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Die Erfindung betrifft ein Bodenbearbeitungsgerät mit vergrößerter Arbeitsbreite, das über einen mit Fahrwerk ausgerüsteten Tragrahmen mit einem Zugfahrzeug verbunden ist und dessen Arbeitsfelder für den Transport durch Verschwenken ihrer Auslegerarme hochgestellt und nach vorn geschwenkt sind.
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Ein derartiges Bodenbearbeitungsgerät ist der
DE 43 06 599 A1 zu entnehmen. Ein derartiges, als aufgesatteltes Bodenbearbeitungsgerät bezeichnetes Gerät wird von einem Zugfahrzeug auf dem zu bearbeitenden Boden in Fahrtrichtung gezogen, wobei es seitlich vom Tragrahmen angeordnete Arbeitsfelder aufweist, die um eine schräg gestellte Achse gegenüber dem Tragrahmen verschwenkbar sind, sodass die gesamten Arbeitsfelder zum Transport entsprechend an den Tragrahmen herangeschwenkt werden können, um so die notwendige, für die Standfestigkeit wichtige Arbeitsbreite für den Transport zu erhalten. Aus der
EP 0 114 983 B1 ist ein einklappbares Gerät für Arbeitswerkzeuge bekannt, also ein Bodenbearbeitungsgerät, das drei Arbeitsfelder aufweist, von denen zwei Arbeitsfelder neben dem Tragrahmen und eins hinter dem Tragrahmen angeordnet ist. Diese Arbeitsfelder sind jeweils fest mit dem Tragrahmen oder Fahrwerk bzw. den Auslegerarmen verbunden, wobei diese Auslegerarme eingeklappt und über ein zweites Gelenk auch an den Tragrahmen herangeschwenkt werden können. Bei diesem bekannten Bodenbearbeitungsgerät wird eine verhältnismäßig große Arbeitsbreite erreicht, wobei allerdings das hintere Arbeitsfeld über das Fahrwerk verfügt, also Teil dieses Fahrwerkes ist, sodass Umrüstungen auf andere Werkzeuge unmöglich sind. Nachteilig ist außerdem die verhältnismäßig große Breite des Bodenbearbeitungsgerätes beim Transport, weil sie nämlich mindestens der Breite des hinteren Arbeitsfeldes entspricht. Bekannt ist schließlich aus der
DE 100 60 058 A1 ein Bodenbearbeitungsgerät bzw. eine landwirtschaftliche Bestellkombination, bei der ein Tragrahmen vorgesehen ist, an welchem drei Bodenbearbeitungswerkzeuge bzw. Arbeitsfelder angebracht sind und zwar so, dass das dritte Arbeitsfeld aushebbar und auslenkbar angeordnet ist, im Wesentlichen aber die Gesamtbreite des Bodenbearbeitungsgerätes vorgibt. Die beiden seitlichen Arbeitsfelder sind einschwenkbar ausgebildet. Nachteilig ist, dass die Werkzeuge jeweils fest mit dem Auslegerarm bzw. dem hinter dem Fahrwerk angeordneten Rahmenteil verbunden sind. Variabel ist damit diese Ausbildung in keiner Weise.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Bodenbearbeitungsgerät zu schaffen, das trotz großer Arbeitsbreite einen sicheren Transport ermöglicht und bezüglich der Arbeitswerkzeuge variabel ist.
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Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass neben den seitlich des Tragrahmens angeordneten Arbeitsfeldern ein drittes Arbeitsfeld hinter dem Fahrwerk und gegenüber den seitlichen Arbeitsfeldern in Fahrtrichtung nach hinten versetzt angeordnet ist, dass ein quer zum Tragrahmen angeordneter und mit den Auslegerarmen verbundener Zentralrahmen vorgesehen und hoch- und einschwenkbar ausgebildet ist und dass alle Arbeitsfelder über ein Dreipunktgestänge am Auslegerarm bzw. am Tragrahmen angelenkt sind.
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Mit einem so ausgebildeten Bodenbearbeitungsgerät ist es möglich, die einzelnen Arbeitsfelder so anzuordnen und dem Tragrahmen zuzuordnen, dass sowohl bei der Arbeit, wie beim Transport optimale Belastungen auftreten und eine gute Standsicherheit immer gewährleistet ist. Außerdem sind sehr große Arbeitsbreiten von 12 m und mehr möglich, weil die einzelnen Arbeitsfelder nicht alle in einer Linie angeordnet werden müssen, sondern vielmehr versetzt zueinander, sodass sich hier eine gute Kräfteverteilung ergibt. Schließlich sind die einzelnen Arbeitsfelder über ein Dreipunktgestänge am Auslegerarm bzw. am Tragrahmen angelenkt, sodass ein Austausch der Werkzeuge verhältnismäßig einfach möglich ist und ein solches Bodenbearbeitungsgerät für verschiedene Zwecke eingesetzt werden kann und das nach relativ kurzen Umrüstzeiten.
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Nach einer zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Zentralrahmen am Tragrahmen über zwei Achsen drehbar und schwenkbar angeordnet und sich beim Hochklappen der seitlichen Arbeitsfelder diese absenkend ausgebildet ist, sodass sich auch die Auslegerarme und die seitlichen Arbeitsfelder gleichzeitig absenken. Werden bei einer so ausgebildeten Ausführungsform verhältnismäßig lange, beispielsweise 3 m und mehr Länge aufweisende Auslegerarme mit entsprechenden Arbeitsfeldern eingesetzt, so ist es hier möglich, die notwendige Höhe des Gesamtgerätes einzuhalten, weil sich die hochgestellten seitlichen Arbeitsfelder so weit absenken, dass die zulässige Gesamthöhe gewährleistet ist. Aber auch unabhängig von den Zulassungen ist es von Vorteil, die Arbeitsfelder entsprechend abzusenken, weil dann die Standsicherheit verbessert wird. Auch beim Fahren ist diese geringere Höhe von Vorteil. Je nach Ausbildung sind Absenkungsbeträge von rund 50 cm möglich, sodass zulässige Gesamthöhen sicher eingehalten werden können.
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Diese relativ deutlichen Absenkungsbeträge sind insbesondere dann zu erreichen, wenn in der Arbeitsstellung die Schwenkachse gegenüber der Drehachse in einer um einen vorgegebenen Betrag höher liegenden Ebene angeordnet ist. Wird nun der Auslegerarm eingeschwenkt, d. h. also um die Schwenkachse gedreht und wird gleichzeitig der Zentralrahmen entsprechend beaufschlagt, sinkt die Schwenkachse und mit ihr der Auslegerarm in die tiefer liegende Ebene der Drehachse ab. Je nach vorgegebenem Betrag können 20, 30, 50 oder mehr Zentimeter Absenkungen auf diese Art und Weise erreicht werden.
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Ebenfalls zur Optimierung der Fahreigenschaften ist gemäß der Erfindung vorgesehen, dass der Zentralrahmen und damit auch die Auslegerarme zwischen Fahrwerk und Tragrahmenkoppel angeordnet sind. Der Zentralrahmen mit den Auslegerarmen wird also verhältnismäßig weit nach vorne gelegt und vom Fahrwerk weg, um auf diese Art und Weise günstige Stabilitätswerte zu erreichen. Dementsprechend eilt dann das seitliche Arbeitsfeld auch dem hinteren Arbeitsfeld voraus, sodass eine günstige Krafteinleitung insgesamt während der Arbeit auf dem Feld erreicht wird. Vorteilhaft ist dabei auch, dass natürlich auch während des Fahrens, d. h. also während des Transportes des Bodenbearbeitungsgerätes, die relativ weit nach vorne geschwenkten seitlichen Arbeitsfelder zur Stabilität des gesamten Gerätes vorteilhaft beitragen können.
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Eine gute Bearbeitung des Bodens bei günstiger Beaufschlagung des Gesamtgerätes wird erreicht, wenn die seitlichen Arbeitsfelder in der Arbeitsstellung annähernd um die Arbeitsfeldtiefe versetzt zum dritten Arbeitsfeld mit dem Tragrahmen verbunden sind. Die seitlichen Arbeitsfelder eilen somit dem hinteren, dritten Arbeitsfeld voraus, sichern aber einen dichten Anschluss aneinander, sodass eine optimal bearbeitete Bodenfläche hinter dem Bodenbearbeitungsgerät verwirklicht ist.
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Aufgrund der besonderen Ausbildung des Tragrahmens und des Gesamtgerätes kann eine Gesamtarbeitsbreite von 12 m und mehr erreicht werden, wobei es von Vorteil ist, wenn das dritte Arbeitsfeld ein vergrößertes Feld von bis zu 6 m Breite aufweist. Nimmt man dann beispielsweise zwei 3 m breite Arbeitsfelder hinzu, so kommt man auf die gewünschte Arbeitsbreite von 12 m. Ein sicheres Arbeiten und wie schon erwähnt eine gleichmäßige und sichere Übertragung der Kräfte ist bei einer solchen Ausbildung in jeder Situation gewährleistet.
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Insbesondere bei geringeren Breiten des dritten Arbeitsfeldes ist es von Vorteil, wenn es wie erfindungsgemäß vorgesehen, hochklappbar ausgebildet und am Tragrahmen angebracht ist. Dabei wird dann ein solches Arbeitsfeld um eine quer zum Tragrahmen verlaufende Achse geschwenkt bzw. hochgeklappt, wobei dies allerdings nur bei den geringeren Breiten eines solchen dritten Arbeitsfeldes möglich ist.
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Soll die maximale Arbeitsbreite des dritten Arbeitsfeldes ausgeschöpft werden, so ist es von Vorteil, wenn das hochklappbare dritte Arbeitsfeld in zwei oder mehr Teilfelder unterteilt ist, wobei dann die Teilungsachse und Schwenkachse axial zur Längsachse des Tragrahmens verläuft, sodass die Länge des Bodenbearbeitungsgerätes die gleiche wie in der Arbeitsstellung ist. Die Gesamtbreite wird aber so beeinflusst, dass ein solches Gerät auch auf der Straße sicher verfahren werden kann.
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Aufgrund der vorgesehenen Breite des dritten Arbeitsfeldes von bis zu 6 m und ggf. noch mehr, müssen die Auslegerarme eine angepasste Länge aufweisen, was gemäß der Erfindung problemlos möglich ist, weil am äußeren Ende der Auslegerarme jeweils ein Stützrad angeordnet ist. Auf diese Weise kann der Auslegerarm vorteilhaft abgestützt werden und zwar insbesondere dort, wo das Arbeitsfeld über das Dreipunktgestänge mit dem Auslegerarm verbunden ist. Aus diesem Grunde wird das Stützrad gemäß der Erfindung auch am äußeren Ende der Auslegerarme angebracht. Der Durchmesser des Stützrades ist dabei so gewählt, dass es beim eingeklappten Zustand, d. h. nach dem Einklappen der seitlichen Arbeitsfelder zwischen dem Arbeitsfeld und dem Tragrahmen angeordnet ist, ohne eine Behinderung darzustellen.
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Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein Bodenbearbeitungsgerät geschaffen ist, das bei großen Arbeitsbreiten sicher auf dem Feld und auch beim Transport eingesetzt werden kann, weil die Arbeitsfelder so angeordnet sind, dass sie auch bei einer Gesamtbreite von 12 m und mehr so aufgeteilt sind, dass bei den eingeklappten Arbeitsfeldern die Gewichtsverteilung so günstig ist, dass das Bodenbearbeitungsgerät sicher transportiert werden kann. Die drei Arbeitsfelder sind entsprechend günstig verteilt und können so verschwenkt und gedreht werden, dass sie ein sicheres Arbeiten auf dem Felde und einen sicheren Transport gewährleisten. Das Anbringen der an sich bekannten Dreipunktgestänge am Auslegerarm und auch am hinteren Ende des Tragrahmens oder des Fahrwerkes ermöglicht den variablen Anschluss von unterschiedlich ausgebildeten und für unterschiedliche Einsatzzwecke vorgesehenen Arbeitswerkzeugen. Die Dreipunktgestänge, die üblicherweise zwischen Traktor bzw. Zugfahrzeug und Bodenbearbeitungsgerät im Einsatz sind, ermöglichen das Anschließen unterschiedlicher Arbeitswerkzeuge und auch ein geschicktes Händeln je nach den vorgefundenen Gegebenheiten. Vorteilhaft dabei ist insbesondere auch, dass der doch etwas aufwendigere Tragrahmen mit den Zubehörteilen für unterschiedliche Arbeitswerkzeuge und damit unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden kann, sodass nicht eine Neuanschaffung entsprechender Bodenbearbeitungsgeräte notwendig ist.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
- 1 ein Bodenbearbeitungsgerät in Teilansicht in Arbeitsstellung und zwar in Draufsicht,
- 2 das in 1 gezeigte Bodenbearbeitungsgerät in Seitenansicht,
- 3 das aus 1 ersichtliche Bodenbearbeitungsgerät in Transportstellung und in Seitenansicht,
- 4 das aus 3 ersichtliche Bodenbearbeitungsgerät in Draufsicht,
- 5 eine Teilansicht des drehbaren Zentralrahmens in der Arbeitsposition und
- 6 die entsprechende Darstellung in Transportposition.
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Bei dem in 1 gezeigten Bodenbearbeitungsgerät 1 handelt es sich um ein mehrachsiges Gerät für sehr große Arbeitsbreiten. Über das Fahrwerk 2 wird ein Tragrahmen 3 abgestützt, wobei der Tragrahmen 3 über seine Tragrahmenkoppel 4 mit dem hier nicht dargestellten Zugfahrzeug verbunden werden kann.
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Seitlich am Tragrahmen 3 angeordnet ist ein weit ausladender Auslegerarm 5, dem auf beiden Seiten des Tragrahmens 3 Arbeitsfelder 6, 7 zugeordnet sind.
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Quer zum Tragrahmen 3 verläuft ein Zentralrahmen 8 vor dem Fahrwerk 2, das bei der hier gezeigten Ausführung zwei Fahrwerkachsen 22, 23 aufweist. Dieser Zentralrahmen 8, der wie gesagt quer zur Fahrrichtung 9 verläuft, trägt die Auslegerarme 5 der beiden seitlichen Arbeitsfelder 6, 7 und sorgt dafür, dass diese um die Achse 12 geschwenkt und um die Achse 11 gedreht werden können, sodass sie sich in die aus 3 ersichtliche Position begeben.
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Am äußeren Ende 19 des Auslegerarms 5 ist jeweils ein Stützrad 20 angeordnet, um auch die aus 1 ersichtlichen weiten Auskragungen des Auslegerarms 5 zu ermöglichen, sodass sich die gewünschte Gesamtarbeitsbreite ergibt.
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In 1 ist wiedergegeben, dass gegenüber dem nach hinten versetzten dritten Arbeitsfeld 10 beide seitlichen Arbeitsfelder 6, 7 anschließen, wobei das hintere, dritte Arbeitsfeld 10 um die Arbeitsfeldtiefe 15 nach hinten versetzt ist. Dadurch ergeben sich wesentlich verbesserte Belastungen des Gesamtgerätes bzw. des Zugfahrzeuges.
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1 und auch 3 und 4 verdeutlichen, dass die seitlichen Arbeitsfelder 6, 7 aber auch das dritte Arbeitsfeld 10 über ein Dreipunktgestänge 14, 14' an den jeweiligen Tragelementen, also dem Fahrwerk 2 bzw. dem Auslegerarm 5 angelenkt sind. Dadurch besteht die Möglichkeit, mit einem und demselben Grundgerät unterschiedlich bestückte Arbeitsfelder einzusetzen.
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Das dritte Arbeitsfeld 10 kann wie in 1 und in den weiteren Figuren angedeutet, eine Gesamtbreite von 6 m und ggf. mehr aufweisen. Bei einer solchen Ausbildung ist es zweckmäßig, wenn dieses dritte Arbeitsfeld 10 in mehrere Teilfelder 16, 17 unterteilt ist, die um die Achse 18 gegeneinander schwenkbar sind, sodass eine optimale Fahrbreite des Gesamtgerätes gewährleistet werden kann. Theoretisch denkbar ist auch, dass bei einer entsprechenden Breite des dritten Arbeitsfeldes 10 dieses klappbar ist, wodurch auch die Gesamtlänge des Bodenbearbeitungsgerätes 1 entsprechend beeinflusst werden kann.
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2 zeigt eine Seitenansicht des Bodenbearbeitungsgerätes 1 in Arbeitsstellung, wobei auch gezeigt ist, dass die seitlichen Arbeitsfelder 6, 7 und das dritte Arbeitsfeld 10 in Fahrtrichtung 9 hintereinander angeordnet sind.
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Die 3 und 4 zeigen das Bodenbearbeitungsgerät 1 in Transportstellung, wobei 3 die Seitenansicht und 4 die Draufsicht wiedergibt. Erkennbar ist hier, dass das Fahrwerk 2 zwei Fahrwerksachsen 22, 23 aufweist und dass das Stützrad 20 im eingeschwenkten Zustand keine Behinderung darstellt, sondern sich vielmehr in das Gesamtgerät günstig einfügt. 3 und auch 4 verdeutlichen, dass der Auslegerarm 5 relativ dicht an den Tragrahmen 3 herangeschwenkt werden kann, sodass sich eine günstige Gesamtbreite des Bodenbearbeitungsgerätes 1 ergibt.
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Mit 24 ist der Schwenkzylinder bezeichnet, über den der Auslegerarm 5 an den Tragrahmen 3 herangeschwenkt werden kann. Der Schwenkzylinder 24 ist am Tragrahmen 5 und auch am Zentralrahmen 8 schwenkbar angelenkt.
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Die 5 und 6 zeigen den Zentralbereich des Bodenbearbeitungsgerätes 1, wo die beiden Auslegerarme 5 angelenkt sind. Diese sind wie schon erwähnt mit dem Zentralrahmen 8 verbunden und werden über diesen während oder nach dem Schwenken so gedreht, dass sie aus der in 5 gezeigten oberen Ebene in eine in 6 gezeichnete untere Ebene befördert werden. Hierzu ist die Schwenkachse 12 in Arbeitsposition (5) in einer höheren Ebene oberhalb der Achse 11 angeordnet. Nach dem Drehen um die Achse 11 befindet sich dann die Schwenkachse 12 in der aus 6 ersichtlichen Position. Der Zentralrahmen 8 verfügt endseitig über ein U-förmiges Halteteil 25, zwischen dessen Schenkeln 26, 27 die Schwenkachse 12 ausgebildet ist. Die Drehachse 11 ist im U-Bogen 28 angeordnet.
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Alle genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden, werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen.