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DE60105551T2 - Handbedeckungen sowie Verfahren zur Herstellung - Google Patents

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DE60105551T2
DE60105551T2 DE60105551T DE60105551T DE60105551T2 DE 60105551 T2 DE60105551 T2 DE 60105551T2 DE 60105551 T DE60105551 T DE 60105551T DE 60105551 T DE60105551 T DE 60105551T DE 60105551 T2 DE60105551 T2 DE 60105551T2
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DE
Germany
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glove
inner part
adhesive
laminate
glove according
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE60105551T
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DE60105551D1 (de
Inventor
Martin Hottner
Ulrich Spindler
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WL Gore and Associates GmbH
Original Assignee
WL Gore and Associates GmbH
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Application filed by WL Gore and Associates GmbH filed Critical WL Gore and Associates GmbH
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Publication of DE60105551T2 publication Critical patent/DE60105551T2/de
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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Handbedeckungen oder Handschuhe, wie z. B. Fingerhandschuhe oder Fausthandschuhe, die eine äußere schützende Schicht und eine wasserdichte Innenteilschicht aufweisen.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Bemühungen, aus Leder oder textilem Material, die keine Wasserdichtheit gewährleisten, wasserdichte Handschuhe herzustellen, sind bereits unternommen worden. Handschuhe lassen sich dadurch wasserdicht herstellen, dass ein wasserdichtes Futter oder ein wasserdichtes Innenteil in das Obermaterial des Handschuhs eingesetzt wird. Zur Gewährleistung zusätzlichen Tragekomforts ist das wasserdichte Futter häufig auch wasserdampfdurchlässig, d. h. es ist atmungsaktiv. Dieses wasserdichte Innenteil wird manchmal als Funktionsschicht bzw. Funktionsmaterial bezeichnet. Es kann a) aus der Funktionsschicht allein oder b) aus einem zweilagigen Laminat aus einem Funktionsschichtmaterial und einem Futterstoff oder einer textilen Verstärkungslage oder c) aus dreilagigem Material, bestehend aus dem Funktionsschichtmaterial, der inneren textilen Lage und einer textilen Verstärkungslage, gefertigt sein. Für ein angenehmes Tragegefühl auf der Haut wird das Innenteil entweder mit einem genähten Futter ausgekleidet, oder die innere textile Lage des Laminats wird aus Futterstoff gebildet. In der Regel werden unter dem Aspekt einer einfachen und kostengünstigen Herstellung diese Innenteile aus zwei gleichen, flachen Gegenstücken aus der Funktionsschicht oder dem Laminat gebildet, die am Rand entlang dicht verbunden werden. Der Zuschnitt hat die zweidimensionale Form einer Hand mit einer gewissen Zugabe zu deren Abmessungen.
  • Handschuhe, die aus einem Obermaterialteil und einem Innenteil mit einer Funktionsschicht bestehen, sind bereits bekannt. Der genannte zweidimensionale Zuschnitt des Innenteils kann jedoch nicht ohne Faltenbildung in die drei dimensionale Form des Handschuhobermaterialteils gebracht werden. Bei Handschuhen mit Isoliereinlage stellt dies ein geringeres Problem dar, da der Handschuhträger aufgrund der zusätzlichen Isolation zwischen dem Funktionsschicht-Innenteil und dem in diesem Fall dicken Futterstoff die Faltenbildung nicht spürt.
  • Bei dünnen, der Form der Hand stärker angepassten und somit eng anliegenden Handschuhen ohne Isoliereinlage wirkt sich die Faltenbildung des Innenteils recht nachteilig aus. Die Faltenbildung kann von dem Träger als recht störend wahrgenommen werden. Die Falten sind nicht fest miteinander verbunden, was zu einem gewissen Verrutschen der Hand im Inneren des Handschuhs führt, wobei dies für den Handschuhträger bei Tätigkeiten gefährlich sein kann, bei denen ein gutes Zugreifen erforderlich ist. Ferner vermindern sie das Tastvermögen aufgrund der zusätzlichen Materialdicke, wobei dies ein Problem bei der Ausführung von Tätigkeiten mit erhöhten Anforderungen an den Tastsinn darstellt. Ferner führt die Faltenbildung zu einem erhöhten Wärme- und Feuchtigkeitsdurchlasswiderstand der Handschuhe, was bei Handschuhen unerwünscht ist, die bei höheren Umgebungstemperaturen getragen werden. Als Beispiele für solche Handschuhe sind Arbeitshandschuhe und Handschuhe für Motorradfahrer und Golfspieler zu nennen.
  • Es gab bereits eine Reihe von Versuchen, diese Schwierigkeiten zu überwinden. Ein Beispiel hierfür ist die US-A-5 442 818, bei der ein dreidimensional geformtes Futter und ein zweidimensionales, aus einem Laminat bestehendes, Falten aufweisendes Innenteil durch einen Klebstoff "rutschsicher" miteinander verbunden sind und somit ein dreidimensional geformtes Innenhandschuhteil entsteht. Die Falten der zweidimensionalen Innenteillage zwischen dem Futterstoff und dem Obermaterialteil werden tolerabel, indem sie hinter einem dreidimensional geformten, genähten Futter verdeckt werden. Dieses System löst jedoch nicht das Problem der Handschuhdicke und das des hohen Wärme- und Feuchtigkeitsdurchlasswiderstands. Dies ist auf die Vielzahl der Lagen zurückzuführen, die durch die immer noch existierende Faltenbildung am Innenteil entsteht.
  • Die US-A-5 244 716 ist ein weiteres Patent, das ein zweilagiges Material beschreibt, nämlich eine gekräuselte Funktions- oder Sperrschicht, die an einer zweiten, elastischen Stofflage angeklebt ist; dieses zweilagige Material wird schließlich an einer äußeren elastischen Stofflage mit Klebstoff befestigt. In der US-A-5 244 716 ist die Stofflage elastisch und wird derart mit der Funktionsschicht verbunden, dass sich eine Kräuselung der Funktionsschicht ergibt. Daraus resultiert eine unnötige Dicke der miteinander verbundenen Lagen. Somit wird der Wärme- und Feuchtigkeitsdurchlasswiderstand nicht minimiert. Das zusätzlich gewonnene Isoliervermögen wird in der US-A-5 244 716 sogar als Vorteil erwähnt, was jedoch nur zutrifft, wenn das Isoliervermögen eine gewünschte Eigenschaft des Handschuhs darstellt (Seite 13, Zeile 28 ff.). Zusätzlich dazu wird durch die Elastizität der Falten und die Dicke der mit Falten versehenen Lage das Tastvermögen spürbar vermindert.
  • Außerdem beansprucht die US-A-5 244 716 Schutz für nicht elastische Handschuhhüllen, beispielsweise aus Leder. Bei dem beschriebenen Verfahren ist die Herstellung eines Handschuhs mit solchen Eigenschaften jedoch nicht möglich, da das Obermaterial über eine ebene, zweidimensionale Form gezogen werden muss, die so gestaltet ist, dass eine außerordentlich hohe Elastizität der Hülle bzw. des Obermaterials erforderlich ist, da die Öffnung des Handschuhs gedehnt werden muss, um über den breiteren Fingerteil zu passen (Seite 47, Zeile 3 ff.). Hierbei handelt es sich um ein inhärentes Problem des Herstellungsprozesses, das nicht durch eine Änderung der ebenen, zweidimensionalen Form gelöst werden kann, da der aufsummierte Umfang der Finger immer größer ist als der Umfang der Hand im Handflächenbereich und daher die Form stets an den Fingern breiter sein muss als im Bereich der Handfläche, um den Handschuh insgesamt vollständig zu dehnen, wie dies in dem beschriebenen Prozess erforderlich ist, um den Handschuh über die gesamte Oberfläche verkleben zu können.
  • Die US-A-5 740 551, die als nächster Stand der Technik für den Anspruch 1 und den Anspruch 23 betrachtet wird, offenbart einen mehrlagigen Handschuh mit einer äußeren Hülle aus einem Strickmaterial, das ein großzügiges Dehnen ermöglicht, einem Innenteileinsatz aus Baumwolle, der eine an die exakte Grö ße der Hand des Trägers angepasste Größe aufweist, sowie dazwischen mit einem überdimensionierten, zwischengeordneten Sperrschichtteil, das eine gasdurchlässige und flüssigkeitsundurchlässige Funktionsschicht aufweist. Für die Fertigung des Handschuhs wird eine künstliche Hand verwendet. Zuerst wird das Innenteil auf der künstlichen Hand angeordnet. Als nächstes wird das Sperrschichtteil auf der künstlichen Hand über dem Innenteil angeordnet. Schließlich wird die äußere Hülle gedehnt und über diese beiden Lagen gezogen. Der zusammengesetzte Handschuh wird dann von der künstlichen Hand entfernt und zu einer beheizten Presse verbracht, wobei Wärme und Druck der Presse wieder schmelzbaren Laminatmaterialien, die auf den Oberflächen des Sperrschichtteils vorgesehen sind, ein Verschmelzen und Verbinden sowohl mit der äußeren Hülle als auch dem Innenteil des Handschuhs ermöglichen. In Anbetracht der überdimensionierten Größe des Sperrschichtteils, das Dehnen der äußeren Hülle über das Sperrschichtteil auf der künstlichen Hand sowie das Pressen des zusammengesetzten Handschuhs besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Entstehen von Faltenbildung und Kräuselung. Die WO-A-97-16082 offenbart eine Herstellungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 43.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung überwindet die im Stand der Technik beschriebenen Mängel insbesondere hinsichtlich der Minimierung der Dicke des gesamten zusammengsetzten Handschuhs, so dass Tastvermögen, Griff, Atmungsaktivität, Wärmeübertragung und Weichheit optimiert werden, indem im weiteren Sinn ein Handschuh zur Verfügung gestellt wird, der ein im Wesentlichen nicht elastisches Obermaterialteil bzw. äußere Hülle, beispielsweise aus solchen Materialien wie Leder oder Webstoff, sowie ein an dem Obermaterialteil befestigtes Handschuhinnenteil bzw. Handschuheinsatz aufweist. Das Handschuhinnenteil umfasst eine Funktionsschicht, die wasserdampfdurchlässig und wasserdicht ist, wobei das Handschuhinnenteil im Großen und Ganzen über den gesamten Handschuh frei von Faltenbildung ist und nahezu keine Kräuselung der Funktionsschicht aufweist und vorzugsweise vollständig frei von Kräuselung ist.
  • Die Erfindung schafft einen Handschuh mit einem Obermaterialteil und einem Innenteil, wobei das Innenteil aus einem dehnbaren Laminat gebildet ist, das eine wasserdichte Funktionsschicht, die für Wasserdampf durchlässig ist, sowie eine textile Lage aufweist und eine Außenfläche hat; das Obermaterialteil besitzt eine einer Hand entsprechende dreidimensionale Formgebung und eine entsprechende dreidimensionale Innenfläche; das Innenteil ist derart in die dreidimensionale Innenfläche des Obermaterialteils gedehnt, dass im Wesentlichen die gesamte Außenfläche des Innenteils an der Innenfläche des Obermaterialteils anliegt; im Wesentlichen die gesamte Außenfläche des Innenteils ist im Wesentlichen mit der gesamten Innenfläche des Obermaterialteils verbunden; und das Obermaterialteil weist ein im Wesentlichen nicht elastisches Obermaterial auf, das in der Lage ist, Rückstellungskräfte des Laminats zu absorbieren, die durch das Dehnen des Innenteils bedingt sind.
  • Die Erfindung schafft auch ein Verfahren zum Herstellen eines Handschuhs mit einem Obermaterialteil und einem Innenteil, mit folgenden Verfahrensschritten: Herstellen des Obermaterialteils mit einer einer Hand entsprechenden dreidimensionalen Formgebung und mit einer entsprechenden dreidimensionalen Innenfläche; Herstellen des Innenteils mit einem zweidimensionalen, dehnbaren Laminat, das eine wasserdichte und wasserdampfdurchlässige Funktionsschicht sowie eine textile Lage aufweist und eine Außenfläche hat; Dehnen des Innenteils in die dreidimensionale Innenfläche des Obermaterialteils in derartiger Weise, dass im Wesentlichen die gesamte Außenfläche des Innenteils an der Innenfläche des Obermaterialteils in Anlage gelangt; und Verbinden von im Wesentlichen der gesamten Außenfläche des Innenteils mit im Wesentlichen der gesamten Innenfläche des Obermaterialteils; wobei das Obermaterial aus einem im Wesentlichen nicht elastischen Obermaterial gebildet ist, das in der Lage ist, Rückstellungskräfte des Laminats zu absorbieren, die durch das Dehnen des Innenteils bedingt sind.
  • Die Herstellung des Handschuhs erfolgt durch Herstellen eines Laminats aus der Funktionsschicht, z. B. aus einer porösen PTFE-Schicht, die vorzugsweise an einer Oberfläche mit einem Polyurethan behandelt wurde, das nicht porös ist, jedoch den Durchtritt von Wassermolekülen ermöglicht, und einem darauf laminierten Futterstoff. Das Laminat kann wahlweise auch mit einer zusätzlichen textilen Schutzverstärkungslage gefertigt werden. Das Laminat ist in eine größere Größe dehnbar. Der Futterstoff und die Schutzverstärkungslage können aus einem beliebigen textilen Material oder Schaum bestehen, beispielsweise aus Polyurethan oder Polyester. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Futtermaterial und der textilen Schutzverstärkungslage um Maschenware. Das Stofffutter und die textile Schutzverstärkungslage können aus Polyethylenterephthalat, Polyamid, Viskose, Baumwolle oder Mischungen aus einem oder mehreren dieser Materialien bestehen.
  • Zum Bilden des Innenteils werden zwei solche Laminate übereinander gelegt und am Umfang, d. h. in Form eines Fausthandschuhs oder Fingerhandschuhs, dicht verbunden und dann am Umfang entlang ausgeschnitten, um ein Handschuhinnenteil zu bilden. Die Form kann in bestimmten Bereichen der Hand unterdimensioniert gehalten sein.
  • Anschließend daran wird Klebstoff auf jede Außenfläche des Innenteils aufgebracht. Der Klebstoff kann punktförmig, gitterförmig oder durchgängig aufgebracht werden. Alternativ hierzu kann der Klebstoff bereits vor dem dichten Verbinden des Innenteils auf das Laminat aufgetragen werden.
  • Das Innenteil wird dann in eine äußere Hülle eingesetzt, und es wird Wärme aufgebracht, um den Klebstoff zu veranlassen, das Innenteil an die Innenfläche der Hülle zu kleben, wobei dies mit Hilfe einer erwärmten Daumenform und einer erwärmten Handform mit vier Fingern erfolgt. In der Regel zieht man es vor, die Daumenabschnitte zuerst zu erwärmen, um das Innenteil und die Hülle in der richtigen Position aneinander zu befestigen und ein Verrutschen bei der Ausführung des Vorgangs zu verhindern. Aufgrund der dreidimensionalen Formgebung der Hülle wird in einigen Bereichen das Innenteil gedehnt, so dass es mit der dreidimensionalen Form der Hülle übereinstimmt, und das zweidimensionale Innenteil wird in die dreidimensionale Form der Hülle umgeformt, wobei es im Wesentlichen zu keiner Faltenbildung kommt, und anschließend wird das Innenteil in dieser Form mit der Handschuhhülle verklebt. Sobald das anfängliche Haften an der gesamten Innenfläche erreicht ist, kann Luft ins Innere geleitet werden, um a) das Innenteil fest gegen die Hülle zu drücken, b) den Klebstoff abzukühlen und c) den Handschuh von der erwärmten Handform möglichst reibungsarm zu entfernen.
  • Bei Ausführungsformen der Erfindung liegt die Handbedeckung in Form eines Fingerhandschuhs oder eines Fausthandschuhs vor.
  • Bei Ausführungsformen der Erfindung liegt die Handbedeckung in Form eines isolierten Fingerhandschuhs oder Fausthandschuhs oder in Form eines dünnen, nicht isolierten Fingerhandschuhs vor.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt die Bildung jeder Seite des Innenteils aus einem Zuschnitt auf dem Laminat, welche dicht verbunden und zugeschnitten werden.
  • 2 zeigt, dass die beiden übereinander angeordneten Zuschnitte um ihren Umfang dicht miteinander verbunden sind.
  • 3 veranschaulicht die Platzierung des Innenteils unmittelbar vor dem Einsetzen in die Hülle; das Innenteil ist dabei mit Klebstoffpunkten auf seiner Oberfläche dargestellt.
  • 4 zeigt eine fragmentarische Darstellung eines Handschuhs zum Veranschaulichen der Hülle und des Innenteils.
  • 5 zeigt eine Modifizierung der 3.
  • 6 zeigt die Hülle und das Innenteil, bevor das Daumenteil von diesen über eine Daumenform gezogen wird.
  • 7 veranschaulicht die Hülle und das Innenteil, bevor das Fingerteil von diesen über eine Handform mit vier Fingern gezogen wird.
  • 8 zeigt einen fertigen Handschuh, wobei ein Bereich davon weggeschnitten ist.
  • 9 zeigt eine Schnittdarstellung eines Fingers des fertigen Handschuhs entlang der Schnittlinie IX-IX in 8.
  • 10 zeigt in vergrößertem Maßstab die Schichtkonstruktion in dem eingekreisten Bereich X in 9.
  • 11 veranschaulicht Dehnungseigenschaften in Relation zu Spannung eines Musterstücks eines Innenteils.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN DER ERFINDUNG
  • Wie oben beschrieben worden ist, werden das Obermaterialteil bzw. die äußere Hülle des Handschuhs und das die Funktionsschicht enthaltende Innenteil bzw. Einsatz in einer derartigen Weise direkt miteinander verklebt, dass das zweidimensionale Innenteil durch Dehnen in die dreidimensionale Form des Obermaterialteils gebracht wird und damit die Entstehung von Falten und Kräuselungen verhindert wird. Auf diese Weise wird ein Handschuh geschaffen, der die Nachteile des Eingangs beschriebenen Standes der Technik überwindet.
  • Das beschriebene direkte Anhaften des Obermaterialteils und der Außenseite des Funktionsschichteinsatzes zur Bildung eines Finger- oder Fausthandschuhs verhindert das Vorhandensein einer Luftschicht, die als Wasserdampfbarriere zwischen dem Obermaterialteil bzw. der Hülle und dem Funktionsschichteinsatz wirken kann. Ferner gewährleistet die Minimierung der Anzahl von Lagen eine geringstmögliche Isolierung und einen bestmöglichen Griff. Zu diesem Zweck und zur Gewährleistung einer besseren Elastizität bzw. Dehnbarkeit kann die Funktionsschicht ohne textile Schutzverstärkungslage direkt an dem Hüllmaterial festgeklebt werden. Ein Verbundmaterial des gesamten erfindungsgemäßen Handschuhs, das aus der regulären Obermateriallage, dem Klebstoff und der Funktionseinsatz-Laminatschicht besteht, weist einen Wasserdampfdurchlasswiderstand Ret von weniger als 35 (m2·Pa)/W oder sogar von weniger als 15 (m2·Pa)/W im Fall einer bevorzugten Ausführungsform auf, wobei dies abhängig ist von der Auswahl des Materials für das Obermaterial und das Futtermaterial.
  • Die haftende Verbindung des Obermaterialteils an dem Innenteil kann durch durchgängig aufgetragenen Klebstoff, d. h., über die gesamte Fläche, oder nicht durchgängig aufgetragenen Klebstoff, d. h., mit Zwischenräumen mit einem Oberflächenanteil von > 50%, erzielt werden. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Auftragen des Klebstoffs auf die Außenfläche des Innenteils auf recht einfache Weise erfolgen kann. Wird eine durchgehende Klebstoffschicht aufgebracht, so wird dafür ein wasserdampfdurchlässiger Klebstoff verwendet. Wird der Klebstoff nicht durchgängig aufgebracht, beispielsweise pulverförmig, punktförmig, gitterförmig oder netzförmig, ist es möglich, einen nicht wasserdampfdurchlässigen Klebstoff zu verwenden. Die Wasserdampfdurchlässigkeit wird dann über die Fläche des Innenteils gewährleistet, die nicht mit Klebstoff bedeckt ist.
  • Für die Hülle bzw. das Obermaterialteil des erfindungsgemäßen Finger- oder Fausthandschuhs können geeigneterweise z. B. Leder oder textile Flächenkörpermaterialien Verwendung finden. Zu den geeigneten textilen Materialien zählen beispielsweise Webware, Maschenware, Faservliesstoffe oder Filz. Diese textilen Materialien können aus Naturfasern, wie z. B. Baumwolle oder Viskose, oder aus Kunstfasern, wie z. B. Polyester, Polyamiden, Polypropylen oder Polyolefinen oder aus Mischungen aus mindestens zwei dieser Materialien hergestellt sein. Solche Obermaterialien sind normalerweise wasserdurchlässig und wasserdampfdurchlässig. Um sie wasserabweisend zu machen, können sie hydrophobiert werden, indem die Hülle mit einem wasserabstoßenden Material derart behandelt wird, dass die Poren des Obermaterials für den Wasserdampfdurchtritt geöffnet bleiben.
  • Der Klebstoff wird vorzugsweise wärmeaktiviert und kann ausgewählt werden aus einem Copolyamid-, Copolyester-, Polyesterpolyurethan-, Polyolefin-, Polyamid- oder einem Polyurethan-Klebstoff, wie z. B. aus einem reaktionsfähigen Polyurethan-Klebstoff, sowie aus Mischungen aus Polyesterurethan und Polyurethan. Der Klebstoff kann einen Schmelzpunkt im Bereich von 50 bis 130°C haben.
  • Bei dem Funktionsmaterial kann es sich um ein beliebiges wasserdichtes, atmungsaktives Material, wie z. B. poröses Polyethylen, Polyurethan und dergleichen, handeln. Vorzugsweise handelt es sich um ein Laminat aus einer porösen Polytetrafluorethylenlage, die auf einen sich auf der Haut angenehm anfühlenden Futterstoff aufgeklebt ist. Das poröse Polytetrafluorethylen ist vorzugsweise gerecktes Polytetrafluorethylen, das in der in der US-A-3 953 566 beschriebenen Weise hergestellt ist und vorzugsweise mit einer Polyurethanbeschichtung versehen ist, die nicht-porös ist, jedoch über den Molekültransport Wasserdampfmoleküle transportiert. Eine solche Materialkombination ist in der US-A-4 194 041 beschrieben. Diese Kombination wird auf eine geeignete textile Lage geklebt, die zum Schutz der porösen Polytetrafluorethylenlage dient.
  • Das Einlaminieren des Innenteils in die Hülle erfolgt in einer derartigen Weise, dass eine Faltenbildung und Kräuselung der Funktionsschicht verhindert wird. Das resultierende Laminat muss eine Dehnbarkeit in zumindest einer Richtung von mindestens 30%, vorzugsweise von 40%, aufweisen, um ein Dehnen des Laminats in eine dreidimensionale Form zu ermöglichen, die der Form einer Hand entspricht. Vorzugsweise ist die Dehnbarkeit in beiden Richtungen vorhanden und beträgt diese mehr als 40%. Das Laminat muss im gedehnten Zustand seine Wasserdichtheit und Wasserdampfdurchlässigkeit aufrechterhalten. Damit die Verformungskräfte während des Dehnens und Anhaftens des Innenteils in die Hülle klein gehalten werden, muss eine flache Spannungs-Dehnungs-Kurve des Laminats (< 30 N/5 cm (d. h. in Bezug auf eine Probe mit einer Breite von 5 cm) bei 30% Dehnung in mindestens einer Richtung) gewährleistet werden. Die Rückstellungskräfte des Laminats sind vorzugsweise gering. 11 veranschaulicht die Dehnungseigenschaften in Relation zu der Spannung bei einem Probestück, das aus einem GORE-TEX®-Innenteil mit einer Länge (betrachtet in einer Richtung quer zu der Längsrichtung der Innenteilfinger) von 20 cm und einer Breite von 5 cm geschnitten ist und eine Schicht aus ePTFE (gerecktes Polytetrafluorethylen) und eine textile Lage aus einem Multifilament-Polyesterwirkmaterial aufweist. Das Innenteilmaterial hat ein Gewicht von 100 g/m2, und seine textile Lage hat ein Gewicht von 70 g/m2. Das Probestück wurde in seiner Längsrichtung Spannung ausgesetzt.
  • Wie vorstehend erwähnt worden ist, ist die Hülle gebildet aus einem im Wesentlichen nicht elastischen Obermaterial, das in der Lage ist, Rückstellungskräfte des Laminats zu absorbieren, die durch das Dehnen des Innenteils bedingt sind. Es kann in einfacher Weise getestet werden, ob das Obermaterial des Handschuhs der vorliegenden Erfindung Rückstellungskräfte absorbiert hat: der fertige Handschuh wird derart erwärmt, dass der Klebstoff, der das Innenteil mit der Hülle verbindet, verflüssigt wird. Die Hülle hat Rückstellungskräfte aufgenommen, wenn sich das Innenteil bei Verflüssigung des Klebstoffs von der Hülle trennt. Eine solche Trennung ist insbesondere in den Bereichen der Fingerwurzeln und des Daumenrückens des Handschuhs feststellbar, in denen die dreidimensionale Form des Handschuhs am stärksten von der zweidimensionalen Form eines ungedehnten Innenteils verschieden ist.
  • In der Praxis wird, wie in 1 dargestellt ist, das Innenteil durch Übereinanderlegen von zwei Laminaten 11 und Abbilden eines handförmigen Zuschnitts 10 gebildet. Die beiden Zuschnitte werden dann in der in 2 gezeigten Weise an ihrem Umfang 20 dicht miteinander verbunden, wobei eine Öffnung 21 zum Einstecken der Hand offen gelassen wird. Das Verbinden entlang der Kontur kann durch Aufbringen von Klebstoff, Wärme und Druck erfolgen. Die dicht miteinander verbundenen Formen werden aus den Laminatzuschnitten ausgeschnitten. Geeignete Klebstoffe beinhalten Klebstoffe mit der Bezeichnung IPATHERM von H. B. Fuller, ESTANE, TEXIN, PELLETHANE oder MORTHANE. Repräsentative Klebstoffe beinhalten ein Copolyethylenterephthalat, ein Copolyamid oder ein Polyurethan.
  • Das so gebildete Innenteil kann dann an seinen beiden Außenflächen, wie oben beschrieben, mit Klebstoff behandelt werden, um das Innenteil zum Einsetzen in eine Hülle bereit zu machen. Wie in 3 gezeigt ist, ist der Klebstoff in Form von erhabenen Punkten 30 auf der Oberfläche des Innenteils 31 dargestellt. Das Innenteil wird dann in der Richtung des Pfeils in die Hülle 32 hinein bewegt.
  • Der Klebstoff ist wärmeaktivierbar und wird entweder durch Kontaktwärme, durch Mikrowellen- oder Infrarotbestrahlung aktiviert.
  • 4 veranschaulicht eine fragmentarische Darstellung des fertigen Handschuhs, der eine Hülle 40 und ein Innenteil 41 aufweist, die in Form einer "auseinandergezogenen Darstellung" gezeigt sind. In der Praxis haftet das Innenteil natürlich an der Hülle an. In der Darstellung der 4 weist das Innenteil 41 eine Funktionsschicht 42, eine textile Lage 43 und eine Naht 44 auf, die durch zwei aneinander grenzende Stücke der mit 44 bezeichneten Hülle gebildet ist, wobei die Verbindung durch eine Nähnaht 45 gebildet wird. Das Bezugszeichen 46 stellt die Klebstoffpunkte dar, die die Hülle und das Innenteil haftend miteinander verbinden. In der Wirklichkeit liegt bei dem Endprodukt die äußere Oberfläche des Innenteils an der inneren Oberfläche der Hülle an, so dass kein nennenswerter Raum zwischen der Hülle und dem Innenteil vorhanden ist. Mit anderen Worten heißt dies, dass in 4 erhaben dargestellten Punkte in dem Endprodukt flach ausgebildet sind.
  • 5 veranschaulicht eine Hülle 50 und ein Innenteil 52, wobei das Innenteil 52 für das Einführen des Innenteils 52 in die Hülle 50 angeordnet ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist Klebstoff 53 in Gitterform auf die äußere Oberfläche des Innenteils 52 aufgebracht.
  • Die Hülle bzw. das Obermaterialteil 50 weist eine Obermaterialteil-Stulpe 54, einen Obermaterialteil-Daumen 56 und Obermaterialteil-Finger 56 auf. Das Obermaterialteil 50 hat eine dreidimensionale Formgebung. Das Innenteil 52 weist eine Innenteil-Stulpe 60, einen Innenteil-Daumen 62 und Innenteil-Finger 64 auf. Vor dem Einführen in das Obermaterialteil 50 weist das Innenmaterialteil eine zweidimensionale Form auf.
  • Die Innenmaterialteil-Stulpe 60 ist frei von Klebstoff, so dass die Stulpen 54 und 60 nicht durch Klebstoff miteinander verbunden werden.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird die Wärme zum Aktivieren des Klebstoffs mittels dreidimensionaler beheizter Formen aufgebracht, die vorzugsweise starr sind und in ganz bevorzugter Weise aus Metall gebildet sind. Eine in 6 dargestellte erste Form 66 weist ein Daumenteil 68 mit einer daumenartigen Form auf, und eine in 7 dargestellte zweite Form 70 weist ein Fingerteil 71 auf, das eine Form nach Art der verbleibenden Hand mit vier Fingern, jedoch ohne Daumen aufweist. Im Fall eines Fausthandschuhs müssen die Finger nicht ausgeformt werden. Die Größe der Formen 66 und 70 muss dem herzustellenden Handschuh entsprechen. Das Teilen der Form in zwei Teile, nämlich für den Daumen und den Rest, ist erforderlich, um das Obermaterialteil des Handschuhs, das keine oder nur geringe Elastizität aufweist, auf eine solche für stramme Passung vorgesehene Form aufziehen zu können.
  • Im ersten Schritt des Zusammensetzens wird das Innenteil 52 so in die äußere Handschuhhülle 50 eingefügt, dass alle Innenteil-Finger 64 in die entsprechenden Finger 58 der Hülle 50 gesteckt sind. Die Hülle 50 und das Innenteil 52 werden dann gemeinsam auf die beiden Formen 66 und 70 aufgezogen, wobei es sich um eine Daumenform 66 und eine Handform 70 mit vier Fingern handelt. Es ist bevorzugt, den Daumenbereich zuerst festzukleben, um zuerst das Innenteil 52 und die Hülle 50 während der nachfolgenden Schritte aneinander zu fixieren. Anschließend wird Wärme auf die übrige Kombination aufgebracht, um das Innenteil 52 mit der Hülle 50 zu verkleben. Durch Aufziehen des knapp bemessenen, jedoch dehnbaren Innenteils 52 auf die Formen 66, 70, wird das zweidimensionale Innenteil 52 in die dreidimensionale Gestalt der Formen 66, 70 aufgedehnt und in dieser Gestalt mit der Handschuhhülle 50 verklebt. Da die Handschuhhülle 50 stramm auf der Form 66, 70 sitzt, hat das Innenteil 52 nun die Grundgestalt des Handschuhs 72 und ist in diesem fixiert.
  • Die Formen weisen eine schaltbare Luftzufuhr auf, die bei dem Bezugszeichen 75 bzw. 77 dargestellt ist. Die Luft wird eingeschaltet, nachdem der Klebstoff 53 aktiviert worden ist, um den aktivierten Klebstoff 53 abzukühlen und das Innenteil 52 fest gegen die Hülle so zu drücken, wodurch das Innenteil exakt nach der Gestalt der Handschuhhülle 50 geformt wird und der Handschuh 72 ohne Reibung von der Form 66, 70 gezogen werden kann. Durch Verwendung eines Laminats mit einer flachen Spannungs-Dehnungs-Kurve, eines speziell entworfenen Zuschnitts für das Innenteil und durch Anwendung eines Drucks von bis zu 0,3 bar wird eine Verformung des Innenteils 52 erreichbar, die eine im Wesentlichen faltenfreie Befestigung des Innenteils 52 im Inneren der Handschuhhülle 50 ermöglicht. Das Innenteil 52 behält endgültig die dreidimensionale Gestalt des Handschuhs 72 bei, da die Rückstellungskräfte, die ansonsten dazu tendieren, das Innenteil 52 in seine Ausgangsgestalt zurückzuziehen, von der Handschuhhülle 50 aufgenommen werden.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung weisen die Formen 66 und 70 elektrische Verbinder 78 bzw. 80 zum Zuführen von elektrischer Heizenergie zu elektrischen Heizelementen 82 und 84 auf, die auf oder in jeder der Formen 66 und 70 angeordnet sind.
  • Auf diese Weise wird ein einheitlicher Handschuh geschaffen, der im Wesentlichen frei von Faltenbildung und Kräuselungen an dem Innenteil 52 oder der Funktionsschicht ist.
  • 8 zeigt einen fertigen Handschuh, wobei ein Teil des Handschuhs weggeschnitten ist, um innere Bereiche des fertigen Handschuhs 72 freizulegen, nämlich einen Teil des Innenteil-Fingers 64, des in diskontinuierlicher Weise auf die Außenfläche des Innenteils 52 aufgebrachten Klebstoffs 53 sowie der äußeren Hülle 50 des Handschuhs 72. Wie deutlich zu sehen ist, sind die Fingerteile und die Handteile der Hülle 50 und des Innenteils 52 fest miteinander verbunden, wobei dies bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel in Form eines punktweise aufgebrachten Klebstoffs erfolgt ist, während die Stulpe 54 der Hülle und die Stulpe 60 des Innenteils einander lose benachbart vorgesehen sind.
  • 9 zeigt eine Schnittdarstellung eines Handschuhfingers 73 entlang der Schnittlinie IX-IX in 8. Der Obermaterialteil-Finger 58 des Handschuhfingers 73 besteht aus vier Stücken 74 aus Obermaterial, die durch Nähte 75 verbunden sind. Der Innenteil-Finger 64 des Handschuhfingers 73 ist aus zwei Stücken aus Laminat 11 (1) gebildet, die eine Funktionsschicht 42 und eine textile Lage 43 aufweisen und um den Fingerumfang herum durch Dichtungsnähte 76 (20 in 2) dicht miteinander verbunden sind. Durch Dehnen des ursprünglich zweidimensionalen Laminatmaterials des Innenteil-Fingers 64 in den dreidimensionalen Obermaterialteil-Finger 58 hinein und Verbinden der äußeren Oberfläche des Innenteil-Fingers 64 mit der Innenfläche des Obermaterialteil-Fingers 58 mittels des Klebstoffs 53, behält der Innenteil-Finger 64 die dreidimensionale Formgebung des Obermaterialteil-Fingers 58 bei, so dass der Innenteil-Finger 64 im Wesentlichen frei von Falten bleibt.
  • Die Darstellung gemäß 9 sowie die Ausführungen in Verbindung mit dem Handschuhfinger 73 gelten für alle Teile des Handschuhs 72, in denen das Innenteil 52 in das dreidimensionale Obermaterialteil 50 hineingedehnt und damit verbunden worden ist.
  • 10 veranschaulicht die Schichtstruktur des fertigen Handschuhs 72 anhand eines vergrößerten Bereichs des Querschnitts der 9, der bei dem Bezugszeichen X mit einem Kreis umschlossen ist. Wie in 10 gezeigt ist, ist das die Funktionsschicht 52 und die textile Lage 43 aufweisende Innenteil 52 mit dem Obermaterialteil 50 mittels Klebstoff 53 verbunden.
  • Der Begriff "wasserdicht" ist so zu verstehen, dass das untersuchte Material und die geschweißte oder verklebte oder verschmolzene Fläche einem Wasserdurchtrittsdruck von mehr als 0,05 bar standhalten kann. Vorzugsweise kann das Material einem Wasserdruck von mehr als 1 bar standhalten. Die Messung erfolgt, indem eine Probe des zu untersuchenden Materials von 100 cm2 Fläche einem wachsenden Wasserdruck ausgesetzt wird. Zu diesem Zweck wird destilliertes Wasser mit einer Temperatur von 20 ± 2°C verwendet. Der Wasserdruckanstieg beträgt 60 cm ± 3 cm H2O/min. Der Wasserdurchtrittsdruck der Probe ist der Druck, bei dem Wasser bis zu der gegenüberliegenden Seite der Probe hindurch tritt. Das genaue Verfahren für die Ausführung dieser Untersuchung ist in der ISO-Norm Nr. 811 von 1981 beschrieben.
  • Der Begriff "wasserdicht", wie er vorstehend für das Handschuhinnenteil verwendet wird, ist so zu verstehen, dass textile Laminate mit einer Wasserpenetrationsbeständigkeit von 0,07 bar oder mehr aufweisen, wobei auch deren Nähte eine Penetrationsfestigkeit von 0,07 bar oder mehr aufweisen. Die Wasserdichtheit des Handschuhinnenteils kann unter Verwendung der Vorrichtung gemessen werden, die unter der Bezeichnung "Whole Glove Leak Tester" in der US-A-4776209 (Patchell) offenbart ist, die auf die W. L. Gore & Associates, Inc., übertragen worden ist, wobei Luft bei einem Druck von 0,07 bar bis 0,35 bar in das Innere eines Handschuhinnenteils eingeleitet wird, das in einem Wasserbehälter angeordnet ist.
  • Der Begriff "wasserdampfdurchlässig", wie er vorliegend verwendet wird, wird durch den Wasserdampfdurchlasswiderstand Ret des bestimmten Materials definiert. Ret ist eine spezielle Materialeigenschaft von Flächenkörperstrukturen oder Verbundstrukturen und bestimmt den "latenten" Verdampfungswärmestrom durch einen gegebenen Flächenbereich in Folge eines vorhandenen stationären Partialdruckgefälles. Der Widerstand Ret ist in der deutschen Norm DIN EN 31 092 vom Februar 1994 definiert, die der internationalen Norm ISO 11 092 entspricht, und wird ausgedrückt in m2·Pa/W (Quadratmeter mal Pascal je Watt). Zum Messen von Ret wird ein Messfühler mit einer Temperatur von 35°C, einer relativen Luftfeuchte von 40% und einer auf 1 m/s eingestellten Luftströmungsgeschwindigkeit eingesetzt. Der Wasserdampfdurchlasswiderstand wird nach dem Hautmodelltestverfahren von Hohenstein gemessen, das im Normprüfverfahren Nr. BPI 1.4 vom September 1997 des Bekleidungsphysiologischen Instituts e. V. Hohenstein beschrieben ist.

Claims (45)

  1. Handschuh mit einem Obermaterialteil (32; 40; 40) und einem Innenteil (31; 41; 52), wobei: das Innenteil (31; 41; 52) ein dehnbares Laminat (11) aufweist, von dem eine Lage eine wasserdichte und wasserdampfdurchlässige Funktionsschicht (42) ist, wobei das Innenteil (31; 41; 52) eine Außenfläche aufweist; das Obermaterialteil (32; 40; 50) eine einer Hand entsprechende dreidimensionale Formgebung und eine entsprechend dreidimensionale Innenfläche aufweist; das Innenteil (31; 41; 52) derart in die dreidimensionale Innenfläche des Obermaterialteils (32; 40; 50) gedehnt ist, dass im Wesentlichen die gesamte Außenfläche des Innenteils (31; 41; 52) an der Innenfläche des Obermaterialteils (32; 40; 50) anliegt; im Wesentlichen die gesamte Außenfläche des Innenteils (31; 41; 52) mit im Wesentlichen der gesamten Innenfläche des Obermaterialteils (32; 40; 50) verbunden ist; und das Obermaterialteil (32; 40; 50) ein im Wesentlichen nicht-elastisches Obermaterial aufweist, das in der Lage ist, Rückstellungskräfte des Laminats (11) zu absorbieren, die durch das Dehnen des Innenteils (31; 41; 52) bedingt sind.
  2. Handschuh nach Anspruch 1, wobei das dehnbare Laminat (11) ein Stofffutter aufweist, wobei ein Klebstoff auf der dem Stofffutter entgegengesetzten Seite des dehnbaren Laminats (11) vorgesehen ist.
  3. Handschuh nach Anspruch 1 oder 2, mit einer Stulpe (54, 60), die sich in Richtung des Arms über das Handgelenk hinaus erstreckt.
  4. Handschuh nach Anspruch 3, wobei das Innenteil (31; 41; 52) in dem Bereich der Stulpe (54, 60) nicht mit dem Obermaterialteil (32; 40; 50) verbunden ist.
  5. Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 4 in Form eines Fingerhandschuhs.
  6. Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 5 in Form eines dünnen, nicht isolierten Handschuhs.
  7. Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 4 in Form eines Fausthandschuhs.
  8. Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der innere Einsatz (30; 46; 53) im Wesentlichen frei von Kräuselungen ist.
  9. Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Funktionsschicht (42) ausgewählt ist aus der Gruppe von Stoffen bestehend aus Polyestern, Polyamiden, Polyolefinen einschließlich Polyethylen und Polypropylen, Polyvinylchlorid, Polyketonen, Polysulfonen, Polycarbonaten, Fluorpolymeren einschließlich Polytetrafluorethylen (PTFE), Polyacrylaten, Polyurethanen, Copolyetherestern, Copolyetheramiden.
  10. Handschuh nach Anspruch 9, wobei die Funktionsschicht (42) poröses Polytetrafluorethylen aufweist.
  11. Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei das Laminat (11) mit einer textilen Lage (43) versehen ist, die aus Wirkmaterial gebildet ist, das Polyethylenterephthalat, Polyamid, Viskose, Baumwolle oder eine Mischung daraus aufweist.
  12. Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 11, aufweisend eine äußere Hülle (32; 40; 50) mit einer Innenfläche und einen inneren wasserdichten und wasserdampfdurchlässigen Einsatz (30; 46; 53) mit einer Funktionsschicht (42) mit einer Außenfläche, wobei die Außenfläche der Funktionsschicht (42) direkt an der Innenfläche der äußeren Hülle (32; 40; 50) angebracht ist.
  13. Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei das Obermaterialteil (32; 40; 50) und das Innenteil (31; 41; 52) mittels eines Klebstoffs (30; 46; 53) miteinander verbunden sind.
  14. Handschuh nach Anspruch 13, wobei der Klebstoff (30; 46; 53) diskontinuierlich über die Außenfläche des inneren Einsatzes (30; 46; 53) verteilt ist.
  15. Handschuh nach Anspruch 14, wobei der Klebstoff (30; 46; 53) punktförmig über die Außenfläche des inneren Einsatzes (30; 46; 53) verteilt ist.
  16. Handschuh nach einem der Ansprüche 13 bis 15, mit einem Klebstoff (30; 46; 53) aus der Klebstoffgruppe bestehend aus Copolyethylenterephthalat, Copolyamid, Polyolefin und Polyurethan.
  17. Handschuh nach einem der Ansprüche 13 bis 16, wobei der Klebstoff (30; 46; 53) einen Schmelzpunkt im Bereich von 50 bis 130°C hat.
  18. Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei das Obermaterialteil (32; 40; 50) wenigstens ein Material aufweist, das ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Leder, Webware, Wirkware und Faservliesmaterial.
  19. Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 18, wobei das Laminat (11) eine Dehnbarkeit in zumindest einer Richtung von wenigstens 30% unter Aufrechterhaltung der Wasserdichtheit und der Wasserdampfdurchlässigkeit aufweist.
  20. Handschuh nach Anspruch 19, wobei das Laminat (11) eine Dehnbarkeit von wenigstens 40% unter Aufrechterhaltung der Wasserdichtheit und der Wasserdampfdurchlässigkeit aufweist.
  21. Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei es sich bei dem Laminat um ein Zweilagenlaminat mit einer textilen Lage (43) aufweist.
  22. Handschuh nach Anspruch 21, wobei die textile Lage (43) durch einen Futterstoff gebildet ist.
  23. Verfahren zum Herstellen eines Handschuhs mit einem Obermaterialteil (32; 40; 40) und einem Innenteil (231; 41; 52), mit folgenden Verfahrensschritten: Herstellen des Obermaterialteils (32; 40; 50) mit einer einer Hand entsprechenden dreidimensionalen Formgebung und mit einer entsprechend dreidimensionalen Innenfläche; Herstellen des Innenteils (31; 41; 52) mit einem zweidimensionalen, dehnbaren Laminat (11), das eine wasserdichte und wasserdampfdurchlässige Funktionsschicht (42) aufweist, wobei das Innenteil (31; 41; 52) eine Außenfläche aufweist; Dehnen des Innenteils (31; 41; 52) in die dreidimensionale Innenfläche des Obermaterialteils (32; 40; 50) in derartiger Weise, dass im Wesentlichen die gesamte Außenfläche des Innenteils (31; 41; 52) an der Innenfläche des Obermaterialteils (32; 40; 50) in Anlage gelangt; und Verbinden von im Wesentlichen der gesamten Außenfläche des Innenteils (31; 41; 52) mit im Wesentlichen der gesamten Innenfläche des Obermaterialteils (32; 40; 50); wobei das Obermaterialteil (32; 40; 50) aus einem im Wesentlichen nicht-elastischen Obermaterial gebildet wird, das in der Lage ist, Rückstellungskräfte des Laminats (11) zu absorbieren, die durch das Dehnen des Innenteils (31; 41; 52) bedingt sind.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, wobei das Laminat (11) mit einer textilen Lage (43) versehen wird.
  25. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24, wobei der Handschuh ferner eine Stulpe (54, 60) aufweist, die sich in Richtung des Arms über das Handgelenk hinaus erstreckt.
  26. Verfahren nach Anspruch 25, wobei das Innenteil (31; 41; 52) in dem Bereich der Stulpe (54, 60) nicht mit dem Obermaterialteil (32; 40; 50) verbunden wird.
  27. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 24, wobei ein Fingerhandschuh hergestellt wird.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 24, wobei ein Fausthandschuh hergestellt wird.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 28, wobei das Innenteil (31; 41; 52) mit einem Laminat (11) hergestellt wird, das eine Funktionsschicht (42) mit porösem Polytetrafluorethylen aufweist.
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 29, wobei dessen Innenteil (31; 41; 52) mit einem Laminat (11) hergestellt wird, das ein Stofffutter aufweist, das aus Wirkmaterial hergestellt wird, das Polyethylenterephthalat, Polyamid, Viskose, Baumwolle oder eine Mischung daraus aufweist.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 30, wobei das Obermaterialteil (32; 40; 50) und das Innenteil (31; 41; 52) mittels eines Klebstoffs (30; 46; 53) miteinander verbunden werden.
  32. Verfahren nach Anspruch 31, wobei der Klebstoff (30; 46; 53) aus der Gruppe bestehend aus Copolyethylenterephthalat, Copolyamid, Polyolefin und Polyurethan ausgewählt wird.
  33. Verfahren nach Anspruch 31 oder 32, wobei ein Klebstoff (30; 46; 53) mit einem Schmelzpunkt im Bereich von 50 bis 130°C verwendet wird.
  34. Verfahren nach einem der Ansprüche 31 bis 33, wobei ein wasserdampfdurchlässiger Klebstoff in kontinuierlicher Form aufgebracht wird.
  35. Verfahren nach einem der Ansprüche 31 bis 33, wobei der Klebstoff (30; 46; 53) in diskontinuierlicher Form aufgebracht wird.
  36. Verfahren nach Anspruch 35, wobei der Klebstoff (30; 46; 53) in Pulverform, punktförmig, gitterartig oder stegartig aufgebracht wird.
  37. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 36, wobei das Obermaterialteil (32; 40; 50) ein Material aufweist, das ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Leder, Webware, Wirkware und Faservliesmaterial.
  38. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 37, wobei das Innenteil (31; 41; 52) in das Obermaterialteil (32; 40; 50) eingesetzt wird und beide Teile dann einer Wärmebehandlung unterzogen werden.
  39. Verfahren nach Anspruch 38, wobei das Obermaterialteil (32; 40; 50) und das Innenteil (31, 41; 52), nachdem letzteres in das Obermaterialteil (32; 40; 50) eingesetzt worden ist, mit dem Daumenteil (56) über eine Daumenform (66) und mit dem Fin gerteil (58) über eine Fingerform (70) gezogen werden und die Daumenform (66) und die Fingerform (70) jeweils erwärmt werden.
  40. Verfahren nach Anspruch 39, wobei die Daumenform (66) und die Fingerform (70) derart mit Druckluft beaufschlagt werden, dass das Innenteil (31, 41; 52) gegen das Obermaterialteil (32; 40; 50) gepresst wird.
  41. Verfahren nach Anspruch 39 oder 40, wobei als erstes ein Erwärmen des Daumenteils (56) erfolgt und erst danach eine Erwärmung des Fingerteils (58) ausgeführt wird.
  42. Verfahren nach einem der Ansprüche 38 bis 41, wobei ein wärmeaktivierbarer Klebstoff (30; 46; 53) verwendet wird und dieser vor dem Einsetzen des Innenteils (31; 41; 52) in das Obermaterialteil (32; 40; 50) aufgebracht wird und anschließend als Ergebnis der Erwärmung aktiviert wird.
  43. Herstellvorrichtung für die Herstellung einer in einer Einheit vorliegenden Handbekleidung, wobei die Handbekleidung eine äußere Hülle (32; 40; 50) mit einer dreidimensionalen Formgebung und einen inneren Einsatz (30; 46; 53) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Herstellvorrichtung wenigstens eine dreidimensionale beheizte Formgebungseinrichtung (66, 70) mit einer Mehrzahl von Verteilöffnungen aufweist, die zum Zuführen von schaltbarer Luft ausgeführt sind.
  44. Herstellvorrichtung nach Anspruch 43, wobei die Formgebungseinrichtung eine Daumenform (66) und eine Vierfinger-Handform (70) ist.
  45. Herstellvorrichtung nach Anspruch 44, wobei die Formgebungseinrichtung (66, 70) aus Metall gebildet ist.
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