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Die
Erfindung betrifft ein Hausgerät,
insbesondere eine Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine, mit einer Tür, durch
die ein Laderaum des Geräts
zugänglich
ist, und mit einer an der Gerätefront
angeordneten Betätigungseinrichtung
zum Öffnen
der Tür.
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Derartige
Hausgeräte
sind in vielfältiger
Ausführung
und beispielsweise in Form einer Geschirrspülmaschine oder Waschmaschine
aus dem
DE 1 798 843
U bzw. in Form einer Waschmaschine aus dem
DE 1 865 91 U bekannt.
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Um
insbesondere bei einem Hausgerät
mit frontaler Beschickung des Laderaums die in der Gerätefront
angeordnete Beschickungstür
ohne Zuhilfenahme der Hände
offnen zu können,
ist in den genannten Gebrauchsmustern jeweils eine Fußbetätigung der
Tür beschrieben.
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Dadurch
kann eine Bedienperson beispielsweise ohne einen mit Beschickungsgut
gefüllten Korb
absetzen zu müssen
die Gerätetür einfach öffnen. Das
Deutsche Gebrauchsmuster
1 798 843 schlägt
zur Betätigung
der federvorgespannten Tür ein
Fußpedal
vor. Nach dem
Deutschen
Gebrauchsmuster 1 865 919 ist zur Fußbetätigung eine quer über die
Vorderseite der Waschmaschine verlaufende Trittleiste vorgesehen.
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Daneben
ist bei Hausgeräten
häufig
ein frontseitiger Zugang zu Revisionsbereichen, beispielsweise einer
Laugenpumpe einer Waschmaschine, erforderlich.
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Vor
diesem Hintergrund besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung
darin, ein Hausgerät der
eingangs genannten Art mit einer äußerst bequem betätigbaren Öffnungseinrichtung
für die
Tür zu
versehen, wobei gleichzeitig die Frontseite des Hausgeräts durch
ein besonders gefälliges
und homogenes Design auszeichenbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Hausgerät
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Danach
ist bei einem Hausgerät
der eingangs genannten Art vorgesehen, dass die Betätigungseinrichtung
eine in der Frontseite des Geräts angeordnete
Betätigungsblende umfasst,
die in eine Revisionsstellung bewegbar ist, in der sie einen Zugang
zu einem Revisionsbereich ermöglicht.
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Damit
eröffnet
das erfindungsgemäße Hausgerät verbesserte
Marketingchancen vor dem Hintergrund des durch Marktanalysen bestätigten Trends, dass
die sogenannte „Convenience" – das heißt also die angenehme bzw.
bequeme Betätigung
eines Gerätes – ein entscheidender
Faktor für
die Kaufentscheidung, insbesondere amerikanischer Konsumenten, ist.
Zugleich integriert die Betätigungseinrichtung
in den Material- und Fertigungsaufwand minimierender Doppelfunktion
den bisher üblicherweise eher
als störend
für ein
gefälliges
Design empfundenen, auffälligen
Zugang zu dem Revisionsbereich in optisch sehr ansprechender Form
in das Design der Gerätefrontseite.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Hausgerät gelingt
es somit, bei sehr bequemer Öffnungsmöglichkeit
der Tür,
wobei auf einen Türgriff
verzichtet werden kann, den Revisionszugang besonders unauffällig zu
gestalten und somit optimal „zu
tarnen".
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Betätigungsblende
eine um eine horizontale Achse schwenkbare Klappe. Danach ist also
ein um eine Schwenkachse rotierendes Element in Form einer Taste
oder Klappe – bevorzugt
im unteren Bereich des Gerätes – vorgesehen,
hinter dem sich der Revisionszugang bzw. eine mittels der Betätigungsblende
oder Betätigungsklappe
bedienbare Türöffnungseinrichtung
befindet.
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In
diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn die Betätigungsblende
bei Bewegung in eine Betätigungsstellung
eine Türöffnungseinrichtung
betätigt.
Die Türöffnungseinrichtung
kann beispielsweise über
einen Tastschalter gesteuert sein, der bei Bewegung der Betätigungsblende
in die Betätigungsstellung
einen entsprechenden elektrischen Öffnungsimpuls oder Entriegelungsimpuls
an eine geeignete, an sich bekannte Verriegelungs- bzw. Entriegelungseinrichtung
ausgibt.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Betätigungsblende
die Revisionsstellung durch eine Schwenkbewegung um ca. 90° erreicht.
Damit ist der Revisionsbereich optimal zugänglich.
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Um
etwaige Arbeiten in dem Revisionsbereich zu erleichtern, ist nach
einer vorteilhaften Fortbildung der Erfindung vorgesehen, dass die
Betätigungsblende
in der Revisionsstellung arretierbar ist.
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Aus
optischen Gründen
und zur besonders sicheren und zuverlässigen Bedienbarkeit ist nach
einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die
Betätigungsblende
symmetrisch zur Hochachse des Geräts ausgebildet ist. Sie lässt sich damit
besonders leicht auch ohne Sichtkontakt – insbesondere auch per Fuß – lokalisieren
und bedienen.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Betätigungsblende
unterhalb der Tür
angeordnet und damit bequem mit dem Fuß betätigbar.
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Weitere
Vorteile und Aspekte der Erfindung gehen auch aus der Zeichnung
und ihrer nachfolgenden Beschreibung hervor, ohne dass die Erfindung auf
die zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt ist.
Obwohl die Erfindung nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
in einer als sogenannter Frontlader ausgebildeten Waschmaschine
erfolgt, ist die Erfindung gleichermaßen vorteilhaft auch auf Toplader
und andere Hauhaltsgeräte,
wie beispielsweise Wäschetrockner
oder Geschirrspülmaschinen
anwendbar.
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In
den Figuren sind soweit zweckmäßig gleiche
bzw. funktionsgleiche Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Es
zeigen:
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1 in
perspektivischer Ansicht ein Ausführungsbeispiel,
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2 in
vergrößerter Darstellung
den Ausschnitt A aus 1 in vergrößerter Darstellung,
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3 in
weiter vergrößerter Darstellung
den Ausschnitt A aus 1 mit einer Betätigungsblende in
Revisionsstellung,
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4 in
vergrößerter Darstellung
einen Schnitt entlang der Linie IV-IV in 1 und
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5 eine
Anordnungsmöglichkeit
mehrerer Hausgeräte.
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Die
in 1 dargestellte Waschmaschine 1 ist als
sogenannter Frontlader ausgebildet und weist eine in ihrer Frontseite 2 angeordnete
Beschickungstür 3 auf.
Durch die Tür 3 ist
in bekannter Weise ein Laderaum 4 der Waschmaschine 1 zum
Einbringen bzw. Entnehmen von Waschgut zugänglich.
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Unterhalb
der Tür 3 ist
eine Betätigungseinrichtung 6 angeordnet,
die eine Betätigungsklappe 8 oder
Betätigungsblende 8 umfasst.
Diese ist in die Kontur bzw. das Design der Frontseite 2 homogen eingepasst
und tatsächlich
kaum als separates Element wahrnehmbar. Insoweit ist die Darstellung
in 1 hinsichtlich der Konturen 9 der Betätigungsblende 8 bzw.
eines Rahmens 10, der die Betätigungsblende 8 umgibt, übertrieben
auffällig
dargestellt. Die Betätigungsblende 8 ist
in der Mitte der Frontseite 2 und symmetrisch zur vertikalen
Achse (Hochachse) 12 ausgebildet.
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In
der in 1 gezeigten Stellung befindet sich die Betätigungsblende 8 in
einer inaktiven Stellung, die nachfolgend auch als Ruheposition 15 bezeichnet
ist.
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Wie
die vergrößerte Darstellung
des Ausschnitts A aus 1 mit der Blende 8 in 2 verdeutlicht,
kann die Blende 8 durch leichten Druck mit der Fußspitze 20 der
Bedienperson leicht in Richtung Geräteinneres bewegt werden. Die
Blende 8 macht dabei eine Schwenkbewegung in Bewegungsrichtung 21 in
eine Betätigungsstellung 22 um
eine horizontale Drehachse 23. Diese Bewegung kann entgegen
der Vorspannkraft nicht dargestellter Federelemente erfolgen, so
dass sich die Blende 8 nach Ende der Druckbeaufschlagung
wieder in ihre Ursprungsposition, also in die Ruhestellung 15 (siehe 1), zurückbewegt.
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3 zeigt
die geöffnete
Betätigungsblende 8,
die sich in einer Revisionsstellung 25 befindet. Dabei
hat die Blende 8 Schwenkbewegung in zur Schwenk- oder Bewegungsrichtung 21 entgegen
gesetzter Bewegungsrichtung 26 um die horizontale Schwenkachse 23 ausgeführt und
erstreckt sich in Revisionsstellung 25 in einem Öffnungswinkel 28 von ca.
90°, also
in im Wesentlichen horizontaler Ausrichtung. In der Revisionsstellung 25 ist
ein im oberen Bereich des geräteseitigen
Rahmens 10 angeordneter Tastschalter 29 erkennbar.
Dieser Tastschalter 29 fungiert im Zusammenspiel mit weiteren
nicht dargestellten Komponenten als Türöffnungseinrichtung und wird
bei der im Zusammenhang mit 2 geschilderten
Druckbeaufschlagung der Betätigungsblende 8 in
Bewegungsrichtung 21 von einem korrespondierenden Druckelement 30 beaufschlagt.
Dabei schließt
sich ein Ansteuerkreis, der eine im Einzelnen nicht dargestellte,
dem Fachmann aber grundsätzlich
bekannte Verriegelungseinrichtung der Tür 3 entriegelt und
die Tür 3 – beispielsweise
unterstützt
durch Federvorspannung – öffnet.
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Innerhalb
des Rahmens 10 ist eine Ausnehmung 32 mit einem
Revisionsbereich 35 mit einem sogenannten Pumpendeckel 36 erkennbar.
Der Pumpendeckel 36 ist in an sich bekannter Weise abschraubbar
und erlaubt damit Zugang zu der dahinter befindlichen, nicht sichtbaren
Laugenpumpe 37, um diese beispielsweise von Rückständen zu
reinigen oder ein entsprechendes Flusensieb zu entnehmen und zu
reinigen.
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4 zeigt
in vergrößerter Darstellung
im Querschnitt entlang der Linie IV-IV in 1 das Zusammenwirken
des Druckelements 30 mit dem Tastschalter 28,
wenn die Fußspitze 20 in
zuvor beschriebener Weise in Betätigungsrichtung 21 Druck
auf die Betätigungsblende 8 ausübt.
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5 zeigt
schließlich
eine Anordnungsmöglichkeit
von zwei erfindungsgemäß ausgestalteten
Hausgeräten,
wobei ein oberes Gerät 40 beispielsweise
ein Wäschetrockner
und eine unteres Gerät 41 eine
Waschmaschine sein kann. In diesem Fall ist zum Öffnen der Tür die Betätigungsblende 8 des
oberen Gerätes 40 sehr
bequem per Hand zu bedienen, wie durch die Bedienperson 42 angedeutet. Das
untere Gerät 41 kann
dagegen wie beschrieben durch Beaufschlagung der Betätigungsblende 8 mit der
Fußspitze 20 bedient
werden.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Hausgerät wird einerseits
der zunehmenden Bedeutung der sogenannten „Convenience" (Bedienbequemlichkeit)
als einem entscheidenden Faktor für die Kaufentscheidung insbesondere
auf dem amerikanischen Markt Rechnung getragen, indem die Tür sehr einfach
und gegebenenfalls ohne Einsatz der Hände zu öffnen ist. Andererseits zeichnet
sich das erfindungsgemäße Hausgerät durch
einen vom Design her sehr ansprechend verborgenen Zugang zu Revisionsbereichen, beispielsweise
einer Gerätepumpe,
aus.
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Dies
gelingt mit verblüffend
einfachen Mitteln nämlich
bevorzugt mit einem rotierenden oder schwenkbaren Element in Form
einer Taste oder Klappe, die aus Designgründen besonders bevorzugt mittig
an der Unterseite des Gerätes
angebracht ist und hinter dem sich der Revisionsbereich (beispielsweise
Pumpenzugang) und eine der Türbedienung dienende
Einrichtung, beispielsweise eine Türöffnungstaste, befinden.
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Je
nach Verschwenkrichtung der Bedienblende erfüllt diese ihre mehrfache Funktionalität, indem
sie nämlich
in einer Bewegungsrichtung die Türöffnungseinrichtung
auslöst
bzw. steuert und in der anderen Bewegungsrichtung eine Öffnung und
Zugänglichkeit
des Revisionsbereichs erlaubt.
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- 1
- Waschmaschine
- 2
- Frontseite
- 3
- Beschickungstür
- 4
- Laderaum
- 6
- Betätigungseinrichtung
- 8
- Betätigungsblende
- 9
- Kontur
- 10
- Rahmen
- 12
- Hochachse
- 15
- Ruheposition
- 20
- Fußspitze
- 21
- Bewegungsrichtung
- 22
- Betätigungsstellung
- 23
- horizontale
Drehachse
- 25
- Revisionsstellung
- 26
- entgegengesetzte
Bewegungsrichtung
- 28
- Öffnungswinkel
- 29
- Tastschalter
- 30
- Druckelement
- 32
- Ausnehmung
- 35
- Revisionsbereich
- 36
- Pumpendeckel
- 37
- Laugenpumpe
- 40
- oberes
Gerät
- 41
- unteres
Gerät
- 42
- Bedienperson
- A
- Ausschnitt