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DE102008027727B3 - Hausgerät mit einer Tür - Google Patents

Hausgerät mit einer Tür Download PDF

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DE102008027727B3
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DE
Germany
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door
actuation
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washing machine
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DE102008027727A
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English (en)
Inventor
Jacques Helot
Robert Sachon
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BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/12Casings; Tubs
    • D06F39/14Doors or covers; Securing means therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Washing And Drying Of Tableware (AREA)
  • Detail Structures Of Washing Machines And Dryers (AREA)
  • Main Body Construction Of Washing Machines And Laundry Dryers (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Hausgerät (1) mit einer Tür (3), durch die ein Laderaum (4) des Geräts (1) zugänglich ist, und mit einer an der Gerätefront angeordneten Betätigungseinrichtung (6) zum Öffnen der Tür (3). Um ein derartiges Hausgerät mit einer äußerst bequem betätigbaren Öffnungseinrichtung für die Tür zu versehen und gleichzeitig die Frontseite des Hausgeräts besonders gefällig und homogen gestalten zu können, umfasst die Betätigungseinrichtung (6) eine in der Frontseite (2) des Geräts angeordnete Betätigungsblende (8), die in eine Revisionsstellung (25) bewegbar ist, in der sie einen Zugang zu einem Revisionsbereich (35) ermöglicht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Hausgerät, insbesondere eine Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine, mit einer Tür, durch die ein Laderaum des Geräts zugänglich ist, und mit einer an der Gerätefront angeordneten Betätigungseinrichtung zum Öffnen der Tür.
  • Derartige Hausgeräte sind in vielfältiger Ausführung und beispielsweise in Form einer Geschirrspülmaschine oder Waschmaschine aus dem DE 1 798 843 U bzw. in Form einer Waschmaschine aus dem DE 1 865 91 U bekannt.
  • Um insbesondere bei einem Hausgerät mit frontaler Beschickung des Laderaums die in der Gerätefront angeordnete Beschickungstür ohne Zuhilfenahme der Hände offnen zu können, ist in den genannten Gebrauchsmustern jeweils eine Fußbetätigung der Tür beschrieben.
  • Dadurch kann eine Bedienperson beispielsweise ohne einen mit Beschickungsgut gefüllten Korb absetzen zu müssen die Gerätetür einfach öffnen. Das Deutsche Gebrauchsmuster 1 798 843 schlägt zur Betätigung der federvorgespannten Tür ein Fußpedal vor. Nach dem Deutschen Gebrauchsmuster 1 865 919 ist zur Fußbetätigung eine quer über die Vorderseite der Waschmaschine verlaufende Trittleiste vorgesehen.
  • Daneben ist bei Hausgeräten häufig ein frontseitiger Zugang zu Revisionsbereichen, beispielsweise einer Laugenpumpe einer Waschmaschine, erforderlich.
  • Vor diesem Hintergrund besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein Hausgerät der eingangs genannten Art mit einer äußerst bequem betätigbaren Öffnungseinrichtung für die Tür zu versehen, wobei gleichzeitig die Frontseite des Hausgeräts durch ein besonders gefälliges und homogenes Design auszeichenbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Hausgerät mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Danach ist bei einem Hausgerät der eingangs genannten Art vorgesehen, dass die Betätigungseinrichtung eine in der Frontseite des Geräts angeordnete Betätigungsblende umfasst, die in eine Revisionsstellung bewegbar ist, in der sie einen Zugang zu einem Revisionsbereich ermöglicht.
  • Damit eröffnet das erfindungsgemäße Hausgerät verbesserte Marketingchancen vor dem Hintergrund des durch Marktanalysen bestätigten Trends, dass die sogenannte „Convenience" – das heißt also die angenehme bzw. bequeme Betätigung eines Gerätes – ein entscheidender Faktor für die Kaufentscheidung, insbesondere amerikanischer Konsumenten, ist. Zugleich integriert die Betätigungseinrichtung in den Material- und Fertigungsaufwand minimierender Doppelfunktion den bisher üblicherweise eher als störend für ein gefälliges Design empfundenen, auffälligen Zugang zu dem Revisionsbereich in optisch sehr ansprechender Form in das Design der Gerätefrontseite.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Hausgerät gelingt es somit, bei sehr bequemer Öffnungsmöglichkeit der Tür, wobei auf einen Türgriff verzichtet werden kann, den Revisionszugang besonders unauffällig zu gestalten und somit optimal „zu tarnen".
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Betätigungsblende eine um eine horizontale Achse schwenkbare Klappe. Danach ist also ein um eine Schwenkachse rotierendes Element in Form einer Taste oder Klappe – bevorzugt im unteren Bereich des Gerätes – vorgesehen, hinter dem sich der Revisionszugang bzw. eine mittels der Betätigungsblende oder Betätigungsklappe bedienbare Türöffnungseinrichtung befindet.
  • In diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn die Betätigungsblende bei Bewegung in eine Betätigungsstellung eine Türöffnungseinrichtung betätigt. Die Türöffnungseinrichtung kann beispielsweise über einen Tastschalter gesteuert sein, der bei Bewegung der Betätigungsblende in die Betätigungsstellung einen entsprechenden elektrischen Öffnungsimpuls oder Entriegelungsimpuls an eine geeignete, an sich bekannte Verriegelungs- bzw. Entriegelungseinrichtung ausgibt.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Betätigungsblende die Revisionsstellung durch eine Schwenkbewegung um ca. 90° erreicht. Damit ist der Revisionsbereich optimal zugänglich.
  • Um etwaige Arbeiten in dem Revisionsbereich zu erleichtern, ist nach einer vorteilhaften Fortbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Betätigungsblende in der Revisionsstellung arretierbar ist.
  • Aus optischen Gründen und zur besonders sicheren und zuverlässigen Bedienbarkeit ist nach einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Betätigungsblende symmetrisch zur Hochachse des Geräts ausgebildet ist. Sie lässt sich damit besonders leicht auch ohne Sichtkontakt – insbesondere auch per Fuß – lokalisieren und bedienen.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Betätigungsblende unterhalb der Tür angeordnet und damit bequem mit dem Fuß betätigbar.
  • Weitere Vorteile und Aspekte der Erfindung gehen auch aus der Zeichnung und ihrer nachfolgenden Beschreibung hervor, ohne dass die Erfindung auf die zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt ist. Obwohl die Erfindung nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels in einer als sogenannter Frontlader ausgebildeten Waschmaschine erfolgt, ist die Erfindung gleichermaßen vorteilhaft auch auf Toplader und andere Hauhaltsgeräte, wie beispielsweise Wäschetrockner oder Geschirrspülmaschinen anwendbar.
  • In den Figuren sind soweit zweckmäßig gleiche bzw. funktionsgleiche Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Es zeigen:
  • 1 in perspektivischer Ansicht ein Ausführungsbeispiel,
  • 2 in vergrößerter Darstellung den Ausschnitt A aus 1 in vergrößerter Darstellung,
  • 3 in weiter vergrößerter Darstellung den Ausschnitt A aus 1 mit einer Betätigungsblende in Revisionsstellung,
  • 4 in vergrößerter Darstellung einen Schnitt entlang der Linie IV-IV in 1 und
  • 5 eine Anordnungsmöglichkeit mehrerer Hausgeräte.
  • Die in 1 dargestellte Waschmaschine 1 ist als sogenannter Frontlader ausgebildet und weist eine in ihrer Frontseite 2 angeordnete Beschickungstür 3 auf. Durch die Tür 3 ist in bekannter Weise ein Laderaum 4 der Waschmaschine 1 zum Einbringen bzw. Entnehmen von Waschgut zugänglich.
  • Unterhalb der Tür 3 ist eine Betätigungseinrichtung 6 angeordnet, die eine Betätigungsklappe 8 oder Betätigungsblende 8 umfasst. Diese ist in die Kontur bzw. das Design der Frontseite 2 homogen eingepasst und tatsächlich kaum als separates Element wahrnehmbar. Insoweit ist die Darstellung in 1 hinsichtlich der Konturen 9 der Betätigungsblende 8 bzw. eines Rahmens 10, der die Betätigungsblende 8 umgibt, übertrieben auffällig dargestellt. Die Betätigungsblende 8 ist in der Mitte der Frontseite 2 und symmetrisch zur vertikalen Achse (Hochachse) 12 ausgebildet.
  • In der in 1 gezeigten Stellung befindet sich die Betätigungsblende 8 in einer inaktiven Stellung, die nachfolgend auch als Ruheposition 15 bezeichnet ist.
  • Wie die vergrößerte Darstellung des Ausschnitts A aus 1 mit der Blende 8 in 2 verdeutlicht, kann die Blende 8 durch leichten Druck mit der Fußspitze 20 der Bedienperson leicht in Richtung Geräteinneres bewegt werden. Die Blende 8 macht dabei eine Schwenkbewegung in Bewegungsrichtung 21 in eine Betätigungsstellung 22 um eine horizontale Drehachse 23. Diese Bewegung kann entgegen der Vorspannkraft nicht dargestellter Federelemente erfolgen, so dass sich die Blende 8 nach Ende der Druckbeaufschlagung wieder in ihre Ursprungsposition, also in die Ruhestellung 15 (siehe 1), zurückbewegt.
  • 3 zeigt die geöffnete Betätigungsblende 8, die sich in einer Revisionsstellung 25 befindet. Dabei hat die Blende 8 Schwenkbewegung in zur Schwenk- oder Bewegungsrichtung 21 entgegen gesetzter Bewegungsrichtung 26 um die horizontale Schwenkachse 23 ausgeführt und erstreckt sich in Revisionsstellung 25 in einem Öffnungswinkel 28 von ca. 90°, also in im Wesentlichen horizontaler Ausrichtung. In der Revisionsstellung 25 ist ein im oberen Bereich des geräteseitigen Rahmens 10 angeordneter Tastschalter 29 erkennbar. Dieser Tastschalter 29 fungiert im Zusammenspiel mit weiteren nicht dargestellten Komponenten als Türöffnungseinrichtung und wird bei der im Zusammenhang mit 2 geschilderten Druckbeaufschlagung der Betätigungsblende 8 in Bewegungsrichtung 21 von einem korrespondierenden Druckelement 30 beaufschlagt. Dabei schließt sich ein Ansteuerkreis, der eine im Einzelnen nicht dargestellte, dem Fachmann aber grundsätzlich bekannte Verriegelungseinrichtung der Tür 3 entriegelt und die Tür 3 – beispielsweise unterstützt durch Federvorspannung – öffnet.
  • Innerhalb des Rahmens 10 ist eine Ausnehmung 32 mit einem Revisionsbereich 35 mit einem sogenannten Pumpendeckel 36 erkennbar. Der Pumpendeckel 36 ist in an sich bekannter Weise abschraubbar und erlaubt damit Zugang zu der dahinter befindlichen, nicht sichtbaren Laugenpumpe 37, um diese beispielsweise von Rückständen zu reinigen oder ein entsprechendes Flusensieb zu entnehmen und zu reinigen.
  • 4 zeigt in vergrößerter Darstellung im Querschnitt entlang der Linie IV-IV in 1 das Zusammenwirken des Druckelements 30 mit dem Tastschalter 28, wenn die Fußspitze 20 in zuvor beschriebener Weise in Betätigungsrichtung 21 Druck auf die Betätigungsblende 8 ausübt.
  • 5 zeigt schließlich eine Anordnungsmöglichkeit von zwei erfindungsgemäß ausgestalteten Hausgeräten, wobei ein oberes Gerät 40 beispielsweise ein Wäschetrockner und eine unteres Gerät 41 eine Waschmaschine sein kann. In diesem Fall ist zum Öffnen der Tür die Betätigungsblende 8 des oberen Gerätes 40 sehr bequem per Hand zu bedienen, wie durch die Bedienperson 42 angedeutet. Das untere Gerät 41 kann dagegen wie beschrieben durch Beaufschlagung der Betätigungsblende 8 mit der Fußspitze 20 bedient werden.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Hausgerät wird einerseits der zunehmenden Bedeutung der sogenannten „Convenience" (Bedienbequemlichkeit) als einem entscheidenden Faktor für die Kaufentscheidung insbesondere auf dem amerikanischen Markt Rechnung getragen, indem die Tür sehr einfach und gegebenenfalls ohne Einsatz der Hände zu öffnen ist. Andererseits zeichnet sich das erfindungsgemäße Hausgerät durch einen vom Design her sehr ansprechend verborgenen Zugang zu Revisionsbereichen, beispielsweise einer Gerätepumpe, aus.
  • Dies gelingt mit verblüffend einfachen Mitteln nämlich bevorzugt mit einem rotierenden oder schwenkbaren Element in Form einer Taste oder Klappe, die aus Designgründen besonders bevorzugt mittig an der Unterseite des Gerätes angebracht ist und hinter dem sich der Revisionsbereich (beispielsweise Pumpenzugang) und eine der Türbedienung dienende Einrichtung, beispielsweise eine Türöffnungstaste, befinden.
  • Je nach Verschwenkrichtung der Bedienblende erfüllt diese ihre mehrfache Funktionalität, indem sie nämlich in einer Bewegungsrichtung die Türöffnungseinrichtung auslöst bzw. steuert und in der anderen Bewegungsrichtung eine Öffnung und Zugänglichkeit des Revisionsbereichs erlaubt.
  • 1
    Waschmaschine
    2
    Frontseite
    3
    Beschickungstür
    4
    Laderaum
    6
    Betätigungseinrichtung
    8
    Betätigungsblende
    9
    Kontur
    10
    Rahmen
    12
    Hochachse
    15
    Ruheposition
    20
    Fußspitze
    21
    Bewegungsrichtung
    22
    Betätigungsstellung
    23
    horizontale Drehachse
    25
    Revisionsstellung
    26
    entgegengesetzte Bewegungsrichtung
    28
    Öffnungswinkel
    29
    Tastschalter
    30
    Druckelement
    32
    Ausnehmung
    35
    Revisionsbereich
    36
    Pumpendeckel
    37
    Laugenpumpe
    40
    oberes Gerät
    41
    unteres Gerät
    42
    Bedienperson
    A
    Ausschnitt

Claims (7)

  1. Hausgerät (1), – mit einer Tür (3), durch die ein Laderaum (4) des Geräts (1) zugänglich ist, und – mit einer an der Gerätefront angeordneten Betätigungseinrichtung (6)) zum Öffnen der Tür (3), dadurch gekennzeichnet, dass – die Betätigungseinrichtung (6) eine in der Frontseite (2) des Geräts angeordnete Betätigungsblende (8) umfasst, die in eine Revisionsstellung (25) bewegbar ist, in der sie einen Zugang zu einem Revisionsbereich (35) ermöglicht.
  2. Hausgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – die Betätigungsblende (8) eine um eine horizontale Achse (23) schwenkbare Klappe ist.
  3. Hausgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass – die Betätigungsblende (8) bei Bewegung in eine Betätigungsstellung (22) eine Türöffnungseinrichtung betätigt.
  4. Hausgerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass – die Betätigungsblende (8) die Revisionsstellung (25) durch eine Schwenkbewegung um ca. 90° erreicht.
  5. Hausgerät nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Betätigungsblende (8) in der Revisionsstellung (25) arretierbar ist.
  6. Hausgerät nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Betätigungsblende (8) symmetrisch zur Hochachse (12) des Geräts (1) ausgebildet ist.
  7. Hausgerät nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Betätigungsblende (8) unterhalb der Tür (3) angeordnet ist.
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