DE102006005462A1 - Aufspulmaschine - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Aufspulmaschine zum Aufwickeln mehrerer kontinuierlich zulaufender Fäden auf Spulen mit einseitig auf einer Gehäuseseite gelagerten Spulspindeln und einer im wesentlichen ortsfesten Fadenverlegeinrichtung. Um die statische und dynamische Steifigkeit des nach dem Stand der Technik einseitig befestigten auskragenden Trägers der Changiervorrichtung zu verbessern, ist dieser an seinem auskragenden Ende vertikal abgestützt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Aufspulmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Aufspulmaschinen dienen dazu, kontinuierlich zulaufende Fäden zu Spulen aufzuwickeln. Eine gattungsgemäße Aufspulmaschine ist aus der Offenlegungsschrift
DE 103 14 293 A1 bekannt. Zum Aufwickeln werden die Fäden zunächst von einer Changiereinrichtung quer zur Fadenlaufrichtung changiert und über eine rotierende Andrückwalze geführt. Die Andrückwalze legt die Fäden jeweils auf die aufzuwickelnden ebenfalls rotierenden Spulen auf. Dabei sind mehrere Spulen fluchtend hintereinander auf einer gemeinsamen Spulspindel angeordnet. Dadurch ist es möglich, mehrere Fäden gleichzeitig aufzuwickeln. - Die vollen Spulen sowie die leeren Hülsen werden bei einem Austausch axial von den Spulspindeln genommen beziehungsweise auf die Spulspindel aufgesteckt. Dazu sind dir Spulspindeln einseitig auskragend gelagert. Ebenso ist die Andrückwalze und die Changiervorrichtung, die zusammen eine Fadenverlegeeinrichtung darstellen, an einem kragbalkenförmigen Träger befestigt, der mit dem Gehäuse verbunden ist. Dabei ist die Fadenverlegeeinrichtung im Wesentlichen ortsfest in dem Sinne, dass ein zunehmender Spulendurchmesser nicht durch eine stetige Anderung der Position der Fadenverlegeeinrichtung kompensiert wird.
- Einhergehend mit der stetig wachsenden Leistungsfähigkeit von Aufspulmaschinen werden die Spulspindeln heute für 8 oder mehr Spulen ausgelegt, so dass sich auch für den kragbalkenförmigen Träger entsprechende Baulängen ergeben, die dynamisch weich sind und so leicht zu Schwingungen anzuregen sind.
- Erschwerend kommt hinzu, dass weitere Aufgabenstellungen bei der Entwicklung von Aufspulmaschinen dahin gehen, zusätzliche Aggregate zur Behandlung der aufzuspulenden Fäden direkt mit der Aufspulmaschine zu verbinden. Dies würde die Masse, die der kragbalkenförmige Träger zu tragen hat, zusätzlich erhöhen
- Ein weiterer Schwachpunkt, der sich durch die zunehmenden Baulängen der Spulspindeln offenbart, betrifft die Aufstellung der Aufspulmaschine. In der für gattungsgemäße Aufspulmaschinen üblichen Bauweise sind die einzelnen Baugruppen mit einem Gehäuse verbunden, das mittels zwei parallel angeordneten balkenförmigen Schienen auf dem Boden aufgestellt wird. Dabei gilt, dass die Schienen auf einer Seite in etwa so weit auskragen, wie die Spulspindeln, und somit ebenfalls einen statischen und dynamischen Schwachpunkt darstellten.
- Es ist daher Aufgabe der Erfindung, die statische und dynamische Steifigkeit insbesondere des Trägers im Hinblick auf sehr lange Spulspindeln sowie auf mit dem Träger verbundene Zusatzaggregate zu optimieren.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der nach dem Stand der Technik einseitig eingespannte, weit auskragende und so dynamisch und statisch weiche Träger an beiden Enden abgestützt wird. Hierdurch wird eine Durchbiegung signifikant verringert und zugleich die zulässige Belastung erhöht.
- In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Träger an der Seite des Gehäuses biegesteif mit diesem verbunden. Die Stütze an dem auskragenden Ende dient dem Zweck, Kräfte in vertikaler Richtung abzufangen. Dazu reicht es aus, die Stütze als sehr schlankes Bauteil ausführen. Die schlanke Bauweise hat den Vorteil, dass weiterhin die Aufspulmaschine von vorne bedient werden kann, ohne dass die Stütze dabei die Bedienung, insbesondere das Abschieben der vollen Spulen nach vorne, beeinträchtigt.
- Bevorzugt stützt sich die Stütze auf einer und der beiden Schienen, mittels derer die Spulmaschine aufgestellt ist, ab. Es ist aus dem Stand der Technik bekannt, die Unterseite des Gehäuses mit zwei parallel zur Spulspindel verlaufenden Schienen zu verbinden, auf der die Spulmaschine steht. Daher kann eine der beiden Schienen, die sich unterhalb des Trägers befindet, zur Befestigung der Stütze dienen.
- In einer Weiterbildung der Erfindung sind die beiden Schienen am Kragende miteinander verbunden. Dies kann beispielsweise durch einen kurzen Querbalken erfolgen, der zwischen den Schienen eingesetzt ist. In einer besonders bevorzugten Weiterbildung ist unterhalb dieses Querbalkens ein Fuß vorgesehen, auf dem die Spulmaschine auf dem Boden abgestellt ist. Es hat sich überraschenderweise gezeigt, dass die Verformungen der Schienen im Bereich des Kragendes bei dieser Bauform besonders gering sind.
- Eine Weiterbildung der Erfindung sieht eine Plattform oberhalb der Spulmaschine vor, die sich direkt auf dem Träger abstützt. Eine derartige Plattform wird verwendet, um Aggregate zu tragen, die für die Bearbeitung des Fadens erforderlich sind. Dies können beispielsweise Streckwerke oder Umlenkrollen sein. Dabei wird unter Plattform jedwede Befestigungsmöglichkeit für derartige Aggregate verstanden. Durch die erfindungsgemäße erhöhte Steifigkeit des Trägers ist es nun möglich, auch größere und schwerere Aggregate vorzusehen.
- In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung wird diese Plattform zusätzlich auf dem Gehäuse oder mittels Stützen auf der anderen Schiene der Spulmaschine abgestützt.
- Bei einer oberhalb der Aufspulmaschine angeordneten Plattform kann es notwendig sein, die Fäden um diese Plattform herum zu führen oder die Fäden von den einzelnen Spulstellen so zusammenzufassen, dass sie als gemeinsame Fadenschar über die mit der Plattform verbundenen Aggregate geführt werden. Dazu sind zwischen Aufspulmaschine und Plattform reibungsarm bewegbare Fadenführer vorgesehen, über die die Fäden geführt werden.
- Ein Ausführungsbeispiel wird im Folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben.
- Es stellen dar:
-
1 : eine erfindungsgemäße Aufspulmaschine in der Seitenansicht -
2 : eine erfindungsgemäße Aufspulmaschine in der Vorderansicht - In
1 ist eine erfindungsgemäße Aufspulmaschine in der Seitenansicht dargestellt. Die Vorderansicht derselben Aufspulmaschine zeigt2 . Die nachfolgende Beschreibung bezieht sich auf beide Figuren. - Das Gehäuse
1 der Aufspulmaschine trägt einen drehbaren Drehteller9 , in dem zwei Spulspindeln7.1 ,7.2 mit ihren Antrieben drehbar gelagert sind. Durch Drehung des Drehtellers9 können die Spulspindeln7.1 ,7.2 jeweils abwechselnd in einen unteren Wechselbereich und in einen oberen Aufspulbereich geschwenkt werden. Oberhalb der Spulspindel7.1 im Aufspulbereich ist eine Andrückwalze5 angeordnet. Zugleich stellt der Drehteller das Mittel9 dar, mit dem in Folge des zunehmenden Spulendurchmessers der Abstand zwischen Andrückwalze5 und Spulspindel7.1 vergrößert wird. - In der hier dargestellten Aufspulmaschine sind aus Gründen der einfacheren Darstellung vier Spulstellen mit vier Spulen dargestellt. Dies ist stellvertretend für einen oder auch für eine höhere Anzahl von Spulstellen. Insbesondere bei den in einer erfindungsgemäßen Aufspulmaschine verwendeten lang auskragenden Spulspindeln kommen auch wesentlich mehr, beispielsweise acht oder zwölf Spulstellen zum Einsatz. Der Aufspulvorgang erfolgt für alle Spulstellen synchron. Auch wenn in der nachfolgenden Beschreibung nur eine Spulstelle beschrieben ist, so schließt dies auch weitere vorhandene Spulstellen mit ein.
- Von einer hier nicht gezeigten Anlage zum Erzeugen und Behandeln von Fäden wird der Faden
10 zunächst einer nachfolgend noch genauer zu beschreiben Fadenbehandlungsvorrichtung10 zugeführt und von dort über einen bewegliche leicht laufende Fadenführer19 der Spulstelle zugeleitet. Der Fadenführer19 kann eine Umlenkrolle sein. - Nachfolgend wird der Aufspulvorgang beschrieben. Der zulaufende Faden
10 wird von der Changiervorrichtung4 innerhalb eines Changierbereiches, der der Länge der Spule6 entspricht, parallel zur Achse der Spulspindel7.1 changiert. Anschließend wird der Faden über die drehbar gelagerte Andrückwalze5 geführt und auf die Spule6 , die auf die Spulspindel7.1 aufgespannt ist, aufgewickelt. Die Spulspindel7.2 ist mit einer leeren Hülse8 bestückt und befindet sich im unteren Wechselbereich. Sobald die Spule6 ihren Enddurchmesser erreicht hat, wird der Drehteller9 so gedreht, dass die Spulspindel7.1 in den Wechselbereich und die Spulspindel7.2 in den Aufspulbereich gedreht wird. Ebenfalls wird durch Drehung des Drehtellers9 ein zuwachsender Durchmesser der Spule6 kompensierten, so dass sich der Abstand zwischen der Spulspindel7.1 und der Andrückwalze5 kontinuierlich vergrößert. Die erfindungsgemäße Aufspulmaschine ist nicht nur auf dieses Mittel9 der Spulendurchmesser-Kompensation beschränkt. Vielmehr sind aus dem Stand der Technik auch andere Mittel bekannt, die von der Erfindung mit abgedeckt werden. - Das Zuwachsen des Durchmessers der Spule
6 wird dadurch erkannt, dass die gesamte aus Andrückwalze5 und Changiervorrichtung4 bestehende Fadenverlegeeinrichtung3 schwenkbar mit dem Träger2 verbunden ist. Mittels einer hier nicht dargestellten Steuereinrichtung wird die Schwenkbewegung der Fadenverlegeeinrichtung3 detektiert und der Drehteller9 in der Weise weitergedreht, dass die Fadenverlegeeinrichtung3 zwar kleine Bewegungen durchführt, dabei aber im Verlauf des gesamten Aufspulvorganges im wesentlichen ortsfest bleibt. Auch hier sind aus dem Stand der Technik verschiedene Formen bekannt, den Zuwachs des Spulendurchmessers zu erkennen und sind ebenfalls von der Erfindung abgedeckt. - Der mechanische Aufbau der Aufspulmaschine ist so strukturiert, dass die einzelnen Aggregate der Aufspulmaschine und von dem Gehäuse
1 getragen werden. Dies ist der Träger2 , der auskragend an dem Gehäuse1 befestigt ist. An dem Träger2 ist die Fadenverlegeeinrichtung3 schwenkbar befestigt. Die Fadenverlegeeinrichtung3 trägt die Changiervorrichtung4 sowie die Andrückwalze5 . Ebenso ist der Drehteller9 , der die beiden Spulspindeln7.1 und7.2 trägt, in dem Gehäuse1 gelagert. Das Gehäuse1 ruht auf zwei Schienen11 , die mit den Füßen12 und13 auf dem Boden stehen. Die Schienen11 verlaufen jeweils parallel zu den Achsen der Spulspindeln7.1 ,7.2 . Auf der Seite des Gehäuses1 verfügt jede Schiene über einen eigenen Fuß12 . Auf der Seite einen des Kragendes der Spulspindeln sind die beiden Schienen11 mit einem Querbalken13 verbunden. Dieser Querbalken13 stützt sich mittig mit dem vorderen Fuß14 ab. Durch diese mittige Abstützung wird eine insgesamt bessere Verteilung der Verformungen der Schienen11 erreicht. - Mit zunehmender Länge der Spulspindeln
7.1 ,7.2 nimmt die Masse der Changiervorrichtung4 und der Andrückwalze5 zu. Gleichzeitig erhöht sich auch die Nachgiebigkeit des Trägers2 . Daher verfügt der Träger2 über eine Stütze15 , die ihn gegenüber der auf1 hinteren Schiene abstützt. - Oberhalb des Trägers
2 ist eine Plattform16 zur Aufnahme weiterer Aggregate vorgesehen. Durch die Stütze15 ist der Träger2 in vertikaler Richtung hinreichend steif, um die Masse dieser zusätzlichen Aggregate zu tragen. Die Verbindung zwischen Träger2 und Plattform16 erfolgt hier mittels der hinteren Plattformstützen18 . Zusätzlich ist die Plattform16 mittels vorderer Plattformstützen17 gegenüber der auf1 vorderen Schiene11 abgestützt. Ebenfalls denkbar wäre auch eine Abstützung auf dem Gehäuse1 oder eine alleinige Abstützung auf dem Träger2 . Die Plattform16 ist nicht nur auf die hier dargestellte horizontale Platte beschränkt. Ebenso sind andere zweckdienliche Formen zur Aufnahme weiterer Aggregate, beispielsweise eine senkrechte Platte, von der Erfindung abgedeckt. - Beispielhaft ist ihr als Aggregat eine Fadenbehandlungsvorrichtung
20 in Form einer Galette dargestellt. Andere Ausführungsformen dieser Galette, beispielsweise mit einer Überlaufrolle, oder weitere oder andere Aggregate sind möglich. - Um die einzelnen Fäden
10 von der Fadenbehandlungsvorrichtung20 auf die Spulstelle zu verteilen, sind Fadenführer19 vorgesehen. -
- 1
- Gehäuse
- 2
- Träger
- 3
- Fadenverlegeeinrichtung
- 4
- Changiervorrichtung
- 5
- Andrückwalze
- 6
- Spule
- 7.1
- Spulspindel
- 7.2
- Spulspindel
- 8
- Hülse
- 9
- Drehteller
- 10
- Faden
- 11
- Schiene
- 12
- hinterer Fuß
- 13
- Querbalken
- 14
- vorderer Fuß
- 15
- Stütze
- 16
- Plattform
- 17
- vordere Plattformstütze
- 18
- hintere Plattformstütze
- 19
- Fadenführer
- 20
- Fadenbehandlungsvorrichtung
- 21
- Gehäuseseite
- 22
- Kragseite
- 23
- Spulstelle
Claims (9)
- Aufspulmaschine zum Aufwickeln mehrerer kontinuierlich zulaufender Fäden (
10 ) auf Spulen (6 ), mit einem Gehäuse zur Aufnahme von Bauteilen der Aufspulmaschine, mit zumindest einer auf einer Gehäuseseite (21 ) einseitig am Gehäuse drehbar gelagerten und auf einer Kragseite (22 ) auskragenden Spulspindel (7.1 ,7.2 ), auf der die Spulen (6 ) hintereinander aufgespannt sind, wobei die Spulen (6 ) je eine Spulstelle (23 ) definieren, mit einer, an einem sich von der Gehäuseseite (21 ) bis zur Kragseite (22 ) erstreckenden Träger (2 ) montierten, im Wesentlichen ortsfesten Fadenverlegeeinrichtung (3 ), die die Fäden (10 ) in Spulspindelachsrichtung verlegt und die sich über die Länge der Spulspindel (7.1 ,7.2 ) erstreckt, wobei ein Mittel (9 ) zum Ausgleich des Spulenzuwachses vorgesehen ist, das die Spulspindel (7.1 ) von der Fadenverlegeeinrichtung weg verfährt, dadurch gekennzeichnet dass der Träger (2 ) an der Gehäuseseite (21 ) und an der Kragseite (22 ) abgestutzt wird. - Aufspulmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
2 ) auf der Gehäuseseite (21 ) eine biegesteife Verbindung mit dem Gehäuse (1 ) aufweist und auf Kragseite (22 ) eine vertikale Abstützung mittels einer schlanken Stütze (15 ) aufweist. - Aufspulmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse mittels zweier im wesentlichen parallel zur Achse der Spulspindel verlaufenden Schienen (
11 ) aufgestellt ist und die Stütze (15 ) mit einer der Schienen verbunden ist. - Aufspulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienen (
11 ) am Kragende (22 ) miteinander verbunden sind. - Aufspulmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienen (
11 ) am Kragende (22 ) einen gemeinsamen Fuß (14 ) aufweisen. - Aufspulmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb der Fadenverlegeeinrichtung (
3 ) eine Plattform (16 ) zur Aufnahme weiterer Aggregate (20 ) vorgesehen ist und dass sich diese Plattform (16 ) auf dem Träger (2 ) stützt. - Aufspulmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Plattform (
16 ) zusätzlich auf dem Gehäuse (1 ) stützt. - Aufspulmaschine nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Plattform (
16 ) zusätzlich auf einer der Schienen (11 ) stützt. - Aufspulmaschine nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass reibungsarm bewegbare Fadenführer (
19 ) zwischen Fadenverlegeeinrichtung (3 ) und Plattform (16 ) vorgesehen sind, die die Fäden (10 ) von einem mit der Plattform (16 ) verbundenen Aggregat (20 ) auf die Spulstellen (23 ) der Aufspulmaschine umlenken.
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