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Die
Erfindung betrifft ein Aufbausilostreugerät zum Ausbringen von rieselfähigem Material,
insbesondere von Streumitteln, mit einem auf die Ladefläche eines
Fahrzeuges aufsetzbaren Einkammerstreugutbehälter, mit einer im Streugutbehälter angeordneten
motorisch angetriebenen Fördervorrichtung,
einem außen
am Streugutbehälter
angeordneten Streuteller mit Zuführschacht
und selbsttätiger Zuführung des
Streumittels mittels einer Fördervorrichtung.
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In
der Regel bestehen Streufahrzeuge vor allem für den Winterdienst im kommunalem
Bereich im wesentlichen aus einem auf die Ladefläche eines auch anderweitig
nutzbaren Fahrzeuges aufsetzbaren Streugutbehälter. An diesem Aufsatzstreugutbehälter ist
eine Vorrichtung zum Austragen des Streugutes, wie z. B. insbesondere
Streuteller angeordnet. Der Streuteller wird über eine im Streugutbehälter angeordnete
Zuführeinrichtung
mit Streugut beschickt. Das Streugut wird im Bodenbereich des Streugutbehälters abgezogen
und über
einen Schacht dem Streuteller zugeführt. Um eine gleichmäßige Zuführung des
Streugutes während
der Fahrt zu gewährleisten
sind die Seitenwände
solcherart Aussatzstreubehälter
so geneigt, dass sich ein natürlicher Schüttkegel
ausbildet. Dies ist notwendig, da sich im Inneren des eingefüllten Streugutes
oberhalb der Zuführung
am Boden des Behälters
eine sogenannte Brückenbildung
vollziehen kann. Das heißt,
im Inneren des Streugutes bildet sich ein Hohlraum. Dabei stützen sich
einzelne Körner
des Streugutes gegeneinander ab. Dies ist abhängig von der Korngröße, der
Art des Schüttgutes,
von dessen Feuchtigkeit und gegebenenfalls von der Umgebungstemperatur.
Damit diese Brückenbildung
vermieden werden kann, gibt es nur wenig Spielraum die Winkel der
Seitenwände
des Aufsatzstreugutbehälters
zu verändern. Allerdings
werden mit solcherart Streufahrzeugen Streugüter mit unterschiedlichen Eigenschaften
ausgebracht deren optimale Schüttwinkel
erheblich differieren können.
Es wird deshalb aus Brückenbildungsgründen in
der Regel der größte Schüttwinkel
eines möglichen
auszubringenden Streugutes gewählt. Dies
führt allerdings
dazu, dass der Aufsatzstreubehälter
um die zulässige
Achslast möglichst
auszunutzen eine solche Bauhöhe
erreicht, dass eine Sicht nach hinten durch die Heckscheibe des
Fahrerhauses nicht mehr möglich
ist. Oftmals bestehen aber gerade solche Anforderungen, dass Streufahrzeuge rückwärts in Sackgassen
oder Einfahrten einfahren müssen.
Kann der Fahrer nur über
die Außenspiegel nach
hinten schauen, entsteht hinter dem Fahrzeug ein großer toter
Raum der nicht eingesehen werden kann. Dies kann zu verschiedenen
Beschädigungen am
Fahrzeug oder zu Unfällen
führen.
Ein weiterer Nachteil dieser Lösung
ist, dass der Schwerpunkt des Fahrzeuges auf Grund der hoch angeordneten wirksamen
Last erheblich nach oben verlagert wird, was das Fahrverhalten vor
allem beim Anfahren und Abbremsen, wie auch beim Kurvenfahren negativ
beeinflusst und die Einsatzmöglichkeiten
des Fahrzeuges weiter einschränkt.
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Aus
der
DE 196 16 659
A1 ist ein flachbauender Aufsatzstreugutbehälter mit
großem
Streugutvolumen bekannt, der dieses Problem umgeht. Dabei sind ein
oder zwei Förderschnecken
außermittig
angeordnet, die das Streugut dem Streuteller zuführen. Um die Brückenbildung
zu verhindern und das Streugut der bzw. den Förderschnecken zuführen zu
können,
ist der flach geneigte oder ebene Behälterboden als Rüttelboden
ausgeführt.
Dies hat den Nachteil, dass es sich um eine kostenaufwendige Konstruktion handelt,
die eine Vielzahl mechanisch beweglicherer und dem Verschleiß unterliegender
Teile enthält.
Vor allem der Rüttelboden
führt zu
erheblicher Lärmbelastung
der Umgebung. Zudem ist ein erhöhter
Wartungs- und Pflegeaufwand erforderlich um diese Lösung einsatzfähig zu halten.
Auch benötigt
diese Konstruktion eine größere Energiezufuhr
um das Streugut auszubringen.
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Zum
Problem der Vermeidung von Brückenbildung
beim Streugut ist es aus der
DE 296 18 218 U1 bekannt, direkt über der
Fördervorrichtung
eine Rührwelle
anzuordnen. Diese Rührwelle
ist mit stab- oder schaufelartigen Rührelementen versehen. Diese
Rührwelle
ist trotz ihre vielen Verzweigungen nicht allein in der Lage die
Brückenbildung
zu verhindern weshalb noch zusätzlich
durch den Antrieb eine Drehschwingung sowohl auf die Förderschnecke
als auch auf die Rührwelle
erzeugt wird. Auch diese technische Lösung besitzt viele mechanisch
bewegte Teile und ist konstruktiv und energetisch aufwendig.
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Ein
anderer flacher Aufsatzstreugutbehälter zum Ausbringen von rieselfähigem Material,
wie insbesondere verschiedenartige Streugüter, ist in der
DE 200 06 484 beschrieben. Dabei
sind am Behälterboden
mindestens zwei Fördereinrichtungen
parallel und symmetrisch zueinander angeordnet. Diese wirken jeweils
zusammen. Zwischen den dabei benutzten Förderschnecken ist hier ein
zusätzlicher
Damm angeordnet, der wieder das Problem der Brückenbildung verhindern soll.
Sowohl die beiden Außenwände des
Aufsatzstreugutbehälters
als auch die beiden Wände
des mittig angeordneten Damms sind wiederum in einem bestimmten
Winkel geneigt, um ein zuverlässiges
Nachrutschen des Streugutes zu den Fördereinrichtungen zu gewährleisten.
Diese Lösung ist
zwar konstruktiv einfach, allerdings wird das Volumen des Streugutbehälters bei
dieser Konstruktion gegenüber
den anderen Lösungen
klein, was wiederum zu höheren
Ausführungen
des Streugutbehälters führt, wenn
man bis an die zulässige
Achslast des jeweils eingesetzten Fahrzeuges Streugut mitführen möchte.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde ein Aufbausilostreugerät zum Ausbringen
von rieselfähigem
Material zu schaffen, dass eine möglichst große Menge von Streugut aufnehmen
kann, einen möglichst
niedrigen Schwerpunkt besitzt, eine freie Sicht über die Ladefläche des
Fahrzeuges hinweg nach hinten ermöglicht und während der
Ausbringung des Streugutes eine gleichmäßige Lastverteilung auf alle
Räder des
Fahrzeuges realisiert.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe mit den Merkmalen des ersten Patentanspruches gelöst. Weitere
zweckmäßige Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Das neuartige Aufbausilostreugerät 1 zum
Ausbringen von rieselfähigem
Material, wie insbesondere von Streumitteln für den Winterdienst, besteht
wie bekannt aus einem auf die Ladefläche eines Fahrzeuges aufsetzbaren
einkammerartig ausgebildeten Streugutbehälter 2. Im Streugutbehälter 2 ist
als motorisch angetriebene Fördervorrichtung
wie allgemein üblich
eine Förderschnecke 4 angeordnet.
Zum Ausbringen des Streugutes ist außen am Streugutbehälter 2 ein
Streuteller 6 mit Zuführschacht
und selbsttätiger
Zuführung
des Streumittels befestigt, der ebenfalls über die Bordhydraulik angetrieben wird.
Der einkammerartig ausgebildete Streugutbehälter 2 des Aufbausilostreugerätes 1 besitzt
im Gegensatz zu den bislang meistens eingesetzten Streugutbehältern eine
unten breite flache Bodenwanne 3. Die Förderschnecke 4 ist
dabei außermittig
im Streugutbehälter 2 angeordnet.
Unmittelbar unter der Förderschnecke 4 ist
in der Bodenwanne 3 über
seine Länge
eine rinnenartige Vertiefung 5 ausgebildet, dessen Abmessungen
und Form mit den äußeren Maßen der
Förderschnecke 4 korreliert
und in die die Förderschnecke 4 eingreift.
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Dadurch
ist es möglich
das Streumittel nahezu vollständig
bis auf einen sehr geringen Rest durch die Förderschnecke aus dem Streugutbehälter 2 auszubringen.
In direkter Verlängerung
der Förderschnecke 4 ist
entsprechend außermittig
außen
am Streugutbehälter 2 der
Streuteller 6 außermittig
angeordnet. Da die Förderschnecke 4 und
der Streuteller 6 nach links versetzt, zur Fahrbahnmitte
hin, angeordnet sind, wird beim Ausbringen des jeweils eingesetzten
Streumittels ein flächenmäßig breiterer
Streubereich auf der jeweils zu streuenden Fahrbahnstrecke erreicht.
Dies bedeutet, dass weniger Streumittel an den Fahrbahnrand oder
darüber
hinaus gestreut wird und damit verloren gehen können. Neben der Förderschnecke 4 ist
außermittig
im Streugutbehälter 2 über seine
Länge eine
Rührwelle 7 mit
einem Rührwerk 8 angeordnet.
Dabei ist das Rührwerk 8 bis
nahe an die Behälterwand 11 ausgebildet,
d. h. dass die Rührbügel bzw.
Rührwerkzeuge
während
ihrer kreisförmigen Bewegung
um die Rührwelle 7 herum
sehr nahe an der Behälterwand
entlanggeführt
werden. Dies hat den Vorteil, dass neben der Vermeidung der Brückenbildung
auch an der Behälterwand 11 angefrorenes
Streumittel im Winter mechanisch abgeschabt und gleichzeitig zerkleinert
wird. Vor allem bei feuchten Streumitteln, die ja von außen, d.
h. von der Behälterwand 11 her
nach innen anhaften und festfrieren können, kann das Festfrieren
weitestgehend zuverlässig
vermieden werden. Gleichzeitig erfüllt das Rührwerk die Funktion einer Zuführung des
jeweils auszubringenden Streumittels in den Bereich, in dem die
Förderschnecke
das Streumittel nach hinten zum Zuführschacht, der mit dem Streuteller 6 verbunden ist,
transportiert. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber den
bislang bekannten Ausführungen
von Einkammerstreugutbehältern.
Die Rührwelle 7 ist
erfindungsgemäß so ausgebildet,
dass diese getaktet schrittweise antreibbar ist. Gegenüber den
bislang bekannten ständig
kontinuierlich angetriebenen Rührwellen
bedarf es bei der erfindungsgemäßen Ausführung eines
wesentlich geringeren Energieaufwandes. Durch diese erfindungsgemäße Maßnahme kann
die erforderliche Antriebskraft vom gleichen Hydraulikmotor 17 mit
aufgebracht werden, der auch die Förderschnecke 4 antreibt.
Ein gesonderter Antrieb ist prinzipiell möglich, bedeutet aber einen
höheren Aufwand.
Diese erfindungsgemäße Konstruktion
ermöglich
eine besonders flache Bauweise eines Einklammerstreugutbehälters, da
nahezu die gesamte Ladefläche
eines Transportfahrzeuges ausgenutzt werden kann. Dadurch dass die
Schrägung
der Behälterwände weitgehend
vermieden wird, ist es möglich
trotzdem so viel Streumittel zu fassen, dass die zulässige Achslast
des Fahrzeuges erreicht werden kann und damit eine möglichst
große
Menge von Streumittel in einer Fahrt ausbringbar ist. Ein weiterer Vorteil
dieser flachen Bauweise ist der niedrige Schwerpunkt des beladenen
Fahrzeuges, was sich besonders positiv auf das Fahrverhalten und
eine Verringerung der Gefahr gegen das Umkippen bemerkbar macht.
Zudem lässt
sich die Beladung dieses Fahrzeuges im Einsatz über normale Radlader einfacher
als bisher bewerkstelligen. Der wesentlichste Vorteil ist aber die
nunmehr wieder vorhandene Rundumsicht des Fahrzeugführers. Besonders die
direkte Sicht durch die Heckscheibe des Fahrzeuges auf den Raum
hinter dem Fahrzeug erhöht
die Sicherheit, die Einsatzfähigkeit
und die Handhabung solcherart Fahrzeuge beträchtlich.
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In
einer vorteilhaften Ausbildung des neuartigen Aufbausilostreugerätes 1 zum
Ausbringen von rieselfähigem
Material ist die Rührwelle 7 über ein umlaufendes
Viergelenkgetriebe mit einstellbarer Schwinge 14 angekoppelt.
Die einstellbare Schwinge 14 ist entweder mit einer weiterschaltbaren
Sperrklinke 13 oder mit einem üblichen Freilauf 13 mit
der Rührwelle 7 gekuppelt.
Mit der Schwinge 14 ist eine Seite eines Hydraulikzylinder 15 verbunden.
Die andere Seite ist über
eine Kurbel 16 mit der Förderschnecke 4 verbunden.
Der Antrieb der Rührwelle 7 erfolgt
damit ebenfalls mittels des Hydraulikmotors 17, der die
Förderschnecke 4 antreibt.
Durch entsprechende Untersetzung (verschieden einstellbar) der Drehzahl
der Förderschnecke 4 wird
der benötigte
Energieaufwand für
die Bewegung der Rührwelle 7 entsprechend
erheblich reduziert. Gleichzeitig ist am Hydraulikzylinder 15 ein
separates Druckbegrenzungsventil angeordnet, das mit dem Hydrauliksystem
des Fahrzeuges verbunden ist, auf dem das Aufbausilostreugerät 1 geladen
ist und das als Überlastsicherung
wirkt. Kommt es aus verschiedenen Gründen zu einer Blockierung der
Rührwelle 7 mit
dem daran angeordneten Rührwerk 8,
löst das
Druckbegrenzungsventil aus und die Hydraulikflüssigkeit wird in das Hydrauliksystem
zurückgespeist.
D. h. die Sperrklinke bzw. der Freilauf 13 wird nicht weitergeschaltet und
die Rührwelle 7 kann
sich nicht weiter drehen. Die Förderschnecke 4 läuft dann
unabhängig
von der Rührwelle 7 weiter.
Bei der nächsten
Umdrehung der Kurbel 16 wird der Hydraulikzylinder 15 über das
Hydrauliksystem wieder direkt mit Druck aus dem Hydrauliksystem
des Fahrzeuges beaufschlagt und erneut eine Weiterdrehung der Rührwelle 7 versucht. Dieser
Vorgang kann sich mehrfach wiederholen. In der Regel erfolgt durch
die stetige Förderung
von Streugut mittels der Förderschnecke 4 nach
gewisser Zeit ein Nachrutschen des Streugutes und damit eine Verringerung
des Widerstandes auf das Rührwerk 8, so
dass sich früher
oder später
das Rührwerk 8 wieder
weiterdreht. Diese Situation kann vor allem bei vollem Streugutbehälter 2 zeitweilig
auftreten. In der Regel hat sich die Blockierung zwischenzeitlich
von selbst gelöst
und das Rührwerk 8 wird
in nächsten Takt
einen Schritt weitergedreht. Ist dies nicht der Fall kann die Blockierung
wie in anderen Fällen
auch, nur per Hand beseitigt werden.
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In
einer speziellen Ausbildung besteht das Rückwerk 8 des neuartigen
Aufbausilostreugeräts 1 aus
vier rechtwinklig um 90 Grad versetzten und hintereinander fortlaufend
angeordneten Rührbügeln 9, die
mit der Rührwelle 7 austauschbar
verbunden sind. Dadurch wird eine Brückenbildung vermieden, da das
Streugut nur abschnittsweise bewegt und verdrängt wird. Gleichzeitig erfolgt
bei dieser Ausführung
eine optimierte Auflockerung und Durchmischung des Streugutes, was
sich vor allem bei zusammengesetztem Streugut vorteilhaft auswirkt.
Diese Rührbügel können auf
einfache Art und Weise ausgetauscht werden.
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Vorteilhaft
ist es auch, wenn an den Rührbügeln 9 Rührwerkzeuge 10 austauschbar
und/oder verstellbar angeordnet sind. Durch die problemlose Austauschbarkeit
der Rührwerkzeuge 10 ist
es möglich,
jeweils die Rührwerkzeuge 10 vor
Ort zu montieren oder so zu verstellen, dass diese den Eigenschaften
des gerade auszubringenden Streumittels optimal angepasst sind.
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Außerdem kann
es vorteilhaft sein, wenn auf den Rührwerkzeugen 10 ein
oder mehrere zusätzliche
Streugutmitnehmer aufsteckbar angeordnet sind. Dadurch ist es möglich bei
optimierter Form des Streugutbehälters
das Streugut nahezu vollständig
in den Bereich der Förderschnecke 4 zu
fördern
und damit auch auszubringen.
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In
einer anderen Ausbildung der Erfindung ist eine Seite der Behälterwand
des Streugutbehälters (vorrangig
die linke Behälterwand
in Fahrtrichtung gesehen, d. h. die Behälterwand die entlang der Förderschnecke 4 verläuft) entsprechend
einem optimierten Schüttwinkel
geneigt ausgebildet. In diesem freien Raum zwischen Bordwand des
Fahrzeuges und schräg
nach unten geneigter Behälterwand
können
dann bevorzugt im Querschnitt dreieckförmige Zusatzbehälter für flüssige Streumittel
angeordnet sein.
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Die
Erfindung ermöglicht
insgesamt eine flache Bauweise des Aufbausilostreugerätes bei
minimiertem Einsatz von mechanisch bewegten und damit schnell verschleißenden Teilen.
Zudem wird der erforderliche Energieeinsatz bei der Ausbringung
des Streugutes verringert und es erfolgt eine maximale Entlehrung
des Streugutbehälters 2 während der Fahrt.
Das erfindungsgemäße Aufbausilostreugerät 1 ist
einsetzbar für
alle möglichen
im Winterdienst einsetzbaren Streumittel unterschiedlicher Körnung, Feuchtigkeit
und Aggressivität.
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Die
Erfindung soll nachstehend in einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
Die Figuren zeigen:
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1 eine
räumliche
Abbildung eines erfindungsgemäßen Aufbausilostreugerätes 1
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2 die
Seitenansicht des Aufbausilostreugerätes 1 von der Antriebsseite
her gesehen
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3 die
Draufsicht des Aufbausilostreugerätes 1 mit seitlich
angeordneten Streuteller 6
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Das
erfindungsgemäße Aufbausilostreugerät 1 ist
wie andere Aufbaustreugeräte
auch auf der Ladefläche
eines Einsatzfahrzeuges, wie z. B. eines Multicar, aufgesetzt und
mittels geeigneter Befestigungsmittel befestigt. Es wird über übliche Anschlüsse an das
Hydrauliksystem des Fahrzeuges mit Druckschläuchen angeschlossen. Im Streugutbehälter 2,
der unten eine breite flache Bodenwanne 3 besitzt, ist
innen an der linken Behälterwand 11 eine durchgehende
Förderschnecke 4 außermittig
angeordnet, in deren Verlängerung
außen
am Streugutbehälter 2 der
Streuteller 6 außermittig
befestigt ist. Die Förderschnecke 4 wird über einen
Hydraulikmotor 17 angetrieben, der links unten im vorderen
Bereich an der Behälterwand
angeordnet ist. In der breiten flachen Bodenwanne 3 ist
links über
seine Länge
unter der Förderschnecke 4 eine
rinnenartige Vertiefung 5 angeordnet, in die die Förderschnecke 4 eingreift. Der
Abstand der Förderschneckeaußenkontur
zur Innenfläche
der Vertiefung ist dabei so gewählt,
dass die maximal zulässige
Korngröße des Streugutes nicht
durch Verklemmen zwischen diesen beiden zu einer Blockierung der
Förderschnecke 4 führen kann. Damit
beim Befüllen
des Streugutbehälters 2 keine Fremdgegenstände oder
zu große
Steine eingefüllt werden
können,
kann es vorteilhaft sein, oben auf dem Aufbausilostreugerät 1 ein
siebartiges Abdeckgitter anzuordnen, das die maximale Größe des zu befüllenden
Streugutes bestimmt und das Beladen mit Fremdkörpern zuverlässig ausschließt. Neben der
Förderschnecke 4 ist
rechts ebenfalls außermittig im
Streugutbehälter 2 über seine
Länge eine
Rührwelle 7 angeordnet.
Auf der Rührwelle 7 ist
das Rührwerk 8 angeordnet.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist das Rührwerk 8 als
ein Rührbügel 9 ausgeführt. Am
Rührbügel 9 sind
Rührwerkzeuge 10 hier
in einer Flachstahlausführung
befestigt. Es ist auch möglich
die Rührbügel 9 einteilig
z. B. aus abgewinkelten Flachstahl auszuführen und diese auf der Rührwelle
mittels aufgesetzten Scheiben zu befestigen. Bevorzugt werden die
Rührbügel 9 einteilig
in Rechteckform ausgebildet und auf der Rührwelle 7 jeweils
um 90 Grad versetzt auswechselbar angeordnet.
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Durch
diese recheckförmige
Ausführung
der Rührbügel 8 (im
vorliegenden Beispiel vier, davon nur zwei in den Figuren gezeichnet)
ist es möglich
das Rührwerk
bis nahe an die Behälterwand 11 heran auszubilden.
Gleichzeitig reicht das Rührwerk 8 währen seiner
kreisförmigen
Bewegung auf der anderen Seite relativ nahe an die Förderschnecke 4 heran, wodurch
das Streugut zur Förderschnecke 4 hin
bewegt wird. Auch zwischen Behälterwand 11 und
dem sich auf einer Kreisbahn bewegenden Rührwerkzeug 10 ist
ein optimierter Abstand ausgebildet, so dass an der Behälterwand 11 nur
wenig Streugut anhaften kann. Vorteilhafterweise kann die Behälterwand 11 auch
unten im Bereich der Bodenwanne der Kreisbahn des Rührwerkzeugs 10 angenähert sein,
wodurch sich praktisch auf dieser rechten Seite keine Brückenbildung
des Streugutes ausbilden kann und das Streugut nahezu vollständig in
Richtung der Förderschnecke 4 bewegt
wird, die das Streugut nach hinten in den Zuführschacht des Streutellers 6 fördert.
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Außen im vorderen
Bereich in einem dicht abgekapselten Aufsatz ist die Rührwelle 7 mittels
einer einstellbaren Schwinge 14 über eine weiterschaltbare Sperrklinke 13 an
eine Seite des Hydraulikzylinders 15 angelenkt. Die andere
Seite des Hydraulikzylinders 15 ist über eine Kurbel 16 mit
der Förderschnecke 4 verbunden.
Der Antrieb der Rührwelle 7 erfolgt
damit ebenfalls mittels des Hydraulikmotors 17, der die
Förderschnecke 4 antreibt.
Durch entsprechende Untersetzung (verschieden einstellbar über die
Schwinge 14) der Drehzahl der Förderschnecke 4 wird
der benötigte
Energieaufwand für die
Bewegung der Rührwelle 7 entsprechend
erheblich reduziert bereitgestellt. Am Hydraulikzylinder 15 ein
separates Druckbegrenzungsventil angeordnet, das mit dem Hydrauliksystem
des Fahrzeuges verbunden ist und das als Überlastsicherung wirkt. Kommt
es aus verschiedenen Gründen
zu einer Blockierung der Rührwelle 7,
löst das
Druckbegrenzungsventil aus und die Hydraulikflüssigkeit wird in das Hydrauliksystem
zurückgespeist.
D. h. die weiterschaltbare Sperrklinke 14 wird nicht weitergeschaltet
und die Rührwelle 7 dreht
sich nicht weiter. Die Förderschnecke 4 dreht
sich dann unabhängig von
der Rührwelle 7 weiter.
Bei der nächsten
Umdrehung der Kurbel 16 wird der Hydraulikzylinder 15 über das
Hydrauliksystem wieder direkt mit Druck aus dem Hydrauliksystem
des Fahrzeuges beaufschlagt und veranlasst erneut eine Weiterdrehung der
Rührwelle 7.
Ist die Blockierung immer noch vorhanden kann sich dieser Vorgang
mehrfach wiederholen. In der Regel erfolgt durch die stetige Förderung
von Streugut mittels der Förderschnecke 4 bzw. durch
die Erschütterungen
die während
der Fahrt des Fahrzeuges auf das Streugut einwirken nach gewisser
Zeit ein Nachrutschen des Streugutes und damit eine Verringerung
des Widerstandes auf das Rührwerk 8.
In der Regel dreht sich nach gewisser Zeit das Rührwerk 8 wieder weiter.
Diese Situation kann vor allem bei vollem Streugutbehälter 2 zeitweilig
auftreten. In einer weiteren Ausbildung der Erfindung kann der Takt
der schrittweisen Weiterbewegung des Rührwerks 8 von außen über eine
Bedienklappe nach Bedarf in Abhängigkeit
vom auszubringenden Streugut verstellt werden. Über der Förderschnecke 4 ist
des weiteren ein spitzwinkliges Abdeckblech angeordnet das dazu
dient, dass eine gleichmäßige Förderung
des Streugutes in Richtung Streuteller 6 erfolgen kann.
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- 1
- Aufbausilostreugerät
- 2
- Streugutbehälter
- 3
- breite
flache Bodenwanne
- 4
- Förderschnecke
- 5
- rinnenartige
Vertiefung
- 6
- Streuteller
- 7
- Rührwelle
- 8
- Rührwerk
- 9
- Rührbügel
- 10
- Rührwerkzeug
- 11
- Behälterwand
- 12
- spitzwinkliges
Abdeckblech
- 13
- weiterschaltbare
Sperrklinke bzw. Freilauf,
- 14
- einstellbarer
Schwinghebel
- 15
- Hydraulikzylinder
- 16
- Kurbelscheibe
- 17
- Hydraulikmotor