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DE102006001047B4 - Einteiliger faltbarer Zuschnitt für Transport- und Displayverpackung - Google Patents

Einteiliger faltbarer Zuschnitt für Transport- und Displayverpackung Download PDF

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DE102006001047B4 DE102006001047A DE102006001047A DE102006001047B4 DE 102006001047 B4 DE102006001047 B4 DE 102006001047B4 DE 102006001047 A DE102006001047 A DE 102006001047A DE 102006001047 A DE102006001047 A DE 102006001047A DE 102006001047 B4 DE102006001047 B4 DE 102006001047B4
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
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Abstract

Einteiliger faltbarer Zuschnitt zur Herstellung einer Transportverpackung mit einem Verpackungsunterteil (15) und einem Verpackungsoberteil (16), wobei
das Verpackungsunterteil (15) und das Verpackungsoberteil (16) durch Entfernen von Abreißlaschen (13, 14) und eines Abreißstreifen (12) voneinander trennbar sind und das Verpackungsoberteil (16) und das Verpackungsunterteil (15) an einer Längskante A des Zuschnitts 1 des Verpackungsoberteils (16) und des Verpackungsunterteils (15) miteinander verbunden sind dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt 1 in Reihe angeordnet aufweist:
– zwei untere Längsseiten (2, 3), an deren Unterkanten Bodenlaschen (8) angelenkt sind und die über eine Schmalseite (4), an deren Unterkante eine Bodenlasche (8) angelenkt ist, miteinander verbunden sind, daran über Abreißlaschen 13, 14 angelenkt
– zwei obere Längsseiten (5, 6), an deren Oberkanten Deckellaschen (9) angelenkt sind und die über eine Schmalseite (7), an deren Oberkante eine Deckellasche (9) angelenkt ist, verbunden sind, angelenkt an die untere Längsseite 2
– eine dritte Schmalseite...

Description

  • Gegenstand der Erfindung ist eine einteiliger faltbarer Zuschnitt zur Herstellung einer Transportverpackung mit einem Verpackungsunterteil und einem Verpackungsoberteil, die durch Entfernen von Abreißlaschen voneinander trennbar sind.
  • Transportverpackungen für Waren des täglichen Bedarfs werden häufig nicht nur zum eigentlichen Transport der Ware genutzt, sondern dienen auch als Träger zur Darbietung der Waren. Hierbei ist es bei herkömmlichen Verpackungen üblich, diese aus einem Verpackungsunterteil und einem Verpackungsoberteil zu gestalten, die während des Transports fest miteinander verbunden sind und für die Darbietung der Ware das Verpackungsoberteil zu entfernen. Die Ware verbleibt auf dem Verpackungsunterteil, auch Tray genannt und kann auf diesem Tray im Regal positioniert werden. Entsprechend werden solche Transportverpackungen häufig auch als Transport- und Display- oder Regalverpackungen bezeichnet.
  • Eine solche zweiteilige Verpackung ist beispielsweise aus der DE 39 40 872 A1 bekannt. Diese beschreibt eine Verpackung, insbesondere aus Wellpappe, mit zwei Längsseitenwänden und zwei Stirnseitenwänden, wobei die Verpackung aus zwei getrennten Zuschnitten aufgebaut ist, von denen einer den unteren Verpackungsteil und ein zweiter Zuschnitt den oberen Verpackungsteil bildet.
  • Die bekannten Verpackungen aus zwei Zuschnitten haben den Nachteil, dass Verpackungsoberteil und Verpackungsunterteil unterschiedliche Zuschnitte sind und somit jeweils separate Verpackungsmaschinen bzw. spezielle Klebemaschinen zur Herstellung und zum Zusammenfügen von Verpackungsoberteil und Verpackungsunterteil notwendig sind. Das Zusammenfügen der Verpackung bzw. das Verpacken der Ware in einem solchen Transport- und Displaykarton ist entsprechend aufwändig und kostenintensiv.
  • Einteilige sowie zweiteilige bekannte Transportverpackungen, die später im Handel in Ober- und Unterteil teilbar sind, müssen entweder an Klebestellen, Perforationslinien oder Aufreißritzungen auseinandergetrennt werden. Dieses Aufreißen erzeugt in jedem Fall unsaubere Risskanten bzw. Aufrissstellen, die die Verpackung in der Displaywirkung optisch abwertet. Wird ein Messer (cutter) benutzt, bedeutet das im Handel erhöhte Verletzungsgefahr.
  • Eine solche zweiteilige Transportverpackung ist beispielsweise aus der GB 2392149 A bekannt. Das Verpackungsunterteil und das Verpackungsoberteil der Transportverpackung sind mit einer Lasche verbunden. Durch Abreißen der Lasche kann die Abdeckung vom Verpackungsunterteil entfernt werden. Die Anordnung der Lasche kann jedoch zu unsauberen Aufrissstellen führen.
  • Eine weitere Versand- und Verkaufsverpackung ist aus der EP 1357043 A1 bekannt, bei der Oberteil und Unterteil über Faltlaschen bzw. Aufreißlaschen miteinander verbunden sind. Durch Abtrennen der Faltlaschen von den Seitenwänden, können Oberteil und Unterteil getrennt werden, wobei die Faltlaschen entsprechend perforierte Linien oder Schnittkanten aufweisen müssen, damit eine Abtrennung möglich ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Zuschnitt für eine Transportverpackung bereitzustellen, die ohne aufwändiges Zusammenfügen von zwei Zuschnittteilen in ein Verpackungsoberteil und ein Verpackungsunterteil trennbar ist mit optischen ansprechenden Kanten und sich auf einer herkömmlichen Faltschachtelklebemaschine verarbeiten lässt.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein einteiliger faltbarer Zuschnitt zur Herstellung einer Transportverpackung mit einem Verpackungsunterteil (15) und einem Verpackungsoberteil (16), wobei
    das Verpackungsunterteil (15) und das Verpackungsoberteil (16) durch Entfernen von Abreißlaschen (13, 14) und eines Abreißstreifen (12) voneinander trennbar sind und das Verpackungsoberteil (16) und das Verpackungsunterteil (15) an einer Längskante A des Zuschnitts 1 des Verpackungsoberteils (16) und des Verpackungsunterteils (15) miteinander verbunden sind dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt 1 in Reihe angeordnet aufweist:
    • – zwei untere Längsseiten (2, 3), an deren Unterkanten Bodenlaschen (8) angelenkt sind und die über eine Schmalseite (4), an deren Unterkante eine Bodenlasche (8) angelenkt ist, miteinander verbunden sind, daran über Abreißlaschen 13, 14 angelenkt
    • – zwei obere Längsseiten (5,6), an deren Oberkanten Deckellaschen (9) angelenkt sind und die über eine Schmalseite (7), an deren Oberkante eine Deckellasche (9) angelenkt ist, verbunden sind, angelenkt an die untere Längsseite 2
    • – eine dritte Schmalseite (10), an deren Oberkante eine Deckellasche (9) und an deren Unterkante eine Bodenlasche (8) angelenkt ist, die an einer äußeren Seitenkante eine Klebelasche (11) aufweist,
    • – an der Oberkante der Längsseite (3) sich die Abreißlasche (14) anschließt, wobei die Verbindungslinie zwischen Längsseite (3) und Abreißlasche (14) perforiert ist,
    • – die Abreißlasche (14) an ihrer Seitenkante an die obere Längsseite (5) angelenkt ist,
    • – oberhalb der Unterkante der Längsseite (3) die Abreißlasche (13) mit der Längsseite 5 verbunden ist und
    • – die Längskante (A) zwischen der Längseite (5) und der Längsseite (3) und zwischen den Abreißlaschen 13, 14 als Schnitt ausgeführt ist.
  • Weitere Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche oder nachfolgend beschrieben.
  • Der der erfindungsgemäße einteilige Zuschnitt zur Herstellung Transportverpackung wird vorzugsweise aus Wellpappe oder Karton gestanzt. Zur Herstellung der Verpackung wird der Zuschnitt dann an seinen Längskanten gefaltet, so dass alle vier Längsseiten übereinander zum Liegen kommen. In einem weiteren Schritt wird dann die Klebelasche über die Längskanten gefaltet, die Klebelasche wird anschließend mit einer der unteren Längsseiten verklebt. Dabei wird das überstehende Ende der Abreißstreifens auf die obere Abreißlasche geklebt, so dass beim späteren Entfernen der Abreißlasche gleichzeitig der perforierte Abreißstreifen in einem Stück mit entfernt wird. Die gefaltete und verklebte Verpackung wird dann so beim Abpacker aufgerichtet, dass ein quaderförmiger Hohlkörper mit vier Seiten entsteht. Im nächsten Schritt werden die Bodenlaschen nach innen gefaltet und miteinander verklebt. Die Verpackung kann jetzt mit der Ware befüllt werden. Anschließend werden die Deckellaschen nach innen gefaltet und ebenfalls miteinander verklebt. Die Transportverpackung ist fertiggestellt zum Transport und die Verpackung wird für den Versand der Ware verwendet.
  • Am Zielort werden die obere Abreißlasche und der Abreißstreifen entfernt. Ebenso wird durch Eingriff in die entsprechende Öffnung und Zug die untere Abreißlasche entfernt. Hierdurch wird das Verpackungsunterteil, der vom Boden, zwei Schmalseiten und den unteren Längsseiten gebildet wird, vom Verpackungsoberteil getrennt. Das Verpackungsoberteil weist den Deckel sowie zwei Längsseiten und eine Schmalseite auf, während die vierte Seite vollständig offen ist. Die Ware, beispielsweise Dosen, Flaschen oder ähnliche Objekte, steht im Verpackungsunterteil und kann so im Regal dem Kunden präsentiert werden. Bei der erfindungsgemäßen Verpackung werden zudem unsaubere Risskanten, die die Optik beeinträchtigen, ausgeschlossen. Durch die Vermeidung von üblichen Aufrisstechniken durch Perforationen und Ritzlinien ist bei der erfindungsgemäßen Verpackung zudem ein hohes Maß an Stabilität der ungeöffneten Verpackung gegeben.
  • Einer der Vorteile der aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt hergestellten Transportverpackung ist, dass diese sich durch Aufreißen von nur zwei Aufreißlaschen, von denen eine aus einer Lasche und einem Streifen besteht, und einfaches Abziehen des Deckels in wenigen Sekunden in ein Ladentray verwandeln lässt und die Ware so im Regal positioniert werden kann. Gegenüber den bekannten Transport- und Displayverpackungen hat die erfindungsgemäße Transportverpackung weiterhin den Vorteil, dass sie nur aus einem einteiligen Zuschnitt besteht im Gegensatz zu den zweiteiligen Tray- und Deckellösungen, da der Zuschnitt schon bei der Herstellung einteilig ist, ist ein aufwendiges Zusammenfügen von zwei Zuschnitteilen nicht mehr nötig.
  • Die aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt hergestellte Transportverpackung hat gegenüber den bekannten Verpackungen weitere Vorteile: Die Faltung für das Deckelteil wird nicht gegen die Klebemaschinenlaufrichtung um 180° als sogenannte Bodeneinfaltung nach innen geführt, sondern wird völlig neuartig zweifach wie eine Klebefaltung geführt, d. h. die erste Faltung erfolgt zunächst um 180° in den Zuschnitt; und dann erfolgt eine zweite 180° Faltung auf die erste Faltung. Diese Faltungen verlaufen im 90° Winkel zur Klebemaschinenrichtung wie eine Klebefaltung in einer Faltschachtelklebemaschine.
  • Vorteilhafterweise wird die Klebung konventionell außen durchgeführt, wobei nach dem Verschluss der innere Teil der Verpackung (Deckelteil) mit zwei durch Perforation am Verpackungsunterteil erhaltenen Abreißlaschen mit dem Verpackungsunterteil verbunden ist.
  • Die aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt hergestellte Transportverpackung kann gefaltet und verklebt, aber noch flach liegend, an den Verwender geliefert werden. Zum Befüllen der Verpackung kann diese entweder manuell oder maschinell aufgerichtet werden, befüllt und für den Versand verschlossen werden. Zur manuellen oder maschinellen Befüllung kann die erfindungsgemäße Transportverpackung in verschiedenen Deckel- und/oder Bodenverschlussvarianten hergestellt werden.
  • Die aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt hergestellte Transportverpackung ist vorzugsweise als einteilige Verpackung aus Wellpappe gestanzt, verklebt und kann flachliegend an den Verwender geliefert werden. Zum späteren Befüllen der Transportverpackung kann diese entweder manuell oder maschinell aufgerichtet werden, mit Ware befüllt und für den Versand verschlossen werden. In einer besonderen Ausführungsform können in die erfindungsgemäße Transportverpackung weiterhin andere Böden- oder Deckelvarianten integriert werden, wobei der Fachmann unter Patentböden z. B. Bodenkonstruktionen wie in den FEFCO Standard Verpackungen nach Code 0711 und 0215 beschrieben, versteht. Solche Böden greifen bereits beim Aufrichten ineinander, ohne dass eine Verklebung notwendig ist.
  • Überraschenderweise ist es möglich, entgegen den bisher bekannten Transportverpackungen, eine Transportverpackung mit Verpackungsoberteil und Verpackungsunterteil aus einem erfindungsgemäßen einteiligen Zuschnitt herzustellen. Die Transportverpackung kann dabei auf einer herkömmlichen Faltschachtelklebemaschine gefaltet und verklebt werden. Hierdurch entfällt der Einsatz von zusätzlichen kostenintensiven Klebe- und/oder Verpackungsmaschinen, die für herkömmliche Tray- und Stülperdeckler notwendig sind.
  • Die Transportverpackung besteht aus einem einteiligen Zuschnitt, wobei vorzugsweise eine zweifache 180° Faltung beim Verkleben die Verlängerung der Zuschnittsabwicklung in den Zuschnitt gefaltet wird. Diese 180° Faltungen falten sich im 90° Winkel zur Maschinenlaufrichtung wie eine Verklebung in einer Klebemaschine. Die nach innen gefalteten Längsseiten und die Schmalseite bilden später das Verpackungsoberteil, den „Deckel”. Die bei der Faltung außen liegenden Längsseiten und Schmalseiten bilden das Verpackungsunterteil, das sogenannte Tray.
  • Das Verpackungsunterteil kann optional mit Bedruckung zu Marketing- und Werbezwecken versehen sein. Entsprechende Aufdrucke werden vor dem Falten und Verkleben auf den Zuschnitt aufgebracht. Es ist auch möglich bei der Wellpappenherstellung bereits entsprechend bedruckte Papier- oder Kartonlagen für die Außenseite zu verwenden. Da das Verpackungsunterteil vollständig und unbeschädigt nach dem Entfernen des Deckels verbleibt, kann entsprechender Aufdruck wirksam präsentiert werden. Die bekannten Transport- und Displayverpackungen haben hier häufig den Nachteil, dass Verpackungsoberteil und Verpackungsunterteil miteinander verklebt werden und beim Entfernen des Deckels auch das Verpackungsunterteil und ggf. der darauf angebrachte Aufdruck beschädigt werden. Bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Verpackung zum Transport und zur Darbietung von Waren kann das Tray mit unbeschädigtem Druck präsentiert werden, da durch ein Entfernen der Abreißlaschen keine Beschädigung an den bedruckten Seiten des Verpackungsunterteils entsteht.
  • Die Begriffe oben und unten werden erfindungsgemäß jeweils in Bezug auf die fertige Transportverpackung verwendet. Dabei ist als oben jeweils die zum Verpackungsdeckel gerichtete Seite und als unten jeweils die zum Verpackungsboden gerichtete Seite bezeichnet. Entsprechend befinden sich die Unterkanten auf der zum Boden gerichteten Seite der Verpackung und die Oberkanten auf der zur Verpackungsdeckel gerichteten Seite. Die Längskanten verlaufen jeweils senkrecht zu den Ober- und Unterkanten vom Verpackungsboden zum Verpackungsdeckel. Die Kanten, über die die verschiedenen Seiten aneinander angelenkt sind, sind jeweils als Faltkanten ausgeführt, sofern nicht anders beschrieben.
  • Die erfindungsgemäße Verpackung ist insbesondere zum Transport und/oder zur Präsentation von Artikeln im Food und Non Food Bereich, die als Einzel (Primärverpackung) im Regal präsentiert werden sollen geeignet, welche z. B. in Beuteln oder Arerosoldosen angeboten oder für Kosmetikartikel oder nicht tragendes Füllgut verwendet werden.
  • Die erfindungsgemäße Verpackung soll anhand der folgenden Figuren beispielhaft beschrieben werden, ohne die Erfindung auf diese Figuren zu beschränken.
  • Es zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Zuschnitt für eine Verpackung und
  • 2 eine Halbschrägansicht einer Transportverpackung aus Verpackungsoberteil und Verpackungsunterteil, sowie
  • 3 ein Verpackungsunterteil einer aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt hergestellten Verpackung nach Abtrennen des Verpackungsoberteils,
  • 4 einen Zuschnitt für eine weitere Ausführungsform und
  • 5 einen erfindungsgemäßen Zuschnitt für eine Verpackung mit breiterer Abrisslasche.
  • Wie in 1 zu erkennen ist, weist der erfindungsgemäße Zuschnitt zur Herstellung einer Transportverpackung eine untere Längsseite (2) auf, an deren Unterkante eine Bodenlasche (8a) angelenkt ist und an deren einer Seitenkante eine Schmalseite (4) mit einer Bodenlasche (8b) angelenkt ist. Auf der anderen Seite der Längsseite (2) ist eine Schmalseite (10) angelenkt. An die Schmalseite (4) schließt sich zur anderen Seite die untere Längsseite (3) an. Die Längsseite (3) weist an ihrer Unterkante eine Bodenlasche (8c) auf. An der Oberkante der Längsseite (3) schließt sich die Abreißlasche (14) an. Die Verbindungslinie zwischen Längsseite (3) und Abreißlasche (14) ist (auf der gesamten Länge) perforiert. Die Abreißlasche (14) ist an ihrer Seitenkante an die obere Längsseite (5) angelenkt. Die Kante über die die Abreißlasche (14) an die Längsseite (5) angelenkt ist, ist ebenfalls auf ihrer gesamten Länge perforiert.
  • Die Längsseite (3) und die Längsseite (5) sind weiterhin über die Abreißlasche (13) miteinander verbunden. Die Abreißlasche (13) ist Teil der Längsseite (3) und ist an die Längskante der Längsseite (5) unterhalb der Abreißlasche (14) angelenkt. Vor der Abreißlasche (13) befindet sich das Griffloch (17), das in der fertiggestellten Verpackung ein leichteres Entfernen der Abreißlasche (13) erlaubt. Die Kanten, über die die Abreißlasche (13) an die Längsseite (5) und an die Bodenlasche (8c) angelenkt ist, sind ebenfalls auf der gesamten Länge perforiert. Die weitere Längskante (A) zwischen der Längsseite (5) und der Längsseite (3) ist als Schnitt ausgeführt, d. h. die beiden Längsseiten sind im Bereich zwischen den Abreißlaschen (13) und (14) nicht miteinander verbunden.
  • Die obere Längsseite (5) weist an ihrer Oberkante eine Deckellasche (9a) auf. An ihrer zweiten Längskante der Längsseite (5) ist die Schmalseite (7) angelenkt, die ebenfalls ei ne Deckellasche (9b) aufweist. Die Schmalseite (7) ist an ihrer zweiten Längskante an die zweite obere Längsseite (6) angelenkt. Die obere Längsseite (6) weist eine Deckellasche (9c) auf. Der Verpackungszuschnitt ist vorzugsweise aus Wellpappe, wie im Ausschnitt (19) schematisch zu erkennen ist.
  • Die dritte Schmalseite (10) ist an die untere Längsseite (2) angelenkt. Die Schmalseite (10) weist an ihrer Unterkante eine Bodenlasche (8d) und an ihrer Oberkante eine Deckellasche (9d) auf. An ihrer zweiten Längskante ist fernerhin eine Klebelasche (11) angebracht. In ihrem oberen Drittel weist die Schmalseite (10) weiterhin einen Abreißstreifen (12) auf.
  • Der Einschnitt (20) dient der Funktionalität bei der Verklebung und Aufbereitung (Auffaltung) der Verpackung. Der Einschnitt entspricht vorzugsweise immer der Höhe des äußeren Trays. Durch die Mehrfachfaltung kann sich in diesem Bereich der Verpackung, bedingt durch die Materialdicke, ein Materialstau aufbauen, der zu einer unkorrekten Faltung und Verklebung führen könnte, wenn nicht um mind. eine Materialstärke die Biegekante B in den Ausschnitt der Kante D beim 2. Faltvorgang soweit eingeschoben wird, bis eine Parallelität mit der Kante D im gefalteten Zustand erreicht wird.
  • Des Weiteren erlaubt dieser Ausschnitt, einen Spielraum zwischen Außen- und Innenverpackung zu erzeugen, welcher es ermöglicht die beiden Verpackungen später leicht auseinander zu ziehen.
  • In 2 ist eine Halbschrägansicht einer erfindungsgemäßen Transportverpackung zu erkennen, diese besteht aus dem Verpackungsoberteil (15) und dem Verpackungsunterteil (16). Im geschlossenen Verpackungszustand sind Verpackungsoberteil und Verpackungsunterteil über die Abreißlasche (14) und die Abreißlasche (13) miteinander verbunden. Durch Eingriff in die Öffnung (17) kann die Abreißlasche (13) entfernt werden. Ebenso lässt sich die Abreißlasche (14) durch seitlichen Eingriff entfernen.
  • 3 zeigt eine Halbschrägansicht des Verpackungsunterteils nach Entfernen des Verpackungsoberteils. Es zu erkennen, dass an der Längsseite (3) nun die Abreißlasche (14) fehlt und an der Stelle, wo sich vorher die Abreißlasche (13) befand nur noch die Öffnung (18) zu erkennen ist.
  • In den Figuren sind Perforationen und Faltungen jeweils durch gepunktete und gestrichelte Linien dargestellt.
  • Im Folgenden wird kurz beschrieben, wie aus dem Zuschnitt gemäß 1 eine erfindungsgemäße Transportverpackung gemäß 2 hergestellt werden kann.
  • Der Zuschnitt gemäß 1 wird in eine Faltschachtelklebemaschine gelegt, wobei die Laufrichtung der Verklebmaschine parallel zu Wellenlaufrichtung des Zuschnittes verläuft. Sollte es die Statik bzw. Transportbelange der Verpackung erfordern, kann der Wellenlauf auch gedreht werden. In jedem Fall wird der Zuschnitt an den Kanten der Seiten (8d), (8a), (8b), (8c), (5), (7) und (6) in die Maschine eingezogen und transportiert.
  • In einem ersten Faltschritt werden die oberen Längsseiten entlang der Längskante (A) auf die unteren Längsseiten (2, 3) gefaltet. Die Seitenkante der Längsseite (6) schließt dabei etwa mit der Seitenkante der Längsseite (2) ab. Im nächsten Faltschritt werden die aufeinanderliegenden Längsseite (3) und (5) entlang der Längskante (B) auf die beiden anderen Längsseiten (2, 6) gefaltet. Es entsteht so ein gefalteter Zuschnitt, bei dem alle vier Längsseiten aufeinander liegen.
  • Im nächsten Schritt wird die Schmalseite (10) entlang der Längskante (C) so gefaltet, dass sie mit der Klebelasche (11) auf der Längsseite (3) zum Liegen kommt. Vor der Faltung wird die Klebelasche (11) mit Klebstoff versehen, wobei mehrere Klebepunkte oder aber ein Klebestreifen aufgetragen werden können. Insbesondere wird auch auf den über die Schmalseite (10) überstehenden Teil des Klebestreifens (12) Klebstoff aufgetragen. Aus technischen Gründen und Vorteilen des Klebstoffauftrages kann der Klebstoff auch auf der Längsseite (3) aufgetragen werden.
  • Der gefaltete und verklebte Zuschnitt kann jetzt aufgerichtet werden, d. h. dass aus dem vorher flach liegenden Zuschnitt jetzt ein viereckiges Verpackungsvorprodukt entsteht. Die Bodenlaschen (8a, b, c, d) werden nach innen gefaltet und durch eine erste Klebelaschenverklebung aneinander befestigt. Das Verpackungsunterteil (16) ist somit gebrauchsfertig verschlossen und die Verpackung kann jetzt mit Ware befüllt werden. Nach dem Befüllen mit Ware werden auch die vier Deckellaschen (9a, b, c, d) nach innen gefaltet und mitein ander verklebt. Die erfindungsgemäße Transportverpackung ist dann für den Versand fertiggestellt.
  • Zum Öffnen der Transportverpackung wird zunächst die Abreißlasche (14), an der der Abreißstreifen (12) festgeklebt ist, von der unteren Längsseite (3) entlang der Perforierung abgetrennt und dann die Abreißlasche (14) entlang der Perforierung von der Längsseite (5) abgetrennt sowie der Abreißstreifen (12) ebenfalls entlang der beiden Perforierungen aus der Schmalseite (10) herausgetrennt. Im unteren Bereich der Verpackung kann in die Öffnung (17) gegriffen werden, um die Abreißlasche (13) entlang der Perforierungen von der Bodenlasche (8c) und der Längsseite (5) abzureißen. Hierdurch entsteht eine Öffnung (18) im Verpackungsunterteil (16). Verpackungsoberteil (15) und Verpackungsunterteil (16) sind jetzt nicht mehr miteinander verbunden und das Verpackungsoberteil (15) kann aus dem Verpackungsunterteil (16) herausgehoben werden. Die Ware steht nun im Verpackungsunterteil (16) und kann in diesem präsentiert werden.
  • In 4 ist ein Zuschnitt (1) zu erkennen, bei dem an der Längsseite (6) der 1 eine Seite (21) angelenkt worden. Diese Seite (21) bildet dann bei der geschlossenen Verpackung mit den Seiten (5), (7) und (6) eine geschlossene Zarge, die nach Abriss der Laschen aus dem Tray herausgezogen werden kann. Der Vorteil liegt in der erhöhten Stabilität der Verpackung.
  • Die Ausführung der hinteren Aufreißfunktion kann entsprechend 5 verändert werden. Der Abreißstreifen (12) kann bis zur Lasche (9d) vergrößert werden. 5b zeigt einen vergrößerten Ausschnitt aus der 5a.

Claims (10)

  1. Einteiliger faltbarer Zuschnitt zur Herstellung einer Transportverpackung mit einem Verpackungsunterteil (15) und einem Verpackungsoberteil (16), wobei das Verpackungsunterteil (15) und das Verpackungsoberteil (16) durch Entfernen von Abreißlaschen (13, 14) und eines Abreißstreifen (12) voneinander trennbar sind und das Verpackungsoberteil (16) und das Verpackungsunterteil (15) an einer Längskante A des Zuschnitts 1 des Verpackungsoberteils (16) und des Verpackungsunterteils (15) miteinander verbunden sind dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt 1 in Reihe angeordnet aufweist: – zwei untere Längsseiten (2, 3), an deren Unterkanten Bodenlaschen (8) angelenkt sind und die über eine Schmalseite (4), an deren Unterkante eine Bodenlasche (8) angelenkt ist, miteinander verbunden sind, daran über Abreißlaschen 13, 14 angelenkt – zwei obere Längsseiten (5, 6), an deren Oberkanten Deckellaschen (9) angelenkt sind und die über eine Schmalseite (7), an deren Oberkante eine Deckellasche (9) angelenkt ist, verbunden sind, angelenkt an die untere Längsseite 2 – eine dritte Schmalseite (10), an deren Oberkante eine Deckellasche (9) und an deren Unterkante eine Bodenlasche (8) angelenkt ist, die an einer äußeren Seitenkante eine Klebelasche (11) aufweist, – an der Oberkante der Längsseite (3) sich die Abreißlasche (14) anschießt, wobei die Verbindungslinie zwischen Längsseite (3) und Abreißlasche (14) perforiert ist, – die Abreißlasche (14) an ihrer Seitenkante an die obere Längsseite (5) angelenkt ist, – oberhalb der Unterkante der Längsseite (3) die Abreißlasche (13) mit der Längsseite 5 verbunden ist und – die Längskante (A) zwischen der Längseite (5) und der Längsseite (3) und zwischen den Abreißlaschen 13, 14 als Schnitt ausgeführt ist.
  2. Zuschnitt zur Herstellung einer Transportverpackung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Schmalseite (10) an eine untere Längsseite (2) angelenkt ist und/oder im oberen Drittel der Schmalseite (10) der Abreißstreifen (12) angeordnet ist.
  3. Zuschnitt zur Herstellung einer Transportverpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportverpackung aus Wellpappe, Karton, Kunststoff oder Vollpappe hergestellt wird, vorzugsweise aus Wellpappe.
  4. Zuschnitt zur Herstellung einer Transportverpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abreisstreifen (12) über perforierte Linien mit der Schmalseite (10) verbunden ist.
  5. Zuschnitt zur Herstellung einer Transportverpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungsunterteil mit Aufdruck versehen ist.
  6. Zuschnitt zur Herstellung einer Transportverpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Längsseite (3) unmittelbar vor der Abreißlasche (13) eine Öffnung (17) aufweist.
  7. Zuschnitt zur Herstellung einer Transportverpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an die obere Längsseite (6) eine Seite (21) angelenkt ist, die Teil des Verpackungsoberteils ist.
  8. Verfahren zur Herstellung der Transportverpackung aus einem faltbaren Zuschnitt gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt in einer Faltschachtelklebemaschine gefaltet und in der selben Maschine verklebt wird.
  9. Verfahren gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Herstellung folgende Schritte durchlaufen werden: – die oberen Längsseiten (5, 6) werden entlang der Längskante (A) auf die unteren Längsseiten (2, 3) gefaltet, – aufeinanderliegende Längsseiten (3) und (5) werden entlang der Längskante (B) auf die beiden Längsseiten (2, 6) gefaltet, – die Schmalseite (10) wird entlang der Längskante (C) so gefaltet, dass die Klebelasche (11) auf der Längsseite (3) liegt und – der gefaltete und verklebte Zuschnitt wird aufgerichtet.
  10. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kleblasche (11) vor der Faltung mit Klebstoff versehen wird und/oder der Klebstreifen (12) wenigstens teilweise mit Klebstoff versehen ist.
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