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Die Erfindung betrifft einen Lehnenholm für einen Fahrzeugsitz
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Die
DE 103 15 375 A1 zeigt ein Beschlagsystem für einen Fahrzeugsitz zur Neigungseinstellung der Rückenlehne relativ zu dem Sitzteil, bei dem ein erster Beschlag an dem Sitzteil und ein oberhalb des ersten Beschlages angeordneter und mit diesem verbundener zweiter Beschlag an der Rückenlehne angebracht ist. Die Lehne ist nach Entriegeln des ersten Beschlages zwischen verschiedenen aufrechten Gebrauchsstellungen und gegebenenfalls einer nach hinten geneigten Liegestellung und nach Entriegeln des zweiten Beschlages zwischen der aufrechten Gebrauchsstellung und einer nach vorne geklappten Tisch-Stellung verstellbar. Beide Beschläge sind als voll funktionsfähige Einstellbeschläge gesondert ausgebildet.
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Die
DE 196 35 740 A1 zeigt eine Rückenlehnenverdrehvorrichtung mit einem mit dem Sitzpolster verbundenen ersten Plattenelement und einem an diesem drehbar gestützten zweiten Plattenelement, das an der Rückenlehne angebracht ist. Eine Sperrklinke wird von einem der beiden Plattenelemente gestützt, wobei an dem anderen Plattenelement ein Eingriffszapfen zum Eingriff in die Sperrklinke angebracht ist; hierdurch wird die Drehbewegung der Plattenelemente zueinander beschränkt. Die beiden Plattenelemente sind in festen Anschlüssen an der Rückenlehne bzw. dem Sitzpolster angebracht.
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Die
DE 44 00 911 A1 zeigt einen Fahrzeugsitz, an dessen Rückenlehne ein oberes Beschlagteil und an dessen Fahrzeugsitz ein unteres Beschlagteil in jeweiligen Anschlüssen fest angebracht sind, wobei die Beschlagteile über eine Verstellschwinge in zwei separaten Gelenken verbunden sind. Zwischen den Beschlagteilen und der Verstellschwinge sind jeweils Taumelgetriebe zur Neigungsverstellung vorgesehen, wobei das obere Gelenk als Lehnenschwenkachse dient.
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Die
US 5 997 090 A zeigt ein Beschlagsystem für einen Fahrzeugsitz, bei dem eine Beschlagplatte mit zwei drehbaren Gelenkscheiben zwischen dem Sitzteil und der Rückenlehne angebracht wird. Hierdurch werden eine untere und eine obere Schwenkachse zur Einstellung verschiedener Positionen und Neigungen der Rückenlehne ermöglicht.
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Durch derartige Beschläge können Gelenk- bzw. Scharniersysteme mit zwei Gelenken verwirklicht werden, durch die zwei Schwenkachsen und z.T. sowohl eine Neigungsverstellung der Rückenlehne innerhalb ihres Komfortbereichs als auch eine Funktionsstellung mit horizontal vorgeklappter Rückenlehne ermöglicht werden.
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Es sind jedoch im Allgemeinen für verschiedene Fahrzeugsitze unterschiedlich dimensionierte Rückenlehnen mit Schwenkachsen in unterschiedlichen Höhenpositionen und unterschiedlicher Verstellbarkeit erforderlich. Somit werden bei den bekannten Systemen unterschiedliche Lehnenholme mit spezifischen Anschlüssen zur Montage der jeweiligen Beschläge eingesetzt, so dass bei der zunehmenden Modellvielfalt der Fahrzeughersteller erhebliche Werkzeug- und Herstellungskosten auftreten.
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Die
JP S56- 86830 A beschreibt einen Fahrzeugsitz mit seinen relevanten Strukturteilen, wobei unterschiedliche Ausführungsformen vorgesehen sind. An dem Lehnenholm sind obere Löcher für eine Flanschanbindung vorgesehen. Weiterhin ist bei einer Ausführungsform ein seitlich vorragender Lehnenbolzen zur Ausbildung einer Schwenkachse an einem Sitzteilrahmen ausgebildet. Wahlweise kann an der linken oder rechten Seiten entlang einer Solltrennstelle ein unteres Ende gekürzt werden, um nach entsprechender Kürzung des Sitzteils einen Beschlag zwischen zu setzen. Bei einer weiteren Ausführungsform sind am unteren Ende Löcher vorgesehen; auch hier kann das untere Ende gekürzt werden.
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Die
EP 0 755 824 B1 beschreibt
EP 0 755 824 B1 beschreibt einen Fahrzeugsitz mit wahlweise einsetzbaren unterschiedlichen Gelenkbeschlägen. Die
US 1 701 417 A beschreibt eine Sitzbankfunktion mit Gelenken und Arretierung, wobei der Sitz in verschiedene Stellungen überführt werden kann. Die
DE 100 53 048 A1 beschreibt einen weiteren gelenkigen Fahrzeugsitz.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei geringen Herstellungs- und Werkzeugkosten die Ausbildung verschiedener Rückenlehnensysteme mit vielfältigen Einstellvarianten und die Verwendbarkeit unterschiedlicher Beschläge zu ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird durch einen Lehnenholm nach Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen.
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Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, einen Standard-Lehnenholmzur Verfügung zu stellen, an dem bereits zwei über einander angeordnete Anschlüsse vorgesehen sind, die wahlweise zur Anbindung der Beschläge genutzt werden können. Hierbei ist zwischen den Anschlüssen eine Solltrennstelle vorgesehen, durch die der Standard-Lehnenholm in standardisierter Weise in einen oberen, kurzen nicht von der Erfindung erfassten Lehnenholm und ein unteres Abtrennteil getrennt werden kann, so dass von einem einzigen Standard-Lehnenholm ausgehend bei Bedarf ohne zusätzliche Werkzeugkosten und mit geringem zusätzlichen Fertigungsaufwand ein kürzerer Lehnenholm mit einem Anschluss ausgebildet werden kann.
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Die Dosenbeschlag-Anschlüsse weisen jeweils Löcher, ein mittleres Loch und dieses umgebende äußere Löcher auf, in die die jeweiligen Beschläge eingesetzt und nachfolgend angeschweißt werden können. Hierbei können sowohl Flanschbeschläge, die einen nach unten weisenden Flanschteil zur Anbringung am Sitzrahmen aufweisen, als auch Dosenbeschläge angebracht werden, die in axialer Richtung zwischen dem Lehnenholm und einem weiteren Beschlagteil zwischenmontiert werden. Durch die Flanschbeschläge sind im Allgemeinen bereits Neigungsverstellungen möglich; Dosenbeschläge ermöglichen eine Neigungsverstellung innerhalb des Komfortbereiches oder sowohl eine Neigungsverstellung als auch die Freigabe der Klappfunktion zum Vorklappen in die Tischposition. Weiterhin können sowohl Flansch- als auch Dosenbeschläge als Drehversteller zur manuellen Neigungsverstellung über eine Welle und z. B. ein Handrad ausgebildet sein.
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Erfindungsgemäß wird somit eine hohe Variantenvielfalt erreicht. Bereits bei Verwendung des langen Standard-Lehnenholms können erfindungsgemäß beide Dosenbeschlag-Anschlüsse genutzt werden, wobei bei Nutzung oberen Dosenbeschlag-Anschlusses des das untere Ende des Lehnenholms entsprechend nach hinten wegschwenkt. Nach Abtrennen des Abtrennteils könnte an dem Dosenbeschlag-Anschluss des kurzen nicht von der Erfindung erfassten Lehnenholms ein Flanschbeschlag direkt oder über einen Dosenbeschlag angebracht werden, was jedoch nach dem jetzigen Patentanspruch 1 nicht mehr erfindungsgemäß von der Erfindung erfasst ist.
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In dem Dosenbeschlag-Anschluss des unteren Lehnenholms kann weiterhin auch ein Zwischenflansch montiert werden, der mit seinem unteren Ende an einen sitzrahmenseitig angebrachten unteren Beschlag montiert wird. Somit kann durch den unteren Beschlag eine untere Schwenkachse und durch den Zwischenflansch einen obere Schwenkachse ausgebildet werden, so dass scharnierartige bzw. zweigelenkige Ausbildungen möglich sind, was jedoch nach dem jetzigen Patentanspruch 1 nicht mehr erfindungsgemäß von der Erfindung erfasst ist. Der Zwischenflansch kann z. B. eine Neigungsverstellfunktion aufweisen und direkt am Dosenbeschlag-Anschluss des kurzen Lehnenholms befestigt werden, oder es kann zwischen dem Anschluss des kurzen Lehnenholms und dem Zwischenflansch ein Dosenbeschlag für eine zusätzliche Vorklappfunktion um eine obere Lehnenachse montiert werden, so dass neben einer Neigungsverstellung um die untere Schwenkachse eine Funktionsverklappung um die obere Schwenk- bzw. Klappachse möglich ist, die aufgrund der höheren Klappachse eine horizontale Stellung des Lehnenholmes auf einem Sitzkissen ermöglicht, was jedoch nach dem jetzigen Patentanspruch 1 nicht mehr erfindungsgemäß von der Erfindung erfasst ist.
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Anstelle des zusätzlichen Dosenbeschlages für die Vorklappfunktion kann der Zwischenflansch auch direkt als verriegelbare Klappstufe zur Einstellung der vorgeklappten Funktionsstellung ausgebildet sein, was jedoch nach dem jetzigen Patentanspruch 1 nicht mehr erfindungsgemäß von der Erfindung erfasst ist.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen 1-5 an einigen Ausführungsformen Zeichnungen 1-5 Es zeigen jeweils in Seitenansicht
- 1 einen erfindungsgemäßen ungeteilten Standard-Lehnenholm mit zwei Dosenbeschlag-Anschlüssen ohne angesetzte Beschläge in auf- rechter Gebrauchsposition;
- 2 den Standard-Lehnenholm aus 1 mit in seinem unteren Dosenbeschlag-Anschluss angebrachten Flanschbeschlag zur Neigungsver- stellung in drei Neigungspositionen;
- 3 den Standard-Lehnenholm mit einem in dem unteren Dosenbeschlag-Anschluss angebrachten Dosenbeschlag als Rastversteller zur Neigungsverstellung innerhalb des Komfortbereichs in drei Neigungspositionen;
- 4 den Standard-Lehnenholm mit einem in dem oberen Dosenbeschlag-Anschluss angebrachten Dosenbeschlag zur Neigungsverstel- lung innerhalb des Komfortbereichs und zur Einstellung einer vorgeklappten Tischposition;
- 5 einen durch Abtrennen eines unteren Bereiches aus dem Standard-Lehnenholm gebildeten kurzen Lehnenholm mit ei- nem Dosenbeschlag-Anschluss;
- 6 den nicht von der Erfindung erfassten kurzen Lehnenholm mit einem Dosenbeschlag als Rastversteller zur Neigungsverstellung innerhalb eines Komfort- bereiches und Einstellung einer Tischposition;
- 7 den nicht von der Erfindung erfassten kurzen Lehnenholm aus 6 mit einem in seinem Dosenbeschlag-Anschluss Anaufgenommenen Zwischenflansch und einem an diesem angebrachten Flanschbeschlag zur Neigungsverstellung;
- 8 eine der 7 entsprechende Anordnung mit in dem An- schluss des kurzen nicht von der Erfindung erfassten Lehnenholms zusätzlich angebrachten Dosenbeschlag mit Rastverstellung zur Einstellung einer vorgeklappten Tischposition;
- 9 den kurzen nicht von der Erfindung erfassten Lehnenholm mit in seinem Dosenbeschlag-Anschluss aufgenommenen langen Zwischenflansch und an dessen unterem Anschluss montierten Dosenbeschlag zur Neigungsverstellung;
- 10 die Anordnung aus 9 mit zwischen dem Dosenbeschlag-Anschluss des kurzen nicht von der Erfindung erfassten Lehnenholmes und dem Zwischenflansch zusätzlich montierten Dosenbeschlag zum Vorklappen in eine Tischposition;
- 11 den kurzen nicht von der Erfindung erfassten Lehnenholm mit Verriegelungsklinke und in seinem Dosenbeschlag-Anschluss aufgenommenen Zwischenflansch mit Klappstufe, der unten an einem Flanschbeschlag zur Neigungsverstellung angebunden ist, in verriegelter Gebrauchsstellung der Klappstufe;
- 12 die Anordnung aus 11 in verriegelter, vorgeklappter Tischposition der Klappstufe; und
- 13 eine weitere Ausführungsform mit kurzem nicht von der Erfindung erfassten Lehnenholm, in dessen Dosenbeschlag-Anschluss aufgenommenem langen Zwischenflansch mit Klappstufe und am unteren Ende des Zwischenflansches angebrachtem Dosenbeschlag zur Neigungsverstellung.
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Ein in 1 gezeigter Standard-Lehnenholm 1 kann an der linken und/oder rechten Seite eines Lehnenrahmens eingesetzt werden. Vorteilhafterweise werden Standard-Lehnenholme 1 an beiden Seiten des Lehnenrahmens eingesetzt und über einen oder mehrere Querholme verbunden.
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Im unteren Bereich des Standard-Lehnenholmes 1 sind ein oberer Dosenbeschlag-Anschluss 2 und unterhalb von diesem ein unterer Dosenbeschlag-Anschluss 3 vorgesehen. Die Dosenbeschlag-Anschlüsse 2, 3 weisen jeweils ein mittleres Loch 4 und mehrere, z.B. sechs, das mittlere Loch 4 umgebende äußere Löcher 5 auf. Hierdurch sind die Dosenbeschlag- Anschlüsse 2, 3 zur Befestigung von Beschlägen geeignet, wie weiter unter detaillierter erläutert wird. Zwischen den Dosenbeschlag- Anschlüssen 2, 3 ist eine Solltrennstelle 6 vorgesehen, die weiter unten mit Bezug zu 5 detaillierter erläutert wird. Die 2 bis 4 zeigen die Anbringung verschiedener Beschläge in den Dosenbeschlag- Anschlüssen 2, 3, wobei die Beschläge jeweils mit Vorsprüngen in die Löcher 4, 5 eingesetzt und verschweißt werden .
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Gemäß 2 wird an den unteren Dosenbeschlag- Anschluss 3 als Beschlagteil ein unterer Flanschbeschlag 8 angesetzt, der zwei Befestigungslöcher 10 zur Befestigung an einem Sitzrahmen aufweist und innerhalb eines Komfortbereichs der im Wesentlichen aufrechten Gebrauchsposition eine Neigungsverstellung um eine durch das mittlere Loch 4 des unteren Dosenbeschlag- Anschlusses 3 verlaufende untere Lehnenschwenkachse A ermöglicht, wobei in 2, 3 eine mittlere, vordere und hintere Neigungsverstellposition gezeigt sind. Der Flanschbeschlag 8 kann hierbei ein Rast- oder Drehversteller sein.
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3 zeigt eine hierzu alternative Ausführungsform, bei der in dem unteren Dosenbeschlag- Anschluss 3 ein unterer Dosenbeschlag 11 zur Neigungsverstellung um die untere Lehnenschwenkachse A befestigt ist, an den wiederum ein sitzrahmenseitiges Beschlagteil 12 montiert ist. Der Dosenbeschlag 11 ist hierbei vorteilhafterweise als Rastversteller ausgelegt, der nach Entriegelung über eine in der Lehnenschwenkachse A anzubringende Entriegelungswelle eine kontinuierliche Verstellung innerhalb des Komfortbereichs und in den jeweiligen Schwenkpositionen eine Verriegelung ermöglicht Die Verriegelung erfolgt z.B. über in dem Dosenbeschlag 11 vorgesehene, nockengesteuerte, auf einen Innenzahnkreis wirkende Zahnsegmente. Der Dosenbeschlag 11 ist als solches bekannt; er ist in 3 durch das Beschlagteil 12 verdeckt und daher nicht detaillierter gezeigt.
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4 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei der in dem oberen Anschluss 2 ein Dosenbeschlag 14 montiert ist, der um eine obere Schwenkachse B sowohl eine Neigungsverstellung innerhalb des Komfortbereichs als auch ein Vorklappen des Standard-Lehnenholms 1 - und somit der ganzen Rückenlehne - in eine im Wesentlichen horizontale Funktionsstellung, z. B. eine Tisch-Position, ermöglicht. Das sitzrahmenseitige Beschlagteil 15 ist entsprechend höher ausgebildet als das Beschlagteil 12 der 3. Aufgrund der höheren Position der oberen Schwenk- bzw. Klappachse B kann die Rückenlehne mit dem Lehnenholm 1 auf das Sitzkissen des Sitzes gelegt werden.
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Gemäß 5 kann der Standard-Lehnenholm 1 durch Zertrennen entlang der Solltrennstelle 6 in einen nicht von der Erfindung umfassten kurzen Lehnenholm 16 mit dem oberen Anschluss 2 und einen nicht weiter genutzten Abtrennteil 17 mit dem unteren Anschluss 3 unterteilt werden. Dies kann durch Zersägen mittels eines einzigen Schnittes erfolgen. Dieser kurze Lehnenholm 16 kann gemäß den 6 bis 13, die nicht von der Erfindung erfasste Gegenstände zeigen, zur Anbringung unterschiedlicher Beschläge genutzt werden.
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Bei der Ausführungsform der 6, die einen nicht von der Erfindung erfassten Gegenstand zeigt, ist an dem Anschluss 2 des kurzen, nicht von der Erfindung umfassten Lehnenholms 16 der bereits in 4 eingesetzte Dosenbeschlag 14 mit Neigungsverstellung und Klappfunktion angebracht, der somit wiederum ein Verschwenken dieses kurzen Lehnenholms 16 innerhalb des Komfortbereiches und ein Vorklappen dieses kurzen Lehnenholms 16 nach vorne in die Funktonsstellung mit im Wesentlichen horizontaler Rückseite - z. B. eine Tischposition oder Cargo-Position zur Vergrößerung des dahinter liegenden Laderaums - ermöglicht. Alternativ hierzu ist auch der Einsatz des Dosenbeschlages 11 aus 3 mit lediglich Neigungsverstellung ohne Vorklappen möglich.
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Gemäß 7, die einen nicht von der Erfindung erfassten Gegenstand zeigt, ist andem Anschluss 2 des kurzen, nicht von der Erfindung umfassten Lehnenholms 16 ein Zwischenflansch 20 angebracht, an dem der bereits in 2 gezeigte Flanschbeschlag 8 zur Neigungsverstellung befestigt ist. Somit kann dieser kurze Lehnenholm 16 mitsamt dem Zwischenflansch 20 um die durch den Flanschbeschlag 8 verlaufende untere Lehnenschwenkachse A geschwenkt werden.
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Bei der Ausführungsform der 8, die einen nicht von der Erfindung erfassten Gegenstand zeigt, ist zusätzlich zwischen dem Anschluss 2 des kurzen, nicht von der Erfindung umfassten Lehnenholmes 16 und dem Zwischenflansch 20 der bereits in 4 und 6 gezeigte Dosenbeschlag 14 mit Klappfunktion montiert. Somit kann wahlweise entweder eine Neigungsverstellung um die untere Schwenkachse A oder - nach Entriegelung des Dosenbeschlages 14 - eine Verklappung dieses Lehnenholms 16 um die obere Schwenkachse B in eine horizontale Tisch- oder Cargoposition erfolgen.
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In 9, die einen nicht von der Erfindung erfassten Gegenstand zeigt, ist in dem Anschluss 2 des kurzen, nicht von der Erfindung umfassten Lehnenholms 16 ein langer Zwischenflansch 24 angebracht, an dessen unterem Anschluss - entsprechend 3 - über den Dosenbeschlag 11 zur Neigungsverstellung ein sitzrahmenseitiges Beschlagteil 12 angebracht ist. Somit dient der lange Zwischenflansch 24 zur Verlängerung dieses kurzen Lehnenholmes 16, um die gleiche Funktionalität wie bei der Ausführungsform mit Standard-Lehnenholm 1 nach 3 zu erreichen, nämlich eine Verschwenkung um eine untere Lehnenschwenkachse A. Bei der Ausführungsform der 10, die einen nicht von der Erfindung erfassten Gegenstand zeigt, ist ergänzend zwischen dem Anschluss 2 des kurzen, nicht von der Erfindung umfassten Lehnenholms 16 und dem Zwischenflansch 24 der Dosenbeschlag 14 mit Klappfunktion zwischengeschaltet, so dass wiederum die gleiche Funktionalität wie z. B. in 8 erreicht wird, d.h. eine Neigungsverstellung um die untere Lehnenachse A und - nach Entriegelung des oberen Dosenbeschlages 14 - ein Vorklappen um die obere Lehnenschwenkachse B nach vorne in die Funktionsposition.
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Bei der Ausführungsform der wiederum in der 11, die einen nicht von der Erfindung erfassten Gegenstand zeigt, ist unteren Lehnenschwenkachse A der bereits in 7 gezeigte Flanschbeschlag 8 vorgesehen, an dem als Zwischenflansch eine Klappstufe 28 angebracht ist, die an ihrem oberen Umfang zwei Kerben 29, 30 aufweist, in die eine am kurzen, nicht von der Erfindung umfassten Lehnenholm 16 angelenkte Klinke 32 zur Verriegelung eingeklinkt und zur Endriegelung ausgeklinkt wird. Die Klinke 32 ist hierbei durch eine am kurzen Lehnenholm 16 befestigte Feder 34 - gemäß der gezeigten Ausführungsform eine Zugfeder 34 - in ihre verriegelte Stellung federvorgespannt. In 11 greift die Klinke 32 unter der Federvorspannung in die erste Kerbe 29 für die Gebrauchsposition ein, so dass dieser Lehnenholm 16 nur um die untere Lehnenschwenkachse A innerhalb des Komfortbereiches neigungsverstellt werden kann. Nach Betätigung der Klinke 32 gegen ihre Federvorspannung kann dieser kurze Lehnenholm 16 um die obere Lehnenschwenkachse B vorgeklappt werden, wobei in der Tischposition der 12 , die einen nicht von der Erfindung erfassten Gegenstand zeigt, die Klinke 32 mit ihrer Federvorspannung in die zweite Kerbe 30 für die Tischposition eingreift und diese somit sichert.
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13, die einen nicht von der Erfindung erfassten Gegenstand zeigt, zeigt eine weitere Ausführungsform, bei der an dem bereits in 9, 10 gezeigten unteren Flanschbeschlag 12 eine Klappstufe 36 als Zwischenflansch in der Lehnenschwenkachse A schwenkbar angebracht ist. Die Klappstufe 36 weist wiederum - entsprechend 11, 12 - an ihrem oberen Außenumfang Kerben 29, 30 auf, in die die Verriegelungsklinke 32 in den Klappstellungen eingreift.
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Somit ist bei den Ausführungsformen der 11, 12 und 13 für die Verklappung um die obere Schwenkachse B kein zusätzlicher oberer Dosenbeschlag in dem Anschluss 2 des kurzen Lehnenholms 16 erforderlich.