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Die
Erfindung betrifft eine Kopfstütze
für Fahrzeugsitze
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Eine
solche Kopfstütze
weist im Wesentlichen einen mit einem Polster versehenen Polsterträger auf,
an dem wenigstens eine Tragstange befestigt ist. In der Rückenlehne
des Fahrzeugsitzes ist für jede
Tragstange jeweils eine Führungshülse an der Sitzlehnenstruktur
angebracht, in welcher die Tragstange der Kopfstütze aufgenommen ist. Aufgrund der
Toleranz des Tragstangendurchmessers sowie aufgrund der Toleranz
des Tragstangenabstandes, ist die Aufnahme der Tragstange in der
Führungshülse spielbehaftet.
Dieses Spiel kann dazu führen, dass
es während
der Fahrt zu Klappergeräuschen kommt.
Solche Klappergeräusche
könnten
zwar beseitigt werden, indem die Lagerung der Tragstangen spielfrei
vorgesehen wird, jedoch sind die notwendigen Toleranzen der Tragstangen
dann nicht mehr wirtschaftlich zu fertigen. Zudem können die
Tragstangen dann nur sehr schwierig innerhalb der Führungshülse bewegt
werden.
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Aus
der
DE 33 23 228 C2 ist
eine Lageranordnung bekannt, mit der Klappergeräusche vermieden werden. Bei
diesem Stand der Technik ist ein Bereich der Innenwand des Lagerelements
membranartig gewölbt
ausgebildet und ragt bezüglich
der Innenwand der Lagerhülse
vor. Beim Einbau eines Stahlprofils wird bei Verwendung dieser Lageranordnung der
vorgewölbte
Bereich federelastisch verformt und liegt somit an der Tragstange
an. Dieser Lagerstelle in etwa gegenüberliegend ist die Tragstange
an der Innenwand der Lagerhülse
flächig
anliegend gelagert. In der
DE
33 23 229 A1 wird die Lagerung einer Kopfstützentragstange
innerhalb einer Führungshülse mit
einer entsprechende Lageranordnung beschrieben. Mit Hilfe dieser
Lagerung werden zwar Klappergeräusche
vermieden, jedoch ist die Handhabbarkeit der Kopfstütze weiterhin
verbesserungswürdig.
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Zudem
lassen sich gebogene Tragstangen mit diesem Stand der Technik nur
relativ schwierig lagern, weil geeignete Führungshülsen mit der gewünschten
Maßhaltigkeit
spritzgusstechnisch nur mit hohem Aufwand herstellbar sind. Auch
weisen im Spritzgussverfahren hergestellte Führungshülsen aus dem Stand der Technik
herstellungsbedingt Entformungsschrägen zum sicheren Ziehen des
Formkerns auf. Diese Schrägen
müssen
bei der Lagerung berücksichtigt
werden und machen die Herstellung der Führungshülse daher aufwändig. Bezüglich seiner
Handhabung und der Herstellung ist dieser Stand der Technik somit
verbesserungswürdig.
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Aus
der
DE 199 54 862
A1 ist eine Kunststoffmuffe zur Aufnahme eines Befestigungsholms einer
Kopfstütze
bekannt. Ziel dieses Standes der Technik ist es, die Kunststoffmuffe
bei einem Fahrzeug-Crash vor Beschädigung zu schützen. Zur
Lagerung des Befestigungsholms ist die Kunststoffmuffe hülsenartig
ausgebildet. In den hohlen Innenraum ragen mehrere Rippen vor, welche
sich im Wesentlichen über
den gesamten axialen Bereich der Kunststoffmuffe erstrecken. Die
vorragenden Rippen liegen somit linienförmig an der Oberfläche des
Befestigungsholms an. Nachteil dieses Standes der Technik ist jedoch,
dass diese Art der Lagerung nur schwierig bei gebogenen Tragstangen
einsetzbar ist. Darüber
hinaus sind die Eigenschaften der Höhenverstellung verbesserungswürdig.
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Ausgehend
von dem letztgenannten Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung,
eine Kopfstütze
zu schaffen, bei welcher die erwähnten
Nachteile vermieden werden.
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Die
Aufgabe wird gelöst
mit den Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere mit den kennzeichnenden
Merkmalen.
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Das
Prinzip der Erfindung besteht also im Wesentlichen darin, dass die
Tragstange zwar weiterhin spielbehaftet in der hülsenartigen Führungsstruktur
angeordnet ist, dass jedoch mindestens ein Lagerbereich der hülsenartigen
Führungsstruktur von
einem Mehrpunktlager gebildet ist, in dem die Tragstange spielfrei
gelagert ist. Die Tragstange liegt daher nur punktförmig an
der Innenfläche
der hülsenartigen
Führungsstruktur
an.
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Unter
Mehrpunktlager im Sinne der Erfindung wird ein Lager verstanden,
bei dem sich Lagerfläche
und Gegenlagerfläche
nur in einem kleinen Flächenbereich,
im Extremfall nur punktförmig
berühren.
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Der
Vorteil der Erfindung liegt darin, dass aufgrund der Mehrpunktlagerung
geringere Reibkräfte
entstehen, so dass ein leichtes Montieren, Demontieren oder Verstellen
der Kopfstütze
möglich
ist. Zudem ist ein klapperfreier, sicherer Sitz der Tragstange in
der hülsenartigen
Führungsstruktur
gewährleistet. Toleranzen
im Durchmesser der Tragstange oder im Abstand zwischen zwei Tragstangen
könne mit
Hilfe des Mehrpunktlagers ausgeglichen werden, weil wenigstens ein
Lagerelement federelastisch ausgebildet ist.
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Die
Mehrpunktlagerung der Tragstangen kann sowohl innerhalb der Rückenlehne
als auch innerhalb der Kopfstütze
erfolgen. Unabhängig
davon, ob eine Höhenverstellung
in der Kopfstütze
oder in der Rückenlehne
vorgesehen ist, können
die Tragstangen sowohl in einer rückenlehnenseitigen hülsenartigen
Führungsstruktur
als auch innerhalb des Polsterträgers
mittels der Mehrpunktlagerung gelagert sein. Die Lagerung der erfindungsgemäßen Kopfstütze macht
es darüber
hinaus möglich,
das Mehrpunktlager modulartig einzusetzen. So kann beispielsweise
in einen Polsterträger,
der für
eine Höhenverstellung
in der Kopfstütze
vorgesehen ist, das Mehrpunktlager modulartig integriert werden.
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Darüber hinaus
ist es möglich,
dass das Mehrpunktlager einer Tragstange als Festlager und das Mehrpunktlager
einer weiteren Tragstange als Loslager ausgebildet ist, so dass
auch auf diese Weise die Toleranz des Tragstangenabstands ausgeglichen
werden kann. Das Mehrpunktlager lässt sich als separates Bauteil
ausbilden, das an der hülsenartigen
Führungsstruktur
befestigbar ist. Zudem können mit
Hilfe der Mehrpunktlagerung besonders einfach auch gebogene Tragstangen
gelagert werden.
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Gemäß einer
ersten Ausgestaltung der Erfindung ist die wenigstens eine Führungsstruktur
von einer rückenlehnenseitigen
Führungshülse gebildet. Das
Mehrpunktlager kann an der Führungshülse angeformt
sein oder daran befestigt sein.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist die wenigstens eine Führungsstruktur
wenigstens mittelbar fest an einem Polsterträger der Kopfstütze angeordnet.
Auch hier kann das Mehrpunktlager an dem Polsterträger angeformt
sein oder auch daran befestigt sein.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsform
ist das Mehrpunktlager an einer Innenwandfläche einer rückenlehnenseitigen hülsenartigen
Führungsstruktur ausgebildet.
Die hülsenartige
Führungsstruktur
kann dann als Spritzgussteil hergestellt werden, bei dem das Mehrpunktlager
angeformt ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist das Mehrpunktlager an einer hülsenartigen Führungsstruktur
des Polsterträgers
ausgebildet.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist das Mehrpunktlager als separates, der hülsenartigen Führungsstruktur
zugeordnetes Lagerbauteil ausgebildet. Das Mehrpunktlager kann somit
separat von der hülsenartigen
Führungsstruktur
hergestellt werden. Zudem lässt
es sich als Fest- oder als Loslager an der hülsenartigen Führungsstruktur
anordnen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist das Mehrpunktlager schubladenartig ausgebildet und in einer Ausnehmung
der hülsenartigen
Führungsstruktur aufgenommen.
Mit Hilfe dieser Ausführungsform
ist es auf einfache Weise möglich,
das Mehrpunktlager innerhalb der hülsenartigen Führungsstruktur
anzuordnen. Darüber
hinaus ist es auf besonders einfache Weise möglich eine Tragstange als Fest-
und eine weitere als Loslager auszubilden.
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Einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung gemäß ist das Lagerbauteil von
einem Kunststoffspritzgussteil gebildet. Das hat den Vorteil der
einfachen und somit preiswerten Herstellbarkeit.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Lagerbauteil mit einem
korrespondierenden Verbinder-/Gegenverbinderpaar an der hülsenartigen
Führungsstruktur
befestigt. Ein solches Verbinder-/Gegenverbinderpaar kann beispielsweise eine Rastverbindung
sein. Auf diese Weise lässt
sich das Mehrpunktlager fest und unverlierbar in der hülsenartigen
Führungsstruktur
anordnen.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Verbinder-/Gegenverbinderpaar
von einer Rastnase gebildet, welche in eine Ausnehmung eingreift.
Diese Ausführungsform
hat den Vorteil der einfachen Herstellbarkeit und der sicheren Befestigung.
Beispielsweise kann die Rastnase am Mehrpunktlager angeordnet sein
und in eine Ausnehmung an der hülsenartigen
Führungsstruktur
eingreifen. Selbstverständlich
ist es aber auch möglich,
dass die Rastnase an der hülsenartigen
Führungsstruktur
und die Ausnehmung am Mehrpunktlager angeordnet ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist die Rastnase spielbehaftet in der Ausnehmung aufgenommen. Werden
zwei Tragstangen verwendet, ist es auf diese Weise möglich, eine
Tragstange mittels eines Festlagers und eine weitere Tragstange mittels
eines Loslagers zu lagern. Bei dem Mehrpunktlager, welches als Loslager
vorgesehen ist, weist die Ausnehmung dann ein Spiel für die Rastnase
auf. Auf diese Weise ist es möglich,
Toleranzen des Tragstangenabstandes auszugleichen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist das Mehrpunktlager von einem Dreipunktlager mit drei Lagerflächen gebildet.
Diese Ausführungsform eignet
sich besonders für
runde und ovale Tragstangenformen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist das Mehrpunktlager ringförmig
ausgebildet, wobei die Lagerflächen
von einer Ringinnenfläche
gebildet sind, welche an eine Ringöffnung angrenzt. Es ist somit
möglich,
dass das Lager ringförmig
an der Innenwand der hülsenartigen
Führungsstruktur
ausgebildet ist. Alternativ kann auch ein Lagerbauteil mit einer ringförmigen Öffnung versehen
sein, an dessen Laibung das Mehrpunktlager ausgebildet ist. Das
Mehrpunktlager ist somit optimal an eine runde Querschnittsform
der Kopfstützentragstange
angepasst. Alternativ ist es selbstverständlich ebenfalls möglich, dass
das Mehrpunktlager je nach Tragstangenquerschnitt auch andere Formen,
wie beispielsweise eine rechteckige Form, aufweist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist wenigstens eine Lagerfläche
von einer im Wesentlichen sekantialen Verengung der Ringinnenfläche gebildet.
Aufgrund der sekantialen Verengung liegen kreiszylindrische Tragstangen
lediglich punktförmig an
dem Lagerelement an. Zudem lassen sich die sekantialen Verengungen
leicht an der Ringinnenfläche anformen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
sind an der Ringinnenfläche
V-förmig
zwei jeweils eine Lagerfläche
bildende Verengungen benachbart angeordnet. Das federelastische
Lagerelement drückt dann
die Tragstange an die V-förmig
angeordneten Lagerflächen.
Die Tragstange liegt somit klapperfrei an allen Lagerpunkten an.
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Einer
weiteren Ausführungsform
gemäß ist wenigstens
ein Lagerelement von einer konvex in die Öffnung ragenden Wölbung der
Ringinnenfläche
gebildet. Eine solche Wölbung
liegt sowohl an mit einem Radius versehenen als auch an planen Tragstangenoberflächen im
Wesentlichen punktförmig an.
Zudem kann die von einer Wölbung
gebildete Lagerfläche
auf einfache Weise federelastisch ausgebildet werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist wenigstens ein federelastisch rückstellbar ausgebildetes Lagerelement
von einem einseitig befestigten Schenkel gebildet, dessen freier
Endbereich zur Tragstange hin vorragt. Ein solcher Schenkel lässt sich
insbesondere bei einem Kunststoffspritzgussteil leicht an der Ringinnenfläche anformen.
Die Verdrängung
des Schenkels durch die Tragstange bewirkt eine elastische Verformung
des Materials, so dass dieser immer an der Tragstange anliegt. Alternativ besteht
aber zusätzlich
die Möglichkeit,
die Rückstellung
beispielsweise mittels eines Rückstellelementes zu
unterstützen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist wenigstens ein federelastisch rückstellbar ausgebildetes Lagerelement
von einer stegartigen Ausdünnung
einer Lagerwand des Mehrpunktlagers gebildet. Die Ausdünnung kann
dann beispielsweise konvex zu der Tragstange hin vorragen. Bei Verdrängung durch
die Tragstange wird die konvexe Ausdünnung elastisch verformt, so
dass die Rückstellkraft sie
an der Tragstange hält.
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Einer
weiteren Ausführungsform
gemäß ist dem
federelastisch rückstellbaren
Lagerelement benachbart eine Ausnehmung angeordnet, welche das Lagerelement
bei Verdrängung
durch die Tragstange aufnimmt. Das von den Tragstangen verdrängte, federelastische
Lagerelement kann somit in die Ausnehmung ausweichen, wodurch es
nicht zur ungewollten Verformung weiterer Bereiche des Mehrpunktlagers
kommt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist dem federelastisch rückstellbaren
Lagerelement benachbart ein Federelement angeordnet, welches der Verformung
des Lagerelementes entgegenwirkt. Das Federelement kann dabei in
Einlegemontage in dem Lagerbereich angeordnet werden oder beispielsweise
auch durch Umspritzung im Werkzeug in das Mehrpunktlager integriert
sein. Mit Hilfe des Federelementes ist die Rückstellkraft des Lagerelementes exakter
einstellbar und zudem kommt es nicht so leicht zur Materialermüdung. Auch
können
durch die Unterstützung
des Federelementes größere Rückstellkräfte erreicht
werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die hülsenartige Führungsstruktur
mit wenigstens einem Rastelement versehen, welches mit wenigstens
einem an der Tragstange angeordneten Gegenelement korrespondiert.
Mit Hilfe dieser Ausgestaltung der Erfindung kann die Kopfstütze in unterschiedliche
Höhenpositionen
verstellt und in diesen Positionen arretiert werden. Das Rastelement kann
beispielsweise von einer Rastfeder gebildet sein, die zur Arretierung
der Tragstange in eine Rastkerbe der Tragstange eingreift. Zur Höhenverstellung wird
beispielsweise mittels eines Bedienelements die Rastfeder aus der
Rastkerbe der Tragstange entfernt. Die Kopfstützentragstangen sind dann relativ zur
hülsenartigen
Führungsstruktur
bewegbar. Nach Freigabe des Bedienelements rastet die Feder dann in
der gewünschten
Höhenposition
in die Rastkerbe der Tragstange ein.
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Darüber hinaus
kann mit dieser Ausführungsform
auf einfache Weise eine ungewollte Entnahme der Kopfstütze aus
den hülsenartigen
Führungsstrukturen
verhindert, sowie eine Einschubbegrenzung vorgenommen werden. Dafür können weitere
Rastfedern vorgesehen sein, die jeweils mit einer Rastkerbe der
Tragstange zusammenwirken und lediglich mittels eines Werkzeugs
aus der Rastkerbe lösbar
sind, so dass ein Entnehmen der Kopfstütze aus Sicherheitsgründen nur
durch Fachpersonal möglich
ist.
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Zusammenfassend
sind insbesondere folgende Erfindungsmerkmale wesentlich:
Die
Kopfstütze
weist mindestens eine zylindrische Tragstange auf. Diese ist spielbehaftet
innerhalb einer sitzlehnenseitigen hülsenartigen Führungsstruktur
aufgenommen und in wenigstens einem Lagerbereich der hülsenartigen
Führungsstruktur
gelagert. Die Lagerung erfolgt mittels eines Mehrpunktlagers mit
mindestens drei Lagerflächen,
wobei wenigstens eine der Lagerflächen zur Tragstange hin vorragt
und federelastisch rückstellbar
ist. Die Lagerflächen
des Mehrpunktlagers und die Gegenlagerflächen der Tragstange berühren sich
nur in einem sehr kleinen, in etwa punktförmigen Bereich und liegen in
derselben Ebene. Das Mehrpunktlager kann als eigenes Lagerbauteil
ausgebildet sein, das an der hülsenartigen
Führungsstruktur
befestigbar ist.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich anhand der nachfolgenden Beschreibung
von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
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1 eine
schematische Schrägansicht
einer Kopfstütze
ohne Polsterteile mit Lagerung in Führungshülsen der Rückenlehne
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2 eine
schematische Schrägansicht
einer hülsenartigen
Führungsstruktur
mit erfindungsgemäßem Mehrpunktlager
und Kopfstützentragstange,
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3 eine
Schnittdarstellung der hülsenartigen
Führungsstruktur
mit Kopfstützentragstange
gemäß Schnittlinie
III-III in 2,
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4 eine
Schnittdarstellung gemäß Schnittlinie
IV-IV in 3,
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5 eine
Draufsicht auf ein Lagerbauteil in Einzelteildarstellung
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6 eine
Schnittdarstellung gemäß Schnittlinie
VI-VI in 5.
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7 eine
schematische Draufsicht auf einen relativ zu den Tragstangen höhenverstellbaren Polsterträger,
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8 eine
Seitenansicht der Kopfstütze
gemäß 7,
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9 eine
Schnittdarstellung der Kopfstütze gemäß Schnittlinie
IX-IX in 8,
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10 eine
Schnittdarstellung der Kopfstütze
gemäß Schnittlinie
X-X in 7,
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11 eine
Schnittdarstellung der Kopfstütze
gemäß Schnittlinie
XI-XI in 7,
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12 einen
Ausschnitt gemäß der Ausschnittlinie
XII in 9
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13 einen
Ausschnitt gemäß der Ausschnittlinie
XIII in 10
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In
den Figuren ist eine erfindungsgemäße Kopfstütze insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Gleiche Bezugsziffern auch unter Ergänzung von kleinen Buchstaben
in den unterschiedlichen Figuren bezeichnen entsprechende Teile.
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In
den 1 bis 6 ist eine Kopfstütze dargestellt,
die innerhalb sitzlehnenseitiger Führungshülsen höhenverstellbar gelagert ist.
Gemäß 1 umfasst
die Kopfstütze 10 einen
Tragstangenbügel 11,
mit Tragstangen 12a und 12b sowie einen Steg 13,
der beide Tragstangen 12a und 12b miteinander
verbindet. Ein Polsterträger,
sowie Polsterteile sind nicht dargestellt. Die Tragstangen 12a und 12b sind
in Führungshülsen 14a und 14b gelagert,
die ihrerseits an einer Sitzlehnenstruktur 15 des Fahrzeugsitzes
befestigt sind. Zur Befestigung an der Sitzlehnenstruktur 15 und
zur Versteifung sind an den im Spritzgussverfahren hergestellten
hülsenartigen Führungsstrukturen 14a und 14b Stege 16 (2) angeformt.
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Um
Toleranzen des Tragstangenabstandes A sowie Toleranzen in dem Tragstangendurchmesser D
auszugleichen, sind die Tragstangen 12a und 12b mit
einem Spiel s behaftet in den Führungshülsen 14a und 14b aufgenommen
(3). Um dennoch einen klapperfreien, festen Sitz
der Tragstangen 12a und 12b in den hülsenartigen
Führungsstrukturen 14a und 14b zu
gewährleisten
und außerdem
ein einfaches Verstellen der Kopfstütze durch Bewegung der Tragstangen
in z-Richtung zu ermöglichen,
weisen die hülsenartige
Führungsstrukturen 14a und 14b an
einem oberen Endbereich 18 jeweils ein Lagerbauteil 17a auf.
An einem unteren Endbereich 19 sind sie gemäß 2 ebenfalls
mit jeweils einem Lagerbauteil 17b versehen.
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Das
Lagerbauteil 17 weist gemäß 5 ein Dreipunktlager
auf, das ringförmig
ausgebildet ist und zwei sekantiale Verengungen 20 und 21 jeweils mit
Lagerflächen 26a und 26b sowie
einen einseitig befestigten Schenkel 23 umfasst. Ein freier
Endbereich 25 des Schenkels 23 ragt in eine Ringöffnung 22 des
Lagerbauteils 17 hinein und ist mit einer gewölbten Lagerfläche 26c versehen.
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Dem
Schenkel 23 benachbart weist das Lagerbauteil 17 eine
Ausnehmung 29 auf. Die Ausnehmung 29 dient dazu,
einen Aufnahmeraum zu bilden, in den der Schenkel 23 ausweichen
kann, wenn in der Ringöffnung 22 eine
Tragstange 12 angeordnet ist, die den Schenkel 23 aus
der Ringöffnung 22 verdrängt. Dabei
verformt sich der Schenkel 23 elastisch, so dass seine
Rückstellkraft
die Lagerfläche 26c immer
an einer Oberfläche 39 der
Tragstange 12 hält.
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Benachbart
zu dem Schenkel 23 ist eine nutartige Ausnehmung 24 in
dem Lagerbauteil 17 vorgesehen, in der ein nicht dargestelltes
Federelement durch Einlegemontage angeordnet werden kann. Alternativ
dazu könnte
das Federelement bereits bei der Herstellung im Werkzeug umspritzt
werden. Das Federelement dient dazu, die Rückstellkraft des Schenkels 23 genauer
definieren zu können,
sowie dazu, eine höhere
Rückstellkraft
zu erreichen. Alternativ dazu kann das Lagerbauteil 17 aber
auch ohne Federelement verwendet werden, wobei die Rückstellkraft
dann ausschließlich
durch elastische Verformung des Schenkels 23 erreicht wird.
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Aus 6 wird
verständlich,
dass die Lagerflächen 26a, 26b und 26c des
Lagerbauteils 17 von der schmalen stegartigen Ringinnenfläche 30 gebildet
sind und dass die Lagerflächen 26a, 26b und 26c sowohl
in Umfangsrichtung der Ringinnenfläche 30 als auch in
Verstellrichtung z (3) lediglich punktartig an den
Tragstangen 12a und 12b anliegen. Dabei sind die
Lagerflächen 26a, 26b und 26c in
einer Ebene h angeordnet.
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Die
Lagerbauteile 17a und 17b sind gemäß 2 zwischen
Halteebenen 41a und 41b bzw. 43a und 43b angeordnet,
die ihrerseits an der Führungshülse 14 angeformt
sind. Das Lagerbauteil 17a ist dabei schubladenartig in
einer Ausnehmung 42, das Lagerbauteil 17b in einer
Ausnehmung 44 der Führungshülse 14 gehalten.
An den Lagerbauteilen 17 ist gemäß 5 jeweils
eine Nase 27 angeformt, die gemäß 4 in einer
Ausnehmung 28 der Halteebene 43a verrastet ist.
Die Lagerbauteile 17a und 17b sind somit fest
an den Führungshülsen 14a bzw. 14b gehalten.
Die Lagerflächen 26a, 26b und 26c des
Lagerbauteils 17a liegen dabei in einer Ebene h1, die Lagerflächen 26a, 26b und 26c des
Lagerbauteils 17b in einer Ebene h2 der Führungshülse 14.
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Die
Lagerbauteile 17a und 17b sind im Ausführungsbeispiel
auf die gleiche Weise an der Führungshülse 14 befestigt.
Um die Lagerung einer Tragstange 12a als Festlager und
die der Tragstange 12b als Loslager auszubilden, könnte jedoch
die Ausnehmung 28 beispielsweise der Führungshülse 14b so groß ausgebildet
sein, dass die Nase 27 darin Spiel hat. Das Lagerbauteil 17 wäre dann
im Rahmen des Spiels innerhalb der Führungshülse 14 verschieblich und
könnte
auf diese Weise die Toleranz des Tragstangenabstandes A ausgleichen.
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Es
ist nun gemäß 3 verständlich,
dass eine in der Führungshülse 14 angeordnete
Tragstange 12 jeweils die Öffnung 22 der Lagerbauteile 17a und 17b durchgreift.
Dabei drückt
der Schenkel 23 eines jeden Lagerbauteils 17a und 17b,
welcher mit der Lagerfläche 26c an
einer Tragstangenoberfläche 39 anliegt,
jeweils die Tragstange 12 gegen die Lagerflächen 26a und 26b der
sekantialen Verengungen 20 und 21. Die Tragstangen 12a und 12b werden somit
klapperfrei in den Führungshülsen 14a und 14b gehalten.
Aufgrund der lediglich punktartigen Anlage der Tragstange 12 an
den Lagerflächen 26a, 26b, 26c treten
geringe Reibkräfte
beim Bewegen der Tragstange 12 in z-Richtung auf, so dass sich die Kopfstütze leicht
in der Höhe
verstellen lässt.
Es sei noch angemerkt, dass sich mit der erfindungsgemäßen Mehrpunktlagerung
auch bogenförmige
Tragstangen 12a, 12b bzw. Tragstangen 12a, 12b mit
bogenförmigen
Bereichen auf besonders vorteilhafte Weise lagern lassen.
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Die
Führungshülse 14 ist
gemäß 2 mit Rastfedern 31 und 32 versehen.
Während
die Rastfeder 32 der Einschubbegrenzung der Kopfstütze 10 dient,
ist die Rastfeder 31 zur Entnahmesicherung der Kopfstütze 10 vorgesehen.
Die Rastfeder 31 weist dazu einen Steg 33 (4)
auf, welcher mit einer nicht dargestellten Rastkerbe der Tragstange 12 zusammenwirkt.
Die Rastfeder 32 weist ebenfalls einen Steg 34 auf,
der mit der Rastkerbe 35 der Tragstange 12 korrespondiert.
Dazu durchgreifen die Stege 33 und 34 schlitzartige Öffnungen 36 und 37 in
der Führungshülse 14.
Die Rastfedern 31 und 32 können nur durch Fachpersonal
mittels eines Werkzeugs betätigt
werden, um ein ungewolltes Entnehmen der Kopfstütze 10 aus Sicherheitsgründen zu
verhindern bzw. um das Einschieben der Kopfstütze 10 zu begrenzen.
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Zur
Arretierung der Kopfstütze
in einer gewünschten
Höhe, weist
eine der Tragstangen 12a oder 12b gemäß 4 Rastkerben 45a, 45b sowie weitere
nicht dargestellte Rastkerben auf, die mit einem an der Führungshülse 14 angeordneten
nicht dargestellten Rastelement zusammenwirken. Die Betätigung der
Höhenverstellung
erfolgt mittels eines Bedienelements 38 (1),
das an der Führungshülse 14 angeordnet
ist. Durch Betätigen
des Bedienelementes 38 wird ein nicht dargestellter Steg
eines Rastelements in Richtung x aus der Ausnehmung 45 der
Tragstange 15 entfernt, so dass die Tragstange in z-Richtung
bewegbar ist.
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In
den 7 bis 13 ist eine andere Ausführungsform
einer Kopfstütze 10 dargestellt.
Der Polsterträger 46 weist
hülsenartige
Führungsstrukturen 47a, 47b auf,
in denen Tragstangen 12a, 12b höhenverstellbar
gelagert sind (siehe 7). In zwei unterschiedlichen
Ebenen h3, h4 (siehe 8) jeder Führungsstruktur 47a, 47b ist
der Polsterträger 46 mit
Ausnehmungen 48a, 48b bzw. 48c und 48d versehen,
in welchen Lagerbauteile 61a, 61b bzw. 61c und 61d angeordnet
sind. Gemäß 12 sind
die Lagerbauteile 61a, 61b 61c und 61d jeweils
mit einer Rastnase 27 versehen. Die Rastnasen 27 der
Lagerbauteile 61 sind in Ausnehmungen 59a, 59b, 60a, 60b verrastet.
Da die Lagerbauteile 61c und 61d Loslager sind,
sind die Rastnasen 27 mit Spiel in den Ausnehmungen 59b und 60b aufgenommen.
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Die
Tragstange 12a durchgreift jeweils die Öffnung 22 der Lagerbauteile 61a und 61b,
die Tragstange 12b durchgreift jeweils die Öffnung 22 der
Lagerbauteile 61c und 61d. Jedes der Lagerbauteile 61a, 61b, 61c und 61d ist
mit vier nicht dargestellten Anlageflächen versehen, wovon zwei entsprechend den
Anlageflächen 26a und 26b und
zwei entsprechend der Anlagefläche 26c federnd
ausgebildet sind. Die Anlageflächen 26 der
Lagerbauteile 61 liegen punktförmig an den Tragstangen 12a und 12b an.
Auf diese Weise ist der Polsterträger 46 höhenverschieblich
auf den Tragstangen 12a und 12b des Tragstangenbügels 11 gelagert.
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Die
Lagerbauteile 61a, 61b, 61c und 61d sind
gleich ausgebildet, jedoch zueinander um 180° verdreht und/oder gekippt in
die Ausnehmungen 48a bis 48d eingesetzt. Auf diese
Weise kann der jeweiligen Belastungssituation entsprochen werden.
Geht man davon aus, dass der Kopf eines Insassen immer oberhalb
der Ebene h3 auf den Polsterträger 46 auftrifft,
so werden bei den Lagerbauteilen 61a und 61c die
in Sitzrichtung hinteren Lagerflächen
und bei den Lagerbauteilen 61b und 61d die beiden
in Sitzrichtung vorderen Lagerflächen
stärker
belastet. Die Lagerbauteile 61 können dann derart ausgerichtet
werden, dass die für
die jeweilige Belastung geeigneten Lagerflächen die auftretenden Kräfte aufnehmen können.
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Damit
die Lagerbauteile 61a bis 61c gleich ausgebildet
werden können
ist es erforderlich, dass bei dem um 180° gedrehten und/oder gekippten
Einbau keine der Anlageflächen
im Bereich einer Rastkerbe 50 angeordnet ist. Dennoch sollen
die Anlageflächen
der Lagerbauteile 61 die in den zuvor erwähnten Hauptbelastungsrichtungen
auftretenden Kräfte
optimal aufnehmen können.
Im Ausführungsbeispiel
gemäß der 7 bis 13,
bei dem die Rastkerben 50 in Sitzrichtung hinten an den
Tragstangen 12a, 12b angeordnet sind, wurde aus
diesem Grund ein Lagerbauteil 61 mit vier Anlageflächen verwendet.
Grundsätzlich
ist es jedoch möglich, bei
der rückenlehnenseitigen
Höhenverstellung
wie bei der Höhenverstellung
des Polsterträgers 46 relativ
zu den Tragstangen 12a, 12b das gleiche Lagerbauteil 17 oder 61 zu
verwenden.
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Um
den Polsterträger 46 in
einer gewünschten
Höhe zu
arretieren, weisen die Tragstangen in einem oberen Bereich Rastkerben 50a, 50b, 50c, 50d und 50e auf.
Gemäß der 10 und 11 ist
am Polsterträger 46 eine
Rastfeder 51 befestigt. Freie Enden 56a, 56b der
Rastfeder 51 greifen in die unterste Rastkerbe 50a der
Tragstange 12a bzw. 12b ein und verhindern auf
diese Weise eine Höhenverstellung
des Polsterträgers 46.
Durch Druck auf den in 9 dargestellten Bedienknopf 52 können die Enden 56a und 56b aus
der Rastkerbe 50a entfernt werden. Anschließend ist
eine Höhenverstellung
des Polsterträgers 46 möglich. Wird
der Druck auf den Bedienknopf 52 nach der Höhenverstellung
nachgelassen, bewegen sich die Enden 56a, 56b wieder
in Richtung y auf eine der Rastkerben 50a bis 50e zu.
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Der
Polsterträger 46 befindet
sich in seiner untersten Position, wenn die Haltefeder 51 in
der Rastkerbe 50a verrastet ist. Ist die Haltefeder 51 in der
Rastkerbe 50e verrastet, ist der Polsterträger 46 in
seiner obersten Position angeordnet.
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Das
Lösen des
Federelements 51 soll näher anhand
der 10, 11 und 13 erläutert werden.
Der Druckknopf 52 ist an einem Schieber 53 befestigt,
welcher translatorisch in Richtung x beweglich innerhalb des Polsterträgers 46 gelagert
ist. Der Schieber 53 weist Fortsätze 54a und 54b auf,
an welchen rampenförmige
Abschnitte 55a und 55b des Federelements 51 anliegen.
Durch Betätigung
des Druckknopfes in Richtung x wird auch der Schieber 53 entgegen
der Kraft einer Wendelfeder 57 in dieselbe Richtung bewegt.
Die Fortsätze 54a und 54c bewegen
sich hierdurch entlang der rampenförmigen Abschnitte 55a, 55b des
Federelements 51, so dass die freien Enden 56a, 56b aus
der Rastkerbe 50 bewegt werden.
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Bei
nachlassender Betätigung
des Druckknopfes 52 wird der Druckknopf 52 mit
dem daran befestigten Schieber 53 von der Wendelfeder 57 in
seine Ausgangslage zurückbewegt,
so dass sich die freien Enden 56a, 56b ebenfalls
wieder in ihre Ausgangslage zurückbewegen
und in eine Rastkerbe 50 einrasten können.