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Die
Erfindung betrifft ein Cabriolet-Fahrzeug mit einem bei seiner Öffnung zumindest
im wesentlichen unterhalb einer Eintrittsöffnung in der Karosserie ablegbaren
Dach, wobei zumindest ein Teilbereich der Eintrittsöffnung durch
Verkleidungsteile abdeckbar ist, nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Es
ist üblich,
zumindest solche Verkleidungsteile, die auch bei geschlossenem Dach
in ihrer Freigabestellung verbleiben, zum Erreichen dieser Freigabestellung
aus einer bündig
mit umgebenden Außenflächen liegenden
Abdeckstellung abzusenken und sie unterhalb von Außenflächen optisch
zu verbergen, um die Eintrittsöffnung
möglichst
vollständig freizugeben
und dadurch beispielweise in quer außen liegenden Bereichen den
Durchtritt seitlicher Gestängeteile
des Daches zu ermöglichen.
Gleichzeitig soll in freigebender Stellung ein möglichst günstiges Packmaß des dann
nicht benötigten
Verkleidungsteils erreicht werden. Dennoch ist der Antriebsaufwand
auch bei einer von der Abdeckstellung relativ weit beabstandeten
und eventuell gewendeten Halterung des Verkleidungsteils minimal
zu halten.
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Der
Erfindung liegt das Problem zugrunde, bei einem gattungsgemäßen Cabriolet-Fahrzeug eine
möglichst
platzsparende Halterung in Freigabestellung und dennoch einfach
anzutreibende Bewegung zwischen Freigabe- und Abdeckstellung zu
erreichen.
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Die
Erfindung löst
dieses Problem durch ein Cabriolet-Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs
1. Hinsicht lich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen
der Erfindung wird auf die weiteren Ansprüchen 2 bis 12 verwiesen.
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Mit
der Möglichkeit,
das Verkleidungsteil bei seiner Öffnung
um zwei Achsen zu bewegen, ist eine sehr flexible Anpassung an das
jeweilige Fahrzeug und seine Raumverhältnisse möglich. Gleichzeitig ist dennoch
durch den gemeinsamen Antrieb für
die beiden Bewegungen der Steuerungs- und Antriebsaufwand nicht
größer als
bei der Bewegung um eine Schwenkachse. Auch das Gewicht kann dadurch
gering gehalten werden. Die konzentrische Anordnung beider Bewegungsvermittler
ermöglicht
deren Halterung beispielsweise auf der Welle eines Elektromotors.
Auch kann die Achse der Antriebsvermittler eine der Bewegungsachsen
des Verkleidungsteils sein, was eine konstruktive Vereinfachung
und räumliche Verbesserung
bewirkt.
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Vorteilhaft
ist insbesondere einer der Bewegungsvermittler über einen Teil seiner Bewegung
als Mitnehmer wirksam, so daß bei
Antrieb dieses Bewegungsvermittlers automatisch ohne Steuerungsaufwand
beide Bewegungen zwangsweise und unter Ausschluß einer Fehlbedienungsmöglichkeit
ablaufen.
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Dabei
kann die gemeinsame Bewegungsphase beider Vermittler durch einen
einfachen kraftschlüssigen
Anschlag eingeleitet werden.
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Besonders
günstig
betätigt
einer der Bewegungsvermittler einen das Verkleidungsteil hochschwenkenden
Aufsteller, der dadurch, daß er
eine Aufwärtskraft
auf dieses vermittelt, nicht lotrecht zur Schwenkachse des Verkleidungsteils
liegen muß. Vielmehr
reicht in der Bewegung des Aufstellers allein dessen aufwärts gerichtete
Komponente, um das Verkleidungsteil gegen Federkraft zu bewegen.
Die Anordnung des Aufstellers ist daher sehr variabel in Relation
zum Verkleidungsteil und erleichtert dadurch die konzentrische Anordnung
des zugehörigen Bewegungsvermittlers
und ermöglicht
somit zwei parallele oder nur eine deckungsgleiche Schwenkebene(n)
der Bewegungsvermittler trotz der nicht parallelen Schwenkachsen
des Verkleidungsteils.
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Ein
Abgleiten des freien Kopfendes des Aufstellers erlaubt große Toleranzen
und kann über
eine Steigung der Gleitbahn zudem während der Klappbewegung des
Verkleidungsteils um seine zweite Achse eine Winkelvariation während der
Bewegung um die erste Achse ermöglichen,
um etwa das Verkleidungsteil während
der Ablage an Hindernissen vorbeiführen zu können.
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Sofern
die Verkleidungsteile in freigebender Stellung aus einer hochkant
gestellten Zwischenstellung einwärts
verschwenkt sind, kann die Bewegungsmechanik für die Verlagerung der Verkleidungsteile
sehr einfach und flach an einer Rückwand des Insassenraums anliegend
angeordnet werden. Insbesondere können die Verkleidungsteile
dann bei abgelegtem Dach ausgeschwenkt werden, ohne mit der Dachspitze
zu kollidieren, selbst wenn die Dachspitze bis dicht an die zunächst noch
in Freigabestellung liegenden Verkleidungsteile heranreicht. Dies erlaubt
eine sehr günstige,
weit nach vorne gerückte Ablageposition
für das
Dach und ist daher ein besonderer Vorteil der Erfindung.
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In
der Zwischenstellung kann das Verkleidungsteil jeweils günstig so
stehen, daß es
zwischen dieser und der abdeckenden Stellung um eine zumindest nahezu
quer zum Fahrzeug liegende zweite Achse schwenkbar ist.
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Eine
Verlagerbarkeit der Verkleidungsteile zwischen der Zwischenstellung
und der freigebenden Stellung mittels eines Viergelenkes ermöglicht,
daß die
Verkleidungsteile einerseits in Abdeckstellung weit außen angeordnet
sein können,
andererseits jedoch in Freigabestellung nicht zu weit zur Fahrzeugmitte
ragen. Dadurch ist die Erfindung auch bei relativ schmalen Fahrzeugen
zu verwirklichen, ohne daß sich
einander gegenüber
liegende Verkleidungsteile überschneiden
müssen.
Dennoch ist auch eine hintereinander gestaffelte Lage von zwei eingeschwenkten
Verkleidungsteilen im mittleren Fahrzeugbereich möglich.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus in der Zeichnung
schematisch dargestellten und nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen
des Gegenstandes der Erfindung.
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In
der Zeichnung zeigt:
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1 eine
schematische, perspektivische und an der vertikalen Längsmittelebene
sowie zum Fahrzeugbug und -heck abgebrochene Ansicht des hinteren
Fahrzeugbereichs eines erfindungsgemäßen Cabriolet-Fahrzeugs bei
in der Karosserie abgelegtem Dach und mit einem in Abdeck stellung
liegenden Verkleidungsteil an jeder Querseite,
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2 einen
Ausschnitt des Fahrzeugs nach 1 mit um
eine im Wesentlichen quer zum Fahrzeug liegende Achse in Zwischenstellung
aufgeschwenktem Verkleidungsteil,
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3 eine ähnliche
Ansicht wie 2 während des Einschwenkens des
Verkleidungsteils aus der hochkant liegenden Zwischenstellung in
die Freigabestellung,
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4 eine ähnliche
Ansicht wie 3 bei in Freigabestellung verschwenktem
Verkleidungsteil,
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5 eine
Einzelteilansicht des in Abdeckstellung nach 1 liegenden
Verkleidungsteils und seiner Antriebsteile,
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6 eine ähnliche
Ansicht wie 5 während des Aufschwenkens des
Verkleidungsteils um eine zweite Schwenkachse,
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7 eine ähnliche
Ansicht wie 6 am Ende des Aufschwenkens
des Verkleidungsteils um eine zweite Schwenkachse in aufgestellter
Zwischenstellung nach 2,
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8 eine ähnliche
Ansicht wie 7 während des Einschwenkens des
Verkleidungsteils in die Freigabestellung, etwa entsprechend der
Stellung nach 3,
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9 eine ähnliche
Ansicht wie 8 des Verkleidungsteils in Freigabestellung
nach 4,
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10 eine
Ansicht auf das geschlossene Verkleidungsteil und den daran verriegelten
Aufsteller von schräg
unten vorne,
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11 eine ähnliche
Ansicht wie 10 während des Aufstellens des Verkleidungsteils über den
Aufsteller mit zusätzlich
eingezeichneter Bahnkurve des Kopfendes des Aufstellers an der Gleitfläche des
Verkleidungsteils,
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12 eine ähnliche
Ansicht wie 11 nahezu in Zwischenstellung
des Verkleidungsteils,
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13 eine ähnliche
Ansicht wie 12 bei beginnendem Quereinschwenken
des Verkleidungsteils um eine erste Schwenkachse in Freigabestellung,
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14 eine ähnliche
Ansicht wie 13 bei weiter fortschreitendem
Einschwenken,
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15 eine ähnliche
Ansicht wie 14 am Ende des Einschwenkens
in Freigabestellung des Verkleidungsteils nach 4,
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16 die
Stellung der Teile nach 10 in Ansicht
von schräg
unten in Richtung quer zum Fahrzeug,
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17 die
Stellung nach 16 in perspektivischer Ansicht,
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18 eine
in etwa 11 entsprechende Stellung der
Teile in perspektivischer Ansicht von schräg unten,
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19 eine
schematische Ansicht der Stellung der Antriebsteile bei in etwa
den nach den 1 bis 4 dargestellten
Stellungen des Verkleidungsteils.
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Das
erfindungsgemäße Cabriolet-Fahrzeug 1 kann
entweder ein mit zumindest einer Rückbank versehenes vier- oder
mehrsitziges Fahrzeug oder ein Zweisitzer sein.
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Dabei
kann das bewegliche und in geschlossener Stellung mittelbar oder
unmittelbar an einen Windschutzscheibenrahmen anschließende Dach 2 separate
und mit zumindest jeweils einem starren Rahmen versehene Baueinheiten
bildende Dachteile umfassen oder, wie hier dargestellt, ein insgesamt mit
einem gemeinsamen Bezug überzogenes Soft-Top
bilden. Das Dach 2 kann manuell oder voll- oder teilautomatisch
zu bewegen sein.
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Das
Dach 2 ist zu seiner Öffnung
im hinteren Fahrzeugbereich ablegbar. Hierzu ist eine Eintrittsöffnung 3 in
die Karosserie 4 vorgesehen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist das Dach 2 über
eine sog. Z-Faltung
in der Karosserie 4 ablegbar, wobei das im geschlossenen
Zustand mit einem Windschutzscheibenrahmen verbundene vordere Dachende 5 seine
Orientierung im abgelegten Zustand beibehält, also mit der Außenseite 6 auch
in abgelegter Stellung nach oben weist.
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Dabei
fallen die Querränder 7 des
vorderen Dachendes 5 aufgrund der bombierten Dachform ab. Wenn
der bezüglich
der Fahrzeugquerrichtung mittlere Bereich des vorderen Dachendes 5 in
etwa in der Ebene der Eintrittsöffnung 3 liegt,
ragen daher die Querränder 7 weiter
nach unten in die Karosserie 4. Bei geöffnetem Dach 2 kann
somit dieses selbst mit seiner nach oben weisenden Seite 6 einen
optischen Abschluß für einen
wesentlichen Teil des mittleren Bereichs der Eintrittsöffnung 3 ausbilden.
Ein übergreifender
Deckel oder ähnliches
ist dann hier entbehrlich. Aufgrund der abfallenden Querränder 7 ist außen hingegen
eine gesonderte optische Abdeckung vorteilhaft.
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Es
versteht sich, daß je
nach Ausbildung der Eintrittsöffnung
und der Dachablage auch andere Bereiche durch bewegliche Verkleidungsteile
abdeckbar sein können.
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Zur
teilweisen Abdeckung der Eintrittsöffnung 3 sind erfindungsgemäß symmetrisch
zu einer vertikalen Längsmittelebene
liegende und bewegliche Verkleidungsteile 8 vorgesehen,
die in den gezeichneten Ausführungsbeispielen
bei geöffnetem Dach 2 zumindest
teilweise oberhalb von seitlichen Rändern 7 des vorderen
Dachendes 5 liegen. In 1 ist jeweils
ein zur Fahrtrichtung F linkes Verkleidungsteil 8 in abdeckender
Stellung schematisch dargestellt. Dabei kann dem Verkleidungsteil 8 ein weiteres,
schmaleres Verkleidungsteil 10 vorgeordnet sein, das in
herkömmlicher
Weise unterhalb einer seitlichen Außenverkleidung 9 neben
den Rücksitzen verfahrbar
ist.
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In 4 ist
das seitliche Verkleidungsteil 8 in seiner Freigabestellung
dargestellt. Es steht dabei hochkant, so daß seine Erstreckungsebene vertikal oder
gegen die Vertikale nur um wenige Grad geneigt ist, wobei die Neigung
durch die Schrägstellung
einer den Insassenraum begrenzenden Rückwand 11 vorgegeben
ist. Zudem ist in Freigabestellung das Verkleidungsteil 8 insgesamt
unter die (zumeist gekrümmte)
Ebene der Eintrittsöffnung 3 abgesenkt und
daher von außen
bei abgelegtem Dach nicht sichtbar. Dabei ist das Verkleidungsteil 8 zumindest so
weit einwärts
in Richtung einer vertikalen Längsmittelebene
verlagert, daß seitlich
genügend
Raum für
den Durchtritt von Gestängeteilen
des Daches 2 freigegeben ist.
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Das
Verkleidungsteil 8 ist um eine im wesentlichen in Fahrtrichtung
F liegende erste Schwenkachse 12 aus der Stellung nach 4 in
die hochkant liegende Zwischenstellung nach 2 seitlich
herausschwenkbar und von dort aus um die mehr oder weniger quer
zum Fahrzeug liegende zweite Achse 13 in eine im wesentlichen
horizontale Abdeckstellung umklappbar. Beide Bewegungen müssen keine
reinen Rotationsbewegungen sein. Auch eine überlagerte translatorische
und rotatorische Bewegung ist je nach Orientierung der Verkleidungsteile 8 in
Freigabestellung möglich.
Im gezeichneten Ausführungsbeispiel
liegen zwei reine Schwenkbewegungen vor, wobei die erste und zweite
Achse 12, 13 windschief zueinander stehen.
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In 5 ist
die gesamte Mechanik bei in Abdeckstellung liegendem Verkleidungsteil 8 – ohne Antriebsorgan – dargestellt:
Von
der ersten, der Karosserie 4 zugeordneten und längs zu dieser
gelegenen Achse 12 erstreckt sich ein erster Schwenkhebel 14a zum
Verkleidungsteil 8. Ein zweiter Schwenkhebel 14b liegt
im wesentlichen parallel hierzu und ist am Gelenk 15 auf
einem die Achse 12 umgreifenden Bewegungsvermittler 16,
der hier über
ein Kreissegment von etwa 75° um
die Achse 12 als vorstehender Mitnehmer ausgebildet ist, gelagert.
Der Hebel 14a ist durch die Feder 17 in Richtung
des Pfeils 18, also im Abdecksinn des Verkleidungsteils 8,
vorgespannt.
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Um
die Achse 12 ist des weiteren ein zweiter Bewegungsvermittler 19 drehbar,
der diese Achse 12 umgreift und ebenfalls über ein
Kreissegment um die Achse 12 vorstehend nach Art eines
Mitnehmers ausgebildet ist. Der Mitnehmer erstreckt sich hier über einen
viel größeren Winkelbereich
von etwa 240°.
An diesem ist über
das Gelenk 20 ein Antriebshebel 21 für den Aufsteller 22 schwenkbeweglich
gehalten. Der Aufsteller 22 ist des weiteren über ein
an dem Hebel 14a befindliches Schwenkgelenk 23 mit diesem
verbunden.
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Im
geschlossenen Zustand des Verkleidungsteils 8 nach 5 ist
das freie Kopfende 24 in einer Verriegelungsgabel 25 des
Verkleidungsteils 8 gehalten, so daß dieses nicht um die Achse 13 aufgeschwenkt
werden kann. Eine zweite Feder 26 wirkt zusätzlich in
Richtung des Pfeils 27 im Schließsinn des Verkleidungsteils 8 um
diese Achse 13.
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Ein
Antriebsorgan – nicht
gezeichnet – beeinflußt direkt
den um die Achse 12 drehbaren zweiten Bewegungsvermittler 19,
so daß dieser
in der ersten Phase der Bewegung (5 bis 7)
einzeln beweglich ist.
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Um
das Verkleidungsteil aus der Abdeckstellung nach 5 (1.
Bild in 19) in die Freigabestellung
nach 9 (4. Bild in 19) zu
bewegen, wird zunächst
der Bewegungsvermittler 19 in Richtung des Pfeils 28 gedreht
und nimmt dabei den an dem Gelenk 20 gehaltenen Antriebshebel 21 und darüber den
Aufsteller 22 mit. Dieser wird bei noch in Ruhe verharrendem
Hebel 14a über
seine dortige Anlenkung 23 derart umgelenkt, daß das Kopfende 24 ungefähr vertikal
aufwärts
in Richtung des Pfeils 29 bewegt wird und dabei das Verkleidungsteil 8 um die
Achse 13 entgegen der Einwirkungsrichtung 27 der
Feder 26 aufwärts
verschwenkt (6) bis in die hochkant stehende
Zwischenstellung (7).
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Bis
zu dieser Hochkantstellung sind die Hebel 14a, 14b,
die insgesamt mit ihren Drehgelenken 12, 15 an
den Bewegungsvermittlern 19, 16 und ihren Anlenkungen
an dem Verkleidungsteil 8 ein Viergelenk bilden, gegenüber der
Abdeckstellung des Verkleidungsteils 8 noch nicht bewegt
worden.
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Trotz
der quer zum Fahrzeug liegenden Bewegungsebene der Lagerung 20 um
die Längsachse 12 ist
zu Beginn der beschriebenen Bewegung ein Lösen des Kopfendes 24 aus
der Verriegelung 25 dadurch möglich, daß die Achsen 12 und 13 windschief – und nicht
im 90°-Winkel – zueinander
liegen. Die Bahnkurve 30, die das Kopfende 24 auf einer
erhabenen Gleitbahn 31 an der Unterseite des Verkleidungsteils 8 beschreibt,
ist beispielsweise in den 11 und 12 eingezeichnet.
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In
der Zwischenstellung nach 7 (2. Bild in 19)
schlägt
der Mitnehmer des zweiten Bewegungsvermittlers 19 mit seiner
Vorderkante 19a am Ende des ersten Bewegungsvermittlers 16 an
und nimmt diesen daher in der folgenden Bewegungsphase bei weiterer
Drehung in Richtung des Pfeils 28 mit, wobei dann gegen
die Vorspannung 18 der Feder 17 angearbeitet wird.
Der Mitnehmer des zweiten Bewegungsvermittlers 19 ist daher
ein aktiver Arbeitsmitnehmer, der des ersten Bewegungsvermittlers 16 ein
passiver Schleppmitnehmer.
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Während des
Einschwenkens der Hebel 14a und 14b um die Achse 12 gleitet
das Kopfende 24 des mit dem Hebel 14a über das
Gelenk 23 gekoppelten Aufstellers 22 auf der Gleitfläche 31 (14, 15)
ab, was durch die Relativbewegung des Hebels 14a zum Verkleidungsteil 8 bedingt
ist. Dabei kann die Gleitfläche 31 im
wesentlichen parallel zum Verkleidungsteil 8 oder auch
mit einer oder mehreren wechselnden Steigungen laufen. Dies hat
dann den Effekt, daß während des
Einschwenkens des Verkleidungsteils 8 quer zum Fahrzeug 1 das
Verkleidungsteil 8 verkippt und ggf. anschließend rückgekippt
und damit an Hindernissen der Karosserie 4, zum Beispiel
einer vorstehenden Kante, vorbeigeführt werden kann.
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In
Freigabestellung ist der Schleppmitnehmer 16 durch den
daran mit seiner Vorderkante 19a anliegenden Antriebsmitnehmer 19 gesperrt,
so daß eine
unbeabsichtig te Schwenkbewegung um die Achse 12 blockiert
ist und erst ein Antreiben des Antriebsmitnehmers 19 die
umgekehrte Aufstellbewegung zur Verlagerung des Verkleidungsteils 8 in
die Abdeckstellung einleiten kann. Diese Bewegung ist zumindest
unterstützt
durch die Kraft der Feder 17. Auch kann der Antriebsmitnehmer 19,
der ein Kreissegment von etwa 240° einnimmt,
dann mit seiner gegenüberliegenden
Endkante 19b den Schleppmitnehmer 16 entgegen
der Richtung 28 drehen und am Ende der Bewegung in Abdeckstellung
(19, Bild1) sperren. Dabei ist durch die Anlage
des Kopfendes 24 des Aufstellers 22 an der Gleitbahn 31 während des
gesamten Verschwenkens um die Achse 12 sichergestellt,
daß ein
Einschwenken des Verkleidungsteils 8 um seine Achse 13 erst
nach Ende der Aufwärtsbewegung
um die Achse 12 ermöglicht
ist.
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In
den Ausführungsbeispielen
sind die Verkleidungsteile 8 sowohl bei geschlossenem Dach 2 als
auch während
der Dachbewegung in Freigabestellung und nur bei geöffnetem
Dach 2 in Abdeckstellung. Abweichend hierzu, kann es auch
möglich sein,
ein Verkleidungsteil auch bei vollständig geschlossenem Dach in
Abdeckstellung zu halten.