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Die
Erfindung betrifft einen Netzstecker nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
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Netzstecker
der hier betrachteten Art sind unter der Bezeichnung Konturenstecker
oder bei Fehlen eines Schutzkontaktes als Eurostecker bekannt. Mit
ihnen können
Geräte
der Schutzklasse I und der Klasse II an das Stromnetz angeschlossen werden.
Die Stecker sind wiederanschließbar,
oder bei der nichtwiederanschließbaren Ausführung voll mit Kunststoff umspritzt.
Typische Anwendungsgebiete der Stecker sind Geräte, wie beispielsweise Radios,
Lampen, Staubsauger, u. dgl.
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Bei
den bekannten Steckern besteht ein Problem darin, dass das aus dem
Stecker herausgeführte
Kabel über
die jeweilige Steckdose hervorsteht. Dies ist durch den Anschluss
der Kabel an die Steckerstifte hervorgerufen. Da der gesamte Stecker
bis zum isolierten Kabel, welches zum Verbraucher führt, mit
einem Gehäuse
isoliert ist, hat der Stecker in unmittelbarer Nähe zum Steckerteil, welches
in eingestecktem Zustand in die Steckdosenvertiefung eintaucht,
eine große
Bauhöhe.
Dies ist sowohl bei Steckern der Fall, bei denen das Kabel in axialer
Verlängerung
der Steckerstifte aus dem Gehäuse
herausgeführt
ist, als auch bei Steckern, bei denen das Kabel rechtwinklig zur
Anordnung der Steckerstifte aus dem Gehäuse herausgeführt ist.
Die große
Bauhöhe resultiert
aus der Anordnung des Kabelanschlussraums, also des Raums, in dem
das dreiadrige Netzkabel endet und die Anschlussdrähte mit
den Steckerstiften verbunden sind.
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So
ist beispielsweise aus der
DE
871 912 C ein Stecker mit seitlichem Schutzkontakt bekannt,
bei dem oberhalb des die Steckerstifte aufnehmenden Unterteils eine
Anschlussklemme vorgesehen ist, über
die der Anschluss des Kabels an den Stecker erfolgt. Der Bereich
oberhalb des Unterteils ist durch eine Kappe abgedeckt. Im seitlichen
Bereich der Kappe ist zudem eine Schelle als Zugentlastung angeordnet.
Vergleichbares gilt für
die
DE 20 2004
010 863 U1 , bei der ein Innengestell einen Hauptkörper mit
zwei Kontaktstiften aufweist. Es ist eine Erdungsfeder vorgesehen,
die mit einer Hülse
versehen ist, welche in Verbindung mit den Leitungsadern verwendet
wird. Der Kabelanschlussraum befindet sich folglich unmittelbar
oberhalb der Kontaktstifte.
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Dies
hat zur Folge, dass an die Steckdose heranreichende Möbelstücke oder
Geräte
einen Abstand zur Steckdose und damit zur Wand aufweisen müssen, der
mindestens der Bauhöhe
des Gehäuses des
Steckers entspricht. Da aus optischen Gründen die Möbelstücke oder Geräte in vielen
Fällen
so dicht wie möglich
an die Steckdose/die Wand heranragen sollen, wird bei den Steckern,
bei denen die Kabel koaxial zu den Steckerstiften aus dem Gehäuse heraus geführt sind,
ein Abknicken des Kabels in Kauf genommen. Dies beinhaltet ein nicht
unerhebliches Risiko, da es hierdurch zu Beschädigungen der Isolierungen kommen
kann, die eine sichere Betätigung des
Steckers negativ beeinträchtigen
kann. Zur Vermeidung dieser Gefahr werden daher oftmals in die Rückwand des
jeweiligen Möbelstücks Löcher eingebracht,
was mit zusätzlichen
Kosten verbunden ist und eine Beschädigung des Möbelstücks bedeutet. Soweit
Geräte
unmittelbar an die Wand heranragen sollen, ist jedoch auch diese
Abhilfemöglichkeit
ausgeschlossen.
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Zur
Beseitigung dieses Problems schlägt
die
DE 10 2004
022 189 A1 eine Steckdose vor, die eine größere Tiefe
aufweist, wodurch die Möglichkeit
geschaffen ist, den Stecker so tief einzustecken, dass der Stecker
vollständig
von der Steckdose aufgenommen ist. Zudem ist eine Nut in dem Rahmen
der Steckdose vorgesehen, durch die das Kabel aus dem Bereich der
Steckdose herausgeführt
wird. Zwar ist durch die bekannte Steckdose die Bauhöhe bei eingestecktem
Stecker reduziert; es bedarf jedoch der Umrüstung bereits bestehender Steckdosen,
um die Bauhöhe
zu reduzieren.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Netzstecker zu schaffen, der eine sehr
geringe Bauhöhe
aufweist und der in herkömmlichen
Steckdosen einsetzbar ist. Gemäß der Erfindung
wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Mit
der Erfindung ist ein Netzstecker zum Anschluss eines Netzkabels
an eine Schutzkontaktsteckdose geschaffen, der eine sehr geringe
Bauhöhe
aufweist. Durch die seitlich beabstandete Anordnung des Kabelanschlussraums
zum Rahmen der Steckdose besteht die Möglichkeit, die Höhe des Gehäuses im
Wesentlichen lediglich abhängig
von der Tiefe der Steckeraufnahmevertiefung der Steckdose auszubilden.
Es ragt daher das Gehäuse
lediglich um eine Höhe über die
Steckdose hinaus, die eine Verbindung der elektrischen Leiter zwischen
Steckerstiften und Kabelanschlussraum ermöglicht. Aufgrund der Bau höhe üblicher
Steckdosen ist gleichzeitig durch die seitliche Anordnung ein ausreichender Bauraum
für die
Verwirklichung des Kabelanschlussraums geschaffen.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist der Kabelanschlussraum mit den Steckerstiften über Kontaktbleche
verbunden. Durch die Verwendung von Kontaktblechen ist eine sehr
geringe Bauhöhe
realisierbar. Gleichzeitig bietet die Verwendung von Kontaktblechen
die Möglichkeit
einer einfachen und zugleich zuverlässigen Verbindung mit den Steckerstiften
und dem Niet einerseits und den Anschlussdrähten andererseits, was die
Montage vereinfacht und die Haltbarkeit des lösungsgemäßen Netzsteckers erhöht.
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In
anderer Weiterbildung der Erfindung sind auf der der Schutzkontaktsteckdose
abgewandten Seite des Steckerteils Bilder, Piktogramme oder sonstige
Angaben anbringbar. Es ist somit die Möglichkeit geschaffen, großflächig Kennzeichnungen
für den
Verbraucher auf dem Netzstecker vorzusehen, die für den Verbraucher
leicht zu erkennen sind. Dies stellt insbesondere für Anwendungs- und Warnhinweise
eine deutliche Verbesserung der Informationsübermittlung dar.
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Andere
Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend
im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
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1 den
Längsschnitt
durch einen Netzstecker;
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2 die
explosionsartige Darstellung des in 1 dargestellten
Netzsteckers;
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3 den
Längsschnitt
durch einen Netzstecker in einer anderen Ausgestaltung;
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4 den
Längsschnitt
durch einen Netzstecker in einer weiteren Ausgestaltung und
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5 den
Längsschnitt
durch einen Netzstecker in einer zusätzlichen Ausgestaltung.
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Der
als Ausführungsbeispiel
gewählte
Netzstecker 1 zum Anschluss eines Netzkabels 2 an
eine Schutzkontaktsteckdose 3 besteht aus einem Steckerteil 4 mit
einem Schutzkontakt 46, in dem Steckerstifte 5 angeordnet
sind, die in an sich bekannter Weise aus leitfähigem Material hergestellt
sind. Der Netzstecker 1 umfasst einen Kabelanschlussraum 6, der
mit dem Steckerteil 4 verbunden ist.
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Das
Steckerteil 4 besteht aus einem Grundkörper 41 und einer
rechtwinklig zum Grundkörper 41 ausgerichteten
Platte 42. Der Grundkörper 41 hat
die Kontur eines üblichen
Eurosteckers und taucht bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Netzsteckers 1 in
die in der Schutzkontaktsteckdose 3 vorgesehene Aufnahme
ein. Der Grundkörper 41 ist
von den Steckerstiften 5 durch setzt, die auf der der Platte 42 abgewandten
Seite aus dem Grundkörper 41 hervortreten.
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Die
Platte 42 ist auf ihrer dem Grundkörper 41 abgewandten
Seite mit Rippen 43 versehen. Zudem weist sie an ihrem
einen Ende Führungen 44 für die Anschlussdrähte 21 des
Netzkabels 2 auf. Zwischen den Steckerstiften 5 ist
in dem Grundkörper 41 ein
Niet 45 parallel zu den Steckerstiften 5 angeordnet.
Weiterhin ist im Grundkörper 41 in
ebenfalls an sich bekannter Weise der Schutzkontakt 46 vorgesehen.
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Das
Steckerteil 4 ist in den Ausführungsbeispielen nach den 1 bis 4 auf
seiner dem Grundkörper 41 abgewandten
Seite mit einem Deckel 47 versehen, der sich über die
gesamte Länge der
Platte 42 erstreckt. Auf der dem Deckel 47 abgewandten
Seite ist das Steckerteil 4 benachbart zum Grundkörper 41 mit
einer Abdeckung 48 versehen. Die Befestigung von Deckel 47 und
Abdeckung 48 an dem Steckerteil 4 erfolgt mittels
einer Schrauben-Muttern-Kombination 49. In Abwandlung des Ausführungsbeispiels
besteht die Möglichkeit,
Deckel 47 und Abdeckung 48 lediglich in Form einer Schnappverbindung,
also schraubenlos, an dem Steckerteil 4 zu befestigen.
Zur Erhöhung
der Stabilität des
Steckerteils 4 besteht die Möglichkeit, im Bereich der Platte 42 ein – nicht
dargestelltes – Einlegeteil aus
Metall vorzusehen.
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Die
Steckerstifte 5 sind mit den Anschlussdrähten 21 über Stromführungen 7 verbunden.
Die Stromführungen 7 beinhalten
in den Ausführungsbeispielen
nach den 1 bis 2 Schraubklemmen 71.
Im Ausführungsbeispiel
nach den 1 und 2 sind die
Schraubklemmen 71 auf der dem Netzkabel 2 zugewandten
Seite des Steckerteils 4 angeordnet. Im Ausführungsbeispiel
nach den 3 und 4 sind die
Schraubklemmen 71 im Bereich der Steckerstifte 5 angeordnet.
Die Schraubklemmen 71 bilden die Verbindung zwischen dem
Netzstecker 1 und den aus dem Netzkabel 2 austretenden
Anschlussdrähten 21.
Im Ausführungsbeispiel
nach den 1 und 2 sind die Schraubklemmen 71 im
Bereich des Kabelanschlussraums 6 angeordnet. Wie aus 1 ersichtlich,
ist dadurch die Strecke zwischen dem Netzkabel, in dem die Anschlussdrähte 21 zu
einem dreiadrigen Kabel zusammengefasst sind, und den Schraubklemmen 71 relativ
kurz. Die Anschlussdrähte 21 sind
in den Schraubklemmen 71 geklemmt gehalten. Im Ausführungsbeispiel
nach den 1 und 2 schließen sich
auf den den Anschlussdrähten 21 abgewandten
Seiten der Schraubklemmen 71 Kontaktbleche 72 an,
die die Verbindung mit den Steckerstiften 5 und dem Niet
des Schutzkontaktes herstellen.
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Die
Verbindung der Steckerstifte 5 sowie des Niets 45 mit
den Kontaktblechen 72 erfolgt mittels Klemmung. Hierzu
weisen die Steckerstifte 5 sowie der Niet 45 an
ihrem den Kontaktblechen 72 zugewandten Enden einen durch
eine umlaufende Nut abgesetzten Kopf auf, sodass eine Hinterschneidung ausgebildet
ist. Die Kontaktbleche weisen für
die Verbindung an ihren den Schraubklemmen 71 abgewandten
Enden Schlitze auf, in denen in montiertem Zustand die Hinterschneidungen
geführt
sind. Zur Montage sind die Schlitze an ihrem einen Ende mit Erweiterungen
versehen, die einen Durchtritt der Köpfe der Steckerstifte 5 sowie
des Niets 45 ermöglichen.
Da die Abmessungen der Hinterschneidungen auf die Materialstärke der
Kontaktbleche abgestimmt ist, ist eine Klemmverbindung zwischen
den Steckerstiften 5 sowie dem Niet 45 und den
Kontaktblechen 72 hervorgerufen. Die Kontaktbleche 72 sind seitlich
von den Führungen 44 in
dem Steckerteil 4 geführt.
Die Verwendung der Kontaktbleche 72 ermöglicht eine sehr flache Bauweise
des Netzsteckers 1. Zugleich ist die Montage des Steckers
durch Verwendung der Bleche einfach.
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Im
Ausführungsbeispiel
nach den 3 und 4 sind die
Anschlussdrähte 21 aus
dem Kabelanschlussraum 6 zwischen den Führungen 44 in Richtung
der Steckerstifte 5 geführt.
In diesen Ausführungsbeispielen
sind an den der Steckdose 3 abgewandten Enden der Steckerstifte 5 die
Schraubklemmen 71 angeordnet. Der Unterschied zwischen den
Ausführungsbeispielen
nach den 3 und 4 besteht
in der Ausrichtung der Schraubklemmen 71: Im Ausfüh rungsbeispiel
nach 3 erfolgt eine waagerechte Verschraubung der Schraubklemmen 71,
sodass die Anschlussdrähte 21 koaxial
zu den Steckerstiften 5 in die Schraubklemmen 71 eingeführt sind;
im Ausführungsbeispiel
nach 4 ist die Anordnung der Schraubklemmen 71 im
Verhältnis
zu dem Ausführungsbeispiel
nach 3 um 90° gedreht,
sodass die Klemmrichtung der Anschlussdrähte 21 in den Schraubklemmen 71 rechtwinklig zur
Ausrichtung der Steckerstifte 5 erfolgt.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
nach 5 handelt es sich um einen umspritzten Stecker.
Bei diesem ist das Steckerteil 4 aus einem aus Kunststoff gespritzten
Teil hergestellt. Es handelt sich somit um einen nicht-wiederanschließbaren Stecker.
Auch bei diesem erfolgt der Übergang
von dem dreiadrigen Netzkabel 2 zu den im Wesentlichen
parallel zueinander ausgerichteten einzelnen Anschlussdrähten 21 im
Bereich des Kabelanschlussraums 6. Die Anschlussdrähte 21 sind
durch das einteilige Steckerteil 4 in Richtung der Steckerstifte 5 geführt und
mit diesen an ihrem der Steckdose 3 abgewandten Ende verbunden.
Diese Version des lösungsgemäßen Netzsteckers
ist preiswert herzustellen, da keine Montagearbeiten erforderlich
sind.
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Der
lösungsgemäße Netzstecker
ist in seiner Bauweise hinsichtlich der Bauhöhe außerordentlich kompakt ausgestaltet.
Da die Steckerstifte 5 sowie der Grundkörper 41 des Steckerteils 4 bei
bestimmungsgemäßem Gebrauch
des Steckers vollständig in
die Steckdose 3 eintauchen, ist die Höhe des Steckers in eingestecktem
Zustand lediglich von der Dicke der Platte 42 sowie des
Deckels 47 bestimmt bzw. bei dem vollständig umspritzten Ausführungsbeispiel
nach 5 lediglich von der Höhe des umspritzten Raums. Die
Reduzierung der Bauhöhe
ist dadurch realisiert, dass der Kabelanschlussraum 6, also
derjenige Raum, in dem der Übergang
vom dreiadrigen Netzkabel 2 in drei einzelne Anschlussdrähte 21 erfolgt,
aus dem Bereich über
der Steckdose 3 in den Bereich seitlich zur Steckdose verlegt
ist. Der Kabelanschlussraum 6 nutzt dabei den durch den Rahmen 31 der
Steckdose 3 geschaffenen Raum. Der Abstand im Bereich der
Steckdose bzw. des Netzsteckers angeordneter Geräte oder Möbel ist daher lediglich durch
die Bauhöhe
des Rahmens der Steckdose sowie die Höhe des Steckerteils, welches über die
Steckdose ragt, definiert. Im Vergleich zu bekannten Netzsteckern,
bei denen der Kabelanschlussraum im Bereich der Verlängerung
der Steckerstifte vorgesehen ist, ist dadurch eine erhebliche Verringerung
der Bauhöhe
hervorgerufen. Zudem bietet die ebene großflächige Ausführung des Steckerteils 4 auf
seiner der Steckdose 3 abgewandten Seite die Möglichkeit,
Kennzeichnungen für
den Verbraucher durch Bilder, Piktogramme oder sonstige Angaben
zu nutzen.