DE20011943U1 - Vorrichtung zum Überführen einer flexiblen Materialbahn - Google Patents
Vorrichtung zum Überführen einer flexiblen MaterialbahnInfo
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Description
Voith Sulzer Papiertechnik S 7576 - Ku/Sv
Patent GmbH *
Vorrichtung zum Überführen einer flexiblen
Materialbahn
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Überführen einer flexiblen
Materialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, von einer vorangehenden zu wenigstens einer nachfolgenden Sektion einer der Herstellung und/oder Behandlung der Materialbahn dienenden Maschine, insbesondere Papiermaschine, bei der die Materialbahn mittels zweier Trennelemente
in einen sich in Bahnlaufrichtung erstreckenden Randstreifen, einen daran angrenzenden Überführstreifen sowie die an diesen Überführstreifen angrenzende Restbahn zerteilbar ist.
Materialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, von einer vorangehenden zu wenigstens einer nachfolgenden Sektion einer der Herstellung und/oder Behandlung der Materialbahn dienenden Maschine, insbesondere Papiermaschine, bei der die Materialbahn mittels zweier Trennelemente
in einen sich in Bahnlaufrichtung erstreckenden Randstreifen, einen daran angrenzenden Überführstreifen sowie die an diesen Überführstreifen angrenzende Restbahn zerteilbar ist.
Bei einer aus der WO 98/33974 bekannten Vorrichtung der eingangs genannten Art wird zur Überführung der Papier- oder Kartonbahn etc. vom Ende der Trockenpartie einer Papiermaschine zu nachfolgenden Maschinenabschnitten oder -Sektionen, wie z.B. Kalander, Wickelapparat, etc. am Ende der Trockenpartie ein schmaler Streifen (Überführstreifen) aus der Papierbahn geschnitten. Während die restlichen, benachbarten Abschnitte der Bahn geradewegs in einen Pulper oder Ausschußauflöser geführt werden, wird der Streifen durch Hilfsmittel wie Seilführungen, Überführbänder, etc. in die nachfolgende Maschinensektionen überführt.
Hierbei ergibt sich nun aber ein relativer instabiler Lauf des Streifens durch die nachfolgenden Maschinensektionen, was zu zeitraubenden und teuren Bahnabrissen führen kann.
Ziel der Erfindung ist es, eine verbesserte Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die zuvorgenannten Nachteile beseitigt sind und eine schnelle, erfolgreiche und sichere Überführung des Streifens gewährleistet ist. Dabei soll insbesondere ein möglichst sicheres Heraustrennen des Überführstreifens aus der restlichen Materialbahn sowie ein möglichst stabiler, störungsfreier Lauf sowohl des Randstreifens als auch des Überführstreifens sichergestellt sein, wobei bezüglich des Überführstreifens möglichst bis zum Maschinenelement am Ende der Überführstrecke für einen entsprechend stabilen, störungsfreien Lauf zu sorgen ist.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß eine Leitvorrichtung vorgesehen ist, um den Randstreifen allgemein quer zur Bahnlaufrichtung seitlich vom Überführstreifen weg auszulenken, und daß eine Straff einrichtung vorgesehen ist, um den Randstreifen gleichzeitig zu straffen.
Aufgrund dieser Ausbildung ist auf einfache Weise ein schnelles, erfolgreiches und sicheres Überführen des Streifens gewährleistet. So ist insbesondere ein sicheres Heraustrennen des Überführstreifens aus der restlichen Materialbahn sowie ein stabiler, störungsfreier Lauf sowohl des Randstreifens als auch des Überführstreifens sichergestellt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung besitzt die Leitvorrichtung eine Leitfläche, die in Laufrichtung des Randstreifens betrachtet von einer flachen Ebene am Beginn im Bereich der Aufnahme des Randstreifens in eine gekrümmte, seitlich nach außen weisende Kontaktfläche für den Randstreifen übergeht.
Grundsätzlich ist auch eine solche Ausführungsform der Leitvorrichtung denkbar, bei der diese mehrere, insbesondere drei, zumindest im wesentlichen ebene, mit seitlichen Wangen versehene, kaskadenförmig angeordnete Leitbleche umfaßt.
Die Straffeinrichtung umfaßt vorzugsweise wenigstens eine Treibstrahldüse. Dabei kann beispielsweise wenigstens eine Treibstrahlwasserdüse und/oder wenigstens eine Treibstrahlluftdüse vorgesehen sein.
Bei einer zweckmäßigen praktischen Ausführungsform umfaßt die Straffeinrichtung wenigstens zwei in Laufrichtung des Randstreifens hintereinander liegende Düseneinheiten mit jeweils wenigstens einer Treibstrahldüse.
Dabei ist es von Vorteil, wenn wenigstens eine in Laufrichtung des Randstreifens vorangehende Treibstrahldüse vorgesehen ist, deren Strahlrichtung bezüglich der Bahnlaufrichtung um einen Winkel nach außen geneigt ist, der in einem Bereich von etwa 5 bis etwa 60°, vorzugsweise in einem Bereich von etwa 25 bis etwa 35°, liegt.
Zweckmäßigerweise ist wenigstens eine in Laufrichtung des Randstreifens nachfolgende Treibstrahldüse vorgesehen, deren Strahlrichtung bezüglich
der Bahnlaufnchtung um einen Winkel nach außen geneigt ist, der größer ist als der entsprechende Neigungswinkel wenigstens einer vorangehenden Treib strahldüse.
Die Leitvorrichtung ist vorteilhafterweise so ausgeführt, daß die maximale seitliche Auslenkung des Randstreifens größer als etwa 20 mm, insbesondere größer als etwa 50 mm, und vorzugsweise etwas größer als 100 mm ist,
Der Randstreifen wird zweckmäßigerweise in einen Pulper oder Ausschußbehälter geleitet.
Als Trennelement ist zweckmäßigerweise jeweils ein berührungslos arbeitendes Trennelement, insbesondere Hochdruckwasserstrahl- oder Laserstrahl-Trennelement, oder ein mechanisches Schneidelement, insbesondere Messer- oder Kreismesserelement, vorgesehen.
Werden berührungslos arbeitende Trennelemente eingesetzt, so können diese insbesondere im Bereich des letzten Bauelements der vorangehenden Maschinensektion, beispielsweise im Bereich eines Trockenzylinders einer Papiermaschine, angeordnet sein, um die Trennung auf diesem Bauelement zu bewirken.
Werden als Trennelemente mechanisch arbeitende Schneidelemente eingesetzt, so sind diese vorzugsweise in einem nicht gestützten Zug der Materialbahn angeordnet, um die Trennung in diesem Zug zu bewirken.
Der letzten Baueinheit, z.B. einem Trockenzylinder, der vorangehenden Maschinensektion ist vorzugsweise ein Schaber zugeordnet, um die Materialbahn abzuschaben.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigen:
Figur 1 eine rein schematische Teildarstellung einer Vorrichtung zum Überführen einer Papier- oder Kartonbahn von einem Trokkenzylinder am Ende einer Trockenpartie oder Vortrockenpar-
tie zu einer nachfolgenden Maschinensektion in einer Draufsicht, und
Figur 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Figur 1 in Richtung des Pfeiles P.
Die in den beiden Figuren 1 und 2 dargestellte Vorrichtung dient dem Überführen einer flexiblen Materialbahn 10, hier beispielsweise einer Papier- oder Kartonbahn, von einer vorangehenden Maschinensektion 12, hier beispielsweise einer Trockenpartie oder Vortrockenpartie, zu wenigstens einer nachfolgenden Sektion einer der Herstellung und/oder Behandlung der Materialbahn 10 dienenden Maschine, d.h. im vorliegenden Fall einer Papiermaschine 18.
Dabei wird die Materialbahn 10 mittels zweier Trennelemente 20, 22 in einen sich in Bahnlaufrichtung L erstreckenden Randstreifen 24, einen daran angrenzenden Überführstreifen 26 sowie die an diesen Überführstreifen 26 angrenzende Restbahn 28 zerteilt.
Die Überführvorrichtung umfaßt eine Leitvorrichtung 14, um den Randstreifen 24 allgemein quer zur Bahnlaufrichtung L seitlich vom Überführstreifen 26 weg auszulenken, sowie eine Straffeinrichtung 16, durch die der Randstreifen 24 gleichzeitig gestrafft wird. 5
Wie anhand der beiden Figuren 1 und 2 zu erkennen ist, besitzt die Leitvorrichtung 14 eine Leitfläche 11, die in Laufrichtung L' des Randstreifens 24 betrachtet von einer flachen Ebene am Beginn B (vgl. Figur 1) im Bereich der Aufnahme des Randstreifens 24 in eine gekrümmte, seitlich nach außen weisende Kontaktfläche für den Randstreifen 24 übergeht.
Die Straffeinrichtung umfaßt mehrere, hier zwei, in Laufrichtung L' des Randstreifens 24 hintereinander liegende Düseneinheiten 13, 15 mit jeweils mehreren Treib strahldüsen 13' bzw. 15'. Dabei können beispielsweise Treibstrahlwasserdüsen und/oder Treibstrahlluftdüsen eingesetzt werden.
Die in Laufrichtung L' des Randstreifens 24 vorangehende Düseneinheit 13 umfaßt wenigstens eine Treibstrahldüse 13', deren Strahlrichtung bezüglich der Bahnlaufrichtung L um einen Winkel &agr;&idigr; nach außen geneigt ist. Dieser Winkel &agr;&idigr; kann insbesondere in einem Bereich von etwa 5 bis etwa 60°, vorzugsweise in einem Bereich von etwa 25 bis etwa 35° liegen.
Die in Laufrichtung L' des Randstreifens 24 nachfolgende Düseneinheit umfaßt wenigstens eine Treibstrahldüse 15', deren Strahlrichtung bezüglich der Bahnlaufrichtung L um einen Winkel 0.2 nach außen geneigt ist, der vorzugsweise größer als der entsprechende Neigungswinkel &agr;&idigr; wenigstens einer der vorangehenden Treibstrahldüsen 13' ist.
Die Leitvorrichtung 14 kann überdies so ausgeführt sein, daß die maximale seitliche Auslenkung &Dgr;&khgr; des Randstreifens 24 größer als etwa 20 mm, insbesondere größer als etwa 50 mm, und vorzugsweise größer als etwa 100 mm ist.
Der Randstreifen 24 wird in einen Pulper oder Ausschußbehälter 30 geleitet. Vor einer Überführung in die nachfolgende Maschinensektion kann auch die restliche Materialbahn in diesen Pulper 30 geführt werden.
Wie anhand der Figuren 1 und 2 zu erkennen ist, kann zur Überführung des Streifens 26 in die nachfolgende Maschinensektion beispielsweise eine verschwenkbare Führungsplatte 17 (flip tray) vorgesehen sein. Im vorliegenden Fall ist diese Führungsplatte 17 um eine an ihrem einen Ende vorgesehene Achse 19 in Richtung des Pfeiles F verschwenkbar.
Als Trennelement 20, 22 kann jeweils ein berührungslos arbeitendes Trennelement, insbesondere Hochdruckwasserstrahl- oder Laserstrahl-Trennelement, oder ein mechanisches Schneidelement, insbesondere Messer- oder Kreismesserelement, vorgesehen sein.
Im vorliegenden Fall sind diese Trennelemente im Bereich des letzten Trockenzylinders 44 der Trockenpartie bzw. einer Vortrockenpartie der Papiermaschine 18 angeordnet. Die Trennung erfolgt somit auf diesem Trockenzylinder 44.
Dem Trockenzylinder 44 ist vorzugsweise ein oszillierender Schaber 21 zugeordnet, um die Materialbahn 10 von der Oberfläche dieses Zylinders abzuschaben. In der Figur 1 ist zudem auch der zugeordnete Schaberbalken 34 zu erkennen.
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Beim Trennen und Überführen kann beispielsweise wie folgt vorgegangen werden:
die Trennelemente 20, 22 befinden sich in Schneidposition - Aktivieren der Straffeinrichtung 16 im Bereich des Laufweges des Randstreifens 24
Heraustrennen bzw. Schneiden des Randstreifens 24 mit dem dem betreffenden Bahnrand 32 am nächsten gelegenen ersten Trennelement 20
- Straffen, d.h. Ziehen des Randstreifens 24 mittels der Straffeinrichtung 16
Ablenken des Randstreifens 24 nach außen Abführen des Randstreifens 24 in den Pulper 30 Heraustrennen bzw. Schneiden des Überführ Streifens 26 mit dem zweiten Trennelement 22
Überführen des Streifens 26
Nach dem Überführen wird der Streifen 26 durch Vergrößern des gegenseitigen Abstandes der beiden Trennelemente 20, 22 auf die volle Bahnbreite vergrößert. Dabei werden die Trennelemente 20 und 22 in entgegengesetzter Richtung bis zu dem jeweiligen äußersten Bahnrand verfahren. Danach werden sie abgeschaltet, und die Straffeinrichtung 16 wird deaktiviert.
Unabhängig von der jeweiligen Ausführungsform ist es insbesondere bei engen Platzverhältnissen überdies von Vorteil, wenn die Vorrichtung seitlich aus dem Bereich der Papierbahn herausgezogen werden kann, um die Bildung von Engstellen bzw. Störstellen in der vorangehenden Maschinensektion zu verhindern.
• · &bgr; ·§'··■·'· &phgr; fr
| 10 | Materialbahn, Papier- oder Kartonbahn |
| 11 | Leitfläche |
| 12 | vorangehende Maschinensektion, Trocken- oder |
| Vortrockenpartie | |
| 13 | Düseneinheit |
| 13' | Treib strahldüsen |
| 14 | Leitvorrichtung |
| 15 | Düseneinheit |
| 15' | Treibstrahldüsen |
| 16 | Straffeinrichtung |
| 17 | verschwenkbare Führungsplatte (flip tray) |
| 18 | Papiermaschine |
| 19 | Schwenkachse |
| 20 | erstes Trennelement |
| 21 | Schaber |
| 22 | zweites Trennelement |
| 24 | Randstreifen |
| 26 | Überführstreifen |
| 28 | Restbahn |
| 30 | Pulper |
| 32 | Bahnrand |
| 34 | Schaberbalken |
| 44 | Trockenzylinder |
| &agr;&idigr; | Winkel |
| &Ogr;.2 | Winkel |
| &Dgr;&khgr; | maximal seitliche Auslenkung |
* · ■* «ft
Beginn der Leitfläche Pfeil
Bahnlaufrichtung
Laufrichtung des Randstreifens
Claims (15)
1. Vorrichtung zum Überführen einer flexiblen Materialbahn (10), insbesondere Papier- oder Kartonbahn, von einer vorangehenden (12) zu wenigstens einer nachfolgenden Sektion einer der Herstellung und/oder Behandlung der Materialbahn (10) dienenden Maschine (18), insbesondere Papiermaschine, bei der die Materialbahn (10) mittels zweier Trennelemente (20, 22) in einen sich in Bahnlaufrichtung (L) erstreckenden Randstreifen (24), einen daran angrenzenden Überführstreifen (26) sowie die an diesen Überführstreifen (26) angrenzende Restbahn (28) zerteilbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine Leitvorrichtung (14) vorgesehen ist, um den Randstreifen (24) allgemein quer zur Bahnlaufrichtung (L) seitlich vom Überführstreifen (26) weg auszulenken, und daß eine Straffeinrichtung (16) vorgesehen ist, um den Randstreifen (24) gleichzeitig zu straffen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitvorrichtung (14) eine Leitfläche (11) besitzt, die in Laufrichtung (L') des Randstreifens (24) betrachtet von einer flachen Ebene am Beginn (B) im Bereich der Aufnahme des Randstreifens (24) in eine gekrümmte, seitlich nach außen weisende Kontaktfläche für den Randstreifen (24) übergeht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitvorrichtung (14) mehrere, insbesondere drei, zumindest im wesentlichen ebene, mit seitlichen Wangen versehene, kaskadenförmig angeordnete Leitbleche umfaßt.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Straffeinrichtung (16) wenigstens eine Treibstrahldüse (13', 15') umfaßt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine als Treibstrahlwasserdüse ausgeführte Treibstrahldüse (13', 15') vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine als Treibstrahlluftdüse ausgeführte Treibstrahldüse (13', 15') vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Straffeinrichtung (16) wenigstens zwei in Laufrichtung (L') des Randstreifens (24) hintereinander liegende Düseneinheiten (13, 15) mit jeweils wenigstens einer Treibstrahldüse (13', 15') umfaßt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine in Laufrichtung (L') des Randstreifens (24) vorangehende Treibstrahldüse (13') vorgesehen ist, deren Strahlrichtung bezüglich der Bahnlaufrichtung (L) um einen Winkel (α1) nach außen geneigt ist, der in einem Bereich von etwa 5 bis etwa 60°, vorzugsweise in einem Bereich von etwa 25 bis etwa 35°, liegt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine in Laufrichtung (L') des Randstreifens (24) nachfolgende Treibstrahldüse (15') vorgesehen ist, deren Strahlrichtung bezüglich der Bahnlaufrichtung (L) um einen Winkel (α2) nach außen geneigt ist, der größer ist als der entsprechende Neigungswinkel (α1) wenigstens einer vorangehenden Treibstrahldüse (13').
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Leitvorrichtung (14) so ausgeführt ist, daß die maximale seitliche Auslenkung (Δx) des Randstreifens (24) größer als etwa 20 mm, insbesondere größer als etwa 50 mm, und vorzugsweise größer als etwa 100 mm ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet daß der Randstreifen (24) in einen Pulper (30) oder Ausschußbehälter geleitet wird.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Trennelement (20, 22) jeweils ein berührungslos arbeitendes Trennelement, insbesondere Hochdruckwasserstrahl- oder Laserstrahl-Trennelement, oder ein mechanisches Schneidelement, insbesondere Messer- oder Kreismesserelement, vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß berührungslos arbeitende Trennelemente (20, 22) vorgesehen und diese Trennelemente (20, 22) im Bereich des letzten Bauelements der vorangehenden Maschinensektion, insbesondere eines Trockenzylinders (44) einer Papiermaschine (18), angeordnet sind, um die Trennung auf diesem Bauelement (44) zu bewirken.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Trennelemente (20, 22) mechanisch arbeitende Schneidelemente vorgesehen und diese Trennelemente (20, 22) in einem nicht gestützten Zug der Materialbahn (10) angeordnet sind, um die Trennung in diesem Zug zu bewirken.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der letzten Baueinheit, insbesondere Trockenzylinder (44), der vorangehenden Maschinensektion (12) ein Schaber (21) zugeordnet ist, um die Materialbahn (10) abzuschaben.
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