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DE102006017578B4 - Fachteilereinrichtung zur Unterteilung des Innenraums eines Behälters - Google Patents

Fachteilereinrichtung zur Unterteilung des Innenraums eines Behälters Download PDF

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DE102006017578B4
DE102006017578B4 DE102006017578.6A DE102006017578A DE102006017578B4 DE 102006017578 B4 DE102006017578 B4 DE 102006017578B4 DE 102006017578 A DE102006017578 A DE 102006017578A DE 102006017578 B4 DE102006017578 B4 DE 102006017578B4
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Abstract

Fachteilereinrichtung zur Unterteilung des Innenraums eines Behälters (10) mit zwei Paaren von gegenüberliegenden Seitenwänden (14, 16; 18, 20), die wenigstens ein im wesentlichen plattenförmiges Teilerelement (26, 28) umfasst, wobei an den entgegengesetzten Stirnseiten (41, 43) des Teilerelements (26, 28) ein Anlageelement (30) zur Anlage an einer entsprechenden Seitenwand (14, 16; 18, 20) des Behälters (10) elastisch gelagert ist, wobei das Anlageelement von einer auf der entsprechenden Stirnseite (41, 43) verschiebbar angeordneten Endkappe (30) gebildet wird, in der eine elastische Einrichtung angeordnet ist, wobei der Boden (58) der Endkappe (30) an die Innenseite der jeweiligen Seitenwand (14, 16, 18, 20) so angedrückt wird, dass er an der Innenseite anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilerplatte in den Ecken Ausnehmungen (42) und die Endkappe Stirnseiten (54, 56) aufweist, und dass der Abstand der Ausnehmungen (42) voneinander dem Abstand der Innenseiten der Stirnseiten (54, 56) entspricht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fachteilereinrichtung zur Unterteilung des Innenraums eines Behälters mit zwei Paaren von gegenüberliegenden Seitenwänden, die wenigstens ein im wesentlichen plattenförmiges Teilerelement umfasst.
  • Aus der DE 37 24 828 ist es bekannt, zur Unterteilung eines kastenförmigen Behälters in Längs- oder Querrichtung Fachteiler einzusetzen, die an den Rändern oder Schmalseiten, mit denen sie an den Wänden des Behälters anliegen mit relativ breiten Flanschen versehen sind, die sich an den Behälterwänden abstützen. Die Flansche schließen nach beiden Seiten mit der Ebene des Fachteilers einen Winkel von etwas mehr als 90° ein, so dass ein flaches ”V” gebildet wird. Bei einer Biegebelastung stützen sich die Flansche auf der der Biegelast gegenüberliegenden Seite gegen die Behälterwände ab. Die Fixierung der Fachteiler im Behälter erfolgt durch niedrige Leisten an den Innenseiten der Wände des Behälter. Die niedrigen Leisten sind fest an den jeweiligen Behälterwänden vorgeformt. Es ist daher nicht möglich, die Fachunterteilung individuell an besondere Bedürfnisse anzupassen. Darüber hinaus weisen die aus Kunststoff hergestellten Behälter produktionsbedingt Wände auf, die nicht exakt senkrecht zu dem Boden des Behälters verlaufen, sondern leicht nach außen geneigt sind. Dies hat zur Folge, dass die Fachteiler an den entsprechenden Wänden nicht exakt anliegen können, so dass das entsprechende Fach nicht dicht an den Wänden abschließt.
  • Aus der FR 1 283 923 ist eine variabel aufteilbare Sortierbox beispielsweise für die Bevorratung mechanischer Teile bekannt, die einen Körper mit einem Boden und zwei parallelen Längswänden zur innenseitigen Halterung herausnehmbarer Trennwände aufweist, wobei die herausnehmbaren Trennwände mit den seitlichen Kanten über elastisch vorgespannte Druckstücke gegen die Innenseiten der Längswände abgestützt sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit konstruktiv einfachen Mitteln eine Fachteilereinrichtung zu schaffen, mit der es möglich ist, den Innenraum eines Behälters schnell und einfach in Fächer gewünschter Größe zu unterteilen.
  • Aus der GB 369 967 ist eine Fachteilereinrichtung bekannt, die zwei Endstücke aufweist, in denen eine Nut vorgesehen ist, in die die entgegen gesetzten Stirnseiten eines plattenförmigen Teilerelements eingreifen. Zur Montage der Fachteilereinrichtung werden zunächst die Endstücke an den Behälterwänden befestigt, wobei sie mit Spitzen versehen sind, die sich in die Behälterwand bohren. Anschließend wird das Teilerelement in die Nuten der Endstücke eingeschoben. Damit die Endstücke beim Einschieben etwas nachgeben können, sind sie gegenüber der Behälterwand elastisch gelagert. Wird das Teilerelement wieder herausgezogen, um die Teilung des Innenraums des Behälters zu ändern, verbleiben die Endstücke an den Behälterwänden und wirken störend.
  • Die DE 88 14 319 U1 beschreibt eine Fachteilereinrichtung, bei der das Teilerelement mit seinen Stirnseiten zwischen zwei Steckschuhe eingreift, die Zapfen aufweisen, die in Öffnungen in der Behälterwand stecken.
  • Die US 2 101 378 offenbart eine Fachteilereinrichtung zur Unterteilung von Schubladen, die Endstücke aufweist, die mit Hilfe von Spitzen an der Schubladenwand vormontiert werden. In die Endstücke wird dann ein Teilerelement eingeschoben. Nach Herausziehen der Teilerelemente verbleiben auch hier die Endstücke an der Innenwand der Schublade.
  • Aus der EP 0 652 159 A1 ist eine Fachteilereinrichtung bekannt, bei der in einem Teilerelement wenigstens ein in den oberen Längsrand mündender erster Vertikalschlitz ausgebildet ist, dessen Breite der Dicke eines weiteren Teilerelements entspricht, in dem wenigstens ein in den unteren Längsrand mündender zweiter Vertikalschlitz ausgebildet ist, dessen Breite der Dicke des einen Teilerelements entspricht, wobei das weitere Teilerelement quer zu dem einen Teilerelement so auf dieses aufgesteckt ist, dass der Bereich des weiteren Teilerelements oberhalb des zweiten Vertikalschlitzes durch den ersten Vertikalschlitz hindurchgeht und der Bereich des einen Teilerelements unterhalb des ersten Vertikalschlitzes durch den zweiten Vertikalschlitz hindurchgeht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit konstruktiv einfachen Mitteln eine Fachteilereinrichtung zu schaffen, mit der es möglich ist, den Innenraum eines Behälters schnell und einfach in Fächer gewünschter Größe zu unterteilen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Fachteilereinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Fachteilereinrichtung sind Gegenstand der Patentansprüche 2 bis 6.
  • Ein Behälter, in dem die erfindungsgemäße Fachteilereinrichtung angeordnet ist, ist Gegenstand des Patentanspruchs 7. Eine bevorzugte Ausführungsform dieses Behälters ist Gegenstand des Patentanspruchs 8.
  • Durch die erfindungsgemäße Fachteilereinrichtung wird es ermöglicht, auf einfache Weise und schnell den Innenraum eines Behälters in Fächer gewünschter Größe zu unterteilen. Darüber hinaus gewährleistet die elastische Lagerung des Anlageelements an den Stirnseiten des Teilerelements, dass das Anlageelement entlang seiner gesamten Länge an der entsprechenden Seitenwand des Behälters anliegen kann, auch wenn die Seitenwand nicht exakt senkrecht zu dem Boden des Behälters verläuft. Das Teilerelement kann zusammen mit den Anlageelementen herausgenommen werden. Nach der Herausnahme steht nichts von der Behälterwand vor.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich das Anlageelement im wesentlichen entlang der gesamten Länge der entsprechenden Stirnseite des Teilerelements, um einen dichten Abschluss entlang der gesamten Höhe des Teilerelements zu erreichen.
  • Vorzugsweise sind auf der der entsprechenden Stirnseite des Teilerelements abgewandten Seite des Anlageelements Vorsprünge für ein Eingreifen in entsprechende Durchgangsöffnungen in einer entsprechenden Seitenwand des Behälters vorgesehen. Hierdurch wird eine Fixierung des Teilerelements an den Seitenwänden möglich, durch die ein Verrutschen des Teilerelements verhindert wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird das Anlageelement von einer auf der entsprechenden Stirnseite verschiebbar angeordneten Endkappe gebildet, in der eine elastische Einrichtung angeordnet ist.
  • Die elastische Einrichtung wird bevorzugt von wenigstens einer Federzunge gebildet, deren eines Ende am Boden der Endkappe befestigt ist und deren anderes Ende an der entsprechenden Stirnseite des Teilerelements anliegt, wobei es zweckmäßig ist, zwei Federzungen in Längsrichtung der Stirnseite im Abstand zueinander anzuordnen.
  • Um die Möglichkeit zu schaffen, den Innenraum eines Behälters nicht nur in einer Richtung zu unterteilen, ist es zweckmäßig, in einem Teilerelement wenigstens einen in den oberen Längsrand mündenden ersten Vertikalschlitz auszubilden, dessen Breite der Dicke eines weiteren Teilerelements entspricht, in dem wenigstens ein in den unteren Längsrand mündender zweiter Vertikalschlitz ausgebildet ist, dessen Breite der Dicke des einen Teilerelements entspricht. Zur Unterteilung ist das weitere Teilerelement quer zu dem einen Teilerelement so auf dieses aufgesteckt, dass der Bereich des weiteren Teilerelements oberhalb des zweiten Vertikalschlitzes durch den ersten Vertikalschlitz hindurchgeht und der Bereich des einen Teilerelements unterhalb des ersten Vertikalschlitzes durch den zweiten Vertikalschlitz hindurchgeht. Dies ermöglicht eine genaue Fixierung der beiden Teilerelemente zueinander.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines kastenförmigen Behälters aus Kunststoff, in dessen Innenraum eine Fachteilereinrichtung mit einem Längsteiler und einem Querteiler angeordnet ist,
  • 2 eine auseinander gezogene Darstellung des Behälters von 1,
  • 3 eine auseinander gezogene Darstellung des Längsteilers von 1,
  • 4 eine perspektivische Vorderansicht einer Endkappe des Längsteilers von 3,
  • 5 eine perspektivische Rückansicht der Endkappe von 4,
  • 6 eine Querschnittsansicht der Endkappe von 4.
  • Der in den 1 und 2 gezeigte Behälter aus Kunststoff weist einen Boden 12, zwei parallele, gegenüberliegende Querwände 14, 16 und zwei parallele, gegenüberliegende Längswände 18, 20 auf. Der Innenraum des Behälters 10 ist durch eine Fachteilereinrichtung in vier Fächer unterteilt, die von einem Längsteiler 22 und einem Querteiler 24 gebildet wird.
  • 3 zeigt eine auseinander gezogene Darstellung des Längsteilers 22. Der Längsteiler 22 umfasst eine insgesamt rechteckige Teilerplatte 26, die beispielsweise von einer Stegplatte aus Kunststoff gebildet wird. Auf den vertikalen Stirnseiten 41 bzw. 43 der Teilerplatte 26 ist jeweils eine Endkappe 30 aus Kunststoff und mit rechteckigem Querschnitt elastisch verschiebbar gelagert. Wie es in den 4 bis 6 gezeigt ist, weist jede Endkappe 30 auf der der Stirnseite 41, 43 abgewandten Seite einen Boden 58 auf, von dem sich zwei im Abstand zueinander angeordnete Längswände 50, 52 in Richtung der Teilerplatte 26 erstrecken. Der Abstand zwischen den Längswänden 50, 52 ist so gewählt, dass die Längswände 50, 52 auf den Seitenwänden der Teilerplatte 26 so anliegen, dass die Endkappe 30 bei ihrer Verschiebung durch die Teilerplatte 26 geführt wird. Der Außenabstand zwischen den Stirnseiten 54, 56 der Endkappe 30 entspricht der Höhe der Teilerplatte 26. Damit die Endkappe 30 auf der Teilerplatte 26 verschoben werden kann, sind Ausnehmungen 42 in den Ecken der Teilerplatte 26 vorgesehen, deren Abstand dem Abstand der Innenseiten der Stirnseiten 54, 56 entspricht. Somit werden die Stirnseiten 54, 56 bei einer Verschiebung der Endkappe 30 in den Ausnehmungen 42 geführt.
  • Wie es in 3 außerdem zu sehen ist, sind auf der Außenseite des Bodens 58 der Endkappe 30 mehrere Vorsprünge 40 (im gezeigten Beispiel fünf) mit kreisrundem Querschnitt in gleichmäßigem Abstand übereinander angeordnet, die sich nach außen, d. h. von der entsprechenden Stirnseite 41, 43 weg erstrecken.
  • In den Querwänden 14, 16 sind entsprechende Bohrungen 36 im Abstand übereinander ausgebildet, in die die Vorsprünge 40 eingreifen, wenn der Längsteiler 22 in den Behälter 10 eingebaut ist, wodurch ein sicherer Halt des Längsteilers 22 im Behälter gewährleistet wird. Die Vorsprünge 40 können von außen mittels Federringen oder Schrauben an den Querwänden 14, 16 befestigt werden, wenn ein späteres Lösen des Längsteilers 22 verhindert werden soll.
  • Wie es in den 4 bis 6 zu erkennen ist, sind in dem Innenraum der Endkappe 30 zwei Federzungen 44, 46 im Abstand übereinander angeordnet. Die Federzungen 44, 46 sind mit einem Ende mit dem Boden 58 der Endkappe 30 verbunden und erstrecken sich im spitzen Winkel zum Boden 58 jeweils in Richtung der entsprechenden Stirnseite 54, 56 der Endkappe 30, wobei das freie Ende der jeweiligen Federzunge 44, 46 jeweils innerhalb des Innenraums der Endkappe 30 liegt. Zwischen den befestigten Enden der Federzungen 44, 46 sind in dem Innenraum Versteifungsrippen 60, 62 im Abstand zueinander angeordnet, die ein Zusammendrücken der Längswände 50, 52 verhindern.
  • An den Federzungen sind außerdem auf der dem Boden 58 zugewandten Seite sich im spitzen Winkel zur jeweiligen Federzunge 44, 46 nach außen erstreckende Anschlagschenkel 48 vorgesehen, durch die die Biegung der Federzunge 44, 46 in Richtung des Bodens 58 begrenzt oder nach Auftreffen des Anschlagschenkels 48 auf den Boden 58 die Federkraft erhöht wird. Außerdem sind an den Längswänden 50, 52 sich nach innen erstreckende Rastnasen 64, 66 vorgesehen, die in an den Seitenwänden der Teilerplatte 26 vorgesehene Rastausnehmungen (nicht gezeigt) eingreifen können, wenn die Endkappe 30 auf die entsprechende Stirnseite 41, 43 geschoben wird. Hierdurch kann verhindert werden, dass sich Endkappe 30 nach Aufschieben von der Teilerplatte 26 löst.
  • Zur Anordnung des Längsteilers 26 in dem Behälter 10 werden die Endkappen 30 auf die jeweilige Stirnseite 41 bzw. 43 des Längsteilers 46 geschoben. Die Endkappen 30 werden anschließend in Richtung der Stirnseite 41, 43 gegen die Federkraft der Federzungen 44, 46 gedrückt. Hierdurch wird ermöglicht, dass der Längsteiler 26 zwischen die Querwände 14, 16 in Längsrichtung eingesetzt werden kann. Dann werden die Vorsprünge 40 so angeordnet, dass sie mit den jeweiligen Bohrungen 36 in den Querwänden 14, 16 fluchten. Aufgrund der Federkraft der Federzungen 44, 46 werden die Endkappen 30 dann in Richtung der jeweiligen Querwand 14, 16 bewegt, wobei die Vorsprünge 40 in die jeweiligen Bohrungen 36 eingreifen. Der Längsteiler 26 wird hierdurch an den Querwänden 14, 16 fixiert. Da die Endkappe 30 durch die Federzungen 44, 46 elastisch gelagert ist, wird der Boden 58 an die Innenseite der jeweiligen Querwand 14 bzw. 16 so angedrückt, dass er an der Innenseite anliegt, auch wenn die Innenseite produktionsbedingt nicht exakt senkrecht zu dem Boden 12 verläuft.
  • Wie es in 3 zu erkennen ist, sind in dem Längsteiler 26 drei Vertikalschlitze 32a, 32b, 32c ausgebildet, die in die obere Längskante 45 des Längsteilers 26 münden. Im gezeigten Beispiel beträgt die Länge der Vertikalschlitze 32a, 32b, 32c die Hälfte der Höhe der Teilerplatte 26. Die Breite entspricht der Dicke des Querteilers 24.
  • Die Vertikalschlitze 32a, 32b, 32c bieten die Möglichkeit, dass ein Querteiler 24 auf den Längsteiler 26 aufgesteckt werden kann. Bei dem in den 1 und 2 gezeigten Beispiel ist der Querteiler 24 auf den mittleren Vertikalschlitz 32b aufgesteckt.
  • Der Querteiler 24 ist im wesentlichen auf die gleiche Weise aufgebaut wie der Längsteiler 26 und besitzt die selbe Höhe und Dicke. Er weist eine Teilerplatte 28 auf, auf deren Stirnseiten ebenfalls eine Endkappe 30 mit Federzungen 44, 46 und Vorsprüngen 40 aufgeschoben wird. Die Vorsprünge 40 greifen ebenfalls in Bohrungen 36 in den Längswänden 18, 20 des Behälters 10 ein
  • In der Mitte der Teilerplatte 28 ist ein sich nach unten erstreckender Vertikalschlitz 38 vorgesehen, der in die untere Längsseite 47 der Teilerplatte 28 mündet. Im gezeigten Beispiel beträgt die Länge des Vertikalschlitzes 38 die Hälfte der Höhe der Teilerplatte 28. Die Breite entspricht der Dicke des Längsteilers 22.
  • Zur Befestigung wird der Querteiler 24 von oben auf den Längsteiler 26 aufgesteckt, so dass der Bereich des Querteilers 28 oberhalb des Vertikalschlitzes 38 durch den Vertikalschlitz 32b des Längsteilers hindurchgeht und der Bereich des Längsteilers 26 unterhalb des Vertikalschlitzes 32 durch den Vertikalschlitz 38 hindurchgeht. Das Ende des Vertikalschlitzes 38 liegt auf dem Ende des Vertikalschlitzes 32b auf. Der Längsteiler 22 und der Querteiler 24 werden hierdurch formschlüssig verbunden.
  • Die Höhe der Vertikalschlitze 32a, 32b, 32c und 38 kann auch anders gewählt werden. Vorteilhaft für eine formschlüssige Verbindung ist es jedoch, wenn, wie oben erwähnt, das Ende des Vertikalschlitzes 38 auf dem Ende des Vertikalschlitzes 32b aufliegt. Es ist natürlich auch möglich, in dem Querteiler 24 nach oben offene Vertikalschlitze 38 und in dem Längsteiler 22 nach unten offene Vertikalschlitze 32a, 32b, 32c vorzusehen. Hierzu müssen bei dem gezeigten Beispiel die Teilerplatten 26, 28 nur umgedreht werden. Wenn in den Behälter 10 nur ein Längsteiler 22 oder nur ein Querteiler 24 eingesetzt werden soll, kann auf die Vertikalschlitze auch ganz verzichtet werden.
  • Um die nicht verwendeten Vertikalschlitze 32a, 32c zu verschließen sind Steckverbinder 34 vorgesehen, die in die Vertikalschlitze 32a, 32c gesteckt werden können. Die Steckverbinder 34 sorgen zusätzlich für eine Versteifung des Längsteilers 22 in diesem Bereich. Die Vertikalschlitze 32a, 32c können aber auch zur Anordnung zusätzlicher Querteiler 26 verwendet werden.

Claims (8)

  1. Fachteilereinrichtung zur Unterteilung des Innenraums eines Behälters (10) mit zwei Paaren von gegenüberliegenden Seitenwänden (14, 16; 18, 20), die wenigstens ein im wesentlichen plattenförmiges Teilerelement (26, 28) umfasst, wobei an den entgegengesetzten Stirnseiten (41, 43) des Teilerelements (26, 28) ein Anlageelement (30) zur Anlage an einer entsprechenden Seitenwand (14, 16; 18, 20) des Behälters (10) elastisch gelagert ist, wobei das Anlageelement von einer auf der entsprechenden Stirnseite (41, 43) verschiebbar angeordneten Endkappe (30) gebildet wird, in der eine elastische Einrichtung angeordnet ist, wobei der Boden (58) der Endkappe (30) an die Innenseite der jeweiligen Seitenwand (14, 16, 18, 20) so angedrückt wird, dass er an der Innenseite anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilerplatte in den Ecken Ausnehmungen (42) und die Endkappe Stirnseiten (54, 56) aufweist, und dass der Abstand der Ausnehmungen (42) voneinander dem Abstand der Innenseiten der Stirnseiten (54, 56) entspricht.
  2. Fachteilereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Anlageelement (30) im wesentlichen entlang der Länge der entsprechenden Stirnseite (41, 43) des Teilerelements (26, 28) erstreckt.
  3. Fachteilereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass auf der der entsprechenden Stirnseite (41, 43) des Teilerelements (26, 28) abgewandten Seite des Anlageelements (30) Vorsprünge (40) für ein Eingreifen in entsprechende Durchgangsöffnungen (36) in einer entsprechenden Seitenwand (14, 16; 18, 20) des Behälters (10) vorgesehen sind.
  4. Fachteilereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elastische Einrichtung von wenigstens einer Federzunge (44, 46) gebildet wird, deren eines Ende am Baden (58) der Endkappe (30) befestigt ist und deren anderes Ende an der entsprechenden Stirnseite (41, 43) des Teilerelements (26, 28) anliegt.
  5. Fachteilereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Federzungen (44, 46) in Längsrichtung der Stirnseite (41, 43) im Abstand zueinander angeordnet sind.
  6. Fachteilereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Teilerelement (26) wenigstens ein in den oberen Längsrand (45) mündender erster Vertikalschlitz (32b) ausgebildet ist, dessen Breite der Dicke eines weiteren Teilerelements (28) entspricht, in dem wenigstens ein in den unteren Längsrand (47) mündender zweiter Vertikalschlitz (38) ausgebildet ist, dessen Breite der Dicke des einen Teilerelements (26) entspricht, wobei das weitere Teilerelement (28) quer zu dem einen Teilerelement (26) so auf dieses aufgesteckt ist, dass der Bereich des weiteren Teilerelements (28) oberhalb des zweiten Vertikalschlitzes (38) durch den ersten Vertikalschlitz (32b) hindurchgeht und der Bereich des einen Teilerelements (26) unterhalb des ersten Vertikalschlitzes (32b) durch den zweiten Vertikalschlitz (38) hindurchgeht.
  7. Behälter mit einem Boden (12) und zwei Paaren von gegenüberliegenden Seitenwänden (14, 16; 18, 20), dadurch gekennzeichnet, dass in dem Behälter (10) wenigstens eine Fachteilereinrichtung (22, 24) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 so angeordnet ist, dass die an den Stirnseiten (41, 43) des Teilerelements (26, 28) angeordneten Anschlagelemente (30) elastisch an den entsprechenden gegenüberliegenden Seitenwänden (14, 16; 18, 20) anliegen.
  8. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf der der entsprechenden Stirnseite (41, 43) des Teilerelements (26, 28) abgewandten Seite des Anlageelements (30) Vorsprünge (40) vorgesehen sind, und dass in den entsprechenden Seitenwänden (14, 16; 18, 20) des Behälters (10) Durchgangsöffnungen (36) vorgesehen sind, in die die Vorsprünge (40) eingreifen.
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