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Die
Erfindung betrifft einen Behälter,
insbesondere für
rieselfähige
Güter,
wie etwa Waschmittel, gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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In
der
DE 103 33 953
A1 wird ein Behälter
mit einer quaderförmigen
Außenschachtel
offenbart. Die Außenschachtel
weist eine Rückwand,
eine Vorderwand und eine erste und zweite Seitenwand auf, wobei
die erste und zweite Seitenwand senkrecht zur Rückwand und zur Vorderwand ausgerichtet
sind und diese miteinander verbinden. Des Weiteren weist die Außenschachtel
ein Deckelelement auf, das an der Rückwand verschwenkbar angelenkt
ist. Innenseitig an der Außenschachtel
liegt eine Innenzarge mit einem ersten und zweiten Seitenteil und
mit einem Vorderteil an. Das erste Seitenteil der Innenzarge liegt
dabei an der ersten Seitenwand der Außenschachtel an. Dementsprechend
ist das zweite Seitenteil der Innenzarge der zweiten Seitenwand
der Außenschachtel
und das Vorderteil der Innenzarge der Vorderwand der Außenschachtel
zugeordnet.
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Die
Außenschachtel
lässt sich
durch Falten und Verkleben eines flachliegenden Faltzuschnittes herstellen.
Die Rückwand,
erste Seitenwand, die Vorderwand und die zweite Seitenwand liegen
dabei längs
nebeneinander und sind über
Rillliniien faltbar miteinander verbunden. An zwei stirnseitigen
Enden einer jeden Wand schließen
sich Deckellaschen bzw. Bodenlaschen an, die gegenüber der
jeweiligen Wand zum Herstellen des Deckelelementes bzw. eines Behälterboden
um 90 Grad geknickt werden und dann mit den anderen entsprechenden
Laschen verklebt werden.
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Bei
gefaltetem Behälter überdeckt
in einem geschlossenen Zustand das Deckelelement die Innenzarge
teilweise, wobei eine Unterseite des Deckelelementes auf einer Oberkante
der Innenzarge aufliegt. Die Oberkante setzt sich dabei aus einer Oberkante
des ersten und des zweiten Seitenteils sowie aus einer Oberkante
des Vorderteils zusammen.
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Um
eine besonders luftdichte Verpackung bei geschlossenem Deckelelement
zu erreichen, so dass von außen
praktisch keinerlei Feuchtigkeit mehr in den Innenraum des Behälters eindringen
kann, schlägt
die
DE 103 33 953
A1 vor, dass die Oberkanten der Seitenteile der Innenzarge
an die Kontur der Unterseite des Deckelelementes angepasst sind,
damit das Deckelelement ohne Spiel und ohne Unterbrechung längs der
Oberkante auf den Seitenteilen der Innenzarge aufliegt, so dass
zwischen Deckelelement und Seitenteilen praktisch kein Durchtritt
von Feuchtigkeit möglich
ist.
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Üblicherweise
wird in der industriellen Produktion der oben beschriebene Behälter über Kopf abgefüllt. Dabei
erfolgt die Befüllung
des Behälters mit
dem rieselfähigen
Gut beispielsweise in Form von Waschmittelpulver nach dem Falten
und dem Verkleben der Deckellaschen zur Bildung des Deckelelementes
durch den zu diesem Zeitpunkt noch offenen Boden. Erst danach werden
die zur Bildung des Bodens vorgesehenen Bodenlaschen gefaltet und
verklebt, um dann den Behälter
um 180° zu
drehen. Während
des Befüllens
dringt das Waschmittelpulver, unter anderem auch durch das Eigengewicht
des nachdrängenden
Pulvers bedingt, in die kleinsten Ritzen und Spalte zwischen Deckelelement
und Innenzarge. Trotz des anschließenden Drehens des Behälters bleiben
Reste des Pulvers in den Spalten hängen. Durch eine nachfolgende
Stapelung der Behälter
auf Paletten wird das Deckelelement gegen die Innenzarge gedrückt, wodurch
es zu einer Verpressung des Pulvers in den betreffenden Spalten kommt.
So entstehen insbesondere auf der Oberkante der Innenzarge bzw.
auf den Oberkanten der Seitenteile und des Vorderteiles störende Anhaftungen, die
durch Erschütterungen
beim Öffnen
des Behälters
durch den Verbraucher gelöst
werden und dann herabfallen. Dies wird vom Verbraucher als störend empfunden.
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Aufgrund
auftretender Toleranzen während der
industriellen Produktion des oben beschriebenen Behälters und
klimatisch bedingten Materialänderungen
(Biegesteifigkeit, geringe Änderung
der Maße durch
Dehnen oder Zusammenziehen der Papierfasern, usw.) bei den üblicherweise
eingesetzten Kartonagen lassen sich die beschriebenen Ritzen und Spalte
praktisch nicht vermeiden, auch wenn ein spielfreies Anliegen des
Deckelelementes auf der Oberkante der Innenzarge theoretisch vorgesehen ist.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Behälter für rieselfähige Güter wie
beispielsweise Pulver weiterzuentwickeln, bei dem bei dessen erstmaligen Öffnung möglichst
wenig Pulver runterrieselt, ohne dabei derzeit übliche Produktionsverfahren
abändern
zu müssen.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird mit der Bereitstellung
eines Behälters
mit den Merkmalen gemäß Anspruch
1 gelöst.
Bevorzugte Ausführungen
können
den Unteransprüchen
entnommen werden.
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Erfindungsgemäß ist im
geschlossenen Zustand des Deckelelementes zwischen der Unterseite des
Deckelelementes und der Oberkanten der Seitenteile im wesentlichen über deren
gesamte Breite ein Mindestabstand gegeben, der vorzugsweise größer als 1 mm ist. Auch kann der Mindestabstand größer als
2 mm sein.
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Erfindungsgemäß ist somit
ein Spalt zwischen Deckelelement und Seitenteil vorgesehen. In diesen
Spalt kann beim Befüllen
des Behälters
Pulver gelangen. Jedoch ist dieser Spalt so groß, dass schon beim oben beschriebenen
Drehen des Behälters
nach der Befüllung
das Pulver aus diesem Spalt herausfällt, ohne dazwischen haften
zu bleiben. Zudem wird Pulver, das trotz des erfindungsgemäßen Mindestabstandes
zwischen Deckelelement und Seitenteil hängen bleibt, beim anschließenden Stapeln des
Behälters
auf der Palette keinen großen
Drücken ausgesetzt,
da die Hauptlast eines über
einem anderen Behälter
stehenden Behälters
aufgrund des Mindestabstandes nicht oder nur in einem sehr kleinen Maße von den
Seitenteilen der Innenzarge aufgenommen wird. Vielmehr konzentriert
sich die Hauptlast auf die Stellen, auf denen das geschlossene Deckelelement
aufliegt. Durch Vibrationen beispielsweise beim Transport der gestapelten
Behälter
kann sich daher Pulver aus den Spalten zwischen Deckelelement und
Seitenteilen lösen
und herunterrieseln.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel liegt
das Deckelelement in Randbereichen der Seitenteile auf. Somit bilden
sich unter Zusammenwirkung des Vorderteils oberen Ecken der Innenzarge aus,
die aufgrund ihrer hohen Steifigkeit wesentlich zur Abstützung des
Deckelelements beitragen. Erfindungsgemäß kann daher vorgesehen sein,
dass der Mindestabstand sich nicht vollständig über die gesamte Breite eines
Seitenteils gegeben ist, sondern nur in einem mittleren Bereich,
dessen Länge
zu der Ausdehnung eines Randbereichs jedoch deutlich größer ist.
Beispielsweise kann der tragende Randbereich nur 10 bis 20 % der
Breite eines Seitenteils oder weniger ausmachen.
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Der
Mindestabstand zwischen der Unterseite des Deckelelementes und der
oberen Kante kann auch im Bereich des Vorderteiles gegeben sein.
In diesem Fall stützt
sich das Deckelelement lediglich auf den oberen Ecken der Innenzarge
ab, die zwischen dem ersten Seitenteil und dem Vorderteil bzw. zwischen
dem Vorderteil und dem zweiten Seitenteil ausgebildet sind. Insbesondere
ist hier eine Ausführung
zu bevorzugen, bei der das Deckelelement auch auf Randbereichen
der Seitenteile aufliegt. Somit kommt es nicht zu einer linienförmigen Auflage
des Deckelelementes auf der Innenzarge, sondern zu einer punktuellen
Auflage, soweit die oberen Ecken idealisiert als Punkte betrachtet
werden. Die Verpressung von Pulver zwischen Deckelelement und Innenzarge
wird auf ein Minimum reduziert, ohne dass dadurch die stützende Wirkung
der Innenzarge zu stark reduziert wird. Die oberen Ecken der Innenzarge übernehmen
ohnehin aufgrund der versteifenden Wirkung der Falt- oder Knickkante
zwischen Seitenteil und Vorderteil einen Großteil der vertikal aufzufangenden
Last des Behälters.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wirkt
eine an dem Vorderteil der Innenzarge angeordnete Schließlasche
mit einem an dem Deckelelement angeordneten Gegenstück zum Zwecke
einer lösbaren
Festlegung des Deckelelementes zusammen. Bei dieser Ausführung kann
zweckmäßigerweise
vorgesehen sein, dass im Bereich, in dem die Schließlasche
an dem Vorderteil angeordnet ist, im geschlossenen Zustand ein Spalt
zwischen der Unterseite des Deckelelementes und der Oberkante des
Vorderteiles gegeben ist. Dadurch kann, unabhängig von der Reduzierung der
unerwünschten
Verpressung von Pulver zwischen Deckelelement und Innenzarge, das Zusammenwirken
der Schließlasche
mit dem an dem Deckelelement angeordneten Gegenstück zuverlässiger gestaltet
werden. Durch eine nun mögliche elastische
Durchbiegung des Deckelelementes im Bereich der Schließlasche
ist beim Schließen
ein Einschnappen der Schließlasche
hinter das Gegenstück auch
nach längerer
Benutzung des Behälters
sichergestellt. Zudem lässt
sich bei geeigneter Positionierung von Schließlasche und Gegenstück eine
federnde Durchbiegung des Deckelelementes im geschlossenen Zustand
justieren, so dass Schließlasche
und Gegenstück
gegeneinander vorgespannt sind.
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In
bevorzugter Ausführung
bestehen die Innenzarge und die Außenschachtel aus unterschiedlichem
Kartonmaterial, wobei das Material der Innenzarge vorzugsweise eine
größere Steifigkeit
aufweist als das Material der Außenschachtel. Somit kann die Außenschachtel
kostengünstig
mit üblichen
Maschinen bedruckt werden, wohingegen die Innenzarge wesentlich
zur Steifigkeit des Behälters
und somit zur Stapelbarkeit für
den Transport beiträgt.
Zudem wird insgesamt Gewicht und Material gespart, wenn die Innenzarge
lediglich senkrechte Wände
des Behälters
umfasst, da eine erhöhte
mechanische Belastung zumeist nur in dieser senkrechten Richtung
des Behälters
auftritt.
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Vorteilhaft
ist die Schließlasche
im Bereich des Vorderteiles bzw. der Vorderwand der Innenzarge bzw.
der Vorderwand der Außenschachtel
im Wesentlichen zentral angeordnet und weist eine Breite von nicht
mehr als 70 %, besonders bevorzugt nicht mehr als etwa 50 % der
Breite der Vorderwand auf. Hierdurch ist si chergestellt, dass keine übermäßig großen Kräfte beim
erstmaligen oder beim wiederholten Öffnen des Behälters aufgewendet
werden müssen.
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Vorzugsweise
umfasst die Außenschachtel zumindest
ein abreißbares
Streifenelement, mittels dessen ein Randbereich des Deckelelementes
zum Zweck einer ersten Öffnung
des Behälters
definiert ist. Hierdurch ist die Kontrolle des Originalzustandes des
Behälters
erleichtert. Zudem ist eine erhöhte
Sicherheit gegen Leckage im ursprünglich ungeöffneten Zustand des Behälters sichergestellt.
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In
einer bevorzugten Ausführung
sind die Innenzarge und die Außenschachtel
aneinander festgelegt, insbesondere mittels Verklebung.
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Bevorzugt
ist das Gegenstück
im ursprünglich
ungeöffneten
Zustand des Behälters über eine Schwächungslinie
einstückig
mit der inneren Lage verbunden. Dies ermöglicht bei der Herstellung
bzw. Faltung des Behälters
eine präzise
Positionierung des Gegenstückes
und ergibt zudem eine zusätzliche
Kontrollmöglichkeit
durch eine Versiegelung des Behälters.
Aus gleichen Gründen
ist vorteilhaft das Gegenstück
insbesondere mittels Klebung an einer Innenfläche des Deckelelementes festgelegt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des Behälters
weist das Gegenstück
die Form einer Brücke
auf, die in dem ursprünglich
ungeöffneten
Zustand über
zwei Beine mit der Innenzarge verbunden ist.
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Die
Innenzarge kann eine Zusatzlasche aufweisen, mittels deren Umklappung
eine lokale Verdickung der Innenzarge ausbildbar ist. Hierdurch
ist eine verbesserte Stapelung bzw. Zuführung der Innenzarge bei einer
maschinellen Faltung des Behälters
gegeben.
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Die
Erfindung wird anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 einen
Behälter
in perspektivischer Ansicht;
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2 eine
Außenschachtel
des Behälters
im ungefalteten Zustand; und
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3 eine
Innenzarge des Behälters
im ungefalteten Zustand.
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1 zeigt
einen Behälter 1 mit
einer Außenschachtel 2,
in die eine Innenzarge 3 eingesteckt ist. Die Außenschachtel 2 umfasst
ein Deckelelement 4, welches über eine Knickkante 5 schwenkbar
mit dem Rest der Außenschachtel 2 verbunden
ist und welches einen Randbereich 6 aufweist, der durch vorheriges
Abreißen
eines abreißbaren
Streifenelementes 7 (s. 2) gebildet
wurde und die Trennung zwischen Deckelelement 4 und restlicher
Außenschachtel
darstellt.
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Das
Deckelelement 4 überdeckt
im geschlossenen Zustand einen über
den Randbereich 6 der Außenschachtel 2 hervorstehenden
Bereich der Innenzarge 3. Dabei ist ein aus dem Material
der Innenzarge 3 bestehendes Gegenstück 8 an der Innenseite
eines vorderen Abschnittes 4a des Deckelelementes 4 angeklebt.
Dieses Gegenstück 8 korrespondiert
mit einer Schließlasche 9,
die an einer oberen Kante 10 der Innenzarge 3 angeordnet
ist. Die Schließlasche 9 ist
nach vorne geklappt, so dass sie sich im geschlossenen Zustand des
Behälters 1 zwischen
der Innenzarge 3 und dem vorderen Abschnitt 4a des
Deckelelementes 4 befindet und an einem oberen Rand 11 des
Gegenstückes 8 anstößt. Dieses Anstoßen bewirkt
im geschlossenen Zustand des Behälters 1 eine
Sicherung des Deckelelementes 4. Beim Hochziehen des Deckelelementes 4 wird
dann bedingt durch die Stoßbündigkeit
die Schließlasche 9 hochgeschwenkt
und sogleich die Innenzarge 3 sowie der vordere Abschnitt
des Deckels 4 voneinander weggedrückt. Nach Überwindung eines maximalen Widerstandes
schnappt dann das Deckelelement 4 auf, wobei die Schließlasche 9 in
eine schräg
nach unten ge neigte Position, wie in 1 dargestellt,
zurückspringt.
Das Schließen
des Deckelelementes 4, bei dem die Schließlasche 9 hinter
den oberen Rand 11 des Gegenstückes 8 springt, geht
mit einem hörbaren
Geräusch
einher.
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Wie
insbesondere aus der 3 zu entnehmen ist, weist die
dort ungefalteten, flachliegenden Zustand darstellte Innenzarge 3 insgesamt
fünf Segmente, 3a, 3b, 3c, 3d, 3e auf,
welche über
Knicklinien oder Rilllinien 12 im gefalteten Zustand jeweils
um 90° gegenüber einem
benachbarten Segment gefaltet sind. Im gefalteten Zustand bildet
das Segment 3a das Vorderteil der Innenzarge und das Segment 3d ein
Rückteil
der Innenzarge. Das Segment 3b und das Segment 3c überlappen
sich im gefalteten Zustand und sind miteinander verklebt, so dass
diese beiden Segmente 3b, 3c gemeinsam eine erste
Seitenwand der Innenzarge 3 ausbilden. Das Segment 3e bildet
dabei eine zweite Seitenwand der Innenzarge 3 aus. Die
Schließlasche 9 ist über eine
Rilllinie 13 an dem ersten Segment 3a festgelegt
bzw. beim Zuschnitt der inneren Lage 3 stehengelassen worden. In 1 sind
die Teile der Innenzarge, die aus den einzelnen Segmenten 3a bis 3e gebildet
werden, entsprechend gekennzeichnet. Diese erste Seitenwand, die
sich aus den überlappenden
Segmenten 3b, 3c zusammensetzt, wird in 1 zudem
mit 3f bezeichnet.
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Die
Oberkante 10 der Innenzarge 3 lässt sich entsprechend
der nebeneinander angeordneten Segmente 3a bis 3e in
Teilstücke
aufteilen, die entsprechend der Bezeichnung für die Segmente mit 10a, 10b, 10c, 10d, 10e bezeichnet
werden. Zu erkennen ist, dass die Oberkanten 10e, 10f (bzw. 10b, 10c)
der Seitenteile 3e, 3f (3b, 3c)
gegenüber
den Oberkanten 10d, 10a des Vorderteiles 3a und
des Rückteiles 3d zurückgezogen
sind. In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel betrifft die
Zurückziehung
der Oberkanten die gesamte Breite der Seitenteile. Die Oberkante 10f ist
dabei gegenüber
der Oberkante 10a um ca. 1,5 mm zurückgesetzt. Diese Zurücksetzung
der Oberkanten 10e, 10f der Seitenteile der Innenzarge 3 ist
auch in 1 zu erkennen. Im geschlossenen
Zustand liegt das Deckelelement 4 mit seiner Unterseite
auf der Oberkante 10a des Vorderteiles 3a auf,
wobei zwischen der Unterseite des Deckelelementes 4 und
der Seitenteile 3e, 3f ein Spalt gegeben ist.
Aufgrund dieses Spaltes stützt sich
das Deckelelement 4, insbesondere wenn es von oben mit
dem Gewicht eines darauf gestapelten Behälters beaufschlagt wird, nur
am Vorderteil 3a und nicht an den Seitenteilen 3b, 3f,
ab. Entsprechend kommt es zu keiner Verpressung von in dem Behälter befindlichen
Pulver, das – möglicherweise bei
der Befüllung
des Behälters – in den
Spalt zwischen Deckelelement und Seitenteilen gelangt.
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Bei
der Herstellung des Behälters 1 wird
die Schließlasche 9 ausgehend
von der noch ungefalteten Innenzarge 3 (3)
nach vorne umgelegt. Das zunächst
mit der Innenzarge 3 verbundene Gegenstück 8 wird ebenfalls
nach vorne umgeklappt und mit dem geschlossenen und über das
Streifenelement 7 gesicherten Deckelelement 4 verklebt.
Bei einem ersten Öffnen
des Deckelelementes 4, nachdem zuvor das Streifenelement 7 entfernt
worden ist, reißt das
Gegenstück 8 von
einer Schwächungslinie 8b ab und
verbleibt nachfolgend nur noch mit dem Deckelelement 4 durch
die Klebung verbunden. Ursprünglich,
wie in 3 dargestellt, ist das U-förmig ausgebildete Gegenstück 8 mit
zwei Schenkeln 8a jeweils mit der Oberkante 10a des
Segmentes 3a verbunden. Die Verbindung 8b ist
dabei nach Art einer Sollrissstelle ausgebildet, etwa durch Perforation
oder teilweisen Einschnitt. Zwischen den Schenkeln 8a des
Gegenstückes 8 ist
die Schließlasche 9 über die Rilllinie 13 and
der Oberkante 10a angeordnet, wobei Gegenstück 8 und
Schließlasche 9 nicht
unmittelbar aneinander festgelegt sind, sondern stoßbündig aneinanderliegen.
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Die
Innenzarge 3 umfasst zudem innerhalb des Segmentes 3d eine
Zusatzlasche 14, welches als ein an drei Seiten mit einer
Trennlinie 15 versehenes und an der vierten Seiten mit
einer Rilllinie 16 versehenes Rechteck ausgebildet ist.
Diese Zusatzlasche 15 wird zum Zwecke der Stapelung der
noch nicht gefalteten Innenzarge umgeklappt. In Zusammenwirkung
mit dem Umklappen der Schließlasche 9 und
des Gegenstückes 8 ist
somit eine gleichmäßige Stapelung
möglich,
welche die automatische Zuführung
der flach liegenden Innenzarge 3 bei einer maschinellen
Faltung und Befüllung
des Behälters 1 erleichtert.
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2 zeigt
die Außenschachtel 2 in
einem ungefalteten Zustand. Die Außenschachtel 2 weist mehrere
Segmente auf, auf die im folgenden entsprechend ihrer Anordnung
bei dem gefalteten Behälter 1 Bezug
genommen wird. Die Außenschachtel 2 umfasst
eine Vorderwand 17, die über Rilllinien 18 mit
einer ersten und zweiten Seitenwand 19, 20 verbunden sind,
wobei an die zweite Seitenwand 20 wiederum eine Rückwand 21 des
Behälters 1 anschließt. Die Rückwand 21 weist
eine Klebelasche 22 auf, mittels derer die schrittweise
um 90° zueinander
geknickten Wände 17, 19, 20, 21 der
Außenschachtel 1 zu
einer geschlossenen Umfangswandung zusammengeklebt werden. Das Streifenelement 7 erstreckt
sich dabei über
die Seitenwände 19, 20 sowie
die Vorderwand 17.
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Stirnseitig
schließt
sich jeweils jeder Wand 17, 19, 20, 21 eine
Deckellasche 17a, 19a, 20a, 21a und
eine Bodenlasche 17b, 19b, 20b, 21b an.
Aus den Deckellaschen 17a, 19a, 20a, 21a wird
hauptsächlich
das Deckelelement 4 gebildet. Die Bodenlaschen 17, 19b, 20b und 21b bilden
den Bodenbehälter,
er in der Darstellung der 1 nicht
zu sehen ist.
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- 1
- Behälter
- 2
- Außenschachtel
- 3
- Innenzarge
- 4
- Deckelelement
- 5
- Knickkante
- 6
- Randbereich
- 7
- Streifenelement
- 8
- Gegenstück
- 9
- Schließlasche
- 10
- Oberkante
- 11
- oberer
Rand
- 12
- Knicklinie
- 13
- Rilllinie
- 14
- Zusatzlasche
- 15
- Trennlinie
- 16
- Rilllinie
- 17
- Vorderwand
- 18
- Rilllinie
- 19
- erste
Seitenwand
- 20
- zweite
Seitenwand
- 21
- Rückwand
- 22
- Klebelasche