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DE102005053561A1 - Behälter, insbesondere für rieselfähige Güter - Google Patents

Behälter, insbesondere für rieselfähige Güter Download PDF

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DE102005053561A1
DE102005053561A1 DE200510053561 DE102005053561A DE102005053561A1 DE 102005053561 A1 DE102005053561 A1 DE 102005053561A1 DE 200510053561 DE200510053561 DE 200510053561 DE 102005053561 A DE102005053561 A DE 102005053561A DE 102005053561 A1 DE102005053561 A1 DE 102005053561A1
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DE
Germany
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container
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DE200510053561
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English (en)
Inventor
Barbara Grossmann
Wolfgang Barthel
Eiko Hasse
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Publication date
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft Behälter (1), insbesondere für rieselfähige Güter, wie etwa Waschmittel, umfassend eine Außenschachtel (2) mit zumindest einer Rückwand (21), einer Vorderwand (17) und einer ersten und zweiten Seitenwand (19, 20), ein aufschwenkbares Deckelelement als ein Teil der Außenschachtel (2), wobei das Deckelelement (4) an der Rückwand (21) bzw. Vorderwand (17) verschwenkbar angelenkt ist, eine innenseitig an der Außenschachtel (2) anliegende Innenzarge (3) mit wenigstens einem ersten und zweiten Seitenteil (3b, 3f) und einem Vorderteil (3a), wobei in einem geschlossenen Zustand das Deckelelement (4) die Innenzarge (3) zumindest teilweise überdeckt und wobei eine Unterseite des Deckelelementes (4) auf einer Oberkante (10) der Innenzarge (3) aufliegt, die sich aus einer Oberkante des ersten Seitenteils (3f), des zweiten Seitenteils (3e) und der Vorderseite (3a) zusammensetzt. Erfindungsgemäß ist im geschlossenen Zustand des Deckelelementes (4) zwischen der Unterseite des Deckelelementes (4) und der Oberkante (10e, 10f) der Seitenteile (3e, 3f) im wesentlichen über die gesamte Breite der Seitenteile (3e, 3f) ein Mindestabstand gegeben ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Behälter, insbesondere für rieselfähige Güter, wie etwa Waschmittel, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • In der DE 103 33 953 A1 wird ein Behälter mit einer quaderförmigen Außenschachtel offenbart. Die Außenschachtel weist eine Rückwand, eine Vorderwand und eine erste und zweite Seitenwand auf, wobei die erste und zweite Seitenwand senkrecht zur Rückwand und zur Vorderwand ausgerichtet sind und diese miteinander verbinden. Des Weiteren weist die Außenschachtel ein Deckelelement auf, das an der Rückwand verschwenkbar angelenkt ist. Innenseitig an der Außenschachtel liegt eine Innenzarge mit einem ersten und zweiten Seitenteil und mit einem Vorderteil an. Das erste Seitenteil der Innenzarge liegt dabei an der ersten Seitenwand der Außenschachtel an. Dementsprechend ist das zweite Seitenteil der Innenzarge der zweiten Seitenwand der Außenschachtel und das Vorderteil der Innenzarge der Vorderwand der Außenschachtel zugeordnet.
  • Die Außenschachtel lässt sich durch Falten und Verkleben eines flachliegenden Faltzuschnittes herstellen. Die Rückwand, erste Seitenwand, die Vorderwand und die zweite Seitenwand liegen dabei längs nebeneinander und sind über Rillliniien faltbar miteinander verbunden. An zwei stirnseitigen Enden einer jeden Wand schließen sich Deckellaschen bzw. Bodenlaschen an, die gegenüber der jeweiligen Wand zum Herstellen des Deckelelementes bzw. eines Behälterboden um 90 Grad geknickt werden und dann mit den anderen entsprechenden Laschen verklebt werden.
  • Bei gefaltetem Behälter überdeckt in einem geschlossenen Zustand das Deckelelement die Innenzarge teilweise, wobei eine Unterseite des Deckelelementes auf einer Oberkante der Innenzarge aufliegt. Die Oberkante setzt sich dabei aus einer Oberkante des ersten und des zweiten Seitenteils sowie aus einer Oberkante des Vorderteils zusammen.
  • Um eine besonders luftdichte Verpackung bei geschlossenem Deckelelement zu erreichen, so dass von außen praktisch keinerlei Feuchtigkeit mehr in den Innenraum des Behälters eindringen kann, schlägt die DE 103 33 953 A1 vor, dass die Oberkanten der Seitenteile der Innenzarge an die Kontur der Unterseite des Deckelelementes angepasst sind, damit das Deckelelement ohne Spiel und ohne Unterbrechung längs der Oberkante auf den Seitenteilen der Innenzarge aufliegt, so dass zwischen Deckelelement und Seitenteilen praktisch kein Durchtritt von Feuchtigkeit möglich ist.
  • Üblicherweise wird in der industriellen Produktion der oben beschriebene Behälter über Kopf abgefüllt. Dabei erfolgt die Befüllung des Behälters mit dem rieselfähigen Gut beispielsweise in Form von Waschmittelpulver nach dem Falten und dem Verkleben der Deckellaschen zur Bildung des Deckelelementes durch den zu diesem Zeitpunkt noch offenen Boden. Erst danach werden die zur Bildung des Bodens vorgesehenen Bodenlaschen gefaltet und verklebt, um dann den Behälter um 180° zu drehen. Während des Befüllens dringt das Waschmittelpulver, unter anderem auch durch das Eigengewicht des nachdrängenden Pulvers bedingt, in die kleinsten Ritzen und Spalte zwischen Deckelelement und Innenzarge. Trotz des anschließenden Drehens des Behälters bleiben Reste des Pulvers in den Spalten hängen. Durch eine nachfolgende Stapelung der Behälter auf Paletten wird das Deckelelement gegen die Innenzarge gedrückt, wodurch es zu einer Verpressung des Pulvers in den betreffenden Spalten kommt. So entstehen insbesondere auf der Oberkante der Innenzarge bzw. auf den Oberkanten der Seitenteile und des Vorderteiles störende Anhaftungen, die durch Erschütterungen beim Öffnen des Behälters durch den Verbraucher gelöst werden und dann herabfallen. Dies wird vom Verbraucher als störend empfunden.
  • Aufgrund auftretender Toleranzen während der industriellen Produktion des oben beschriebenen Behälters und klimatisch bedingten Materialänderungen (Biegesteifigkeit, geringe Änderung der Maße durch Dehnen oder Zusammenziehen der Papierfasern, usw.) bei den üblicherweise eingesetzten Kartonagen lassen sich die beschriebenen Ritzen und Spalte praktisch nicht vermeiden, auch wenn ein spielfreies Anliegen des Deckelelementes auf der Oberkante der Innenzarge theoretisch vorgesehen ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Behälter für rieselfähige Güter wie beispielsweise Pulver weiterzuentwickeln, bei dem bei dessen erstmaligen Öffnung möglichst wenig Pulver runterrieselt, ohne dabei derzeit übliche Produktionsverfahren abändern zu müssen.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird mit der Bereitstellung eines Behälters mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungen können den Unteransprüchen entnommen werden.
  • Erfindungsgemäß ist im geschlossenen Zustand des Deckelelementes zwischen der Unterseite des Deckelelementes und der Oberkanten der Seitenteile im wesentlichen über deren gesamte Breite ein Mindestabstand gegeben, der vorzugsweise größer als 1 mm ist. Auch kann der Mindestabstand größer als 2 mm sein.
  • Erfindungsgemäß ist somit ein Spalt zwischen Deckelelement und Seitenteil vorgesehen. In diesen Spalt kann beim Befüllen des Behälters Pulver gelangen. Jedoch ist dieser Spalt so groß, dass schon beim oben beschriebenen Drehen des Behälters nach der Befüllung das Pulver aus diesem Spalt herausfällt, ohne dazwischen haften zu bleiben. Zudem wird Pulver, das trotz des erfindungsgemäßen Mindestabstandes zwischen Deckelelement und Seitenteil hängen bleibt, beim anschließenden Stapeln des Behälters auf der Palette keinen großen Drücken ausgesetzt, da die Hauptlast eines über einem anderen Behälter stehenden Behälters aufgrund des Mindestabstandes nicht oder nur in einem sehr kleinen Maße von den Seitenteilen der Innenzarge aufgenommen wird. Vielmehr konzentriert sich die Hauptlast auf die Stellen, auf denen das geschlossene Deckelelement aufliegt. Durch Vibrationen beispielsweise beim Transport der gestapelten Behälter kann sich daher Pulver aus den Spalten zwischen Deckelelement und Seitenteilen lösen und herunterrieseln.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel liegt das Deckelelement in Randbereichen der Seitenteile auf. Somit bilden sich unter Zusammenwirkung des Vorderteils oberen Ecken der Innenzarge aus, die aufgrund ihrer hohen Steifigkeit wesentlich zur Abstützung des Deckelelements beitragen. Erfindungsgemäß kann daher vorgesehen sein, dass der Mindestabstand sich nicht vollständig über die gesamte Breite eines Seitenteils gegeben ist, sondern nur in einem mittleren Bereich, dessen Länge zu der Ausdehnung eines Randbereichs jedoch deutlich größer ist. Beispielsweise kann der tragende Randbereich nur 10 bis 20 % der Breite eines Seitenteils oder weniger ausmachen.
  • Der Mindestabstand zwischen der Unterseite des Deckelelementes und der oberen Kante kann auch im Bereich des Vorderteiles gegeben sein. In diesem Fall stützt sich das Deckelelement lediglich auf den oberen Ecken der Innenzarge ab, die zwischen dem ersten Seitenteil und dem Vorderteil bzw. zwischen dem Vorderteil und dem zweiten Seitenteil ausgebildet sind. Insbesondere ist hier eine Ausführung zu bevorzugen, bei der das Deckelelement auch auf Randbereichen der Seitenteile aufliegt. Somit kommt es nicht zu einer linienförmigen Auflage des Deckelelementes auf der Innenzarge, sondern zu einer punktuellen Auflage, soweit die oberen Ecken idealisiert als Punkte betrachtet werden. Die Verpressung von Pulver zwischen Deckelelement und Innenzarge wird auf ein Minimum reduziert, ohne dass dadurch die stützende Wirkung der Innenzarge zu stark reduziert wird. Die oberen Ecken der Innenzarge übernehmen ohnehin aufgrund der versteifenden Wirkung der Falt- oder Knickkante zwischen Seitenteil und Vorderteil einen Großteil der vertikal aufzufangenden Last des Behälters.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wirkt eine an dem Vorderteil der Innenzarge angeordnete Schließlasche mit einem an dem Deckelelement angeordneten Gegenstück zum Zwecke einer lösbaren Festlegung des Deckelelementes zusammen. Bei dieser Ausführung kann zweckmäßigerweise vorgesehen sein, dass im Bereich, in dem die Schließlasche an dem Vorderteil angeordnet ist, im geschlossenen Zustand ein Spalt zwischen der Unterseite des Deckelelementes und der Oberkante des Vorderteiles gegeben ist. Dadurch kann, unabhängig von der Reduzierung der unerwünschten Verpressung von Pulver zwischen Deckelelement und Innenzarge, das Zusammenwirken der Schließlasche mit dem an dem Deckelelement angeordneten Gegenstück zuverlässiger gestaltet werden. Durch eine nun mögliche elastische Durchbiegung des Deckelelementes im Bereich der Schließlasche ist beim Schließen ein Einschnappen der Schließlasche hinter das Gegenstück auch nach längerer Benutzung des Behälters sichergestellt. Zudem lässt sich bei geeigneter Positionierung von Schließlasche und Gegenstück eine federnde Durchbiegung des Deckelelementes im geschlossenen Zustand justieren, so dass Schließlasche und Gegenstück gegeneinander vorgespannt sind.
  • In bevorzugter Ausführung bestehen die Innenzarge und die Außenschachtel aus unterschiedlichem Kartonmaterial, wobei das Material der Innenzarge vorzugsweise eine größere Steifigkeit aufweist als das Material der Außenschachtel. Somit kann die Außenschachtel kostengünstig mit üblichen Maschinen bedruckt werden, wohingegen die Innenzarge wesentlich zur Steifigkeit des Behälters und somit zur Stapelbarkeit für den Transport beiträgt. Zudem wird insgesamt Gewicht und Material gespart, wenn die Innenzarge lediglich senkrechte Wände des Behälters umfasst, da eine erhöhte mechanische Belastung zumeist nur in dieser senkrechten Richtung des Behälters auftritt.
  • Vorteilhaft ist die Schließlasche im Bereich des Vorderteiles bzw. der Vorderwand der Innenzarge bzw. der Vorderwand der Außenschachtel im Wesentlichen zentral angeordnet und weist eine Breite von nicht mehr als 70 %, besonders bevorzugt nicht mehr als etwa 50 % der Breite der Vorderwand auf. Hierdurch ist si chergestellt, dass keine übermäßig großen Kräfte beim erstmaligen oder beim wiederholten Öffnen des Behälters aufgewendet werden müssen.
  • Vorzugsweise umfasst die Außenschachtel zumindest ein abreißbares Streifenelement, mittels dessen ein Randbereich des Deckelelementes zum Zweck einer ersten Öffnung des Behälters definiert ist. Hierdurch ist die Kontrolle des Originalzustandes des Behälters erleichtert. Zudem ist eine erhöhte Sicherheit gegen Leckage im ursprünglich ungeöffneten Zustand des Behälters sichergestellt.
  • In einer bevorzugten Ausführung sind die Innenzarge und die Außenschachtel aneinander festgelegt, insbesondere mittels Verklebung.
  • Bevorzugt ist das Gegenstück im ursprünglich ungeöffneten Zustand des Behälters über eine Schwächungslinie einstückig mit der inneren Lage verbunden. Dies ermöglicht bei der Herstellung bzw. Faltung des Behälters eine präzise Positionierung des Gegenstückes und ergibt zudem eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit durch eine Versiegelung des Behälters. Aus gleichen Gründen ist vorteilhaft das Gegenstück insbesondere mittels Klebung an einer Innenfläche des Deckelelementes festgelegt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des Behälters weist das Gegenstück die Form einer Brücke auf, die in dem ursprünglich ungeöffneten Zustand über zwei Beine mit der Innenzarge verbunden ist.
  • Die Innenzarge kann eine Zusatzlasche aufweisen, mittels deren Umklappung eine lokale Verdickung der Innenzarge ausbildbar ist. Hierdurch ist eine verbesserte Stapelung bzw. Zuführung der Innenzarge bei einer maschinellen Faltung des Behälters gegeben.
  • Die Erfindung wird anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen Behälter in perspektivischer Ansicht;
  • 2 eine Außenschachtel des Behälters im ungefalteten Zustand; und
  • 3 eine Innenzarge des Behälters im ungefalteten Zustand.
  • 1 zeigt einen Behälter 1 mit einer Außenschachtel 2, in die eine Innenzarge 3 eingesteckt ist. Die Außenschachtel 2 umfasst ein Deckelelement 4, welches über eine Knickkante 5 schwenkbar mit dem Rest der Außenschachtel 2 verbunden ist und welches einen Randbereich 6 aufweist, der durch vorheriges Abreißen eines abreißbaren Streifenelementes 7 (s. 2) gebildet wurde und die Trennung zwischen Deckelelement 4 und restlicher Außenschachtel darstellt.
  • Das Deckelelement 4 überdeckt im geschlossenen Zustand einen über den Randbereich 6 der Außenschachtel 2 hervorstehenden Bereich der Innenzarge 3. Dabei ist ein aus dem Material der Innenzarge 3 bestehendes Gegenstück 8 an der Innenseite eines vorderen Abschnittes 4a des Deckelelementes 4 angeklebt. Dieses Gegenstück 8 korrespondiert mit einer Schließlasche 9, die an einer oberen Kante 10 der Innenzarge 3 angeordnet ist. Die Schließlasche 9 ist nach vorne geklappt, so dass sie sich im geschlossenen Zustand des Behälters 1 zwischen der Innenzarge 3 und dem vorderen Abschnitt 4a des Deckelelementes 4 befindet und an einem oberen Rand 11 des Gegenstückes 8 anstößt. Dieses Anstoßen bewirkt im geschlossenen Zustand des Behälters 1 eine Sicherung des Deckelelementes 4. Beim Hochziehen des Deckelelementes 4 wird dann bedingt durch die Stoßbündigkeit die Schließlasche 9 hochgeschwenkt und sogleich die Innenzarge 3 sowie der vordere Abschnitt des Deckels 4 voneinander weggedrückt. Nach Überwindung eines maximalen Widerstandes schnappt dann das Deckelelement 4 auf, wobei die Schließlasche 9 in eine schräg nach unten ge neigte Position, wie in 1 dargestellt, zurückspringt. Das Schließen des Deckelelementes 4, bei dem die Schließlasche 9 hinter den oberen Rand 11 des Gegenstückes 8 springt, geht mit einem hörbaren Geräusch einher.
  • Wie insbesondere aus der 3 zu entnehmen ist, weist die dort ungefalteten, flachliegenden Zustand darstellte Innenzarge 3 insgesamt fünf Segmente, 3a, 3b, 3c, 3d, 3e auf, welche über Knicklinien oder Rilllinien 12 im gefalteten Zustand jeweils um 90° gegenüber einem benachbarten Segment gefaltet sind. Im gefalteten Zustand bildet das Segment 3a das Vorderteil der Innenzarge und das Segment 3d ein Rückteil der Innenzarge. Das Segment 3b und das Segment 3c überlappen sich im gefalteten Zustand und sind miteinander verklebt, so dass diese beiden Segmente 3b, 3c gemeinsam eine erste Seitenwand der Innenzarge 3 ausbilden. Das Segment 3e bildet dabei eine zweite Seitenwand der Innenzarge 3 aus. Die Schließlasche 9 ist über eine Rilllinie 13 an dem ersten Segment 3a festgelegt bzw. beim Zuschnitt der inneren Lage 3 stehengelassen worden. In 1 sind die Teile der Innenzarge, die aus den einzelnen Segmenten 3a bis 3e gebildet werden, entsprechend gekennzeichnet. Diese erste Seitenwand, die sich aus den überlappenden Segmenten 3b, 3c zusammensetzt, wird in 1 zudem mit 3f bezeichnet.
  • Die Oberkante 10 der Innenzarge 3 lässt sich entsprechend der nebeneinander angeordneten Segmente 3a bis 3e in Teilstücke aufteilen, die entsprechend der Bezeichnung für die Segmente mit 10a, 10b, 10c, 10d, 10e bezeichnet werden. Zu erkennen ist, dass die Oberkanten 10e, 10f (bzw. 10b, 10c) der Seitenteile 3e, 3f (3b, 3c) gegenüber den Oberkanten 10d, 10a des Vorderteiles 3a und des Rückteiles 3d zurückgezogen sind. In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel betrifft die Zurückziehung der Oberkanten die gesamte Breite der Seitenteile. Die Oberkante 10f ist dabei gegenüber der Oberkante 10a um ca. 1,5 mm zurückgesetzt. Diese Zurücksetzung der Oberkanten 10e, 10f der Seitenteile der Innenzarge 3 ist auch in 1 zu erkennen. Im geschlossenen Zustand liegt das Deckelelement 4 mit seiner Unterseite auf der Oberkante 10a des Vorderteiles 3a auf, wobei zwischen der Unterseite des Deckelelementes 4 und der Seitenteile 3e, 3f ein Spalt gegeben ist. Aufgrund dieses Spaltes stützt sich das Deckelelement 4, insbesondere wenn es von oben mit dem Gewicht eines darauf gestapelten Behälters beaufschlagt wird, nur am Vorderteil 3a und nicht an den Seitenteilen 3b, 3f, ab. Entsprechend kommt es zu keiner Verpressung von in dem Behälter befindlichen Pulver, das – möglicherweise bei der Befüllung des Behälters – in den Spalt zwischen Deckelelement und Seitenteilen gelangt.
  • Bei der Herstellung des Behälters 1 wird die Schließlasche 9 ausgehend von der noch ungefalteten Innenzarge 3 (3) nach vorne umgelegt. Das zunächst mit der Innenzarge 3 verbundene Gegenstück 8 wird ebenfalls nach vorne umgeklappt und mit dem geschlossenen und über das Streifenelement 7 gesicherten Deckelelement 4 verklebt. Bei einem ersten Öffnen des Deckelelementes 4, nachdem zuvor das Streifenelement 7 entfernt worden ist, reißt das Gegenstück 8 von einer Schwächungslinie 8b ab und verbleibt nachfolgend nur noch mit dem Deckelelement 4 durch die Klebung verbunden. Ursprünglich, wie in 3 dargestellt, ist das U-förmig ausgebildete Gegenstück 8 mit zwei Schenkeln 8a jeweils mit der Oberkante 10a des Segmentes 3a verbunden. Die Verbindung 8b ist dabei nach Art einer Sollrissstelle ausgebildet, etwa durch Perforation oder teilweisen Einschnitt. Zwischen den Schenkeln 8a des Gegenstückes 8 ist die Schließlasche 9 über die Rilllinie 13 and der Oberkante 10a angeordnet, wobei Gegenstück 8 und Schließlasche 9 nicht unmittelbar aneinander festgelegt sind, sondern stoßbündig aneinanderliegen.
  • Die Innenzarge 3 umfasst zudem innerhalb des Segmentes 3d eine Zusatzlasche 14, welches als ein an drei Seiten mit einer Trennlinie 15 versehenes und an der vierten Seiten mit einer Rilllinie 16 versehenes Rechteck ausgebildet ist. Diese Zusatzlasche 15 wird zum Zwecke der Stapelung der noch nicht gefalteten Innenzarge umgeklappt. In Zusammenwirkung mit dem Umklappen der Schließlasche 9 und des Gegenstückes 8 ist somit eine gleichmäßige Stapelung möglich, welche die automatische Zuführung der flach liegenden Innenzarge 3 bei einer maschinellen Faltung und Befüllung des Behälters 1 erleichtert.
  • 2 zeigt die Außenschachtel 2 in einem ungefalteten Zustand. Die Außenschachtel 2 weist mehrere Segmente auf, auf die im folgenden entsprechend ihrer Anordnung bei dem gefalteten Behälter 1 Bezug genommen wird. Die Außenschachtel 2 umfasst eine Vorderwand 17, die über Rilllinien 18 mit einer ersten und zweiten Seitenwand 19, 20 verbunden sind, wobei an die zweite Seitenwand 20 wiederum eine Rückwand 21 des Behälters 1 anschließt. Die Rückwand 21 weist eine Klebelasche 22 auf, mittels derer die schrittweise um 90° zueinander geknickten Wände 17, 19, 20, 21 der Außenschachtel 1 zu einer geschlossenen Umfangswandung zusammengeklebt werden. Das Streifenelement 7 erstreckt sich dabei über die Seitenwände 19, 20 sowie die Vorderwand 17.
  • Stirnseitig schließt sich jeweils jeder Wand 17, 19, 20, 21 eine Deckellasche 17a, 19a, 20a, 21a und eine Bodenlasche 17b, 19b, 20b, 21b an. Aus den Deckellaschen 17a, 19a, 20a, 21a wird hauptsächlich das Deckelelement 4 gebildet. Die Bodenlaschen 17, 19b, 20b und 21b bilden den Bodenbehälter, er in der Darstellung der 1 nicht zu sehen ist.
  • 1
    Behälter
    2
    Außenschachtel
    3
    Innenzarge
    4
    Deckelelement
    5
    Knickkante
    6
    Randbereich
    7
    Streifenelement
    8
    Gegenstück
    9
    Schließlasche
    10
    Oberkante
    11
    oberer Rand
    12
    Knicklinie
    13
    Rilllinie
    14
    Zusatzlasche
    15
    Trennlinie
    16
    Rilllinie
    17
    Vorderwand
    18
    Rilllinie
    19
    erste Seitenwand
    20
    zweite Seitenwand
    21
    Rückwand
    22
    Klebelasche

Claims (13)

  1. Behälter (1), insbesondere für rieselfähige Güter, wie etwa Waschmittel, umfassend eine Außenschachtel (2) mit zumindest einer Rückwand (21), einer Vorderwand (17) und einer ersten und zweiten Seitenwand (19, 20), ein aufschwenkbares Deckelelement als ein Teil der Außenschachtel (2), wobei das Deckelelement (4) an der Rückwand (21) bzw. Vorderwand (17) verschwenkbar angelenkt ist, eine innenseitig an der Außenschachtel (2) anliegende Innenzarge (3) mit wenigsten einem ersten und zweiten Seitenteil (3b, 3f) und einem Vorderteil (3a), wobei in einem geschlossenen Zustand das Deckelelement (4) die Innenzarge (3) zumindest teilweise überdeckt und wobei eine Unterseite des Deckelelementes 4 auf einer Oberkante (10) der Innenzarge (3) aufliegt, die sich aus einer Oberkante des ersten Seitenteils (3f), des zweiten Seitenteils (3e) und der Vorderseite (3a) zusammensetzt, dadurch gekennzeichnet, dass im geschlossenen Zustand des Deckelelementes (4) zwischen der Unterseite des Deckelelementes (4) und der Oberkanten (10e, 10f) der Seitenteile (3e, 3f) im wesentlichen über die gesamte Breite der Seitenteile (3e, 3f) ein Mindestabstand gegeben ist.
  2. Behälter (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mindestabstand größer als 1 mm, vorzugsweise größer als 2 mm ist.
  3. Behälter (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelelement (4) in Randbereichen der Oberkanten (10e, 10f) der Seitenteile (3e, 3f) aufliegt.
  4. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Mindestabstand zwischen Unterseite des Deckelelementes und der oberen Kante (10a) des Vorderteiles (3a) in einem mittleren Bereich gegeben ist.
  5. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine an dem Vorderteil (3a) der Innenzarge (3) angeordnete Schließlasche (9) mit einem an dem Deckelelement (4) angeordneten Gegenstück (8) zum Zwecke einer lösbaren Festlegung des Deckelelementes (4) zusammenwirkt.
  6. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenzarge (3) und die Außenschachtel (2) aus unterschiedlichem Kartonmaterial bestehen, wobei vorzugsweise das Material der Innenzarge (3) eine größere Steifigkeit aufweist als das Material der Außenschachtel (2).
  7. Behälter (1) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließlasche (9) im Bereich der Vorderwand (17) im Wesentlichen zentral angeordnet ist und eine Breite von nicht mehr als 70 %, vorzugsweise nicht mehr als 50 % der Breite der Vorderwand (17) aufweist.
  8. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenschachtel (2) zumindest ein abreißbares Streifenelement (7) umfasst, mittels dessen ein Randbereich des Deckelelementes (4) zum Zwecke einer ersten Öffnung des Behälters (1) freigebbar ist.
  9. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenzarge (3) und die Außenschachtel (2) aneinander festgelegt sind, insbesondere mittels Verklebung.
  10. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenstück (8) im ursprünglich ungeöffneten Zustand über eine Schwächungslinie (8b) einstückig mit der Innenzarge (3) verbunden ist.
  11. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenstück (8) mittels Klebung an einer Innenfläche des Deckelelementes (4) festgelegt ist.
  12. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenstück (8) die Form eines Bogens aufweist, die in dem ursprünglich ungeöffneten Zustand über zwei Schenkel (8a) mit der Innenzarge (3) verbunden ist.
  13. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenzarge (3) eine Zusatzlasche (21) aufweist, mittels deren Umklappung eine lokale Verdickung der Innenzarge (3) ausbildbar ist.
DE200510053561 2005-11-08 2005-11-08 Behälter, insbesondere für rieselfähige Güter Ceased DE102005053561A1 (de)

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