, wobei dann alle Teile der Vorrichtung, die für die Bildung der Kammern und das Einfüllen des
pulverförmigen Filtermaterials in diese erforderlich sind, fortfallen und die Bildung des Filtertows aus dem
Ausgangsmaterial für dasselbe in wesentlich vereinfachter Weise durch Einführung dieses schleierförmigen
Ausgangsmaterials über eine sich konisch verengende Zuführungsdüse zu der Stelle, an welcher das
Aufspritzen des Kunststoffüberzuges stattfindet, erfolgen kann.
Hierzu 3 lilatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung von granulatgefüllten Zigarettenfiltern, bei dem das Granulat in zwisehen
Abschlußstopfen aus einem Fasermaterial gebildete Kammern eingefüllt wird, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschlußstopfen aufeinanderfolgend vorzugsweise lotrecht zugeführt werden, die Zuführung jeweils vorübergehend unterbrochen
und gleichzeitig entweder der vor oder der hinter der Trennstelle befindliche, allseitig geführte
Abschlußstopfen axial bewegt und derart ein aus nach der Seite hin offenen Zwischenräumen von
der axialen Länge der Kammern und aus den diese Zwischenräume begrenzenden Abschlußstopfen bestehender
Strang gebildet wird, in dessen Zwischenräume im Zuge der Bewegung des Stranges an
einer die Führung unterbrechenden Stelle das Granulat allseitig radial unter Druckeinwirkung eingefüllt
wird, worauf der so gebildete Strang von einem vorzugsweise aus Kunststoff-Folie bestehenden,
den äußeren Abschluß der Kammern bildenden Schlauchkörper umschlossen und nach dem Abbinden
des Schlauchmaterials in bekannter Weise in die aus je zwei halben Abschlußstopfen und einer
dazwischenliegenden, mit dem Granulat gefüllten Kammer bestehenden Zigarettenfilter zerlegt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Zuge der Zuführung der Abschlußstopfen
Distanzkörper in die Zwischenräume eingeführt werden, welche den Abstand zwischen den
aufeinanderfolgenden Abschlußstopfen sichern und bei dem späteren Verschließen der von den Zwischenräumen
gebildeten Kammern in diesen verbleiben.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein aus unmittelbar aufeinanderfolgenden
Abschlußstopfen bestehender Strang während der Zuführung an der Zuführungsstelle des
Granulats unter sanftem Reibungsschluß vertikal auf- und abwärts bewegt und derart im Takt jeweils
um eine der der zu bildenden Kammern entsprechende Länge an- und hierdurch vom weiter vorne
liegenden Bereich des Stranges abgehoben und dieser freie Raum im Zuge seiner durch das Abheben
erfolgenden Bildung mit dem Granulat gefüllt wird.
4. Maschine zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 und 2, gekennzeichnet durch eine
Vorrichtung (3,8,10) zum gleichzeitigen Verbringen von Stopfenabschnitten (25) und — vorzugsweise
sternförmigen — Distanzkörpern (24) in miteinander fluchtender Übereinanderanordnung oberhalb
der Mündung eines vertikalen Zuführungsschachtes (9), an welchen sich eine das derart gebildete, aus
den abwechselnd aufeinanderfolgenden Stopfenabschnitten (25) und Distanzkörpern (24) bestehende
Stranggebilde führende und dieses beschleunigende Führungsvorrichtung anschließt, die es an einer in
diese Führungsvorrichtung mündenden Zuführungsöffnung (23) für das in die Zwischenräume einzubringende
Filtermaterial (26) und einer dieser nachgeordneten Vorrichtung (27 bis 33) zum Umhüllen
des Stranggebildes (24, 25) unter gleichzeitigem Schließen der von den Distanzkörpern gebildeten
Kammern durch einen, vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden, Schlauchkörper vorbeigeführt
(Fig. 1a, Ib).
5. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum gleichzeitigen
Zuführen der Stopfenabschnitte (25) und der Distanzkörper (24) aus zwei sich teilweise überlappend
übereinander angeordneten Taktscheiben (3, 8), die in ihrem Umfangsbereich Aufnahmevorrichtungen
für je eine gleiche Anzahl von Stopfenabschnitten (25) und Distanzkörpern (24) aufweisen
und diese im Zuge ihrer absatzweisen Drehung über die Mündung des Zuführungsschachtes (9) verbringen,
sowie einer Vorrichtung (10) zum Einstoßen dieser Stopfenabschnitte (25) und Distanzkörper
(24) in den Zuführungsschacht (9) besteht (F i g. la, Ib).
6. Maschine nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß dem Zuführungsschacht
(9) wenigstens eine Kombination von endlosen Bändern (11 bzw. 15) nachgeordnet ist, deren dem
Stranggebilde (24, 25) zugewendete Trümer federnd nachgiebig an das Stranggebilde angepreßt werden
und dieses in einer die völlige Füllung des anschließenden Zuführungsschachtes sichernden Weise
durch entsprechende Bemessung ihrer Laufgeschwindigkeit verzögern (F i g. la, Ib).
7. Maschine nach den Ansprüchen 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuführungsschacht
sich in zentraler Anordnung durch eine von einem Gehäuse (19) umgebene Dosierschnecke (18) erstreckt,
welche das Filtermaterial (16) der Einfüllungsöffnung (23) in vorbestimmter Menge zuführt
(Fig. la, Ib).
8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende der Dosierschnecke (18) in
einem konischen, die Einfüllungsöffnung bildenden Ringraum (23) sich konisch verjüngend ausgebildet
ist (F ig. la, Ib).
9. Maschine zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 und 3, gekennzeichnet
durch eine Vorrichtung zur Zuführung eines Stranges aus voneinander getrennten, aufeinander gelagerten
Stopfenabschnitten (25) in Gestalt einer den Strang unter sanftem Reibungsschluß umschließenden,
im Bereich der Einführungsöffnung (23) für das Filtermaterial (26) endenden, im Takt durch einen
zweckentsprechenden Antrieb um das jeweils der Länge der zwischen den Stopfenabschnitten zu bildenden
Kammern entsprechende Maß alternierend in vertikaler Richtung auf- und abwärts bewegten
Führungshülse (35), bei deren unter Mitnahme des in ihr befindlichen Stranges von Stopfenabschnitten
erfolgender Aufwärtsbewegung der hierdurch gebildete Zwischenraum fortschreitend mit dem Filtermaterial
gefüllt und durch deren Abwärtsbewegung der Weitertransport des Stranges bewirkt
wird (F i g. 2).
10. Maschine nach den Ansprüchen 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (27 bis
34) zum Ummanteln des Stranges mit einem vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden Schlauch
eine beheizte extruderartige Ausspritzvorrichtung (31 bis 33) für den Kunststoff umfaßt, die in einen
den Strang umgebenden Ringraum mündet, aus welchem der Strang im Zuge seiner Fortbewegung
die ihn umhüllende, den Schlauch bildende Kunststoffmasse mitnimmt (F i g. la, Ib und 2).
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