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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Handschuh, insbesondere Wintersporthandschuh mit
einer Luftkammer, die durch wenigstens eine Öffnung mit Luft gefüllt wird,
bzw. durch die Luft zirkulieren kann.
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Aus
dem Stand der Technik sind gattungsmäßige Handschuhe bekannt. Derartige
Handschuhe werden insbesondere im Winter zum Ski- und Snowboardfahren
verwendet, um die Hände
vor der Kälte
zu schützen.
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Zwar
wurden diese Handschuhe im Laufe der Zeit immer weiter verbessert,
beispielsweise durch das Verwenden sogenannter Klimamembranen, die
das Eindringen von Nässe
in das Innere des Handschuhs verhindern sollen, jedoch passiert
es insbesondere bei niedrigen Temperaturen oder feuchter Witterung
noch immer sehr häufig,
dass der Träger
solcher Handschuhe kalte Hände
und insbesondere kalte Finger bekommt. Selbstverständlich tritt
dieses Problem auch bei Motorrad-, Arbeits-, oder sonstigen Handschuhen
auf. Zur Lösung
dieses Problems werden im Stand der Technik, beispielsweise in der
DE 81 11 943 U1 und
der
DE 37 25 337 A1 elektrisch
beheizbare Bekleidungsartikel wie Handschuhe vorgeschlagen, bei
denen eine elektrische Stromquelle zur Wärmeerzeugung genutzt wird. Diese
Lösung
geht aber auf Kosten der Handhabung und des Tragekomforts. Außerdem ist
diese Lösung abhängig von
der Bereitstellung externer Energiequellen wie einer Batterie. Ferner
ist bei der Verwendung von solchen Heizvorrichtungen mit Batterien von
Nachteil, dass eine ungleichmäßige Beheizung bzw. Überhitzung
auftritt, so dass die Heizung zwischendurch abgeschaltet werden
muss.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Handschuh bereit
zu stellen, der mit einfachen Mitteln in der Lage ist, dem oben
beschriebenen Kälteproblem
abzuhelfen.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe dadurch gelöst,
dass zumindest in einem Bereich des Handschuhs, vorzugsweise im
Oberhandteil, eine Luftkammer geschaffen wird, wodurch sich die
Eigenschaft von Luft als hervorragender Isolator zu Nutze gemacht
wird.
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Dementsprechend
betrifft die vorliegende Erfindung einen Handschuh, insbesondere
Sporthandschuh, mit einem Oberhandteil und einem Innenhandteil,
welche den Handteller, den Handrücken und
ggf. die Finger des Handschuhträgers
bedecken, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in einem Handteil,
vorzugsweise im Oberhandteil eine Luftkammer vorhanden ist, in die
von der Außenseite
wenigstens eine Öffnung
zum Einblasen von Luft in das Innere der Luftkammer verläuft.
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Im
Stand der Technik wurden Handschuhe vorgeschlagen, in die man durch
ein Ventil Luft blasen und somit seine Hand erwärmen kann; siehe beispielsweise
das deutsche Gebrauchsmuster
DE 200 15 105 U1 . Der Nachteil hier ist jedoch,
dass die Atemluft feucht ist, und dadurch der Handschuh klamm werden
kann. Ferner kann man bei einer Sportaktivität seine Hand nicht aufwärmen. Schließlich wird
beim Durchpusten auch meist nur ein eingeschränkter Bereich der Hand kurzzeitig
erwärmt.
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Im
Gegensatz dazu wird mit der erfindungsgemäßen Verwendung einer Luftkammer
durch das Einpusten warmer Atemluft diese nicht direkt der Hand
zugeführt,
sondern eine wärmende
und isolierende Schicht im Handschuh gebildet, und somit ein Luftwärmepolster
geschaffen. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Handschuhs
mit einer Luftkammer, bleibt das der Hand anliegende Handschuhfutter
trocken und der Handschuh kann nicht mehr klamm werden.
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Dieses
Luftpolster, bzw. nachfolgend Luftkammer genannt, erstreckt sich
typischerweise vom Handrücken
bis vorzugsweise über
die einzelnen Finger und ist mittels einer Öffnung, vorzugsweise einem
Ventil am Handrücken
aufblasbar. In anderen Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Handschuhs,
kann sich die Luftkammer auch über
die Handinnenseite bis hin über
die Finger oder Teile davon erstrecken.
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Die
Luftkammer im Handschuh befindet sich vorzugsweise zwischen Innenfutter
und der nach Außen
abschließenden
Materiallage des Handschuhs, beispielsweise ein Außenleder,
wobei in einer Ausführungsform
die Materiallagen der Luftkammer derart ausgebildet sind, dass sie
selbst die äußere und/oder
innere Abschlusslage des Handschuhs bilden.
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Der
erfindungsgemäße Handschuh
wird vorzugsweise am Handschuh-Abschlussbund mit wenigstens einer Öffnung versehen,
durch die Luft in das Innere der Luftkammer gelangen kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die der Hand zugewandte innere Materiallage der Luftkammer
die Eigenschaften einer semipermeablen Membran auf, d. h., dass
ihre Durchlässigkeit
für Luft
und Feuchtigkeit selektiv ist. Hierdurch wird das Eindringen von
Feuchtigkeit in das Innere des Handschuhs verhindert. Ferner geraten
die Hände
bei Kraftanstrengung, beispielsweise beim Skifahren, leicht ins
Schwitzen, wodurch das Handschuhinnere feucht werden kann und das
Gefühl
kalter Hände
eintritt. Durch die Verwendung einer semipermeablen Membran mit
entsprechender Selektivität
kann diese Feuchtigkeit über
die Luftkammer und die am Handschuh anliegenden Ein- und ggf. Auslassöffnungen abgeführt werden.
Semipermeable Membranen sind an sich bekannt, insbesondere aus Polytetrafluorethylen
(PTFE), und/oder einem Laminat, gebildet aus Polyvinylchlorid, Polyurethan,
Polyetheramid, Polyetheresteramid, Polyolefinkomponenten, Polyesterkomponenten,
oder einem Gemisch daraus. Besonders bevorzugt sind Polytetrafluorethylen
(PTFE), insbesondere Goretex-Material, vorzugsweise Markenprodukte
wie Aktivent, DryLoft, Gore-Tex (GTX) und Windstopper-GTX.
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In
einer vorteilhaften Ausbildung des erfindungsgemäßen Handschuhs befindet sich
auf der zur Hand hingewandten Seite der inneren Materiallage der
Luftkammer eine weitere Materiallage, die vorzugsweise anschmiegsam
ist. Diesbezüglich
kommen insbesondere textile Materialien in Betracht, aber auch Leder
und Lederimitate. In einer Ausführungsform
besteht die weitere Materiallage im Wesentlichen aus Vliesstoff,
der insbesondere für
Wintersporthandschuhe einen angenehmen Tragekomfort gibt. Ferner
ist aus der vorstehenden Aufzählung an
Stoffen für
die weitere Materiallage ersichtlich, dass vorzugsweise atmungsaktive,
luftdurchlässige Materialien
verwendet werden.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Handschuhs
kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Öffnung mit einem Element zum
Verschließen
der Öffnung
versehen ist. Hierdurch kann zum einen die Luftkammer nach Einblasen
der Luft zur Beibehaltung eines Luftpolsters verschlossen, und zum
anderen das Eindringen von Feuchtigkeit in die Luftkammer verhindert
werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
dieses Elements zum Verschließen
der wenigstens einen Öffnung
ist dieses als Ventil ausgebildet. Um in der eingeblasenen Atemluft
enthaltene Feuchtigkeit von der Innenseite des Handschuhs fernzuhalten, kann
in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Handschuhs
vorgesehen sein, dass in dem Ventil eine Membran zum Verhindern
des Eindringens von Feuchtigkeit in die Luftkammer angeordnet ist.
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Wenn
die wenigstens eine Öffnung
am Handschuhabschluss, insbesondere auf dem Oberhandteil des Handschuhs
angeordnet ist, stört
diese die Funktionalität
des Handschuhs am wenigsten und beeinträchtigt auch die Ästhetik
des Handschuhs kaum. An dieser Stelle wird die Öffnung und ein eventuell der Öffnung zugeordnetes
Ventil auch nicht als störend
angesehen und kann sehr leicht mit dem Mund erreicht werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
weist der erfindungsgemäße Handschuh
wenigstens eine zweite Öffnung
auf, die genauso ausgestaltet sein kann, wie die oben beschriebene
wenigstens eine Öffnung.
Diese Ausführungsform
ist insbesondere vorteilhaft, wenn die Luftkammer so ausgestaltet
ist, dass deren innere Materiallage luftdurchlässig ist, so dass bei geöffneten Öffnungen
ein Luftstrom an die Handfläche
und/oder die Finger des Handschuhträgers gelangen kann. In einer
Ausführungsform
kann der erfindungsgemäße Handschuh
so ausgestaltet sein, dass er wenigstens zwei Luftkammern aufweist, entweder
als völlig
separate Einheiten oder ausgehend von einer Luftkammer durch beispielsweise eine
Membran getrennt, wobei die beiden Luftkammern als innere Materiallage
eine semipermeable Membran aufweisen, die luftdurchlässig ist,
und jede der beiden Luftkammern wenigstens eine Öffnung aufweist, so dass sich
bei für
beide Luftkammern geöffneten Öffnungen
bei dem Einblasen von Luft in die eine Luftkammer ein Luftstrom über die
innere Materiallage und die Hand des Handschuhträgers über die innere Materiallage
der zweiten Luftkammer bis hin zu deren auslassenden Öffnung bilden
kann. Bei dieser Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Handschuhs befindet sich
die wenigstens zweite Öffnung bzw.
die wenigstens eine Öffnung
der zweiten Luftkammer vorzugsweise im Bereich des Abschluss des Innenhandteils,
insbesondere dann, wenn die wenigstens erste Öffnung der gegebenenfalls ersten Luftkammer
auf dem Oberhandteil entsprechend angeordnet ist.
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Die
erwünschte
Luftzirkulation muss allerdings nicht unbedingt durch die Anwesenheit
einer wenigstens zweiten Öffnung
bewerkstelligt werden, beispielsweise wenn die Öffnung, in die der Handschuhträger seine
Hand einführt
als eine solche wenigstens zweite Öffnung dienen kann.
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Die
vorstehend beschriebene Ausführungsform
ist besonders vorteilhaft für
Betätigungen
im Sommer, da hier bei geöffneten
Ventilen Außenluft
an die Hand gelangen kann und die Kühlung der Hand erreicht wird.
In diesem Fall kann es sich auch anbieten, die wenigstens eine Öffnung wie
einen Kühlergrill
zur Aufnahme von "Fahrtwind" auszubilden, insbesondere
dann, wenn die wenigstens eine Öffnung auf
dem Oberhandteil des Handschuhs angeordnet ist.
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In
der warmen Jahreszeit ist es erwünscht, die
Körpertemperatur
erniedrigen zu können,
wobei Wärmeableitung
an die Umgebung erstrebenswert ist. Wenn es nicht möglich ist,
Wärme durch
Leitung oder Wärmeströmung ausreichend
abzugeben, bedient sich der Körper
der Verdunstung und in diesem Fall ist das Ergebnis Schweiß. Um das
Wohlbefinden des Körpers
gewährleisten
zu können,
ist es vorteilhaft, die so sich bildende Feuchtigkeit fern zu halten, wie
dies durch die Verwendung einer semipermeablen Membran (5)
in Kombination mit der erfindungsgemäßen Luftkammer bewirkt wird.
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Wie
aus den vorstehenden Ausführungen
ersichtlich, ist der erfindungsgemäße Handschuh insbesondere zur
Durchführung
von Outdoor-Aktivitäten wie
Wintersport geeignet, insbesondere Skifahren, Snow-Mobiling, Skilanglauf,
Nordic Walking aber auch für
andere Sportarten, wie Hiking, Bergwandern, Klettern, etc. Allerdings
ist der erfindungsgemäße Handschuh
auf diese Sportarten nicht beschränkt, sondern kann insbesondere
vorzugsweise in den letztvorgestellten Ausführungsformen auch für Sommersportarten
verwendet werden, insbesondere bei solchen, in denen eine Kühlung bzw.
Durchlüftung der
Hand gewünscht
wird.
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Insbesondere
bei der Durchführung
von Wintersportarten, wie Skifahren oder Snowboarden ist es vorteilhaft,
wenn der Handschuh eine äußere Materiallage
umfasst, wie Shell-Material, die den Handschuh bzw. die Hand des
Trägers
vor Außeneinwirkung
wie Schläge
oder extreme Witterung schützt.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Handschuhs
weist dieser daher als äußere Materiallage
eine Isolierung bzw. Isolationsschicht auf, die vorzugsweise aus
einem im Wesentlichen witterungsbeständigen und ggf. stoßfesten
Material besteht bzw. dementsprechende Bereiche aufweist. Entsprechende
Materialien sind dem Fachmann bekannt und schließen beispielsweise Kunststoffe
und druckfeste Elemente aus anderen Materialien ein.
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Ferner
findet die erfindungsgemäße Luftkammer
wie vorstehend beschrieben und im nachfolgenden Ausführungsbeispiel
erläutert,
grundsätzlich Anwendung
in Ausrüstungsgegenständen, die
zum zumindest temporäreren
Bedecken von Körperteilen bestimmt
sind, insbesondere Kleidungsstücke,
Decken, Schlafsäcke
und andere zur Aufnahme von Extremitäten geeignete Bekleidungsstücke. Diesbezüglich betrifft
die vorliegende Erfindung auch einen Ausrüstungsgegenstand, der eine
erfindungsgemäße Luftkammer
enthält,
und die wie vorstehend beschrieben eine Öffnung zum Einlassen von Luft
vorsieht.
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Als
erfindungsgemäße Ausrüstungsgegenstände kommen
insbesondere Bekleidungsstücke
in Betracht, insbesondere für
die oberen Extremitäten Handschuhe,
für die
unteren Extremitäten
Socken, Schuhe Stiefel, Hosen, Unterwäsche, für den Kopf Haube, Kappe, Mütze, Maske,
und für
den Rumpf Jacke und Mantel.
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Die
Erfindung wird im Nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiele
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Handschuh.
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2 einen
Schnitt durch eine Luftkammer mit mehreren Materiallagen.
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1 zeigt
in schematischer Darstellung einen Handschuh (1) mit einer
im Oberhandteil des Handschuhs integrierten Luftkammer (2),
die der Einfachheit halber mittels einer offenen Linie angedeutet ist.
Des Weiteren weist der Handschuh (1) in an sich bekannter
Weise eine Öffnung
zum Einführen
der Hand, einen Bereich zur Unterbringung der nicht dargestellten
Handfläche
und einen Bereich zur Unterbringung der ebenfalls nicht dargestellten
Finger auf. Der Handschuh (1) ist im folgenden Fall zum
Ski- oder Snowboardfahren vorgesehen, es kann sich jedoch selbstverständlich auch
um einen anderen Sporthandschuh oder um einen Handschuh für eine beliebige
andere Funktion wie auch um einen Straßen- oder Modehandschuh handeln.
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Bei
dem Handschuh (1) gemäß 1 ist eine
erste Öffnung
(8) und optional eine zweite Öffnung (10) vorgesehen.
Im vorliegenden Fall erstreckt sich die Luftkammer (2) über den
gesamten Oberhandteil des Handschuhs. Durch die über die wenigstens eine Öffnung (8)
in die Luftkammer (2) eingeblasene Atemluft werden die
Oberhand und die Finger innerhalb des Handschuhs (1) durch
die Bildung eines "Wärmekissens" erwärmt bzw.
durch die so erhaltene Isolationsschicht vor Kälte geschützt.
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Des
Weiteren ist zu erkennen, dass die wenigstens eine Öffnung (8)
mit einem Element (9) zum Verschließen der wenigstens einen Öffnung (8)
versehen ist, welches im vorliegenden Fall als Ventil ausgebildet
ist. In nicht dargestellter Weise kann in dem Ventil eine Membran
zum Verhindern des Eindringens von Feuchtigkeit in das Innere des
Handschuhs angeordnet sein. Durch Einblasen über die mit Ventil versehene
wenigstens eine Öffnung
(8) in die Luftkammer (2) wird ein Wärmeluftpolster
erzeugt, das die Hand auch nach erfolgtem Einblasen der warmen Luft
und während
des Sportbetriebs warm hält
bzw. vor Kälte
isoliert, wodurch das bis zum heutigen Tag bei sämtlichen Handschuhen auftretende
Problem von kalten Händen
während
der Sportbetätigung
vermindert wird.
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Im
Gegensatz zur vorliegenden Darstellung kann alternativ oder ergänzend auch
auf der Handinnenseite eine Luftkammer angeordnet sein mit einer Öffnung (10),
die mit warmer Atemluft gefüllt
werden kann.
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Wie
in der Darstellung von 1 gezeigt wird vorzugsweise
am Handschuhabschlussband, etwa dort, wo üblicherweise eine Armbanduhr
getragen wird, die wenigstens eine Öffnung (8) bzw. die wenigstens
zweite Öffnung
(10) angebracht. Nicht dargestellt ist dabei, dass die
jeweilige wenigstens eine Öffnung
(8) bzw. wenigstens zweite Öffnung (10) nicht
direkt in die Luftkammer münden
muss, sondern ggf. durch eine zweckmäßige Leitung mit der Luftkammer
verbunden ist.
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Im
Gegensatz zur vorliegenden Darstellung kann der Handschuh (1)
auch mit lediglich zwei Fingerteilen, also als Fäustling bzw. Fausthandschuh ausgebildet
sein.
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2 zeigt
einen Schnitt einer erfindungsgemäßen Luftkammer (
2),
wobei diese aus mehreren Materiallagen besteht. Es versteht sich
für den
Fachmann, dass die Luftkammer (
2) üblicherweise derart ausgestaltet
ist, dass die sie abschließenden
Materiallagen auch in dem Fall, dass keine Luft eingeblasen wird,
nicht unmittelbar aufeinander liegen, wobei sie aufgrund eventuell
eingeblasener Feuchtigkeit möglicherweise "aneinanderkleben" könnten, sondern dass
beispielsweise durch die Verwendung von "Abstandshaltern" ein eventuelles Aneinanderhaften oder "Aneinanderkleben" der Materiallagen
vermieden werden kann. Solche "Abstandshalter" können beispielsweise
Materialien, wie Schaum- oder Vliesstoff oder Moosgummi umfassen.
Eine erfindungsgemäße Luftkammer
(
2) umfasst im Wesentlichen eine äußere Materiallage (
3)
aus einem Gewebe und/oder Gewirke bzw. Kunststofffolie, die im Wesentlichen luftundurchlässig ist,
einem Hohlraum (
4) zur Aufnahme der Atemluft, einer inneren
Materiallage (
5), beispielsweise aus einer semipermeablen
Membran, und ggf. eine zusätzliche
Materiallage (
6) aus einem Gewebe und/oder Gewirke beispielsweise
Vliesstoff. Die innere Materiallage (
5) kann im Falle einer
semipermeablen Membran beispielsweise aus Polytetrafluorethylen
(PTFE) gebildet sein, insbesondere aus Gore-Tex. Allerdings kommen
auch andere Materialien in Betracht, die luftdurchlässige Eigenschaften aufweisen.
Alternativ ist auch die innere Materiallage (
5) im Wesentlichen
luftundurchlässig,
falls keine Luftzirkulation mit dem Innenhandbereich gewünscht ist.
Materialien, die insbesondere zur Ausgestaltung der inneren Materiallage
und ggf. weiteren darauf folgenden Materiallagen der Luftkammer
verwendet werden können
sind auch dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 20 2005 008 041 zu entnehmen.
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- 1
- Handschuh
- 2
- Luftkammer
- 3
- Äußere Materiallage
- 4
- Hohlraum
der Luftkammer
- 5
- Innere
Materiallage (Membran)
- 6
- Vlies
- 7
- Handteller
- 8
- Öffnung (Handrücken; "wenigstens eine Öffnung")
- 9
- Verschlusselement
(Ventil)
- 10
- Öffnung (Handinnenseite; "wenigstens zweite Öffnung")