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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Markierung
von Bedruckstoffbogen im Auslagebereich einer Bogenverarbeitungsmaschine,
insbesondere Bogenrotationsdruckmaschine, mittels einer Markierungseinrichtung,
wobei die Bedruckstoffbogen im Greiferschluss mit Greifern zu einem
Bogenstapel gefördert
werden.
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In
Bogenrotationsdruckmaschinen werden die Bedruckstoffbogen nach dem
Bedrucken und/oder Lackieren auf einem Auslagebogenstapel abgelegt.
Ein üblicher
Kettenausleger mit Greiferwagen transportiert die Bedruckstoffbogen
dabei im Greiferschluss vom letzten Druck-, Lack- oder Trockenzylinder
bis zum Auslagebogenstapel. Dort bewirken Saugrollen zur Bremsung
der hinteren Bogenabschnitte und Blasluftdüsen zur Beschleunigung der Absinkbewegung
der Bedruckstoffbogen eine stapelgerechte Bogenablage.
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Zur
Kennzeichnung von nicht qualitätsgerechten
Bedruckstoffbogen im Auslagebogenstapel dienen Markierungseinrichtungen,
die die auszusortierenden Bedruckstoffbogen farblich kennzeichnen. Bekannt
sind dazu Streifeneinlegeeinrichtungen, die farbige Papierstreifen
zwischen die zu kennzeichnenden Bedruckstoffbogen während der
Stapelablage einschießen.
Derartige Markierungseinrichtungen können mit Bogeninspektionseinrichtungen
gekoppelt sein (DE-OS 30 34 212). Auch zur Kennzeichnung bestimmter
Bogenbehandlungsprozesse werden Markierungseinrichtungen eingesetzt,
beispielsweise zur Kennzeichnung von Bogenausrichtungsmaßnahmen
an der Bogenanlage. Die Markierung erfolgt dabei durch das Einfärben von
Bogenkantenabschnitten mittels stirnseitig angeordneter Stempelkissen
oder Farbbänder
(
DE 100 47 039 ).
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Weiterhin
sind Vorrichtungen zum Bedrucken von Seitenflächen rechteckiger Gegenstände, die
in einer Reihe nacheinander an der Vorrichtung vorbei gefördert werden,
bekannt, die ein Stempelrad aufweisen, das an einem pneumatisch
angesteuerten Schwenkhebel angeordnet ist und von einer Ruhestellung
in die Bewegungsbahn der rechteckigen Gegenstände geschwenkt wird und mit
den Seitenflächen
in rollende Berührung
tritt (
DE 14 11 764
A1 ).
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Die
im Bogenauslagebereich bekannten Markierungseinrichtungen stellen
hohe Raumforderungen, müssen
aufwendig mit den Bogenbewegungen synchronisiert werden und/oder
erfordern eine Neujustierung bei jedem Wechsel des Bogenformates.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Markierung von Bedruckstoffbogen zu entwickeln, die einen einfachen
Aufbau mit geringem Platzbedarf aufweist und einen geringen Positionierungsaufwand
erfordert.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des ersten Anspruchs
oder eine Vorrichtung mit den Merkmalen des zweiten Anspruchs gelöst. Die
erfindungsgemäße Lösung geht
davon aus, für
die Anordnung der Markierungseinrichtung vorhandene und gut zugängliche
Druckmaschinenelemente zu nutzen, die ohnehin obligatorisch auf
das Bedruckstoffbogenformat eingestellt werden müssen, so dass gleichzeitig
mit diesen Druckmaschinenelementen auch die Markierungseinrichtung
richtig positioniert ist. Damit entfällt die separate zusätzliche
Justierung.
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Für die Weiterverarbeitung
von bedruckten Bedruckstoffbogen ist eine exakte Stapelbildung erforderlich,
um dort vor weiteren Arbeitsgängen
eine kostenaufwendige, manuelle oder maschinell unterstützte Bogenausrichtung
zu vermeiden.
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Ein
kantenglatter Auslagebogenstapel ist nur zu erreichen, wenn jeder
neu darauf abgelegte Bedruckstoffbogen einzeln und unterstützt von
Geradstoßern
ausgerichtet wird. Folglich hat man in der Auslage jeder Bogenrotationsdruckmaschine
seitliche und hintere Geradstoßer,
die jeden Bedruckstoffbogen beispielsweise durch Pendelbewegungen
von Seitenkantenanschlagflächen
senkrecht zu den Bogenseitenkanten in mit Rüttelplatten vergleichbarer Weise
in die gleiche Position auf dem Stapel bringen.
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Aus
der
DE 30 01 356 A1 ist
eine derartige Einrichtung mit einer Schwingplatte als Geradstoßer bekannt.
Weitere Geradstoßer
sind beispielsweise in der
DE
4322561 A1 ,
DE
10146072 A1 und
DE
297 10 873 U1 beschrieben. Das Ausrichten der Bedruckstoffbogen
kann auch mit gegenläufigen
Walzen erreicht werden, deren Achsen parallel zu den Bogenseitenkanten
verlaufen (
DE 197
33 832 C1 ).
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Diesen
Geradstoßern
ist unabhängig
von ihrer konkreten Ausgestaltung gemeinsam, dass sie einen beweglichen
Teil, der auf die Bogenseitenkanten einwirkt, und einen gestellfest
fixierbaren Teil, der der Einstellung der Geradstoßer auf
das zu verarbeitende Bedruckstoffbogenformat dient, aufweisen.
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Die
vorgeschlagene Lösung
sieht die Anordnung oder die Integration einer fernsteuerbaren Bogenseitenkanten-Markierungseinrichtung
an oder in dem gestellfesten Element insbesondere eines Geradstoßers für eine der
Bogenseitenkanten vor, das zumindest ein an den Seitenkanten der
im Greiferschluss geförderten
Bedruckstoffbogen wirkendes Markierungselement enthält.
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Das
vorgeschlagene Verfahren und die vorgeschlagene Seitenkanten Markierungseinrichtung haben
den Vorteil, dass sie – abgesehen
von der kurzen Zustellbewegung zur Bogenseitenkante – kein bewegtes
Markierungselement benötigen,
da die Eigenbewegung der Bedruckstoffbogen während des translatorischen
Transportes im Greiferschluss auf den Auslagebogenstapel zur Erzielung
eines Markierungsstreifens genutzt werden kann.
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Die
Markierungseinrichtung zeichnet sich durch einen einfachen Aufbau,
eine gute Zugänglichkeit
und geringsten Positionierungsaufwand aus.
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Die
Erfindung soll am Beispiel der Auslage einer Bogenrotationsdruckmaschine
näher erläutert werden.
In analoger Weise ist die vorgeschlagene Markierungseinrichtung
an allen Bogenstapel bildenden Bogenverarbeitungsmaschinen einsetzbar,
sofern dabei Geradstoßer
oder andere auf das Bogenformat einzustellende Stapelhilfen in Höhe der Stapeloberfläche angeordnet
sind.
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Die
dazugehörigen
Zeichnungen haben folgende Bedeutung:
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1 Darstellung
eines Abschnittes der Bogenauslage einer Bogenrotationsdruckmaschine
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2 Markierungseinrichtung
mit einschwenkbarem Docht in Seitenansicht
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3 Markierungseinrichtung
mit einschwenkbarem Docht in einer Ansicht von oben
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Wie
aus der 1 ersichtlich, wird die Bogenauslage
von einem Auslagekettenkreis 1 gebildet, der Greiferwagen 2 in
regelmäßigen Abständen aufweist.
Mit den an den Greiferwagen 2 angeordneten Greifern 3 werden
die vom letzten Druck-, Lack- oder Trockenzylinder übernommenen
Bedruckstoffbogen 4 an den Vorderkanten erfasst und im
Greiferschluss aufwärts
zum Bogenstapel 5 gefördert,
der unterhalb des Auslagekettenkreises 1 auf einer (nicht dargestellten)
Stapelhubvorrichtung gelagert ist, die durch das Absenken eines
Stapelträgers
ein konstantes Niveau der Bogenstapeloberfläche bei anwachsender Bogenstapelhöhe gewährleistet.
Sobald sich die Bedruckstoffbogen 4 oberhalb des Bogenstapels 5 befinden, öffnen die
Greifer 3, die Bedruckstoffbogen 4 sinken eine
kurze Wegstrecke nach unten und legen sich auf die Stapeloberfläche auf.
Mittels Blasluft und Vorderanschlägen für den Bogenstapel 5 werden
die Bedruckstoffbogen 4 während des Absinkens auf die
Stapeloberfläche
vorausgerichtet.
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Neben
den festen Anschlägen
für die
Bogenstapelbildung sind an den Bogenstapelseiten und üblicherweise
auch an der Vorderseite des Bogenstapels 5 zusätzliche
Geradstoßer 6 in
Höhe der
Stapeloberfläche
angeordnet, die mit pendelnden oder rotierenden Elementen die Bedruckstoffbogen 4 nach dem
Auflegen auf die Stapeloberfläche
kantengleich stoßen
bzw. verschieben. Geradstoßer 6 sind
bekannt, so dass Aufbau und Funktionsweise an dieser Stelle nicht
erläutert
werden. Der gegenseitige Abstand der Geradstoßer 6 entspricht mindestens
der Breite der jeweils zu verarbeitenden Bedruckstoffbogen 4,
die gerade gestoßen
auf dem Bogenstapel 5 abgelegt werden sollen. Jeder der
Geradstoßer 6 verfügt über einen
eigenen Antrieb oder wird über Verteilergetriebe
angetrieben.
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Beiderseits
des Bogenstapels 5 sind weiterhin vertikale ortsfeste Stützen angeordnet,
an denen die seitlichen Geradstoßer 6 mit gestellfest
fixierbaren Elementen 6.F gelagert sind.
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Zur
Einstellung des gegenseitigen Abstandes der Geradstoßer 6 auf
die jeweilige Bogenbreite sind Positionierungsmittel vorgesehen,
beispielsweise können
die gestellfest fixierbaren Elemente 6.F der Geradstoßer 6 auf
Verstellachsen, die in Schiebelagern der Stützen gelagert sind, fest angeordnet sein
und mit konzentrisch in die Verstellachsen eingreifenden, manuell
oder motorisch angetriebenen Gewindespindeln senkrecht zu den Bogenseitenkanten
verschiebbar ausgebildet sein. Die konkrete Ausgestaltung der Formateinstellung
für die
Geradstoßer 6 ist
unerheblich für
die erfindungsgemäße Lösung.
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Die
in 2 und 3 dargestellte Markierungseinrichtung
M enthält
einen am gestellfest fixierten Element 6.F eines Geradstoßers 6 fest
angeordneten Schwenkantrieb 7 mit einer Schwenkachse 8,
an der ein Schwenkhebel 9 mit einem Markierungselement 10 drehfest
gelagert ist. Der Schwenkantrieb 7 steht mit einer Maschinensteuerung
in Signalverbindung und wird synchron zum Bogentransporttakt im
Auslagekettenkreis 1 angesteuert. Der Schwenkwinkel ist
so bemessen, dass das Markierungselement 10 in eingeschwenkter
Position die Bogenseitenkante des vorbeiziehenden Bedruckstoffbogens 4 berührt. Ein
horizontales oder vertikales Einschwenken ist möglich. Ebenso kann das Markierungselement 10 von
einem zyklisch aktivierbaren Linearantrieb, z.B. einem pneumatischen
Zylinder, in Richtung auf die Seitenkante bewegt werden.
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Die
Höhe des
Markierungselementes 10 in Markierungsposition entspricht
der Höhe
der Bogentransportbahn über
dem Bogenstapel 5. Das Markierungselement 10 kann
insbesondere ein mit Farbstoff getränkter Docht, ein Farbstift,
ein Stempelkissen, ein Farbband oder eine Sprühdüse sein. Zum mechanischen Schutz
des Markierungselementes 10 ist ein zum Bogenstapel 5 offenes,
gestellfest gelagertes zylindrisches Gehäuse 13 zweckmäßig, dass
zumindest den Schwenkhebel 9 mit dem Markierungselement 10 in
Ruheposition aufnimmt. Ein für
den unterbrechungsfreien Betrieb erforderliches Farbreservoir 11 kann
ebenfalls fest im Gehäuse 13 angeordnet sein.
Es ist auch möglich,
dass das Farbreservoir 11 konzentrisch mit der Schwenkachse 8 drehfest
verbunden und der Schwenkhebel 9 am Farbreservoir 11 angeordnet
ist.
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Besonders
einfach erweist sich die Ausgestaltung der Markierungseinrichtung
M bei Verwendung eines Dochtes. In diesem Fall ist der Docht in einer
Hülse 12 am
Schwenkhebel 9 befestigt und taucht in das zur Verhinderung
des Austrocknens der Markierungsfarb flüssigkeit verschließbare Farbreservoir 11 ein.
Es besteht eine flexible Verbindung zwischen Markierungselement 10 und
Farbreservoir 11, so dass das Farbreservoir 11 nicht
mitbewegt werden muss, weshalb das Markierungselement 10 eine
geringe Masse und eine geringe Trägheit besitzt, die auch eine
Markierung bei schneller Bogenfolge zulässt. Die Flexibilität des Dochtes
wirkt sich vorteilhaft bei der beschädigungsfreien Markierung dünner Bedruckstoffbogen 4 aus,
da die Anstellkraft gering ist. Zur Beeinflussung der Anstellkraft
des Markierungselementes 10 kann der Schwenkhebel 9 federelastisch
ausgebildet sein. Die Dochtspitze kann während inaktiver Phasen in Kontakt
mit einem Befeuchtungsmittel stehen oder in einem hermetisch geschlossen
Behälter
geparkt sein, um eine Austrocknung zu verhindern.
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Durch
die Verwendung von schräg
angestellten Farbsprühdüsen anstelle
eines Dochtes erfolgt die Markierung berührungsfrei und nahezu ohne
mechanische Einwirkung auf die Bedruckstoffbogen 4, so
dass eine Bogenmarkierung sensibler Bedruckstoffe mit geringem Flächengewicht
möglich
ist.
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Der
Antrieb der Markierungseinrichtung M steht mit der Maschinensteuerung
zur Synchronisierung der Anstellbewegung des Markierungselementes 10 mit
den Bogentransportphasen und mit beispielsweise einer Bogeninspektionseinrichtung
zur Makulaturbogendetektion in Signalverbindung.
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Zur Wirkungsweise der
erfindungsgemäßen Einrichtung:
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Bei
Wechsel der zu verarbeitenden Bedruckstoffbogenbreite werden die
seitlichen Geradstoßer 6 auf
das neue Bedruckstoffbogenformat eingestellt. Dies kann je nach
Ausstattungsgrad der Bedruckstoffbogen 4 verarbeitenden
Maschine durch manuelle oder automatisierte Verschiebung der Geradstoßer 6 erfolgen.
Die Geradstoßer 6 werden
bis auf einen minimalen Abstand gegen die Bogenkanten geschoben
und fixiert. Gleichzeitig wird damit auch die Markierungseinrichtung 10,
die einseitig an einem der Geradstoßer 6 angeordnet ist,
formatgerecht positioniert.
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Nach
Beginn des Druckbetriebes werden die Bedruckstoffbogen 4 beispielsweise
von einer dem letzten Druck- oder Lackzylinder zugeordneten Inline-Bogeninspektionseinrichtung
auf Druckbildfehler geprüft.
Stellt die Bogeninspektionseinrichtung einen fehlerhaften Bedruckstoffbogen 4 (Makulaturbogen) fest,
wird von der Maschinensteuerung über
eine Zählkette
die Ankunft dieses Bedruckstoffbogens 4 in der Bogenauslage
vorbestimmt und der Schwenkantrieb 7 für das Markierungselement 10 aktiviert.
Sobald der fehlerhafte Bedruckstoffbogen 4 im Greiferschluss
zum Bogenstapel 5 gelangt ist, wird noch während der
Bogenbewegung kurz vor dem Öffnen der
Greifer 3 das Markierungselement 10 in die Flugbahn
der Bogenseitenkante eingeschwenkt und an die Bogenseitenkante angestellt.
Durch das Markierungselement 10 wird somit während des
Vorbei ziehens des Bedruckstoffbogens 4 ein über die
Anstellzeit wählbarer
Abschnitt der Bogenseitenkante markiert. Vor dem Öffnen der
Greifer 3 oder zeitgleich damit schwenkt das Markierungselement 10 zurück. Bevor
der Bedruckstoffbogen 4 zum Stillstand kommt und sich aus
dem Greiferschluss löst,
ist der Kontakt mit dem Markierungselement 10 bereits aufgehoben. Der
Bedruckstoffbogen 4 sinkt daher vorteilhaft ohne Störung seiner
Bewegungsbahn ab.
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Die
Kennzeichnung der Bedruckstoffbogen 4 ist nicht auf die
Verwendung von Farbstoffen bzw. fehlerhafte Bedruckstoffbogen 4 beschränkt.
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Ebenso
kann die Markierungseinrichtung M von jedem beliebigen Sensor, der
Bedruckstoffbogendaten erfasst, angesteuert werden. Beispielsweise
können
neben Bildfehlern auch Personalisierungsfelder auf dem Bogen überwacht
werden oder Logistikdaten bzw. komplexe Verarbeitungsinformationen
auf dem Bedruckstoffbogen 4 (Barcode, RFID) ausgewertet
werden.
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Anstelle
von visuell ohne Hilfsmittel sichtbaren Farbstoffen zur Bedruckstoffbogenkennzeichnung
ist auch der Einsatz nicht sichtbarer, aber dennoch maschinenlesbarer
Markierungsfluide möglich. Beispielsweise
sind Markierungsfluide mit magnetischen Partikeln, mit durch UV-Licht
aktivierbaren Stoffen usw. verwendbar.
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Die
so gekennzeichneten Bedruckstoffbogen 4 können in
einem weiteren Prozess von entsprechenden Sensoren detektiert und
maschinell aus dem Bogenstrom ausgeschleust werden.
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Zur
differenzierten Kennzeichnung der Bedruckstoffbogen 4 mit
unterschiedlichen Merkmalen ist der Einsatz mehrerer Markierungseinrichtungen M,
z.B. auch auf der zweiten Bogenseite möglich. Die Markierungseinrichtungen
M können
dabei unabhängig
voneinander von verschiedenen Einrichtungen angesteuert werden.
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- 1
- Auslagekettenkreis
- 2
- Greiferwagen
- 3
- Greifer
- 4
- Bedruckstoffbogen
- 5
- Bogenstapel
- 6
- Geradstoßer
- 6.F
- gestellfest
fixierbares Element des Geradstoßers
- 7
- Schwenkantrieb
- 8
- Schwenkachse
- 9
- Schwenkhebel
- 10
- Markierungselement
- 11
- Farbreservoir
- 12
- Hülse
- 13
- Gehäuse
- M
- Markierungseinrichtung