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DE102005026494A1 - Verfahren und Vorrichtung in einer Papier- oder Kartonmaschine - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung in einer Papier- oder Kartonmaschine Download PDF

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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist ein in der Papier- bzw. Kartonmaschine anzuwendendes Verfahren, bei dem aus dem Stoffauflauf Fasersuspension auf die Siebpartie gespritzt und die Bahn in der Siebpartie entwässert wird und bei dem, während die gebildete Bahn (W) sich vom Langsieb (10) oder einer entsprechenden Bespannung getragen fortbewegt, von der Bahn (W) ein Randstreifen (R) gewünschter Breite abgetrennt wird. Bei dem Verfahren wird nach erfolgtem Abtrennen des Randstreifens (R) auf diesen Randstreifen (R) von unterhalb des Langsiebes (10) bzw. der entsprechenden Bespannung ein Blasluftstrom (P) gerichtet, der den Randstreifen (R) von der Oberfläche des Siebes (10) bzw. der entsprechenden Bespannung löst und durch dessen Wirkung der Randstreifen (R) in eine in Laufrichtung (S) der Bahn (W) betrachtet hinter dem Blasluftstrom (P) oberhalb des Siebes (10) bzw. der entsprechenden Bespannung angeordnete Sammelvorrichtung (30) geleitet wird. Gegenstand der Erfindung ist auch eine in der Papier- bzw. Kartonmaschine einzusetzende Vorrichtung zur Behandlung des vom Sieb (10) bzw. einer entsprechenden Bespannung gestützt laufenden Randstreifens in Verbindung mit dem Abtrennen des Randstreifens (R). Die Vorrichtung umfasst eine in Bahnlaufrichtung (S) betrachtet hinter der Randstreifen(R)-Trennvorrichtung (15) angeordnete Blasvorrichtung (20), die unterhalb des Siebes (10) bzw. der entsprechenden Bespannung angeordnet ist, um von unterhalb des Siebes (10) bzw. der entsprechenden ...

Description

  • Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren gemäß Oberbegriff von Patentanspruch 1.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff von Anspruch 6.
  • Bezüglich des Stands der Technik kann auf die FI-Patentschrift 98346 verwiesen werden. In der darin beschriebenen Anordnung wird der Randstreifen der Materialbahn durch Wasserstrahlschneiden abgetrennt und mittels Blasluft, die in Bahnebene nach vorn und zum Rand hin gerichtete Kräfte bewirkt, gelenkt. Eine solche Anordnung eignet sich jedoch nicht für Situationen in der Papier- oder Kartonmaschine, in denen das Ab trennen des Randstreifens in einer Phase erfolgt, in der die Bahn vom Sieb getragen wird.
  • Vom Stand der Technik her ist bekannt, bei der Herstellung von Mehrlagenkartons die einzelnen Lagen zusammenzugautschen und danach den Bahnrand auf die gewünschte Breite zu schneiden. Der beim Schneiden anfallende Randstreifen wird über einen Stofflöser wieder dem Stoff zugeführt. Bei den vom Stand der Technik her bekannten Lösungen, bei denen das Abtrennen des Randstreifens erst nach erfolgtem Zusammengautschen der einzelnen Lagen des Mehrlagenkartons erfolgt, kann das Randstreifenmanterial lediglich zur Herstellung der qualitätsmäßig schwächsten Lage eingesetzt werden.
  • Mehrlagenkarton wird also wie gesagt aus mehreren verschiedenen Lagen hergestellt, wobei sich die Rohstoffe der einzelnen Lagen im Preis unterscheiden. Für die Deckschichten wird zur Verbesserung der Bedruckbarkeit oft Faserstoff höherer Qualität verarbeitet, so zum Beispiel bei der Herstellung von White Top Liner. Die Deckschicht wird dabei aus Zellstoff hergestellt, dessen Preis bedeutend höher liegt als zum Beispiel der Rohstoffpreis der Mittellage, d.h. der Einlage. Deshalb gestaltet es sich vorteilhaft, die von der Bahn abzutrennenden Randstreifen vor dem Zusammenfügen dieser Lage mit den übrigen Lagen der Mehrlagenbahn zu erfassen, wobei dann dieses Randstreifenmaterial er neut als Stoff für die betreffende Lage verwendet werden kann.
  • Mit dieser Erfindung sollen ein Verfahren und eine Vorrichtung bereitgestellt werden, mit denen der von der auf dem Sieb liegenden Bahn abzutrennende Randstreifen erfasst und zur Wiederverwendung der Stoffaufbereitung zugeführt werden kann.
  • Eine besondere Aufgabe der Erfindung ist es, eine einfache und leicht einzusetzende Anordnung zu schaffen, die sich besonders gut für den Einsatz beim Erfassen des bei der Herstellung von Mehrlagenkarton beim Abtrennen des Randstreifens der die Decklage bildenden Bahn eignet.
  • Gelöst werden die vorgenannten und die weiter unten aus dem Text hervorgehenden Aufgaben mit dem erfindungsgemäßen Verfahren, dessen hauptsächlichen Merkmale aus dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 hervorgehen.
  • Für die erfindungsgemäße Vorrichtung wiederum ist im Wesentlichen charakteristisch, was darüber im kennzeichnenden Teil von Anspruch 6 ausgeführt ist.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird Fasersuspension aus dem Stoffauflauf auf die Siebpartie aufgetragen und die Bahn in der Siebpartie entwässert. Von der so gebildeten Bahn wird ein Randstreifen gewünschter Breite abgetrennt und durch den Luftdruck eines von unterhalb des Siebes wirkenden Blasluftstroms von der Sieboberfläche abgelöst. In Bahnlaufrichtung betrachtet hinter der Blasvorrichtung befindet sich auf dem Sieb eine Sammelvorrichtung, in die der Randstreifen, vom Blasluftstrom gelenkt, gelangt, und über welche das Randstreifenmaterial der Wiederverwendung zugeführt wird.
  • Gemäß bevorzugten Zusatzmerkmalen der Erfindung wird der Randstreifen in der Sammelvorrichtung durch Wasserstrahl/Wasserstrahlen gelenkt, wobei gleichzeitig eine Verdünnung dieses Ausschusses erfolgt, und sodann zurück in die Stoffaufbereitung geleitet. In Verbindung mit der Sammelvorrichtung sind somit bevorzugt ein oder mehrere, zum Beispiel drei Wasserspritzrohre angeordnet, mit denen in den Ausschuss, d.h. in das abzuführende Randstreifenmaterial reines Wasser oder Filtrat gespritzt wird um den Ausschuss zu verdünnen und ihn mit diesen Wasserstrahlen gleichzeitig der nächsten Behandlungsstufe zuzuführen.
  • Gemäß der Erfindung wird der Randstreifen von unterhalb des Langsiebes mit einer Blasvorrichtung angeblasen, wobei dieser Blasluftstrom einen Druck von 0,5-5 bar, bevorzugt von 1-3 bar hat. Auf diese Weise wird der Streifen zuverlässig vom Sieb abgelöst und in die Sammelvorrichtung geleitet.
  • Natürlich werden die Parameter der Blasvorrichtung der jeweiligen Situation entsprechend, zum Beispiel in Abstimmung auf die Produktionsgeschwindigkeit der Papier- bzw. Kartonmaschine gewählt.
  • In der erfindungsgemäßen Vorrichtung dient als Blasvorrichtung ein unterhalb des Siebes angeordnetes Luftrohr oder eine Luftdüsenanordnung, deren Düsenspitze bevorzugt in einem passenden Abstand, z.B. ca. 50 mm, unterhalb der Siebunterseite angeordnet ist. Die in Bahnlaufrichtung dann folgende Sammelvorrichtung ist in einem passenden Abstand, zum Beispiel in ca. 10-20 mm Höhe, oberhalb des Siebes angeordnet.
  • Eine solche erfindungsgemäße Anordnung ist bevorzugt sowohl auf der Führer- als auch auf der Antriebsseite der Papier- bzw. Kartonmaschine vorhanden. Auf der Führerseite ist die Anordnung bevorzugt abnehmbar/verschiebbar befestigt und kann zum Beispiel für die Dauer des Siebwechsels entfernt werden.
  • Besonders gut eignet sich die Erfindung in Verbindung mit der Mehrlagenkarton-Herstellung zum Erfassen des Decklagen-Randstreifens beim Abtrennen des Randstreifens vor dem Zusammenführen der einzelnen Lagen. Die Erfindung eignet sich auch zum Einsatz an anderen Stellen der Papier- bzw. Kartonmaschine, an denen das Abtrennen des Randstreifens von der vom Sieb getragenen Bahn erfolgt.
  • Im Folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, auf deren Details die Erfindung jedoch in keiner Weise eng begrenzt werden soll, im Einzelnen beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 die Randstreifen-Sammelvorrichtung nach einer Ausführungsform der Erfindung seitlich betrachtet in schematischer Darstellung;
  • 2 die Randstreifen-Sammelvorrichtung nach einer Ausführungsform der Erfindung von oben betrachtet in schematischer Darstellung;
  • 3 die Randstreifen-Sammelvorrichtung nach einer Ausführungsform der Erfindung in perspektivischer schematischer Darstellung.
  • Falls nicht anders angegeben, sind in 1 bis 3 einander entsprechenden Bauteilen jeweils die gleichen Bezugszeichen zugeordnet.
  • In der Papier- bzw. Kartonmaschine wird aus dem Stoffauflauf Fasersuspension auf die Siebpartie gespritzt, und die so gebildete Bahn wird in der Siebpartie entwässert. Von der so formierten Bahn wird ein Rand streifen gewünschter Breite abgetrennt. Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform wird der Randstreifen R mit der Trennvorrichtung 15 zum Beispiel durch Wasserstrahlschnitt randseitig von der Bahn abgetrennt; danach wird auf den abgetrennten Randstreifen R von unterhalb des Langsiebes 10 mit der Blasvorrichtung 20 ein Blasluftstrom P gerichtet, wodurch der Randstreifen R vom Sieb 10 abgelöst und der oberhalb des Siebes 10 angeordneten Randstreifen-Sammelvorrichtung 30 zugeleitet wird. Der Luftdruck des Blasluftstroms beträgt 0,5-5 bar, bevorzugt 1-3 bar. Als Blasvorrichtung 20 dient ein unterhalb des Siebes 10 angeordnetes Luftrohr bzw. eine Luftdüsenanordnung, deren Düsenspitze sich im Abstand LP, bevorzugt ca. 50 mm, unterhalb der Unterseite des Langsiebes befindet. In Bahnlaufrichtung S betrachtet dahinter ist im Höhenabstand LR, bevorzugt in einer Höhe von 10-20 mm oberhalb des Siebes, die Sammelvorrichtung angeordnet.
  • Wie in 2 gezeigt, ist in Querrichtung der Papier- bzw. Kartonmaschine sowohl auf der Antriebs- als auch auf der Führerseite, d.h. an beiden Rändern der Papier- bzw. Kartonbahn W je eine zum Erfassen des Randstreifens R dienende erfindungsgemäße Anordnung vorhanden. Hinter der Wasserstrahl- oder sonstigen Schneidvorrichtung 15 wird von unterhalb des Siebes 10 ein Blasluftstrom P auf den Randstreifen R gerichtet, wonach der Randstreifen R in die oberhalb des Siebes 10 befindliche Sammelvorrichtung 30, zum Beispiel ei nen Trog oder ein Becken, geleitet wird. Aus der Sammelvorrichtung 30 wird das Randstreifenmaterial R der Wiederaufbereitung, zum Beispiel einem Sammelbecken und von da dem Siebschiff und weiter dem Stoffauflauf zugeführt. Je eine solche Anordnung ist, wie in 2 gezeigt, bevorzugt sowohl auf der Führer- als auch auf der Antriebsseite der Papier- bzw. Kartonmaschine vorhanden. Die führerseitige Anordnung ist bevorzugt abnehmbar/verschiebbar befestigt und kann zum Beispiel für die Dauer des Siebwechsels entfernt werden.
  • Aus der perspektivischen Darstellung in 3 gehen die Hauptmerkmale der erfindungsgemäßen Vorrichtung hervor. Zuerst wird von der auf dem Sieb 10 befindlichen Bahn W mit der Trennvorrichtung 15 der Randstreifen R abgeschnitten; danach wird auf den Randstreifen R mit der Blasvorrichtung 20 von unterhalb des Siebes 10 ein Blasluftstrom P (durch Faltlinie bezeichnet) gerichtet, mit dem der Randstreifen R vom Sieb 10 abgelöst und der Sammelvorrichtung 30, zum Beispiel einem Trog, zugeführt wird, von wo der Ausschuss weiter zum Beispiel in ein (nicht dargestelltes) Sammelbecken geleitet wird. In Verbindung mit der Sammelvorrichtung 30 sind somit bevorzugt ein oder mehrere, zum Beispiel drei Wasserspritzrohre 35 angeordnet, mit denen in den Ausschuss, d.h. in das abzuführende Randstreifenmaterial als Verdünnungsflüssigkeit reines Wasser oder Filtrat gespritzt wird, wobei die Flüssigkeitsstrahlen gleichzeitig zum Weiterleiten des Ausschusses in die folgende Behandlungsstufe dienen.
  • Die Erfindung ist oben lediglich an Hand einiger ihrer bevorzugten Ausführungsformen beschrieben, auf deren Details die Erfindung jedoch in keiner Weise eng begrenzt werden soll.

Claims (13)

  1. In der Papier- bzw. Kartonmaschine anzuwendendes Verfahren, bei dem aus dem Stoffauflauf Fasersuspension auf die Siebpartie gespritzt und die Bahn dort entwässert wird und bei dem, während die Bahn (W) sich vom Langsieb (10) oder einer entsprechenden Bespannung getragen fortbewegt, von der Bahn (W) ein Randstreifen (R) gewünschter Breite abgetrennt wird, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Verfahren nach erfolgtem Abtrennen des Randstreifens (R) auf diesen Randstreifen (R) von unterhalb des Langsiebes (10) bzw. einer entsprechenden Bespannung eine Blasluftstrom (P) gerichtet wird, der den Randstreifen (R) von der Oberfläche des Siebes (10) bzw. der entsprechenden Be spannung löst, und durch dessen (P) Wirkung der Randstreifen (R) in eine in Laufrichtung (S) der Bahn (W) betrachtet hinter dem Blasluftstrom (P) oberhalb des Siebes (10) bzw. der entsprechenden Bespannung angeordnete Sammelvorrichtung (30) geleitet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Verfahren der Randstreifen (R) in der Sammelvorrichtung (30) mit Hilfe von Wasserstrahlen der Wiederverwendung zugeleitet wird, und dass bei dem Verfahren das Randstreifenmaterial in der Sammelvorrichtung (30) mit den Wasserstrahlen gleichzeitig verdünnt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Verfahren der von unterhalb des Siebes (10) bzw. der entsprechenden Bespannung auf den Randstreifen (R) gerichtete Blasluftstrom (P) einen Druck von 0,5 bis 5 bar, bevorzugt von 1 bis 3 bar hat.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren sowohl auf der Führer- als auch auf der Antriebsseite der Papier- bzw. Kartonmaschine zum Erfassen des Randstreifens (R) angewendet wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren bei der Herstellung von Mehrlagenkarton, insbesondere zum Erfassen des Randstreifens (R) der Decklage von Mehrlagenkarton zur Anwendung gebracht wird, wobei das Abtrennen und Erfassen des Randstreifens (R) vor dem Zusammenführen der Lagen erfolgt, so dass das Randstreifenmaterial der Decklage wieder der Stoffaufbereitung der betreffenden Lage zugeführt werden kann.
  6. In der Papier- bzw. Kartonmaschine einzusetzende Vorrichtung zur Behandlung des vom Sieb (10) bzw. einer entsprechenden Bespannung gestützt laufenden Randstreifens in Verbindung mit dem Abtrennen des Randstreifens (R), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine in Bahnlaufrichtung (S) betrachtet hinter der Randstreifen-(R)-Trennvorrichtung (15) eine Blasvorrichtung (20) umfasst, die unterhalb des Siebes (10) bzw. der entsprechenden Bespannung angeordnet ist um von unterhalb des Siebes (10) bzw. der entsprechenden Bespannung einen Blasluftstrom (P) auf den Randstreifen (R) zwecks Ablösens desselben vom Sieb zu richten, und dass die Vorrichtung weiter eine Sam melvorrichtung (30) umfasst, in die der abgetrennte Randstreifen durch den besagten Blasluftstrom (P) gelenkt wird.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in Verbindung mit der Sammelvorrichtung (30) Mittel (35) zum Eintragen von Wasserstrahlen in die Sammelvorrichtung (30) vorhanden sind, die zum Leiten des Randstreifens (R) und Verdünnen des Randstreifenmaterials dienen.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftdruck der Blasvorrichtung (20) 0,5-5 bar, bevorzugt 1-3 bar beträgt.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Düsenspitze der Blasvorrichtung (20) ca. 50 mm unterhalb der Unterseite des Siebes (10) angeordnet ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sammelvorrichtung (30) ca. 10 bis 20 mm oberhalb des Siebes (10) angeordnet ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung sowohl auf der Führerseite als auch auf der Antriebsseite der Papiermaschine angeordnet werden kann.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der Führerseite angeordnete Vorrichtung abnehmbar/verschiebbar befestigt ist und somit zum Beispiel für die Dauer des Siebwechsels entfernt werden kann.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung in Verbindung mit der zum Abtrennen des Randstreifens der Decklage von Mehrlagenkarton dienenden Trennvorrichtung in Bahnlaufrichtung (S) betrachtet vor der Stelle, an der die Lagen des Mehrlagenkartons zusammengeführt werden; angeordnet ist.
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