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Die
Erfindung betrifft ein Staufach insbesondere für einen Innenraum eines Personenkraftwagens
mit einer Abdeckeinrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs
1 angegeben Art.
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Ein
derartiges Staufach mit einer solchen Abdeckeinrichtung ist beispielsweise
bereits aus der
DE 100
23 778 A1 als bekannt zu entnehmen, bei welcher zwei einem
jeweiligen Staufachbereich zugeordnete Deckel vorgesehen sind, welche
in ihrer geschlossenen Abdeckstellung in Längsrichtung des Staufachs hintereinander
angeordnet sind. Aus dieser in Längsrichtung
des Staufachs hintereinander angeordneten Abdeckstellung ist zunächst der
hintere Deckel entlang einer Kulissenführung in Überdeckung mit dem vorderen
Deckel unterhalb von diesem zu bringen, so dass der entsprechend
hintere Staufachbereich zugänglich
wird. Soll neben dem hinteren Staufachbereich auch ein vorderer Staufachbereich
zugänglich
gemacht werden, so können
die beiden Deckel miteinander in eine Aufnahmemulde am vorderen
Ende des Staufachs überführt werden,
in welcher diese vertikal bzw. senkrecht zu ihrer Abdeckstellung
in ihrer Offenstellung positioniert sind. Nachdem die beiden Deckel
in ihre Offenstellung überführt sind,
sind demzufolge beide Staufachbereiche zugänglich. Als nachteilig bei
diesem bekannten Staufach ist der Umstand anzusehen, dass die beiden
Deckel in ihrer Offenstellung einen erheblichen Bauraum innerhalb
des Staufachs benötigen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Staufach der eingangs
genannten Art zu schaffen, bei welchem die Abdeckeinrichtung auf Bauraum
sparende Weise in ihrer Offenstellung positioniert werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Staufach mit den Merkmalen des Patenanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und
nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Patentansprüchen angegeben.
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Um
eine für
das Staufach bauraumsparende Anordnung der Abdeckeinrichtung in
ihrer Offenstellung zu schaffen, ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die Deckel in ihrer Offenstellung zumindest um eine Teillänge in Längsrichtung
versetzt zu dem Staufach angeordnet sind. Mit anderen Worten ist
es im Unterschied zum bislang bekannten Stand der Technik gemäß
DE 100 23 778 A1 vorgesehen,
die Deckel gerade nicht innerhalb des Staufachs in ihrer Offenstellung
unterzubringen, sondern vielmehr außerhalb des Staufachs. Damit
dennoch ein großformatiger
und problemloser Zugang zu den jeweiligen Staufachbereichen möglich ist,
welche durch die beiden Deckel in ihrer Abdeckstellung überdeckt
sind, sind diese in ihrer Offenstellung in Längsrichtung zumindest um eine
Teillänge
versetzt zum Staufach angeordnet. Demzufolge werden die beiden Deckel
in Längsrichtung
vor oder hinter dem Staufach in ihrer offenstellung positioniert,
um dessen beide Staufachbereiche zugänglich zu machen.
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Ein
weiterer Vorteil ist es, dass die beiden Deckel in ihrer Offenstellung
in derjenigen Orientierung verbleiben können, welche sie bereits in
der Abdeckstellung einnehmen. Im Unterschied zum Stand der Technik
gemäß
DE 100 23 778 A1 ist
es demzufolge erfindungsgemäß nicht
erforderlich, die Deckel in ihrer Offenstellung senkrecht zu derjenigen
Orientierung zu positionieren, welche diese in ihrer Abdeckstellung
einnehmen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als zudem vorteilhaft
gezeigt, wenn der hintere Deckel mittels einer Koppeleinrichtung über den gesamten Überführungsweg
zwischen der Abdeckstellung und der Offenstellung – und zurück – mit dem vorderen
Deckel mitbewegbar ist. Hierdurch muss lediglich der vordere Deckel
durch den Bediener betätigt
werden bzw. im Bereich des vorderen Deckels ein entsprechendes Betätigungselement
vorgesehen werden, wobei der hintere Deckel automatisch bzw. selbsttätig mitbewegt
wird. Hierdurch ergibt sich ein besonders einfacher Zugang zu einem
relativ großen Stauraum,
welcher mittels der beiden Deckel überdeckt ist.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich darüber hinaus
als vorteilhaft gezeigt, wenn der hintere Deckel durch den vorderen
Deckel mittels der Koppeleinrichtung aus der Abdeckstellung in eine Zwischenstellung
und zurück überführbar ist,
in welcher die Deckel in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind.
Mit anderen Worten sollen die beiden Deckel beim Öffnen zunächst über eine
gewisse Wegstrecke – in
einer gemeinsamen Ebene angeordnet – miteinander zu überführen sein,
bevor diese eine Zwischenstellung erreichen. Beim Erreichen dieser
Zwischenstellung ist beispielsweise lediglich der vordere Staufachbereich
zugänglich,
welcher bei geschlossenen Deckeln durch den vorderen Deckel überdeckt
ist.
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In
diesem Zusammenhang hat es sich als weiter vorteilhaft gezeigt,
wenn der hintere Deckel mittels einer Kulissenführung zwischen der Zwischenstellung
und der Offenstellung gegenüber
dem vorderen Deckel höhenverstellbar
ist. Mit anderen Worten soll erfindungsgemäß insbesondere erst dann eine
Höhenverstellung
des hinteren Deckels erfolgen, nachdem beide Deckel – vorzugsweise
in einer gemeinsamen Ebene – die
vorbeschriebene Zwischenstellung erreicht haben. Diese Abfolge ermöglicht eine
besonders bauraumsparende und diskrete Positionierung der beiden
Deckel in ihrer vollständig geöffneten
Offenstellung.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der hintere Deckel nach
dem Erreichen von seiner Offenstellung mittels der Koppeleinrichtung
von dem vorderen Deckel lösbar
bzw. vor dem Verlassen von seiner Offenstellung mittels der Koppeleinrichtung mit
dem vorderen Deckel verbindbar ausgebildet. Hierdurch ist es möglich, dass
der vordere Deckel eine weitere Wegstrecke zurücklegen kann, wenn sich der
hintere Deckel bereits in seiner Offenstellung am Ende der Schiebeführung befindet.
Demzufolge ist es möglich,
den vorderen Deckel zumindest annähernd vollständig in Überdeckung
mit dem hinteren Deckel zu bringen, so dass das Staufach bzw. insbesondere
der hintere Staufachbereich möglichst
großformatig
zugänglich
wird.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als zudem vorteilhaft
gezeigt, wenn der vordere Deckel länger ausgebildet ist als der
hintere Deckel. Somit ist es möglich,
an einem vorderen Ende des vorderen Deckels eine Handhabe vorzusehen, welche
auch dann auf komfortable Weise zugänglich ist, wenn sich beide
Deckel in ihrer Offenstellung befinden.
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In
einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung ist die Koppeleinrichtung als Zahnstangenantrieb ausgebildet,
mittels welchem der hintere Deckel zumindest über einen Bereich seiner Verschiebelänge zwischen
der Abdeckstellung und der Offenstellung in einer unterschiedlichen,
vorzugsweise langsameren bzw. etwa der halben Geschwindigkeit mit
dem vorderen Deckel mitbewegbar ist. Mit anderen Worten wird durch
einen derartigen Zahnstangenantrieb die Möglichkeit geschaffen, dass
der vordere und der hintere Bereich zumindest annähernd gleichzeitig
ihre Offenstellung in Überdeckung
miteinander erreichen, obwohl hierzu der vordere Deckel eine weitaus
größere Wegstrecke
zurücklegen
muss, als der hintere Deckel.
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Damit
der vordere Deckel demzufolge mit schnellerer Geschwindigkeit gegenüber dem
hinteren Deckel bewegt werden kann, ist es in weiterer Ausgestaltung
der Erfindung vorgesehen, dass der vordere Deckel unmittelbar nach
dem Verlassen der Abdeckstellung mittels einer Kulissenführung gegenüber dem
hinteren Deckel höhenverstellbar
ist.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind der vordere und der hintere
Deckel im Wesentlichen gleich breit ausgebildet. Hierdurch kann
ein großformatiger
Zugangsbereich zu den beiden Staufachbereichen des Staufachs ermöglicht werden,
welcher einen maximalen Öffnungsquerschnitt
aufweist.
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Schließlich hat
es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn der hintere Deckel mittels
einer Rasteinrichtung in seiner Offenstellung zu fixieren ist. Hierdurch ist
es möglich,
die gesamte Abdeckeinrichtung und insbesondere den hinteren Deckel
klapperfrei in der Offenstellung zu positionieren. Um eine besonders vorteilhafte
Schließung
des Staufachs zu ermöglichen,
weist die Rasteinrichtung in weiterer Ausgestaltung der Erfindung
eine Push-Push-Funktion auf, durch welche der fixierte hintere Deckel
aus seiner Offenstellung gelöst
wird.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung von zwei bevorzugten Ausführungsbeispielen
sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
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1 eine
schematische Draufsicht auf eine sich an ein Armaturenbrett anschließende Mittelkonsole
eines Personenkraftwagens, in dessen vorderen Bereich ein Staufach
vorgesehen ist, welches durch zwei in deren Längsrichtung hintereinander
angeordnete Deckel einer Abdeckvorrichtung überdeckt ist, welche vorliegend
in ihrer Schließstellung
gezeigt sind;
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2 vier
Ausführungsvarianten
des Staufachs jeweils in Perspektivansicht, wobei die Abdeckvorrichtung
mit den beiden Deckel in allen vier Ausführungsvarianten in ihrer Offenstellung
gezeigt ist;
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3a, 3b jeweils
eine schematische Seitenansicht auf das Staufach mit der Abdeckeinrichtung,
welche sich in ihrer Schließstellung
bzw. in ihrer Offenstellung befindet;
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4a, 4b jeweils
eine schematische Schnittansicht durch das Staufach gemäß den 3a und 3b;
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5a, 5b jeweils
eine schematische Seitenansicht auf ein Staufach nach einer alternativen
Ausführungsform,
bei welchem die beiden Deckel der Abdeckeinrichtung über eine
als Zahnstangenantrieb ausgebildete Koppeleinrichtung miteinander
bewegungsgekoppelt sind;
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6a, 6b jeweils
eine schematische Schnittansicht durch das Staufach gemäß den 5a und 5b;
und in
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7 jeweils
in schematischer Perspektivansicht zwei Ausführungsvarianten des Staufachs gemäß den 5a bis 6b,
wobei die beiden Deckel der Abdeckeinrichtung in ihrer Offenstellung
dargestellt sind.
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In 1 ist
in einer ausschnittsweisen Draufsicht eine Mittelkonsole 10 zwischen
nicht dargestellten vorderen Fahrzeugsitzen eines Personenkraftwagens
erkennbar, welche sich an eine Instrumententafel 12 anschließt. In einem
vorderen Bereich der Mittelkonsole 10 ist ein im Weiteren
noch näher
erläutertes
Staufach 14 vorgesehen, welches vorliegend durch zwei Deckel 16, 18 einer
im Weiteren noch näher
erläuterten
Abdeckeinrichtung 20 verschlossen ist. Das Staufach 14 mit
der Abdeckeinrichtung 20 ist als separates Einbaumodul
ausgebildet, welches in die Mittelkonsole 10 eingesetzt
werden kann.
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Dies
wird insbesondere aus 2 ersichtlich, welche vier Ausführungsvarianten
des Staufachs 14 jeweils in einer schematischen Perspektivansicht
zeigt. Das Staufach 14 umfasst dabei ein einheitliches,
wannenförmiges
Gehäuse 22,
welches im Querschnitt vorliegend im Wesentlichen rechteckförmig ausgebildet
ist. Damit das Innere des Staufachs 14 bzw. des Gehäuses 22 zugänglich wird, sind
die beiden Deckel 16, 18 der Abdeckeinrichtung 20 aus
der in 1 gezeigten Schließstellung auf. im Weiteren
insbesondere unter Bezugnahme der 3a bis 4b erläuterten
Weise in eine Offenstellung überführt worden.
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Die
links oben gezeigte Ausführungsvariante stellt
eine äußerst einfache
Version dar, bei welcher innerhalb des Gehäuses 22 lediglich
eine Steckdose 24 vorgesehen ist. Die Ausführungsvariante
links unten umfasst neben der Steckdose 24 ein Cupholder-Modul 26,
welches in das Gehäuse 22 eingesetzt ist
und zwei Aufnahmeöffnungen
für Getränke aufweist.
Die Ausführungsvariante
oben rechts umfasst eine Raucherausstattung, bei welcher anstelle
dieser Steckdose 24 ein Anzünder 28 sowie ein
Aschenbecher 30 vorhanden sind. In der Ausführungsvariante unten
rechts ist zusätzlich
zu diesen beiden Teilen das Cupholder-Modul 26 in das Gehäuse 22 eingesetzt.
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Anhand
der 3a und 3b, welche
jeweils in einer schematischen Seitenansicht das Staufach 14 gemäß 2 zeigen,
sowie anhand der 4a und 4b, welche
jeweils das Staufach gemäß den 3a und 3b in
einer schematischen Schnittansicht entlang einer in Längsrichtung
und vertikal verlaufenden Mittellängsebene zeigen, soll nun die Überführung der
Abdeckvorrichtung 20 aus der Schließstellung in die Offenstellung
erläutert
werden. Hierzu zeigen die 3a und 4a die
Abdeckeinrichtung 20 bzw. deren beiden Deckel 16, 18 in
ihrer Schließstellung,
bei welcher diese oberseitig des Gehäuses 22 in einer gemeinsamen
Ebene liegend, angeordnet sind. Dabei ist erkennbar, dass an der
Unterseite des vorderen Deckels 16 zwei sich in Längsrichtung
und nach unten in Richtung des Gehäuses 22 erstreckende
Stege 32 vorgesehen sind, welche jeweils innenseitig der
zugeordneten Längswand 33 des
Gehäuses 22 verlaufen.
Jeder der Stege 32 trägt
dabei zwei Führungselemente 34,
welche beispielsweise als Rollen, Nutsteine oder dergleichen ausgebildet
sein können
und in Führungen 35 innenseitig
der jeweiligen Längswand 33 laufen.
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Der
hintere Deckel 18 umfasst an seiner Unterseite zwei Führungsarme 36,
welche sich jeweils außenseitig
der zugehörigen
Längswand 33 des
Gehäuses 22 erstrecken.
Jeder der beiden Führungsarme 36 trägt dabei
zwei Führungselemente 37, 38, welche
in einer jeweils korrespondierenden Führung 39, 40 einer
Kulissenführung 41 an
der Außenseite der
jeweiligen Längswand 33 geführt sind.
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An
einer hinteren Endkante des vorderen Deckels 16 ist eine
Koppeleinrichtung 42 vorgesehen, über welche der hintere Deckel 18 lösbar mit dem
vorderen Deckel 16 verbunden ist. Aus der in den 3a und 4a gezeigten
Schließstellung kann
demzufolge der vordere Deckel 16 und der hintere Deckel 18 gemeinsam
geöffnet
werden, indem eine Handhabe 44 an einer vorderen Endkante
des vorderen Deckels 16 entsprechend nach hinten bzw. in
Richtung des hinteren Deckels 18 geschoben wird. Hierdurch
wird der vordere Deckel 16 im Wesentlichen parallel zum
oberen Rand des Gehäuses 22 mittels
der Führungselemente 34 entlang
der Führungen 35 verschoben.
Durch die Koppeleinrichtung 42 mitgeschoben bzw. mitgeschleppt,
wird der hintere Deckel 18 mittels der mit den Führungen 39, 40 zusammenwirkenden
Führungselemente 37, 38 zunächst ebenfalls
im Wesentlichen parallel zum oberen Rand des Gehäuses 22 verschoben,
bis der hintere Deckel 18 bzw. der vordere Deckel 16 gemeinsam
eine Zwischenstellung erreichen. Diese Zwischenstellung wird bestimmt
durch eine jeweilige Krümmung 45 in
den beiden Führungen 39, 40 für die Führungselemente 37, 38 des
hinteren Deckels 18. Sobald nämlich die beiden Führungselemente 37, 38 die
jeweilige Krümmung 45 innerhalb
der zugehörigen
Führung 39, 40 erreichen,
wird der hintere Deckel mittels der Kulissenführung 41 gegenüber dem vorderen
Deckel 16 nach oben hin höhenverstellt. Mit anderen Worten
wird der hintere Deckel 18 in einer Ebene mit dem vorderen
Deckel 16 nach hinten geschoben, bis die Führungselemente 37, 38 die
jeweilige Krümmung 45 erreichen.
Nach Erreichen dieser Zwischenstellung erfolgt dann das Anheben
des hinteren Deckels 18, so dass der vordere Deckel 16 unter
den hinteren Deckel 18 gelangen kann. Während dieses Anhebens sind
die beiden Deckel 16, 18 nach wie vor über die
Koppeleinrichtung 42 miteinander verbunden.
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Nachdem
die Führungselemente 37, 38 das jeweilige
hintere Ende 46 der zugehörigen Führung 39, 40 erreicht
haben, befindet sich der hintere Deckel 18 in seiner vollständig geöffneten
Offenstellung.
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Um
nun den vorderen Deckel 16 in seine in den 3b und 4b gezeigte
vollständige
Offenstellung unterhalb des hinteren Deckels 18 bringen zu
können,
wird die mit dem vorderen Deckel 16 verbundene Koppeleinrichtung 42 gelöst, sobald
der hintere Deckel 18 seine Offenstellung erreich hat. Hierdurch
ist es möglich,
den vorderen Deckel 16 – wie in den 3b und 4b gezeigt – im Wesentlichen
in vollständiger Überdeckung
unterhalb des hinteren Deckels 18 anzuordnen. Demzufolge
hat der vordere Deckel 16 seine vollständige Offenstellung erreicht,
wenn sein hinteres Ende bzw. die dort angeordnete Koppeleinrichtung 42 nach
hinten hin etwa bündig
mit der Endkante des hinteren Deckels 18 abschließt.
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Weiterhin
ist insbesondere aus den 3b und 4b erkennbar,
dass der vordere Deckel 16 weitaus breiter ausgebildet
ist als der hintere Deckel 18. In Zusammenschau mit 2 wird
somit erkennbar, dass ein vorderer Staufachbereich 48 im
Wesentlichen durch den vorderen Deckel 16 und ein hinterer
Staufachbereich 50 im Wesentlichen durch den hinteren Deckel 18 überdeckt
ist.
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Insgesamt
ist aus den 3b und 4b somit
insbesondere erkennbar, dass die Deckel 16, 18 in
ihrer Offenstellung vorliegend zumindest um eine Teillänge in Längsrichtung
nach vorne versetzt zu dem Staufach 14 angeordnet sind,
welches seinerseits durch eine Wand 52 nach vorne begrenzt
ist. Mit anderen Worten endet das Staufach 14 vorliegend
nach vorne hin an der Wand 52, während der davor angeordnete
Bereich des Gehäuses 22 lediglich
zur Aufnahme der Deckel 16, 18 in ihrer Offenstellung
dient bzw. den vorderen Bereich der Kulissenführung 41 trägt. Des
Weiteren ist somit erkennbar, dass die beiden Deckel 16, 18 in
ihrer Offenstellung im Wesentlichen oberhalb des Gehäuses 22 und im
Wesentlichen parallel zu dessen oberen Gehäuserand angeordnet sind.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
wird der hintere Deckel 18 mittels einer Rasteinrichtung
in seiner Offenstellung fixiert. Dabei umfasst die Rasteinrichtung
eine so genannte Push-Push-Funktion, durch welche der fixierte hintere
Deckel 18 zum Schließen
der Abdeckeinrichtung 20 aus seiner Offenstellung zu lösen ist.
Damit lediglich der vordere Staufachbereich 48 zugänglich wird,
können
die beiden Deckel 16, 18 auch in der vorbeschrieben
Zwischenposition angeordnet werden, in welcher beide Deckel 16, 18 noch
in einer gemeinsamen Ebene liegen. Natürlich wären auch andere Zwischenstellungen
zwischen der Offenstellung und der Schließstellung denkbar, in welchen
die beiden Deckel 16, 18 angeordnet bzw. gegebenenfalls
arretiert werden können.
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Zum
Schließen
der Abdeckeinrichtung 20 wird der vordere Deckel 16 mittels
der Handhabe 44 zurückbewegt,
wobei der hintere Deckel 18 durch die Rasteinrichtung gesichert
zunächst
an Ort und Stelle verbleibt, bis die Koppeleinrichtung 42 am
hinteren Ende des vorderen Deckels 16 wieder mit dem vorderen
Ende des hinteren Deckels 18 verrastet. Durch die Koppeleinrichtung 42 wird
dann der hintere Deckel 18 mit dem vorderen Deckel 16 – über die
Zwischenstellung – in
die Schließstellung
mitgeschleppt. Die Abfolge erfolgt dabei in umgekehrter Weise zu dem Öffnungsvorgang.
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Es
ist klar, dass die Bewegung der beiden Deckel 16, 18 durch
entsprechende Dämpfungsglieder
wie beispielsweise Viskosedämpfer
komfortgesteuert sein können.
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Anhand
der 5a und 5b, welche
das Staufach 14 wiederum in einer schematischen Seitenansicht
zeigen, sowie anhand der 6a und 6b,
welche das Staufach in einer Schnittansicht entlang einer in Längsrichtung
und vertikal verlaufenden Schnittebene zeigen, soll nun eine zweite
Ausführungsform
erläutert
werden. Bei dieser Ausführungsform
umfasst die Koppeleinrichtung 42 der beiden Deckel 16, 18 einen
Zahnstangenantrieb 54, bei welcher eine jeweilige, im vorderen
Deckel 16 zugeordnete Zahnstange 56 mit einem
jeweils zugehörigen
Zahnrad 58 in Eingriff steht, welches seinerseits an einem
unterseitig des hinteren Deckels 18 abstehenden Haltearm 60 gelagert
ist. Das jeweilige Zahnrad 58 steht dabei neben der jeweils
zugehörigen Zahnstange 56 mit
einer weiteren Zahnstange 62 in Eingriff, welche jeweils
an der Innenseite der Längswand 33 des
Gehäuses 22 angeordnet
ist. Diese weitere Zahnstange 62 ist im Weiteren in 7 erkennbar.
Jede der Zahnstangen 56 steht außerdem mit einem Zahnrad 64 in
Eingriff, welches an einem zugehörigen
Haltearm 66 unterseitig des vorderen Deckels 16 gelagert
ist. Durch geeignete Auslegung der Zahnräder 58 bzw. 64 des
Zahnstangenantriebs 54 wird somit erreicht, dass der vordere
Deckel 16 beim öffnen
bzw. Schließen
der Abdeckeinrichtung 20 eine größere Geschwindigkeit aufweist
als der hintere Deckel 18. Somit kann erreicht werden,
dass beim öffnen
der Abdeckeinrichtung 20 beide Deckel 16, 18 gleichzeitig
die in den 5b und 6b gezeigte Schließstellung
erreichen, obwohl der vordere Deckel 16 hierzu einen weitaus
größeren Weg
zurücklegen
muss als der hintere Deckel 18.
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Da
der vordere Deckel 16 mit einer größeren Geschwindigkeit in die
Offenstellung bewegt wird als der hintere Deckel 18, muss
dieser unmittelbar nach dem Verlassen der in den 5a und 6a gezeigten
Abdeckstellung mittels einer Kulissenführung 68 gegenüber dem
hinteren Deckel 18 abgesenkt werden. Die Kulissenführung 68 umfasst
hierzu zwei Führungen 70,
welche jeweils an der Innenseite der zugehörigen Längswand 33 des Gehäuses 22 angeformt
sind. Insbesondere aus 6b ist erkennbar, dass die entsprechende
Führung 70 eine
Krümmung 71 aufweist,
wodurch der vordere Deckel 16 unmittelbar nach Verlassen
seiner Abdeckstellung nach unten verlagert wird. Dabei taucht der
vordere Deckel 16 im Wesentlichen um seine Höhe in das
Staufach 14 ein.
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Mittels
des Zahnstangenantriebs 54 erreichen beide Deckel 16, 18 gemeinsam
ihre vollständige
Offenstellung, bei welcher diese wiederum zumindest über eine
Teillänge
in Längsrichtung
versetzt vor dem Staufach 14 angeordnet sind. Das Staufach 14 endet
wiederum an der Wand 52. Eine weitere Besonderheit der
vorliegenden Ausführungsvariante
ist es, dass die beiden Deckel 16, 18 vorliegend
in etwa gleich breit ausgebildet sind. Dies wird insbesondere aus
den 5b und 6b erkennbar.
Am hinteren Ende des hinteren Deckels 18 ist eine Rasteinrichtung 72 erkennbar, über welche
der hintere Deckel nach Erreichen der Offenstellung verrastet ist. Über diese
Rasteinrichtung 72 ist über
den Zahnstangenantrieb 54 auch der vordere Deckel 16 lagegesichert. Die
Rasteinrichtung 72 kann wiederum eine Push-Push-Funktion
aufweisen, über
welche der hintere Deckel 18 bzw. der vordere Deckel 16 aus
der Offenstellung zu lösen
sind.
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Schließlich sind
in 7 zwei Ausführungsvarianten
des Staufachs gemäß den 5a bis 6b jeweils
in einer schematischen Perspektivansicht gezeigt, wobei die rechte
Variante das leere Staufach 14 zeigt, in welches gemäß der linken
Variante wiederum das Cupholder-Modul 26 sowie ein Ablagefach 74 integriert
sind.