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DE20305653U1 - Hygienevorrichtung zur Aufnahme von Hundekot - Google Patents

Hygienevorrichtung zur Aufnahme von Hundekot

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Publication number
DE20305653U1
DE20305653U1 DE20305653U DE20305653U DE20305653U1 DE 20305653 U1 DE20305653 U1 DE 20305653U1 DE 20305653 U DE20305653 U DE 20305653U DE 20305653 U DE20305653 U DE 20305653U DE 20305653 U1 DE20305653 U1 DE 20305653U1
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DE
Germany
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hygiene device
dog
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frame
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Application number
DE20305653U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K23/00Manure or urine pouches

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Biodiversity & Conservation Biology (AREA)
  • Refuse Receptacles (AREA)

Description

18.03.03
Hygienevorrichtung zur Aufnahme von Hundekot
Die Erfindung geht aus von einer Hygienevorrichtung zur Aufnahme von Hundekot, wie sie aus der ES 2068 757 A bekannt geworden ist. Diese Druckschrift zeigt eine gattungsgemäße Hygienevorrichtung mit einem Rahmen zur Befestigung eines Auffangbeutels für den Hundekot, welcher mittels eines aus verschiedenen Bändern bestehenden Geschirrs am Hundekörper befestigbar ist.
Weiterhin ist aus der DE 698 00 848 T2 ein Gerät für Hygiene und Schutz bei Hunden bekannt, welches zur Befestigung am Hundekörper ein aufsteckbares Geschirr mit einem flexiblen Gestänge besitzt, an dem eine Halterung zum Einhängen eines Kotaufnahmebeutels befestigt ist. Die US-PS 4 969 419 zeigt eine Hygienevorrichtung zur Aufnahme von Hundekot, welche einen mit dem Hundeschwanz gekoppelten Auffangbeutel besitzt, der bei einer Aufwärtsbewegung des Hundeschwanzes in eine Kot-Auffangposition gebracht wird. Eine ähnliche Anordnung ist schließlich aus der US-PS 4 103 645 bekannt, bei welcher der Auffangbeutel im unbenutzten Zustand ziehharmonikaartig zusammengefaltet und lösbar mit dem Hundegeschirr verbunden ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bekannte Hygienevorrichtungen zur Aufnahme von Hundekot dahingehend zu verbessern, dass bei gutem Tragekomfort des Geschirrs eine saubere und vollständige Aufnahme des Hundekotes im Auffangbeutel sichergestellt und ein einfacher und hygienischer Wechsel des Auffangbeutels ermöglicht wird. Dies wird erreicht durch die
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kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1, wobei die vorgeschlagene Gestaltung der Haltevorrichtung einerseits die sichere und körpergerechte Befestigung und andererseits die genaue Positionierung des Auffangbeutels in der Auffangposition gewährleistet.
Als besonders zweckmäßig hat es sich hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Teile der Vorrichtung erwiesen, die Haltevorrichtung mindestens zweiteilig auszubilden mit einem im Wesentlichen am Hundekörper anliegenden, gegebenenfalls in das Hundegeschirr integrierten Halterahmen und mit einem gegenüber dem Halterahmen in eine Kot-Aufnahmeposition verschwenkbaren .Tragrahmen. Bei einer geeigneten Ausbildung des Hundegeschirrs mit ausreichender Festigkeit ist es jedoch auch möglich, den Tragrahmen direkt am Hundegeschirr zu befestigen und den Halterahmen in das Hundegeschirr zu integrieren.
In konstruktiver Hinsicht hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die verschiedenen Rahiaenteile der Haltevorrichtung durch ein scharnierartiges Gelenk verbunden sind, welches vorzugsweise mit einer Rückstellfeder gekoppelt ist zur behinderungsfreien Halterung der Rahmenteile am Hundekörper, solange die Hygienevorrichtung nicht benutzt wird.
Vorzugsweise liegt der Verschwenkwinkel des Tragrahmens in einem Bereich zwischen 30° und 60°, wobei er zvieckmäßigerweise durch eine justierbare Drehsperre begrenzbar ist, um den Verschwenkwinkel optimal auf die Körperform und die Größe des Hundes einzustellen. Hierbei sind die kleineren Verschwenkwinkel für größere Hunde und größere Verschwenkwinkel für kleinere, weniger tief absitzende Hunde bestimmt.
In der einfachsten Bauform kann die Haltevorrichtung so gestaltet werden, dass der Tragrahmen aufgrund seines Eigengewichtes oder
gegebenenfalls eines Zusatzgewichtes oder einer Federkraft ab einer vorgebaren Neigung, vorzugsweise ab einer Neigung von cirka 30° gegenüber der Vertikalen, vom Halterahmen weg in seine Auffangposition kippt. Um eine ortsfeste Positionierung des Tragrahmens im unbenutzten Zustand beim Laufen und Rennen des Hundes sicher zu stellen, ist es vorteilhaft, den Halterahmen zusätzlich durch eine elektrisch betätigbare Arretierung zu sichern. In einer besonders zweckmäßigen und einfachen Gestaltung wird hierbei das Arretieren und Lösen des Tragrahmens durch einen Neigungssensor gesteuert, welcher in der Normalhaltung des Hundes die Arretierung des Tragrahmens am Halterahmen gewährleistet und diese Arretierung beim Absitzen frei gibt, so dass der Tragrahmen mit dem Auffangbeutel in die Auffangposition abkippt.
Eine andere vorteilhafte Gestaltung zum Ausfahren des Tragrahmens in die Auffangposition besteht darin, dass der Tragrahmen mit dem Hundeschwanz durch ein flexibles und vorzugsweise elastisches Band derart verbunden ist, dass der Tragrahmen beim Anheben des Hundeschwanzes vom Halterahmen weggezogen und in seine Kot-Aufnahmeposition geführt wird. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist besonders dann zweckmäßig, wenn der Tragrahmen mindestens zweiteilig ausgebildet ist mit wenigstens einem Federscharnier zwischen den Rahmenteilen, welches diese in der Ruhestellung in einem gegenseitigen Anlagezustand hält. Beim Anheben des Hundeschwänzes wird dann der Tragrahmen von dem Halterahmen weggezogen und gelangt in seine Kot-Aufnahmeposition.
Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung der Ausführungsbeispiele der Erfindung.
Die Zeichnungen zeigen zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung und zwar
Figur 1 eine erfindungsgemäße Hygienevorrichtung mit einer Haltevorrichtung in Form eines Gurtgeschirrs,
Figur 2 eine Draufsicht auf den Halterahmen der Haltevorrichtung, Figur 3 eine Draufsicht auf den Tragrahmen der Haltevorrichtung,
Figur 4a einen Schnitt entsprechend den Linien IV-IV in den Figuren 2 und 3 im ausgekippten Zustand der Haltevorrichtung,
Figur 4b einen Schnitt nach den Linien IV-IV in den Figuren 2 und 3 mit eingeklapptem Halterahmen,
Figur 5 ein zweites Ausführungsbeispiel der Hygienevorrichtung mit einem Aufsteckgeschirr,
Figur 6 eine Haltevorrichtung mit einem zweiteiligen, ausziehbaren Tragrahmen,
Figur 7 eine Darstellung der Haltevorrichtung gemäß Figur 6 im ausgeklappten Zustand und
Figur 8 eine Draufsicht auf die Haltevorrichtung gemäß Figur 6 in Richtung des Pfeiles VIII in Figur 6.
Figur 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Hygienevorrichtung mit einem Gurtgeschirr 10, welches einen Bauchgurt 12, jeweils einen Längsgurt 14 über jedem Hinterbein des Hundes, beidseitig jeweils einen oberen Diagonalgurt 16 und einen unteren Diagonalgurt 18 sowie einen Schwanzgurt 20 aufweist. Alle Gurte 14 bis 20 bestehen aus elastischem Material oder weisen einen elastischen Abschnitt auf zur Erhöhung des Tragekomforts. Mit Ausnahme des Schwanzgurtes 20 sind alle Gurte über Schnallen 22 verstellbar zur Anpassung an die Körperform des Hundes. Der
Bauchgurt 12, welcher die Hauptbefestigung des Gurtgeschirrs 10 bildet, ist etwas breiter und fester ausgebildet als die restlichen Gurte. Zur Verwendung bei Rüden oder trächtigen, beziehungsweise stillenden Hündinnen kann er zusätzlich mit einem in der Zeichnung nicht dargestellten Abstandshalter im Bauchbereich versehen sein.
Das Gurtgeschirr 10 dient zur Befestigung einer mindestens zweiteiligen Haltevorrichtung 24 mit einem Halterahmen 26 und einem Tragrahmen 28, wie sie in den Figuren 2 bis 4 noch detaillierter dargestellt werden. Der Halterahmen 26 weist dabei ösenförmige Befestigungen 30 für das Gurtgeschirr 10 auf, von denen aus die Gurte 14, 16 und 18 zu entsprechenden Befestigungspunkten am Bauchgurt 12 verlaufen. Der elastische und flexible Schwanzgurt 20 ist an zwei oberen ösenförmigen Befestigungen 30 des Halterahmens 26 angelenkt und verläuft über dem Schwanzansatz des Hundes und sichert hierdurch eine einwandfreie Zentrierung und Positionierung der Haltevorrichtung 24.
In Figur 2 ist ein in seiner äußeren Kontur im Wesentlichen rechteckiger Halterahmen 2 6 der Haltevorrichtung 24 dargestellt, welcher jedoch aus Anpassungs- oder sonstigen Gestaltungsgründen auch mehreckig oder rund ausgeführt werden kann. Im oberen Bereich am Schwanzansatz des Hundes ist der Halterahitien 26 offen, um die Bewegungsfreiheit des Hundeschwanzes möglichst wenig einzuschränken. Zur Verbindung mit dem Tragrahmen 28 ist ein vorzugsweise scharnierartiges Gelenk 32 im unteren Bereich von Halterahmen 26 und Tragrahmen 28 vorgesehen, welches mit einer Spiralfeder 34 gekoppelt ist, die im Ruhezustand den Tragrahmen an den Halterahmen 26 andrückt. An Stelle der Spiralfeder 34 kann je nach gewünschter Federcharakteristik und Einbaumöglichkeit auch eine andere Federart, beispielsweise eine Schenkelfeder benutzt werden. Die Drehachse des Gelenks 32 wird gebildet von einer
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durchgehenden Steckachse oder zwei Achsstummeln 38, wie sie aus Figur 3 ersichtlich sind. Der Halterahmen 26 und der Tragrahmen 28 sind etwa gleich groß und über das Gelenk 32 so aneinander befestigt und zentriert, dass die gleich großen Durchtrittsöffnungen 36 konzentrisch übereinander liegen.
Entsprechend der Größe des Hundes werden unterschiedlich große Haltevorrichtungen 24 bereitgestellt, wobei jedoch jeweils die Proportionen insgesamt etwa gewahrt bleiben. Es dürfte ausreichen, entsprechend verschiedener Hundegrößen etwa fünf verschiedene Größen der Haltevorrichtung und des Gurtgeschirrs bereit zu halten.
Durch eine im Wesentlichen plattenförmige Ausbildung des Halterahmens 26 und des Tragrahmens 28 erreicht man insgesamt eine flache Bauform, welche sich bei richtiger Auswahl der Größe dem Hundekörper gut anpasst. Zur Befestigung eines in Figur 3 gestrichelt dargestellten Auffangbeutels 40 besitzt der Tragrahmen 28 um die Durchtrittsöffnung 36 herum einen kragenförmigen Rand 42, an dem der Auffangbeutel 40 mittels einer elastischen Bördelung 44, vorzugsweise in Form eines Gummizuges, befestigbar ist. Zur Halterung des Auffangbeutels 40 mittels Gummizugbördelung ist der kragenförmige Rand 42 nach außen gerichtet. Eine vorteilhafte Alternative zur Befestigung des Auffangbeutels 40 wäre zum Beispiel auch die Verwendung eines Spannringes statt eines Gummizuges. Ein solcher, leicht federnder Spannring kann von außen oder von innen an dem Rand 42 angreifen. Im letzteren Fall müsste der kragenförmige Rand 42 nach innen zur Durchtrittsöffnung 36 hin weisen (Figuren 4a und 4b). Bei dieser Bauform ergibt sich eine besonders einfache, mit einer Hand ausführbare Bedienung beim Austausch des Auffangbeutels 40. Der Spannring ist dabei wiederverwendbar und kann in einen teilweise offenen Bördelrand des Auffangbeutels 40 eingefädelt oder zusammen mit dem offenen Ende des Beutels 40 an dem kragenförmigen Rand 42 festgeklemmt
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werden. Eine weitere Alternative zur Befestigung des Auffangbeutels 40 an dem Tragrahmen 28 im Bereich des Umfangs der Durchtrittsöffnung 36 besteht in der Verwendung selbstklebender oder klettverschlussartiger Streifen an den Rändern des Auffangbeutels 40 und/oder des Tragrahmens 28. Durch derartige Befestigungen ist der Auffangbeutel· 40 sicher am Tragrahmen gehalten und dennoch leicht abnehmbar, beziehungsweise leicht austauschbar. Der Auffangbeutel 40 weist im Bereich der Durchtrittsöffnungen 36 etwa deren Weite auf, die restlichen Abmessungen des Auffangbeutels sind frei gestaltbar entsprechend der Größe der Haltevorrichtung 24 und der aufzunehmenden Kotmenge.
Im unbenutzten Zustand ist der Auffangbeutel 40 in einer vorzugsweise ziehharmonikaartig gefalteten Gestalt in der Durchtrittsöffnung 36 des Tragrahmens 28 und/oder des Halterahmens 26 angeordnet, wobei er zusätzlich entlang des Randes der Durchtrittsöffnungen 36 zwischen den beiden Rahmen eingeklemmt sein kann.
Wie weiter oben bereits ausgeführt sind sowohl der Halterahmen 26 als auch der Tragrahmen 28 im oberen, im Bereich des Schwanzansatzes des Hundes liegenden Bereich offen gestaltet, um die Bewegungsfreiheit des Hundesschwanzes weitgehend zu erhalten. Der elastische Bördelrand 44 des Auffangbeutels 40 spannt sich gradlinig zwischen den beiden oberen Enden des Randes 42 auf und liegt flach am Hundekörper unterhalb des Schwanzansatzes an.
Beim Absitzen des Hundes während der Kotausscheidung gelangt die Haltevorrichtung 24 insgesamt in eine geneigte Lage, die je nach Hundegröße und Rasse zwischen etwa 20° und 70° gegenüber der Vertikalen liegt. Bei dieser Neigung kippt der Tragrahmen 28 aufgrund seines Eigengewichtes oder gegebenenfalls eines Zusatzgewichtes oder einer Federkraft vom Halterahmen 26 weg in seine vorzugsweise waagerechte Auffangposition, wie dies in Figur
4a dargestellt ist. Der Verschwenkwinkel, welcher bei Bedarf auch größer gewählt werden kann im Bereich zwischen 0° und 90°, liegt dann ebenfalls im Bereich von 20° bis 70°, vorzugsweise im Bereich von 30° bis 60°. Er ist durch eine Drehsperre begrenzt, welche im Ausführungsbeispiel durch zwei Vorsprünge 46 am Tragrahmen 28 gebildet werden, die im ausgeschwenkten Zustand am Halterahmen 26 anliegen und den Verschwenkbereich begrenzen. Mit dem in den Figuren 2, 3 und 4 im oberen Bereich des Halterahmens 26 und des Tragrahmens 28 schematisch dargestellten Einsätzen 48 und 50 wird eine Arretierung für den Tragrahmen 28 realisiert, wobei beispielsweise der Einsatz 48 aus einem Eisenteil und Einsatz 50 aus einem Magneten besteht. Sofern es sich bei dem Einsatz 50 um einen Dauermagneten handelt ist dessen Magnetkraft so auszulegen, dass er den Tragrahmen 28 mit dem Eiseneinsatz 48 nur bis zu einer vorgegebenen Neigung festhält.
Der Eisen- Einsatz 48 wirkt als Zusatzgewicht für den Tragrahmen 28 und drückt diesen in die vorgegebene Auffangposition. Der Einsatz 50 kann jedoch auch als Elektromagnet ausgebildet sein, welcher über eine nicht dargestellte Batterie gespeist und durch einen Neigungssensor 52 entsprechend der Haltung des Hundes gesteuert wird. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass der Auslösepunkt exakt vorgegeben werden kann und der Eisen- Einsatz 4 8 nach dem Lösen als Zusatzgewicht wirkt, um den Tragrahmen entgegen der Rückstellkraft der Feder in die Auffangposition zu drücken. Die Federkraft der Spiralfeder 34 ist so bemessen, dass sie einerseits im Ruhezustand auch ohne Arretierung die Anlage des Tragrahmens 28 am Halterahmen 26 bewirkt, andererseits das Verschwenken des Tragrahmens 28 ab dem vorgegebenen Neigungswinkel jedoch nicht in unzulässigem Maße behindert.
Figur 5 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung mit konstruktiven Abweichungen hinsichtlich des Hundegeschirrs und der Haltevorrichtung 24. Zur Befestigung am Hundekörper dient hier ein
Aufsteckgeschirr 54 mit einer elastischen Bauchklammer 56, welche an die Körperform des Hundes angepasst ist. Die Bauchklammer ist im Ausführungsbeispiel zweiteilig ausgebildet mit zwei gelenkig miteinander verbundenen Hälften 58, deren Öffnungsbereich durch eine Spannvorrichtung 58 mit einer Rändelschraube 60 verstellbar ist.
Die Haltevorrichtung 24 besitzt wiederum einen Halterahmen 26 und einen Tragrahmen 28a auf deren Bauform weiter unten näher eingegangen wird. Der Halterahmen 26 ist auf beiden Seiten des Hundes über jeweils zwei verstellbare, teilweise elastische und jeweils schwenkbar mit dem Halterahmen 26 und der Bauchklammer verbundenen Halterungen 62 gekoppelt. Die schwenkbare Befestigung der Halterungen 62 kann beispielsweise durch Nietbolzen realisiert werden. Die Verstellbarkeit der Halterungen 62 erreicht man beim Ausführungsbeispiel gemäß Figur 5 durch verrastbare Einsteckschnallen 64, welche in verschiedenen Ausführungen im Handel erhältlich sind. Die Elastizität der Halterungen 62 wird durch jeweils einen elastischen Abschnitt 66 erreicht.
Die Gestaltung der Haltevorrichtung 24 beim Ausführungsbeispiel gemäß Figur 5 ist in den Figuren 6 bis 8 detaillierter dargestellt. Der Halterahmen 26 behält dabei grundsätzlich die im oberen Bereich offene Bauform gemäß Figur 2, wobei jedoch die Gesamtform etwa
U-föfmig ist mit zwei schenkelartigen Seitenteilen 68 und einem etwa halbkreisförmigen Unterteil 70, an dem ein zweiteiliger Tragrahmen 28 mittels eines durch eine nicht dargestellte Feder vorgespannten Gelenks 32 befestigt ist und in der Ruhestellung gemäß Figur 6 am Halterahmen 26 anliegt. Am Halterahmen 26 befinden sich vier Befestigungen 30 für die Halterungen 62, welche die Haltevorrichtung 24 mit der Bauchklammer 56 verbinden.
Wie insbesondere aus den Figuren 6 und 7 erkennbar, ist der Tragrahmen 28a bei dieser Ausführungsform zweiteilig ausgebildet und weist je ein Federgelenk 72 an beiden Enden der halbkreisförmigen Rahmenteile 74,76 auf, welche die Rahmenteile derart miteinander verbinden, dass sie in der Ruhelage aneinander anliegen und im auf 180° begrenzten ausgeklappten Zustand die Rahmenteile 28a zu einem kreisringförmigen Tragrahmen 28a miteinander verbinden, in welchem der Auffangbeutel 40 befestigt ist. Der Auffangbeutel 40 ist im Ruhezustand ziehharmonikaartig zusammengefaltet und zwischen den Rahmenteilen 74 und 76 gehalten. Das Ausklappen der Rahmenteile 74 und 7 6 erfolgt durch Zug an einer Öse 78 in Richtung des Pfeiles 80, wobei die Auszugskraft durch das Anheben des Hundeschwanzes erzeugt wird, wenn sich der Hund zur Kotabgabe zurück beugt und den Schwanz anhebt. Die Öse 78 am Tragrahmen 28a ist mit dem Hundeschwanz durch ein flexibles und leicht elastisches Band 82 derart verbunden, dass der Tragrahmen 28a vom Halterahmen 26 weggezogen wird und in seine Kot-Aufnahmeposition gelangt. Der Verschwenkwinkel zwischen dem Tragrahmen 28a und dem Halterahmen 26 ist entsprechend der Ausführung in den Figuren 1 bis 4 durch hier nicht dargestellte Drehsperren wiederum auf einen Winkel von vorzugsweise 30° bis 60° begrenzt.
Die Befestigung des Auffangbeutels 40 an den Rahmenteilen 74 und 76 erfolgt beim Ausführungsbeispiel gemäß Figur 7 durch einen nach außen gerichteten Rand 84 des Beutels 40, welcher zusätzlich durch einen nicht dargestellten Klebstreifen oder einen Klettverschlussstreifen an den Rahmenteilen 74 und 76 gehalten ist. Das Auffalten des Kotbeutels 40 erfolgt selbsttätig bei der Kotaufnahme, das Verschließen des Auffangbeutels 40 kann durch das Zusammendrücken der mit einem Klebstreifen oder einem Klettbandstreifen versehenen Ränder oder durch beliebige sonstige Verschlussmittel erfolgen.
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Der Kern der Erfindung besteht somit darin, dass die Haltevorrichtung 24 einen in eine Kot-Aufnahmeposition verschwenkbaren Tragrahmen 28,28a für den Auffangbeutel 40 aufweist. Vorzugsweise ist die Haltevorrichtung 24 mindestens zweiteilig ausgebildet mit einem am Hundekörper befestigten, im Wesentlichen statischen Halterahmen 2 6 und einem diesem gegenüber beweglichen, in eine Kotaufnahmeposition verschwenkbaren Tragrahmen 28, beziehungsweise 28a, wodurch einerseits die Befestigung der Hygienevorrichtung am Hundekörper sicherer und komfortabler gestaltet werden kann und andererseits eine einwandfreie und saubere Kotaufnahme gewährleistet sind. Durch die zweiteilige Gestaltung des Tragrahmens 28a gemäß dem Ausführungsbeispiel der Figuren 5 bis 8 kann die Größe der Haltevorrichtung zusätzlich verringert werden bei gleicher Größe der Durchtrittsöffnungen und des Auffangbeutels 40. Die Aufbewahrung des unbenutzten Auffangbeutels 40 wird verbessert und das Ausschwenken des Tragrahmens ohne zusätzliche technische Mittel, insbesondere ohne zusätzliche elektrische oder magnetische Antriebsmittel sichergestellt. Dennoch wird durch das Verbindungsband 82, insbesondere wenn dieses elastisch ausgebildet und mit einer angepassten Vorspannung befestigt ist eine normale Bewegungsfreiheit des Hundeschwanzes, beispielsweise beim Schwanzwedeln weiterhin ermöglicht. Ein Ausklappen der Rahmenteile 74 des Tragrahmens 28a durch ein Anheben des Hundeschwanzes ohne Kotabgabe ist unschädlich, weil die Rahmenteile 74 und 76 durch das Federgelenk 72 in ihre Ruhelage zurückgeführt werden. Bei Bedarf lässt die geteilte, halbkreisförmige Gestaltung des Tragrahmens 28a auch eine Vergrößerung der Durchtrittsöffnung 36 zu ohne Einbuße an Tragekomfort der Gesamtvorrichtung.
Bei der Gestaltung des Hundegeschirrs als Aufsteckgeschirr 54 mit einer Bauchklammer 56 ist es zweckmäßig, wenn die Bauchklammer auf ihrer Innenseite rutschfest ausgebildet ist. Dies kann beispielsweise durch rutschfeste Gumminoppen oder eine gummiartige
Innenbeschichtung erreicht werden. Die einwandfreie Positionierung des Geschirrs wird dabei zusätzlich durch den elastischen Schwanzgurt 20 verbessert, welcher aus Gründen des Tragekomforts aus besonders flexiblem und weichem Material besteht.

Claims (32)

1. Hygienevorrichtung zur Aufnahme von Hundekot, mit einem Geschirr mit einer am Hundekörper befestigbaren Haltevorrichtung für einen austauschbaren Auffangbeutel für den Hundekot, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (24) einen in eine Kot-Aufnahmeposition verschwenkbaren Tragrahmen (28, 28a) für den Auffangbeutel (40) aufweist.
2. Hygienevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (24) mindestens zweiteilig ausgebildet ist mit einem im Wesentlichen am Hundekörper anliegenden, gegebenenfalls in das Hundegeschirr (10,54) integrierten Halterahmen (26) und mit einem gegenüber dem Halterahmen (26) in eine Kot-Aufnahmeposition verschwenkbaren Tragrahmen (28, 28a).
3. Hygienevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen (26) mit dem Tragrahmen (28, 28a) über ein vorzugsweise scharnierartiges Gelenk (32, 72) verbunden ist.
4. Hygienevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (32, 72) eine Rückstellfeder (34)zwischen Halterahmen (26) und Tragrahmen (28, 28a) aufweist.
5. Hygienevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (32, 72) mit einer Spiralfeder gekoppelt ist.
6. Hygienevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (32, 72) mit einer Schenkelfeder gekoppelt ist.
7. Hygienevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen (26) vorzugsweise ösenförmige Befestigungen (30) für das Hunde-Geschirr (10,54) aufweist.
8. Hygienevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschwenkwinkel des Tragrahmens (28, 28a) auf einen Bereich von 0° bis 90°, vorzugsweise auf einen Bereich von 30° bis 60° begrenzbar ist.
9. Hygienevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen (26) und der Tragrahmen (28, 28a) im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet sind mit konzentrischen, vorzugsweise runden, Durchtrittsöffnungen (36).
10. Hygienevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (28, 28a) Befestigungsmittel (42) für den Auffangbeutel (40) aufweist.
11. Hygienevorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (28, 28a) um die Durchtrittsöffnung (36) herum einen kragenförmigen Rand (42) zur Befestigung des Auffangbeutels (40) aufweist.
12. Hygienevorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangbeutel (40) mittels einer elastisch ausgebildeten Bördelung (44) vorzugsweise mit einem Gummizug am Tragrahmen (28, 28a) befestigbar ist.
13. Hygienevorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangbeutel (40) am Umfang der Durchtrittsöffnung (36) des Tragrahmens (28, 28a) mittels eines selbstklebenden oder klettverschlussartigen Randstreifens (84) gehalten ist.
14. Hygienevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangbeutel (40) in unbenutztem Zustand gefaltet in der Öffnung (36) des Tragrahmens (28, 28a) und/oder des Halterahmens (26) angeordnet ist.
15. Hygienevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens der Halterahmen (26) im Bereich des Hundesschwanzes offen gestaltet ist.
16. Hygienevorrichtung, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (28, 28a) mindesten zweiteilig ausgebildet ist mit wenigstens einem Federgelenk (72) zwischen den Rahmenteilen (74, 76), welche diese in der Ruhestellung (Fig. 6, Fig. 8) in einem gegenseitigen Anlagezustand hält.
17. Hygienevorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Teile (74, 76) des Tragrahmens (28a) halbkreisförmig ausgebildet sind.
18. Hygienevorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangbeutel (40) vor Gebrauch zusammengefaltet zwischen den Teilen (74, 76) des Tragrahmens (28a) gehalten ist.
19. Hygienevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (28, 28a) aufgrund seines Eigengewichtes oder gegebenenfalls eines Zusatzgewichtes oder einer Federkraft ab einer vorgebbaren Neigung, vorzugsweise ab einer Neigung von 30° gegenüber der Vertikalen, vom Halterahmen (26) weg in seine Auffangposition kippt.
20. Hygienevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (28, 28a) gegenüber dem Halterahmen (26) durch eine elektrisch betätigbare Arretierung (48, 50) sicherbar ist.
21. Hygienevorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Atretierung (48, 50) durch einen Neigungssensor (52) beim Absitzen des Hundes betätigbar ist.
22. Hygienevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (28a) mit dem Hundeschwanz durch ein flexibles und vorzugsweise elastisches Band (82) derart verbunden ist, dass der Tragrahmen (28a) beim Anheben des Hundeschwanzes vom Halterahmen (26) weggezogen wird und in seine Kot-Aufnahmeposition gelangt.
23. Hygienevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen (26) mittels eines durch Schnallen (22), Clips oder dergleichen entsprechend der Körpergröße des Hundes verstellbaren Gurtgeschirrs (10, Fig. 1) am Hundekörper befestigbar ist.
24. Hygienevorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Gurtgeschirr (10) mindesten einen Bauchgurt (12), mindestens jeweils einen Längsgurt (14) vom Halterahmen (26) zum Bauchgurt (12) über jedem Hinterbein des Hundes, und beidseitig jeweils mindestens einen Diagonalgurt (16, 18) vom Halterahmen (26) zum Bauchgurt (12) aufweist.
25. Hygienevorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Gurte (12, 14, 16, 18) mindestens teilweise elastisch sind.
26. Hygienevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen (26) mittels eines, vorzugsweise entsprechend der Körpergröße des Hundes verstellbaren, Aufsteckgeschirrs (54, Fig. 5) am Hundekörper befestigbar ist.
27. Hygienevorrichtung nach Anspruch 26 dadurch gekennzeichnet, dass das Aufsteckgeschirr (54) eine elastische Bauchklammer (56) etwa in Körperform des Hundes sowie beidseitig jeweils wenigsten zwei Halterungen (62) zwischen dem Halterahmen (26) und der Bauchklammer (56) aufweist.
28. Hygienevorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungen (62) verstellbar sind.
29. Hygienevorrichtung nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungen (62) mindestens teilweise elastisch sind.
30. Hygienevorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauchklammer (56) zweiteilig ausgebildet und durch eine Spannvorrichtung (58, 60) verstellbar ist.
31. Hygienevorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauchklammer (56) auf ihrer Innenseite rutschfest gestaltet ist.
32. Hygienevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen (26) durch einen vorzugsweise elastischen Gurt (20) über dem Schwanzansatz des Hundes zusätzlich gehalten und positioniert ist.
DE20305653U 2003-04-08 2003-04-08 Hygienevorrichtung zur Aufnahme von Hundekot Expired - Lifetime DE20305653U1 (de)

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