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DE102005007874B3 - Vorrichtung und ein Verfahren zum Auflockern eines Stapels aus blattförmigem Gut - Google Patents

Vorrichtung und ein Verfahren zum Auflockern eines Stapels aus blattförmigem Gut Download PDF

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DE102005007874B3
DE102005007874B3 DE200510007874 DE102005007874A DE102005007874B3 DE 102005007874 B3 DE102005007874 B3 DE 102005007874B3 DE 200510007874 DE200510007874 DE 200510007874 DE 102005007874 A DE102005007874 A DE 102005007874A DE 102005007874 B3 DE102005007874 B3 DE 102005007874B3
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DE200510007874
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English (en)
Inventor
Dieter Lösche
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Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer AG
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auflockern eines Stapels aus blattförmigem Gut, insbesondere eines Papierstapels, mit einem Auflagetisch mit einer Auflagefläche für den Stapel und Mitteln zum Voneinanderlösen benachbarter Blätter des Stapels. der Papierstapel legt sich um eine vom Auflagetisch beabstandete Gegenfläche.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auflockern eines Stapels aus blattförmigem Gut, insbesondere eines Papierstapels, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Verfahren zum Auflockern eines Stapels aus blattförmigem Gut gemäß den Merkmalen des Anspruchs 42.
  • Durch die DE 100 03 024 C2 ist ein Rütteltisch für einen Stapel aus bogenartigem Material bekannt, wobei auf einer Grundplatte des Rütteltischs seitliche Anschläge ausgebildet sind, in denen Blasdüsen ausgebildet sind, über die während des Rüttelvorgangs zur Verminderung der Reibung zwischen den einzelnen Bogen Luft in den Stapel geblasen wird. Ein solcher Rütteltisch dient in erster Linie zum Ausrichten eines Stapels nach wenigstens zwei Seitenkanten.
  • Die DE 693 00 714 T2 beschreibt eine Vorrichtung zum Auflockern eines Blätterstapels, wobei ein Rütteltisch mit einer Auflagefläche für den Stapel vorgesehen ist. Der Blätterstapel wird mittels zweier Andrückwalzen um einen Zylinder gelegt.
  • Die GB 743 387 zeigt eine Vorrichtung zum Vereinzeln von Blättern mittels einer Saugwalze, wobei in den Blätterstapel seitlich Luft eingeblasen wird.
  • Die DE 84 37 975 U1 und die DE 1 258 876 B offenbaren Vorrichtungen zum Vereinzeln von Bogen von einem Bogenstapel mittels Saufwalzen.
  • In vielen Fällen haften die einzelnen Blätter eines Stapels so aneinander, dass eine spätere Vereinzelung der Blätter des Stapels schwierig werden kann. Dies trifft insbesondere auch auf bedruckte Papierstapel zu, bei denen die Druckfarbe die Haftung zum benachbarten Blatt noch erheblich verstärken kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Auflockern eines Stapels aus blattförmigem Gut, insbesondere eines Papierstapels, zu schaffen, womit eine Trennung der einzelnen Blätter sicher erfolgt.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 oder 42 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass aufgrund des Anpressens des Stapels an die Gegenfläche mit konvexer Krümmung eine wirksame Trennung der einzelnen Blätter des Blattstapels erreicht wird, nachdem die einzelnen an die Gegenfläche angedrückten Blätter des Stapels aufgrund ihres unterschiedlichen Abstandes von der Achse der konvexen Krümmung unterschiedliche Krümmungsradien einnehmen, wodurch eine Auffächerung des Stapels erfolgt.
  • Weiterhin ermöglicht die Teilbarkeit des Auflagetischs einen besonders einfachen, stabilen, kompakten und kostengünstigen mechanischen Aufbau der Vorrichtung, der es ermöglicht, dass der Auflagetisch beim Zuführen und Abführen des Stapels geschlossen ist, also eine glatte Transportfläche für den Stapel vorliegt, und gleichzeitig die beweglichen Andruckelemente auf einfache Weise durch den entstehenden Spalt unterhalb des Auflagetischs verbringbar bzw. von dort zum Stapel hin bewegbar sind. Auch ist die Vorrichtung für alle Papierformate geeignet.
  • Die Gegenfläche kann grundsätzlich jede beliebige Krümmung aufweisen, nachdem bei entsprechender Realisierung der Andruckelemente immer die gewünschte Auffächerung des Stapels erreicht werden kann. Eine mechanisch besonders einfache Lösung ergibt sich jedoch im Falle einer konvexen Krümmung der Gegenfläche, wobei eine zylindrisch bzw. teilzylindrische Gegenfläche bevorzugt wird.
  • Der Auflagetisch kann in drei oder mehr Teile teilbar sein, wobei dann zwei oder mehr Spalte entstehen, durch die z.B. jeweils eines der Andruckelemente hindurchführbar ist. In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist der Auflagetisch jedoch unter Bildung eines mittleren Spalts in zwei Hälften teilbar, was eine besonders einfache mechanische Lösung ermöglicht.
  • Die beweglichen Andruckelemente können grundsätzlich flächig ausgebildet sein mit einer Form, die an die Form der Gegenfläche unter Berücksichtigung der Stapeldicke angepasst ist, und großflächig an die Stapelunterseite angelegt werden, oder im Wesentlichen linienförmig, wobei diese im Wesentlichen linienförmigen Andruckelemente zunächst im Wesentlichen mittig an den Stapel herangeführt werden und dann in Richtung beider Stapelenden in entgegengesetzte Richtungen am Stapel entlang geführt werden, so dass dieser in zunehmendem Umfang an die Gegenfläche angepresst wird.
  • Solche linienförmigen Andruckelemente könnten beispielsweise Bürstenelemente sein. Bei der Erfindung sind die beweglichen Andruckelemente jedoch von Andruckwalzen gebildet, die an der Unterseite des Stapels vorzugsweise frei abrollbar sind. Insbesondere sind zwei Andruckwalzen vorgesehen, die unter Zwischenschaltung des Stapels an die Gegenfläche anpressbar beidseitig des dem Auflagetisch zugewandten Scheitels der Gegenfläche in entgegengesetzte Richtungen unter Anpressen des Stapels an die Gegenfläche verfahrbar sind, wodurch sich durch einfache mechanische Mittel ein sicheres Anpressen des Stapels an die Gegenfläche bei gleichzeitig zuverlässigem Auffächern des Stapels ergibt.
  • Bei der Erfindung ist ein parallel zur Achse der Gegenfläche angeordnetes Klemmelement vorgesehen, welches senkrecht zur Auflagefläche durch den Spalt hindurch in Richtung zur Gegenfläche hin beweglich ist, um den Stapel in einem mittleren Bereich zwischen sich und der Gegenfläche zu klemmen. Dieses Klemmelement kann insbesondere von einer senkrecht zur Auflagefläche angeordneten und bewegbaren Klemmplatte gebildet sein. Neben dem Fixieren des aufzulockernden Stapels an der Gegenfläche lockert ein solches Klemmelement den Stapel bereits in gewissem Umfang auf, nachdem es den Stapel beim Andrücken an die Gegenfläche zunächst um ein gewisses Maß anhebt, wodurch der Stapel gebogen wird, was regelmäßig bereits eine gewisse Auflockerung bewirkt, insbesondere dann, wenn der Stapel anschließend in die entgegengesetzte Richtung gekrümmt wird.
  • Weiterhin ist bei der Erfindung vorgesehen, dass ein Innenraum der Andruckwalzen mittels Druckluft beaufschlagbar ist. In bevorzugter Weiterbildung weisen die Andruckwalzen über ihren zylindrischen Umfang verteilte Luftaustrittsöffnungen auf, so dass insbesondere den aufgefächerten Stirnseiten des um die Gegenfläche gelegten Stapels Blasluft zugeführt werden kann, die zwischen die einzelnen Blätter eindringt und die Trennung der Blätter und somit die Auflockerung des Stapels weiter deutlich fördert. Vorzugsweise wird über die Andruckwalzen nur dann Blasluft zugeführt, wenn diese über die Stirnseiten des Stapels geführt werden, um unnötigen Luftzug zu vermeiden und Energie zu sparen.
  • Zweckmäßigerweise kann die Luftzufuhr konstruktiv so gelöst sein, dass die Andruckwalzen einen zylindrischen Kern mit mindestens einer Luftzuführleitung, einen relativ zum Kern drehbaren Mantel, in dem die Luftaustrittsöffnungen ausgebildet sind, und einen zwischen Kern und Mantel ausgebildeten Innenraum aufweisen, wobei die Druckluft dem Innenraum über die mindestens eine Luftzuführleitung im Kern zuführbar ist.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung am Kern Abdichtmittel dichtend fixiert sind, die sich über die axiale Länge der Andruckwalze erstrecken, an der Innenseite des drehbaren Mantels dichtend anliegen und zwischen sich eine gegenüber dem übrigen Innenraum abgeschlossene Druckluftkammer definieren, wobei die über den Kern zugeführte Druckluft dieser Druckluftkammer zuführbar ist; zweckmäßigerweise erstreckt sich hierbei die von den Abdichtmitteln definierte Druckluftkammer über einen radialen Bereich der Andruckwalze von weniger als 90°, insbesondere von weniger als 45°. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass Blasluft ungezielt in alle Richtungen strömt, vielmehr kann die Blasluft gezielt auf die aufgefächerten Stirnseiten des Stapels gerichtet werden, wodurch einerseits wiederum unnötiger Luftzug vermieden und Energie gespart wird und andererseits das Volumen der Blasluft auf die Stirnseiten des Stapels erhöht werden kann.
  • Nachdem beim Anpressen der Andruckwalze eine gewisse Durchbiegung sowohl des Walzenmantels als auch der Welle, also des die Luftzuführleitung beinhaltenden Kerns erfolgen kann, sollten die Abdichtmittel so ausgebildet sein, dass sie die Durchbiegung von Walzenmantel und Welle aufnehmen bzw. ausgleichen.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist gemäß einem besonders bevorzugten Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass die Abdichtmittel zwei in Achsrichtung verlaufende Dichtkanten aufweisen, über die sie an der Innenseite des drehbaren Mantels dichtend anliegen, wobei gemäß einer ersten Alternative die Abdichtmittel von Dichtstreifen aus elastisch deformierbarem Material gebildet sind, die unter einem spitzen Winkel an der Innenseite des Mantels anliegen und zwischen sich die Druckluftkammer definieren. Bei Zufuhr von Druckluft über den Kern in die Druckluftkammer werden die elastischen streifenförmigen Dichtungen mit dem in der Druckluftkammer bestehenden Druck unter spitzem Winkel an den Innendurchmesser des Walzenmantels gedrückt, wodurch einerseits eine gewisse Durchbiegung des Walzenmantels samt Welle ausgeglichen und andererseits ein Verschleiß der streifenförmigen Dichtungen kompensiert werden kann.
  • Das Material der Dichtstreifen kann insbesondere aus Federbandstahl, Messingblech oder Polyamid bestehen, wobei die Dicke des elastisch verformbaren Materials vorzugsweise zwischen 0,1 und 1 mm liegt. Besonders bevorzugt sind Dichtstreifen aus Messingblech mit einer Stärke zwischen 0,2 und 0,4 mm, insbesondere mit einer Stärke von 0,3 mm.
  • Gemäß einer zweiten Alternative ist vorgesehen, dass die Abdichtmittel von in radialer Richtung federnd gelagerten Dichtstreifen gebildet sind, die an der Innenseite des Mantels anliegen und zwischen sich die Druckluftkammer definieren; die federnde Lagerung sorgt hier für die Kompensation der Walzendeformation und des Dichtungsverschleißes.
  • Gemäß einer dritten Alternative ist vorgesehen, dass die Abdichtmittel zwei in Achsrichtung verlaufende, zwischen sich die Druckluftkammer definierende Leisten umfassen, deren der Innenseite des Mantels zugewandte Seiten mit einem elastisch deformierbaren Belag versehen sind, über den sie an der Innenseite des Mantels dichtend anliegen. Der elastisch deformierbare Belag kann hierbei insbesondere bürstenartig ausgebildet sein, wobei einerseits eine ausreichende Abdichtung der Druckluftkammer gegenüber dem Innenraum gewährleistet ist und andererseits Deformationen und Verschleiß zuverlässig kompensiert werden können.
  • In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die dem Auflagetisch gegenüberliegende Gegenfläche an einem an zwei Lagerplatten gelagerten Zylinder ausgebildet ist, wobei die Lagerplatten durch Traversen auf ein vorgegebenes Maß voneinander beabstandet sind und an einem Rahmen der Vorrichtung befestigbar sind, dass an jeder der Lagerplatten mindestens ein Anschraubelement ausgebildet ist, über das die Lagerplatte stirnseitig am Rahmen anschraubbar ist, und dass das mindestens eine Anschraubelement mindestens einer der beiden Lagerplatten als separates Teil ausgebildet ist und an der Lagerplatte befestigbar ist.
  • Es wird also an einer der beiden Lagerplatten der Anflanschbereich von der Lagerplatte getrennt und das bzw. die Anschraubelemente am Rahmen befestigt; mit einer Querverbindung durch dieses Anschraubelement wird diese Lagerplatte am Rahmen befestigt. Bei der anderen Lagerplatte sind die Anschraubelemente einstückig an dieser ausgebildet und diese Lagerplatte wird direkt stirnseitig am Rahmen befestigt und bestimmt Richtung und Entfernung der erstgenannten Lagerplatte. Auf diese Weise ist es möglich, den Zylinder am Rahmen zu befestigen, ohne dass Anpassarbeiten erforderlich werden, wobei dennoch ein Verspannen des Zylinders ausgeschlossen ist. Die vorgeschlagene Anordnung ist daher besonders montagefreundlich und es sind keine Anpassscheiben erforderlich.
  • Falls ein Ausrichten des eingebauten Zylinders gewünscht bzw. erforderlich ist, so ist zweckmäßigerweise das mindestens eine Anschraubelement beider Lagerplatten jeweils als separates Teil ausgebildet und an der Lagerplatte befestigbar.
  • Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Zylinderlagerung ist auch im Zusammenhang mit anderen Vorrichtungen, bei denen ein Zylinder bzw. eine Walze an zwei Lagerplatten gelagert und an einem Rahmen o. dgl. zu befestigen ist, mit Vorteil anzuwenden. Die Erfindung betrifft daher auch ganz allgemein eine Zylinder- bzw. Walzenanordnung mit den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 37 bis 41, wobei die Zylinder z.B. auch Nummerierzylinder oder Eindruckzylinder sein können und der Rahmen z.B. ein Druckwerkgestell sein kann.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform durch folgende Schritte gekennzeichnet: der Stapel wird dem Auflagetisch in dessen geschlossener Position zugeführt, der Auflagetisch wird unter Bildung eines Spalts geöffnet, das Klemmelement wird durch den Spalt hindurch angehoben und klemmt den Stapel zwischen sich und der Gegenfläche, die unterhalb des Auflagetischs befindlichen Andruckwalzen werden beidseitig des Klemmelements durch den Spalt hindurch angehoben und mit Druck an den Stapel angelegt, die Andruckwalzen rollen in entgegengesetzte Richtungen beidseitig an der Unterseite des Stapels und anschließend an den beiden aufgefächerten gegenüberliegenden Stirnseiten des Stapels ab, während die Andruckwalzen über die Stirnseiten des Stapels rollen, wird diesen Blasluft zugeführt, die zwischen die Blätter geleitet wird, das Klemmelement wird abgesenkt und der Auflagetisch geschlossen, der Stapel wird dem Auflagetisch entnommen, der Auflagetisch wird wieder geöffnet und die Andruckwalzen durch den Spalt hindurch unterhalb des Auflagetischs verfahren, und der Auflagetisch wird geschlossen.
  • Aufgrund dieser Merkmalskombination ergibt sich ein besonders gutes Auflockern des Stapels: aufgrund des vorzugsweise mittigen Anhebens des Stapels mittels des Klemmelements und des Herunterhängens der beiden Stapelenden aufgrund der Schwerkraft erfolgt ein erstes Krümmen den Stapels, was bereits zu einer ersten Auflockerung führt. Aufgrund des beidseitigen Andrucks des Stapels an die Gegenfläche mittels der Andruckwalzen erfolgt eine Krümmung des Stapels in die entgegengesetzte Richtung und die Blätter des Stapels werden aufgrund ihres unterschiedlichen Krümmungsradius geringfügig gegeneinander verschoben und so voneinander gelöst. Nachdem die Andruckwalzen an den aufgefächerten Stirnseiten des Stapels abrollen und gleichzeitig Blasluft zwischen die Blätter geleitet wird, wird eine Trennung der einzelnen Blätter zusätzlich unterstützt. Die von den Andruckwalzen freigegebenen Blatthälften fallen aufgrund der Schwerkraft und zusätzlich unterstützt von der Blasluft nach unten, wobei der Blattstapel wiederum eine entgegengesetzte Krümmung einnimmt, nachdem er im mittleren Bereich nach wie vor an der Gegenfläche festgeklemmt ist. Schließlich nimmt der Stapel beim Absenken des Klemmelements wieder seine ebene Lage ein, wobei ein letztes gegeneinander Verschieben der Blätter erfolgt.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen in schematischer bzw. halbschematischer Darstellung:
  • 1 eine Seitenansicht einer Auflockerungsvorrichtung gemäß der Erfindung,
  • 2 eine weitere Seitenansicht der Vorrichtung gemäß 1,
  • 3 eine Draufsicht auf den Auflagetisch der Vorrichtung gemäß 2 in Richtung A -A,
  • 4 einen Schnitt durch eine Andruckwalze der Vorrichtung gemäß 1,
  • 5 eine teilweise geschnittene Seitenansicht durch einen Teil der Vorrichtung gemäß 1, wobei eine der Andruckwalzen in zwei unterschiedlichen Betriebspositionen dargestellt ist,
  • 6 einen Schnitt durch eine alternative Ausbildung einer Andruckwalze der Vorrichtung gemäß 1,
  • 7 einen Schnitt durch eine weitere alternative Ausbildung einer Andruckwalze der Vorrichtung gemäß 1,
  • 8 einen Schnitt durch eine weitere alternative Ausbildung einer Andruckwalze der Vorrichtung gemäß 1,
  • 9 einen Schnitt durch eine weitere alternative Ausbildung einer Andruckwalze der Vorrichtung gemäß 1,
  • 10 einen Schnitt durch eine weitere alternative Ausbildung einer Andruckwalze der Vorrichtung gemäß 1,
  • 11 einen Schnitt durch eine weitere alternative Ausbildung einer Andruckwalze der Vorrichtung gemäß 1,
  • 12 einen Schnitt durch eine weitere alternative Ausbildung einer Andruckwalze der Vorrichtung gemäß 1,
  • 13 einen Schnitt durch eine weitere alternative Ausbildung einer Andruckwalze der Vorrichtung gemäß 1,
  • 14 eine Draufsicht auf die Lagerung des die Gegenfläche definierenden Zylinders der Vorrichtung nach 1 von unten,
  • 15 eine Seitenansicht der einen Lagerplatte der Zylinderlagerung nach 14,
  • 16 eine Seitenansicht der anderen Lagerplatte der Zylinderlagerung nach 14, und
  • 17 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform der Erfindung.
  • Es wird zunächst auf die 1 bis 3 Bezug genommen. Die Auflockerungsvorrichtung umfasst einen Auflagetisch 100 mit einer horizontalen Auflagefläche 102 für einen Stapel 104 aus bogenartigem Material, insbesondere einem Papierstapel 104, mit einer in der Darstellung gemäß 3 von rechts nach links verlaufenden Längsrichtung. Der Auflagetisch 100 ist mittig quer zu seiner Längsrichtung in zwei Tischhälften 106 und 108 geteilt. Jede Hälfte 106; 108 ist auf einer Längsführung 110; 112 an sich bekannter Bauart in einer horizontalen Ebene in Längsrichtung verschieblich gelagert und mittels nicht näher dargestellter Antriebe zwischen einer ersten Position, in der die beiden Tischhälften 106; 108 zur Bildung einer durchgehenden Auflage- und Transportfläche aneinander liegen, und einer zweiten Position, in der die Tischhälften 106; 108 unter Bildung eines Spalts 114 auseinandergefahren sind, bewegbar. Mit den Bezugsziffern 116; 118 und 120 sind am Auflagetisch 100 angeordnete Führungsbleche bzw. Anschläge bezeichnet.
  • Mittig oberhalb des Auflagetischs 100 ist relativ zum Auflagetisch 100 ortsfest an einem hier nicht näher dargestellten Rahmen der Vorrichtung ein Zylinder 122 angeordnet, dessen Zylinderachse in einer zur Ebene der Auflagefläche 102 parallelen Ebene und senkrecht zu ihrer Längsrichtung verläuft. Die zylindrische Außenwandung des Zylinders 122 definiert eine Gegenfläche 124, worauf weiter unten noch näher eingegangen wird.
  • Ein Klemmelement, insbesondere eine Klemmplatte 126 ist in einer vertikalen Ebene, die auch die Achse des Zylinders 122 umfasst, mittels nicht näher dargestellter, an sich bekannter Antriebsmechanismen zwischen einer oberen und einer unteren Endposition beweglich angeordnet. In ihrer unteren Endposition befindet sich die Klemmplatte 126 vollständig unterhalb des Auflagetischs 100. Aus dieser Position ist sie nach oben durch den geöffneten Spalt 114 hindurch in Richtung zum Zylinder 122 verfahrbar, wobei die Klemmplatte 126 den auf der Auflagefläche 102 befindlichen Papierstapel 104 mittig anhebt und mittels ihrer oberen horizontalen Stirnkante 128 gegen die vom Zylinder 122 gebildete Gegenfläche 124 drückt, wodurch der Papierstapel 104 zwischen der Klemmplatte 126 und der Gegenfläche 124 geklemmt bzw. fixiert wird.
  • Zwei Andruckelemente, insbesondere zwei Andruckwalzen 130 sind parallel zur Achse des Zylinders 122 zwischen einer unteren und einer oberen Endposition bewegbar angeordnet. In ihrer unteren Endposition befinden sich die Andruckwalzen 130 vollständig unterhalb des Auflagetischs 100, wobei je eine Andruckwalze 130 an je einer Seite der Klemmplatte 126 angeordnet ist. Aus dieser unteren Position heraus sind die Andruckwalzen 130 zunächst senkrecht nach oben durch den geöffneten Spalt 114 hindurch in Richtung zum Zylinder 122 verfahrbar, vgl. 1, bis sie an der Unterseite des mittels der Klemmplatte 126 am Zylinder 122 fixierten Papierstapels 104 anliegen. Anschließend sind die Andruckwalzen 130 beidseitig der Klemmplatte 126 in entgegengesetzte Richtungen nach oben verfahrbar, wobei sie unter Vordruck an der Unterseite des Stapels 104 anliegen, an diesem frei abrollen und diesen in zunehmendem Umfang gegen die zylindrische Gegenfläche 124 drücken, bis sie die Endkanten der Stapelunterseite erreichen; diese Position ist in 2 und in 5, untere Position, gezeigt. Anschließend werden die Andruckwalzen 130 nach wie vor unter Vordruck über die beiden nunmehr aufgefächerten Seitenkanten des Papierstapels 104 unter Freigabe der bereits überstrichenen Blätter bis zu ihrer oberen Endposition geführt, in der sie schließlich auch das oberste Blatt des Papierstapels 104 freigeben, vgl. 5, obere Position. Die Lage der obersten Position hängt vom verwendeten Papierformat ab und wandert bei kleineren Papierformaten zunehmend nach unten.
  • Sobald der Papierstapel 104 vom Auflagetisch 100 entfernt ist, sind die Andruckwalzen 130 durch den geöffneten Spalt 114 hindurch wieder in ihre untere Ausgangslage verbringbar.
  • Die Andruckwalzen 130 weisen Mittel auf, um den aufgefächerten Stirnkanten des Stapels 104 Blasluft zuzuführen. In diesem Zusammenhang wird zunächst auf 4 Bezug genommen. Es genügt hier, nur eine der beiden Andruckwalzen 130 zu beschreiben, die andere Andruckwalze 130 ist entsprechend ausgebildet.
  • Die in einem Lager- und Führungsblock 132 vorzugsweise federnd gelagerte Andruckwalze 130 weist einen zylindrischen Kern 134 und einen hierzu konzentrischen, relativ zum Kern 134 drehbaren zylindrischen Mantel 136 auf, wobei zwischen Kern 134 und Mantel 136 ein in axialer Richtung luftdicht abgedichteter Innenraum 138 gebildet wird. Der Mantel 136 ist an seinem Außenumfang mit einer Antifriktionsschicht 137 versehen. Im Kern 134 ist eine axiale Bohrung 140 ausgebildet, der Druckluft zuführbar ist. Weiterhin sind im Kern 134 über dessen Länge verteilt mehrere radiale Bohrungen 142 ausgebildet, die die axiale Bohrung 140 mit dem Innenraum 138 verbinden, wobei die radialen Bohrungen 142 untereinander parallel gerichtet sind. Über die radialen Bohrungen 142 wird dem Innenraum 138 Druckluft von der axialen Bohrung 140 zugeführt. Beide Bohrungen 140; 142 sind als Luftzuführleitungen 140; 142 ausgeführt.
  • Im Mantel 136 sind über dessen Länge und Umfang verteilt eine Vielzahl von radial ausgerichteten Luftaustrittsöffnungen 144 ausgebildet, über die die Druckluft nach außen als Blasluft zur besseren Vereinzelung der Blätter des Papierstapels 104 entweichen kann. In Axialrichtung der Andruckwalze 130 gesehen sind die Luftaustrittsöffnungen 144 jeweils in gleicher radialer Richtung ausgerichtet.
  • Um die von der Andruckwalze 130 abgegebene Blasluft optimal nutzen zu können, ist vorgesehen, dass die Andruckwalze 130 die Blasluft nur in einer bestimmten Richtung abgibt, nämlich hin zum Papierstapel 104 bzw. der aufgefächerten Stirnseite des Papierstapels 104 gerichtet. Zu diesem Zweck ist innerhalb des zwischen Kern 134 und Mantel 136 definierten Innenraums 138 eine Druckluftkammer 146 ausgebildet, der die Druckluft zugeführt wird und die gegenüber dem übrigen Innenraum 138 abgedichtet ist. Diese Druckluftkammer 146 erstreckt sich über die axiale Länge der Andruckwalze 130 und wird seitlich von zwei sich in Axialrichtung erstreckenden, elastisch deformierbaren Dichtstreifen 148; 150 begrenzt, die über eine Mehrzahl von Schrauben 152; 154 an am Kern 134 ausgebildeten, in Axialrichtung verlaufende Abflachungen 156; 158 fixiert sind. Die beiden Dichtstreifen 148; 150 sind aufeinander zu geneigt ausgerichtet und liegen mit ihren freien Dichtkanten 160; 162 dichtend an der Innenseite des Mantels 136 an.
  • Die radialen Bohrungen 142 sind mittig in die Druckluftkammer 146 geführt, d.h. die beiden Dichtstreifen 148; 150 sind bezüglich der von den radialen Bohrungen 142 definierten Ebene spiegelsymmetrisch angeordnet. Die von den Dichtstreifen 148; 150 definierte Druckluftkammer 146 erstreckt sich über einen radialen Bereich der Andruckwalze 130 von 37°, vgl. auch 5. Die Breite der Druckluftkammer 146 ist etwas größer als der radiale Abstand zweier benachbarter Luftaustrittsöffnungen 144, so dass bei Rotation des Mantels 136 gegenüber dem Kern 134 stets eine in Axialrichtung verlaufende Reihe von Luftaustrittsöffnungen 144 im Bereich der Druckluftkammer 146 liegt.
  • Das Material der Dichtstreifen 148; 150 kann insbesondere aus Federbandstahl, Messingblech oder Polyamid bestehen und eine Dicke z. B. von 0,1 bis 1 mm aufweisen. Besonders geeignet sind Dichtstreifen 148; 150 aus Messingblech mit einer Stärke von z. B. 0,3 mm.
  • Im Betrieb wird der Lager- und Führungsblock 132 der Andruckwalze 130 so um den Zylinder 122 bzw. den hieran angepressten Papierstapel 104 herum geführt, dass der Kern 134 und damit auch die Druckluftkammer 146 stets in gleicher Position zur Achse des Zylinders 122 hin ausgerichtet ist, vgl. 5, die zwei Positionen der Andruckwalze 130 zeigt, nämlich die untere Position, an der sie die aufgefächerte Stirnseite des Stapels 104 erreicht, und die obere Position, in der sie das Ende der aufgefächerten Stirnseite des Stapels 104 erreicht. Man erkennt, dass die Druckluftkammer 146 geringfügig nach rückwärts gerichtet ausgerichtet ist, wodurch der Stapel 104 besonders gut aufgelockert wird, nachdem die Blasluft die einzelnen Blätter weg vom restlichen Stapel 104 drängt.
  • Die Steuerung der Druckluftzufuhr ist so, dass nur dann Blasluft erzeugt wird, wenn sich die Andruckwalze 130 im Bereich der aufgefächerten Stirnkante des Papierstapels 104 befindet, also zwischen den in 5 dargestellten beiden Positionen.
  • In den 6 bis 14 sind alternative Ausgestaltungen der die Druckluftkammer 146 der Andruckwalze 130 definierenden Abdichtmittel 148, 150; 164; 172, 174, 180; 182, 184; 186, 188; 194, 196 gezeigt. Im Übrigen entspricht der Aufbau und die Funktion der Andruckwalzen 130 dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel, so dass hierauf verwiesen werden kann.
  • Beim Ausführungsbeispiel gemäß 6 sind die Dichtmittel von einem einstückigen Federbandstahl 164 bzw. Messingblech 164 gebildet, das um den Kern 134 herumgelegt ist und dessen beide Endabschnitte 166; 168 die Dichtstreifen definieren. Abflachungen am Kern 134 sind hier überflüssig und daher nicht vorgesehen. Die Befestigungsschrauben 152; 154 sind diametral gegenüberliegend und in einer Ebene senkrecht zur Mittelebene der Druckluftkammer angeordnet.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 7 entspricht demjenigen gemäß 6, wobei jedoch nur eine einzige Reihe von Befestigungsschrauben 170 vorgesehen ist, die in der Ebene senkrecht zur Mittelebene der Druckluftkammer 146 auf der der Druckluftkammer 146 gegenüberliegenden Seite des Kerns 134 angeordnet ist.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 8 entspricht im Wesentlichen demjenigen gemäß 4, wobei am Kern 134 jedoch keine Abflachungen ausgebildet sind.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 9 entspricht im Wesentlichen demjenigen gemäß 8.
  • Beim Ausführungsbeispiel gemäß 10 sind die Dichtmittel von zwei in Axialrichtung verlaufenden Messingleisten 172; 174 gebildet, die mittels Schrauben 176; 178 am Kern 134 befestigt sind, wobei die dem Mantel 136 zugewandten Oberseiten der Messingleisten 172; 174 entsprechend dem Mantel 136 gewölbt sind und auf diese Oberseiten Klebeband 180 aufgeklebt ist, dessen Oberseite eine bürstenartige Struktur aufweist, die an der Innenseite des Mantels 136 dichtend anliegt.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 11 entspricht in etwa demjenigen gemäß 10, wobei jedoch anstelle des Klebebands 180 mit bürstenartiger Struktur an jeder Messingleiste 172; 174 seitlich eine sich radial erstreckende Kunststoffleiste 182; 184 mit einer Dicke von 2 mm fixiert ist, die zwischen Kern 134 und Mantel 136 geklemmt ist und an der Innenwandung des Mantels 136 anliegt.
  • Beim Ausführungsbeispiel gemäß 12 ist ebenfalls ein Klebeband 186 mit einer Oberfläche mit bürstenartiger Struktur vorgesehen. Im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel gemäß 10 ist hier jedoch anstelle der beiden Messingleisten 172; 174 ein Rohrteilelement 188 mittels Schrauben 190 am Kern 134 fixiert und das Klebeband 186 ist um den Kern 134 herum und über das Rohrteilelement 188 geführt und an den der Druckluftkammer 146 zugewandten Stirnseiten des Rohrteilelements 188 zusätzlich mittels Schrauben 192 fixiert.
  • Beim Ausführungsbeispiel gemäß 13 sind ähnlich dem Ausführungsbeispiel gemäß die hier jedoch in radialer Richtung federnd gelagert sind, wozu sie an mittels Federn 202; 204 vorgespannten Lagerelementen 198; 200 gehalten sind, die in entsprechenden Ausnehmungen im Kern 134 untergebracht sind.
  • Es wird nun auf die 14 bis 16 Bezug genommen. Es sei darauf hingewiesen, dass die in diesen Figuren gezeigte Anordnung in der z.B. in den 1 bis 3 gezeigten Vorrichtung im um 180° gedrehten Zustand eingebaut ist.
  • Der Zylinder 122 ist über seine Welle 206 an zwei sich gegenüberliegenden Lagerplatten 208; 210 gelagert, die durch Traversen 212; 214; 216; 218 auf ein vorgegebenes Maß voneinander beabstandet sind und an Rahmenteilen 220; 222 eines Rahmens der Auflockerungsvorrichtung lösbar befestigt sind. Wie aus 15 ersichtlich ist, sind an der Unterseite der Lagerplatte 208 zwei laschenförmige Anschraubelemente 224; 226 vorgesehen, die sich in der Ebene der Lagerplatte 208 nach unten erstrecken und über parallel zur Ebene der Lagerplatte 208 verlaufende Schraubbolzen 228; 230 an der Unterseite der Lagerplatte 208 anschraubbar sind. Weiterhin weisen die Anschraubelemente 228; 230 senkrecht zur Ebene der Lagerplatte 208 ausgebildete Bohrungen auf, die zur Befestigung der Anschraubelemente 228; 230 an dem Rahmenteil mittels Schrauben 232 dienen.
  • Wie aus 16 ersichtlich ist, sind an der Unterseite der Lagerplatte 210 ebenfalls zwei laschenförmige Anschraubelemente 234; 236 vorgesehen, die sich in der Ebene der Lagerplatte 210 nach unten erstrecken, im Gegensatz zu denjenigen der anderen Lagerplatte 208 mit der Lagerplatte 210 jedoch einstückig ausgebildet sind. Über senkrecht zur Lagerplatte 210 ausgebildete Bohrungen sind die einstückig mit der Lagerplatte 210 ausgebildeten Anschraubelemente 234; 236 an dem entsprechenden Rahmenteil 222 mittels weiterer Schrauben 232 angeflanscht.
  • Im Folgenden wird die Funktionsweise der im Vorstehenden beschriebenen Ausführungsform der Erfindung insb. unter Bezug auf die 1 bis 3 beschrieben.
  • In der Ausgangsposition befindet sich der Auflagetisch 100 in seiner geschlossenen Position und die Klemmplatte 126 und die beiden Andruckwalzen 130 sind unterhalb des Auflagetischs 100 angeordnet. Ein Papierstapel 104 wird der Auflagefläche 102 des Auflagetischs 100 zugeführt und mittig unterhalb des Zylinders 122 positioniert. Anschließend werden die beiden Tischhälften 106; 108 auseinandergefahren, so dass sich der Spalt 114 öffnet. Durch diesen Spalt 114 hindurch wird die Klemmplatte 126 nach oben gefahren und unter Anheben des mittleren Bereichs des Stapels 104 nach oben gefahren, bis der Stapel 104 in seinem mittleren Bereich zwischen Klemmplatte 126 und Zylinder 122 eingeklemmt ist.
  • Die beiden Andruckwalzen 130 werden beidseitig der Klemmplatte 126 durch den Spalt 114 hindurch nach oben verfahren, bis sie an der Unterseite des Stapels 104 unter Druck anliegen. Sodann werden die Andruckwalzen 130 beidseitig in entgegengesetzte Richtungen entlang der Unterseite des Stapels 104 zunächst konzentrisch zur Achse des Zylinders 122 in einer Kreisbogenbahn nach oben geführt, wobei der Mantel der jeweiligen Andruckwalze 130 an der Unterseite des Stapels 104 unter Andruck abrollt. Hierdurch wird der Stapel 104 in zunehmendem Umfang an den Zylinder 122 angelegt.
  • Sobald die Andruckwalzen 130 die stirnseitigen Kanten des Blattstapels 104 erreichen, wird den Andruckwalzen 130 Druckluft zugeführt und die Andruckwalzen 130 werden über die beiden Stirnseiten des Stapels 104 abgerollt und in ihre obere Endposition verfahren. Hiernach wird die Druckluftzufuhr beendet. Die beiden Seiten des Stapels 104 sind nun nach unten gefallen. Nun wird auch die Klemmplatten 126 wieder in ihre Position unterhalb des Auflagetischs 100 verfahren und der Auflagetisch 100 geschlossen; der Papierstapel 104 liegt nunmehr wieder vollständig auf der Auflagefläche 102 der Auflagetischs 100, und zwar in aufgelockertem Zustand.
  • Nach Entnahme des aufgelockerten Stapels 104 vom Auflagetisch 100 wird dieser nochmals geöffnet, die beiden Andruckwalzen 130 werden unterhalb des Auflagetischs 100 verfahren und der Auflagetisch 100 wird für einen neuer Arbeitszyklus wieder geschlossen.
  • Es wird nun auf die Ausführungsform gemäß 17 Bezug genommen. Der Auflagetisch 100 umfasst hier zwei äußere, relativ zueinander feststehende, voneinander beabstandete Tischhälften 238; 240 sowie zwei Tischklappen 242; 244, die derart verfahrbar sind, dass sie sich in einer ersten Position unterhalb der Tischhälften 238; 240 befinden und den zwischen den beiden Tischhälften 238; 240 befindlichen Raum freigeben und in einer zweiten, geschlossenen Position zwischen den beiden Tischhälften 238; 240 und mit ihrer Oberfläche in einer Ebene mit der Oberfläche der Tischhälften 238; 240, so dass eine im Wesentlichen durchgehende Auflagefläche 102 für einen (hier nicht dargestellten) Papierstapel 104 gebildet wird.
  • An den einander zugewandten Längsseiten der Tischklappen 242; 244 ist jeweils eine Ausnehmung 246; 248 ausgebildet, wobei die Ausnehmungen 246; 248 so ausgebildet sind, dass bei in ihrer geschlossenen Position befindlichen Tischklappen 242; 244 die sich gegenüberliegenden Ausnehmungen 246; 248 eine rechteckförmige Aussparung 250 im Auflagetisch 100 bilden, deren Abmessungen den Querschnittsabmessungen der Klemmplatte 126 (unter Berücksichtigung des erforderlichen Spiels) entsprechen.
  • Der Auflagetisch 100 wird nach dem weiter oben beschriebenen Auflockerungsvorgang vor dem Zurückfallen der Papierbogen auf den Auflagetisch 100 in seine in 17 dargestellte geschlossene Position verbracht, was aufgrund der Aussparung 250 für die Klemmplatte 126 möglich ist. Auf diese Weise können Papierstapel 104 mit Papierformaten bis zu einer minimalen Größe von 450 × 475 mm oder auch kleiner verarbeitet werden.
  • Gemäß einer weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung, die sich insbesondere auf eine wie beispielsweise vorstehend beschriebene Ausführungsform mit einer Aussparung 250 im Auflagetisch 100 für die Klemmplatte 126 bezieht, ist die Klemmplatte 126 zweiteilig aufgebaut mit einem unteren Basisteil und einer am Basisteil bewegbar befestigten oberen Anpressleiste. Eine solche Ausführungsform ist insbesondere von Vorteil, wenn der Auflagetisch 100 gleichzeitig als Rütteltisch ausgebildet ist, um anschließend an den Auflockerungsvorgang die einzelnen Bogen des Papierstapels 104 mittels eines Rüttelvorgangs auszurichten.
  • Während des Rüttelvorgangs besteht die Gefahr, dass aufgrund der im Auflagetisch 100 befindlichen Aussparung der unterste Bogen des Stapels 104 markiert wird, sich festklemmt oder durchhängt. Dies kann dadurch vermieden werden, dass die Aussparung 250 für die Klemmplatte 126 während des Rüttelvorgangs verschlossen wird. Hierzu dient die obengenannte, relativ zum Basisteil bewegbare Anpressleiste, die in die Aussparung 250 diese verschließend bewegbar ist und aufgrund ihrer beweglichen Lagerung am Basisteil in der Lage ist, die Rüttelbewegung mitzumachen.
  • Im einzelnen kann die zweiteilige Klemmplatte 126 so ausgebildet sein, dass das Basisteil an seiner der Anpressleiste zugewandten oberen Seite ein nutförmiges, prismenartiges Außenprofil aufweist, welches dem Innenprofil der gegenüberliegenden Anpressleiste entspricht. Beide Teile der zweiteiligen Klemmplatte 126 sind mittels Bolzen und Federn miteinander verbunden. Wird nach dem Auflockerungsvorgang ein Rüttelvorgang durchgeführt, so wird die Anpressleiste über Pneumatikzylinder mir den beiden Tischklappen 242; 244 kraftschlüssig verbunden und das Basisteil gibt durch Zurücksetzen aus der prismenförmigen Nut die Anpressleiste frei. Während des Rüttelvorgangs macht die nunmehr die Aussparung 250 verschließende Anpressleiste den Rüttelhub mit, während das Basisteil insoweit bewegungslos ist.
  • Gemäß einer weiteren, ebenfalls nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist die Klemmplatte 126 an ihrer Stirnkante 128, also im Bereich der Anpressfläche, mit einem elastisch verformbaren Material versehen, insbesondere dann, wenn es sich bei dem zu verarbeiteten Stapel 104 um einen Stapel 104 aus bedrucktem Papier handelt.
  • Bedingt durch unterschiedliches Auftragen von Druckfarbe auf den Druckbogen ergibt sich eine ungleichmäßige, wellige, mit Erhöhungen und Vertiefungen versehene Oberfläche des Papierstapels 104. Diese Erscheinung ist beim Stahlstichtiefdruck besonders stark ausgeprägt. Beim Anpressen des Papierstapels 104 durch die Klemmplatte 126 an die Gegenfläche 124 des Zylinders 122 wird im Wesentlichen nur auf die Erhöhungen der Oberfläche des Papierstapels 104 Druck ausgeübt, was in diesen Bereichen einen erhöhten Flächendruck ergibt und zur Folge hat, dass Markierungen und Beschädigungen zumindest auf dem zuunterst liegenden Druckbogen entstehen.
  • Um dies zu vermeiden, weist die im Übrigen aus Stahl bestehende Klemmplatte 126 im Bereich ihrer Anpressfläche eine Beschichtung aus elastisch deformierbarem Material auf, insbesondere aus elastomerem thermoplastischem Kunststoff mit einer Schichtdicke von etwa 3 – 8 mm, vorzugsweise etwa 5 mm. Die Härte des Beschichtungsmaterials beträgt zweckmäßigerweise zwischen 50° bis 80° Shore A, vorzugsweise etwa 70° Shore A. Die Verbindung des Beschichtungsmaterials mit der im Übrigen aus Stahl bestehenden Klemmplatte 126 kann durch Aufkleben, Aufvulkanisieren oder Aufschrauben erfolgen, es kann jedoch auch in an der oberen Kante der Klemmplatte 126 ausgebildete Führungen eingesetzt oder mittels Pratzen festgeklemmt sein.
  • Die auf diese Weise im Anpressbereich mit einer Beschichtung aus elastisch verformbarem Material versehene Klemmplatte 126 liegt am Papierstapel 104 über die gesamte Bogenlänge an und erzeugt über die gesamte Länge einen im Wesentlichen gleichmäßigen Druck auf den Papierstapel 104, nachdem aufgrund der Elastizität des Beschichtungsmaterials nicht nur auf die Erhöhungen des Papierstapels 104, sondern auch in die Vertiefungen Druck ausgeübt wird. Darüber hinaus wird ein Verrutschen des äußeren Bogens beim Verschwenken der Andruckwalzen 130 vermieden, nachdem nunmehr die Friktion zwischen Druckbogen und Beschichtungsmaterial der Klemmplatte 126 deutlich höher ist als zwischen den einzelnen Druckbogen.
  • 100
    Auflagetisch
    102
    Auflagefläche
    104
    Stapel, Papierstapel, Blattstapel
    106
    Hälfte, Tischhälfte
    108
    Hälfte, Tischhälfte
    110
    Längsführung
    112
    Längsführung
    114
    Spalt
    116
    Anschlag, Führungsblech
    118
    Anschlag, Führungsblech
    120
    Anschlag, Führungsblech
    122
    Zylinder
    124
    Gegenfläche
    126
    Andruckelemente, Klemmelement, Klemmplatte
    128
    Stirnkante
    130
    Andruckelement, Andruckwalzen
    132
    Lager- und Führungsblock
    134
    Kern
    136
    Mantel
    137
    Antifriktionsschicht
    138
    Innenraum
    140
    axiale Bohrung, Luftzuführleitung
    142
    radiale Bohrungen, Luftzuführleitung
    144
    Luftaustrittsöffnungen
    146
    Druckluftkammer
    148
    Abdichtmittel, Dichtstreifen
    150
    Abdichtmittel, Dichtstreifen
    152
    Schrauben, Befestigungsschrauben
    154
    Schrauben, Befestigungsschrauben
    156
    Abflachung
    158
    Abflachung
    160
    Abdichtmittel, Dichtkante
    162
    Abdichtmittel, Dichtkante
    164
    Abdichtmittel, Federbandstahl, Messingblech
    166
    Abdichtmittel, Dichtstreifen, Endabschnitt
    168
    Abdichtmittel, Dichtstreifen, Endabschnitt
    170
    Befestigungsschrauben
    172
    Abdichtmittel, Leiste, Messingleiste
    174
    Abdichtmittel, Leiste, Messingleiste
    176
    Schrauben
    178
    Schrauben
    180
    Abdichtmittel, Belag, Klebeband
    182
    Abdichtmittel, Kunststoffleiste
    184
    Abdichtmittel, Kunststoffleiste
    186
    Abdichtmittel, Belag, Klebeband
    188
    Abdichtmittel, Leiste, Rohrteilelement, Rohrelement
    190
    Schrauben
    192
    Schrauben
    194
    Abdichtmittel, Dichtleiste, Kunststoffleiste
    196
    Abdichtmittel, Dichtleiste, Kunststoffleiste
    198
    Lagerelement
    200
    Lagerelement
    202
    Federn
    204
    Federn
    206
    Welle
    208
    Lagerplatte
    210
    Lagerplatte
    212
    Traverse
    214
    Traverse
    216
    Traverse
    218
    Traverse
    220
    Rahmenteil
    222
    Rahmenteil
    224
    Anschraubelement
    226
    Anschraubelement
    228
    Schraubbolzen
    230
    Schraubbolzen
    232
    Schrauben
    234
    Anschraubelement
    236
    Anschraubelement
    238
    Tischhälfte
    240
    Tischhälfte
    242
    Tischklappe
    244
    Tischklappe
    246
    Ausnehmung
    248
    Ausnehmung
    250
    Aussparung

Claims (43)

  1. Vorrichtung zum Auflockern eines Stapels (104) aus blattförmigem Gut, insbesondere eines Papierstapels (104), mit einem Auflagetisch (100) mit einer Auflagefläche (102) für den Stapel (104) und Mitteln zum Voneinanderlösen benachbarter Blätter des Stapels (104), wobei sich der Papierstapel (104) um eine vom Auflagetisch (100) beabstandete Gegenfläche (124) legt, wobei mindestens zwei bewegliche Andruckelemente (126; 130) auf der Unterseite des Auflagetisches (100) verschiebbar angeordnet sind, wobei die beweglichen Andruckelemente (126; 130) Andruckwalzen (130) umfassen, dadurch gekennzeichnet, dass ein Innenraum (138) der Andruckwalzen (130) mittels Druckluft beaufschlagbar ist und die Andruckwalzen (130) über ihre Länge und ihren zylindrischen Umfang verteilte Luftaustrittsöffnungen (144) aufweisen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenfläche (124) eine konvexe Krümmung in einer Ebene senkrecht zur Auflagefläche (102) aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenfläche (124) eine Symmetrieachse, die parallel zur Auflagefläche (102) verläuft, aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse der Gegenfläche (124) parallel zu einer der Kanten des auf dem Auflagetisch (100) befindlichen Stapels (104) verläuft.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenfläche (124) zylindrisch oder teilzylindrisch ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3, 4, oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenfläche (124) als Außenseite eines Zylinders (122) ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Papierstapel (104) zwischen der Auflagefläche (102) und der Gegenfläche (124) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Papierstapel (104) in Richtung Gegenfläche (124) bewegbar ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagetisch (100) unter Bildung mindestens eines Spaltes (114) in zwei Hälften (106; 108) teilbar ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilung des Auflagetisches (100) in zwei Hälften (106; 108) mittig quer zu seiner Längsrichtung erfolgt.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Hälften (106; 108) des Auflagetisches (100) verschiebbar sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Hälften (106; 108) des Auflagetisches (100) in einer horizontalen Ebene in Längsrichtung auf einer Längsführung verschiebbar sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebung der Hälften (106; 108) des Auflagetisches (100) mittels mindestens eines Antriebs erfolgt.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Andruckelemente (126; 130) durch mindestens einen Spalt (114) des Auflagetisches (100) führbar sind.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die beweglichen Andruckelemente (126; 130) mindestens ein Klemmelement (126) umfassen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine Längsachse des als Klemmplatte ausgebildeten Klemmelementes (126) parallel zur Achse des die Gegenfläche (124) aufweisenden Zylinders (122) angeordnet ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (126) senkrecht zur Auflagefläche (102) durch den Spalt (114) hindurch in Richtung zur Gegenfläche (124) hin beweglich ist, um den Stapel (104) in einem mittleren Bereich zwischen sich und der Gegenfläche (124) zu klemmen.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 15, 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (126) von einer senkrecht zur Auflagefläche (102) angeordneten und bewegbaren Klemmplatte (126) gebildet ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Andruckwalzen (130) an der Klemmplatte (126) angeordnet sind.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, das die Achsen der Andruckwalzen (130) zu der Symmetrieachse der Gegenfläche (124) parallel sind.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 1, 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Andruckwalzen (130) an der Unterseite des Stapels (104) frei abrollbar sind.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 1, 19, 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Andruckwalzen (130) vorgesehen sind, die unter Zwischenschaltung des Stapels (104) an die Gegenfläche (124) anpressbar und beidseitig des dem Auflagetisch (100) zugewandten Scheitels der Gegenfläche (124) in entgegengesetzte Richtungen unter Anpressen des Stapels (104) an die Gegenfläche (124) verfahrbar sind.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Andruckwalzen (130) einen zylindrischen Kern (134) mit mindestens einer Luftzuführleitung (140; 142), einen relativ zum Kern (134) drehbaren Mantel (136), in dem die Luftaustrittsöffnungen (144) ausgebildet sind, und einen zwischen Kern (134) und Mantel (136) ausgebildeten Innenraum (138) aufweisen, wobei die Druckluft dem Innenraum (138) über die mindestens eine Luftzuführleitung (140) im Kern (134) zuführbar ist.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass am Kern (134) Abdichtmittel (148, 150; 160; 162; 164; 166; 168; 172, 174, 180; 182, 184; 186, 188; 194, 196) dichtend fixiert sind, die sich über die axiale Länge der Andruckwalze (130) erstrecken, an der Innenseite des drehbaren Mantels (136) dichtend anliegen und zwischen sich eine gegenüber dem übrigen Innenraum (138) abgeschlossene Druckluftkammer (146) definieren, wobei die über den Kern (134) zugeführte Druckluft dieser Druckluftkammer (146) zuführbar ist.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass sich die von den Abdichtmitteln (148, 150; 160; 162; 164; 166; 168; 172, 174, 180; 182, 184; 186, 188; 194, 196) definierte Druckluftkammer (146) über einen radialen Bereich der Andruckwalze (130) von weniger als 90°, insbesondere von weniger als 45° erstreckt.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass sich die von den Abdichtmitteln (148, 150; 160; 162; 164; 166; 168; 172, 174, 180; 182, 184; 186, 188; 194, 196) definierte Druckluftkammer (146) über einen radialen Bereich der Andruckwalze (130) von 37° erstreckt.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 24, 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtmittel (148; 150) zwei in Achsrichtung verlaufende Dichtkanten (160; 162) aufweisen, über die sie an der Innenseite des drehbaren Mantels (136) dichtend anliegen.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 24, 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtmittel (148; 150) von Dichtstreifen (166, 168) aus elastisch deformierbarem Material gebildet sind.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 24, 25, 26, 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtstreifen (148, 150; 166, 168) unter einem spitzen Winkel an der Innenseite des Mantels (136) anliegen und zwischen sich die Druckluftkammer (146) definieren.
  30. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Dichtstreifen (148; 150; 164) aus Federbandstahl, Messingblech oder Polyamid besteht.
  31. Vorrichtung nach Anspruch 28, 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtstreifen (148; 150; 164) eine Dicke von 0,1 bis 1 mm aufweisen.
  32. Vorrichtung nach Ansprüchen 28, 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtstreifen (148; 150; 164) aus Messingblech mit einer Stärke zwischen 0,2 und 0,4 mm, vorzugsweise mit einer Stärke von 0,3 mm bestehen.
  33. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtmittel (194; 196) von in radialer Richtung federnd gelagerten Dichtleisten (194; 196) gebildet sind, die an der Innenseite des Mantels (136) anliegen und zwischen sich die Druckluftkammer (146) definieren.
  34. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtmittel zwei in Achsrichtung verlaufende, zwischen sich die Druckluftkammer (146) definierende Leisten (172, 174; 188) umfassen, deren der Innenseite des Mantels (136) zugewandte Seiten mit einem elastisch deformierbaren Belag (180; 186) versehen sind, über den sie an der Innenseite des Mantels (136) dichtend anliegen.
  35. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Leisten (188) teilrohrförmig ausgebildet sind.
  36. Vorrichtung nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, dass der deformierbare Belag (180; 186) bürstenartig ausgebildet ist.
  37. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenfläche (124) an einem an zwei Lagerplatten (208; 210) gelagerten Zylinder (122) ausgebildet ist, wobei die Lagerplatten (208; 210) durch Traversen (212; 214; 216; 218) auf ein vorgegebenes Maß voneinander beabstandet sind und an einem Rahmen (220; 222) der Vorrichtung befestigbar sind.
  38. Vorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder der Lagerplatten (208; 210) mindestens ein Anschraubelement (224, 226; 234, 236) ausgebildet ist, über das die Lagerplatte (208; 210) stirnseitig am Rahmen (220; 222) anschraubbar ist, und dass das mindestens eine Anschraubelement (224; 226) mindestens einer der beiden Lagerplatten (208) als separates Teil ausgebildet ist und an der Lagerplatte (208) befestigbar ist.
  39. Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Anschraubelement (224, 226; 234, 236) beider Lagerplatten (208; 210) jeweils als separates Teil ausgebildet und an der jeweiligen Lagerplatte (208; 210) befestigbar ist.
  40. Vorrichtung nach Anspruch 38 oder 39, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschraubelemente (224, 226; 234, 236) als in einer Ebene mit der jeweiligen Lagerplatte (208; 210) liegende Laschen ausgebildet sind.
  41. Vorrichtung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Laschen mindestens eine, vorzugsweise mehrere, quer zur Laschenebene verlaufende Durchgangsbohrungen zur Aufnahme von der stirnseitigen Befestigung am Rahmen (220; 222) dienenden Schrauben (232) sowie mindestens eine senkrecht hierzu in Richtung zur Lagerplatte (208; 210) verlaufende Durchgangsbohrung zur Aufnahme mindestens einer der Befestigung der Lasche an der Lagerplatte (208; 210) dienenden Schraube (228; 230) aufweisen.
  42. Verfahren zum Auflockern eines Stapels (104) aus blattförmigem Gut, insbesondere eines Papierstapels, – wobei der Stapel (104) gegen eine Gegenfläche (124) mit vorzugsweise konvexer Krümmung gedrückt wird, – wobei von der der Gegenfläche (124) abgewandten Seite des Stapels (104) her zwei Andruckwalzen (130) in etwa mittig an den Stapel (104) herangeführt werden und an diesem in entgegengesetzten Richtungen unter zunehmendem Anpressen des Stapels (104) an die Gegenfläche (124) beidseitig abrollen, – wobei der Stapel (104) zunächst im Wesentlichen mittig von unten angehoben und gegen die Gegenfläche (124) geklemmt wird, – wobei die Andruckwalzen (130) auch über die sich gegenüberliegenden Stirnseiten des Stapels (104) geführt werden, – wobei den Stirnseiten des um die Gegenfläche gelegten Stapels (106) Blasluft zugeführt wird, – wobei die Blasluft über die Andruckwalzen (130) zugeführt wird, – wobei über die Andruckwalzen (130) nur dann Blasluft zugeführt wird, wenn diese über die Stirnseiten des Stapels (104) geführt werden.
  43. Verfahren nach Anspruch 42, wobei ein im Wesentlichen mittig teilbarer Auflagetisch (100) für den Stapel (104) vorgesehen ist, dessen beide Hälften (106, 108) in der Ebene der Auflagefläche (102) des Auflagetischs (100) unter Bildung eines Spalts (114) seitlich verschiebbar sind, gekennzeichnet durch folgende Schritte: – der Stapel (104) wird dem Auflagetisch (100) in dessen geschlossener Position zugeführt, – der Auflagetisch (100) wird unter Bildung eines Spalts (114) geöffnet, – ein Klemmelement (126) wird durch den Spalt (114) hindurch angehoben und klemmt den Stapel (104) zwischen sich und der Gegenfläche (124), – die unterhalb des Auflagetischs (100) befindlichen Andruckwalzen (130) werden beidseitig des Klemmelements (126) durch den Spalt (114) hindurch angehoben und mit Druck an den Stapel (104) angelegt, – die Andruckwalzen (130) rollen in entgegengesetzte Richtungen beidseitig an der Unterseite des Stapels (104) und anschließend an den beiden aufgefächerten gegenüberliegenden Stirnseiten des Stapels ab, – während die Andruckwalzen (130) über die Stirnseiten des Stapels (104) rollen, wird diesen Blasluft zugeführt, die zwischen die Blätter geleitet wird, – das Klemmelement (126) wird abgesenkt und der Auflagetisch (100) geschlossen, – der Stapel (104) wird dem Auflagetisch (100) entnommen, – der Auflagetisch (100) wird wieder geöffnet und die Andruckwalzen (130) werden durch den Spalt (114) hindurch unterhalb des Auflagetischs (100) verfahren, – der Auflagetisch (100) wird geschlossen.
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