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DE102006008276B4 - Verfahren und Steuergerät zum Steuern einer Leistung einer Leuchte - Google Patents

Verfahren und Steuergerät zum Steuern einer Leistung einer Leuchte Download PDF

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Verfahren zum Steuern einer Leistung einer Leuchte (L, L1, L2), welche an einer Seite (S) eines Fahrzeugs (F) angebracht ist, wobei an der Seite (S) ein Anhänger (A) lösbar befestigt werden kann, mit folgenden Schritten:
a. Feststellen (F_H), ob ein Anhänger (A) befestigt ist;
b. Steuern (S, S ) der Leistung der Leuchte (L), in Abhängigkeit davon, dass ein Anhänger (A) befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass beim Feststellen in Schritt a auch ermittelt wird, über welche Breite (B) der Anhänger (A) die Seite (S) des Fahrzeugs (F) verdeckt und das Steuern in Schritt b zusätzlich in Abhängigkeit von der verdeckten Breite erfolgt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Steuern einer Leistung einer Leuchte, die an einer Seite eines Fahrzeugs angebracht ist, an der ein Anhänger lösbar befestigt werden kann. Die Erfindung betrifft ferner ein entsprechendes Steuergerät zum Steuern der Leistung einer Leuchte.
  • Beim Fahren eines Kraftfahrzeugs mit eingeschalteten Leuchten, beispielsweise der normalen Beleuchtung, Nebelschlussleuchte oder auch bei Aufleuchten des Bremslichts, kann es bei Hängerbetrieb zu Blendungen eines Fahrers eines anderen Fahrzeugs und eines Fahrers des Zugfahrzeugs selbst kommen. Hängerbetrieb heißt, dass ein Anhänger zum Beispiel über eine Anhängerkupplung an der rückwärtigen Seite eines Fahrzeugs oder etwa ein Beiwagen an der Seite eines Motorrads angebracht ist.
  • Diese Blendungen können insbesondere durch Reflektion der Fahrzeugrückleuchten des Zugfahrzeugs am Hängeraufbau hervorgerufen werden. Bei diesen Fahrzeugrückleuchten handelt es sich insbesondere um Rückleuchten wie Rücklicht, Bremslicht, Blinker, Nummernschildbeleuchtung, Nebelschlusslicht oder Rückfahrscheinwerfer oder auch mehrere von ihnen gleichzeitig.
  • Aus der EP 0 527 254 A1 ist eine Prüfschaltung bekannt, die selbsttätig das Vorhandensein und/oder die Zuverlässigkeit von einer oder mehreren elektrischen Installationen in einem Fahrzeug prüft, indem sie, zur Feststellung ob ein Anhänger an ein KFZ angeschlossen ist, mit zumindest einer zu einer elektrischen Installation des Anhängers führenden Leitung des Anhängers verbunden ist, die betreffende Leitung zumindest von Zeit zu Zeit selbsttätig auf das Vorhandensein und/oder die Zuverlässigkeit dieser Installation prüft und danach ein dem Prüfergebnis entsprechendes Ausgangssignal an das KFZ abgibt.
  • Aus der DE 38 40 885 C1 ist eine Einrichtung zum Schalten einer Nebelschlussleuchte an einem Fahrzeug bekannt, welche über einen im Strompfad derselben liegenden Schalter willkürlich schaltbar ist. Um insbesondere beim Betrieb des Fahrzeuges mit einem Anhänger, welcher ebenfalls eine Nebelschlussleuchte aufweist, störende Reflexionen vom Licht der Fahrzeug-Nebelschlussleuchte über die Vorderwand des Anhängers in den Fahrzeuginnenraum zu vermeiden, wird mittels der Einrichtung beim Anschließen der Anhänger-Nebelschlussleuchte an das Fahrzeug automatisch die Fahrzeug-Nebelschlussleuchte bei intakter Anhänger-Nebelschlussleuchte abgeschaltet.
  • Aus der DE 200 10 363 U1 ist eine Schaltungsanordnung bekannt für ein Zugfahrzeug, das eine Blinklichtanlage mit zumindest hinteren Blinklampen und einem Fahrtrichtungsschalter aufweist, der die Blinklampen wahlweise ansteuert, wobei die Schaltungsanordnung Blinklampen eines elektrisch an das Zugfahrzeug angeschlossenen Hängers mit der Blinklichtanlage verbindet, wobei bei angeschlossenem Hänger die Schaltungsanordnung lediglich die Blinklampen des Hängers ansteuert.
  • Aus der EP 1 498 312 A1 ist ein Verbindungssystem bekannt zum Anordnen zwischen einem Beleuchtungssystem eines Anhängers und einem Beleuchtungssystem eines Fahrzeugs, das den Anhänger zieht, mit Mitteln zum Erfassen des Zustandes von Teilen des Fahrzeugbeleuchtungssystems und ein an die Erfassungseinrichtung gekoppeltes Steuerelement zum Koppeln des Anhängerbeleuchtungssystems an eine elektrische Energiequelle des Fahrzeugs als Reaktion auf die Erfassungsmittel, so dass entsprechende Teile des Anhängerbeleuchtungssystems im Wesentlichen dasselbe Beleuchtungsbild wie das Fahrzeugbeleuchtungssystem ergeben.
  • Aus der DE 38 30 098 A1 ist ein Steckdoseneinsatz einer Steckerverbindung für den elektrischen Anschluss eines Kraftfahrzeuganhängers mit Nebelschlussleuchte an ein Kraftfahrzeug bekannt, der Kontaktbuchsen mit Anschlussklemmen aufweist, von denen eine die Nebelschlussleuchte des Anhängers mit Strom versorgt, wobei die Kontaktbuchse für die Nebelschlussleuchte des Anhängers eine elektrische Verbindung zur Nebelschlussleuchte des Kraftfahrzeuges aufweist. Die elektrische Verbindung zwischen der Kontaktbuchse für die Nebelschlussleuchte des Anhängers und der Nebelschlussleuchte des Kraftfahrzeuges weist einen neben dem Kontaktbuchsenbereich angeordneten, vom Stecker mechanisch bewegten, Unterbrecher auf.
  • Aus der DE 103 33 055 A1 ist eine Kraftfahrzeug-Lampensteuervorrichtung zum Ansteuern von Fahrzeuglampen und gegebenenfalls Anhängerlampen einschließlich einer zwei Fahrzeug-Nebelschlussleuchten und eine Anhänger-Nebelschlussleuchte umfassenden Nebelschlussleuchtenanordnung mit einer Lampensteuereinheit und einer Überwachungseinheit bekannt. Die Lampensteuereinheit ist mit einer Umschalteinheit gekoppelt, die in der Weise ausgebildet ist, dass im angekoppelten Zustand des Anhängers der Ansteuerpfad einer der Fahrzeug-Nebelschlussleuchten auf die Anhänger-Nebelschlussleuchte und der Ansteuerpfad der anderen Fahrzeug-Nebelschlussleuchte auf zumindest eine Anhängerrücklichtlampe umgeschaltet ist.
  • Aus der DE 38 40 464 A1 ist eine Warnleuchten-Automatik zur Verminderung der Blendungsgefahr sich einer Warnleuchte nähernder Fahrzeugführer bekannt, die – vorzugsweise als Zweipol in die Stromversorgungsleitung der Warnleuchte eingeschleift – die Lichtstärke der Warnleuchte in Abhängigkeit der Sichtverhältnisse bzw. des Abstands sich nähernder Fahrzeuge steuert.
  • Aus der DE 197 14 849 A1 ist eine Leuchte eines Fahrzeugs bekannt mit einem Leuchtmittel, das an eine Schaltung angeschlossen ist. Um die Leuchte so auszubilden, dass ihre Leuchtmittel deutlich erkennbar sind, ohne dass die Gefahr besteht, dass sie den Fahrer eines nachfolgenden Fahrzeuges blenden, ist das Leuchtmittel in Abhängigkeit von den äußeren Lichtverhältnissen in seiner Lichtstärke einstellbar.
  • Aus der DE 199 45 775 A1 ist eine Leuchtenanordnung, insbesondere eine Heckleuchte, für ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, bekannt, die mehrere Leuchtflächen zur Wahrnehmung bestimmter Signalisierungsfunktionen, wie z. B. einer Bremslichtfunktion, einer Schlusslichtfunktion und einer Nebelschlusslichtfunktion umfasst. Die einzelnen Leuchtflächen weisen dimmbare Leuchtmittel, wie beispielsweise Leuchtdioden, auf, so dass sie durch Dimmen dieser Leuchtmittel jeweils wahlweise eine dieser unterschiedlichen Signalisierungsfunktionen wahrnehmen können.
  • In der DE 103 12 548 B3 wird vorgeschlagen, bei einem Kraftfahrzeug mit zwei am Heck angeordneten Abstandssensoren, die in einer Entfernung voneinander symmetrisch zur Mittellängsachse des Kraftfahrzeugs positioniert sind, einen Erkennungssensor zur Erkennung eines angehängten Anhängers vorzusehen und zudem, dass die beiden Abstandssensoren in Abhängigkeit von dem Signal des Erkennungssensors in einem ersten Betriebsmodus oder in einem zweiten Betriebsmodus arbeiten, wobei sie im ersten Betriebsmodus, d. h., wenn kein Anhänger angehängt ist, zur Bestimmung des Abstands zu einem heckseitigen Hindernis dienen und wobei sie im zweiten Betriebsmodus, d. h., wenn ein Anhänger angehängt ist, zur Bestimmung des Knickwinkels zwischen der Mittellängsachse des Kraftfahrzeugs und der Mittellängsachse des Anhängers dienen, indem die Abstandssensoren aus einer Annäherung der Deichsel des Anhängers den Knickwinkel ermitteln.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Möglichkeit zu schaffen, Blendungen im Vergleich zum Stand der Technik zu reduzieren.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren beziehungsweise eine Steuereinheit gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Zur Steuerung einer Leistung einer Leuchte, beispielsweise einer Rückleuchte, welche an einer Seite eines Fahrzeugs an der ein Anhänger angebracht werden kann, beispielsweise der Rückseite, angebracht ist, werden zumindest folgende Schritte durchgeführt: Es wird zunächst ermittelt, ob ein Anhänger angebracht ist und dann wird eine Steuerung der Leistung der Leuchte vorgenommen werden, in Abhängigkeit davon, ob ein Anhänger angebracht ist, wobei im ersten Schritt auch ermittelt wird, über welche Breite der Anhänger die Seite des Fahrzeugs verdeckt und das Steuern der Leistung zusätzlich in Abhängigkeit von der verdeckten Breite erfolgt.
  • Dies hat den Vorteil, dass die Leistung der Leuchte den veränderten Anforderungen im Hängerbetrieb, also z. B. Rückreflexionen bzw. Abdeckung einer Leuchte durch den Anhänger variiert werden kann.
  • Zum Feststellen, ob ein Anhänger befestigt ist, kommen insbesondere folgende Methoden in Betracht, die für sich allein stehend verwendet werden können oder in Kombination miteinander, um die Zuverlässigkeit des Ergebnisses zu erhöhen.
  • Ein mögliches Vorgehen ist es, den Zustand eines Kontaktes, z. B. ob er offen oder geschlossen ist zu überprüfen. Hierbei ist der Kontakt einer Anhängerkupplung zugeordnet, so dass der Zustand des Kontaktes etwas darüber aussagt, ob ein Anhänger angebracht ist oder nicht.
  • Alternativ oder zusätzlich kann der Strom, welcher vom Fahrzeug zum Anhänger fließt, gemessen werden. Beispielsweise kann eine Leuchte am Anhänger parallel zur Leuchte des Fahrzeugs geschaltet werden. In diesem Fall kann durch eine Änderung des elektrischen Stroms, z. B. im parallelen Stromweg zur Anhängerleuchte oder vor einer Verzweigung in einen Weg für die Fahrzeugleuchte und einen Weg für die Anhängerleuchte oder -leuchten, die Leuchte am Anhänger als zusätzlicher Verbraucher detektiert werden.
  • Weiterhin kann alternativ oder zusätzlich eine Messung eines vom Anhänger zurückgestreuten Lichts der Fahrzeug-Leuchte erfolgen. Daraus ergibt sich, welcher Anteil des Lichts nur zurückgestreut wird und somit nicht zur besseren Sichtbarkeit von Fahrzeug oder Zugfahrzeug und Anhänger dient, sondern lediglich für einen Fahrer des Zugfahrzeugs störenden Reflexen führt. In Abhängigkeit davon kann die Leistung der Leuchte geregelt werden um einerseits eine möglichst gute oder gesetzlich erforderliche Beleuchtung des Fahrzeugs sicherzustellen und andererseits die ungewünschten Reflexionen zu vermeiden.
  • Das Messen erfolgt insbesondere durch einen photosensitiven Widerstand, der beispielsweise im oder am Rückspiegel des Fahrzeugs angebracht werden kann.
  • Ein photosensitiver Widerstand ist kostengünstig und robust. Darüberhinaus ist das Messergebnis ausreichend, da das zurückgestreute Licht oft über einen größeren Bereich eine annähernd gleiche Intensität aufweist. Damit ist eine Messung der Intensität auf einer kleinen Fläche ausreichend.
  • Alternativ kann die Messung des zurückgestreuten Lichts durch eine Kamera, beispielsweise eine CCD Kamera erfolgen. Durch die Erfassung der Intensität auf einer größeren Fläche können insbesondere große Intensitätsschwankungen erfasst werden, die durch die Abmessungen des Anhängers hervorgerufen sind. So würde, sofern Licht der Leuchte auf den Anhänger trifft eine Reflexion erfolgen, was zu einer hohen Intensität in einem Teilbereich der Aufnahmefläche der Kamera führt. Trifft das Licht nicht den Anhänger, so erfolgt keine Reflexion, was zu einer geringen Intensität führt. Abhängig von Anhängergeometrie, Ort der Leucht und Position der Kamera kann dieser Übergang zwischen hoher und geringer Intensität im Erfassungsbereich der Kamera erfolgen. Damit kann in Abhängigkeit vom Ort der Leuchte und Position der Kamera eine Hängergeometrie bestimmt werden und eine Regelung der Leistung der Leuchte in Abhängigkeit davon erfolgen.
  • Unter Hängergeometrie ist insbesondere die Breite des Hängers zu verstehen, über die er die Fahrzeugseite, an der er angebracht ist, verdeckt.
  • Eine Regelung der Leistung einer Leuchte kann insbesondere darin bestehen, dass die Leistung auf einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert reduziert wird oder beispielsweise, sofern sie vollständig durch den Anhänger abgedeckt wird, die Leuchte ausgeschaltet wird.
  • Ein Steuergerät zum Steuern der Leistung einer Leuchte weist zumindest eine Kontrolleinheit auf, mittels der feststellbar ist, ob ein Anhänger befestigt ist. Diese Kontrolleinheit kann beispielsweise durch einen Photosensor, einen Kontakt oder einen Strommesser gebildet werden.
  • Weiterhin weist das Steuergerät eine Steuereinheit auf, welche in Abhängigkeit von einem von der Kontrolleinheit gelieferten Ausgabewert, beispielsweise einem Widerstandswert oder einem Strom, eine Steuerung der Leistung vornimmt. Hierbei kann es sich insbesondere um einen Micro-Controller handeln, welcher eine Stromquelle oder Spannungsquelle ansteuert.
  • Die Kontrolleinheit ist dazu eingerichtet, zu ermitteln, über welche Breite der Anhänger die Seite des Fahrzeugs verdeckt, und die Steuereinheit ist dazu eingerichtet, die Leistung der Leuchte zusätzlich in Abhängigkeit von der verdeckten Breite zu steuern.
  • Das Steuergerät kann optional eine Leuchte umfassen, welche insbesondere aus einzelnen Leuchtelementen wie LED's (light emitting diodes) aufgebaut ist, welche getrennt anstuerbar sind.
  • Dadurch kann die Leistung der Leuchte in dem Bereich angepasst werden, in dem die Leuchte durch den Anhänger verdeckt ist.
  • Weitere Vorteile der Erfindung werden anhand ausgewählter Ausführungsbeispiele mittels Figuren beschrieben. Es zeigen
  • 1 ein beispielhaftes Ablaufdiagramm zum Steuern einer Rückleuchte;
  • 2 ein Fahrzeug mit einem Anhänger, welcher die Leuchte verdeckt;
  • 3 ein Fahrzeug mit einem Anhänger, welcher die Leuchte nicht verdeckt und
  • 4 einen schematischen Aufbau einer Steuereinheit.
  • In 1 ist ein beispielhafter Ablauf einer Steuerung einer Leistung einer Rückleuchte dargestellt. Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs werden gesetzlich bestimmte Anforderungen an die Lichtleistung einzelner Leuchten gestellt. Dies ist in unterschiedlichen Normen geregelt, beipielsweise der ECE R48 für Europa oder der FMVSS108 für die USA. In der Regel werden diese Mindestforderungen bei heutigen Leuchten überschritten.
  • Weiterhin sind auch einzelne Leuchten nicht zwingend vorgeschrieben, wie zum Beispiel ein zweiter Rückfahrscheinwerfer oder eine zweite Nebelschlussleuchte. Damit besteht die Möglichkeit, einzelne Leuchten am Fahrzeug im Falle von Hängerbetrieb auszuschalten oder diese Leuchte oder eine Auswahl aus ihnen mit verminderter Leistung zu betreiben.
  • Hierzu ist es notwendig, in einem ersten Schritt F_H das Vorliegen eines Hängerbetriebs zu erkennen, das heißt festzustellen, ob ein Anhänger an dem Zugfahrzeug befestigt ist. Ist dies nicht der Fall (n) dann erfolgt in einem Schritt E kein Eingriff in die Steuerung der Leistung der Leuchte oder Leuchten.
  • Liegt ein Hängerbetrieb vor (y), so wird in einem nächsten Schritt F_A die Abmessung des Anhängers ermittelt. Relevant ist hierbei, ob der Hänger derartige Dimensionen hat, also z. B. so breit ist, dass die Leuchte durch das Befestigen des Hängers verdeckt wird. In diesem Fall (H > L) erfolgt eine Steuerung S, die in einem Abschalten der Leuchte beziehungsweise in einer Verminderung der Leistung der Leuchte liegen kann gegebenenfalls unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Mindestforderungen.
  • Alternativ kann auch eine zyklische Änderung der Leistungszufuhr vorgesehen sein, beispielsweise für Warnleuchten, wie sie für Gefahrentransporte verwendet werden.
  • Wird für die Abmessung des Hängers ermittelt, dass die Leuchte durch den befestigten Hänger nicht verdeckt wird (H < L), so erfolgt keine Steuerung S , da in diesem Fall keine Beeinträchtigung der Leuchte durch den Hänger erfolgt.
  • Dieses Kriterium, ob die Leuchte verdeckt wird oder nicht, wird insbesondere anhand des vom Anhänger zurückgestreuten Streulichts ermittelt, da nicht die absolute Breite des Hängers maßgeblich ist, sondern die durch Reflexionen hervorgerufenen Blendungen. Es findet beispielsweise bei nicht rechteckigen Hängergeometrien, wie sie etwa für Anhänger zum Transportieren von Pferden verwendet werden, Anwendung, weil hier das Kriterium „Breite Anhänger so dass Leuchte aus Sicht eines nachfahrenden Fahrzeugs verdeckt” schwer zu bestimmen ist.
  • Die Vorteile einer Steuerung S der Leistung der Leuchte hat insbesondere folgende Vorteile: Zum Einen wird die Blendung eines weiteren Fahrers, der beispielsweise dem Fahrzeug folgt, durch Rückleuchten auf ein minimales Maß reduziert, da die für den nachfolgenden Fahrer ohnehin nicht direkt sichtbaren, weil von dem Hänger verdeckten, Rückleuchten gedimmt werden und somit nicht zu einem Übermaß an vom Hänger gestreuten Licht führen, welches wiederum die Blendungen hervorrufen kann.
  • Weiterhin wird der elektrische Energieverbrauch für die Rückleuchten reduziert, was zu einer verbesserten Ladebilanz der Batterie und auch durch die geringere Belastung der Lichtmaschine zu einem geringeren Kraftstoffverbrauch führt.
  • Darüber hinaus wird durch das Abschalten oder Betreiben mit verminderter Leistung die Lebensdauer der Leuchten am Zugfahrzeug erhöht.
  • Insbesondere kann auch die elektrische oder/und elektronische Ansteuerung für eine geringere Leistung (insbesondere Durchschnittsleistung) ausgelegt werden, wodurch billigere Bauteile verwendet werden können.
  • In 2 ist ein Zugfahrzeug beziehungsweise Fahrzeug F dargestellt, welches zumindest eine Leuchte L aufweist. An einer Seite S, beispielsweise der Rückseite des Fahrzeugs F ist ein Anhänger A über eine Anhängekupplung lösbar befestigt. Die Dimension des Anhängers A in Bezug auf die Seite S ist in 2 so breit, dass durch ihn die Breite B, welche in 2 größer ist als die Breite der Seite S, abgedeckt. Damit ist die Leuchte L für einen nachfolgenden Fahrer N nicht sichtbar. In diesem Fall ist es zweckmäßig, die Leuchte L, sofern erlaubt, entweder vollständig auszuschalten, oder die Leistung zumindest zu reduzieren.
  • Das Vorliegen eines Hängerbetriebs kann beispielsweise über einen Kontakt K an einer Anhängekupplung detektiert werden. Dieser Kontakt kann über einen mechanischen Schalter, oder über eine Strommessung der über eine Steckdose zum Anhänger führenden Leitungen gebildet werden.
  • In 3 ist ein Fahrzeug F gezeigt, an dessen Seite S, zum Beispiel die Rückseite, ein Anhänger A lösbar befestigt ist. Die Breite des Anhängers A, ist derart, dass eine erste Leuchte L1 für ein nachfolgendes Fahrzeug N nicht vom Anhänger A verdeckt wird. Eine zweite Leuchte L2 an der Seite des Fahrzeugs wird dagegen vom Anhänger A für das nachfolgende Fahrzeug N verdeckt. In diesem Falle bietet es sich an, keine Steuerung der Leistung der ersten Leuchte L1 vorzunehmen und lediglich Leistung für die Leuchte L2 anzupassen, das heißt zum Beispiel zu reduzieren oder die zweite Leuchte L2 gänzlich abzuschalten.
  • Das Feststellen der Abmessungen des Anhängers, oder das Feststellen von dessen Hängergeometrie kann beispielsweise über eine Messung von vom Fahrzeug F ausgesendeten Lichts, welches beispielsweise von der Leuchte L, erster Leuchte L1 oder zweiter Leuchte L2 herrührt und vom Anhänger A in Richtung des Fahrzeugs F zurück gestreuten Lichts erfolgen. Dazu dient ein oder mehrere in Richtung der Seite, an der der Anhänger befestigt ist, ausgerichteter Sensor(en) oder Detektor(en) D. Dieser kann insbesondere in einem Innenspiegel, Außenspiegel oder einer Leuchte des Fahrzeugs F angebracht sein und beispielsweise durch einen Photowiderstand oder eine Kamera gebildet sein.
  • Der Anhänger A muss nicht zwangsläufig an der Rückseite des Fahrzeugs F angebracht sein. Weiterhin ist es möglich, beispielsweise bei einem Motorrad, einen Anhänger seitlich am Fahrzeug anzubringen, wodurch seitlich angebrachte Leuchten am Motorrad zu steuern sind.
  • Beim Vorliegen mehrerer Leuchten kann, wie im Zusammenhang mit 3 erläutert, eine Steuerung prinzipiell für alle Leuchten, also erste Leuchte L1, zweite Leuchte L2 etc., vorgesehen sein. Alternativ können nur eine Unterauswahl der vorhandenen Leuchten der beschriebenen Steuerung zugänglich sein.
  • Der Anhänger kann nicht nur in einem herkömmlichen Anhänger, der mittels einer gewöhnlichen Anhängekupplung lösbar befestigt ist bestehen, sondern auch in einem Aufleger für Lastkraftwagen. Auch in diesem Fall tritt nämlich das Problem auf, dass Leuchten an der Rückseite der Fahrerkabine bei Betrieb mit einem Aufleger unnütz oder gar für den weiteren Verkehr störend verwendet werden.
  • In 4 ist ein beispielhafter schematischer Aufbau eines Steuergeräts (ST) dargestellt. Dieses steht in Einwege- oder Zweiwege-Datenaustausch DT mit einer Kontrolleinheit CU. Die Kontrolleinheit CU weist einen Sensor auf, mittels dem Licht erfasst werden kann und optional eine Sensorsteuerung. Die Sensorsteuerung kann auch vom Sensor entfernt, beispielsweise im Steuergerät selbst angeordnet sein.
  • Im Fall eines rückwärtig am Fahrzeug F angebrachten Anhängers A befindet sich dieser Sensor vorteilhafterweise im Rückspiegel. Von dort aus kann Licht von hinten gut erfasst werden.
  • Der Sensor wird gebildet durch einen lichtelektrischen Empfänger.
  • Es wird von der Kontrolleinheit CU ein Steuersignal an das Steuergerät ST geschickt, welches beschreibt, ob ein Hängerbetrieb vorliegt oder nicht. Die Controlleinheit CU wird also hier durch den Sensor gebildet.
  • Das Steuergerät verarbeitet dieses Signal und gibt es an eine Steuereinheit ST_U weiter, durch welche die Leistungsänderung bei der Leuchte L realisiert wird.
  • Anstelle des beschriebenen Schaltungsaufbaus für das Steuergerät ST können die Komponenten sämtlich oder teilweise in einer Einheit liegen. Dies richtet sich insbesondere nach bereits vorhandenen Steuergeräten oder etwa dem Platzbedarf.

Claims (10)

  1. Verfahren zum Steuern einer Leistung einer Leuchte (L, L1, L2), welche an einer Seite (S) eines Fahrzeugs (F) angebracht ist, wobei an der Seite (S) ein Anhänger (A) lösbar befestigt werden kann, mit folgenden Schritten: a. Feststellen (F_H), ob ein Anhänger (A) befestigt ist; b. Steuern (S, S ) der Leistung der Leuchte (L), in Abhängigkeit davon, dass ein Anhänger (A) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass beim Feststellen in Schritt a auch ermittelt wird, über welche Breite (B) der Anhänger (A) die Seite (S) des Fahrzeugs (F) verdeckt und das Steuern in Schritt b zusätzlich in Abhängigkeit von der verdeckten Breite erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Feststellen (F_H) in Schritt a durch das Überprüfen des Zustandes eines Kontakts (K), welcher einer Anhängerkupplung zum Befestigen der Anhängerkupplung zugeordnet ist, erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das Feststellen in Schritt a, durch Messen eines Stroms vom Fahrzeug zum Anhänger (A) erfolgt.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Feststellen in Schritt a durch Messen von vom Anhänger (A) zurückgestreuten Licht der Leuchte (L, L1, L2) erfolgt.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Steuern der Leistung in Schritt b als eine Reduktion auf einen vorgegebenen Mindestwert erfolgt.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Steuern der Leistung als ein Abschalten der Leuchte (L) erfolgt.
  7. Steuergerät zum Steuern einer Leistung einer Leuchte (L, L1, L2), welche an einer Seite (S) eines Fahrzeugs (F) angebracht ist, wobei an der Seite (S) ein Anhänger (A) lösbar befestigt werden kann, mit a. einer Kontrolleinheit zum Feststellen, ob ein Anhänger (A) befestigt ist, mittels der ein Ausgabewert lieferbar ist, der die Befestigung oder Nicht-Befestigung eines Hängers beschreibt, und b. einer Steuereinheit zum Steuern der Leistung der Leuchte in Abhängigkeit von dem Ausgabewert, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolleinheit dazu eingerichtet ist, zu ermitteln, über welche Breite (B) der Anhänger (A) die Seite (S) des Fahrzeugs (F) verdeckt, und die Steuereinheit dazu eingerichtet ist, die Leistung der Leuchte zusätzlich in Abhängigkeit von der verdeckten Breite (B) zu steuern.
  8. Steuergerät nach Anspruch 7, bei dem die Kontrolleinheit durch einen Sensor gebildet wird, welcher vom Hänger zum Fahrzeug rückgestreutes Licht detektiert.
  9. Steuergerät nach Anspruch 7 oder 8, mit einer Leuchte, deren Leistung gesteuert wird, wobei die Leistung der Leuchte separat für Bereiche der Leuchte steuerbar ist.
  10. Steuergerät nach Anspruch 9, bei dem die Leuchte aus Leuchtelementen, insbesondere Leuchtdioden, aufgebaut ist, welche separat ansteuerbar sind.
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