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Technisch-wirtschaftliches
Gebiet:
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur einheitlichen Erstellung und
Nutzung von Kompetenzfunktionen mit den technischen Mitteln des
Internet.
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Stand der Technik:
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Aus
den Dokumenten
DE
101 29 826 A1 , PCT/EP01 /07777,
DE 103 49 271 ,
DE 103 53 898 , PCT/BP2004/011864,
DE 10358958 , PCT/EP2004/014197
sind Balkendiagramme bekannt, die Produkten, Leistungen oder auch
menschlichen Kenntnissen, Fähigkeiten
Geldwerte (auch Geldflüsse
als Geldmengen pro Zeit) zuordnen. Aus diesen Dokumenten ist auch
zu entnehmen, wie durch Anwendung mathematischer Methoden Kennzahlen
aus den Balkendiagrammen gewonnen werden können.
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Werden
menschliche Kenntnisse und/oder Fähigkeiten durch Geldwert bzw.
Geldflüsse
bewertet, wird im Folgenden von einer Kompetenz gesprochen. Geldwerte
sind in ökonomisch
gebräuchlichen Währungseinheiten
wie z.B. EUR oder US$ angegeben. Werden Kompetenzen zu Balkendiagrammen zusammengestellt,
werden diese hier Kompetenzfunktionen genannt, sofern sie mit den
Mitteln des Internet in einheitlicher, vergleichbarer Weise darzustellen
sind. Eine Kompetenzfunktion ist symbolisch in 1 dargestellt.
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Aufgabenstellung:
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, Kompetenzfunktionen auf Grundlage bestimmter,
einheitlicher Kriterien mit Hilfe der technischen Mittel des Internet für Menschen,
Firmen und Interessierte in einer vergleichbaren Form nutzbar zu
machen.
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Zu
Anspruch 1: Die Lösung
der Aufgabe ist in Anspruch 1 enthalten, der die Grundlage der Erfindung
wiedergibt. Es handelt sich um ein Verfahren zur Nutzung von Programmen,
Software und Daten auf lokalisierbaren Rechnern, der ü ber das
Internet mit entfernt stehenden Rechnern zwecks Datenaustauschs
verbunden sind, wobei
- 1. auf dem lokalisierbaren
Rechner Daten in einer bestimmten, rechnerunabhängigen Anordnung als Datensatz
in protokollierter Form vorliegen,
- 2. dass dieser Datensatz eine besondere Datenkennung erhält, die
ihn als Datensatz einer Kompetenzfunktion kennzeichnet,
- 3. dass ein Programm aus dem Datensatz eine Kompetenzfunktion
grafisch erstellen kann,
- 4. wobei der Datensatz durch von Menschen eingegebene und/oder
im Rechner vorliegende und/oder per Internet zugreifbare Daten mit
Hilfe eines Programms auf dem Rechner verändert oder ergänzt werden
kann,
- 5. so dass nach Internet-Übertragung
des Datensatzes zu entfernt stehenden Rechnern dort Kompetenzfunktionen
ebenfalls per Programm grafisch erstellt und verändert werden können.
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Das
in Anspruch 1 beschriebene Verfahren nutzt lokalisierbare Rechner.
Das sind solche, die für Menschen
an einem momentanen Aufenthaltsort zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Solche Rechner sind vorzugsweise als Personal Computer bekannt geworden,
können
aber auch als tragbare Geräte
wie Notebooks, mobile Telefone (Handys), "hand held computer" (Palmtop) ausgeführt sein oder sich an Plätzen wie
Flughäfen,
Internetcafes etc. befinden. Diese Rechner sind mit anderen, entfernt
stehenden Rechnern über
das Internet zwecks Datenaustauschs verbunden, wobei dies drahtgebunden (Festnetz)
oder auch drahtlos (Antennen, Satelliten) erfolgen kann. Der Datenaustausch
erfolgt mit definierten Datenformaten über das Internet nach den bekannten,
international genutzten technischen Normen und Regeln. Die entfernt
stehenden Rechner sind für
Nutzer von lokalen Rechnern zumeist nicht lokalisierbar. So kann
der lokale Rechner im Wohnzimmer stehen, der entfernte an einem
unbekannten Ort.
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Die
Datensätze
für Kompetenzfunktionen stehen
in einer bestimmten, rechnerunabhängigen, protokollierten Form
zur Verfügung
(1, 2), so dass sie auf verschiedenen
Rechnern per Programm genutzt werden könne. Indem die auf einem lokalen
Rechner erstellten Kompetenzfunktionen auf einem entfernten und
mit einer dort verwendeten Software (Programm) in gleicher Weise nutzbar
sind, wie auf dem lokalen, müssen
Programme auf unterschiedlichen Rechnern erkennen, dass es sich
um Daten von Kompetenzfunktionen handelt. Zu diesem Zweck enthalten
die strukturierten Datensätze
von Kompetenzfunktionen an einer bestimmten Stelle eine Kennung,
die sie als Daten einer Kompetenzfunktion ausweisen. Letztlich werden
mit dieser Kennung eine Vielzahl von Datensätzen charakterisiert, die sämtlich geeignet
sind, Kompetenzfunktionen grafisch darzustellen, wie sie in 1 beispielhaft angegeben
sind. Ein protokollierter Datensatz ist gegeben (siehe auch Erläuterung
zu 2), wenn die Daten in einer bestimmten, logischen
Struktur vorliegen. Zu diesem Zweck werden Gruppen aus binär darstellbaren
Zeichen in einer bestimmten Folge (Sequenz oder auch Matrix) zusammengestellt,
so dass bestimmte Daten jeweils in einem definierten Abschnitt des
Datensatzes (der Datenfolge) auftreten. Jeder Abschnitt (Datensatzgruppe)
charakterisiert derart ein besonderes Merkmal. Die Beschreibung der
Zusammenstellung von Datenfolgen wird häufig als deren Protokoll (Datenprotokoll)
bezeichnet. Solche Protokolle liegen insbesondere für Daten
(Datenfolgen, Datensätze)
vor, die im Internet zur rechnerunabhängigen Übertragung und Nutzung von
Informationen dienen. Sie sind vielfach international standardisiert.
In vergleichbarer Weise sind Datensätze von Kompetenzfunktionen
im Internet von einem lokalen Rechner zu entfernten zu übertragen
und dort in gleicher Weise zu nutzen, wie es auf dem lokalen der
Fall ist.
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Programme
zur grafischen Darstellung von Kompetenzfunktionen und ähnlichen
grafischen Gebilden (Kurven etc.) sind vielfach bekannt. Deren grafische
Erstellung oder Änderung
kann ohne Dazutun eines Nutzers allein vom Programm gesteuert erfolgen,
indem z.B. neue, aus dem Internet vorliegende Daten vom Programm
verwendet werden. Es kann auch eine Bedienperson das Programm nutzen,
um vom Programm geführt,
Daten so einzugeben, dass Kompetenzfunktionen erstellt werden. Das
Programm kann beispielsweise auch zeitgesteuert gestartet werden
und derart selbsttätig
Kompetenzfunktionen grafisch erstellen.
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Als
Internet-Übertragung
wird hier eine Datenübertragung
zwischen Rechnern verstanden, wie sie heute vielfach in einer international
abgestimmten, vorzugsweise genormten Form vorliegen und den technischen
Anforderungen entsprechend, fortentwickelt werden.
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Mit
Anspruch 1 ist es somit möglich,
Daten von Kompetenzfunktionen mit Hilfe des Internet auf verschiedenen,
lokalisierbaren Rechnern in vergleichbarer Weise zu nutzen.
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Zu
Anspruch 2: Ergänzend
zu Anspruch 1 ist Anspruch 2 als Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass
- 1. Datensätze
zur Erstellung einer Kompetenzfunktion um Daten ergänzt sind,
die nicht zur grafischen Erstellung der Kompetenzfunktion dienen,
- 2. wobei die ergänzten
Daten es ermöglichen, eine
bestimmte Kompetenzfunktion ausschließlich einem bestimmten Menschen
zuzuordnen.
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Eine
Kompetenzfunktion kann um bestimmter Datensätze ergänzt werden, die nicht zu ihrer
grafischen Erstellung erforderlich sind (in 2 z.B. xx1,
xx2, xx3). Solche Daten können
genutzt werden, um die Kompetenzfunktion ausschließlich einem
bestimmten Menschen zuzuordnen. Es könnte sich dabei z.B. um die
Personalausweis- oder Passnummer eines Menschen handeln. Auch können biometrische Merkmale
des Menschen (z.B. der Datensatz eines Passbildes, Daten des Fingerabdruckes,
Stimmmerkmale etc) hier einbezogen werden. Derart ist gewährleistet,
dass zwei grafisch identisch aussehende Kompetenzfunktionen eindeutig
unterschiedlichen Menschen zugeordnet werden können.
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Zu
Anspruch 3: Gemäß vorstehender
Ansprüche
ist Anspruch 3 als Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass
- 1. ein Teil der ergänzten Daten einer Kompetenzfunktion
eine Zertifizierung darstellt, mit der Kompetenzen als Leistungsmerkmale
von Menschen bestätigt
werden.
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Die
durch Kompetenzen repräsentierten Kenntnisse,
Fähigkeiten
von Menschen können
in Datensätzen
einer Kompetenzfunktion willkürlich
eingestellt sein. Zu unterscheiden wäre hiervon eine Kompetenzfunktion,
die nachweisbar vorhandene oder zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhanden
gewesene Kompetenzen eines Menschen wiedergibt. Dies kann durch
ergänzende
Daten im Datensatz erfolgen, die als Zertifizierungsdaten hier bezeichnet werden.
Es gibt verschiedenste, bei Fachleuten bekannte Verfahren, die genutzt
werden können,
um die Echtheit der Daten zu prüfen.
So können
die Zertifizierungsdaten einen Teil eines Zahlenschlüssels darstellen,
dessen anderer Teil gesichert auf einem Rechner liegt. Auch könnte eine
zertifizierte Kompetenzfunktion gesichert auf einem zentralen Rechner hinterlegt
werden, so dass geprüft
werden kann, ob eine lokal genutzte mit der hinterlegten übereinstimmt.
Details der sicheren Nutzung von Daten und ihrer sicher Übertragung
im Internet sind nicht Gegenstand des Patentes.
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Zu
Anspruch 4: Gemäß vorstehender
Ansprüche
ist Anspruch 4 als Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass
- 1. bestimmte Kompetenzfunktionen nur lokal
oder im Internet nutzbar sind, nachdem die Übereinstimmung eines bestimmten
Zahlen- und/oder Buchstabencodes mit Daten im Datensatz der Kompetenzfunktion
vorliegt.
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Die
Daten aus Kompetenzfunktionen sollten u. U. nur besonderen Personen
zur Verfügung
stehen. Das kann dadurch geschehen, dass der lokale Rechner über eine
Eingabetastatur verfügt
und erst nach Eingabe einer bestimmten Kennung (z.B. Zahlenkombination
als PIN) die Kompetenzfunktion nutzen kann, bei der die gleiche
Kennung vorliegt. Es kann auch eine Lesestation vorhanden sein,
so dass längere
Codes z.B. von Chipkarten oder anderen Trägern eingelesen werden können. Die
Kennung kann auch eine fotografische Aufnahme des Nutzers sein,
aus der Daten abgeleitet werden, die zu denen passen, die in Kompetenzfunktionen
vorliegen. Es kann sich somit bei diesem Datenvergleich um eine komplette
oder teilweise Übereinstimmung
von biometrischen Merkmalen handeln.
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Zu
Anspruch 5: Gemäß vorstehender
Ansprüche
ist Anspruch 5 als Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass
- 1. Rechner genutzt werden, um Kompetenzen von
Menschen zu erfassen,
- 2. und die dazugehörigen
Identifizierer im Datensatz einer Kompetenzfunktion abgelegt werden.
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Üblicherweise
wird das Vorliegen von Kenntnissen, Fähigkeiten (Kompetenzen) bei
individuellen Menschen durch Lehrer, Prüfer (geeignete Personen) geprüft. Viele
dieser Prüfungen
können
an geeignete Rechner übertragen
werden. Ist derart computergestützt
das Vorliegen einer Kompetenz bei einem Menschen nachgewiesen, kann
der dazugehörige
Identifizierer im Datensatz einer Kompetenz abgelegt werden. So
kann z.B. die Fähigkeit,
in einer bestimmten Qualifikation Schach zu spielen, per Computer
getestet werden. Ist gesichert, dass eine bestimmte Person vor einem
Computer sitzt, können eine
Reihe von Schachspielen einer bestimmten vorgegebenen Schwierigkeitsstufe
zwischen Mensch und Computer ausgetragen werden. Gewinnt der Mensch
mit einer bestimmten Quote, ist nachgewiesen, dass er eine, gemäß Schwierigkeitsstufe
qualifizierte Fähigkeit
hat, Schach zu spielen. Es ist auch denkbar, dass Personen sich
zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Raum treffen, dort eine Aufsichtsperson
die Spieler identifiziert und den ordnungsgemäßen Ablauf des Spiels überwacht.
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Selbst
kompliziert zu erlernende Kenntnisse, Fähigkeiten wie z.B. Flugzeug
fliegen, Controllingtabellen aufstellen oder Musikstücke nach
Noten spielen, können
vorbereitend per Computer getestet werden. Dies ist insbesondere
der Fall, wenn der lokale Rechner mit geeigneten Geräten verbunden
ist, wie es z.B. bei Flugsimulatoren gegeben ist. So ist denkbar,
dass es zukünftig
eine Vielzahl von unterschiedlichen computerunterstützten Geräten zum
Test von Kenntnissen, Fähigkeiten
geben wird. Als Beispiel soll hier ein Sportgerät angeführt werden, mit dem die Präzision und
Leistung eines Ruderers ermittelt wird. Das Simulationsgerät ist dabei
so praxisnah aufgebaut, dass es dem Sitz in einem realen Sportruderboot
nahe kommt. Es werden in dem Simulationsgerät verschiedene Messwerte ermittelt,
die feststellen, welche Leistung eine Person erbringt, wie präzise sie die
Ruder führt
etc. Aus den Messdaten ist z.B. ein summarischer Wert für die Leistung
und Aktionspräzision
(zeitliche Ruderblattdrehung und Führung) der Testperson zu ermitteln.
Diese Daten können
als Beschreibungsdaten für
eine Kompetenz gelten und in eine Kompetenzfunktion eingehen. Mit
diesen Daten kann sich die Person z.B. bei einer Ausschreibung eines
Sportvereins melden, die einen geeigneten Ruderer in ihrem "Achter" suchen. In diesem
Sinne können
heutige Fitness-Studios
als Vorläufer
von "Kompetenzstudios" gesehen werden.
Letztere werden durch die Einbeziehung von geistigen, musischen Leistungsmerkmalen
von Menschen in einem wesentlich umfassenderen Sinne für die Gesundheit und
Leistungskraft von Menschen stehen. Dies ist sofort ersichtlich,
wenn statt des Rudersimulators ein elektronisches Klavier verwendet
wird, womit die Klavierspielfähigkeiten
einer Person zu testen sind.
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Da
die Art des Testes im Datensatz der Kompetenz enthalten sein kann,
gibt es keine Probleme, die von Menschen getesteten von den computergetesteten
zu unterscheiden.
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Diese
Art (Teil) von Kompetenztests hat den großen Vorteil, dass viele Menschen,
denen nicht die herkömmlichen
Bildungswege zur Verfügung
stehen (Entwicklungsländer)
oder die nicht in der Lage sind, die entsprechende fest vorgegebene
Zeit dafür
bereit zu stellen (Hausfrauen), sich an lokalen Rechnern Kenntnisse,
Fähigkeiten
erwerben können.
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Um
die vorstehend, beispielhaft beschriebene, patentgemäße neue
Art der Erfassung menschlicher Kenntnisse, Fähigkeiten computergestützt so zu nutzen,
dass auch Kenntnisse, Fähigkeiten
tatsächlich
erfasst werden, sind verschiedenste, einzuhaltende Regeln für Lernwillige
wie Bereitstellung genormter, reproduzierbarer Geräte und geeignete
Umfelder (z.B. Übungsräume) erforderlich.
Die Details sind nicht Gegenstand des Patentes. Hier geht es darum,
dass Kompetenzen computerunterstützt
(also mit technischen Mitteln) so zu erfassen sind, dass sie im
Datensatz der Kompetenzfunktion eines Menschen zertifiziert abgelegt
werden können.
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Zu
Anspruch 6: Gemäß vorstehender
Ansprüche
ist Anspruch 6 als Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass
- 1. Daten zu einer Vielzahl einzelner Kompetenzen in
einer Datenbank gespeichert sind,
- 2. so dass diese von lokalen Rechnern für ihre Datensätze von
Kompetenzfunktionen genutzt werden können.
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Sollen
Kompetenzfunktionen miteinander vergleichbar sein, müssen drei
Kriterien erfüllt
sein. Zu jeder Kompetenz muss erstens eine eindeutige Beschreibung
ihrer Merkmale wie ihrer Prüfkriterien vorliegen.
Zweitens muss die Kompetenz mit einem unverwechselbaren Identifizierer
versehen sein. Drittens muss zu jeder Kompetenz ein Geldwert vorliegen.
Sind diese drei Bedingungen so erfüllt, dass sie in Form von Daten
in einer zentralen Datenbank vorliegen, können lokale Rechner bei Kenntnis
der Identifizierer einer Kompetenz deren Beschreibung und/oder zugeordnete
Geldwerte z.B. über
das Internet abrufen und nutzen.
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Zentral
hinterlegte und allgemein per Internet zugängliche Beschreibungen von
Kompetenzen sind von besonderer Bedeutung, da sie als Referenz für die Qualifikation
von Kompetenzen dienen können. So
kann z.B. durch Anklicken eines Balkens (Kompetenz) einer Kompetenzfunktion
die dazugehörige, qualifizierende
Beschreibung der Kenntnisse, Fähigkeiten
erscheinen.
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Zu
Anspruch 7: Gemäß vorstehender
Ansprüche
ist Anspruch 7 als Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass
- 1. Daten zur Bewertung von Kompetenzen in unterschiedlichen
Firmen erfasst und fortlaufend in einer zentralen Datenbank gespeichert
werden,
- 2. so dass diese von lokalen Rechnern für ihre Datensätze von
Kompetenzfunktionen genutzt werden können.
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Soll
der Geldwert von Kompetenzen eine ökonomische Relevanz haben,
können
interne Kompetenzbewertungen von Firmen ermittelt (erfasst) werden,
woraus Werte für
bestimmte Kompetenzen abzuleiten sind. Dies bietet sich an, da Firmen,
die sich über
längere
Zeiträume
im Wettbewerb des Marktes bewähren,
die Kompetenzen ihrer Mitarbeiter richtig bewertet haben müssen. Letztlich
entlohnen viele Firmen Mitarbeiter gemäß deren Kompetenzen. Die Geldwerte
von Kompetenzen können derart
z.B. in Relation zum Gehalt stehen. Die Kompetenzwerte können von
Firmen unabhängig
von schützenswerten
Daten von Mitarbeitern zur Verfügung
gestellt werden. Von lokalen Rechnern können die Kompetenzwerte abgerufen
und in Datensätzen von
Kompetenzfunktionen genutzt werden. Derart ist es möglich, Kompetenzfunktionen
für eine
große Gruppe
von Menschen in vergleichbarer Weise zur Verfügung zu stellen, wie sie in
Firmen genutzt werden. Werte von Kompetenzen können auch auf Grund von Angebots-
und Nachfragedaten bestimmt werden, ähnlich wie sich Börsenwerte
aus Angebot und Nachfrage ergeben.
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Zu
Anspruch 8: Gemäß vorstehender
Ansprüche
ist Anspruch 8 als Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass
- 1. im Datensatz von Kompetenzfunktionen Daten gespeichert
sind, welche die gespeicherten Geldwerte ihrer Kompetenzen in ihrer
Höhe bestimmen.
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Aus
der Fachliteratur ist der so genannte Perspektivenwechsel bekannt
geworden (siehe z.B. Zeitschrift "Personal", 7/8 2005, Verlagsgruppe Handelsblatt,
Düsseldorf,
Artikel "Controlling
im Human Resource Management";
Kreft, van Gisteren). Damit ist bekannt, dass die Werte von Kompetenzen
von bestimmten Bedingungen abhängen,
unter denen sie genutzt werden. Derart wird beispielsweise erfasst, dass
hoch zu bewertende Kenntnisse, Fähigkeiten z.B.
zum Überleben
in der Kalahari für
das Überleben im
Verkehr einer modernen Großstadt
wertlos sein können
und umgekehrt. Auch werden Kompetenzen in den unterschiedlichen
Abteilungen von Firmen unterschiedlich bewertet. So ist die Fähigkeit
Spanisch sprechen in einer bestimmten Exportabteilung u. U. hoch
zu bewerten, in der Entwicklungsabteilung aber geringer etc.
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Zu
Anspruch 9: Gemäß vorstehender
Ansprüche
ist Anspruch 9 als Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass
- 1. Datensätze
gemäß denen
von Kompetenzfunktionen nach Anforderungen zusammengestellt werden,
wie sie zur Lösung
von Aufgaben zweckmäßig sind,
- 2. und diese Datensätze
auf einem zentralen Rechner gespeichert werden,
- 3. so dass sie mit denen von Kompetenzfunktionen verglichen
werden können.
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Es
können
Datensätze
in Struktur und Aufbau so zusammengestellt werden, dass sie weitestgehend
zu Kompetenzfunktionen vergleichbar sind, wobei die einzelnen Kompetenzen
und ihre Bewertungen nicht unmittelbar einem Menschen zugeordnet
sind, sondern sich aus den Anforderungen von Aufgabenstellungen
ableiten. Für
diesen Fall wird hier von "Kompetenzskala" gesprochen. So könnten in
einer Kompetenzskala beispielsweise solche Kompetenzen zusammengestellt
werden, wie sie für
den Umzug der Bewohner eines Hauses nötig werden. Liegt eine solche
Kompetenzskala auf einem Rechner vor, können Menschen mit ihren individuellen Kompetenzfunktionen
auf dem Rechner einen Vergleich mit den Daten einer Kompetenzskala
durchführen,
um z.B. zu ermitteln, in wie vielen Kompetenzen sie die Anforderungen
des Projektes erfüllen. Derart
könnten
Firmen geeignete Mitarbeiter finden und Mitarbeiter könnten Jobs
finden.
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Beschreibung
der 1: Es ist eine grafische Ausgestaltung einer Kompetenzfunktion
angegeben. Mit a1, a2, a3 ... ak sind Identifizierer angegeben,
die jeweils für
eine bestimmte Kompetenz (Kenntnis oder Fähigkeit) eines Menschen stehen. Es
handelt sich um eine eindeutige Zuordnung. Ist also z.B. a1 durch
eine ausreichend umfangreiche Buchstaben- und/oder Zahlenkombination
festgelegt, kann jeder erdenklichen, menschlichen Kenntnis, Fähigkeit
eindeutig ein bestimmter Identifizierer zugeordnet werden. Hier
steht a1 z.B. für
die Fähigkeit Englisch
gemäß erfolgreichem
Abschluss einer Kursprüfung
B4 zu sprechen. Dieser Identifizierer kann somit in unterschiedlichen
Kompetenzfunktionen auftauchen und kennzeichnet dort die gleiche
Fähigkeit (oder
Kenntnis). Den einzelnen Identifizierern ist ein bestimmter Geldbetrag
(hier in EUR) zugeordnet. Werden Identifizierer und Geldfunktion
in einem Balkendiagramm dargestellt, ergibt sich die Figur in 1 als
eine von vielen möglichen
grafische Darstellung einer Kompetenzfunktion. In einer anderen könnten die
Balken nach Größe geordnet
sein, die Achsen könnten
vertauscht sein etc.
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Beschreibung
der 2: Im oberen Teil ist symbolisch ein Datensatz
für eine
Kompetenzfunktion dargestellt, der z.B. mit den Datenpaaren a1,
X EUR; a2, Y EUR usw. Identifizierer mit Geldmengen in einer geordneten
Struktur verknüpft.
Ersichtlich kennzeichnet das jeweilige Datenpaar einen Balken in
einer Kompetenzfunktion. Am Anfang des Datensatzes ist hier beispielhaft
die Kennung aufgeführt, mit
der der Datensatz für
Programme als der für Kompetenzfunktionen
erkennbar ist. Mit xx1, xx2, xx3 sind Ergänzungen des Datensatzes angegeben, die
nicht für
die Darstellung einer Kompetenzfunktion benötigt werden und für verschiedenste
andere Zwecke zur Verfügung
stehen. Sequenzielle Anordnung und Unterbringung der Datengruppen
ist weitgehend frei gestellt. Sollen die Daten einheitlich von Programmen
verarbeitet werden, ist eine Festlegung der Struktur erforderlich,
d. h. es ist ein Datenprotokoll zu erstellen, das z.B. international
genormt werden kann. Das Datenprotokoll legt fest, an welcher Stelle in
einem Datensatz welches Merkmal steht, mit welchen Zeichen es charakterisiert
ist usw. Zu einem Protokoll gibt es auch eine Beschreibung in natürlicher
Sprache, mit der die Beziehung der Daten (Merkmale) zu Objekten
der realen Welt angegeben ist. In diesem Sinne kann z.B. für jeden
Identifizierer eine genaue Beschreibung der durch ihn charakterisier ten
Kompetenz so beschrieben werden, dass sie für einen Menschen einsichtig
und nachvollziehbar ist.