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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Cabriolet-Fahrzeug mit einem mehrteiligen
Fahrzeugdach nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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In
der
DE 102 18 874
A1 wird ein zweiteiliges Hardtop-Fahrzeugdach mit einem vorderen und
hinteren, in sich starren Dachteil beschrieben, das zwischen einer
den Fahrzeuginnenraum überdeckenden Schließposition
und einer den Innenraum freigebenden Öffnungsposition zu verstellen
ist. In Öffnungs- bzw. Ablageposition
befinden sich die beiden Dachteile in einem heckseitigen Verdeckkasten.
Zur Überführung von
Schließ-
in Ablageposition werden die Dachteile mithilfe einer karosserieseitig
angeschlagenen Stellkinematik nach hinten abgeklappt, derart, dass
das hintere Dachteil mit der Dachaußenseite nach unten im Verdeckkasten
abgelegt ist und das vordere Dachteil, welches kinematisch an das
hintere gekoppelt ist, mit der Dachaußenseite nach oben auf dem
hinteren Dachteil zur Ablage gelangt.
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In
das hintere Dachteil ist eine Heckscheibe fest integriert. Die Heckscheibe
ist von einem Heckscheibenrahmen fest eingefasst, welcher umseitig mit
dem hinteren Dachteil verbunden ist, wodurch eine feste und sichere
Verbindung zwischen Dachteil und Heckscheibe erreicht wird. Bei
geschlossenem Dach nimmt das vordere Dachteil eine näherungsweise
horizontale Lage oberhalb des Fahrzeuginnenraumes ein, wohingegen
das hintere Dachteil, welches sich unmittelbar an das vordere Dachteil
anschließt,
sich zwischen der hinteren Kante des vorderen Dachteiles und dem
Heckbereich erstreckt und eine schräg nach unten verlaufende Position
einnimmt.
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Aufgrund
der Schrägstellung
des hinteren Dachteiles kann dieses in Fahrzeuglängsrichtung einen verhältnismäßig großen Abschnitt
des Fahrzeuginnenraumes überdecken.
Allerdings ist der Raum hinter den Fahrzeugsitzen, der so genannte
Hutablageraum, nur zur Ablage kleinerer Gegenstände nutzbar. Bedingt durch
das weit nach hinten in Richtung Fahrzeugheck reichende, hintere
Dachteil muss sich auch die Hutablage verhältnismäßig weit nach hinten erstrecken,
mit der Folge, dass die Hutablage auch zumindest teilweise den Verdeckkasten überdeckt, der
für die
Ablage der Dachteile vorgesehen ist. Zur Überführung des Daches in die Ablageposition
muss daher die Hutablage angehoben werden, wofür eine verhältnismäßig aufwändige Stellkinematik zur Bewegung
der Hutablage erforderlich ist.
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Die
DE 199 12 358 B4 beschreibt
ein Cabriolet-Fahrzeug mit einem Softtop, das im hinteren Dachbereich
eine steil stehende Scheibe umfasst, die nach hinten von Finnen überragt
wird, welche die Funktion von Spannelementen haben, über die
der Bezugstoff des Softtops unter Spannung gesetzt wird. Die Finnen
liegen auf dem Verdeckkastendeckel auf und befinden sich somit im
sichtbaren Bereich oberhalb der Karosserielinie. Sie bilden das
bezogen auf die Fahrzeuglängsrichtung
am weitesten hinten liegende Dachteil.
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Die
DE 201 07 371 U1 betrifft
ein Cabriolet-Fahrzeug mit einem Hardtop-Fahrzeugdach, in dessen
hinteres Dachteil eine etwa vertikal verlaufende Heckscheibe integriert
ist. Die seitlichen Bereiche des hinteren Dachteiles bilden C-Säulen, zwischen
denen die Heckscheibe eingefasst ist. Das hintere Dachteil ist in
Seitenansicht etwa dreieckförmig ausgebildet,
wobei ein schräg
stehender Schenkel etwa im 45°-Winkel
nach hinten bis auf den Verdeckkastendeckel reicht.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit einfachen konstruktiven
Maßnahmen
ein Cabriolet-Fahrzeug mit einem mehrteiligen, abklappbaren Fahrzeugdach
zu schaffen, bei dem auf eine aufwändige Hutablagenkonstruktion
verzichtet werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den
Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die Unteransprüche
geben zweckmäßige Weiterbildungen
an.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Cabriolet-Fahrzeug,
das ein mehrteiliges, abklappbares Fahrzeugdach aufweist, nimmt
die in das hintere Dachteil integrierte Heckscheibe in der Schließposition
eine zumindest annähernd
vertikale Position ein, in der die Scheibenebene der Heckscheibe
mit einer Vertikalen einen Winkel einschließt, der kleiner oder gleich
15° ist.
Zweckmäßig wird
ein kleinerer Winkel als 15° gewählt, beispielsweise
in einem Winkelbereich zwischen 5° und
10°, wobei
gegebenenfalls auch eine vertikale Anordnung der Heckscheibe in
Betracht kommt. Grundsätzlich
sind alle Winkelpositionen bis zu einem Maximalwinkel von 15° möglich, also
sämtliche
Winkellagen zwischen 0° und
15° in Winkelschritten
von 1° oder
kleiner.
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Diese
aufrechte Lage der Heckscheibe ermöglicht eine Anordnung unmittelbar
hinter den Fahrzeugsitzen, wodurch ein Hutablagendeckel entbehrlich
ist. Aber auch für
den Fall, dass die Heckscheibe mit einem Abstand zu den hinteren
Fahrzeugsitzen herabgeführt
ist und unmittelbar hinter den Fahrzeugsitzen ein Hutablagendeckel
vorgesehen ist, kann der Hutablagendeckel karosseriefest ausgeführt werden,
so dass auf eine aufwändige Stellkinematik
für die
Verstellung des Hutablagendeckels verzichtet werden kann. Aufgrund
ihrer nahezu senkrechten Anordnung ist die Heckscheibe in Fahrzeuglängsrichtung
gesehen noch vor dem Verdeckkasten heruntergeführt, so dass der Hutablagendeckel
die Öffnung
des Verdeckkastens nicht tangiert und bei der Überführungsbewegung der Dachteile zwischen
Schließ-
und Ablageposition mit diesen auch nicht in Kollision geraten kann.
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Zweckmäßig handelt
es sich bei dem abklappbaren Fahrzeugdach um ein Hardtop mit vorteilhaft
zwei starren Dachteilen, von denen das hintere Dachteil die Heckscheibe
aufnimmt. Gegebenenfalls kommen aber auch Ausführungen mit nur einem starren
Dachteil oder auch mit drei starren Dachteilen in Betracht. In der
bevorzugten Ausführungsform
mit zwei starren Dachteilen sind diese vorteilhaft kinematisch gekoppelt,
wobei das hintere Dachteil über
eine Stellkinematik schwenkbar an die Fahrzeugkarosserie angelenkt
ist und bei der Überführung in
die Ablageposition zweckmäßig eine
Schwenkbewegung um eine Querachse nach hinten in den Verdeckkasten
hinein ausführt.
In Ablageposition bilden dann die beiden Dachteile ein übereinander
liegendes Dachteilpaket, bei dem das hintere Dachteil zuunterst
mit der Dachaußenseite
nach unten gewandt abgelegt ist und das vordere Dachteil mit der
Dachaußenseite nach
oben auf dem hinteren Dachteil aufliegt.
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Die
Heckscheibe ist gemäß einer
weiteren zweckmäßigen Ausführung dasjenige
Dachteil, welches in Fahrzeuglängsrichtung
gesehen am weitesten nach hinten ragt, so dass die übrigen Abschnitte des
hinteren Dachteiles, zumindest soweit diese über die Karosserielinie nach
oben ragen, sich nicht weiter in Richtung Fahrzeugheck erstrecken
als die Heckscheibe. Die Heckscheibe bildet in dieser Ausführung gleichsam
den Abschluss des Fahrzeugdaches nach hinten. Hierbei kann es zweckmäßig sein,
dass die Heckscheibe unmittelbar an den Heckdeckel angrenzt, welcher
den Kofferraum und insbesondere auch den Verdeckkasten zur Aufnahme
der Dachteile überdeckt.
Diese Ausführung
zeichnet sich durch Einfachheit aus, da der Heckdeckel zugleich
den Verdeckkasten abdeckt, der üblicherweise
Bestandteil des Kofferraumes ist, gegebenenfalls aber auch von diesem
separat ausgeführt
sein kann. Ein getrennter Verdeckkastendeckel ist nicht erforderlich.
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Auch
die C-Säulen
im hinteren Dachteil, die die Heckscheibe seitlich einfassen, verlaufen
in bevorzugter Ausführung
zumindest annähernd
vertikal. Neben einer verbesserten Stabilität insbesondere im Hinblick
auf die Überschlagsicherheit
führt dies
auch zu besseren Sichtverhältnissen,
da im Unterschied zu Ausführungen
aus dem Stand der Technik keine die Sicht einschränkenden,
stark schräg
verlaufenden Streben mehr erforderlich sind.
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Weitere
Vorteile und zweckmäßige Ausführungen
sind den weiteren Ansprüchen,
der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Cabriolet-Fahrzeugs, dessen abklappbares Fahrzeugdach
als zweiteiliges Hardtop in Schließposition dargestellt ist,
wobei in das hintere Dachteil des Hardtops eine annähernd vertikal
stehende Heckscheibe integriert ist,
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2 das
Fahrzeug in geöffneter
Position, in der die Dachteile in einem heckseitigen Verdeckkasten
abgelegt sind,
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3 eine
Seitenansicht auf das Fahrzeug in schematisierter Darstellung.
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In
den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Das
in 1 dargestellte Cabriolet-Fahrzeug 1 weist
ein zweiteiliges Hardtop-Fahrzeugdach 2 mit abklappbaren,
in sich starren Dachteilen 3 und 4 auf, die zwischen
der in 1 dargestellten, einen Fahrzeuginnenraum überspannenden
Schließposition
und einer Öffnungs-
bzw. Ablageposition ( 2) zu verstellen sind, in der
sämtliche
Dachteile in einem heckseitigen Verdeckkasten 7 abgelegt
sind. In der Schließposition
grenzt das vordere Dachteil 3 an einem Windschutzscheibenrahmen 9 an,
das hintere Dachteil 4 erstreckt sich bis zu einem Heckdeckel 8, der
den Verdeckkasten 7 überdeckt,
welcher zweckmäßig Bestandteil
des Kofferraumes ist. In das hintere Dachteil 4 ist eine
Heckscheibe 6 zwischen seitlichen C-Säulen 5 eingefasst,
die Bestandteil des Seitenrahmens sind, welcher zum hinteren Dachteil 4 gehört und sich über den
Seitenbereich des hinteren Dachteiles erstreckt. Die Dachteile 3 und 4 sind über eine
nur andeutungsweise dargestellte Stellkinematik 10 zwischen
der Schließ-
und der Ablageposition zu verstellen, wobei die Stellkinematik 10 eine
Kinematikeinrichtung für
die Anbindung des hinteren Dachteiles 4 an die Fahrzeugkarosserie
und eine weitere Kinematikeinheit zur kinematischen Anbindung des
vorderen Dachteiles 3 an das hintere Dachteil 4 umfasst.
Zur Ablage wird das hintere Dachteil 4 nach hinten in den
Verdeckkasten 7 hinein verschwenkt, derart, dass das hintere
Dachteil mit seiner Dachaußenseite
nach unten zur Ablage gelangt. Zugleich führt das vordere Dachteil 3 eine
Relativschwenkbewegung gegenüber
dem hinteren Dachteil 4 aus, so dass das vordere Dachteil 3 in
Ablageposition unmittelbar auf dem hinteren Dachteil mit der Dachaußenseite
nach oben aufliegt in der Ablageposition bilden hinteres Dachteil 4 und
vorderes Dachteil 3 ein übereinander liegendes Ablagepaket,
in welchem die Dachteile etwa horizontal abgelegt sind (3).
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Das
Cabriolet-Fahrzeug 1 ist insbesondere als vier- bzw. fünfsitziges
Cabriolet ausgeführt,
in Betracht kommt aber auch ein zweisitziges Cabriolet.
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Wie
den 1 und 3 zu entnehmen, nimmt die Heckscheibe 6 in
Schließposition
des Fahrzeugdaches 2 eine zumindest annähernd vertikale Position zwischen
den seitlichen C-Säulen 5 ein. In 3 ist
ein Winkel α eingetragen,
der die Winkelabweichung zwischen der Scheibenebene der Heckscheibe 6 und
einer Vertikalen 11 kennzeichnet. Dieser Winkel α beträgt zweckmäßig nicht
mehr als 15°, wobei
gegebenenfalls auch eine vollständige
vertikale Position der Heckscheibe 6 in Betracht kommt.
Die Heckscheibe 6 ist geringfügig in Richtung Fahrzeugvorderseite
geneigt. Innerhalb des Dachverbundes bildet die Heckscheibe 6 das
am weitesten hinten liegende Bauteil des Fahrzeugdaches. Die untere
Kante der Heckscheibe grenzt in der Schließposition an den Heckdeckel 8 an.
Aufgrund der steilen Stellung der Heckscheibe und der Position der
Heckscheibe unmittelbar hinter den hinteren Fahrzeugsitzen 12 kann
eine Hutablage, die ansonsten üblicherweise sich
zwischen den hinteren Fahrzeugsitzen und der unteren Kante der Heckscheibe
erstreckt, entfallen, wodurch auch die gesamte Kinematik vereinfacht wird.
Das Öffnen
und Schließen
des Verdeckkastens 7 erfolgt ausschließlich über den Heckdeckel 8.
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Auch
die C-Säulen 5 stehend
zumindest annähernd
vertikal, bezogen auf die Längs-Hoch-Ebene
des Fahrzeugs, sie können
jedoch in Fahrzeugquerrichtung eine geringe Neigung aufweisen. Die C-Säulen sind
Bestandteil des seitlichen Dachrahmens am hinteren Dachteil 4,
der insgesamt L-Form besitzt.
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Die
Erfindung kann auch in einem Softtop mit einem Verdeckgestänge und
einem vom Verdeckgestänge
getragenen Verdeckbezugstoff verwirklicht werden.