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Die
Erfindung geht aus von einer Hygienevorrichtung zur Aufnahme von
Hundekot, wie sie aus der
DE
103 15 952 A1 bekannt geworden ist. Diese Druckschrift
zeigt eine gattungsgemäße Hygienevorrichtung
mit einem Tragegeschirr, welches eine am Hundekörper befestigbaren Haltevorrichtung
für einen
austauschbaren Auffangbeutel für
den Hundekot aufweist. Die bekannte, grundsätzlich zufriedenstellend funktionierende
Vorrichtung besitzt einen Tragrahmen für den Auffangbeutel, welcher
zwischen einer Trageposition und einer Kot-Aufnahmeposition verschwenkbar ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Hygienevorrichtung zur
Aufnahme von Hundekot der gattungsgemäßen Art dahingehend zu verbessern,
dass einerseits der Tragekomfort der Vorrichtung für das Tier
verbessert wird und andererseits bei einfacher und hygienischer
Austauschbarkeit des Kot-Auffangbeutels dessen zweckmäßige Positionierung
bei der Kotabgabe sichergestellt ist. Dies wird erreicht durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
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Hinsichtlich
der Gestaltung der Hygienevorrichtung ist es vorteilhaft, wenn die
Haltevorrichtung für
den Kot-Auffangbeutel einerseits einen am Körper des Hundes sicher befestigbaren
Halterahmen und andererseits einen gegenüber dem Halterahmen auf einfache
Weise in verschiedene, auf das einzelne Tier abgestellte Winkelpositionen
verstellbaren Tragrahmen für
den Auffangbeutel aufweist, wobei durch die gewählte Winkelposition sowohl
der erwünschte Tragekomfort
der Vorrichtung als auch eine zweckmäßige Kot-Aufnahmeposition des
Auffangbeutels sichergestellt sind. Hierbei ist es in konstruktiver
Hinsicht weiterhin zweckmäßig, wenn
der Tragrahmen seinerseits wenigstens zweiteilig ausgebildet ist
mit einem in verschiedenen Winkelpositionen zum Halterahmen arretierbaren
Schwenkrahmen und weiterhin mit einem lösbar an dem Schwenkarm befestigbaren
Wechselrahmen für
den leichten und hygienischen Austausch des Auffangbeutels. Hierdurch kann
mit geringem Aufwand einerseits eine geeignete Auffangposition für den Kot
voreingestellt werden und andererseits ist der Auffangbeutel nach
dem Lösen
des Wechselrahmens von dem Schwenkrahmen gut zugänglich und einfach auswechselbar.
Eine besonders zweckmäßige konstruktive
Gestaltung ergibt sich somit, wenn die Haltevorrichtung insgesamt dreiteilig
ausgebildet ist mit einem durch geeignete Befestigungsmittel an
den Hundekörper
anlegbaren Halterahmen, einem am Halterahmen in verschiedenen Winkelpositionen
befestigbaren Schwenkrahmen und einem mit dem Schwenkrahmen verrastbaren,
separat abklappbaren Wechselrahmen für den Auffangbeutel.
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Hinsichtlich
einer sicheren und in weiten Grenzen leicht einstellbaren Befestigung
der Hygienevorrichtung an unterschiedlich großen und sich verschieden verhaltenden
Tieren ist es zweckmäßig, wenn
der Halterahmen durch einen biegsamen, im unteren Bereich am Bauch
des Tieres offenen und durch einen vorzugsweise elastischen Riemen
komplettierten Spannbügel
und zusätzlich
durch weitere elastische und/oder unelastische Riemen am Hundekörper befestigbar
ist. Hierbei ist der Halterahmen vorteilhafterweise längsverstellbar
und mit veränderlichem
Anstellwinkel mit dem Spannbügel
verbindbar.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin,
zur mittigen Arretierung der Hygienevorrichtung auf dem Hunderücken zwischen dem
Spannbügel
und dem Halterahmen eine vorzugsweise längsverschiebbare Arretiervorrichtung mit
einem Schwanzriemen anzuordnen, welche eine der Größe und Körperhaltung
des Hundes angepasste Positionierung des Schwanzriemens ermöglicht und
somit den Tragekomfort der Hygienevorrichtung für den Hund weiter verbessert.
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Eine
einfache, schnelle und hygienisch einwandfreie Austauschbarkeit
des Auffangbeutels für den
Hundekot ergibt sich, wenn der Beutel am offenen Ende im Befestigungsbereich
am Wechselrahmen eine flanschförmige
Verbreiterung aus vorzugsweise elastischem Material besitzt, welche
zur Sicherstellung einer exakten Positionierung an dem Wechselrahmen
zusätzlich
Löcher
aufweist, in die korrespondierende Noppen am Ringflansch eingreifen.
Diese flanschförmige
Verbreiterung am offenen Ende des Auffangbeutels ist zweckmäßigerweise durch
eine scharnierartige Einkerbung in zwei Hälften geteilt, welche zusammenklappbar
und durch geeignete Gestaltung der dann einander gegenüberliegenden
Randflächen
zum Verschließen
des Auffangbeutels dichtend miteinander verbindbar sind.
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Weitere
Einzelheiten und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen
und der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
der Erfindung.
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Die
Zeichnung zeigt in
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1 eine
einem Hund angelegte erfindungsgemäße Hygienevorrichtung in vereinfachter Darstellung
und in
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2 ein
konstruktives Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen einstellbaren
Hygienevorrichtung.
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In 1 ist
in schematischer Darstellung eine einem Hund angelegte Hygienevorrichtung
der erfindungsgemäßen Art
dargestellt mit einer Haltevorrichtung 10, welche einerseits
durch zwei symmetrisch am Hunderücken
verlaufende Lochschienen 12 und andererseits durch Riemen 14, 15, 16 an
einem Spannbügel 18 befestigt
und in ihrer korrekten Position gesichert wird. Der im unteren Bereich
offene Spannbügel 18 ist
elastisch ausgebildet und liegt mit leichtem Druck am Rücken und
seitlich am Körper des
Hundes an und ist zusätzlich
durch einen elastischen Bauchriemen 20 unter dem Hundebauch
hindurch geschlossen und gesichert. Der Bauchriemen 20 ist
beidseitig durch Klappverschlüsse 40 mit
dem Spannbügel 18 verbunden.
Die Verschlüsse 40 sind, wie
aus 2 ersichtlich, entweder einteilig an den Kunststoff-Spannbügel 18 angeformt
oder getrennt hergestellt und am Spannbügel 18 befestigt,
zum Beispiel angenietet. Der Bauchriemen 20 ist zumindest
einseitig in einem Verschluss 40 verstellbar gehalten.
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Zur
Einstellung und Anpassung der Befestigungsmittel für die Haltevorrichtung 10 an
die Körpergröße und/oder
Körperhaltung
eines Hundes sind die Riemen 14, 15 über Kreuz
geführt,
zumindest teilweise elastisch ausgebildet und durch Schnallen 22, 23, 24 in
ihrer Länge
verstellbar. Der Spannbügel 18 wird in
verschiedenen Größen und
Formen für
unterschiedliche Hunde bereitgehalten, wobei die Passform des Spannbügels mit
einer Leere am Hund gemessen und der Bügel aus einem vorhandenen Sortiment
ausgewählt
wird. Eine geeignete Leere kann beispielsweise als biegsames, in
der Mitte nach dem Messen teilbares Bauteil ausgebildet sein.
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Die
Lochschienen 12 sind mittels Klemmen 26 verstellbar
mit dem Spannbügel 18 verbunden, wobei
die Klemmen entlang des Spannbügels 18 verschiebbar
sind. Die Arretierung der Lochschienen 12 in den Klemmen 26 erfolgt
durch Nocken 28 an elastischen Zungen 30, welche
in Löcher 32 der
Lochschienen 12 eingreifen (2).
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Zwischen
dem Spannbügel 18 und
dem Halterahmen 10 ist eine weitere Arretiervorrichtung 34 mit
einem Schwanzriemen 36 ebenfalls längsverschiebbar auf den Lochschienen 12 angeordnet.
Die Arretiervorrichtung 34 mit dem Schwanzriemen 36 dient
der Zentrierung und mittigen Befestigung der Haltevorrichtung 10 am
Hunderücken,
wobei die Arretiervorrichtung 34 auf dem Hunderücken aufliegt und
der Schwanzriemen aus einem leicht verformbaren Material, vorzugsweise
aus gummiartigem Rundmaterial, unter dem Schwanz des Hundes hindurchgeführt ist.
Die in Längsrichtung
verstellbare Befestigung der Arretiervorrichtung 34 an
den Lochschienen 12 erfolgt mittels Klemmen 38,
welche gleichartig gestaltet sind wie die Klemmen 26. Zusätzlich kann
an dem Spannbügel 18 noch
eine Tasche 19 für
benutzte und/oder unbenutzte Auffangbeutel (42) für den Hundekot
befestigt werden.
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2 zeigt
die erfindungsgemäße Hygienevorrichtung
in ihren konstruktiven Einzelheiten, welche beim Ausführungsbeispiel
die Einstellbarkeit auf die Körpergröße und/oder
die Körperhaltung
eines Hundes in besonders zweckmäßiger Weise
ermöglichen.
Insbesondere die Gestaltung der Haltevorrichtung 10, welche
die sichere und hygienisch einwandfreie Halterung eines austauschbaren
Auffangbeutels 42 in besonders vorteilhafter Weise ermöglicht, ist
in 2 detailliert dargestellt. Hierzu besitzt die Haltevorrichtung 10 einerseits
einen am Hundekörper
befestigbaren Halterahmen 44 und andererseits einen gegenüber dem
Halterahmen in verschiedene Winkelpositionen α verstellbaren Tragrahmen 46 für den Auffangbeutel 42.
Der Tragrahmen selbst ist wiederum zweiteilig ausgebildet mit einem
in verschiedenen Winkelpositionen α zum Halterahmen 44 arretierbaren
Schwenkrahmen 48 und einem lösbar an dem Schwenkrahmen 48 befestigten
Wechselrahmen 50 für
den Auffangbeutel 42.
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Die
Haltevorrichtung 10 ist somit dreiteilig gestaltet, wobei
die einzelnen Teile entsprechend ihrer Funktion optimiert werden können. Hierbei
erfüllt der
an den Hundekörper
anlegbare Halterahmen 44 im Wesentlichen die Aufgabe der
sicheren Befestigung der Vorrichtung am Hundekörper. Die verschiedenen verwendeten
Riemenbefestigungen sind aus 1 ersichtlich,
in 2 sind sie zur Verbesserung der Übersichtlichkeit
der Darstellung weggelassen. Zur Befestigung der Riemen 14, 15 und 16 am
Halterahmen 10 dienen die Langlöcher 52. Korrespondierende
Langlöcher 54 sind
am Spannbügel 18 vorgesehen.
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Eine
gelenkige Verbindung des Spannbügels 18 mit
dem Halterahmen 44 ist durch Kugelgelenke 56 und 58 realisiert.
Diese verbinden den Halterahmen 44 über die Lochschienen 12 mit
dem Spannbügel 18.
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Der
Schwenkrahmen 48 ist in verschiedenen Winkelpositionen α am Halterahmen 44 arretierbar, wobei
nicht dargestellte Stifte oder Noppen am Schwenkrahmen 48 in
Vertiefungen oder Löcher 60 am
Halterahmen 44 einrasten oder andersartig eingreifen. Im
Ausführungsbeispiel
sind die Löcher 60 für die zugeordneten
Stifte oder Noppen an innenliegenden Verbreiterungen 62 im
oberen Teil des Halterahmens 44 angeordnet. Der Winkel α kennzeichnet
die gewählte
Winkelverstellung zwischen dem Halterahmen 44 und dem Schwenkrahmen 48,
an dessen Rastvorsprüngen 66 wiederum
der Wechselrahmen 50 durch Rastnasen 64 leicht
lösbar,
aber dennoch sicher arretiert ist. Die gegeneinander schwenkbare
Befestigung des Halterahmens 44, des Tragrahmens 46 und
des Schwenkrahmens 48 erfolgt über ein gemeinsames Scharnier 68,
welches durchgehend oder zweiteilig gestaltet sein kann.
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Der
Auffangbeutel 42 für
den Hundekot ist lösbar
an dem Wechselrahmen 50 gehalten. Hierzu weist der verstärkte Rand
am offenen Ende des Auffangbeutels 42 im Bereich der dem
Scharnier 68 zugewandten Hälfte eine flanschförmige Verbreiterung 70 auf,
welche durch Vorsprünge 72 am
Wechselrahmen 50 gehalten sowie durch Löcher 74 in dem Flansch 70 und
korrespondierende Noppen 76 am Wechselrahmen zusätzlich gesichert
und positioniert ist. Die flanschförmige Verbreiterung 70 besteht
aus elastischem Material und ist an den Auffangbeutel 42 angeklebt
oder je nach Material der beiden Teile anderweitig daran befestigt.
Durch die Verwendung von elastischem Material für die Verbreiterung 70 lässt sich
diese einerseits leicht unter die Vorsprünge 72 am Wechselrahmen 52 einschieben,
und andererseits kann die äußere Hälfte des
Randes besonders weich und elastisch gestaltet werden, sodass der Hund
beim Auflegen des Schwanzes auf diesen Teil des Auffangbeutels 42 nicht
irritiert wird.
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Die
flanschförmige
Verbreiterung 70 ist weiterhin durch je eine scharnierartige
Einkerbung 78 in zwei Hälften
geteilt, sodass die beiden Hälften
zusammengeklappt und durch eine wulstförmige Gestaltung der einen
Oberflächenhälfte und
eine rinnenförmige
Gestaltung der anderen Hälfte
der Oberfläche
des Flansches 70 zum Verschließen des Auffangbeutels dichtend
miteinander verbindbar sind. In einer einfacheren Variante könnte der
Auffangbeutel 42 zur Befestigung jedoch auch zwischen dem Wechselrahmen 50 und
dem Schwenkrahmen 48 eingeklemmt und durch das Verrasten
der beiden Rahmenteile gehalten werden.
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Um
den Auffangbeutel 42 im unbenutzten, zusammengefalteten
Zustand in der Haltevorrichtung 10, beziehungsweise im
Wechselrahmen 50 zu sichern ist eine leicht verformbare
Rückhalteeinrichtung 80 in
Form einer Mehrzahl, lösbar
und austauschbar am Wechselrahmen 50 befestigter Kunststoffborsten
vorgesehen. Zwischen diese Borsten oder zwischen die Borsten und
den Schwenkrahmen 48 ist dann der zusammengefaltete Auffangbeutel 42 im
unbenutzten Zustand eingeklemmt und in dieser Lage gesichert.
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Die
Gestaltung der in 1 nur angedeuteten Arretiervorrichtung 34 ist
ebenfalls in 2 detailliert dargestellt. Sie
besteht im Wesentlichen aus einem zwischen den Klemmen 38 verlaufenden Bügel 82,
welcher zwei Rastvorrichtungen 84 für zwei Steckerteile 86 trägt, in denen
die Enden des Schwanzriemens 36 längenverstellbar arretiert sind. Auf
diese Weise kann der Schwanzriemen 36 einerseits zusammen
mit dem Bügel 82 in
die passende Position längsverschoben
werden und zusätzlich
ist die Länge
des Schwanzriemens selbst einstellbar.
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Die
gesamte Haltevorrichtung 10, zumindest aber der Halterahmen 44,
der Tragrahmen 46 mit dem Schwenkrahmen 48 und
dem Wechselrahmen 50, die Arretiervorrichtung 34,
der Spannbügel 18 und
die Lochschienen 12 bestehen aus Kunststoff, vorzugsweise
aus thermoplastischem oder duroplastischem Kunststoff, und sind
durch Spritzgießen
hergestellt. Für
den Schwanzriemen 36 und den Rand der oberen Hälfte der
flanschförmigen
Verbreiterung 70 am Auffangbeutel 42 wird vorzugsweise
eine gummiartige, hochelastische und leicht verformbare Stoffmischung
verwendet, weil diese Teile den Hund beim Tragen der Hygienevorrichtung
besonders irritieren können.
Zur Verbesserung des Tragekomforts trägt in hohem Maße auch
die hinsichtlich des Anstellwinkels α verstellbare Befestigung des
Schwenkrahmens 48 und mit diesem des Wechselrahmens 50 bei,
weil so einerseits der Tragekomfort der Hygienevorrichtung für den Hund
deutlich erhöht
und andererseits die Auffangposition für den Beutel 42 verbessert
wird. Die Lochschienen 12 sind beim Ausführungsbeispiel
gemäß 2 im
Bereich der Klemmen 38 geteilt und die beiden Teile jeweils
in einer Klemme gehalten. Mit gleicher Wirkung können die Lochschienen 12 jedoch
auch einteilig ausgebildet sein.