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DE102005027118A1 - Hinweistafel - Google Patents

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DE102005027118A1
DE102005027118A1 DE200510027118 DE102005027118A DE102005027118A1 DE 102005027118 A1 DE102005027118 A1 DE 102005027118A1 DE 200510027118 DE200510027118 DE 200510027118 DE 102005027118 A DE102005027118 A DE 102005027118A DE 102005027118 A1 DE102005027118 A1 DE 102005027118A1
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DE
Germany
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aperture
cover plate
base plate
opening
display device
Prior art date
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Application number
DE200510027118
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English (en)
Inventor
Michael Meusch
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Individual
Original Assignee
Individual
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F11/00Indicating arrangements for variable information in which the complete information is permanently attached to a movable support which brings it to the display position

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Hinweistafel mit einer Anzeigevorrichtung, die eine Blende (3) mit einer Öffnung (4) und einen in der Öffnung (4) eingelegten verstellbaren Schieber (5) aufweist. Zur Lösung der Aufgabe, eine Hinweistafel mit einer Anzeigevorrichtung zu schaffen, die einfach zu handhaben ist, aber dennoch eine Manipulation durch Unbefugte verhindert oder zumindest erschwert, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass der Schieber (5) zumindest teilweise ferromagnetisch ist und über einen rückseitig in einer Führung angeordneten Magneten (6) indirekt verschiebbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Hinweistafel mit einer Anzeigevorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Hinweistafeln werden oftmals in Gebäuden mit Besucherverkehr als Orientierungshilfe eingesetzt, beispielsweise um dem Besucher das Auffinden bestimmter Räume zu erleichtern. Die hierzu eingesetzten Hinweistafeln enthalten Angaben über Raumdaten, wie die Raumbezeichnung bzw. die Raumnummer, die Raumnutzung oder den Namen der Person, die diesem Raum zugeordnet ist. Häufig sind Hinweisschilder Bestandteil eines einheitlich gestalteten Informationssystems, auch Leitsystem genannt.
  • Die Gestaltungsmöglichkeiten einer solchen Hinweistafel sind vielfältig. Im Bereich von öffentlichen Gebäuden oder Bürogebäuden haben sich insbesondere bedruckte Glas- oder Acrylglasplatten als Informationsträger durchgesetzt, da diese hochwertig und optisch sehr ansprechend sind. Die Befestigungsmittel werden dabei gerne auf ein Minimum reduziert. Statt die Glas- oder Acrylglasplatte zu bedrucken, kann die Glas- oder Acrylglasscheibe auch mit einer bedruckten Folie als Informationsträger hinterlegt werden. Bei Änderungen bezüglich der Raumdaten muss lediglich nur noch die Folie und nicht mehr die gesamte Glas- oder Acrylglasplatte ausgetauscht werden, was wesentlich kostengünstiger ist.
  • Bei häufig wechselnden Informationen, insbesondere bei wechselnden aber immer wiederkehrenden Angaben, beispielsweise, ob ein Raum besetzt oder frei ist, ist der Austausch des jeweiligen Informationsträgers wenig zweckmäßig. Sollen derartige Informationen angezeigt werden, ist eine zusätzliche Anzeigevorrichtung erforderlich. Aus dem Stand der Technik sind im Zusammenhang mit Hinweistafeln Anzeigevorrichtungen bekannt, die manuell verstellbar sind, oder die über eine Beleuchtungseinheit verfügen, welche ein weißes oder farbiges Licht als Signal abgibt.
  • Die DE 195 20 697 B4 beispielsweise beschreibt ein Türschild oder –tafel für visuelle Informationen, das eine Anzeigeeinrichtung bestehend aus einer frontseitigen Blende mit einem Fenster und einem darin verfahrbaren Schieber aufweist. Durch Verfahren des Schiebers werden Informationen, mit denen das Fenster hinterlegt ist, wahlweise abgedeckt oder offen gelegt. Die Betätigung des Schiebers erfolgt manuell von vorne.
  • Ein Nachteil dieser Anzeigeeinrichtung besteht jedoch darin, dass die Bedienbarkeit der Einrichtung so offensichtlich ist, dass sie leicht von Unbefugten manipuliert werden kann. Die Einfachheit der Handhabung verleitet gerade dazu, den Schieber bewusst zu verstellen. Geschieht dies, verliert die Anzeigeeinrichtung ihren Nutzen, da die angezeigte Information falsch ist.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannten Anzeigevorrichtungen sind zudem in der Regel derart auf der Vorderseite der Hinweistafel angeordnet, dass zu der eigentlichen Bauhöhe der Hinweistafel noch die Bauhöhe bzw. Materialstärke der Anzeigevorrichtung hinzukommt. Aufgrund der vorstehenden Kanten neigt diese Art der Ausführung dazu, schnell zu verschmutzen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Hinweistafel mit einer Anzeigevorrichtung zu schaffen, welche einfach zu handhaben ist, aber dennoch eine Manipulation durch Unbefugte verhindert oder zumindest erschwert.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Hinweisschild mit einer Anzeigevorrichtung und den weiteren Merkmalen der Merkmalskombination nach Anspruch 1 vorgeschlagen.
  • Gemäß Anspruch 1 weist die Anzeigevorrichtung eine Blende mit einer Öffnung und einen in der Öffnung eingelegten verstellbaren Schieber auf, dessen Flächenmaß vorzugsweise kleiner als das der Öffnung ist, wobei erfindungsgemäß der in die Öffnung der Blende eingelegte Schieber zumindest teilweise ferromagnetisch ist und über einen rückseitig in einer Führung angeordneten Magneten indirekt verschiebbar ist. Indirekt insofern, wie zwischen dem Magneten und dem Schieber eine Folie angeordnet ist, welche die wahlweise anzeigbaren Informationen trägt. Ein direkter Kontakt zwischen dem Magneten und dem Schieber ist somit nicht gegeben. Die Stärke des Magneten ist derart bemessen, dass auch die Reibungskräfte überwunden werden, die dadurch ent stehen, dass die Schieberrückseite über die eingelegte Folie hinweg bewegt werden muss. Zum Schutz der als Informationsträger dienenden Folie vor Beschädigungen durch den darüber gleitenden Schieber, ist vorzugsweise die Vorderseite der Folie mit einer transparenten Schutzschicht überzogen. Zudem kann auch die Rückseite der Folie zur Verstärkung mit einer Schutzschicht versehen werden. Vorzugsweise besteht der Informationsträger aus einer 50 bis 200 μ starken, transparenten oder mattierten Schriftfolie, während als Schutzschichten transparente Folien in einer Stärke von vorzugsweise 100 bis 250 μ eingesetzt werden. Die Informationen bestehend aus Text, Zahlen, Zeichen und/oder Symbolen werden bevorzugt auf die Trägerfolie aufgedruckt.
  • Der innerhalb der Öffnung der Blende verstellbare Schieber deckt jeweils einen Teilbereich der hinterlegten Folie einschließlich der darauf enthaltenen Informationen ab bzw. legt diese frei. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Flächenmaß des Schiebers halb so groß wie das der Öffnung der Blende. Sollen mehrere Angaben gleichzeitig angezeigt werden, ist der Schieber gegebenenfalls kleiner auszubilden.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform besitzt der verstellbare Schieber ein Fenster, so dass er eine dahinter liegende Information nicht abdeckt, sondern einrahmt und somit besonders hervorhebt. Der Schieber übernimmt dann die Funktion eines Zeigers.
  • Die erfindungsgemäße Hinweistafel besteht vorzugsweise aus einer Grundplatte, auf der eine ganz oder teilweise transparente Deckplatte aufgelegt ist. Bei einem bevorzugten Längen- und Breitenmaß der Hinweistafel jeweils zwischen 100 bis 250 mm besteht die Grundplatte vorzugsweise aus einer Acrylglasplatte mit einer Stärke von 3 bis 5 mm und die Deckplatte ebenfalls aus einer Acrylglasplatte oder aus einer Glasplatte, beispielsweise Float- oder Einscheibensicherheitsglas (ESG), wiederum mit einer Stärke von 3 bis 5 mm. Je nach statischen Erfordernissen oder falls aus optischen Gründen erwünscht können die Plattenstärken auch größer gewählt werden.
  • Ebenso wie die Folie zwischen dem Schieber und dem Magneten der Anzeigevorrichtung sind auch die Grundplatte und/oder die Deckplatte als Informationsträger einsetzbar. Hierzu werden die Grundplatte und/oder die Deckplatte bedruckt, geätzt oder gra viert. Bevorzugt, da kostengünstig, ist die Ausführungsform, bei der zwischen Grundplatte und Deckplatte eine weitere bedruckte Folie als Informationsträger angeordnet ist. Die eingelegte Folie ist leicht austauschbar und ermöglicht so einen vielseitigen Einsatz der Hinweistafel.
  • Die Deckplatte, insbesondere bei der Wahl einer Glasplatte als Deckplatte, verleiht der Hinweistafel nicht nur ein ansprechendes Äußeres, sondern schützt auch die dahinter liegenden Informationsträger, d.h. die Grundplatte und/oder die Folie bzw. die Folien, vor Verschmutzungen und/oder Beschädigungen, beispielsweise vor Kratzern. Zudem besitzt die Glasscheibe eine leicht zu reinigende Oberfläche.
  • Die äußere Deckplatte schützt daneben auch die Blende und den Schieber der Anzeigevorrichtung. Erfindungsgemäß ist die Anzeigevorrichtung hinter der Deckplatte angeordnet und die Blende sowie der in der Öffnung der Blende verstellbare Schieber liegen an der Rückseite der Deckplatte an. Vorzugsweise besteht die Blende aus einem nicht magnetisierbaren Edelstahl, bevorzugt in einer geschliffenen Oberflächenausführung. Der Schieber, der erfindungsgemäß zumindest teilweise ferromagnetisch ist, besitzt vorzugsweise ebenfalls eine Oberfläche aus geschliffenem Edelstahl. Die Deckplatte schützt die Anzeigevorrichtung jedoch nicht nur vor Verschmutzungen und/oder Beschädigungen, sondern verhindert oder zumindest erschwert auch eine ungewollte Manipulation der Anzeigevorrichtung, da der verstellbare Schieber von vorne nicht zugänglich ist.
  • Die Anzeigevorrichtung ist vorzugsweise ein Bestandteil der Grundplatte, was eine kompakte Bauweise der Hinweistafel erlaubt. Die Anzeigevorrichtung ist entweder an die Grundplatte angesetzt oder in die Grundplatte eingesetzt. Um die Anzeigevorrichtung an die Grundplatte anzusetzen, weist sie eine zur ersten Blende beabstandete zweite Blende auf, wobei der Zwischenraum eine umlaufende Nut bildet, in die wenigstens eine Kante der Grundplatte eingreift. Bevorzugt ist weiterhin, dass die eingreifende Kante der Grundplatte als Feder ausgebildet ist. Die auf der Feder aufliegenden Blenden schließen flächenbündig mit der Vorder- und Rückseite der Grundplatte ab. Zur Stabilisierung und/oder als seitlicher Abschluss der Blenden dort, wo keine Kante der Grundplatte eingreift, sind zwischen den Blenden Distanzstücke eingelegt. Die Lage der Anzeigevorrichtung innerhalb der Fläche der Grundplatte ist beliebig. Sie kann seitlich, oben, unten oder mittig angeordnet werden. Ebenfalls ist die Größe der Anzeigevorrichtung variabel und kann auf die Größe der Grund- bzw. Deckplatte abgestimmt werden. Zudem kann die erfindungsgemäße Hinweistafel auch mehr als eine Anzeigevorrichtung aufweisen.
  • Entsprechend der ersten Blende weist auch die zweite Blende eine Öffnung auf. Sie ermöglicht die Betätigung des Magneten, der in einer Führung im Zwischenraum zwischen erster und zweiter Blende verschiebbar angeordnet ist. Als Führung dienen vorzugsweise die in die umlaufende Nut der Anzeigevorrichtung eingreifenden Kanten der Grundplatte. Der Magnet weist zudem rückseitig ein Betätigungselement auf, das durch die Öffnung der zweiten Blende hindurch ragt und das für die Finger einer Hand, die hinter die Hinweistafel geschoben werden, erreichbar ist. Statt der Finger kann auch ein mitgeführter länglich-schmaler Gegenstand, beispielsweise ein Stift oder Kugelschreiber, hinter die Hinweistafel geführt werden.
  • Um die Zugänglichkeit des Betätigungselementes zu gewährleisten, wird die Hinweistafel mit Abstand vor eine Wand oder vor ein Bauteil montiert. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind in der Hinweistafel zwei oder mehr Bohrungen zur Aufnahme von Bolzen, vorzugsweise Edelstahlbolzen, vorgesehen, mittels derer die Hinweistafel befestigbar ist. Die Bolzen weisen rückseitig Distanzhülsen auf, die einerseits als Abstandshalter dienen, andererseits eine verdeckte Befestigung der Hinweistafel erlauben. Hierzu werden zunächst die Hülsen, die dazu eine wandseitige Kopfplatte mit einer Bohrung aufweisen, auf den Untergrund geschraubt, danach werden die bereits an der Hinweistafel vormontierten Bolzen in die Hülsen eingeführt und über jeweils eine Imbusschraube gegen Herausrutschen gesichert. Zur Abnahme der Hinweistafel ist lediglich das Lösen der Imbusschrauben erforderlich.
  • Ist die erfindungsgemäße Hinweistafel an einer Wand oder an einem Bauteil montiert, ist für den Verkehr nicht mehr erkennbar, wie der Schieber zur Anzeige bestimmter Informationen zu betätigen ist, da entweder alle verstellbaren Elemente unter Glas und/oder verdeckt liegen. Ein Missbrauch durch bewusste Manipulation der Anzeigevorrichtung durch Unbefugte wird somit unterbunden.
  • Weitere Vorteile der Erfindung bestehen darin, dass die durchgehende Deckplatte der Hinweistafel eine glatte und leicht zu reinigende Oberfläche darstellt, insbesondere bei flächenbündig eingelassenen Befestigungsbolzen.
  • Zudem bietet sich eine modulare Bauweise der Hinweistafel an, wodurch der Austausch einzelner Komponenten bei Bedarf erheblich vereinfacht wird und zudem die Möglichkeit besteht, bereits vorhandene Hinweistafeln mit einer entsprechenden Anzeigevorrichtung nachträglich auszustatten. Der Einsatz eines Permanentmagneten zum Verschieben des in der Öffnung der Blende eingelegten Schiebers garantiert zudem eine dauerhafte Funktionsfähigkeit der Anzeigevorrichtung.
  • Weiterhin ist im Rahmen der Erfindung die Hinweistafel mit einer Beleuchtungseinheit ausstattbar, mittels dessen beispielsweise der Informationsträger der Anzeigevorrichtung je nach Lage des Leuchtmittels hinterleuchtet oder angestrahlt werden kann. Als einsetzbare Leuchtmittel eignen sich insbesondere Leuchtdioden, aufgrund ihrer geringen Bauhöhe. Das Leuchtmittel kann aber auch derart angeordnet sein, dass zudem oder lediglich Deck- und/oder Grundplatte der Hinweistafel einschließlich eventuell dazwischen liegendem Informationsträger beleuchtet werden.
  • Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Hinweistafel sind in den folgenden Abbildungen dargestellt:
  • Es zeigen:
  • 1 die Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Hinweistafel
  • 2 die Seitenansicht der Hinweistafel nach 1
  • 3 die Seitenansicht der Anzeigevorrichtung der Hinweistafel nach 2 in einer isolierten und vergrößerten Darstellung
  • 4 die Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Hinweistafel
  • 5 die Seitenansicht der Hinweistafel nach 4
  • 6 die Seitenansicht der Anzeigevorrichtung der Hinweistafel nach 5 in einer isolierten und vergrößerten Darstellung
  • 1 und 2 zeigen eine Hinweistafel mit einer quadratischen, vollständig transparenten Deckplatte 9 und einer dahinter liegenden Grundplatte 1, in die eine Anzeigevorrichtung derart eingesetzt ist, dass die Grundplatte 1 in zwei ungleich große, nämlich eine obere und eine untere Fläche geteilt wird. In der unteren Fläche sind exemplarisch zwei Bohrungen zur Aufnahme von Befestigungsbolzen 2 dargestellt, mittels derer die Hinweistafel an eine Wand oder an einem Bauteil befestigt werden kann. Entsprechende weitere Bohrungen, die nicht dargestellt sind, befinden sich am oberen Rand und/oder am seitlichen Rand. Die Bohrungen wie auch die Bolzen 2 führen auch durch die Deckplatte 9, so dass die Bolzen 2 zugleich die Aufgabe übernehmen, Grundplatte 1 und Deckplatte 9 zusammenzuhalten. Zur Aufnahme der Deckplatte 9, die im dargestellten Beispiel aus einer 4 mm starken Glasplatte besteht, schließt jeder Bolzen 2 vorderseitig mit einer runden Kopfplatte 12 aus Edelstahl ab, deren Durchmesser 13 mm bei einem Bolzendurchmesser von 10 mm beträgt. Zwischen Glasplatte und Bolzenkopfplatte ist als Unterlegscheibe ein Kunststoffring 13 eingelegt. Als Abstandshalter zur Wand dient eine auf den Bolzen 2 aufgesteckte Distanzhülse 14 aus Edelstahl.
  • Die Anzeigevorrichtung weist ein länglich liegendes Format auf. Sie umfasst eine länglich/schmale Blende 3 mit einer länglichen/schmalen Öffnung 4, in der ein verstellbarer Schieber 5 eingelegt ist. Die Höhe des Schiebers 5 entspricht in etwa der Höhe der Öffnung 4, während die Länge des Schiebers 5 etwa die Hälfte der Länge der Öffnung 4 beträgt. Die Blende und der Schieber sind jeweils 0,4 mm stark und bestehen aus Edelstahl mit einer geschliffenen Oberfläche. Der Schieber 5 kann von einer Position ganz links in der Öffnung 4 in eine Position ganz rechts bewegt werden und umgekehrt.
  • Hinter der Öffnung 4 ist eine Folie 8 angeordnet, auf der bestimmte Informationen aufgedruckt sind. Durch Verstellen des Schiebers 5 innerhalb der Öffnung 4 werden bestimmte Bereiche und damit Informationen der Folie 8 freigelegt oder abgedeckt.
  • Wie aus 2 und insbesondere aus 3 ersichtlich, weist die Anzeigevorrichtung eine ebenfalls 0,4 mm starke, zweite Blende 3' auf, die zur ersten Blende 3 beabstandet ist. Der Zwischenraum 10 bildet eine umlaufende Nut, in die jeweils eine Kante der beiden Teilflächen der Grundplatte 1 eingreift. Die Grundplatte 1 besteht hier aus einer 4 mm starken Acrylglasplatte. Damit die 0,4 mm starken Blenden 3, 3' der Anzeigevorrichtung flächenbündig mit der Grundplatte 1 abschließen, sind sie im Randbereich der Grundplatte eingelassen. Dies führt zur Bildung einer Feder 11, mit der die Grundplatte 1 in den Zwischenraum 10 zwischen Blende 3 und Blende 3' eingreift. Bei einer 4 mm starken Acrylglasplatte als Grundplatte 1 und bündig eingelassenen Blenden 3, 3' verbleibt ein Blendenabstand von 3,2 mm; entsprechend stark ist die Feder 11 der Grundplatte 1 ausgebildet.
  • Der Zwischenraum 10 dient zudem der Aufnahme der Folie 8 sowie der Aufnahme eines Magneten 6, mittels dessen der in die Blende 3 eingelegte Schieber 5 verstellt werden kann. Hierzu wird der Magnet 6 zwischen den als Führung dienenden und als Feder 11 ausgebildeten Kanten der Grundplatte 1 hin und her bewegt. Die maximale Stäke bzw. die Dicke des Magneten 6 erhält man, wenn man den Abstand der Blenden 3, 3' ermittelt abzüglich der Stärke der Folie 8. Bei der dargestellten Ausführungsform beträgt der Blendenabstand 3,2 mm und die Folie 8 besteht aus einer 100 μ starken Schriftfolie. Damit jedoch die Beweglichkeit des Magneten 6 gewährleistet bleibt, beträgt hier die Stäke bzw. Dicke des Magneten lediglich 2,0 mm.
  • Aus 3 geht ferner hervor, dass die Folie 8 zwischen dem Magneten 6 und dem Schieber 5 angeordnet ist, sich Magnet und Schieber somit nicht berühren. Soll der Schieber 5 von dem Magneten 6 mitgeführt werden, hat der Magnet ausreichend kräftig zu sein. Als besonders geeignet haben sich Dauermagnete aus Neodymium-Eisen-Bor (NdFeB) erwiesen.
  • Weiterhin zeigt 3, dass der Magnet 6 ein rückseitiges Betätigungselement 7 aufweist, welches durch die Öffnung der zweiten Blende 3' hindurchragt und für die Finger einer Hand, die hinter die Hinweistafel geführt werden, erreichbar ist. Zwar kann kein Unbefugter daran gehindert werden, seine Hand ebenfalls dahinter zu schieben, und den Magneten 6 über das Betätigungselement 7 zu bewegen, was eine Positionsveränderung des Schiebers 5 zur Folge hätte, jedoch sähe ein Unbefugter hierzu keinen Anlass und auch keine Möglichkeit, da der verstellbare Schieber 5 von vorne durch die Deckplatte 9 abgedeckt wird und weitere Betätigungselemente nicht in Erscheinung treten. Zudem besteht die Möglichkeit, durch eine wandnahe Anbringung der Hinweistafel den rückseitigen Zwischenraum zur Wand so schmal zu gestalten, dass das Betätigungselement nur mit einem schmalen Stift oder Lineal oder ähnlichem zugänglich ist.
  • Die 4 bis 6 zeigen eine Variante einer erfindungsgemäßen Hinweistafel, bei der die Anzeigevorrichtung im Bereich der Befestigungsbolzen 2 angeordnet ist. Bohrungen für die Bolzen 2 sind lediglich in der Deckplatte 9 und in den Blenden 3, 3' vorgesehen. Der Aufbau und die Funktionsweise der Hinweistafel mit einer Anzeigevorrichtung sind darüber hinaus unverändert, so dass gleiche Bezugszeichen gleiche Teile – wie oben beschreiben – beziffern.
  • Beide Ausführungsbeispiele sehen hinsichtlich der Materialwahl eine Acrylglasplatte für die Grundplatte und eine Glasscheibe als Deckplatte vor. Je nach Einsatzbereich sind aber auch andere Materialien vorstellbar. Werden Hinweistafeln mit einer Anzeigevorrichtung in untergeordneten, weniger repräsentativen Bereichen benötigt, kann beispielsweise auch die Deckplatte aus einem Acrylglas oder einem kostengünstigen anderen Kunststoff bestehen. Als Grundplatte eignet sich irgendein bedruckbares und/oder beschichtbares Plattenmaterial.
  • Die Blende 3 kann je nach Anwendungszweck zwischen der Grundplatte 1 und der Deckplatte 9 fest oder lösbar angeordnet sein. Eine lösbare Anordnung hat den Vorteil, dass die Blende mitsamt der Folie als Informationsträger austauschbar ist.

Claims (10)

  1. Hinweistafel mit einer Anzeigevorrichtung, die eine Blende (3) mit einer Öffnung (4) und einen in der Öffnung (4) eingelegten verstellbaren Schieber (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (5) zumindest teilweise ferromagnetisch ist und über einen rückseitig in einer Führung angeordneten Magneten (6) indirekt verschiebbar ist.
  2. Hinweistafel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Schieber (5) und dem Magneten (6) eine Folie (8) angeordnet ist, deren Vorder- und/oder Rückseite vorzugsweise mit einer transparenten Schutzschicht überzogen ist.
  3. Hinweistafel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Grundplatte (1) eine ganz oder teilweise transparente Deckplatte (9) aufgelegt ist.
  4. Hinweistafel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (1) und/oder die Deckplatte (9) bedruckt, geätzt oder graviert ist und/oder zwischen Grundplatte (1) und Deckplatte (9) eine bedruckte Folie als Informationsträger angeordnet ist.
  5. Hinweistafel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung hinter der Deckplatte (9) angeordnet ist und die Blende (3) und der in die Öffnung (4) der Blende (3) eingelegte Schieber (5) an der Rückseite der Deckplatte (9) anliegen.
  6. Hinweistafel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung an die Grundplatte (1) angesetzt oder in die Grundplatte (1) eingesetzt ist.
  7. Hinweistafel nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung eine zur Blende (1) beabstandete zweite Blende (3') aufweist, wobei ein Zwischenraum (10) zwischen erster Blende (3) und zweiter Blende (3') eine umlaufende Nut bildet, in die wenigstens eine als Feder (11) ausgebildete Kante der Grundplatte (1) eingreift.
  8. Hinweistafel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zwischenraum (10) zwischen erster Blende (3) und zweiter Blende (3') den Magneten (6) und die zwischen dem Schieber (5) und dem Magneten (6) angeordnete Folie (8) aufnimmt, wobei der Magnet (6) in dem Zwischenraum (10) verschiebbar ist.
  9. Hinweistafel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Magnet (6) rückseitig ein Betätigungselement (7) aufweist, das durch die Öffnung der zweiten Blende (3') hindurchragt.
  10. Hinweistafel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass Bohrungen zur Aufnahme von Bolzen (2) vorgesehen sind, mittels derer die Hinweistafel an einer Wand oder einem Bauteil in einer Weise befestigbar ist, dass zwischen Hinweistafel und Wand bzw. Bauteil ein Abstand verbleibt, der mindestens 10 mm beträgt.
DE200510027118 2005-06-10 2005-06-10 Hinweistafel Withdrawn DE102005027118A1 (de)

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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE7833785U1 (de) * 1979-07-05 Karl Klenk Moebelfabrik Gmbh & Co Kg, 7274 Haiterbach Vorrichtung zum vorübergehenden Anzeigen von wiederkehrenden Angaben
DE4035546A1 (de) * 1990-11-08 1992-05-14 Kroschke Gmbh Schild
DE19520697B4 (de) * 1995-06-07 2004-03-25 Signtec Leit- Und Informationssysteme Gmbh Türschild oder -tafel für visuelle Informationen

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