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Beschreibung:
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Die Erfindung betrifft eine Kopfstütze für Kraftfahrzeugsitze mit
mindestens einer Kopfpol stertragstange, welche in je einem in einer Sitzlehne und/oder
in einem Kopfpolsterträger angeordneten hülsenförmigen Lagerelement aus elastischem
Thermoplast gehalten und/oder relativ verschieblich gleitgelagert ist.
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Die vorbe-schriebenen und durch offenkundige Vorbenutzung bekanntgewordenen
hülsenförmigen Lagerelemente sind Spritzgußteile aus thermoplastischem Kunststoff.
Die bekannten hülsenförmigen Lagerelemente bilden gemeinsam mit der von Ihnen aufgenommenen
Kopfpolstertragstange eine Lageranordnung. Bei einer derartigen Lageranordnung ergeben
sich häufig unerwünscht große Zwischenräume zwischen den beiden jeweils gegenüberliegenden,
zum einen vom hülsenförmigen Lagerelement und zum anderen von der Kopfpolstertragstange,
gebildeten Lagerflächen. Diese großen Zwischenräume können sich insbesondere durch
allgemein fertigungsbedingte Toleranzadditionen oder aber durch spritzgießtechnisch
bedingte Einfallstellen in den hülsenförmigen Kunststoff-Lagerelementen selbst ergeben.
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Derartige Lageranordnungen enthalten insbesondere beispielsweise
eine glasfaserverstärkte Polyamid-Führungshülse im Kopfpolsterträger einer Kopfstütze
oder aber eine sitzlehnenseitig gehaltene, ebenfalls glasfaserverstärkte Polyamid-Einsteckhülse.
Sowohl die Führungshülse als auch die Einsteckhülse weisen einen im wesentlichen
runden Innenquerschnitt auf und bilden mit dem in ihnen unbeweglich kreh altenen
oder
relativ beweglich geführten stabförmigen Rundprofil der Kopfpolstertragstange,
welche in der Regel aus Stahl besteht, eine Lageranordnung. Bei einer solchen Lageranordnung
wirken sich die vorerwähnten großen Zwischenräume zwischen den einander gegenüberliegenden
Lagerflächen als lästige Klappergeräusche aus. Diese Klappergeräusche sind besonders
unangenehm, wenn die Lageranordnung von einer Resonanzfrequenz betroffen ist.
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Bisherige Versuche, die Lagerzwischenräume durch besondere Profilierung
des HUlsen-Innenquerschnittes zu beheben, sind fehlgeschlagen. So wurde beispielsweise
versucht, zur Uberbrückung des allzu großen Lager-Zwischenraums den Hülseninnenraum
mit dünnen angespritzten Axialrippen zu versehen. Mit diesen Axalrippen wurde zwar
der allzu große Lagerzwischenraum überbrückt, zugleich aber - z.B. bei einer im
Kopfpolsterträger angeordneten, die Kopfpolstertragstange gleitverschieblich aufnehmenden
Führungshülse - die Reibungshemmung dermaßen erhöht, daß die Verstell-Bedienungskräfte
unerträglich groß wurden.
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Ausgehend von der eingangs beschriebenen bekannten Kopfstütze für
Kraftfahrzeugsitze dieser Gattung, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, diese
Kopfstütze so auszugestalten, daß die Kopfpolstertragstangen bei höchst einfacher
Bauform der hülsenförmigen Lagerelemente von diesen sowohl klapperfrei als auch
reibungsarm aufgenommen sind. Entsprechend der Erfindung wurde diese Aufgabe dadurch
gelöst, daß die Wand des aus Kunststoff bestehenden Lagerelements mindestens eine
aus seiner Lagerfläche konvex vorragende federelastisch rückstellbare membranartige
Ausdünnung bildet.
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Die membranartige Ausdünnung ragt in jedem Falle so weit vor, daß
sie die Gegenlagerfläche des anderen Lagerelements zumindest
berührt,
insbesondere aber durch diese Gegenlagerfläche um ein gewisses Maß entgegen einer
federelastisch wirkenden Rückstellkraft verdrängt wird. Mit der-Erfindung ist daher
auf sehr einfache Weise eine klapperfreie Anordnung der Kopfpolstertragstange in
den hülsenförmigen Lagerelementen möglich geworden.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die konvexe Oberfläche
der membranartigen Ausdünnung im Verhältnis zur gesamten Lagerfläche des Lagerelements
klein. Erfiüdungsgemäß berührt die konvexe Oberfläche der membranartigen-Ausdünnung
die Gegenlagerfläche des anderen Lagerelements im Grenzfall nur im wesentlichen
punktförmig oder nur mit einer relativ kleinen Andruckfläc.he. Diese Ausbildung
ist günstig, weil sie im Falle einer Gleitführung nur geringe Reibungsverluste erfordert.
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Zweckmäßig ist die Grundfläche der membranartigen Ausdünnung elliptisch
bis kreisförmig. Bei einer kreisförmigen Grundfläche ist die konvex vorragende melrlbranartige
Ausdünnung kugelkalottenförmig. Obwohl es grundsätzlich möglich ist, den einstückig-stoffschlüssigen
uebergang von der Wand des Lagerelements zur membranartigen Ausdünnung innerhalb
der Wandtiefe vorzusehen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen-, die einstückig-stoffschlüssige
Anbindung der membranartige-n Ausdünnung an die Wand des Lagerelements bündig mit
der die membranartige Ausdünnung umgebenden benachbarten Lägerfläche auszubilden.
Diese erfindungsgemäße Ausbildung bietet den Vorteil einer einfachen Herstellung.
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Diese Herstellung geschieht hierbei-zweckmäßig derart, daß ein beispielsweise
mit einer kugelkalottenförmigen kpnvexen
Stirnfläche versehener
Querschieber der Kunststoffspritzgießform während der Formbildung die Wand des Spritzlings,
als des Lagerelements, so weit durchsetzt, daß die membranartige Ausdünnung kugelkalottenförmig
aus der ihr zugeordneten Lagerfläche des Kunststoff-Lagerelements vorragt. Die Ausbildung
des Kunststoff-Lagerelements ist entsprechend der Erfindung so getroffen, daß die
membranartige Ausdünnung den Boden einer in der Wand des Lagerelements vorgesehenen.
schachtförmigen Einsenkung bildet. Je nach Ausgestaltung des Querschnittes des vorerwähnten
Querschiebers ist hierbei der Querschnitt der schachtförmigen Einsenkung elliptisch
bis rund.
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Grundsätzlich und im überwiegenden Maße vorteilhaft ist es, wenn
die membranartige Ausdünnung eigenfedernd elastisch rückstellbar ist. Es sind aber
auch Anwendungsfälle denkbar, bei denen man die eigenelastische Rückstellkraft der
membranartigen Ausdünnung durch ein zusätzliches Federelement, beispielsweise durch
ein in der vorerwähnten schachtförmigen Einsenkung eingebrachtes gesondertes Federelement,
wie z.B.
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Schraubendruckfeder, erhöht.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Zeichnungen in
Verbindung mit der Zeichnungsbeschreibung.
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In den Zeichnungen ist ein bevorzugtes Ausführung-sbeispiel entsprechend
der Erfindung näher dargestellt, es zeigt Fig. 1 eine partiell geschnittene Teilansicht
einer Kopfstütze für Kraftfahrzeugsitze, Fig. 2 den Teilschnitt einer Lageranordnung
gemäß der jeweiligen Schnittlinie II-II in Fig. 1 und
Fig. 3 einen
vergrößerten Ausschnitt entsprechend der in Fig. 2 mit III gekennzeichneten Stelle.
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Aus Fig. 1 ist eine Kopfstütze 22 mit einem Kopfpolsterträger 23
und einem von einer Kopfpolstertragstange gebildeten Stahlprofil 14 zu ersehen.
Eine im Kopfpolsterträger 23 schwenkbeweglich befestigte Führungshülse F ist auf
der Kopfpolstertragstange 14 - gemeinsam mit dem Kopfpolsterträger 23 - gleitverschieblich.
Das untere Ende der Kopfpolstertragstange 14 ist in einer sitzlehnenseitig (Sitzlehne
nicht dargestellt) befestigten Einsteckhülse E raumfest aufgenommen.
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Unabhängig von ihrer jeweils speziellen Ausgestaltung bildet sowohl
die Führungshülse F als auch die Einsteckhülse E entlang und benachbart der jeweiligen
Schnittlinie II-II gemäß Fig. 1 je eine Lagerhülse bzw. ein Lagerelement 11 mit
einer äußerlich sichtbaren schachtförmigen -FJinsenkung 15, 21.
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In den Fig. 2 und 3 ist eine Lageränordriung entsprechend der Schnittlinie
II-II in Fig. 1 insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
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Aus Fig. 2 ist eine Lagerhülse 11 ersichtlich, die beispielsweise
aus glasfaserverstärktem Polyamid bestehen kann.
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Eine von der Lagerhülse 11 gebildete Lagerfläche ist mit der Bezugsziffer
12 und die andere diametral gegenüberliegende Lagerfläche mit der Bezugsziffer 13
bezeichnet. Zwischen diesen beiden Lagerflächen 12, 13 ist das Stahlprofil 14 mit
kreisrundem Querschnitt geführt. Der Durchmesser D des Stahlprofils 14 weist ein
Untermaß gegenüber dem Querabstand q zwischen den beiden Lagerflächen 12 und 13
auf. Hierdurch ergibt sich ein übergroßes Spiel s, welches mit der gezeigten Lageranordnung
11, 14 überwunden wird.
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Dieses geschieht dadurch, daß als Boden einer im wesentlichen kreiszylindrischen
Einsenkung 15 innerhalb der Wand 16 der Lagerhülse 11 eine federelastisch rückstellbare
membranartige Ausdünnung 17 vorgesehen ist.
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Die membranartige Ausdünnung 17 ragt vor Einbau des Stahlprofils 14
so weit in den insgesamt mit 18 bezeichneten lichten Hülsenquerschnitt vor, daß
das eingeführte Stahlprofil 14 mit seiner Gegenlagerfläche 19 die membranartige
Ausdünnung 17 in Richtung auf deren zugehörige angrenzende Lagerfläche 12 zurückdrängt.
Die membranartige Ausdünnung 17 wird hierbei aufgrund der Eigenelastizität des gewählten
Kunststoffes federelastisch zurückgestellt. Die konvexe Fläche 20 der membranartigen
Ausdünnung 17 ist hierbei insgesamt kugelka--lottenförmig konvex. Die Grundfläche
der membranartigen Ausdünnung 17 ist kreisförmig.
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Anhand der Fig. 2 und 3 ist vorstellbar, daß die membranartige Ausdünnung
17 mit Hilfe eines formbildenden Querschiebers, der eine etwa kugelkalottenförmige
konvexe Stirnfläche besitzt, innerhalb einer Spritzgießform leicht herstellbar ist.
Der formbildende Querschieber formt hierbei die kreiszylindrische Einsenkung 15
und die im wesentlichen hohlkalottenförmige Einsenkung 21 aus.
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Aus Fig. 2 wird auch deutlich, daß die konvexe Oberfläche 20 der
membranartigen Ausdünnung 17 im Verhältnis zur.gesamten benachbarten Lagerfläche
12 des Lagerelements (Lagerhülse 11) klein ist. Hierdurch ergeben sich günstige
Reibungsverhältnisse, wenn das Stahlprofil 14 innerhalb der Lagerhülse 11 translatorisch
gleitverschieblich geführt sein soll.
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In den weitaus meisten Anwendungsfällen wird die durch die Eigenelastizität
des Kunststoffes bedingte Rückstellkrafi der membranartigen Ausdünnung 17 genügen,
urn eine klapperfreie Lagerung zu gewährleisten. Es ist jedoch vorstel-lbar, daß
die Rückstellkraft durch ein in den Zeichnungen nicht dargestelltes gesondertes
Federelement verstärkt werden kann. So ist beispielsweise ohne weiteres ein in der
schachtförmigen Einsenkung 15, 21 gehaltenes Federelement, wie z.B. eine SchraubendruckSeder,
denkbar, welches die membranartige Ausdünnung 17 von ihrer Hohlseite her druckbeaufschlagt.
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Aus den Zeichnungen ist auch zu ersehen, daß die einstückig-stoffschlüssige
Anbindung der membranartigen Ausdünnung 17 an die Wand 26 des Lagerelements 11 bündig
mit der benachbart angrenzenden Lagerfläche 12 ist.