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DE102005057160A1 - Gehäuse für ein Haushaltsgerät - Google Patents

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DE102005057160A1
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Germany
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housing
furniture
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DE102005057160A
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English (en)
Inventor
Karl-Friedrich Laible
Hans-Philipp Reitz
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BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Priority to EP06807654.6A priority patent/EP1956941B1/de
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Abstract

Ein Gehäuse für ein Haushaltsgerät hat an seiner Oberseite vordere (37) und seitliche Kanten (38). An wenigstens einer der Kanten (37, 38) ist wenigstens eine Befestigungslasche (12) zwischen einer an dem Gehäuse (1) anliegenden Position und einer von dem Gehäuse abstehenden Position verstellbar.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gehäuse für ein Haushaltsgerät wie etwa einen Kühl- oder Gefrierschrank, eine Spül- oder Waschmaschine, einen Wäschetrocner oder einen Backofen, das vorgesehen ist, um an benachbarte Geräte oder Küchenmöbel fest gekoppelt aufgestellt zu werden.
  • Einbau-Haushaltsgeräte sind im Allgemeinen ausgelegt für die Montage in einer Nische eines Küchenmöbels, die vorgegebene Rasterabmessungen hat, an die die Abmessungen des Einbaugerätes angepasst sind. Um das Einbaugerät in der Möbelnische zu fixieren, genügen wenige Verbindungspunkte. Herkömmlicherweise wird ein Einbaugerät in der Möbelnische mit Hilfe eines plattenförmigen Überbrückungsteiles befestigt, das an der Geräteoberseite montiert ist, das über eine Vorderkante des Gerätekorpus übersteht und deren überstehender Bereich nach Platzierung des Gerätes an der Decke der Möbelnische fixierbar ist.
  • Haushaltsgeräte in Standbauweise sind üblicherweise nicht mit Vorrichtungen für eine feste Kopplung an benachbarte Geräte oder Möbel ausgestattet. Wenn solche Geräte und Möbel eng zueinander benachbart platziert werden, können sie gegeneinander verrutschen, was der von ihnen gemeinsam gebildeten Sichtfront ein unordentliches, wenig ansprechendes Aussehen verleiht. Es ist daher an sich wünschenswert, auch bei solchen Geräten eine feste Kopplung zu benachbarten Geräten oder Möbeln schaffen zu können. Dies ist jedoch schwieriger als bei einem Einbaugerät, da die Umgebung, in der ein solches Gerät aufgestellt wird, nicht wie eine Möbelnische standardisiert werden kann, sondern von Fall zu Fall unterschiedlich sein und andere Arten der Kopplung an benachbarte Möbel oder Geräte erforderlich machen kann. Es ist daher wünschenswert, über ein Gehäuse für ein Haushaltsgerät zu verfügen, das eine feste Kopplung an umgebende Möbel oder Geräte in diversen Aufstellungssituationen ermöglicht.
  • Um dieser Anforderung zu genügen, ist bei einem Gehäuse für ein Haushaltsgerät mit einer Oberseite, die vordere und seitliche Kanten aufweist, an wenigstens einer der Kanten wenigstens eine Befestigungslasche zwischen einer an dem Gehäuse anliegenden Position und einer von dem Gehäuse abstehenden Position verstellbar. In der anliegenden Position ist die Lasche unauffällig oder sogar für einen Benutzer nicht sichtbar, falls benachbart zu dieser Lasche kein Möbel aufgestellt ist, mit dem das Gehäuse gekoppelt werden soll oder gekoppelt werden könnte; wenn ein solches Möbel vorhanden ist, kann die Befestigungslasche in die vom Gehäuse abstehende Position gebracht werden, um sie zur Kopplung mit dem Möbel zu nutzen.
  • Vorzugsweise, insbesondere wenn die Befestigungslasche an einer seitlichen Kante des Gehäuses angeordnet ist, ist die Befestigungslasche um diese Kante zwischen der anliegenden und der abstehenden Position schwenkbar. Dabei kann die abstehende Position insbesondere eine horizontale Position sein, in der sich die Befestigungslasche auf ein dem Gehäuse benachbartes Möbel erstreckt, dessen Höhe die gleiche wie die des Gehäuses ist; die abstehende Position kann aber auch eine vertikal aufrechte Position sein, in welcher die Befestigungslasche eine Seitenwand eines benachbarten Möbels berührt, das höher als das Gehäuse ist, und an dieser Seitenwand befestigt werden kann.
  • In der anliegenden Position liegt die Befestigungslasche vorzugsweise auf der Oberseite des Gehäuses auf. Somit ist sie bei Nichtgebrauch, falls die benachbarte Seitenwand des Gehäuses frei liegt, von der frei liegenden Seite her praktisch nicht sichtbar.
  • Ein zweiter Typ von Befestigungslasche ist schwenkbar mit einem Zwischenstück verbunden, das seinerseits wiederum schwenkbar mit der Oberseite des Gehäuses verbunden ist. Dies erlaubt es, die Befestigungslasche unter Beibehaltung ihrer Orientierung zu verstellen. Eine solche Lasche eignet sich besonders zur Kopplung des Gehäuses an ein darüber angeordnetes Möbel, wie etwa einen Hängeschrank.
  • Eine solche Lasche weist vorzugsweise an einer ihrer Hauptoberflächen einen Vorsprung auf, und ein Schraubloch erstreckt sich durch den Vorsprung. So bleibt, wenn die Lasche an einem Möbel verschraubt ist und der Vorsprung das Möbel berührt, um den Vorsprung herum ein Spalt zwischen Lasche und Möbel bestehen.
  • Dieser Spalt kann genutzt werden, um darin ein erstes Blendprofil zu befestigen, das die Befestigungslasche zu einer Vorderseite des Gehäuses hin verdeckt.
  • Ein solches Blendprofil hat zweckmäßigerweise einen ersten Schenkel, der auf der Befestigungslasche aufliegt und einen den Vorsprung aufnehmenden randoffenen Schlitz aufweist. So ist es möglich, in den Spalt zwischen Lasche und Möbel, der rings um den Vorsprung frei bleibt, wenn letzterer das Möbel berührt, das Blendprofil nachträglich einzuschieben.
  • Ein zweiter, vertikaler Schenkel des Blendprofils weist vorteilhafterweise horizontal verlaufende Rillen auf. Diese Rillen können eine doppelte Funktion wahrnehmen. Zum einen bilden sie Schwachstellen des zweiten Schenkels, entlang derer es leicht möglich ist, den vertikalen Schenkel zu kürzen, wenn dieser höher ist, als zum Verdecken der Befestigungslaschen und eines eventuellen Zwischenraumes zwischen der Oberseite des Gehäuses und dem darüber liegenden Möbel erforderlich ist. Somit kann ein einziger Typ von Blendprofil verwendet werden, um die Befestigungslaschen und den Zwischenraum zwischen Gehäuseoberseite und Möbel zu verbergen, obwohl die Breite dieses Zwischenraumes von einer Einbausituation zur anderen erheblich schwanken kann.
  • Eine zweite Funktion des vertikalen Schenkels und insbesondere von dessen horizontalen Rillen ist, dass sie einem zweiten Abdeckprofil Halt bieten können, das sich von dem zweiten, vertikalen Schenkel bis zu einer vorderen oberen Kante des Korpus erstreckt und somit die Laschen auch nach unten hin verdeckt.
  • Vorzugsweise sind sämtliche Laschen an einer Platte angebracht, die sich über die Oberseite eines Korpus des Gehäuses hinweg von einer seitlichen Kante zur anderen erstreckt.
  • Die Laschen und die Platte sind vorzugsweise einteilig aus Flachmaterial ausgebildet. Um die Laschen verstellen zu können, sind vorzugsweise zwischen der Platte und den Laschen jeweils Schwachstellen in dem Flachmaterial gebildet.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
  • 1a, b und c jeweils Beispiele für Einbaukonfigurationen eines erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes;
  • 2 eine perspektivische Ansicht einer zur Kopplung des Haushaltsgerätes mit benachbarten Möbeln dienenden Platte;
  • 3 eine perspektivische Ansicht des Haushaltsgerätes mit am Korpus montierter und an ein benachbartes Möbel gekoppelter Platte;
  • 4 einen vertikalen Schnitt durch die Platte und zu ihr benachbarte Teile des Kältegerätes und eines darüber montierten Hängeschrankes in der Einbaukonfiguration der 1c; und
  • 5 eine perspektivische Ansicht eines Abdeckprofils.
  • Wenn ein schrankartiges Haushaltsgerät wie etwa ein Kühl- oder Gefrierschrank frei zwischen benachbarten Möbeln aufgestellt wird, können sich im Wesentlichen die in den 1a, 1b, 1c jeweils als schematische Vorderansicht dargestellten Konfigurationen ergeben. Im Folgenden wird, wenn von benachbart zu dem erfindungsgemäßen Haushaltsgerät aufgestellten Gegenständen die Rede ist, immer von Möbeln gesprochen, doch versteht sich, dass es sich hierbei auch um weitere schrankförmige Haushaltsgeräte handeln kann.
  • 1a zeigt eine Konfiguration, in welcher ein als gestricheltes Rechteck dargestelltes Haushaltsgerät 1 in einen Zwischenraum zwischen Möbeln 2, 3 eingeschoben ist, die beide genauso hoch sind wie das Gerät 1 selbst. In diesem Fall sind nur die Oberseiten des Gerätes 1 und der Möbel 2, 3 zugänglich, um an ihnen eine Kopplung zwischen Gerät 1 und Möbeln 2, 3 herzustellen.
  • In der Konfiguration der 1c ist das Möbel 3 auf der rechten Seite des Haushaltsgerätes 1 höher als dasjenige 2 auf der linken Seite. Eine Kopplung der gleichen Art wie für die Konfiguration der 1a ist hier nicht möglich, da eine nach rechts von der Oberseite des Haushaltsgerätes 1 ausgreifende Kopplungseinrichtung mit dem Möbel 3 kollidieren würde.
  • In der in 1c gezeigten Konfiguration ist das Haushaltsgerät in einen Zwischenraum eingeschoben, der rechts und links durch Möbel 2, 3, die höher als das Gerät 1 sind, und nach oben durch einen Hängeschrank 4 begrenzt ist. In dieser Konfiguration ist weder eine Kopplung zwischen den Oberseiten der seitlich angeordneten Möbel 2, 3 und des Gerätes 1, wie im Fall von 1A in Betracht gezogen, möglich, noch eine Kopplung zwischen der Oberseite des Gerätes und einer Seitenwand der Möbel, wie sie im Fall von 1B in Betracht käme.
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Kopplungsplatte, die, oben auf dem Haushaltsgerät 1 montiert, in allen drei Konfigurationen eine Kopplung an die benachbarten Möbel ermöglicht.
  • Die einteilig aus Blech ausgestanzte Kopplungsplatte 5 umfasst eine im Wesentlichen rechteckige Grundplatte 6, deren Breite der des Haushaltsgerätes 1 entspricht. Über eine vordere Kante der Grundplatte 6 stehen in gleichmäßigen Abständen voneinander Befestigungslaschen 8 über. Beiderseits jeder Befestigungslasche 8 sind Schlitze 7 in die Grundplatte 6 geschnitten. Entlang der Vorderkante der Grundplatte 6 sowie jeweils zwischen den Enden von zwei einander benachbarten Schlitzen 7 sind Gruppen 9, 10 von Langlöchern ausgestanzt. Die Schlitze 7 und die Gruppen von Langlöchern 9, 10 begrenzen jeweils Zwischenstücke 11, die entlang der Gruppen 9, 10 sowohl in Bezug auf die Befestigungslaschen 8 als auch auf den Rest der Grundplatte 6 auf leicht biegsam sind.
  • Weitere Befestigungslaschen 12 sind an den Längsenden der Grundplatte 6 gebildet und von dieser ebenfalls durch Gruppen von Langlöchern 13 abgesetzt. In der in 2 gezeigten Konfiguration sind die Befestigungslaschen 12 jeweils entlang der Langlöcher 13 auf die Oberseite der Grundplatte 6 zurückgebogen.
  • Alternativ zu der in der Fig. gezeigten einteiligen Verbindung zwischen der Grundplatte 6 und den seitlichen Befestigungslaschen 12 käme auch eine Scharnierverbindung, z. B. vom Typ Klavierband, in Betracht.
  • Löcher 14 in der Grundplatte 6 dienen zur Verschraubung der Kopplungsplatte 5am Korpus eines Haushaltsgerätes; Löcher 15, 16 in den Befestigungslaschen 8, 12 zum Verschrauben der Laschen an benachbarten Möbeln 2, 3, 4, soweit vorhanden. Die Befestigungslaschen 8 weisen jeweils einen langgestreckten, nach oben gerichteten Vorsprung 17 auf, in welchem die Löcher 15 gebildet sind.
  • 3 zeigt das Haushaltsgerät 1, ein von vorne betrachtet links von dem Haushaltsgerät 1 aufgestelltes Möbel 2 sowie die Kopplungsplatte 5 in einer perspektivischen Ansicht. Das Haushaltsgerät hat einen Korpus 18 und eine daran angeschlagene, in der Figur teiloffen dargestellte Tür 19. Die Kopplungsplatte 5 ist an der Oberseite des Korpus 18 in einer Stellung verschraubt, in welcher die vordere Kante der Grundplatte 6 in etwa mit der oberen vorderen Kante des Korpus 18 zusammenfällt. Die Befestigungslaschen 8 liegen mit der Grundplatte 6 in einer gleichen Ebene und stehen über die Vorderseite des Korpus 18 über, jedoch nicht so weit, dass sie auch die vordere Kante 37 der Tür 19 in deren geschlossener Stellung überstehen würden. Die Grundplatte 6 erstreckt sich von einer seitlichen Kante 38 der Oberseite des Korpus 18 zur anderen.
  • Eine der seitlichen Befestigungslaschen 12 ist um 90° um eine Achse hochgeschwenkt, die im Wesentlichen mit der benachbarten Kante 38 zusammenfällt, so dass die Befestigungslasche 12 an der Seitenwand des Möbels 2 anliegt, und ist an dieser angeschraubt, so dass sie das Haushaltsgerät 1 in Bezug auf das Möbel 2 in einer Stellung fixiert, in welcher die Tür 19 in geschlossener Stellung bündig mit der Vorderseite des Möbels 2 ist oder in anderer Weise wunschgemäß ausgerichtet ist.
  • Um das Haushaltsgerät 1 an ein Möbel zu koppeln, das die gleiche Höhe wie es selbst hat, kann eine der seitlichen Befestigungslaschen 12 aus der in 2 gezeigten Stellung um 180° in eine horizontale, seitlich über den Korpus 18 überstehende Stellung geschwenkt werden, in der sie auf der Oberseite des Möbels anliegt und von oben in diesem verschraubt werden kann.
  • Wenn über dem Haushaltsgerät 1 kein Möbel montiert ist, wie in 3 gezeigt, ist es möglich, die nach vorn überstehenden Befestigungslaschen 8 jeweils entlang der Langlöcher 9 oder 10 zurückzuschwenken, so dass die Laschen 8 auf der Grundplatte 6 zu liegen kommen und von vorn auch dann praktisch nicht mehr sichtbar sind, wenn die Tür 19 offen ist.
  • Die Nutzung der Laschen 8 zur Kopplung des Gerätes 1 an einen darüber angeordneten Hängeschrank 4 ist in 4 anhand eines vertikalen Schnitts gezeigt, welcher die Kopplungsplatte 5 sowie jeweils ein Stück der Decke des Korpus 18 und des Bodens des Hängeschrankes 4 zeigt. Zwischen beiden befindet sich ein Spalt 20, dessen Breite in jeder Einbausituation eine andere sein kann. Die Kopplungsplatte 5 ist am Korpus 18 vor dem Einschieben des Gerätes unter den Hängeschrank 4 durch Schrauben 21 befestigt. Aus dieser Stellung heraus werden die Befestigungslaschen 8 gegen die Bodenplatte des Schrankes 4 gedrückt, wobei das Material der Kopplungsplatte 5 entlang der Gruppen von Langlöchern 9, 10 knickt und das Zwischenstück 11 den in der Figur gezeigten schrägen Verlauf annimmt. Der Vorsprung 17 der Lasche 8 ist durch eine Schraube 22 gegen den Schrank 4 gedrückt gehalten.
  • Den Vorsprung 17 umgebende Bereiche 23 (siehe 2) bleiben dabei von der Unterseite des Schrankes 4 durch einen schmalen Spalt 24 beabstandet. In diesen Spalt ist ein erstes Abdeckprofil 25 eingeschoben. 5 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts dieses erstes Abdeckprofils 25. Es hat einen im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt mit einem horizontalen Schenkel 26, in den in regelmäßigen Abständen randoffene Schlitze 27 geschnitten sind. Diese Schlitze 27 erlauben es, den horizontalen Schenkel 26 in den Spalt 24 einzuschieben, indem sie jeweils die Vorsprünge 17 der an dem Schrank 4 verschraubten Laschen 8 aufnehmen. Ein vertikaler Schenkel 28 verdeckt den Blick von vorn auf den Spalt 20 und die darin montierte Kopplungsplatte 5.
  • Der vertikale Schenkel 28 ist an seiner dem Korpus 18 zugewandten Rückseite mit einer Vielzahl von sich horizontal erstreckenden Rillen 29 versehen. Diese Rillen 29 bilden Schwachstellen, entlang derer es leicht möglich ist, durch Schneiden oder Brechen den Schenkel 28 einzukürzen und ihn so an die Breite des Spaltes 20 anzupassen.
  • Da die Befestigungslaschen 8 über die Vorderseite des Korpus 18 vorspringen müssen, um sie an der Unterseite des Schrankes 4 verschrauben zu können, kann der vertikale Schenkel 28 des Abdeckprofils 25 den Korpus 18 nicht berühren und kann daher auch nicht den Spalt 20 komplett verschließen. Zu diesem Zweck dient ein zweites Abdeckprofil 30, das hier in Form einer flachen Rinne mit Seitenwänden 31, 32 ausgebildet ist. Eine der Seitenwände 31 liegt an der Vorderseite des Korpus 18 an, und die andere 32 enthält eine nach oben offene Nut, in welche der vertikale Schenkel 28 eingreift. Dabei ermöglicht die geriffelte Rückseite des Schenkels 28 eine Verrastung des Schenkels 28 in der Nut.
  • Von der Seitenwand 31 steht ein Steg 33 horizontal ab, der in einen Spalt 34 zwischen der Oberseite des Korpus 18 und der Grundplatte 6 eingreift. Ein Wulst 35 am freien Ende des Steges 33 ist an aus der Grundplatte 6 ausgeklinkten Rastlaschen 36 verrastet.
  • Nach dem Befestigen der Laschen 8 an dem Hängeschrank 4 ermöglichen diese beiden Abdeckprofile 25, 30 eine vollständige Kaschierung des Spaltes 20 mit zwei Handgriffen, durch Einstecken des Profils 25 in den die Vorsprünge 17 der Laschen 8 umgebenden Spalt 24 und anschließendes Einschieben des Abdeckprofils 30 in den Spalt 34 und Aufstecken auf den vertikalen Schenkel 28.

Claims (11)

  1. Gehäuse für ein Haushaltsgerät mit einer Oberseite, die vordere (37) und seitliche Kanten (38) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einer der Kanten (37, 38) wenigstens eine Befestigungslasche (8, 12) zwischen einer an dem Gehäuse (1) anliegenden Position und einer von dem Gehäuse abstehenden Position verstellbar ist.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (12) um die Kante (38) zwischen der anliegenden und der abstehenden Position schwenkbar ist.
  3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungslasche (12) in der anliegenden Position auf der Oberseite aufliegt.
  4. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zwischenstück (11) mit der Oberseite und der Befestigungslasche (8) jeweils schwenkbar verbunden ist.
  5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Hauptoberfläche der Lasche (8) ein Vorsprung (17) gebildet ist und ein Schraubloch (15) sich durch den Vorsprung (17) erstreckt.
  6. Gehäuse nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungslasche (8) zu einer Vorderseite des Gehäuses hin durch ein erstes Blendprofil (25) verdeckt ist.
  7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Schenkel (26) des ersten Blendprofils (25) auf der Lasche (8) aufliegt und einen den Vorsprung (17) aufnehmenden randoffenen Schlitz (27) aufweist.
  8. Gehäuse nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter, vertikaler Schenkel (28) des Blendprofils (25) horizontal verlaufende Rillen (29) aufweist.
  9. Gehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweites Abdeckprofil (30) einerseits an dem zweiten, vertikalen Schenkel (28) und andererseits an einer vorderen Kante des Korpus (18) gehalten ist.
  10. Gehäuse nach Anspruch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungslaschen (8, 12) an Rändern einer Platte (65) angebracht sind, die sich über die Oberseite eines Korpus (18) des Gehäuses von einer seitlichen Kante (38) zur anderen erstreckt.
  11. Gehäuse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Laschen (8, 12) und die Platte (6) einteilig aus Flachmaterial ausgebildet sind und dass zwischen der Platte (6) und den Laschen (8, 12) jeweils Schwachstellen (9, 13) in dem Flachmaterial gebildet sind.
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