Im
Bankwesen finden zur Reduzierung der Personalkosten und um es den
Bankkunden zu ermöglichen,
ihr Geld rund um die Uhr abheben zu können, Geldausgabeautomaten
mehr und mehr Verbreitung. Sie sind üblicherweise im Bereich einer Kundenhalle
bzw. einer Vorhalle der Kundenhalle angeordnet und ein Zugang ist
außerhalb
der Schalterstunden nur mit einer magnetisch lesbaren Bank- oder
Kreditkarte bzw. einer Chipkarte möglich. Darüber hinaus sind Geldausgabeautomaten
auch in reinen Selbstbedienungsstellen eines Geldinstitutes oder
an externen Standorten wie Einkaufszentren und Tankstellen zu finden.
Ein
Geldautomat besteht dabei im Wesentlichen aus einem Speicher für Banknoten,
der vom Bankpersonal in regelmäßigen Abständen aufgefüllt werden
muss, sowie einer Ein-/Ausgabevorrichtung, über die der Nutzer mit dem
Geldausgabeautomaten kommunizieren kann. Diese umfasst unter anderem ein
Kartenlesegerät,
dem der Nutzer seine Karte zuführt,
eine Anzeigevorrichtung, vorzugsweise in Form eines Displays oder
Bildschirms, und üblicherweise ein
Tastenfeld zur Eingabe von Zahlen oder sonstigen Steuerungsfunktionen.
Der Nutzer gibt, nachdem das Kartenlesegerät die Bankkarte bzw. deren Magnetstreifen
oder Chip überprüft hat,
im Normalfall zuerst seine Geheimnummer ein und kann nachfolgend,
beispielsweise über
das Tastenfeld oder über eine
der Anzeigevorrichtung zugeordnete Tastatur, den von ihm gewünschten
Betrag auswählen.
Hat die Überprüfung der
Geheimnummer die Berechtigung des Nutzers ergeben wird von einer
Geldausgabevorrichtung die entsprechende Anzahl Banknoten aus dem
Speicher entnommen, um diese an einer Ausgabeöffnung dem Nutzer zur Verfügung zu
stellen. Der gesamte Vorgang des Geldabhebens wird hierbei von einer
entsprechend hard- und/oder softwaremäßig ausgelegten Steuereinheit
gesteuert. Es ist ersichtlich, dass der Geldausgabeautomat über Warneinrichtungen
verfügt,
die im Falle eines Diebstahlversuchs ein Alarmsignal ausgeben oder
weiterleiten.
Als
nachteilig hierbei ist anzusehen, dass bei der Ausgabe einer alten,
häufig
benutzen Banknote diese nicht nur ein unansehnliches Äußeres aufweisen
kann sondern aufgrund der häufigen
Benutzung ihr ein unangenehmer Geruch anhaften kann. Dies könnte bei
einem Nutzer des Geldautomaten ein subjektives Unwohlsein hervorrufen,
das ihn dazu verleitet, beim nächsten
Mal einen anderen Geldausgabeautomaten zu verwenden.
Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist der Fachmann vor die Aufgabe gestellt,
einen Geldausgabeautomaten dahingehend zu verbessern, dass ein erhöhter Anreiz
zur Benutzung des Geldausgabeautomaten geschaffen wird. Des Weiteren soll
ein entsprechendes Verfahren angegeben werden.
Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch die Merkmale der Ansprüche 1, 10 und 11 gelöst.
Der
Kerngedanke der Erfindung besteht darin, dass ein an sich bekannter
Geldausgabeautomat mit einer zusätzlichen
Vorrichtung zum Aufbringen von Duftstoffen auf die auszugebenden
Banknoten ausgestattet ist. Dabei kann im Rahmen der Erfindung diese
Vorrichtung vom Fachmann in an sich beliebiger Weise ausgestaltet
werden, bevorzugt jedoch wie im Folgenden beschrieben. Auch die
Art der Duftstoffe, z. B. ätherische Öle, parfümierte Flüssigkeiten
oder künstlich
erzeugte Duftstoffe, ist im Rahmen der Erfindung frei auswählbar ebenso
wie deren Konsistenz. Es ist ersichtlich, dass die Vorrichtung zum
Aufbringen eines Duftstoffs eine Speichereinheit für die aufzubringenden
Duftstoffe umfasst, sowie die eigentliche Aufbringeinheit, mit der
die Duftstoffe auf die Oberfläche
der Banknoten aufgebracht werden.
Es
ist dem Fachmann möglich,
aus der Vielzahl bekannter Duftstoffe diejenigen auszuwählen, die
besonders gut an der Oberfläche
der Banknoten haften. Hierfür
kann es möglich
sein, dass je nach Land und dem für die Banknoten verwendeten
Papier unterschiedliche Duftstoffe auszuwählen sind.
Es
versteht sich, dass die Vorrichtung zum Aufbringen von Duftstoffen
vorzugsweise von der im Geldausgabeautomaten vorhandenen Steuereinheit gesteuert
wird, um auf jede Banknote die ausreichende Menge Duftstoffe aufzubringen.
Prinzipiell ist aber eine autarke Ansteuerung ebenfalls möglich.
Im
Rahmen der Erfindung ist es mit umfasst, dass nicht nur Banknoten
mit Duftstoffen versehen werden, sondern auch Geldmünzen, die
z. B. über Geldwechsler
ausgegeben werden. Hierfür
kann es notwendig sein, dass andere Duftstoffe ausgewählt werden,
die spezifisch auf die metallischen Geldmünzen abgestimmt sind und möglichst
lange an ihnen haften. Im Folgenden ist die Beschreibung dahingehend
zu verstehen, dass sowohl Banknoten als auch Geldmünzen jeweils
entsprechend behandelt werden.
Der
Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Banknoten bei ihrer
Entnahme aus dem Geldausgabeautomaten durch den Nutzer einen angenehmen
Duft verströmen
und somit das suggestive Wohlbefinden des Nutzers erhöht ist.
Somit wird er zumindest unterbewusst dazu veranlasst, beim nächsten Mal
diesen Geldausgabeautomaten wieder zu verwenden. In bevorzugter
Weise werden Duftstoffe verwendet, die bei geringer Dosierung möglichst
intensiv riechen und die möglichst
lange an der Oberfläche
der Banknoten anhaften, um diese längerfristig zu beduften.
Zudem
kann die Beduftung als Marketinginstrument eingesetzt werden. Ziel
könnte
es sein, einen Duft eines Geldinstitutes oder sonstiger Institution
zu generieren und auf alle Bereiche der Bank zu übertragen, wobei Geld ein wesentliches
Produkt eines Geldinstitutes ist. Somit wird ein weiteres Instrument zur
Kundenbindung geschaffen und die Bank wird positiv ins Gespräch gebracht.
Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
In
bevorzugter Weise ist die Vorrichtung zum Aufbringen von Duftstoffen
auf Banknoten ein Zerstäuber,
dem ein Speicher für
eine Flüssigkeit
zugeordnet ist. Dabei kann die Vorrichtung entweder derart ausgelegt
sein, dass entweder jede einzelne Banknote durch die Vorrichtung
hindurch gefördert und
von dem Zerstäuber
mit einer duftenden Flüssigkeit
besprüht
wird, oder dass das gesamte auszugebende Banknotenbündel bestäubt wird.
Dem Fachmann sind entsprechende Duftstoffe, die beispielsweise wasserlöslich und
längerfristig
in einem Vorratsspeicher speicherbar sind, bekannt. Der Zerstäuber ist
derartig ausgelegt, dass er jede Banknote mit einer ausreichenden
Menge an Flüssigkeit
vorzugsweise beidseitig besprüht.
In
einer alternativen Ausgestaltung kann die Vorrichtung auch als Stempel
oder Walze ausgebildet sein. Beispielsweise kann ein Stempelkissen
mit einer Lösung
mit Duftstoffen getränkt
sein, wobei der Stempel, nachdem er in das Stempelkissen gedrückt wurde,
jede einzelne Banknote mit den Duftstoffen abstempelt. Ebenso können die
Banknoten über
eine Walze geführt
werden, bevor sie an der Geldausgabevorrichtung an den Nutzer ausgegeben
werden. Die Duftstoffe sind hier bevorzugt ebenfalls in einer Lösung gelöst, mit
der die Walze getränkt
wird.
Nach
einer bevorzugten Ausführungsform sind
unterschiedliche Düfte
bzw. Duftstoffe auf die auszugebenden Banknoten aufbringbar. Dementsprechend
ist die Vorrichtung zum Aufbringen von Duftstoffen derartig ausgelegt,
dass beispielsweise unterschiedliche Duftstoffe aus unterschiedlichen Vorratsspeichern
aufgebracht werden. Ebenso können
mehrere gleichartig aufgebaute Vorrichtungen mit jeweils einem anderen
abgespeicherten Duftstoff vorhanden sein. Dabei ist es möglich, dass
mehrere auszugebende Geldscheine unterschiedlich duften oder bei
jedem Ausgabevorgang ein neuer Duft aufgebracht wird. Des Weiteren
ist vorgeschlagen, dass ein Nutzer, der anhand seiner in den Geldausgabeautomaten
eingegebenen Bank- oder Kreditkarte sowie seiner Geheimnummer identifizierbar
ist, vorab den von ihm gewünschten
Duft eingestellt hat, so das er, egal an welchem Geldausgabeautomaten
er Geld abhebt, immer den von ihm gewünschten Duft auf seinen Banknoten
erhält.
In
einer vorteilhaften Weiterbildung ist der vom Geldausgabeautomaten
bzw. der Vorrichtung auf die Banknoten aufgebrachte Duft vom Nutzer wählbar. Dies
kann beispielsweise im Rahmen einer menügeführten Abfrage über das
Display vor der eigentlichen Ausgabe der Banknoten durchgeführt werden.
Zusätzlich kann
der Geldausgabeautomat mit einer Einheit zur Erfassung biometrischer
Daten versehen sein. Dies kann unter anderem ein Iris-Scanner, ein Bildverarbeitungssystem,
das ein Bild des Kopfes des Nutzers analysiert, oder ein Fingerabdrucksensor
sein. Hat sich der Nutzer anhand seiner biometrischer Daten ausgewiesen
kann der Geldausgabeautomat die von ihm ausgegebenen Banknoten selbsttätig mit
der vom Nutzer voreingestellten Duftnote versehen.
Zur
Verbesserung der Hygiene bei der Nutzung von Banknoten ist vorgeschlagen,
dass zusätzlich
oder alternativ ein Desinfektionsmittel auf die Banknoten aufbringbar
ist. Dies kann im Wesentlichen mit einer gleichartigen Vorrichtung
erfolgen, so dass das Desinfektionsmittel beispielsweise über einen
Zerstäuber
auf jede Banknote beidseitig aufgesprüht wird.
Zusätzlich kann
der Geldausgabeautomat mit einer Banknotenwascheinrichtung versehen
sein, mit der die Banknoten, bevor Duftstoffe auf sie aufgebracht
und sie an den Nutzer ausgegeben werden, gewaschen werden, um eine Übertragung
von Keimen oder dergleichen zu unterbinden. Eine derartige Wascheinrichtung
kann vom Fachmann in beliebiger Weise erstellt werden.
Im
Vorhergehenden wurde die Erfindung in Verbindung mit einem Geldausgabeautomat,
kurz auch Bankautomat, wie er heute an praktisch jeder Bankfiliale
zur Verfügung
steht, beschrieben. Es ist jedoch ersichtlich, dass auch alle anderen
Automaten, an denen Geld ein- und/oder ausgegeben wird, mit einer
gleichartigen Vorrichtung versehen sein können. Dies können sogenannte
Geld-Recycler sein, an denen selbsttätig Geldein- und auszahlungen vorgenommen werden,
oder Automaten zum Wechseln von Banknoten. In gleicher Weise kann
die Vorrichtung zum Aufbringen von Duftstoffen auch an einer handelsüblichen
Ladenkasse vorgesehen sein, beispielsweise in einem Supermarkt.
Dabei werden die Banknoten, die ein Kunde als Wechselgeld erhalten
soll, selbsttätig
einem Speicher entnommen, an der Vorrichtung ein Duftstoff auf die
Banknoten aufgebracht und die Banknoten anschließend entweder an die Kassiererin
weitergeleitet oder unmittelbar an den Kunden ausgegeben. In gleicher
Weise können hier
auch die von einem Kunden als Bezahlung abgegebenen Banknoten, bevor
sie in einen Speicher abgelegt werden, behandelt werden. Weiterhin
ist es möglich,
dass zentral ausgelieferte Banknoten, d. h. diejenigen Banknoten,
die z. B. von einer Zentralbank an mehrere Bankfilialen ausgeliefert
werden, entsprechend behandelt werden.
Der
Geldausgabeautomat kann werkseitig vom Hersteller bereits mit der
Vorrichtung zum Aufbringen von Duftstoffen auf Banknoten versehen sein.
In gleicher Weise ist es möglich,
dass diese Vorrichtung als Nachrüstsatz
angeboten wird, die nachträglich
in einen Bankautomaten eingebaut wird, um diesen aufzuwerten.