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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Markierung von Bedruckstoffbogen im Auslagebereich einer Bogenverarbeitungsmaschine, insbesondere Bogenrotationsdruckmaschine, mittels einer Markierungseinrichtung, wobei die Bedruckstoffbogen im Greiferschluss mit Greifern zu einem Bogenstapel gefördert werden.
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In Bogenrotationsdruckmaschinen werden die Bedruckstoffbogen nach dem Bedrucken und/oder Lackieren auf einem Auslagebogenstapel abgelegt. Ein üblicher Kettenausleger mit Greiferwagen transportiert die Bedruckstoffbogen dabei im Greiferschluss vom letzten Druck-, Lack- oder Trockenzylinder bis zum Auslagebogenstapel. Dort bewirken Saugrollen zur Bremsung der hinteren Bogenabschnitte und Blasluftdüsen zur Beschleunigung der Absinkbewegung der Bedruckstoffbogen eine stapelgerechte Bogenablage.
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Zur Kennzeichnung von nicht qualitätsgerechten Bedruckstoffbogen im Auslagebogenstapel dienen Markierungseinrichtungen, die die auszusortierenden Bedruckstoffbogen farblich kennzeichnen. Bekannt sind dazu Streifeneinlegeeinrichtungen, die farbige Papierstreifen zwischen die zu kennzeichnenden Bedruckstoffbogen während der Stapelablage einschießen. Derartige Markierungseinrichtungen können mit Bogeninspektionseinrichtungen gekoppelt sein (
DE 30 34 212 A1 ). Auch zur Kennzeichnung bestimmter Bogen- behandlungsprozesse werden Markierungseinrichtungen eingesetzt, beispielsweise zur Kennzeichnung von Bogenausrichtungsmaßnahmen an der Bogenanlage. Die Markierung erfolgt dabei durch das Einfärben von Bogenkantenabschnitten mittels stirnseitig angeordneter Stempelkissen oder Farbbänder (
DE 100 47 039 A1 ). Weiterhin sind Vorrichtungen zum Bedrucken von Seitenflächen rechteckiger Gegenstände, die in einer Reihe nacheinander an der Vorrichtung vorbei gefördert werden, bekannt, die ein Stempelrad aufweisen, das an einem pneumatisch angesteuerten Schwenkhebel angeordnet ist und von einer Ruhestellung in die Bewegungsbahn der rechteckigen Gegenstände geschwenkt wird und mit den Seitenflächen in rollende Berührung tritt (
DE 14 11 764 A1 ). Die im Bogenauslagebereich bekannten Markierungseinrichtungen stellen hohe Raumforderungen, müssen aufwendig mit den Bogenbewegungen synchronisiert werden und/oder erfordern eine Neujustierung bei jedem Wechsel des Bogenformates. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Markierung von Bedruckstoffbogen zu entwickeln, die einen einfachen Aufbau mit geringem Platzbedarf aufweist und einen geringen Positionierungsaufwand erfordert.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des ersten Anspruchs oder eine Vorrichtung mit den Merkmalen des zweiten Anspruchs gelöst. Die erfindungsgemäße Lösung geht davon aus, für die Anordnung der Markierungseinrichtung vorhandene und gut zugängliche Druckmaschinenelemente zu nutzen, die ohnehin obligatorisch auf das Bedruckstoffbogenformat eingestellt werden müssen, so dass gleichzeitig mit diesen Druckmaschinenelementen auch die Markierungseinrichtung richtig positioniert ist. Damit entfällt die separate zusätzliche Justierung.
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Für die Weiterverarbeitung von bedruckten Bedruckstoffbogen ist eine exakte Stapelbildung erforderlich, um dort vor weiteren Arbeitsgängen eine kostenaufwendige, manuelle oder maschinell unterstützte Bogenausrichtung zu vermeiden. Ein kantenglatter Auslagebogenstapel ist nur zu erreichen, wenn jeder neu darauf abgelegte Bedruckstoffbogen einzeln und unterstützt von Geradstoßern ausgerichtet wird. Folglich hat man in der Auslage jeder Bogenrotationsdruckmaschine seitliche und hintere Geradstoßer, die jeden Bedruckstoffbogen beispielsweise durch Pendelbewegungen von Seitenkantenanschlagflächen senkrecht zu den Bogenseitenkanten in mit Rüttelplatten vergleichbarer Weise in die gleiche Position auf dem Stapel bringen. Aus der
DE 30 01 356 A1 ist eine derartige Einrichtung mit einer Schwingplatte als Geradstoßer bekannt. Weitere Geradstoßer sind beispielsweise in der
DE 43 22 561 A1 , der
DE 101 46 072 A1 und der
DE 297 10 873 U1 beschrieben. Das Ausrichten der Bedruckstoffbogen kann auch mit gegenläufigen Walzen erreicht werden, deren Achsen parallel zu den Bogenseitenkanten verlaufen (
DE 197 33 832 C1 ). Diesen Geradstoßern ist unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung gemeinsam, dass sie einen beweglichen Teil, der auf die Bogenseitenkanten einwirkt, und einen gestellfest fixierbaren Teil, der der Einstellung der Geradstoßer auf das zu verarbeitende Bedruckstoffbogenformat dient, aufweisen. Die vorgeschlagene Lösung sieht die Anordnung oder die Integration einer fernsteuerbaren Bogenseitenkanten-Markierungseinrichtung an oder in dem gestellfesten Element insbesondere eines Geradstoßers für eine der Bogenseitenkanten vor, das zumindest ein an den Seitenkanten der im Greiferschluss geförderten Bedruckstoffbogen wirkendes Markierungselement enthält. Das vorgeschlagene Verfahren und die vorgeschlagene Seitenkanten-Markierungseinrichtung haben den Vorteil, dass sie – abgesehen von der kurzen Zustellbewegung zur Bogenseitenkante – kein bewegtes Markierungselement benötigen, da die Eigenbewegung der Bedruckstoffbogen während des translatorischen Transportes im Greiferschluss auf den Auslagebogenstapel zur Erzielung eines Markierungsstreifens genutzt werden kann.
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Die Markierungseinrichtung zeichnet sich durch einen einfachen Aufbau, eine gute Zugänglichkeit und geringsten Positionierungsaufwand aus.
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Die Erfindung soll am Beispiel der Auslage einer Bogenrotationsdruckmaschine näher erläutert werden. In analoger Weise ist die vorgeschlagene Markierungseinrichtung an allen Bogenstapel bildenden Bogenverarbeitungsmaschinen einsetzbar, sofern dabei Geradstoßer oder andere auf das Bogenformat einzustellende Stapelhilfen in Höhe der Stapeloberfläche angeordnet sind. Die dazugehörigen Zeichnungen haben folgende Bedeutung:
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1 Darstellung eines Abschnittes der Bogenauslage einer Bogenrotationsdruckmaschine
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2 Markierungseinrichtung mit einschwenkbarem Docht in Seitenansicht
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3 Markierungseinrichtung mit einschwenkbarem Docht in einer Ansicht von oben
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Wie aus der 1 ersichtlich, wird die Bogenauslage von einem Auslagekettenkreis 1 gebildet, der Greiferwagen 2 in regelmäßigen Abständen aufweist. Mit den an den Greiferwagen 2 angeordneten Greifern 3 werden die vom letzten Druck-, Lack- oder Trockenzylinder übernommenen Bedruckstoffbogen 4 an den Vorderkanten erfasst und im Greiferschluss aufwärts zum Bogenstapel 5 gefördert, der unterhalb des Auslagekettenkreises 1 auf einer (nicht dargestellten) Stapelhubvorrichtung gelagert ist, die durch das Absenken eines Stapelträgers ein konstantes Niveau der Bogenstapeloberfläche bei anwachsender Bogenstapelhöhe gewährleistet. Sobald sich die Bedruckstoffbogen 4 oberhalb des Bogenstapels 5 befinden, öffnen die Greifer 3, die Bedruckstoffbogen 4 sinken eine kurze Wegstrecke nach unten und legen sich auf die Stapeloberfläche auf. Mittels Blasluft und Vorderanschlägen für den Bogenstapel 5 werden die Bedruckstoffbogen 4 während des Absinkens auf die Stapeloberfläche vorausgerichtet. Neben den festen Anschlägen für die Bogenstapelbildung sind an den Bogenstapelseiten und üblicherweise auch an der Vorderseite des Bogenstapels 5 zusätzliche Geradstoßer 6 in Höhe der Stapeloberfläche angeordnet, die mit pendelnden oder rotierenden Elementen die Bedruckstoffbogen 4 nach dem Auflegen auf die Stapeloberfläche kantengleich stoßen bzw. verschieben. Geradstoßer 6 sind bekannt, so dass Aufbau und Funktionsweise an dieser Stelle nicht erläutert werden. Der gegenseitige Abstand der Geradstoßer 6 entspricht mindestens der Breite der jeweils zu verarbeitenden Bedruckstoffbogen 4, die gerade gestoßen auf dem Bogenstapel 5 abgelegt werden sollen. Jeder der Geradstoßer 6 verfügt über einen eigenen Antrieb oder wird über Verteilergetriebe angetrieben.
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Beiderseits des Bogenstapels 5 sind weiterhin vertikale ortsfeste Stützen angeordnet, an denen die seitlichen Geradstoßer 6 mit gestellfest fixierbaren Elementen 6.F gelagert sind. Zur Einstellung des gegenseitigen Abstandes der Geradstoßer 6 auf die jeweilige Bogenbreite sind Positionierungsmittel vorgesehen, beispielsweise können die gestellfest fixierbaren Elemente 6.F der Geradstoßer 6 auf Verstellachsen, die in Schiebelagern der Stützen gelagert sind, fest angeordnet sein und mit konzentrisch in die Verstellachsen eingreifenden, manuell oder motorisch angetriebenen Gewindespindeln senkrecht zu den Bogenseitenkanten verschiebbar ausgebildet sein. Die konkrete Ausgestaltung der Formateinstellung für die Geradstoßer 6 ist unerheblich für die erfindungsgemäße Lösung.
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Die in 2 und 3 dargestellte Markierungseinrichtung M enthält einen am gestellfest fixierten Element 6.F eines Geradstoßers 6 fest angeordneten Schwenkantrieb 7 mit einer Schwenkachse 8, an der ein Schwenkhebel 9 mit einem Markierungselement 10 drehfest gelagert ist. Der Schwenkantrieb 7 steht mit einer Maschinensteuerung in Signalverbindung und wird synchron zum Bogentransporttakt im Auslagekettenkreis 1 angesteuert. Der Schwenkwinkel ist so bemessen, dass das Markierungselement 10 in eingeschwenkter Position die Bogenseitenkante des vorbeiziehenden Bedruckstoffbogens 4 berührt. Ein horizontales oder vertikales Einschwenken ist möglich. Ebenso kann das Markierungselement 10 von einem zyklisch aktivierbaren Linearantrieb, z. B. einem pneumatischen Zylinder, in Richtung auf die Seitenkante bewegt werden. Die Höhe des Markierungselementes 10 in Markierungsposition entspricht der Höhe der Bogentransportbahn über dem Bogenstapel 5. Das Markierungselement 10 kann insbesondere ein mit Farbstoff getränkter Docht, ein Farbstift, ein Stempelkissen, ein Farbband oder eine Sprühdüse sein. Zum mechanischen Schutz des Markierungselementes 10 ist ein zum Bogenstapel 5 offenes, gestellfest gelagertes zylindrisches Gehäuse 13 zweckmäßig, dass zumindest den Schwenkhebel 9 mit dem Markierungselement 10 in Ruheposition aufnimmt. Ein für den unterbrechungsfreien Betrieb erforderliches Farbreservoir 11 kann ebenfalls fest im Gehäuse 13 angeordnet sein. Es ist auch möglich, dass das Farbreservoir 11 konzentrisch mit der Schwenkachse 8 drehfest verbunden und der Schwenkhebel 9 am Farbreservoir 11 angeordnet ist. Besonders einfach erweist sich die Ausgestaltung der Markierungseinrichtung M bei Verwendung eines Dochtes. In diesem Fall ist der Docht in einer Hülse 12 am Schwenkhebel 9 befestigt und taucht in das zur Verhinderung des Austrocknens der Markierungsfarbflüssigkeit verschließbare Farbreservoir 11 ein. Es besteht eine flexible Verbindung zwischen Markierungselement 10 und Farbreservoir 11, so dass das Farbreservoir 11 nicht mitbewegt werden muss, weshalb das Markierungselement 10 eine geringe Masse und eine geringe Trägheit besitzt, die auch eine Markierung bei schneller Bogenfolge zulässt. Die Flexibilität des Dochtes wirkt sich vorteilhaft bei der beschädigungsfreien Markierung dünner Bedruckstoffbogen 4 aus, da die Anstellkraft gering ist. Zur Beeinflussung der Anstellkraft des Markierungselementes 10 kann der Schwenkhebel 9 federelastisch ausgebildet sein. Die Dochtspitze kann während inaktiver Phasen in Kontakt mit einem Befeuchtungsmittel stehen oder in einem hermetisch geschlossen Behälter geparkt sein, um eine Austrocknung zu verhindern. Durch die Verwendung von schräg angestellten Farbsprühdüsen anstelle eines Dochtes erfolgt die Markierung berührungsfrei und nahezu ohne mechanische Einwirkung auf die Bedruckstoffbogen 4, so dass eine Bogenmarkierung sensibler Bedruckstoffe mit geringem Flächengewicht möglich ist. Der Antrieb der Markierungseinrichtung M steht mit der Maschinensteuerung zur Synchronisierung der Anstellbewegung des Markierungselementes 10 mit den Bogentransportphasen und mit beispielsweise einer Bogeninspektionseinrichtung zur Makulaturbogendetektion in Signalverbindung.
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Zur Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Einrichtung:
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Bei Wechsel der zu verarbeitenden Bedruckstoffbogenbreite werden die seitlichen Geradstoßer 6 auf das neue Bedruckstoffbogenformat eingestellt. Dies kann je nach Ausstattungsgrad der Bedruckstoffbogen 4 verarbeitenden Maschine durch manuelle oder automatisierte Verschiebung der Geradstoßer 6 erfolgen. Die Geradstoßer 6 werden bis auf einen minimalen Abstand gegen die Bogenkanten geschoben und fixiert. Gleichzeitig wird damit auch die Markierungseinrichtung 10, die einseitig an einem der Geradstoßer 6 angeordnet ist, formatgerecht positioniert. Nach Beginn des Druckbetriebes werden die Bedruckstoffbogen 4 beispielsweise von einer dem letzten Druck- oder Lackzylinder zugeordneten Inline-Bogeninspektionseinrichtung auf Druckbildfehler geprüft. Stellt die Bogeninspektionseinrichtung einen fehlerhaften Bedruckstoffbogen 4 (Makulaturbogen) fest, wird von der Maschinensteuerung über eine Zählkette die Ankunft dieses Bedruckstoffbogens 4 in der Bogenauslage vorbestimmt und der Schwenkantrieb 7 für das Markierungselement 10 aktiviert. Sobald der fehlerhafte Bedruckstoffbogen 4 im Greiferschluss zum Bogenstapel 5 gelangt ist, wird noch während der Bogenbewegung kurz vor dem Öffnen der Greifer 3 das Markierungselement 10 in die Flugbahn der Bogenseitenkante eingeschwenkt und an die Bogenseitenkante angestellt. Durch das Markierungselement 10 wird somit während des Vorbeiziehens des Bedruckstoffbogens 4 ein über die Anstellzeit wählbarer Abschnitt der Bogenseitenkante markiert. Vor dem Öffnen der Greifer 3 oder zeitgleich damit schwenkt das Markierungselement 10 zurück. Bevor der Bedruckstoffbogen 4 zum Stillstand kommt und sich aus dem Greiferschluss löst, ist der Kontakt mit dem Markierungselement 10 bereits aufgehoben. Der Bedruckstoffbogen 4 sinkt daher vorteilhaft ohne Störung seiner Bewegungsbahn ab.
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Die Kennzeichnung der Bedruckstoffbogen 4 ist nicht auf die Verwendung von Farbstoffen bzw. fehlerhafte Bedruckstoffbogen 4 beschränkt. Ebenso kann die Markierungseinrichtung M von jedem beliebigen Sensor, der Bedruckstoffbogendaten erfasst, angesteuert werden. Beispielsweise können neben Bildfehlern auch Personalisierungsfelder auf dem Bogen überwacht werden oder Logistikdaten bzw. komplexe Verarbeitungsinformationen auf dem Bedruckstoffbogen 4 (Barcode, RFID) ausgewertet werden. Anstelle von visuell ohne Hilfsmittel sichtbaren Farbstoffen zur Bedruckstoffbogenkennzeichnung ist auch der Einsatz nicht sichtbarer, aber dennoch maschinenlesbarer Markierungsfluide möglich. Beispielsweise sind Markierungsfluide mit magnetischen Partikeln, mit durch UV-Licht aktivierbaren Stoffen usw. verwendbar. Die so gekennzeichneten Bedruckstoffbogen 4 können in einem weiteren Prozess von entsprechenden Sensoren detektiert und maschinell aus dem Bogenstrom ausgeschleust werden.
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Zur differenzierten Kennzeichnung der Bedruckstoffbogen 4 mit unterschiedlichen Merkmalen ist der Einsatz mehrerer Markierungseinrichtungen M, z. B. auch auf der zweiten Bogenseite möglich. Die Markierungseinrichtungen M können dabei unabhängig voneinander von verschiedenen Einrichtungen angesteuert werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Auslagekettenkreis
- 2
- Greiferwagen
- 3
- Greifer
- 4
- Bedruckstoffbogen
- 5
- Bogenstapel
- 6
- Geradstoßer
- 6.F
- gestellfest fixierbares Element des Geradstoßers
- 7
- Schwenkantrieb
- 8
- Schwenkachse
- 9
- Schwenkhebel
- 10
- Markierungselement
- 11
- Farbreservoir
- 12
- Hülse
- 13
- Gehäuse
- M
- Markierungseinrichtung