DE102005057160A1 - Gehäuse für ein Haushaltsgerät - Google Patents
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Abstract
Ein Gehäuse für ein Haushaltsgerät hat an seiner Oberseite vordere (37) und seitliche Kanten (38). An wenigstens einer der Kanten (37, 38) ist wenigstens eine Befestigungslasche (12) zwischen einer an dem Gehäuse (1) anliegenden Position und einer von dem Gehäuse abstehenden Position verstellbar.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gehäuse für ein Haushaltsgerät wie etwa einen Kühl- oder Gefrierschrank, eine Spül- oder Waschmaschine, einen Wäschetrocner oder einen Backofen, das vorgesehen ist, um an benachbarte Geräte oder Küchenmöbel fest gekoppelt aufgestellt zu werden.
- Einbau-Haushaltsgeräte sind im Allgemeinen ausgelegt für die Montage in einer Nische eines Küchenmöbels, die vorgegebene Rasterabmessungen hat, an die die Abmessungen des Einbaugerätes angepasst sind. Um das Einbaugerät in der Möbelnische zu fixieren, genügen wenige Verbindungspunkte. Herkömmlicherweise wird ein Einbaugerät in der Möbelnische mit Hilfe eines plattenförmigen Überbrückungsteiles befestigt, das an der Geräteoberseite montiert ist, das über eine Vorderkante des Gerätekorpus übersteht und deren überstehender Bereich nach Platzierung des Gerätes an der Decke der Möbelnische fixierbar ist.
- Haushaltsgeräte in Standbauweise sind üblicherweise nicht mit Vorrichtungen für eine feste Kopplung an benachbarte Geräte oder Möbel ausgestattet. Wenn solche Geräte und Möbel eng zueinander benachbart platziert werden, können sie gegeneinander verrutschen, was der von ihnen gemeinsam gebildeten Sichtfront ein unordentliches, wenig ansprechendes Aussehen verleiht. Es ist daher an sich wünschenswert, auch bei solchen Geräten eine feste Kopplung zu benachbarten Geräten oder Möbeln schaffen zu können. Dies ist jedoch schwieriger als bei einem Einbaugerät, da die Umgebung, in der ein solches Gerät aufgestellt wird, nicht wie eine Möbelnische standardisiert werden kann, sondern von Fall zu Fall unterschiedlich sein und andere Arten der Kopplung an benachbarte Möbel oder Geräte erforderlich machen kann. Es ist daher wünschenswert, über ein Gehäuse für ein Haushaltsgerät zu verfügen, das eine feste Kopplung an umgebende Möbel oder Geräte in diversen Aufstellungssituationen ermöglicht.
- Um dieser Anforderung zu genügen, ist bei einem Gehäuse für ein Haushaltsgerät mit einer Oberseite, die vordere und seitliche Kanten aufweist, an wenigstens einer der Kanten wenigstens eine Befestigungslasche zwischen einer an dem Gehäuse anliegenden Position und einer von dem Gehäuse abstehenden Position verstellbar. In der anliegenden Position ist die Lasche unauffällig oder sogar für einen Benutzer nicht sichtbar, falls benachbart zu dieser Lasche kein Möbel aufgestellt ist, mit dem das Gehäuse gekoppelt werden soll oder gekoppelt werden könnte; wenn ein solches Möbel vorhanden ist, kann die Befestigungslasche in die vom Gehäuse abstehende Position gebracht werden, um sie zur Kopplung mit dem Möbel zu nutzen.
- Vorzugsweise, insbesondere wenn die Befestigungslasche an einer seitlichen Kante des Gehäuses angeordnet ist, ist die Befestigungslasche um diese Kante zwischen der anliegenden und der abstehenden Position schwenkbar. Dabei kann die abstehende Position insbesondere eine horizontale Position sein, in der sich die Befestigungslasche auf ein dem Gehäuse benachbartes Möbel erstreckt, dessen Höhe die gleiche wie die des Gehäuses ist; die abstehende Position kann aber auch eine vertikal aufrechte Position sein, in welcher die Befestigungslasche eine Seitenwand eines benachbarten Möbels berührt, das höher als das Gehäuse ist, und an dieser Seitenwand befestigt werden kann.
- In der anliegenden Position liegt die Befestigungslasche vorzugsweise auf der Oberseite des Gehäuses auf. Somit ist sie bei Nichtgebrauch, falls die benachbarte Seitenwand des Gehäuses frei liegt, von der frei liegenden Seite her praktisch nicht sichtbar.
- Ein zweiter Typ von Befestigungslasche ist schwenkbar mit einem Zwischenstück verbunden, das seinerseits wiederum schwenkbar mit der Oberseite des Gehäuses verbunden ist. Dies erlaubt es, die Befestigungslasche unter Beibehaltung ihrer Orientierung zu verstellen. Eine solche Lasche eignet sich besonders zur Kopplung des Gehäuses an ein darüber angeordnetes Möbel, wie etwa einen Hängeschrank.
- Eine solche Lasche weist vorzugsweise an einer ihrer Hauptoberflächen einen Vorsprung auf, und ein Schraubloch erstreckt sich durch den Vorsprung. So bleibt, wenn die Lasche an einem Möbel verschraubt ist und der Vorsprung das Möbel berührt, um den Vorsprung herum ein Spalt zwischen Lasche und Möbel bestehen.
- Dieser Spalt kann genutzt werden, um darin ein erstes Blendprofil zu befestigen, das die Befestigungslasche zu einer Vorderseite des Gehäuses hin verdeckt.
- Ein solches Blendprofil hat zweckmäßigerweise einen ersten Schenkel, der auf der Befestigungslasche aufliegt und einen den Vorsprung aufnehmenden randoffenen Schlitz aufweist. So ist es möglich, in den Spalt zwischen Lasche und Möbel, der rings um den Vorsprung frei bleibt, wenn letzterer das Möbel berührt, das Blendprofil nachträglich einzuschieben.
- Ein zweiter, vertikaler Schenkel des Blendprofils weist vorteilhafterweise horizontal verlaufende Rillen auf. Diese Rillen können eine doppelte Funktion wahrnehmen. Zum einen bilden sie Schwachstellen des zweiten Schenkels, entlang derer es leicht möglich ist, den vertikalen Schenkel zu kürzen, wenn dieser höher ist, als zum Verdecken der Befestigungslaschen und eines eventuellen Zwischenraumes zwischen der Oberseite des Gehäuses und dem darüber liegenden Möbel erforderlich ist. Somit kann ein einziger Typ von Blendprofil verwendet werden, um die Befestigungslaschen und den Zwischenraum zwischen Gehäuseoberseite und Möbel zu verbergen, obwohl die Breite dieses Zwischenraumes von einer Einbausituation zur anderen erheblich schwanken kann.
- Eine zweite Funktion des vertikalen Schenkels und insbesondere von dessen horizontalen Rillen ist, dass sie einem zweiten Abdeckprofil Halt bieten können, das sich von dem zweiten, vertikalen Schenkel bis zu einer vorderen oberen Kante des Korpus erstreckt und somit die Laschen auch nach unten hin verdeckt.
- Vorzugsweise sind sämtliche Laschen an einer Platte angebracht, die sich über die Oberseite eines Korpus des Gehäuses hinweg von einer seitlichen Kante zur anderen erstreckt.
- Die Laschen und die Platte sind vorzugsweise einteilig aus Flachmaterial ausgebildet. Um die Laschen verstellen zu können, sind vorzugsweise zwischen der Platte und den Laschen jeweils Schwachstellen in dem Flachmaterial gebildet.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
-
1a , b und c jeweils Beispiele für Einbaukonfigurationen eines erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes; -
2 eine perspektivische Ansicht einer zur Kopplung des Haushaltsgerätes mit benachbarten Möbeln dienenden Platte; -
3 eine perspektivische Ansicht des Haushaltsgerätes mit am Korpus montierter und an ein benachbartes Möbel gekoppelter Platte; -
4 einen vertikalen Schnitt durch die Platte und zu ihr benachbarte Teile des Kältegerätes und eines darüber montierten Hängeschrankes in der Einbaukonfiguration der1c ; und -
5 eine perspektivische Ansicht eines Abdeckprofils. - Wenn ein schrankartiges Haushaltsgerät wie etwa ein Kühl- oder Gefrierschrank frei zwischen benachbarten Möbeln aufgestellt wird, können sich im Wesentlichen die in den
1a ,1b ,1c jeweils als schematische Vorderansicht dargestellten Konfigurationen ergeben. Im Folgenden wird, wenn von benachbart zu dem erfindungsgemäßen Haushaltsgerät aufgestellten Gegenständen die Rede ist, immer von Möbeln gesprochen, doch versteht sich, dass es sich hierbei auch um weitere schrankförmige Haushaltsgeräte handeln kann. -
1a zeigt eine Konfiguration, in welcher ein als gestricheltes Rechteck dargestelltes Haushaltsgerät1 in einen Zwischenraum zwischen Möbeln2 ,3 eingeschoben ist, die beide genauso hoch sind wie das Gerät1 selbst. In diesem Fall sind nur die Oberseiten des Gerätes1 und der Möbel2 ,3 zugänglich, um an ihnen eine Kopplung zwischen Gerät1 und Möbeln2 ,3 herzustellen. - In der Konfiguration der
1c ist das Möbel3 auf der rechten Seite des Haushaltsgerätes1 höher als dasjenige2 auf der linken Seite. Eine Kopplung der gleichen Art wie für die Konfiguration der1a ist hier nicht möglich, da eine nach rechts von der Oberseite des Haushaltsgerätes1 ausgreifende Kopplungseinrichtung mit dem Möbel3 kollidieren würde. - In der in
1c gezeigten Konfiguration ist das Haushaltsgerät in einen Zwischenraum eingeschoben, der rechts und links durch Möbel2 ,3 , die höher als das Gerät1 sind, und nach oben durch einen Hängeschrank4 begrenzt ist. In dieser Konfiguration ist weder eine Kopplung zwischen den Oberseiten der seitlich angeordneten Möbel2 ,3 und des Gerätes1 , wie im Fall von1A in Betracht gezogen, möglich, noch eine Kopplung zwischen der Oberseite des Gerätes und einer Seitenwand der Möbel, wie sie im Fall von1B in Betracht käme. -
2 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Kopplungsplatte, die, oben auf dem Haushaltsgerät1 montiert, in allen drei Konfigurationen eine Kopplung an die benachbarten Möbel ermöglicht. - Die einteilig aus Blech ausgestanzte Kopplungsplatte
5 umfasst eine im Wesentlichen rechteckige Grundplatte6 , deren Breite der des Haushaltsgerätes1 entspricht. Über eine vordere Kante der Grundplatte6 stehen in gleichmäßigen Abständen voneinander Befestigungslaschen8 über. Beiderseits jeder Befestigungslasche8 sind Schlitze7 in die Grundplatte6 geschnitten. Entlang der Vorderkante der Grundplatte6 sowie jeweils zwischen den Enden von zwei einander benachbarten Schlitzen7 sind Gruppen9 ,10 von Langlöchern ausgestanzt. Die Schlitze7 und die Gruppen von Langlöchern9 ,10 begrenzen jeweils Zwischenstücke11 , die entlang der Gruppen9 ,10 sowohl in Bezug auf die Befestigungslaschen8 als auch auf den Rest der Grundplatte6 auf leicht biegsam sind. - Weitere Befestigungslaschen
12 sind an den Längsenden der Grundplatte6 gebildet und von dieser ebenfalls durch Gruppen von Langlöchern13 abgesetzt. In der in2 gezeigten Konfiguration sind die Befestigungslaschen12 jeweils entlang der Langlöcher13 auf die Oberseite der Grundplatte6 zurückgebogen. - Alternativ zu der in der Fig. gezeigten einteiligen Verbindung zwischen der Grundplatte
6 und den seitlichen Befestigungslaschen12 käme auch eine Scharnierverbindung, z. B. vom Typ Klavierband, in Betracht. - Löcher
14 in der Grundplatte6 dienen zur Verschraubung der Kopplungsplatte5 am Korpus eines Haushaltsgerätes; Löcher15 ,16 in den Befestigungslaschen8 ,12 zum Verschrauben der Laschen an benachbarten Möbeln2 ,3 ,4 , soweit vorhanden. Die Befestigungslaschen8 weisen jeweils einen langgestreckten, nach oben gerichteten Vorsprung17 auf, in welchem die Löcher15 gebildet sind. -
3 zeigt das Haushaltsgerät1 , ein von vorne betrachtet links von dem Haushaltsgerät1 aufgestelltes Möbel2 sowie die Kopplungsplatte5 in einer perspektivischen Ansicht. Das Haushaltsgerät hat einen Korpus18 und eine daran angeschlagene, in der Figur teiloffen dargestellte Tür19 . Die Kopplungsplatte5 ist an der Oberseite des Korpus18 in einer Stellung verschraubt, in welcher die vordere Kante der Grundplatte6 in etwa mit der oberen vorderen Kante des Korpus18 zusammenfällt. Die Befestigungslaschen8 liegen mit der Grundplatte6 in einer gleichen Ebene und stehen über die Vorderseite des Korpus18 über, jedoch nicht so weit, dass sie auch die vordere Kante37 der Tür19 in deren geschlossener Stellung überstehen würden. Die Grundplatte6 erstreckt sich von einer seitlichen Kante38 der Oberseite des Korpus18 zur anderen. - Eine der seitlichen Befestigungslaschen
12 ist um 90° um eine Achse hochgeschwenkt, die im Wesentlichen mit der benachbarten Kante38 zusammenfällt, so dass die Befestigungslasche12 an der Seitenwand des Möbels2 anliegt, und ist an dieser angeschraubt, so dass sie das Haushaltsgerät1 in Bezug auf das Möbel2 in einer Stellung fixiert, in welcher die Tür19 in geschlossener Stellung bündig mit der Vorderseite des Möbels2 ist oder in anderer Weise wunschgemäß ausgerichtet ist. - Um das Haushaltsgerät
1 an ein Möbel zu koppeln, das die gleiche Höhe wie es selbst hat, kann eine der seitlichen Befestigungslaschen12 aus der in2 gezeigten Stellung um 180° in eine horizontale, seitlich über den Korpus18 überstehende Stellung geschwenkt werden, in der sie auf der Oberseite des Möbels anliegt und von oben in diesem verschraubt werden kann. - Wenn über dem Haushaltsgerät
1 kein Möbel montiert ist, wie in3 gezeigt, ist es möglich, die nach vorn überstehenden Befestigungslaschen8 jeweils entlang der Langlöcher9 oder10 zurückzuschwenken, so dass die Laschen8 auf der Grundplatte6 zu liegen kommen und von vorn auch dann praktisch nicht mehr sichtbar sind, wenn die Tür19 offen ist. - Die Nutzung der Laschen
8 zur Kopplung des Gerätes1 an einen darüber angeordneten Hängeschrank4 ist in4 anhand eines vertikalen Schnitts gezeigt, welcher die Kopplungsplatte5 sowie jeweils ein Stück der Decke des Korpus18 und des Bodens des Hängeschrankes4 zeigt. Zwischen beiden befindet sich ein Spalt20 , dessen Breite in jeder Einbausituation eine andere sein kann. Die Kopplungsplatte5 ist am Korpus18 vor dem Einschieben des Gerätes unter den Hängeschrank4 durch Schrauben21 befestigt. Aus dieser Stellung heraus werden die Befestigungslaschen8 gegen die Bodenplatte des Schrankes4 gedrückt, wobei das Material der Kopplungsplatte5 entlang der Gruppen von Langlöchern9 ,10 knickt und das Zwischenstück11 den in der Figur gezeigten schrägen Verlauf annimmt. Der Vorsprung17 der Lasche8 ist durch eine Schraube22 gegen den Schrank4 gedrückt gehalten. - Den Vorsprung
17 umgebende Bereiche23 (siehe2 ) bleiben dabei von der Unterseite des Schrankes4 durch einen schmalen Spalt24 beabstandet. In diesen Spalt ist ein erstes Abdeckprofil25 eingeschoben.5 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts dieses erstes Abdeckprofils25 . Es hat einen im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt mit einem horizontalen Schenkel26 , in den in regelmäßigen Abständen randoffene Schlitze27 geschnitten sind. Diese Schlitze27 erlauben es, den horizontalen Schenkel26 in den Spalt24 einzuschieben, indem sie jeweils die Vorsprünge17 der an dem Schrank4 verschraubten Laschen8 aufnehmen. Ein vertikaler Schenkel28 verdeckt den Blick von vorn auf den Spalt20 und die darin montierte Kopplungsplatte5 . - Der vertikale Schenkel
28 ist an seiner dem Korpus18 zugewandten Rückseite mit einer Vielzahl von sich horizontal erstreckenden Rillen29 versehen. Diese Rillen29 bilden Schwachstellen, entlang derer es leicht möglich ist, durch Schneiden oder Brechen den Schenkel28 einzukürzen und ihn so an die Breite des Spaltes20 anzupassen. - Da die Befestigungslaschen
8 über die Vorderseite des Korpus18 vorspringen müssen, um sie an der Unterseite des Schrankes4 verschrauben zu können, kann der vertikale Schenkel28 des Abdeckprofils25 den Korpus18 nicht berühren und kann daher auch nicht den Spalt20 komplett verschließen. Zu diesem Zweck dient ein zweites Abdeckprofil30 , das hier in Form einer flachen Rinne mit Seitenwänden31 ,32 ausgebildet ist. Eine der Seitenwände31 liegt an der Vorderseite des Korpus18 an, und die andere32 enthält eine nach oben offene Nut, in welche der vertikale Schenkel28 eingreift. Dabei ermöglicht die geriffelte Rückseite des Schenkels28 eine Verrastung des Schenkels28 in der Nut. - Von der Seitenwand
31 steht ein Steg33 horizontal ab, der in einen Spalt34 zwischen der Oberseite des Korpus18 und der Grundplatte6 eingreift. Ein Wulst35 am freien Ende des Steges33 ist an aus der Grundplatte6 ausgeklinkten Rastlaschen36 verrastet. - Nach dem Befestigen der Laschen
8 an dem Hängeschrank4 ermöglichen diese beiden Abdeckprofile25 ,30 eine vollständige Kaschierung des Spaltes20 mit zwei Handgriffen, durch Einstecken des Profils25 in den die Vorsprünge17 der Laschen8 umgebenden Spalt24 und anschließendes Einschieben des Abdeckprofils30 in den Spalt34 und Aufstecken auf den vertikalen Schenkel28 .
Claims (11)
- Gehäuse für ein Haushaltsgerät mit einer Oberseite, die vordere (
37 ) und seitliche Kanten (38 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einer der Kanten (37 ,38 ) wenigstens eine Befestigungslasche (8 ,12 ) zwischen einer an dem Gehäuse (1 ) anliegenden Position und einer von dem Gehäuse abstehenden Position verstellbar ist. - Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (
12 ) um die Kante (38 ) zwischen der anliegenden und der abstehenden Position schwenkbar ist. - Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungslasche (
12 ) in der anliegenden Position auf der Oberseite aufliegt. - Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zwischenstück (
11 ) mit der Oberseite und der Befestigungslasche (8 ) jeweils schwenkbar verbunden ist. - Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Hauptoberfläche der Lasche (
8 ) ein Vorsprung (17 ) gebildet ist und ein Schraubloch (15 ) sich durch den Vorsprung (17 ) erstreckt. - Gehäuse nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungslasche (
8 ) zu einer Vorderseite des Gehäuses hin durch ein erstes Blendprofil (25 ) verdeckt ist. - Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Schenkel (
26 ) des ersten Blendprofils (25 ) auf der Lasche (8 ) aufliegt und einen den Vorsprung (17 ) aufnehmenden randoffenen Schlitz (27 ) aufweist. - Gehäuse nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter, vertikaler Schenkel (
28 ) des Blendprofils (25 ) horizontal verlaufende Rillen (29 ) aufweist. - Gehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweites Abdeckprofil (
30 ) einerseits an dem zweiten, vertikalen Schenkel (28 ) und andererseits an einer vorderen Kante des Korpus (18 ) gehalten ist. - Gehäuse nach Anspruch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungslaschen (
8 ,12 ) an Rändern einer Platte (65 ) angebracht sind, die sich über die Oberseite eines Korpus (18 ) des Gehäuses von einer seitlichen Kante (38 ) zur anderen erstreckt. - Gehäuse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Laschen (
8 ,12 ) und die Platte (6 ) einteilig aus Flachmaterial ausgebildet sind und dass zwischen der Platte (6 ) und den Laschen (8 ,12 ) jeweils Schwachstellen (9 ,13 ) in dem Flachmaterial gebildet sind.
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