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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Bekleidungsstück, insbesondere einen Handschuh,
innerhalb dessen ein Träger
zwischen mindestens zwei verschiedenen funktionellen Kammern wechseln kann.
Demzufolge ist das Bekleidungsstück
in der Lage unterschiedliche gegensätzliche Anforderungen wie beispielsweise
hohes Isolationsvermögen und
große
Flexibilität
und Taktilität
der Körperteile, insbesondere
bei den Fingern einer Hand zu erfüllen. Der Träger ist
somit in der Lage ein und dasselbe Bekleidungsstück für unterschiedliche Einsatzzwecke zu
verwenden.
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Bekleidungsstücke mit
bestimmten funktionellen Eigenschaften werden in verschiedenen Anwendungen
getragen, wie beispielsweise bei Tätigkeiten in der freien Natur,
bei sportlichen Aktivitäten, beim
Ski fahren, beim Fahrrad oder Motorrad fahren, bei militärischen
Operationen oder bei einem Feuerwehreinsatz. Das Bekleidungsstück kann
in Abhängigkeit
von der jeweiligen Tätigkeit
flüssigkeitsdicht, winddicht,
wasserdampfdurchlässig,
wärmeisolierend,
flammfest oder stichfest gestaltet sein. Diese Eigenschaften können jeweils
für sich
alleine in dem Bekleidungsstück
realisiert sein oder in Kombination mit einem oder mehreren dieser
Eigenschaften auftreten.
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In
der Regel sind diese Bekleidungsstücke aus mehreren übereinander
angeordneten Materiallagen aufgebaut, wobei mindestens eine dieser
Materiallagen eine Schutzmateriallage darstellt. Im Fall von wasserdichter
und wasserdampfdurchlässiger Bekleidung
werden häufig
als Schutzmateriallage dünne
Funktionsschichten in Form von Filmen oder Membranen aus Polytetrafluorethylen
(PTFE), aus expandiertem PTFE mit hydrophilen Imprägnierungsmitteln
oder -lagen versehen, aus atmungsaktiven Polyurethanlagen, oder
aus Elastomeren wie Copolyetherester und Laminate davon, verarbeitet.
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Heutzutage
wird von einem Schutzbekleidungsstück erwartet, dass es mehrere
Anforderungen gleichzeitig erfüllt.
In den meisten Fällen
handelt es sich bei den Anforderungen jedoch um konkurrierende Eigenschaften,
was bedeutet, dass die Realisierung einer Eigenschaft eine Einschränkung einer anderen
Eigenschaft bedingt. Beispielsweise soll ein Skihandschuh gegen
Kälte,
Feuchtigkeit und Wind schützen.
Aus diesem Grund enthält
ein Skihandschuh mehrere Materiallagen, beispielsweise mindestens
eine Isolationsschicht und eine wasserdichte sowie winddichte Schicht,
die zusammen mit dem Außenmaterial
als übereinander
liegende Schichten den Handschuh bilden. Dieser mehrlagige Aufbau führt zu einer
Zunahme der Dicke des Handschuhes, was wiederum zu einer Abnahme
der Fingerfertigkeit, also der Geschicklichkeit der Finger und den Greif-
und Tasteigenschaften (Taktilität)
der Finger des Trägers
führt.
Die taktilen Fertigkeiten einer Hand werden durch dicke und steife
Handschuhkonstruktionen eingeschränkt. Die eingeschränkten Fingerfertigkeiten
bedingen eine erhöhte
Unfallgefahr, da Greifbewegungen und Haltegriffe nicht sicher durchgeführt werden
können.
Zusätzlich
besteht der Nachteil, dass bei Verwendung von Isolationsmaterial
die Isolationsleistung an die unterschiedlichen Bedürfnisse
des Trägers
nicht variabel anpassbar ist. In Abhängigkeit von der Intensität der Aktivität und den Umgebungsbedingungen
sollte die Winterbekleidung in der Ruhephase Schutz vor Auskühlung bieten,
hingegen sollte in der aktiven Phase (Klettern, Ski fahren) die
Schutzkleidung maximale Bewegungsfreiheit und gegebenenfalls Wärmeableitung
bieten.
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In
einem weiteren Beispiel, bei einem Motorradhandschuh, stehen ein
optimaler Griff im Widerspruch zu Wasserdichtheit und Wärmeisolation
bei Regenfahrten. Der Einbau einer wasserdichten Funktionsschicht
in den Handschuh kann dazu führen,
dass diese weitere Lage zwischen Finger und Handschuhaußenmaterial
das Griffgefühl
am Motorradlenker und somit die Kontrolle über das Motorrad einschränkt. Das
liegt unter anderem daran, dass die wasserdichte Funktionsschicht
mit dem Außenmaterial
verklebt ist, was die Dicke des Handschuhs und seine Biegesteifigkeit
vergrößert. In
Konstruktionen, in denen die wasserdichte Funktionsschicht als Innenhandschuh
lose in einen Außenhandschuh
gehängt
ist, kann durch die Schiebebewegung der Lagen gegeneinander die
wasserdichte Funktionsschicht mindestens in den Fingerspitzen durchgerieben
werden.
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Ein
Schutzhandschuh als Arbeitshandschuh weist in der Regel mehrere
Schutzlagen auf, um gegen den äußeren Eintritt
von Flüssigkeiten
und/oder Gasen sowie Hitze oder Schnitte/Stiche und anderes zu schützen. Einige
dieser Schutzlagen, wie zum Beispiel die Schutzlage gegen Schnitte
und Stiche werden aber nur zeitweise benötigt, trotzdem sind sie in der
Praxis dauerhaft im Handschuh integriert und formen einen steifen,
dicken und schweren Handschuh. Gerade bei einem Schutzhandschuh
kommt es aber auf eine gute Fingerfertigkeit bzw. Taktilität der Finger an,
um die geforderten Arbeiten oder Tätigkeiten sicher durchführen zu
können.
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Im
Stand der Technik werden unterschiedliche Lösungsansätze gezeigt, um konkurrierende
Eigenschaften in einem Handschuh zu vereinen.
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Die
US 4,662,006 (Ross) beschreibt einen mehrlagigen Handschuh bestehend
aus einem mehrlagigen Außenhandschuh
und einem mehrlagigen herausnehmbaren (lösbaren, austauschbaren) Futtterhandschuh.
Der Außenhandschuh
ist mit einer äußeren, wasserabweisenden
Lage, einer inneren Wärme
isolierenden Lage und einer zwischen der äußeren und der inneren Lage
angeordneten wasserdichten, atmungsfähigen Lage aufgebaut. Zusätzlich weist
die innere Oberfläche
der inneren isolierenden Lage eine Gleitlage auf.
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Der
Futterhandschuh kann wahlweise innerhalb des Außenhandschuhs positioniert
werden und dient der zusätzlichen
Wärmeisolation.
Der Aufbau des Futterhandschuhs erfolgt aus unterschiedlichen Isolationsmaterialien
wobei die äußere Oberfläche des
Futterhandschuhs eine rauhe Oberflächenlage aufweist. Die Verwendung
der Gleitlage und der rauhen Lage unterstützt einerseits das Einführen des Futterhandschuhs
in den Außenhandschuh
und hält auf
der anderen Seite den Futterhandschuh in der gewünschten Position innerhalb
des Außenhandschuhs.
Zur Befestigung des Futterhandschuhs in dem Außenhandschuh sind am Bündchen des
Futterhandschuhs und des Außenhandschuhs
Befestigungsmittel vorgesehen, wie beispielsweise Reißverschlüsse oder
Kletlverschlüsse.
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Der
Benutzer der Handschuhe kann den Außenhandschuh separat tragen.
Im Fall, dass er eine zusätzliche
Wärmeisolierung
benötigt,
kann der Benutzer seine Hand zuerst in den Futterhandschuh stecken
und anschließend
seine Hand mit dem Futterhandschuh in den Außenhandschuh schieben. Beide
Handschuhe werden über
die Befestigungsmittel am Bündchen
miteinander befestigt.
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Nachteilig
ist, dass der Futterhandschuh immer separat mitgeführt werden
muss, damit er im Bedarfsfall verfügbar ist. Außerdem führt das
Ineinanderstecken von zwei Handschuhen zu einem sehr dicken mehrlagigen
Handschuh was für
den Träger eine
sehr geringe Taktilität
der Finger bedeutet.
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Die
US 4,785,477 (Marzo) beschreibt einen Fausthandschuh mit einem Handschuhteil
zur Aufnahme der vier Finger einer Hand und einem Daumenteil zur
Aufnahme des Daumens. Der Fausthandschuh mit dem Daumenteil bestehend
aus einem thermisch isolierenden Material, welches die taktile Sensibilität des Trägers einschränkt. Das Handschuhteil
weist ein separates Zeigefingerfach zur Aufnahme des Zeigefingers
auf, das mit dem Handschuhteil in Verbindung steht. Das Zeigefingerfach
ist aus einem dünnen,
flexiblen Material und schränkt
die Fingerfertigkeit des Zeigefingers nicht ein.
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Das
Zeigefingerfach ist mit dem Handschuhteil durch eine Öffnung in
der Handfläche
des Handschuhteils in Verbindung. Normalerweise befinden sich alle
vier Finger in dem Handschuhteil um sie warm zu halten. Für bestimmte
Aufgaben wird der Zeigefinger aus dem Handschuhteil heraus durch
die Öffnung
in das Zeigefingerfach gesteckt. Dazu muß der Fausthandschuh nicht
ausgezogen werden.
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Nachteilig
an dieser Konstruktion ist, dass die Zeigefingerkammer nur für den Zeigefinger
vorgesehen ist, die anderen Finger und der Daumen haben weiterhin
die eingeschränkte
Taktilität.
Lediglich der Zeigefinger kann zwischen zwei funktionalen Lagen
wählen.
Die Herstellung eines solchen Fausthandschuhes ist sehr aufwändig, daß die Zeigefingerkammer
an die Öffnung
der Handfläche
angepaßt werden
muß.
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Die
US 5,542,125 (Zuckerwar) beschreibt einen Handschuh aus einem Grundkörper mit
zwei austauschbaren Kappen. Die Kappen sind einerseits eine Fingerkappe
und andererseits eine Faustkappe. Die jeweilige Kappe ist mit dem
Grundkörper
abnehmbar über
Befestigungsmittel verbunden. Der Grundkörper und die zwei Kappen sind
aus einem wasserdichten und isolierenden Material gefertigt. Der
Grundkörper
bedeckt den Handrücken,
die Handfläche,
das Handgelenk und den Daumen. Die untere Öffnung des Grundkörpers enthält Befestigungsmittel
wie ein Reißverschluß oder ein
Klettverschluß.
Die Kappen haben ein daran passendes Befestigungsmittel. Wenn eine
manuelle Fingerfertigkeit benötigt
wird, dann wird die Kappe mit den einzelnen Fingern an dem Grundkörper befestigt.
Wenn hauptsächlich
Kälteschutz
benötigt
wird, dann wird die Faustkappe an dem Grundkörper befestigt.
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Die
Hand an sich verbleibt immer in dem Grundkörper. Je nach Bedarf wird entweder
die eine oder die andere Kappe an dem Grundkörper befestigt. Es befindet
sich immer nur eine Kappe an dem Grundkörper.
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Nachteilig
ist, dass an dem Grundkörper
immer nur eine Kappe befestigt werden kann, somit muß die zweite
Kappe für
den Bedarfsfall separat mit geführt
werden. Das Wechseln der Kappen erfordert Geschicklichkeit und Zeit
und ist somit aufwändig.
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Die
US 4,759,084 (Madnick et.al.) beschreibt einen Handschuh mit einer
wahlweise geformten Kammer zum Aufnehmen eines wahlweise geformten
chemisch heizenden Elementes. Beispielsweise befindet sich eine
rechteckig geformte Kammer im Bereich der Handfläche einer Hand. Der Handschuh mit
der Kammer kann in einer Ausführungsform
fingerlos sein, in einer weiteren Ausführungsform stellt der fingerlose
Handschuh den herausnehmbaren inneren Futterhandschuh in einem Außenhandschuh dar
für die
Verwendung bei kaltem Wetter. In einer speziellen Ausführungsform
liegen ein Außenhandschuh
und ein Futterhandschuh vor, welcher in den Außenhandschuh einzuführen ist.
Der Futterhandschuh weist im Bereich der Finger eine von den Fingerspitzen
ausgehend nach innen gerichtete Kammer auf, die zwischen dem Handrücken- und
dem Handflächenmaterial
angeordnet ist und in die das chemisch heizende Element von außen eingeführt wird.
Die Finger in dem Futterhandschuh können sich wahlweise auf der
oberen oder der unteren Seite der Kammer befinden, je nach dem,
ob das Heizelement die Fingerrücken
oder die Fingerflächen
wärmen
soll (19-21).
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Der
Fingerbereich eines Handschuhinserts (Fausthandschuh) ist mittels
einer nach innen gefalteten Materiallage in zwei Kammern mit der
gleichen Funktion unterteilt. In der außen gebildeten Faltung liegt
ein chemisches Heizelement, welches die Finger wärmt. Liegen die Finger oberhalb
der Faltung (obere Kammer), werden die Fingerflächen gewärmt, liegen die Finger unterhalb
der Faltung (untere Kammer), werden die Fingerrücken gewärmt.
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Nachteilig
ist, dass das erfindungsgemäße Insert
zum Einführen
in einen Außenhandschuh
vorgesehen ist. Somit liegen letztendlich in dem Gesamthandschuh
wieder mehrere Materialschichten vor, welche die Taktilität der Hand
stark behindern. Lediglich der Zeigefinger kann durch eine Öffnung im Insert
in den Außenhandschuh
gestreckt werden, zur Verbesserung des Fingergefühls dieses einzelnen Fingers.
Die Kammern haben nur eine Funktion, das Heizelement auf den Fingerrücken oder
den Fingerflächen
anzuordnen.
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Ausgehend
von dem oben dargestellten Problemen und dem beschriebenen Stand
der Technik ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein verbessertes
Bekleidungsstück,
insbesondere einen verbesserten Handschuh, bereitzustellen, das
dem Träger
bei unterschiedlichen Arbeitsbedingungen und/oder Wetterbedingungen
ausreichenden Schutz gegen äußere Bedingungen
und/oder Fremdstoffe bietet und gleichzeitig eine ausreichende Bewegungsfreiheit
und Fertigkeit der in dem Bekleidungsstück befindlichen Körperteile
erlaubt. Die Aufgabe der Erfindung liegt insbesondere in einem verbesserten
Handschuh, der dem Träger
ausreichenden Schutz gegen äußere Einflüsse wie
Fremdstoffe oder Gegenstände
unter Gewährleistung
der Taktilität
und Fingerfertigkeit der Hand, bietet. Das Bekleidungsteil soll
für den
Träger
einfach aufgebaut und einfach in der Handhabung sein. Die Aufgabe
wird durch die unabhängigen
Ansprüche
1 und 38 gelöst.
Die abhängigen
Ansprüche
beschreiben bevorzugte Ausführungsformen.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird in Anspruch 1 ein Bekleidungsstück vorgeschlagen,
dass eine Außenschicht
aufweist, die mindestens einen Innenraum mit mindestens einer Öffnung zur
Aufnahme eines Körperteils
umschließt.
Der Innenraum ist in mindestens zwei angrenzende Kammern geteilt,
wobei jede Kammer mindestens eine Kammeröffnung aufweist, die in der Öffnung des
Innenraumes angeordnet ist. Die angrenzenden Kammern sind demzufolge parallel
zueinander angeordnet. In der Öffnung
des Innenraumes angeordnet bedeutet, dass die mindestens zwei Kammeröffnungen
so in der Innenraumöffnung
eingefügt
sind, dass sie die Innenraumöffnung ausfüllen.
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Der
unabhängige
Anspruch 38 beansprucht als eigenständige Lösung einen Handschuh, der eine Außenschicht
aufweist, welche einen Innenraum zur Aufnahme einer Hand umschließt. Dieser
Innenraum ist in mindestens zwei angrenzende Kammern geteilt, wobei
jede Kammer eine Kammeröffnung
aufweist und die Kammeröffnungen
in der Öffnung
des Innenraumes angeordnet sind. Die angrenzenden Kammern sind demzufolge
parallel zueinander angeordnet. In der Öffnung des Innenraumes angeordnet bedeutet
auch hier, dass die mindestens zwei Kammeröffnungen so in der Innenraumöffnung eingefügt sind,
dass sie die Innenraumöffnung
ausfüllen.
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Der
erfindungsgemäße Aufbau
gestattet es, dass innerhalb des Bekleidungsstücks, insbesondere innerhalb
eines Handschuh, dem Träger
somit mindestens zwei Kammern wahlweise für ein und dasselbe Körperteil
zur Verfügung
stehen. Demgemäß kann der
Träger
den Körperteil
oder die Hand entweder in die eine oder in die andere Kammer des
Handschuhs stecken.
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Vorzugsweise
sind zwei Kammern vorgesehen, jedoch können auch mehr als zwei Kammern
in dem Innenraum angeordnet sein. Vorzugsweise weist der Innenraum
eine erste Kammer mit einer ersten Kammeröffnung und eine zweite Kammer
mit einer zweiten Kammeröffnung
auf, die Kammern sind parallel zueinander angeordnet, so dass die
Kammeröffnungen
nebeneinander innerhalb der Öffnung des
Innenraumes angeordnet sind zum wahlweisen Aufnehmen eines Körperteils
oder einer Hand. Dazu weist die Innenraumöffnung einen Innenraumöffnungsrand
auf und jede Kammeröffnung
weist einen Kammeröffnungsrand
auf, wobei der Kammeröffnungsrand
mit dem Innenraumrand verbunden, insbesondere vernäht, ist.
Jede der mindestens zwei Kammern weist die Gestalt des Innenraumes
auf, bei einem Handschuh beispielsweise hat jede Kammer die Handschuhform
des Außenhandschuhs.
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Die
Kammern sind derart gestaltet, dass wenn der Träger eine Kammer nutzt, die
andere Kammer vollständig
zusammengedrückt
ist und an einem Teil der inneren Oberfläche der Außenschicht anliegt. Es kann
somit praktisch immer nur eine Kammer benutzt werden. Die Kammern
sind funktionell unterschiedlich, so dass der Träger entsprechend der gewünschten
Funktion eine Kammer auswählt.
Demzufolge kann die erste Kammer mindestens eine erste Funktion
und die zweite Kammer mindestens eine zweite Funktion aufweisen.
Die erste Funktion und die zweite Funktion sind verschieden, in
einigen Ausführungen
können
die Funktionen auch gleich sein aber in unterschiedlicher Stärke, beispielsweise
können
die Kammern verschieden dicke Isolationslagen und somit ein unterschiedlich
hohes Isolationsvermögen
aufweisen. Das erfindungsgemäße Bekleidungsstück erfüllt somit verschiedene
Funktionen ohne daß der
Träger
zusätzliche
Bekleidungsstücke
heranziehen muß.
Jede Kammer weist ein Kammermaterial auf, das ausschließlich die
für die
vorgesehene Funktion notwendigen Materialschichten enthält.
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Die
im Stand der Technik vorgesehenen übereinander liegenden Materialschichten
sind gemäß der Erfindung
zwischen den mindestens zwei Kammern so aufgeteilt, dass keine Kammer
Materialschichten mit konkurrierenden Eigenschaften aufweist.
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Die
Kammern weisen mindestens ein Kammermaterial und die Außenschicht
weist mindestens ein Außenschichtmaterial
auf.
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In
einer Ausführungsform
mit zwei Kammern, sind die erste Kammer mit einem ersten Kammermaterial
und die zweite Kammer mit einem zweiten Kammermaterial aufgebaut.
Vorwiegend ist das erste Kammermaterial verschieden von dem zweiten Kammermaterial.
Verschieden bedeutet, dass sich die Kammermaterialien in ihrer Materialzusammensetzung,
Dicke, Anordnung der Materiallagen, usw. voneinander unterscheiden.
Somit kann jeder Kammer über
die Wahl des Kammermaterials mindesten eine spezielle Funktion zugeordnet
werden. Eine Kammer ist beispielsweise für den Schutz gegen Wasser,
Gase und Wind verantwortlich, eine andere Kammer bewirkt den Schutz
des Körperteils
gegen Kälte
oder eine Kammer gibt Schutz vor Hitze und Feuer oder Stich- und
Schneidegefahr. Vorzugsweise liegt das Kammermaterial einer Kammer
mit einer geringeren Dicke vor als das Kammermaterial der weiteren
Kammer. Beispielsweise hat eine Kammer eine dicke Isolationslage
und die weitere Kammer eine dünne
Isolationslage um unterschiedliche Isolationsanforderungen zu realisieren.
Weiterhin sind bei einem Handschuh beispielsweise die dickeren Kammermaterialien
im Handrückenbereich
angeordnet und die dünneren
Kammermaterialien befinden sich im Handflächenbereich um die Fingerfertigkeit
der Hand weitgehend zu erhalten.
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In
einer Ausführungsform
besteht mindestens eine Kammer zumindest teilweise aus Außenschichtmaterial.
Speziell in einem Beispiel ist die zweite Kammer mit einem ersten
Kammermaterial und mit dem Außenschichtmaterial
gebildet.
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Das
mindestens eine Kammermaterial und/oder das Außenschichtmaterial weisen mindestens
eine Schutzmateriallage auf. Diese Schutzmateriallage weist mindestens
eine Lage aus der Gruppe enthaltend ein Isolationsmaterial, ein
Funktionsschichtmaterial, ein hitzebeständiges und/oder flammfestes
Material, ein schnittfestes Material und Kombinationen dieser Lagen
auf. Die Lage aus Funktionsschichtmaterial ist vorzugsweise flüssigkeitsdicht
und weist eine mikroporöse
polymere Membrane aus expandiertem Polytetrafluorethylen auf.
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Vorzugsweise
weist das erste Kammermaterial eine erste Schutzmateriallage in
Form einer Lage aus mindestens einem Isolationsmaterial auf. Das hat
den Vorteil, das die Kammer aus diesem ersten Kammermaterial hauptsächlich für die thermische Isolierung
des entsprechenden Körperteils
bzw. der Hand zuständig
ist.
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Vorzugsweise
weist das erste Kammermaterial eine erste Schutzmateriallage bestehend
aus einer Lage aus mindestens einem Isolationsmaterial und einer
Lage aus mindestens einem Funktionsschichtmaterial, auf. Diese Materialkombination
hat den Vorteil, dass zusätzlich
zu der Isolationswirkung die Funktionsschicht Schutz beispielsweise
gegen den Eintritt von Flüssigkeiten,
Wasser, Luft oder Wind bietet.
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Vorzugsweise
weist das erste Kammermaterial eine erste Schutzmateriallage in
Form einer Lage aus mindestens einem schnittfesten Material auf.
Damit kann sich der Träger
bei Bedarf besonders vor Stich- oder Schnittverletzungen schützen.
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Das
zweite Kammermaterial weist vorzugsweise eine Lage aus textilem
Stoff auf. Damit wird vorteilhaft erreicht, dass die zweite Kammer
besonders dünne
Kammerwände
hat und somit die Taktilität
des Körperteils
oder der Hand kaum eingeschränkt
wird. In einer weiteren Ausführungsform
hat das zweite Kammermaterial eine zweite Schutzmateriallage in
Form einer Lage aus mindestens einem Isolationsmaterial. Das ist
für die
Fälle vorteilhaft,
wo die zweite Kammer auch eine gewisse thermische Isolierung bieten
soll. Allerdings ist dies Isolationslage im Vergleich zum ersten
Kammermaterial dünner, so
dass die Taktilität
des Körperteils
oder der Hand nicht eingeschränkt
wird.
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In
einer weiteren Ausführungsform
hat das zweite Kammermaterial eine zweite Schutzmateriallage in
Form einer Lage aus mindestens einem Funktionsschichtmaterial. Hier
liegt der Vorteil darin, dass lediglich die zweite Kammer Merkmale
wie beispielsweise Wasserdichtheit aufweist.
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Das
Außenschichtmaterial
weist vorzugsweise eine dritte Schutzmateriallage in Form einer
Lage aus mindestens einem hitzebeständigen und/oder flammfesten
Material auf. Dieser Aufbau ist besonders für Feuerwehrmänner von
Vorteil, weil sie somit gegen Hitze und Feuer, unabhängig welche
Kammerfunktion gewählt
wurde, geschützt
sind.
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Vorzugsweise
weist das Außenschichtmaterial
eine dritte Schutzmateriallage in Form einer Lage aus mindestens
einem Funktionsschichtmaterial, vorzugsweise einem flüssigkeitsdichten
Funktionsschichtmaterial. Diese Ausführungsform hat den Vorteil,
dass das Bekleidungsstück
oder der Handschuh als ganzes flüssigkeitsdicht
ausgestattet ist und der Träger
zusätzlich
zwischen den Funktionen der Kammern wählen kann.
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Vorzugsweise
weist das Außenschichtmaterial
eine zweite Schutzmateriallage in Form einer Lage aus mindestens
einem schnittfesten Material auf. Das hat den Vorteil, dass das
Bekleidungsstück oder
der Handschuh zu jeder Zeit vor Stich- oder Schnittverletzungen
schützt.
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Die
Kammern müssen
so an der Außenschicht
befestigt sein, dass ein Herausziehen der Kammern aus der Außenschicht
verhindert wird und der Träger
leicht in die gewünschte
Kammer schlüpfen
kann. Dazu sind die Kammern zum einen aneinander, innerhalb der Öffnung des
Innenraumes und an der inneren Oberfläche der Außenschicht befestigt. In einer
Ausführungsform
ist mindestens eine Kammer mit der Außenschicht verbunden. Die Kammern
sind vorzugsweise gegeneinander nicht verschiebbar in dem Innenraum
angebracht, beispielsweise sind die mindestens zwei Kammern miteinander
vernäht
oder verklebt, beispielsweise an ihren Randbereichen oder an den
Fingerspitzen und den Kammeröffnungen.
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Die
Bildung der mindestens zwei Kammern kann in einer Ausführungsform
mittels mindestens einer flexiblen Materiallage erfolgen, die den
Querschnitt des Innenraums in Richtung seiner Längsachse mittig trennt. Es
ist wichtig, dass die Fläche
der flexiblen Materiallage mindestens die Hälfte der inneren Fläche des
Innenraumes beträgt,
damit bei der Nutzung einer Kammer die Materiallage vollständig an der
inneren Oberfläche
der Außenhülle anliegen kann,
womit die ungenutzte Kammer vollständig zusammengedrückt ist.
Damit stellt jede Kammer ungefähr
das gleiche Kammervolumen für
den Träger
bereit. Die flexible Materiallage ist aus mindestens einem Kammermaterial
gebildet.
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In
einer weiteren Ausführungsform
bildet das erste Kammermaterial ein erstes Bekleidungsstückinsert,
das die gleiche Form wie der Innenraum hat. Dieses Bekleidungstückinsert
ist in dem Innenraum entlang dessen Längsache derart angebracht ist, dass
eine Seite des Inserts die flexible Materiallage bildet.
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In
einer weiteren Ausführung
der Erfindung bildet das zweite Kammermaterial ein zusätzliches zweites
Bekleidungsstückinsert,
das ebenfalls entlang der Längsachse
des Innenraumes und parallel zu dem ersten Bekleidungsstückinsert
in dem Innenraum befestigt ist, so dass die flexible Materiallage mittels
jeweils den aufeinanderliegenden und angrenzenden Seiten der Inserts
gebildet ist.
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Die
erste Kammer enthält
vorzugsweise Materialschichten, die den Träger vordergründig schützen und
den Tragekomfort verbessern und nicht unbedingt solchen Eigenschaften
wie beispielsweise Bewegungsfreiheit und Erhaltung des Tast- und
Fühlsinns
Rechnung tragen müssen.
Dagegen ist die zweite Kammer mit mindestens einer dünnen Materialschicht
aufgebaut, die an die anatomischen Gegebenheiten des Trägers abgestimmt
ist, so dass die taktilen Eigenschaften des Trägers weitgehend erhalten bleiben.
Am Beispiel eines Handschuhs ist die erste Kammer dem Handrückenbereich
des Handschuhs zugeordnet und umfaßt dickere Schichten wie Isolationslagen
oder Stich- und Schneidschutzschichten. Eine zweite Kammer ist dem
Handflächenbereich
des Handschuhs zugeordnet und hat wenn überhaupt nur eine sehr dünne Materialschicht, um
die Beweglichkeit der Finger nicht weiter einzuschränken. In
Abhängigkeit
von den Bedürfnissen des
Trägers
kann er entweder die eine Kammer oder die andere Kammer nutzen.
Wechselt der Träger
in die eine Kammer wird die andere Kammer automatisch zusammengedrückt und
stört nicht
bei der Benutzung der jeweils anderen Kammer.
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Da
die Kammern innerhalb des Bekleidungsstückes oder Handschuhs angrenzend
zueinander und somit parallel angeordnet sind, muß der Träger kein
zusätzliches
Bekleidungsstück
oder einen zusätzlichen
Handschuh für
bestimmte Funktionen separat mit sich führen und im Bedarfsfall wechseln oder
zusätzlich
anbringen. Insbesondere entfällt
das schwierige und langwierige Zusammenfügen/Zusammenstecken von Bekleidungsteilen
mit unterschiedlichen Funktionen. Mit der erfindungsgemäßen Lösung erleidet
der Träger
in Zukunft keine Nachteile durch zusätzliche Schutzschichten auf
Kosten der Taktilität.
Im Fall, daß eine
hohe Taktilität
gewünscht ist,
muß er
lediglich in die entsprechende dünne Kammer
schlüpfen.
Steht eine bestimmte Schutzfunktion im Vordergrund, wechselt der
Träger
in die Kammer mit der bestimmten Schutzmateriallage.
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In
einer anderen Ausführungsform
erfüllen die
Kammern unterschiedliche Isolationsanforderungen, in dem eine Kammer
nur eine dünne
Isolationsschicht aufweist, die andere Kammer dagegen weist mindestens
eine dickere Isolationsschicht oder mehrere Isolationsschichten
auf. Somit kann der Träger, entsprechend
den äußeren Bedingungen,
zwischen einer hohen Isolationswirkung und einer geringen Isolationswirkung
wählen.
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Dabei
hat jede Kammer die Form des Innenraumes in dem es angeordnet ist.
So kann in einem Beispiel der Innenraum das Innere eines Jackenärmels sein,
wobei die mindestens zwei Kammern ebenfalls jeweils die Form eines
Jackenärmels
aufweisen.
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In
dem Fall, dass es sich um den Innenraum eines Hosenbeins handelt,
sind die mindestens zwei Kammern jeweils in der Form eines Hosenbeins.
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Handelt
es sich bei dem Innenraum um einen Schuhinnenraum, so entsprechen
die mindesten zwei Kammern jeweils in ihrer Form dem Inneren eines
Schuhes.
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In
einer weiteren Ausführungsform
wird die Erfindung durch einen Handschuh gelöst, welcher eine Außenschicht
mit einem Handrückenbereich und
einen Handflächenbereich
aufweist und der durch die Außenschicht
gebildete Innenraum ist in eine erste Kammer und eine zweite Kammer
geteilt. Die Kammern sind derart angrenzend in dem Innenraum angeordnet,
dass die erste Kammer zwischen dem Handrückenbereich und der zweiten
Kammer angeordnet ist und die zweite Kammer zwischen der ersten
Kammer und dem Handflächenbereich
angeordnet ist. Die Außenschicht
weist ein Außenschichtmaterial
mit einer Schutzmateriallage wie beispielsweise eine flüssigkeitsdichte
Funktionsschichtlage auf, so dass der gesamte Handschuh einschließlich der
Kammern gegen den Eintritt von Flüssigkeit wie Wasser geschützt ist.
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Die
erste Kammer kann durch einen mehrlagigen ersten Innenhandschuh
gebildet werden, welcher mindestens eine Lage aus Isolationsmaterial und
mindestens eine Lage aus einem textile Stoff aufweist. Die zweite
Kammer ist durch einen zweiten Innenhandschuh, welcher mindestens
eine Lage aus einem textilen Stoff aufweist, gebildet.
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Ein
solcher Handschuh gibt dem Träger
die Möglichkeit,
innerhalb eines flüssigkeitsdichten Handschuhs
zwischen einer ersten isolierenden Kammer im Fall von Kälte und
einer zweiten, dünnen und
taktilen Kammer für
den Fall, dass seine taktilen Fingereigenschaften benötigt werden
zu wählen.
Die erste isolierende Kammer befindet sich im Handrückenbereich
und kann ein herkömmlicher
Skihandschuh sein. Die zweite Kammer besteht nur aus einem textilen
Innenfutter und ist im Handflächenbereich
angeordnet. Jeweils eine Seite der ersten und der zweiten Kammer
liegen aneinander und sind rutschfest miteinander verbunden. Fährt der
Träger in
die zweite Kammer wird die erste Kammer vollständig entlang des Handrückens der
Hand verpresst. Dadurch sind ¾ der
umgebenden Fläche
der Finger und der Hand ohne die dicke Isolationsmateriallage und
weisen somit eine hohe Taktilität
und Fingerfertigkeit auf.
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Eine
weitere Ausführungsform
sieht einen erfindungsgemäßen Handschuh
wie oben beschrieben vor. Im Unterschied dazu besteht die erste
Kammer aus einem Innenhandschuh mit einer Schutzmateriallage in
Form einer flüssigkeitsdichten
Funktionsmateriallage, welche mit einer textilen Lage verbunden
ist. Zusätzlich
kann dieser Innenhandschuh auch eine Isolationsmateriallage enthalten.
Die zweite Kammer wird lediglich von dem Material der Außenschicht
und der ersten Kammer gebildet. Diese Ausführungsform eignet sich besonders für Motorradhandschuhe,
da sich in der zweiten unteren Kammer lediglich das Außenschichtmaterial
zwischen der Hand des Fahrers und dem Motorradlenker befindet. Somit
hat der Fahrer ein optimales Griffgefühl zum Fahren. Bei Bedarf,
z.B. einer Regenfahrt, wechselt der Fahrer von der sehr taktilen
zweiten Kammer in die leicht isolierende und wasserdicht ausgestattete erste
Kammer.
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In
weiteren Ausführungsformen
kann in der ersten Kammer anstelle der isolierenden Lage oder der
flüssigkeitsdichten
Lage eine Schutzmateriallage wie eine Feuer-, Schlag-, Schnitt- oder Stichschutzlage
vorgesehen sein. Beispielsweise kann die erste Kammer eine oder
mehrerer dieser Schutzmateriallagen aufweisen.
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Je
nach Bedarf können
die Schutzmateriallagen der ersten Kammer miteinander variieren,
solange die zweite Kammer der Hand die notwendigen taktilen Eigenschaften
gibt.
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Die
Erfindung soll nun anhand von Zeichnungen näher erläutert werden:
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1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Bekleidungsstück in Form
eines Handschuhs in perspektivischer Darstellung;
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2 zeigt
einen Teillängsschnitt
gemäß der Linie
II-II in 1 in einer ersten Ausführungsform;
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3 zeigt
einen Querschnitt gemäß der Linie
III-III in 1 in einer ersten Ausführungsform;
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4 zeigt
einen Teillängsschnitt
gemäß 2 mit
Hand in einer ersten Anwendungssituation;
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5 zeigt
einen Querschnitt gemäß der Linie
V-V in 4 mit Hand in einer ersten Anwendungssituation;
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6 zeigt
einen Teillängsschnitt
gemäß 2 mit
Hand in einer zweiten Anwendungssituation;
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7 zeigt
einen Querschnitt gemäß der Linie
VII-VII in 6 mit Hand in einer zweiten
Anwendungssituation;
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8 zeigt
einen Teillängsschnitt
gemäß 2 in
einer zweiten Ausführungsform;
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9 zeigt
einen Querschnitt gemäß der Linie
IX-IX in 8 in einer zweiten Ausführungsform;
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10 zeigt
einen Teillängsschnitt
gemäß 8 mit
Hand in einer ersten Anwendungssituation;
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11 zeigt
einen Teillängsschnitt
gemäß 8 mit
Hand in einer zweiten Anwendungssituation;
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12 zeigt
einen Innenhandschuh in perspektivischer Darstellung;
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13 zeigt
einen Schnitt gemäß der Linie XIII-XIII
in 12 in einer ersten Ausführungsform;
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14 zeigt
einen Schnitt gemäß der Linie XIII-XIII
in 12 in einer zweiten Ausführungsform;
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Die 1 bis 14 beschreiben
die Erfindung am Beispiel eines Handschuhs.
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In
den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen sind gleiche Teile
mit gleichen Bezugszeichen versehen. Auch sind die in der Beschreibung
gewählten
Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar
beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung
sinngemäß auf die
neue Lage zu übertragen.
Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und
beschriebenen Ausführungsbeispielen
können
für sich
eigenständige, erfinderische
oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
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Einige
Begriffe der Erfindung werden im folgenden näher erläutert:
Die Außenschicht
bildet den äußersten
Bereich des Bekleidungsstücks
und weist eine mit der äußeren Umgebung
in Kontakt stehende Außenfläche auf.
Die Außenschicht
besteht aus einer oder mehreren Materialschichten) und hat eine
innere Oberfläche,
die mindestens einen Innenraum zur Aufnahme eines Körperteils
eines Benutzers umschließt.
Weiterhin kann die Außenschicht
durch ein oder mehrere Außenschichtteile
gebildet sein, die über
Verbindungselemente wie eine geschweißte, geklebte oder genähte Naht
verbunden sein können.
Die Außenschichtteile
können
dabei aus einheitlichen oder unterschiedlichen Materialien, insbesondere
aus textilen Stoffen, Ledermaterialien, flexiblen Kunststoffen usw. ausgewählt sein,
die mit aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren bearbeitet
sein können,
wie beispielsweise hydrophobieren, oleophobieren, prägen, usw.
Die textilen Stoffe sind Gewebe, Gewirke, Gestricke und können aus
der Gruppe enthaltend Polyamid, Polyester, Polypropylen, Polyaramide,
Nylon und Baumwolle gewählt
sein.
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Das
erfindungsgemäße Bekleidungsstück ist nicht
auf die in den Figuren dargestellten Ausführungsformen eines Handschuhs
beschränkt.
Das Bekleidungsstück
kann durch eine beliebige, einen Körperteil eines Benutzers umhüllende Bekleidung
gebildet sein. Bevorzugte Ausführungsvarianten
des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks betreffen
vor allem Handschuhe, es kann sich aber auch um Hosen, insbesondere
die Hosenbeine, um Jacken, insbesondere die Jackenärmel oder
Schuhe handeln.
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Der
Handschuh ist ein Fingerhandschuh oder ein Fausthandschuh. Beide
Handschuhformen haben einen Handrückenbereich (Oberhandteil),
einen Handflächenbereich
(Innenhandteil) und zwischen den Fingern liegenden Fingerseitenteilen,
die vorzugsweise miteinander vernäht sind. Der Fausthandschuh
weist im Bereich der vier Finger ein Fingerseitenteil auf, das alle
vier Finger gemeinsam umschließt,
so dass die vier Finger in einer gemeinsamen Hülle liegen.
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Der
Begriff Handrückenbereich
beschreibt den Oberhandteil des Handschuhes der den Handrücken einschließlich der
Fingerrücken
und Daumenrücken
bedeckt. Der Begriff Handflächenbereich
beschreibt den Innenhandteil des Handschuhes, der den Handteller
oder die Handfläche
einschließlich den
Daumenballen und die dazugehörigen
Finger- und Daumenflächen
bedeckt.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist der Außenhandschuh
eine Kombination aus Finger- und Fausthandschuh.
Dazu ist der Handrückenbereich wie
ein Fausthandschuh geformt, der Handflächenbereich ist in der Form
eines Fingerhandschuhs. Dieser kombinierte Handschuh hat den Vorteil,
dass im Handflächenbereich
die Beweglichkeit und Taktilität der
einzelnen Finger abgebildet ist, dagegen sind im Handrückenbereich
die Finger von einer gemeinsamen Hülle bedeckt.
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Der
erfindungsgemäße Handschuh
kann in einer Ausführungsform
selber ein Innenhandschuh (Handschuhinsert) darstellen der in einen
weiteren Außenhandschuh
gesteckt wird und mit bekannten Befestigungsmöglichkeiten in diesem befestigt
ist. Die Befestigung des Innenhandschuh mit dem Außenhandschuh
kann dauerhaft sein oder lösbar
im Falle eines herausnehmbaren und damit wechselbaren Innenhandschuh.
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Der
Begriff Kammer beschreibt einen Raum, der innerhalb des Innenraums
der Außenschicht
angeordnet ist und teilweise von Außenschichtmaterial und einem
Kammermaterial gebildet ist oder aus mindestens einem Kammermaterial
geformt ist. Die Kammer dient zur Aufnahme eines Körperteils
eines Benutzers und stimmt in ihrer äußeren Form und Abmessungen
weitgehend mit dem Innenraum der Außenschicht überein. Gemäß der Erfindung sind mindesten
zwei Kammern in dem Innenraum vorgesehen. Die Kammern sind parallel
zueinander in dem Innenraum der Außenschicht angeordnet, so dass
in dem Fall, dass sich ein Körperteil
in der einen Kammer befindet, diese Kammer den Innenraum vollständig ausfüllt. Die
andere Kammer, in der sich kein Körperteil befindet, ist dadurch
entlang ihrer Längsache so
verpresst, dass sich überwiegend
kein räumliches Volumen
mehr in der Kammer befindet. Diese verpresste Kammer befindet sich
dann entweder entlang der inneren Oberfläche des Handflächenbereiches
oder des Handrückenbereiches
angeordnet.
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Insert
bezieht sich auf ein Innenbekleidungsstück wie ein Innenhandschuh,
welches sich innerhalb der Außenschicht
befindet und die Haut des Trägers
bedeckt. Der Innenhandschuh ist normalerweise sehr dünn und kann
insbesondere eine oder mehrere dünne Schutzmateriallagen
aufweisen, die vor einer Kontamination mit giftigen und/oder nichtgiftigen
Flüssigkeiten
und/oder Gasen und/oder mechanischen Einwirkungen schützt. Das
Insert kann flüssigkeitsdicht,
vorzugsweise wasserdicht und/oder wasserdampfdurchlässig sein.
Vorzugsweise handelt es sich bei dem Insert um ein Membran- oder Laminatinsert.
In einem Beispiel ist das Insert ein sehr dünner Innenhandschuh welcher
die erste oder die zweite Kammer umschließt. Das Insert kann aber auch
nur aus einem textilen Futterstoff gefertigt sein.
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Laminat
ist für
diese Erfindung ein Lagenverbund welcher mindestens eine Funktionsschicht
und mindestens eine textile Lage aufweist. Die mindestens eine Funktionsschicht
und die mindestens eine textile Lage sind nach aus dem Stand der
Technik bekannten Mitteln und Verfahren miteinander verbunden. Die
Funktionsschicht ist vorzugsweise aus einem polymeren Material.
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Der
Begriff „Taktilität" beschreibt die Fähigkeit
etwas zu ertasten, berühren
oder anzufassen, häufig
wird die Taktilität
mit Fingerspitzengefühl
beschrieben.
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Textile
Lage (textile Materialien, textiler Stoff, Textilien) beschreibt
ein gestricktes, gewebtes oder gewirktes Material. Dieses Material
weist synthetische Fasern, Naturfasern, oder Mischungen aus synthetischen
Fasern und Naturfasern auf.
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Schutzmateriallage
ist eine Materiallage oder ein Laminat, die in einem Bekleidungsstück wie beispielsweise
einem Handschuh, den Träger
vor den äußeren Einwirkungen
von Fremdstoffen und/oder Fremdgegenständen schützt. Die Schutzmateriallage
kann Bestandteil des Außenmaterials sein
und direkt zur Umgebung gerichtet sein. Sie kann aber auch im Inneren
des Bekleidungsstückes angeordnet
und direkt zum Träger
gerichtet sein.
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Wassereintrittsdrucktest
(Suter Test)
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Der
Wassereintrittsdrucktest ist ein hydrostatischer Widerstandstest
der im wesentlichen darauf beruht der im wesentlichen darauf beruht,
dass Wasser gegen eine Seite einer Materialprobe gepresst wird und
die andere Seite der Materialprobe auf den Durchtritt von Wasser
hin beobachtet wird. Der Wasserdruck wird gemäß einem Testverfahren gemessen,
in dem destilliertes Wasser bei 20±2°C auf einer Materialprobe mit
einer Fläche
von 100 cm2 zunehmend unter Druck gestellt
wird. Der Wasseraufstiegsdruck beträgt 60±3 cmH2O/min.
Der Wasserdruck ist dann der Druck, bei dem Wasser auf der anderen Seite
der Probe erscheint. Die genaue Vorgehensweise ist in der ISO Norm
Nr.811 aus dem Jahre 1981 geregelt. Unter „wasserdicht" ist zu verstehen,
dass ein Material einen Wassereintrittsdruck von mindestens 7 kPa
aushält,
vorzugsweise mehr als 7 kPa, vorzugsweise von 10 kPa aushält. Häufig wird
auch der Suter Test verwendet, der prinzipiell auf die Beschreibung
in der ISO 811-1981 zurückgeht.
Das Testverfahren beruht auf eine geringe Druckveränderung
die auf die Materialprobe einwirkt in dem Wasser gegen eine Seite
einer Materialprobe gepresst wird und die andere Seite der Materialprobe
auf den Durchtritt von Wasser hin beobachtet wird. Für den Test
ist die Materialprobe zwischen Gummidichtung in einer Halterung
dicht fixiert, so dass Wasser auf eine Probenfläche von 7,62 cm im Durchmesser
aufgebracht werden kann. Das Wasser wird bei einem Luftdruck von
0.07 bar (7 kPa) einer Seite der Probe zugeführt. Die gegenüberliegende
Seite der Probe wird 3 Minuten lang visuell auf den Durchtritt von Wasser
untersucht. Wenn kein Wasserdurchtritt beobachtet werden kann, dann
hat die Probe den Test bestanden und wird als flüssigkeitsdicht eingestuft.
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Wasserdampfdurchgangswiderstand
Ret
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Der
Ret-Wert ist eine spezifische Materialeigenschaft von Flächengebilden
wie der Funktionsschicht gemäß der Erfindung
oder zusammengesetzten Materialien (Laminaten), welche den latenten Wärmeverdampfungsfluß bei einem
gleichbleibenden Partialdruckgradienten durch eine vorgegebene Oberfläche bestimmt.
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Unter „wasserdampfdurchlässig" wird ein Material
definiert, das einen Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret von unter
150 m2Pa/W aufweist. Vorzugsweise weist
das Flächengebilde
einen Ret von unter 20 m2Pa/W auf. Die Wasserdampfdurchlässigkeit
wird durch das Hohenstein MDM Dry Verfahren gemessen, welches in
der Standard-Prüfvorschrift
Nr. BPI 1.4 (1987) des Bekleidungsphysiologischen Instituts e.V.
Hohenstein beschrieben wird.
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Unter „mikroporös" ist ein Material
zu verstehen, welches sehr kleine, mikroskopische Poren durch die
innere Struktur des Materials aufweist und die Poren eine miteinander
verbundene kontinuierliche Verbindung oder Pfad von einer Oberfläche zur anderen
Oberfläche
des Materials bilden. Entsprechend den Abmessungen der Poren ist
das Material somit durchlässig
für Luft
und Wasserdampf, flüssiges
Wasser kann jedoch nicht durch die Poren gelangen.
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1 zeigt
schematisch das Prinzip der Erfindung. Dazu ist in 1 ein
Bekleidungsstück
in Form eines Fingerhandschuhs 10 abgebildet. Anstelle
des Fingerhandschuhs kann auch ein Fausthandschuh vorgesehen sein.
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Grundsätzlich soll
mit dem erfindungsgemäßen Bekleidungsstück sichergestellt
werden, dass mindestens ein Körperteil
eines Trägers
des Bekleidungsstückes
zuverlässig
vor dem Kontakt mit einem von außen einwirkenden Fremdstoff
und/oder Fremdgegenstand geschützt
wird. Gleichzeitig soll der Tast- und Fühlsinn und die Bewegungsfreiheit des
Trägers
erhalten bleiben. Als Fremdstoff kommt insbesondere Wasser in Frage,
jedoch sind auch andersartige Fremdstoffe oder Medien wie beispielsweise
chemische, basische oder saure Stoffe, Mikropartikel, Gase, Aerosole,
Partikel wie beispielsweise Geruchspartikel möglich, die unter Umständen gesundheitsschädlich und
giftig für
den Träger
sein können.
Der Fremdstoff kann auch in Form von Flammen, Feuer, Dampf und Hitze
einwirken. Als Fremdgegenstand werden spitze und scharfe Gegenstände verstanden,
die in der Lage sind, das Bekleidungsstück mechanisch zu verletzen.
Dazu zählen Schneid-
und Stanzwerkzeuge, Messer, Scheren, Scherben, Splitter und ähnliches.
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Der
Handschuh 10 hat eine Außenschicht 11 mit
einer inneren Oberfläche 12 die
einen Innenraum 13 zur Aufnahme der Hand eines Benutzers
umschließt.
Der Innenraum 13 weist eine Innenraumöffnung 14 mit einem
Innenraumrand 18 zum Einführen und Ausführen der
Hand auf.
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Der
Innenraum kann unterschiedliche Gestalten annehmen. Bei einem Handschuh
ist der Innenraum das Handschuhinnere. Ist das Bekleidungsstück beispielsweise
eine Hose, dann kann der Innenraum das Innere eines Hosenbeines
sein. Im Falle einer Jacke kann der Innenraum das Innere eines Jackenärmels darstellen.
Oder im Falle eines Schuhes kann der Innenraum das Schuhinnere sein.
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Der
Handschuh 10 weist einen Handrückenbereich 16 und
einen Handflächenbereich 17 auf
sowie zwischen den Fingern liegende Fingerseitenteile, die miteinander
verbunden, vorzugsweise vernäht sind.
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In
speziellen Ausführungsformen
wie beispielsweise bei einem Feuerwehrhandschuh, kann die Außenschicht
eine Stulpe aufweisen, die über das
Handgelenk hinaus den Arm des Trägers
bedeckt. In diesem Fall kann die Innenraumöffnung im Handgelenkbereich
vorgesehen sein.
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Der
Innenraum 13 ist in mindestens zwei angrenzende Kammern 20, 30 geteilt.
Je nach Bedarf können
auch drei oder mehr Kammern in dem Innenraum 13 vorgesehen
sein.
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Angrenzend
bedeutet, dass die Kammern 20, 30 parallel zueinander
angeordnet sind und somit mindesten eine gemeinsame Kammerwand aufweisen,
die den Querschnitt des Innenraums 13 in Richtung seiner
Längsachse
vollständig
teilt. Jede Kammer ist für
sich separat und hat mindestens eine Kammeröffnung 21, 31 die
in der Innenraumöffnung 14 angeordnet
ist. Handelt es sich bei dem Bekleidungsstück beispielsweise um einen
Jackenärmel oder
ein Hosenbein, dann muß jede
Kammer zwei Kammeröffnungen
aufweisen, damit sich der Arm oder das Bein durch die gewünschte Kammer
hindurch strecken kann. Die Kammern 20, 30 liegen
parallel so nebeneinander, dass sie den Innenraum 13 entlang
seiner Längsachse
ausfüllen.
Die Kammeröffnungen 21, 31 befinden
sich in der Innenraumöffnung 14 und
füllen
diese aus. Die Innenraumöffnung 14 wird
somit durch die zwei Kammeröffnungen 21, 31 und
deren Kammeröffnungsränder 22, 32 gebildet.
Somit erstreckt sich jede Kammer von den Fingerspitzen (im Fall
eines Fausthandschuhes von der Handschuhspitze) einschließlich der
Daumenspitze bis zur Innenraumöffnung 14 parallel
zu der jeweils anderen Kammer.
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Die
einzelnen Kammern können
mittels mindestens einer flexiblen Materiallage oder Kammerwand 15 gebildet
werden, die den Innenraum 13 im Querschnitt mittig in Richtung
seiner Längsachse 6 teilt.
Flexible Materiallage 15 bedeutet, dass die Materiallage
nicht starr und unbeweglich in dem Innenraum 13 liegt.
Im Gegenteil, die Materiallage 15 ist aus einem flexiblen
Material und in ihren Abmessungen so gestaltet, dass sie sich je
nach Nutzung der Kammern entweder im Handrückenbereich 16 oder im
Handflächenbereich 17 an
der inneren Oberfläche 12 der
Außenschicht 11 anlegen
kann. Gemäß einer Ausführungsform
kann die Materiallage 15 an ihrem Umfangsrand mit der Außenschicht 11 verbunden.
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In 1 ist
die flexible Materiallage 15 einer handflächenförmigen Materiallage
die den Innenraum 13 entlang seiner Längsache 6 von den
Fingerspitzen einschließlich
der Daumenspitze bis zur Innenraumöffnung 14 teilt. Der
Innenraum 13 ist somit in zwei gleich große handförmige Kammern
geteilt. Handförmig
bedeutet, dass bei einem Fingerhandschuh jede Kammer die Form einer
Hand mit vier Fingern und Daumen aufweist, bei einem Fausthandschuh
hat jede Kammer die Form eines Handschuh wobei nur der Daumen ein
eigenes Fingerfach hat und der Bereich der übrigen Finger durch ein einziges
zusammenhängendes
Fach gebildet ist.
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Somit
kann der Benutzer des Handschuhs seine Hand wahlweise in die eine
Kammer 20 oder in die andere Kammer 30 stecken.
Befindet sich die Hand in einer Kammer ist die jeweils andere Kammer in
Längsrichtung
zusammengedrückt
und die Materiallage 15 befindet sich entweder im Handrückenbereich 16 oder
im Handflächenbereich 17.
Dieses Prinzip ist in den 4 bis 7 und 10 bis 11 dargestellt. 4 beispielsweise
zeigt eine Teillängsschnitt gemäß 2,
wobei sich eine Hand 8 in der ersten, oberen Kammer 20 befindet,
dadurch liegt die Materiallage 15 im Handflächenbereich 17 und
die zweite, untere Kammer 30 ist zusammengedrückt. Genauso
gut kann sich die Hand 8 auch in der zweiten, unteren Kammer 30 befinden,
in Folge dessen befindet sich dann die erste, obere Kammer 20 zusammengedrückt im Handrückenbereich 16.
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Gemäß der Erfindung
ist vorgesehen, dass jede Kammer mindestens eine spezielle Funktion
für den
Träger
bereitstellt. Im Falle eines Handschuhs gewährleistet die Kammer, die dem
Handflächenbereich 17 am
Nächsten
ist in erster Linie eine gute Taktilität der Hand. Dazu ist die Kammer
aus so wenig Lagen wie möglich
aufgebaut, damit die Fingerfertigkeit und das Griffgefühl der Hand
weitgehend erhalten bleiben. Die Kammer, die dem Handrückenbereich 16 zugeordnet
ist, soll der Hand hauptsächlich Schutz
vor äußeren Einwirkungen
wie beispielsweise Hitze oder Kälte,
vor Schnitten und Stichen, vor Flüssigkeiten und/oder giftigen
oder gefährlichen
Gasen geben. Diese Schutzfunktionen können einzeln oder in Kombination
in dieser Kammer realisiert sein. Dafür besteht die Kammer aus einer
oder mehreren Schutzmateriallagen wie beispielsweise Isolationsmateriallagen
oder flüssigkeitsdichten
Funktionsschichten.
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Handelt
es sich bei den Bekleidungsstücken um
einen Jackenärmel
oder ein Hosenbein, so sollen die Kammern in der Regel unterschiedliche
Isolationsleistungen realisieren und gleichzeitig eine ausreichende
Bewegungsfreiheit sicherstellen.
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Bei
dem in 1 dargestellten Handschuh 10 sind eine
erste Kammer 20 und eine zweite Kammer 30 vorgesehen.
Die Kammern 20, 30 sind angrenzend entlang der
Längsachse 6 des
Innenraums 13 zueinander angeordnet, so dass die erste
Kammer 20 zwischen dem Handrückenbereich 16 und
der zweiten Kammer 30 angeordnet ist und die zweite Kammer 30 zwischen
der ersten Kammer 20 und dem Handflächenbereich 17 angeordnet
ist. Gemäß der Darstellungsweise
in 1 sind somit die zwei Kammern 20, 30 übereinander
in dem Innenraum 13 angeordnet. Die Kammeröffnungen 21, 31 sind
innerhalb der Innenraumöffnung 14 ebenfalls übereinander
vorgesehen, so dass der Benutzer beim Anziehen des Handschuhs zwischen
der ersten Kammer 20 und der zweiten Kammer 30 wählen kann.
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Weiterhin
sind die Kammeröffnungen 21, 31 von
jeder Kammer 20, 30 in der Öffnung des Innenraumes 14 integriert,
vorzugsweise derart, dass die Kammeröffnungen 21, 31 die
Innenraumöffnung 14 ausfüllen. Dazu
ist der Kammeröffnungsrand 22, 32 jeder
Kammer teilweise mit dem Innenraumrand 18 verbunden. Wie
in 1 schematisch dargestellt ist, ist immer nur ein
Teil jedes Kammeröffnungsrandes mit
einem Teil des Innenraumrandes verbunden. Die Verbindung zwischen
Kammeröffnungsrand
und Innenraumrand erfolgt beispielsweise durch Nähen, Kleben oder Schweißen.
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Gemäß der Erfindung
weisen die Kammern 20, 30 mindesten ein Kammermaterial
und die Außenschicht 11 mindestens
ein Außenschichtmaterial auf.
Gemäß einer
Ausführungsform
weist die erste Kammer 20 ein erstes Kammermaterial und
die zweite Kammer 30 ein zweites Kammermaterial auf. Das erste
Kammermaterial ist vorzugsweise von dem zweiten Kammermaterial verschieden,
was bedeutet, dass die Kammern entsprechend der jeweiligen Ausführungsform
jeweils aus verschiedenen Materiallagen aufgebaut sind und somit
auch unterschiedliche Funktionen erfüllen.
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Das
Kammermaterial oder das Außenschichtmaterial
sind mit mindestens einer Schutzmateriallage 45 aufgebaut.
Es sind auch Ausführungen möglich, wo
beide, das Kammermaterial und das Außenschichtmaterial, mindestens
eine Schutzmateriallage enthalten.
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Diese
Schutzmateriallage 45 weist mindestens eine der folgenden
Materiallagen auf: eine Lage aus mindestens einem Isolationsmaterial,
eine Lage aus mindestens einem Funktionsschichtmaterial, eine Lage
aus mindestens einem hitzebeständigen und/oder
flammfesten Material, eine Lage aus mindestens einem schnittfesten
Material. Die Schutzmateriallage kann eine dieser oben aufgeführten Lagen aufweisen
oder mehrere davon in Kombination. Vorzugsweise ist die Schutzmateriallage
mit mindestens einer weiteren textilen Lage verbunden, welche als Verstärkungsschicht
oder als Futterschicht dient.
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Die
mindestens eine Schutzmateriallage 45 schützt das
umschließende
Körperteil
oder die Hand gegen den Kontakt mit den oben angeführten unerwünschten
Fremdstoffen und/oder Fremdgegenständen. Dabei kann das Bekleidungsstück oder
der Handschuh eine oder mehrere Schutzmateriallagen enthalten, die
entweder in der Außenschicht und/oder
in einer Kammer oder in den Kammern zu finden sind.
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Die
Schutzmateriallage aus Isolationsmaterial dient dazu, das Körperteil
oder die Hand vor Kälte zu
schützen
oder umgekehrt eine Wärmeübertragung
vom Körper
an die Umgebung zu verhindern. Gemäß einem Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei dem Isolationsmaterial um mindesten eines der üblicherweise
verwendeten thermischen Isolationsmaterialien wie Watte, Schaum,
Vlies, Filz, Stapelfaser, Daunen und dergleichen. Vorzugsweise ist
das Isolationsmaterial ein poröses
Material und somit wasserdampfdurchlässig. Als Isolationsmaterialien kann
beispielsweise Material wie Thinsulate® oder Thermolite® eingesetzt
werden. In einem Ausführungsbeispiel
ist das Isolationsmaterial mit einer textilen Trägerschicht verbunden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist das Isolationsmaterial mittels einer regelbaren Isolationskonstruktion
gebildet. Gemäß dieser
Ausführungsform
weist die Isolationskonstruktion mindestens ein aufblasbares Fach
auf. Das aufblasbare Fach ist aus zwei flexiblen luftundurchlässigen und
vorzugsweise auch wasserdichten Lagen geformt, die entlang des Umfanges
des Faches miteinander luftdicht verbunden sind, vorzugsweise verklebt.
Das aufblasbare Fach hat mindestens eine Öffnung durch die Luft in das
Fach eingeführt
werden kann oder Luft aus dem Fach abgelassen werden kann zum Einstellen
eines gewünschten
Volumens. In einer bevorzugten Ausführungsform der Isolationskonstruktion
ist in dem Inneren des aufblasbaren Faches ein poröses Isolationsmaterial
angeordnet. Die poröse
Isolationslage ist zwischen den beiden luftdichten Lagen angeordnet und
gegebenenfalls in der Klebenaht integriert, indem der Klebstoff
das poröse
Isolationsmaterial durchdringt und die beiden Lagen unter Ausbildung einer
wasserdichten, luftdichten Naht verbindet. Für eine volle Isolationsleistung
ist die Isolationslage aufgeblasen und das innere Isolationsmaterial
dick und flauschig. Für
eine reduzierte Isolationsleistung wird die Luft so lange aus dem
Fach entleert, bis die vormals dicke Isolationsmaterial zu einer
dünnen
Lage verpresst ist.
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Eine
der erfindungsgemäßen Kammern 20, 30 kann
zumindest teilweise die aufblasbare und entleerbare Isolationskonstruktion
aufweisen. Bei einem Handschuh ist vorzugsweise die erste, dem Handrückenbereich
zugeordnete Kammer mit einer aufblasbaren Isolationskonstruktion
versehen.
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Unter
einer Schutzmateriallage aus Funktionsschichtmaterial ist eine Barrierelage
gegen das Eindringen von flüssigen
und/oder gasförmigen
Stoffen zu verstehen. Eine solche Funktionsschicht kann eine Membrane,
ein Film oder eine Beschichtung sein.
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Beispielsweise
liegt eine flüssigkeitsdichte Funktionsschicht
vor, die eine Barriere mindestens gegen das Eindringen von flüssigem Wasser
und idealerweise auch gegen flüssige
chemische Substanzen bildet. In einer Ausführungsform ist die Funktionsschicht
flüssigkeitsdicht
und wasserdampfdurchlässig.
Die Funktionsschicht kann auch wasserdampfdurchlässig und winddicht oder wasserdampfdurchlässig, wasserdicht
und winddicht sein.
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Die
Anwesenheit der Funktionsschicht erhöht den Tragekomfort des Bekleidungsstückes, da Schweiß des Trägers von
Innen nach Außen
transportiert wird und gleichzeitig das Eindringen von Wasser und/oder
Wind abgehalten wird. Damit ist das Bekleidungsstück insgesamt
wasserdicht und wasserdampfdurchlässig. Bei der Funktionsschicht kann
es sich auch um eine Sperrschicht gegenüber chemischen und/oder biologischen
Giften handeln.
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Diese
Gifte können
in flüssiger
oder gasförmiger
Form, als Aerosole oder in Partikelform auftreten. Die Funktionsschicht
ist gegenüber
diesen Giften im Wesentlichen undurchlässig.
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Unter „wasserdampfdurchlässig" wird ein Material
verstanden, dass einen Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret von unter
150 m2Pa/W aufweist. Vorzugsweise weist
die Funktionsschicht einen Ret von unter 20 m2Pa/W
auf. Eine Funktionsschicht wird als flüssigkeitsdicht erachtet, wenn
sie das Eindringen von flüssigem
Wasser bei einem Druck von mindestens 7 kPa (0.07 bar) Minuten verhindert.
Vorzugsweise hat die flüssigkeitsdichte Funktionsschicht
einen Wassereintrittsdruck von mehr als 7 kPa.
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Vorzugsweise
ist die Funktionsschicht mit mindestens einer textilen Stofflage
zu einem textilen Laminat verbunden. Die textile Stofflage kann
ein Gewebe, ein Gestricke, ein Vlies oder ein Gewirke sein. Als
Material für
die Stofflage können
eine Vielzahl von Materialien wie Polyester, Polyamide (Nylon), Polyolefine
und andere mehr in Frage kommen. Vorzugsweise ist die textile Stofflage
ein glattes oder gerauhtes Gewirke aus Polyester oder bei Verwendung in
Feuerwehrschutzkleidung aus Aramid. Die Funktionsschicht kann in
einer Ausführungsform
als 2-Lagen Laminat vorliegen, wobei eine textile Stofflage auf
einer Seite der Funktionsschicht angebracht ist. Die Funktionsschicht
kann auch als 3-Lagen-Laminat vorliegen, wobei dann auf jeder Seite
der Funktionsschicht eine textile Stofflage angeordnet ist.
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Das
textile Laminat ist in einer weiteren Ausführungsform als eine Linerkonstruktion
auf der Innenseite der Außenschicht 11 so
befestigt, dass die Funktionsschicht zur inneren Oberfläche der
Außenschicht
gerichtet ist und die textile Stofflage in den Innenraum des Bekleidungsstückes zeigt.
Textile Laminate mit der oben beschriebenen wasserdichten und wasserdampfdurchlässigen Funktionsschicht
sind bei der Firma W.L.Gore & Associates
unter der Bezeichnung GORE-TEX® Laminat erhältlich.
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Das
Funktionsschichtmaterial kann auch chemische und biologische Schutzmaterialien
enthalten. Diese Schutzmaterialien schützen vor den Kontakt mit gefährlichen
oder giftigen Substanzen in Form von Flüssigkeiten, Aerosolen, Dampf
oder Partikeln. Diese aus dem Stand der Technik bekannten Schutzmaterialien
werden insbesondere dafür
verwendet, die Übertragung
von gefährlichen
oder giftigen Substanzen durch die Dicke der Funktionsschicht zu
verhindern durch Abweisen und Adsorbieren, durch Regieren oder anderweitiges
Binden, durch Abbauen, oder durch Zerstören dieser Substanzen. Beispielsweise
können
solche Schutzmaterialien adsorptive chemische Schutzsysteme aufweisen,
welche die gefährlichen
Chemikalien in ein Sorptionsmittel adsorbieren, beispielsweise auf
der Basis von Aktivkohle. Andere Schutzsysteme beinhalten chemische
oder andere Komponenten, welche mit den gefährlichen Substanzen reagieren
und diese binden oder abbauen, einschließlich einer katalytischen Spaltung
dieser Substanzen. Für
chemische und biologische Schutzanwendungen können beispielsweise Laminate
die undurchlässige
oder selektiv durchlässige
Lagen aufweisen wie zum Beispiel GORE CHEM-PAK®Material,
erhältlich
von der W.L.Gore and Associates, Inc. (Elkton, MD, USA) verwendet
werden. In einer weiteren Ausführungsform
ist die Funktionsschicht eine Sperrschicht gegenüber chemischen und/oder biologischen
Giften und weist mindestens eine flüssigkeitdichte, luftundurchlässige und
wasserdampfdurchlässige
Membrane und mindestens eine Adsoptionsschicht auf Basis eines chemische
und/oder biologische Gifte adsorbierenden Adsorbens, insbesondere
auf Basis von Aktivkohle, auf.
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Die
Funktionsschicht kann poröse
und/oder nichtporöse
Materialien aufweisen. So kann die Funktionsschicht ein Verbund
aus einer porösen
polymeren Lage und einer kontinuierlichen wasserdampfdurchlässigen polymeren
Lage aus einem hydrophilen Polymer. Vorzugsweise ist die poröse polymere
Lage eine mikroporöse
polymere Membrane.
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Die
verwendeten mikroporösen
Membranen haben gewöhnlich
eine Dicke von 5 μm
bis 500 μm, vorzugsweise
zwischen 50-300 μm
und besonders bevorzugt zwischen 5 μm und 40 μm. Als Polymere für die mikroporöse Membrane
kommen synthetische Polymere als auch Elastomere in Frage. Geeignete Polymere
können
beispielsweise Polyester, Polyamide, Polyolefine einschließlich Polypropylene
und Polyester, Polyketone, Polysulfone, Polycarbonate, Fluorpolymere,
Polyacrylate, Polyurethane, Copolyetherester, Copolyetheramide u.ä. sein.
Ein besonders bevorzugtes mikroporöses polymeres Membranmaterial
ist expandiertes mikroporöses
Polytetrafluorethylen (ePTFE). Eine Membrane aus ePTFE ist besonders
geeignet, da sie sehr stabil gegenüber Hitze und hohen Temperaturen
ist und weder brennt noch schmilzt.
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Diese
Materialien sind durch eine Vielzahl von offenen, miteinander verbundenen
mikroskopischen Hohlräumen,
einem hohen Hohlraumvolumen, hohe Festigkeit, nachgiebige, flexible,
stabile chemische Eigenschaften, einen hohen Wasserdampftransport
und eine Oberfläche
mit guten schmutzabweisenden Eigenschaften gekennzeichnet. Die Patente
US 3,953,566 und US 4,187,390 beschreiben die Bereitstellung von
derartigen mikroporösen
expandierten PTFE-Membranen und deren Inhalt wird hiermit in diese
Anmeldung aufgenommen.
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In
einer Ausführungsform
weist die ePTFE-Membrane eine wasserdampfdurchlässige kontinuierliche, hydrophile,
polymere Schicht auf. Ohne Beschränkung darauf sind geeignete
kontinuierliche wasserdampfdurchlässige Polymere solche aus der Familie
der Polyurethane, der Familie der Silikone, der Familie der Copolyetherester
oder der Familie der Copolyetherester Amide. Geeignete Copolyetherester
hydrophiler Zusammensetzungen werden in der US-A-4 493 870 (Vrouenraets)
und US-A- 4 725 481 (Ostapachenko) gelehrt. Geeignete Polyurethane
sind in der US-A-4 194 041 (Gore) beschrieben. Geeignete hydrophile
Zusammensetzungen sind in der US-A-4 2340 838 (Foy et al.) zu finden.
Eine bevorzugte Klasse von kontinuierlichen wasserdampfdurchlässigen Polymeren
sind Polyurethane, besonders solche, die Oxyethyleneinheiten enthalten
wie in der US-A-4 532 316 (Henn) beschrieben ist.
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Vorzugsweise
ist die Membrane mit einem textilen Trägermaterial versehen, welches
der Membrane einen zusätzlichen
Schutz und Festigkeit verleiht. Das Trägermaterial kann mit einer
kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Klebstoffschicht auf mindestens
einer der Oberflächen
der Funktionsschicht auflaminiert sein. Vorteilhafterweise ist das Trägermaterial
ein textiles Flächengebilde
aus gewebten, gewirkten oder gestrickten, natürlichen oder synthetischen
textilen Materialien. Auch Gelege und Vliese können verwendet werden. Als
textile Materialien sind besonders Polyester, Polyamide, Polyethylen,
Polyacrylate, Polypropylen, Glasfaser, Fluorpolymer oder ein aus
PTFE gewebtes Textil geeignet. Alternativ kann auf der anderen Membranoberfläche ein
weiteres textiles Flächengebilde
angeordnet sein.
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Eine
Schutzmateriallage aus einem flammhemmenden und/oder hitzebeständigen Material schützt bis
zu einem gewissen Grad vor Verbrennungen durch Flammenkontakt oder überhöhter Temperatur
und umfaßt
Materialien wie synthetische Fasern, insbesondere Aramidfasern und
Para-Aramidfasern, die beispielsweise unter dem Namen Nomex® erhältlich sind.
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Für die flammhemmende
Eigenschaft dieser Schutzmateriallage weist das Material mindestens ein
schwer entflammbares Fasermaterial in ausreichender Menge auf. In
einer Ausführungsform
weist das Material zum Erreichen einer begrenzten Flammenausbreitung
entsprechend der Norm EN 533 (1997) zu mindestens 50% ein schwer
entflammbares Fasermaterial auf. Ein solches Fasermaterial kann
aus der Gruppe der Materialien enthaltend Aramide, Polyimide, Preoxfasern,
PBI oder Melaminharzfaserstoffe ausgewählt sein. Ein schwer entflammbares
Fasermaterial muß thermisch
beständig sein.
Vorzugsweise ist das schwer entflammbare Fasermaterial aus Aramiden
gebildet. In einer Ausführungsform
besteht die Schutzmateriallage zu 100% aus Aramid-Stapelfasern.
Aramide sind extrem flammfest, thermisch beständig und reißfest. Das schwer
entflammbare Fasermaterial liegt vorzugsweise als Garn vor. Ein
schwer entflammbares Fasermaterial kann durch den LOI-Wert (Limited Oxygen Index)
charakterisiert werden. Der LOI-Wert entspricht dem Mindestgehalt
an Sauerstoff, mit dem das Material gerade noch brennt. Polymersysteme mit LOI-Werten
von größer 30-40%
Sauerstoff sind selbstverlöschend,
d.h. inhärent
flammwidrig. Technische Polymere besitzen einen LOI-Wert von 16-30%. Im
Allgemeinen werden Fasern mit einem LOI > 25 als schwer entflammbar eingestuft.
So ist es wünschenswert,
wenn das schwer entflammbare Fasermaterial einen LOI-Wert von mindestens
25 aufweist. Die oben angeführten
Faserstoffe erreichen einen LOI-Wert von 28-33, beispielsweise erreicht Polyimid einen
LOI-Wert von 38, PBI von 40 und Preoxfasern sogar von 56-58. Der
LOI-Wert ist für
die einzelnen Faserstoffe in der Literatur verfügbar, beispielsweise in der
Denkendorfer Fasertafel des Instituts für Textil- und Verfahrenstechnik,
Denkendorf, Deutschland. Eine flammhemmende und/oder hitzebeständige Schutzmateriallage
bildet vorzugsweise das Außenmaterial,
mindestens in Teilbereichen wie dem Handrückenbereich eines Handschuhs.
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Die
Schutzmateriallage aus einem stich- und schnittbeständigen Material
dient dazu, vor äußeren mechanischen
Verletzungen wie Schnitte, Stiche und dergleichen zu schützen. Ein
geeignetes Material dafür
kann ein Metallgewebe oder Metallgewirke sein oder ein textiles
Material aus besonders stabilen Garnen aus Aramidfasern, Polyamidfasern,
Polyethylen, Grafit, Stahl-oder PTFE-fasern. Besonders bevorzugt
sind Garne aus Para-Aramid Fasern wie Kevlar® Fasern,
aus Polyamid 6.6 wie Cordura® oder Garn- bzw. Fasermischungen
aus den angeführten
Stoffen. Diese stich- und schnittbeständige Schutzmateriallage ist
entweder Bestandteil der Außenschicht 11 und bedeckt
mindestens teilweise die innere Oberfläche oder die äußere Oberfläche der
Außenschicht
oder ist Bestandteil des ersten oder zweiten Kammermaterials.
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Das
erste Kammermaterial kann mindestens eine erste Schutzmateriallage 45a aufweisen,
die aus der Gruppe der oben beschrieben Lagen gewählt ist.
Es kann auch vorgesehen sein, dass mehrere Schutzmateriallagen in
dem ersten Kammermaterial kombiniert werden. Vorzugsweise ist die
erste Schutzmateriallage mit mindestens einer textilen Lage verbunden.
Desweiteren kann vorgesehen sein, dass das erste Kammermaterial
nur aus einem textilen Stoff besteht oder mindestens teilweise von der
Außenschicht 11 gebildet
ist.
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In
einer Ausführungsform
weist das zweite Kammermaterial mindestens eine zweite Schutzmateriallage 45b auf,
die aus der Gruppe der oben beschriebenen Lagen gewählt werden
kann und die vorzugsweise verschieden von der ersten Schutzmateriallage
des ersten Kammermaterials ist. Es kann auch vorgesehen sein, dass
das zweite Kammermaterial mindestens eine Lage aus textilem Stoff,
Leder oder Kunstleder aufweist. Der textile Stoff kann ein Gewebe,
eine Gewirke oder ein Gestricke sein und aus möglichen Materialien wie Polyester,
Polyamid, Nylon, Polypropylen, Polyaramid und Baumwolle bestehen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
wird das zweite Kammermaterial mindestens teilweise von der Außenschicht 11 gebildet.
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Die
Außenschicht 11 weist
mindesten ein Außenschichtmaterial
auf. Die Außenschicht
bildet den äußersten
Bereich des Bekleidungsstückes
und weist eine mit der äußeren Umgebung
in Kontakt stehende Außenfläche auf.
Die Außenschicht 11 weist
in einer Ausführungsform
mindestens eine dritte Schutzmateriallage 45c auf. Die
dritte Schutzmateriallage kann als Außenschichtmaterial die gesamte Außenschicht
oder Zuschnitte der Außenschicht
bilden oder zusätzlich
zum Außenschichtmaterial
vorgesehen sein. Vorzugsweise weist die Außenschicht 11 ein
Außenschichtmaterial
und ein auf der inneren Oberfläche
des Außenschichtmaterial
angeordnete flüssigkeitsdichte
Funktionsschicht auf. Die flüssigkeitsdichte
Funktionsschicht ist zusätzlich
wasserdampfdurchlässig.
Vorzugsweise liegt die flüssigkeitsdichte
Funktionsschicht als ein Handschuhinsert vor, das mindestens ein
Laminat mit einer mikroporösen,
expandierten Polytetrafluorethylen (PTFE) Membrane und einer wasserdampfdurchlässigen Polyurethanlage,
die mit einer Membranseite verklebt ist, aufweist.
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In
einer weiteren Ausführungsform
eines Handschuhs kann die Außenschicht
im Handrückenbereich
aus einem flammhemmenden und/oder stichfesten Material und die Außenschicht
im Handflächenbereich
aus einem textilen Stoff sein.
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Die 2 bis 7 zeigen
eine erste Ausführungsform
der Erfindung. Diese erste Ausführungsform
beschreibt einen wasserdichten Handschuh, bei dem der Träger zwischen
den Funktionen Isolierung gegen Kälte und hohe Taktilität der Finger wählen kann.
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2 zeigt
einen Teillängsschnitt
gemäß der Linie
II-II in 1 mit den zusätzlichen
Materiallagen dieser ersten Ausführungsform.
Der Handschuh 10 hat eine Außenschicht 11, die
einen Innenraum 13 umschließt. Die Außenschicht 11 weist
eine flüssigkeitsdichte
Schutzmateriallage 45c in Form eines Handschuhinserts 40 auf,
dass die innere Oberfläche 12 der
Außenschicht 11 vollständig bedeckt.
Das flüssigkeitsdichte
Insert 40 kann über
Verbindungslaschen 52, welche in wasserdichter Weise an
den Finger- und Daumenspitzen des Inserts 40 befestigt sind,
an der Außenschicht 11 angebracht
sein. Dazu können
die Verbindungslaschen 52 mit den Finger- und Daumenspitzen
des Außenmaterials 11 vernäht sein.
Außerdem
ist die Handöffnung
des Inserts 40 mit der Innenraumöffnung 14 verbunden.
Alternativ dazu kann das Insert 40 auch mindestens teilweise mit
der inneren Oberfläche 12 der
Außenschicht 11 verklebt
sein, beispielsweise mittels einer diskontinuierlichen Klebstoffschicht.
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Der
Innenraum 13 ist entlang seiner Längsachse mittels eines ersten
Innenhandschuhs 24 und eines zweiten Innenhandschuhs 34 in
zwei Kammern geteilt. Beide Innenhandschuhe 24, 34 sind
jeweils so in ihren Abmessungen dimensioniert, dass sie nur ein
wenig kleiner als der Innenraum 13 sind und somit jeder
Innenhandschuh für
sich den Innenraum 13 ausfüllen kann. Beide Innenhandschuhe 24, 34 sind angrenzend
in dem Innenraum 13 entlang der Längsache des Innenraumes und
parallel zueinander angeordnet. Jeder Innenhandschuh für sich ist
in der Gestalt des Innenraumes. Somit erstrecken sich die Innenhandschuhe
von den Fingerspitzen bis zur Innenraumöffnung 14 und die
jeweiligen Innenhandschuhöffnungen
liegen nebeneinander und sind in die Innenraumöffnung 14 eingearbeitet.
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Die
erste Kammer befindet sich im Handrückenbereich 16 und
weist den ersten Innenhandschuh 24 auf. Der erste Innenhandschuh 24 ist
aus dem ersten Kammermaterial gefertigt und weist eine erste Schutzmateriallage 45a aus
einem Isolationsmaterial 42 auf, welche mit einer textilen
Futterlage 44 verbunden ist. Die Isolationslage 42 und
die Futterlage 44 können
miteinander verklebt sein, beispielsweise mittels einer diskontinuierliche
oder einer wasserdampfdurchlässigen
kontinuierlichen Klebstoffschicht die zwischen den Lagen angeordnet
ist. Die beiden Lagen können
ebenso lediglich über
eine am Umfang des Innenhandschuhs entlanglaufende Verbindungsnaht
miteinander verbunden sein. Die Isolationslage 42 ist aus
einem porösen
Isolationsmaterial, wie zum Beispiel Watte. Anstelle des porösen Isolationsmaterials
kann auch die aufblasbare Isolationskonstruktion vorgesehen sein.
Die Dicke der Isolationslage 42 kann in Abhängigkeit
von der gewünschten
Isolationsleistung gewählt
werden. Zusätzlich
zu der Isolationslage können
noch weitere Schutzmateriallagen für die erste Kammer vorgesehen
sein.
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Zum
Bilden des Innenhandschuhs 24 werden zwei Lagen des ersten
Kammermaterials übereinander
gelegt und entlang der Umfangsform eines Fausthandschuhs oder Fingerhandschuhs
miteinander verbunden beispielsweise mittels Kleben oder Nähen. Anschließend wird
der Innenhandschuh entlang dieser Umfangsnaht ausgeschnitten oder
ausgestanzt. Die textile Futterlage 44 ist in das Innere der
ersten Kammer gerichtet und verleiht dem Träger ein angenehmes Tragegefühl.
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Die
zweite Kammer befindet sich im Handflächenbereich 17 und
weist den zweiten Innenhandschuh 34 auf. Der zweite Innenhandschuh 34 besteht aus
dem zweiten Kammermaterial und weist eine textile Lage 46 auf.
Anstelle der textilen Lage 46 kann auch mindestens eine
zweite Schutzmateriallage 45b vorgesehen sein. In einer
weiteren Ausgestaltung ist die textile Lage 46 mit der
zweiten Schutzmateriallage in Form einer sehr dünnen Isolationslage kombiniert.
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Beide
Innenhandsschuhe 24, 34 weisen jeweils einen Handrückenbereich 26, 36 und
einen Handflächenbereich 27, 37 auf.
Die jeweiligen aneinander grenzenden Lagen der Handrücken- und Handflächenbereiche
beider Innenhandschuhe 24, 34 bilden eine gemeinsame
Kammerwand, die flexible Materiallage 15. Der Handrücken- und
der Handflächenbereich
der Innenhandschuhe sind vorzugsweise miteinander verbunden. Die
Verbindung kann entweder vollflächig
durch kontinuierliche oder diskontinuierliche Verklebung oder teilweise
im Öffnungsbereich
und im Fingerspitzenbereich der Innenhandschuhe, vorzugsweise durch
Nähen oder Kleben,
erfolgen. Unter der Voraussetzung, das der erste Innenhandschuh 24 zum
Handrückenbereich 16 des
Handschuh 10 und der zweite Innenhandschuh 34 zum
Handflächenbereich 17 des
Handschuh 10 gerichtet ist, wird die Materiallage 15 somit durch
den Handrückenbereich 26 des
zweiten Innenhandschuhs 34 und dem Handflächenbereich 27 des ersten
Innenhandschuhs 24 gebildet.
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Der
erste Innenhandschuh 24 und der zweiten Innenhandschuh 34 sind
in dem Innenraum 13 und innerhalb des Inserts 40 angeordnet.
Dabei liegen der Handflächenbereich 27 des
ersten Innenhandschuh 24 und der Handrückenbereich 36 des zweiten
Innenhandschuh 34 aufeinander und formen die flexible Materiallage 15,
welche den Innenraum 13 im Querschnitt und entlang der
Längsachse
in die zwei funktionellen Kammern teilt.
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Die
Verbindung des Handflächenbereiches 27 des
ersten Innenhandschuhs 24 und des Handrückenbereiches 36 des
zweiten Innenhandschuhs 34 kann beispielsweise über das
Verbinden der Fingerspitzen und der Daumenspitzen der Innenhandschuhe 24, 34 mittels
Verbindungslaschen 52 sowie dem Verbinden der Ränder der
Innenhandschuhöffnungen
im Randbereich 14 der flexiblen Materiallage 15 erfolgen.
Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung können
der Handflächenbereich 27 und
der Handrückenbereich 36 mindestens
teilweise miteinander verklebt sein.
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2 zeigt
eine Möglichkeit
der Befestigung der Innenhandschuhe 24, 34, des
Inserts 40 und der Außenschicht 11 miteinander.
Das wasserdichte Insert 40 ist an seinen Fingerspitzen
und an der Daumenspitze mit Verbindungslaschen 52 versehen,
wobei an jeder Fingerspitze und am Daumen jeweils innen und außen am Insert
eine Verbindungslasche befestigt ist, beispielsweise durch kleben
oder schweißen,
wobei ein Teil der Verbindungslasche für Befestigungszwecke unbefestigt
bleibt. Wichtig ist, dass das flüssigkeitsdichte
Insert nicht beschädigt wird
und dadurch die Flüssigkeitsdichtheit
verliert. An den unbefestigten Teilen der inneren Verbindungslaschen
sind die jeweiligen Finger- und Daumenspitzen des ersten Innenhandschuh 24 und
des zweiten Innenhandschuh 34 befestigt, vorzugsweise durch Nähen. Die
unbefestigten Teile der äußeren Verbindungslaschen
sind mit der Außenschicht 11 vernäht.
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Die
Innenhandschuhöffnungen
des ersten Innenhandschuhs 24 und des zweiten Innenhandschuhs 34 bilden
jeweils die erste Kammeröffnung 21 und
die zweite Kammeröffnung 31,
die innerhalb der Innenraumöffnung 14 angeordnet
sind. Die Ränder 25, 35 der
Innenhandschuhe 24, 34 sind mit dem Rand 18 der
Innenraumöffnung
verbunden, vorzugsweise vernäht.
Das betrifft jedoch nur die Randbereiche, die nicht zu der flexiblen
Materiallage 15 gehören.
Die Lagen der flexiblen Materiallage 15 sind in ihrem Randbereich 19 vorzugsweise
miteinander vernäht.
Somit ist der Randbereich 25 des ersten Innenhandschuh
im Handrückenbereich
mit dem entsprechenden Rand 18 der Innenraumöffnung und
der Randbereich 35 des zweiten Innenhandschuh 34 im Handflächenbereich
mit dem entsprechenden Rand 18 der Innenraumöffnung verbunden,
vorzugsweise vernäht.
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Die
flexible Materiallage 15 ist innerhalb des Querschnitts
des Innenraumes 13 zwischen Handrückenbereich 16 und
Handflächenbereich 17 entlang der
Längsachse
frei beweglich. Befindet sich die Hand 8 im ersten Innenhandschuh 24,
liegt die flexible Materiallage 15 mit dem zusammengedrückten zweiten
Innenhandschuh 34 im Handflächenbereich 17, befindet
sich die Hand 8 im zweiten Innenhandschuh 34,
liegt die flexible Materiallage 15 mit dem zusammengedrückten ersten
Innenhandschuh 24 im Handrückenbereich 16.
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3 zeigt
einen Querschnitt gemäß der Linie
III-III in 1 in der ersten Ausführungsform
ohne dass sich eine Hand in einer der Innenhandschuhe 24, 34 befindet.
Die flexible Materiallage 15 ist durch den Handflächenbereich 27 des
ersten Innenhandschuh 24 und dem Handrückenbereich 36 des
zweiten Innenhandschuh 34 gebildet. Die Materiallage 15 ist
in dem Innenraum 13 beweglich und mit ausreichenden Abmessungen
vorgesehen, so dass sie durch eine Hand entweder in den Handrückenbereich 16 oder
in den Handflächenbereich 17 gedrückt werden
kann. Der vergrößerte Ausschnitt
eines Umfangsbereiches des Querschnitts zeigt von außen nach
innen die Außenschicht 11,
die mittels einer Naht 54 zu dem Außenhandschuh geformt ist und das
Insert 40, welches die innere Oberfläche 12 der Außenschicht 11 bedeckt.
Der erste Innenhandschuh 24 weist eine Umfangsnaht 57 auf,
die das erste Kammermaterial zu dem Innenhandschuh verbindet. Der
zweite Innenhandschuh 34 ist mittels der Umfangsnaht 56 geformt.
Das erste Kammermaterial weist eine erste Schutzmateriallage 45a auf,
die eine Isolationsmateriallage 42 und eine textile Futterschicht 44 aufweist.
Der erste und der zweite Innenhandschuh 24, 34 sind
innerhalb des Inserts 40 angeordnet und füllen den
Innenraum 13 aus.
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4 zeigt
einen Teillängsschnitt
gemäß 2 mit
einer Hand 8 in dem ersten Innenhandschuh 24,
also in einer ersten Anwendersituation. Dadurch ist die gesamte
Hand 8 mit Isolationsmaterial 42 umgeben und somit
gegen Kälte
geschützt.
Das flüssigkeitsdichte
Insert 40 sorgt zusätzlich
für Schutz
mindestens gegen das Eindringen von Wasser. Der zweite Innenhandschuh 34 ist
flächig
im Bereich des Handflächenbereiches 17 verpresst.
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5 zeigt
einen Querschnitt gemäß der Linie
V-V in 4, wobei sich eine Hand 8 in dem ersten
Innenhandschuh 24 befindet. Dieser Querschnitt wurde im
Handgelenk vorgenommen, der gleiche Querschnittsaufbau ergibt sich
im Daumen- oder Fingerbereich des Handschuhs. Dadurch, dass sich
die Hand 8 im ersten Innenhandschuh 24 befindet,
ist der zweite Innenhandschuh 34 im Handflächenbereich 17 des
Handschuhs 10 zusammengedrückt. Das wasserdichte Insert 40 umschließt sowohl
den ersten Innenhandschuh 24 als auch den zweiten Innenhandschuh 34.
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6 zeigt
schematisch einen Teillängsschnitt
gemäß 2.
Der Handschuh entspricht in seinem Aufbau dem Handschuh in 2,
mit dem Unterschied, dass sich die Hand 8 in dem zweiten
Innenhandschuh 34 befindet, somit in einer zweiten Anwendersituation.
Der erste Innenhandschuh 24 ist zusammengedrückt, so
dass der gesamte Verbund aus Isolationslage 42 und textiler
Futterlage 44 im Handrückenbereich 16 des
Handschuhs 10 liegt. Damit sind rund ¾ der umgebenen Fläche der
Finger und der Hand ohne Isolierung und lediglich von der textilen
Lage 46 des zweiten Innenhandschuhs 34, dem Insert 40 und
der Außenschicht 11 umgeben. Somit
entfällt
die für
die Fingerfertigkeit störende
dicke Isolationslage 42 und die Finger haben eine ausreichende
Bewegungsfreiheit für
Greifbewegungen. Zusätzlich
erfahren die Finger eine gewisse Kühlung, da sie nur im Handrückenbereich
ein Isolationsmaterial aufweisen.
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7 zeigt
einen Querschnitt gemäß der Linie
VII-VII in 6 durch den Handschuh 10 in 7,
wobei die Hand 8 in dem zweiten Innenhandschuh 34 steckt
und demzufolge der ersten Innenhandschuh 24 zusammengedrückt im Handrückenbereich 16 des
Handschuh 10 angeordnet ist. Damit sind die dickeren, in
Bezug auf die Taktilität
einer Hand eher hinderlichen Schichten im Handrückenbereich 16 angeordnet
womit im Handflächenbereich 17 die
Finger der Hand gut bewegt werden können.
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Die 8 bis 11 sind
schematische Darstellungen einer zweiten möglichen Ausführungsform der
Erfindung. Bei dieser Ausführungsform
hat der Träger
die Wahl zwischen einer Schutzfunktion und der Funktion hohe Taktilität bzw. große Bewegungsfreiheit
der Finger. Die Schutzfunktion kann vielfältig sein und umfaßt einzeln
oder in Kombination Schutz gegen Wasser und/oder Wind und/oder gefährlichen Fremdstoffe,
Schutz gegen Stiche und/oder Schnitte, Schutz gegen Hitze oder Kälte. Beispielsweise
kann der Handschuh 10 ein Motorradhandschuh sein. Für den Träger des
Motoradhandschuhes ist eine hohe Taktilität der Finger während des
Fahrens bzw. während
des Bedienens des Motorrad von Bedeutung. In besonderen Situationen
steht allerdings der Wetterschutz, insbesondere die Wasserdichtheit
der Handschuhe, im Vordergrund.
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8 zeigt
einen Teillängsschnitt
gemäß 2 mit
den zusätzlichen
Materiallagen dieser zweiten Ausführungsform. Der Handschuh 10 hat eine
Außenschicht 11,
vorzugsweise aus Leder. Der Handschuh 10 weist auch hier
eine erste Kammer 20 und eine zweite Kammer 30 auf,
welche durch die flexible Materiallage 15, die den Querschnitt
des Innenraums 13 in Richtung seiner Längsachse mittig teilt, gebildet
werden. Die erste Kammer 20 ist dem Handrückenbereich 16 und
die zweite Kammer 30 ist dem Handflächenbereich 17 zugeordnet.
Die erste Kammer 20 ist durch einen flüssigkeitsdichten Innenhandschuh 60 gebildet,
die zweite Kammer 30 ist durch die innere Oberfläche 12 der
Außenschicht 11 und dem
Handflächenbereich 67 des
Innenhandschuh 60 gebildet. Der Handflächenbereich 67 des
Innenhandschuhs 60 stellt gleichzeitig die flexible Materiallage 15 dar.
Der Innenhandschuh 60 ist aus dem ersten Kammermaterial
und weist mindestens ein flüssigkeitsdichtes
Laminat 50 als Schutzmateriallage auf. Das Laminat 50 weist
mindestens eine flüssigkeitsdichte,
vorzugsweise wasserdichte Funktionsschicht 41 auf, die
mit mindestens einer textilen Futterlage 44 verbunden ist.
Die Funktionsschicht kann zusätzlich winddicht
und wasserdampfdurchlässig
sein. Vorzugsweise kommt eine wasserdichte, winddichte und wasserdampfdurchlässige Membrane
zur Anwendung. In einer Ausführungsform
weist das Laminat 50 eine wasserdichte und wasserdampfdurchlässige, mikroporöse Membrane
aus gerecktem Polytetrafluorethylen (ePTFE) auf, die vorzugsweise
an einer Oberfläche
mit einer kontinuierlichen Schicht aus Polyurethan versehen ist
und einem darauf laminierten Futterstoff. Ein Innenhandschuh 60 aus
einem solchen Laminat ist beispielsweise bei der Firma W.L.Gore & Associates GmbH,
Putzbrunn, DE erhältlich.
Ein derartiger Innenhandschuh 60 schützt den Träger insbesondere vor Wasser.
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Das
erste Kammermaterial kann neben dem flüssigkeitsdichten Laminat weitere
Schutzmateriallagen aufweisen. Beispielsweise kann das flüssigkeitsdichte
Laminat mit einer Isolationslage versehen sein oder weist eine Lage
aus einem schnittfesten Material auf.
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Der
Innenhandschuh 60 kann mit dem Handrückenbereich 16 des
Handschuhs 10 punktförmig verklebt,
stattdessen kann auch ein gitterförmiger oder durchgängig aufgebrachten
Klebstoff Verwendung finden. Dabei ist zu beachten, dass lediglich
der Handrückenbereich 1 des
Innenhandschuhs 60 mit der Außenschicht 11 verbunden
ist, damit die zweite Kammer 30 entstehen kann. Insbesondere
ist der Rand des Innenhandschuhs 60 nur ungefähr zur Hälfte mit
dem Rand der Innenraumöffnung
verbunden, infolgedessen der Handflächenbereich 67 des Innenhandschuh 60 die
flexible Materiallage 15 zwischen erster Kammer 20 und
zweiter Kammer 30 bildet.
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Der
Innenhandschuh 60 kann auch wie zu 2 beschrieben
mittels Verbindungslaschen in den Fingerspitzen und in der Daumenspitze
des Handschuhs befestigt sein. In diesem Fall ist zusätzlich der
Umfangsrand des Innenhandschuhs 60 mit der außenumlaufenden
Kante der Außenschicht 11 verbunden.
Ebenso wie bei der verklebten Lösung
ist der Rand des Innenhandschuh 60 im Handrückenbereich 1 des
Innenhandschuh 60 mit dem Rand der Innenraumöffnung verbunden,
infolgedessen der Handflächenbereich 67 die
flexible Materiallage 15 zwischen erster Kammer 20 und
zweiter Kammer 30 bildet.
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9 zeigt
den Querschnitt gemäß der Linie IX-IX
in 8. Der Handflächenbereich 67 des
Innenhandschuh 60 bildet die flexible Materiallage 15 zwischen
den zwei Kammern 20, 30. Der Handrückenbereich 66 des
Innenhandschuhs 60 ist an der inneren Oberfläche 12 der
Außenschicht 11 mittels einer
diskontinuierlichen Klebeschicht 55 befestigt. Der vergrößerte Ausschnitt
eines Umfangbereiches in 9 zeigt den Zusammenbau der
Lagen in diesem Abschnitt. Die Außenschicht 11 ist
mittels Naht 54 verbunden.
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Der
Innenhandschuh 60 weist eine Schutzmateriallage 45 auf,
die ein Laminat 50 aus einer flüssigkeitsdichten Funktionsschicht 41 und
einer textilen Futterschicht 44 enthält. Der Innenhandschuh 60 ist mittels
einer Klebenaht 58 geformt. Der Handrückenbereich 66 des
Innenhandschuhs ist mittels einer diskontinuierlichen Klebstoffschicht
an der Außenschicht 11 fixiert.
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10 zeigt
einen Teillängsschnitt
gemäß 8 mit
einer Hand 8 in der ersten Kammer 20. Die Hand 8 befindet
sich in dem flüssigkeitsdichten
Innenhandschuh 60 und somit in der ersten Kammer 20.
Die zweite Kammer 30 ist zusammengedrückt und der Handflächenbereich 67 des
Innenhandschuhs 60 befindet sich im Handflächenbereich 17 der
Außenschicht 11.
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11 zeigt
einen Teillängsschnitt
gemäß 8 mit
einer Hand 8 in der zweiten Kammer 30. Die erste
Kammer 20 und somit der gesamte Innenhandschuh 60 ist
im Handrückenbereich 16 des Handschuh 10 zusammengedrückt. Damit
bedeckt lediglich die Außenschicht 11 die
Unterseite der Hand 8 und der Träger des Handschuh hat in diesem
Bereich eine große
Taktilität
seiner Finger vorliegen. Handgriffe beispielsweise beim Fahren eines
Motorrads können
sicher ausgeführt
werden.
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12 zeigt
einen Innenhandschuh, 24, 34, 60, 40 der
gemäß der vorliegenden
Erfindung als erste Kammer 20 oder zweite Kammer 30 in
dem Innenraum 13 einer Außenschicht 11 verarbeitet
wird oder als Handschuhinsert 40 die innere Oberfläche 12 der Außenschicht 11 bedeckt.
Vorzugsweise werden Laminate, eine flüssigkeitsdichte Funktionsschichtlage und
mindestens eine textile Lage aufweisend, verarbeitet. Es ist außerdem möglich, dass
die Laminate ohne eine textile Lage verarbeitet werden.
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Der
Innenhandschuh weist eine erste Materiallage 80 und eine
zweite Materiallage 85 auf. Die erste Materiallage und
die zweite Materiallage können
beide aus dem ersten oder aus dem zweiten Kammermaterial sein. Sie
können
aber auch aus verschiedenem Material sein. Die erste Materiallage
und die zweite Materiallage sind miteinander entlang des gewünschten
Umfangrandes über
geeignete Verbindungsmittel unter Ausbildung eine Naht 56, 57, 58 verbunden.
Der Innenhandschuh wird gefertigt, in dem zwei gegenüberliegende
Materiallagen mit dem gleichen Aufbau so übereinander gelegt sind, dass die
sich gegenüberliegenden
Seiten aus dem gleichen Material sind. Vorzugsweise ist diese Naht
wasserdicht. Eine Öffnung
ist vorgesehen, um die Hand des Trägers aufzunehmen. Beispiele
für geeignete Verbindungsmittel
sind Nähen,
Kleben, Hochfrequenzdichten, Schweißen wie Ultraschallschweißen, Mikrowellen-Schweißen und
Heißsiegeln.
In einer Ausführungsform
wird die Naht mittels eines geeigneten Klebstoff wie beispielsweise
Polyurethan-Klebstoff, Schmelzklebstoff oder reaktiver Schmelzklebstoff,
gebildet.
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13 zeigt
einen Schnitt gemäß der Linie XIII-XIII
in 12. Dieser Schnitt zeigt eine Ausführungsform
der ersten und der zweiten Materiallage 80, 85.
Die erste und die zweite Materiallage 80, 85 weisen
je eine Schutzmateriallage 45 auf, die mit einer textilen
Futterlage 44 verbunden ist. Die Schutzmateriallage 45 und
die Futterlage 44 können
lose aufeinander liegen und nur mittels der Umfangsnaht des Innenhandschuhs
miteinander verbunden sein. Sie können auch über ihre Fläche mittels einer kontinuierlich
oder diskontinuierlich aufgebrachten Klebstofflage miteinander verbunden
sein. Wenn atmungsaktiv Materiallagen gewünscht sind, muß die Klebstofflage
entweder ein atmungsaktiver kontinuierlicher Klebstoff oder ein
diskontinuierlicher Klebstoff sein. Ein atmungsaktiver Klebstoff
weist auf einen hydrophilen Klebstoff hin. Ein atmungsaktiver hydrophiler
Klebstoff hat eine hohe Wasserdampfübertragung und bewirkt eine
gute Klebung zwischen den Lagen. Beispiele für atmungsaktiven Klebstoff
beinhalten Polyether-Polyurethan
und feuchtigkeitsaushärtende
Polyether-Polyurethane. Die Klebstofflage kann wenn notwendig auch
Füllstoffe
enthalten.
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Der
diskontinuierliche Klebstoff kann entweder atmungsaktiv oder nicht
atmungsaktiv sein. Der Auftrag des diskontinuierlichen Klebstoffs
kann entweder auf der Schutzmateriallage 50 oder der Futterlage
erfolgen. Verfahren zum Auftrag beinhalten beispielsweise Gitterdruck,
Gravurdruck, Sprühen,
und alle weiteren im Stand der Technik bekannten Verfahren.
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Die
Schutzmateriallage ist in Abhängigkeit von
der gewünschten
Schutzfunktion aus unterschiedlichen Materialien.
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Zur
Ausbildung des Innenhandschuhs sind die Schutzmateriallage 50 und
die textile Futterlage 44 über eine Naht 57 entlang
des gewünschten Handschuhumfangs
miteinander verbunden.
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14 zeigt
einen Schnitt gemäß der Linie XIII-XIII
in 12 in einer weiteren Ausführungsform. Die erste Materiallage 80 und
die zweite Materiallage 85 sind jeweils aus einem wasserdichten
3-Lagen Laminat gebildet. Das 3-Lagen Laminat besteht aus einer
wasserdichten und wasserdampfdurchlässigen ePTFE Membrane 48 die
zwischen zwei textilen Lagen 44, 46 angeordnet
ist. Die Verbindung der Lagen miteinander erfolgt vorzugsweise über eine
diskontinuierliche Klebstoffschicht. Die beiden Materiallagen 80, 85 sind
mittels einer Klebstoffnaht 58 wasserdicht zu dem Innenhandschuh
verbunden.
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Beispiel 1:
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Ein
erfindungsgemäßes Bekleidungsstück in Form
eines Skihandschuhs wird hergestellt.
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Ein
Außenhandschuh
wird aus mehreren Handschuhteilen (Zuschnitte) gefertigt. Der Außenhandschuh
besteht aus einem Oberhandteil, einem Innenhandteil und zwischen
den Fingern liegenden Fingerseitenteilen. Die Teile sind miteinander
vernäht.
Das Oberhandteil und die Fingerseitenteile besteht aus Polyester
mit einem Flächengewicht
von 120 g/m2. Das Innenhandteil besteht
aus dem gleichen textilen Material wie das Oberhandteil, im Bereich
der Unterseite der Finger und des Handtellers kann auch Leder anstelle
des textilen Materials verwendet werden. Die Außenseite des Außenhandschuh
ist mit wasserabweisend hydrophobiert.
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Ein
flüssigkeitsdichtes
Handschuhinsert wird hergestellt. Dafür wird ein zweilagiges textiles
Laminat aus einer flüssigkeitsdichten
Funktionsschicht und einer textilen Lage hergestellt. Die Funktionsschicht
ist eine mikroporöse
gereckte Polytetrafluorethylen (ePTFE) Membrane welche eine wasserdampfdurchlässige nichtporöse Polyurethanbeschichtung
gemäß der U.S.
4,194,041 aufweist. Die Funktionsschicht ist auf einer Seite unter
Verwendung einer Mehrzahl von Klebstoffpunkten eines Polyurethanklebstoffes
mit einer textilen Lage laminiert. Die textile Lage ist aus Polypropylen
hergestellt. Das Laminat hat ein Gewicht von 50-60 g/m2 (nach
ISO 9073-1).
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Das
Insert wird gebildet, in dem zwei textile Laminate übereinander
gelegt und entlang der Kontur eines Handschuhes wasserdicht miteinander
verbunden werden. Dazu wird auf die textile Lage eines Laminates
eine Klebstoffraupe aufgebracht. Die Klebstoffraupe ist in der Form
des äußeren Umfanges
des Handschuhinserts gelegt. Der Klebstoff ist ein reaktiver Polyurethan-Schmelzklebstoff.
Das zweite Laminat wird auf das erste Laminat gelegt, wobei die
textilen Lagen aufeinander liegen. Die beiden Laminate werden miteinander
verpresst, dabei dringt der Klebstoff durch die textile Lagen bis
zur Funktionsschicht und verbindet beide Laminate miteinander. Danach
wird mit einer Stanze in Handform das fertige Handschuhinsert ausgestanzt.
Das Handschuhinsert ist wasserdicht und wasserdampfdurchlässig. Solche
Handschuhinserts sind bei W.L.Gore & Associates GmbH, Feldkirchen erhältlich.
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Eine
erste Kammer in Form eines ersten Innenhandschuh wird hergestellt.
Das werden zwei Lagen eines Isolationsmaterials bereitgestellt.
Das Isolationsmaterial ist Thinsulate® mit
einem Flächengewicht
von 40 g/m2 und bei der Firma 3M erhältlich. Auf
einer Oberfläche
ist das Isolationsmaterial mit einer textilen Futterschicht aus
gebürstetem
Polyester mit einem Flächengewicht
von 90 g/m2 versehen. Zwei Lagen des Isolationsmaterial
werden übereinander
gelegt, so dass die Futterschichten aufeinander liegen. Anschließend werden
die Lagen miteinander zu einem Handschuh vernäht, der in seinen Abmessungen
nur geringfügig
kleiner als der Außenhandschuh
ist.
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Eine
zweite Kammer in Form eines zweiten Innenhandschuh wird hergestellt.
Dazu wird aus einem textilen Futterstoff aus gebürstetem Polyester und mit einem
Flächengewicht
von 90 g/m2 ein Handschuh genäht, der
in seinen Abmessungen nur geringfügig kleiner als der Außenhandschuh
ist.
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Zur
Fertigstellung des erfindungsgemäßen Handschuhs
werden zuerst die beiden Innenhandschuhe miteinander verbunden.
Dafür werden
an den Fingerspitzen und Daumenspitzen beider Innenhandschuhe jeweils
Klebestreifen als Verbindungsstreifen angenäht. Die Klebestreifen sind
schmale textile Materialstreifen, die auf einer Oberfläche eine Klebstoffbeschichtung
haben. Als Klebstoffbeschichtung kann ein handelsüblicher
wärmestabiler
Klebstoff verwendet werden, vorzugsweise ein thermisch aktivierbarer
Klebstoff. Die Klebestreifen der beiden Innenhandschuhe werden an
den jeweils gleichen Fingern miteinander vernäht. Anschließend liegen der
erste Innenhandschuh und der zweite Innenhandschuh übereinander,
so dass die aufeinander liegenden Ränder des Futterstoffes des
zweiten Innenhandschuh und des Isolationsmaterials des ersten Innenhandschuh
im Öffnungsbereich
vernäht werden
können.
Damit ist die flexible Materiallage gefertigt.
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Das
Handschuhinsert wird auf seine linke Seite gedreht, so dass die
textile Futterlage nach außen
zeigt. Das Handschuhinsert wird mit den beiden Innenhandschuhen
verbunden, in dem die Klebestreifen an den Finger- und Daumenspitzen
an die entsprechenden Fingerspitzen und Daumenspitze des Inserts
geklebt werden. Dazu werden die Klebestreifen auf die jeweilige
Fingerspitze gelegt und unter kurzzeitiger Anwendung von Druck und
Temperatur dringt die Klebebeschichtung durch das textile Material
bis zur Funktionsschicht vor und verbindet die Klebestreifen mit
dem Insert. Anschließend
wird das Insert wieder auf seine rechte Seite gedreht, dabei ordnen
sich die beiden Innenhandschuh im Inneren des Insert angrenzend
und parallel zueinander an. Im Randbereich der Insertöffnung können die noch
losen Ränder
der Innenhandschuhe mit dem Rand des Insert vernäht werden.
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Für den fertigen
Handschuh wird das Insert mit den innen liegenden Innenhandschuhen
in dem Außenhandschuh
befestigt. Dazu werden an den Fingerspitzen und der Daumenspitze des
Inserts weitere Klebestreifen unter kurzzeitiger Anwendung von Druck
und Temperatur befestigt. Der Außenhandschuh wird auf seine
linke Seite gewendet und seine Fingerspitzen und seine Daumenspitze
werden mit den freien Enden der Klebestreifen der Inserts vernäht. Anschließend wird
der Außenhandschuh
wieder auf seine rechte Seite gewendet, so dass sich in seinem Inneren
das Insert mit den beiden Innenhandschuhen befindet. Als letzter
Schritt wird der Rand der Außenhandschuhöffnung so
vernäht,
dass der Insertrand mit den äußeren Rändern der
Innenhandschuhe sauber eingefaßt
sind.
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Beispiel 2:
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Ein
erfindungsgemäßes Bekleidungsstück in Form
eines Motorrandhandschuhs wird hergestellt.
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Ein
Außenhandschuh
wird gemäß Beispiel
1 gefertigt mit dem Unterschied, dass als Material ausschließlich Leder
verwendet wird. Das Ledermaterial hat eine Dicke von 0.6 mm.
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Als
erste Kammer wird ein Handschuhinsert wie in Beispiel 1 beschrieben
gefertigt. Anschließend wird
das Handschuhinsert in dem Außenhandschuh als
erste Kammer befestigt. Dazu wird die äußere Oberfläche des Inserts im Handrückenbereich
mit einer Klebeschicht versehen. Die Klebeschicht ist eine gitterförmige Schicht
aus Polyurethan und wird mittels eines Trennpapiers auf der Oberfläche aufgeschmolzen.
Das Insert wird auf eine beheizbare Form gezogen, die in der Form
einer Hand aufgebaut ist so dass das Insert straff und ohne Falten
auf der Form liegt. Der Außenhandschuh
wird über
das Insert gezogen und liegt straff und ohne Falten über dem
Insert. Im Handrückenbereich
liegt die Klebeschicht zwischen der inneren Oberfläche des
Außenhandschuh
und der Oberfläche
des Inserts. Die Form wird auf ≥ 110°C erhitzt
womit der Klebstoff schmilzt und die beiden Lagen im Handrückenbereich
verbindet. Nach 20 Sekunden wird der Handschuh von der Form gezogen.
Als letzter Schritt wird der Rand des Außenhandschuhs mit dem dazugehörigen Rand des
Inserts im Handrückenbereich
vernäht,
so dass der Rand im Handflächenbereich
des Inserts frei beweglich im Handschuhinneren verbleibt.