DE102005043456A1 - Anschlussklemme für einen elektrischen Schalter - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein elektrisches Schaltgerät, insbesondere Leitungsschutzschalter, Fehlerstromschutzschalter und/oder Motorschutzschalter und dergleichen, mit wenigstens einer Anschlussklemme für eine elektrische Leitung, mit einem eine Einstecköffnung für wenigstens einen elektrischen Leiter umschließenden Klemmenrahmen, mit einer die Einstecköffnung durchgreifenden Klemmenschraube (31) und mit einem mit der Schraube gegebenenfalls verbundenen Druckbügel (26). Zumindest der Schraubenkopf (33) ist mit einem ringförmigen Aufsatz (10, 40, 52) aus isolierendem Material versehen, dessen Ringinnendurchmesser so bemessen ist, dass ein Zugang lediglich eines Schraubendrehers zum Kopf der Schraube (31) ermöglicht ist, nicht aber der Zugang eines fingerähnlichen Elementes (37).
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anschlussklemme für einen elektrischen Schalter gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
- Elektrische Schalter für Niederspannung besitzen unter anderem Anschlussklemmen für ankommende und abgehende Leiter. Die Zugangsleiter können dabei Sammelschienen sein, wogegen die Abgangsleiter normalerweise Kabel sind.
- Eine übliche Anschlussklemme für einen elektrischen Schalter, insbesondere für einen Leitungsschutzschalter oder auch Fehlerstromschutzschalter besitzt einen Klemmenrahmen, der eine Einstecköffnung für wenigstens einen elektrischen Leiter umschließt. Der Klemmenrahmen ist meist aus Flachbandmaterial zu einem Kasten geformt, wobei an der Schenkelseite, an der sich die beiden Bandenden überdecken, die Klemmschraube eingeführt ist. Innerhalb des Klemmenrahmens befindet sich ein Druckbügel oder Druckrahmen; sobald die Klemmschraube eingeschraubt ist, kann ein Leiter zwischen dem Druckbügel und der Klemmschraube bzw. zwischen dem der Klemmschraube entgegengesetzten Quersteg des Klemmenrahmens und dem Druckbügel fixiert werden, in dem durch die Klemmschraube, die sich gegen den Druckbügel anlegt, der Klemmenrahmen nach oben gezogen wird.
- Darüber hinaus gibt es eine Reihe von anderen Anschlussklemmen, die aber im Prinzip ähnlich aufgebaut sind.
- Wenn eine solche Anschlussklemme in einen elektrischen Leitungsschutzschalter eingesetzt ist, dann ist am Gehäuse des Leitungsschutzschalters, insbesondere im Bereich der hinteren Frontwände, eine Öffnung vorgesehen, durch die ein Schraubendreher oder ein sonstiges Werkzeug hindurchgeführt wird, um den Schraubenkopf der Klemmschraube zu erfassen und die Klemmschraube verdrehen zu können. Die Öffnungen in den hinteren Frontflächen sind so zu bemessen, dass einerseits ein Werkzeug leicht hindurchpasst, andererseits aber der Finger einer menschlichen Hand nicht. Demgemäß ist der Durchmesser der Öffnung so zu bemessen und der Abstand der Klemmschraube bzw. des Schraubenkopfes von der Öffnung so zu wählen, dass eine Berührung nicht stattfindet. Dies hat eine entsprechende Dicke der hinteren Frontwand zur Folge.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Anschlussklemme zu schaffen, bei der nach Einbau in einen Leitungsschutzschalter oder Fehlerstromschutzschalter oder dergleichen in jeder Stellung der Klemmschraube eine Berührung durch einen Finger der menschlichen Hand vermieden ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
- Erfindungsgemäß also ist zumindest der Schraubenkopf mit einem ringförmigen Aufsatz aus isolierendem Material versehen, dessen Ringinnendurchmesser so bemessen ist, dass lediglich ein Zugang eines Schraubendrehers zum Kopf der Klemmschraube ermöglicht ist, nicht aber der Zugang eines fingerähnlichen Elementes (Prüffinger) oder eines Fingers der menschlichen Hand.
- Getestet wird dies durch einen sogenannten Prüffinger, der dann, wenn er durch die Öffnungen der hinteren Frontseiten des Schaltgerätes hindurchgesteckt wird, in keiner Stellung der Klemmschraube mit dieser in Berührung gelangt.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann der Aufsatz auf den Schraubenkopf aufgeklipst bzw. aufgerastet sein.
- Zusätzlich kann am Aufsatz eine parallel zur Schraubenlängsachse verlaufende Schürze angebracht sein, die mindestens die Länge der Schraube überdeckt und sich außerhalb der Einstecköffnung des Klemmrahmens befindet.
- Durch diese Schürze wird die Einführöffnung oder Einstecköffnung für einen elektrischen Leiter in die Anschlussklemme abgedeckt, wenn die Klemmschraube voll eingeschraubt ist. Dadurch wird auch ein so genannter Fehlsteckschutz bewirkt.
- Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Schürze vorzugsweise U-förmig ausgebildet; der Aufsatz ist auf der Außenseite oder Außenfläche des einen Schenkels angeordnet und kann damit durch einfaches Aufklipsen auf die Klemmschraube an dieser festgelegt werden.
- Der Aufsatz kann dabei aus Kunststoff und die Schürze aus Metall sein, wobei dann auf der Außenseite des einen Schenkels ein Vorsprung angeformt sein muss, der den Aufsatz festhält bzw. der von dem Aufsatz umfasst ist.
- Die Schürze mit Aufsatz kann auch aus Kunststoff hergestellt sein; dann ist in bevorzugter Weise der dem einen Schenkel mit dem Aufsatz entgegen gesetzte Schenkel mit einem beidseitigen Metallbelag versehen, der gemäß einer weiteren Ausführungsform als U-förmiger Metallbügel ausgebildet ist, der auf den Schenkel, beide Schenkelflächen bedeckend aufgesteckt oder aufgerastet ist.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung und weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
- Anhand der Zeichnung, in der zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind, sollen die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung näher erläutert und beschrieben werden.
- Es zeigen
-
1 und2 eine perspektivische Ansicht einer Anschlussklemme, eingebaut in einen Leitungsschutzschalter in zwei unterschiedlichen Stellungen der Klemmschraube, -
3 einen Aufsatz für die Klemmschraube der Anschlussklemme gemäß1 und2 , -
4 und5 eine Anschlussklemme ähnlich der Anschlussklemme gemäß den1 und2 , mit einer anderen Ausführungsform eines Aufsatzes, in den gleichen Stellungen wie in den1 und2 , -
6 einen Aufsatz für die Anschlussklemmen der4 und5 aus Kunststoff und -
7 einen Aufsatz aus Metall - Es sei nun Bezug genommen auf die
3 . Diese zeigt einen ringförmigen bzw. zylindrischen Aufsatz10 , der in seiner axialen Erstreckung einen Abschnitt11 mit größerer radialer Dicke und einen Abschnitt12 mit kleinerer radialer Dicke aufweist. Der Abschnitt11 mit größerer Dicke umschließt einen Winkel von ca. 270°, wobei der Innendurchmesser kleiner ist als der Außendurchmesser des Schraubenkopfes einer Klemmschraube für eine Anschlussklemme gemäß den1 und2 . - Der Abschnitt
12 mit geringerer Dicke umschließt praktisch 360°; er ist mit einem Schlitz13 versehen, so dass die beiden Teilenden14 und15 federnd aufbiegbar sind. Aufgrund der unterschiedlichen Dicken wird zwischen dem Abschnitt11 und dem Abschnitt12 ein radialer Absatz16 gebildet, der auf der Kopffläche des Schraubenkopfes aufliegt. - Zur Verbesserung der Federeigenschaften ist im Bereich des Abschnittes
12 innerhalb der Überdeckung durch den Abschnitt11 ein Schlitzpaar17 und18 vorgesehen, welches die Auffederung des Aufsatzes gemäß3 noch weiter verbessert. - Die
1 und die2 zeigen einen Teilbereich eines Leitungsschutzschalters20 mit einer hinteren Frontseite21 und einer hinteren Schmalseitenfläche22 , hinter der sich eine insgesamt mit der Bezugsziffer23 bezeichnete Anschlussklemme befindet. Diese Anschlussklemme umfasst einen kastenförmigen Klemmenrahmen24 , der eine Einstecköffnung25 für elektrische Leiter umgibt und in dem sich ein Druckstück26 befindet, so dass zwei Einsteckteilöffnungen25a und25b bilden, wobei diese beiden Teilöffnungen25a und25b über eine durch eine mittige Trennleiste27 geteilte Einführöffnung28 zugänglich sind. Die1 bzw. die2 zeigen eine Halbschale eines Gehäuses für einen Leitungsschutzschalter; nach Einbau aller entsprechenden Komponenten, insbesondere nach Einbau der Anschlussklemme23 wird die Gehäusehalbschale20 von der nicht gezeichneten Gehäusehalbschale abgedeckt, wobei sich die Zuführöffnung28 über die Leiste27 mit den entsprechenden Anordnungen der anderen Gehäuseschale ergänzt. Dabei werden im Gehäuse zwei Zuführteilöffnungen28a und28b gebildet, wobei die beiden Zuführteilöffnungen durch die Leisten27 getrennt sind, die in Höhe des ortsfest angeordneten Druckstücks26 angeordnet ist. Durch die Teilöffnungen28a ,28b können Leiter der Anschlußklemme zugeführt werden. - In den oberen Steg
30 des Klemmenrahmens24 ist eine Klemmschraube31 eingeschraubt, die einen Schraubenschaft32 und einen Schraubenkopf33 besitzt; auf diesen Schraubenkopf33 ist der Aufsatz10 gemäß3 aufgesetzt. Man erkennt, dass die Ringöffnung die Kreuzschlitze34 des Schraubenkopfes freilässt. Der Absatz16 liegt dann auf der oberen Kopffläche auf. - Die hintere Frontfläche
21 besitzt eine Zugangsöffnung35 für einen Schraubendreher, der durch die Ringöffnung des Aufsatzes10 hindurch passt. Wenn nun die Schraube oder Klemmschraube3i betätigt wird, dann legt sich das Ende der Klemmschraube gegen das Druckstück26 und zieht den Klemmenrahmen24 aus der in1 dargestellten Stellung, in der die Einsteckteilöffnungen25a und25b hinter den Teilöffnungen28a und28b liegen, nach oben, so dass sich der untere Quersteg36 , das ist der dem Schraubenkopf entgegen gesetzte Quersteg36 , gegen das Druckstück26 bewegt. - Die
1 und2 zeigen nun einen sogenannten Prüffinger37 , der auf die Öffnung35 aufgesetzt wird; dieser Prüffinger legt sich dann auf die Stirnfläche10a des Aufsatzes10 an, wenn die Klemmschraube vollständig aus der Anschlussklemme oder dem Klemmenrahmen24 herausgeschraubt ist. Wenn die Klemmschraube einen Leiter festgeklemmt hat, dann ist der Abstand des Schraubenkopfes von der Öffnung35 ausreichend groß, so dass der Prüffinger37 , wie in2 ersichtlich ist, nicht den Schraubenkopf berühren kann. - Die Ausführung gemäß
4 und5 besitzt einen Aufsatz40 , der mit einer Schürze41 verbunden ist. Der Aufsatz40 kann im Grundsatz so ausgebildet sein wie in der3 dargestellt. Die7 zeigt eine Schürze42 aus Metall, zumindest teilweise, deren einer Schenkel43 einen kragenförmigen Vorsprung44 aufweist, auf den der Aufsatz10 aufgeklipst ist. Bei der Ausführung gemäß6 ist die Schürze41 zusammen mit dem daran angeformten Aufsatz40 , aus Kunststoff hergestellt. Die Schürze41 ist ebenso wie die Schürze42 U-förmig ausgebildet mit zwei Schenkeln45 und46 , wobei auf der Außenseite des Schenkels45 der Aufsatz40 angeformt ist. Damit eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Klemmenrahmen24 und dem Druckstück26 erzielt wird, ist der Schenkel46 von einem U-förmigen Bügel47 aus Metall umgeben, welcher Bügel47 mit zwei Schenkeln48 und49 beidseitig zu dem Schenkel46 angeordnet ist. Der Bügel47 kann auf den Schenkel46 aufgerastet oder sonst befestigt sein. - Die
4 und5 zeigen eine Anschlussklemme50 , die einen Klemmenrahmen51 aufweist, der dem Klemmenrahmen24 entspricht. Das Druckstück26 besitzt die gleiche Bezugsziffer wie in1 bzw.2 , ebenso wie die Klemmschraube31 . Auf den Schraubenkopf (in4 und5 nicht dargestellt) aufgesetzt ist ein Aufsatz52 , an dem eine Schürze53 angebracht ist, die der Schürze41 entspricht. Wenn die Anordnung gemäß6 verwendet wird, ist der Aufsatz52 einstückig mit der Schürze41 verbunden; in dem Falle, wenn eine Schürze42 verwendet wird, wäre der Aufsatz52 durch den Aufsatz10 zu ersetzen.
Claims (7)
- Elektrisches Schaltgerät, insbesondere Leitungsschutzschalter, Fehlerstromschutzschalter und/oder Motorschutzschalter und dergleichen, mit wenigstens einer Anschlussklemme für eine elektrische Leitung, mit einem eine Einstecköffnung für wenigstens einen elektrischen Leiter umschließenden Klemmenrahmen, mit einer die Einstecköffnung durchgreifenden Klemmenschraube (
31 ) und mit einem mit der Schraube gegebenenfalls verbundenen Druckbügel (26 ), dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der Schraubenkopf (33 ) mit einem ringförmigen Aufsatz (10 ,40 ,52 ) aus isolierendem Material versehen ist, dessen Ringinnendurchmesser so bemessen ist, dass ein Zugang lediglich eines Schraubendrehers zum Kopf der Schraube (31 ) ermöglicht ist, nicht aber der Zugang eines fingerähnlichen Elementes (37 ). - Schaltgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatz (
10 ) auf den Schraubenkopf aufrastbar oder aufsteckbar ist. - Schaltgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass am Aufsatz eine parallel zur Schraubenlängsachse verlaufende Schürze (
41 ,42 ) angebracht ist, die mindestens die Länge der Klemmschraube (31 ) überdeckt und sich außerhalb der Einstecköffnung (25 ) des Klemmenrahmens (24 ) befindet. - Schaltgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schürze (
41 ,42 ) U-förmig ausgebildet ist und auf der Außenseite des einen U-Schenkels (45 ) der Aufsatz (10 ,40 ) angeordnet ist. - Schaltgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufsatz (
10 ) und die Schürze aus Metall (42 ) hergestellt sind. - Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schürze (
41 ) mit dem Aufsatz (40 ) aus Kunststoff hergestellt ist und der dem Schenkel mit dem Aufsatz entgegen gesetzte Schenkel (46 ) mit einem beidseitig angebrachten Metallbelag versehen ist. - Schaltgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Metallbelag (
47 ) aus einem U-förmigen Metallbügel besteht, der auf den anderen Schenkel (46 ), beide Schenkelflächen bedeckend, aufgerastet oder aufgesteckt ist.
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