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Die
Erfindung betrifft einen Streuautomaten nach dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
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Herkömmliche
Aufsatz- oder Silo-Streuautomaten, die auf die Ladebrücke eines
Trägerfahrzeuges
aufgesetzt sind, und die in einer Vertiefung des Behälterbodens
eine in der Längsachse
des Trägerfahrzeuges
verlaufende Förderschnecke
aufweisen, die das Streugut durch eine Öffnung im Auslaufrohr z.B.
auf einen Streuteller ausbringen, sind so aufgebaut, daß das Streugut
aufgrund der laufenden Rotation der Förderschnecke abgebaut wird
und durch ein Auslaufrohr dem Streuteller zugeführt wird, so daß das im
Behälter
befindliche Material entsprechend dem natürlichen Schüttwinkel des Materials selbsttätig zur
Förderschnecke
rieselt. Da der Schüttwinkel bei
derartigen Streugutmaterialien verhältnismäßig groß ist, ist der Behälter bzw.
die Schütthöhe im Behälter für derartiges
Streugut entsprechend hoch. Dies bringt mit sich, daß der Schwerpunkt
des gefüllten
Behälters,
der auf die Ladebrücke
des Trägerfahrzeuges
aufgesetzt ist, hoch liegt und damit beim Anfahren und Abbremsen
wie auch beim Kurvenfahren hohe Kräfte frei werden, die die Gefahr
des Kippens des gesamten Fahrzeuges mit einschließen. Dies
gilt umso mehr bei sog. Silo-Streuautomaten, bei denen der Streugutbehälter als
Silo ausgeführt
ist und der Schwerpunkt besonders hoch liegt.
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Aus
dem Prospekt „Doppelkammer-Streuautomaten", 1988, Ing. Alfred
Schmidt GmbH, D-7822 St. Blasien/Schwarzwald ist ein Streuautomat
zum Verteilen von Streugut, z.B. gegen Eis- und Schneeglätte, mit
einer Streuvorrichtung mit Streuteller und mit einem auf die Ladebrücke eines
Trägerfahrzeuges
aufgesetzten, abnehmbaren Streugutbehälter und mit einer über dem
Behälterboden
in Fahrzeuglängsrichtung
angeordneter Förderschnecke bekannt,
die das Streugut im Behälter
einem Auslauf zuführt,
durch den es an den Streuteller abgegeben wird. Der Boden des auf
die Ladebrücke
des Trägerfahrzeuges
aufgesetzten Streugutbehälters
ist zur Förderschnecke
hin geneigt als Förder-
oder Rüttelboden
ausgebildet.
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Des
weiteren ist aus der
DE
35 02 014 C2 eine Querförderschneckeneinrichtung
eines Mähdrescher-Siebkastens
bekannt, bei der eine drehbare Förderschnecke
in einer Rinne angeordnet ist, die ihrerseits als Sieb gelocht ausgebildet
ist.
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Ferner
ergibt sich aus de
US 4,461,606 eine Siloeinrichtung
mit einer Austragvorrichtung, mit der das im Silo befindliche Material,
z.B. Holzschnitzel, am Boden in einer wannenartigen Vertiefung mit
Hilfe eines darin angeordneten Schneckenförderers abgeführt wird.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Streuautomaten mit Streugutbehälter zu
schaffen, der bei voller Beladung einen möglichst tiefen Schwerpunkt hat,
um die Nachteile bzw. Gefahrenquellen bekannter Streugutbehälter mit
hohem Schwerpunkt auszuschalten.
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Gemäß der Erfindung
wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Kennzeichens des Anspruches
1 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
das Streugut aufnehmende Kammer ist im Falle der Erfindung als kastenförmiger Einkammer-Behälter ausgebildet.
Der Rahmen des Behälters
ist auf der Ladefläche
aufsitzend eben ausgeführt.
Im Abstand zum Rahmen ist ein geneigter oder waagrechter Förderbo den
bzw. Rüttelboden
zur Förderschnecke
hin schräg
nach abwärts
verlaufend oder waagrecht vorgesehen, der sich über den wesentlichen Teil der
Behälterbodenfläche erstreckt. Der
Förderboden
ist mit einem oder mehreren Rüttlern
bzw. Vibratoren gekoppelt, die am Förderboden angreifen und diesen
in Rüttelbewegung
versetzen, so daß das
auf dem Förderboden
befindliche Streugutmaterial aufgrund dieser Rüttelbewegungen zur Förderschnecke
und zum Auslauf transportiert wird. Die Förderschnecke wird von außerhalb
des Streugutbehälters über einen
aufgesetzten Antriebsmotor angetrieben und kontinuierlich in Umlauf
gesetzt. Der Förderboden
setzt sich an der Förderschnecke
in eine Bodenvertiefung, in die die Förderschnecke eingreift, und
auf der zum Förderboden
entgegengesetzten Seite der Förderschnecke
in einen kurzen ansteigenden Abschnitt, von dem das Streugut entweder
lose auf die Förderschnecke
rieselt oder an der ebenfalls eine Rüttler- bzw. Vibratorvorrichtung
angreift, fort. Der Förder-
bzw. Rüttelboden,
der sich vorzugsweise über
die gesamte Länge
des Behälters und
im wesentlichen von der Förderschnecke
bis zur Seitenwand des Behälters
erstreckt, ist beispielsweise federnd auf dem Rahmen abgestützt oder
ist nach Art eines Schwingbodens oder Vibrationsförderers ausgebildet.
Die Förderbewegung
auf dem Rüttelboden
erfolgt entsprechend der Schwingungsfrequenz, die von dem Rüttler dem
Rüttelboden
aufgegeben wird, so daß das
Streugutmaterial im Betrieb in kleinen Schritten vom Rüttelboden
zur Förderschnecke gefördert wird.
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Bei
einer abgeänderten
Ausführungsform der
Erfindung ist der Behälter
ebenfalls als Einkammer-Behälter
ausgeführt,
jedoch ist z.B. auf der Seite des Behälters ein sich parallel zur
Förderschnecke erstreckender
Flüssigkeitstank,
z.B. ein Soletank, angeordnet, der in den Behälter integriert sein kann,
der jedoch gegenüber
dem Behälter
abgeschlossen ist und unabhängig
von diesem gefüllt
und entleert wird.
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Desweiteren
wird mit der Erfindung ein Zweikammer-Streuautomat vorgeschlagen,
dessen eine Kammer mit Förder-/Rüttelboden
und Rüttler
bzw. Vibrator in der vorbeschriebenen Weise ausgebildet ist, und
dessen zweite Kammer eine getrennte Förderschnecke aufweist, die ähnlich wie
die Förderschnecke
der ersten Kammer ausgebildet ist. Die zweite Kammer ist zur Aufnahme
eines Streugutes anderer Type ausgebildet, ge genüber der ersten Kammer vorzugsweise
vollständig
abgeschlossen bzw. getrennt und unabhängig von dieser betätigbar.
Falls erforderlich, kann auch in der zweiten Kammer ein Förder-/Rüttelboden
mit Rüttler
bzw. Vibrator vorgesehen sein. Die Förderschnecken beider Kammern werden
jeweils über
einen Antriebsmotor oder ein Getriebe unabhängig voneinander angetrieben.
Die Förderschnecke
der zweiten Kammer ist in entsprechender Weise wie die Förderschnecke
der ersten Kammer ausgebildet; das Auslaufrohr weist analog der
ersten Kammer eine entsprechende Öffnung auf, durch die mit Hilfe
der Förderschnecke
das Streugutmaterial ausgebracht wird. Beispielsweise kann das unterschiedliche
Streugutmaterial aus beiden Kammern auf ein und denselben Streuteller
ausgebracht werden, oder aber auf getrennt voneinander angeordnete
Streuteller, oder es kann die Förderschnecke der
ersten Kammer auf einen Streuteller und die Förderschnecke der zweiten Kammer
auf eine andere Ausbringvorrichtung abgegeben werden. Vorzugsweise
sind beide Förderschnecken
unabhängig
voneinander angetrieben; es kann jedoch auch ein gemeinsamer Antrieb
für beide
vorgesehen sein, erforderlichenfalls mit entsprechender Übersetzung
oder Untersetzung, um eine Anpassung an unterschiedliche Streugutmaterialien
zu erreichen.
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Mit
der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist
es möglich,
eine extrem flache Bauweise für
den Streugutbehälter
zu erzielen, da der natürliche Schüttwinkel
des Streugutmaterials oder der Streugutmaterialien hierbei keine
Rolle spielt, wenn mit Vibratoren oder Rüttlern gearbeitet wird, die
auch eine einwandfreie Förderung
in der Horizontalen ermöglichen.
Damit wird ein tiefer Schwerpunkt des Behälters mit Ladung erreicht,
der besonders vorteilhaft für das
Anfahren oder Abbremsen des Fahrzeuges ist und ein Schwanken bei
Kurvenfahrten entscheidend reduziert. Desweiteren wird mit der Erfindung
erreicht, daß durch
die niedrige Bauweise des Behälters
die Sicht des Fahrers nach hinten nicht versperrt ist.
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Der
Antrieb für
die Rüttler
bzw. Vibratoren kann hydraulisch, pneumatisch, elektrisch oder auch mechanisch,
z.B. durch Exzenterantrieb, erfolgen. Ein Antrieb vom Trägerfahrzeug
aus ist hierbei ohne weiteres möglich.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, den Förder-/Rüttelboden
so auszugestalten, daß er
aus zwei Teilböden
besteht, die in der Längsachse
der Ladefläche
nebeneinander angeordnet sind. Der Übergang zwischen dem Ende des
einen Teilbodens und dem Anfang des daran anschließenden Teilbodens
wird durch eine in Richtung der Längsachse der Ladefläche durchgehend
verlaufende Gummidichtung erzielt, so daß die beiden Teilböden gegeneinander
freischwingend ausgebildet sind. Einer der beiden Teilböden weist
eine Lagerbockanordnung auf, die aus einem oder mehreren parallel
und voneinander beabstandet angeordneten Lagerböcken bestehen kann, vorzugsweise
aus einem linken und einem rechten Lagerbock besteht. Die Lagerböcke dieses
Teilbodens weisen Lager auf, in denen eine durchgehende Welle zentrisch
gelagert ist. Die Welle ist mit exzentrischen Abschnitten versehen,
auf denen Lager sitzen, die jeweils ein Ende einer Schubstange aufnehmen,
deren anderes Ende mit dem zweiten Teilboden fest verbunden ist,
so daß bei
einer exzentrischen Drehung der Welle eine Schwing- bzw. Vibrationsbewegung
auf den zweiten Teilboden übertragen
wird. Die Teilböden
sind mit dem Streurahmen über
Schwingmetallpuffer verbunden, so daß die exzentrische bzw. Schwingbewegung,
die auf den Förderboden
ausgeübt
wird, durch die Schwingmetallpuffer abgefedert wird.
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Mit
einer derartigen Schwingbodenanordnung wird erreicht, daß das Streugut
innerhalb des Streubehälters
auf einfache und sichere Weise der Förderschnecke dosiert und gleichförmig zugeführt wird.
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Nachstehend
wird die Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen
erläutert.
Es zeigt:
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1 einen
Einkammer-Streuautomaten in schematischer Darstellung von hinten,
teilweise im Schnitt,
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2 die
Anordnung nach 1 von oben bei geöffnetem
Behälter,
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3 eine
abgeänderte
Ausführungsform eines
Einkammer-Streuautomaten nach der Erfindung von hinten, teilweise
im Schnitt,
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4 eine
Aufsicht auf die Darstellung nach 3 bei geöffnetem
Behälter,
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5 eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung in Form eines Zweikammer-Streuautomaten von hinten, teilweise
im Schnitt,
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6 eine
Aufsicht auf die Anordnung nach 5 bei geöffnetem
Behälter,
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7 eine
schematische Gesamtansicht von Trägerfahrzeug und Zweikammer-Streuautomat in Aufsicht,
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8 eine
Schwingbodenanordnung, die aus zwei Teilböden besteht, in seitlicher
Ansicht,
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9 eine
Darstellung der Exzenterwelle mit den jeweiligen Lagern in Vorderansicht,
und
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10 eine
vergrößerte Darstellung
der Wellen- und Lageranordnung nach 9 mit den
Exzenterabschnitten.
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Auf
einer Ladefläche 1 eines
Trägerfahrzeuges
T ist ein Streugutbehälter 2 angeordnet,
dessen Rahmen 3 auf der Ladefläche 1 aufsitzt. Der
Streugutbehälter 2 ist
kastenförmig
ausgebildet und besitzt Vorder- und Rückwand 4, 5,
eine Abdeckung 6, die zumindest teilweise als abnehmbare
Sicherheitsabdeckung ausgebildet ist, sowie Seitenwände 7, 8.
Im Behälter 2 ist
ein Förder-/Rüttelboden 9 vorgesehen, der
im wesentlichen die gesamte Bodenfläche zwischen Seitenwand 7,
Vorder- und Rückwand 4, 5 und Förderschnecke 11 einnimmt.
Der Förderboden 9 wird über einen
oder mehrere Rüttler
bzw. Vibratoren 10 angetrieben, die entweder hydraulisch,
pneumatisch, elektrisch oder auch mechanisch arbeiten und die den
zur Förderschnecke 11 hin
leicht geneigten oder waag rechten Förderboden 9 in Schwingungen bzw.
Rüttelbewegungen
versetzen, so daß das
auf dem Förderboden
aufliegende Streugutmaterial in kleinen Schritten in Richtung auf
die Förderschnecke 11 zu
bewegt wird. Der Boden der Streugutkammer ist durch den Förderboden 9,
eine daran anschließende,
unterhalb der Förderschnecke 11 verlaufende Vertiefung 12 und
eine auf der entgegengesetzten Seite ansteigende, zur Seitenwand 8 anschließende Bodenteilwand 13 gebildet.
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Der
Förderschnecke 11 ist
in der Rückwand 5 ein
Auslauf 14 zugeordnet, durch den das von der Förderschnecke 11 geförderte Streugut
nach außen und
auf ein Streuteil 15 mit Teller gefördert wird. Der Antrieb der
Förderschnecke 11 ist
mit dem Auslauf 14 gekoppelt oder auf der entgegengesetzten
Vorderwand 4 angeordnet.
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Bei
der Ausführungsform
nach den 3 und 4 ist der
Behälter 2 analog
der Darstellung nach 1 und 2 ausgebildet,
ebenso die Kammer mit dem Förderboden 9 und
der Förderschnecke 11.
Die Breite der Kammer 2 ist hierbei jedoch so gewählt, daß sie sich
nicht über
die gesamte Breite der Ladebrücke
erstreckt, sondern daß ein
Teil 16 des Behälters 2 zur
Aufnahme eines Flüssigkeitstanks 17 vorgesehen
ist, z.B. eines Soletanks, der die entsprechende Salzlösung oder
dgl. über
eine Öffnung 18 und
eine nicht dargestellte Verteilvorrichtung abgibt, z.B. absprüht. Der
Flüssigkeitsbehälter 17 ist
vorzugsweise im seitlichen Bereich des Behälters 2 links oder
rechts angeordnet und vollständig
von der Kammer getrennt.
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5 zeigt
eine Zweikammer- bzw. Doppelkammer-Anordnung des Behälters, wobei
der Behälter 2 durch
eine vertikale Trennwand 19, die parallel zu der Achse
der Förderschnecke
verläuft,
in eine größere Kammer 20 und
eine kleinere Kammer 21 unterteilt ist. Die Kammer 20 ist ähnlich wie
in 3 ausgebildet und weist einen Förderboden 9 auf,
der das in der Kammer 20 befindliche Streugut durch Rüttelbewegungen
an den Förderer 11 heranbringt und über den
Auslauf 14 an den Streuteller abgibt. Die Kammer 21 weist
einen wannenförmigen
Boden 22 auf, an den ein mit der Rückwand 5 des Behälters 2 befestigter
Auslauf 25 für
die Abgabe des Streugutes aus der Kammer 21 auf das Streuteil 15 mit
Teller vorgesehen ist, und in dem die Förderschnecke 24 angeordnet
ist. Die Bo denwand 22 kann ebenfalls als Förder- oder
Rüttelboden
ausgeführt
sein und durch Rüttler
oder Vibratoren in Schwingungen versetzt werden. Je nach der Art
des in der Kammer 21 vorgesehenen Streugutmaterials ist
jedoch ein starrer, d.h. nicht in Schwingungen versetzbarer Boden 22 ausreichend.
Die Förderschnecke 24 erhält einen
getrennten Antrieb, so daß die
beiden Förderschneckenanordnungen 11, 14 und 24, 25 analog
ausgebildet sind.
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Die
Anordnung nach 7 zeigt eine Gesamtdarstellung
des Trägerfahrzeuges
T mit auf die Ladefläche 1 aufgesetztem
Streugutbehälter 2 eines Doppelkammer-Streuautomaten.
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Die
beiden Teilböden 26, 27 sind
nach 8 in einer zur Förderschnecke hin geneigten
Ebene angeordnet. Auf der Unterseite des Teilbodens 26 sind parallel
nebeneinander zwei Lagerböcke 29, 29' voneinander
beabstandet angeordnet. Jeder Lagerbock nimmt ein Lager 30 auf.
In den beiden Lagern 30, 30' ist eine Exzenterwelle 31 gelagert,
die den Lagern 30 benachbart zwei exzentrische Wellenabschnitte 31, 31' aufweist, auf
denen Lager 33, 33' angeordnet sind,
die somit exzentrisch (Achse II-II) zu der Achse I-I der Exzenterwelle 31 und
den Lagern 30, 30' arbeiten.
Mit den Lagern 33, 33' sind Schubstangen 34, 34' fest verbunden,
deren entgegengesetzte Enden in Befestigungen 35, 35' enden, welche
an voneinander beabstandeten Stellen fest mit dem Teilboden 27 verbunden
sind und die exzentrischen Bewegungen der Wellenabschnitte 31, 31' auf den Teilboden 27 übertragen,
der damit eine Relativbewegung zum Teilboden 26 ausführt und
durch diese Vibrationsbewegung das auf dem Förderboden 9 befindliche
Gut, z.B. Streugut, der Förderschnecke
zufördert.
Durch die Exzenterbewegungen werden die beiden Teilböden 26, 27 über die
Schubstangen 34, 34' zusammengezogen
und nach 180° Drehung
wieder auseinandergedrückt,
so daß eine
Förderbewegung
auf beiden Teilböden 26, 27 stattfindet.
Die Teilböden 26, 27 sind
in 8 leicht zur Förderschnecke
hin nach abwärts
geneigt dargestellt, sie können
jedoch auch in einer gemeinsamen horizontalen Ebene angeordnet sein,
ohne daß dadurch
die Förderbewegung
des Materials nachteilig beeinflußt wird.
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Der
Förderboden 9 bzw.
seine beiden Teilböden 26, 27 liegen
auf Schwingmetallpuffern 36 auf, die am Streuerrahmen 37 befestigt
sind, so daß durch
die exzentrische Bewegung der Wellenabschnitte 31, 31' die Teilböden 26, 27 in
Form eines Schwingbodens in Schwingungen versetzt und die Schwingungen
durch die Schwingmetallpuffer 36 abgefedert werden.
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Die
Welle 32 steht über
einen Wellenanschluß 38,
der z.B. eine flexible Welle sein kann, mit einem Antriebsmotor 39 in
Verbindung, der am Streuerrahmen oder an einer anderen zweckmäßigen Stelle
des Streueraufbaues befestigt sein kann.