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Die Erfindung betrifft einen Außenrückblickspiegel für Fahrzeuge, vorzugsweise für Kraftfahrzeuge, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1. Es sind Außenrückblickspiegel bekannt, in deren Spiegelkopf oder Spiegelfuß als Leuchteneinheit eine Wiederholblinkleuchte untergebracht ist. Beispiele hierfür sind die
EP 0 738 627 A2 ,
DE 10 239 839 A1 und
DE 10 256 197 A1 . Diese sorgt dafür, daß Verkehrsteilnehmer, die sich seitlich neben dem Fahrzeug befinden, durch Einschalten der Wiederholblinkleuchte zuverlässig erkennen können, daß das Fahrzeug abbiegt. Insbesondere beim nachträglichen Einbau, beispielsweise im Fall eines Austausches, müssen aufwendige Dichtungen montiert werden, die einen Feuchtigkeitseintritt in den Spiegelkopf, das Auftreten von Windgeräuschen beim Fahren oder den Austritt von Licht aus der Trennfuge zwischen der Leuchteneinheit und der Aufnahme des Spiegelkopfes verhindern.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den gattungsgemäßen Außenrückblickspiegel so auszubilden, daß auf konstruktiv einfache und kostengünstige Weise eine einwandfreie Abdichtung der Leuchteneinheit gegenüber dem Spiegelgehäuse erreicht werden kann.
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Diese Aufgabe wird beim gattungsgemäßen Außenrückblickspiegel erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Beim erfindungsgemäßen Außenrückblickspiegel ist die Leuchteneinheit über eine Nut-Feder-Verbindung mit dem Spiegelgehäuse verbunden, wobei die Nut-Feder-Teile unter elastischer Vorspannung aneinanderliegen. Dadurch wird auf einfache und kostengünstige Weise eine dichte Verbindung zwischen Leuchteneinheit und Spiegelgehäuse erreicht, so daß zusätzliche Dichtungen nicht erforderlich sind. Der erfindungsgemäße Außenrückblickspiegel kann dadurch kostengünstig gefertigt und montiert werden.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
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Die Erfindung wird anhand zweier in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigen
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1 in vereinfachter Darstellung und in Rückansicht einen erfindungsgemäßen Außenrückblickspiegel mit einer Wiederholblinkleuchte,
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2 den Außenrückblickspiegel nach 1 in Draufsicht,
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3 einen Schnitt längs der Linie III-III in 2,
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4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in 3,
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5 die Einzelheit V in 3 in vergrößerter Darstellung,
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6 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Außenrückblickspiegels in einer Darstellung entsprechend 2,
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7 einen Schnitt längs der Linie VII-VII in 6,
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8 einen Schnitt längs der Linie VIII-VIII in 7,
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9 die Einzelheit IX in 7 in vergrößerter Darstellung.
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Der in den 1 bis 5 dargestellte Außenrückblickspiegel ist für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, vorgesehen. Er hat einen Spiegelkopf, der in bekannter Weise mit einem (nicht dargestellten) Spiegelfuß abklappbar verbunden ist. Der Spiegelkopf kann in Fahrtrichtung nach vorne und nach hinten abgeklappt werden. Der Spiegelkopf 1 hat ein (Spiegel) Gehäuse 2, das vorteilhaft aus Kunststoff besteht und an seiner in Fahrtrichtung F (2, 3) nach hinten weisenden Rückseite eine Öffnung 3 (3, 4) für den (nicht dargestellten) Spiegelglasträger mit dem Spiegelglas aufweist. Der Spiegelglasträger ist an einem (nicht dargestellten) Träger in bekannter Weise verstellbar gelagert, der innerhalb des Gehäuses 2 untergebracht ist. Vorteilhaft ist der Spiegelglasträger motorisch verstellbar.
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Die in Fahrtrichtung F nach vorne weisende Vorderseite 4 des Gehäuses 2 ist mit einer in Form einer Einbuchtung ausgebildeten Aufnahme 7 versehen (4), in die eine als Blinkleuchte dienende Leuchteneinheit 5 eingesetzt ist. Die Leuchteneinheit 5 ist bei dieser Ausführungsform von der Außenseite des Außenrückblickspiegels aus in Richtung P (5) am Spiegelgehäuse 2 montierbar.
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Wie die 1 und 3 zeigen, erstreckt sich die Leuchteneinheit 5 über mehr als die halbe Breite des Spiegelkopfes 1 bis an den vom Kraftfahrzeug abgewandten äußeren Rand 6 des Gehäuses 2. Die Aufnahme 7, die zur Vorderseite 4 des Spiegelkopfes 1 offen ist, hat zumindest über einen Teil ihrer Länge einen Boden 8 (3), der über eine umlaufende Seitenwand 9 in die Vorderwand 4 des Gehäuses 2 übergeht. Vorteilhaft sind der Boden 8 und die Seitenwand 9 einstückig mit dem Gehäuse 2 ausgebildet. Die Leuchteneinheit 5 hat ein Leuchtengehäuse 11 (5), das in seiner Umrißform etwa an die Umrißform der Aufnahme 7 angepaßt ist. Das Leuchtengehäuse 11 ist auf seiner der Vorderwand 4 des Gehäuses 2 zugewandten Seite durch eine Lichtscheibe 12 geschlossen. Der umlaufende Rand 13 ist nach innen in Richtung auf die Aufnahme 7 abgewinkelt. Die Lichtscheibe 12 besteht aus lichtdurchlässigem Material und kann innenseitig mit einer (nicht dargestellten) Linsenstruktur versehen sein. In der Leuchteneinheit 5 sind Leuchtmittel 15 (4) vorgesehen, die vorteilhaft LEDs sind. Das von ihnen ausgesandte Licht wird direkt zur Lichtscheibe 12 abgestrahlt. Es kann auch ein Reflektor vorgesehen sein, der die Lichtstrahlen zur Lichtscheibe 12 reflektiert. Die Leuchtmittel 15 sitzen auf einer Platine 14, die mit den zum Betrieb der Leuchtmittel 15 erforderlichen elektronischen Bauteilen 14a bestückt ist. Die Platine 14 ist in geeigneter Weise auf Ansätzen 51 befestigt, die von einem Boden 21 des Leuchtengehäuses 11 abstehen (4).
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Mit ihrem abgewinkelten, umlaufenden Rand 13 ist die Lichtscheibe 12 am Rand des Leuchtengehäuses 11 befestigt. Die Lichtscheibe 12 und das Leuchtengehäuse 11 bestehen vorteilhaft aus Kunststoff.
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Das freie Ende des Randes 13 der Lichtscheibe 12 ist als verjüngter Randabschnitt 16 ausgebildet (5), mit dem die Lichtscheibe 12 an einem stirnseitigen Wandabschnitt 19 des Leuchtengehäuses 11 befestigt, vorzugsweise angeschweißt ist. Dadurch ist eine dichte Verbindung zwischen der Lichtscheibe 12 und dem Leuchtengehäuse 11 gewährleistet. Der Wandabschnitt 19 ist am freien Ende einer Stirnwand 20 vorgesehen, die vom Boden 21 des Leuchtengehäuses 11 absteht. Die Wand 19 steht quer nach außen von der Seitenwand 20 ab und geht etwa rechtwinklig in einen zur Seitenwand 20 etwa parallel verlaufenden Schenkel 22 über. Er reicht bis etwa in halbe Höhe der Seitenwand 20. An einer Längsseite des Leuchtengehäuses 11 schließt der Boden 21 über eine nach innen ragende Stufe 23 an die Seitenwand 20 an. Zwischen der Stufe 23 und dem benachbarten Bereich 24 der Wand 9 des Spiegelgehäuses 2 ist ein Aufnahmeraum 25 für elektrische Leitungen 26 oder dergleichen gebildet.
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Der Schenkel 22 des Leuchtengehäuses 11 bildet einen Federteil, der bei montiertem Gehäuse 11 in eine Nut 27 der Gehäusewand 9 ragt und an dieser dichtend abgestützt wird. Hierzu ist der Schenkel 22 gegenüber der Wand 9 leicht nach außen geneigt. Der Schenkel 22 greift in eine nutförmige Steckaufnahme 27 ein, die an der Innenseite der Seitenwand 9 der Aufnahme 7 vorgesehen ist. Zur Bildung der Steckaufnahme 27 ist die Seitenwand 9 mit einem nach außen gerichteten Absatz 31 versehen, von dessen innerem Ende ein Schenkel 28 absteht, der sich etwa parallel zur Seitenwand 9 in Richtung auf die Lichtscheibe 12 erstreckt. Der Schenkel 28, der Abstand von der Lichtscheibe 12 hat, ragt in eine nutförmige Steckaufnahme 29, die durch den Schenkel 22 und die Seitenwand 20 des Leuchtengehäuses 11 begrenzt wird. Die Stirnseite 30 des Schenkels 12 ist abgerundet, so daß das Leuchtengehäuse 11 zuverlässig in die Steckaufnahme 27 gesteckt werden kann. Der Schenkel 28 des Gehäuses 2 ist kürzer als der Schenkel 22 und hat Abstand vom Boden der Steckaufnahme 29. Die Innenseite des Schenkels 28 verläuft vom Boden der Steckaufnahme 27 aus divergierend in bezug auf die Innenseite der Seitenwand 9, so daß sich die Steckaufnahme 29 in Richtung auf ihr Einsteckende erweitert.
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Aufgrund des Absatzes 31 hat die Seitenwand 9 der Aufnahme 7 einen inneren, an den Boden 8 der Aufnahme 7 anschließenden Wandabschnitt 24 und einen äußeren Wandabschnitt 34, der sich über den Schenkel 28 bis in Höhe der Lichtscheibe 12 erstreckt. Der Schenkel 28 ist nur etwa halb so dick wie die Wandabschnitte 24, 34 und verjüngt sich in Richtung auf sein freies Ende. Vorteilhaft fluchtet die Außenseite 35 des inneren Wandabschnittes 24 mit der Innenseite 36 des äußeren Wandabschnittes 34. Der Boden 37 der Steckaufnahme 27 ist zur Vermeidung von Beschädigungen des Schenkels 28 abgerundet.
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Wie insbesondere 5 zeigt, ist der Schenkel 22 so weit nach außen geneigt, daß er bei montiertem Leuchtengehäuse 11 an der Innenseite 36 des Wandabschnittes 34 unter Vorspannung anliegt. Der in die Steckaufnahme 29 ragende Schenkel 28 der Seitenwand 9 bildet zusammen mit dem in die Steckaufnahme 27 ragenden Schenkel 22 eine Labyrinthdichtung. Durch diese Abdichtung in Verbindung mit der elastischen Vorspannung, mit der der Schenkel 22 am Wandabschnitt 34 anliegt, wird auf konstruktiv einfache Weise und ohne Verwendung eines Dichtteiles eine sichere Abdichtung der Leuchteneinheit 5 im Spiegelgehäuse 2 erreicht. Dadurch kann die Leuchteneinheit 5 als Einzelersatzteil nachträglich im Spiegelgehäuse 2 eingebaut werden, ohne daß es hierbei zu Undichtheiten im Innenbereich des Spiegels durch Wasser, Wind oder auch zu einem unerwünschten Lichtaustritt kommt.
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Bei der beschriebenen Ausführungsform nach den 1 bis 5 wird die Leuchteneinheit 5 mit ihrem Leuchtengehäuse 11 und der darauf angeordneten Lichtscheibe 12 von außen in Richtung des Pfeiles P in 5 in die Aufnahme 7 des Spiegelgehäuses eingesetzt. Hierbei kommt zunächst das Leuchtengehäuse 11 mit einem Schenkel 22 bzw. Federteil an der Innenseite 36 des Wandabschnittes 34 zur Anlage. Bei weiterem Einschieben des Leuchtengehäuses wird der Schenkel 22 in die sich leicht konisch in Richtung P verjüngende Steckaufnahme 27 bewegt. Hierbei wird der Schenkel 22 unter geringer elastischer Verformung nach innen gedrückt, bis das Leuchtengehäuse 11 die in den 1 bis 5 dargestellte Endstellung einnimmt. In dieser Stellung liegt das Lichtfenster 12 mit seiner Außenseite im wesentlichen bündig zur Vorderseite 4 des Spiegelgehäuses 2. Wie sich aus 4 ergibt, steht die Lichtscheibe 12 am vom Kraftfahrzeug entfernten Ende über die Außenseite 4 des Gehäuses 2 vor, so daß die lichttechnischen Anforderungen für die Leuchteneinheit 5 erfüllt werden.
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Von der beschriebenen Ausführungsform unterscheidet sich die Ausführungsform nach den 6 bis 9 grundsätzlich dadurch, daß das Leuchtengehäuse 5 nicht von der Außenseite des Spiegelgehäuses 2 aus, sondern von der Innenseite her in Richtung P' in 9 in das Spiegelgehäuse 2 eingesetzt wird. Die Lichtscheibe 12 untergreift in dieser Lage mit einem im Querschnitt etwa Z-förmig verlaufenden, nach außen ragenden Rand 13 einen Rand 38 der als Öffnung ausgebildeten Aufnahme 7. Die Lichtscheibe 12 liegt in der Aufnahme 7 derart, daß ihre Außenseite im wesentlichen bündig mit der Außenseite 4 des Spiegelgehäuses 2 liegt. Wie bei der vorigen Ausführungsform steht die Lichtscheibe 12 am vom Kraftfahrzeug entfernten Ende über die Außenseite 4 des Leuchtengehäuses 2 vor (8).
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Von der Innenseite des Randes 38 des Spiegelgehäuses 2 steht ein umlaufender Steg 22a ab, der sich in Richtung auf sein freies Ende verjüngt. Die Seitenwand 20 des Leuchtengehäuses 11a hat am freien Ende eine umlaufende nutförmige Steckaufnahme 27a, die über ein kurzes Wandstück 19 an das freie Ende der Seitenwand 20 anschließt. Aufgrund dieser Ausbildung umgibt die Steckaufnahme 27a die Seitenwand 20.
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Die Steckaufnahme 27a ist in Richtung auf den Steg 22a offen und wird von zwei Schenkeln 43, 44 begrenzt, die über einen abgerundeten Boden 45 ineinander übergehen. Der benachbart zur Seitenwand 20 liegende Schenkel 43 verjüngt sich vom Wandstück 19 aus, während der Schenkel 44 über seine Länge etwa konstante Dicke hat. Die Innenseiten 46, 48 der Schenkel 43, 44 verlaufen vom Boden 45 aus divergierend.
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Der umlaufende Steg 22a ist außenseitig über einen Teil seiner Länge mit einer abgeschrägten Außenseite 47 versehen, die sich von der abgerundeten Stirnseite 30a etwa über die halbe Höhe des Steges 22a erstreckt. Die Lichtscheibe 12 sitzt mit dem freien Ende ihres Randes 13 am Wandstück 19 auf und ist mit ihm in geeigneter Weise abgedichtet verbunden, beispielsweise verklebt oder verschweißt.
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Wie 8 zeigt, sitzt die Platine 14 auf den Ansätzen 51 am Boden 21 des Leuchtengehäuses 11. Zwischen der Platine 14 und der Lichtscheibe 12 befindet sich ein Reflektor 40, der vorteilhaft ebenfalls auf den Ansätzen 51 gehalten ist und der das von den Leuchtmitteln 15, vorzugsweise LEDs, abgestrahlte Licht in Richtung auf die Lichtscheibe 12 reflektiert.
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Das Leuchtengehäuse 11 mit der Platine 14, dem Reflektor 40, den Leuchtmitteln 15 und der Lichtscheibe 12 wird vormontiert. Anschließend wird die vormontierte Einheit von der Innenseite des Spiegelgehäuses 2 aus so montiert, daß die Lichtscheibe 12 in die Öffnung 7 gelangt und der Steg 22a des Spiegelgehäuses 2 in die Steckaufnahme 27a eingreift. Der Steg 22a gelangt, da im Querschnitt seine Langsachse winklig zur Längsachse der Steckaufnahme 27 liegt, mit seinem freien Ende zunächst an die Innenseite 46 des inneren Schenkels 43. Beim weiteren Aufschieben der Einheit gelangt das freie Ende des Schenkels 44 an die schräge Außenseite 47 des Steges 22a. Da sie in Aufsteckrichtung P' schräg nach außen verläuft, wird der Steg 22a elastisch nach innen gebogen. In der Endlage liegt der Steg 22a mit Vorspannung sowohl am Schenkel 43 als auch am Schenkel 44 dichtend an. Die Lichtscheibe 12 liegt mit ihrem Rand 13 an der Innenseite 41 des Randes 38 der Aufnahmeöffnung 7 an. Durch die beidseitige Anlage des Steges 22a an den beiden Schenkeln 43, 44 der Steckaufnahme 27a wird eine labyrinthartige Abdichtung zwischen der Leuchteneinheit 5 und dem Spiegelgehäuse 2 gewährleistet. Dadurch können bei dem beschriebenen Außenrückblickspiegel Dichtprobleme im Innenbereich des Spiegels, die durch Wasser, Wind verursacht werden, auf konstruktiv einfache Weise und ohne zusätzliche Dichtung einwandfrei verhindert werden.
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Wegen der beschriebenen Verspannung zwischen dem Steg 22a und den Schenkeln 43, 44 wird auch bei Verwendung fester Materialien, wie Hartkunststoff für das Spiegel- und/oder Leuchtengehäuse 2, 11, eine optimale Abdichtung ermöglicht. Durch die labyrinthartige Ausbildung der Nut-Feder-Verbindung 22a, 27a wird zudem eine lichtdichte Verbindung zwischen der Leuchteneinheit 5 und dem Spiegelgehäuse 2 erreicht.
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Auf dem stirnseitigen Wandstück 19 der Seitenwand 20 des Leuchtengehäuses 11 liegt der Reflektor 40 mit einem nach außen gebogenen umlaufenden Rand 42 auf. Er ist in geeigneter Weise am Wandstück 19 befestigt.
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Bei beiden beschriebenen Ausführungsformen ist die Leuchteneinheit 5 in bekannter Weise im Spiegelkopf 1 befestigt.
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Bei der Ausführungsform nach den 6 bis 9 ist es möglich, daß der Steg 22a formstabil ist und der äußere Schenkel 44 der Steckaufnahme 27a beim Montagevorgang durch den Steg 22a elastisch nach außen verformt wird. Auch dann liegen die Schenkel 43, 44 der Steckaufnahme 27a in der Einbaulage mit Vorspannung dichtend am Steg 22a an.
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Schließlich können sowohl der Steg 22a als auch der Schenkel 44 elastisch verformbar sein, wodurch ebenfalls eine einwandfreie Abdichtung in der Einbaulage der Leuchteneinheit 5 erreicht wird.