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DE102005031602A1 - Reaktor zur Durchführung eines Ätzverfahrens für einen Stapel von maskierten Wafern und Ätzverfahren - Google Patents

Reaktor zur Durchführung eines Ätzverfahrens für einen Stapel von maskierten Wafern und Ätzverfahren Download PDF

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DE102005031602A1
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wafer
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Abstract

Reaktor zur Durchführung eines Ätzverfahrens für einen Stapel von maskierten Wafern, unter Verwendung eines Ätzgases, vorzugsweise Chlortrifluorid (ClF¶3¶), dadurch gekennzeichnet, dass der Reaktor eine Vorrichtung zur Durchführung eines Plsamaprozesses umfasst. Ätzverfahren für maskierte Wafer, unter Verwendung eines Ätzgases, vorzugsweise Chlortrifluorid (ClF¶3¶), wobei die Wafer vor einem Ätzvorgang in einem Plasmaprozess vorbehandelt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Wafervorbehandlung und der Ätzprozess für einen Stapel von Wafern in einem Reaktorraum stattfinden.

Description

  • Vorliegende Erfindung betrifft einen Reaktor zur Durchführung eines Ätzverfahrens für einen Stapel von maskierten Wafern sowie ein Ätzverfahren nach den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 9.
  • Zur Reinigung von CVD-Anlagen (Chemical Vapor Deposition), zu deutsch chemische Gasphasen-Deponiervorrichtungen, ist Chlortrifluorid (ClF3) als Prozessgas bekannt. Weiterhin hat ClF3 seit einiger Zeit auch Eingang in die Technik der Mikrostrukturierung gefunden. Es zeichnet sich durch seine hohe Selektivität gegenüber Siliziumoxid (SiO2) aus. Das heißt, Silizium (Si) wird geätzt und als Passivierung wird u.a. SiO2 verwendet. Der Ätzprozess läuft spontan ab, d.h. es wird in einem gewissen Prozessfenster (Druck, Temperatur, Gasfluss) kein Plasma oder eine thermische Anregung durch vergleichsweise hohe Temperaturen für den Ätzprozess benötigt. Die zur Mikrostrukturierung durch einen solchen Ätzprozess vorgesehenen einzelnen Wafer werden in einem dem Ätzprozess vorangehenden Verfahrensschritt in einer Vorbereitungs- und/oder Konditionierungskammer vorbehandelt. Anschließend werden sie aus dieser entnommen und in einer weiteren Kammer, der Ätzkammer, geätzt.
  • Aufgabe und Vorteile der vorliegenden Erfindung
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine gattungsgemäße Vorrichtung zur Behandlung von Wafern der eingangs dargelegten Art zu verbessern sowie ein verbessertes Verfahren zur Behandlung von Wafern zur Verfügung zu stellen.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 9. Aus den Unteransprüchen gehen weitere, vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung hervor.
  • Dementsprechend betrifft die Erfindung einen Reaktor zur Durchführung eines Ätzverfahrens für einen Stapel von maskierten Wafern, welche unter Verwendung eines Ätzgases, vorzugsweise Chlortrifluorid (ClF3) geätzt werden. Der Reaktor zeichnet sich dadurch aus, dass er auch eine Vorrichtung zur Durchführung eines Plasmaprozesses umfasst.
  • Dieser Vorgehensweise liegt die Erkenntnis zugrunde, dass bei der Bearbeitung mehrerer Wafer, wie sie z.B. ein Stapel von Wafern darstellt, sekundäre Bearbeitungsvorgänge nur einmal durchgeführt werden müssen. Somit können diese den Ätzprozess begleitenden, zusätzlich erforderlichen Prozessschritte, wie das Einbringen des bzw. der Wafer in eine Prozesskammer, die Vakuumierung und Temperierung des Reaktorraums, enorm zeit- und kostensparend reduziert werden.
  • Weiterhin liegt dieser Vorgehensweise die Erkenntnis zugrunde, dass eine Verbesserung des Ätzprozesses dadurch erreichbar ist, dass gegebenenfalls auch zwischen einzelnen Ätzschritten oder gegebenenfalls auch während eines Ätzschrittes zusätzlich Plasmaprozesse zur Reinigung der zu ätzenden Flächenbereiche des Wafers durchgeführt werden können. Vorzugsweise wird es als vorteilhaft angesehen, wenn ein Sputterprozess, insbesondere ein Inertgas-Sputterprozess, dazu genutzt werden kann.
  • Durch den Umstand, dass die Wafer nicht aus einer ersten Vorbereitungs- und/oder Konditionierungskammer wieder entnommen und in eine zweite, den Ätzprozess durchführende Kammer eingebracht werden müssen, entfällt zusätzlich vorteilhaft auch die zwar geringe aber dennoch gegebene Möglichkeit einer zwischenzeitlichen Verunreinigung oder Beschädigung der Wafer.
  • Vorteilhafterweise umfasst der Reaktor ein Wafer-Schiffchen mit Elektroden, wobei in weiter vorteilhafter Weise die Elektroden gleichzeitig Aufnahmen für die Wafer ausbilden, so dass diese sauber angeordnet mit dem Wafer-Schiffchen in den Reaktor eingebracht werden können.
  • Für eine weitere Kapazitätserhöhung des Reaktors können die Elektroden sogar so ausgebildet sein, dass sie zwei Wafer aufnehmen können.
  • Die insbesondere plattenförmig ausgebildeten und gegeneinander isoliert im Schiffchen angeordneten Elektroden können in vorteilhafter Weise mit abwechselnder Polarität versehen sein. Somit ist zwischen jeweils benachbart angeordneten Elektroden, bei entsprechend ausgebildetem Abstand, die Durchführung eines Plasmaprozesses zur Behandlung der durch die Elektroden gehaltenen Wafer möglich.
  • Eine Schalteinheit zur Änderung der Polarität der Elektroden erweitert zusätzlich die Funktionalität des Reaktors.
  • Zur Kontaktierung der im Wafer-Schiffchen angeordneten Elektroden mit elektrischen Anschlüssen des Reaktors bzw. mit entsprechenden Zuleitungen kann das Wafer-Schiffchen mit einer entsprechend ausgebildeten Kontakteinheit versehen sein. Diese Kontakteinheit ist vorzugsweise so ausgebildet, dass eine einerseits einfache und andererseits auch zuverlässige Kontaktverbindung von der Außenseite des Reaktors zu den Elektroden gewährleistet ist.
  • Zur Koordinierung der einzelnen Prozessschritte des Reaktors, wie Plasmaprozess, Sputterprozess, Ätzprozess, der Wechsel zwischen den Prozessschritten bzw. die Kombination solcher sowie gegebenenfalls auch vorangehender und nachfolgender Prozessschritte, kann der Reaktor im Weiteren eine entsprechende Kontrollvorrichtung umfassen.
  • Mittels eines derart aufgebauten Reaktors können somit in vorteilhafter Weise Ätzverfahren und Vorbereitungs- oder Konditionierungsverfahren für die zu ätzenden Wafer in einem kombinierten Verfahrensablauf zusammengefasst werden, wobei dieser Verfahrensablauf in ein und demselben Reaktorraum erfolgt.
  • Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen und der nachfolgend, darauf bezugnehmenden Beschreibung näher erläutert.
  • Es zeigen
  • 1 eine schematische Darstellung eines Anlagenaufbaus für einen Reaktor zur Durchführung eines Ätzverfahrens für einen Stapel von maskierten Wafern, welcher mit einem Plasmagenerator ausgestattet ist;
  • 2 eine schematische, auschnittsweise Darstellung eines Wafer-Schiffchenbereichs mit Elektroden und mit daran angeordneten, zur Behandlung mittels eines Ätzvorgangs und eines Plasmaprozesses vorgesehenen Wafern;
  • 3 eine schematische, ausschnittsweise Schnittdarstellung eines maskierten und zur Behandlung durch den erfindungsgemäßen Reaktor vorgesehenen Wafer;
  • 4 eine der 3 entsprechende Darstellung mit symbolisch dargestellter Plasmabestrahlung;
  • 5 den Ausschnitt aus dem Wafer nach den 3 und 4 nach der Plasmabehandlung und
  • 6 den Abschnitt des Wafers aus 5 während eines nachfolgenden ClF3-Prozesses.
  • Im Einzelnen zeigt nun die 1 eine Anlage 10 mit einem Reaktor 11 zur Durchführung eines Ätzverfahrens für einen Stapel von maskierten Wafern. Erfindungsgemäß ist dieser mit einem Plasmagenerator 15 ausgestattet, so dass die für den Ätzvorgang in den Reaktor eingebrachten Wafer ohne weitere Zwischenschritte vorbehandelt und sofort im Anschluss geätzt werden können. Der Reaktor stellt somit sowohl eine Vorbereitungs- oder Konditionierungskammer als auch eine Ätzkammer zur Durchführung eines sogenannten Batch-Ätzprozesses, also eines Ätzprozesses für einen ganzen Stapel von Wafern zur Verfügung, wobei vorzugsweise als Ätzgas Chlortrifluorid (ClF3) verwendet wird.
  • Der Plasmagenerator 15 dient grundsätzlich zur Einleitung eines Plasmaprozesses im Reaktorinneren, wobei ein solcher Plasmaprozess vor einem durchzuführenden ClF3-Batch-Ätzprozess, nachfolgend, alternierend oder auch gleichzeitig mit einem solchen Ätzprozess durchgeführt werden kann.
  • Insbesondere wird dabei neben der Möglichkeit die für ein bestimmtes Verfahrens erforderlichen Reaktionstemperaturen aufgrund einer katalytischen Wirkung des Plasmas zu reduzieren auch die Möglichkeit zur Durchführung eines Sputterprozesses, insbesondere eines Inertgas-Sputterprozesses zur Reinigung der zu ätzenden Oberflächen der Wafer bereitgestellt.
  • Das Wafer-Schiffchen 12 umfasst Elektroden 13, 14, die derart ausgebildet sind, dass sie zur Aufnahme von im Reaktor zu behandelnden Wafern 1, vorzugsweise sogar zur Aufnahme von zwei solchen Wafern geeignet sind. Die voneinander isoliert ausgebildeten Elektroden 13, 14 sind dabei im Wafer-Schiffchen mit abwechselnder Polarität angeordnet. Eine Schalteinheit zur Änderung der Elektroden-Polarität kann die Funktionalität des Reaktors erhöhen. Vorzugsweise ist eine solche Schalteinheit 15 im Plasmagenerator 15 integriert.
  • Zur Kontaktierung der Elektroden 13, 14 des im Reaktor eingesetzten Wafer-Schiffchens 12 umfasst der Reaktor 11 weiterhin eine Kontakteinheit 25. Damit kann das Wafer-Schiffchen beim Einsetzen in den Reaktor mit den elektrischen Anschlüssen des Reaktors bzw. mit den entsprechenden Zuleitungen kontaktiert werden.
  • Um die einzelnen Verfahrensschritte wie Plasmaprozess, Sputterprozess, Ätzprozess und den Wechsel zwischen den Prozessschritten bzw. die Kombination solcher sowie gegebenenfalls auch vorangehender und nachfolgender Prozessschritte kontrollieren zu können, kann der Reaktor vorzugsweise auch noch eine Kontrollvorrichtung 15 umfassen, die ihrerseits wiederum im Plasmagenerator 15 untergebracht oder Teil davon sein kann.
  • Neben diesen wesentlichen Reaktorelementen umfasst die Anlage weiterhin die üblicherweise für solche Anlagen vorgesehenen Komponenten Heizung 16, Vakuumleitung 17, Vakuumregelventil 18, Gasleitung 19, 20, Ventile 21, 22, Gasanschluss 23 sowie eine Druckerfassung bzw. Druckanzeige 24. Diese Elemente stellen die wesentlichen Anlagenelemente dar, sie sind jedoch nicht abschließend aufgelistet.
  • Mit einer einen solchen Reaktor umfassenden Anlage können für die Behandlung der Wafer Temperaturen im Bereich von 20°C bis 600°C, Drücke von einigen wenigen mTorr bis etwa 8 Torr und Flüsse von wenigen sscm ((Standard Cubic Centimeter Minute)(Standard cm3/Minute)) bis zu einigen slm (Standard Liter/Minute) eingestellt werden. Weiterhin vorteilhaft ist die Verwendung eines LPCVD-Rohres (Low Pressure Chemical Vaper Deposition) für den Aufbau des Reaktors, in welchem das Wafer-Schiffchen eingesetzt werden kann.
  • 2 zeigt, wiederum schematisch, Elektroden 13, 14, wie sie beispielsweise in einem Wafer-Schiffchen 12 angeordnet sind. An den vorzugsweise plattenförmig ausgebildeten Elektroden 13, 14 sind die Wafer 1 fixiert, und können mittels des ebenfalls symbolisch dargestellten Plasmabereiches 26 bei Aktivierung des Plasmagenerators 15 gesputtert werden. Die Polarität der Elektroden ist vorzugsweise umschaltbar, so dass für beide Wafer je nach geschalteter Polarität der Elektroden 13, 14 die gleichen Behandlungsbedingungen eingestellt werden können.
  • Die elektrische Kontakteinheit 25 ist hier schematisch durch einen Querstrich dargestellt, welcher den dem Schiffchen zugeordneten Bereich 12 gegenüber den dem Plasmagenerator 15 zugeordneten Bereich trennt.
  • Die 3 bis 6 zeigen einen Teilausschnitt des Wafers mit maskierter Oberfläche während unterschiedlicher Prozessschritte. 3 zeigt einen Ausschnitt eines Wafers 1 mit einer Schicht 2 aus Opfermaterial, z.B. Epipoly, LPCVD Polysilizium, LPCVD Silizium-Germanium oder dergleichen. Darüber befindet sich eine Schicht 2b aus Funktionsmaterial wie z.B. Epipoly, LPCVD Polysilizium, LPCVD Silizim-Germanium oder andere Materialien, welche mit einer Maske 3 aus SiO2, Si3N4, Fotolack oder ebenfalls anderen Materialien überzogen ist. Zum Zwecke einer, gegen den Ätzangriff von unten, allseits geschützten Funktionsschicht 2b befindet sich zwischen Opfermaterial (2) und Funktionsmaterial 2b eine Schutzschicht 2c.
  • Diese wird vorzugsweise so gewählt, dass Sie im Ätzprozess eine hohe Selektivität zum Opfermaterial aufweist. In diesem Fall vorzugsweise SiO2.
  • Des Weiteren befindet sich zwischen Bereichen mit Funtionsmaterial eine Mikromaskierung 4 aus natürlichem Oxid, Oxidresten oder allgemeinen Maskenresten.
  • Die 4 zeigt den gleichen Aufbau wie die 3, sie unterscheidet sich jedoch durch die zusätzliche Darstellung eines aktivierten Plasmaprozesses anhand der senkrecht auf die Oberfläche des Wafer verlaufenden Striche 5, welcher dem mit dem Bezugszeichen 26 in 2 entspricht. Der Plasmavorgang 5 oder auch der Sputterprozess 5 wird nach dem Ladevorgang des Schiffchens unter Kontaktierung mit dem Plasmagenerator 15 und nach einer Gase- und Temperaturstabilisierungsroutine aktiviert. Damit können die mit der Oxidmaske 3 strukturierten Wafer 1 durch den Sputterprozess von dem natürlichen Oxid 4 bzw. Oxidresten oder Lackresten aus vorangehenden Prozessen in den zu ätzenden Bereichen befreit werden. Im Falle eines reinen Sputterprozesses kann hierfür als Prozessgas auch Stickstoff oder ein Inertgas, beispielsweise Argon verwendet werden. Durch den physikalischen Beschuss wird das natürliche Oxid 4 für den nachfolgenden ClF3-Ätzprozess vollständig entfernt (5). Grundsätzlich ist auch ein physikalisch-chemischer Ätzprozess bei entsprechend geeigneter Auswahl von Prozessgasen und Werkstoffeigenschaften möglich.
  • Da das Ätzen des Oxids nicht selektiv erfolgt, muss die Maskendicke für die nicht zu ätzenden Bereiche entsprechend dicker gewählt werden. Aufgrund der minimalen Dicke des natürlichen Oxids von wenigen nm ist dies aber unkritisch und kann in den meisten Fällen vernachlässigt werden.
  • Nachdem das natürliche Oxid 4 vollständig an den zu ätzenden Stellen entfernt ist (5) wird mittels ClF3 der Ätzvorgang entsprechend der 6 eingeleitet. Die Beaufschlagung des Wafers 1 mit ClF3-Ätzgas ist auch in der
  • 6 symbolisch durch die senkrecht auf die Wafer-Oberfläche ausgerichteten Linien 6 dargestellt.
  • Mit diesem Ätzverfahren kann die Opferschicht 2 geätzt werden, um eine allseitig geschützte Funktionsschicht 2b freizusetzen. Durch den ungehinderten Zutritt des Gases an die geöffneten Bereiche kann die Ätzfront homogen voranschreiten und ein lateral inhomogener Ätzangriff unterbleibt.
  • Für den Fall, dass sich durch den ClF3-Ätzprozess und die Prozessführung eine beliebige chemische Schicht auf den zu ätzenden Bereichen bildet, welche den weiteren Zugang des Ätzgases zur geöffneten Ätzfläche behindert und die Ätzrate minimiert, besteht, wie bereits angemerkt, auch die Möglichkeit einen alternierenden Prozess mit Sputtern und ClF3-Ätzbetrieb einzusetzen, so dass sich ein möglichst optimales Behandlungsergebnis der Wafer ergibt.

Claims (13)

  1. Reaktor zur Durchführung eines Ätzverfahrens für einen Stapel von maskierten Wafern, unter Verwendung eines Ätzgases, vorzugsweise Chlortrifluorid (ClF3), dadurch gekennzeichnet, dass der Reaktor eine Vorrichtung zur Durchführung eines Plasmaprozesses umfasst.
  2. Reaktor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Reaktor eine Vorrichtung zur Durchführung eines Inertgas-Sputterprozesses umfasst.
  3. Reaktor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Reaktor ein Wafer-Schiffchen mit Elektroden umfasst.
  4. Reaktor nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektroden Aufnahmen für Wafer umfassen.
  5. Reaktor nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Elektrode zur Aufnahme von zwei Wafern ausgebildet ist.
  6. Reaktor nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schalteinheit zur Änderung der Polarität der Elektroden vorgesehen ist.
  7. Reaktor nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Wafer-Schiffchen eine Kontakteinheit zur Kontaktierung der Elektroden mit elektrischen Anschlüssen des Reaktors bzw. mit entsprechenden Zuleitungen umfasst.
  8. Reaktor nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kontrollvorrichtung vorgesehen ist, die einzelne Verfahrensschritte wie Plasmaprozess, Ätzprozess und den Wechsel zwischen den Prozessschritten bzw. die Kombination solcher sowie ggf. auch vorangehender und nachfolgender Prozessschritte kontrolliert.
  9. Ätzverfahren für maskierte Wafer, unter Verwendung eines Ätzgases, vorzugsweise Chlortrifluorid (ClF3), wobei die Wafer vor einem Ätzvorgang in einem Plasmaprozess vorbehandelt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Wafervorbehandlung und der Ätzprozess für einen Stapel von Wafern in einem Reaktorraum stattfinden.
  10. Ätzverfahren nach Anspruch 9 , dadurch gekennzeichnet, dass die Wafervorbehandlung und der Ätzprozess kombiniert in dem Reaktorraum stattfinden.
  11. Ätzverfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Ätzverfahren einen Inertgas-Sputterprozess für die Wafervorbehandlung umfasst.
  12. Ätzverfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Inertgas-Sputterprozess vor und/oder während des Ätzprozesses erfolgt.
  13. Ätzverfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Inertgas-Sputterprozess alternierend mit dem Ätzprozesses erfolgt.
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