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DE102005043456A1 - Anschlussklemme für einen elektrischen Schalter - Google Patents

Anschlussklemme für einen elektrischen Schalter Download PDF

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DE102005043456A1
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Germany
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screw
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apron
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Ralf Dipl.-Ing. Weber
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ABB AG Germany
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ABB Patent GmbH
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Application filed by ABB Patent GmbH filed Critical ABB Patent GmbH
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    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein elektrisches Schaltgerät, insbesondere Leitungsschutzschalter, Fehlerstromschutzschalter und/oder Motorschutzschalter und dergleichen, mit wenigstens einer Anschlussklemme für eine elektrische Leitung, mit einem eine Einstecköffnung für wenigstens einen elektrischen Leiter umschließenden Klemmenrahmen, mit einer die Einstecköffnung durchgreifenden Klemmenschraube (31) und mit einem mit der Schraube gegebenenfalls verbundenen Druckbügel (26). Zumindest der Schraubenkopf (33) ist mit einem ringförmigen Aufsatz (10, 40, 52) aus isolierendem Material versehen, dessen Ringinnendurchmesser so bemessen ist, dass ein Zugang lediglich eines Schraubendrehers zum Kopf der Schraube (31) ermöglicht ist, nicht aber der Zugang eines fingerähnlichen Elementes (37).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anschlussklemme für einen elektrischen Schalter gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Elektrische Schalter für Niederspannung besitzen unter anderem Anschlussklemmen für ankommende und abgehende Leiter. Die Zugangsleiter können dabei Sammelschienen sein, wogegen die Abgangsleiter normalerweise Kabel sind.
  • Eine übliche Anschlussklemme für einen elektrischen Schalter, insbesondere für einen Leitungsschutzschalter oder auch Fehlerstromschutzschalter besitzt einen Klemmenrahmen, der eine Einstecköffnung für wenigstens einen elektrischen Leiter umschließt. Der Klemmenrahmen ist meist aus Flachbandmaterial zu einem Kasten geformt, wobei an der Schenkelseite, an der sich die beiden Bandenden überdecken, die Klemmschraube eingeführt ist. Innerhalb des Klemmenrahmens befindet sich ein Druckbügel oder Druckrahmen; sobald die Klemmschraube eingeschraubt ist, kann ein Leiter zwischen dem Druckbügel und der Klemmschraube bzw. zwischen dem der Klemmschraube entgegengesetzten Quersteg des Klemmenrahmens und dem Druckbügel fixiert werden, in dem durch die Klemmschraube, die sich gegen den Druckbügel anlegt, der Klemmenrahmen nach oben gezogen wird.
  • Darüber hinaus gibt es eine Reihe von anderen Anschlussklemmen, die aber im Prinzip ähnlich aufgebaut sind.
  • Wenn eine solche Anschlussklemme in einen elektrischen Leitungsschutzschalter eingesetzt ist, dann ist am Gehäuse des Leitungsschutzschalters, insbesondere im Bereich der hinteren Frontwände, eine Öffnung vorgesehen, durch die ein Schraubendreher oder ein sonstiges Werkzeug hindurchgeführt wird, um den Schraubenkopf der Klemmschraube zu erfassen und die Klemmschraube verdrehen zu können. Die Öffnungen in den hinteren Frontflächen sind so zu bemessen, dass einerseits ein Werkzeug leicht hindurchpasst, andererseits aber der Finger einer menschlichen Hand nicht. Demgemäß ist der Durchmesser der Öffnung so zu bemessen und der Abstand der Klemmschraube bzw. des Schraubenkopfes von der Öffnung so zu wählen, dass eine Berührung nicht stattfindet. Dies hat eine entsprechende Dicke der hinteren Frontwand zur Folge.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Anschlussklemme zu schaffen, bei der nach Einbau in einen Leitungsschutzschalter oder Fehlerstromschutzschalter oder dergleichen in jeder Stellung der Klemmschraube eine Berührung durch einen Finger der menschlichen Hand vermieden ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß also ist zumindest der Schraubenkopf mit einem ringförmigen Aufsatz aus isolierendem Material versehen, dessen Ringinnendurchmesser so bemessen ist, dass lediglich ein Zugang eines Schraubendrehers zum Kopf der Klemmschraube ermöglicht ist, nicht aber der Zugang eines fingerähnlichen Elementes (Prüffinger) oder eines Fingers der menschlichen Hand.
  • Getestet wird dies durch einen sogenannten Prüffinger, der dann, wenn er durch die Öffnungen der hinteren Frontseiten des Schaltgerätes hindurchgesteckt wird, in keiner Stellung der Klemmschraube mit dieser in Berührung gelangt.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann der Aufsatz auf den Schraubenkopf aufgeklipst bzw. aufgerastet sein.
  • Zusätzlich kann am Aufsatz eine parallel zur Schraubenlängsachse verlaufende Schürze angebracht sein, die mindestens die Länge der Schraube überdeckt und sich außerhalb der Einstecköffnung des Klemmrahmens befindet.
  • Durch diese Schürze wird die Einführöffnung oder Einstecköffnung für einen elektrischen Leiter in die Anschlussklemme abgedeckt, wenn die Klemmschraube voll eingeschraubt ist. Dadurch wird auch ein so genannter Fehlsteckschutz bewirkt.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Schürze vorzugsweise U-förmig ausgebildet; der Aufsatz ist auf der Außenseite oder Außenfläche des einen Schenkels angeordnet und kann damit durch einfaches Aufklipsen auf die Klemmschraube an dieser festgelegt werden.
  • Der Aufsatz kann dabei aus Kunststoff und die Schürze aus Metall sein, wobei dann auf der Außenseite des einen Schenkels ein Vorsprung angeformt sein muss, der den Aufsatz festhält bzw. der von dem Aufsatz umfasst ist.
  • Die Schürze mit Aufsatz kann auch aus Kunststoff hergestellt sein; dann ist in bevorzugter Weise der dem einen Schenkel mit dem Aufsatz entgegen gesetzte Schenkel mit einem beidseitigen Metallbelag versehen, der gemäß einer weiteren Ausführungsform als U-förmiger Metallbügel ausgebildet ist, der auf den Schenkel, beide Schenkelflächen bedeckend aufgesteckt oder aufgerastet ist.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung und weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
  • Anhand der Zeichnung, in der zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind, sollen die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung näher erläutert und beschrieben werden.
  • Es zeigen
  • 1 und 2 eine perspektivische Ansicht einer Anschlussklemme, eingebaut in einen Leitungsschutzschalter in zwei unterschiedlichen Stellungen der Klemmschraube,
  • 3 einen Aufsatz für die Klemmschraube der Anschlussklemme gemäß 1 und 2,
  • 4 und 5 eine Anschlussklemme ähnlich der Anschlussklemme gemäß den 1 und 2, mit einer anderen Ausführungsform eines Aufsatzes, in den gleichen Stellungen wie in den 1 und 2,
  • 6 einen Aufsatz für die Anschlussklemmen der 4 und 5 aus Kunststoff und
  • 7 einen Aufsatz aus Metall
  • Es sei nun Bezug genommen auf die 3. Diese zeigt einen ringförmigen bzw. zylindrischen Aufsatz 10, der in seiner axialen Erstreckung einen Abschnitt 11 mit größerer radialer Dicke und einen Abschnitt 12 mit kleinerer radialer Dicke aufweist. Der Abschnitt 11 mit größerer Dicke umschließt einen Winkel von ca. 270°, wobei der Innendurchmesser kleiner ist als der Außendurchmesser des Schraubenkopfes einer Klemmschraube für eine Anschlussklemme gemäß den 1 und 2.
  • Der Abschnitt 12 mit geringerer Dicke umschließt praktisch 360°; er ist mit einem Schlitz 13 versehen, so dass die beiden Teilenden 14 und 15 federnd aufbiegbar sind. Aufgrund der unterschiedlichen Dicken wird zwischen dem Abschnitt 11 und dem Abschnitt 12 ein radialer Absatz 16 gebildet, der auf der Kopffläche des Schraubenkopfes aufliegt.
  • Zur Verbesserung der Federeigenschaften ist im Bereich des Abschnittes 12 innerhalb der Überdeckung durch den Abschnitt 11 ein Schlitzpaar 17 und 18 vorgesehen, welches die Auffederung des Aufsatzes gemäß 3 noch weiter verbessert.
  • Die 1 und die 2 zeigen einen Teilbereich eines Leitungsschutzschalters 20 mit einer hinteren Frontseite 21 und einer hinteren Schmalseitenfläche 22, hinter der sich eine insgesamt mit der Bezugsziffer 23 bezeichnete Anschlussklemme befindet. Diese Anschlussklemme umfasst einen kastenförmigen Klemmenrahmen 24, der eine Einstecköffnung 25 für elektrische Leiter umgibt und in dem sich ein Druckstück 26 befindet, so dass zwei Einsteckteilöffnungen 25a und 25b bilden, wobei diese beiden Teilöffnungen 25a und 25b über eine durch eine mittige Trennleiste 27 geteilte Einführöffnung 28 zugänglich sind. Die 1 bzw. die 2 zeigen eine Halbschale eines Gehäuses für einen Leitungsschutzschalter; nach Einbau aller entsprechenden Komponenten, insbesondere nach Einbau der Anschlussklemme 23 wird die Gehäusehalbschale 20 von der nicht gezeichneten Gehäusehalbschale abgedeckt, wobei sich die Zuführöffnung 28 über die Leiste 27 mit den entsprechenden Anordnungen der anderen Gehäuseschale ergänzt. Dabei werden im Gehäuse zwei Zuführteilöffnungen 28a und 28b gebildet, wobei die beiden Zuführteilöffnungen durch die Leisten 27 getrennt sind, die in Höhe des ortsfest angeordneten Druckstücks 26 angeordnet ist. Durch die Teilöffnungen 28a, 28b können Leiter der Anschlußklemme zugeführt werden.
  • In den oberen Steg 30 des Klemmenrahmens 24 ist eine Klemmschraube 31 eingeschraubt, die einen Schraubenschaft 32 und einen Schraubenkopf 33 besitzt; auf diesen Schraubenkopf 33 ist der Aufsatz 10 gemäß 3 aufgesetzt. Man erkennt, dass die Ringöffnung die Kreuzschlitze 34 des Schraubenkopfes freilässt. Der Absatz 16 liegt dann auf der oberen Kopffläche auf.
  • Die hintere Frontfläche 21 besitzt eine Zugangsöffnung 35 für einen Schraubendreher, der durch die Ringöffnung des Aufsatzes 10 hindurch passt. Wenn nun die Schraube oder Klemmschraube 3i betätigt wird, dann legt sich das Ende der Klemmschraube gegen das Druckstück 26 und zieht den Klemmenrahmen 24 aus der in 1 dargestellten Stellung, in der die Einsteckteilöffnungen 25a und 25b hinter den Teilöffnungen 28a und 28b liegen, nach oben, so dass sich der untere Quersteg 36, das ist der dem Schraubenkopf entgegen gesetzte Quersteg 36, gegen das Druckstück 26 bewegt.
  • Die 1 und 2 zeigen nun einen sogenannten Prüffinger 37, der auf die Öffnung 35 aufgesetzt wird; dieser Prüffinger legt sich dann auf die Stirnfläche 10a des Aufsatzes 10 an, wenn die Klemmschraube vollständig aus der Anschlussklemme oder dem Klemmenrahmen 24 herausgeschraubt ist. Wenn die Klemmschraube einen Leiter festgeklemmt hat, dann ist der Abstand des Schraubenkopfes von der Öffnung 35 ausreichend groß, so dass der Prüffinger 37, wie in 2 ersichtlich ist, nicht den Schraubenkopf berühren kann.
  • Die Ausführung gemäß 4 und 5 besitzt einen Aufsatz 40, der mit einer Schürze 41 verbunden ist. Der Aufsatz 40 kann im Grundsatz so ausgebildet sein wie in der 3 dargestellt. Die 7 zeigt eine Schürze 42 aus Metall, zumindest teilweise, deren einer Schenkel 43 einen kragenförmigen Vorsprung 44 aufweist, auf den der Aufsatz 10 aufgeklipst ist. Bei der Ausführung gemäß 6 ist die Schürze 41 zusammen mit dem daran angeformten Aufsatz 40, aus Kunststoff hergestellt. Die Schürze 41 ist ebenso wie die Schürze 42 U-förmig ausgebildet mit zwei Schenkeln 45 und 46, wobei auf der Außenseite des Schenkels 45 der Aufsatz 40 angeformt ist. Damit eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Klemmenrahmen 24 und dem Druckstück 26 erzielt wird, ist der Schenkel 46 von einem U-förmigen Bügel 47 aus Metall umgeben, welcher Bügel 47 mit zwei Schenkeln 48 und 49 beidseitig zu dem Schenkel 46 angeordnet ist. Der Bügel 47 kann auf den Schenkel 46 aufgerastet oder sonst befestigt sein.
  • Die 4 und 5 zeigen eine Anschlussklemme 50, die einen Klemmenrahmen 51 aufweist, der dem Klemmenrahmen 24 entspricht. Das Druckstück 26 besitzt die gleiche Bezugsziffer wie in 1 bzw. 2, ebenso wie die Klemmschraube 31. Auf den Schraubenkopf (in 4 und 5 nicht dargestellt) aufgesetzt ist ein Aufsatz 52, an dem eine Schürze 53 angebracht ist, die der Schürze 41 entspricht. Wenn die Anordnung gemäß 6 verwendet wird, ist der Aufsatz 52 einstückig mit der Schürze 41 verbunden; in dem Falle, wenn eine Schürze 42 verwendet wird, wäre der Aufsatz 52 durch den Aufsatz 10 zu ersetzen.

Claims (7)

  1. Elektrisches Schaltgerät, insbesondere Leitungsschutzschalter, Fehlerstromschutzschalter und/oder Motorschutzschalter und dergleichen, mit wenigstens einer Anschlussklemme für eine elektrische Leitung, mit einem eine Einstecköffnung für wenigstens einen elektrischen Leiter umschließenden Klemmenrahmen, mit einer die Einstecköffnung durchgreifenden Klemmenschraube (31) und mit einem mit der Schraube gegebenenfalls verbundenen Druckbügel (26), dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der Schraubenkopf (33) mit einem ringförmigen Aufsatz (10, 40, 52) aus isolierendem Material versehen ist, dessen Ringinnendurchmesser so bemessen ist, dass ein Zugang lediglich eines Schraubendrehers zum Kopf der Schraube (31) ermöglicht ist, nicht aber der Zugang eines fingerähnlichen Elementes (37).
  2. Schaltgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatz (10) auf den Schraubenkopf aufrastbar oder aufsteckbar ist.
  3. Schaltgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass am Aufsatz eine parallel zur Schraubenlängsachse verlaufende Schürze (41, 42) angebracht ist, die mindestens die Länge der Klemmschraube (31) überdeckt und sich außerhalb der Einstecköffnung (25) des Klemmenrahmens (24) befindet.
  4. Schaltgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schürze (41, 42) U-förmig ausgebildet ist und auf der Außenseite des einen U-Schenkels (45) der Aufsatz (10, 40) angeordnet ist.
  5. Schaltgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatz (10) und die Schürze aus Metall (42) hergestellt sind.
  6. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schürze (41) mit dem Aufsatz (40) aus Kunststoff hergestellt ist und der dem Schenkel mit dem Aufsatz entgegen gesetzte Schenkel (46) mit einem beidseitig angebrachten Metallbelag versehen ist.
  7. Schaltgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Metallbelag (47) aus einem U-förmigen Metallbügel besteht, der auf den anderen Schenkel (46), beide Schenkelflächen bedeckend, aufgerastet oder aufgesteckt ist.
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