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DE102006001000A1 - Halbleiterchippackungsvorrichtung und zugehöriges Endbehandlungsverfahren - Google Patents

Halbleiterchippackungsvorrichtung und zugehöriges Endbehandlungsverfahren Download PDF

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Publication number
DE102006001000A1
DE102006001000A1 DE102006001000A DE102006001000A DE102006001000A1 DE 102006001000 A1 DE102006001000 A1 DE 102006001000A1 DE 102006001000 A DE102006001000 A DE 102006001000A DE 102006001000 A DE102006001000 A DE 102006001000A DE 102006001000 A1 DE102006001000 A1 DE 102006001000A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
unit
further characterized
semiconductor chip
plating layer
halbleiterchippackungsvorrichtung
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102006001000A
Other languages
English (en)
Inventor
Se-Young Jeong
Nam-Seog Yongin Kim
Sung-Ki Lee
Hee-Kook Choi
Ki-kwon Cheonan Jeong
Tae-Sung Cheonan Park
Yoshikuni Suwon Nakadaira
Sang-hyeop Cheonan Lee
Sung-Hwan Cheonan Kim
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Samsung Electronics Co Ltd
Original Assignee
Samsung Electronics Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Samsung Electronics Co Ltd filed Critical Samsung Electronics Co Ltd
Publication of DE102006001000A1 publication Critical patent/DE102006001000A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • H10W72/00
    • H10W70/457
    • H10W70/045

Landscapes

  • Electroplating Methods And Accessories (AREA)
  • Lead Frames For Integrated Circuits (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Halbleiterchippackungsvorrichtung mit einer Plattiereinheit zur Bildung einer leitfähigen Plattierungsschicht auf externen Anschlüssen einer Halbleiterchippackung und auf ein zugehöriges Endbehandlungsverfahren für die Halbleiterchippackung. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird die leitfähige Plattierungsschicht aufgeschmolzen, wobei die Bildung und das Aufschmelzen der Plattierungsschicht nacheinander in einer Vorrichtung durchgeführt werden, welche die Plattierungseinheit und eine zugehörige Aufschmelzeinheit umfasst, die entlang einer Fertigungslinie angeordnet sind. DOLLAR A Verwendung in der Halbleiterchippackungstechnologie.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Halbleiterchippackungsvorrichtung und auf ein Verfahren zur Endbehandlung einer Halbleiterchippackung.
  • Bei einem bekannten Prozesstyp zum Packen eines Halbleiterchips wird letzterer an einem Packungssubstrat angebracht und dann innerhalb eines Rahmens eingegossen, um ihn vor externen Einflüssen zu schützen. Dann werden externe Anschlüsse bzw. Leitungen mit Elektrodenkontaktstellen des Halbleiterchips verbunden, um letzteren an externe elektronische Bauteile anzuschließen.
  • Zuvor wird üblicherweise auf einem Waferniveau des Herstellungsprozesses ein Halbleiterwafer in einzelne Halbleiterchips zerteilt, z.B. durch einen Sägeprozess. Die einzelnen Halbleiterchips werden dann an einer Leiterplatte (PCB) angebracht, die externe Anschlüsse aufweist, z.B. in Form eines Leiterrahmens. In einem anschließenden Drahtbondprozess werden die Elektrodenkontaktstellen des jeweiligen Halbleiterchips mit den externen Anschlüssen verbunden, wonach ein Gießprozess zum Schutz des Halbleiterchips ausgeführt wird.
  • Als finaler Herstellungsschritt der Halbleiterchippackung wird eine Endbehandlung durchgeführt, um die Zuverlässigkeit der elektrischen Verbindungen zwischen den externen Anschlüssen und den externen elektronischen Bauteilen zu erhöhen. Diese Endbehandlung kann insbesondere einen Prozess zur Bildung einer Plattierungsschicht auf den externen Anschlüssen umfassen, wobei die Plattierungsschicht herkömmlicherweise meist aus einer Bleilegierung oder einer bleihaltigen Zinnlegierung besteht.
  • Das in derartigen Plattierungsschichten enthaltene Blei ist bekanntermaßen unter toxischen und Umweltgesichtspunkten problematisch. Elektronische Bauteile, die Blei enthalten, verursachen bei ihrer Entsorgung Umweltverschmutzungsprobleme. Dementsprechend besteht Bedarf an umweltfreundlichen, bleifreien Produkten. Von der Europäischen Union (EU) wurde auch eine entsprechende Verordnung erlassen („Restriction of Hazardous Substances" (RoHS)), die im Juli 2006 in Kraft treten soll, um die Verwendung von für Mensch und Umwelt problematischen Materialien zu begrenzen.
  • Als Ersatz für bleihaltige Plattierungsschichten wurden bereits solche mit Zinn oder einer Zinnlegierung vorgeschlagen, jedoch entstehen beim Plattieren externer Anschlüsse mit Zinn oder Zinnlegierungen häufig Whisker, d.h. Nadelkristalle, die einen Ausfall der Leitungsverbindungen bzw. Kurzschlüsse im Halbleiterchip verursachen können.
  • 1 zeigt eine Elektronenmikroskopaufnahme eines Querschnitts einer Leitung 55 einer herkömmlichen Halbleiterchippackung. In einer vergrößerten Ausschnittansicht eines Bereichs a1 sind deutlich Whisker 57 zu erkennen. Die auf der Oberfläche der Leitung 55 erzeugten Nadelkristalle 57 können einen Ausfall der Leitung 55 bzw. einen Kurzschluss oder Fehlbetrieb des Halbleiterchips verursachen.
  • Ein Grund für die Erzeugung der Nadelkristalle 57 auf den Oberflächen der Leitungen 55 können Druckspannungsbelastungen sein, die auf die Plattierungsschicht aus Zinn oder einer Zinnlegierung wirken. Die Erzeugung der Nadelkristalle 57 kann durch Verringern der auftretenden Druckspannungsbelastung oder durch Umwandeln derselben in eine Zugspannungsbelastung reduziert oder minimiert werden. So kann die Erzeugung der Nadelkristalle 57 beispielsweise dadurch reduziert werden, dass nach dem Plattierungsprozess eine Wärmebehandlung durchgeführt wird oder die physikalischen Eigenschaften der Plattierungsschicht durch Optimieren der verwendeten Plattierungslösung geeignet eingestellt werden oder eine Unterlagenschicht aus einem dritten Metall, wie Nickel, Silber, Zink oder dergleichen, zwischen der Plattierungsschicht und einem darunterliegenden Substrat, z.B. einem Leiterrahmen, gebildet wird.
  • Die Durchführung der Wärmebehandlung nach dem Plattieren wurde von den oben genannten Alternativen wegen ihrer Einfachheit favorisiert. Die Wärmebehandlung wird herkömmlicherweise unter Verwendung einer separaten Wärmebehandlungsvorrichtung ausgeführt. Nach dem Endbehandlungsprozess wird die Halbleiterchippackung auf einen separaten Kunststoffträger verbracht, zur Wärmebehandlungsvorrichtung transferiert und der Wärmebehandlung unterzogen. Wenn z.B. ein Leiterrahmen zur Bereitstellung der externen Anschlüsse verwendet wird, wird die Wärmebehandlung zur Unterdrückung des Whisker-Wachstums typischerweise bei einer Temperatur von etwa 150°C bis 175°C für etwa eine Stunde bis zwei Stunden ausgeführt.
  • Der zusätzliche Wärmebehandlungsschritt ist jedoch bei der Serienfertigung mit einigen Schwierigkeiten behaftet. Zum einen verringert ein separater und zusätzlicher Wärmebehandlungsprozess eventuell die Produktausbeute. Zum anderen können sich durch die Notwendigkeit, die Wärmebehandlungsausrüstung zu beschaffen und zusätzlichen Platz für eine entsprechende Behandlungslinie in der Fertigung bereitzustellen, die Produktionskosten erhöhen. So kann z.B. ein Träger für 150°C anstelle des sonst üblichen Trägers für 130°C bereits eine Erhöhung der Produktionskosten verursachen. Außerdem zeigt sich, dass der herkömmliche Wärmebehandlungsprozess nur in relativ geringem Maß für bestimmte Typen von Leiterrahmen die Whiskerbildung unterdrückt.
  • Der Erfindung liegt als technisches Problem die Bereitstellung einer Halbleiterchippackungsvorrichtung und eines zugehörigen Halbleiterchippackungs-Endbehandlungsverfahrens zugrunde, mit denen sich die oben erwähnten Schwierigkeiten des Standes der Technik reduzieren oder eliminieren lassen und die insbesondere in der Lage sind, die Bildung von Whiskern in Leitungen einer Halbleiterchippackung vergleichsweise effektiv zu unterdrücken.
  • Die Erfindung löst dieses Problem durch die Bereitstellung einer Halbleiterchippackungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und eines Halbleiterchippackungs-Endbehandlungsverfahrens mit den Merkmalen des Anspruchs 14. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Vorteilhafte, nachfolgend beschriebene Ausführungsformen der Erfindung sowie das zu deren besserem Verständnis oben erläuterte herkömmliche Ausführungsbeispiel sind in den Zeichnungen dargestellt, in denen zeigen:
  • 1 eine Elektronenmikroskopaufnahme eines Querschnitts von Leitungen einer herkömmlichen Halbleiterchippackung nach einem Endbehandlungsschritt,
  • 2 eine schematische Darstellung eines Endbehandlungsteils einer erfindungsgemäßen Halbleiterchippackungsvorrichtung,
  • 3 eine schematische Darstellung eines Endbehandlungsteils einer weiteren erfindungsgemäßen Halbleiterchippackungsvorrichtung,
  • 4 eine Perspektivansicht einer Aufschmelzeinheit der Halbleiterchippackungsvorrichtung von 2,
  • 5 ein Flussdiagramm eines erfindungsgemäßen Halbleiterchippackungs-Endbehandlungsverfahrens,
  • 6 bis 9 schematische Darstellungen aufeinanderfolgender Schritte eines erfindungsgemäßen Endbehandlungsverfahrens unter Verwendung der Vorrichtung von 3,
  • 10 ein Diagramm der Länge von Whiskern, die bei einem Leiterrahmen gebildet werden, in Abhängigkeit von der Anzahl von Wärmebehandlungszyklen eines Endbehandlungsprozesses für erfindungsgemäße Beispiele im Vergleich zu herkömmlichen Beispielen und
  • 11 eine Elektronenmikroskopaufnahme von erfindungsgemäß hergestellten Leitungen eines Leiterrahmens.
  • In 2 ist schematisch ein hier interessierender Endbehandlungsteil einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 zum Packen von Halbleiterchips dargestellt, der eine Plattiereinheit 130 und eine Aufschmelzeinheit 160 umfasst und zur Endbehandlung einer jeweiligen Halbleiterchippackung 110 verwendet wird. Wie oben erläutert, kann ein Endbehandlungsschritt die Kontaktzuverlässigkeit zwischen der Halbleiterchippa ckung 110 und einem elektronischen Produkt erhöhen, mit dem die Halbleiterchippackung 110 verbunden werden soll. Speziell kann dazu der Endbehandlungsschritt ein Nachbehandlungsschritt sein, der nach der Bildung einer nicht gezeigten, leitfähigen Plattierungsschicht auf in 4 zu erkennenden externen Anschlüssen 115 ausgeführt wird.
  • Die Plattiereinheit 130 ist zur Durchführung eines Prozesses ausgelegt, mit dem die leitfähige Plattierungsschicht auf den besagten externen Anschlüssen der Halbleiterchippackung 110 gebildet wird. Die leitfähige Plattierungsschicht kann z.B. eine Zinnschicht oder eine bleifreie Zinnlegierungsschicht sein. Eine solche Zinnschicht oder bleifreie Zinnlegierungsschicht ist umweltfreundlich und genügt der oben erwähnten RoHS-Verordnung der EU. Die Zinnlegierungsschicht kann z.B. aus SnCu, SnBi, SnAg, SnZn oder einer Kombination dieser Materialien bestehen. Der Einfachheit halber soll vorliegend die Bezeichnung „Zinnschicht" oder „bleifreie Zinnlegierungsschicht" jegliche mögliche Plattierungsschicht umfassen, die im Wesentlichen bleifrei ist.
  • Die Aufschmelzeinheit 160 ist zur Durchführung eines Herstellungsschritts ausgelegt, durch den die Zuverlässigkeit der leitfähigen Plattierungsschicht gesteigert wird, indem sie beispielsweise zum Schmelzen der leitfähigen Plattierungsschicht zwecks Unterdrückung der Erzeugung von Whiskern benutzt wird. Im gezeigten Beispiel sind die Plattierungseinheit 130 und die Aufschmelzeinheit 160 in einer Linie entlang einer Transportrichtung x angeordnet.
  • Dementsprechend können die Bildung der leitfähigen Plattierungsschicht und die Ausführung des Aufschmelzbehandlungsschritts für die leitfähige Plattierungsschicht sukzessiv ausgeführt werden, wobei es nicht unbedingt notwendig ist, den Aufschmelzbehandlungsschritt nach der Bildung der leitfähigen Plattierungsschicht in einer separaten Vorrichtung auszuführen. Es ist in entsprechenden Ausführungsformen der Erfin dung auch nicht erforderlich, andere als gegenwärtig übliche Transportträger bzw. Transporttröge zu verwenden bzw. gegenwärtig gebräuchliche Transportträger auszutauschen.
  • Wie aus 2 weiter ersichtlich, umfasst die Packungsvorrichtung 100 eine Transporteinheit 120 zum Transportieren der jeweiligen Halbleiterchippackung 110 von der Plattierungseinheit 130 zur Aufschmelzeinheit 160 in der Transportrichtung x. Die Transporteinheit 120 kann beispielsweise ein Transportbandsystem oder irgendein anderer Vorrichtungstyp sein, der in der Lage ist, elektronische Bauelemente von einem Bereich zu einem anderen zu transportieren. Die jeweilige Halbleiterchippackung 110 ist zu Transportzwecken an der Transporteinheit 120 angebracht.
  • 4 zeigt eine vorteilhafte Realisierung für die Aufschmelzeinheit 160. Wie daraus ersichtlich, umfasst die Aufschmelzeinheit 160 in diesem Beispiel eine Heizeinheit 165, die dafür ausgelegt ist, die leitfähige Plattierungsschicht der Halbleiterchippackung 110 zum Schmelzen zu bringen.
  • Bei der Heizeinheit 165 kann es sich z.B. um eine solche handeln, die in der Lage ist, Infrarotstrahlung, tiefe Infrarotstrahlung, Heißluft oder eine Kombination dieser Heizmedien zu emittieren, wie mit Pfeilen 168 symbolisiert. Die Heizeinheit 165 kann z.B. zum gleichzeitigen Emittieren von Infrarotstrahlung und Heißluft oder von Infrarotstrahlung und tiefer Infrarotstrahlung oder von tiefer Infrarotstrahlung und Heißluft oder von Infrarotstrahlung, tiefer Infrarotstrahlung und Heißluft ausgelegt sein.
  • Die Transporteinheit 120 erstreckt sich durch die Aufschmelzeinheit 160 hindurch. Die an der Transporteinheit 120 fixierte Halbleiterchippackung 110 weist wie üblich eine gewisse Anzahl von Halbleiterchips auf, die an einem Packungsrahmen z.B. in Form eines die externen Anschlüsse gemäß 4 bildenden Leiterrahmens 115 angebracht sind. Der Pa ckungsrahmen kann auch eine Leiterplatte mit einem vom Leiterrahmen 115 verschiedenen Typ externer Anschlüsse mit zugehörigen Leitungen sein. Beispielsweise kann der Packungsrahmen eine Leiterplatte sein, die Lotkugeln als externe Anschlüsse aufweist.
  • Eine nicht gezeigte Plattierungsschicht der externen Anschlüsse 115 wird erwärmt und aufgeschmolzen, während die Halbleiterchippackung 110 die Aufschmelzeinheit 160 passiert, d.h. durch deren Heizeinheit 165 hindurch bzw. an dieser vorbei läuft. Die Aufheizzeit kann basierend auf der Geschwindigkeit, mit der sich die Transporteinheit 120 bewegt, und/oder einer Länge L der Aufschmelzeinheit 160 in der Transportrichtung x festgelegt werden. Wenn beispielsweise die Geschwindigkeit der Transporteinheit 120 vorgegeben ist, kann die Länge L der Aufschmelzeinheit 160 so eingestellt werden, dass die leitfähige Plattierungsschicht mit dem erforderlichen Maß an Wärme beaufschlagt wird.
  • Die Länge L der Aufschmelzeinheit 160 beträgt vorzugsweise wenigstens etwa 0,75cm, um ein ausreichendes Mindestmaß an Wärme sicherzustellen, die auf die Plattierungsschicht aus Zinn oder einer Zinnlegierung eingestrahlt wird, um deren Oberfläche zum Schmelzen zu bringen. Die Aufheizdauer sollte zudem so eingestellt werden, dass die aufgeschmolzene leitfähige Plattierungsschicht nicht nach unten wegfließt. Mit anderen Worten darf die aufgeschmolzene leitfähige Plattierungsschicht nicht von den externen Anschlüssen wegfließen. Dazu ist es im Allgemeinen günstig, wenn die Länge L der Aufschmelzeinheit 160 unterhalb von etwa 450cm liegt.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist die Aufschmelzeinheit 160 eine modifizierte herkömmliche Endbehandlungseinheit. Beispielsweise kann der Umbau eines nicht gezeigten herkömmlichen Heißlufttrockners in die Aufschmelzeinheit 160 Kosten reduzieren. So können für die Aufschmelzeinheit 160 z.B. ein erster Typ von Heißlufttrockner mit einer Länge von etwa 64cm und ein zweiter Typ von Heißlufttrockner mit einer Länge von etwa 30cm benutzt werden. Die Länge L der Aufschmelzeinheit 160 kann dabei z.B. zwischen etwa 30cm und etwa 75cm variieren, um unterschiedliche Heißlufttrockner aufnehmen zu können.
  • Des weiteren kann die Aufschmelzeinheit 160 in einer Linie mit einer bestehenden Plattierungseinheit angeordnet werden, was dementsprechend Kosten einspart, die mit der Herstellung einer separaten Endbehandlungseinheit verbunden sind, in der die Plattierungseinheit und die Aufschmelzeinheit 160 in einer Linie angeordnet sind.
  • Wie aus 4 ersichtlich, umfasst die Aufschmelzeinheit 160 in diesem Beispiel ein Gasflusssystem 170 zur Atmosphärensteuerung. In diesem Beispiel dient das Einströmen eines oder mehrerer Gase dazu, ein Oxidieren der externen Anschlüsse 115 während des Aufschmelzprozesses zu reduzieren oder zu vermeiden. Das jeweilige Gas kann z.B. ein Inertgas, wie Stickstoff, oder ein reduzierendes Gas, wie Wasserstoff, sein, um eine reduzierende Atmosphäre zu bilden.
  • 3 zeigt einen Endbehandlungsteil einer weiteren erfindungsgemäßen Halbleiterchippackungsvorrichtung 200, wobei der Endbehandlungsteil in diesem Fall eine Reinigungseinheit 240 und eine Trocknungseinheit 250 zwischen einer Plattiereinheit 130 und einer Aufschmelzeinheit 260 umfasst. Die Plattiereinheit 130 und die Aufschmelzeinheit 260 entsprechen denen der Halbleiterchippackungsvorrichtung 100 von 2, so dass auf deren obige Beschreibung verwiesen werden kann.
  • Gemäß 3 sind die Plattierungseinheit 230, die Reinigungseinheit 240, die Trocknungseinheit 250 und die Aufschmelzeinheit 260 in einer Linie entlang einer Transportrichtung x angeordnet. Eine Transporteinheit 220, bei der es sich insbesondere um ein Bandsystem oder eine ähnliche Transporteinheit handeln kann, erstreckt sich von der Plattiereinheit 130 zur Reinigungseinheit 240 und von dort zur Trocknungseinheit 250 und zur Aufschmelzeinheit 260. Dementsprechend passiert eine an der Transporteinheit 220 fixierte Halbleiterchippackung 210 sequentiell die genannten Endbehandlungskomponenten auf dem Weg der Endbehandlungslinie von der Plattierungseinheit 230 zur Aufschmelzeinheit 260.
  • Die Reinigungseinheit 240 dient dazu, die Halbleiterchippackung 210 nach Abschluss eines Prozesses zur leitfähigen Plattierung für die Halbleiterchippackung 210 zu reinigen. Die Reinigungseinheit 240 kann die Halbleiterchippackung 210 z.B. mit Wasser oder irgendeiner anderen üblichen Reinigungslösung reinigen.
  • Die Trocknungseinheit 250 trocknet die Halbleiterchippackung 210 nach Abschluss des Reinigungsschritts. Dazu kann die Trocknungseinheit 250 z.B. Luft oder Heißluft als Trocknungsmedium benutzen. Alternativ oder zusätzlich kann die Trocknungseinheit 250 eine Heizeinheit verwenden, wie eine Infrarotheizeinheit.
  • 5 veranschaulicht im Flussdiagramm einen erfindungsgemäßen Endbehandlungsteil eines Halbleiterchippackungsverfahrens 300, das nachfolgend unter weiterer Berücksichtigung der 6 bis 9 näher erläutert wird. Hierbei zeigen die 6 bis 9 verschiedene Stufen des Endbehandlungsteils des Halbleiterchippackungsverfahrens 300 unter Verwendung der Halbleiterchippackungsvorrichtung 200 von 3.
  • In einem Schritt 310 von 5 wird eine leitfähige Plattierungsschicht auf externen Anschlüssen der Halbleiterchippackung 210 erzeugt, siehe 6. Dazu bewegt die Transporteinheit 120 die Halbleiterchippackung 210 in die Plattierungseinheit 230. Die Plattierungseinheit 230 benutzt eine geeignete Plattierungslösung, um die externen Anschlüsse zu plat tieren. Die Plattierungslösung kann insbesondere eine Zinnlösung oder eine Zinnlegierungslösung sein, wobei die Zinnlegierung z.B. SnCu, SnBi, SnAg oder SnZn sein kann.
  • In einem Schritt 320 von 5 wird dann nach Bildung der leitfähigen Plattierungsschicht auf den externen Anschlüssen die Halbleiterchippackung 210 gereinigt, siehe 7. Dazu bewegt die Transporteinheit 220 die Halbleiterchippackung 210 von der Plattierungseinheit 230 zur Reinigungseinheit 240. Die Reinigungseinheit 240 benutzt eine Reinigungslösung, wie Wasser, zum Reinigen der Halbleiterchippackung 210. Die Halbleiterchippackung 210 wird dazu zunächst in die Reinigungseinheit 240 verbracht und dann gereinigt oder alternativ während des Durchlaufens durch die Reinigungseinheit 240 gereinigt.
  • Der Reinigungsschritt dient dazu, jegliche verbliebene Plattierungslösung, die nicht auf den externen Anschlüssen haften geblieben ist, und/oder jegliche andere Verunreinigungen zu entfernen. Der Reinigungsschritt gewährleistet die Kontaktzuverlässigkeit durch Entfernen der Verunreinigungen, die ansonsten den Kontakt zwischen den externen Anschlüssen und einem angeschlossenen elektronischen Produkt herabsetzen könnten.
  • In einem Schritt 330 von 5 wird die leitfähige Plattierungsschicht nach dem Reinigen der Halbleiterchippackung 210 getrocknet, siehe 8. Dazu transportiert die Transporteinheit 220 die Halbleiterchippackung 210 von der Reinigungseinheit 240 zur Trocknungseinheit 250. In der Trocknungseinheit 250 kommt beispielsweise Druckluft aus Öffnungen einer Seitenwand, um die Halbleiterchippackung 210 trocken zu blasen. Die Halbleiterchippackung 210 kann dazu zuerst ist die Trocknungseinheit 250 verbracht und dann dort im Stillstand getrocknet werden oder alternativ während ihres Durchtritts durch die Trocknungseinheit 250 hindurch getrocknet werden.
  • In einem anschließenden Aufschmelzprozessschritt 340 von 5 wird die leitfähige Plattierungsschicht der Halbleiterchippackung 210 zum Schmelzen gebracht, siehe 9. Dazu transportiert die Transporteinheit 220 die Halbleiterchippackung 210 von der Trocknungseinheit 250 zur Aufschmelzeinheit 260. In der Aufschmelzeinheit 260 kann z.B. entlang einer Wandung eine Heizeinheit, wie die Heizeinheit 165 von 4, angeordnet sein, um die auf der Oberfläche der externen Anschlüsse gebildete, leitfähige Plattierungsschicht zum Schmelzen zu bringen. Die Heizeinheit erwärmt die Oberfläche der Plattierungsschicht z.B. mittels Infrarotstrahlung, tiefer Infrarotstrahlung, Heißluft oder einer Kombination hiervon.
  • Eine zum Aufschmelzen der leitfähigen Plattierungsschicht geeignete Temperatur liegt z.B. bei etwa 210°C bis etwa 450°C. Je nach Anwendungsfall kann die Aufschmelztemperatur auf höchstens etwa 280°C begrenzt werden, um ein Herabfließen von geschmolzenem Zinn oder einer geschmolzenen Zinnlegierung der Plattierungsschicht zu vermeiden. Andererseits kann es insbesondere im Fall, dass die Halbleiterchippackung 210 während des Passierens der Aufschmelzeinheit 260 erwärmt wird, zweckmäßig sein, die Aufschmelztemperatur auf etwa 250°C oder höher einzustellen, um zu gewährleisten, dass die zum Schmelzen der leitfähigen Plattierungsschicht minimal erforderliche Wärme bereitgestellt wird. Vorteilhaft kann die Aufschmelztemperatur folglich im Bereich von etwa 250°C bis etwa 280°C liegen. Die Wärmeeinwirkung im Aufschmelzschritt 340 zum Aufschmelzen der Plattierungsschicht der externen Anschlüsse wird außer von der Temperatur auch von der Geschwindigkeit der Transporteinheit 220 beeinflusst. Je nach Geschwindigkeit der Transporteinheit 120 liegt eine brauchbare Aufschmelzprozessdauer z.B. im Bereich von etwa 0,1 s bis etwa 60s. Die Packung wird beispielsweise für etwa 4s bis 10s aufgeheizt, um die leitfähige Plattierungsschicht der externen Anschlüsse zum Schmelzen zu bringen, ohne dass sie dabei schon nach unten wegfließt. Die Geschwindigkeit der Transporteinheit 220 wird entsprechend in Abhängigkeit von der Länge der Aufschmelzeinheit 260 in Transportrichtung, der Aufschmelztemperatur und der Heizdauer eingestellt.
  • Der Aufschmelzschritt 340 kann unter Verwendung einer inerten Atmosphäre oder einer reduzierenden Atmosphäre ausgeführt werden, um eine Oxidation der Plattierungsschicht zu verringern oder zu vermeiden. Beispielsweise kann der Aufschmelzvorgang in einer inerten Stickstoffatmosphäre oder einer reduzierenden Wasserstoffatmosphäre stattfinden.
  • Somit kann, wie oben zu den 5 bis 9 erläutert, erfindungsgemäß ein Endbehandlungsschritt mit der Halbleiterchippackung 210 durch sukzessives Ausführen eines Prozesses zur Bildung der leitfähigen Plattierungsschicht, siehe Schritt 310 von 5, eines Reinigungsprozesses, siehe Schritt 320 von 5, eines Trocknungsprozesses, siehe Schritt 330 von 5, und eines Aufschmelzprozesses, siehe Schritt 340 von 5, durch die Halbleiterchippackungsvorrichtung 200 durchgeführt werden. Die erfindungsgemäße Halbleiterchippackungsvorrichtung 200 ist in der Lage, einen entsprechenden Aufschmelzprozess entlang einer einzelnen Prozesslinie zu realisieren, ohne hierfür eine neue zusätzliche Ausrüstung zu benötigen. Es ist auch nicht erforderlich, Transportträger auszutauschen, um den Wärmebehandlungsprozess auszuführen, was den zugehörigen Kostenaufwand niedrig hält.
  • 10 veranschaulicht im Diagramm die Länge von Nadelkristallen eines Leiterrahmens in Abhängigkeit von der Anzahl von Wärmebehandlungszyklen eines entsprechenden Endbehandlungsprozesses. Dabei repräsentiert das Symbol
    Figure 00130001
    eine normale Probe, die nicht separat wärmebehandelt wurde. Das Symbol
    Figure 00130002
    repräsentiert eine Probe, die in einer separaten Vorrichtung nachgehärtet wurde. Das Symbol • repräsentiert eine aufgeschmolzene Probe, die einem Endbehandlungsprozess unterzogen wurde. Es wurden die maximalen Längen von auf der Plattierungsschicht des Leiterrahmens entstandenen Whiskern verglichen. Das Aufschmelzen der letztgenannten Probe erfolgte in einer separaten Aufschmelzvorrichtung, um die Wirkungen der Erfindung zu bestätigen. Wie aus 10 ersichtlich, wurden in der normalen Probe und in der nachgehärteten Probe schon nach etwa 500 thermischen Zyklen Whisker mit signifikanter Länge erzeugt. Im Unterschied dazu wies die durch Aufschmelzen endbehandelte Probe nach 500 thermischen Zyklen praktisch keine Whisker auf.
  • 11 zeigt eine Elektronenmikroskopaufnahme eines Leiterrahmens 115 für die aufschmelzbehandelte Probe nach 500 thermischen Zyklen. Wie insbesondere anhand eines herausvergrößerten Bereichs a2 des Leiterrahmens 115 ersichtlich, wurden im Unterschied zu den im Leiterrahmen von 1 erzeugten Whiskern 57 keine detektierbaren Whisker erzeugt.
  • Durch den von der Halbleiterchippackungsvorrichtung erfindungsgemäß durchgeführten Aufschmelzprozessschritt wird die Erzeugung von Nadelkristallen auf einer Plattierungsschicht, die aus Zinn oder einer bleifreien Zinnlegierung z.B. auf einem Leiterrahmen gebildet wird, effektiv reduziert bzw. unterdrückt oder verhindert. Dieser Endbehandlungsschritt kann von einem Plattierungsprozess entsprechend Schritt 310 von 5 bis zu einem Aufschmelzprozess entsprechend Schritt 340 von 5 erfolgen, ohne dass die Halbleiterchippackung dazu in eine separate Einrichtung verbracht werden muss. In weiteren Ausgestaltungen der Erfindung wird der Aufschmelzprozess direkt anschließend an den Plattierungsschritt ausgeführt.

Claims (23)

  1. Halbleiterchippackungsvorrichtung mit – einer Plattierungseinheit (130), die zur Bildung einer leitfähigen Plattierungsschicht auf externen Anschlüssen einer Halbleiterchippackung (110) eingerichtet ist, gekennzeichnet durch – eine Aufschmelzeinheit (160), die zum Aufschmelzen der Plattierungsschicht eingerichtet und in einer Fertigungslinie mit der Plattierungseinheit (130) angeordnet ist.
  2. Halbleiterchippackungsvorrichtung nach Anspruch 1, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Aufschmelzeinheit eine Heizeinheit (165) aufweist.
  3. Halbleiterchippackungsvorrichtung nach Anspruch 2, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinheit Infrarotstrahlung, tiefe Infrarotstrahlung, Heißluft oder eine Kombination hiervon emittiert.
  4. Halbleiterchippackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Aufschmelzeinheit in Richtung der Fertigungslinie zwischen etwa 0,75cm und etwa 450cm, insbesondere zwischen etwa 30cm und etwa 75cm, liegt.
  5. Halbleiterchippackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Plattierungsschicht aus Zinn oder einer bleifreien Zinnlegierung besteht.
  6. Halbleiterchippackungsvorrichtung nach Anspruch 5, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Zinnlegierung SnCu, SnBi, SnAg oder SnZn ist.
  7. Halbleiterchippackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Aufschmelzeinheit eine Gasströmungseinheit zur Steuerung einer Atmosphäre innerhalb der Aufschmelzeinheit umfasst.
  8. Halbleiterchippackungsvorrichtung nach Anspruch 7, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Gasströmungseinheit ein Inertgas oder ein reduzierendes Gas injiziert.
  9. Halbleiterchippackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, weiter gekennzeichnet durch eine Reinigungseinheit (240), die zum Reinigen der Plattierungsschicht eingerichtet und zwischen der Plattierungseinheit und der Aufschmelzeinheit angeordnet ist.
  10. Halbleiterchippackungsvorrichtung nach Anspruch 9, weiter gekennzeichnet durch eine Trocknungseinheit (250), die zum Trocknen der Plattierungsschicht eingerichtet und zwischen der Reinigungseinheit und der Aufschmelzeinheit angeordnet ist.
  11. Halbleiterchippackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, weiter gekennzeichnet durch eine Transporteinheit (120), die zum Transport der Halbleiterchippackung in der Fertigungslinie zwischen der Plattierungseinheit und der Aufschmelzeinheit eingerichtet ist.
  12. Halbleiterchippackungsvorrichtung nach Anspruch 11, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinheit ein Transportbandsystem ist.
  13. Halbleiterchippackungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, weiter dadurch gekennzeichnet, dass sie für eine Endbehandlung der Halbleiterchippackungen eingerichtet ist.
  14. Verfahren zur Endbehandlung einer Halbleiterchippackung, bei dem – eine leitfähige Plattierungsschicht auf externen Anschlüssen der Halbleiterchippackung gebildet wird, dadurch gekennzeichnet, dass – die leitfähige Plattierungsschicht aufgeschmolzen wird, wobei die Bildung der Plattierungsschicht und das Aufschmelzen derselben nacheinander in einer Vorrichtung durchgeführt wird, die eine zugehörige Plattierungseinheit und eine zugehörige Aufschmelzeinheit aufweist, welche entlang einer Fertigungslinie angeordnet sind.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, weiter dadurch gekennzeichnet, dass die Plattierungsschicht als eine bleifreie Zinnschicht oder Zinnlegierungsschicht auf die externen Anschlüsse plattiert wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, weiter dadurch gekennzeichnet, dass als Zinnlegierung SnCu, SnBi, SnAg oder SnZn verwendet wird.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 16, weiter dadurch gekennzeichnet, dass das Aufschmelzen einen Aufheizvorgang der Halbleiterchippackung umfasst.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, weiter dadurch gekennzeichnet, dass der Aufheizvorgang eine Beaufschlagung der Halbleiterchippackung mit Infrarotstrahlung, tiefer Infrarotstrahlung, Heißluft oder einer Kombination hiervon umfasst.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 18, weiter dadurch gekennzeichnet, dass das Aufschmelzen bei einer Temperatur von etwa 210°C bis etwa 450°C, insbesondere von etwa 250°C bis etwa 280°C, durchgeführt wird.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 19, weiter dadurch gekennzeichnet, dass das Aufschmelzen für eine Zeitdauer von etwa 0,1 s bis etwa 60s, insbesondere von etwa 4s bis etwa 10s, durchgeführt wird.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 20, weiter dadurch gekennzeichnet, dass das Aufschmelzen in einer Inertgasatmosphäre oder einer reduzierenden Gasatmosphäre durchgeführt wird.
  22. Verfahren nach Anspruch 21, weiter dadurch gekennzeichnet, dass als Inertgas Stickstoff oder als reduzierendes Gas Wasserstoff verwendet wird.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 22, weiter gekennzeichnet durch folgende Schritte: – Reinigen der Plattierungsschicht und – Trocknen der Plattierungsschicht, wobei die Schritte zum Bilden der Plattierungsschicht sowie zum Reinigen, Trocknen und Aufschmelzen derselben nacheinander in einer Vorrichtung ausgeführt werden, welche eine zugehörige Plattierungseinheit, Reinigungseinheit, Trocknungseinheit und Aufschmelzeinheit umfasst, die entlang einer Fertigungslinie angeordnet sind.
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