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DE102005001512A1 - Zange und Verfahren zum Eindrücken und Lösen eines Sicherungsbolzens - Google Patents

Zange und Verfahren zum Eindrücken und Lösen eines Sicherungsbolzens Download PDF

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Abstract

Mit der Erfindung wird eine Zange zum Ein- und/oder Ausdrücken eines Bolzens (10) in eine bzw. aus einer durch ein Bauteil (11) durchgehende Öffnung vorgeschlagen, wobei die Zange (1) zum Umfassen des Bauteils (11) eine eine Ausnehmung (8) aufweisende erste Backe (3) und eine eine Druckfläche (9) aufweisende zweite Backe (4) aufweist, wodurch ein aus dem Bauteil (11) austretendes Ende des Bolzens (10) in die Ausnehmung (8) eintreten kann, wenn mittels der zweiten Backe (4) Druck auf ein entgegengesetztes Ende des Bolzens (10) ausgeübt wird. Mittels eines in Richtung der ersten Backe (3) längs verstellbaren Stiftes (16) in der zweiten Backe können auch klemmende Bolzen (10) sicher gelockert werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zange zum ein- und/oder Ausdrücken eines Bolzens. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Einbringen eines Bolzens in eine dafür vorgesehene durchgehende Öffnung eines Bauteils, wobei ein erstes Ende des Bolzens in einem ersten Schritt in die Öffnung eingebracht wird. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Lösen eines Bolzens aus einem Bauteil.
  • Bozen wie insbesondere Sicherungsbolzen werden in der Technik in vielfältiger Weise eingesetzt, um die Verbindung von zwei Bauteilen fest, jedoch lösbar zu sichern. Zum Herstellen der Verbindung werden die zu verbindenden Teile beispielsweise ineinander geschoben. In den zu verbindenden Teilen sind Öffnungen vorhanden, die zueinander auszurichten sind. Durch die Öffnung wird anschießend ein Sicherungsbolzen gesteckt, der ein Auseinanderschieben der verbundenen Teile verhindert. Bei Kleinteilen kann der Sicherungsbolzen häufig einfach per Hand eingesteckt und anschießend mittels eines Sicherungsrings seinerseits gesichert werden. Bei größeren Bauteilen sind dagegen zumeist Werkzeuge zum Einbringen und Lösen des Sicherungsbozens erforderlich.
  • Letzteres gilt insbesondere auch für den Gerüstbau. So sind beispielsweise aus dem Messe- und Veranstaltungsbereich Traversengerüste bekannt, die mittels konischer Verbinder zusammengefügt werden. Hierbei werden die Verbinder zwischen die zu verbindenden Traversen gesteckt und anschließend mittels eines Sicherungsbolzens miteinander verbunden und gesischert. Der Sicherungsbolzen wird seinerseits mittels eines Sicherungssplints gegen Herausrutschen gesichert.
  • Es sind hierzu Sicherungsbolzen bekannt, die konisch verlaufen und in eine ebenfalls konische Öffnung der zu verbindenden Teile eingesteckt werden. Der Sicherungsbolzen wird hierbei zunächst von Hand in die Öffnung der zu verbindenden Teile eingesetzt. Um einen festen, in der Regel formschlüssigen Sitz des Sicherungsbolzens in der Öffnung zu gewährleisten, muß der Sicherungsbolzen jedoch mit ausreichender Kraft in die Öffnung gedrückt werden. Dies ist ohne Werkzeuge nicht realisierbar. Daher wird der Sicherungsbolzen nach dem Einsetzen per Hand bisher mit einem Hammer fest geschlagen. Hierdurch entsteht jedoch ein nicht unerhebliche Lärmbelästigung durch den Schlag von Metall auf Metall. Des weiteren werden die Sicherungsbolzen durch das Einschlagen mittels eines Hammers verformt und somit beschädigt. Die Sicherungsbolzen werden daher schnell unbrauchbar.
  • Zum Lösen des Sicherungsbolzens wird bisher ebenfalls ein Hammer eingesetzt. Der aus den zu verbindenden Teilen mit seinem schmaleren Ende herausstehende Sicherungsbolzen wird dabei in umgekehrter Richtung wie beim Einschlagen herausgeschlagen. Hierdurch wird das Ende des Sicherungsbolzens, auf das hierbei eingeschlagen wird, ebenfalls verformt und zwar derart, dass sein Durchmesser zunimmt oder zumindest das Ende teilweise verbreitert wird. Als Folge dieser Verbreiterung läßt sich das Ende des Sicherungsbolzens schlecht oder gar nicht mehr durch die Öffnung in den zu verbindenden Teilen treiben. Des weiteren lassen sich durch die Verformung auch die Sicherungssplinte nicht mehr einstecken, so dass die Sicherungsbolzen unbrauchbar sind. Neben der bereits erwähnten Lärmbelästigung ist daher auch aus diesen Gründen das Lösen der Sicherungsbolzen mittels eines Hammers unvorteilhaft.
  • Darüber hinaus stehen die Traversen durch die während des Gebrauchs aufgetretene Belastung häufig unter mechanischer Spannung. Dies hat zur Folge, dass der konusförmige Sicherungsbolzen in der ebenfalls konusförmigen Öffnung der zu verbindenden Teile hängen bleibt. Um den Sicherungsbolzen dann endgültig zu lösen, wird dieser bisher mit einem Durchschlag oder Dom ausgetrieben. Es ist also neben dem Hammer ein weiteres Werkzeug erforderlich.
  • Es sind weitere Werkzeuge bekannt, die jedoch nicht für die oben genannten Zwecke eingesetzt werden und dafür auch nicht speziell ausgelegt sind.
  • Eine erste Aufgabe der Erfindung besteht daher dann ein Werkzeug anzugeben, mit dem Bolzen, insbesondere die oben genannten Sicherungsbolzen, sowohl ein- als auch ausgedrückt werden können, das jedoch die genannten Nachteile, wie insbesondere Lärmbelästigung und Beschädigung der Bolzen vermeidet.
  • Eine zweite Aufgabe der Erfindung besteht darin ein Verfahren zum Einbringen eines Bolzens in eine dafür vorgesehene durchgehende Öffnung eines Bauteils anzugeben, das die genannten Nachteile des bisherigen Verfahrens vermeidet.
  • Eine dritte Aufgabe der Erfindung besteht darin ein Verfahren zum Lösen eines Bolzens aus einem Bauteil anzugeben, das die genannten Nachteile des bisherigen Verfahrens vermeidet.
  • Die erstgenannte Aufgabe wird durch eine Zange zum Ein- und/oder Ausdrücken eines Bolzens in eine bzw. aus einer durch ein Bauteil durchgehende Öffnung gelöst, wobei die Zange zum Umfassen des Bauteils eine eine Ausnehmung aufweisende erste Backe und eine eine Druckfläche aufweisende zweite Backe aufweist, wodurch ein aus dem Bauteil austretendes Ende des Bolzens in die Ausnehmung eintreten kann, wenn mittels der zweiten Backe Druck auf ein entgegengesetztes Ende des Bolzens ausgeübt wird.
  • Die zweitgenannte Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Einbringen eines Bolzens in eine dafür vorgesehene durchgehende Öffnung eines Bauteils, wobei ein erstes Ende des Balzens in einem ersten Schritt per Hand in die Öffnung eingebracht wird, und das dadurch gekennzeichnet ist, dass der Bolzen in einem zweiten Schritt anschließend mittels einer eine erste und eine zweite Backe aufweisenden Zange weiter in die Öffnung gedrückt wird, wobei die zweite Backe auf ein zweites Ende des Bolzens einwirkt und das erste Ende des Bolzens in eine Ausnehmung in der ersten Backe drückt. Vorzugsweise wird hierfür die erfindungsgemäße Zange verwendet.
  • Die drittgenannte Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Lösen eines Bolzens aus einem Bauteil, das dadurch gekennzeichnet ist, dass der Bolzen mittels einer Zange gelöst wird, wobei eine zweite Backe der Zange auf den Bolzen einwirkt und diesen durch eine Ausnehmung in einer ersten Backe der Zange drückt.
  • Die Erfindung löst sich also völlig von dem bisher eingesetzten Werkzeug für dem genannten Zweck und schlägt die Verwendung einer Zange vor. Allerdings können herkömmliche Zangen hierfür nicht eingesetzt werden. Da der Bolzen sowohl beim Eindrücken als auch beim Ausdrücken auf jeweils einer Seite aus dem Bauteil heraustritt, können Zangen mit zwei in herkömmlicher Weise auf das Bauteil einwirkenden Backen nicht verwendet werden. Es ist daher vorgesehen, dass die erste Backe eine Ausnehmung aufweist, in die das aus dem Bauteil austretende Ende des Bolzens eintreten kann. Bei der zweiten Backe ist eine solche Ausnehmung dagegen nicht erforderlich. Vielmehr weist die zweite Backe eine Druckfläche auf, die auf den Bolzen einwirkt und diesen in das Bauteil hinein bzw. aus dem Bauteil heraus treibt.
  • Während grundsätzlich verschiedene Ausgestaltungen der Ausnehmung in der ersten Backe möglich sind, wird die Handhabung der Zange besonders einfach, wenn die Ausnehmung durch eine U-förmige (gabelförmige) Ausgestaltung der ersten Backe erzielt wird. In diesem Fall kann nämlich auch ein bereits aus dem Bauteil herausstehendes Ende des Bolzens auf einfache Weise in die Ausnehmung eingeführt werden. Dies entspricht insbesondere der Situation beim Lösen des Bolzens.
  • Eine ebenfalls U-förmige Ausgestaltung der zweiten Backe würde dagegen verhindern, dass mittels der zweiten Backe Druck auf den Bolzen ausgeübt werden kann, da die zweite Backe dann nicht mit dem Bolzen in Wirkverbindung stehen würde. Die zweite Backe weist vielmehr anstelle einer entsprechenden Ausnehmung eine Druckfläche auf, die auf den Bolzen einwirken kann.
  • In einer Ausführungsform weist die zweite Backe auf der der ersten Backe zugewandten Seite eine Vertiefung auf. Diese Vertiefung stellt die Druckfläche dar und sorgt für eine gewisse Fixierung des Bolzens in der zweiten Backe der Zange.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die zweite Backe einen Stift auf, der in Richtung zur ersten Backe hin längs einstellbar ist. Vorzugsweise ist der Stift als Schraube, insbesondere als Rändelschraube oder Sechskantschraube, ausgebildet und mittels eines Gewindes verstellbar. Durch diese Ausgestaltung wird die Funktion des eingangs beschriebenen Durchschlags oder Dorns in die Zange integriere. Flutscht beim Lösen der Verbindung der Bolzen in das Bauteil hinein und verklemmt sich dort aufgrund der mechanischen Spannungen im Bauteil, so kann eine herkömmlich ausgebildete Backe der Zange diesen nicht mehr erreichen. In diesem Fall wird bei der erfindungsgemäßen Zange lediglich die Schraube in der zweiten Backe zur ersten Backe hin gedreht, so dass die Schraube wie ein Dorn aus der zweiten Backe heraussteht und somit in die Öffnung des Bauteils eingreifen und auf den Bolzen einwirken kann.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die Spannweite der Backen verstellbar, insbesondere in einem Bereich von 25 bis 65 mm. Durch die Verstellbarkeit der Spannweite der Backen wird die Zange vorteilhaft an verschiedene Bauteile angepasst. So sind beispielsweise beim Zusammenbau eines Traversengerüsts stets viele Verbindungen gleichen Durchmessers herzustellen. Durch die Einstellbarkeit der Spannweite kann diese auf den erforderlichen Wert eingestellt werden, wodurch der Arbeitsablauf begünstigt wird. Insbesondere werden die zu überbrückenden Leerwege beim Zusammendrücken der Zange minimiert.
  • Andererseits kann durch die Einstellbarkeit der Spannweite die Zange auch für Traversengerüste unterschiedlicher Art oder Hersteller genutzt werden, obwohl dort Bauteile mit unterschiedlichen Abmessungen zum Einsatz kommen. Mit dem angegebenen Verstellbereich von 25 bis 60 mm werden alle derzeitigen Traversensysteme abgedeckt.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist die Spannkraft der Backen einstellbar. Hierdurch kann der auftretende Druck auf die jeweiligen Erfordernisse eingestellt werden.
  • Vorzugsweise ist die Zange nach dem Prinzip einer Gripzange ausgebildet. Derartige Zangen sind bekannt und werden auch als Schweißerzangen oder Klemmzangen bezeichnet. Gripzangen bieten sowohl eine Einstellung für die Spannweite als auch für die Spannkraft mittels einer verstellbaren Schraube, die auf einen Verstellbolzen einwirkt. Zum grundsätzlichen Aufbau wird beispielsweise auf die Schweizer Patentschrift Nr. 414 495 und Nr. 414 497 verwiesen. Während der grundsätzliche Aufbau solcher Gripzangen übernommen werden kann, sind jedoch die Backen in der erfindungsgemäßen Weise auszugestalten.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels und der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine erfindungsgemäße Zange in der Funktion des Eindrückens eines Bolzens in ein Bauteil
  • 2: eine erfindungsgemäße Zange in der Funktion des Ausdrückens eines Bolzens aus einem Bauteil
  • 3: eine Ansicht des U-förmig ausgebildeten Backens einer erfindungsgemäßen Zange.
  • 1 zeigt in vereinfachter Darstellung eine erfindungsgemäße Zange. Die Zange mit Ausnahme der Backen ist im wesentlichen wie eine sogenannte und an sich bekannte Grip- oder Schweißerzange ausgebildet, so dass auf die Beschreibung und Darstellung der diesbezüglichen Details verzichtet werden kann. Die Zange weist zwei Griffe 2, 7 auf. Der erste Griff 2 ist hier einstöckig mit der ersten Backe 3 ausgebildet, jedoch ist auch eine zweistückige Ausbildung möglich. Die zweite Backe 4 ist über Gelenkverbindungen 5, 6 mit dem ersten Griff 2 und dem zweiten Griff 7 verbunden. Der erste Griff 2 und der zweite Griff 7 sind weiterhin mittels eines nicht dargestellten Gelenkarms eines Kniehebelgelenks verbunden, wobei der Gelenkarm über eine Einstellschraube verstellbar ist. Hierdurch wird eine Einstellung der Spannweite der Backen 3, 4 und der Spannkraft erzielt. Hinsichtlich der konstruktiven Ausgestaltung, die insoweit nicht erfindungswesentlich ist, kann beispielsweise auf die Schweizer Patentschrift Nr. 414 495 zurückgegriffen werden. Andere Ausgestaltungen sind jedoch möglich.
  • Erfindungsgemäß weist die erste Backe 3 eine Ausnehmung 8 auf, während die zweite Backe 4 eine Druckfläche 9 aufweist. Zwischen die Backen 3, 4 wird ein Bolzen 10 mit dem zu verbindenden Bauteil 11 eingespannt. Das zu verbindende Bauteil 11 besteht aus einem innen konisch zulaufenden Ring 12, in den ein Verbindungsteil 13 eingesetzt ist. Das Verbindungsteil 13 läuft im Außenbereich ebenfalls konisch zu und ist mit seinen Außenabmessungen an die Innenabmessungen des Rings 12 angepaßt. Bei dem Ring 12 und dem Verbindungsteil 13 handelt es sich beispielsweise um Verbindungselemente eines Traversengerüsts. Sowohl der Ring 12 als auch das Verbindungsteil 13 weisen querverlaufende und aufeinander angepaßte Öffnungen auf, durch die der Bolzen 10 gesteckt wird. Der Bolzen 10 ist ebenso wie die dazugehörigen Öffnungen des Rings 10 und des Verbindungsteils 13 konisch ausgebildet. Der Ring 12 und das Verbindungsteil 13 werden von Hand zusammengefügt, wobei die Öffnungen für den Bolzen 10 zueinander ausgerichtet werden. Anschließend wird der Bolzen 10 von Hand in das so vorgefertigte Bauteil 11 eingeführt. Das erste, dünnere Ende 14 des Bolzens 10 ist nun im Bauteil verschwunden oder aber bereits wieder aus dem Bauteil 11 ausgetreten, während das zweite, dickere Ende 15 ebenfalls noch aus dem Bauteil herausragt. Das Bauteil 11 mit dem eingesteckten Bolzen 10 wird nun zwischen die Backen 3, 4 der Zange 1 eingeführt. Hierbei liegt das Bauteil 11 an der ersten Backe 3 an, wobei das ggf. bereits aus dem Bauteil 11 herausragende erste Ende 14 des Bolzens 10 in die Ausnehmung 8 hinein ragt. Das zweite Ende 15 des Bolzens 10 liegt an der Druckfläche 9 der zweiten Backe 4 an. Durch Zusammendrücken der Griffe 2, 7 werden die Backen 3, 4 aufeinander zu bewegt, so dass der Bolzen 10 formschlüssig in die entsprechende konische Öffnung des Bauteils 11 gedrückt wird und eine weitgehend spielfreie Verbindung des Rings 12 mit dem Verbindungsteil 13 erreicht wird. Die Zange wird anschließend entspannt und entnommen. Zur Sicherung des Bolzens 10 kann in eine Bolzenöffnung 19 am ersten Ende 14 ein Sicherungssplint eingeführt werden.
  • Auf diese lassen lassen sich mit der erfindungsgemäßen Zange Verbindungen von Traversengerüsten geräuscharm und ohne Beschädigung des Bolzens 10 herstellen.
  • In 2 ist das Ausdrücken des Bolzens 10 aus dem Bauteil 11 mittels der Zange 1 gezeigt. Das Bauteil 11 mit dem Bolzen 10 wird, ggf. nach Entfernen eines Sicherungssplints, zwischen die Backen 3, 4 der Zange 1 eingeführt, wobei Zange 1 und Bauteil 11 mit Bolzen 10 gegenüber 1 um 180° gedreht zueinander angeordnet werden. Das zweite, dickere Ende 15 des Bolzens 10 wird hierbei in die Ausnehmung 8 der ersten Backe 3 eingeführt, so dass das Bauteil 11 an der ersten Backe 3 anliegt. Das erste, dünnere Ende 14 des Bolzens 10 liegt an der Druckfläche 9 der zweiten Backe 4 an. Durch Zusammendrücken der Griffe 2, 7 werden die Backen 3, 4 aufeinander zu bewegt, wobei durch die Druckfläche 9 der Bolzen 10 gelockert wird. In der Darstellung der 2 bewegt sich der Bolzen 10 dabei nach links. Der gelockerte Bolzen 10 kann dann aus dem Bauteil 11 entnommen werden und das Bauteil 11 kann wieder getrennt werden.
  • Es kann nun der Fall auftreten, dass zwar das erste dünnere Ende 14 durch die Druckfläche 9 der zweiten Backe in das Bauteil 11 gedrückt wird, dort jedoch verklemmt. Für diesen Fall ist innerhalb der Druckfläche 9 eine Schraube 16 vorgesehen, die in Richtung der ersten Backe 3 in die zweite Backe 4 weiter eingedreht werden kann, so dass ein vorderes Ende 17 der Schraube 16 domartig aus der Druckfläche 9 hervorragt und somit in die Öffnung des Bauteils 11 eintreten und auf den Bolzen 10 weiter einwirken kann. Der Bolzen 10 kann somit ohne zusätzliches Werkzeug weiter ausgetrieben und gelockert werden.
  • 3 zeigt eine Ansicht der ersten Backe 3 mit der Ausnehmung 8 in einer gegenüber den 1 und 2 um 90° gedrehten Darstellung. Wie aus dieser Darstellung ersichtlich ist, ist die erste Backe 3 U- oder gabelförmig ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass der Bolzen 10 von der Vorderseite 18 der ersten Backe 3 einfach in die Ausnehmung 8 eingeführt werden kann.
  • Die Verwendung der erfindungsgemäßen Zange wurde anhand der Verbindung eines Traversengerüsts erläutert, ohne hierauf beschränkt zu sein. Die erfindungsgemäße Zange kann auch beim allgemeinen Gerüst- und Bühnenbau, zum Eindrücken von Sprengringen oder Sicherungsbolzen oder ähnlichen Anwendungen zum Einsatz kommen.

Claims (13)

  1. Zange zum Ein- und/oder Ausdrücken eines Bolzens (19) in eine bzw. aus einer durch ein Bauteil (11) durchgehende Öffnung, wobei die Zange (1) zum Umfassen des Bauteils (11) eine eine Ausnehmung (8) aufweisende erste Backe (3) und eine eine Druckfläche (9) aufweisende zweite Backe (4) aufweist, wodurch ein aus dem Bauteil (11) austretendes Ende des Bolzens (10) in die Ausnehmung (8) eintreten kann, wenn mittels der zweiten Backe (4) Druck auf ein entgegengesetztes Ende des Bolzens (10} ausgeübt wird.
  2. Zange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Backe (3) U-förmig ausgebildet ist.
  3. Zange nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Backe (4) auf der der ersten Backe (3) zugewandten Seite eine Vertiefung aufweist.
  4. Zange nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Backe (4) einen Stift aufweist, der in Richtung der ersten Backe längs verstellbar ist.
  5. Zange nach Ansprach 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift als Schraube (16), insbesondere als Rändelschraube oder als Sechskantschraube, ausgebildet ist und mittels eines Gewindes verstellbar ist.
  6. Zange nach einem der vorhergenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannweite der Backen (3, 4) verstellbar ist, insbesondere im Bereich von 25 bis 85 mm.
  7. Zange nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannkraft der Backen (3, 4) verstellbar ist.
  8. Zange nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zange (1) als Gripzange ausgebildet ist.
  9. Zange nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zange (1) im Gerüstbau eingesetzt wird.
  10. Verfahren zum Einbringen eines Bolzens (10) in eine dafür vorgesehene durchgehende Öffnung eines Bauteils (11), wobei ein erstes Ende (14) des Bolzens (10) in einem ersten Schritt per Hand in die Öffnung eingebracht wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (10) in einem zweiten Schritt anschließend mittels einer eine erste und eine zweite Backe (3; 4) ausweisenden Zange (1) weiter in die Öffnung gedrückt wird, wobei die zweite Backe (4) auf ein zweites Ende (15) des Bolzens (10) einwirkt und das erste Ende (14) des Bolzens in eine Ausnehmung (8) in der ersten Backe (8) drückt.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zange (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 verwendet wird.
  12. Verfahren zum Lösen eines Bolzens (10) aus einem Bauteil (11), dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (10) mittels einer Zange (1) gelöst wird, wobei eine zweite Backe (4) der Zange (1) auf den Bolzen (10) einwirkt und diesen durch eine Ausnehmung (8) in einer ersten Backe (3) der Zange (1) drückt.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zange (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 verwendet wird.
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