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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf eine Vorrichtung, die eine Halterung und eine darin gelagerte
Projektionswand zur Darstellung von lichtprojizierten Bildern aufweist.
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Aus dem Stand der Technik ist es
bekannt, eine Projektionswand an einem Schiebegestell höhenverschiebbar
anzuordnen. Ein Beispiel hierfür
findet sich in der Schrift
DE
6 601 043 . Die in dieser Schrift offenbarte Projektionswand
ist jedoch ortsfest an einer Gebäudewand
befestigt. Bei einer solchen Anbringung wird Wandfläche beansprucht,
die bei gewerblicher Nutzung der Projektionswand besser für Regale,
Plakate, Leuchtkörper
und dergleichen nutzbar wäre.
Um diesen Nachteil zu vermeiden, ist es weiter bekannt, eine Projektionswand
mit einer Vorrichtung zu versehen, durch die die Projektionswand
frei in einem Raum aufstellbar ist. Ein Beispiel hierfür findet
sich in der Schrift
DE 299 23
463 . Die hier gezeigte Vorrichtung weist allerdings den
Nachteil auf, daß sie
nicht höhenverstellbar
ist und bei Nichtgebrauch optisch sehr sperrig wirkt.
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Für
professionelle Präsentationen
werden neuerdings zunehmend Beamer eingesetzt, die in der Lage sind,
ein von einem Computer generiertes Bild in eine Lichtprojektion
umzuwandeln, so daß das Bild
auf einer vom Beamer angestrahlten Projektionsfläche für einen Betrachter sichtbar
wird. Da der Beamer auf die vom Computer generierten Daten angewiesen
ist, wird dieser häufig
in der Nähe
eines Computers aufgestellt. Die Projektionsfläche muß dann in einiger Entfernung
vom Beamer stehen, damit ein ansprechendes Bildformat ermöglicht wird.
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Beamer werden zunehmend auch bei
Beratungsgesprächen
mit Kunden in Geschäftsräumen eingesetzt.
Die vom Beamer erzeugten Lichtbilder sollen dazu dienen, den Vortrag
des Beraters zu illustrieren. Als Branchen, bei denen derartige
Beamer eingesetzt werden können,
kommen Banken, Versicherungen, Reisebüros und dergleichen in Betracht. Für solche
Anwendungen wäre
es jedoch auf Dauer nicht akzeptabel, wenn für jedes Beratungsgespräch eine
Projektionswand aufgebaut und anschließend wieder abgebaut werden
müßte. Deshalb
wäre eine im
Geschäftsraum
vorhandene sofort nutzbare Projektionsfläche erforderlich, die jedoch
bei Nichtgebrauch den üblichen
Publikumsverkehr in den Geschäftsräumen nicht
stört und
nach Möglichkeit
auch für
andere Zwecke nutzbar ist.
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Demgemäß ist es die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Vorrichtung zu schaffen, durch die eine Projektionswand
leicht und schnell überall
im Raum einsetzbar ist, diese bei Nichtgebrauch jedoch optisch kaum
stört.
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Die Aufgabe wird für eine gattungsgemäße Vorrichtung
gelöst,
indem die Halterung auf dem Fußboden
aufstellbar und die Projektionswand höhenverstellbar in der Halterung
geführt
ist.
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Dadurch, daß die Halterung auf dem Fußboden aufstellbar
ist, kann sie an jeder Stelle eines Raumes positioniert werden.
Die Wände
bleiben frei. Die Höhenver stellbarkeit
ermöglicht
es, die Projektionswand bei Gebrauch in einer Betriebsstellung zu nutzen
und diese bei Nichtgebrauch in eine optisch kaum störende Ruhestellung
zu verbringen. Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Verlagerung
der Projektionswand in einer zumindest annähernd vertikalen Ebene.
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Die Projektionswand wirkt optisch
weniger sperrig, wenn diese eine transparente oder zumindest transluzente
Schicht aufweist. Die transparente oder zumindest transluzente Ausführung der
Projektionswand bietet den Vorteil, daß eine Präsentation sowohl von der Vorderseite
als auch von der Rückseite
zu sehen ist. Als Werkstoffe für
die Projektionswand können
Glas, Plexiglas, Verbundglas, Folien, Feingewebe und dergleichen
benutzt werden. Die Projektionswand kann voll transparent sein,
also mit einem hohen Durchsichtigkeitsgrad versehen sein. Trotz
der vollen Transparenz der Projektionswand können holographische Folien
verwendet sein, um eine Projektion auf der sichtbaren Fläche zu ermöglichen,
oder Glasflächen
sind entsprechend holographisch geschliffen.
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Um die Projektionswand zumindest
teilweise unsichtbar zu machen, kann die Halterung eine schlitzförmige Aufnahmeöffnung aufweisen,
in die die Projektionswand in ihrer Ruhestellung verlagerbar ist.
Die Halterung kann an den Außenflächen optisch ansprechend
verkleidet sein.
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Durch die Kombination einer ersten
mit einer weiteren Projektionswand gemäß einer Ausgestaltung dein
Erfindung kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
während
einer Präsentation
als Präsentationsfläche genutzt
werden, während
die weitere Projektionswand außerhalb
einer Präsentation
als Fläche
nutzbar ist für
Plakate, als Pinnwand, als Raumteiler oder für ähnliche Zwecke. Wenn keine
derartige Funktion benötigt
wird, können
auch beide Elemente in einer unteren Ruhestellung angeordnet sein.
Während
einer Präsentation
kann die weitere Projektionswand jedoch auch auf die Höhe der ersten
Projektionswand gefahren sein, um beispielsweise bei der Präsentation
von diskreten Informationen zu verhindern, daß fremde Dritte die Präsentation
auf der Rückseite
der Projektionswand mit verfolgen können. Eine Projektion kann
auch durch eine Projektionswand hindurch auf eine weitere Projektionswand
geworfen werden.
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Ist eine Projektionswand nur zumindest transluzent,
kann auf ihrer Vorder- und Rückseite
immer noch die durchscheinende Projektion betrachtet werden. Bei
einer Positionierung der Vorrichtung in Schaufensternähe kann
so beispielsweise durch eine Präsentation
das Interesse von Passanten angezogen werden. Über einen innerhalb der Geschäftsräume positionierten
Beamer können
auf diese Art Fotos, Filme, Charts, Internet-Seiten in das Schaufenster
projiziert werden. Neben einem Beamer kann natürlich auch jede andere Art
von Lichtprojektionstechnik eingesetzt werden.
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Wird die Präsentation beendet, so ist im Schaufenster
von einer transparenten oder transluzenten Projektionswand nur eine
neutrale Scheibe sichtbar. Natürlich
kann nach dem Ende einer Präsentation
auch eine Projektionswand in eine Ruhestellung herunter gefahren
werden. Ist in der Vorrichtung eine weitere Projektionswand verfügbar, die
beispielsweise mit Plakaten beklebt ist, so kann diese dann in eine
Betriebsstellung hoch gefahren werden. Auf diese Weise kann zumindest
eine Projektionswand für
eine lebhafte Schaufenstergestaltung genutzt werden, und es steht
eine oder mehrere weitere Projektionswände zur Verfügung, die
alternative Darstellungen ermöglichen.
Dies gilt natürlich
auch entsprechend innerhalb von Geschäftsräumen.
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Die Vorrichtung nimmt nur eine vergleichsweise
geringe Grundfläche
ein. Befindet sich die Projektionswand in der Ruhestellung, ist
die Vorrichtung optisch insgesamt unauffällig. Jede Projektionswand kann
so tief abgesenkt werden, daß ein
freier Blick durch die Räumlichkeiten
nicht behindert wird.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche, der
Beschreibung und den Zeichnungen.
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Die Erfindung soll nun anhand von
Ausführungsbeispielen
näher erläutert werden.
Es zeigen:
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1:
einen Blick auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
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2:
eine schematische Darstellung der Antriebsvorrichtung, und
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3:
eine Seitenansicht der Vorrichtung.
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In 1 ist
einer Vorrichtung 2 gezeigt, die eine Halterung 4 sowie
eine Projektionswand 6 und eine weitere Projektionswand 8 aufweist.
Während die
vordere Projektionswand 6 in einer unteren Ruhestellung
gezeigt ist, befindet sich die hintere Projektionswand 8 in
einer Betriebsstellung. Aus ihrer dargestellten Position ist die
Projektionswand 6 in vertikaler Richtung nach oben und
die Projektionswand 8 nach unten verlagerbar. Die beiden
Wandelemente 6, 8 sind im wesentlichen parallel
zueinander beweglich. Es ist jedoch auch möglich, eine im Verhältnis zur vertikalen
Richtung leicht angewinkelte Förderebene vorzusehen
oder die beiden Wandelemente 6, 8 nicht genau
parallel zu führen.
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In einer zeichnerisch nicht dargestellten Grundform
der Erfindung und in Abwandlung der in 1 gezeigten Ausführungsform ist die Vorrichtung 2 natürlich auch
realisierbar mit nur einer einzigen Projektionswand 6.
Die Halterung 4 fällt
dann in der Seitenansicht noch schmaler aus. Die Projektionswand 6 kann
auch so an der Halterung 4 befestigt werden, daß sie an
einer Außenseite
der Halterung 4 entlang höhenverstellbar geführt ist.
Für die
Ausgestaltung dieser Grundform gelten die Erläuterungen der gegenständlichen
Beschreibung entsprechend. In der Halterung 4 können natürlich auch
mehr als 2 Projektionswände 6, 8 angeordnet
sein.
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In 1 ist
gut erkennbar, daß die
Halterung 4 die beiden Wandelemente 6, 8 von
unten her seitlich umgreift. Auch ist gut erkennbar, daß die beiden Wandelemente 6, 8 in
ihrer Breite über
die Breite der Halterung 4 hinausragen. Dadurch entsteht
der Eindruck von optischer Leichtigkeit. Aus technischer Sicht ist
es nicht erforderlich, daß die
beiden Wandelemente 6, 8 seitlich von einem Rahmen
oder einer Führung
umgriffen werden.
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Eine solche nahezu freistehende und
zumindest weitgehend rahmenlose Anordnung der beiden Projektionswände 6, 8 ist
möglich,
wenn diese aus einem eigenfesten Material bestehen. Eine eigenfeste Ausbildung
der Projektionsfläche
hat gegenüber
herkömmlichen
Leinwänden
den Vorteil, eine auch in den Randbereichen glatte Projektionsfläche bieten zu
können.
Daraus resultiert ein über
die Gesamtfläche
scharf projektierbares Bild. Die Randbereiche beulen sich nicht
ein und fasern mit der Zeit auch nicht aus. Eigenfeste Flächen können leichter
gereinigt werden. Insgesamt sind deshalb eigenfeste Projektionsflächen dauerhafter
und machen einen wertigeren Eindruck. Eine Projektionswand 6, 8 kann
aus Kunststoff oder Glas hergestellt sein, das entsprechend behandelt
oder ausgestaltet ist, um ein für
den Verwvendungszweck gewünschtes
Maß an
Durchsichtigkeit oder Transluzenz zu bieten. Als besonders geeignet
hat sich ein Verbundglas herausgestellt, bei dem zwischen zwei außenliegenden
Lagen von Klarglas eine Kunststoffolie angeordnet ist, die eine
Trübung
oder Mattierung aufweist. Neben dieser besonderen Ausgestaltung
können
jedoch auch alle anderen Arten von transluzenten Schichten für eine Projektionswand 6, 8 eingesetzt
werden. Eine Projektionswand 6, 8 kann beispielsweise
auch aus einem Metall, Holz, Kunststoff, Fasermaterial, gefärbtem oder
lackiertem Glas und dergleichen hergestellt sein, wenn sie intransparente
Eigenschaften aufweisen soll. Wenn das Material einer Projektionswand 6, 8 nicht
eigensteif ist, ist eine rahmenartige Halterung erforderlich, die
die Projektionsfläche
in der geforderten Größe vorhält.
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In 2 ist
die Antriebsvorrichtung schematisch dargestellt. Eine solche Ansicht
ergibt sich, wenn die Verkleidung von der Außenseite der Halterung 4 entfernt
wird. Material und Gestaltung der Verkleidungselemente können nach
Bedarf frei gewählt werden.
Edel wirkt eine Holzverkleidung, gebürstetes Metall ist pflegeleicht,
und Kunststofftafeln können mit
Werbeaufdrucken versehen werden. In 2 ist ein
Gestellrahmen 10 zu sehen, der beispielsweise aus Metall
hergestellt sein kann. An dem Gestellrahmen 10 ist eine
Führungsstange 12 in
vertikaler Anordnung befestigt. An dieser Führungsstange 12 ist eine
Kugelumlaufführung 14 entlang
bewegbar. An der Kugelumlaufführung 14 ist
wiederum der Halterahmen 16 befestigt, der beispielsweise
aus einem nach oben hin offenen U-Profil bestehen kann. Im Ausführungsbeispiel
erstreckt sich der Halterahmen 16 nur über einen Teilabschnitt der
gesamten Breite der Projektionswand 6. Ein solch kurzer
Halterahmen 16 kann schon ausreichen, um das vergleichsweise hohe
Gewicht der Projektionswand 6 zu halten.
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Für
die Verstellung der Position der Wandelemente 6, 8 wird
vorgeschlagen, einen Elektromotor 18 zu verwenden, der
auf ein Zugseil 20 wirkt, das im Ausführungsbeispiel über mehrere
Umlenkrollen 22 geführt
ist und an seinem dem Elektromotor 18 abgewandten Ende
an einer Befestigung 24 fest mit dem Gestellrahmen 10 verbunden
ist. Die vom Elektromotor 18 bewirkte Längenänderung des Zugseils 20 wird
von einer drehbaren Umlenkrolle 22, die fest mit der Kugelumlaufführung 14 verbunden
ist, in eine vertikale Hubbewegung dieser Kugelumlaufführung 14 übersetzt.
Anstelle eines Zugseils 20 sind auch andere Kraftübertragungsmittel,
wie beispielsweise Ketten, Zahinriemen, Keilriemen, Flachbänder, etc. verwendbar.
Ein solcher Antrieb ist funktionssicher und wartungsfrei. Damit
die Projektionswand 6 nicht aus dem Halterahmen 16 herausgleiten
kann, ist diese durch besondere Befestigungsbolzen 26 mit
dem Halterrahmen 16 verbunden. Anstelle eines elektromotorischen
Antriebs kann auch ein hydraulischer Antrieb, ein Kraftspeicher
wie eine Metall- oder Gasdruckfeder eingesetzt werden, oder es wird
ein Gegengewicht benutzt, um die Betätigung einer Projektionswand 6, 8 zu
erleichtern.
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Damit die Vorrichtung 2 insgesamt
leicht beweglich ist, können
auf der Unterseite der Halterung 4 Rollen 28 angeordnet
sein.
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In 3 ist
eine erfindungsgemäße Vorrichtung
in einer Seitenansicht zu sehen. Die gezeigten Größenverhältnisse
sind nur als beispielhaft zu verstehen. In dieser Ansicht sind die
beiden schlitzförmigen
Aufnahmeöffnungen 30 gut
erkennbar. Mehrere Projektionswände, 6, 8 können auch
eine gemeinsame schlitzförmige
Aufnahmeöffnung
haben. Aus diesen Aufnahmeöffnungen 30 heraus
können
die Wandelemente 6, 8 leicht in eine im wesentlichen
vertikale Richtung verlagert werden. Zur Führung der Wandelemente 6, 8 in
der Halterung 4 können
zusätzliche Gleitführungen 36 vorgesehen
sein. In der Seitenansicht sind ein vorderer Bauraum 32 und
ein hinterer Bauraum 34 erkennbar. Um eine schlanke Seitenansicht
zu ermöglichen,
werden die motorischen Verstellmittel jedoch nicht dort, sondern
bevorzugt im mittleren Bereich der Halterung 4 zwischen
den. beiden Projektionswänden 6, 8 angeordnet.
In diesem Fall können
der vordere und hintere Bauraum 32, 34 entfallen,
und auf der Vorder- bzw. Rückseite
der Vorrichtung 2 wird nur ein Verkleidungselement angebracht.
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Ein besonderer Bedienkomfort ergibt
sich, wenn die motorische Verstellung mittels einer Sender-/Empfängereinheit
fernbedienbar ist. Dazu muß der
Elektromotor 18 mit einer entsprechenden Empfängereinheit
verbunden sein, durch die der Elektromotor 18 betätigbar ist.
Bei einer Kombination eines Elektromotor 18 mit einer Zeitschaltung
können
nicht nur für
Schaufenster vorprogrammierte Effekte in einer au tomatisierten Abfolge
dargeboten werden.
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Die vorgeschlagene Vorrichtung kann
insgesamt sehr flexibel für
unterschiedlichste Dekorations- und Präsentationsanwendungen eingesetzt
werden. Durch ihre Variabilität
kann sie dabei auf die jeweiligen Einsatzbedürfnisse auf einfache Art und
Weise angepaßt
werden. Trotz ihrer Variabilität
ist die Vorrichtung optisch ansprechend und kaum störend.