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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Gepäckraumabdeckung für ein Kraftfahrzeug
mit einer von einer Rolle ausziehbaren Plane, an deren ausziehseitigem
Endabschnitt eine Querstange vorgesehen ist, wobei die Querstange
seitlich hervorstehende Verbindungsabschnitte aufweist, die mit
fahrzeugseitigen Aufnahmen verbindbar sind. Die vorliegende Erfindung
betrifft ferner ein Kraftfahrzeug mit einer solchen Gepäckraumabdeckung
und ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Gepäckraumabdeckung.
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Aus
dem Stand der Technik sind Kraftfahrzeuge, insbesondere Cabriolet-Fahrzeuge,
bekannt, die mit einem versenkbaren Verdeck versehen sind, das von
einer Schließposition,
in der das Verdeck den Fahrgastraum verdeckt, in eine Öffnungsposition verstellt
werden kann. Zu diesem Zweck weisen die bekannten Kraftfahrzeuge
einen Heckraum auf, der einen obenliegenden Verdeckaufnahmeraum
und einen untenliegenden Gepäckraum
umfasst. In der Öffnungsstellung
ist das Verdeck in dem Verdeckaufnahmeraum versenkt.
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Bei
einem Cabriolet-Fahrzeug, dessen Heckraum sowohl zur Aufnahme des
versenkten Verdecks als auch zur Aufnahme des Gepäcks oder
anderen Gegenständen
dient, muss beim Beladen des Gepäckraums
sorgfältig
darauf geachtet werden, dass das Gepäck nicht in den Verdeckaufnahmeraum
hineinragt, um beim Versenken des Verdecks eine Kollision zwischen
dem Gepäck
und dem Verdeck zu vermeiden. Um diesem Problem zu begegnen, wurden
Trennvorrichtungen mit Trenn- oder
Zwischenwänden
entwickelt, die den Verdeckaufnahmeraum von dem Gepäckraum trennen.
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So
beschreibt die
DE
196 36 027 C1 eine derartige Trennvorrichtung, die im Heckraum
ein Rollo aufweist, dessen Rollobahn zwischen einer eingefahrenen Öffnungsstellung,
die ein Be- und Entladen des Gepäckraums
ermöglicht,
und einer ausgezogenen Schließstellung
verstellt werden kann, in der der Verdeckaufnahmeraum von dem Gepäckraum getrennt
ist. In der Schließstellung
sind die überstehenden
Enden eines Fallstabs, der am Ende der Rollobahn angeordnet ist,
in Einhängungswiderlagern
eingehängt.
Die Art der Befestigung zwischen dem Fallstab und der Rollobahn
ist nicht näher
erläutert.
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Eine
weitere Trennvorrichtung ist in der
DE 101 37 169 A1 offenbart. Die bekannte
Trennvorrichtung weist ein Bahnmaterial auf, das sich zwischen dem
Verdeckaufnahmeraum und dem Gepäckraum erstreckt.
Das Bahnmaterial kann zwischen einer Offenstellung, die ein Be-
und Entladen des Gepäckraums
ermöglicht,
und einer Schließstellung
verstellt werden, in der das Bahnmaterial den Gepäckraum gegenüber dem
Verdeckaufnahmeraum verschließt. Um
eine preiswerte Trennvorrichtung bereitstellen zu können, die
eine optimale Ausnutzung des Gepäckraums
ermöglichen
soll, sind mehrere verschwenkbare Spriegel vorgesehen, an denen
das Bahnmaterial befestigt ist. Die Art der Befestigung zwischen den
Spriegeln und dem Bahnmaterial ist nicht näher erläutert.
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Die
DE 44 45 920 A1 beschreibt
ein weiteres Kraftfahrzeug mit einer versenkbaren Dachkonstruktion.
Auch hier kommt eine Zwischenwand zwischen dem Verdeckaufnahmeraum und
dem Gepäckraum zum
Einsatz, die zwischen einer Abschlussstellung und einer Öffnungsstellung
verstellt werden kann. Die Zwischenwand wird hierbei von einem Faltvorhang
mit mehreren Querstreben gebildet, wobei die Querstreben seitlich
in bogenförmigen
Führungsprofilen
im Heckraum geführt
sind. Die Befestigung der Streben an dem Faltvorhang wird nicht
näher erläutert.
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Des
Weiteren beschreibt die
DE
103 01 166 A1 allgemein eine Laderaumabdeckung für Kraftfahrzeuge.
Die bekannte Laderaumabdeckung weist ein flexibles Abdeckelement
auf, das von einer Rolle abgezogen werden kann. Am Stirnende des
Abdeckelements ist neben einer Konturplatte auch eine Lagerstange
angeordnet. Die Lagerstange, deren seitlich hervorstehende Abschnitte
mit Aufnahmen in der Karosserie verbunden werden können, ist
in einer schlauchförmigen
Tasche des flexiblen Abdeckelementes geführt und kann innerhalb dieser
Tasche rotiert werden.
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Aus
der Praxis sind weiterhin ausziehbare Planen bekannt, die dem vorgenannten
Abdeckelement ähneln.
So weisen die bekannten Planen ausziehseitige, schlauchförmige Taschen
auf, durch die eine Querstange geführt ist. Die Querstange kann
innerhalb der schlauchförmigen
Tasche rotiert werden. Im Gegensatz zu der vorbeschriebenen Lösung weist die
Plane bzw. Tasche jedoch eine Aussparung auf, so dass die Querstange
in einem mittleren Bereich freiliegt. Auf diese Weise kann die Querstange
einfacher ergriffen werden, um die Plane herauszuziehen, allerdings
müssen
die Ränder
der Aussparung in der Plane bzw. der Tasche besonders bearbeitet
werden, um ein Ausfransen zu verhindern. An dem freiliegenden Bereich
der Querstange kann ferner ein Haltegriff oder ähnliches befestigt sein.
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Darüber hinaus
beschreibt die
DE
100 13 531 C1 eine Trenn- und Abdeckvorrichtung für ein Kraftfahrzeug
mit einer von einer Rolle ausziehbaren Werkstoffbahn. Der ausziehseitige
Rand der Werkstoffbahn ist drehfest mit einem Befestigungsbereich eines
Endboards verbunden. Es wird unter anderem vorgeschlagen, einen
in Querrichtung verlaufenden Kanal in dem Endboard vorzusehen, in
den eine Haltestange eingeschoben werden kann. Die seitlich überstehenden
Enden der Haltestange bilden Haltefortsätze aus, mittels derer die
ausgezogene Werkstoffbahn an fahrzeugseitigen Halteaussparungen festgelegt
werden kann.
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Bei
den aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen besteht der
Nachteil, dass die Zwischenwände,
Trennwände,
Rollobahnen oder Planen besonders aufwändig in der Herstellung sind,
und somit hohe Produktionskosten verursachen. Darüber hinaus
besitzen diese keine ausreichend hohe Verschleißfestigkeit und deren Handhabung
ist erschwert.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Gepäckraumabdeckung
für ein
Kraftfahrzeug zu schaffen, die besonders einfach und kostengünstig herstellbar
ist und auch die weiteren oben genannten Nachteile überwindet.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Kraftfahrzeug
mit einer solchen vorteilhaften Gepäckraumabdeckung zu schaffen
sowie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen vorteilhaften
Gepäckraumabdeckung
anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird durch die in den Patentansprüchen 1, 15 und 17 angegebenen
Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
erfindungsgemäße Gepäckraumabdeckung
für ein
Kraftfahrzeug weist eine von einer Rolle ausziehbare Plane auf.
An dem ausziehseitigen Endabschnitt der Plane, also dem Abschnitt,
der in Ausziehrichtung weist, ist eine Querstange vorgesehen. Die
Querstange weist seitlich hervorstehende Verbindungsabschnitte auf,
die mit fahrzeugseitigen Aufnahmen verbunden werden können, um
die Plane beispielsweise in der herausgezogenen Position zu arretieren.
Erfindungsgemäß ist die
Querstange drehfest mit der Plane verbunden. Dies bedeutet, dass
die Plane derart mit der Querstange verbunden ist, dass diese mitgedreht
wird, wenn die Querstange gedreht wird. Zu diesem Zweck ist die
Plane mit der Querstange verklebt oder verschweißt.
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Die
erfindungsgemäße Gepäckraumabdeckung
ist einfach herstellbar, da keine schlauchförmige Tasche in der Plane durch
Umnähen
o. ä. erzeugt werden
muss, in die die Querstange später
mühsam einzuführen wäre. Auch
muss innerhalb der Plane keinerlei Aussparung vorgesehen sein, um
einen Ausziehgriff an der Querstange befestigen zu können, so
dass auch die aufwändige,
verschleißverhindernde
Bearbeitung der Ränder
einer solchen Aussparung entfällt.
Eine derartige Gepäckraumabdeckung
ist, insbesondere im Falle des Verschweißens, besonders einfach und
schnell herstellbar, wobei gleichzeitig eine hohe Verbindungsfestigkeit
erzielt wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung
ist die Plane über
ihre gesamte Breite mit der Querstange verbunden. So wird beispielsweise
auf Aussparungen in der Plane im Bereich der Querstange verzichtet,
so dass Spannungsspitzen vermieden werden, die zu einer Beschädigung der
Plane führen
können. Die
auf die Plane ausgeübte
Zugkraft wird vielmehr gleichmäßig auf
die Querstange übertragen.
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Um
eine besonders sichere Verbindung zwischen der Plane und der Querstange
zu erzielen, ist der ausziehseitige Endabschnitt der Plane in einer weiteren
vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung
um die Querstange gewickelt.
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Um
die vorgenannten Vorteile zu verstärken und darüber hinaus
eine optisch ansprechende Gepäckraumabdeckung
zu erzielen, ist der ausziehseitige Endabschnitt der Plane um mehr
als 360° um
die Querstange gewickelt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung
ist ein Ausziehgriff drehfest mit der Querstange verbunden. Der
Ausziehgriff wird demzufolge zusammen mit der Querstange gedreht,
wenn diese um ihre Längsachse
gedreht wird.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung
ist der Ausziehgriff unter Zwischenlage der Plane mit der Querstange
verbunden. Auf diese Weise wird die Plane bzw. der ausziehseitige
Planenabschnitt im Bereich des Ausziehgriffes zusätzlich zwischen
der Querstange und dem Ausziehgriff verklemmt, so dass ein besonders
sicherer Halt der Plane an der Querstange gewährleistet ist.
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Um
die Befestigung des Ausziehgriffes an der Querstange besonders einfach
zu gestalten, weist der Ausziehgriff in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung
ein Befestigungsteil mit einer Rinne zur Aufnahme der Querstange
auf, das seitlich an der Querstange angebracht ist. Bei der Herstellung
kann der Ausziehgriff somit auf einfache Weise seitlich auf die
Querstange, die bereits mit der Plane verbunden ist, aufgesteckt
werden.
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Um
die Herstellung der Gepäckabdeckung weiter
zu vereinfachen, ist die Rinne in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung
derart ausgebildet, dass das seitlich an der Querstange angebrachte
Befestigungsteil die Querstange hintergreift. Auf diese Weise wird
ein sicherer Halt des Ausziehgriffs an der Querstange erreicht,
noch bevor der Ausziehgriff endgültig mittels
Schrauben o. ä.
an der Querstange befestigt wird. Die Montage ist hierdurch erleichtert.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung
ist das Befestigungsteil mittels Schrauben an der Querstange befestigt.
Hierbei können
sich die Schrauben beispielsweise durch das Befestigungsteil und
durch den ausziehseitigen Endabschnitt der Plane, der um die Querstange
gewickelt ist, bis in die Querstange erstrecken.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung
umfasst der Ausziehgriff ferner ein Griffteil, das hakenförmig ausgebildet
ist. Das hakenförmige Griffteil
ermöglicht
beispielsweise ein Einhaken desselben an einem anderen Bauteil des
Kraftfahrzeuges, wie beispielsweise einem versenkten Verdeck, und
gleichzeitig ein einfaches Ergreifen der Plane durch die Bedienungsperson.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung
ist die Querstange eine kunststoffbeschichtete Metallstange. Die
Metallstange gewährleistet hierbei
eine hohe Biegefestigkeit, während
die Kunststoffschicht ein einfaches Verschweißen der regelmäßig auch
aus Kunststoff bestehenden Plane mit der Querstange ermöglicht,
beispielsweise durch Reibschweißen.
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Um
das Gewicht der Querstange gering zu halten, ohne deren gute Festigkeitseigenschaften
zu beeinflussen, ist die Metallstange in einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung
rohrförmig
ausgebildet.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung
können
die seitlich hervorstehenden Verbindungsabschnitte unabhängig von
der Drehstellung der Querstange mit den fahrzeugseitigen Aufnahmen verbunden
werden. Unter der Drehstellung ist hierbei die Drehstellung der
Querstange um deren Längsachse
zu verstehen. Hierdurch wird die Handhabung der Gepäckraumabdeckung
beim Verbinden mit und Trennen von den fahrzeugseitigen Aufnahmen
stark vereinfacht.
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Um
die zuvor genannte Ausführungsform
mit möglichst
geringem Aufwand zu verwirklichen, weisen die seitlich hervorstehenden
Verbindungsabschnitte in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung
einen kreisrunden Querschnitt auf. Bei dieser Ausführungsform
kann folglich eine Querstange mit durchgehend kreisrundem Querschnitt
verwendet werden, ohne dass die Verbindungsabschnitte eine besondere
Bearbeitung benötigen.
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Das
erfindungsgemäße Kraftfahrzeug
ist mit einer Gepäckraumabdeckung
der zuvor beschriebenen Art für
den Gepäckraum
versehen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges
kann die Gepäckraumabdeckung
von einer ersten Position, in der die Gepäckraumabdeckung um die Rolle
gewickelt und der Gepäckraum
zugänglich
ist, in einer zweite Position gezogen werden, in der der Gepäckraum von
der Gepäckraumabdeckung
abgedeckt ist und die Verbindungsabschnitte mit den fahrzeugseitigen Aufnahmen
verbunden sind, wobei die Gepäckraumabdeckung
in der zweiten Position durch die Rolle gespannt ist, so dass die
Querstange automatisch in eine vorbestimmte Drehstellung gedreht
ist. Durch die Vorspannung der Plane, die drehfeste Verbindung der
Plane mit der Querstange, die drehfeste Verbindung des Ausziehgriffs
mit der Querstange und die entsprechende Ausbildung der Verbindungsabschnitte
und fahrzeugseitigen Aufnahmen ist der Ausziehgriff somit stets
in eine vorbestimmte Drehstellung verschwenkt, in der er leicht
von der Bedienungsperson ergriffen werden kann.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung der Gepäckraumabdeckung
für ein
Kraftfahrzeug umfasst die Verfahrensschritte Bereitstellen einer
von einer Rolle ausziehbaren Plane, Bereitstellen einer Querstange
und drehfestes Verbinden eines ausziehseitigen Endabschnitts der
Plane mit der Querstange, wobei der ausziehseitige Endabschnitt der
Plane durch Kleben oder Schweißen
drehfest mit der Querstange verbunden wird. Hierbei kommt beispielsweise
Reibschweißen,
Ultraschallschweißen oder
ein ähnliches
Schweißverfahren
in Frage.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die Plane über ihre
gesamte Breite mit der Querstange verbunden. Auf spannungserhöhende Aussparungen
o. ä. wird demzufolge
verzichtet.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird der ausziehseitige Endabschnitt der Plane vor und/oder nach
dem Verbinden um die Querstange gewickelt. Bezüglich der Vorteile sei auf
die oben beschriebenen Vorteile der erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung verwiesen.
Vorzugsweise wird der ausziehseitige Endabschnitt der Plane um mehr
als 360° um
die Querstange gewickelt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird nach dem Verbinden des ausziehseitigen Endabschnitts der Plane
mit der Querstange ein Ausziehgriff drehfest mit der Querstange
verbunden.
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Um
ein besonders sicheres Befestigen der Plane an der Querstange zu
unterstützen,
wird der Ausziehgriff in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
unter Zwischenlage des ausziehseitigen Endabschnitts der Plane mit
der Querstange verbunden.
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Vorzugsweise
wird der Ausziehgriff mittels Schrauben an der Querstange befestigt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden an Hand von beispielhaften Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die zugehörigen
Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gepäckraumabdeckung,
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2 eine
vergrößerte Ansicht
der Gepäckraumabdeckung
in Richtung des Pfeils A von 1,
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3 einen
ersten Verfahrensschritt einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Herstellung der Gepäckraumabdeckung
von 2,
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4 einen
zweiten Verfahrensschritt der Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Herstellung der Gepäckraumabdeckung,
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5 einen
dritten Verfahrensschritt der Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Herstellung der Gepäckraumabdeckung
und
-
6 einen
vierten Verfahrensschritt der Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Herstellung der Gepäckraumabdeckung.
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1 zeigt
eine perspektivische Darstellung der Gepäckraumabdeckung 2 für ein Kraftfahrzeug. Die
Gepäckraumabdeckung 2 kann
beispielsweise in dem Heckraum des Kraftfahrzeugs angeordnet sein, um – je nach
Bedarf – einen
obenliegenden Verdeckaufnahmeraum von einem untenliegenden Gepäckraum zu
trennen.
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Die
Gepäckraumabdeckung 2 weist
eine Plane 4 auf, die von einer Rolle 6, die beispielsweise als
Rollo ausgebildet sein kann, abgezogen werden kann. An dem ausziehseitigen
Endabschnitt 8 der bahnförmigen Plane 4, also
an demjenigen Abschnitt, der in die Ausziehrichtung B weist, ist
eine Querstange 10 angeordnet, die sich quer zu der Ausziehrichtung
B erstreckt. Die Querstange 10 weist zwei seitlich hervorstehenden
Verbindungsabschnitte 12, 14 auf, die mit korrespondierenden
fahrzeugseitigen Aufnahmen 16 verbunden werden können.
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In 1 ist
lediglich eine fahrzeugseitige Aufnahme 16 angedeutet,
die von einer Vertiefung 18 in der Fahrzeugkarosserie oder
-verkleidung gebildet wird, wobei die Vertiefung 18 eine
in Ausziehrichtung B weisende Einführöffnung 20 aufweist,
durch die der Verbindungsabschnitt 14 eingeführt werden
kann. Die seitlich hervorstehenden Verbindungsabschnitte 12, 14 sind
derart ausgebildet, dass diese unabhängig von der Drehstellung der
Querstange 10 durch die Einführöffnung 20 in die Vertiefung 18 eingebracht
werden können.
Dies wird in dem vorliegenden Beispiel dadurch erreicht, dass die
seitlich hervorstehenden Verbindungsabschnitte 12, 14 einen kreisrunden
Querschnitt aufweisen. Im Gegensatz dazu weisen die aus dem Stand
der Technik bekannten Verbindungsabschnitte einen von einem Kreis abweichenden
Querschnitt auf, wie beispielsweise einen rechteckigen Querschnitt,
so dass die Verbindungsabschnitte nur in einer bestimmten Drehstellung
der Querstange in die entsprechend ausgebildete Aufnahme eingebracht
werden können.
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Im
Bereich der Querstange 10 ist ferner ein Ausziehgriff 22 vorgesehen,
dessen Aufbau unter Bezugnahme auf 2 eingehender
erläutert
wird. In 2 ist insbesondere die Verbindung
zwischen der Plane 4 und der Querstange 10 vergrößert dargestellt.
Die Querstange 10 besteht aus einer rohrförmigen Metallstange,
die mit einer nach außen
weisenden Kunststoffbeschichtung (nicht dargestellt) versehen ist.
Die Querstange 10 ist drehfest mit der Plane 4 verbunden.
Um dies zu erreichen, ist der ausziehseitige Endabschnitt 8 der
Plane 4 mit der Kunststoffbeschichtung der Querstange 10 verschweißt oder verklebt.
So erstrecken sich zwei gegenüberliegende Schweiß- oder Klebnähte 24, 26 zwischen
dem ausziehseitigen Endabschnitt 8 der Plane 4 und
der Außenseite
der Querstange 10, wobei sich die Schweiß- oder
Klebnähte 24, 26 ferner über die
gesamte Breite der Plane 4 zwischen den beiden verbundenen
Teilen erstrecken, so dass über
die gesamte Breite eine drehfeste Verbindung erzielt wird. Der ausziehseitige Endabschnitt 8 der
Plane 4 ist ferner um mehr als 360° um die Querstange 10 gewickelt,
so dass die Außenseite
der Querstange im Bereich der Anbindung an die Plane 4 vollständig von
dem ausziehseitigen Endabschnitt 8 umgeben bzw. verdeckt
ist.
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Der
Ausziehgriff 22 setzt sich im Wesentlichen aus einem Befestigungsteil 28 und
einem Griffteil 30 zusammen, wobei die genannten Komponenten
einstückig
miteinander verbunden sind. Das Befestigungsteil 28 ist
im Wesentlichen in der Art eines Rohres ausgebildet, das seitlich
mit einer lang gestreckten, durchgehenden Öffnung 32 versehen
ist, so dass eine Rinne 34 zur Aufnahme der Querstange 10 in
dem Befestigungsteil 28 ausgebildet ist. Das Befestigungsteil 28 ist
seitlich auf die von dem ausziehseitigen Endabschnitt 8 umwickelte
Querstange 10 aufgesteckt, wobei die Rinne 34 derart
ausgebildet ist, dass das Befestigungsteil 28 die Querstange 10 und/oder
die um die Querstange 10 gewickelten Endabschnitt 8 der
Plane 4 hintergreift. Das Befestigungsteil 28 des
Ausziehgriffs 22 ist somit unter Zwischenlage des ausziehseitigen
Endabschnitts 8 der Plane 4 mit der Querstange 10 verbunden,
wobei eine drehfeste Verbindung des Ausziehgriffs 22 mit der
Querstange 10 mit Hilfe einer Schraube (nicht dargestellt)
erreicht wird. Die Schraube erstreckt sich dabei entlang der Achse
C durch das Befestigungsteil 28 und durch den aufgewickelten
ausziehseitigen Endabschnitt 8 der Plane 4 bis
in die Querstange 10. Das Griffteil 30 ist hakenförmig ausgebildet
und erstreckt sich ausgehend von dem an der Querstange 10 befestigten
Befestigungsteil 28 im Wesentlichen in die Ausziehrichtung
B, wobei die Hakenöffnung 36 in Gebrauchsstellung
vorzugsweise nach oben weist.
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Nachstehend
wird eine Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Herstellung einer Gepäckraumabdeckung 2 unter
Bezugnahme auf die 3 bis 6 beschrieben.
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Zunächst wird
die Querstange 10 in Form eines kunststoffbeschichteten
Metallrohres und die von der Rolle abziehbare Plane 4 zur
bereitgestellt. Anschließend
wird der ausziehseitige Endabschnitt 8 der Plane 4 um
etwas mehr als 180° um
die Querstange 10 gewickelt, wie dies in 3 an
Hand des Pfeils D angedeutet ist, wobei seitlich hervorstehende
Enden der Querstange 10 die Verbindungsabschnitte 12, 14 ausbilden.
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Danach
wird der ausziehseitige Endabschnitt 8 der Plane 4 an
zwei gegenüberliegenden
Außenseiten
der Querstange 10 mit dieser verschweißt, wobei zu diesem Zweck zwei
Schweißbacken 38, 40 von
außen
an den um die Querstange 10 gewickelten Endabschnitt 8 herangeführt werden, wie
dies in 4 gezeigt ist. Auf diese Weise
entstehen zwei gegenüberliegende
Schweißnähte 42, 44, die
eine drehfeste Verbindung der Querstange mit dem ausziehseitigen Endabschnitt 8 der
Plane 4 bewirken. Die Schweißnähte 42, 44 sind
dabei durchgehend ausgebildet und erstrecken sich über die
gesamte Breite der Plane 4, so dass die Plane 4 über ihre
gesamte Breite drehfest mit der Querstange 10 verbunden
ist.
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In
einem nächsten
Schritt, der in 5 gezeigt ist, wird die drehfest
mit der Querstange 10 verbundene Plane 4 bzw.
deren ausziehseitiger Endabschnitt 8 weiter um die Querstange 10 gewickelt, wie
dies an Hand des Pfeils E angedeutet ist. Im vorliegenden Beispiel
wird der ausziehseitige Endabschnitt 8 um weitere 360° um die Querstange 10 gewickelt,
so dass ein Umschlingungswinkel von insgesamt 540° erzielt
ist.
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In
einem nachfolgenden Schritt, der in 6 gezeigt
ist, wird der Ausziehgriff 22 an der Querstange 10 befestigt.
So wird zunächst
das Befestigungsteil 28 des Ausziehgriffs 22 derart
seitlich auf die Querstange 10 aufgesteckt (Pfeil F), dass
die umwickelte Querstange 10 in der Rinne 34 des
Befestigungsteiles 28 einliegt. Das Befestigungsteil 28 wird demzufolge
unter Zwischenlage des ausziehseitigen Endabschnitts 8 der
Plane 4 an der Querstange befestigt, was eine zusätzliche
Sicherung der Plane 4 an der Querstange bewirkt. Die drehfeste
Verbindung zwischen dem Ausziehgriff 22 und der Querstange 10 wird
letztlich über
eine Schraube bewirkt, wie dies bereits unter Bezugnahme auf 2 erläutert wurde.