[go: up one dir, main page]

DE102024123939B3 - ABC-Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen - Google Patents

ABC-Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen Download PDF

Info

Publication number
DE102024123939B3
DE102024123939B3 DE102024123939.5A DE102024123939A DE102024123939B3 DE 102024123939 B3 DE102024123939 B3 DE 102024123939B3 DE 102024123939 A DE102024123939 A DE 102024123939A DE 102024123939 B3 DE102024123939 B3 DE 102024123939B3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
layer
protective clothing
section
protective
extremity
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DE102024123939.5A
Other languages
English (en)
Inventor
Sarah Vogt
Brigitte Baggen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bluecher GmbH
Original Assignee
Bluecher GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bluecher GmbH filed Critical Bluecher GmbH
Priority to PCT/EP2025/057917 priority Critical patent/WO2025256777A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE102024123939B3 publication Critical patent/DE102024123939B3/de
Active legal-status Critical Current
Anticipated expiration legal-status Critical

Links

Images

Classifications

    • GPHYSICS
    • G21NUCLEAR PHYSICS; NUCLEAR ENGINEERING
    • G21FPROTECTION AGAINST X-RADIATION, GAMMA RADIATION, CORPUSCULAR RADIATION OR PARTICLE BOMBARDMENT; TREATING RADIOACTIVELY CONTAMINATED MATERIAL; DECONTAMINATION ARRANGEMENTS THEREFOR
    • G21F3/00Shielding characterised by its physical form, e.g. granules, or shape of the material
    • G21F3/02Clothing
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B17/00Protective clothing affording protection against heat or harmful chemical agents or for use at high altitudes
    • A62B17/001Adaptations for donning, adjusting or increasing mobility, e.g. closures, joints
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B17/00Protective clothing affording protection against heat or harmful chemical agents or for use at high altitudes
    • A62B17/006Protective clothing affording protection against heat or harmful chemical agents or for use at high altitudes against contamination from chemicals, toxic or hostile environments; ABC suits
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B5/00Layered products characterised by the non- homogeneity or physical structure, i.e. comprising a fibrous, filamentary, particulate or foam layer; Layered products characterised by having a layer differing constitutionally or physically in different parts
    • B32B5/02Layered products characterised by the non- homogeneity or physical structure, i.e. comprising a fibrous, filamentary, particulate or foam layer; Layered products characterised by having a layer differing constitutionally or physically in different parts characterised by structural features of a fibrous or filamentary layer
    • B32B5/022Non-woven fabric
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B5/00Layered products characterised by the non- homogeneity or physical structure, i.e. comprising a fibrous, filamentary, particulate or foam layer; Layered products characterised by having a layer differing constitutionally or physically in different parts
    • B32B5/02Layered products characterised by the non- homogeneity or physical structure, i.e. comprising a fibrous, filamentary, particulate or foam layer; Layered products characterised by having a layer differing constitutionally or physically in different parts characterised by structural features of a fibrous or filamentary layer
    • B32B5/028Net structure, e.g. spaced apart filaments bonded at the crossing points
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B5/00Layered products characterised by the non- homogeneity or physical structure, i.e. comprising a fibrous, filamentary, particulate or foam layer; Layered products characterised by having a layer differing constitutionally or physically in different parts
    • B32B5/22Layered products characterised by the non- homogeneity or physical structure, i.e. comprising a fibrous, filamentary, particulate or foam layer; Layered products characterised by having a layer differing constitutionally or physically in different parts characterised by the presence of two or more layers which are next to each other and are fibrous, filamentary, formed of particles or foamed
    • B32B5/24Layered products characterised by the non- homogeneity or physical structure, i.e. comprising a fibrous, filamentary, particulate or foam layer; Layered products characterised by having a layer differing constitutionally or physically in different parts characterised by the presence of two or more layers which are next to each other and are fibrous, filamentary, formed of particles or foamed one layer being a fibrous or filamentary layer
    • B32B5/26Layered products characterised by the non- homogeneity or physical structure, i.e. comprising a fibrous, filamentary, particulate or foam layer; Layered products characterised by having a layer differing constitutionally or physically in different parts characterised by the presence of two or more layers which are next to each other and are fibrous, filamentary, formed of particles or foamed one layer being a fibrous or filamentary layer another layer next to it also being fibrous or filamentary
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B7/00Layered products characterised by the relation between layers; Layered products characterised by the relative orientation of features between layers, or by the relative values of a measurable parameter between layers, i.e. products comprising layers having different physical, chemical or physicochemical properties; Layered products characterised by the interconnection of layers
    • B32B7/04Interconnection of layers
    • B32B7/12Interconnection of layers using interposed adhesives or interposed materials with bonding properties
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06MTREATMENT, NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE IN CLASS D06, OF FIBRES, THREADS, YARNS, FABRICS, FEATHERS OR FIBROUS GOODS MADE FROM SUCH MATERIALS
    • D06M11/00Treating fibres, threads, yarns, fabrics or fibrous goods made from such materials, with inorganic substances or complexes thereof; Such treatment combined with mechanical treatment, e.g. mercerising
    • D06M11/73Treating fibres, threads, yarns, fabrics or fibrous goods made from such materials, with inorganic substances or complexes thereof; Such treatment combined with mechanical treatment, e.g. mercerising with carbon or compounds thereof
    • D06M11/74Treating fibres, threads, yarns, fabrics or fibrous goods made from such materials, with inorganic substances or complexes thereof; Such treatment combined with mechanical treatment, e.g. mercerising with carbon or compounds thereof with carbon or graphite; with carbides; with graphitic acids or their salts
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06MTREATMENT, NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE IN CLASS D06, OF FIBRES, THREADS, YARNS, FABRICS, FEATHERS OR FIBROUS GOODS MADE FROM SUCH MATERIALS
    • D06M15/00Treating fibres, threads, yarns, fabrics, or fibrous goods made from such materials, with macromolecular compounds; Such treatment combined with mechanical treatment
    • D06M15/19Treating fibres, threads, yarns, fabrics, or fibrous goods made from such materials, with macromolecular compounds; Such treatment combined with mechanical treatment with synthetic macromolecular compounds
    • D06M15/37Macromolecular compounds obtained otherwise than by reactions only involving carbon-to-carbon unsaturated bonds
    • D06M15/564Polyureas, polyurethanes or other polymers having ureide or urethane links; Precondensation products forming them
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06MTREATMENT, NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE IN CLASS D06, OF FIBRES, THREADS, YARNS, FABRICS, FEATHERS OR FIBROUS GOODS MADE FROM SUCH MATERIALS
    • D06M17/00Producing multi-layer textile fabrics
    • D06M17/04Producing multi-layer textile fabrics by applying synthetic resins as adhesives
    • D06M17/10Polyurethanes polyurea
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62DCHEMICAL MEANS FOR EXTINGUISHING FIRES OR FOR COMBATING OR PROTECTING AGAINST HARMFUL CHEMICAL AGENTS; CHEMICAL MATERIALS FOR USE IN BREATHING APPARATUS
    • A62D5/00Composition of materials for coverings or clothing affording protection against harmful chemical agents
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B2262/00Composition or structural features of fibres which form a fibrous or filamentary layer or are present as additives
    • B32B2262/02Synthetic macromolecular fibres
    • B32B2262/0292Polyurethane fibres
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B2262/00Composition or structural features of fibres which form a fibrous or filamentary layer or are present as additives
    • B32B2262/10Inorganic fibres
    • B32B2262/106Carbon fibres, e.g. graphite fibres
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B2264/00Composition or properties of particles which form a particulate layer or are present as additives
    • B32B2264/10Inorganic particles
    • B32B2264/102Oxide or hydroxide
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B2264/00Composition or properties of particles which form a particulate layer or are present as additives
    • B32B2264/10Inorganic particles
    • B32B2264/107Ceramic
    • B32B2264/108Carbon, e.g. graphite particles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B2307/00Properties of the layers or laminate
    • B32B2307/70Other properties
    • B32B2307/718Weight, e.g. weight per square meter
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B2307/00Properties of the layers or laminate
    • B32B2307/70Other properties
    • B32B2307/724Permeability to gases, adsorption
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B2307/00Properties of the layers or laminate
    • B32B2307/70Other properties
    • B32B2307/732Dimensional properties
    • B32B2307/737Dimensions, e.g. volume or area
    • B32B2307/7375Linear, e.g. length, distance or width
    • B32B2307/7376Thickness
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B2437/00Clothing
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B2571/00Protective equipment

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Toxicology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • High Energy & Nuclear Physics (AREA)
  • Professional, Industrial, Or Sporting Protective Garments (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen bzw. biologischen bzw. radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen, vorzugsweise für zivile oder militärische Zwecke.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft das technische Gebiet des ABC-Schutzes bzw. CBRN-Schutzes und insbesondere das technische Gebiet von Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- bzw. Giftstoffen (wie Gefahrenstoffen, Kampfstoffen oder dergleichen), wie sie insbesondere im militärischen und im zivilen Bereich eingesetzt werden kann.
  • Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung im speziellen ABC-Schutzbekleidung bzw. CBRN-Schutzbekleidung (mit ABC = atomar, biologisch und chemisch sowie, synonym, mit CBRN = chemisch, biologisch, radioaktiv und nuklear; wobei die Begriffe ABC einerseits und CBRN im Rahmen der vorliegenden Erfindung synonym verwendet werden). In diesem Zusammenhang betrifft die vorliegende Erfindung somit auch das technische Gebiet von entsprechender ABC- bzw. CBRN-Schutzbekleidung, wie sie insbesondere für militärische Zwecke und auch für zivile Zwecke (beispielsweise im Bereich der Gefahrenabwehr, Brandbekämpfung bzw. im Bereich des Katastrophenschutzes oder dergleichen) eingesetzt werden kann.
  • Vor diesem Hintergrund betrifft die vorliegende Erfindung im Speziellen insbesondere eine Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen bzw. biologischen bzw. radioaktiven Schad- bzw. Giftstoffen (d.h. chemischen Schad- und/oder Giftstoffen, biologischen Schad- und/oder Giftstoffen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen), wie Kampfstoffen, wobei die erfindungsgemäße Schutzbekleidung wenigstens einen Extremitätenabschnitt zum, insbesondere teilweisen und/oder vollständigen, Schutz wenigstens einer Extremität eines Trägers der Schutzbekleidung, bevorzugt im Trage- und/oder Anwendungszustand, aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin auch ein Verfahren zur Herstellung einer Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen bzw. biologischen bzw. radioaktiven Schad- bzw. Giftstoffen (d.h. chemischen Schad- und/oder Giftstoffen, biologischen Schad- und/oder Giftstoffen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen), wie Kampfstoffen.
  • Gleichermaßen betrifft die vorliegende Erfindung auch die Verwendung eines Verbreiterungsabschnitt zur Verbesserung des Tragekomforts und/oder zur Verbesserung des Anziehverhaltens und/oder des Anlegens und/oder der Anpassbarkeit (d. h. Anpassbarkeit an einen Nutzer bzw. Träger bzw. im Tragezustand) einer Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen (Kampfstoffen) („ABC- bzw. CBRN-Schutzfunktion“), insbesondere ABC-Schutzbekleidung („CBRN-Schutzbekleidung“), vorzugsweise für zivile oder militärische Zwecke, insbesondere in Form einer Hose, einer Jacke oder eines Overalls, bevorzugt in Form einer Hose.
  • Von Schad- bzw. Giftstoffen geht im Allgemeinen eine hohe Gefahr aus, einhergehend mit einer gesundheitsschädlichen Wirkung für hiermit in Kontakt kommende Personen, so dass eine diesbezügliche Aussetzung bzw. Kontaktierung, beispielsweise durch einen Haut- bzw. Schleimhautkontakt, Einatmen, Verschlucken oder dergleichen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren ist. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. das toxische Potenzial derartiger Substanzen mitunter erheblich ist und bereits der Kontakt mit bzw. die Aufnahme von nur geringen Mengen derartiger Substanzen zu einer nachhaltigen gesundheitlichen Belastung bis hin zum Tod hiervon betroffener Personen führen kann. In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass Gift- bzw. Schadstoffe chemisch und physikalisch in zahlreichen Formen vorliegen können, beispielsweise in Form von Gasen, Flüssigkeiten oder Feststoffen, und in Form von feinteiligen bzw. feinpartikulären Aerosolen bzw. von in der Luft, insbesondere der Umgebungsluft, vorliegenden Schadstoffpartikeln oder dergleichen auftreten.
  • Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund besteht ein großer Bedarf bzw. die Notwendigkeit, Personen, bei welchen die Gefahr besteht, mit Gift- bzw. Schadstoffen in Kontakt zu kommen, wie es beispielsweise für Soldaten, Feuerwehrleute, Polizisten, Angehörigen von Spezial- bzw. Sondereinheiten oder dergleichen der Fall ist, entsprechende Schutzbekleidung mit ABC- bzw. CBRN-Schutzfunktion, bereitzustellen, um hierdurch die Aufnahme entsprechender Gift- bzw. Schadstoffe im Einsatz in einem kontaminierten bzw. belasteten Umfeld durch Tragen der Schutzbekleidung zu verhindern.
  • Gerade bei Personengruppen, wie Soldaten, Feuerwehrleuten, Polizisten, Angehörigen von Sondereinheiten oder dergleichen, bei welchen die erhöhte Gefahr besteht, mit Gift- bzw. Schadstoffen in Kontakt zu kommen, ist es in besonderem Maße angezeigt und erforderlich, einen entsprechenden Schutz gegenüber diesen Gift- bzw. Schadstoffen zu gewährleisten. Oftmals verhält es sich derart, dass Gift- bzw. Schadstoffe neben den Atemwegen über die Haut aufgenommen bzw. resorbiert werden können, was ein hohes Gefahrenpotential darstellt. Insofern ist es oftmals erforderlich, dass eine entsprechende Schutzbekleidung (ABC- bzw. CBRN-Schutzbekleidung) bereitsteht, um hierdurch den Kontakt der Gift- bzw. Schadstoffe mit der Haut bzw. dem Körper zu vermeiden. In diesem Zusammenhang weisen derartige Schutzbekleidungen, wie sie beispielsweise in Form von Schutzanzügen, Schutzjacken oder dergleichen vorliegen können, oftmals auch eine entsprechende Kopfbedeckung bzw. Kopfhaube, beispielsweise in Form einer Kapuze oder einer Balaklava, auf. Auch sind derartige Schutzbekleidungen, wie sie beispielsweise in Form von Schutzanzügen, Schutzjacken oder dergleichen vorliegen, oftmals kompatibel mit Schutzeinrichtungen gegen die orale Aufnahme von Schadstoffen, beispielsweise in Form von Gasmasken, kompatibel ausgebildet.
  • Zur Verbesserung des Tragekomforts bei gleichzeitig hoher Schutzfunktion gegenüber Schad- bzw. Giftstoffen sind im Stand der Technik grundsätzlich luftdurchlässige, permeable Schutzbekleidungssysteme bekannt, welche insbesondere zu Zwecken der Gewährleistung einer Schutzfunktion gegenüber Schad- bzw. Giftstoffen mit einer Adsorptionsfilterschicht ausgerüstet sein können. Derartige Schutzsysteme weisen durch den erhöhten Austausch von Luft und Wasser bzw. Wasserdampf einen verbesserten Tragekomfort bei grundsätzlich guter Schutzfunktion gegenüber Gift- bzw. Schadstoffen auf. Dabei verhält es sich in Bezug auf derartige Schutzbekleidungen mitunter auch derart, dass das gegebenenfalls eingesetzte Adsorptionsmaterial auf der im Tragezustand dem Träger bzw. Nutzer zugewandten Seite des eingesetzten Materials angeordnet ist, so dass zuvor in das Material eingedrungene Gift- bzw. Schadstoffe von dem Adsorptionsmaterial aufgenommen werden können.
  • In diesem Zusammenhang ist der allgemeine Zweck einer ABC- bzw. CBRN-Schutzbekleidung darin zu sehen, dem Träger bzw. Nutzer einen optimalen bzw. weiterführenden Schutz gegenüber Schad- bzw. Giftstoffen zu ermöglichen, und zwar insbesondere auch insofern, als der Träger bzw. Nutzer einer derartigen Schutzbekleidung einerseits bestmöglich geschützt ist und andererseits seine Einsatztätigkeiten bzw. Aktivitäten sowohl möglichst schnell bzw. zeiteffizient als auch selbstständig und darüber hinaus auch möglichst ungehindert aufnehmen sowie auch ausüben kann.
  • Somit kommt neben der Bereitstellung einer entsprechenden Schutzfunktion gegenüber Gift- bzw. Kampfstoffen auch dem durch die Schutzbekleidung bereitgestellten Anlege- und Tragekomfort eine große Rolle zu, und zwar sowohl im Hinblick auf einen guten Sitz als auch der Möglichkeit eines unkomplizierten und effizient handhabbaren sowie möglichst autonomen Anlegens der Schutzbekleidung. Dabei besteht im Hinblick auf die Bereitstellung derartiger Schutzbekleidung eine große Herausforderung darin, einen möglichst ganzheitlichen und/oder vielseitigen bzw. vollflächigen und zuverlässigen Schutz bereitzustellen, wobei Schutz gegenüber einer Vielzahl unterschiedlicher bzw. in verschiedenen (physikochemischen) Formen vorliegenden Gift- bzw. Schadstoffen sichergestellt sein soll. Die zumeist einander entgegenstehenden Eigenschaften der Bereitstellung einer hohen Schutzfunktion einerseits und eines hohen Tragekomforts bzw. insbesondere eines vergleichsweisen unkomplizierten Anlegens der Kleidung andererseits sollen in ein und demselben Material gleichermaßen erfüllt werden.
  • Im Hinblick auf die Schutzbekleidung ist es dabei auch erforderlich, dass ein möglichst langanhaltender und möglichst vielseitiger Schutz gegenüber Gift- bzw. Schadstoffen gewährleistet wird, wobei die Schutzfunktion auch bei hoher lokaler Schad- bzw. Giftstoffkonzentration (beispielsweise für den Fall, dass ein Tropfen eines Schad- bzw. Giftstoffs unmittelbar auf die Schutzbekleidung trifft) und somit bei hoher lokaler Schad- bzw. Giftstoffkonzentration gewährleistet sein muss. Dabei soll die Schutzfunktion auch für große Zeiträume und unter widrigen Einsatzbedingungen gewährleistet werden, und zwar auch an besonders kritischen Abschnitten bzw. Bereichen der Schutzbekleidung, wie Abschluss- und Übergangsbereichen, beispielsweise Kopf- bzw. Halsöffnungen, Gesichtsfeldöffnungen, Bauch- bzw. Beckenöffnungen, insbesondere aber Arm- bzw. Handöffnungen sowie Bein- bzw. Fußöffnungen. Entsprechendes gilt für Übergangs- bzw. Verbindungsbereich von zusammen bzw. gleichzeitig getragenen Schutzbekleidungen, wie zwischen einer Jacke und einer Hose oder zwischen einem Ärmel einer Jacke und einem Handschuh oder einem Hosenbein einer Hose und einem Schuh (bzw. eines Schutzsystems). Derartige Stellen bzw. Abschnitte und Übergangsbereiche sind besonders problematisch im Hinblick auf die Bereitstellung einer effizienten und dauerhaften Abdichtung gegenüber dem Eintritt von Schad- bzw. Giftstoffen einerseits sowie im Hinblick auf ein möglichst autonomes bzw. selbstständiges und (zeit-)effizient handhabbares Anlegen (sowie auch Ablegen) der Schutzbekleidung andererseits.
  • Zur Verbesserung des Anlegekomforts bei gleichzeitig hoher Schutzfunktion gegenüber Schad- bzw. Giftstoffen sind im Stand der Technik grundsätzlich Maßnahmen (bzw. Vermeidungsstrategien), wie die Bereitstellung einteilig ausgebildeter, überdimensionierter Schutzanzüge oder das Vorsehen von Einrichtungen zur variablen Einstellung speziell von Öffnungen, wie Ärmel- oder Hosenbeinenden, in Übergangsbereichen bekannt. Einteilig ausgebildete Schutzanzüge zeichnen sich dabei generell durch einen gering ausgeprägten Komfort bzw. eine reduziert ausgeprägte Handhabbarkeit beim insbesondere zügigen Anlegen des Schutzanzugs aus, insbesondere im Hinblick auf das Durchführen der Extremitäten durch Ärmel bzw. Hosenbeine bzw. das Einführen der Extremitäten in Ärmel bzw. Hosenbeine entsprechender Schutzanzüge sowie das korrekte Positionieren des Schutzanzuges, so dass Funktionalität und Tragekomfort oft nicht hinreichend gegeben sind. Ein selbstständiges Anlegen einteiliger Schutzanzüge durch den diesbezüglichen Anwender gelingt mithin nur unter erhöhtem Aufwand und ist wenig zeiteffizient. Auch besteht ein Risiko der Beschädigung der Schutzbekleidung durch entsprechende Unterbekleidung bzw. angelegte Schutzausrüstung, wie angelegtes Schuhwerk oder angelegte Handschuhe. Dies gilt insbesondere für solche Abschnitte der Schutzbekleidung, die dem grundlegenden Körperbau des Anwenders folgen, d.h. für Ärmel bzw. Hosenbeine eines Schutzanzuges, welche regelmäßig vom Extremitätursprung zum Ende der Extremität hin enger zulaufen und so herausfordernd bezüglich des Durchführens von bspw. Schuhwerk oder schützender Unterbekleidung sind.
  • Für mehrteilig ausgebildete Schutzanzüge besteht standardmäßig die gleiche Problematik (verengend zulaufende Extremitätenabschnitte) bzw. sollten Extremitätenabschnitte nicht verengend zulaufen, besteht ein erhöhtes Risiko für ein Eindringen von Schadstoff(en) aufgrund eines größeren freibleibenden Zwischenraumvolumens. Zudem kann die Abdichtleistung und/oder das Handling von Einstell- bzw. Verschlussmitteln unter Umständen nicht ausreichend sein, indem nur sehr punktuell bzw. lokal eine Verengung eines Extremitätenabschnittes erfolgt. Auch ist regelmäßig ein erhöhtes Maß an Genauigkeit oder Fingerfertigkeit beim Anlegen der Schutzbekleidung erforderlich, welche unter Umständen jedoch nicht gegeben sein kann, beispielsweise aufgrund des Tragens von Handschuhen oder Sicherheitsschuhwerk.
  • Die Konzeption von Schutzbekleidung bewegt sich also in einem besonders gegensätzlichen Spannungsfeld aus einerseits der Forderung nach einem schnell und unkompliziert sowie selbstständig bzw. autonom möglichen Anlegen einer Schutzbekleidung bei sodann gegebenem hinreichendem Tragekomfort in Verbindung mit der Gewährleistung einer gegebenen Bewegungsfreiheit und Flexibilität des Anwenders. Andererseits stellt im Speziellen der Bereich von Öffnungen einer Schutzbekleidung zur Aufnahme bzw. Durchführung von Körperabschnitten eines Trägers bzw. Nutzers eine besonders kritische Struktur hinsichtlich eines unerwünschten Durchbruchs bzw. eines Eindringens von Schad- bzw. Giftstoffen dar. Entsprechendes gilt auch für den Übergangsbereich bzw. Kontaktbereich zwischen verschiedenen Elementen einer Schutzbekleidung, beispielsweise einer Jacke einerseits und einer Hose andererseits bzw. einer Jacke bzw. eines Ärmels einer Jacke einerseits und eines Handschuhs andererseits, oder einer Hose bzw. eines Hosenbeins einerseits und eines Schuhs andererseits.
  • Insbesondere stehen diese Übergangsbereiche mit einer entsprechenden Gefahr einer übermäßigen Exposition bzw. Aussetzung einer sich im Gefahrenbereich befindlichen Person gegenüber den in Rede stehenden Schad- bzw. Giftstoffen in Zusammenhang.
  • Gleichermaßen bieten gerade diese Übergangsbereiche regelmäßig Schwachpunkte bzw. Komplikationsstellen beim Anlegen bzw. auch Ablegen von Schutzbekleidung, insbesondere im Hinblick auf eine (zeit-)effizient handhabbare sowie autonom realisierbare Möglichkeit des unaufwändigen und zeiteffizienten An- und Ablegens von Kleidung.
  • Für dieses Spannungsfeld besteht im Stand der Technik also weiterhin ein großer Bedarf, technische Lösungen zum effektiven und gleichzeitig komfortablen bzw. zumindest unkomplizierten Anlegen bei insbesondere gewährleisteter Abdichtung von kritischen Übergangs- bzw. Verbindungsbereichen von Schutzbekleidung bereitzustellen.
  • In diesem Zusammenhang besteht insbesondere auch ein großer Bedarf, den entsprechenden Übergangsbereich- bzw. Öffnungsbereich in einer Schutzbekleidung gegenüber dem Eintritt bzw. Durchbruch bzw. einem Durchdringen von auf das Material treffenden Schad- bzw. Giftstoffen besonders zu schützen und gleichzeitig ein vom Anwender selbstständig sicher vornehmbares, insbesondere komfortables sowie zügiges, An- und Ablegen der Schutzbekleidung zu ermöglichen.
  • DE 10 2006 032 145 A1 betrifft eine Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen Schadstoffen, insbesondere für zivile oder militärische Zwecke, wie ABC-Schutzbekleidung oder dergleichen, wobei die Schutzbekleidung einen mehrschichtigen Aufbau bzw. eine mehrlagige textile Konstruktion mit einem Außenmaterial und einem mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen Schadstoffen ausgerüsteten Innenmaterial aufweist, wobei die Schutzbekleidung mit mindestens einer Belüftungsöffnung, welche mit einem gasdurchlässigen, insbesondere luftdurchlässigen, chemische und/oder biologische Schadstoffe sorbierenden Schutzfiltermaterial verschlossen ist, versehen ist.
  • Darüber hinaus betrifft die DE 10 2010 004 000 A1 ein textiles Flächenmaterial mit verbesserter mechanischer Stabilität, insbesondere mit Stich- und/oder Schußfestigkeit, und mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen Giften, insbesondere Kampfstoffen, wobei das textile Flächenmaterial einen mehrschichten Schichtaufbau aufweist, wobei der Schichtaufbau mindestens eine stich- und/oder schußfeste Schicht und mindestens eine Adsorptionsschicht auf Basis diskreter Adsorbenspartikel aufweist.
  • Weiterhin betrifft die DE 20 2023 102 997 U1 ein Schutz- und/oder Filtermaterial mit Partikel- und/oder Aerosolfilterfunktion wobei das Schutz- und/oder Filtermaterial als ein mehrlagiges, eine Mehrzahl von miteinander verbundenen Schichten aufweisendes textiles Verbundmaterial ausgebildet ist und wobei das Schutz- und/oder Filtermaterial die folgenden Schichten, vorzugsweise in der nachfolgend genannten Abfolge, aufweist: (a) eine erste textile Trägerschicht, wobei die erste textile Trägerschicht als ein vorzugsweise gasdurchlässiges, textiles Flächengebilde vorliegt und/oder ausgebildet ist; (b) eine der ersten textilen Trägerschicht zugeordnete Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht, wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht als ein gasdurchlässiges textiles Flächengebilde, welches eine Vielzahl einzelner Textilfasern umfasst oder hieraus gebildet ist, vorliegt und/oder ausgebildet ist und wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht mehrlagig ausgebildet ist, wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht mindestens jeweils eine äußere Trägerlage und mindestens eine zwischen den äußeren Trägerlagen angeordnete aufweist; (c) gegebenenfalls eine der Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht zugeordnete Adsorptionsschicht, wobei die Adsorptionsschicht eine Vielzahl einzelner und/oder diskreter Adsorberpartikel umfasst oder hieraus gebildet ist.
  • Außerdem betrifft die WO 2024/217736 A1 ein Schutz- bzw. Filtermaterial mit Partikel- bzw. Aerosolfilterfunktion, wobei das Schutz- und/oder Filtermaterial eine verbesserte Regenerationsbeständigkeit, insbesondere Waschbeständigkeit, aufweist, wobei das Schutz- bzw. Filtermaterial sich zur Herstellung von Schutzanzügen sowie von Filtern und Filtlermaterialien aller Art eignet; sowie ein Verfahren zur Herstellung dieses Schutz- bzw. Filtermaterials.
  • Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine effiziente technische Lösung zur Bereitstellung einer zeiteffizient sowie selbstständig und sicher anlegbaren und gleichzeitig zuverlässig, sicher und komfortabel tragbaren Schutzbekleidung vorzuschlagen, wobei die zuvor geschilderten Nachteile des Standes der Technik zumindest weitgehend vermieden oder aber wenigstens abgeschwächt werden sollen.
  • In diesem Zusammenhang ist insbesondere eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin zu sehen, eine Schutzbekleidung bereitzustellen, welche eine ABC-Schutzfunktion (CBRN-Schutzfunktion) aufweist und welche vorzugsweise für den zivilen und/oder militärischen Bereich eingesetzt bzw. verwendet werden kann und welche über verbesserte Abdichteigenschaften gegenüber Schad- bzw. Giftstoffen im Übergangs- bzw. Verbindungsbereich einer Schutzbekleidung verfügt, wobei der Übergangs- bzw. Verbindungsbereich einerseits gegenüber Schad- bzw. Giftstoffen abgedichtet sein soll, und andererseits der Übergangs- bzw. Verbindungsbereich bzw. im erweiterten Sinne die Schutzbekleidung insgesamt so konzipiert sein soll, dass der Anwender diese autonom zeiteffizient, sicher und unkompliziert anlegen und sicher sowie komfortabel justieren kann.
  • Dabei sollen die zur Lösung der zugrundeliegenden Aufgabe eingesetzten Maßnahmen gemäß der vorliegenden Erfindung verfahrens- bzw. konzeptionstechnisch optimiert und universell umgesetzt werden können und auch die Herstellung entsprechender Schutzbekleidung im industriellen Maßstab ermöglichen.
  • Zur Lösung der zuvor geschilderten Aufgabe schlägt die vorliegende Erfindung somit - gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung - die erfindungsgemäße Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen bzw. biologischen bzw. radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen (Kampfstoffen) insbesondere ABC-Schutzbekleidung, vorzugsweise für zivile oder militärische Zwecke, gemäß Patentanspruch 1 vor; jeweils weitere vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen dieses Erfindungsaspekts sind Gegenstand der entsprechenden, die erfindungsgemäße Schutzbekleidung betreffenden Unter- und Nebenansprüche.
  • Weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung - gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung - ist zudem das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung einer Schutzbekleidung gemäß dem betreffenden unabhängigen Verfahrensanspruch. Jeweils weitere vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen dieses Erfindungsaspekts sind Gegenstand des entsprechenden Verfahrensunteranspruchs.
  • Wiederum weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung - gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung - ist zudem die erfindungsgemäße Verwendung gemäß dem betreffenden unabhängigen Verwendungsanspruch. Jeweils weitere vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen dieses Erfindungsaspekts sind Gegenstand des entsprechenden Verwendungsunteranspruchs.
  • Es versteht sich von selbst, dass bei der nachfolgenden Beschreibung der vorliegenden Erfindung solche Ausgestaltungen, Ausführungsformen, Vorteile, Beispiele oder dergleichen, welche nachfolgend - zu Zwecken der Vermeidung unnötiger Wiederholungen - nur zu einem einzelnen Erfindungsaspekt ausgeführt werden, selbstverständlich auch in Bezug auf die übrigen Erfindungsaspekte entsprechend gelten, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Erwähnung bedarf.
  • Weiterhin versteht es sich von selbst, dass bei nachfolgenden Angaben von Werten, Zahlen und Bereichen die diesbezüglichen Werte-, Zahlen- und Bereichsangaben nicht beschränkend zu verstehen sind; es versteht sich für den Fachmann von selbst, dass einzelfallbedingt oder anwendungsbezogen von den angegebenen Bereichen bzw. Angaben abgewichen werden kann, ohne dass der Rahmen der vorliegenden Erfindung verlassen ist.
  • Zudem gilt, dass sämtliche im Folgenden genannten Werte- bzw. Parameterangaben oder dergleichen grundsätzlich mit genormten bzw. standardisierten oder explizit angegebenen Bestimmungsverfahren oder aber anderenfalls mit dem Fachmann auf diesem Gebiet an sich geläufigen Bestimmungs- bzw. Messmethoden ermittelt bzw. bestimmt werden können. Sofern nicht anders angegeben, werden die zugrundeliegenden Werte bzw. Parameter unter Standardbedingungen (d.h. insbesondere bei einer Temperatur von 20 °C und/oder bei einem Druck von 1.013,25 hPa bzw. 1,01325 bar) ermittelt.
  • Im Übrigen gilt, dass bei sämtlichen nachstehend aufgeführten relativen bzw. prozentualen, insbesondere gewichtsbezogenen Mengenangaben zu beachten ist, dass diese Angaben im Rahmen der vorliegenden Erfindung vom Fachmann derart auszuwählen bzw. zu kombinieren sind, dass in der Summe - gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer Komponenten bzw. Inhaltsstoffe, insbesondere wie nachfolgend definiert - stets 100 % bzw. 100 Gew.-% resultieren. Dies versteht sich für den Fachmann aber von selbst.
  • Im Übrigen gilt, dass der Fachmann - anwendungsbezogen oder aber einzelfallbedingt - von den nachfolgend angeführten Werte- bzw. Bereichsangaben der vorliegenden Mengen bzw. Gehalte der Inhaltsstoffe bzw. Komponenten erforderlichenfalls abweichen kann, ohne dass er den Rahmen der vorliegenden Erfindung verlässt.
  • Des Weiteren versteht es sich von selbst, dass einzelne Aspekte und Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung auch in beliebiger Kombination mit anderen Aspekten und Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung als offenbart gelten und insbesondere auch eine beliebige Kombination von Merkmalen und Ausführungsformen, wie sie sich aus den Rückbezügen aller Patentansprüche ergibt, umfangreich als offenbart gilt, und zwar im Hinblick auf sämtliche sich ergebenden Kombinationsmöglichkeiten.
  • Insbesondere gilt für die die Erfindung charakterisierenden Merkmale, dass auch beliebige Kombinationen dieser Merkmale als offenbart gelten, wobei Ausführungsformen gleicher Präferenz der verschiedenen Merkmale in ihrer Kombination bevorzugt sind (z.B. Mengen bzw. Mengenbereiche der betreffenden Inhaltsstoffe gleicher Präferenz oder dergleichen). Ebenfalls sind auch sämtliche anderweitige Kombinationen (d.h. Kombinationen auf Basis unterschiedlicher Präferenzen bzw. unterschiedlicher Bevorzugungsebenen) mitoffenbart.
  • Dies vorausgeschickt, wird im Folgenden die vorliegende Erfindung näher beschrieben und erläutert, und zwar auch anhand von bevorzugte Ausführungsformen bzw. Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnungen bzw. Figurendarstellungen.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung - gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung - ist somit eine Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen (Kampfstoffen) („ABC- bzw. CBRN-Schutzfunktion“), insbesondere ABC-Schutzbekleidung („CBRN-Schutzbekleidung“), vorzugsweise für zivile oder militärische Zwecke, insbesondere in Form einer Hose, einer Jacke oder eines Overalls, bevorzugt in Form einer Hose,
    wobei die Schutzbekleidung ein mehrlagiges Schutzmaterial aufweist, wobei das Schutzmaterial aufweist:
    1. (a) eine erste, insbesondere flächig und/oder zweidimensional ausgebildete, Lage in Form eines mehrschichtigen, insbesondere mindestens zweischichtig ausgebildeten, luftdurchlässigen Adsorptionsfiltermaterials („Innenschicht“), insbesondere zur Adsorption von chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen, vorzugsweise wobei das Adsorptionsfiltermaterial eine Adsorptionsschicht und eine textile Trägerschicht („Adsorptionsschicht-Träger“) aufweist, sowie
    2. (b) eine zweite, insbesondere flächig und/oder zweidimensional ausgebildete, Lage in Form eines textilen luftdurchlässigen Außenmaterials („Außenschicht“),
    wobei die Schutzbekleidung einen mit wenigstens einem Verschlussmittel freigebbaren und/oder verschließbaren Verbreiterungsabschnitt zur wahlweisen Verbreiterung und/oder Vergrößerung des Innen- und/oder Außendurchmessers der Schutzbekleidung im Bereich des Verbreiterungsabschnitts aufweist, wobei der Verbreiterungsabschnitt zumindest bereichsweise, bevorzugt vollständig, am und/oder im Extremitätenabschnitt angeordnet ist, und
    wobei das Verschlussmittel nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage verbunden, insbesondere vernäht, ist und/oder wobei das Verschlussmittel, vorzugsweise unmittelbar, unverbunden zur ersten Lage ist, insbesondere wobei das Verschlussmittel durch Nähen in wenigstens einem Nahtbereich, insbesondere unter Verwendung mindestens eines Garns und/oder Fadens, mit der zweiten Lage verbunden ist.
  • Die erfindungsgemäße Schutzbekleidung weist also wenigstens einen Extremitätenabschnitt zum, insbesondere teilweisen und/oder vollständigen, Schutz wenigstens einer Extremität, insbesondere wenigstens einer oberen und/oder unteren Extremität, eines Trägers der Schutzbekleidung, bevorzugt im Trage- und/oder Anwendungszustand, auf, insbesondere wobei der Extremitätenabschnitt wenigstens eine Extremität des Trägers zumindest bereichsweise umgibt und/oder umschließt.
  • Zudem weist die erfindungsgemäße Schutzbekleidung ein mehrlagiges Schutzmaterial auf. Das Schutzmaterial weist erfindungsgemäß:
    1. (a) eine erste, insbesondere flächig und/oder zweidimensional ausgebildete, Lage in Form eines mehrschichtigen, insbesondere mindestens zweischichtig ausgebildeten, luftdurchlässigen Adsorptionsfiltermaterials („Innenschicht“), insbesondere zur Adsorption von chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen, vorzugsweise wobei das Adsorptionsfiltermaterial eine Adsorptionsschicht und eine textile Trägerschicht („Adsorptionsschicht-Träger“) aufweist, sowie
    2. (b) eine zweite, insbesondere flächig und/oder zweidimensional ausgebildete, Lage in Form eines textilen luftdurchlässigen Außenmaterials („Außenschicht“),
    auf.
  • Darüber hinaus weist die erfindungsgemäße Schutzbekleidung einen mit wenigstens einem Verschlussmittel freigebbaren und/oder verschließbaren Verbreiterungsabschnitt zur wahlweisen Verbreiterung und/oder Vergrößerung des Innen- und/oder Außendurchmessers der Schutzbekleidung im Bereich des Verbreiterungsabschnitts auf, wobei der Verbreiterungsabschnitt zumindest bereichsweise, bevorzugt vollständig, am und/oder im Extremitätenabschnitt angeordnet ist.
  • Ferner ist das Verschlussmittel nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage verbunden, insbesondere vernäht, und/oder das Verschlussmittel ist, vorzugsweise unmittelbar, unverbunden zur ersten Lage, insbesondere wobei das Verschlussmittel durch Nähen in wenigstens einem Nahtbereich, insbesondere unter Verwendung mindestens eines Garns und/oder Fadens, mit der zweiten Lage verbunden.
  • Eine zentrale Idee der vorliegenden Erfindung ist somit insbesondere darin zu sehen, bei mindestens gleichbleibender, insbesondere aber sogar verbesserter, Schutzleistung der Schutzbekleidung eine Lösung bereitzustellen, die das Anlegen und Tragen der Schutzbekleidung deutlich erleichtert, insbesondere im Hinblick auf ein selbstständiges, zügiges sowie unaufwändig ermöglichtes und gleichzeitig die Sicherheit des Anwenders gewährleistendes Anlegen der Schutzbekleidung. Das vorliegende erfinderische Konzept stellt also in besonderer Weise eine ausgewogene und insoweit anwenderorientierte sowie anwendungsoptimierte Lösung einer Schutzbekleidung dar, die dem Anwender ein vereinfachtes, schnelles und sicheres Anlegen der Schutzbekleidung ermöglicht, ohne dass Einbußen bei den Schutz- und Sicherheitseigenschaften der Schutzbekleidung zu befürchten sind.
  • In diesem Zusammenhang ist es erfindungsgemäß in spezieller Weise vorgesehen, dass die im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorgesehene mehrlagige Ausbildung des Schutzmaterials in Kombination mit der gezielten Anordnung des wenigstens einen Verschlussmittels an dem Schutzmaterial, nämlich insbesondere zumindest an der zweiten Lage und gerade nicht an der ersten Lage, die Sicherheits- und Schutzeigenschaften der Schutzbekleidung ideal gewährleistet, während gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen wird, die Schutzbekleidung unkomplizierter anzulegen, insbesondere auch für den Fall, dass umfangreich Unterbekleidung vom Anwender getragen wird, sowie insbesondere auch unaufwendig und zielsicher so zu justieren und anzupassen, dass die Schutzleistung der Schutzbekleidung optimal realisiert werden kann, d. h. das Kontaminationsrisiko für den Anwender zeit- und aufwandseffizient so weit wie möglich verringert bzw. ausgeschlossen werden kann.
  • Erfindungsgemäß verhält es sich somit derart, dass der Verwender erfindungsgemäßer Schutzkleidung zuverlässig in die Lage versetzt ist, innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit die Schutzbekleidung autonom vollständig anzulegen, selbst wenn der Verwender Sicherheitsschuhwerk, Handschuhe oder auch Gummiüberschuhe trägt, und sodann die Schutzbekleidung ebenfalls in kurzer Zeit sowie mit unaufwendigen (sowie u.U. auch unpräzisen) Handgriffen bzw. manuell durchgeführten Maßnahmen optimal zu positionieren sowie zu justieren bzw. anzupassen, insbesondere so dass die Schutzwirkung der Schutzbekleidung ohne Beeinträchtigung sicher realisiert wird.
  • Die Anmelderin hat diesbezüglich in völlig überraschender Weise gefunden, dass eine bei einer Schutzbekleidung, die ein mehrlagiges Schutzmaterial umfasst sowie einen mit wenigstens einem Verschlussmittel freigebbaren und/oder verschließbaren Verbreiterungsabschnitt zur wahlweisen Verbreiterung und/oder Vergrößerung des Innen- und/oder Außendurchmessers der Schutzbekleidung im Bereich des Verbreiterungsabschnitts aufweist, wobei der Verbreiterungsabschnitt zumindest bereichsweise, bevorzugt vollständig, am und/oder im Extremitätenabschnitt angeordnet ist, und wobei das Verschlussmittel nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage verbunden, insbesondere vernäht, ist und/oder wobei das Verschlussmittel (unmittelbar) unverbunden zur ersten Lage ist, insbesondere wobei das Verschlussmittel durch Nähen in wenigstens einem Nahtbereich, insbesondere unter Verwendung mindestens eines Garns und/oder Fadens, mit der zweiten Lage verbunden ist, die Schutzwirkung der Schutzbekleidung insbesondere unbeeinträchtigt durch den Verbreiterungsabschnitt oder das Verschlussmittel erhalten bleibt, insbesondere da die erste, als Innenschicht ausgebildete Lage des Schutzmaterials der Schutzbekleidung strukturell und dementsprechend insbesondere funktionell nicht durch den Verbreiterungsabschnitt bzw. das Verschlusselement beeinflusst ist.
  • Besonders bevorzugt ist das Verschlussmittel nicht zu der ersten Lage vernäht. Alternativ oder zusätzlich ist vorzugsweise vorgesehen, dass die das Verschlussmittel und die zweite Lage miteinander verbindende Naht und/oder der diesbezügliche Nahtbereich unverbunden zur ersten Lage ist. Demnach wird insbesondere die erste Lage nicht durch das Verschlussmittel bzw. durch die Verbindung des Verschlussmittels mit der zweiten Lage beschädigt, perforiert und/oder durchdrungen. Die Schutzwirkung des Schutzmaterials kann demnach auch bei einer verbesserten Positionierung der Schutzbekleidung an den Extremitäten des Trägers gewährleistet werden und wird insbesondere durch den Verbreiterungsabschnitt nicht beeinträchtigt.
  • In diesem Zusammenhang versteht es sich, dass das Merkmal, dass das Verschlussmittel nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage verbunden ist, insbesondere derart zu verstehen ist, dass die zweite Lage gerade nicht die erste Lage umfasst, wobei die zweite Lage insbesondere auch mehrschichtig aufgebaut sein kann. Bei einem mehrschichtigen Aufbau der zweiten Lage ist das Verschlussmittel besonders bevorzugt nur und/oder ausschließlich zu wenigstens einer Schicht, insbesondere allen Schichten der zweiten Lage verbunden. Die zweite Lage ist zudem in Form eines textilen luftdurchlässigen Außenmaterials ausgebildet. Dieses Merkmal ist insbesondere so auszulegen, dass wenigstens eine Schicht der zweiten Lage textil und luftdurchlässig ausgebildet ist. Weitere Schichten der zweiten Lage können - müssen jedoch insbesondere nicht zwingend - textil und luftdurchlässig ausgebildet sein. Besonders bevorzugt ist bei einem mehrschichtigen Aufbau der zweiten Lage vorgesehen, dass insbesondere alle Schichten textil und luftdurchlässig ausgebildet sind.
  • Gleichwohl kann das Schutzmaterial insgesamt, d. h. sowohl die Innenschicht als auch die Außenschicht des Schutzmaterials, korrespondierend zum Verbreiterungsabschnitt ausgebildet sein, so dass ein Anlegen der Schutzbekleidung auf Grund des Verbreiterungsabschnitts erleichtert und unkompliziert möglich ist. Insbesondere ist darüber hinaus auch das Positionieren und Justieren der Schutzbekleidung aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Verbreiterungsabschnitts deutlich erleichtert und intuitiv sowie anwenderfreundlich möglich. Dabei ist auch sichergestellt, dass die Schutzeigenschaften der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung optimal realisiert werden, in dem aufgrund des flexibel handhabbaren Verbreiterungsabschnitts Innen- und Außendurchmesser der Schutzbekleidung optimal reguliert werden können, insbesondere in einer auf die Realisierung einer optimierten Schutzwirkung hin zugeschnittenen Weise.
  • Dies bedeutet, dass im Rahmen der Erfindung beim Tragen einer vollständigen Schutzausrüstung immer noch gewährleistet ist, dass der Anwender die erfindungsgemäße Schutzbekleidung dessen ungeachtet sicher handhabbar justieren, insbesondere im Extremitätenabschnitt zuverlässig um die Fläche des Verbeiterungsabschnitts verengen kann, so dass eine zuverlässige Abdichtwirkung erreicht werden kann, die über eine herkömmliche Abdichtwirkung für konventionell konzipierte Schutzbekleidung hinausgeht, insbesondere da im Rahmen der vorliegenden Erfindung insgesamt auch solche Innen- bzw. Außendurchmesser realisiert werden können, die üblicherweise praktisch nicht umsetzbar sind, ohne das Anlegen von Schutzbekleidung, insbesondere bei Tragen entsprechender Unterbekleidung bzw. von Sicherheitsschuhen oder Handschuhen, erheblich zu erschweren.
  • Damit werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch solche Konzipierungen von Schutzbekleidungen möglich, die bislang nicht umgesetzt werden konnten aufgrund anwendungsspezifischer Limitierungen, wie beispielsweise aufgrund des Vorsehens von Innen- bzw. Außendurchmessern für Extremitätenabschnitte, die notwendigerweise bislang so zugeschnitten sein müssen, dass Anwender, die beispielsweise Sicherheitsschuhe tragen, die Schutzkleidung hinreichend unkompliziert anlegen bzw. in diese eingleiten können. Hierbei ergibt sich regelmäßig ein vergleichsweise großes Volumen an Raum zwischen Körperumfang des Anwenders und Schutzbekleidung, was das Risiko für die Formung von Durchbruchstellen, insbesondere an Übergängen bzw. Öffnungen der Schutzbekleidung, aufgrund von ungerichteter Faltenbildung durch Materialüberschüsse in diesen Bereichen steigert.
  • Mit der vorliegenden Erfindung wird ein solches Risiko deutlich minimiert, indem der Verbreiterungsabschnitt gezielt Volumen bieten sowie auch kompensieren kann, je nach Anwendungsphase der Schutzbekleidung.
  • Dabei ist als besonders vorteilhaft herauszustellen, dass mit der vorliegenden Erfindung eine definierte, vorbestimmte sowie auf den Anwender bzw. den Anwendungszweck hin optimierte Zugabe bzw. Wegnahme von Materialfläche bzw. Kleidungsvolumen möglich ist, was insbesondere der Anwendungssicherheit sowie auch -einfachheit äußerst vorteilhaft zugutekommt. Insbesondere ist es in Rahmen der vorliegenden Erfindung damit nicht mehr dem - sich unter Umständen in einer Ausnahmesituation befindlichen - Anwender überlassen, eine sichere sowie im Hinblick auf das Erzielen einer Schutzwirkung hin optimierte Einstellung der Schutzbekleidung zu finden, sondern es ist durch die Schutzbekleidung selbst vorgegeben, in welchem Grad Stoffmenge bzw. Kleidungsvolumen zugegeben bzw. vor allem reduziert wird, um optimal die Anwendungssicherheit der Schutzbekleidung zu gewährleisten. In diesem Sinne erleichtert die vorliegende Erfindung damit auch speziell die schnelle Justierung der Schutzbekleidung. Vor allem aber reduziert sich die Wahrscheinlichkeit für Anwendungsfehler beim Justieren der Kleidung so erheblich, dass dem Anwender insgesamt ein stets zuverlässigerer Schutz geboten werden kann.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird somit insgesamt eine technische Lösung bereitgestellt, anhand derer Schutzbekleidungskonzepte realisiert werden können, die bislang aufgrund anwendungsspezifischer Limitierungen nicht praktisch umsetzbar waren, wodurch im Rahmen der Erfindung eine gesteigerte Anwendersicherheit bei gleichzeitig deutlich erleichterter Handhabung für den Anwender realisiert werden kann. Darüber hinaus wird eine zuverlässige Abdichtleistung für Extremitätenabschnitte erzielt, welche regelmäßig herausfordernde Bestandteile von Schutzbekleidungen darstellen. Indem eine definierte, durch die Schutzbekleidung selbst vorgegeben Maßnahme zur Justierung der Bekleidung bei bzw. nach Anlegen dieser vorgesehen ist, kann mit der vorliegenden Erfindung eine für den Anwender einfach und sicher handhabbare sowie im Hinblick auf die Schutzwirkung zuverlässig umsetzbare Lösung zur Steigerung von Anlege- und Tragekomfort für eine Schutzbekleidung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Schutzwirkung sowie auch der Anwendersicherheit bereitgestellt werden, die sich gegenüber dem Stand der Technik insofern deutlich vorteilhaft abhebt.
  • Der im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendete Begriff „Naht“ ist insbesondere derart zu verstehen, dass es sich hierbei um eine Verbindung der zugrundeliegenden Lagen bzw. Materialien durch Nähen handelt, wobei für die Naht im Allgemeinen mindestens ein Garn bzw. ein Faden eingesetzt werden, welche vielfach wiederholend durch das Nähgut in Form der zweiten Lage bzw. der jeweiligen Schichten geführt wird, wobei das Garn bzw. der Faden mit dem Nähgut verbunden bzw. verschlungen werden. Somit handelt es sich im Rahmen der die zweite und das Verschlussmittel verbindende Naht insbesondere um eine garn- bzw. fadenbasierte Naht. In entsprechender Weise handelt es sich bei der in Rede stehenden Naht besonders bevorzugt nicht um eine fadenlose Verbindung bzw. nicht um eine Klebenaht oder Schweißnaht.
  • Der Begriff „Nahtbereich“, wie er im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet wird, ist in diesem Zusammenhang insbesondere derart zu verstehen, dass dieser einen Abschnitt bzw. Bereich mit der überlappenden Anordnung bzw. Positionierung des Verschlussmittels mit der zweiten Lage darstellt, welcher nämlich durch die ausgebildete gemeinsame Naht mit der diesbezüglichen nahtmäßigen Erfassung bzw. Verbindung der zweiten Lage sowie des Verschlussmittels gebildet wird. Der Nahtbereich bezieht sich somit insbesondere auf den Bereich, bei welchem die zugrundeliegenden zu verbindenden Schichten, nämlich insbesondere zumindest die zweite Lage und das Verschlussmittel, von der gemeinsamen Naht verbunden bzw. erfasst werden.
  • Jeweils weitere vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen dieses ersten Erfindungsaspekts sind Gegenstand der entsprechenden, die erfindungsgemäße Schutzbekleidung betreffenden Unter- und Nebenansprüche und sind nachfolgend auch in der Figurenbeschreibung weiterführend offenbart.
  • Weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung - gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung - ist zudem ein erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung einer Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen (Kampfstoffen) („ABC- bzw. CBRN-Schutzfunktion“), insbesondere ABC-Schutzbekleidung („CBRN-Schutzbekleidung“), vorzugsweise für zivile oder militärische Zwecke, insbesondere in Form einer Hose, einer Jacke oder eines Overalls, bevorzugt in Form einer Hose, insbesondere ein Verfahren zur Herstellung einer wie zuvor beschriebenen Schutzbekleidung nach der vorliegenden Erfindung,
    wobei zur Ausbildung eines Extremitätenabschnittes, unabhängig voneinander, eine erste Lage aus einzelnen miteinander zu verbindenden Zuschnitten der ersten Lage gebildet wird und eine zweite Lage aus einzelnen miteinander zu verbindenden Zuschnitten der zweiten Lage gebildet wird, wobei die Zuschnitte der ersten Lage miteinander zur Bildung der ersten Lage verbunden, vorzugsweise vernäht, werden und wobei die Zuschnitte der zweiten Lage miteinander zur Bildung der zweiten Lage verbunden, vorzugsweise vernäht, werden,
    wobei, insbesondere nach Bildung und/oder während der Bildung der zweiten Lage, ein Verschlussmittel eines Verbreiterungsabschnittes nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage, insbesondere in wenigstens einem Nahtbereich durch Nähen, insbesondere unter Verwendung mindestens eines Garns und/oder Fadens, verbunden wird und
    wobei, insbesondere nach der Verbindung des Verschlussmittels mit der zweiten Lage, die erste und die zweite Lage zueinander überlappend angeordnet und/oder positioniert werden und insbesondere in wenigstens einem Verbindungsbereich miteinander verbunden werden.
  • Bezüglich weitergehender Einzelheiten, Ausführungsformen, Ausgestaltungen, Vorteile und Besonderheiten des Gegenstand der vorliegenden Erfindung gemäß dem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung kann zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die obigen und noch nachfolgenden Ausführungen zum ersten Erfindungsaspekt verwiesen werden, welche in Bezug auf den zweiten Erfindungsaspekt entsprechend gelten.
  • Wiederum weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung - gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung - ist zudem die Verwendung eines Verbreiterungsabschnitt zur Verbesserung des Tragekomforts und/oder zur Verbesserung des Anziehverhaltens und/oder des Anlegens und/oder der Anpassbarkeit (d. h. Anpassbarkeit an einen Nutzer bzw. Träger bzw. im Tragezustand) einer Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen (Kampfstoffen) („ABC- bzw. CBRN-Schutzfunktion“), insbesondere ABC-Schutzbekleidung („CBRN-Schutzbekleidung“), vorzugsweise für zivile oder militärische Zwecke, insbesondere in Form einer Hose, einer Jacke oder eines Overalls, bevorzugt in Form einer Hose, insbesondere einer wie zuvor beschriebenen Schutzbekleidung nach der vorliegenden Erfindung
    wobei die Schutzbekleidung wenigstens einen Extremitätenabschnitt zum, insbesondere teilweisen und/oder vollständigen, Schutz wenigstens einer Extremität, insbesondere wenigstens einer oberen und/oder unteren Extremität, eines Trägers der Schutzbekleidung, bevorzugt im Trage- und/oder Anwendungszustand, aufweist, insbesondere wobei der Extremitätenabschnitt wenigstens eine Extremität des Trägers zumindest bereichsweise umgibt und/oder umschließt,
    wobei die Schutzbekleidung ein mehrlagiges Schutzmaterial aufweist, insbesondere wobei das Schutzmaterial aufweist:
    1. (a) eine erste, insbesondere flächig und/oder zweidimensional ausgebildete, Lage in Form eines mehrschichtigen, insbesondere mindestens zweischichtig ausgebildeten, luftdurchlässigen Adsorptionsfiltermaterials („Innenschicht“), insbesondere zur Adsorption von chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen, vorzugsweise wobei das Adsorptionsfiltermaterial eine Adsorptionsschicht und eine textile Trägerschicht („Adsorptionsschicht-Träger“) aufweist, sowie
    2. (b) eine zweite, insbesondere flächig und/oder zweidimensional ausgebildete, Lage in Form eines textilen luftdurchlässigen Außenmaterials („Außenschicht“),
    wobei die Schutzbekleidung einen mit wenigstens einem Verschlussmittel freigebbaren und/oder verschließbaren Verbreiterungsabschnitt zur wahlweisen Verbreiterung und/oder Vergrößerung des Innen- und/oder Außendurchmessers der Schutzbekleidung im Bereich des Verbreiterungsabschnitts aufweist, wobei der Verbreiterungsabschnitt zumindest bereichsweise, bevorzugt vollständig, am und/oder im Extremitätenabschnitt angeordnet ist, und
    wobei das Verschlussmittel nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage verbunden, insbesondere vernäht, ist und/oder wobei das Verschlussmittel, vorzugsweise unmittelbar, unverbunden zur ersten Lage ist, insbesondere wobei das Verschlussmittel durch Nähen in wenigstens einem Nahtbereich, insbesondere unter Verwendung mindestens eines Garns und/oder Fadens, mit der zweiten Lage verbunden ist.
  • Bezüglich weitergehender Einzelheiten, Ausführungsformen, Ausgestaltungen, Vorteile und Besonderheiten des Gegenstand der vorliegenden Erfindung gemäß dem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung kann zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die obigen und noch nachfolgenden Ausführungen zum ersten und zweiten Erfindungsaspekt verwiesen werden, welche in Bezug auf den dritten Erfindungsaspekt entsprechend gelten.
  • Im Nachfolgenden wird die vorliegende Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsformen bzw. darstellenden Zeichnungen bzw. Figurendarstellungen beschrieben, wobei die diesbezüglichen Ausführungen für sämtliche der erfindungsgemäßen Aspekte gelten und wobei die entsprechenden bevorzugten Ausführungsformen bzw. Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung keinesfalls beschränkend sind; im Rahmen der Figurenbeschreibung werden auch weitergehende Vorteile, Eigenschaften, Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung aufgezeigt.
  • In den Figurendarstellungen zeigt:
    • 1 eine schematische Frontansicht einer erfindungsgemäßen Schutzbekleidung mit einer diesbezüglichen Hose im Trage- bzw. Anwendungszustand mit der diesbezüglichen schematischen Darstellung eines erfindungsgemäßen Verschlussmittels und eines erfindungsgemäßen Verbreiterungsabschnittes im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes;
    • 2 eine schematische perspektivische Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schutzbekleidung mit einer diesbezüglichen Hose im Trage- bzw. Anwendungszustand mit der diesbezüglichen schematischen Darstellung eines erfindungsgemäßen Verschlussmittels und eines erfindungsgemäßen Verbreiterungsabschnittes im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes;
    • 3 eine schematische perspektivische Seitenansicht der in 2 gezeigten erfindungsgemäßen Schutzbekleidung mit der diesbezüglichen schematischen Darstellung eines erfindungsgemäßen Verschlussmittels und eines erfindungsgemäßen Verbreiterungsabschnittes im freigegebenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes;
    • 4 eine schematische Frontansicht eines erfindungsgemäßen Verschlussmittels und eines erfindungsgemäßen Verbreiterungsabschnitt im freigegebenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes;
    • 5 eine schematische Frontansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schutzbekleidung mit einer diesbezüglichen Hose im Trage- bzw. Anwendungszustand mit der diesbezüglichen schematischen Darstellung eines keilförmigen Verbreiterungsabschnittes im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsmittels;
    • 6 eine schematische Draufsicht auf ein offenes Ende eines Extremitätenabschnittes, insbesondere eines Hosenabschnittes, bevorzugt eines Hosenbeins, einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schutzbekleidung mit der schematischen Darstellung eines erfindungsgemäßen Verbreiterungsabschnittes im geschlossenen Zustand;
    • 7 eine schematische Frontansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schutzbekleidung mit einer diesbezüglichen Jacke im Trage- bzw. Anwendungszustand mit der diesbezüglichen schematischen Darstellung eines erfindungsgemäßen Verschlussmittels und eines erfindungsgemäßen Verbreiterungsabschnittes im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes;
    • 8 eine schematische Querschnittsdarstellung mit der Anordnung und Verbindung der einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung zugrundeliegenden Lagen, wonach die zweite Lage auf der ersten Lage angeordnet ist, wobei die erste Lage eine Adsorptionsschicht und eine textile Trägerschicht umfasst;
    • 9 eine weitere schematische Querschnittsdarstellung mit der Anordnung und Verbindung der einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung zugrundeliegenden Lagen, wonach die zweite Lage auf der ersten Lage angeordnet ist, wobei die erste Lage eine Adsorptionsschicht, eine textile Trägerschicht und eine Haftmittelschicht umfasst und wobei die Adsorptionsschicht über die Haftmittelschicht mit der textilen Trägerschicht verbunden ist;
    • 10 eine weitere schematische Querschnittsdarstellung mit der Anordnung und Verbindung der einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung zugrundeliegenden Lagen, wonach die zweite Lage auf der ersten Lage angeordnet ist, wobei die erste Lage eine Adsorptionsschicht, eine textile Trägerschicht, eine Haftmittelschicht und eine Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht umfasst, wobei die Adsorptionsschicht über die Haftmittelschicht mit der textilen Trägerschicht verbunden ist und wobei die Partikel- und/oder Aerosolschicht auf der Adsorptionsschicht angeordnet ist;
    • 11 eine weitere schematische Querschnittsdarstellung mit der Anordnung und Verbindung der einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung zugrundeliegenden Lagen, wonach die zweite Lage auf der ersten Lage angeordnet ist, wobei die erste Lage eine Adsorptionsschicht, eine textile Trägerschicht, eine Haftmittelschicht, eine Abdeckschicht und eine Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht umfasst, wobei die Adsorptionsschicht über die Haftmittelschicht mit der textilen Trägerschicht verbunden ist, wobei die Abdeckschicht auf der Adsorptionsschicht angeordnet ist und wobei die Partikel- und/oder Aerosolschicht auf der Abdeckschicht angeordnet ist;
    • 12 eine weitere schematische Querschnittsdarstellung mit der Anordnung und Verbindung der einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung zugrundeliegenden Lagen, wonach die zweite Lage auf der ersten Lage angeordnet ist, wobei die erste Lage eine Adsorptionsschicht, eine textile Trägerschicht und eine Haftmittelschicht umfasst, wobei die Adsorptionsschicht über die Haftmittelschicht mit der textilen Trägerschicht verbunden ist, wobei ein Verschlussmittel mit der zweiten Lage verbunden, insbesondere in einem Nahtbereich vernäht, ist;
    • 13 eine weitere schematische Querschnittsdarstellung mit der Anordnung und Verbindung der einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung zugrundeliegenden Lagen, wonach die zweite Lage zu der ersten Lage beabstandet angeordnet ist, wobei die erste Lage eine Adsorptionsschicht, eine textile Trägerschicht, eine Haftmittelschicht und eine Abdeckschicht umfasst, wobei die Adsorptionsschicht über die Haftmittelschicht mit der textilen Trägerschicht verbunden ist, wobei die Abdeckschicht auf der Adsorptionsschicht angeordnet ist, wobei ein Verschlussmittel mit der zweiten Lage verbunden, insbesondere in einem Nahtbereich vernäht, ist;
    • 14 eine schematische perspektivische Darstellung von der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung zugrundeliegenden Lagen, wonach die zweite Lage zu der ersten Lage beabstandet angeordnet ist, wobei ein Verschlussmittel mit der zweiten Lage verbunden, insbesondere in einem Nahtbereich vernäht, ist;
    • 15 eine schematische perspektivische Ansicht eines Teils einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schutzbekleidung mit einer diesbezüglichen Hose im Trage- bzw. Anwendungszustand mit der diesbezüglichen schematischen Darstellung eines erfindungsgemäßen weiteren Verschlussmittels und eines erfindungsgemäßen Öffnungsabschnittes im geöffneten, eine Öffnung ausbildenden Zustand;
    • 16 eine weitere schematische perspektivische Ansicht eines Teils der in 15 gezeigten erfindungsgemäßen Schutzbekleidung mit der diesbezüglichen schematischen Darstellung der das weitere Verschlussmittel überdeckenden Materialabschnitte im geöffneten, eine Öffnung ausbildenden Zustand des Öffnungsabschnittes;
    • 17 eine schematische Querschnittsdarstellung mit der Anordnung und Verbindung der das weitere Verschlussmittel überdeckenden und/oder abdeckenden Materialabschnitte;
    • 18 eine weitere schematische perspektivische Ansicht eines Teils der in 15 gezeigten erfindungsgemäßen Schutzbekleidung mit der diesbezüglichen schematischen Darstellung der das weitere Verschlussmittel oberseitig überdeckenden Materialabschnittes im geschlossenen Zustand des Öffnungsabschnittes.
  • Die Figurendarstellungen gemäß 1 bis 18 verdeutlichen dabei insbesondere auch den ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung, wonach nämlich erfindungsgemäß eine Schutzbekleidung 1 mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen (Kampfstoffen) („ABC- bzw. CBRN-Schutzfunktion“), insbesondere ABC-Schutzbekleidung („CBRN-Schutzbekleidung“), vorzugsweise für zivile oder militärische Zwecke vorgesehen ist. Insbesondere ist die Schutzbekleidung 1 in Form einer Hose 2, wie die 1 bis 3 zeigen ausgebildet. Eine Hose 3 kann langgestreckten Extremitätenabschnitte 4 umfassen, die zur Anordnung an den Beinen eines Trägers ausgebildet sind, wie dies schematisch die 1 bis 3 zeigen.
  • 7 zeigt, dass die Schutzbekleidung 1 auch in Form einer Jacke 3 ausgebildet ist. Nicht näher dargestellt ist, dass die Schutzbekleidung 1 in Form eines Overalls oder Pullovers ausgebildet ist.
  • Ganz besonders bevorzugt ist die Schutzbekleidung 1, wie die 1 zeigt, in Form einer Hose 2 ausgebildet.
  • Wie zuvor erläutert, zeigen die 1 bis 3, dass die Schutzbekleidung 1 wenigstens einen Extremitätenabschnitt 4 zum, insbesondere teilweisen und/oder vollständigen, Schutz wenigstens einer Extremität, insbesondere wenigstens einer oberen und/oder unteren Extremität, eines Trägers der Schutzbekleidung 1, bevorzugt im Trage- und/oder Anwendungszustand, aufweist. Dieser Extremitätenabschnitt 4 ist besonders bevorzugt langgestreckt ausgebildet. Eine Längserstreckung des Extremitätenabschnittes 4 ergibt sich insbesondere in Längsrichtung der jeweiligen Extremität des Trägers, die durch den Extremitätenabschnitt 4 geschützt werden soll.
  • Im Anwendungs- und/oder Benutzungszustand der Schutzbekleidung 1 ist insbesondere vorgesehen, dass der Extremitätenabschnitt 4 wenigstens eine Extremität des Trägers zumindest bereichsweise umgibt und/oder umschließt. In diesem Zusammenhang versteht es sich, dass Bereiche der Extremität des Trägers gegebenenfalls im Tragezustand von dem Extremitätenabschnitt 4 abstehen können, insbesondere die Hände und/oder die Füße, die bedarfsweise durch weitere Schutzausrüstung, bevorzugt Handschuhe und/oder Schuhwerk, geschützt werden können. Insbesondere wird ein Großteil der Extremität des Trägers, insbesondere wenigstens 70 %, bevorzugt wenigstens 80%, weiter bevorzugt wenigstens 85%, im Tragezustand von dem jeweiligen Extremitätenabschnitt 4 überdeckt wird.
  • Die in 1 dargestellte Schutzbekleidung 1 weist ein mehrlagiges Schutzmaterial 5 auf, wie dies insbesondere für unterschiedliche Ausführungsformen in den 8 bis 13 dargestellt ist.
  • 8 zeigt, dass das Schutzmaterial 5 mehrere Schichten aufweist, nämlich wenigstens:
    1. (a) eine erste, insbesondere flächig und/oder zweidimensional ausgebildete, Lage 6 in Form eines mehrschichtigen, insbesondere mindestens zweischichtig ausgebildeten, luftdurchlässigen Adsorptionsfiltermaterials („Innenschicht“), insbesondere zur Adsorption von chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen, vorzugsweise wobei das Adsorptionsfiltermaterial eine Adsorptionsschicht 6a und eine textile Trägerschicht 6b („Adsorptionsschicht-Träger“) aufweist, sowie
    2. (b) eine zweite, insbesondere flächig und/oder zweidimensional ausgebildete, Lage 7 in Form eines textilen luftdurchlässigen Außenmaterials („Außenschicht“).
  • Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Schutzbekleidung 1 weist einen mit wenigstens einem Verschlussmittel 8 freigebbaren und/oder verschließbaren Verbreiterungsabschnitt 9 zur wahlweisen Verbreiterung und/oder Vergrößerung des Innen- und/oder Außendurchmessers 10, 11 der Schutzbekleidung 1 im Bereich des Verbreiterungsabschnitts 9 auf. Der Verbreiterungsabschnitt 9 ist in der 2 im geschlossenen und in der 3 im freigegebenen Zustand, der auch als, bevorzugt vollständig, geöffneter und/oder, insbesondere maximal, verbreiterter Zustand bezeichnet werden kann, dargestellt. Unter dem freigegebenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes 9 wird im Sinne der vorliegenden Erfindung insbesondere der maximal verbreiterte Zustand bezeichnet, in dem das Verschlussmittel 8 zur maximalen Freigabe betätigt worden ist. Bevorzugt können auch Zwischenzustände eingenommen werden, die auch als geöffnet angesehen werden können - beispielsweise, wenn das Verschlussmittel 8 bis zur Hälfte des Verbreiterungsabschnittes 9 betätigt worden ist.
  • Der in den dargestellten Figuren gezeigte Verbreiterungsabschnitt 9 ist zumindest bereichsweise, bevorzugt vollständig, am und/oder im Extremitätenabschnitt 4 angeordnet. Demnach kann der Verbreiterungsabschnitt 9 bedarfsweise in einer für den Nutzer vorgegebenen Weise betätigt werden und eine definierte Freigabe oder Wegnahme des Schutzmaterials 5 ermöglichen. Insbesondere zum Anziehen bzw. Anlegen der Schutzbekleidung 1 zeigt der Verbreiterungsabschnitt 9 besondere Vorteile, die insbesondere darin zu sehen sind, dass beim Einführen der Extremität eines Trägers in den Extremitätenabschnitt 4 der innere Querschnitt dieses Extremitätenabschnittes 4 vergrößert werden kann, insbesondere indem durch Betätigung des Verschlussmittels 8 eine Vergrößerung des Innen- und/oder Außendurchmessers 10, 11 erreicht werden kann. Das Eingleiten in die Schutzbekleidung kann folglich erleichtert werden, wodurch der Tragekomfort und/oder die Handhabbarkeit verbessert werden können.
  • Gleichzeitig kann insbesondere auch eine Beschädigung des Schutzmaterials 5 beim Anlegen der Schutzbekleidung 1 verhindert werden, da insbesondere ein ausreichend großer Freiraum im Inneren 13 der Schutzbekleidung bereitgestellt werden kann. In der Praxis wird eine Schutzbekleidung 1 im Sinne der vorliegenden Erfindung mit angelegten Schutzausrüstungen, die im Tragezustand zumindest teilweise in der Schutzbekleidung 1 angeordnet sein sollen, wie Handschuhe und/oder Schuhwerk, angelegt. Ein Anschlagen der Schutzausrüstungsbestandteile an das Schutzmaterial 5 kann mit der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung reduziert werden bzw. kann insbesondere ein Reißen des Schutzmaterials 5 verhindert werden.
  • Darüber hinaus wird auch die Abdichtung und/oder die Schutzwirkung gegenüber Gift- und/oder Schadstoffen verbessert. Erfindungsgemäß gelingt es über den Verbreiterungsabschnitt 9 eine wahlweise Verbreiterung des inneren Querschnittes im Bereich der Extremitätenabschnitte 4 zu gewährleisten, die insbesondere zum Anlegen der Schutzbekleidung 1 benötigt wird. Dadurch, dass der Verbreiterungsabschnitt 9 durch das Verschlussmittel 8 in einen geschlossenen Zustand überführbar ist, kann diese Verbreiterung nach erfolgtem Anlegen der Schutzbekleidung 1 wieder zurückgenommen werden bzw. kann der innere Querschnitt im Bereich des Extremitätenabschnittes 4 reduziert werden. Etwaige Durchlässe für Gas- und/oder Schadstoffe können auf diesem Wege deutlich reduziert werden, wodurch die Schutzwirkung erhöht werden kann. Diese mit der vorliegenden Erfindung erzielbare Reduktion übertrifft dabei insbesondere solche Maßnahmen, die eine nur sehr punktuelle bzw. geringflächige Querschnittsreduktion ermöglichen.
  • Insbesondere kann eine definierte Freigabe oder Wegnahme des Schutzmaterials 5 durch den Verbreiterungsabschnitt 9 erfolgen, wodurch eine optimale Passform für einen Träger vorgegeben werden kann. Dies ist ein grundlegender Unterschied zu herkömmlichen Maßnahmen der Justierung von Schutzbekleidung, welche oft mit der Formung einer Vielzahl undefinierter Kanalbereiche, die ein Eindringen von Schad- und/oder Giftstoffen ins Innere 13 der Schutzbekleidung 1 bedingen können und beim Zusammenstauchen des Schutzmaterials 5 im Bereich des Extremitätenabschnittes 4 ohne das Vorhandenseins eines Verbreiterungsabschnitts 9 entstehen können, einhergehen. Derartige, die Anwendungssicherheit gefährdende Effekte können im Rahmen der Erfindung minimiert bzw. vermieden werden.
  • Die 12 bis 14 zeigen sehr anschaulich, dass das Verschlussmittel 8 nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage 7 verbunden, insbesondere vernäht, ist. Alternativ oder zusätzlich ist im Sinne der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass das Verschlussmittel 8, vorzugsweise unmittelbar, unverbunden zur ersten Lage 6 ist.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform, wie zum Beispiel in 14 illustriert, ist das Verschlussmittel 8 durch Nähen in wenigstens einem Nahtbereich 12, insbesondere unter Verwendung mindestens eines Garns und/oder Fadens, mit der zweiten Lage 7 verbunden. Das Vernähen ermöglicht einen langfristen Einsatz des Verschlussmittels 8 sowie des Verbreiterungsabschnitts 9 und stellt eine sichere und stabile Verbindung bereit. Zudem kann auf einen Einsatz externer Stoffe, etwa von Klebstoffen, die möglicherweise mit den Schad- und/oder Giftstoffen zusammenwirken können, verzichtet werden.
  • Vorzugsweise beeinträchtigt das Verschlussmittel 8 nicht die Schutz- und/oder Adsorptionswirkung der ersten Lage 6. Dies gelingt insbesondere dadurch, dass zur Befestigung des Verschlussmittels 8 keine unmittelbare Befestigung und/oder Verbindung zur ersten Lage 6 erfolgen muss. Der bevorzugt das Verschlussmittel 8 und die zweite Lage 7 verbindende Nahtbereich 12 verläuft insbesondere nicht durch die erste Lage 6, so dass bevorzugt die erste Lage 6 nicht durch den Nahtbereich 12 perforiert wird.
  • Im Trage- und/oder Anwendungszustand der Schutzbekleidung 1 liegen die erste und zweite Lage 6, 7 zumindest im Wesentlichen aneinander an, wie die 12 zeigt. Nur in einzelnen Verbindungsbereichen, die in den Figuren nicht näher dargestellt sind, insbesondere im Saum, sind beide Lagen 6, 7 miteinander verbunden, insbesondere vernäht. In den anderen Bereichen kann bedarfsweise durch ein Auseinanderziehen der Lagen 6,7 auch ein Abstand zwischen beiden Lagen 6, 7 erreicht werden, der zum Beispiel in den 13 und 14 dargestellt ist. Insbesondere sind beide Lagen 6, 7 insbesondere zumindest im Wesentlichen über die Länge des Verschlussmittels 8 voneinander beabstandbar, insbesondere ohne, dass das Verschlussmittel 8 oder der Verbreiterungsabschnitt 9 dies behindert.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die erste Lage 6 im Trage- und/oder Anwendungszustand der Schutzbekleidung 1 auf der einer Schad- und/oder Giftstoffquelle abgewandten Seite der Schutzbekleidung 1 angeordnet und/oder positioniert ist.
  • Mit anderen Worten ausgedrückt, kann die erste Lage 6 im Trage- und/oder Anwendungszustand der Schutzbekleidung 1 dem Inneren 13 der Schutzbekleidung zugewandt, insbesondere dem Träger der Schutzbekleidung 1 zugewandt, angeordnet und/oder positioniert sein.
  • Die Schutzwirkung der ersten Lage 6 wirkt somit unmittelbar auf der dem Träger der Schutzbekleidung zugewandten Seite. Ferner wird die erste Lage 6 bei dieser bevorzugten Anordnung von der zweiten Lage 7 vor mechanischen Beanspruchungen und/oder äußeren Beanspruchungen, wie Witterungseinflüssen, geschützt.
  • Gleichermaßen bevorzugt ist die zweite Lage 7 im Trage- und/oder Anwendungszustand der Schutzbekleidung 1 auf der einer Schad- und/oder Giftstoffquelle zugewandten Seite der Schutzbekleidung 1, insbesondere der Außenseite der Schutzbekleidung 1, angeordnet und/oder positioniert. Schematisch ist dies in 1 dargestellt.
  • Mit anderen Worten ausgedrückt, ist die zweite Lage 7 im Trage- und/oder Anwendungszustand der Schutzbekleidung 1 bevorzugt dem Inneren 13 der Schutzbekleidung 1 abgewandt, insbesondere dem Träger der Schutzbekleidung 1 abgewandt, angeordnet und/oder positioniert. Wie zuvor erläutert, kann durch diese Anordnung die erste Lage 6 vor mechanischen Beanspruchungen durch die zweite Lage 7 geschützt werden.
  • Ferner kann durch diese Anordnung auch das Verschlussmittel 8 auf der Außenseite bzw. der einer Schad- und/oder Giftstoffquelle zugewandten Seite der Schutzbekleidung 1 angeordnet sein. Hiermit gelingt es, dass das Verschlussmittel 8 im angezogenen Zustand der Schutzbekleidung 1 für den Träger der Schutzbekleidung 1 zugänglich und betätigbar ist.
  • Des Weiteren ist die Schutzbekleidung 1 vorzugsweise in Form einer Hose 2, wie in den 1 bis 3 dargestellt, ausgebildet. Mit anderen Worten ausgedrückt kann die Schutzbekleidung 1 in Form eines Beinkleides, insbesondere in Form einer Oberhose und/oder Überhose, ausgebildet sein. Eine Hose 3 weist insbesondere zwei langgestreckte Extremitätenabschnitte 4 auf, die an die Beine eines Trägers angeordnet werden können.
  • In einer nicht näher dargestellten, aber ebenfalls bevorzugten Ausführungsform ist die Schutzbekleidung 1 in Form eines Overalls ausgebildet ist, wobei ein Overall vier Extremitätenabschnitte 4 aufweist, insbesondere für die Beine und Arme des Trägers. An wenigstens einem von diesen Extremitätenabschnitten 4 ist ein Verbreiterungsabschnitt 9 angeordnet.
  • Für eine weitere bevorzugte Ausführungsform zeigt die 7, dass die Schutzbekleidung 1 in Form einer Jacke 3, insbesondere in Form einer Oberjacke und/oder Überjacke, ausgebildet ist. Eine Jacke 3 kann zwei Extremitätenabschnitte 4 aufweisen, die zur Anordnung an den Armen eines Trägers vorgesehen sind.
  • Ebenfalls ist nicht näher dargestellt, dass bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgedankens die Schutzbekleidung 1 in Form eines Pullovers ausgebildet ist. Ein Pullover kann wie eine Jacke 3 zwei Extremitätenabschnitte 4 aufweisen, in denen die Arme des Trägers angeordnet werden können.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung 1 umschließen und/oder umgeben der/die Extremitätenabschnitt(e) 4 die Extremität(en) des Trägers der Schutzbekleidung 1 insbesondere zumindest im Wesentlichen vollständig, insbesondere zumindest im Bereich des/r Oberschenkel(s) und Unterschenkel(s) und/oder des/r Oberarms/e und Unterarms/e des Trägers der Schutzbekleidung 1.
  • Besonders bevorzugt sind wenigstens 70 %, bevorzugt wenigstens 80 %, besonders bevorzugt wenigstens 85 %, der durch den Extremitätenabschnitt 4 geschützten Extremität des Trägers durch den Extremitätenabschnitt abgedeckt, umgeben und/oder umschlossen. Auf diese Weise kann insbesondere zumindest im Wesentlichen sicher die Extremität eines Trägers geschützt werden.
  • Im Allgemeinen kann es im Rahmen der vorliegenden Erfindung in diesem Zusammenhang vorgesehen sein, dass der Verbreiterungsabschnitt 9 Teil der zweiten Lage 7 und/oder Teil des Extremitätenabschnittes 4 ist und/oder diesem zugerechnet werden kann. Ganz besonders bevorzugt ist der Verbreiterungsabschnitt 9 Teil des Extremitätenabschnittes 4 und weist das Schutzmaterial 5 enthaltend die erste und zweite Lage 6, 7 auf. Demnach kann im Bereich des Verbreiterungsabschnittes 9 im verbreiterten Zustand auch die Schutzwirkung bereitgestellt werden.
  • Zudem kann es, wie gleichermaßen in 1 verdeutlicht, erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass der Verbreiterungsabschnitt 9 und/oder das/die Verschlusselement(e) 8 an dem/der dem Körper des Trägers der Schutzbekleidung 1 zugewandten inneren Bereich und/oder Region des Extremitätenabschnittes 4 angeordnet und/oder positioniert ist. Diese Anordnung ermöglicht, dass im Trage- und/oder Anwendungszustand die Verschlussmittel 8 und/oder das Verschlussmittel 8 geschützt ist/sind und insbesondere nicht die Anordnung weiterer Ausrüstungsgenstände und/oder Taschen beeinträchtigt/beeinträchtigen.
  • Gemäß dieser insbesondere in 1 im Allgemeinen angeführten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann es außerdem vorgesehen sein, dass der/die dem Körper des Trägers der Schutzbekleidung 1 zugewandte innere Bereich und/oder Region des Extremitätenabschnittes 4 sich über wenigstens 40%, bevorzugt wenigstens 30%, des äußeren Umfangs in Umfangsrichtung des Extremitätenabschnittes 4 erstreckt. Demnach ist insbesondere die innere Region bzw. der innere Bereich des Extremitätenabschnittes 4 derjenige Abschnitt des Extremitätenabschnittes 4, der jeweils der anderen Extremität des Trägers zugewandt ist.
  • Diesbezüglich kann es zudem vorgesehen sein, dass der Verbreiterungsabschnitt 9, das Verschlusselement 8 und/oder der innere Bereich bzw. die innere Region des Extremitätenabschnittes 4 im Bereich der Beininnenseite, bevorzugt zumindest im Bereich der Unterschenkelinnenseite, und/oder im Bereich der Arminnenseite, bevorzugt zumindest im Bereich der Unterarminnenseite, des Trägers der Schutzbekleidung 1 angeordnet und/oder positioniert ist und/oder dieser zugewandt ist. Wie zuvor erläutert ermöglicht diese Anordnung, dass der Verbreiterungsabschnitt 9 geschützt angeordnet ist und die Anordnung weiter die Positionierung weiterer Ausrüstungsgegenstände, Taschen oder dergleichen optimieren kann.
  • Gemäß einer ersten, erfindungsgemäß bevorzugten Ausführungsform (wie sie auch in 1 in Bezug genommen ist), kann es erfindungsgemäß im Allgemeinen vorgesehen sein, dass der Extremitätenabschnitt 4 als Hosenabschnitt 14, insbesondere als Hosenbein der Hose ausgebildet ist.
  • Nicht näher dargestellt ist, dass der Extremitätenabschnitt bevorzugt auch als Hosenabschnitt 14 des Overalls ausgebildet sein kann.
  • Bei der in 7 dargestellten und bevorzugten Ausführungsform ist der Extremitätenabschnitt 4 insbesondere als Ärmelabschnitt 15, insbesondere als Ärmel der Jacke 3, des Overalls und/oder des Pullovers, ausgebildet.
  • Die vorgenannten Extremitätenabschnitte 4 sind besonders beim Einsatz der Schutzbekleidung zum Schutz von Personen hohen Anforderungen hinsichtlich der Dichtigkeit ausgesetzt, die insbesondere optimal durch den erfindungsgemäß an wenigstens einen, insbesondere an allen, Extremitätenabschnitten 4 einer Schutzbekleidung gewährleistet werden können.
  • In diesem Zusammenhang verdeutlicht 1 auch die erfindungsgemäß bevorzugte Ausführungsform, wonach die Schutzbekleidung 1 wenigstens zwei Extremitätenabschnitte 4 aufweist, besonders bevorzugt wenigstens zwei als Hosenabschnitte 14, insbesondere als Hosenbeine, ausgebildete Extremitätenabschnitte 4 aufweist. Diese Ausführungsform ermöglicht bei der insbesondere beiderseitigen Anordnung des Verbreiterungsabschnittes 9 an beiden Hosenabschnitten 14, dass die Beine des Trägers im Anwendungszustand sicher vor dem Eindringen von Schad- und/oder Giftstoff in das Innere 13 der Schutzbekleidung 1 geschützt werden können.
  • 7 zeigt, dass bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform besonders bevorzugt wenigstens zwei als Ärmelabschnitte 15, insbesondere als Ärmel, ausgebildete Extremitätenabschnitte 4 vorgesehen sind. Insbesondere sind an beiden Ärmelabschnitten 15 der Schutzbekleidung 1 die Verbreiterungsabschnitte 9 vorgesehen, die jeweils für die jeweilige Extremität die Handhabbarkeit, aber auch den Schutz verbessern.
  • Demnach ist, wie zuvor beschrieben, vorzugsweise an wenigstens zwei Extremitätenabschnitten 4 der Schutzbekleidung 1 jeweils der Verbreiterungsabschnitt 9 angeordnet, wie dies anschaulich die 1 verdeutlicht. So zeigt die 1, dass der Verbreiterungsabschnitt 9 an beiden Hosenabschnitten 14, insbesondere beiden Hosenbeinen, angeordnet ist. In gleicher Weise kann der Verbreiterungsabschnitt 9 an beiden Ärmelabschnitten 15, insbesondere beiden Ärmeln, der Schutzbekleidung 1 angeordnet sein. Die vorteilhaften Eigenschaften, die eingangs geschildert worden sind, können demnach insbesondere für alle Extremitätenabschnitte 4 einer Schutzbekleidung 1 bzw. eines Schutzbekleidungskleidungsstückes, das auch als Schutzbekleidung 1 im Sinne der vorliegenden Erfindung bezeichnet werden kann, sichergestellt werden.
  • In diesem Zusammenhang kann es erfindungsgemäß insbesondere vorgesehen sein, dass der Verbreiterungsabschnitt 9 sich von einem offenen Ende 16 des Extremitätenabschnittes 4, insbesondere des Hosenabschnittes 14, vorzugsweise des Hosenbeins, wie in 1 gezeigt, und/oder des Ärmelabschnittes 15, vorzugsweise des Ärmels, wie in 7 gezeigt, ausgehend erstreckt. Weiter bevorzugt ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, dass sich der Verbreiterungsabschnitt 9 in Längsrichtung L des Extremitätenabschnittes 4 erstreckt, wie dies ebenfalls in der 1 verdeutlicht wird.
  • Diesbezüglich kann es zudem vorgesehen sein, dass sich der Verbreiterungsabschnitt 9 nach oben hin, insbesondere von dem offenen Ende 16 des Extremitätenabschnittes 4 abgewandt, verjüngt, wie dies schematisch in den 3 und 4 dargestellt ist. Eine verjüngende Ausbildung ermöglicht zum einen insbesondere ein optimiertes Einfalten und/oder Zusammenstauchen des Schutzmaterials 5 des Verbreiterungsabschnittes 9. Zum anderen kann die Bedienbarkeit und/oder die Handhabbarkeit des Verbreiterungsabschnitts 9 bzw. des Verschlussmittels 8 verbessert werden, da insbesondere ein korrektes Positionieren des Materials des Verbreiterungsabschnittes 9 vor Betätigung des Verschlussmittels 8 nicht notwendig ist. Insbesondere verjüngt sich der Verbreiterungsabschnitt 9 ausgehend von dem offenen Ende 16 des Extremitätenabschnittes 4 in Längsrichtung L des Extremitätenabschnittes 4.
  • Eine Verjüngung des Extremitätenabschnittes 4 ist weiter dahingehend vorteilhaft, dass sich bedarfsweise auch der Extremitätenabschnitt 4 selbst in Richtung des offenen Endes 16 verjüngen kann und so besser an die Form der jeweiligen Extremität anpassen kann.
  • Gemäß dieser, insbesondere in 2 und 3 dargestellten, Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann es zudem vorgesehen sein, dass der Verbreiterungsabschnitt 9 durch das Verschlussmittel 8 in einen wahlweise freigegebenen, vorzugsweise verbreiterten und/oder geöffneten, oder geschlossenen Zustand überführbar ist.
  • Grundsätzlich können durch Betätigung des Verschlussmittels 8 auch Zwischenzustände des Verbreiterungsabschnittes 9 eingenommen werden, in denen das Verschlussmittel 8 nicht zur maximalen Freigabe betätigt worden ist. Diese Zustände des Verbreiterungsabschnittes 9 können insbesondere als teilweise freigegebene, vorzugsweise teilweise freigegebene und/oder teilweise geöffnete, Zustände des Verbreiterungsabschnittes 9 bezeichnet werden. Diese Zustände korrespondieren insbesondere auch mit einem teilweise geschlossenen Verbreiterungsabschnitt 9 und können somit in anderen Worten insbesondere auch als teilweise geschlossene Zustände des Verbreiterungsabschnittes 9 bezeichnet werden.
  • In 3 ist schematisch dargestellt, dass in einer bevorzugten Ausführungsform des vorliegenden Erfindungsgedankens der Verbreiterungsabschnitt 9, insbesondere sowohl im geschlossenen als auch im freigegebenen Zustand, vorzugsweise im verbreiterten und/oder geöffneten Zustand, eine geschlossene, insbesondere durchgehende, keine Öffnungen aufweisende und/oder zusammenhängende, Fläche der ersten Lage 6 und/oder der zweiten Lage 7 umfasst. Anders als ein Reißverschluss zum Beispiel in einem Hosenschlitz teilt das Verschlussmittel 8 gerade nicht zwei voneinander über eine Öffnung beabstandete Teile des Schutzmaterials 5. Auf diesem Wege gelingt es, dass der Verbreiterungsabschnitt 9, insbesondere in jedem Zustand, ein zusammenhängendes Schutzmaterial 5 umfasst und so bevorzugt die Schutzwirkung nicht durch etwaig gebildete Öffnungen, Löcher oder dergleichen im Schutzmaterial 5 im Einsatz- und/oder Anwendungsfall beeinträchtigt wird.
  • Mit anderen Worten ausgedrückt, ist insbesondere zumindest die erste Lage 6 im Verbreiterungsabschnitt 9 im geschlossenen und/oder geöffneten bzw. freigegebenen Zustand, insbesondere im verbreiterten Zustand, undurchbrochen und/oder ununterbrochen ausgebildet. Die Schutzwirkung des Schutzmaterials 5 wird insbesondere durch die erste Lage 6 gewährleistet, die bevorzugt im Verbreiterungsabschnitt 9, insbesondere in jedem Zustand des Verbreiterungsabschnittes 9, keine Durchbrüche aufweist, wodurch insbesondere die Extremität des Trägers gut geschützt werden kann.
  • In diesem Zusammenhang versteht es sich insbesondere, dass das Merkmal, dass die erste Lage im Verbreiterungsabschnitt 9 ununterbrochen und/oder undurchbrochen ausgebildet ist, nicht ausschließt, dass in etwaig vorgesehenen Verbindungsbereichen und/oder Nahtbereichen einzelner Zuschnitte der ersten Lage 6 oder im Verbindungsbereich zur zweiten Lage 7 hervorgerufene Perforationen vorhanden sind. Diese Perforationen wären nämlich ohnehin vorhanden und sind bzw. werden insbesondere von dem Verbreiterungsabschnitt 9 nicht beeinflusst.
  • In 6 ist für eine besonders bevorzugte Ausgestaltung dargestellt, dass der Verbreiterungsabschnitt 9 im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnitts 9 wenigstens eine im Inneren 13 der Schutzbekleidung 1 angeordnete und/oder ausgebildete und/oder eine nach innen, dem Träger der Schutzbekleidung 1 zugewandte, Falte 17 mit wenigstens zwei Faltschenkeln 18 der Schutzbekleidung 1 aufweist. Die Falte 17 ermöglicht insbesondere eine effiziente Komprimierung und/oder Einfaltung bzw. Verstauung des Schutzmaterials 5 im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes 9. Demnach kann die Falte 17 insbesondere sicherstellen, dass das Schutzmaterial 5 im geschlossenen Zustand insbesondere nicht den Tragekomfort durch störende Ausbeulungen des Schutzmaterials 5 beeinträchtigt. In gleicher Weise kann auch eine Beschädigung des Schutzmaterials 5 sowohl im geschlossenen Zustand als auch beim Betätigen des Verschlussmittels 8 verhindert werden, da das Schutzmaterial 5 durch die Ausbildung der Falte 17 einen bestimmten Raum zugewiesen bekommt, der insbesondere nicht die Betätigung des Verschlussmittels 8, beispielsweise durch ein Verhaken, erschwert.
  • Für eine weitere bevorzugte Ausführungsform ist, wie die 3 darstellt, vorgesehen, dass eine wenigstens zwei Zuschnitte der zweiten Lage 7 miteinander verbindende, insbesondere vernähende, vorzugsweise zumindest im Wesentlichen in Längsrichtung L des Extremitätenabschnittes 4 verlaufende, Seitennaht 40, insbesondere Hosenseitennaht, im und/oder am Verbreiterungsabschnitt 9 vorgesehen und/oder angeordnet ist, vorzugsweise zumindest im Wesentlichen mittig im Verbreiterungsabschnitt 9.
  • Nicht näher dargestellt ist, dass die Seitennaht 40 auch eine Ärmelseitennaht sein kann.
  • „Zuschnitte“ der ersten und/oder zweiten Lage 6, 7 sind so zu verstehen, dass insbesondere die erste und/oder zweite Lage 6, 7 aus Teilen bzw. Abschnitten zusammengesetzt sind, wobei diese Teile bzw. Abschnitte im Sinne der vorliegenden Erfindung als „Zuschnitte“ bezeichnet werden. Zuschnitte der ersten und/oder zweiten Lage sind im Trage- und/oder Nutzungszustand insbesondere jeweils miteinander verbunden, vorzugsweise vernäht. Es kann sowohl für die erste Lage 6 als auch für die zweite Lage 7 eine Vielzahl von Zuschnitten vorgesehen sein. Letztlich kann die erste Lage 6 durch Verbinden der Zuschnitte der ersten Lage 6 gebildet werden. In gleicher Weise kann insbesondere durch Verbinden der Zuschnitte der zweiten Lage 7 die zweite Lage 7 gebildet sein.
  • Vorteilhafterweise kann bei dieser bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes 9 funktional gesehen das Verschlussmittel 8 die Seitennaht 40 ersetzen und/oder zumindest im Wesentlichen an der Stelle angeordnet sein, an der ohne einen Verbreiterungsabschnitt 9 ohnehin die Seitennaht 40 angeordnet wäre. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Seitennaht 40 im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes 9 im Inneren der Schutzbekleidung 1 angeordnet ist und so geschützt werden kann. Die Gefahr des Durchtretens von Schad- und/oder Giftstoffen durch die Seitennaht 40 kann auf diesem Wege weiter reduziert werden.
  • In 6 ist für eine besonders bevorzugte Ausführungsform dargestellt, dass die Faltenschenkel 18 der Falte 17 im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnitts 9 durch die Seitennaht 40 voneinander getrennt sind.
  • Hierdurch gelingt es insbesondere, dass die Falte 17 durch die Seitennaht 40 vorgegeben und/oder bestimmt werden kann, wodurch sich insbesondere ohne ein aufwendiges manuelles Einfalten der Falte 17 vom Träger die Falte 17 so gesehen „automatisch“ bilden kann und die Faltenschenkel 18 auf diesem Wege einfach vorgegeben werden können. Dies führt insbesondere zu einer vereinfachten Handhabe der Schutzbekleidung 1, insbesondere beim Anziehen der Schutzbekleidung 1.
  • Für eine weitere bevorzugte Ausführungsform ist in 4 schematisch dargestellt, dass im geöffneten Zustand der Verbreiterungsabschnitt 9 keilförmig ausgebildet ist. Die Keilform des Verbreiterungsabschnittes 9 erhöht den Tragekomfort der Schutzbekleidung 1 und vereinfacht insbesondere das Zusammenfalten der Falte 17 und/oder des Schutzmaterials 5 beim Verschließen des Verbreiterungsabschnittes 9. Darüber hinaus kann durch die Keilform eine Erweiterung in demjenigen Abschnitt des Extremitätenabschnittes 4 bereitgestellt werden, der insbesondere beim Anlegen der Schutzbekleidung 1 möglichst weit ausgebildet sein sollte, im Benutzungs- und/oder Anwendungszustand jedoch möglichst verringert sein sollte. Dies betrifft insbesondere den Bereich um das offene Ende 16 des Extremitätenabschnittes 4, der beim Anlegen der Schutzbekleidung 1 beispielsweise für angelegte Schutzausrüstungsgegenstände, wie Handschuhe und/oder Schuhwerk, möglichst weit sein sollte. Wenn die Schutzausrüstungsgegenstände jedoch durch die Extremitätenabschnitte 4 hindurchgeführt worden sind, so sollte der Öffnungsquerschnitt in diesem Bereich optimaler Weise wieder reduzierbar sein, um die Gefahr des Eintretens von Gift- und/oder Schadstoffen zu vermeiden. Im Rahmen der Erfindung können diese sich diametral gegenüberstehenden Anforderungen also in besonders vorteilhafter Weise erfüllt werden.
  • In der 5 ist für eine besonders bevorzugte Ausführungsform dargestellt, dass im geschlossenen Zustand die Falte 17 und/oder die Faltenschenkel 18 des Verbreiterungsabschnitt 9 als keilförmige Falte 17 und/oder als keilförmige Faltenschenkel 18 ausgebildet ist/sind. Die Falte 17 und die Faltenschenkel 18 sind in der 5 nicht näher ersichtlich, da der Verbreiterungsabschnitt 9 im geschlossenen Zustand dargestellt ist. Die Keilform ist jedoch schematisch durch eine gestrichelte Linie dargestellt.
  • In 4 ist weiter dargestellt, dass das Verschlussmittel 8 bevorzugt am und/oder im Bereich des spitz zulaufenden Ende(s) 19 des Verbreiterungsabschnitts 9, insbesondere im geöffneten und/oder geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes 9, mündet. Die Keilform des Verbreiterungsabschnittes 9 kann folglich auch den Verlauf des Verschlussmittels 8 vorgeben und so insbesondere am spitzen Ende 19 sicherstellen, dass sich am Ende des Verschlussmittels 8 bei maximal geöffneten Verbreiterungsabschnitt 9 bevorzugt kein Material in dem Verschlussmittel 8 verhakt.
  • Als besonders vorteilhaft hat sich ein Winkel α, wie er schematisch in den 3 und 4 dargestellt ist, am spitz zulaufenden Ende 19 des keilförmigen Verbreiterungsabschnittes 9, insbesondere im geöffneten Zustand des Verbreiterungsabschnitts 9, von wenigstens 3°, bevorzugt wenigstens 5°, weiter bevorzugt wenigstens 10°, und/oder von 3° bis 70°, weiter bevorzugt von 5° bis 40°, weiter bevorzugt weiter von 10° bis 25°, ergeben. Die vorgenannten Winkel α ermöglichen eine verbesserte Ausgestaltung des Verbreiterungsabschnittes 9.
  • In 3 ist anschaulich dargestellt, dass sich bei einer weiter bevorzugten Ausführungsform das Verschlussmittel 8 zumindest im Wesentlichen über die gesamte Länge, insbesondere in Längsrichtung L des Extremitätenabschnittes 4, des Verbreiterungsabschnitts 9 erstreckt. Der Verbreiterungsabschnitt 9 steht folglich insbesondere nicht gegenüber dem Verschlussmittel 8 ab. Auf diese Weise kann der gesamte Verbreiterungsabschnitt 9 durch das Verschlussmittel 8 betätigt werden.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die maximale Breite des Extremitätenabschnittes 4 im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnitts 9 wenigstens 5%, bevorzugt wenigstens 10%, weiter bevorzugt wenigstens 15%, insbesondere wenigstens 20%, der, insbesondere in Längsrichtung L des Extremitätenabschnittes 4 verlaufenden, Länge des Extremitätenabschnittes 4 entspricht. Auf diese Weise ergibt sich insbesondere ein langgestreckter Extremitätenabschnitt 4, der zum Abdecken der Extremität eines Trägers genutzt werden kann und sich folglich der langgestreckten Form der Extremität des Trägers anpassen kann, wodurch ein optimaler Schutz gewährleistet werden kann.
  • Mit anderen Worten ausgedrückt ist vorzugsweise vorgesehen, dass die maximale Breite des Extremitätenabschnittes 4 im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnitts 9 zwischen 5% und 60%, bevorzugt zwischen 10% und 40%, weiter bevorzugt zwischen 15% und 35%, insbesondere zwischen 20% und 30%, der, insbesondere in Längsrichtung L des Extremitätenabschnittes 4 verlaufenden, Länge des Extremitätenabschnittes 4 entspricht.
  • In 3 ist für die dort dargestellte bevorzugte Ausführungsform gezeigt, dass die maximale Breite des Extremitätenabschnittes 4 im freigegebenen Zustand, vorzugsweise im verbreiterten und/oder geöffneten Zustand, des Verbreiterungsabschnitts 9 wenigstens 6%, bevorzugt wenigstens 12%, weiter bevorzugt wenigstens 18%, insbesondere wenigstens 23%, der, insbesondere in Längsrichtung L des Extremitätenabschnittes 4 verlaufenden, Länge des Extremitätenabschnittes 4 entspricht. Dies ermöglicht insbesondere, dass der Öffnungsquerschnitt bzw. der Innen- und/oder Außendurchmesser 10, 11 des Extremitätenabschnittes 4 in ausreichender Weise zur Erhöhung der Handhabbarkeit vergrößert werden kann und die Schutzbekleidung 1 in einfacher Weise selbst mit angelegtem Schuhwerk und/oder angelegten Handschuhen einfach und schnell angezogen werden kann.
  • Mit anderen Worten ausgedrückt kann die maximale Breite des Extremitätenabschnittes 4 im freigegebenen Zustand, vorzugsweise im verbreiterten und/oder geöffneten Zustand, des Verbreiterungsabschnitts 9 zwischen 6% und 65%, bevorzugt zwischen 12% und 45%, weiter bevorzugt zwischen 18% und 40%, insbesondere zwischen 23% und 33%, der, insbesondere in Längsrichtung L des Extremitätenabschnittes 4 verlaufenden, Länge des Extremitätenabschnittes 4 entsprechen.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Verschlussmittel 8 über die gesamte Länge des Verbreiterungsabschnitts 9 kontinuierlich und/oder ununterbrochen verläuft und/oder als kontinuierliches bzw. ununterbrochenes Verschlussmittel 8 ausgebildet ist, wie dies schematisch insbesondere in der 3 dargestellt ist.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass das Verschlussmittel 8 als Reißverschluss 20 ausgebildet ist, wie dies aus der 4 unter anderem schematisch ersichtlich wird. Der Reißverschluss 20 ermöglicht eine einfache und wenige Bedienfehler bedingende Betätigung, wobei sich der Reißverschluss 20 ferner durch seine Langlebigkeit und sichere Verschließbarkeit auszeichnet.
  • Vorzugsweise weist der Reißverschluss 20 zwei Seitenteile 21, insbesondere aufweisend Krampen, und einen die Seitenteile 21 über Formschluss wahlweise verbindenden Schieber 22 auf. Insbesondere können die Seitenteile 21 des Reißverschlusses 20 den Verbreiterungsabschnitt 9 begrenzen, wie dies schematisch die 3 darstellt.
  • In 6 ist besonders anschaulich gezeigt, dass bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform das Verschlussmittel 8, insbesondere die Seitenteile 21 des Reißverschlusses 20, auf das Schutzmaterial 5, insbesondere die zweite Lage 7, bevorzugt vollständig, aufgesetzt und/oder aufgelegt, bevorzugt mit dem Schutzmaterial 5, insbesondere der zweiten Lage 7, fest verbunden, insbesondere vernäht, ist. Auf diese Weise kann insbesondere die Funktionalität des Schutzmaterials 5, der ersten und der zweiten Lage 6, 7 nicht beeinträchtigt werden und darüber hinaus auch eine einfache Adaption des Verschlussmittels 8 sichergestellt werden.
  • Vorzugsweise ist das Verschlussmittel 8 uneingefasst bzw. nicht eingefasst und/oder uneingesteckt bzw. nicht eingesteckt mit der zweiten Lage 7 verbunden und/oder an die zweite Lage 7 angeordnet. Folglich wird insbesondere auch die Funktionalität des Verschlussmittels 8 ebenfalls nicht beeinträchtigt.
  • In 4 ist dargestellt, dass das Verschlussmittel 8, insbesondere der Reißverschluss 20, vorzugsweise wenigstens zwei miteinander, vorzugsweise formschlüssig, verbindbare Verschlusselemente 23, insbesondere Seitenteile 21, aufweist. Die Verschlusselemente 23 ermöglichen eine Begrenzung des Verbreiterungsabschnittes 9 und ferner eine sichere Verschließung des Verbreiterungsabschnittes 9 im geschlossenen Zustand. Die Verschlusselemente 23 können zumindest bereichsweise insbesondere komplementär zueinander ausgebildet sein und so ein mehrfaches Betätigen des Verschlussmittels 8 sicherstellen.
  • In 2 ist für eine weitere bevorzugte Ausführungsform gezeigt, dass insbesondere die Verschlusselemente 23, insbesondere die Seitenteile 21, des Verschlussmittels 8 mit jeweils wenigstens einem Nahtbereich 12 mit der zweiten Lage 7, vorzugsweise nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage 7, vernäht sind. Folglich beeinträchtigt der Nahtbereich 12 insbesondere nicht die Schutzwirkung der ersten Lage 6 und/oder die erste Lage 6 als solches.
  • In der 3 ist schematisch dargestellt, dass der Verbreiterungsabschnitt 9 sich vorzugsweise über wenigstens 40 %, insbesondere über wenigstens 50 %, vorzugsweise über wenigstens 60 %, der Länge des Extremitätenabschnittes 4, insbesondere Hosenabschnittes 14, vorzugsweise des Hosenbeins, und/oder des Ärmelabschnittes 15, vorzugsweise des Ärmels, erstreckt. Die Verbreiterung des inneren Öffnungsquerschnittes des Extremitätenabschnittes 4 kann folglich über einen Großteil der Länge des Extremitätenabschnittes 4 bereitgestellt werden, wonach die zuvor beschriebenen Vorteile der einfachen Handhabbarkeit der Schutzbekleidung 1 folgen können.
  • Mit anderen Worten ausgedrückt kann der Verbreiterungsabschnitt 9 sich über einen Bereich von 40 % und 100 %, bevorzugt einen Bereich von 50 % bis 95 %, weiter bevorzugt einen Bereich von 60% bis 85 %, der Länge des Extremitätenabschnittes 4, insbesondere Hosenabschnittes 14, vorzugsweise des Hosenbeins, und/oder des Ärmelabschnittes 15, vorzugsweise des Ärmels, erstrecken.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann der Verbreiterungsabschnitt 9 zu einer maximalen Verbreiterung und/oder Vergrößerung des Innen- und/oder des Außendurchmessers 10, 11 des Extremitätenabschnittes 4, insbesondere Hosenabschnittes 14, vorzugsweise des Hosenbeins, und/oder des Ärmelabschnittes 15, vorzugsweise des Ärmels, insbesondere am offenen Ende 16 des Extremitätenabschnittes 4, von wenigstens 3%, bevorzugt von wenigstens 5%, weiter bevorzugt von wenigstens 5%, insbesondere von wenigstens 10%, führen. Die vorgenannte Verbreiterung gestattet insbesondere das einfache Eingleiten der Extremitäten des Trägers in die Extremitätenabschnitte 4 beim Anlegen der Schutzbekleidung 1.
  • Mit anderen Worten ausgedrückt kann der Verbreiterungsabschnitt 9 zu einer maximalen Verbreiterung und/oder Vergrößerung des Innen- und/oder des Außendurchmessers 10, 11 des Extremitätenabschnittes 4, insbesondere des Hosenabschnittes 14, vorzugsweise des Hosenbeins, und/oder des Ärmelabschnittes 15, vorzugsweise des Ärmels, insbesondere am offenen Ende 16 des Extremitätenabschnittes 4 in einem Bereich von 3% bis 70%, bevorzugt in einem Bereich von 5% bis 50%, weiter bevorzugt in einem Bereich von 10% bis 40%, insbesondere in einem Bereich von 12% bis 30%, führen.
  • In weiteren Ausführungsformen kann der Extremitätenabschnitt 4, insbesondere der Hosenabschnitt 14, vorzugsweise das Hosenbein, und/oder der Ärmelabschnitt 15, vorzugsweise der Ärmel, zumindest im Bereich des Verbreiterungsabschnittes 9 im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes 9 zumindest im Wesentlichen röhrenförmig, insbesondere zumindest im Wesentlichen zylinderförmig, ausgebildet sein. Besonders bevorzugt kann in diesem Zusammenhang vorgesehen sein, dass die Breite des Extremitätenabschnittes 4, insbesondere des Hosenabschnittes 14, vorzugsweise des Hosenbeins, und/oder des Ärmelabschnittes 15, vorzugsweise des Ärmels, im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes 9, vorzugsweise über und/oder in Längsrichtung L des Extremitätenabschnittes 4, zumindest im Wesentlichen gleich groß ausgebildet sein.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, wie sie aus der 2 schematisch ersichtlich wird, ist der Extremitätenabschnitt 4, insbesondere der Hosenabschnitt 14, vorzugsweise das Hosenbein, zumindest im Bereich des Verbreiterungsabschnittes 9 im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes 9, zum offenen Ende 16 des Extremitätenabschnittes 4 hinlaufend verjüngend ausgebildet, insbesondere in Längsrichtung L des Extremitätenabschnittes 4 verlaufend. Auf diese Weise kann insbesondere die Passform des Extremitätenabschnittes im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes 9 verbessert werden, da sich der verjüngende Extremitätenabschnitt 4 an eine verjüngende Extremität des Trägers anpassen kann, wodurch letztlich bei angelegter Schutzbekleidung 1 auch die Schutzwirkung gegenüber Schad- und/oder Giftstoffen verbessert werden kann.
  • In der 7 ist schematisch dargestellt, dass bevorzugt auch der Ärmelabschnitt 15, vorzugsweise der Ärmel, zumindest im Bereich des Verbreiterungsabschnittes 9 im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes 9, zum offenen Ende 16 des Extremitätenabschnittes 4 hinlaufend verjüngend ausgebildet ist, insbesondere in Längsrichtung L des Extremitätenabschnittes 4 verlaufend. Hierdurch können sich die zuvor beschriebenen Vorteile ergeben.
  • In diesem Zusammenhang ist ganz besonders bevorzugt, wenn die minimale Breite des Extremitätenabschnittes 4 im verjüngten Bereich des Extremitätenabschnittes 4 wenigstens 60%, bevorzugt wenigstens 70%, weiter bevorzugt wenigstens 80 %, insbesondere wenigstens 85%, und/oder von 60% bis 95%, bevorzugt von 70% bis 90%, weiter bevorzugt von 75 % bis 85%, der maximalen Breite des Extremitätenabschnittes 4 im verjüngten Bereich des Extremitätenabschnittes 4 entspricht.
  • In den 2 und 3 ist schematisch dargestellt, dass vorzugsweise im Inneren 13 der Schutzkleidung 1, insbesondere im Inneren 13 des Extremitätenabschnittes 4, insbesondere des Hosenabschnittes 14, vorzugsweise des Hosenbeins, eine Gamasche („Innen-Gamasche“) 24 zur Anordnung am Fuß, am Schuhwerk und/oder an der unteren Extremität, insbesondere am Bein, des Trägers vorgesehen ist.
  • Die Gamasche 4 ermöglicht es, sicherzustellen, dass sich die Schutzbekleidung 1 nicht verschiebt und/oder verrutscht, insbesondere im Trage- und/oder Anwendungszustand der Schutzbekleidung 1. Die Gamasche 4 kann bevorzugt auch mit externen Ausrüstungsgegenständen, wie einem Schuhwerk, verbunden werden und auf diese Weise insbesondere den Extremitätenabschnitt 4 relativ zum Schuhwerk positionieren.
  • Ferner kann beim Anlegen der Schutzbekleidung die erste Lage 6 durch das Material der Gamasche 24 vor Beschädigungen geschützt werden. Gleichzeitig erleichtert die Gamasche das Eingleiten, insbesondere bei angelegter Schutzausrüstung, in den Extremitätenabschnitt 4.
  • Auch der Tragekomfort der Schutzbekleidung 1 kann durch die Gamasche 24 verbessert werden, indem insbesondere die Gamasche 24 und nicht die erste Lage 6 an die Extremität des Trägers angrenzt.
  • Insbesondere ist die Gamasche 24 zumindest mit der ersten Lage 6, insbesondere nur und/oder ausschließlich mit der ersten Lage 6, verbunden, insbesondere vernäht. Dies ermöglicht die innere Anordnung der Gamasche 24 die im Anwendungszustand nur mit einem kleinen Abschnitt gegenüber dem Extremitätenabschnitt 4 übersteht.
  • In diesem Zusammenhang ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass die Gamasche 24 sich zumindest über die Länge des Verbreiterungsabschnittes 9 erstreckt. Die Schutzbekleidung 1 kann demnach insbesondere sowohl im geöffneten als auch im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes 9 durch die Gamasche 24 positioniert werden.
  • Besonders bevorzugt ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, dass die Öffnungsweite der Gamasche 24 zumindest im Wesentlichen der Öffnungsweite des Extremitätenabschnittes 4, bevorzugt des Hosenabschnittes 14, vorzugsweise des Hosenbeins, insbesondere dem Innendurchmesser 10 des Extremitätenabschnittes 4, bevorzugt des Hosenabschnittes 14, vorzugsweise des Hosenbeins, im freigegebenen Zustand, vorzugsweise im verbreiterten und/oder geöffneten Zustand, des Verbreiterungsabschnitts 9 entspricht und/oder diese(n) übersteigt, wie dies anschaulich in 3 gezeigt wird. Die Gamasche 24 stellt demnach beim Einführen der Extremitäten des Trägers in die jeweiligen Extremitätenabschnitte 4 kein weiteres Hindernis dar und beeinträchtigt auch folglich nicht das Erreichen der zuvor geschilderten Vorteile des erfindungsgemäßen Verbreiterungsabschnittes 9.
  • Vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, dass die Gamasche 24 über ein Befestigungsmittel 25 in ihrem Öffnungsquerschnitt reduzierbar ist. Das Befestigungsmittel 25 kann insbesondere einen Gummizug und Feststellelement zum bedarfsweisen Feststellen oder Freigeben des Gummizuges aufweisen. Das Befestigungsmittel 25 ermöglicht im Benutzungszustand eine Fixierung der Gamasche 24. Dem Befestigungsmittel 25 kann ebenfalls eine Barrierewirkung zukommen, die insbesondere durch die Kombination mit dem Verbreiterungsabschnitt 9 vorteilhaft wirkt und eine verstärkte Sperrwirkung gegen das Eindringen von Schadstoffen erzielbar werden lässt.
  • In der 15 ist für eine weitere bevorzugte Ausführungsform vorgesehen, dass die Schutzbekleidung 1 wenigstens einen mit einem weiteren Verschlussmittel 26 freigebbaren und/oder verschließbaren Öffnungsabschnitt 27, insbesondere einen Hosenschlitz, zur wahlweisen Öffnung der Schutzbekleidung 1 im Bereich des Öffnungsabschnitts 27 aufweist. Der Öffnungsabschnitt 27 ermöglicht ein weiter vereinfachtes Anziehen der Schutzbekleidung 1, welches je nach Passform das bedarfsweise Freigeben des Öffnungsabschnittes 27 benötigt.
  • Nicht näher dargestellt ist, dass der Öffnungsabschnitt einen teilbaren Öffnungsabschnitt 27 einer Jacke 3, eines Pullovers oder eines Overalls ist und/oder ausbildet.
  • Der Öffnungsabschnitt 27 kann erfindungsgemäß besonders geschützt werden, wie dies nachfolgend ausgeführt ist:
    • In diesem Zusammenhang kann das weitere Verschlussmittel 26 im geschlossenen Zustand unterseitig und/oder auf seiner dem Inneren 13 der Schutzbekleidung 1 zugewandten Seite und oberseitig und/oder auf seiner der Schad- und/oder Giftstoffquelle zugewandten Seite jeweils mit einem Materialabschnitt 28a, 28b mindestens der ersten Lage 6, insbesondere jeweils einem Materialabschnitt 28a, 28b des Schutzmaterials 5, abgedeckt und/oder überdeckt sein. Diese Anordnung ermöglicht insbesondere zumindest einen „Zweifach-Schutz“, nämlich einen Schutz ober- und unterseitig des weiteren Verschlussmittels 26 im geschlossenen Zustand des Öffnungsabschnittes 27, wie dies in 17 besonders anschaulich im geschlossenen Zustand des Öffnungsabschnittes 27 schematisch dargestellt ist.
  • Besonders bevorzugt ist in diesem Zusammenhang, dass das weitere Verschlussmittel 26 flüssigkeitsabweisend, vorzugsweise wasserabweisend, insbesondere wasserdicht, und/oder luft- bzw. winddicht ausgebildet ist. Dies stellt einen weiteren Schutz des Trägers im Bereich des weiteren Verschlussmittels 26 dar, wobei kombiniert zu der ober- und unterseitigen Anordnung des jeweiligen Materialabschnittes 28a, 28 b ein „Dreifach-Schutz“ des weiteren Verschlussmittels 26 sichergestellt werden kann.
  • Zusätzlich zu dem Verbreiterungsabschnitt 9 gestaltet der Öffnungsabschnitt 27 eine nutzerfreundliche sowie sicherere Schutzbekleidung 1 aus, die sich durch ein effektives Anlegen der Schutzbekleidung 1 auszeichnet, aber trotz dieser verbesserten Handhabbarkeit nicht zu einer Verringerung der Schutzwirkung im Anwendungsfall führt. Demnach entfalten der Öffnungsabschnitt 27 und der Verbreiterungsabschnitt 9 einen synergistischen Effekt und stellen eine insgesamt effizient einsetzbare Schutzbekleidung 1 bereit.
  • Vorzugsweise ist im Allgemeinen in diesem Zusammenhang vorgesehen, dass das weitere Verschlussmittel 26 wenigstens zwei miteinander, vorzugsweise formschlüssig, verbindbare weitere Verschlusselemente 29 aufweist. Die weiteren Verschlusselemente 29 können insbesondere bereichsweise zueinander komplementär ausgebildet sein und insbesondere eine formschlüssige Verbindung des weiteren Verschlussmittels 26 gewährleisten.
  • Besonders bevorzugt ist das weitere Verschlussmittel 26 als weiterer Reißverschluss 30 ausgebildet, vorzugsweise wobei der weitere Reißverschluss 30 zwei Seitenteile 31, insbesondere aufweisend Krampen, und einen die Seitenteile 31 über Formschluss wahlweise verbindenden Schieber 32 aufweist, wie dies in den 15, 16 und 18 schematisch dargestellt ist. Vorzugsweise begrenzen die Seitenteile 31 des weiteren Reißverschlusses 30 den Öffnungsabschnitt 27.
  • In 16 ist dargestellt, dass die Schutzbekleidung 1 im geöffneten Zustand des Öffnungsabschnittes 27 eine Öffnung 33 aufweist und/oder ausbildet. Insbesondere sind im geöffneten Zustand des Öffnungsabschnittes 27 zwei Teilabschnitte der Schutzbekleidung 1, an denen jeweils ein weiteres Verschlusselement 29 des weiteren Verschlussmittels 26 angeordnet ist, voneinander beabstandet und/oder diese Teilabschnitte sind voneinander getrennt, wie dies anschaulich in einer schematischen Darstellung die 16 zeigt.
  • Die Öffnung 33 ermöglicht eine Verbreiterung der Schutzbekleidung 1 zum Anziehen der Schutzbekleidung 1.
  • In 16 ist weiter dargestellt, dass an wenigstens einem Teilabschnitt der Schutzbekleidung 1 wenigstens ein als unterer Abdeckabschnitt 34 ausgebildeter Materialabschnitt 28a angeordnet ist, wonach insbesondere der zuvor dargestellte Schutz des Öffnungsabschnittes 27 erreicht werden kann.
  • Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang weiter vorgesehen, dass der untere Abdeckabschnitt 34 gegenüber dem Teilabschnitt, an dem der untere Abdeckabschnitt 34 angeordnet ist, absteht.
  • Zudem kann der untere Abdeckabschnitt 34 zumindest bereichsweise, bevorzugt vollständig, im geschlossenen Zustand des weiteren Verschlussmittels 26 das weitere Verschlussmittel 26 an der dem Träger der Schutzbekleidung 1 zugewandten Seite abdecken und/oder überdecken. Auch diese Anordnung führt zu der zuvor beschriebenen Schutzwirkung durch den Materialabschnitt 28a.
  • In diesem Zusammenhang ist weiter besonders bevorzugt vorgesehen, dass das weitere Verschlussmittel 26 oberseitig, insbesondere an einer der Schad- und/oder Giftstoffquelle der Schutzbekleidung 1 zugewandten Seite der Schutzbekleidung 1, durch einen als oberen Abdeckabschnitt 35 ausgebildeten Materialabschnitt 28b zumindest bereichsweise, bevorzugt vollständig, im geschlossenen Zustand des weiteren Verschlussmittels abgedeckt und/oder überdeckt ist, wie dies schematisch in der 15 gezeigt ist.
  • Dabei kann der obere Abdeckabschnitt 35 an wenigstens einem Teilabschnitt der Schutzbekleidung 1, insbesondere an dem Teilabschnitt der Schutzbekleidung 1, an dem auch der untere Abdeckabschnitt 34 angeordnet ist, angeordnet sein, wie dies ebenfalls die 15 zeigt. Beide Materialabschnitte 28a, 28b können folglich am gleichen Teilabschnitt angeordnet sein und so das Anlegen der Schutzbekleidung 1 vereinfachen und die Schutzwirkung optimieren.
  • In 15 ist ferner dargestellt, dass bevorzugt der obere Abdeckabschnitt 35 gegenüber dem Teilabschnitt, an dem der obere Abdeckabschnitt 35 angeordnet ist, absteht und so den geschützten Bereich auch bei einer teilweisen Öffnung des Öffnungsabschnittes 27 verlängert.
  • Besonders bevorzugt ist weiterhin vorgesehen, dass das weitere Verschlussmittel 26 flüssigkeitsabweisend, vorzugsweise wasserabweisend, insbesondere wasserdicht, und/oder luft- bzw. winddicht ausgebildet ist, was zur Verbesserung der Schutzwirkung führt, wie dies zuvor bereits erläutert worden ist.
  • Hierbei können vorzugweise die weiteren Verschlusselemente 29, insbesondere die Seitenteile 31, des weiteren Verschlussmittels 26 zumindest bereichsweise, bevorzugt vollständig, eine Kunststoffbeschichtung und/oder Kunststofffolie, vorzugsweise eine Polyurethan-Beschichtung und/oder eine Polyurethan-Folie, insbesondere an der der Schad- und/oder Giftstoffquelle zugewandten Seite der Schutzbekleidung 1, aufweisen und/oder zumindest bereichsweise, bevorzugt vollständig, aus einem Kunststoff, vorzugsweise Polyurethan, gebildet sein. Die vorgenannte Beschichtung stellt den Schutz gegenüber Flüssigkeiten und/oder Wind sicher und verhindert ein Eindringen von Flüssigkeiten über das weitere Verschlussmittel 26 und verbessert folglich weiter die Schutzwirkung der gesamten Schutzbekleidung 1.
  • Erfindungsgemäß kann die Adsorptionsschicht 6a diskontinuierlich und/oder gasdurchlässig ausgebildet sein.
  • Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform des vorliegenden Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass die Adsorptionsschicht 6a über eine auf ein einer Seite der textilen Trägerschicht 6b aufgebrachte Haftmittelschicht 36 mit der textilen Trägerschicht 6b verbunden ist.
  • Insbesondere kann die Haftvermittlerschicht 36 die Adsorptionsschicht 6a fixieren und/oder zum Haften bringen.
  • Zudem kann die Haftmittelschicht 36 als eine wasserdampf- und/oder gasdurchlässige und/oder diskontinuierlich ausgebildete Klebstoffschicht, vorzugsweise auf Basis eines Klebstoffpolymers, vorliegen und/oder ausgebildet sein.
  • Vorteilhafterweise ermöglicht die Haftmittelschicht 36 eine Verbindung der Adsorptionsschicht 6a bereitzustellen bzw. zu ermöglichen, die insbesondere einen langfristigen Einsatz der Schutzbekleidung 1 standhält und darüber hinaus insbesondere auch hinsichtlich der Schutzwirkung des Schutzmaterials 5 bevorzugt durch die diskontinuierliche Ausbildung optimal ausgestaltet ist. Die Haftmittelschicht 36 kann demnach insbesondere die korrekte Positionierung der Adsorptionsschicht 6a gewährleisten und so zur Verbesserung der Schutzwirkung des Schutzmaterials 5 gegenüber Schad- und/oder Giftstoffen beitragen.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die erste Lage 6 gasdurchlässig, insbesondere luftdurchlässig, ist und/oder ausgebildet ist.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die erste Lage 6 als gasdurchlässiges, insbesondere luftdurchlässiges, bevorzugt textiles, Flächengebilde vorliegt und/oder ausgebildet ist.
  • In diesem Zusammenhang kann die textile Trägerschicht 6b als vorzugsweise gasdurchlässiges, insbesondere luftdurchlässiges, textiles Flächengebilde vorliegt und/oder ausgebildet sein.
  • Im Allgemeinen kann in diesem Zusammenhang ferner vorgesehen sein, dass die textile Trägerschicht 6b als eine Maschenware, insbesondere als Gewirke (Wirkware) oder Gestrick (Strickware), Gewebe, Gelege oder Textilverbundstoff, insbesondere als Maschenware, ausgebildet ist.
  • Ferner kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen sein, dass die textile Trägerschicht 6b ein Flächengewicht im Bereich von 10 g/m2 bis 350 g/m2, insbesondere im Bereich von 20 g/m2 bis 300 g/m2, vorzugsweise im Bereich von 30 g/m2 bis 250 g/m2, besonders bevorzugt im Bereich von 50 g/m2 bis 175 g/m2, aufweist, insbesondere bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00, vorzugsweise nach 24-stündiger Klimatisierung bei einer Temperatur von 20 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65 %.
  • Was darüber hinaus die Adsorptionsschicht 6a der ersten Lage 6 anbelangt, so haben sich die nachfolgenden Ausführungsformen im Rahmen der vorliegenden Erfindung als besonders vorteilhaft erwiesen. So ist es erfindungsgemäß insbesondere vorgesehen, dass die Adsorptionsschicht 6a diskontinuierlich ausgebildet ist. Insbesondere ist die Adsorptionsschicht 6a gasdurchlässig, bevorzugt luftdurchlässig, ausgebildet.
  • Wie in der Ausschnittsvergrößerung gemäß 8 sowie darüber hinaus in den 9 bis 13 veranschaulicht wird, ist es insbesondere vorgesehen, dass die Adsorptionsschicht 6a Adsorberpartikel 6c, insbesondere eine Vielzahl einzelner und/oder diskreter Adsorberpartikel 6c, umfasst oder hieraus gebildet ist. Erfindungsgemäß ist die erste Lage 6 zumindest zweischichtig aufgebaut (vgl. z.B. 8 und 13). 8 zeigt veranschaulichend einen zweischichtigen Aufbau der ersten Lage 6, während 9 bis 13 drei-, vierschichtige und fünfschichtige Aufbauten veranschaulichen.
  • Bei einer weiteren, ebenfalls bevorzugten, insbesondere alternativen, Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Adsorptionsschicht 6a Adsorberfasern und/oder Adsorberfilamente, insbesondere Aktivkohlefasern und/oder Aktivkohlefilamente, vorzugsweise in Form eines Aktivkohlefaserflächengebildes, aufweist und/oder hieraus gebildet ist.
  • Im Allgemeinen können die Adsorberpartikel 6c der Adsorptionsschicht 6a ausgewählt sind aus der Gruppe von
    1. (i) insbesondere partikulärer Aktivkohle und/oder Aktivkohlepartikeln, vorzugsweise in Form von Aktivkohlepartikeln in Kornform („Kornkohle“) oder Aktivkohlepartikeln Kugelform („Kugelkohle“);
    2. (ii) Zeolithen, insbesondere natürlichen und/oder synthetischen Zeolithen;
    3. (iii) Molekularsieben, insbesondere zeolithischen Molekularsieben, synthetischen Molekularsieben und/oder insbesondere synthetischen Molekularsieben auf Basis von Kohlenstoff, Oxiden und/oder Gläsern;
    4. (iv) Metalloxid- und/oder Metallpartikeln;
    5. (v) Ionenaustauscherharzen, insbesondere polydispersen und/oder monodispersen Kationen- und/oder Anionenaustauschern, insbesondere vom Geltyp und/oder makroporösen Typ;
    6. (vi) anorganischen Oxiden, insbesondere Siliciumdioxiden, Silicagelen und/oder Aluminiumoxiden;
    7. (vii) porösen organischen Polymeren und/oder porösen organisch-anorganischen Hybridpolymeren und/oder metallorganischen Gerüstmaterialien, insbesondere MOFs (Metall Organic Framework), COFs (Covalent Organic Framework), ZIFs (Zeolithe Imidazolate Framework), POMs (Polymer Organic Material) und/oder OFCs;
    8. (viii) mineralischen Granulaten;
    9. (ix) Klathraten; sowie
    10. (x) deren Mischungen und/oder Kombinationen;
    wobei (i) besonders bevorzugt ist.
  • Insbesondere können die Adsorberpartikel 6c der Adsorptionsschicht 6a Aktivkohlepartikel, vorzugsweise in Form von Aktivkohlepartikeln in Kornform („Kornkohle“) oder Aktivkohlepartikeln in Kugelform („Kugelkohle“), bevorzugt in Form von Aktivkohlepartikel in Kugelform, sein.
  • Erfindungsgemäß kann es aber grundsätzlich auch vorgesehen sein, dass die Adsorberpartikel 6c der Adsorptionsschicht 6a Aktivkohlefasern bzw. Aktivkohlefilamente in Form eines Aktivkohlefaserflächengebildes vorliegen.
  • In diesem Zusammenhang kann es sich erfindungsgemäß in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Adsorberpartikel 6c, bevorzugt in Form von Aktivkohlepartikel in Kornform bzw. Kugelform, wie folgt verhalten:
    • - In diesem Zusammenhang kann der Durchmesser der Adsorberpartikel 6c, insbesondere der Aktivkohlepartikel, 0,005 mm bis 2,5 mm, vorzugsweise 0,01 mm bis 2 mm, bevorzugt 0,015 mm bis 1,5 mm, besonders bevorzugt 0,02 mm bis 1,25 mm, ganz besonders bevorzugt 0,03 mm bis 1 mm, beträgt und/oder wobei der mittlere Durchmesser, insbesondere der mittlere Durchmesser D50, der Adsorberpartikel 6c, insbesondere der Aktivkohlepartikel, 0,01 mm bis 2 mm, insbesondere 0,02 mm bis 1,75 mm, bevorzugt 0,03 mm bis 1,5 mm, besonders bevorzugt 0,04 mm bis 1,25 mm, ganz besonders bevorzugt 0,04 mm bis 1 mm, betragen.
    • - Zudem können die Adsorberpartikel 6c, insbesondere die Aktivkohlepartikel, in einer Menge im Bereich von 5 g/m2 bis 300 g/m2, insbesondere 25 g/m2 bis 275 g/m2, vorzugsweise 30 g/m2 bis 250 g/m2, bevorzugt 50 g/m2 bis 200 g/m2, eingesetzt werden und/oder das Schutzmaterial 1, insbesondere die Adsorptionsschicht 6a, die Adsorberpartikel 6c, insbesondere die Aktivkohlepartikel, kann in einer Menge im Bereich von 5 g/m2 bis 300 g/m2, insbesondere 25 g/m2 bis 275 g/m2, vorzugsweise 30 g/m2 bis 250 g/m2, bevorzugt 50 g/m2 bis 200 g/m2, aufweisen.
    • - Darüber hinaus können die Adsorberpartikel 6c, insbesondere der Aktivkohlepartikel, erhältlich sein durch Carbonisierung und nachfolgende Aktivierung eines synthetischen und/oder nicht-naturstoffbasierten partikulären Ausgangsmaterials, insbesondere auf Basis organischer Polymerpartikel.
    • - Vorzugsweise können die Adsorberpartikel 6c, insbesondere die Aktivkohlepartikel, aus einem partikulären Ausgangsmaterial auf Basis organischer Polymere, insbesondere auf Basis sulfonierter organischer Polymere, vorzugsweise auf Basis von divinylbenzolvernetztem Polystyrol, bevorzugt auf Basis von Styrol/Divinylbenzol-Copolymeren, erhalten werden, insbesondere durch Carbonisierung und nachfolgende Aktivierung des Ausgangsmaterials, insbesondere wobei der Gehalt an Divinylbenzol in dem Ausgangsmaterial im Bereich von 1 Gew.-% bis 20 Gew.-%, insbesondere 1 Gew.-% bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 1,5 Gew.-% bis 12,5 Gew.-%, bevorzugt 2 Gew.-% bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Ausgangsmaterial, liegt.
    • - Zudem kann vorgesehen sein, dass die Adsorberpartikel 6c, insbesondere der Aktivkohlepartikel, auf Basis einer polymerbasierten sphärischen Aktivkohle (PBSAC; Polymer-based Spherical Activated Carbon) ausgebildet sind und/oder dass die Adsorberpartikel 6c, insbesondere der Aktivkohlepartikel, aus einer polymerbasierten sphärischen Aktivkohle (PBSAC) gebildet sind.
  • In den 11 und 13 sind jeweils bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung dargestellt, bei denen jeweils die erste Lage 6 zusätzlich eine, insbesondere auf der Adsorptionsschicht 6a angeordnete und/oder mit der Adsorptionsschicht 6a verbundene, Abdeckschicht 37 aufweist. Besonders bevorzugt liegt die Abdeckschicht 37 als vorzugsweise gasdurchlässiges textiles Flächengebilde vor und/oder ist als solches ausgebildet.
  • Die Abdeckschicht 37 kann dabei gleichermaßen als äußere Schicht der ersten Lage 6 fungieren (und zwar insbesondere auf der im Trage- bzw. Anwendungszustand der Schutzbekleidung 1 von dem Träger bzw. Nutzer abgewandten Seite der ersten Lage 6), wie dies in 13 schematisch dargestellt ist. In der 11 ist hingegen eine weitere bevorzugte Ausführungsform gezeigt, bei der eine Partikel- und/oder Aerosolschicht 39, auf die im Folgenden noch eingegangen werden wird, die äußere Schicht der ersten Lage 6 bildet.
  • In der 13 ist schematisch der Anwendungsfall des Schutzmaterials 5 dargestellt, bei dem bis auf in etwaigen Verbindungsbereichen, insbesondere in Saumnähten bzw. Saumnahtbereichen, ein Abstand zwischen der ersten Lage 6 und der zweiten Lage 7 ermöglicht werden kann. Dieser Abstand ist in der 13 schematisch dargestellt. Ein solcher Abstand kann insbesondere auch in den nicht unmittelbar verbundenen Bereichen der Lagen 6, 7 auch für die in den weiteren Figuren dargestellten Schichtaufbauten des Schutzmaterials 5 ermöglicht werden.
  • Die Abdeckschicht 37 kann demnach insbesondere die Adsorptionsschicht 6a vor einer Beschädigung, insbesondere durch mechanische Krafteinwirkungen, schützen. Auf diese Weise kann der langfristige Einsatz der Schutzbekleidung 1 mit hoher Schutzwirkung gegenüber Gift- und/oder Schadstoffen ermöglicht werden.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsformen, die jeweils in den 1 bis 3 schematisch dargestellt sind, weist die Schutzbekleidung 1 im und/oder am Extremitätenabschnitt 4, insbesondere im unteren, dem offenen Ende 16 des Extremitätenabschnittes 4 zugewandten Bereich, ein Einstellmittel 38 zur variablen Verstellung des Innen- und/oder Außendurchmessers 10, 11 des Extremitätenabschnittes 4, insbesondere im Bereich des Einstellmittels 38, auf. Vorzugsweise ermöglicht das Einstellmittel 38 ein Anliegen und/oder ein passgenaues Anschmiegen des Extremitätenabschnittes 4 an den Extremitäten und/oder an weiteren Bekleidungsstücken, insbesondere Schuhwerk und/oder Handschuhen, im Bereich der Extremitäten des Trägers.
  • Das Einstellmittel 38 kann insbesondere durch einen mit der zweiten Lage 7, vorzugsweise nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage 7, verbundenen Klettverschluss gebildet sein, wie dies in den 1 bis 3 dargestellt ist. Neben der definierten bzw. vorgegebenen Verbreiterung und Verkleinerung des Innenquerschnitts im Extremitätenabschnitt 4 durch den Verbreiterungsabschnitt 9 schafft nun das Einstellmittel 38 eine zusätzliche variable Einstellbarkeit des Extremitätenabschnittes 4 zur passgenauen Anlage an den Extremitäten des Trägers. Insbesondere wird das Einstellmittel 38 erst betätigt, wenn die Schutzbekleidung 1 angelegt und der Verbreiterungsabschnitt 9 in den geschlossenen Zustand überführt worden ist. Dann kann durch das Einstellmittel 38 eine Feinjustierung erfolgen. Dem Träger der Schutzbekleidung 1 wird bei dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform also die Möglichkeit eingeräumt, die Schutzbekleidung 1 optimal an seine Körperform anzupassen, wobei durch den erfindungsgemäßen Verbreiterungsabschnitt 9 insbesondere der Tragekomfort und das Anlegen der Schutzbekleidung 1 verbessert wird.
  • Besonders bevorzugt ist es im Rahmen der vorliegenden Erfindung, wenn der Verbreiterungsabschnitt 9 als Maßnahme zur effizienten und sicheren Justierung der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung 1 mit dem Einstellmittel 38 sowie dem Befestigungsmittel 25, sofern eine Gamasche 24 vorgesehen ist, kombiniert wird. Auf diese Weise werden in einer erfindungsgemäßen Schutzbekleidung 1 drei unterschiedliche, einander in ihren individuellen Wirkungen deutlich ergänzende Mittel bereitgestellt, die ein schnelles sowie unkompliziertes Anlegen der Schanzbekleidung 1 gestatten sowie darüber hinaus speziell auch eine schnelle, individuelle und passgenaue Justierung der Schutzbekleidung, welche essenziell ist, um auch die bestmögliche Schutzwirkung der Schutzbekleidung 1 zu ermöglichen. Insoweit liegt eine synergistische Wirkung der verschiedenen Verschluss- und Einstellmittel vor, die der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung 1 insgesamt deutlich zuträglich ist.
  • Darüber hinaus veranschaulichen die 10 und 11 jeweils erfindungsgemäße Ausführungsformen, wonach die erste Lage 6 zusätzlich eine Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39, vorzugsweise Partikel- und Aerosolfilterschicht 39, aufweist.
  • 11 zeigt, dass bei einer bevorzugten Ausführungsform die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 auf der Abdeckschicht 37 angeordnet und/oder mit der Abdeckschicht 37 verbunden ist.
  • 10 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei der insbesondere die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 auf der Adsorptionsschicht 6a angeordnete und/oder oder der Adsorptionsschicht 6a verbunden ist.
  • Auf dieser Basis kann die erste Lage 6 zusätzlich mit Partikel- bzw. Aerosolfiltereigenschaften ausgerüstet sein. Hierdurch wird die Schutzfunktion gegenüber Schad- bzw. Giftstoffen weiterführend erhöht, wobei in Folge dieser erfindungsgemäßen Maßnahme die Adsorptionsschicht 6a weiterführend entlastet wird und somit nicht so schnell erschöpft. Hierdurch kann die Einsatz- bzw. Tragezeit der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung 1 weiter verlängert werden.
  • In diesem Zusammenhang kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 als ein gasdurchlässiges textiles Flächengebilde, welches eine Vielzahl einzelner Textilfasern umfasst oder hieraus gebildet ist, vorliegen und/oder ausgebildet sein. Zudem kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 mindestens eine Funktionsschicht mit Partikel- und/oder Aerosolfiltereigenschaften, insbesondere mit Partikel- und Aerosolfiltereigenschaften, aufweisen oder hieraus bestehen.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung verhält es sich im Allgemeinen derart, dass die gegebenenfalls vorhandene Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 in Richtung einer Schad- bzw. Giftstoffquelle vor der Adsorptionsschicht 6a und somit insbesondere auf der dem Träger oder Nutzer der Schutzbekleidung 1 abgewandten Seite bzw. Fläche der Adsorptionsschicht 6a angeordnet bzw. positioniert ist. Hierdurch kann die Adsorptionsschicht 6a im Hinblick auf die Aufnahme von Schad- bzw. Giftstoffen entlastet werden, da diese zu einem großen Teil bereits von der Partikel- bzw. Aerosolfilterschicht 6e aufgenommen werden können.
  • Weiterhin kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 gasdurchlässig, insbesondere luftdurchlässig, und/oder wasserdampfdurchlässig ausgebildet sein, vorzugsweise gasdurchlässig, insbesondere luftdurchlässig, und wasserdampfdurchlässig ausgebildet sein, bevorzugt luftdurchlässig und wasserdampfdurchlässig ausgebildet sein.
  • Insbesondere kann es erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 als ein gasdurchlässiges textiles Flächengebilde, welches eine Vielzahl einzelner Textilfasern mit Faserdurchmessern im Bereich von 10 nm bis 30 µm, bevorzugt im Bereich von 50 nm bis 10 µm, umfasst oder hieraus gebildet ist, vorliegt und/oder ausgebildet ist, vorzugsweise mit einem Flächengewicht (insbesondere bestimmt als Trockengewicht), insbesondere bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00, vorzugsweise nach 1-stündiger Trocknung bei 105 °C, im Bereich von 2 g/m2 bis 100 g/m2, insbesondere im Bereich von 5 g/m2 bis 90 g/m2, besonders bevorzugt im Bereich von 10 g/m2 bis 80 g/m2.
  • Zudem kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 ein Flächengewicht (insbesondere bestimmt als Trockengewicht) im Bereich von 2 g/m2 bis 100 g/m2, insbesondere im Bereich von 5 g/m2 bis 90 g/m2, besonders bevorzugt im Bereich von 10 g/m2 bis 80 g/m2, aufweisen, insbesondere bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00, vorzugsweise nach 1-stündiger Trocknung bei 105 °C.
  • Erfindungsgemäß kann es insgesamt vorgesehen sein, dass die Textilfasern der Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 Faserdurchmesser im Bereich von 10 nm bis 30 µm, bevorzugt im Bereich von 50 nm bis 10 µm, aufweisen.
  • In diesem Zusammenhang können als Textilfasern der Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 synthetische Fasern (Chemiefasern) eingesetzt werden, insbesondere aus der Gruppe von Polyestern (PES); Polyolefinen, wie Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyoxyethylen und Polyoxypropylen; Polyvinylchloriden (CLF); Polyvinylidenchloriden (CLF); Acetaten (CA); Triacetaten (CTA); Polyacryl (PAN), insbesondere Polyacrylnitrilen; Polyamiden (PA); Polyvinylalkohol (PVAL); Polyurethanen; Polyvinylestern; Poly(meth-)acrylaten; Polyvinylidenfluoriden (PVDF); sowie deren Mischungen, besonders bevorzugt Polyurethanen; Polyestern, Polyolefinen, Polyamiden, Polyacrylnitrilen, Poly(meth-)acrylaten und Polyvinylidenfluoriden (PVDF) sowie deren Mischungen, ganz besonders bevorzugt Poyurethanen.
  • Weiterhin können als Textilfasern der Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 Polyurethanfasern eingesetzt werden. Insbesondere kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39, insbesondere die Funktionsschicht, Polyurethanfasern umfassen oder hieraus bestehen.
  • Im Allgemeinen kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 als ein Gelege oder Textilverbundstoff, insbesondere Vlies (Non-Woven), besonders bevorzugt als ein Vlies (Non-Woven), ausgebildet sein.
  • Gemäß einer erfindungsgemäß bevorzugten Ausführungsform verhält es sich derart, dass die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 als ein Gelege oder Textilverbundstoff, insbesondere Vlies (Non-Woven), besonders bevorzugt als ein Vlies (Non-Woven), von Polyurethanfasern ausgebildet ist und/oder vorliegt.
  • Auf Basis der vorgenannten technischen Maßnahmen können besonders definierte Faseranordnungen in der Partikel- bzw. Aerosolfilterschicht 39 realisiert werden, was zu weiter definierten Partikel- bzw. Aerosolfiltereigenschaften bei gleichzeitig hoher Gas- bzw. Luftdurchlässigkeit führt.
  • Vorzugsweise kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 durch Elektrospinnen, Meltblow-Verfahren oder eine Kombination dieser beiden Verfahren, vorzugsweise durch eine Kombination von Elektrospinnen und Meltblow-Verfahren, hergestellt sein.
  • Erfindungsgemäß kommen für die Partikel- bzw. Aerosolfilterschicht 39 zahlreiche Anordnungen in Betracht:
    • So kann es erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 unmittelbar auf der Adsorptionsschicht 6a angeordnet, insbesondere auf und/oder an der Adsorptionsschicht 6a fixiert, vorzugsweise hierauf laminiert, ist. Auf diese Weise kann insbesondere die Partikel- und/oder Aerosolschicht 39 auch die Adsorptionsschicht 6a schützen und/oder die Filtereigenschaften der Schutzbekleidung 1 können verbessert werden.
  • Erfindungsgemäß kann es zudem vorgesehen sein, dass die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 auf und/oder an der Adsorptionsschicht 6a fixiert ist, vorzugsweise mittels Laminierung, insbesondere wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 außerdem auf und/oder an der Abdeckschicht 37 fixiert ist, vorzugsweise mittels Laminierung.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann es aber auch vorgesehen sein, dass wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 auf und/oder an der Adsorptionsschicht 6a fixiert ist, vorzugsweise mittels Laminierung, und wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 außerdem auf und/oder an der Abdeckschicht 37 fixiert ist, vorzugsweise mittels Laminierung.
  • Im Allgemeinen kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 ein durch und/oder aus Textilfasern, insbesondere synthetische Textilfasern, vorzugsweise Polyurethanfasern, gebildetes textiles Flächengebilde mit einer durch die Textilfasern begrenzten Vielzahl von Poren oder Maschen sein.
  • Insbesondere kann bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 eine mittlere Porengröße oder mittlere Maschenweite von höchstens 200 µm, insbesondere von höchstens 100 µm, vorzugsweise von höchstens 75 µm, besonders bevorzugt von höchstens 50 µm, ganz besonders bevorzugt von höchstens 40 µm, noch mehr bevorzugt von höchstens 10 µm, aufweisen. Besonders bevorzugt kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 eine mittlere Porengröße oder mittlere Maschenweite im Bereich von 0,5 µm bis 200 µm, insbesondere im Bereich von 0,75 µm bis 100 µm, vorzugsweise im Bereich von 1 µm bis 75 µm, besonders bevorzugt im Bereich von 1,5 µm bis 50 µm, ganz besonders bevorzugt im Bereich von 1,75 µm bis 40 µm, noch mehr bevorzugt im Bereich von 2 µm bis 10 µm, aufweisen.
  • Gemäß dieser Ausführungsform verhält es sich somit insbesondere derart, dass die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 Poren oder Maschen, insbesondere eine Vielzahl von Poren oder Maschen, aufweist.
  • Dabei kann es erfindungsgemäß insbesondere vorgesehen sein, dass die mittlere Porengröße oder mittlere Maschenweite höchstens 200 µm, insbesondere höchstens 100 µm, vorzugsweise höchstens 75 µm, besonders bevorzugt höchstens 50 µm, ganz besonders bevorzugt höchstens 40 µm, noch mehr bevorzugt höchstens 10 µm, beträgt.
  • Mit anderen Worten ausgedrückt kann die mittlere Porengröße oder mittlere Maschenweite insbesondere im Bereich von 0,5 µm bis 200 µm, insbesondere im Bereich von 0,75 µm bis 100 µm, vorzugsweise im Bereich von 1 µm bis 75 µm, besonders bevorzugt im Bereich von 1,5 µm bis 50 µm, ganz besonders bevorzugt im Bereich von 1,75 µm bis 40 µm, noch mehr bevorzugt im Bereich von 2 µm bis 10 µm, liegen.
  • Gemäß einer erfindungsgemäß besonders bevorzugten Ausführungsform kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 ein durch und/oder aus Textilfasern, insbesondere synthetische Textilfasern, vorzugsweise Polyurethanfasern, gebildetes textiles Flächengebilde mit durch die Textilfasern begrenzten Poren oder Maschen sein. Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass das Verhältnis der mittleren Porengröße oder Maschenweite zum mittleren Durchmesser der Textilfasern im Bereich von 0,1 bis 2.000, insbesondere im Bereich von 1 bis 500, vorzugsweise im Bereich von 5 bis 350, besonders bevorzugt im Bereich von 10 bis 300, ganz besonders bevorzugt im Bereich von 25 bis 250, liegt.
  • In diesem Zusammenhang kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 folgende Eigenschaften aufweisen:
    • - So kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 einen mittleren Wirkungsgrad Em nach DIN EN 779 1994-09-00 (Juli 1993) von mindestens 40 %, insbesondere mindestens 50 %, vorzugsweise mindestens 70 %, besonders bevorzugt mindestens 90 %, ganz besonders bevorzugt mindestens 95 %, aufweisen und/oder die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 kann einen mittleren Abscheidegrad Am nach DIN EN 779 1994-09-00 (Juli 1993) von mindestens 50 %, insbesondere mindestens 70 %, vorzugsweise mindestens 90 %, besonders bevorzugt mindestens 95 %, ganz besonders bevorzugt mindestens 99 %, aufweisen.
    • - Zudem kann es vorgesehen sein, dass die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 einen integralen Anfangsdurchlassgrad Di nach DIN EN 1822 1998-07-00 (April 1998; DEHS-Aerosol, MPPS = 0,1 bis 0,3 µm) von höchstens 50 %, insbesondere höchstens 40 %, vorzugsweise höchstens 30 %, besonders bevorzugt höchstens 20 %, ganz besonders bevorzugt höchstens 10 %, aufweisen.
    • - Erfindungsgemäß kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 bei einer Anströmgeschwindigkeit von 0,1 m/s eine mittlere Abscheiderate gegenüber Partikeln und/oder Aerosolen mit Durchmessern im Bereich von 0,1 bis 0,3 µm von mindestens 80 %, insbesondere mindestens 90 %, vorzugsweise mindestens 95 %, aufweisen. Alternativ oder zusätzlich kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 bei einer Anströmgeschwindigkeit von 0,1 m/s eine mittlere Abscheiderate gegenüber Partikeln und/oder Aerosolen mit Durchmessern ≥ 2 µm, insbesondere ≥ 1,5 µm, vorzugsweise ≥ 1,0 µm, von mindestens 95 %, insbesondere mindestens 98 %, bevorzugt mindestens 99 %, aufweisen.
    • - Zudem kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 einen Abscheidegrad, insbesondere Fraktionsabscheidegrad, von mindestens 80 %, insbesondere von mindestens 85 %, vorzugsweise von mindestens 90 %, aufweisen, bestimmt nach DIN EN 1822 1998-07-00 bei einer Druckdifferenz von 15 Pascal mit Kaliumchlorid (KCI) als Testsubstanz als Mindestwirkungsgrad (MPPS, insbesondere MPPS = 0,1 µm bis 0,3 µm).
  • Gemäß einer erfindungsgemäß bevorzugten Weise weist die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 eine Dicke im Bereich von 0,001 mm bis 5 mm, insbesondere im Bereich von 0,01 mm bis 2,5 mm, vorzugsweise im Bereich von 0,01 mm bis 1 mm, noch mehr bevorzugt im Bereich von 0,05 bis 0,8 mm auf, insbesondere bestimmt gemäß DIN EN ISO 5084 1996-10-00. Alternativ oder zusätzlich kann die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 als ein HEPA-Filter (High Efficiency Penetration oder Particulate Air) oder ULPA-Filter (Ultra Low Penetration oder Particulate Air) ausgebildet sein.
  • In der erfindungsgemäß bevorzugten Weisen ist die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 als ein durch und/oder aus Textilfasern, insbesondere Polyurethanfasern, mit Faserdurchmessern im Bereich von 10 nm bis 30 µm, bevorzugt 50 nm bis 10 µm, gebildetes luftdurchlässiges textiles Flächengebilde in Form eines Vliesstoffes (Vlieses, Non-Woven), vorzugsweise mit einem Flächengewicht (insbesondere bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00, vorzugsweise nach 1-stündiger Trocknung bei 105 °C) im Bereich von 2 g/m2 bis 100 g/m2, insbesondere im Bereich von 5 g/m2 bis 90 g/m2, besonders bevorzugt im Bereich von 10 g/m2 bis 80 g/m2, ausgebildet, wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht 39 durch Elektrospinnen, Meltblow-Verfahren oder eine Kombination dieser beiden Verfahren hergestellt ist.
  • Erfindungsgemäß kann die Abdeckschicht 37 insbesondere auch die folgenden Eigenschaften aufweisen:
    • - Insbesondere kann die Abdeckschicht 37 als vorzugsweise gasdurchlässiges textiles Flächengebilde ausgebildet sein und/oder vorliegen.
    • - Zudem kann die Abdeckschicht 37 als ein luftdurchlässiges textiles Flächengebilde, bevorzugt als Gewebe, Gelege, Vlies (Non-Woven) oder Textilverbundstoff, Maschenware, insbesondere als Gewirke (Wirkware) oder Gestrick (Strickware), bevorzugt als Gewebe oder Vlies (Non-Woven), ausgebildet sein.
    • - Gleichermaßen kann die Abdeckschicht 37 Naturtextilfasern und/oder synthetische Textilfasern (Chemiefasern), vorzugsweise synthetische Textilfasern, umfassen oder hieraus gebildet sein, bevorzugt synthetische Textilfasern (Chemiefasern) auf Basis von Polyester und/oder Polyamid.
    • - Ferner kann die Abdeckschicht 37 synthetische Fasern (Chemiefasern) gegebenenfalls in Kombination mit Naturfasern, bevorzugt Baumwollfasern, umfassen oder hieraus gebildet sein.
    • - Darüber hinaus kann die Abdeckschicht 37 ein Flächengewicht (insbesondere bestimmt als Trockengewicht) im Bereich von 10 g/m2 bis 275 g/m2, insbesondere im Bereich von 15 g/m2 bis 175 g/m2, vorzugsweise im Bereich von 25 g/m2 bis 150 g/m2, besonders bevorzugt im Bereich von 30 g/m2 bis 100 g/m2, aufweisen, insbesondere bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00, vorzugsweise nach 1-stündiger Trocknung bei 105 °C.
    • - Zudem kann die Abdeckschicht 37 eine Gasdurchlässigkeit, insbesondere Luftdurchlässigkeit, von mindestens 1,5 l·m-2·s-1, insbesondere mindestens 3 l·m-2·s-1, vorzugsweise mindestens 7 l·m-2·s-1, bevorzugt mindestens 10 l·m-2.s-1, besonders bevorzugt mindestens 20 l·m-2·s-1 aufweisen, insbesondere bestimmt gemäß DIN EN ISO 9237 1995-12-00 und/oder insbesondere bestimmt bei einem Differenzdruck (Strömungswiderstand) von 127 Pascal.
  • Darüber hinaus kann insbesondere die Haftmittelschicht 36 und/oder der Klebstoff der Haftmittelschicht 36 in einer Auftragsmenge im Bereich von 5 g/m2 bis 80 g/m2, insbesondere im Bereich von 10 g/m2 bis 60 g/m2, vorzugsweise im Bereich von 15 g/m2 bis 50 g/m2, auf die textile Trägerschicht 6b aufgebracht und/oder aufgetragen sein.
  • Besonders bevorzugt ist der Klebstoff und/oder das Klebstoffpolymer ausgewählt aus der Gruppe von Polyacrylaten (PA), Polymethacrylaten (PMA), Polymethylmethacrylaten (PMMA), Polycarbonaten (PC), Polyurethanen (PU) und Silikonen sowie Mischungen oder Kombinationen von mindestens zwei der vorgenannten Verbindungen, vorzugsweise Polyurethan (PU). Alternativ oder zusätzlich kann der Klebstoff und/oder das Klebstoffpolymer ein Polyurethan (PU) sein.
  • Zudem kann die Haftmittelschicht 36 eine Dichte im Bereich von 100 g/l bis 500 g/l, insbesondere im Bereich von 150 g/l bis 400 g/l, vorzugsweise im Bereich von 200 g/l bis 350 g/l, aufweisen.
  • Erfindungsgemäß ist es zudem von Vorteil, wenn die Haftmittelschicht 36 teilweise in die textile Trägerschicht 6b eingedrungen vorliegt und/oder wenn die Haftmittelschicht 36 sich in die textile Trägerschicht 6b hineinerstreckt.
  • Erfindungsgemäß kann die Haftmittelschicht 36 und/oder der Klebstoff der Haftmittelschicht 36 als eine wasserdampf- und/oder luftdurchlässige, vorzugsweise wasserdampf- und luftdurchlässige, und/oder diskontinuierlich ausgebildete Klebstoffschicht auf Basis eines Klebstoffpolymers auf die textile Trägerschicht 6b aufgebracht und/oder aufgetragen, wobei die Klebstoffschicht entweder in Form eines getrockneten und/oder ausgehärteten, insbesondere vernetzten, gebrochenen Klebstoffpolymerschaums oder aber in Form eines Rasters einer Vielzahl von über die Trägerschicht 6b verteilten Klebstoff(polymer)punkten ausgebildet sein, vorzugsweise in Form eines getrockneten und/oder ausgehärteten, insbesondere vernetzten, gebrochenen Klebstoffpolymerschaums.
  • Was die Klebstoffschicht der Haftmittelschicht anbelangt, so kann diese entweder in Form eines getrockneten und/oder ausgehärteten, insbesondere vernetzten, gebrochenen Klebstoffpolymerschaums oder aber in Form eines Rasters einer Vielzahl von über die Trägerschicht 6b verteilten Klebstoff(polymer)punkten ausgebildet sein, vorzugsweise in Form eines getrockneten und/oder ausgehärteten, insbesondere vernetzten, gebrochenen Klebstoffpolymerschaums.
  • In diesem Zusammenhang kann die Haftmittelschicht 36 insbesondere die folgenden Eigenschaften aufweisen:
    • - So kann die Haftmittelschicht 36 und/oder der Klebstoff der Haftmittelschicht 36 als eine wasserdampf- und/oder luftdurchlässige, vorzugsweise wasserdampf- und luftdurchlässige, und/oder diskontinuierlich ausgebildete Klebstoffschicht auf Basis eines getrockneten und/oder ausgehärteten, insbesondere vernetzten, gebrochenen Klebstoffpolymerschaums auf die textile Trägerschicht 6b aufgebracht und/oder aufgetragen worden sein.
    • - Zudem kann insbesondere der gebrochene Klebstoffpolymerschaum eine Vielzahl getrockneter und/oder ausgehärteter, insbesondere vernetzter, zerstörter und/oder geplatzter und/oder kollabierter Schaumblasen aufweisen.
    • - Weiter kann der gebrochene Klebstoffpolymerschaum, insbesondere die getrockneten und/oder ausgehärteten, insbesondere vernetzten, zerstörten und/oder geplatzten und/oder kollabierten Schaumblasen des gebrochenen Klebstoffschaums, eine Vielzahl an zerstörten und/oder gebrochenen und/oder kollabierten Wandungen und/oder Stegen aus Klebstoffpolymer aufweisen.
    • - Erfindungsgemäß kann der gebrochene Klebstoffpolymerschaum einen Anteil an zerstörten und/oder geplatzten und/oder kollabierten Schaumblasen von mindestens 10 %, insbesondere mindestens 30 %, vorzugsweise mindestens 50 %, bevorzugt mindestens 70 %, besonders bevorzugt mindestens 90 %, ganz besonders bevorzugt mindestens 95 %, bezogen auf die Gesamtanzahl an Schaumblasen in dem gebrochenen Klebstoffpolymerschaum, aufweisen.
    • - Zudem kann insbesondere der gebrochene Klebstoffpolymerschaum einen Anteil an zerstörten und/oder geplatzten und/oder kollabierten Schaumblasen im Bereich von 10 % bis 100 %, insbesondere im Bereich von 30 % bis 99,9 %, vorzugsweise im Bereich von 50 % bis 99 %, bevorzugt im Bereich von 70 % bis 99 %, besonders bevorzugt im Bereich von 90 % bis 98 %, bezogen auf die Gesamtanzahl an Schaumblasen in dem gebrochenen Klebstoffpolymerschaum, aufweisen.
    • - Gemäß einer erfindungsgemäßen Ausführungsform kann es sich derart verhalten, dass der gebrochene Klebstoffpolymerschaum nicht geschlossen ausgebildet ist und/oder dass der gebrochene Klebstoffpolymerschaum eine Vielzahl von insbesondere sich in dem gebrochenen Klebstoffpolymerschaum erstreckenden Durchbrechungen, Poren, Kanäle und/oder Öffnungen und/oder eine Vielzahl von insbesondere die jeweiligen Außenseiten des gebrochenen Klebstoffpolymerschaums und/oder der Klebstoffschicht verbindenden Durchbrechungen, Poren, Kanäle und/oder Öffnungen aufweist.
    • - Zudem kann bevorzugt vorgesehen sein, dass der gebrochene Klebstoffpolymerschaum zusammenhängend und/oder kohärent ausgebildet ist.
    • - Weiterhin kann der gebrochene Klebstoffpolymerschaum zumindest im Wesentlichen vollflächig und/oder ganzseitig auf die textile Trägerschicht 6b aufgebracht und/oder aufgetragen sein.
    • - Ferner kann insbesondere vorgesehen sein, dass der gebrochene Klebstoffpolymerschaum im Vergleich zu einem entsprechenden nichtgeschäumten und/oder kontinuierlich ausgebildeten Klebstoffpolymer eine bzw. ein um mindestens 5 %, insbesondere um mindestens 10 %, vorzugsweise um mindestens 15 %, bevorzugt um mindestens 20 %, besonders bevorzugt um mindestens 25 %, verringerte Dichte und/oder verringertes, insbesondere flächenbezogen verringertes, Volumengewicht, bezogen auf das nichtgeschäumte und/oder kontinuierlich ausgebildete Klebstoffpolymer, aufweist.
    • - Darüber hinaus weist besonders bevorzugt der gebrochene Klebstoffpolymerschaum im Vergleich zu einem entsprechenden nichtgeschäumten und/oder kontinuierlich ausgebildeten Klebstoffpolymer eine bzw. ein im Bereich von 5 % bis 80 %, insbesondere im Bereich von 10 % bis 70 %, vorzugsweise im Bereich von 15 % bis 60 %, bevorzugt im Bereich von 20 % bis 55 %, verringerte Dichte und/oder verringertes, insbesondere flächenbezogen verringertes, Volumengewicht, bezogen auf das nichtgeschäumte und/oder kontinuierlich ausgebildete Klebstoffpolymer, auf.
    • - Zudem kann der gebrochene Klebstoffpolymerschaum im Vergleich zu einem entsprechenden intakten und/oder nichtgebrochenen Klebstoffpolymerschaum eine bzw. ein um höchstens 10 %, insbesondere höchstens 5 %, vorzugsweise höchstens 1 %, erhöhte Dichte und/oder erhöhtes, insbesondere flächenbezogen erhöhtes, Volumengewicht, bezogen auf den intakten und/oder nichtgebrochenen Klebstoffpolymerschaum, aufweisen.
    • - Weiterhin kann der gebrochene Klebstoffpolymerschaum im Vergleich zu einem entsprechenden intakten und/oder nichtgebrochenen Klebstoffpolymerschaum eine um höchstens 30 %, insbesondere um höchstens 20 %, vorzugsweise höchstens um 10 %, bevorzugt um höchstens 5 %, verringerte Elastizität und/oder reversible Dehnbarkeit, bezogen auf den intakten und/oder nichtgebrochenen Klebstoffpolymerschaum, aufweisen.
    • - Erfindungsgemäß kann der gebrochene Klebstoffpolymerschaum im Vergleich zu einem entsprechenden intakten und/oder nichtgebrochenen Klebstoffpolymerschaum eine im Bereich von 5 % bis 30 %, insbesondere im Bereich von 10 % bis 20 %, verringerte Elastizität und/oder reversible Dehnbarkeit, bezogen auf den intakten und/oder nichtgebrochenen Klebstoffpolymerschaum, aufweisen.
    • - So kann ferner insbesondere der gebrochene Klebstoffpolymerschaum erhältlich sein durch Trocknung und/oder Aushärtung, insbesondere Vernetzung, einer aufgeschäumten, vorzugsweise unter mechanischem Energieeintrag aufgeschäumten, wässrig oder organisch basierten, vorzugsweise wässrig basierten, Lösung und/oder Dispersion des Klebstoffpolymers, insbesondere einhergehend mit einer zumindest teilweisen Brechung des durch die aufgeschäumte Lösung und/oder Dispersion des Klebstoffpolymers bereitgestellten Schaums, insbesondere wobei die Trocknung und/oder Aushärtung, insbesondere Vernetzung, in Gegenwart mindestens eines Schaumbildners und gegebenenfalls mindestens eines Schaumstabilisators und gegebenenfalls mindestens eines Vernetzers und gegebenenfalls mindestens eines Emulgators und gegebenenfalls mindestens eines Verdickers durchgeführt ist.
  • Erfindungsgemäß kann es weiterhin vorgesehen sein, dass das die Haftmittelschicht 36 und/oder der Klebstoff der Haftmittelschicht 36 als eine wasserdampf- und/oder luftdurchlässige, vorzugsweise wasserdampf- und luftdurchlässige, und/oder diskontinuierlich ausgebildete Klebstoffschicht auf Basis eines Klebstoffpolymers auf die textile Trägerschicht 6b aufgebracht und/oder aufgetragen worden ist, wobei die Klebstoffschicht in Form eines Rasters einer Vielzahl von über die Trägerschicht 6b verteilten Klebstoff(polymer)punkten ausgebildet ist; und/oder wobei die Klebstoffschicht in Form eines Rasters einer Vielzahl von über die Trägerschicht 6b verteilten Klebstoff(polymer)punkten ausgebildet ist.
  • Insbesondere kann die Klebstoffschicht höchstens 75 % der Oberfläche der Trägerschicht 6b, vorzugsweise höchstens 60 % der Oberfläche der Trägerschicht 6b, besonders bevorzugt höchstens 50 % der Oberfläche der Trägerschicht 6b, ganz besonders bevorzugt höchstens 40 % der Oberfläche der Trägerschicht 6b, bedeckten. Alternativ oder zusätzlich kann insbesondere vorgesehen sein, dass das Raster der Vielzahl von über die Trägerschicht 6b verteilten Klebstoff(polymer)punkten regelmäßig oder unregelmäßig ausgebildet ist
  • Im Allgemeinen können insbesondere die Klebstoff(polymer)punkte zumindest im Wesentlichen die gleiche Größe, insbesondere Größenausdehnung, besitzen.
  • Ferner kann sich die erste Lage 6 auch durch eine oder mehrere der nachfolgenden Eigenschaften auszeichnen:
    • - Insbesondere kann die erste Lage 6 ein Flächengewicht im Bereich von 10 g/m2 bis 600 g/m2, insbesondere im Bereich von 50 g/m2 bis 500 g/m2, vorzugsweise im Bereich von 100 g/m2 bis 450 g/m2, besonders bevorzugt im Bereich von 150 g/m2 bis 410 g/m2, aufweisen, insbesondere bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00, vorzugsweise nach 24-stündiger Klimatisierung bei einer Temperatur von 20 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65 %.
    • - Zudem kann die erste Lage 6 eine Dicke, insbesondere Gesamtquerschnittsdicke, im Bereich von 0,01 mm bis 10 mm, insbesondere im Bereich von 0,05 mm bis 5 mm, vorzugsweise im Bereich von 0,1 mm bis 3 mm, bevorzugt im Bereich von 0,2 mm bis 2 mm, besonders bevorzugt im Bereich von 0,5 mm bis 2 mm, aufweisen, insbesondere bestimmt gemäß DIN EN ISO 5084 1996-10-00.
    • - Ferner kann die erste Lage 6 und/oder das Schutzmaterial 5 eine Gasdurchlässigkeit, insbesondere Luftdurchlässigkeit, von mindestens 1 mm/s, insbesondere mindestens 2 mm/s, vorzugsweise mindestens 5 mm/s, bevorzugt mindestens 7 mm/s, besonders bevorzugt mindestens 10 mm/s aufweisen, insbesondere bestimmt gemäß DIN EN ISO 9237 1995-12-00 und/oder insbesondere bestimmt bei einem Differenzdruck (Strömungswiderstand) von 100 Pascal.
    • - Zudem kann die erste Lage 6 und/oder das Schutzmaterial 5 eine Gasdurchlässigkeit, insbesondere Luftdurchlässigkeit, im Bereich von 1 mm/s bis 500 mm/s, insbesondere im Bereich von 2 mm/s bis 400 mm/s, vorzugsweise im Bereich von 5 mm/s bis 200 mm/s, bevorzugt im Bereich von 7 mm/s bis 150 mm/s, besonders bevorzugt im Bereich von 10 mm/s bis 100 mm/s, aufweisen, insbesondere bestimmt gemäß DIN EN ISO 9237 1995-12-00 und/oder insbesondere bestimmt bei einem Differenzdruck (Strömungswiderstand) von 100 Pascal.
  • Zudem kann sich die zweite Lage 7 auch durch eine oder mehrere der nachfolgenden Eigenschaften auszeichnen:
    • - Insbesondere kann die zweite Lage 7 als ein gasdurchlässiges, insbesondere luftdurchlässiges, textiles Flächengebilde, insbesondere als textile Maschenware, bevorzugt als Gewirke (Wirkware) oder Gestrick (Strickware), oder insbesondere als Gewebe, Gelege, Vlies (Non-Woven) oder Textilverbundstoff, bevorzugt Gewebe, ausgebildet sein.
    • - Zudem kann die zweite Lage 7 Naturtextilfasern und/oder synthetische Textilfasern (Che¬mie¬¬fa¬sern), vorzugsweise synthetische Textilfasern, umfassen oder hieraus gebildet sein.
    • - Darüber hinaus kann die zweite Lage 7 synthetische Fasern (Chemiefasern) gegebenenfalls in Kombination mit Naturfasern, bevorzugt Baumwollfasern, umfassen oder hieraus gebildet sein.
    • - Außerdem kann die zweite Lage 7 Elastan (EL), insbesondere Elastanfasern, umfassen.
    • - Ferner kann die zweite Lage 7 ein Flächengewicht im Bereich von 5 g/m2 bis 400 g/m2, insbesondere im Bereich von 10 g/m2 bis 300 g/m2, vorzugsweise im Bereich von 20 g/m2 bis 250 g/m2, besonders bevorzugt im Bereich von 30 g/m2 bis 175 g/m2, aufweisen, insbesondere bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00, vorzugsweise nach 24 stündiger Klimatisierung bei einer Temperatur von 20 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65 %.
    • - Zudem kann die zweite Lage 7 eine Dicke, insbesondere Querschnittsdicke, im Bereich von 0,001 mm bis 10 mm, insbesondere im Bereich von 0,01 mm bis 8 mm, vorzugsweise im Bereich von 0,05 mm bis 4 mm, bevorzugt im Bereich von 0,075 mm bis 2 mm, besonders bevorzugt im Bereich von 0,1 mm bis 2 mm, weiter bevorzugt im Bereich von 0,15 mm bis 1 mm, aufweisen, insbesondere bestimmt gemäß DIN EN ISO 5084 1996-10-00.
    • - Des Weiteren kann die zweite Lage 7 eine Gasdurchlässigkeit, insbesondere Luftdurchlässigkeit, von mindestens 1,5 l·m-2·s-1, insbesondere mindestens 3 l·m-2·s-1, vorzugsweise mindestens 7 l·m-2·s-1, bevorzugt mindestens 10 l·m-2·s-1, besonders bevorzugt mindestens 20 l·m-2·s-1 aufweisen, insbesondere bestimmt gemäß DIN EN ISO 9237 1995-12-00 und/oder insbesondere bestimmt bei einem Differenzdruck (Strömungswiderstand) von 127 Pascal.
  • Gemäß einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform kann es demgegenüber auch vorgesehen sein, dass die zweite Lage 7 ein Material, insbesondere Textilfasermaterial, bevorzugt Textilfasern, ausgewählt aus der Gruppe von Naturstoffen und Synthetikstoffen, insbesondere ausgewählt aus der Gruppe von Baumwolle (CO); Wolle; Leinen; Polyestern; Polyolefinen, Polyvinylchlorid; Polyvinylidenchlorid; Acetaten, insbesondere Celluloseacetaten; Triacetaten, insbesondere Cellulosetriacetaten; Aramiden, insbesondere Meta- und/oder Para-Amiden; gegebenenfalls modifizierten und/oder regenerierten Cellulosen; Polyacryl; Polyamid; Polyvinylalkohol; Polyurethanen; Polyvinyl¬estern; modifizierten und/oder regenerierten Cellulosen, insbesondere Viskose; und deren Mischungen oder Kombinationen, vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe von modifizierten und/oder regenerierten Cellulosen, insbesondere Viskose; Aramiden, insbesondere Meta- und/oder Para-Amiden; Polyamid und deren Mischungen oder Kombinationen, aufweist oder hieraus besteht.
  • In diesem Zusammenhang kann es vorgesehen sein, dass die zweite Lage 7, insbesondere an ihrer Außenseite und/oder an ihrer der Gift- und/oder Schadstoffquelle zugewandten Seite, oleophob und/oder hydrophob, vorzugsweise oleophob und hydrophob, ausgebildet ist und/oder wobei die zweite Lage 7, insbesondere an ihrer Außenseite und/oder an ihrer der Gift- und/oder Schadstoffquelle zugewandten Seite, eine oleophobe und/oder hydrophobe Ausrüstung, insbesondere oleophobe und hydrophobe Ausrüstung, aufweist, insbesondere in Form einer Imprägnierung oder Beschichtung, vorzugsweise mittels mindestens eines Fluorkohlenstoffes und/oder mindestens eines Fluor¬kohlenwasserstoffes, bevorzugt eines fluorierten Polymers.
  • Die vorgenannte Ausbildung ermöglicht insbesondere, dass die zweite Lage 7 insbesondere optimal den äußeren Beanspruchungen der Schutzbekleidung 1 standhalten kann und auf diesem Wege kann insbesondere die erste Lage 6 gut geschützt werden.
  • Die erfindungsgemäße Schutzbekleidung weist insgesamt hervorragende Schutzeigenschaften gegenüber Schad- bzw. Giftstoffen auf:
    • So kann die Schutzbekleidung 1, insbesondere auch in dem Verbreiterungsabschnitt 9, vorzugsweise Nahtbereich 12, eine Barrierewirkung gegenüber Schad- und/oder Giftstoffen, insbesondere chemischen Kampf¬stoffen, insbesondere Bis[2-chlorethyl]¬sulfid (Senfgas, HD), bestimmt nach Methode 2.2 der CRDEC-SP-84010, von höchstens 4 µg/cm2 pro 24 h, insbesondere höchstens 3,5 µg/cm2 pro 24 h, vorzugsweise höchstens 3,0 µg/cm2 pro 24 h, bevorzugt höchstens 2,5 µg/cm2 pro 24 h, besonders bevorzugt höchstens 2,25 µg/cm2 pro 24 h, ganz besonders bevorzugt höchstens 2 µg/cm2 pro 24 h, weiter bevorzugt höchstens 1,75 µg/cm2 pro 24 h, aufweisen.
  • Darüber hinaus kann die Schutzbekleidung 1, insbesondere gemessen als kumulierter Durchbruch mittels Gaschromatographie (GC/FPD) nach einer Senfgas-Beaufschlagung von 24 h bei einer Temperatur von 23 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von höchstens 5 % RH, insbesondere bei einer Materialprobenfläche von 10 cm2, einer Materialbeaufschlagung mit 8 Senfgas-Tropfen (jeweiliges Tropfenvolumen = 1 µl), einer Testdurchführung in einer Testzelle über einer PE-Membran (10 µm), einer Strömung unter dem Material von 100 ml/min, einer Strömung über dem Material von 0,5 m/s und einer Strömung durch das Material von 0 cm/s. Im Rahmen des vorgenannten Diffusionsströmungstests kann insbesondere derart vorgegangen werden, dass der Luftstrom unter der Materialprobe beispielsweise durch eine Waschflasche gezogen wird und anschließend der kumulierte Durchbruch mittels Gaschromatographie gemessen wird, wie zuvor angeführt. Der Diffusionsströmungstest simuliert die Diffusion von flüssigem Kampfstoff durch das zugrundeliegende Schutzmaterial ohne Konvektion und simuliert dabei die flächige Auflage der Schutzbekleidung auf der Haut, wobei letztere durch die PE-Membran simuliert wird.
  • Ferner kann Schutzbekleidung 1, insbesondere auch in dem Verbreiterungsabschnitt 9, vorzugsweise Nahtbereich 12, eine Barrierewirkung gegenüber Schad- und/oder Giftstoffen, insbesondere chemischen Kampf¬stoffen, insbesondere Bis[2-chlorethyl]¬sulfid (Senfgas, HD), bestimmt gemäß Diffusionsströmungstest mit aufgelegtem Tropfen („Laid Drop Diffusive Flow Test“) von höchstens 4 µg/cm2 pro 24 h, insbesondere höchstens 3,5 µg/cm2 pro 24 h, vorzugsweise höchstens 3,0 µg/cm2 pro 24 h, bevorzugt höchstens 2,5 µg/cm2 pro 24 h, besonders bevorzugt höchstens 2,25 µg/cm2 pro 24 h, ganz besonders bevorzugt höchstens 2 µg/cm2 pro 24 h, weiter bevorzugt höchstens 1,75 µg/cm2 pro 24 h, aufweisen, insbesondere gemessen als kumulierter Durchbruch mittels Gaschromatographie (GC/FPD) nach einer Senfgas-Beaufschlagung von 24 h bei einer Temperatur von 23 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von höchstens 5 % RH, insbesondere bei einer Materialprobenfläche von 10 cm2, einer Materialbeaufschlagung mit 8 Senfgas-Tropfen (jeweiliges Tropfenvolumen = 1 µl), einer Testdurchführung in einer Testzelle über einer PE-Membran (10 µm), einer Strömung unter dem Material von 100 ml/min, einer Strömung über dem Material von 0,5 m/s und einer Strömung durch das Material von 0 cm/s.
  • Darüber hinaus sind auch folgende Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung Gegenstand des vorliegenden Aspekts:
    • So betrifft die vorliegende Erfindung gemäß dem vorliegenden Aspekt auch eine Schutzbekleidung 1 mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen (Kampfstoffen) („ABC- bzw. CBRN-Schutzfunktion“), insbesondere ABC-Schutzbekleidung („CBRN-Schutzbekleidung“), vorzugsweise für zivile oder militärische Zwecke, insbesondere in Form einer Hose 2, einer Jacke 3 oder eines Overalls, bevorzugt in Form einer Hose 2, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ausführungsformen,
    • wobei die Schutzbekleidung 1 wenigstens einen Extremitätenabschnitt 4 zum, insbesondere teilweisen und/oder vollständigen, Schutz wenigstens einer Extremität, insbesondere wenigstens einer oberen und/oder unteren Extremität, eines Trägers der Schutzbekleidung 1, bevorzugt im Trage- und/oder Anwendungszustand, aufweist, insbesondere wobei der Extremitätenabschnitt 4 wenigstens eine Extremität des Trägers zumindest bereichsweise umgibt und/oder umschließt,
    • wobei die Schutzbekleidung 1 ein mehrlagiges Schutzmaterial 5 aufweist, wobei das Schutzmaterial 5
      1. (a) eine erste, insbesondere flächig und/oder zweidimensional ausgebildete, Lage 6 in Form eines mehrschichtigen, insbesondere mindestens zweischichtig ausgebildeten, luftdurchlässigen Adsorptionsfiltermaterials („Innenschicht“), insbesondere zur Adsorption von chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen, vorzugsweise wobei das Adsorptionsfiltermaterial eine Adsorptionsschicht 6a und eine textile Trägerschicht 6b („Adsorptionsschicht-Träger“) aufweist, sowie
      2. (b) eine zweite, insbesondere flächig und/oder zweidimensional ausgebildete, Lage 7 in Form eines textilen luftdurchlässigen Außenmaterials („Außenschicht“),
      aufweist,
    • wobei die Schutzbekleidung 1 einen mit wenigstens einem Verschlussmittel 8 freigebbaren und/oder verschließbaren Verbreiterungsabschnitt 9 zur wahlweisen Verbreiterung und/oder Vergrößerung des Innen- und/oder Außendurchmessers 10, 11 der Schutzbekleidung 1 im Bereich des Verbreiterungsabschnitts 9 aufweist, wobei der Verbreiterungsabschnitt 9 zumindest bereichsweise, bevorzugt vollständig, am und/oder im Extremitätenabschnitt 4 angeordnet ist,
    • wobei das Verschlussmittel 8 nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage 7 verbunden, insbesondere vernäht, ist und/oder wobei das Verschlussmittel 8 (unmittelbar) unverbunden zur ersten Lage 6 ist, insbesondere wobei das Verschlussmittel 8 durch Nähen in wenigstens einem Nahtbereich 12, insbesondere unter Verwendung mindestens eines Garns und/oder Fadens, mit der zweiten Lage 7 verbunden ist; und
    • wobei die Schutzbekleidung 1 wenigstens einen mit einem weiteren Verschlussmittel 26 freigebbaren und/oder verschließbaren Öffnungsabschnitt 27, insbesondere einen Hosenschlitz und/oder einen teilbaren Öffnungsabschnitt einer Jacke 3, eines Pullovers oder eines Overalls, zur wahlweisen Öffnung der Schutzbekleidung 1 im Bereich des Öffnungsabschnitts 27 aufweist;
    • insbesondere wobei das weitere Verschlussmittel 26 im geschlossenen Zustand unterseitig und/oder auf seiner dem Inneren 13 der Schutzbekleidung 1 zugewandten Seite, und oberseitig und/oder auf seiner der Gift- und/oder Schadstoffquelle zugewandten Seite jeweils mit einem Materialabschnitt 28a, 28b mindestens der ersten Lage 6, insbesondere jeweils einem Materialabschnitt 28a, 28b des Schutzmaterials 5, abgedeckt und/oder überdeckt ist und/oder insbesondere wobei das weitere Verschlussmittel 26 flüssigkeitsabweisend, vorzugsweise wasserabweisend, insbesondere wasserdicht, und/oder luft- bzw. winddicht ausgebildet ist.
  • Hinsichtlich des vorliegenden ersten Aspekts kann in Ergänzung auch auf die Ausführungen zu den weiteren Aspekten der vorliegenden Erfindung verwiesen werden, welche vorliegend entsprechend gelten.
  • Die Figurendarstellungen gemäß 1 bis 18 verdeutlichen dabei insbesondere auch den zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung, wonach nämlich erfindungsgemäß ein Verfahren zur Herstellung einer Schutzbekleidung 1 nach einem der vorgenannten Ausführungsformen vorgeschlagen wird,
    wobei zur Ausbildung eines Extremitätenabschnittes 4, unabhängig voneinander, eine erste Lage 6 aus einzelnen miteinander zu verbindenden Zuschnitten der ersten Lage 6 gebildet wird und eine zweite Lage 7 aus einzelnen miteinander zu verbindenden Zuschnitten der zweiten Lage 7 gebildet wird, wobei die Zuschnitte der ersten Lage 6 miteinander zur Bildung der ersten Lage 6 verbunden, vorzugsweise vernäht, werden und wobei die Zuschnitte der zweiten Lage 7 miteinander zur Bildung der zweiten Lage 7 verbunden, vorzugsweise vernäht, werden,
    wobei, insbesondere nach Bildung und/oder während der Bildung der zweiten Lage 7, ein Verschlussmittel 8 eines Verbreiterungsabschnittes 9 nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage 7, insbesondere in wenigstens einem Nahtbereich 12 durch Nähen, insbesondere unter Verwendung mindestens eines Garns und/oder Fadens, verbunden wird und
    wobei, insbesondere nach der Verbindung des Verschlussmittels 8 mit der zweiten Lage 7, die erste und die zweite Lage 6, 7 zueinander überlappend angeordnet und/oder positioniert werden und insbesondere in wenigstens einem Verbindungsbereich miteinander verbunden werden.
  • In Bezug auf den vorliegenden zweiten Aspekt kann in Ergänzung auch auf die Ausführungen zu den weiteren Aspekten der vorliegenden Erfindung verwiesen werden, welche vorliegend entsprechend gelten.
  • Weiterhin verdeutlichen die Figurendarstellungen gemäß 1 bis 18 insbesondere auch den dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung, wonach nämlich erfindungsgemäß auch eine Verwendung eines Verbreiterungsabschnitt 9 zur Verbesserung des Tragekomforts und/oder zur Verbesserung des Anziehverhaltens und/oder des Anlegens und/oder der Anpassbarkeit (d. h. Anpassbarkeit an einen Nutzer bzw. Träger bzw. im Tragezustand) einer Schutzbekleidung 1 mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen (Kampfstoffen) („ABC- bzw. CBRN-Schutzfunktion“), insbesondere ABC-Schutzbekleidung („CBRN-Schutzbekleidung“), vorzugsweise für zivile oder militärische Zwecke, insbesondere in Form einer Hose 2, einer Jacke 3 oder eines Overalls, bevorzugt in Form einer Hose 2, insbesondere einer wie zuvor beschriebenen Schutzbekleidung 1 nach der vorliegenden Erfindung,
    wobei die Schutzbekleidung 1 wenigstens einen Extremitätenabschnitt 4 zum, insbesondere teilweisen und/oder vollständigen, Schutz wenigstens einer Extremität, insbesondere wenigstens einer oberen und/oder unteren Extremität, eines Trägers der Schutzbekleidung 1, bevorzugt im Trage- und/oder Anwendungszustand, aufweist, insbesondere wobei der Extremitätenabschnitt 4 wenigstens eine Extremität des Trägers zumindest bereichsweise umgibt und/oder umschließt,
    wobei die Schutzbekleidung 1 ein mehrlagiges Schutzmaterial 5 aufweist, insbesondere wobei das Schutzmaterial 5 aufweist:
    1. (a) eine erste, insbesondere flächig und/oder zweidimensional ausgebildete, Lage 6 in Form eines mehrschichtigen, insbesondere mindestens zweischichtig ausgebildeten, luftdurchlässigen Adsorptionsfiltermaterials („Innenschicht“), insbesondere zur Adsorption von chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen, vorzugsweise wobei das Adsorptionsfiltermaterial eine Adsorptionsschicht 6a und eine textile Trägerschicht 6b („Adsorptionsschicht-Träger“) aufweist, sowie
    2. (b) eine zweite, insbesondere flächig und/oder zweidimensional ausgebildete, Lage 7 in Form eines textilen luftdurchlässigen Außenmaterials („Außenschicht“),
    wobei die Schutzbekleidung 1 einen mit wenigstens einem Verschlussmittel 8 freigebbaren und/oder verschließbaren Verbreiterungsabschnitt 9 zur wahlweisen Verbreiterung und/oder Vergrößerung des Innen- und/oder Außendurchmessers 10, 11 der Schutzbekleidung 1 im Bereich des Verbreiterungsabschnitts 9 aufweist, wobei der Verbreiterungsabschnitt 9 zumindest bereichsweise, bevorzugt vollständig, am und/oder im Extremitätenabschnitt 4 angeordnet ist, und
    wobei das Verschlussmittel 8 nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage 7 verbunden, insbesondere vernäht, ist und/oder wobei das Verschlussmittel 8, vorzugsweise unmittelbar, unverbunden zur ersten Lage 6 ist, insbesondere wobei das Verschlussmittel 8 durch Nähen in wenigstens einem Nahtbereich 12, insbesondere unter Verwendung mindestens eines Garns und/oder Fadens, mit der zweiten Lage 7 verbunden ist.
  • In Bezug auf den vorliegenden dritten Aspekt kann in Ergänzung auch auf die Ausführungen zu den weiteren Aspekten der vorliegenden Erfindung verwiesen werden, welche vorliegend entsprechend gelten.
  • Weitere Ausgestaltungen, Abwandlungen, Variationen, Modifikationen, Besonderheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind für den Fachmann beim Lesen der Beschreibung ohne Weiteres erkennbar und realisierbar, ohne dass er dabei den Rahmen der vorliegenden Erfindung verlässt.
  • Die vorliegende Erfindung wird anhand der nachfolgenden Ausführungsbeispiele veranschaulicht, welche die vorliegende Erfindung jedoch keinesfalls beschränken sollen.
  • AUSFÜHRUNGSBEISPIELE:
  • Es wird die Schutzfunktion einer erfindungsgemäßen Schutzbekleidung gegenüber Schad- bzw. Giftstoffen, insbesondere chemischen Kampfstoffen, auf Basis der Methode 2.2 der CRDEC-SP-84010 und in Bezug auf Bis[2-chlorethyl]sulfid (= Senfgas bzw. HD) charakterisiert und bestimmt. Mit dieser Methode wird die Barrierewirkung einer Schutzbekleidung bzw. eines Schutzmaterials gegenüber Senfgas bestimmt, wobei die Güte der Schutzfunktion bzw. Güte der Barrierewirkung mit abnehmenden Durchbruchswerten zunimmt.
  • Insbesondere wird bei dieser Bestimmungsmethode ein sogenannter konvektiver Strömungstests (convective flow test) mit Senfgas durchgeführt; zu diesem Zweck lässt man bei konstantem Strömungswiderstand mit einer Strömungsgeschwindigkeit von ca. 0,45 cm/s einen Senfgas enthaltenden Luftstrom auf das betreffende Testmaterial einwirken und bestimmt die flächenbezogene Durchbruchmenge nach 24 Stunden (80 % relative Luftfeuchtigkeit; 32 °C; 10 · 1 µl HD/12,56 cm2)
  • Gemäß der anmeldergemäßen Vorgabe bzw. Spezifikation soll die Barrierewirkung gegenüber Senfgas, bestimmt nach der Methode 2.2 der CRDEC-SP-84010, weniger als 4 µg/cm2 pro 24 h betragen.
  • Zunächst wird ein an sich bekanntes, wie zuvor im Detail beschriebenes, erfindungsgemäß eingesetztes mehrlagiges Schutzmaterial (d. h. Schutzmaterial 5 gemäß 10) bereitgestellt, wobei das mehrlagige Schutzmaterial entsprechend 10 einerseits ein als Innenschicht fungierendes, luftdurchlässiges mehrschichtiges Adsorptionsfiltermaterial zur Adsorption von chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen (= erste Lage 6 gemäß 10) und andererseits ein als Außenschicht fungierendes, textiles luftdurchlässiges Außenmaterial (= zweite Lage 7 gemäß 10), welches zudem mittels einer Imprägnierung oleophob und hydrophob ausgerüstet ist, umfasst. Das Adsorptionsfiltermaterial („erste Lage 6“ gemäß 10) selbst wiederum ist mehrschichtig ausgebildet und umfasst, von innen nach außen betrachtet (d. h. vom Träger zur Außenseite hin betrachtet), eine textile Trägerschicht bzw. einen textilen Adsorptionsschicht-Träger (Bezugszeichen Nr. 6b gemäß 10) auf, an welcher bzw. an welchem eine Vielzahl von über die textile Trägerschicht in Form eines Rasters verteilte Klebstoff(polymer)punkte (Bezugszeichen Nr. 36 gemäß 10) aufgebracht sind, wobei hieran wiederum diskrete Adsorberpartikel (Bezugszeichen Nr. 6c gemäß 10) in Form von Aktivkohlekügelchen dauerhaft fixiert bzw. verklebt sind, welche die Adsorptionsschicht (Bezugszeichen Nr. 6a gemäß 10) ausbilden. An den Aktivkohlekügelchen bzw. an der Adsorptionsschicht ist als Abdeckschicht eine textile Partikel- und Aerosolfilterschicht (Bezugszeichen Nr. 39 gemäß 10) zur weiterführenden Erhöhung der Schutzfunktion gegenüber Schad- bzw. Giftstoffen aufgebracht bzw. fixiert (d. h. mittels Laminierung). Es resultiert auf diese Weise ein mehrlagiges luftdurchlässiges Schutzmaterial (d. h. Schutzmaterial 5 gemäß 10) in Form eines Laminats.
  • Charakterisierung der eingesetzten Materialien für das mehrlagiges Schutzmaterial
  • Mehrschichtiges Adsorptionsfiltermaterial (= erste Lage 6 gemäß 10):
    • • textile Trägerschicht 6b: textile Maschenware, Flächengewicht ca. 80 g/m2 (bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00 nach 24-stündiger Klimatisierung bei einer Temperatur von 20 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65 %);
    • • Klebstoff(polymer) 36: Polyurethan (PU), Auftragsmenge ca. 35 g/m2, Oberfläche der Trägerschicht 6b zu weniger als 40 % mit Klebstoff(polymer) belegt;
    • • Adsorptionsschicht 6a bzw. Adsorberpartikel 6c: diskrete Aktivkohlepartikel in Kugelform („Kugelkohle“), Durchmesser der Adsorberpartikel: 0,04 mm bis 1 mm, Auflagemenge: ca. 90 g/m2, Aktivkohlepartikel auf Basis einer polymerbasierten sphärischen Aktivkohle (PBSAC) (hergestellt aus einem partikulären Ausgangsmaterial auf Basis organischer Polymere, nämlich sulfonierter organischer Polymere auf Basis von Styrol/Divinylbenzol-Copolymeren, durch Carbonisierung und nachfolgende Aktivierung des Ausgangsmaterials, wobei der Gehalt an Divinylbenzol in dem Ausgangsmaterial im Bereich von 2 Gew.-% bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Ausgangsmaterial, liegt);
    • • Partikel- und Aerosolfilterschicht 39: gasdurchlässiges textiles Flächengebilde (Non-Woven) aus Vielzahl einzelner synthetischer Textilfasern mit Faserdurchmessern im Bereich von 50 nm bis 10 µm, Flächengewicht von ca. 50 g/m2 (bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00 nach 24-stündiger Klimatisierung bei einer Temperatur von 20 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65 %).
  • Außenmaterial (= zweite Lage 7 gemäß 10): luftdurchlässiges, textiles Flächengebilde in Form eines Gewebes, Flächengewicht ca. 140 g/m2 (bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00 nach 24-stündiger Klimatisierung bei einer Temperatur von 20 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65 %), oleophobe und hydrophobe Ausrüstung durch Imprägnierung bzw. Beschichtung mittels eines fluorierten Polymers.
  • Testung am mehrlagigen Schutzmaterial
  • Als Referenz wird zunächst an einem unverarbeiteten Probestück (10 cm x 10 cm) dieses mehrlagigen Schutzmaterials die Barrierewirkung gegenüber Senfgas nach der Methode 2.2 der CRDEC-SP-84010 bestimmt: < 0,08 µg/cm2 pro 24 h.
  • Testungen an der erfindungsgemäßen Schutzbekleidung
  • In an sich bekannter Weise wird aus einer Vielzahl von Textilstücken des zuvor beschriebenen mehrlagigen Schutzmaterials eine erfindungsgemäße Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen (Kampfstoffen) („ABC- bzw. CBRN-Schutzfunktion“) in Form einer Hose hergestellt, wie sie zuvor im Detail beschrieben und beispielsweise in 1 bis 6 dargestellt ist, wobei die einzelnen Textilstücke des zuvor beschriebenen mehrlagigen Schutzmaterials jeweils durch Vernähen miteinander verbunden werden.
  • Wie zuvor im allgemeinen Teil beschrieben, weist die die Schutzbekleidung in Form der Hose zwei Extremitätenabschnitte zum Schutz der Extremitäten (hier: Beine) eines Trägers der Schutzbekleidung im Trage- und/oder Anwendungszustand auf, wobei die Extremitätenabschnitte diese beiden Extremitäten des Trägers im Trage- und/oder Anwendungszustand vollständig umgeben bzw. umschließen. wobei die Schutzbekleidung in Form der Hose, jeweils vollständig am bzw. im Extremitätenabschnitt angeordnet, einen mit wenigstens einem Verschlussmittel (hier: Reißverschluss) freigebbaren bzw. verschließbaren Verbreiterungsabschnitt zur wahlweisen Verbreiterung oder Vergrößerung des Innen- und/oder Außendurchmessers der Schutzbekleidung in Form der Hose im Bereich des Verbreiterungsabschnitts aufweist, wobei das Verschlussmittel nur bzw. ausschließlich mit der zweiten Lage (d. h. mit dem Außenmaterial) verbunden, nämlich vernäht, ist bzw. wobei das Verschlussmittel unverbunden zu der ersten Lage (d. h. dem Adsorptionsfiltermaterial) ist.
  • An dem sogenannten Verbreiterungsabschnitt (Bezugszeichen Nr. 9 gemäß 1 bis 6) wird die Barrierewirkung gegenüber Senfgas nach der Methode 2.2 der CRDEC-SP-84010 bestimmt, und zwar sowohl im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnitt (vgl. 2) mit < 0,08 µg/cm2 pro 24 h als auch im geöffneten Zustand des Verbreiterungsabschnitts (vgl. 3) ebenfalls mit < 0,08 µg/cm2 pro 24 h. Dies zeigt, dass durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Verbreiterungsabschnitts sowie durch die kombinierte Verwendung des zuvor beschriebenen mehrlagigen Schutzmaterials die Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen (Kampfstoffen) („ABC- bzw. CBRN-Schutzfunktion“) uneingeschränkt erhalten bleibt, und dies bei verbessertem Tragekomfort, insbesondere bei verbessertem Anziehverhalten und/oder Anlegen und/oder Anpassbarkeit (d. h. Anpassbarkeit an einen Nutzer bzw. Träger bzw. im Tragezustand), des erfindungsgemäßen Schutzbekleidungsstücks im Vergleich zu einem Schutzbekleidungsstück ohne einen solchen Verbreiterungsabschnitt. Auf diese Weise kann die erfindungsgemäße Schutzbekleidungshose ohne Weiteres schnell und bequem auch über eine bestehende Bekleidung einschließlich Schuhwerk etc. angelegt werden (sozusagen als Überhose), ohne dass die Schutzleistung beeinträchtigt wird.
  • Weitere Testungen werden an dem Öffnungsabschnitt 27 in Form eines Hosenschlitzes (vgl. 15) durchgeführt, welcher mit einem weiteren Verschlussmittel in Form eines Reißverschlusses (Bezugszeichen Nr. 30 gemäß 18) mit zwei Verschlusselementen bzw. Seitenteilen (Bezugszeichen Nr. 29 und 31 gemäß 15 und 16) verschließbar bzw. öffenbar ausgebildet ist.
  • Im geschlossenen Zustand dieses Öffnungsabschnitts 27 werden die nachfolgend beschriebenen Testungen durchgeführt.
  • Als Referenz dient zunächst eine wie zuvor beschriebene Schutzbekleidung in Form einer Hose, bei welcher als Verschlussmittel des Öffnungsabschnitts 27 ein herkömmlicher, d. h. wasser- und luftdurchlässiger Reißverschluss ist, welcher zudem freiliegend ausgebildet ist, d. h. ohne oberseitige oder unterseitige Abdeckung. Hier wird die Barrierewirkung gegenüber Senfgas nach der Methode 2.2 der CRDEC-SP-84010 mit > 10 µg/cm2 pro 24 h gemessen (d. h. außerhalb der anmeldergemäßen Vorgabe bzw. Spezifikation). Wird jedoch in erfindungsgemäßer Weise dieser Reißverschluss zusätzlich oberseitig und unterseitig jeweils mit einem Abdeckabschnitt (Bezugszeichen Nr. 34 und 35 gemäß 15 und 16) aus dem zuvor beschriebenen mehrlagigen Schutzmaterial oder aber alternativ auch nur aus dem Adsorptionsfiltermaterial (= erste Lage) des zuvor beschriebenen mehrlagigen Schutzmaterials abgedeckt bzw. überdeckt, wird die Barrierewirkung gegenüber Senfgas nach der Methode 2.2 der CRDEC-SP-84010 auf einen Wert von 2,8 µg/cm2 pro 24 h bzw. 2,9 µg/cm2 pro 24 h verbessert (d. h. innerhalb der anmeldergemäßen Vorgabe bzw. Spezifikation).
  • An einem weiteren, ebenfalls erfindungsgemäßen Testexemplar der zuvor beschriebenen Schutzbekleidung in Form einer Hose wird dagegen als Verschlussmittel des Öffnungsabschnitts 27 stattdessen ein flüssigkeitsabweisender, d. h. wasserabweisender, insbesondere wasserdichter, und wind- bzw. luftdichter Reißverschluss (Reißverschluss aus Polyurethan (PU) mit zusätzlichen PU-Seitenabschnitten des Reißverschlusses) verwendet, was zu einer Barrierewirkung gegenüber Senfgas nach der Methode 2.2 der CRDEC-SP-84010 von 1,8 µg/cm2 pro 24 h führt. Wird zusätzlich dieser Reißverschluss oberseitig und unterseitig auch noch jeweils mit einem Abdeckabschnitt (Bezugszeichen Nr. 34 und 35 gemäß 15 und 16) aus dem zuvor beschriebenen mehrlagigen Schutzmaterial oder aber alternativ auch nur aus dem Adsorptionsfiltermaterial (= erste Lage) des zuvor beschriebenen mehrlagigen Schutzmaterials abgedeckt bzw. überdeckt, wird jedoch die Barrierewirkung gegenüber Senfgas nach der Methode 2.2 der CRDEC-SP-84010 jeweils auf Werte < 0,08 µg/cm2 pro 24 h gesteigert.
  • Auf diese Weise wird somit eine Schutzbekleidung erhalten, welche insgesamt die anmeldergemäße Vorgabe bzw. Spezifikation bezüglich der Barrierewirkung gegenüber Schad- und Giftstoffen erfüllt.
  • Insgesamt wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen eine hochleistungsfähige Schutzbekleidung bereitgestellt, welche einen verbesserten Tragekomfort, insbesondere ein(e) verbesserte(s) Anziehverhalten und/oder Anlegen und/oder Anpassbarkeit (d. h. Anpassbarkeit an einen Nutzer bzw. Träger bzw. im Tragezustand), aufweist, wobei in diesem Zusammenhang aber gleichzeitig auch eine hervorragende Schutzfunktion gegenüber Schad- und Giftstoffen gegeben ist und zudem hervorragende Anwendungseigenschaften, beispielsweise im Hinblick auf die Bereitstellung einer hohen Luftdurchlässigkeit bei insgesamt geringem Flächengewicht, erreicht werden.
  • Bezugszeichenliste:
  • 1
    Schutzbekleidung
    2
    Hose
    3
    Jacke
    4
    Extremitätenabschnitt
    5
    Schutzmaterial
    6
    erste Lage
    6a
    Adsorptionsschicht
    6b
    textile Trägerschicht
    6c
    Adsorberpartikel
    7
    zweite Lage
    8
    Verschlussmittel
    9
    Verbreiterungsabschnitt
    10
    Innendurchmesser von 1
    11
    Außendurchmesser von 1
    12
    Nahtbereich
    13
    Inneres von 1
    14
    Hosenabschnitt
    15
    Ärmelabschnitt
    16
    offenes Ende von 4
    17
    Falte
    18
    Faltenschenkel
    19
    spitz zulaufendes Ende von 9
    20
    Reißverschluss
    21
    Seitenteil von 20
    22
    Schieber von 20
    23
    Verschlusselement von 8
    24
    Gamasche
    25
    Befestigungsmittel von 24
    26
    weiteres Verschlussmittel
    27
    Öffnungsabschnitt
    28a
    Materialabschnitt
    28b
    Materialabschnitt
    29
    weiteres Verschlusselement von 26
    30
    weiterer Reißverschluss
    31
    Seitenteil von 30
    32
    Schieber von 30
    33
    Öffnung
    34
    unterer Abdeckabschnitt
    35
    oberer Abdeckabschnitt
    36
    Haftmittelschicht
    37
    Abdeckschicht
    38
    Einstellmittel
    39
    Partikel- und/oder Aerosolschicht
    40
    Seitennaht
    L
    Längsrichtung von 4
    α
    Winkel von 19

Claims (46)

  1. Schutzbekleidung (1) mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen, wobei die Schutzbekleidung (1) wenigstens einen Extremitätenabschnitt (4) zum Schutz wenigstens einer Extremität eines Trägers der Schutzbekleidung (1) aufweist, wobei die Schutzbekleidung (1) ein mehrlagiges Schutzmaterial (5) aufweist, wobei das Schutzmaterial (5) aufweist: (a) eine erste Lage (6) in Form eines mehrschichtigen, luftdurchlässigen Adsorptionsfiltermaterials sowie (b) eine zweite Lage (7) in Form eines textilen luftdurchlässigen Außenmaterials, wobei die Schutzbekleidung (1) einen mit wenigstens einem Verschlussmittel (8) freigebbaren und/oder verschließbaren Verbreiterungsabschnitt (9) zur wahlweisen Verbreiterung und/oder Vergrößerung des Innen- und/oder Außendurchmessers (10, 11) der Schutzbekleidung (1) im Bereich des Verbreiterungsabschnitts (9) aufweist, wobei der Verbreiterungsabschnitt (9) zumindest bereichsweise am und/oder im Extremitätenabschnitt (4) angeordnet ist, und wobei das Verschlussmittel (8) nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage (7) verbunden ist und/oder wobei das Verschlussmittel (8) unverbunden zur ersten Lage (6) ist.
  2. Schutzbekleidung (1) nach Anspruch 1, wobei die erste Lage (6) im Trage- und/oder Anwendungszustand der Schutzbekleidung (1) auf der einer Schad- und/oder Giftstoffquelle abgewandten Seite der Schutzbekleidung (1) angeordnet und/oder positioniert ist; und/oder wobei die erste Lage (6) im Trage- und/oder Anwendungszustand der Schutzbekleidung (1) dem Inneren (13) der Schutzbekleidung zugewandt angeordnet und/oder positioniert ist; und/oder wobei die zweite Lage (7) im Trage- und/oder Anwendungszustand der Schutzbekleidung (1) auf der einer Schad- und/oder Giftstoffquelle zugewandten Seite der Schutzbekleidung (1) angeordnet und/oder positioniert ist; und/oder wobei die zweite Lage (7) im Trage- und/oder Anwendungszustand der Schutzbekleidung (1) dem Inneren (13) der Schutzbekleidung (1) abgewandt angeordnet und/oder positioniert ist.
  3. Schutzbekleidung (1) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Schutzbekleidung (1) in Form einer Hose (2) und/oder in Form eines Beinkleides ausgebildet ist; und/oder wobei die Schutzbekleidung (1) in Form eines Overalls ausgebildet ist; und/oder wobei die Schutzbekleidung (1) in Form einer Jacke (3) und/oder eines Pullovers ausgebildet ist; wobei der Verbreiterungsabschnitt (9) Teil der zweiten Lage (7) und/oder Teil des Extremitätenabschnittes (4) ist.
  4. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Extremitätenabschnitt (4) als Hosenabschnitt (14) und/oder als Ärmelabschnitt (15) des Overalls und/oder des Pullovers ausgebildet ist; und/oder wobei an wenigstens zwei Extremitätenabschnitten (4) der Schutzbekleidung (1) jeweils der Verbreiterungsabschnitt (9) angeordnet ist; und/oder wobei der Verbreiterungsabschnitt (9) sich von einem offenen Ende (16) des Extremitätenabschnittes (4) und/oder des Ärmelabschnittes (15) ausgehend erstreckt,.
  5. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Verbreiterungsabschnitt (9) durch das Verschlussmittel (8) in einen wahlweise freigegebenen oder geschlossenen Zustand überführbar ist; und/oder wobei der Verbreiterungsabschnitt (9) eine geschlossene Fläche der ersten Lage (6) und/oder der zweiten Lage (7) umfasst; und/oder wobei die erste Lage (6) im Verbreiterungsabschnitt (9) im geschlossenen und/oder geöffneten bzw. freigegebenen Zustand undurchbrochen und/oder ununterbrochen ausgebildet ist.
  6. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Verbreiterungsabschnitt (9) im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnitts (9) wenigstens eine im Inneren (13) der Schutzbekleidung (1) angeordnete und/oder ausgebildete und/oder eine nach innen, dem Träger der Schutzbekleidung (1) zugewandte, Falte (17) mit wenigstens zwei Faltschenkeln (18) der Schutzbekleidung (1) aufweist; und/oder wobei wenigstens eine wenigstens zwei Zuschnitte der zweiten Lage (7) miteinander verbindende Seitennaht (40) im und/oder am Verbreiterungsabschnitt (9) vorgesehen und/oder angeordnet ist.
  7. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei im geöffneten Zustand der Verbreiterungsabschnitt (9) keilförmig ausgebildet ist und/oder wobei im geschlossenen Zustand die Falte (17) und/oder die Faltenschenkel (18) des Verbreiterungsabschnitt (9) als keilförmige Falte (17) und/oder als keilförmige Faltenschenkel (18) ausgebildet ist/sind.
  8. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei sich das Verschlussmittel (8) über die gesamte Länge des Verbreiterungsabschnitts (9) erstreckt; und/oder wobei die maximale Breite des Extremitätenabschnittes (4) im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnitts (9) wenigstens 5% der Länge des Extremitätenabschnittes (4) entspricht; und/oder wobei die maximale Breite des Extremitätenabschnittes (4) im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnitts (9) zwischen 5% und 60%der Länge des Extremitätenabschnittes (4) entspricht; und/oder wobei die maximale Breite des Extremitätenabschnittes (4) im freigegebenen Zustand des Verbreiterungsabschnitts (9) wenigstens 6% der Länge des Extremitätenabschnittes (4) entspricht; und/oder wobei die maximale Breite des Extremitätenabschnittes (4) im freigegebenen Zustand des Verbreiterungsabschnitts (9) zwischen 6% und 65% Länge des Extremitätenabschnittes (4) entspricht.
  9. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Verschlussmittel (8) über die gesamte Länge des Verbreiterungsabschnitts (9) kontinuierlich und/oder ununterbrochen verläuft und/oder als kontinuierliches bzw. ununterbrochenes Verschlussmittel (8) ausgebildet ist; und/oder wobei das Verschlussmittel (8) auf das Schutzmaterial (5) aufgesetzt und/oder aufgelegt ist; und/oder wobei das Verschlussmittel (8) uneingefasst bzw. nicht eingefasst und/oder uneingesteckt bzw. nicht eingesteckt mit der zweiten Lage (7) verbunden ist und/oder an die zweite Lage (7) angeordnet ist.
  10. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Verschlussmittel (8) wenigstens zwei miteinander verbindbare Verschlusselemente (23) aufweist.
  11. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Verbreiterungsabschnitt (9) sich über wenigstens 40 % der Länge des Extremitätenabschnittes (4) erstreckt; und/oder wobei der Verbreiterungsabschnitt (9) sich über einen Bereich von 40 % und 100 % der Länge des Extremitätenabschnittes (4) erstreckt; und/oder wobei der Verbreiterungsabschnitt (9) zu einer maximalen Verbreiterung und/oder Vergrößerung des Innen- und/oder des Außendurchmessers (10, 11) des Extremitätenabschnittes (4) von wenigstens 3% führt; und/oder wobei der Verbreiterungsabschnitt (9) zu einer maximalen Verbreiterung und/oder Vergrößerung des Innen- und/oder des Außendurchmessers (10, 11) des Extremitätenabschnittes (4) in einem Bereich von 3% bis 70% führt.
  12. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Extremitätenabschnitt (4) zumindest im Bereich des Verbreiterungsabschnittes (9) im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes (9) röhrenförmig ausgebildet ist; wobei der Extremitätenabschnitt (4), zumindest im Bereich des Verbreiterungsabschnittes (9) im geschlossenen Zustand des Verbreiterungsabschnittes (9), zum offenen Ende (16) des Extremitätenabschnittes (4) hinlaufend verjüngend ausgebildet ist.
  13. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei im Inneren (13) der Schutzkleidung (1) eine Gamasche (24) zur Anordnung am Fuß, am Schuhwerk und/oder an der unteren Extremität des Trägers vorgesehen ist.
  14. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Schutzbekleidung (1) wenigstens einen mit einem weiteren Verschlussmittel (26) freigebbaren und/oder verschließbaren Öffnungsabschnitt (27) zur wahlweisen Öffnung der Schutzbekleidung (1) im Bereich des Öffnungsabschnitts (27) aufweist.
  15. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Schutzbekleidung (1) im geöffneten Zustand des Öffnungsabschnittes (27) eine Öffnung (33) aufweist und/oder ausbildet.
  16. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das weitere Verschlussmittel (26) oberseitig durch einen als oberen Abdeckabschnitt (35) ausgebildeten Materialabschnitt (28b) zumindest bereichsweise im geschlossenen Zustand des weiteren Verschlussmittels (26) abgedeckt und/oder überdeckt ist; und/oder wobei das weitere Verschlussmittel (26) flüssigkeitsabweisend und/oder luft- bzw. winddicht ausgebildet ist.
  17. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Adsorptionsschicht (6a) diskontinuierlich und/oder gasdurchlässig ausgebildet ist; und/oder wobei die Adsorptionsschicht (6a) über eine auf ein einer Seite der textilen Trägerschicht (6b) aufgebrachte Haftmittelschicht (36) mit der textilen Trägerschicht (6b) verbunden ist.
  18. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die erste Lage (6) gasdurchlässig ist und/oder ausgebildet ist; und/oder wobei die erste Lage (6) als gasdurchlässiges textiles Flächengebilde vorliegt und/oder ausgebildet ist; und/oder wobei die textile Trägerschicht (6b) als gasdurchlässiges textiles Flächengebilde vorliegt und/oder ausgebildet ist; und/oder wobei die textile Trägerschicht (6b) als eine Maschenware ausgebildet ist; und/oder wobei die textile Trägerschicht (6b) ein Flächengewicht im Bereich von 10 g/m2 bis 350 g/m2aufweist, bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00.
  19. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Adsorptionsschicht (6a) Adsorberpartikel (6c) umfasst oder hieraus gebildet ist, oder aber wobei die Adsorptionsschicht (6a) Adsorberfasern und/oder Adsorberfilamente aufweist oder hieraus gebildet ist.
  20. Schutzbekleidung (1) nach Anspruch 19, wobei die Adsorberpartikel (6c) der Adsorptionsschicht (6a) ausgewählt sind aus der Gruppe von (i) Aktivkohle und/oder Aktivkohlepartikeln; (ii) Zeolithen; (iii) Molekularsieben; (iv) Metalloxid- und/oder Metallpartikeln; (v) Ionenaustauscherharzen; (vi) anorganischen Oxiden; (vii) porösen organischen Polymeren und/oder porösen organisch-anorganischen Hybridpolymeren und/oder metallorganischen Gerüstmaterialien; (viii) mineralischen Granulaten; (ix) Klathraten; sowie (x) deren Mischungen und/oder Kombinationen; wobei die Adsorberpartikel (6c) der Adsorptionsschicht (6a) Aktivkohlepartikel sind; und/oder wobei die Adsorberpartikel (6c) der Adsorptionsschicht (6a) Aktivkohlefasern und/oder Aktivkohlefilamentesind.
  21. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Durchmesser der Adsorberpartikel (6c) 0,005 mm bis 2,5 mm, beträgt und/oder wobei der mittlere Durchmesser der Adsorberpartikel (6c) 0,01 mm bis 2 mm beträgt; und/oder wobei die Adsorberpartikel (6c) in einer Menge im Bereich von 5 g/m2 bis 300 g/m2 eingesetzt werden und/oder wobei das Schutzmaterial (1) die Adsorberpartikel (6c) in einer Menge im Bereich von 5 g/m2 bis 300 g/m2 aufweist; und/oder wobei die Adsorberpartikel (6c) erhältlich sind durch Carbonisierung und nachfolgende Aktivierung eines synthetischen und/oder nicht-naturstoffbasierten partikulären Ausgangsmaterials; und/oder wobei die Adsorberpartikel (6c) aus einem partikulären Ausgangsmaterial auf Basis organischer Polymere erhalten wird; und/oder wobei die Adsorberpartikel (6c) auf Basis einer polymerbasierten sphärischen Aktivkohle ausgebildet sind und/oder wobei die Adsorberpartikel (6c) aus einer polymerbasierten sphärischen Aktivkohle gebildet sind.
  22. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die erste Lage (6) zusätzlich eine Abdeckschicht (37) aufweist, wobei die Abdeckschicht (37) als gasdurchlässiges textiles Flächengebilde vorliegt und/oder ausgebildet ist.
  23. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Schutzbekleidung (1) im und/oder am Extremitätenabschnitt (4) ein Einstellmittel (38) zur variablen Verstellung des Innen- und/oder Außendurchmessers (10, 11) des Extremitätenabschnittes (4) aufweist.
  24. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die erste Lage (6) zusätzlich eine Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) aufweist.
  25. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) als ein gasdurchlässiges textiles Flächengebilde, welches eine Vielzahl einzelner Textilfasern mit Faserdurchmessern im Bereich von 10 nm bis 30 µm umfasst oder hieraus gebildet ist, vorliegt und/oder ausgebildet ist,; und/oder wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) ein Flächengewicht im Bereich von 2 g/m2 bis 100 g/m2 aufweist, bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00; und/oder wobei die Textilfasern der Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) Faserdurchmesser im Bereich von 10 nm bis 30 µm aufweisen; und/oder wobei als Textilfasern der Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) synthetische Fasern eingesetzt werden-; und/oder wobei als Textilfasern der Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) Polyurethanfasern eingesetzt werden; und/oder wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) als ein Gelege oder Textilverbundstoff ausgebildet ist; und/oder wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) als ein Gelege oder Textilverbundstoff von Polyurethanfasern ausgebildet ist und/oder vorliegt; und/oder wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) durch Elektrospinnen, Meltblow-Verfahren oder eine Kombination dieser beiden Verfahren hergestellt ist.
  26. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) unmittelbar auf der Adsorptionsschicht (6a) angeordnet ist; und/oder wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) auf und/oder an der Adsorptionsschicht (6a) fixiert ist; und/oder wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) auf und/oder an der Adsorptionsschicht (6a) fixiert ist und wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) außerdem auf und/oder an der Abdeckschicht (37) fixiert ist.
  27. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) ein durch und/oder aus Textilfasern gebildetes textiles Flächengebilde mit einer durch die Textilfasern begrenzten Vielzahl von Poren oder Maschen ist; und/oder wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) Poren oder Maschen aufweist.
  28. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) ein durch und/oder aus Textilfasern gebildetes textiles Flächengebilde mit durch die Textilfasern begrenzten Poren oder Maschen ist.
  29. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) einen mittleren Wirkungsgrad Em nach DIN EN 779 1994-09-00 von mindestens 40 % aufweist und/oder wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) einen mittleren Abscheidegrad Am nach DIN EN 779 1994-09-00 von mindestens 50 % aufweist; und/oder wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) einen integralen Anfangsdurchlassgrad Di nach DIN EN 1822 1998-07-00 von höchstens 50 % aufweist; und/oder wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) bei einer Anströmgeschwindigkeit von 0,1 m/s eine mittlere Abscheiderate gegenüber Partikeln und/oder Aerosolen mit Durchmessern im Bereich von 0,1 bis 0,3 µm von mindestens 80 % aufweist und/oder wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) bei einer Anströmgeschwindigkeit von 0,1 m/s eine mittlere Abscheiderate gegenüber Partikeln und/oder Aerosolen mit Durchmessern ≥ 2 µm von mindestens 95 % aufweist; und/oder wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) einen Abscheidegrad von mindestens 80 % aufweist, bestimmt nach DIN EN 1822 1998-07-00 bei einer Druckdifferenz von 15 Pascal mit Kaliumchlorid als Testsubstanz als Mindestwirkungsgrad.
  30. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) eine Dicke im Bereich von 0,001 mm bis 5 mm aufweist, bestimmt gemäß DIN EN ISO 5084 1996-10-00; und/oder wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) als ein HEPA-Filter oder ULPA-Filter ausgebildet ist.
  31. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) als ein durch und/oder aus Textilfasern mit Faserdurchmessern im Bereich von 10 nm bis 30 µm gebildetes luftdurchlässiges textiles Flächengebilde in Form eines Vliesstoffes ausgebildet ist, wobei die Partikel- und/oder Aerosolfilterschicht (39) durch Elektrospinnen, Meltblow-Verfahren oder eine Kombination dieser beiden Verfahren hergestellt ist.
  32. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Abdeckschicht (37) als gasdurchlässiges textiles Flächengebilde ausgebildet ist und/oder vorliegt; und/oder wobei die Abdeckschicht (37) als ein luftdurchlässiges textiles Flächengebilde ausgebildet ist; und/oder wobei die Abdeckschicht (37) Naturtextilfasern und/oder synthetische Textilfasern umfasst oder hieraus gebildet ist; und/oder wobei die Abdeckschicht (37) synthetische Fasern in Kombination mit Naturfasern umfasst oder hieraus gebildet ist; und/oder wobei die Abdeckschicht (37) ein Flächengewicht im Bereich von 10 g/m2 bis 275 g/m2 aufweist, bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00; und/oder wobei die Abdeckschicht (37) eine Gasdurchlässigkeit von mindestens 1,5 l·m-2·s-1 aufweist, bestimmt gemäß DIN EN ISO 9237 1995-12-00 und/oder bestimmt bei einem Differenzdruck von 127 Pascal.
  33. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Haftmittelschicht (36) und/oder der Klebstoff der Haftmittelschicht (36) in einer Auftragsmenge im Bereich von 5 g/m2 bis 80 g/m2 auf die textile Trägerschicht (6b) aufgebracht und/oder aufgetragen ist. wobei der Klebstoff und/oder das Klebstoffpolymer ausgewählt ist aus der Gruppe von Polyacrylaten, Polymethacrylaten, Polymethylmethacrylaten, Polycarbonaten, Polyurethanen und Silikonen sowie Mischungen oder Kombinationen von mindestens zwei der vorgenannten Verbindungen und/oder wobei der Klebstoff und/oder das Klebstoffpolymer ein Polyurethan ist.
  34. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Haftmittelschicht (36) eine Dichte im Bereich von 100 g/l bis 500 g/l aufweist.
  35. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Haftmittelschicht (36) teilweise in die textile Trägerschicht (6b) eingedrungen vorliegt und/oder wobei die Haftmittelschicht (36) sich in die textile Trägerschicht (6b) hineinerstreckt.
  36. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Haftmittelschicht (36) und/oder der Klebstoff der Haftmittelschicht (36) als eine wasserdampf- und/oder luftdurchlässige und/oder diskontinuierlich ausgebildete Klebstoffschicht auf Basis eines Klebstoffpolymers auf die textile Trägerschicht (6b) aufgebracht und/oder aufgetragen, wobei die Klebstoffschicht entweder in Form eines getrockneten und/oder ausgehärteten gebrochenen Klebstoffpolymerschaums oder aber in Form eines Rasters einer Vielzahl von über die Trägerschicht (6b) verteilten Klebstoffpolymerpunkten ausgebildet ist; und/oder wobei die Klebstoffschicht entweder in Form eines getrockneten und/oder ausgehärteten gebrochenen Klebstoffpolymerschaums oder aber in Form eines Rasters einer Vielzahl von über die Trägerschicht (6b) verteilten Klebstoffpolymerpunkten ausgebildet ist.
  37. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Haftmittelschicht (36) und/oder der Klebstoff der Haftmittelschicht (36) als eine wasserdampf- und/oder luftdurchlässige und/oder diskontinuierlich ausgebildete Klebstoffschicht auf Basis eines getrockneten und/oder ausgehärteten gebrochenen Klebstoffpolymerschaums auf die textile Trägerschicht (6b) aufgebracht und/oder aufgetragen ist; wobei der gebrochene Klebstoffpolymerschaum eine Vielzahl getrockneter und/oder ausgehärteter zerstörter und/oder geplatzter und/oder kollabierter Schaumblasen aufweist; und/oder wobei der gebrochene Klebstoffpolymerschaum eine Vielzahl an zerstörten und/oder gebrochenen und/oder kollabierten Wandungen und/oder Stegen aus Klebstoffpolymer aufweist bzw. aufweisen; und/oder wobei der gebrochene Klebstoffpolymerschaum einen Anteil an zerstörten und/oder geplatzten und/oder kollabierten Schaumblasen von mindestens 10 %, bezogen auf die Gesamtanzahl an Schaumblasen in dem gebrochenen Klebstoffpolymerschaum, aufweist; und/oder wobei der gebrochene Klebstoffpolymerschaum einen Anteil an zerstörten und/oder geplatzten und/oder kollabierten Schaumblasen im Bereich von 10 % bis 100 %, bezogen auf die Gesamtanzahl an Schaumblasen in dem gebrochenen Klebstoffpolymerschaum, aufweist; und/oder wobei der gebrochene Klebstoffpolymerschaum nicht geschlossen ausgebildet ist und/oder wobei der gebrochene Klebstoffpolymerschaum eine Vielzahl von sich in dem gebrochenen Klebstoffpolymerschaum erstreckenden Durchbrechungen, Poren, Kanäle und/oder Öffnungen und/oder eine Vielzahl von die jeweiligen Außenseiten des gebrochenen Klebstoffpolymerschaums und/oder der Klebstoffschicht verbindenden Durchbrechungen, Poren, Kanäle und/oder Öffnungen aufweist; und/oder wobei der gebrochene Klebstoffpolymerschaum zusammenhängend und/oder kohärent ausgebildet ist; und/oder wobei der gebrochene Klebstoffpolymerschaum vollflächig und/oder ganzseitig auf die textile Trägerschicht (6b) aufgebracht und/oder aufgetragen ist; und/oder wobei der gebrochene Klebstoffpolymerschaum im Vergleich zu einem entsprechenden nichtgeschäumten und/oder kontinuierlich ausgebildeten Klebstoffpolymer eine bzw. ein um mindestens 5 % verringerte Dichte und/oder verringertesVolumengewicht, bezogen auf das nichtgeschäumte und/oder kontinuierlich ausgebildete Klebstoffpolymer, aufweist; und/oder wobei der gebrochene Klebstoffpolymerschaum im Vergleich zu einem entsprechenden nichtgeschäumten und/oder kontinuierlich ausgebildeten Klebstoffpolymer eine bzw. ein im Bereich von 5 % bis 80 % verringerte Dichte und/oder verringertes Volumengewicht, bezogen auf das nichtgeschäumte und/oder kontinuierlich ausgebildete Klebstoffpolymer, aufweist; und/oder wobei der gebrochene Klebstoffpolymerschaum im Vergleich zu einem entsprechenden intakten und/oder nichtgebrochenen Klebstoffpolymerschaum eine bzw. ein um höchstens 10 % erhöhte Dichte und/oder erhöhtes Volumengewicht, bezogen auf den intakten und/oder nichtgebrochenen Klebstoffpolymerschaum, aufweist; und/oder wobei der gebrochene Klebstoffpolymerschaum im Vergleich zu einem entsprechenden intakten und/oder nichtgebrochenen Klebstoffpolymerschaum eine um höchstens 30 % verringerte Elastizität und/oder reversible Dehnbarkeit, bezogen auf den intakten und/oder nichtgebrochenen Klebstoffpolymerschaum, aufweist; und/oder wobei der gebrochene Klebstoffpolymerschaum im Vergleich zu einem entsprechenden intakten und/oder nichtgebrochenen Klebstoffpolymerschaum eine im Bereich von 5 % bis 30 % verringerte Elastizität und/oder reversible Dehnbarkeit, bezogen auf den intakten und/oder nichtgebrochenen Klebstoffpolymerschaum, aufweist; und/oder wobei der gebrochene Klebstoffpolymerschaum erhältlich ist durch Trocknung und/oder Aushärtung einer aufgeschäumten wässrig oder organisch basierten Lösung und/oder Dispersion des Klebstoffpolymers.
  38. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Haftmittelschicht (36) und/oder der Klebstoff der Haftmittelschicht (36) als eine wasserdampf- und/oder luftdurchlässige und/oder diskontinuierlich ausgebildete Klebstoffschicht auf Basis eines Klebstoffpolymers auf die textile Trägerschicht (6b) aufgebracht und/oder aufgetragen, wobei die Klebstoffschicht in Form eines Rasters einer Vielzahl von über die Trägerschicht (6b) verteilten Klebstoffpolymerpunkten ausgebildet ist; und/oder wobei die Klebstoffschicht in Form eines Rasters einer Vielzahl von über die Trägerschicht (6b) verteilten Klebstoffpolymerpunkten ausgebildet ist.
  39. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die erste Lage (6) ein Flächengewicht im Bereich von 10 g/m2 bis 600 g/m2 aufweist, bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00; und/oder wobei die erste Lage (6) eine Dicke im Bereich von 0,01 mm bis 10 mm aufweist, bestimmt gemäß DIN EN ISO 5084; und/oder wobei die erste Lage (6) und/oder das Schutzmaterial (5) eine Gasdurchlässigkeit von mindestens 1 mm/s aufweist, bestimmt gemäß DIN EN ISO 9237 1995-12-00 und/oder bestimmt bei einem Differenzdruck von 100 Pascal; und/oder wobei die erste Lage (6) und/oder das Schutzmaterial (5) eine Gasdurchlässigkeit, im Bereich von 1 mm/s bis 500 mm/s aufweisen, bestimmt gemäß DIN EN ISO 9237 1995-12-00 und/oder bestimmt bei einem Differenzdruck von 100 Pascal.
  40. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die zweite Lage (7) als ein gasdurchlässiges textiles Flächengebilde ausgebildet ist; und/oder wobei die zweite Lage (7) Naturtextilfasern und/oder synthetische umfasst oder hieraus gebildet ist; und/oder wobei die zweite Lage (7) synthetische Fasern in Kombination mit Naturfasern umfasst oder hieraus gebildet ist; und/oder wobei die zweite Lage (7) Elastan umfasst; und/oder wobei die zweite Lage (7) ein Flächengewicht im Bereich von 5 g/m2 bis 400 g/m2 aufweist, bestimmt gemäß DIN EN 12127 1997-12-00; und/oder wobei die zweite Lage (7) eine Dickeim Bereich von 0,001 mm bis 10 mm aufweist, bestimmt gemäß DIN EN ISO 5084 1996-10-00; und/oder wobei die zweite Lage (7) eine Gasdurchlässigkeit von mindestens 1,5 l·m-2·s-1- aufweist, bestimmt gemäß DIN EN ISO 9237 1995-12-00 und/oder bestimmt bei einem Differenzdruck von 127 Pascal.
  41. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die zweite Lage (7) ein Material, ausgewählt aus der Gruppe von Naturstoffen und Synthetikstoffen Wolle; Leinen; Polyestern; Polyolefinen, Polyvinylchlorid; Polyvinylidenchlorid; Acetaten; Triacetaten; Aramiden; modifizierten und/oder regenerierten Cellulosen; Polyacryl; Polyamid; Polyvinylalkohol; Polyurethanen; Polyvinylestern; modifizierten und/oder regenerierten Cellulosen; und deren Mischungen oder Kombinationen, aufweist oder hieraus besteht.
  42. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die zweite Lage (7) oleophob und/oder hydrophob ausgebildet ist und/oder wobei die zweite Lage (7) eine oleophobe und/oder hydrophobe Ausrüstung aufweist.
  43. Schutzbekleidung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Schutzbekleidung (1)eine Barrierewirkung gegenüber Schad- und/oder Giftstoffen, bestimmt nach Methode 2.2 der CRDEC-SP-84010, von höchstens 4 µg/cm2 pro 24 h aufweist; und/oder wobei die Schutzbekleidung (1) eine Barrierewirkung gegenüber Schad- und/oder Giftstoffen, bestimmt gemäß Diffusionsströmungstest mit aufgelegtem Tropfen von höchstens 4 µg/cm2 pro 24 h aufweist.
  44. Schutzbekleidung (1) mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen, wobei die Schutzbekleidung (1) wenigstens einen Extremitätenabschnitt (4) zum Schutz wenigstens einer Extremität eines Trägers der Schutzbekleidung (1) aufweist, wobei die Schutzbekleidung (1) ein mehrlagiges Schutzmaterial (5) aufweist, wobei das Schutzmaterial (5) (a) eine erste Lage (6) in Form eines mehrschichtigen luftdurchlässigen Adsorptionsfiltermaterials sowie (b) eine zweite Lage (7) in Form eines textilen luftdurchlässigen Außenmaterials, aufweist, wobei die Schutzbekleidung (1) einen mit wenigstens einem Verschlussmittel (8) freigebbaren und/oder verschließbaren Verbreiterungsabschnitt (9) zur wahlweisen Verbreiterung und/oder Vergrößerung des Innen- und/oder Außendurchmessers (10, 11) der Schutzbekleidung (1) im Bereich des Verbreiterungsabschnitts (9) aufweist, wobei der Verbreiterungsabschnitt (9) zumindest bereichsweise am und/oder im Extremitätenabschnitt (4) angeordnet ist, wobei das Verschlussmittel (8) nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage (7) verbunden ist und/oder wobei das Verschlussmittel (8) unverbunden zur ersten Lage (6) ist; und wobei die Schutzbekleidung (1) wenigstens einen mit einem weiteren Verschlussmittel (26) freigebbaren und/oder verschließbaren Öffnungsabschnitt (27) zur wahlweisen Öffnung der Schutzbekleidung (1) im Bereich des Öffnungsabschnitts (27) aufweist.
  45. Verfahren zur Herstellung einer Schutzbekleidung (1) mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen, wobei zur Ausbildung eines Extremitätenabschnittes (4), unabhängig voneinander, eine erste Lage (6) aus einzelnen miteinander zu verbindenden Zuschnitten der ersten Lage (6) gebildet wird und eine zweite Lage (7) aus einzelnen miteinander zu verbindenden Zuschnitten der zweiten Lage (7) gebildet wird, wobei die Zuschnitte der ersten Lage (6) miteinander zur Bildung der ersten Lage (6) verbunden werden und wobei die Zuschnitte der zweiten Lage (7) miteinander zur Bildung der zweiten Lage (7) verbunden werden, wobei ein Verschlussmittel (8) eines Verbreiterungsabschnittes (9) nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage (7) verbunden wird und wobei die erste und die zweite Lage (6, 7) zueinander überlappend angeordnet und/oder positioniert werden und in wenigstens einem Verbindungsbereich miteinander verbunden werden.
  46. Verwendung eines Verbreiterungsabschnitt (9) zur Verbesserung des Tragekomforts und/oder zur Verbesserung des Anziehverhaltens und/oder des Anlegens und/oder der Anpassbarkeit einer Schutzbekleidung (1) mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen, wobei die Schutzbekleidung (1) wenigstens einen Extremitätenabschnitt (4) zum Schutz wenigstens einer Extremität eines Trägers der Schutzbekleidung (1) aufweist, wobei die Schutzbekleidung (1) ein mehrlagiges Schutzmaterial (5) aufweist, wobei das Schutzmaterial (5) aufweist: (a) eine erste Lage (6) in Form eines mehrschichtigen luftdurchlässigen Adsorptionsfiltermaterials, sowie (b) eine zweite Lage (7) in Form eines textilen luftdurchlässigen Außenmaterials, wobei die Schutzbekleidung (1) einen mit wenigstens einem Verschlussmittel (8) freigebbaren und/oder verschließbaren Verbreiterungsabschnitt (9) zur wahlweisen Verbreiterung und/oder Vergrößerung des Innen- und/oder Außendurchmessers (10, 11) der Schutzbekleidung (1) im Bereich des Verbreiterungsabschnitts (9) aufweist, wobei der Verbreiterungsabschnitt (9) zumindest bereichsweise am und/oder im Extremitätenabschnitt (4) angeordnet ist, und wobei das Verschlussmittel (8) nur und/oder ausschließlich mit der zweiten Lage (7) verbunden ist und/oder wobei das Verschlussmittel (8) unverbunden zur ersten Lage (6) ist.
DE102024123939.5A 2024-06-13 2024-08-21 ABC-Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen Active DE102024123939B3 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
PCT/EP2025/057917 WO2025256777A1 (de) 2024-06-13 2025-03-24 Abc-schutzbekleidung mit schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven schad- und/oder giftstoffen

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102024116581.2 2024-06-13
DE102024116581 2024-06-13

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102024123939B3 true DE102024123939B3 (de) 2025-05-22

Family

ID=95655110

Family Applications (2)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE102024123939.5A Active DE102024123939B3 (de) 2024-06-13 2024-08-21 ABC-Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen
DE202024104739.7U Active DE202024104739U1 (de) 2024-06-13 2024-08-21 ABC-Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen

Family Applications After (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE202024104739.7U Active DE202024104739U1 (de) 2024-06-13 2024-08-21 ABC-Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen

Country Status (1)

Country Link
DE (2) DE102024123939B3 (de)

Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102006032145A1 (de) * 2006-05-23 2007-11-29 BLüCHER GMBH ABC-Schutzbekleidung mit verbesserter Luftaustauschfunktion
DE102010004000A1 (de) * 2009-02-23 2010-09-02 BLüCHER GMBH Textilmaterial mit erhöhter mechanischer Stabilität, insbesondere mit erhöhter Stich- und/oder Schußfestigkeit
DE202023102997U1 (de) * 2023-04-17 2024-04-18 Blücher Gesellschaft mit beschränkter Haftung Schutz- und/oder Filtermaterial, insbesondere Adsorptionsfiltermaterial, mit Partikel- und/oder Aerosolfilterfunktion mit verbesserter Regenerationsbeständigkeit, insbesondere Waschbeständigkeit
WO2024217736A1 (de) * 2023-04-17 2024-10-24 BLüCHER GMBH Schutz- und/oder filtermaterial, insbesondere adsorptionsfiltermaterial, mit partikel- und/oder aerosolfilterfunktion mit verbesserter regenerationsbeständigkeit, insbesondere waschbeständigkeit

Patent Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102006032145A1 (de) * 2006-05-23 2007-11-29 BLüCHER GMBH ABC-Schutzbekleidung mit verbesserter Luftaustauschfunktion
DE102010004000A1 (de) * 2009-02-23 2010-09-02 BLüCHER GMBH Textilmaterial mit erhöhter mechanischer Stabilität, insbesondere mit erhöhter Stich- und/oder Schußfestigkeit
DE202023102997U1 (de) * 2023-04-17 2024-04-18 Blücher Gesellschaft mit beschränkter Haftung Schutz- und/oder Filtermaterial, insbesondere Adsorptionsfiltermaterial, mit Partikel- und/oder Aerosolfilterfunktion mit verbesserter Regenerationsbeständigkeit, insbesondere Waschbeständigkeit
WO2024217736A1 (de) * 2023-04-17 2024-10-24 BLüCHER GMBH Schutz- und/oder filtermaterial, insbesondere adsorptionsfiltermaterial, mit partikel- und/oder aerosolfilterfunktion mit verbesserter regenerationsbeständigkeit, insbesondere waschbeständigkeit

Non-Patent Citations (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Title
Norm DIN EN 12127 1997-12-00. Textilien - Textile Flächengebilde - Bestimmung der flächenbezogenen Masse unter Verwendung kleiner Proben; Deutsche Fassung EN 12127:1997 *
Norm DIN EN 1822-1 1998-07-00. Schwebstoffilter (HEPA und ULPA) - Teil 1: Klassifikation, Leistungsprüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 1822-1:1998 *
Norm DIN EN 1822-2 1998-07-00. Schwebstoffilter (HEPA und ULPA) - Teil 2: Aerosolerzeugung, Meßgeräte, Partikelzählstatistik; Deutsche Fassung EN 1822-2:1998 *
Norm DIN EN 779 1994-09-00. Partikel-Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 779:1993 + AC:1994 *
Norm DIN EN ISO 5084 1996-10-00. Textilien - Bestimmung der Dicke von Textilien und textilen Erzeugnissen (ISO 5084:1996); Deutsche Fassung EN ISO 5084:1996 *
Norm DIN EN ISO 9237 1995-12-00. Textilien - Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von textilen Flächengebilden (ISO 9237:1995); Deutsche Fassung EN ISO 9237:1995 *

Also Published As

Publication number Publication date
DE202024104739U1 (de) 2025-06-17

Similar Documents

Publication Publication Date Title
EP3658254B1 (de) Luftdurchlässiges flächenfiltermaterial, seine herstellungsverfahren und seine verwendung
EP1859837B1 (de) Abc-Schutzbekleidung mit verbesserter Luftaustauschfunktion
EP1677636B1 (de) Atmungsaktiver schutzhandschuh mit abc-schutz
EP3297823B1 (de) Neuartiges textiles schutzmaterial und verfahren zu dessen herstellung
EP3996818B1 (de) Kopfhaube, insbesondere kapuze oder balaklava, für schutzbekleidung
WO2005049147A1 (de) Schutzbekleidung mit abc-schutz
EP3352606B1 (de) Funktionelle fussbekleidungseinheit
EP1495784A2 (de) Zweiteiliger Schutzanzug mit Verbindungsabschnitt
EP1874148B1 (de) Feuerfestes schuhwerk mit schutzfunktion gegenüber giftstoffen
DE102007062667A1 (de) Adsorptionsfiltermaterial, insbesondere permeabler Sperrschichtverbund mit Adsorbens, und seine Verwendung
EP2262640B1 (de) Funktionelle schutzbekleidungseinheit
DE112011101280T5 (de) Dampfdichter Verschluss
DE102024123939B3 (de) ABC-Schutzbekleidung mit Schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven Schad- und/oder Giftstoffen
DE20318069U1 (de) Schutzbekleidung mit ABC-Schutz
DE10354902B4 (de) Atmungsaktiver Schutzhandschuh mit ABC-Schutz
WO2025256777A1 (de) Abc-schutzbekleidung mit schutzfunktion gegenüber chemischen und/oder biologischen und/oder radioaktiven schad- und/oder giftstoffen
DE102023122648B3 (de) ABC-Schutzbekleidung mit verbesserter Schutzfunktion im Nahtbereich
WO2025002649A1 (de) Abc-schutzbekleidung mit verbesserter schutzfunktion im nahtbereich
WO2021047789A1 (de) Kopfhaube, insbesondere kapuze oder balaklava, für schutzbekleidung
DE20314754U1 (de) Mehrlagiges Filtermaterial
WO2020056442A1 (de) Flammschutzhaube
DE10335696B4 (de) Mehrlagiges Filtermaterial und Verwendung des Filtermaterials zur Herstellung eines Bekleidungsstücks oder eines Schlafsacks
DE202006010734U1 (de) ABC-Schutzbekleidung mit verbesserter Luftaustauschfunktion
DE10334667A1 (de) Zweiteiliger Schutzanzug mit Verbindungsabschnitt
DE20321428U1 (de) Zweiteiliger Schutzanzug mit Verbindungsabschnitt

Legal Events

Date Code Title Description
R012 Request for examination validly filed
R016 Response to examination communication
R018 Grant decision by examination section/examining division