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Die
Erfindung betrifft Geschirrspülmaschine, insbesondere
Haushalts-Geschirrspülmaschine,
mit einer um eine horizontale Achse verschwenkbare Tür zum Öffnen und
Schließen
eines Spülbehälters, mit einem
Griffelement zum Betätigen
der Tür
und einem Schloß zum
Ver- und Entriegeln der Tür.
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Aus
der
DE 84 16 860 U1 ist
eine Geschirrspülmaschinentür mit einer
einklappbaren Stütze
bekannt, die die Tür
im aufgeklappten Zustand auf dem Fußboden abstützt. Im geschlossenen Zustand
der Tür
ist die einklappbare Stütze
bündig
in die Türebene
der Tür
versenkt, wodurch vorstehende Teile vermieden werden und das Aussehen
der Frontfläche der
Tür nicht
nachteilig verändert
wird. Die Stütze dient
gleichzeitig als Verschluss- und Öffnungshebel für die Tür. Für eine vereinfachte
Bedienung kann dazu in der Tür
eine Griffmulde vorgesehen sein. Nachteilig an der Anordnung ist
die aufwendige Herstellung der Tür,
insbesondere der äußeren Fläche, da
an die Stütze
angepasste Vertiefungen und eine Griffmulde vorgesehen werden müssen.
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Aus
der
DE 23 64 647 A1 ist
ferner eine Backofentür
für Herde
bekannt, bei der der Türgriff auszieh-
oder ausschwenkbar an der Backofentür angeordnet ist. Dadurch wird
ein versenkt angeordneter Türgriff
bereitgestellt, welcher eine flächige
Tür ohne
vorstehende Teile ermöglicht.
Die Anordnung ist auf Türen
einer Geschirrspülmaschine
allerdings nicht ohne weiteres übertragbar,
da aus Dichtigkeitsgründen
ein Ver- bzw. Entriegelungsmechanismus der Tür zu dem Gehäuse vorgesehen
sein muss. Ein solcher Ver- bzw. Entriegelungsmechanismus soll dabei
zweckmäßigerweise
in Wirkverbindung mit dem Griff stehen, um auf eine separate Entriegelung verzichten
zu können.
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Die
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Tür für eine Geschirrspülmaschine
zu schaffen, welche keine hervorstehenden Teile aufweist und die
sich bei Benutzung der Tür
leicht bedienen lässt.
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Diese
Aufgabe wird mit mit einer Geschirrspülmaschine mit den Merkmalen
gemäß Patentanspruch
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich jeweils aus den abhängigen Patentansprüchen.
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Die
erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine
ist mit einer Tür
in der nachfolgenden Art ausgestattet. Gemäß der Erfindung ist vorgesehen,
ein Griffelement zum Entriegeln und Betätigen der Tür auf einer Oberseite der Tür anzuordnen,
wobei die Oberseite im geschlossenen Zustand horizontal ausgerichtet
ist. Hierdurch lässt
sich eine vollkommen ebene Oberfläche der Tür mit keinen hervorstehenden
Elementen ausbilden, die in ihrer Optik durch kein Bedienelement
beeinträchtigt
ist. Neben dem verbesserten optischen Eindruck ergibt sich ein fertigungstechnischer
Vorteil, da die von außen
sichtbare Türfläche keinerlei
Verformungsschritten oder anderen Bearbeitungsschritten unterworfen
zu werden braucht. So kann beispielsweise auf die üblicherweise
notwendigen Blenden im Bereich des Griffelements und dort vorgesehener
Betätigungselemente verzichtet
werden.
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Vorzugsweise
steht das Griffelemente mit dem Schloß in Wirkverbindung zum Ver-
und Entriegeln der Tür.
In einer weiteren Ausführungsform
ist durch das Ziehen am Griffelement beim Öffnen der Tür das Schloß entriegelbar.
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Durch
die erfindungsgemäße Anordnung des
Griffelements auf der Oberseite der Tür ergibt sich der weitere Vorteil,
dass ein leicht zu bedienender Bügelgriff
Verwendung finden kann, der als um eine Drehachse verschwenkbarer
Griff ausgebildet ist. Der Griff kann sich dabei über die
gesamte Breite der Tür
oder lediglich über
einen Teil der Breite der Tür
erstrecken. Bevorzugt wird die erfindungsgemäße Anordnung des Griffelements
mit einer Anordnung der Bedien- und Anzeigeelemente ebenfalls im Bereich
der Oberseite der Tür
kombiniert.
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In
einer Weiterbildung der Erfindung ist das Griffelement im verriegelten
Zustand der Tür
in einer Verriegelungsstellung parallel zu einer Ebene der Türfläche angeordnet.
Dies weist den Vorteil auf, dass das Griffelement für den Benutzer
der Geschirrspülmaschine
gut zu bedienen ist. Insbesondere ist es für den Nutzer auf bequeme Weise
möglich,
die Tür
zu entriegeln und durch Verschwenken zu öffnen.
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In
einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass das Griffelement im entriegelten
Zustand der Tür
in einer Verschwenkstellung verrastbar ist, in welcher die Tür durch
Verschwenken gegenüber
einem Gehäuse
der Geschirrspülmaschine öffenbar
ist. In der Verschwenkstellung ist das Griffelement gegenüber der
Verriegelungsstellung, z.B. nach schräg vorne, verschwenkt angeordnet.
Dies weist den Vorteil auf, dass die Tür an dem Gehäuse der
Geschirrspülmaschine
auch im entriegelten Zustand angelehnt sein kann, so dass die Kraft
zum Öffnen
der Tür
verringert ist. Durch das Einrasten des Griffelements in einer Verschwenkstellung
ist darüber
hinaus für
den Benutzer ohne weiteres erkennbar, ob sich die Tür der Geschirrspülmaschine
in einem verriegelten oder in einem entriegelten Zustand befindet.
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In
einer anderen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Griffelement
zum Entriegeln der Tür
in eine Verschwenkstellung bringbar ist, in welcher die Tür durch
Verschwenken gegenüber
einem Gehäuse der
Geschirrspülmaschine öffenbar
ist, wobei ein Federelement das Griffelement nach dem Entriegeln das
Griffelement in seine Ausgangsstellung verbringt. Die Ausgangsstellung
kann dabei eine Stellung – wie
im verriegelten Zustand der Tür – parallel zu
einer Ebene der Türfläche annehmen,
wobei die Tür
jedoch nicht verriegelt ist. Hierdurch ergibt sich für den Nutzer
ein optisch immer gleich bleibendes Bild der Tür der Geschirrspülmaschine,
unabhängig davon,
ob diese verriegelt oder entriegelt ist. Darüber hinaus ist sichergestellt,
dass zu keinem Zeitpunkt über
die Türfläche hinaus
vorstehende Teile existieren.
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Der
Mechanismus zum Ver- und Entriegeln der Tür kann prinzipiell auf beliebige
Art und Weise ausgebildet sein. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung
ist vorgesehen, dass das Griffelement mit einem Schnäpperschloss
zum Ver- und Entriegeln der Tür
in Wirkverbindung steht. Ein solcher Schnäpperschloss ist beispielsweise
in der
DE 100 56 985
A1 der Anmelderin beschrieben, deren Inhalte in diese Anmeldung
aufgenommen werden.
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Gemäß einer
Ausgestaltung ist die Geschirrspülmaschine
als Standgerät
ausgebildet und mit einer Abdeckplatte versehen, wobei die Abdeckplatte zur
einfacheren Bedienung des Griffelements zumindest im Bereich des
Griffelements gegenüber
der Türfläche zurückgesetzt
ist.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann vorgesehen sein, dass die Abdeckplatte der als Standgerät ausgebildeten
Geschirrspülmaschine
auf ihrer Unterseite mit einer zum Griffelement hin gerichteten
Mulde versehen ist, wodurch die Bedienung des Griffelements ebenfalls
vereinfacht wird. Die Breite der Mulde ist dabei an die Breite des Griffelementes
angepasst und kann sich im äußersten
Fall über
nahezu die gesamte Breite der Abdeckplatte der Geschirrspülmaschine
erstrecken.
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Nachfolgend
werden die Erfindung und deren Vorteile anhand der beiliegenden
Figuren näher beschrieben.
Es zeigen:
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1–1c in
einer Seitenansicht eine erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine
im geschlossenen und verriegelten Zustand, im geschlossenen und
entriegelten Zustand sowie im geöffneten Zustand,
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2 in
einer Frontansicht eine als Standgerät ausgebildete Geschirrspülmaschine
mit einer mit einer Griffmulde versehenen Abdeckplatte, und
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3 in
einer Seitenansicht eine als Standgerät ausgebildete Geschirrspülmaschine
mit gegenüber
dem Griffelement zurückgesetzter
Abdeckplatte.
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1 zeigt
im Schnitt eine erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine 10 mit
einer Tür 2,
die an einem an der Unterseite eines Gehäuses 1 angeordneten
Türgelenk 4 zum
verschwenkbaren Öffnen
befestigt ist. Die Tür 2 weist
auf ihrer Oberseite 5 ein Griffelement 3 auf,
das nahe zu einer Türfläche 7 im vorderen
Abschnitt der Oberseite 5 angeordnet und um eine Drehachse 6 zum
Entriegeln der Tür 2 verschwenkbar
ist.
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1a zeigt
die Geschirrspülmaschine 10 in einem
geschlossenen Zustand, wobei das Griffelement 3 parallel
zu der Ebene der Türfläche 7 angeordnet
ist, in der die Tür 2 mit
dem Gehäuse 1 in
Wirkverbindung stehend verriegelt ist. Die Ebene der Türfläche 7 erstreckt
sich senkrecht aus der Zeichenebene heraus. 1b zeigt
die weiterhin geschlossene Geschirrspülmaschine 10, wobei
sich das Griffelement 3 jedoch in einer Verschwenkstellung
schräg nach
vorne, d.h. zum Benutzer hin, befindet, in welcher der Entriegelungsmechanismus
(nicht dargestellt) entriegelt ist, so dass die Tür durch
einfaches Verschwenken gegenüber
dem Gehäuse 1 der
Geschirrspülmaschine 10 öffenbar
ist. Das Verschwenken der Tür
erfolgt durch weiteres Ziehen an dem Griffelement 3. Dies
ist in 1c dargestellt, wobei durch
den Pfeil A das Ziehen an dem Griffelement 3 angedeutet
ist.
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Der
Vorteil der Anordnung des Griffelements 3 auf der Oberseite 5 der
Tür 2 besteht
darin, dass die Türfläche 7,
wie beispielsweise in 2 dargestellt, vollkommen glattflächig ohne
Profilierung oder Stanzungen herstellbar ist. Unter der Oberseite 5 der Tür 2 wird
die obere Deckwandung der Tür 2 in
einer Position in 1a) verstanden. Werden die Bedien- und
Anzeigeelemente zum Ein- und Ausschalten oder Programmieren der
Geschirrspülmaschine 10 ebenfalls
auf der Oberseite 5 angeordnet, kann auf die ansonsten übliche Verblendung
im Bereich der Türfläche 7 vollständig verzichtet
werden, wodurch sich optisch ein besonders vorteilhaftes Bild ergibt.
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2 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
der Geschirrspülmaschine 10 als
Standgerät,
welche auf der Oberseite des Gehäuses 1 eine
Abdeckplatte 8 aufweist. Um dem Benutzer die Bedienung
des Griffelements 3 so einfach wie möglich zu machen, ist im Frontbereich
der Abdeckplatte 8 eine Griffmulde 9 vorgesehen.
Die Breite des Griffelementes 3 und die Breite der Griffmulde 9 sind
aneinander angepasst.
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Entgegen
der zeichnerischen Darstellung könnte
in einem anderen Ausführungsbeispiel
der Griff auch über
die gesamte Breite der Geschirrspülmaschine bzw. der Tür 2 verlaufen.
Die Griffmulde 9 wäre
dann entsprechend an diese Breite angepasst.
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Während die
Abdeckplatte 8 in dem Ausführungsbeispiel der 2 in
der Ebene der Türfläche 7 enden
kann, ist in dem Ausführungsbeispiel
gemäß 3 die
Abdeckplatte 8 gegenüber
der Türfläche 7 zurückgesetzt,
so dass eine Bedienung des Griffelementes von vorne und oben möglich ist.
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Der
Mechanismus zum Ver- bzw. Entriegeln der Tür 2 der Geschirrspülmaschine 10 kann
prinzipiell beliebig ausgebildet sein und ist bevorzugt als Schnäpperschloss
in Wirkverbindung mit dem Griffelement 3 gebildet. In einer
Entriegelungsstellung kann dass Griffelement 3 dabei beispielsweise,
wie in 1b gezeigt, in einer Verschwenkstellung
verrastet werden, so dass für
den Benutzer sofort erkennbar ist, ob die Tür ver- oder entriegelt ist.
Beim Anziehen an dem Griffelement zum Öffnen der Tür ergibt sich dabei ein definierter
Widerstand.
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In
einer anderen Ausführungsform
kann das Griffelement nach dem Entriegeln in seine Ausgangsposition
aufgrund eines Federelementes zurückschwenken, so dass optisch
die in 1a gezeigte Stellung erreicht
ist. Zum Öffnen
der Tür
kann der Benutzer ebenfalls an dem Griffelement 3 ziehen,
wobei dieses aufgrund seiner federnden Lagerung zunächst die
in 1b gezeigte Stellung erreichen wird, bevor ein
Verschwenken der Tür,
wie in 1c dargestellt, erfolgt.
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- 1
- Gehäuse
- 2
- Tür
- 3
- Griffelement
- 4
- Türgelenk
- 5
- Oberseite
- 6
- Drehachse
- 7
- Türfläche
- 8
- Abdeckplatte
- 9
- Griffmulde
- 10
- Geschirrspülmaschine
- A
- Öffnungsrichtung