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Gegenstand
der Erfindung ist eine einteiliger faltbarer Zuschnitt zur Herstellung
einer Transportverpackung mit einem Verpackungsunterteil und einem
Verpackungsoberteil, die durch Entfernen von Abreißlaschen
voneinander trennbar sind.
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Transportverpackungen
für Waren
des täglichen
Bedarfs werden häufig
nicht nur zum eigentlichen Transport der Ware genutzt, sondern dienen auch
als Träger
zur Darbietung der Waren. Hierbei ist es bei herkömmlichen
Verpackungen üblich,
diese aus einem Verpackungsunterteil und einem Verpackungsoberteil
zu gestalten, die während
des Transports fest miteinander verbunden sind und für die Darbietung
der Ware das Verpackungsoberteil zu entfernen. Die Ware verbleibt
auf dem Verpackungsunterteil, auch Tray genannt und kann auf diesem Tray
im Regal positioniert werden. Entsprechend werden solche Transportverpackungen
häufig
auch als Transport- und Display- oder Regalverpackungen bezeichnet.
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Eine
solche zweiteilige Verpackung ist beispielsweise aus der
DE 39 40 872 A1 bekannt.
Diese beschreibt eine Verpackung, insbesondere aus Wellpappe, mit
zwei Längsseitenwänden und
zwei Stirnseitenwänden,
wobei die Verpackung aus zwei getrennten Zuschnitten aufgebaut ist,
von denen einer den unteren Verpackungsteil und ein zweiter Zuschnitt
den oberen Verpackungsteil bildet.
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Die
bekannten Verpackungen aus zwei Zuschnitten haben den Nachteil,
dass Verpackungsoberteil und Verpackungsunterteil unterschiedliche Zuschnitte
sind und somit jeweils separate Verpackungsmaschinen bzw. spezielle
Klebemaschinen zur Herstellung und zum Zusammenfügen von Verpackungsoberteil
und Verpackungsunterteil notwendig sind. Das Zusammenfügen der
Verpackung bzw. das Verpacken der Ware in einem solchen Transport- und
Displaykarton ist entsprechend aufwändig und kostenintensiv.
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Einteilige
sowie zweiteilige bekannte Transportverpackungen, die später im Handel
in Ober- und Unterteil
teilbar sind, müssen
entweder an Klebestellen, Perforationslinien oder Aufreißritzungen
auseinandergetrennt werden. Dieses Aufreißen erzeugt in jedem Fall unsaubere
Risskanten bzw. Aufrissstellen, die die Verpackung in der Displaywirkung
optisch abwertet. Wird ein Messer (cutter) benutzt, bedeutet das
im Handel erhöhte
Verletzungsgefahr.
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Eine
solche zweiteilige Transportverpackung ist beispielsweise aus der
GB 2392149 A bekannt. Das
Verpackungsunterteil und das Verpackungsoberteil der Transportverpackung
sind mit einer Lasche verbunden. Durch Abreißen der Lasche kann die Abdeckung
vom Verpackungsunterteil entfernt werden. Die Anordnung der Lasche
kann jedoch zu unsauberen Aufrissstellen führen.
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Eine
weitere Versand- und Verkaufsverpackung ist aus der
EP 1357043 A1 bekannt, bei
der Oberteil und Unterteil über
Faltlaschen bzw. Aufreißlaschen
miteinander verbunden sind. Durch Abtrennen der Faltlaschen von
den Seitenwänden,
können Oberteil
und Unterteil getrennt werden, wobei die Faltlaschen entsprechend
perforierte Linien oder Schnittkanten aufweisen müssen, damit
eine Abtrennung möglich
ist.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Zuschnitt für eine Transportverpackung bereitzustellen,
die ohne aufwändiges
Zusammenfügen
von zwei Zuschnittteilen in ein Verpackungsoberteil und ein Verpackungsunterteil
trennbar ist mit optischen ansprechenden Kanten und sich auf einer herkömmlichen
Faltschachtelklebemaschine verarbeiten lässt.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein einteiliger faltbarer Zuschnitt zur Herstellung einer Transportverpackung
mit einem Verpackungsunterteil (15) und einem Verpackungsoberteil (16),
wobei
das Verpackungsunterteil (15) und das Verpackungsoberteil
(16) durch Entfernen von Abreißlaschen (13, 14)
und eines Abreißstreifen
(12) voneinander trennbar sind und das Verpackungsoberteil
(16) und das Verpackungsunterteil (15) an einer
Längskante
A des Zuschnitts 1 des Verpackungsoberteils (16)
und des Verpackungsunterteils (15) miteinander verbunden sind
dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt 1 in Reihe angeordnet
aufweist:
- – zwei
untere Längsseiten
(2, 3), an deren Unterkanten Bodenlaschen (8)
angelenkt sind und die über
eine Schmalseite (4), an deren Unterkante eine Bodenlasche
(8) angelenkt ist, miteinander verbunden sind, daran über Abreißlaschen 13, 14 angelenkt
- – zwei
obere Längsseiten
(5,6), an deren Oberkanten Deckellaschen (9)
angelenkt sind und die über
eine Schmalseite (7), an deren Oberkante eine Deckellasche
(9) angelenkt ist, verbunden sind, angelenkt an die untere
Längsseite 2
- – eine
dritte Schmalseite (10), an deren Oberkante eine Deckellasche
(9) und an deren Unterkante eine Bodenlasche (8)
angelenkt ist, die an einer äußeren Seitenkante
eine Klebelasche (11) aufweist,
- – an
der Oberkante der Längsseite
(3) sich die Abreißlasche
(14) anschließt,
wobei die Verbindungslinie zwischen Längsseite (3) und Abreißlasche
(14) perforiert ist,
- – die
Abreißlasche
(14) an ihrer Seitenkante an die obere Längsseite
(5) angelenkt ist,
- – oberhalb
der Unterkante der Längsseite
(3) die Abreißlasche
(13) mit der Längsseite 5 verbunden ist
und
- – die
Längskante
(A) zwischen der Längseite
(5) und der Längsseite
(3) und zwischen den Abreißlaschen 13, 14 als
Schnitt ausgeführt
ist.
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Weitere
Ausführungsformen
sind Gegenstand der Unteransprüche
oder nachfolgend beschrieben.
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Der
der erfindungsgemäße einteilige
Zuschnitt zur Herstellung Transportverpackung wird vorzugsweise
aus Wellpappe oder Karton gestanzt. Zur Herstellung der Verpackung
wird der Zuschnitt dann an seinen Längskanten gefaltet, so dass
alle vier Längsseiten übereinander
zum Liegen kommen. In einem weiteren Schritt wird dann die Klebelasche über die
Längskanten
gefaltet, die Klebelasche wird anschließend mit einer der unteren
Längsseiten
verklebt. Dabei wird das überstehende
Ende der Abreißstreifens
auf die obere Abreißlasche
geklebt, so dass beim späteren
Entfernen der Abreißlasche
gleichzeitig der perforierte Abreißstreifen in einem Stück mit entfernt
wird. Die gefaltete und verklebte Verpackung wird dann so beim Abpacker
aufgerichtet, dass ein quaderförmiger
Hohlkörper
mit vier Seiten entsteht. Im nächsten
Schritt werden die Bodenlaschen nach innen gefaltet und miteinander
verklebt. Die Verpackung kann jetzt mit der Ware befüllt werden.
Anschließend
werden die Deckellaschen nach innen gefaltet und ebenfalls miteinander
verklebt. Die Transportverpackung ist fertiggestellt zum Transport und
die Verpackung wird für
den Versand der Ware verwendet.
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Am
Zielort werden die obere Abreißlasche und
der Abreißstreifen
entfernt. Ebenso wird durch Eingriff in die entsprechende Öffnung und
Zug die untere Abreißlasche
entfernt. Hierdurch wird das Verpackungsunterteil, der vom Boden,
zwei Schmalseiten und den unteren Längsseiten gebildet wird, vom
Verpackungsoberteil getrennt. Das Verpackungsoberteil weist den
Deckel sowie zwei Längsseiten
und eine Schmalseite auf, während
die vierte Seite vollständig offen
ist. Die Ware, beispielsweise Dosen, Flaschen oder ähnliche
Objekte, steht im Verpackungsunterteil und kann so im Regal dem
Kunden präsentiert
werden. Bei der erfindungsgemäßen Verpackung
werden zudem unsaubere Risskanten, die die Optik beeinträchtigen,
ausgeschlossen. Durch die Vermeidung von üblichen Aufrisstechniken durch
Perforationen und Ritzlinien ist bei der erfindungsgemäßen Verpackung
zudem ein hohes Maß an
Stabilität
der ungeöffneten
Verpackung gegeben.
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Einer
der Vorteile der aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt hergestellten
Transportverpackung ist, dass diese sich durch Aufreißen von
nur zwei Aufreißlaschen,
von denen eine aus einer Lasche und einem Streifen besteht, und
einfaches Abziehen des Deckels in wenigen Sekunden in ein Ladentray
verwandeln lässt
und die Ware so im Regal positioniert werden kann. Gegenüber den
bekannten Transport- und Displayverpackungen hat die erfindungsgemäße Transportverpackung
weiterhin den Vorteil, dass sie nur aus einem einteiligen Zuschnitt
besteht im Gegensatz zu den zweiteiligen Tray- und Deckellösungen,
da der Zuschnitt schon bei der Herstellung einteilig ist, ist ein
aufwendiges Zusammenfügen
von zwei Zuschnitteilen nicht mehr nötig.
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Die
aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt hergestellte
Transportverpackung hat gegenüber
den bekannten Verpackungen weitere Vorteile: Die Faltung für das Deckelteil
wird nicht gegen die Klebemaschinenlaufrichtung um 180° als sogenannte
Bodeneinfaltung nach innen geführt,
sondern wird völlig neuartig
zweifach wie eine Klebefaltung geführt, d. h. die erste Faltung
erfolgt zunächst
um 180° in
den Zuschnitt; und dann erfolgt eine zweite 180° Faltung auf die erste Faltung.
Diese Faltungen verlaufen im 90° Winkel
zur Klebemaschinenrichtung wie eine Klebefaltung in einer Faltschachtelklebemaschine.
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Vorteilhafterweise
wird die Klebung konventionell außen durchgeführt, wobei
nach dem Verschluss der innere Teil der Verpackung (Deckelteil) mit
zwei durch Perforation am Verpackungsunterteil erhaltenen Abreißlaschen
mit dem Verpackungsunterteil verbunden ist.
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Die
aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt hergestellte
Transportverpackung kann gefaltet und verklebt, aber noch flach
liegend, an den Verwender geliefert werden. Zum Befüllen der
Verpackung kann diese entweder manuell oder maschinell aufgerichtet werden,
befüllt
und für
den Versand verschlossen werden. Zur manuellen oder maschinellen
Befüllung kann
die erfindungsgemäße Transportverpackung
in verschiedenen Deckel- und/oder Bodenverschlussvarianten hergestellt
werden.
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Die
aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt hergestellte
Transportverpackung ist vorzugsweise als einteilige Verpackung aus
Wellpappe gestanzt, verklebt und kann flachliegend an den Verwender
geliefert werden. Zum späteren
Befüllen
der Transportverpackung kann diese entweder manuell oder maschinell
aufgerichtet werden, mit Ware befüllt und für den Versand verschlossen
werden. In einer besonderen Ausführungsform
können
in die erfindungsgemäße Transportverpackung
weiterhin andere Böden- oder
Deckelvarianten integriert werden, wobei der Fachmann unter Patentböden z. B.
Bodenkonstruktionen wie in den FEFCO Standard Verpackungen nach
Code 0711 und 0215 beschrieben, versteht. Solche Böden greifen
bereits beim Aufrichten ineinander, ohne dass eine Verklebung notwendig
ist.
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Überraschenderweise
ist es möglich,
entgegen den bisher bekannten Transportverpackungen, eine Transportverpackung
mit Verpackungsoberteil und Verpackungsunterteil aus einem erfindungsgemäßen einteiligen
Zuschnitt herzustellen. Die Transportverpackung kann dabei auf einer
herkömmlichen Faltschachtelklebemaschine
gefaltet und verklebt werden. Hierdurch entfällt der Einsatz von zusätzlichen
kostenintensiven Klebe- und/oder Verpackungsmaschinen, die für herkömmliche
Tray- und Stülperdeckler
notwendig sind.
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Die
Transportverpackung besteht aus einem einteiligen Zuschnitt, wobei
vorzugsweise eine zweifache 180° Faltung
beim Verkleben die Verlängerung der
Zuschnittsabwicklung in den Zuschnitt gefaltet wird. Diese 180° Faltungen
falten sich im 90° Winkel zur
Maschinenlaufrichtung wie eine Verklebung in einer Klebemaschine.
Die nach innen gefalteten Längsseiten
und die Schmalseite bilden später
das Verpackungsoberteil, den „Deckel”. Die bei
der Faltung außen
liegenden Längsseiten
und Schmalseiten bilden das Verpackungsunterteil, das sogenannte Tray.
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Das
Verpackungsunterteil kann optional mit Bedruckung zu Marketing-
und Werbezwecken versehen sein. Entsprechende Aufdrucke werden vor dem
Falten und Verkleben auf den Zuschnitt aufgebracht. Es ist auch
möglich
bei der Wellpappenherstellung bereits entsprechend bedruckte Papier-
oder Kartonlagen für
die Außenseite
zu verwenden. Da das Verpackungsunterteil vollständig und unbeschädigt nach
dem Entfernen des Deckels verbleibt, kann entsprechender Aufdruck
wirksam präsentiert
werden. Die bekannten Transport- und Displayverpackungen haben hier
häufig
den Nachteil, dass Verpackungsoberteil und Verpackungsunterteil
miteinander verklebt werden und beim Entfernen des Deckels auch
das Verpackungsunterteil und ggf. der darauf angebrachte Aufdruck
beschädigt
werden. Bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Verpackung zum Transport
und zur Darbietung von Waren kann das Tray mit unbeschädigtem Druck
präsentiert
werden, da durch ein Entfernen der Abreißlaschen keine Beschädigung an
den bedruckten Seiten des Verpackungsunterteils entsteht.
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Die
Begriffe oben und unten werden erfindungsgemäß jeweils in Bezug auf die
fertige Transportverpackung verwendet. Dabei ist als oben jeweils die
zum Verpackungsdeckel gerichtete Seite und als unten jeweils die
zum Verpackungsboden gerichtete Seite bezeichnet. Entsprechend befinden
sich die Unterkanten auf der zum Boden gerichteten Seite der Verpackung
und die Oberkanten auf der zur Verpackungsdeckel gerichteten Seite.
Die Längskanten verlaufen
jeweils senkrecht zu den Ober- und Unterkanten vom Verpackungsboden
zum Verpackungsdeckel. Die Kanten, über die die verschiedenen Seiten
aneinander angelenkt sind, sind jeweils als Faltkanten ausgeführt, sofern
nicht anders beschrieben.
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Die
erfindungsgemäße Verpackung
ist insbesondere zum Transport und/oder zur Präsentation von Artikeln im Food
und Non Food Bereich, die als Einzel (Primärverpackung) im Regal präsentiert
werden sollen geeignet, welche z. B. in Beuteln oder Arerosoldosen
angeboten oder für
Kosmetikartikel oder nicht tragendes Füllgut verwendet werden.
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Die
erfindungsgemäße Verpackung
soll anhand der folgenden Figuren beispielhaft beschrieben werden,
ohne die Erfindung auf diese Figuren zu beschränken.
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Es
zeigen:
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1 einen
erfindungsgemäßen Zuschnitt für eine Verpackung
und
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2 eine
Halbschrägansicht
einer Transportverpackung aus Verpackungsoberteil und Verpackungsunterteil,
sowie
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3 ein
Verpackungsunterteil einer aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt hergestellten Verpackung
nach Abtrennen des Verpackungsoberteils,
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4 einen
Zuschnitt für
eine weitere Ausführungsform
und
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5 einen erfindungsgemäßen Zuschnitt für eine Verpackung
mit breiterer Abrisslasche.
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Wie
in 1 zu erkennen ist, weist der erfindungsgemäße Zuschnitt
zur Herstellung einer Transportverpackung eine untere Längsseite
(2) auf, an deren Unterkante eine Bodenlasche (8a)
angelenkt ist und an deren einer Seitenkante eine Schmalseite (4)
mit einer Bodenlasche (8b) angelenkt ist. Auf der anderen
Seite der Längsseite
(2) ist eine Schmalseite (10) angelenkt. An die
Schmalseite (4) schließt
sich zur anderen Seite die untere Längsseite (3) an. Die Längsseite
(3) weist an ihrer Unterkante eine Bodenlasche (8c)
auf. An der Oberkante der Längsseite
(3) schließt
sich die Abreißlasche
(14) an. Die Verbindungslinie zwischen Längsseite
(3) und Abreißlasche (14)
ist (auf der gesamten Länge)
perforiert. Die Abreißlasche
(14) ist an ihrer Seitenkante an die obere Längsseite
(5) angelenkt. Die Kante über die die Abreißlasche
(14) an die Längsseite
(5) angelenkt ist, ist ebenfalls auf ihrer gesamten Länge perforiert.
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Die
Längsseite
(3) und die Längsseite
(5) sind weiterhin über
die Abreißlasche
(13) miteinander verbunden. Die Abreißlasche (13) ist Teil
der Längsseite
(3) und ist an die Längskante
der Längsseite
(5) unterhalb der Abreißlasche (14) angelenkt. Vor
der Abreißlasche
(13) befindet sich das Griffloch (17), das in
der fertiggestellten Verpackung ein leichteres Entfernen der Abreißlasche
(13) erlaubt. Die Kanten, über die die Abreißlasche
(13) an die Längsseite
(5) und an die Bodenlasche (8c) angelenkt ist, sind
ebenfalls auf der gesamten Länge
perforiert. Die weitere Längskante
(A) zwischen der Längsseite
(5) und der Längsseite
(3) ist als Schnitt ausgeführt, d. h. die beiden Längsseiten
sind im Bereich zwischen den Abreißlaschen (13) und
(14) nicht miteinander verbunden.
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Die
obere Längsseite
(5) weist an ihrer Oberkante eine Deckellasche (9a)
auf. An ihrer zweiten Längskante
der Längsseite
(5) ist die Schmalseite (7) angelenkt, die ebenfalls
ei ne Deckellasche (9b) aufweist. Die Schmalseite (7)
ist an ihrer zweiten Längskante
an die zweite obere Längsseite
(6) angelenkt. Die obere Längsseite (6) weist
eine Deckellasche (9c) auf. Der Verpackungszuschnitt ist
vorzugsweise aus Wellpappe, wie im Ausschnitt (19) schematisch zu
erkennen ist.
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Die
dritte Schmalseite (10) ist an die untere Längsseite
(2) angelenkt. Die Schmalseite (10) weist an ihrer
Unterkante eine Bodenlasche (8d) und an ihrer Oberkante
eine Deckellasche (9d) auf. An ihrer zweiten Längskante
ist fernerhin eine Klebelasche (11) angebracht. In ihrem
oberen Drittel weist die Schmalseite (10) weiterhin einen
Abreißstreifen
(12) auf.
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Der
Einschnitt (20) dient der Funktionalität bei der Verklebung und Aufbereitung
(Auffaltung) der Verpackung. Der Einschnitt entspricht vorzugsweise immer
der Höhe
des äußeren Trays.
Durch die Mehrfachfaltung kann sich in diesem Bereich der Verpackung,
bedingt durch die Materialdicke, ein Materialstau aufbauen, der
zu einer unkorrekten Faltung und Verklebung führen könnte, wenn nicht um mind. eine Materialstärke die
Biegekante B in den Ausschnitt der Kante D beim 2. Faltvorgang soweit
eingeschoben wird, bis eine Parallelität mit der Kante D im gefalteten
Zustand erreicht wird.
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Des
Weiteren erlaubt dieser Ausschnitt, einen Spielraum zwischen Außen- und
Innenverpackung zu erzeugen, welcher es ermöglicht die beiden Verpackungen
später
leicht auseinander zu ziehen.
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In 2 ist
eine Halbschrägansicht
einer erfindungsgemäßen Transportverpackung
zu erkennen, diese besteht aus dem Verpackungsoberteil (15)
und dem Verpackungsunterteil (16). Im geschlossenen Verpackungszustand
sind Verpackungsoberteil und Verpackungsunterteil über die Abreißlasche
(14) und die Abreißlasche
(13) miteinander verbunden. Durch Eingriff in die Öffnung (17) kann
die Abreißlasche
(13) entfernt werden. Ebenso lässt sich die Abreißlasche
(14) durch seitlichen Eingriff entfernen.
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3 zeigt
eine Halbschrägansicht
des Verpackungsunterteils nach Entfernen des Verpackungsoberteils.
Es zu erkennen, dass an der Längsseite
(3) nun die Abreißlasche
(14) fehlt und an der Stelle, wo sich vorher die Abreißlasche
(13) befand nur noch die Öffnung (18) zu erkennen
ist.
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In
den Figuren sind Perforationen und Faltungen jeweils durch gepunktete
und gestrichelte Linien dargestellt.
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Im
Folgenden wird kurz beschrieben, wie aus dem Zuschnitt gemäß 1 eine
erfindungsgemäße Transportverpackung
gemäß 2 hergestellt
werden kann.
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Der
Zuschnitt gemäß 1 wird
in eine Faltschachtelklebemaschine gelegt, wobei die Laufrichtung
der Verklebmaschine parallel zu Wellenlaufrichtung des Zuschnittes
verläuft.
Sollte es die Statik bzw. Transportbelange der Verpackung erfordern, kann
der Wellenlauf auch gedreht werden. In jedem Fall wird der Zuschnitt
an den Kanten der Seiten (8d), (8a), (8b),
(8c), (5), (7) und (6) in die
Maschine eingezogen und transportiert.
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In
einem ersten Faltschritt werden die oberen Längsseiten entlang der Längskante
(A) auf die unteren Längsseiten
(2, 3) gefaltet. Die Seitenkante der Längsseite
(6) schließt
dabei etwa mit der Seitenkante der Längsseite (2) ab. Im
nächsten
Faltschritt werden die aufeinanderliegenden Längsseite (3) und (5) entlang
der Längskante
(B) auf die beiden anderen Längsseiten
(2, 6) gefaltet. Es entsteht so ein gefalteter
Zuschnitt, bei dem alle vier Längsseiten
aufeinander liegen.
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Im
nächsten
Schritt wird die Schmalseite (10) entlang der Längskante
(C) so gefaltet, dass sie mit der Klebelasche (11) auf
der Längsseite
(3) zum Liegen kommt. Vor der Faltung wird die Klebelasche
(11) mit Klebstoff versehen, wobei mehrere Klebepunkte oder
aber ein Klebestreifen aufgetragen werden können. Insbesondere wird auch
auf den über
die Schmalseite (10) überstehenden
Teil des Klebestreifens (12) Klebstoff aufgetragen. Aus
technischen Gründen
und Vorteilen des Klebstoffauftrages kann der Klebstoff auch auf
der Längsseite
(3) aufgetragen werden.
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Der
gefaltete und verklebte Zuschnitt kann jetzt aufgerichtet werden,
d. h. dass aus dem vorher flach liegenden Zuschnitt jetzt ein viereckiges
Verpackungsvorprodukt entsteht. Die Bodenlaschen (8a, b, c,
d) werden nach innen gefaltet und durch eine erste Klebelaschenverklebung
aneinander befestigt. Das Verpackungsunterteil (16) ist
somit gebrauchsfertig verschlossen und die Verpackung kann jetzt
mit Ware befüllt
werden. Nach dem Befüllen
mit Ware werden auch die vier Deckellaschen (9a, b, c,
d) nach innen gefaltet und mitein ander verklebt. Die erfindungsgemäße Transportverpackung
ist dann für
den Versand fertiggestellt.
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Zum Öffnen der
Transportverpackung wird zunächst
die Abreißlasche
(14), an der der Abreißstreifen
(12) festgeklebt ist, von der unteren Längsseite (3) entlang
der Perforierung abgetrennt und dann die Abreißlasche (14) entlang
der Perforierung von der Längsseite
(5) abgetrennt sowie der Abreißstreifen (12) ebenfalls
entlang der beiden Perforierungen aus der Schmalseite (10)
herausgetrennt. Im unteren Bereich der Verpackung kann in die Öffnung (17)
gegriffen werden, um die Abreißlasche
(13) entlang der Perforierungen von der Bodenlasche (8c) und
der Längsseite
(5) abzureißen.
Hierdurch entsteht eine Öffnung
(18) im Verpackungsunterteil (16). Verpackungsoberteil
(15) und Verpackungsunterteil (16) sind jetzt
nicht mehr miteinander verbunden und das Verpackungsoberteil (15)
kann aus dem Verpackungsunterteil (16) herausgehoben werden.
Die Ware steht nun im Verpackungsunterteil (16) und kann
in diesem präsentiert
werden.
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In 4 ist
ein Zuschnitt (1) zu erkennen, bei dem an der Längsseite
(6) der 1 eine Seite (21) angelenkt
worden. Diese Seite (21) bildet dann bei der geschlossenen
Verpackung mit den Seiten (5), (7) und (6)
eine geschlossene Zarge, die nach Abriss der Laschen aus dem Tray
herausgezogen werden kann. Der Vorteil liegt in der erhöhten Stabilität der Verpackung.
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Die
Ausführung
der hinteren Aufreißfunktion kann
entsprechend 5 verändert werden. Der Abreißstreifen
(12) kann bis zur Lasche (9d) vergrößert werden. 5b zeigt
einen vergrößerten Ausschnitt aus
der 5a.